Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
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illkommen im K W inde rga rte n Kindergarten Riedersbach Kirchengasse 2 5120 St. Pantaleon Tel.: 06277 / 20453 E-Mail: kiga.riedersbach@aon.at Inhalt en Seite 4 Unser Leitbild ar t Seite 5 Unsere Teams Seite 14 Kindergarten ABC re g Seite 27 Kindergartenordnung n d Ki W ill en i m
Das Kind steht Unser Kindergarten Wir schaffen Unser Kindergarten-Team ist ein Lebens- und einen Rahmen, in im Zentrum Erfahrungsbereich dem sich das Kind unserer wohlfühlt, mit vielfältigen Grenzen und Regeln pädagogischen Handlungsmöglich- wahrnehmen und Arbeit. keiten. respektieren lernt. Bei der Planung und Durchführung der Bildungs- Es ist uns wichtig, dass und Erziehungsarbeit Wir leben einen die Kinder Wertschätzung orientieren wir uns höflichen, und Achtsamkeit anderen sowohl an den Bedürfnis- freundlichen und Menschen und der Natur sen, Stärken, Interessen gegenüber erlangen und und Lernthemen der rücksichtsvollen Umgang miteinander. alle Menschen in ihrer Kinder, als auch an den Individualität akzeptieren. bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan. Wir legen Wert darauf, bei den Kindern ein gesundheitsbewusstes UNSER LEITBILD im Kindergarten Riedersbach Verhalten zu fördern. Sie sollen einen verant- wortungsvollen Umgang Bildungspartnerschaft ist nicht nur ein gesetzlicher mit ihrer Gesundheit und Auftrag, sondern eine wesentliche Säule für gelingende ihren individuellen Begleitung kindlicher Bildungsprozesse. Gesundheitsressourcen lernen. Leitung Als Basis dafür dienen: Abwechslungsreiche und Es ist uns wichtig die Wir verstehen uns ausgewogene Ernährung, Kinder zur Selbständig- als motiviertes und Margit Stadler Wasser trinken, engagiertes Team Hygienebewusstsein, keit und Selbsttätigkeit Ausbildung: Kindergartenpädagogin in rhythmischer Wechsel zu erziehen, damit sie mit vielfältigem Linz 1988, Montessoripädagogin, von Bewegung und Ent- im alltäglichen Leben pädagogischem Legastenietherapeutin; seit 2017 spannung, Lebensfreude zurechtkommen. Ressourcenpotential. im Kindergarten Riedersbach Das heißt für uns das Durch regelmäßige Kind als Persönlichkeit Fortbildungen wird zu achten und ihm eine qualitativ Wir achten Familien in nicht alles abzuneh- hochwertige und Veronika Huber ihrer Erziehungskompe- Sprachförderung; tenz und bieten Ergän- men. Wir geben den am Kind orientierte zung und Unterstützung Kindern Zeit und Raum Erziehungs- und Ausbildung: Kindergarten- und Früh- für die Bildung und zum Schauen, Beob- Bildungsarbeit Niklas Wiener erziehungspädagogin in Salzburg Erziehung ihrer Kinder. Zivildiener; bis Mai 2021 2005, Montessoripädagogin; seit achten und Lernen. geleistet. im Kindergarten Riedersbach 2020 im Kindergarten Riedersbach 4 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 5
Die Spatzenkinder / Integrationsgruppe, Sammelgruppe Die Wolkengruppe / Integrationsgruppe Claudia Ellwanger Victoria Föll Mitte; gruppenführende Mitte; gruppenführende Pädagogin Pädagogin, stellv. Leitung Ausbildung: Kindergartenpädagogin Ausbildung: Erzieherin an der in Ried 2010; Nachmittagsbetreu- Fachakademie in Mühldorf 2014, ung; seit 2019 im Kindergarten Früherziehungspädagogin; Nach- Riedersbach mittagsbetreuung; seit 2016 im Kindergarten Riedersbach Sabine Gabor rechts; Kindergartenhelferin Erika Mayer Ausbildung: Kindergarten- und rechts; Kindergartenhelferin Horthelferin, Spielgruppenleiterin; Ausbildung: Kindergarten- und Mittagsbetreuung; seit 2011 im Horthelferin; Mittagsbetreuung, Kindergarten Riedersbach Nachmittagsbetreuung; seit 1999 im Kindergarten Riedersbach Kristin Steinböck links; Pädagogin für Integration Susanne Netauschek Ausbildung: Dipl. Behindertenpäd- links; Pädagogin für Integration agogin, Dipl. Montessoripädagogin, Ausbildung: Kindergartenpädagogin sozial-psychiatrische Grundausbil- an der Bakip21 in Wien 2011; seit dung der Pro Mentakademie; seit 2019 im Kindergarten Riedersbach 2020 im Kindergarten Riedersbach 6 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 7
Die Sonnenkinder Die Sternengruppe Simone Schamberger Marina Eder rechts; gruppenführende rechts; gruppenführende Pädagogin Pädagogin Ausbildung: berufsbegleitendes Ausbildung: Kindergartenpäda- Kolleg der Bakip der Franziskanerin- gogin, Früherziehungsausbildung nen in Salzburg 2018; seit 2018 im an der BAfEP Salzburg 2020; seit Kindergarten Riedersbach 2020 im Kindergarten Riedersbach Manuela Mösenbichler Eva Dobras Kindergartenhelferin Kindergartenhelferin Ausbildung: Kindergarten-, Integra- Ausbildung: Kindergarten-, Integra- tions- und Krabbelgruppenhelferin, tions-, Hort- und Krabbelgruppen- Spielgruppenleiterin, Schulassis- helferin, Schulassistentin; seit 2012 tentin; seit 2013 im Kindergarten im Kindergarten Riedersbach Riedersbach 8 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 9
Die Mäausegruppe / alterserweiterte Gruppe Die Fischegruppe Julia Felber Bettina Helmberger Mitte; gruppenführende Pädagogin links; gruppenführende Pädagogin Ausbildung: Kindergartenpädagogin, Ausbildung: Kindergarten-, Hort- und Früherziehungsausbildung in der Frühförderungspädagogin in Ried BAfEP Salzburg 2019; seit 2019 im 1992; seit 2019 im Kindergarten Kindergarten Riedersbach Riedersbach Beate Friedrich links; alterserweiterte Pädagogin Zoryana Schriebl Ausbildung: BA Pädagogik an der Kindergartenhelferin Universität Salzburg 2011, MA Erzie- Ausbildung: Kindergarten-, Integra- hungswissenschaften an der Uni- tions-, Hort- und Krabbelgruppen- versität Salzburg 2020; seit 2020 im helferin; seit 2019 im Kindergarten Kindergarten Riedersbach Riedersbach Julia Croll rechts; Kindergartenhelferin Ausbildung: Kindergarten-, Integra- tions-, Hort- und Krabbelgruppen- helferin, seit 2017 im Kindergarten Riedersbach 10 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 11
Die Elefantengruppe / Krabbelgruppe Die Schmetterlingsgruppe / Krabbelgruppe Sandra Schurian Katharina Krammer links; gruppenführende Pädagogin links; gruppenführende Pädagogin Ausbildung: Kindergartenpädagogin in Ausbildung: staatlich geprüfte Salzburg 2008; seit 2015 im Kinder- Kinderpflegerin Berufshochschule garten Riedersbach Bischofswiesen 2009, ausgebildete Kinderanimateurin Radstadt 2009, ausgebildete Kinderkrippenpädago- Sabine Gucek gin Dachverband Selbstorganisierten Kindergartenhelferin Kinderbetreuung Tirol 2015; seit 2019 Ausbildung: Kindergarten-, Integra- im Kindergarten Riedersbach tions-, Hort- und Krabbelgruppen- helferin; seit 2015 im Kindergarten Riedersbach Eva Grömer Kindergartenhelferin Ausbildung: Kindergarten-, Integra- tions-, Hort- und Krabbelgruppenhel- ferin, Spielgruppenleiterin; seit 2017 im Kindergarten Riedersbach 12 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 13
Unser Kindergarten-ABC A Ausflüge bzw. Waldtage werden gruppenintern geplant und durchgeführt. Die gruppenführende Pädagogin informiert Sie darüber gesondert. Aufsichtspflicht siehe Kindergartenordnung ab Seite 26 Bring- und Abholzeiten Ihr Kind sollte bis spätestens 8:30 Uhr in der Gruppe angekommen sein und nicht vor 11:30 Uhr abgeholt werden. Für berufstätige Eltern gelten Bringzeiten bereits ab 7:00 Uhr und Abholzeit bis spätestens 17:00 Uhr (Fr. 15:00 Uhr). Für berufstätige Eltern der Krabbelstube gilt ebenfalls ab 7:00 Uhr und Abholberechtige Personen Abholzeit bis spätestens 15:30 Uhr (Fr. 14:30 Uhr) sind bei der gruppenführenden Pädagogin bekannt zu geben und müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Beiträge Anregungen, Wünsche, Sorgen und Probleme • Materialbeitrag: 50,– Euro pro Kind Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Kritik an uns oder unserer Kinder- • Portfoliobeitrag: 10,– Euro pro Halbjahr gartenarbeit haben, so sind die Pädagoginnen der richtige Ansprech- partner, dies los zu werden. Nur im offenen Gespräch miteinander können diese Dinge eine Klärung erhalten. Der Beitrag zur Nachmittagsobstjause wird von der zuständigen B Nachmittagsbetreuung direkt eingehoben. Geld für Schulvorbereitungsmaterial wird individuell bei der gruppenführenden Pädagogin eingehoben. Der Krabbelstubenbeitrag wird für Kinder bis 30 Monate laut Kinderbe- Bewegung treuungsbeitragsrechner (siehe https://www.stpantaleon.at/gemeinde/ Tägliche Bewegungsmöglichkeiten werden angeboten (Turnsaal, kinderbetreuung) berechnet. Bewegungsräume, Garten, Ausgänge, …). Bus- und Mittagessensbeiträge werden über Abbuchungsaufträge direkt auf das Konto der Gemeinde St. Pantaleon überwiesen. Bus Der Kindergartenbus fährt ab Mittwoch in der ersten Woche. Der Beratungsstellen Busplan wird den Eltern rechtzeitig ausgehändigt. Die Busbegleitung Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können wir Ihnen bei bitte immer zeitgerecht informieren, wenn das Kind nicht kommt, um verschiedenen Angelegenheiten weiterhelfen bzw. Sie an die richtige Verzögerungen und Extrafahrten zu vermeiden. Stelle weiterleiten (Ergotherapie, Familienhelfer, Erziehungsberater, ...) 14 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 15
C Christliche Feste Wir leben ein Miteinander, wir teilen, nehmen Rücksicht aufeinander, trösten und helfen uns gegenseitig. Im Rahmen einer ganzheitlichen Erziehung feiern wir christliche Feste wie St. Martin, Nikolaus, Weih- nachten und Ostern. COVID-19 Einverständniserklärungen werden von den Eltern erteilt und sind zum Beispiel für die Verwendung von Fotos, ... vonnöten. Eingewöhnungszeit wird je nach Entwicklungstand des Kindes von der gruppenführenden Pädagogin mit Ihnen vereinbart. F Die aktuellen Corona-Maßnahmen und die aktuelle Prävention entneh- men Sie bitte auf der Gemeindehomepage unter Aktuelles und/oder Kinderbetreuung. www.stpantaleon.at/aktuelles/aktuelles-aus-der-gemeinde Ferien www.stpantaleon.at/gemeinde/kinderbetreuung Der Kindergarten ist in den Weihnachtsferien, Osterferien und im Monat D August geschlossen. Für die Semesterferien bzw. Zwickeltage werden Bedarfserhebungen eingeholt. Dienstbesprechung Feste Jeden zweiten Montag haben wir eine Dienstbesprechung, bei der ein Mit den Eltern gemeinsam feiern wir das Laternenfest (St. Martin) und fachlicher und informativer Austausch zwischen dem Kindergartenper- das Sommerfest. sonal stattfindet. Geburtstage, Nikolaus, Adventfeier und Faschingsfest werden grup- E penintern ohne Eltern gefeiert. Fernbleiben vom Kindergarten Externe Fachkräfte siehe Kindergartenordnung ab Seite 26 • Zahngesundheitserzieherin • Logopädin • Kinderpsychologe • Sonderkindergärtnerin (bei Bedarf) Infos erfolgen immer zeitgerecht. 16 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 17
G Gebäude Im Hauptgebäude befinden sich im EG: • Gruppenraum Die Spatzenkinder / Sammelgruppe • Büro der Kindergartenleitung • Personalzimmer • Bewegungsraum Garten Es gibt einen Garten für die Krabbelstube und einen für den Kinder- garten. Es sind in beiden vielfältige Möglichkeiten zum Spielen und Bewegen untergebracht wie zum Beispiel große Sandkisten, ein Fahr- zeugparcour mit vielen Fahrzeugen, Rutsche, Nestschaukel, Einzel- schaukeln und vieles mehr. Geburtstagsfeier 1. OG Im Hinblick auf den gesunden Kindergarten sind Alternativen zu • Gruppenraum Die Sonnenkinder Kuchen und Muffins wie zum Beispiel Obstspieße, Käseigel, • Gruppenraum Die Wolkengruppe / Integrationsgruppe Gemüsesticks mit Dip, … gerne gesehen. • Bibliothek Gesundheit 2. OG Unser gesunder Kindergarten ist Teil des Netzwerks „Gesunde Ge- • Gruppenraum Die Sternengruppe meinde“. Schwerpunkte sind Bewegung, bewusste Ernährung, Acht- • Werkraum samkeit und Sensibilisierung der Selbstwahrnehmung. • Bewegungsraum H In der ehemaligen Volksschule EG: Hausschuhe • Speiseraum / Mittagessen Die Kinder müssen im Kindergarten Hausschuhe haben. • Krabbelgruppe Die Elefantengruppe Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Hausschuhe rutschfest, • Krabbelgruppe Die Schmetterlingsgruppe der Größe entsprechend und beschriftet sind. • Turnsaal 1. OG • Gruppenraum Die Mäusegruppe / alterserweiterte Gruppe • Gruppenraum Die Fischegruppe 18 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 19
I Informationen Aktuelle und wichtige Informationen entnehmen Sie immer der Anschlagtafel im Eingangsbereich oder auf der Gemeindehomepage unter Aktuelles und/oder Kinderbetreuung. www.stpantaleon.at/aktuelles/aktuelles-aus-der-gemeinde www.stpantaleon.at/gemeinde/kinderbetreuung Kindergartenpflicht Gemäß § 3a Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz i.d.g.F. sind J alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollen- det haben, zum Besuch eines Kindergartens oder einer bewilligten Einrichtung gemäß § 23 verpflichtet (allgemeine Kindergarten- Jause bzw. Gesunde Jause pflicht). Die Kindergartenpflicht dauert bis zum 31. August nach Geben Sie zur täglichen Jause bitte Obst, belegte Brote, Gemüse oder Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder, die die Schule vor- Joghurt mit. KEINE Süßigkeiten wie Milchschnitte, Fruchtzwerge, Pud- zeitig besuchen, sind von der Kindergartenpflicht ausgenommen. ding, Kekse, Kuchen usw. Die Kindergartenpflicht gilt während des gesamten Arbeitsjahres Zum Trinken gibt es für die Kinder jederzeit Wasser, außerdem gibt es mit Ausnahme der gemäß Oö. Schulzeitgesetz 1976 geregelten einen frei zugänglichen Naschteller (Gemüse, Nüsse, Obst). schulfreien Tage. Bitte in die Trinkflaschen keine Limonaden, Sirup und Säfte füllen! Jeden Mittwoch wird die „Gesunde Jause“ gruppenintern gestaltet. Die allgemeine Kindergartenpflicht ist an fünf Werktagen und im K Der genaue Ablauf wird jeweils am Elternabend abgesprochen. Ausmaß von 20 Stunden pro Woche grundsätzlich an Vormitta- gen zu erfüllen. Die Eltern haben ihr Kind so rechtzeitig in einem Kindergarten der Hauptwohnsitzgemeinde anzumelden, dass die Erfüllung der allgemeinen Kindergartenpflicht möglich ist. Besucht Kennzeichnung von persönlichen Sachen das Kind einen Kindergarten oder eine bewilligte Einrichtung Bitte sämtliche Sachen der Kinder (Hausschuhe, Turnsachen, Matsch- gemäß § 23 in einer anderen Gemeinde als der Hauptwohnsitz- kleidung, Gummistiefel, Trinkflasche, …) deutlich mit dem Namen gemeinde oder ist es dazu angemeldet, haben die Eltern die kennzeichnen. Hauptwohnsitzgemeinde darüber bis zum 31. März vor Beginn der Kindergartenpflicht in Kenntnis zu setzen. Kindergartenordnung siehe Anhang ab Seite 27 Ziel der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres ist es, Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmögliche Kleidung Chancen für ihren Bildungsweg zu bieten und die Basis für erfolg- Achten Sie auf Kleidung die bequem und praktisch ist. Die Kinder sollen reiches lebensbegleitendes Lernen aufzubereiten. sich selbständig an- und ausziehen können. Bitte ziehen Sie Ihr Kind der Witterung entsprechend an. Gern kann passende Kleidung (Gummistie- fel, Matschhose, Regenjacke, Mütze, Schneeanzug …) auch im Kinder- garten hinterlegt werden – bitte denken Sie an die Kennzeichnung! 20 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 21
L LehrerInnen der Volksschule St. Pantaleon Für die Schulanfänger gibt es im letzten Kindergartenjahr besondere Aktivitäten über die Sie von Ihrer Gruppenpädagogin informiert werden. Wir arbeiten sehr eng mit der Schule bzw. mit den Lehrkräften zu- sammen und bemühen uns, den Kindern einen guten Übergang in die Schule zu ermöglichen. Nachmittagsbetrieb Krabbelstube ab 13:00 Uhr bis 14:30 (Freitag) bzw. 15:30 Uhr (Montag – Donnerstag) • Abholen nach dem Mittagsschlaf bitte erst ab 14:00 Uhr Informationen und Änderungen des Nachmittagsbedarfes müssen mit der Leitung abgeklärt werden! M Notfall Für den Notfall muss immer eine Ansprechperson bzw. eine Medikamente Notfallnummer Ihrerseits vorhanden und aktuell sein! Es dürfen vom gesamten Kindergartenpersonal KEINE Medikamente verabreicht werden. Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie O sich an die Leitung oder die gruppenführende Pädagogin. Mittagessen Öffnungszeiten Kindergarten / Krabbelstube Das Mittagessen wird von der „Gesunden Küche“ in der Neuen Mittel- schule (NMS) zubereitet und ihr Kind kann monatlich für die von Ihnen benötigten Tage an- oder abgemeldet werden. Montag – Donnerstag 7:30 – 17:00 Uhr / 15:30 Uhr N Freitag 7:30 – 15:00 Uhr / 14:30 Uhr für berufstätige Eltern ab 7:00 Uhr Nachmittagsbetrieb Kindergarten ab 13:00 Uhr – 15:00 (Freitag) bzw. 17:00 Uhr (Montag – Donnerstag) P • Kinder, die nur Mittagessen, müssen bis spätestens 13:00 Uhr in der Sammelgruppe / Spatzenkinder (EG) abgeholt werden. Für die Ganztageskinder findet nach dem Rasten um ca. 14:15 Uhr Postrolle eine gemeinsame Obstjause statt. Für Elterninformationen und das Einsammeln von Geldbeträgen hat jedes Kindergartenkind eine Postrolle – bitte achten Sie hier auf eine zügige Rücksendung in den Kindergarten! 22 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 23
Portfolio ist die Entwicklungsdokumentation ihres Kindes. Wenn wir diese mit nach Hause geben, bitten wir um einen sorgfältigen Umgang! Die Mappe begleitet Ihr Kind durch die Krabbelgruppen- und Kindergartenjahre. T Telefon Wir ersuchen Sie dringend Telefonnummern von Erziehungs- und Abholberechtigten immer zu aktualisieren! Q Qualität Qualität wird in unserer Bildungseinrichtung groß geschrieben, daher besuchen wir regelmäßig Fortbildungen. Kindergarten-Büro Margit Stadler 06277 / 20453 0 R Gruppendurchwahlen 06277 / 20453 + DW Rasten Die Spatzenkinder Claudia Ellwanger DW 1 Um den primären gesundheitlichen Grundbedürfnissen nach Ruhe und Die Wolkengruppe Victoria Föll DW 2 Entspannung nachzukommen, halten wir mit allen Ganztageskindern Die Sonnenkinder Simone Schamberger DW 3 von ca. 12:30 – 13:30 Uhr eine entwicklungsgemäße Ruhezeit ein. Die Sternengruppe Marina Eder DW 4 Rechtsträger Die Mäusegruppe Julia Felber DW 2 des Kindergartens Riedersbach ist die Gemeinde St. Pantaleon. Die Fischegruppe Bettina Helmberger 0676 / 77 53 943 S Krabbelstube Selbständigkeit ist ein wesentlicher Schwerpunkt in unserem pädagogischen Alltag, Die Elefantengruppe Sandra Schurian 0676 / 64 61 266 nach dem Motto „Hilf mir, es selbst zu tun“. Die Schmetterlingsgruppe Katharina Krammer 0676 / 37 43 292 Schweigepflicht Alle Personen unserer Einrichtung unterliegen der Schweigepflicht. Nachmittagsgruppe / Sammelgruppe DW 1 24 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 25
GEMEINDEAMT ST.PANTALEON 5120 St. Pantaleon, Pantaleoner Straße 25 Pol. Bez. Braunau am Inn, DVR: 0057673 U T Tel. 06277/7990 Fax 7990 12 gemeinde@st-pantaleon.ooe.gv.at Urlaub und Fernbleiben Kinderbetreuungseinrichtungsordnung Das Fernbleiben ihres Kindes bitte bis 8:30 Uhr in der jeweiligen KBBEO für die Krabbelgruppe und Kindergarten Gruppe bekanntgeben. Kindergarten Riedersbach Schulanfänger brauchen eine schriftliche Entschuldigung, gültig ab 01.02.2018 ausgenommen sind schulfreie Tage bzw. Ferien (siehe Kindergarten- pflicht Seite 21). V Übersicht 1. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung 2. Arbeitsjahr und Ferien 3. Öffnungszeit der Kinderbetreuungseinrichtung Veranstaltungen 4. Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung 5. Elternbeiträge und Beitragsfreiheit Über hausinterne Veranstaltungen (Theater, Kasperl, Feste, …) 6. Kindergartenpflicht werden Sie gesondert informiert. 7. Abmeldung von der Kinderbetreuungseinrichtung 8. Widerruf der Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung 9. Zusammenarbeit zwischen Rechtsträger und Eltern W 10. Pflichten der Eltern 11. Pflichten des Rechtsträgers 12. Zahnärztliche Untersuchung im letzten Kindergartenjahr 13. Sehtests im Kindergarten Wechselkleidung 14. Erziehungsberechtigung durch andere Personen (§ 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. KBG) Jedes Kind benötigt ausreichend Wechselkleidung die im Haus verbleibt. 1. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung Die Gemeinde St. Pantaleon (in der Folge als Rechtsträger bezeichnet) betreibt eine Kinderbetreuungseinrichtung nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes 2007 LGBl. Nr. 39/2007 idF LGBl. Nr. 94/2017, mit Sitz in Riedersbach, 5120 St. Pantaleon. Z 2. Arbeitsjahr und Ferien 2.1. Das Arbeitsjahr der Kinderbetreuungseinrichtung beginnt am ersten Montag im September und Zum Schluss noch Fragen? … dauert bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres. 2.2. Die Weihnachtsferien beginnen am 23.12.2020 und enden am 06.01.2021. Das gesamte Kindergartenteam steht Ihnen für weitere Infos gerne 2.3. Die Osterferien beginnen am 26.03.2021 und enden am 05.04.2021. zur Verfügung! 2.4. Die Pfingstferien beginnen am 21.05.2021 und enden am 24.05.2021. 2.5. Die Hauptferien beginnen am 30.07.2021 und enden am 05.09.2021. 2.6. Das Arbeitsjahr, die Ferienzeiten und die Öffnungszeiten an schulfreien bzw. schulautonomen Tage können vom Rechtsträger jährlich am Ende des Arbeitsjahres unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse neu festgelegt werden. 3. Öffnungszeit der Kinderbetreuungseinrichtung 3.1. Die Öffnungszeiten werden wie folgt festgesetzt: 26 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 27 © Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018
a) Krabbelstubengruppe(n) 4.3. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen: von: bis: a) Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes, Montag 07:00 Uhr 15:30 Uhr b) ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustandes des Kindes, Dienstag 07:00 Uhr 15:30 Uhr c) Impfbescheinigung Mittwoch 07:00 Uhr 15:30 Uhr d) Meldezettel Donnerstag 07:00 Uhr 15:30 Uhr e) Einkommensnachweis bei beitragspflichtiger Inanspruchnahme der Kinderbetreuungs- Freitag 07:00 Uhr 14:30 Uhr einrichtung – wird ein solcher nicht vorgelegt, ist der Höchstbeitrag zu entrichten. f) Bestätigung über die Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung der Eltern (für Kinder Für die Krabbelstubengruppe(n) wird unter 3 Jahren oder Schüler) eine Randzeit (Frühdienst) von 07:00 bis 07:30 Uhr und 4.4. Der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ist ausgenommen für kindergartenpflichtige eine Randzeit (Spätdienst) von 14:30 bis 15:30 Uhr festgesetzt. Kinder freiwillig. 4.5. Bei der Aufnahme wird sichergestellt, dass kindergartenpflichtige Kinder einen Platz erhalten, b) Kindergartengruppe(n) ohne dass jüngere Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen, abgemeldet werden von: bis: müssen. Montag 07:00 Uhr 17:00 Uhr 4.6. Der Rechtsträger entscheidet bis zum 31.03. über die Aufnahme in die Dienstag 07:00 Uhr 17:00 Uhr Kinderbetreuungseinrichtung und teilt diese den Eltern schriftlich mit. Mittwoch 07:00 Uhr 17:00 Uhr 4.7. Wird die Aufnahme eines kindergartenpflichtigen Kindes verweigert, hat die Landesregierung Donnerstag 07:00 Uhr 17:00 Uhr auf Verlangen der Eltern auf eine einvernehmliche Einigung zwischen den Eltern und dem Freitag 07:00 Uhr 15:00 Uhr Rechtsträger hinzuwirken. Kommt innerhalb eines Monats keine Einigung über die Aufnahme des kindergartenpflichtigen Kindes zustande, können die Eltern eine schriftliche Beschwerde an Für die Kindergartengruppe(n) wird die Landesregierung erheben. eine Randzeit (Frühdienst) von 07:00 bis 07:45 Uhr und 4.8. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, werden jene Kinder eine Randzeit (Spätdienst) von 16:00 bis 17:00 Uhr festgesetzt. unter 3 Jahren oder schulpflichtige Kinder bevorzugt aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitsuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre oder soziale Verhältnisse eine 3.2. Die Kinderbetreuungseinrichtung wird mit Mittagsbetrieb geführt. Aufnahme erfordern. 3.3. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt die Kinderbetreuungseinrichtung 4.9. Vor Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Gemeinde muss die Verpflichtung zur Leistung geschlossen. eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde geklärt sein. 3.4. Die Aufenthaltsdauer unterdreijähriger Kinder in der Kinderbetreuungseinrichtung soll 6 Stunden, einschließlich der Mittagsruhe höchstens 8 Stunden täglich, nicht überschreiten. 3.5. Die Öffnungszeiten können vom Rechtsträger mit Ende des Arbeitsjahres unter 5. Elternbeiträge und Beitragsfreiheit Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse neu festgelegt werden. 5.1. Die Eltern haben für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung entsprechend der Tarifordnung der Gemeinde St. Pantaleon einen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) zu leisten. 4. Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung 5.2. Mit dem monatlich zu leistenden Elternbeitrag sind alle Leistungen der 4.1. Die Kinderbetreuungseinrichtung ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, außer Kinderbetreuungsgesetzes allgemein zugänglich. a) die allenfalls verabreichte Verpflegung, 4.2. Für die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung ist eine Anmeldung des Kindes durch die b) einen möglichen Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von der Eltern, erforderlich. Die Anmeldung hat persönlich oder schriftlich, jeweils bis spätestens 31. Kinderbetreuungseinrichtung und Jänner bei der Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung zu erfolgen. Für den Kindergarten c) angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge muss die Anmeldung, außer für die kindergartenpflichtigen Kinder, für mindestens 3 Tage pro d) allfällige Beiträge für eine Unfallversicherung des Kindes. Woche erfolgen. 5.3. Der Besuch einer Krabbelstube und einer alterserweiterten Kindergartengruppe ab dem . vollendeten 30. Lebensmonat, einer Kindergartengruppe, einer Integrationsgruppe im Kindergarten und einer heilpädagogischen Kindergartengruppe bis zum Schuleintritt ist für Kinder mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich nach Maßgabe des § 3 Abs. 3a Oö. Kinderbetreuungsgesetz bis 13:00 beitragsfrei. 28 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 29 © Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018
6. Kindergartenpflicht 9.3. Die Eltern haben das Recht, bei einem Antrag von mindestens einem Viertel der Eltern einer Gruppe die Einberufung einer Elternversammlung binnen 14 Tagen zu verlangen. 6.1. Zum Besuch des Kindergartens sind jene Kinder verpflichtet, die vor dem 1. September des 9.4. Die Wahl einer Elternvertretung oder die Gründung eines Elternvereins zur Wahrnehmung der jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden. Anliegen der Eltern gegenüber dem Rechtsträger ist anzustreben. 6.2. Kinder, die gemäß § 7 Schulpflichtgesetz 1985 die Volksschule vorzeitig besuchen und Kinder die gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit sind, sind von der allgemeinen Kindergartenpflicht ausgenommen. 10. Pflichten der Eltern des Kindes 6.3. Die Kindergartenpflicht beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit Beginn der Hauptferien gemäß Oö. Schulzeitgesetz, die vor dem 1. Schuljahr des Kindes liegen. Keine 10.1. Die Eltern haben mit dem Rechtsträger und den pädagogischen Fachkräften zusammen zu Kindergartenpflicht besteht an schulfreien Tagen und in den Schulferien. Ein Kind muss den arbeiten. Kindergarten im Jahr vor dem Schuleintritt an fünf Werktagen insgesamt mindestens 20 Wochenstunden regelmäßig besuchen. 10.2. Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung 6.4. Die Unterschreitung der Mindestanwesenheit ist nur bei gerechtfertigter Verhinderung des unverzüglich zu benachrichtigen. Die Entschuldigung hat schriftlich oder telefonisch zu erfolgen. Kindes zulässig. Eine gerechtfertigte Verhinderung liegt z.B. vor, bei: 10.3. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung körperlich a) Erkrankung des Kindes oder eines Elternteils. gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen und die vereinbarten b) außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie) Besuchszeiten eingehalten werden. c) oder urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens fünf Wochen, an denen 10.4. Die Kinder sollen in der Kinderbetreuungseinrichtung am Vormittag spätestens bis 08:30 Uhr Kindergartenpflicht besteht. anwesend sein und frühestens ab 11:30 Uhr abgeholt werden. 6.5. Erziehungsberechtigte, die im Zuge der Schülereinschreibung einen Änderungswunsch gemäß Kindergartenpflichtige Kinder sollen zur Erfüllung des Bildungsauftrages spätestens bis 08:00 § 2 Abs. 2 Schulpflichtgesetz vorgebracht haben, haben die schriftliche Bestätigung der Uhr im Kindergarten anwesend sein und frühestens ab 12:00 Uhr vom Kindergarten abgeholt Schulleitung über den sich daraus ergebenden Beginn der allgemeinen Schulpflicht bei der werden. Der Rechtsträger meldet jene kindergartenpflichtigen Kinder der Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung vorzulegen. Das betroffene Kind ist ab diesem Bezirksverwaltungsbehörde, die ohne gerechtfertigten Verhinderungsgrund die Zeitpunkt nicht mehr kindergartenpflichtig. Die Kindergartenpflicht beginnt neuerlich im Mindestanwesenheit gemäß Punkt 6.3. (§ 3a Abs. 4 Oö. Kinderbetreuungsgesetz) Arbeitsjahr vor dem Schuleintritt. unterschreiten. 10.5. Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung unverzüglich von erkannten 7. Abmeldung von der Kinderbetreuungseinrichtung Infektionskrankheiten oder Läusebefall des Kindes oder der mit ihm im selben Haushalt lebenden Personen zu verständigen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom Besuch der 7.1. Die Abmeldung eines Kindes vom Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ist nur zum Ersten Kinderbetreuungseinrichtung fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer bzw. eines jeden Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Abmeldefrist möglich und hat bei der Übertragung auf andere Kinder und des Personals der Kinderbetreuungseinrichtung nicht mehr Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung /Gemeindeamt St. Pantaleon zu erfolgen. besteht. Bevor das Kind die Kinderbetreuungseinrichtung wieder besucht, ist eine ärztliche 7.2. Bei Abmeldung eines kindergartenpflichtigen Kindes ist dem Rechtsträger bekannt zu geben, in welcher Einrichtung das Kind zukünftig seine Kindergartenpflicht erfüllen wird. Bestätigung darüber vorzulegen, dass eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist. 10.6. In der Kinderbetreuungseinrichtung können den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden. 8. Widerruf der Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung 10.7. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass ein Kind, das nicht kindergartenpflichtig ist, die Kinderbetreuungseinrichtung regelmäßig besucht. Ist ein Kind voraussichtlich länger als drei 8.1. Die Aufnahme eines Kindes darf nur widerrufen werden, wenn Tage verhindert die Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen, so haben die Eltern die Leitung a) ein Elternteil eine ihm obliegende Verpflichtung (siehe Punkt 10) trotz vorheriger schriftlicher der Kinderbetreuungseinrichtung unter Angabe des Grundes davon unverzüglich zu Mahnung nicht erfüllt oder benachrichtigen und im Krankheitsfall auf Verlangen eine Bescheinigung des behandelnden b) nachweislich eine andere Form der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege den Arztes vorzulegen. Bedürfnissen des Kindes besser gerecht wird oder 10.8. Die Eltern erklären hiermit, dass ihr Kind insgesamt mindestens fünf Wochen pro Arbeitsjahr, c) der Besuch eines für den Kindergarten angemeldeten Kindes, nicht regelmäßig davon mindestens zwei Wochen durchgehend, Ferien außerhalb der entsprechend der Anmeldung erfolgt (ausgenommen kindergartenpflichtige Kinder). Kinderbetreuungseinrichtung verbringt. 8.2. Jeder Elternteil kann vom Rechtsträger eine schriftliche Begründung für den Widerruf der 10.9. Die noch nicht schulpflichtigen Kinder sind von den Eltern oder deren Beauftragten, sofern Aufnahme verlangen. Diese ist vom Rechtsträger der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu diese zur Übernahme der Aufsicht geeignet sind, in die Kinderbetreuungseinrichtung zu bringen bringen. und von diesen wieder abzuholen. Dem Personal der Kinderbetreuungseinrichtung obliegt die Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder während des Besuchs der Kinderbetreuungseinrichtung. Die Aufsichtspflicht in der Kinderbetreuungseinrichtung beginnt bei noch nicht schulpflichtigen 9. Zusammenarbeit zwischen Rechtsträger und Eltern. Kindern mit der Übernahme des Kindes;; bei Schulkindern mit dem Einlass in die Kinderbetreuungseinrichtung. Sie endet bei noch nicht schulpflichtigen Kindern mit dem 9.1. Die pädagogischen Fachkräfte stellen im Hinblick auf die pädagogischen Aufgaben der Zeitpunkt, in dem die Kinder den Eltern oder deren Beauftragten übergeben werden, bei Kinderbetreuungseinrichtung einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sicher und achten die erzieherischen Entscheidungen der Eltern unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl. Schulkindern mit dem Verlassen der Kinderbetreuungseinrichtung. 9.2. Jeder Elternteil hat das Recht, bei der Festlegung der Öffnungszeiten, der Ferienzeiten und in Außerhalb der Kinderbetreuungseinrichtung besteht die Aufsichtspflicht nur während der sonstigen organisatorischen Fragen seine Vorstellungen einzubringen. Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Besuches der Kinderbetreuungseinrichtung, wie Zu diesem Zweck z.B. bei Spaziergängen und Ausflügen. lädt der Rechtsträger spätestens unmittelbar nach Beginn eines Arbeitsjahres zu einer 10.10. Im Falle der Übergabe oder der Abholung durch einen Beauftragten der Eltern ist vorweg eine Elternversammlung ein. schriftliche Bestätigung über diese Beauftragung vorzulegen. 30 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 31 © Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018
10.11. Eltern, deren Kinder mit dem von der Gemeinde organisierten Bustransport befördert werden, Erklärung sind verpflichtet, ihr Kind rechtzeitig zur Halte(Sammel)stelle zu begleiten bzw. durch eine zur Übernahme der Aufsicht geeignete Person begleiten zu lassen, das Kind an die Begleitperson Ich nehme die vorliegende Kinderbetreuungseinrichtungsordnung hiermit zur Kenntnis und bestätige im Beförderungsmittel zu übergeben und von der Halte(Sammel)stelle zum vereinbarten den Erhalt einer Ausfertigung. Ich bestätige, dass mir das Sorgerecht allein zusteht bzw. dass das Zeitpunkt wieder rechtzeitig abzuholen bzw. von einer zur Übernahme der Aufsicht geeigneten Einvernehmen mit der oder dem anderen Obsorgeberechtigten besteht. Person abholen zu lassen. 10.12. Eltern haben dem Rechtsträger die Verlegung des Hauptwohnsitzes des Kindes in eine andere Gemeinde während des Kindergartenjahres unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des Monats, in dem die Verlegung vorgenommen wird, anzuzeigen. 10.13. Im Falle der Verlegung des Hauptwohnsitzes haben sich die Eltern nachweislich um einen Kindergartenplatz in der jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinde zu bemühen. ……………… ………………………………………… ………………………………………… Datum Für den Rechtsträger Eltern / Erziehungsberechtigte 11. Pflichten des Rechtsträgers 11.1. Der Rechtsträger hat sicher zu stellen, dass die Kinder einmal jährlich ärztlich untersucht werden. Einverständniserklärung Es werden Bestätigungen über amts-, haus- oder kinderärztliche Untersuchungen sowie ärztliche Bestätigungen über die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vom 2. bis zum 5. Geburtstag als ausreichender Nachweis anerkannt. Die Eltern des Kindes ................................................................................, geb. am .......................... 11.2. Der Rechtsträger hat weiters sicherzustellen, dass den Kindern während des Besuchs der sind einverstanden, dass (bitte einzeln ankreuzen) Kinderbetreuungseinrichtung ärztliche Hilfe geleistet werden kann. o einmal jährlich logopädische Reihenuntersuchungen durchgeführt werden und sich die gruppenführende Pädagogin mit der Logopädin über das Ergebnis der Untersuchung 12. Zahnärztliche Untersuchung im letzten Kindergartenjahr austauscht;; Im letzten Kindergartenjahr kann mit Einverständnis eines Elternteils eine zahnärztliche o im letzten Kindergartenjahr einmalig eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt werden Untersuchung durchgeführt werden. Die persönlichen Daten und die Untersuchungsergebnisse kann, die persönlichen Daten und die Untersuchungsergebnisse in einer Datenbank erfasst werden im Rahmen der Untersuchung erhoben und in einer Datenbank erfasst. werden und der OÖGKK zur weiteren Bearbeitung überlassen werden;; Bei Zustimmung der Eltern und wenn das Kind ein erhöhtes Kariesrisiko aufweist, werden die Daten des Kindes der Oö. Gebietskrankenkasse zur weiteren Bearbeitung überlassen, o im letzten Kindergartenjahr das Kind einmalig an einem Sehtest durch einen Optiker teilnimmt;; woraufhin die Kinder von der Oö. Gebietskrankenkasse Gutscheine zugesendet bekommen. Mit diesen Gutscheinen können bestimmte kostenfreie Leistungen bei der/beim Zahnärztin/-arzt o der Rechtsträger im Kindergarten erhobene Daten betreffend den Sprachstand des Kindes ihrer Wahl in Anspruch genommen werden. an die zuständige Sprengelschule weitergibt. Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erhebung des Zahnstatus und für die Benachrichtigung der Eltern zu einem weiteren Behandlungsbedarf dienen. Dritte erhalten keinen Einblick in die erhobenen Daten. Die relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden von allen beteiligten Organisationen und Personen eingehalten. 13. Sehtest im Kindergarten ……………… ………………………………………… ………………………………………… Datum Für den Rechtsträger Eltern / Erziehungsberechtigte Im letzten Kindergartenjahr kann mit Einverständnis eines Elternteils im Auftrag der Oö. Landesregierung ein Sehtest durch einen Optiker durchgeführt werden. Der Test ist genormt und umfasst eine Untersuchung der Sehschärfe, der Augenstellung und des räumlichen Sehvermögens. Wenn sich bei einem Kind der Verdacht auf einen Sehfehler ergibt, erhalten die Eltern eine schriftliche Benachrichtigung mit der Empfehlung einer augenfachärztlichen Angeschlagen am: 31.01.2018 Der Bürgermeister Untersuchung. Abgenommen am: 16.02.2018 Valentin David Der Sehtest ersetzt keine augenfachärztliche Untersuchung. Wenn sich bei einem Kind der Verdacht auf einen Sehfehler ergibt, erhalten die Eltern eine schriftliche Benachrichtigung mit Keine Einwendungen der Empfehlung einer augenfachärztlichen Untersuchung. Der Bürgermeister 14. Erziehungsberechtigung durch andere Personen (§ 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. KBG) Sind andere Personen als die Eltern des Kindes erziehungsberechtigt, so sind die Bestimmungen der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung sinngemäß auf diese Personen anzuwenden. 32 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 33 © Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018 © Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kinderbetreuung Stand: 01/2018
(2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, GEMEINDEAMT ST.PANTALEON ausgenommen - eine allenfalls verabreichte Verpflegung, 5120 St. Pantaleon, Pantaleoner Straße 25 - ein möglicher Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von der Pol. Bez. Braunau am Inn, DVR: 0057673 Kinderbetreuungseinrichtung und Tel. 06277/7990 Fax 7990 12 gemeinde@st-pantaleon.ooe.gv.at - angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge gemäß § 13 Oö. Elternbeitragsverordnung 2019. (3) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch im Ausmaß von 20 Stunden gemäß § 3a Abs. 1 und 4 Oö. Kinderbetreuungsgesetz wird kein Elternbeitrag eingehoben. (4) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive Auszug aus der Umsatzsteuer. Für den Besuch der Krabbelstube ist der Elternbeitrag gemäß § 6 der Tarifordnung im Monat, in welchem das Kind den 30. Lebensmonat vollendet, letztmalig in voller Höhe zu leisten. Tarifordnung für die Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (5) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11-mal pro Jahr eingehoben. Für den Monat September Kindergarten und Krabbelgruppen wird der Elternbeitrag entsprechend den geöffneten Wochen aliquotiert. (6) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat zur Hälfte Präambel ermäßigt nachgesehen. Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder § 3 - vor dem vollendeten 30. Lebensmonat, Mindestbeitrag - nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif), (1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt: - ab dem Schuleintritt, 1. für Kinder unter drei Jahren 50 Euro, - die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, 2. für Kinder über drei Jahren 43 Euro und beitragspflichtig. 3. für den Nachmittagstarif 43 Euro, der sich bei Inanspruchnahme des Drei-Tages-Tarifs auf 70 % und bei Inanspruchnahme des Zwei-Tages-Tarifs auf 50 % des Mindestbeitrags reduziert. § 1 (2) Auf Antrag kann der Mindestbeitrag gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 aus besonders berücksichtigungs- Bewertung des Einkommens würdigen sozialen Umständen und der Mindestbeitrag gemäß Abs. 1 Z 3 aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Umständen sowie unter Bedachtnahme auf die (1) Der von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag Öffnungszeiten nach 13.00 Uhr ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden. Dabei ist auf die bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern Bedacht zu nehmen. sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern im Sinn des § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren Ehegattinnen und Ehegatten, § 4 Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern und Höchstbeitrag allfälligen Einkünften des Kindes (z.B. Waisenrente) zusammen. (2) Für die Berechnungen des Bruttoeinkommens gemäß § 2 Abs. 3 Oö. Elternbeitragsverordnung (1) Der monatliche Höchstbeitrag, der maximal kostendeckend sein darf, beträgt 2018 1. für Kinder unter drei Jahren für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden 183 Euro, * sind die Einkünfte eines Jahres (z. B. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch einen für darüberhinausgehende Inanspruchnahme 243 Euro. Jahreslohnzettel) 2 für Kinder über drei Jahren für die Betreuungszeit von maximal 25 Wochenstunden 113 Euro, * sind die Einkünfte der dem Stichtag gemäß Abs. 3 letztvorangegangenen 3 Monate für darüberhinausgehende Inanspruchnahme 150 Euro * ist das aktuelle Monatseinkommen zum Zeitpunkt der Anmeldung/ zum Zeitpunkt der Aufnahme/ 3. für Kinder nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab zu Beginn des Arbeitsjahres nachzuweisen. 13.00 Uhr (Nachmittagstarif) 112 Euro. (3) Die gemäß § 2 der zitierten Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für die Berechung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen der § 5 Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind dem Rechtsträger unverzüglich bekannt zu Geschwisterabschlag geben und finden jeweils im darauf folgenden Monat Berücksichtigung. (4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung § 2 ein Abschlag von 100 % festgesetzt. Elternbeitrag (1) Eltern oder Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für ihr § 6 Kind Berechnung des Elternbeitrages für Kinder unter 3 Jahren - vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw. - ab dem Schuleintritt bzw. (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt - nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr von der Berechnungsgrundlage für Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats *und für (Nachmittagstarif), Kinder unter 3 Jahren, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, - das über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügt, 1. 3,6 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, oder zu leisten. 2. (mindestens) 4,8 % für darüberhinausgehende Inanspruchnahme, (2) Für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein Tarif - für drei Tage festgesetzt, der 70 % und 34 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 35
- für zwei Tage festgesetzt, der 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt. (3) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der § 10 Berechnungsgrundlage für Kinder nach Vollendung des 30. Lebensmonats bis zur Vollendung des Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge 3. Lebensjahres 3 % für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif). (4) Für den Nachmittagsbesuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein (1) Für Werkarbeiten werden Materialbeiträge (Werkbeiträge) in der Höhe von 5,00 Euro monatlich Tarif eingehoben. - für drei Tage festgesetzt, der 70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt, und für zwei Tage (2) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge (Werkbeiträge) und festgesetzt, der 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt. Veranstaltungsbeiträge kann in der Zeit von 1. Juli bis 1. September von den Eltern im Gemeindeamt eingesehen werden. § 11 Indexanpassung § 7 Der Mindestbeitrag nach § 3, der Höchstbeitrag gemäß § 4 und der Materialbeitrag gemäß § 10 sind Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt indexgesichert. Die Indexanpassung gemäß § 7 Oö. Elternbeitragsverordnung 2019 erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres, erstmals zu Beginn des Arbeitsjahres 2020/2021. (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt § 12 von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 3 Jahren, die keinen Hauptwohnsitz in Sonstige Beiträge Oberösterreich haben 1. 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, oder (1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 2,30 Euro pro Essensportion 2. 4 % für darüberhinausgehende Inanspruchnahme, verrechnet. (2) Der monatliche Elternbeitrag beträgt für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt 3 % von der (2) Für die Begleitpersonen beim Kindergartentransport wird ein monatlicher Kostenbeitrag in Höhe Berechnungsgrundlage für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif). von 10,00 Euro vorgeschrieben. (3) Für den Nachmittagsbesuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein Tarif § 11 - für drei Tage festzusetzen, der 70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt, oder Inkrafttreten - für zwei Tage festzusetzen, der 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt. Diese Tarifordnung tritt mit Ende der Anschlagsfrist in Kraft. § 8 Berechnung des Elternbeitrages für Schulkinder (1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt Der Bürgermeister von der Berechnungsgrundlage für Schulkinder, Valentin David 1. 3 % für die Betreuungszeit von maximal 25 Wochenstunden, oder 2. (mindestens) 4 % für darüberhinausgehende Inanspruchnahme, (2) Für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen pro Woche wird ein Tarif - für drei Tage festgesetzt, der 70 % (mindestens 70 % gemäß § 10 Abs. 2 1. Fall Oö. Elternbeitragsverordnung 2019) vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und/oder - für zwei Tage festgesetzt, der 50 % (mindestens 50 % gemäß § 10 Abs. 2 2. Fall Oö. Elternbeitragsverordnung 2019) vom Fünf-Tages-Tarif beträgt. § 9 Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch (1) Erfolgt ein beitragsfreier Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3a Oö. Kinderbetreuungsgesetz ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung, wird ein Kostenbeitrag einschließlich eines allfälligen Nachmittagstarifs in der Höhe von maximal 179 Euro für Kinder unter 3 Jahren bzw. 111 Euro über 3 Jahren eingehoben. (2) Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist jedenfalls dann nicht regelmäßig, wenn die vereinbarte monatliche Besuchszeit um mehr als 20 % unterschritten wird. Ein Rechtfertigungsgrund für eine Unterschreitung der monatlichen Besuchszeit liegt jedenfalls vor bei 1. Erkrankung des Kindes oder der Eltern, 2. außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie) oder 3. urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens fünf Wochen pro Arbeitsjahr. (3) Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung unverzüglich zu benachrichtigen. (4) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3a Oö. Kinderbetreuungsgesetz darf kein Kostenbeitrag eingehoben werden. 36 Kindergarten ABC Kindergarten ABC 37
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Kindergarten & Krabbelstuben ABC Kindergartenjahr 2020/21 herausgegeben vom Kindergarten Riedersbach / Gemeinde St. Pantaleon Kirchengasse 2 5120 St. Pantaleon 40 Kindergarten ABC
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