Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
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Kindergarten Riedersbach
Kirchengasse 2
5120 St. Pantaleon
Tel.: 06277 / 20453
E-Mail: kiga.riedersbach@aon.at
Inhalt
en
Seite 4 Unser Leitbild
ar t
Seite 5 Unsere Teams
Seite 14 Kindergarten ABC
re g
Seite 27 Kindergartenordnung
n d
Ki W ill
en i mDas Kind steht
Unser Kindergarten Wir schaffen Unser Kindergarten-Team
ist ein Lebens- und einen Rahmen, in
im Zentrum Erfahrungsbereich dem sich das Kind
unserer wohlfühlt,
mit vielfältigen Grenzen und Regeln
pädagogischen Handlungsmöglich- wahrnehmen und
Arbeit. keiten. respektieren lernt.
Bei der Planung und
Durchführung der Bildungs- Es ist uns wichtig, dass
und Erziehungsarbeit Wir leben einen
die Kinder Wertschätzung
orientieren wir uns höflichen, und Achtsamkeit anderen
sowohl an den Bedürfnis- freundlichen und Menschen und der Natur
sen, Stärken, Interessen gegenüber erlangen und
und Lernthemen der rücksichtsvollen
Umgang miteinander. alle Menschen in ihrer
Kinder, als auch an den Individualität akzeptieren.
bundesländerübergreifenden
Bildungsrahmenplan.
Wir legen Wert darauf,
bei den Kindern ein
gesundheitsbewusstes
UNSER LEITBILD
im Kindergarten Riedersbach
Verhalten zu fördern.
Sie sollen einen verant-
wortungsvollen Umgang Bildungspartnerschaft ist nicht nur ein gesetzlicher
mit ihrer Gesundheit und Auftrag, sondern eine wesentliche Säule für gelingende
ihren individuellen Begleitung kindlicher Bildungsprozesse.
Gesundheitsressourcen
lernen.
Leitung
Als Basis dafür dienen:
Abwechslungsreiche und Es ist uns wichtig die Wir verstehen uns
ausgewogene Ernährung, Kinder zur Selbständig- als motiviertes und Margit Stadler
Wasser trinken, engagiertes Team
Hygienebewusstsein, keit und Selbsttätigkeit Ausbildung: Kindergartenpädagogin in
rhythmischer Wechsel zu erziehen, damit sie mit vielfältigem Linz 1988, Montessoripädagogin,
von Bewegung und Ent- im alltäglichen Leben pädagogischem Legastenietherapeutin; seit 2017
spannung, Lebensfreude zurechtkommen. Ressourcenpotential. im Kindergarten Riedersbach
Das heißt für uns das Durch regelmäßige
Kind als Persönlichkeit Fortbildungen wird
zu achten und ihm eine qualitativ
Wir achten Familien in
nicht alles abzuneh- hochwertige und Veronika Huber
ihrer Erziehungskompe- Sprachförderung;
tenz und bieten Ergän- men. Wir geben den am Kind orientierte
zung und Unterstützung Kindern Zeit und Raum Erziehungs- und Ausbildung: Kindergarten- und Früh-
für die Bildung und
zum Schauen, Beob- Bildungsarbeit
Niklas Wiener erziehungspädagogin in Salzburg
Erziehung ihrer Kinder. Zivildiener; bis Mai 2021 2005, Montessoripädagogin; seit
achten und Lernen. geleistet.
im Kindergarten Riedersbach 2020 im Kindergarten Riedersbach
4 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 5Die Spatzenkinder / Integrationsgruppe, Sammelgruppe Die Wolkengruppe / Integrationsgruppe
Claudia Ellwanger Victoria Föll
Mitte; gruppenführende
Mitte; gruppenführende
Pädagogin
Pädagogin, stellv. Leitung
Ausbildung: Kindergartenpädagogin
Ausbildung: Erzieherin an der
in Ried 2010; Nachmittagsbetreu-
Fachakademie in Mühldorf 2014,
ung; seit 2019 im Kindergarten
Früherziehungspädagogin; Nach-
Riedersbach
mittagsbetreuung; seit 2016 im
Kindergarten Riedersbach
Sabine Gabor
rechts; Kindergartenhelferin
Erika Mayer Ausbildung: Kindergarten- und
rechts; Kindergartenhelferin
Horthelferin, Spielgruppenleiterin;
Ausbildung: Kindergarten- und
Mittagsbetreuung; seit 2011 im
Horthelferin; Mittagsbetreuung,
Kindergarten Riedersbach
Nachmittagsbetreuung; seit 1999
im Kindergarten Riedersbach
Kristin Steinböck
links; Pädagogin für Integration
Susanne Netauschek Ausbildung: Dipl. Behindertenpäd-
links; Pädagogin für Integration
agogin, Dipl. Montessoripädagogin,
Ausbildung: Kindergartenpädagogin
sozial-psychiatrische Grundausbil-
an der Bakip21 in Wien 2011; seit
dung der Pro Mentakademie; seit
2019 im Kindergarten Riedersbach
2020 im Kindergarten Riedersbach
6 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 7Die Sonnenkinder Die Sternengruppe
Simone Schamberger Marina Eder
rechts; gruppenführende
rechts; gruppenführende
Pädagogin
Pädagogin
Ausbildung: berufsbegleitendes
Ausbildung: Kindergartenpäda-
Kolleg der Bakip der Franziskanerin-
gogin, Früherziehungsausbildung
nen in Salzburg 2018; seit 2018 im
an der BAfEP Salzburg 2020; seit
Kindergarten Riedersbach
2020 im Kindergarten Riedersbach
Manuela Mösenbichler Eva Dobras
Kindergartenhelferin
Kindergartenhelferin
Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
tions- und Krabbelgruppenhelferin,
tions-, Hort- und Krabbelgruppen-
Spielgruppenleiterin, Schulassis-
helferin, Schulassistentin; seit 2012
tentin; seit 2013 im Kindergarten
im Kindergarten Riedersbach
Riedersbach
8 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 9Die Mäausegruppe / alterserweiterte Gruppe Die Fischegruppe
Julia Felber Bettina Helmberger
Mitte; gruppenführende Pädagogin links; gruppenführende Pädagogin
Ausbildung: Kindergartenpädagogin, Ausbildung: Kindergarten-, Hort- und
Früherziehungsausbildung in der Frühförderungspädagogin in Ried
BAfEP Salzburg 2019; seit 2019 im 1992; seit 2019 im Kindergarten
Kindergarten Riedersbach Riedersbach
Beate Friedrich
links; alterserweiterte Pädagogin Zoryana Schriebl
Ausbildung: BA Pädagogik an der Kindergartenhelferin
Universität Salzburg 2011, MA Erzie- Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
hungswissenschaften an der Uni- tions-, Hort- und Krabbelgruppen-
versität Salzburg 2020; seit 2020 im helferin; seit 2019 im Kindergarten
Kindergarten Riedersbach Riedersbach
Julia Croll
rechts; Kindergartenhelferin
Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
tions-, Hort- und Krabbelgruppen-
helferin, seit 2017 im Kindergarten
Riedersbach
10 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 11Die Elefantengruppe / Krabbelgruppe Die Schmetterlingsgruppe / Krabbelgruppe
Sandra Schurian Katharina Krammer
links; gruppenführende Pädagogin links; gruppenführende Pädagogin
Ausbildung: Kindergartenpädagogin in Ausbildung: staatlich geprüfte
Salzburg 2008; seit 2015 im Kinder- Kinderpflegerin Berufshochschule
garten Riedersbach Bischofswiesen 2009, ausgebildete
Kinderanimateurin Radstadt 2009,
ausgebildete Kinderkrippenpädago-
Sabine Gucek gin Dachverband Selbstorganisierten
Kindergartenhelferin Kinderbetreuung Tirol 2015; seit 2019
Ausbildung: Kindergarten-, Integra- im Kindergarten Riedersbach
tions-, Hort- und Krabbelgruppen-
helferin; seit 2015 im Kindergarten
Riedersbach Eva Grömer
Kindergartenhelferin
Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
tions-, Hort- und Krabbelgruppenhel-
ferin, Spielgruppenleiterin; seit 2017
im Kindergarten Riedersbach
12 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 13Unser Kindergarten-ABC
A Ausflüge
bzw. Waldtage werden gruppenintern geplant und durchgeführt.
Die gruppenführende Pädagogin informiert Sie darüber gesondert.
Aufsichtspflicht
siehe Kindergartenordnung ab Seite 26
Bring- und Abholzeiten
Ihr Kind sollte bis spätestens 8:30 Uhr in der Gruppe angekommen
sein und nicht vor 11:30 Uhr abgeholt werden.
Für berufstätige Eltern gelten Bringzeiten bereits ab 7:00 Uhr und
Abholzeit bis spätestens 17:00 Uhr (Fr. 15:00 Uhr).
Für berufstätige Eltern der Krabbelstube gilt ebenfalls ab 7:00 Uhr und
Abholberechtige Personen Abholzeit bis spätestens 15:30 Uhr (Fr. 14:30 Uhr)
sind bei der gruppenführenden Pädagogin bekannt zu geben und
müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Beiträge
Anregungen, Wünsche, Sorgen und Probleme • Materialbeitrag: 50,– Euro pro Kind
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Kritik an uns oder unserer Kinder-
• Portfoliobeitrag: 10,– Euro pro Halbjahr
gartenarbeit haben, so sind die Pädagoginnen der richtige Ansprech-
partner, dies los zu werden. Nur im offenen Gespräch miteinander
können diese Dinge eine Klärung erhalten. Der Beitrag zur Nachmittagsobstjause wird von der zuständigen
B
Nachmittagsbetreuung direkt eingehoben.
Geld für Schulvorbereitungsmaterial wird individuell bei der
gruppenführenden Pädagogin eingehoben.
Der Krabbelstubenbeitrag wird für Kinder bis 30 Monate laut Kinderbe-
Bewegung treuungsbeitragsrechner (siehe https://www.stpantaleon.at/gemeinde/
Tägliche Bewegungsmöglichkeiten werden angeboten (Turnsaal, kinderbetreuung) berechnet.
Bewegungsräume, Garten, Ausgänge, …). Bus- und Mittagessensbeiträge werden über Abbuchungsaufträge
direkt auf das Konto der Gemeinde St. Pantaleon überwiesen.
Bus
Der Kindergartenbus fährt ab Mittwoch in der ersten Woche. Der Beratungsstellen
Busplan wird den Eltern rechtzeitig ausgehändigt. Die Busbegleitung Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können wir Ihnen bei
bitte immer zeitgerecht informieren, wenn das Kind nicht kommt, um verschiedenen Angelegenheiten weiterhelfen bzw. Sie an die richtige
Verzögerungen und Extrafahrten zu vermeiden. Stelle weiterleiten (Ergotherapie, Familienhelfer, Erziehungsberater, ...)
14 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 15C Christliche Feste
Wir leben ein Miteinander, wir teilen, nehmen Rücksicht aufeinander,
trösten und helfen uns gegenseitig. Im Rahmen einer ganzheitlichen
Erziehung feiern wir christliche Feste wie St. Martin, Nikolaus, Weih-
nachten und Ostern.
COVID-19
Einverständniserklärungen
werden von den Eltern erteilt und sind zum Beispiel für die Verwendung
von Fotos, ... vonnöten.
Eingewöhnungszeit
wird je nach Entwicklungstand des Kindes von der gruppenführenden
Pädagogin mit Ihnen vereinbart.
F
Die aktuellen Corona-Maßnahmen und die aktuelle Prävention entneh-
men Sie bitte auf der Gemeindehomepage unter Aktuelles und/oder
Kinderbetreuung.
www.stpantaleon.at/aktuelles/aktuelles-aus-der-gemeinde Ferien
www.stpantaleon.at/gemeinde/kinderbetreuung Der Kindergarten ist in den Weihnachtsferien, Osterferien und im Monat
D
August geschlossen. Für die Semesterferien bzw. Zwickeltage werden
Bedarfserhebungen eingeholt.
Dienstbesprechung Feste
Jeden zweiten Montag haben wir eine Dienstbesprechung, bei der ein Mit den Eltern gemeinsam feiern wir das Laternenfest (St. Martin) und
fachlicher und informativer Austausch zwischen dem Kindergartenper- das Sommerfest.
sonal stattfindet. Geburtstage, Nikolaus, Adventfeier und Faschingsfest werden grup-
E
penintern ohne Eltern gefeiert.
Fernbleiben vom Kindergarten
Externe Fachkräfte siehe Kindergartenordnung ab Seite 26
• Zahngesundheitserzieherin
• Logopädin
• Kinderpsychologe
• Sonderkindergärtnerin (bei Bedarf)
Infos erfolgen immer zeitgerecht.
16 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 17G Gebäude
Im Hauptgebäude befinden sich im
EG:
• Gruppenraum Die Spatzenkinder / Sammelgruppe
• Büro der Kindergartenleitung
• Personalzimmer
• Bewegungsraum
Garten
Es gibt einen Garten für die Krabbelstube und einen für den Kinder-
garten. Es sind in beiden vielfältige Möglichkeiten zum Spielen und
Bewegen untergebracht wie zum Beispiel große Sandkisten, ein Fahr-
zeugparcour mit vielen Fahrzeugen, Rutsche, Nestschaukel, Einzel-
schaukeln und vieles mehr.
Geburtstagsfeier
1. OG Im Hinblick auf den gesunden Kindergarten sind Alternativen zu
• Gruppenraum Die Sonnenkinder Kuchen und Muffins wie zum Beispiel Obstspieße, Käseigel,
• Gruppenraum Die Wolkengruppe / Integrationsgruppe Gemüsesticks mit Dip, … gerne gesehen.
• Bibliothek
Gesundheit
2. OG Unser gesunder Kindergarten ist Teil des Netzwerks „Gesunde Ge-
• Gruppenraum Die Sternengruppe meinde“. Schwerpunkte sind Bewegung, bewusste Ernährung, Acht-
• Werkraum samkeit und Sensibilisierung der Selbstwahrnehmung.
• Bewegungsraum
H
In der ehemaligen Volksschule
EG: Hausschuhe
• Speiseraum / Mittagessen Die Kinder müssen im Kindergarten Hausschuhe haben.
• Krabbelgruppe Die Elefantengruppe Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Hausschuhe rutschfest,
• Krabbelgruppe Die Schmetterlingsgruppe der Größe entsprechend und beschriftet sind.
• Turnsaal
1. OG
• Gruppenraum Die Mäusegruppe / alterserweiterte Gruppe
• Gruppenraum Die Fischegruppe
18 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 19I Informationen
Aktuelle und wichtige Informationen entnehmen Sie immer der
Anschlagtafel im Eingangsbereich oder auf der Gemeindehomepage
unter Aktuelles und/oder Kinderbetreuung.
www.stpantaleon.at/aktuelles/aktuelles-aus-der-gemeinde
www.stpantaleon.at/gemeinde/kinderbetreuung
Kindergartenpflicht
Gemäß § 3a Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz i.d.g.F. sind
J
alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und
bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollen-
det haben, zum Besuch eines Kindergartens oder einer bewilligten
Einrichtung gemäß § 23 verpflichtet (allgemeine Kindergarten-
Jause bzw. Gesunde Jause pflicht). Die Kindergartenpflicht dauert bis zum 31. August nach
Geben Sie zur täglichen Jause bitte Obst, belegte Brote, Gemüse oder Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder, die die Schule vor-
Joghurt mit. KEINE Süßigkeiten wie Milchschnitte, Fruchtzwerge, Pud- zeitig besuchen, sind von der Kindergartenpflicht ausgenommen.
ding, Kekse, Kuchen usw.
Die Kindergartenpflicht gilt während des gesamten Arbeitsjahres
Zum Trinken gibt es für die Kinder jederzeit Wasser, außerdem gibt es
mit Ausnahme der gemäß Oö. Schulzeitgesetz 1976 geregelten
einen frei zugänglichen Naschteller (Gemüse, Nüsse, Obst).
schulfreien Tage.
Bitte in die Trinkflaschen keine Limonaden, Sirup und Säfte füllen!
Jeden Mittwoch wird die „Gesunde Jause“ gruppenintern gestaltet. Die allgemeine Kindergartenpflicht ist an fünf Werktagen und im
K
Der genaue Ablauf wird jeweils am Elternabend abgesprochen. Ausmaß von 20 Stunden pro Woche grundsätzlich an Vormitta-
gen zu erfüllen. Die Eltern haben ihr Kind so rechtzeitig in einem
Kindergarten der Hauptwohnsitzgemeinde anzumelden, dass die
Erfüllung der allgemeinen Kindergartenpflicht möglich ist. Besucht
Kennzeichnung von persönlichen Sachen das Kind einen Kindergarten oder eine bewilligte Einrichtung
Bitte sämtliche Sachen der Kinder (Hausschuhe, Turnsachen, Matsch- gemäß § 23 in einer anderen Gemeinde als der Hauptwohnsitz-
kleidung, Gummistiefel, Trinkflasche, …) deutlich mit dem Namen gemeinde oder ist es dazu angemeldet, haben die Eltern die
kennzeichnen. Hauptwohnsitzgemeinde darüber bis zum 31. März vor Beginn der
Kindergartenpflicht in Kenntnis zu setzen.
Kindergartenordnung siehe Anhang ab Seite 27
Ziel der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres ist
es, Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmögliche
Kleidung Chancen für ihren Bildungsweg zu bieten und die Basis für erfolg-
Achten Sie auf Kleidung die bequem und praktisch ist. Die Kinder sollen reiches lebensbegleitendes Lernen aufzubereiten.
sich selbständig an- und ausziehen können. Bitte ziehen Sie Ihr Kind der
Witterung entsprechend an. Gern kann passende Kleidung (Gummistie-
fel, Matschhose, Regenjacke, Mütze, Schneeanzug …) auch im Kinder-
garten hinterlegt werden – bitte denken Sie an die Kennzeichnung!
20 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 21L LehrerInnen der Volksschule St. Pantaleon
Für die Schulanfänger gibt es im letzten Kindergartenjahr besondere
Aktivitäten über die Sie von Ihrer Gruppenpädagogin informiert werden.
Wir arbeiten sehr eng mit der Schule bzw. mit den Lehrkräften zu-
sammen und bemühen uns, den Kindern einen guten Übergang in die
Schule zu ermöglichen.
Nachmittagsbetrieb Krabbelstube
ab 13:00 Uhr bis 14:30 (Freitag) bzw. 15:30 Uhr (Montag – Donnerstag)
• Abholen nach dem Mittagsschlaf bitte erst ab 14:00 Uhr
Informationen und Änderungen des Nachmittagsbedarfes müssen mit
der Leitung abgeklärt werden!
M
Notfall
Für den Notfall muss immer eine Ansprechperson bzw. eine
Medikamente Notfallnummer Ihrerseits vorhanden und aktuell sein!
Es dürfen vom gesamten Kindergartenpersonal KEINE Medikamente
verabreicht werden. Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie
O
sich an die Leitung oder die gruppenführende Pädagogin.
Mittagessen Öffnungszeiten Kindergarten / Krabbelstube
Das Mittagessen wird von der „Gesunden Küche“ in der Neuen Mittel-
schule (NMS) zubereitet und ihr Kind kann monatlich für die von Ihnen
benötigten Tage an- oder abgemeldet werden. Montag – Donnerstag 7:30 – 17:00 Uhr / 15:30 Uhr
N
Freitag 7:30 – 15:00 Uhr / 14:30 Uhr
für berufstätige Eltern ab 7:00 Uhr
Nachmittagsbetrieb Kindergarten
ab 13:00 Uhr – 15:00 (Freitag) bzw. 17:00 Uhr (Montag – Donnerstag)
P
• Kinder, die nur Mittagessen, müssen bis spätestens 13:00 Uhr in
der Sammelgruppe / Spatzenkinder (EG) abgeholt werden.
Für die Ganztageskinder findet nach dem Rasten um ca. 14:15 Uhr Postrolle
eine gemeinsame Obstjause statt. Für Elterninformationen und das Einsammeln von Geldbeträgen hat
jedes Kindergartenkind eine Postrolle – bitte achten Sie hier auf eine
zügige Rücksendung in den Kindergarten!
22 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 23Portfolio
ist die Entwicklungsdokumentation ihres Kindes. Wenn wir diese mit
nach Hause geben, bitten wir um einen sorgfältigen Umgang! Die Mappe
begleitet Ihr Kind durch die Krabbelgruppen- und Kindergartenjahre.
T Telefon
Wir ersuchen Sie dringend Telefonnummern von Erziehungs- und
Abholberechtigten immer zu aktualisieren!
Q Qualität
Qualität wird in unserer Bildungseinrichtung groß geschrieben, daher
besuchen wir regelmäßig Fortbildungen.
Kindergarten-Büro Margit Stadler 06277 / 20453 0
R
Gruppendurchwahlen 06277 / 20453 + DW
Rasten Die Spatzenkinder Claudia Ellwanger DW 1
Um den primären gesundheitlichen Grundbedürfnissen nach Ruhe und Die Wolkengruppe Victoria Föll DW 2
Entspannung nachzukommen, halten wir mit allen Ganztageskindern
Die Sonnenkinder Simone Schamberger DW 3
von ca. 12:30 – 13:30 Uhr eine entwicklungsgemäße Ruhezeit ein.
Die Sternengruppe Marina Eder DW 4
Rechtsträger Die Mäusegruppe Julia Felber DW 2
des Kindergartens Riedersbach ist die Gemeinde St. Pantaleon.
Die Fischegruppe Bettina Helmberger 0676 / 77 53 943
S
Krabbelstube
Selbständigkeit
ist ein wesentlicher Schwerpunkt in unserem pädagogischen Alltag, Die Elefantengruppe Sandra Schurian 0676 / 64 61 266
nach dem Motto „Hilf mir, es selbst zu tun“. Die Schmetterlingsgruppe Katharina Krammer 0676 / 37 43 292
Schweigepflicht
Alle Personen unserer Einrichtung unterliegen der Schweigepflicht. Nachmittagsgruppe / Sammelgruppe DW 1
24 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 25GEMEINDEAMT ST.PANTALEON
5120 St. Pantaleon, Pantaleoner Straße 25
Pol. Bez. Braunau am Inn, DVR: 0057673
U
T Tel. 06277/7990 Fax 7990 12 gemeinde@st-pantaleon.ooe.gv.at
Urlaub und Fernbleiben Kinderbetreuungseinrichtungsordnung
Das Fernbleiben ihres Kindes bitte bis 8:30 Uhr in der jeweiligen KBBEO
für die Krabbelgruppe und Kindergarten
Gruppe bekanntgeben. Kindergarten Riedersbach
Schulanfänger brauchen eine schriftliche Entschuldigung,
gültig ab 01.02.2018
ausgenommen sind schulfreie Tage bzw. Ferien (siehe Kindergarten-
pflicht Seite 21).
V
Übersicht
1. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung
2. Arbeitsjahr und Ferien
3. Öffnungszeit der Kinderbetreuungseinrichtung
Veranstaltungen 4. Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung
5. Elternbeiträge und Beitragsfreiheit
Über hausinterne Veranstaltungen (Theater, Kasperl, Feste, …) 6. Kindergartenpflicht
werden Sie gesondert informiert. 7. Abmeldung von der Kinderbetreuungseinrichtung
8. Widerruf der Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung
9. Zusammenarbeit zwischen Rechtsträger und Eltern
W
10. Pflichten der Eltern
11. Pflichten des Rechtsträgers
12. Zahnärztliche Untersuchung im letzten Kindergartenjahr
13. Sehtests im Kindergarten
Wechselkleidung 14. Erziehungsberechtigung durch andere Personen (§ 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. KBG)
Jedes Kind benötigt ausreichend Wechselkleidung die im Haus
verbleibt. 1. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung
Die Gemeinde St. Pantaleon (in der Folge als Rechtsträger bezeichnet) betreibt eine
Kinderbetreuungseinrichtung nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes
2007 LGBl. Nr. 39/2007 idF LGBl. Nr. 94/2017, mit Sitz in Riedersbach, 5120 St. Pantaleon.
Z
2. Arbeitsjahr und Ferien
2.1. Das Arbeitsjahr der Kinderbetreuungseinrichtung beginnt am ersten Montag im September und
Zum Schluss noch Fragen? … dauert bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres.
2.2. Die Weihnachtsferien beginnen am 23.12.2020 und enden am 06.01.2021.
Das gesamte Kindergartenteam steht Ihnen für weitere Infos gerne 2.3. Die Osterferien beginnen am 26.03.2021 und enden am 05.04.2021.
zur Verfügung! 2.4. Die Pfingstferien beginnen am 21.05.2021 und enden am 24.05.2021.
2.5. Die Hauptferien beginnen am 30.07.2021 und enden am 05.09.2021.
2.6. Das Arbeitsjahr, die Ferienzeiten und die Öffnungszeiten an schulfreien bzw. schulautonomen
Tage können vom Rechtsträger jährlich am Ende des Arbeitsjahres unter Berücksichtigung der
örtlichen Bedürfnisse neu festgelegt werden.
3. Öffnungszeit der Kinderbetreuungseinrichtung
3.1. Die Öffnungszeiten werden wie folgt festgesetzt:
26 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 27
© Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018 a) Krabbelstubengruppe(n) 4.3. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
von: bis: a) Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes,
Montag 07:00 Uhr 15:30 Uhr b) ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustandes des Kindes,
Dienstag 07:00 Uhr 15:30 Uhr c) Impfbescheinigung
Mittwoch 07:00 Uhr 15:30 Uhr d) Meldezettel
Donnerstag 07:00 Uhr 15:30 Uhr e) Einkommensnachweis bei beitragspflichtiger Inanspruchnahme der Kinderbetreuungs-
Freitag 07:00 Uhr 14:30 Uhr einrichtung – wird ein solcher nicht vorgelegt, ist der Höchstbeitrag zu entrichten.
f) Bestätigung über die Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung der Eltern (für Kinder
Für die Krabbelstubengruppe(n) wird unter 3 Jahren oder Schüler)
eine Randzeit (Frühdienst) von 07:00 bis 07:30 Uhr und 4.4. Der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ist ausgenommen für kindergartenpflichtige
eine Randzeit (Spätdienst) von 14:30 bis 15:30 Uhr festgesetzt. Kinder freiwillig.
4.5. Bei der Aufnahme wird sichergestellt, dass kindergartenpflichtige Kinder einen Platz erhalten,
b) Kindergartengruppe(n) ohne dass jüngere Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen, abgemeldet werden
von: bis: müssen.
Montag 07:00 Uhr 17:00 Uhr 4.6. Der Rechtsträger entscheidet bis zum 31.03. über die Aufnahme in die
Dienstag 07:00 Uhr 17:00 Uhr Kinderbetreuungseinrichtung und teilt diese den Eltern schriftlich mit.
Mittwoch 07:00 Uhr 17:00 Uhr 4.7. Wird die Aufnahme eines kindergartenpflichtigen Kindes verweigert, hat die Landesregierung
Donnerstag 07:00 Uhr 17:00 Uhr auf Verlangen der Eltern auf eine einvernehmliche Einigung zwischen den Eltern und dem
Freitag 07:00 Uhr 15:00 Uhr Rechtsträger hinzuwirken. Kommt innerhalb eines Monats keine Einigung über die Aufnahme
des kindergartenpflichtigen Kindes zustande, können die Eltern eine schriftliche Beschwerde an
Für die Kindergartengruppe(n) wird die Landesregierung erheben.
eine Randzeit (Frühdienst) von 07:00 bis 07:45 Uhr und 4.8. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, werden jene Kinder
eine Randzeit (Spätdienst) von 16:00 bis 17:00 Uhr festgesetzt. unter 3 Jahren oder schulpflichtige Kinder bevorzugt aufgenommen, deren Eltern berufstätig,
arbeitsuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre oder soziale Verhältnisse eine
3.2. Die Kinderbetreuungseinrichtung wird mit Mittagsbetrieb geführt. Aufnahme erfordern.
3.3. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt die Kinderbetreuungseinrichtung 4.9. Vor Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Gemeinde muss die Verpflichtung zur Leistung
geschlossen. eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde geklärt sein.
3.4. Die Aufenthaltsdauer unterdreijähriger Kinder in der Kinderbetreuungseinrichtung soll
6 Stunden, einschließlich der Mittagsruhe höchstens 8 Stunden täglich, nicht überschreiten.
3.5. Die Öffnungszeiten können vom Rechtsträger mit Ende des Arbeitsjahres unter 5. Elternbeiträge und Beitragsfreiheit
Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse neu festgelegt werden.
5.1. Die Eltern haben für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung entsprechend der
Tarifordnung der Gemeinde St. Pantaleon einen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) zu leisten.
4. Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung
5.2. Mit dem monatlich zu leistenden Elternbeitrag sind alle Leistungen der
4.1. Die Kinderbetreuungseinrichtung ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, außer
Kinderbetreuungsgesetzes allgemein zugänglich. a) die allenfalls verabreichte Verpflegung,
4.2. Für die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung ist eine Anmeldung des Kindes durch die b) einen möglichen Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von der
Eltern, erforderlich. Die Anmeldung hat persönlich oder schriftlich, jeweils bis spätestens 31. Kinderbetreuungseinrichtung und
Jänner bei der Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung zu erfolgen. Für den Kindergarten c) angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge
muss die Anmeldung, außer für die kindergartenpflichtigen Kinder, für mindestens 3 Tage pro d) allfällige Beiträge für eine Unfallversicherung des Kindes.
Woche erfolgen. 5.3. Der Besuch einer Krabbelstube und einer alterserweiterten Kindergartengruppe ab dem
. vollendeten 30. Lebensmonat, einer Kindergartengruppe, einer Integrationsgruppe im
Kindergarten und einer heilpädagogischen Kindergartengruppe bis zum Schuleintritt ist für
Kinder mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich nach Maßgabe des § 3 Abs. 3a Oö.
Kinderbetreuungsgesetz bis 13:00 beitragsfrei.
28 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 29
© Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018
6. Kindergartenpflicht 9.3. Die Eltern haben das Recht, bei einem Antrag von mindestens einem Viertel der Eltern einer
Gruppe die Einberufung einer Elternversammlung binnen 14 Tagen zu verlangen.
6.1. Zum Besuch des Kindergartens sind jene Kinder verpflichtet, die vor dem 1. September des 9.4. Die Wahl einer Elternvertretung oder die Gründung eines Elternvereins zur Wahrnehmung der
jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden. Anliegen der Eltern gegenüber dem Rechtsträger ist anzustreben.
6.2. Kinder, die gemäß § 7 Schulpflichtgesetz 1985 die Volksschule vorzeitig besuchen und Kinder
die gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit sind, sind von der
allgemeinen Kindergartenpflicht ausgenommen. 10. Pflichten der Eltern des Kindes
6.3. Die Kindergartenpflicht beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit Beginn der
Hauptferien gemäß Oö. Schulzeitgesetz, die vor dem 1. Schuljahr des Kindes liegen. Keine
10.1. Die Eltern haben mit dem Rechtsträger und den pädagogischen Fachkräften zusammen zu
Kindergartenpflicht besteht an schulfreien Tagen und in den Schulferien. Ein Kind muss den
arbeiten.
Kindergarten im Jahr vor dem Schuleintritt an fünf Werktagen insgesamt mindestens 20
Wochenstunden regelmäßig besuchen. 10.2. Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung
6.4. Die Unterschreitung der Mindestanwesenheit ist nur bei gerechtfertigter Verhinderung des unverzüglich zu benachrichtigen. Die Entschuldigung hat schriftlich oder telefonisch zu erfolgen.
Kindes zulässig. Eine gerechtfertigte Verhinderung liegt z.B. vor, bei: 10.3. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung körperlich
a) Erkrankung des Kindes oder eines Elternteils. gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen und die vereinbarten
b) außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie) Besuchszeiten eingehalten werden.
c) oder urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens fünf Wochen, an denen 10.4. Die Kinder sollen in der Kinderbetreuungseinrichtung am Vormittag spätestens bis 08:30 Uhr
Kindergartenpflicht besteht. anwesend sein und frühestens ab 11:30 Uhr abgeholt werden.
6.5. Erziehungsberechtigte, die im Zuge der Schülereinschreibung einen Änderungswunsch gemäß Kindergartenpflichtige Kinder sollen zur Erfüllung des Bildungsauftrages spätestens bis 08:00
§ 2 Abs. 2 Schulpflichtgesetz vorgebracht haben, haben die schriftliche Bestätigung der Uhr im Kindergarten anwesend sein und frühestens ab 12:00 Uhr vom Kindergarten abgeholt
Schulleitung über den sich daraus ergebenden Beginn der allgemeinen Schulpflicht bei der werden. Der Rechtsträger meldet jene kindergartenpflichtigen Kinder der
Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung vorzulegen. Das betroffene Kind ist ab diesem Bezirksverwaltungsbehörde, die ohne gerechtfertigten Verhinderungsgrund die
Zeitpunkt nicht mehr kindergartenpflichtig. Die Kindergartenpflicht beginnt neuerlich im Mindestanwesenheit gemäß Punkt 6.3. (§ 3a Abs. 4 Oö. Kinderbetreuungsgesetz)
Arbeitsjahr vor dem Schuleintritt. unterschreiten.
10.5. Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung unverzüglich von erkannten
7. Abmeldung von der Kinderbetreuungseinrichtung Infektionskrankheiten oder Läusebefall des Kindes oder der mit ihm im selben Haushalt
lebenden Personen zu verständigen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom Besuch der
7.1. Die Abmeldung eines Kindes vom Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ist nur zum Ersten Kinderbetreuungseinrichtung fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer bzw.
eines jeden Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Abmeldefrist möglich und hat bei der
Übertragung auf andere Kinder und des Personals der Kinderbetreuungseinrichtung nicht mehr
Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung /Gemeindeamt St. Pantaleon zu erfolgen.
besteht. Bevor das Kind die Kinderbetreuungseinrichtung wieder besucht, ist eine ärztliche
7.2. Bei Abmeldung eines kindergartenpflichtigen Kindes ist dem Rechtsträger bekannt zu geben, in
welcher Einrichtung das Kind zukünftig seine Kindergartenpflicht erfüllen wird. Bestätigung darüber vorzulegen, dass eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist.
10.6. In der Kinderbetreuungseinrichtung können den Kindern grundsätzlich keine Medikamente
verabreicht werden.
8. Widerruf der Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung 10.7. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass ein Kind, das nicht kindergartenpflichtig ist, die
Kinderbetreuungseinrichtung regelmäßig besucht. Ist ein Kind voraussichtlich länger als drei
8.1. Die Aufnahme eines Kindes darf nur widerrufen werden, wenn Tage verhindert die Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen, so haben die Eltern die Leitung
a) ein Elternteil eine ihm obliegende Verpflichtung (siehe Punkt 10) trotz vorheriger schriftlicher der Kinderbetreuungseinrichtung unter Angabe des Grundes davon unverzüglich zu
Mahnung nicht erfüllt oder benachrichtigen und im Krankheitsfall auf Verlangen eine Bescheinigung des behandelnden
b) nachweislich eine andere Form der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege den Arztes vorzulegen.
Bedürfnissen des Kindes besser gerecht wird oder 10.8. Die Eltern erklären hiermit, dass ihr Kind insgesamt mindestens fünf Wochen pro Arbeitsjahr,
c) der Besuch eines für den Kindergarten angemeldeten Kindes, nicht regelmäßig davon mindestens zwei Wochen durchgehend, Ferien außerhalb der
entsprechend der Anmeldung erfolgt (ausgenommen kindergartenpflichtige Kinder). Kinderbetreuungseinrichtung verbringt.
8.2. Jeder Elternteil kann vom Rechtsträger eine schriftliche Begründung für den Widerruf der 10.9. Die noch nicht schulpflichtigen Kinder sind von den Eltern oder deren Beauftragten, sofern
Aufnahme verlangen. Diese ist vom Rechtsträger der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu diese zur Übernahme der Aufsicht geeignet sind, in die Kinderbetreuungseinrichtung zu bringen
bringen. und von diesen wieder abzuholen. Dem Personal der Kinderbetreuungseinrichtung obliegt die
Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder während des Besuchs der Kinderbetreuungseinrichtung.
Die Aufsichtspflicht in der Kinderbetreuungseinrichtung beginnt bei noch nicht schulpflichtigen
9. Zusammenarbeit zwischen Rechtsträger und Eltern. Kindern mit der Übernahme des Kindes;; bei Schulkindern mit dem Einlass in die
Kinderbetreuungseinrichtung. Sie endet bei noch nicht schulpflichtigen Kindern mit dem
9.1. Die pädagogischen Fachkräfte stellen im Hinblick auf die pädagogischen Aufgaben der
Zeitpunkt, in dem die Kinder den Eltern oder deren Beauftragten übergeben werden, bei
Kinderbetreuungseinrichtung einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sicher und achten
die erzieherischen Entscheidungen der Eltern unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl. Schulkindern mit dem Verlassen der Kinderbetreuungseinrichtung.
9.2. Jeder Elternteil hat das Recht, bei der Festlegung der Öffnungszeiten, der Ferienzeiten und in Außerhalb der Kinderbetreuungseinrichtung besteht die Aufsichtspflicht nur während der
sonstigen organisatorischen Fragen seine Vorstellungen einzubringen. Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Besuches der Kinderbetreuungseinrichtung, wie
Zu diesem Zweck z.B. bei Spaziergängen und Ausflügen.
lädt der Rechtsträger spätestens unmittelbar nach Beginn eines Arbeitsjahres zu einer 10.10. Im Falle der Übergabe oder der Abholung durch einen Beauftragten der Eltern ist vorweg eine
Elternversammlung ein. schriftliche Bestätigung über diese Beauftragung vorzulegen.
30 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 31
© Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018
10.11. Eltern, deren Kinder mit dem von der Gemeinde organisierten Bustransport befördert werden, Erklärung
sind verpflichtet, ihr Kind rechtzeitig zur Halte(Sammel)stelle zu begleiten bzw. durch eine zur
Übernahme der Aufsicht geeignete Person begleiten zu lassen, das Kind an die Begleitperson Ich nehme die vorliegende Kinderbetreuungseinrichtungsordnung hiermit zur Kenntnis und bestätige
im Beförderungsmittel zu übergeben und von der Halte(Sammel)stelle zum vereinbarten den Erhalt einer Ausfertigung. Ich bestätige, dass mir das Sorgerecht allein zusteht bzw. dass das
Zeitpunkt wieder rechtzeitig abzuholen bzw. von einer zur Übernahme der Aufsicht geeigneten Einvernehmen mit der oder dem anderen Obsorgeberechtigten besteht.
Person abholen zu lassen.
10.12. Eltern haben dem Rechtsträger die Verlegung des Hauptwohnsitzes des Kindes in eine andere
Gemeinde während des Kindergartenjahres unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des
Monats, in dem die Verlegung vorgenommen wird, anzuzeigen.
10.13. Im Falle der Verlegung des Hauptwohnsitzes haben sich die Eltern nachweislich um einen
Kindergartenplatz in der jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinde zu bemühen.
……………… ………………………………………… …………………………………………
Datum Für den Rechtsträger Eltern / Erziehungsberechtigte
11. Pflichten des Rechtsträgers
11.1. Der Rechtsträger hat sicher zu stellen, dass die Kinder einmal jährlich ärztlich untersucht
werden. Einverständniserklärung
Es werden Bestätigungen über amts-, haus- oder kinderärztliche Untersuchungen sowie
ärztliche Bestätigungen über die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vom 2. bis
zum 5. Geburtstag als ausreichender Nachweis anerkannt. Die Eltern des Kindes ................................................................................, geb. am ..........................
11.2. Der Rechtsträger hat weiters sicherzustellen, dass den Kindern während des Besuchs der sind einverstanden, dass (bitte einzeln ankreuzen)
Kinderbetreuungseinrichtung ärztliche Hilfe geleistet werden kann.
o einmal jährlich logopädische Reihenuntersuchungen durchgeführt werden und sich die
gruppenführende Pädagogin mit der Logopädin über das Ergebnis der Untersuchung
12. Zahnärztliche Untersuchung im letzten Kindergartenjahr austauscht;;
Im letzten Kindergartenjahr kann mit Einverständnis eines Elternteils eine zahnärztliche o im letzten Kindergartenjahr einmalig eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt werden
Untersuchung durchgeführt werden. Die persönlichen Daten und die Untersuchungsergebnisse kann, die persönlichen Daten und die Untersuchungsergebnisse in einer Datenbank erfasst
werden im Rahmen der Untersuchung erhoben und in einer Datenbank erfasst. werden und der OÖGKK zur weiteren Bearbeitung überlassen werden;;
Bei Zustimmung der Eltern und wenn das Kind ein erhöhtes Kariesrisiko aufweist, werden die
Daten des Kindes der Oö. Gebietskrankenkasse zur weiteren Bearbeitung überlassen, o im letzten Kindergartenjahr das Kind einmalig an einem Sehtest durch einen Optiker teilnimmt;;
woraufhin die Kinder von der Oö. Gebietskrankenkasse Gutscheine zugesendet bekommen. Mit
diesen Gutscheinen können bestimmte kostenfreie Leistungen bei der/beim Zahnärztin/-arzt o der Rechtsträger im Kindergarten erhobene Daten betreffend den Sprachstand des Kindes
ihrer Wahl in Anspruch genommen werden. an die zuständige Sprengelschule weitergibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erhebung
des Zahnstatus und für die Benachrichtigung der Eltern zu einem weiteren Behandlungsbedarf
dienen. Dritte erhalten keinen Einblick in die erhobenen Daten. Die relevanten
datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden von allen beteiligten Organisationen und
Personen eingehalten.
13. Sehtest im Kindergarten ……………… ………………………………………… …………………………………………
Datum Für den Rechtsträger Eltern / Erziehungsberechtigte
Im letzten Kindergartenjahr kann mit Einverständnis eines Elternteils im Auftrag der Oö.
Landesregierung ein Sehtest durch einen Optiker durchgeführt werden. Der Test ist genormt
und umfasst eine Untersuchung der Sehschärfe, der Augenstellung und des räumlichen
Sehvermögens. Wenn sich bei einem Kind der Verdacht auf einen Sehfehler ergibt, erhalten die
Eltern eine schriftliche Benachrichtigung mit der Empfehlung einer augenfachärztlichen Angeschlagen am: 31.01.2018 Der Bürgermeister
Untersuchung. Abgenommen am: 16.02.2018 Valentin David
Der Sehtest ersetzt keine augenfachärztliche Untersuchung. Wenn sich bei einem Kind der
Verdacht auf einen Sehfehler ergibt, erhalten die Eltern eine schriftliche Benachrichtigung mit Keine Einwendungen
der Empfehlung einer augenfachärztlichen Untersuchung. Der Bürgermeister
14. Erziehungsberechtigung durch andere Personen (§ 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. KBG)
Sind andere Personen als die Eltern des Kindes erziehungsberechtigt, so sind die
Bestimmungen der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung sinngemäß auf diese Personen
anzuwenden.
32
Kindergarten ABC
Kindergarten ABC 33
© Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018
© Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018 (2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt,
GEMEINDEAMT ST.PANTALEON ausgenommen
- eine allenfalls verabreichte Verpflegung,
5120 St. Pantaleon, Pantaleoner Straße 25 - ein möglicher Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von der
Pol. Bez. Braunau am Inn, DVR: 0057673 Kinderbetreuungseinrichtung und
Tel. 06277/7990 Fax 7990 12 gemeinde@st-pantaleon.ooe.gv.at - angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge gemäß § 13 Oö.
Elternbeitragsverordnung 2019.
(3) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch im Ausmaß von 20 Stunden gemäß § 3a Abs. 1 und
4 Oö. Kinderbetreuungsgesetz wird kein Elternbeitrag eingehoben.
(4) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive
Auszug aus der Umsatzsteuer. Für den Besuch der Krabbelstube ist der Elternbeitrag gemäß § 6 der Tarifordnung
im Monat, in welchem das Kind den 30. Lebensmonat vollendet, letztmalig in voller Höhe zu
leisten.
Tarifordnung für die Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (5) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11-mal pro Jahr eingehoben. Für den Monat September
Kindergarten und Krabbelgruppen wird der Elternbeitrag entsprechend den geöffneten Wochen aliquotiert.
(6) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch der
Kinderbetreuungseinrichtung verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat zur Hälfte
Präambel ermäßigt nachgesehen.
Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder § 3
- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat, Mindestbeitrag
- nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr
(Nachmittagstarif), (1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:
- ab dem Schuleintritt, 1. für Kinder unter drei Jahren 50 Euro,
- die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, 2. für Kinder über drei Jahren 43 Euro und
beitragspflichtig. 3. für den Nachmittagstarif 43 Euro, der sich bei Inanspruchnahme des Drei-Tages-Tarifs auf 70
% und bei Inanspruchnahme des Zwei-Tages-Tarifs auf 50 % des Mindestbeitrags reduziert.
§ 1 (2) Auf Antrag kann der Mindestbeitrag gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 aus besonders berücksichtigungs-
Bewertung des Einkommens würdigen sozialen Umständen und der Mindestbeitrag gemäß Abs. 1 Z 3 aus besonders
berücksichtigungswürdigen sozialen Umständen sowie unter Bedachtnahme auf die
(1) Der von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag Öffnungszeiten nach 13.00 Uhr ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden. Dabei ist auf die
bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern Bedacht zu nehmen.
sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern im
Sinn des § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren Ehegattinnen und Ehegatten, § 4
Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern und Höchstbeitrag
allfälligen Einkünften des Kindes (z.B. Waisenrente) zusammen.
(2) Für die Berechnungen des Bruttoeinkommens gemäß § 2 Abs. 3 Oö. Elternbeitragsverordnung (1) Der monatliche Höchstbeitrag, der maximal kostendeckend sein darf, beträgt
2018 1. für Kinder unter drei Jahren für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden 183 Euro,
* sind die Einkünfte eines Jahres (z. B. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch einen für darüberhinausgehende Inanspruchnahme 243 Euro.
Jahreslohnzettel) 2 für Kinder über drei Jahren für die Betreuungszeit von maximal 25 Wochenstunden 113 Euro,
* sind die Einkünfte der dem Stichtag gemäß Abs. 3 letztvorangegangenen 3 Monate für darüberhinausgehende Inanspruchnahme 150 Euro
* ist das aktuelle Monatseinkommen zum Zeitpunkt der Anmeldung/ zum Zeitpunkt der Aufnahme/ 3. für Kinder nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab
zu Beginn des Arbeitsjahres nachzuweisen. 13.00 Uhr (Nachmittagstarif) 112 Euro.
(3) Die gemäß § 2 der zitierten Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für
die Berechung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen der § 5
Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind dem Rechtsträger unverzüglich bekannt zu Geschwisterabschlag
geben und finden jeweils im darauf folgenden Monat Berücksichtigung.
(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das
zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung
§ 2 ein Abschlag von 100 % festgesetzt.
Elternbeitrag
(1) Eltern oder Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für ihr § 6
Kind Berechnung des Elternbeitrages für Kinder unter 3 Jahren
- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw.
- ab dem Schuleintritt bzw. (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt
- nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr von der Berechnungsgrundlage für Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats *und für
(Nachmittagstarif), Kinder unter 3 Jahren, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,
- das über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügt, 1. 3,6 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, oder
zu leisten. 2. (mindestens) 4,8 % für darüberhinausgehende Inanspruchnahme,
(2) Für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein Tarif
- für drei Tage festgesetzt, der 70 % und
34 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 35- für zwei Tage festgesetzt, der 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt.
(3) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der § 10
Berechnungsgrundlage für Kinder nach Vollendung des 30. Lebensmonats bis zur Vollendung des Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge
3. Lebensjahres 3 % für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif).
(4) Für den Nachmittagsbesuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein (1) Für Werkarbeiten werden Materialbeiträge (Werkbeiträge) in der Höhe von 5,00 Euro monatlich
Tarif eingehoben.
- für drei Tage festgesetzt, der 70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt, und für zwei Tage (2) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge (Werkbeiträge) und
festgesetzt, der 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt. Veranstaltungsbeiträge kann in der Zeit von 1. Juli bis 1. September von den Eltern im
Gemeindeamt eingesehen werden.
§ 11
Indexanpassung
§ 7 Der Mindestbeitrag nach § 3, der Höchstbeitrag gemäß § 4 und der Materialbeitrag gemäß § 10 sind
Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt indexgesichert. Die Indexanpassung gemäß § 7 Oö. Elternbeitragsverordnung 2019 erfolgt jeweils zu
Beginn des neuen Arbeitsjahres, erstmals zu Beginn des Arbeitsjahres 2020/2021.
(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt § 12
von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 3 Jahren, die keinen Hauptwohnsitz in Sonstige Beiträge
Oberösterreich haben
1. 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, oder (1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 2,30 Euro pro Essensportion
2. 4 % für darüberhinausgehende Inanspruchnahme, verrechnet.
(2) Der monatliche Elternbeitrag beträgt für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt 3 % von der (2) Für die Begleitpersonen beim Kindergartentransport wird ein monatlicher Kostenbeitrag in Höhe
Berechnungsgrundlage für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif). von 10,00 Euro vorgeschrieben.
(3) Für den Nachmittagsbesuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein
Tarif § 11
- für drei Tage festzusetzen, der 70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt, oder Inkrafttreten
- für zwei Tage festzusetzen, der 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt.
Diese Tarifordnung tritt mit Ende der Anschlagsfrist in Kraft.
§ 8
Berechnung des Elternbeitrages für Schulkinder
(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt
Der Bürgermeister
von der Berechnungsgrundlage für Schulkinder,
Valentin David
1. 3 % für die Betreuungszeit von maximal 25 Wochenstunden, oder
2. (mindestens) 4 % für darüberhinausgehende Inanspruchnahme,
(2) Für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen pro Woche wird ein
Tarif
- für drei Tage festgesetzt, der 70 % (mindestens 70 % gemäß § 10 Abs. 2 1. Fall Oö.
Elternbeitragsverordnung 2019) vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und/oder
- für zwei Tage festgesetzt, der 50 % (mindestens 50 % gemäß § 10 Abs. 2 2. Fall Oö.
Elternbeitragsverordnung 2019) vom Fünf-Tages-Tarif beträgt.
§ 9
Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch
(1) Erfolgt ein beitragsfreier Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3a Oö.
Kinderbetreuungsgesetz ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der
Anmeldung, wird ein Kostenbeitrag einschließlich eines allfälligen Nachmittagstarifs in der Höhe
von maximal 179 Euro für Kinder unter 3 Jahren bzw. 111 Euro über 3 Jahren eingehoben.
(2) Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist jedenfalls dann nicht regelmäßig, wenn die
vereinbarte monatliche Besuchszeit um mehr als 20 % unterschritten wird. Ein
Rechtfertigungsgrund für eine Unterschreitung der monatlichen Besuchszeit liegt jedenfalls vor bei
1. Erkrankung des Kindes oder der Eltern,
2. außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie) oder
3. urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens fünf Wochen pro Arbeitsjahr.
(3) Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung
unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3a Oö. Kinderbetreuungsgesetz darf kein
Kostenbeitrag eingehoben werden.
36 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 3738 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 39
Kindergarten
& Krabbelstuben ABC
Kindergartenjahr 2020/21
herausgegeben vom
Kindergarten Riedersbach / Gemeinde St. Pantaleon
Kirchengasse 2
5120 St. Pantaleon
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