Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs1 im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Südens
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Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 1 von 10 Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs1 im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Südens 1. Vorbemerkung: ein Beitrag ist nicht dasselbe wie eine Spende Der Fonds für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Südens wird von der Abteilung Institutionelle Part- nerschaften im Rahmen der DEZA-NGO-Politik betreut. Dabei handelt es sich um einen limitierten Fonds, aus dem Beiträge an Projekte geleistet werden können, welche den vorliegenden Kriterien entsprechen. Ein solcher Beitrag ist verknüpft mit einer Reihe von vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Projektdurchführung, Berichterstattung, Eigenleistungen der schweizerischen NGO und der transparenten Abrechnung. Es handelt sich also weder um eine „Spende“, wie sie Hilfswerke von privaten Geldgebern erhalten, noch um eine Unterstützung, auf die ein Anspruch bestehen würde, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Auch wenn alle hier genannten Kriterien erfüllt sind, besteht seitens der Gesuchstellenden NGOs kein Anspruch auf einen Beitrag. Der Umfang der genehmigten Beiträge ist abhängig von den im Rahmen des Fonds gegebenen finanziellen Möglichkeiten und der Zahl der eingegangenen Gesuche. 2. Wer kann sich um einen solchen Beitrag bewerben? (Dokument A) Berechtigt für die Einreichung eines Gesuchs um einen Projektbeitrag sind Schweizer NGOs, welche von der DEZA weder einen Programmbeitrag noch über eine Drittorganisation DEZA-Projektbeiträge erhalten. Die Anforderungen an die NGO sind im Dokument A beschreiben. Die DEZA kann pro Jahr nur einen Beitrag an ein Projekt einer bestimmten Gesuchstellenden NGO bewilligen. Genfer, Waadtländer, Walliser, Jurassische und Tessiner NGOs sind gebeten, sich an die entspre- chenden kantonalen NGO Föderationen (Fédération Genevoise de Coopération, Fédération Vaudoise de Coopération, Valais Solidaire, Fédération Jurassienne, Fosit, Latitude21) zu wenden, an die die DEZA Sammelbeiträge für Projekte leistet. Die Behandlung der Gesuche richtet sich nach den gültigen Kriterien und Mechanismen der jeweiligen Föderation. 3. Höhe und Dauer des DEZA-Beitrags Der Betrag, um den bei der DEZA nachgesucht werden kann, liegt zwischen CHF 25'000.– und CHF 150'000.– jährlich (inkl. max. 10% Verwaltungskostenbeitrag), für maximal drei Jahre. Die Summe des beantragten Beitrages darf dabei nicht höher sein als die Mittel, welche die Schweizer NGO selbst in das Projekt investiert. Das heisst, dass die Schweizer NGO mindestens die Hälfte der Finanzierung selbst zur Verfügung stellt. Die Beiträge der DEZA sind in der Regel auf eine Phase von maximal drei Jahren beschränkt. Ein weiterer Beitrag für eine zweite Phase von maximal drei Jahren kann nur im Ausnahmefall bewilligt werden. Eine Verlängerung der Unterstützung über eine zweite Phase hinaus ist ausgeschlossen. Mit der zeitlichen Beschränkung sollen vor allem Projekte gefördert werden, welche innert weniger Jahre abgeschlossen oder nach einer Startphase durch andere Quellen weiter finanziert werden können. Mit der Betragsmässigen Begrenzung soll verhindert werden, dass unverhältnismässig grosse Projekte angegangen werden oder dass Schweizer NGOs in allzu starke, einseitige Ab- hängigkeit geraten und damit in ihrem selbstverantwortlichen Handeln eingeschränkt werden. Der Eigenbeitrag soll diese Handlungsfreiheit gewährleisten. 4. Welche Art Projekte kann die DEZA mit einem Beitrag unterstützen? (Dokument B) Die internationale Zusammenarbeit mit den Ländern des Südens will arme Länder und benachteiligte Bevölkerungsgruppen in ihren eigenen Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung unterstützen. Die Projekte müssen auf die prioritären Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen und lokal getragen werden. Sie dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf eine gleichberechtigte Entwicklung von Frauen und Männern, auf die gesellschaftliche Integration oder auf die Umwelt haben. Die Projekte sollen keine neuen Abhängigkeiten von externer Hilfe schaffen und die Wirkung soll über die Periode der Unterstützung von aussen andauern, also einen nachhaltigen Nutzen schaffen. Deshalb können Projekte, bei denen keine Aussicht auf eine spätere Eigenständigkeit besteht, nicht berücksichtigt werden. 1 NGOs = Nichtregierungsorganisationen, privatrechtlich organisiert Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 2 von 10 Das vorliegende Dokument betrifft ausschliesslich Projekte der Entwicklungs- zusammenarbeit in den Ländern des Südens. Für Projekte der humanitären Hilfe wenden Sie sich bitte an: DEZA, Bereich Humanitäre Hilfe und SKH, Sägestrasse 77 Köniz, 3003 Bern. E-Mail: hh@deza.admin.ch 5. Was wird im Rahmen der Projektbeiträge von der DEZA nicht finanziert? Von einer Finanzierung durch die DEZA ausgeschlossen sind: Die Machbarkeitsstudie eines Projekts (diese ist Teil der Vorleistung der NGO). Die ordentlichen Betriebskosten einer Institution (ständige Löhne, Unterhalt von Gebäuden und Fahrzeugen, Verwaltung). Reine Bauprojekte. Hilfsaktivitäten wie die kostenlose Verteilung von Nahrungsmitteln, Medikamenten oder Schulmaterial. Kosten für den internationalen Materialtransport für ein Projekt. Forschungs- und Bildungsprojekte, Seminare, Tagungen, Konferenzen, Stipendien, Publi- kationen in der Schweiz oder in Ländern des Nordens. Projekte und Projektphasen, die bereits abgeschlossen sind (keine rückwirkende Finanzierung). Organisationen oder Projekte, welche über andere Kanäle bereits von der DEZA (mit-) finan- ziert werden. Projekte in einer Konfliktregion oder Projekte, deren Durchführung die Interessen und die Stellung der Schweiz bedrohen könnten. 6. Voraussetzungen zur Einreichung eines Gesuchs a) Die Schweizer NGO muss, unabhängig vom vorgelegten Projekt, die Bedingungen und Kriterien des Dokumentes A erfüllen, damit die DEZA auf ein Beitragsgesuch für ein Projekt eingehen kann. b) Finanzierungsgesuche für ein Projekt müssen nach dem Schema von Dokument B einge- reicht werden (maximal 7 Seiten). Dort sind auch die Kriterien definiert, nach welchen die DEZA das Projekt beurteilt. 7. Termin und Ablauf Die Gesuche (in zweifacher Ausführung) werden einmal pro Jahr entgegengenommen. Im laufenden Jahr hat die Eingabe bis spätestens: 15. August 2012 zu erfolgen. Der Entscheid der DEZA erfolgt bis Ende Oktober 2012, und die Finanzierung beginnt in der Regel am 1. Januar des nachfolgenden Jahres. Es können nur vollständige Dossiers berücksichtigt werden. Ende August 2012 erhält die NGO eine Empfangsbestätigung für das Gesuch. Insgesamt sind zwei Monate für die Analyse und die Beratungen mit den verschiedenen betroffenen Stellen der DEZA nötig. Das Projekt wird nach den Kriterien des Dokuments B sowie dem lokalen Kontext beurteilt. Die eingereichten Dossiers werden alle gleichzeitig analysiert und die besten Vorschläge entsprechend den finanziellen Möglichkeiten des Beitragsfonds ausgewählt. Bei Gewährung eines Projektbeitrages erhält die NGO einen Vertrag, in dem unter anderem angegeben ist, welche Berichte und Abrechnungen mit dem Beitrag verknüpft sind. Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 3 von 10 Dokument A Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Schweizer NGOs (Nichtregierungsorganisationen), deren Kerntätigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit liegt und die sich auszeichnen durch: spezifisches Wissen und Expertise sowie lokale Partnerbeziehungen, welche die Projekttätig- keit definieren und Grundlage für die Zielerreichung sind; lokale Partnerbeziehungen, die eine kontextrelevante und nachhaltige Umsetzung sicher- stellen gesellschaftlich und institutionell relevante Projekttätigkeit, deren Leistungs- und Wirkungs- potential bedeutend ist und über das unmittelbare Projekt hinausreicht Ausgenommen sind NGOs, welche von der DEZA einen Programmbeitrag oder über eine Dachorganisation bereits DEZA Projektbeiträge erhalten. Ebenfalls ausgenommen sind Genfer, Waadtländer, Walliser, Jurassische, Tessiner und Neuenburger NGOs. Diese sind gebeten, sich an die entsprechende kantonale NGO Föderation (Fédération Genevoise de Coopération, Fédération Vaudoise de Coopération, Valais Solidaire, Fédération Jurassienne, FOSIT, Latitude21) zu wenden, an welche die DEZA Sammelbeiträge für Projekte leistet. Die Behandlung der Gesuche richtet sich nach den gültigen Kriterien und Mechanismen der jeweiligen Föderation. Weitere Bedingungen sind: 1. Die Gesuchstellende Schweizer NGO ist eine regional oder in bestimmten Fachkreisen bekannte, nicht Gewinnorientierte Organisation, welche bereits seit mindestens 3 Jahren aktiv ist. Sie ist nach schweizerischem Recht als Verein oder Stiftung konstituiert und ihr operationelles sowie administratives Zentrum liegt in der Schweiz. Sie steht auf einer gesunden finanziellen Basis und ihre Ressourcen stammen vor allem aus der Schweiz. Die Politik der NGO entspricht dem Willen der Stifter oder Mitglieder, welche ihre Meinung in den entsprechenden Gremien einbringen können. Die Organe der NGO sind: ein Sekretariat, Geschäftsleitung oder Exekutivausschuss bestehend aus Fachleuten, ein aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehender Vorstand, Ver- waltungs- oder Stiftungsrat, sowie eventuell lokale Mitglieder-Gruppen. Die Politik der NGO respektiert die allgemeinen Menschenrechte und die Prinzipien der Solidarität. 2. Die NGO ist in der Schweizer Bevölkerung verankert und informiert diese regelmässig über die Verwendung der Spendenmittel. Die Entwicklungszusammenarbeit ist eine ihrer Hauptaktivitäten. Die NGO informiert über die Nord-Süd-Beziehungen, die Situation der Schweiz und die möglichen Wege zum Abbau von Menschenrechtsverletzungen, Ungerechtigkeiten und Ungleichgewichten. 3. Sie verfügt über erprobte Kapazitäten zur operationellen Begleitung von Projekten (Planung, Monitoring, Evaluation). Sie steht in direktem Kontakt mit den Partnerorganisationen im Süden, identifiziert unterstützungswürdige Initiativen und evaluiert die Resultate und Wirkungen. Sie koordiniert ihre Aktivitäten mit denjenigen anderer Organisationen vor Ort, in der Schweiz und im Norden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien zu schaffen. 4. Die NGO verfügt über bewährte Kapazitäten in administrativer Geschäftsführung und Finanzver- waltung. Ihre Buchhaltung ist hinsichtlich Herkunft der Finanzen und deren Verwendung trans- parent. Die Rechnungslegung richtet sich nach den Standards von Swiss GAAP FER 21. Sie wird durch eine externe, unabhängige Treuhandstelle revidiert. Die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie die Angaben über die Eigenmittel sind leicht zugänglich und werden publiziert. Die NGO ist von ZEWO zertifiziert oder strebt dies in absehbarer Zukunft an. 5. Wenn es sich um das erste Gesuch an die DEZA handelt, muss die NGO den folgenden Frage- bogen ausfüllen. Bei späteren Gesuchen muss bestätigt werden, dass die früheren Angaben noch gültig sind. Andernfalls müssen die entsprechenden aktualisierten Unterlagen beigelegt werden. Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 4 von 10 AUSKUNFTSBLATT über die Gesuchstellende NGO Dieses Auskunftsblatt muss von allen Organisationen ausgefüllt werden, die der Direktion für Entwick- lung und Zusammenarbeit (DEZA) ein Gesuch um einen Bundesbeitrag für ein Projekt der technischen Zusammenarbeit einreichen. Das Formular kann bei der Abteilung Institutionelle Partner- schaften in elektronischer Form angefordert werden. 1. Name der Organisation, Adresse, Postleitzahl, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adresse und Webseite: 2. Datum der Gründung der Organisation und juristische Form (Verein, Stiftung): 3. Vereins- oder Stiftungsstatuten, mit Zielsetzung, Mission, Leitbild, Grundsatzerklärungen und Prinzipien, interne Reglemente (bitte alle beilegen) 4. Allfällige Eintragungen im Handelsregister; bei Stiftungen: Kontrollorgane (Bund, Kanton): 5. Zertifikation ZEWO (Schweizerische Zentralstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen): ja, seit: (Erst- bzw. letzte Re-Zertifizierung) nein, weshalb nicht: nein, Zertifikation erwartet bis: 6. Namen der Mitglieder des Vorstandes, Verwaltungsrats, Stiftungsrats, etc.; Datum ihrer Nomination und Dauer des Mandates, eventuelle verwandtschaftliche Beziehun- gen zwischen den Mitgliedern der genannten Gremien: Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 5 von 10 7. Name der für die Geschäftsleitung verantwortlichen Person sowie der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung (mit Funktionsbezeichnung); mit Angabe eventueller verwandtschaftlicher Beziehungen 8. Namen der unabhängigen Treuhandstelle und der Mitglieder der Revisionsstelle unter Erwäh- nung allfälliger verwandtschaftlicher Beziehungen 9. (Dach- oder Fach-) Organisationen und Netzwerke, denen die Organisation angeschlossen ist (einschliesslich Kantonale Föderationen): 10. Bisherige Finanzierungsquellen für die Aktivitäten der Organisation: 11. Schwerpunkte (thematisch und geographisch) der bisherigen Tätigkeit der Organisation und letzter Jahresbericht (bitte beilegen): 12. Die drei letzten finanziellen Jahresberichte (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Eigenmittel) sowie die drei letzten Revisionsrapporte (bitte beilegen): 13. Organigramm der Organisation, mit Unterscheidung der temporären und permanenten Anstel- lungen, im Feld und an der Zentrale, ehrenamtlich Tätige und Lohnempfänger/innen (bitte beilegen): Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 6 von 10 14. Finanzielle Verbindungen zu anderen Bundesstellen (Beiträge oder Subventionen anderer Bundesämter, Mandate, usw.): 15. Informationen über die Sensibilisierungsaktivitäten und Spendensammlungen in der Schweizer Bevölkerung, Kopien des von der NGO verteilten Informationsmaterials. ___________________________________________________________________ Datum: ...................................... Unterschrift: ................................................... Funktion: ................................................... Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 7 von 10 Dokument B Kriterien bei der Beurteilung von Beitragsgesuchen Das vorgelegte Gesuch muss den allgemeinen im Bundesgesetz vom 19. März 1976 festgelegten Prinzipien über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe entsprechen. Die Prüfung der Gesuche wird nach folgenden Kriterien vorgenommen. 1. bezüglich der vom Projekt betroffenen Bevölkerung 1.1 Das Projekt hat die Erfüllung von wesentli- Ein Projekt ist ein Vorhaben, mit dem inner- chen, von der betroffenen Bevölkerung ge- halb einer definierten Zeitspanne ein definier- äusserten (Grund-)Bedürfnisse zum Ziel. tes Ziel erreicht werden soll. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es im Gegensatz zu einer 1.2 Die betroffene Bevölkerung identifiziert sich laufenden Tätigkeit ein einmaliges Vorhaben mit dem Projekt, ist motiviert und trägt selbst ist. Wichtig sind verlässliche Anfangs- und wesentlich zur Durchführung des Projekts bei. Enddaten zur Planung des Vorhabens und Sie ist zu Eigenleistungen und zum Aufbau Zusagen für die benötigten Ressourcen im von Strukturen der Selbsthilfe verpflichtet. Rahmen eines Projektplans sowie die die Vereinbarung von Indikatoren zur Erfolgs- 1.3 Das Projekt begünstigt die betroffene Be- beurteilung. In der Entwicklungszusammen- völkerung ohne Unterschied hinsichtlich arbeit erfolgt die Planung gemeinsam mit den Rasse, Geschlecht, Religion oder politischer Partnern und Betroffenen und es interes- Einstellung. Das Projekt darf nicht mit Aktivi- sieren insbesondere die Wirkungen eines täten politischer oder religiöser Beeinflussung Projekts. verbunden sein. 2. bezüglich der lokalen Partnerinstitution 2.1 Die lokale Partnerinstitution ist in der Lage, die Aufgaben der Verwaltung und Durchführung des Projekts zu übernehmen (Planung, Monitoring, Evaluation, Buchhaltung). 2.2 Die lokale Partnerinstitution arbeitet mit partizipativen Methoden. Die betroffene Bevölke- rung wird in allen wichtigen Phasen des Projekts miteinbezogen (namentlich bei Konzeption, Durchführung, Verwaltung, Evaluation und Nachfolgeaktivitäten). 2.3 Die Projektverantwortlichen unterhalten Kontakte mit anderen Institutionen in der Region, um Komplementaritäten und Synergien zu fördern, Konkurrenz oder Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Erfahrungen auszutauschen. 2.4 Das Projekt trägt bei zur Befähigung, zur Reduktion von Abhängigkeiten sowie zur organisa- torischen und finanziellen Stärkung der lokalen Partnerinstitution (gilt besonders auch für Basisorganisationen). 2.5 Die Partnerinstitution handelt transparent in Bezug auf ihre Ressourcen und Beziehungen zu anderen Gebern. 3. bezüglich Inhalt und Struktur des Projekts 3.1 Die Gesamtziele, die erwarteten Ergebnisse und Wir- Die Ziele eines Projekts sind auf kungen des Projekts wurden zusammen mit den der Output-Ebene (Ebene der direk- Betroffenen definiert. Massnahmen zur Erreichung ten Projektverantwortung) präzise der Ziele sind in einem angemessenen Zeitplan fest- und „SMART“ zu formulieren: gehalten. Spezifisch (und klar abgegrenzt) 3.2 Das Projekt und seine Phasen sind zeitlich klar be- Messbar (und überprüfbar) grenzt. Die Fragen zur Nachhaltigkeit der Wirkungen Attraktiv (und erreichbar) und der Abschluss der Hilfe von aussen werden be- Realistisch (und realisierbar) reits bei der Planung offen angesprochen. Terminiert (zeitlich festgelegt) 3.3 Die für die Durchführung des Projekts nötigen Mittel- stehen in einem vernünftigen Verhältnis zur Zielsetzung. 3.4 Das Projekt respektiert den kulturellen und sozialen Kontext und wird in die lokalen Strukturen integriert. 3.5 Es nutzt und verstärkt lokales Potential und Entwicklungskapazitäten. Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 8 von 10 4. bezüglich Kontext und Auswirkungen des Projekts 4.1 Das Projekt fügt sich in den lokalen Kontext ein und beruht auf einer entsprechenden Umfeldanalyse. 4.2 Das Projekt hat keine negativen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die Stellung der Frauen sowie auf das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in der betroffenen Bevölkerung. 4.3 Das Projekt hat keine negativen Auswirkungen auf Jugendliche und Kinder. 4.4 Das Projekt trägt zur Respektierung der Menschenrechte und der Rechte der Kinder bei. 4.5 Das Projekt fördert eine nachhaltige umweltfreundliche Entwicklung. 4.6 Das Projekt wird in den Rahmen der lokalen, regionalen oder nationalen Entwicklungs- schwerpunkte des betroffenen Landes integriert, falls solche vorhanden sind. 4.7 In Ländern, in denen die DEZA tätig ist, steht das Projekt nicht im Widerspruch zu den von der DEZA unterstützten Aktivitäten. Das DEZA Kooperationsbüro muss über das Projekt informiert sein. 4.7. Falls das Projekt den Prioritäten einer DEZA Kooperationsstrategie entspricht besteht ein strategischer und Projektbezogener Austausch mit dem DEZA Kooperationsbüro. 5. bezüglich Durchführbarkeit des Projekts 5.1 Die für das Projekt gewählten technischen Lösungen sind angepasst, sowohl aus materieller wie aus sozialer Sicht. 5.2 Für ein betriebswirtschaftlich rentables Projekt wird zuerst eine Machbarkeitsstudie mit einem „Businessplan“ erstellt. 5.3 Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen sind klar festgelegt. 6. im Hinblick auf die Beendigung des Projekts und die Nachhaltigkeit der Wirkungen 6.1 Der Abschluss des Projekts beziehungsweise der Unterstützung durch die DEZA ist bereits in der Planung vorgesehen. 6.2 Das Projekt übernimmt keine langfristig wiederkehrenden Betriebskosten, diese müssen durch andere Vorkehrungen sichergestellt werden, damit keine neuen Abhängigkeiten durch die vorübergehende Hilfe geschaffen werden. 6.3 Die Wirkung des Projekts soll nachhaltig sein und auch nach Beendigung der externen Unterstützung andauern. Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 9 von 10 Anforderungen an das Gesuch Das in zweifacher Ausführung vorgelegte Projektdokument muss folgendes enthalten: Ein Deckblatt mit einer Zusammenfassung des Projekts (1 Seite) Eine Projektbeschreibung (maximal 5 Seiten) Ein Budget mit den vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben (1 Seite) Zusammenfassung (1 Seite) Folgende Informationen sollten auf einer Seite zusammengefasst werden: Die das Projekt betreffenden Daten: Titel des Projekts Land, Ort des Projekts Name und Adresse der Gesuchstellenden Schweizer Organisation Name der für das Finanzierungsgesuch verantwortlichen Person Name der lokalen Partnerinstitution Gesamtbudget und Finanzierungsquellen sowie der von der DEZA beantragte Betrag (der Bei- trag der DEZA ist höchstens gleich hoch wie derjenige der Schweizer NGO) Anfang und Ende des Projekts und allenfalls der Projektphase Anfang und Ende der beantragten Finanzierung Zusammenfassung der Ziele und erwarteten Wirkungen des Projekts (10 Zeilen) Beschreibung des Projekts (maximal 5 Seiten) anhand der folgenden Leitfragen (Je nach Art des Projekts können die Fragen entsprechend angepasst / gewichtet werden.) 1. Hintergrund und Kontext des Projekts In welchem Umfeld steht das Projekt? Was sind die wichtigsten Rahmenbedingungen? Wer hat das Projekt gewünscht, von wem wurde es lanciert? Wie viele eigene Ressour- cen stehen zur Verfügung? In welcher Phase befindet sich das Projekt (Anfang, Dauer, bereits früher eingesetzte Mittel)? In welcher Beziehung steht das Projekt zum allgemeinen Entwicklungskontext der Region, des Landes? Zu anderen laufenden Projekten? Wie könnte das Projekt davon beeinflusst werden? 2. Die Ziele des Projekts Welche Verbesserungen der Lebensbedingungen der Bevölkerung können erwartet werden? Welche direkten Leistungen (Produkte, Dienste) erbringt das Projekt? Welche lokalen Kapazitäten werden wie gestärkt? 3. Die betroffene Bevölkerung und die Begünstigten Wem kommt das Projekt zugute und wie ist deren Stellung in der Gesellschaft? Eventuell: wie lässt sich die Begünstigung gegenüber andern, Nicht-Begünstigten recht- fertigen Welches sind ihre Grundbedürfnisse, ihre Interessen, ihre Motivation? In welcher Form kann die betroffene Bevölkerung mitwirken? 4. Die lokale(n) Partnerinstitution(en) Welches sind die lokalen Partnerinstitutionen? Namen und Adressen. Seit wann bestehen diese Institutionen? Welchen rechtlichen Status haben sie? Welche Ziele, Aktivitäten, Erfahrungen (Themen, Sektoren, Regionen) und welche Exper- tise und welches Know-how haben sie? Welche Methoden wenden sie bei der Projektdurchführung an? Welche Koordination besteht mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen? Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs Seite 10 von 10 5. Die bisher erzielten Resultate und Wirkungen Welches sind die Resultate, Wirkungen und Erfahrungen aus den bisherigen Arbeiten oder aus ähnlichen Projekten? Welche – positiven oder negativen – Lehren können daraus gezogen werden? 6. Die erwarteten Resultate und Wirkungen Welche Resultate und Wirkungen werden vom Projekt erwartet? Wie sollen diese gemessen werden (Indikatoren)? Welches sind die Erfolgskriterien des Projekts? 7. Vorgesehene Aktivitäten, Zeitplan und Abschluss-Szenario Mit welchen Aktivitäten und Massnahmen soll das Projektziel erreicht werden? Welche Methoden und technischen Lösungen sind vorgesehen? Wie werden die lokalen Kapazitäten mit einbezogen? Wie sind die Beziehungen mit den lokalen Organisationen und Strukturen (staatliche und nicht-staatliche)? Welcher Zeitplan ist für die Durchführung des Projekts vorgesehen? Welche Szenarien bestehen für den Projektabschluss beziehungsweise die Beendigung der finanziellen Unterstützung durch die DEZA? 8. Einzusetzende Mittel und Verantwortlichkeiten Welche lokalen Ressourcen (Personal, Material, finanzielle Mittel) werden eingesetzt? Welche Beiträge werden von der Partnerorganisation und der betroffenen Bevölkerung geleistet? Welche Beiträge sind von aussen zu erwarten (andere Organisationen, staatliche Institu- tionen? Wer ist wofür verantwortlich und warum? 9. Einschätzung des Projekts, Perspektiven und Risiken Welche Auswirkungen hat das Projekt auf die Umwelt? Welchen Einfluss hat es auf das Verhältnis zwischen Frauen und Männer? Welche politischen, wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Risiken sind zu berück- sichtigen? Welche Risiken bestehen, dass das Projekt nicht wie geplant durchgeführt werden kann? Wie ist die eigenständige Weiterführung nach Projektabschluss vorgesehen? 10. Planung, Begleitung, Evaluation und Kontrolle Wie werden Planung, Begleitung, Monitoring und Evaluation durchgeführt? Welches sind die finanziellen Kontroll- und Revisionsstellen? Budget (1 Seite, 2 Tabellen) 11. Vorgesehene Einnahmen: Plan für die Finanzierung des Projekts: Beitrag der Schweizer NGO Beantragter Beitrag der DEZA Eventuelle andere Beiträge Lokale Beiträge 12. Vorgesehene Ausgaben: Budget nach Rubriken in Schweizer Franken (mit Angabe des angewandten Wechselkurses), zeitliche Verteilung der Ausgaben. Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011 Datum: 16.08.2011
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