Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs1 im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Südens

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Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs                 Seite 1 von 10

Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs1 im
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des
Südens

1. Vorbemerkung: ein Beitrag ist nicht dasselbe wie eine Spende
Der Fonds für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Südens wird von der Abteilung Institutionelle Part-
nerschaften im Rahmen der DEZA-NGO-Politik betreut. Dabei handelt es sich um einen limitierten
Fonds, aus dem Beiträge an Projekte geleistet werden können, welche den vorliegenden Kriterien
entsprechen. Ein solcher Beitrag ist verknüpft mit einer Reihe von vertraglichen Verpflichtungen
bezüglich der Projektdurchführung, Berichterstattung, Eigenleistungen der schweizerischen NGO und
der transparenten Abrechnung. Es handelt sich also weder um eine „Spende“, wie sie Hilfswerke von
privaten Geldgebern erhalten, noch um eine Unterstützung, auf die ein Anspruch bestehen würde,
wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Auch wenn alle hier genannten Kriterien erfüllt sind, besteht
seitens der Gesuchstellenden NGOs kein Anspruch auf einen Beitrag. Der Umfang der genehmigten
Beiträge ist abhängig von den im Rahmen des Fonds gegebenen finanziellen Möglichkeiten und der
Zahl der eingegangenen Gesuche.

2. Wer kann sich um einen solchen Beitrag bewerben? (Dokument A)
Berechtigt für die Einreichung eines Gesuchs um einen Projektbeitrag sind Schweizer NGOs, welche
von der DEZA weder einen Programmbeitrag noch über eine Drittorganisation DEZA-Projektbeiträge
erhalten. Die Anforderungen an die NGO sind im Dokument A beschreiben. Die DEZA kann pro Jahr
nur einen Beitrag an ein Projekt einer bestimmten Gesuchstellenden NGO bewilligen.
Genfer, Waadtländer, Walliser, Jurassische und Tessiner NGOs sind gebeten, sich an die entspre-
chenden kantonalen NGO Föderationen (Fédération Genevoise de Coopération, Fédération Vaudoise
de Coopération, Valais Solidaire, Fédération Jurassienne, Fosit, Latitude21) zu wenden, an die die
DEZA Sammelbeiträge für Projekte leistet. Die Behandlung der Gesuche richtet sich nach den
gültigen Kriterien und Mechanismen der jeweiligen Föderation.

3. Höhe und Dauer des DEZA-Beitrags
Der Betrag, um den bei der DEZA nachgesucht werden kann, liegt zwischen CHF 25'000.– und
CHF 150'000.– jährlich (inkl. max. 10% Verwaltungskostenbeitrag), für maximal drei Jahre. Die
Summe des beantragten Beitrages darf dabei nicht höher sein als die Mittel, welche die Schweizer
NGO selbst in das Projekt investiert. Das heisst, dass die Schweizer NGO mindestens die Hälfte der
Finanzierung selbst zur Verfügung stellt. Die Beiträge der DEZA sind in der Regel auf eine Phase von
maximal drei Jahren beschränkt. Ein weiterer Beitrag für eine zweite Phase von maximal drei Jahren
kann nur im Ausnahmefall bewilligt werden. Eine Verlängerung der Unterstützung über eine zweite
Phase hinaus ist ausgeschlossen.
Mit der zeitlichen Beschränkung sollen vor allem Projekte gefördert werden, welche innert weniger
Jahre abgeschlossen oder nach einer Startphase durch andere Quellen weiter finanziert werden
können. Mit der Betragsmässigen Begrenzung soll verhindert werden, dass unverhältnismässig
grosse Projekte angegangen werden oder dass Schweizer NGOs in allzu starke, einseitige Ab-
hängigkeit geraten und damit in ihrem selbstverantwortlichen Handeln eingeschränkt werden. Der
Eigenbeitrag soll diese Handlungsfreiheit gewährleisten.

4. Welche Art Projekte kann die DEZA mit einem Beitrag unterstützen?
   (Dokument B)
Die internationale Zusammenarbeit mit den Ländern des Südens will arme Länder und benachteiligte
Bevölkerungsgruppen in ihren eigenen Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung unterstützen.
Die Projekte müssen auf die prioritären Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen und lokal getragen
werden. Sie dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf eine gleichberechtigte Entwicklung von
Frauen und Männern, auf die gesellschaftliche Integration oder auf die Umwelt haben. Die Projekte
sollen keine neuen Abhängigkeiten von externer Hilfe schaffen und die Wirkung soll über die Periode
der Unterstützung von aussen andauern, also einen nachhaltigen Nutzen schaffen. Deshalb können
Projekte, bei denen keine Aussicht auf eine spätere Eigenständigkeit besteht, nicht berücksichtigt
werden.

1
    NGOs = Nichtregierungsorganisationen, privatrechtlich organisiert

Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011                                                    Datum: 16.08.2011
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Das vorliegende Dokument betrifft ausschliesslich Projekte der Entwicklungs-
zusammenarbeit in den Ländern des Südens.
Für Projekte der humanitären Hilfe wenden Sie sich bitte an: DEZA, Bereich Humanitäre Hilfe und
SKH, Sägestrasse 77 Köniz, 3003 Bern. E-Mail: hh@deza.admin.ch

5. Was wird im Rahmen der Projektbeiträge von der DEZA nicht finanziert?
    Von einer Finanzierung durch die DEZA ausgeschlossen sind:
     Die Machbarkeitsstudie eines Projekts (diese ist Teil der Vorleistung der NGO).
     Die ordentlichen Betriebskosten einer Institution (ständige Löhne, Unterhalt von Gebäuden
       und Fahrzeugen, Verwaltung).
     Reine Bauprojekte.
     Hilfsaktivitäten wie die kostenlose Verteilung von Nahrungsmitteln, Medikamenten oder
       Schulmaterial.
     Kosten für den internationalen Materialtransport für ein Projekt.
     Forschungs- und Bildungsprojekte, Seminare, Tagungen, Konferenzen, Stipendien, Publi-
       kationen in der Schweiz oder in Ländern des Nordens.
     Projekte und Projektphasen, die bereits abgeschlossen sind (keine rückwirkende
       Finanzierung).
     Organisationen oder Projekte, welche über andere Kanäle bereits von der DEZA (mit-) finan-
       ziert werden.
     Projekte in einer Konfliktregion oder Projekte, deren Durchführung die Interessen und die
       Stellung der Schweiz bedrohen könnten.

6. Voraussetzungen zur Einreichung eines Gesuchs
     a) Die Schweizer NGO muss, unabhängig vom vorgelegten Projekt, die Bedingungen und
        Kriterien des Dokumentes A erfüllen, damit die DEZA auf ein Beitragsgesuch für ein Projekt
        eingehen kann.
     b) Finanzierungsgesuche für ein Projekt müssen nach dem Schema von Dokument B einge-
        reicht werden (maximal 7 Seiten). Dort sind auch die Kriterien definiert, nach welchen die
        DEZA das Projekt beurteilt.

7. Termin und Ablauf
Die Gesuche (in zweifacher Ausführung) werden einmal pro Jahr entgegengenommen. Im laufenden
Jahr hat die Eingabe
                                        bis spätestens: 15. August 2012
zu erfolgen.
Der Entscheid der DEZA erfolgt bis Ende Oktober 2012, und die Finanzierung beginnt in der Regel
am 1. Januar des nachfolgenden Jahres.
Es können nur vollständige Dossiers berücksichtigt werden. Ende August 2012 erhält die NGO
eine Empfangsbestätigung für das Gesuch. Insgesamt sind zwei Monate für die Analyse und die
Beratungen mit den verschiedenen betroffenen Stellen der DEZA nötig. Das Projekt wird nach den
Kriterien des Dokuments B sowie dem lokalen Kontext beurteilt.
Die eingereichten Dossiers werden alle gleichzeitig analysiert und die besten Vorschläge
entsprechend den finanziellen Möglichkeiten des Beitragsfonds ausgewählt. Bei Gewährung
eines Projektbeitrages erhält die NGO einen Vertrag, in dem unter anderem angegeben ist, welche
Berichte und Abrechnungen mit dem Beitrag verknüpft sind.

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Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Schweizer NGOs (Nichtregierungsorganisationen), deren Kerntätigkeit in der
Entwicklungszusammenarbeit liegt und die sich auszeichnen durch:

        spezifisches Wissen und Expertise sowie lokale Partnerbeziehungen, welche die Projekttätig-
         keit definieren und Grundlage für die Zielerreichung sind;

        lokale Partnerbeziehungen, die eine kontextrelevante und nachhaltige Umsetzung sicher-
         stellen

        gesellschaftlich und institutionell relevante Projekttätigkeit, deren Leistungs- und Wirkungs-
         potential bedeutend ist und über das unmittelbare Projekt hinausreicht
Ausgenommen sind NGOs, welche von der DEZA einen Programmbeitrag oder über eine
Dachorganisation bereits DEZA Projektbeiträge erhalten. Ebenfalls ausgenommen sind Genfer,
Waadtländer, Walliser, Jurassische, Tessiner und Neuenburger NGOs. Diese sind gebeten, sich an
die entsprechende kantonale NGO Föderation (Fédération Genevoise de Coopération, Fédération
Vaudoise de Coopération, Valais Solidaire, Fédération Jurassienne, FOSIT, Latitude21) zu wenden,
an welche die DEZA Sammelbeiträge für Projekte leistet. Die Behandlung der Gesuche richtet sich
nach den gültigen Kriterien und Mechanismen der jeweiligen Föderation.

Weitere Bedingungen sind:
1. Die Gesuchstellende Schweizer NGO ist eine regional oder in bestimmten Fachkreisen bekannte,
   nicht Gewinnorientierte Organisation, welche bereits seit mindestens 3 Jahren aktiv ist. Sie ist
   nach schweizerischem Recht als Verein oder Stiftung konstituiert und ihr operationelles sowie
   administratives Zentrum liegt in der Schweiz. Sie steht auf einer gesunden finanziellen Basis und
   ihre Ressourcen stammen vor allem aus der Schweiz. Die Politik der NGO entspricht dem Willen
   der Stifter oder Mitglieder, welche ihre Meinung in den entsprechenden Gremien einbringen
   können. Die Organe der NGO sind: ein Sekretariat, Geschäftsleitung oder Exekutivausschuss
   bestehend aus Fachleuten, ein aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehender Vorstand, Ver-
   waltungs- oder Stiftungsrat, sowie eventuell lokale Mitglieder-Gruppen. Die Politik der NGO
   respektiert die allgemeinen Menschenrechte und die Prinzipien der Solidarität.
2. Die NGO ist in der Schweizer Bevölkerung verankert und informiert diese regelmässig über die
   Verwendung der Spendenmittel. Die Entwicklungszusammenarbeit ist eine ihrer Hauptaktivitäten.
   Die NGO informiert über die Nord-Süd-Beziehungen, die Situation der Schweiz und die möglichen
   Wege zum Abbau von Menschenrechtsverletzungen, Ungerechtigkeiten und Ungleichgewichten.
3. Sie verfügt über erprobte Kapazitäten zur operationellen Begleitung von Projekten (Planung,
   Monitoring, Evaluation). Sie steht in direktem Kontakt mit den Partnerorganisationen im Süden,
   identifiziert unterstützungswürdige Initiativen und evaluiert die Resultate und Wirkungen. Sie
   koordiniert ihre Aktivitäten mit denjenigen anderer Organisationen vor Ort, in der Schweiz und im
   Norden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien zu schaffen.
4. Die NGO verfügt über bewährte Kapazitäten in administrativer Geschäftsführung und Finanzver-
   waltung. Ihre Buchhaltung ist hinsichtlich Herkunft der Finanzen und deren Verwendung trans-
   parent. Die Rechnungslegung richtet sich nach den Standards von Swiss GAAP FER 21. Sie wird
   durch eine externe, unabhängige Treuhandstelle revidiert. Die Gewinn- und Verlustrechnung, die
   Bilanz sowie die Angaben über die Eigenmittel sind leicht zugänglich und werden publiziert. Die
   NGO ist von ZEWO zertifiziert oder strebt dies in absehbarer Zukunft an.
5. Wenn es sich um das erste Gesuch an die DEZA handelt, muss die NGO den folgenden Frage-
   bogen ausfüllen. Bei späteren Gesuchen muss bestätigt werden, dass die früheren Angaben noch
   gültig sind. Andernfalls müssen die entsprechenden aktualisierten Unterlagen beigelegt werden.

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AUSKUNFTSBLATT über die Gesuchstellende NGO

Dieses Auskunftsblatt muss von allen Organisationen ausgefüllt werden, die der Direktion für Entwick-
lung und Zusammenarbeit (DEZA) ein Gesuch um einen Bundesbeitrag für ein Projekt der
technischen Zusammenarbeit einreichen. Das Formular kann bei der Abteilung Institutionelle Partner-
schaften in elektronischer Form angefordert werden.

1.   Name der Organisation, Adresse, Postleitzahl, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adresse und
     Webseite:

2.   Datum der Gründung der Organisation und juristische Form (Verein, Stiftung):

3.   Vereins- oder Stiftungsstatuten, mit Zielsetzung, Mission, Leitbild, Grundsatzerklärungen und
     Prinzipien, interne Reglemente (bitte alle beilegen)

4.   Allfällige Eintragungen im Handelsregister; bei Stiftungen: Kontrollorgane (Bund, Kanton):

5.   Zertifikation ZEWO (Schweizerische Zentralstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde
     Organisationen):

          ja, seit:         (Erst- bzw. letzte Re-Zertifizierung)         nein, weshalb nicht:

          nein, Zertifikation erwartet bis:

6.   Namen der Mitglieder des Vorstandes, Verwaltungsrats, Stiftungsrats, etc.;
     Datum ihrer Nomination und Dauer des Mandates, eventuelle verwandtschaftliche Beziehun-
     gen zwischen den Mitgliedern der genannten Gremien:

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7.   Name der für die Geschäftsleitung verantwortlichen Person sowie der übrigen Mitglieder
     der Geschäftsleitung (mit Funktionsbezeichnung); mit Angabe eventueller verwandtschaftlicher
     Beziehungen

8.   Namen der unabhängigen Treuhandstelle und der Mitglieder der Revisionsstelle unter Erwäh-
     nung allfälliger verwandtschaftlicher Beziehungen

9.   (Dach- oder Fach-) Organisationen und Netzwerke, denen die Organisation angeschlossen
     ist (einschliesslich Kantonale Föderationen):

10. Bisherige Finanzierungsquellen für die Aktivitäten der Organisation:

11. Schwerpunkte (thematisch und geographisch) der bisherigen Tätigkeit der Organisation und
    letzter Jahresbericht (bitte beilegen):

12. Die drei letzten finanziellen Jahresberichte (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz,
    Eigenmittel) sowie die drei letzten Revisionsrapporte (bitte beilegen):

13. Organigramm der Organisation, mit Unterscheidung der temporären und permanenten Anstel-
    lungen, im Feld und an der Zentrale, ehrenamtlich Tätige und Lohnempfänger/innen (bitte
    beilegen):

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14. Finanzielle Verbindungen zu anderen Bundesstellen (Beiträge oder Subventionen anderer
    Bundesämter, Mandate, usw.):

15. Informationen über die Sensibilisierungsaktivitäten und Spendensammlungen in der
    Schweizer Bevölkerung, Kopien des von der NGO verteilten Informationsmaterials.

          ___________________________________________________________________

Datum:     ......................................            Unterschrift: ...................................................

                                                             Funktion:           ...................................................

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Kriterien bei der Beurteilung von Beitragsgesuchen

Das vorgelegte Gesuch muss den allgemeinen im Bundesgesetz vom 19. März 1976 festgelegten
Prinzipien über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe entsprechen.
Die Prüfung der Gesuche wird nach folgenden Kriterien vorgenommen.

1. bezüglich der vom Projekt betroffenen Bevölkerung
     1.1 Das Projekt hat die Erfüllung von wesentli-                      Ein Projekt ist ein Vorhaben, mit dem inner-
         chen, von der betroffenen Bevölkerung ge-                        halb einer definierten Zeitspanne ein definier-
         äusserten (Grund-)Bedürfnisse zum Ziel.                          tes Ziel erreicht werden soll. Es zeichnet sich
                                                                          dadurch aus, dass es im Gegensatz zu einer
     1.2 Die betroffene Bevölkerung identifiziert sich                    laufenden Tätigkeit ein einmaliges Vorhaben
         mit dem Projekt, ist motiviert und trägt selbst                  ist. Wichtig sind verlässliche Anfangs- und
         wesentlich zur Durchführung des Projekts bei.                    Enddaten zur Planung des Vorhabens und
         Sie ist zu Eigenleistungen und zum Aufbau                        Zusagen für die benötigten Ressourcen im
         von Strukturen der Selbsthilfe verpflichtet.                     Rahmen eines Projektplans sowie die die
                                                                          Vereinbarung von Indikatoren zur Erfolgs-
     1.3 Das Projekt begünstigt die betroffene Be-                        beurteilung. In der Entwicklungszusammen-
         völkerung ohne Unterschied hinsichtlich                          arbeit erfolgt die Planung gemeinsam mit den
         Rasse, Geschlecht, Religion oder politischer                     Partnern und Betroffenen und es interes-
         Einstellung. Das Projekt darf nicht mit Aktivi-                  sieren insbesondere die Wirkungen eines
         täten politischer oder religiöser Beeinflussung                  Projekts.
         verbunden sein.

2. bezüglich der lokalen Partnerinstitution
     2.1 Die lokale Partnerinstitution ist in der Lage, die Aufgaben der Verwaltung und Durchführung
         des Projekts zu übernehmen (Planung, Monitoring, Evaluation, Buchhaltung).
     2.2 Die lokale Partnerinstitution arbeitet mit partizipativen Methoden. Die betroffene Bevölke-
         rung wird in allen wichtigen Phasen des Projekts miteinbezogen (namentlich bei Konzeption,
         Durchführung, Verwaltung, Evaluation und Nachfolgeaktivitäten).
     2.3 Die Projektverantwortlichen unterhalten Kontakte mit anderen Institutionen in der Region,
         um Komplementaritäten und Synergien zu fördern, Konkurrenz oder Doppelspurigkeiten zu
         vermeiden und Erfahrungen auszutauschen.
     2.4 Das Projekt trägt bei zur Befähigung, zur Reduktion von Abhängigkeiten sowie zur organisa-
         torischen und finanziellen Stärkung der lokalen Partnerinstitution (gilt besonders auch für
         Basisorganisationen).
     2.5 Die Partnerinstitution handelt transparent in Bezug auf ihre Ressourcen und Beziehungen
         zu anderen Gebern.

3. bezüglich Inhalt und Struktur des Projekts
     3.1 Die Gesamtziele, die erwarteten Ergebnisse und Wir-
                                                                                   Die Ziele eines Projekts sind auf
         kungen des Projekts wurden zusammen mit den                               der Output-Ebene (Ebene der direk-
         Betroffenen definiert. Massnahmen zur Erreichung                          ten Projektverantwortung) präzise
         der Ziele sind in einem angemessenen Zeitplan fest-                       und „SMART“ zu formulieren:
         gehalten.                                                                 Spezifisch (und klar abgegrenzt)
     3.2 Das Projekt und seine Phasen sind zeitlich klar be-                       Messbar      (und überprüfbar)
         grenzt. Die Fragen zur Nachhaltigkeit der Wirkungen                       Attraktiv    (und erreichbar)
         und der Abschluss der Hilfe von aussen werden be-
                                                                                   Realistisch (und realisierbar)
         reits bei der Planung offen angesprochen.
                                                                                   Terminiert   (zeitlich festgelegt)
     3.3 Die für die Durchführung des Projekts nötigen Mittel-
         stehen in einem vernünftigen Verhältnis zur Zielsetzung.
     3.4 Das Projekt respektiert den kulturellen und sozialen Kontext und wird in die lokalen
         Strukturen integriert.
     3.5 Es nutzt und verstärkt lokales Potential und Entwicklungskapazitäten.

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4. bezüglich Kontext und Auswirkungen des Projekts
     4.1 Das Projekt fügt sich in den lokalen Kontext ein und beruht auf einer entsprechenden
         Umfeldanalyse.
     4.2 Das Projekt hat keine negativen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die Stellung
         der Frauen sowie auf das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in der betroffenen
         Bevölkerung.
     4.3 Das Projekt hat keine negativen Auswirkungen auf Jugendliche und Kinder.
     4.4 Das Projekt trägt zur Respektierung der Menschenrechte und der Rechte der Kinder bei.
     4.5 Das Projekt fördert eine nachhaltige umweltfreundliche Entwicklung.
     4.6 Das Projekt wird in den Rahmen der lokalen, regionalen oder nationalen Entwicklungs-
         schwerpunkte des betroffenen Landes integriert, falls solche vorhanden sind.
     4.7 In Ländern, in denen die DEZA tätig ist, steht das Projekt nicht im Widerspruch zu den von
          der DEZA unterstützten Aktivitäten. Das DEZA Kooperationsbüro muss über das Projekt
          informiert sein.
     4.7. Falls das Projekt den Prioritäten einer DEZA Kooperationsstrategie entspricht besteht ein
          strategischer und Projektbezogener Austausch mit dem DEZA Kooperationsbüro.

5. bezüglich Durchführbarkeit des Projekts
     5.1 Die für das Projekt gewählten technischen Lösungen sind angepasst, sowohl aus materieller
         wie aus sozialer Sicht.
     5.2 Für ein betriebswirtschaftlich rentables Projekt wird zuerst eine Machbarkeitsstudie mit
         einem „Businessplan“ erstellt.
     5.3 Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
         Organisationen sind klar festgelegt.

6. im Hinblick auf die Beendigung des Projekts und die Nachhaltigkeit der Wirkungen
     6.1 Der Abschluss des Projekts beziehungsweise der Unterstützung durch die DEZA ist bereits
         in der Planung vorgesehen.
     6.2 Das Projekt übernimmt keine langfristig wiederkehrenden Betriebskosten, diese müssen
         durch andere Vorkehrungen sichergestellt werden, damit keine neuen Abhängigkeiten durch
         die vorübergehende Hilfe geschaffen werden.
     6.3 Die Wirkung des Projekts soll nachhaltig sein und auch nach Beendigung der externen
         Unterstützung andauern.

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Anforderungen an das Gesuch

Das in zweifacher Ausführung vorgelegte Projektdokument muss folgendes enthalten:
        Ein Deckblatt mit einer Zusammenfassung des Projekts (1 Seite)
        Eine Projektbeschreibung (maximal 5 Seiten)
        Ein Budget mit den vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben (1 Seite)

Zusammenfassung (1 Seite)

Folgende Informationen sollten auf einer Seite zusammengefasst werden:

Die das Projekt betreffenden Daten:
   Titel des Projekts
   Land, Ort des Projekts
   Name und Adresse der Gesuchstellenden Schweizer Organisation
   Name der für das Finanzierungsgesuch verantwortlichen Person
   Name der lokalen Partnerinstitution
   Gesamtbudget und Finanzierungsquellen sowie der von der DEZA beantragte Betrag (der Bei-
      trag der DEZA ist höchstens gleich hoch wie derjenige der Schweizer NGO)
   Anfang und Ende des Projekts und allenfalls der Projektphase
   Anfang und Ende der beantragten Finanzierung
   Zusammenfassung der Ziele und erwarteten Wirkungen des Projekts (10 Zeilen)

Beschreibung des Projekts (maximal 5 Seiten) anhand der folgenden Leitfragen
(Je nach Art des Projekts können die Fragen entsprechend angepasst / gewichtet werden.)

1.        Hintergrund und Kontext des Projekts
           In welchem Umfeld steht das Projekt? Was sind die wichtigsten Rahmenbedingungen?
           Wer hat das Projekt gewünscht, von wem wurde es lanciert? Wie viele eigene Ressour-
              cen stehen zur Verfügung?
           In welcher Phase befindet sich das Projekt (Anfang, Dauer, bereits früher eingesetzte
              Mittel)?
           In welcher Beziehung steht das Projekt zum allgemeinen Entwicklungskontext der
              Region, des Landes? Zu anderen laufenden Projekten?
           Wie könnte das Projekt davon beeinflusst werden?

2.        Die Ziele des Projekts
           Welche Verbesserungen der Lebensbedingungen der Bevölkerung können erwartet
              werden?
           Welche direkten Leistungen (Produkte, Dienste) erbringt das Projekt?
           Welche lokalen Kapazitäten werden wie gestärkt?

3.        Die betroffene Bevölkerung und die Begünstigten
           Wem kommt das Projekt zugute und wie ist deren Stellung in der Gesellschaft?
           Eventuell: wie lässt sich die Begünstigung gegenüber andern, Nicht-Begünstigten recht-
              fertigen
           Welches sind ihre Grundbedürfnisse, ihre Interessen, ihre Motivation?
           In welcher Form kann die betroffene Bevölkerung mitwirken?

4.        Die lokale(n) Partnerinstitution(en)
           Welches sind die lokalen Partnerinstitutionen? Namen und Adressen.
           Seit wann bestehen diese Institutionen? Welchen rechtlichen Status haben sie?
           Welche Ziele, Aktivitäten, Erfahrungen (Themen, Sektoren, Regionen) und welche Exper-
              tise und welches Know-how haben sie?
           Welche Methoden wenden sie bei der Projektdurchführung an?
           Welche Koordination besteht mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen?

Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011                                                   Datum: 16.08.2011
Leitlinien für Beiträge der DEZA an Einzelprojekte schweizerischer NGOs                Seite 10 von 10

5.       Die bisher erzielten Resultate und Wirkungen
          Welches sind die Resultate, Wirkungen und Erfahrungen aus den bisherigen Arbeiten
             oder aus ähnlichen Projekten?
          Welche – positiven oder negativen – Lehren können daraus gezogen werden?

6.       Die erwarteten Resultate und Wirkungen
          Welche Resultate und Wirkungen werden vom Projekt erwartet?
          Wie sollen diese gemessen werden (Indikatoren)? Welches sind die Erfolgskriterien des
             Projekts?

7.       Vorgesehene Aktivitäten, Zeitplan und Abschluss-Szenario
          Mit welchen Aktivitäten und Massnahmen soll das Projektziel erreicht werden?
          Welche Methoden und technischen Lösungen sind vorgesehen?
          Wie werden die lokalen Kapazitäten mit einbezogen?
          Wie sind die Beziehungen mit den lokalen Organisationen und Strukturen (staatliche und
            nicht-staatliche)?
          Welcher Zeitplan ist für die Durchführung des Projekts vorgesehen?
          Welche Szenarien bestehen für den Projektabschluss beziehungsweise die Beendigung
            der finanziellen Unterstützung durch die DEZA?

8.       Einzusetzende Mittel und Verantwortlichkeiten
          Welche lokalen Ressourcen (Personal, Material, finanzielle Mittel) werden eingesetzt?
          Welche Beiträge werden von der Partnerorganisation und der betroffenen Bevölkerung
            geleistet?
          Welche Beiträge sind von aussen zu erwarten (andere Organisationen, staatliche Institu-
            tionen?
          Wer ist wofür verantwortlich und warum?

9.       Einschätzung des Projekts, Perspektiven und Risiken
          Welche Auswirkungen hat das Projekt auf die Umwelt?
          Welchen Einfluss hat es auf das Verhältnis zwischen Frauen und Männer?
          Welche politischen, wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Risiken sind zu berück-
            sichtigen?
          Welche Risiken bestehen, dass das Projekt nicht wie geplant durchgeführt werden kann?
          Wie ist die eigenständige Weiterführung nach Projektabschluss vorgesehen?

10.      Planung, Begleitung, Evaluation und Kontrolle
          Wie werden Planung, Begleitung, Monitoring und Evaluation durchgeführt?
          Welches sind die finanziellen Kontroll- und Revisionsstellen?

Budget (1 Seite, 2 Tabellen)

11.      Vorgesehene Einnahmen:
         Plan für die Finanzierung des Projekts:
          Beitrag der Schweizer NGO
          Beantragter Beitrag der DEZA
          Eventuelle andere Beiträge
          Lokale Beiträge

12.      Vorgesehene Ausgaben:
         Budget nach Rubriken in Schweizer Franken (mit Angabe des angewandten Wechselkurses),
         zeitliche Verteilung der Ausgaben.

Ersetzt Ausgabe vom 10. März 2011                                                    Datum: 16.08.2011
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