Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon

Die Seite wird erstellt Merlin Marx
 
WEITER LESEN
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
Kinä
derä
   und Krabbelstuben

garten
ABC
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
illkommen im K
                     W              inde
                                        rga
                                           rte

                                                        n
                      Kindergarten Riedersbach
                      Kirchengasse 2
                      5120 St. Pantaleon
                      Tel.: 06277 / 20453
                      E-Mail: kiga.riedersbach@aon.at

                       Inhalt
     en

                       Seite 4    Unser Leitbild
ar t

                       Seite 5    Unsere Teams
                       Seite 14   Kindergarten ABC
   re g

                       Seite 27   Kindergartenordnung
             n d
          Ki                             W ill
                   en i m
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
Das Kind steht
                                 Unser Kindergarten            Wir schaffen                  Unser Kindergarten-Team
                                 ist ein Lebens- und           einen Rahmen, in
     im Zentrum                  Erfahrungsbereich             dem sich das Kind
     unserer                                                   wohlfühlt,
                                 mit vielfältigen              Grenzen und Regeln
     pädagogischen               Handlungsmöglich-             wahrnehmen und
     Arbeit.                     keiten.                       respektieren lernt.

    Bei der Planung und
    Durchführung der Bildungs-                                 Es ist uns wichtig, dass
    und Erziehungsarbeit         Wir leben einen
                                                               die Kinder Wertschätzung
    orientieren wir uns          höflichen,                    und Achtsamkeit anderen
    sowohl an den Bedürfnis-     freundlichen und              Menschen und der Natur
    sen, Stärken, Interessen                                   gegenüber erlangen und
    und Lernthemen der           rücksichtsvollen
                                 Umgang miteinander.           alle Menschen in ihrer
    Kinder, als auch an den                                    Individualität akzeptieren.
    bundesländerübergreifenden
    Bildungsrahmenplan.

    Wir legen Wert darauf,
    bei den Kindern ein
    gesundheitsbewusstes
                                 UNSER LEITBILD
                                 im Kindergarten Riedersbach

    Verhalten zu fördern.
    Sie sollen einen verant-
    wortungsvollen Umgang        Bildungspartnerschaft ist nicht nur ein gesetzlicher
    mit ihrer Gesundheit und     Auftrag, sondern eine wesentliche Säule für gelingende
    ihren individuellen          Begleitung kindlicher Bildungsprozesse.
    Gesundheitsressourcen
    lernen.
                                                                                                                             Leitung
    Als Basis dafür dienen:
    Abwechslungsreiche und       Es ist uns wichtig die        Wir verstehen uns
    ausgewogene Ernährung,       Kinder zur Selbständig-       als motiviertes und                                           Margit Stadler
    Wasser trinken,                                            engagiertes Team
    Hygienebewusstsein,          keit und Selbsttätigkeit                                                                    Ausbildung: Kindergartenpädagogin in
    rhythmischer Wechsel         zu erziehen, damit sie        mit vielfältigem                                              Linz 1988, Montessoripädagogin,
    von Bewegung und Ent-        im alltäglichen Leben         pädagogischem                                                 Legastenietherapeutin; seit 2017
    spannung, Lebensfreude       zurechtkommen.                Ressourcenpotential.                                          im Kindergarten Riedersbach
                                 Das heißt für uns das         Durch regelmäßige
                                 Kind als Persönlichkeit       Fortbildungen wird
                                 zu achten und ihm             eine qualitativ
    Wir achten Familien in
                                 nicht alles abzuneh-          hochwertige und                                               Veronika Huber
    ihrer Erziehungskompe-                                                                                                   Sprachförderung;
    tenz und bieten Ergän-       men. Wir geben den            am Kind orientierte
    zung und Unterstützung       Kindern Zeit und Raum         Erziehungs- und                                               Ausbildung: Kindergarten- und Früh-
    für die Bildung und
                                 zum Schauen, Beob-            Bildungsarbeit
                                                                                             Niklas Wiener                   erziehungspädagogin in Salzburg
    Erziehung ihrer Kinder.                                                                  Zivildiener; bis Mai 2021       2005, Montessoripädagogin; seit
                                 achten und Lernen.            geleistet.
                                                                                             im Kindergarten Riedersbach     2020 im Kindergarten Riedersbach

4                                      Kindergarten ABC                                                                    Kindergarten ABC                         5
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
Die Spatzenkinder / Integrationsgruppe, Sammelgruppe                   Die Wolkengruppe / Integrationsgruppe

                                   Claudia Ellwanger                    Victoria Föll
                                                                        Mitte; gruppenführende
                                   Mitte; gruppenführende
                                                                        Pädagogin
                                   Pädagogin, stellv. Leitung
                                                                        Ausbildung: Kindergartenpädagogin
                                   Ausbildung: Erzieherin an der
                                                                        in Ried 2010; Nachmittagsbetreu-
                                   Fachakademie in Mühldorf 2014,
                                                                        ung; seit 2019 im Kindergarten
                                   Früherziehungspädagogin; Nach-
                                                                        Riedersbach
                                   mittagsbetreuung; seit 2016 im
                                   Kindergarten Riedersbach
                                                                        Sabine Gabor
                                                                        rechts; Kindergartenhelferin
                                   Erika Mayer                          Ausbildung: Kindergarten- und
                                   rechts; Kindergartenhelferin
                                                                        Horthelferin, Spielgruppenleiterin;
                                   Ausbildung: Kindergarten- und
                                                                        Mittagsbetreuung; seit 2011 im
                                   Horthelferin; Mittagsbetreuung,
                                                                        Kindergarten Riedersbach
                                   Nachmittagsbetreuung; seit 1999
                                   im Kindergarten Riedersbach
                                                                        Kristin Steinböck
                                                                        links; Pädagogin für Integration
                                   Susanne Netauschek                   Ausbildung: Dipl. Behindertenpäd-
                                   links; Pädagogin für Integration
                                                                        agogin, Dipl. Montessoripädagogin,
                                   Ausbildung: Kindergartenpädagogin
                                                                        sozial-psychiatrische Grundausbil-
                                   an der Bakip21 in Wien 2011; seit
                                                                        dung der Pro Mentakademie; seit
                                   2019 im Kindergarten Riedersbach
                                                                        2020 im Kindergarten Riedersbach

6                    Kindergarten ABC                                                                         Kindergarten ABC   7
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
Die Sonnenkinder                                                         Die Sternengruppe

                                 Simone Schamberger                                                        Marina Eder
                                                                                                           rechts; gruppenführende
                                 rechts; gruppenführende
                                                                                                           Pädagogin
                                 Pädagogin
                                                                                                           Ausbildung: berufsbegleitendes
                                 Ausbildung: Kindergartenpäda-
                                                                                                           Kolleg der Bakip der Franziskanerin-
                                 gogin, Früherziehungsausbildung
                                                                                                           nen in Salzburg 2018; seit 2018 im
                                 an der BAfEP Salzburg 2020; seit
                                                                                                           Kindergarten Riedersbach
                                 2020 im Kindergarten Riedersbach

                                 Manuela Mösenbichler                                                      Eva Dobras
                                                                                                           Kindergartenhelferin
                                 Kindergartenhelferin
                                                                                                           Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
                                 Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
                                                                                                           tions- und Krabbelgruppenhelferin,
                                 tions-, Hort- und Krabbelgruppen-
                                                                                                           Spielgruppenleiterin, Schulassis-
                                 helferin, Schulassistentin; seit 2012
                                                                                                           tentin; seit 2013 im Kindergarten
                                 im Kindergarten Riedersbach
                                                                                                           Riedersbach

8                  Kindergarten ABC                                                          Kindergarten ABC                                     9
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
Die Mäausegruppe / alterserweiterte Gruppe                                Die Fischegruppe

                                   Julia Felber                                                          Bettina Helmberger
                                   Mitte; gruppenführende Pädagogin                                      links; gruppenführende Pädagogin
                                   Ausbildung: Kindergartenpädagogin,                                    Ausbildung: Kindergarten-, Hort- und
                                   Früherziehungsausbildung in der                                       Frühförderungspädagogin in Ried
                                   BAfEP Salzburg 2019; seit 2019 im                                     1992; seit 2019 im Kindergarten
                                   Kindergarten Riedersbach                                              Riedersbach

                                   Beate Friedrich
                                   links; alterserweiterte Pädagogin                                     Zoryana Schriebl
                                   Ausbildung: BA Pädagogik an der                                       Kindergartenhelferin
                                   Universität Salzburg 2011, MA Erzie-                                  Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
                                   hungswissenschaften an der Uni-                                       tions-, Hort- und Krabbelgruppen-
                                   versität Salzburg 2020; seit 2020 im                                  helferin; seit 2019 im Kindergarten
                                   Kindergarten Riedersbach                                              Riedersbach

                                   Julia Croll
                                   rechts; Kindergartenhelferin
                                   Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
                                   tions-, Hort- und Krabbelgruppen-
                                   helferin, seit 2017 im Kindergarten
                                   Riedersbach

10                     Kindergarten ABC                                                      Kindergarten ABC                                   11
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
Die Elefantengruppe / Krabbelgruppe                                       Die Schmetterlingsgruppe / Krabbelgruppe

                                   Sandra Schurian                                                           Katharina Krammer
                                   links; gruppenführende Pädagogin                                          links; gruppenführende Pädagogin
                                   Ausbildung: Kindergartenpädagogin in                                      Ausbildung: staatlich geprüfte
                                   Salzburg 2008; seit 2015 im Kinder-                                       Kinderpflegerin Berufshochschule
                                   garten Riedersbach                                                        Bischofswiesen 2009, ausgebildete
                                                                                                             Kinderanimateurin Radstadt 2009,
                                                                                                             ausgebildete Kinderkrippenpädago-
                                   Sabine Gucek                                                              gin Dachverband Selbstorganisierten
                                   Kindergartenhelferin                                                      Kinderbetreuung Tirol 2015; seit 2019
                                   Ausbildung: Kindergarten-, Integra-                                       im Kindergarten Riedersbach
                                   tions-, Hort- und Krabbelgruppen-
                                   helferin; seit 2015 im Kindergarten
                                   Riedersbach                                                               Eva Grömer
                                                                                                             Kindergartenhelferin
                                                                                                             Ausbildung: Kindergarten-, Integra-
                                                                                                             tions-, Hort- und Krabbelgruppenhel-
                                                                                                             ferin, Spielgruppenleiterin; seit 2017
                                                                                                             im Kindergarten Riedersbach

12                     Kindergarten ABC                                                          Kindergarten ABC                                     13
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
Unser Kindergarten-ABC

A    Ausflüge
     bzw. Waldtage werden gruppenintern geplant und durchgeführt.
     Die gruppenführende Pädagogin informiert Sie darüber gesondert.

     Aufsichtspflicht
     siehe Kindergartenordnung ab Seite 26
                                                                              Bring- und Abholzeiten
                                                                              Ihr Kind sollte bis spätestens 8:30 Uhr in der Gruppe angekommen
                                                                              sein und nicht vor 11:30 Uhr abgeholt werden.

                                                                              Für berufstätige Eltern gelten Bringzeiten bereits ab 7:00 Uhr und
                                                                              Abholzeit bis spätestens 17:00 Uhr (Fr. 15:00 Uhr).
                                                                              Für berufstätige Eltern der Krabbelstube gilt ebenfalls ab 7:00 Uhr und
     Abholberechtige Personen                                                 Abholzeit bis spätestens 15:30 Uhr (Fr. 14:30 Uhr)
     sind bei der gruppenführenden Pädagogin bekannt zu geben und
     müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
                                                                              Beiträge
     Anregungen, Wünsche, Sorgen und Probleme                                 •   Materialbeitrag: 50,– Euro pro Kind
     Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Kritik an uns oder unserer Kinder-
                                                                              •   Portfoliobeitrag: 10,– Euro pro Halbjahr
     gartenarbeit haben, so sind die Pädagoginnen der richtige Ansprech-
     partner, dies los zu werden. Nur im offenen Gespräch miteinander
     können diese Dinge eine Klärung erhalten.                                Der Beitrag zur Nachmittagsobstjause wird von der zuständigen

B
                                                                              Nachmittagsbetreuung direkt eingehoben.
                                                                              Geld für Schulvorbereitungsmaterial wird individuell bei der
                                                                              gruppenführenden Pädagogin eingehoben.
                                                                              Der Krabbelstubenbeitrag wird für Kinder bis 30 Monate laut Kinderbe-
     Bewegung                                                                 treuungsbeitragsrechner (siehe https://www.stpantaleon.at/gemeinde/
     Tägliche Bewegungsmöglichkeiten werden angeboten (Turnsaal,              kinderbetreuung) berechnet.
     Bewegungsräume, Garten, Ausgänge, …).                                    Bus- und Mittagessensbeiträge werden über Abbuchungsaufträge
                                                                              direkt auf das Konto der Gemeinde St. Pantaleon überwiesen.
     Bus
     Der Kindergartenbus fährt ab Mittwoch in der ersten Woche. Der           Beratungsstellen
     Busplan wird den Eltern rechtzeitig ausgehändigt. Die Busbegleitung      Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können wir Ihnen bei
     bitte immer zeitgerecht informieren, wenn das Kind nicht kommt, um       verschiedenen Angelegenheiten weiterhelfen bzw. Sie an die richtige
     Verzögerungen und Extrafahrten zu vermeiden.                             Stelle weiterleiten (Ergotherapie, Familienhelfer, Erziehungsberater, ...)

14                           Kindergarten ABC                                                           Kindergarten ABC                                   15
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
C    Christliche Feste
     Wir leben ein Miteinander, wir teilen, nehmen Rücksicht aufeinander,
     trösten und helfen uns gegenseitig. Im Rahmen einer ganzheitlichen
     Erziehung feiern wir christliche Feste wie St. Martin, Nikolaus, Weih-
     nachten und Ostern.

     COVID-19
                                                                              Einverständniserklärungen
                                                                              werden von den Eltern erteilt und sind zum Beispiel für die Verwendung
                                                                              von Fotos, ... vonnöten.

                                                                              Eingewöhnungszeit
                                                                              wird je nach Entwicklungstand des Kindes von der gruppenführenden
                                                                              Pädagogin mit Ihnen vereinbart.

                                                                              F
     Die aktuellen Corona-Maßnahmen und die aktuelle Prävention entneh-
     men Sie bitte auf der Gemeindehomepage unter Aktuelles und/oder
     Kinderbetreuung.
     www.stpantaleon.at/aktuelles/aktuelles-aus-der-gemeinde                  Ferien
     www.stpantaleon.at/gemeinde/kinderbetreuung                              Der Kindergarten ist in den Weihnachtsferien, Osterferien und im Monat

D
                                                                              August geschlossen. Für die Semesterferien bzw. Zwickeltage werden
                                                                              Bedarfserhebungen eingeholt.

     Dienstbesprechung                                                        Feste
     Jeden zweiten Montag haben wir eine Dienstbesprechung, bei der ein       Mit den Eltern gemeinsam feiern wir das Laternenfest (St. Martin) und
     fachlicher und informativer Austausch zwischen dem Kindergartenper-      das Sommerfest.
     sonal stattfindet.                                                       Geburtstage, Nikolaus, Adventfeier und Faschingsfest werden grup-

E
                                                                              penintern ohne Eltern gefeiert.

                                                                              Fernbleiben vom Kindergarten
     Externe Fachkräfte                                                       siehe Kindergartenordnung ab Seite 26
     •    Zahngesundheitserzieherin
     •    Logopädin
     •    Kinderpsychologe
     •    Sonderkindergärtnerin (bei Bedarf)
     Infos erfolgen immer zeitgerecht.

16                            Kindergarten ABC                                                        Kindergarten ABC                                17
Kinä derä garten - ABC und Krabbelstuben - St. Pantaleon
G    Gebäude
     Im Hauptgebäude befinden sich im
     EG:
        • Gruppenraum Die Spatzenkinder / Sammelgruppe
        • Büro der Kindergartenleitung
        • Personalzimmer
        • Bewegungsraum
                                                                   Garten
                                                                   Es gibt einen Garten für die Krabbelstube und einen für den Kinder-
                                                                   garten. Es sind in beiden vielfältige Möglichkeiten zum Spielen und
                                                                   Bewegen untergebracht wie zum Beispiel große Sandkisten, ein Fahr-
                                                                   zeugparcour mit vielen Fahrzeugen, Rutsche, Nestschaukel, Einzel-
                                                                   schaukeln und vieles mehr.

                                                                   Geburtstagsfeier
     1. OG                                                         Im Hinblick auf den gesunden Kindergarten sind Alternativen zu
         • Gruppenraum Die Sonnenkinder                            Kuchen und Muffins wie zum Beispiel Obstspieße, Käseigel,
         • Gruppenraum Die Wolkengruppe / Integrationsgruppe       Gemüsesticks mit Dip, … gerne gesehen.
         • Bibliothek
                                                                   Gesundheit
     2. OG                                                         Unser gesunder Kindergarten ist Teil des Netzwerks „Gesunde Ge-
         • Gruppenraum Die Sternengruppe                           meinde“. Schwerpunkte sind Bewegung, bewusste Ernährung, Acht-
         • Werkraum                                                samkeit und Sensibilisierung der Selbstwahrnehmung.
         • Bewegungsraum

                                                                   H
     In der ehemaligen Volksschule
     EG:                                                           Hausschuhe
         • Speiseraum / Mittagessen                                Die Kinder müssen im Kindergarten Hausschuhe haben.
         • Krabbelgruppe Die Elefantengruppe                       Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Hausschuhe rutschfest,
         • Krabbelgruppe Die Schmetterlingsgruppe                  der Größe entsprechend und beschriftet sind.
         • Turnsaal

     1. OG
         • Gruppenraum Die Mäusegruppe / alterserweiterte Gruppe
         • Gruppenraum Die Fischegruppe

18                         Kindergarten ABC                                                Kindergarten ABC                            19
I    Informationen
     Aktuelle und wichtige Informationen entnehmen Sie immer der
     Anschlagtafel im Eingangsbereich oder auf der Gemeindehomepage
     unter Aktuelles und/oder Kinderbetreuung.
     www.stpantaleon.at/aktuelles/aktuelles-aus-der-gemeinde
     www.stpantaleon.at/gemeinde/kinderbetreuung
                                                                                Kindergartenpflicht

                                                                                Gemäß § 3a Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz i.d.g.F. sind

J
                                                                                alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und
                                                                                bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollen-
                                                                                det haben, zum Besuch eines Kindergartens oder einer bewilligten
                                                                                Einrichtung gemäß § 23 verpflichtet (allgemeine Kindergarten-
     Jause bzw. Gesunde Jause                                                   pflicht). Die Kindergartenpflicht dauert bis zum 31. August nach
     Geben Sie zur täglichen Jause bitte Obst, belegte Brote, Gemüse oder       Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder, die die Schule vor-
     Joghurt mit. KEINE Süßigkeiten wie Milchschnitte, Fruchtzwerge, Pud-       zeitig besuchen, sind von der Kindergartenpflicht ausgenommen.
     ding, Kekse, Kuchen usw.
                                                                                Die Kindergartenpflicht gilt während des gesamten Arbeitsjahres
     Zum Trinken gibt es für die Kinder jederzeit Wasser, außerdem gibt es
                                                                                mit Ausnahme der gemäß Oö. Schulzeitgesetz 1976 geregelten
     einen frei zugänglichen Naschteller (Gemüse, Nüsse, Obst).
                                                                                schulfreien Tage.
     Bitte in die Trinkflaschen keine Limonaden, Sirup und Säfte füllen!
     Jeden Mittwoch wird die „Gesunde Jause“ gruppenintern gestaltet.           Die allgemeine Kindergartenpflicht ist an fünf Werktagen und im

K
     Der genaue Ablauf wird jeweils am Elternabend abgesprochen.                Ausmaß von 20 Stunden pro Woche grundsätzlich an Vormitta-
                                                                                gen zu erfüllen. Die Eltern haben ihr Kind so rechtzeitig in einem
                                                                                Kindergarten der Hauptwohnsitzgemeinde anzumelden, dass die
                                                                                Erfüllung der allgemeinen Kindergartenpflicht möglich ist. Besucht
     Kennzeichnung von persönlichen Sachen                                      das Kind einen Kindergarten oder eine bewilligte Einrichtung
     Bitte sämtliche Sachen der Kinder (Hausschuhe, Turnsachen, Matsch-         gemäß § 23 in einer anderen Gemeinde als der Hauptwohnsitz-
     kleidung, Gummistiefel, Trinkflasche, …) deutlich mit dem Namen            gemeinde oder ist es dazu angemeldet, haben die Eltern die
     kennzeichnen.                                                              Hauptwohnsitzgemeinde darüber bis zum 31. März vor Beginn der
                                                                                Kindergartenpflicht in Kenntnis zu setzen.
     Kindergartenordnung siehe Anhang ab Seite 27
                                                                                Ziel der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres ist
                                                                                es, Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmögliche
     Kleidung                                                                   Chancen für ihren Bildungsweg zu bieten und die Basis für erfolg-
     Achten Sie auf Kleidung die bequem und praktisch ist. Die Kinder sollen    reiches lebensbegleitendes Lernen aufzubereiten.
     sich selbständig an- und ausziehen können. Bitte ziehen Sie Ihr Kind der
     Witterung entsprechend an. Gern kann passende Kleidung (Gummistie-
     fel, Matschhose, Regenjacke, Mütze, Schneeanzug …) auch im Kinder-
     garten hinterlegt werden – bitte denken Sie an die Kennzeichnung!

20                            Kindergarten ABC                                                            Kindergarten ABC                           21
L    LehrerInnen der Volksschule St. Pantaleon
     Für die Schulanfänger gibt es im letzten Kindergartenjahr besondere
     Aktivitäten über die Sie von Ihrer Gruppenpädagogin informiert werden.
     Wir arbeiten sehr eng mit der Schule bzw. mit den Lehrkräften zu-
     sammen und bemühen uns, den Kindern einen guten Übergang in die
     Schule zu ermöglichen.
                                                                              Nachmittagsbetrieb Krabbelstube
                                                                              ab 13:00 Uhr bis 14:30 (Freitag) bzw. 15:30 Uhr (Montag – Donnerstag)
                                                                              • Abholen nach dem Mittagsschlaf bitte erst ab 14:00 Uhr

                                                                              Informationen und Änderungen des Nachmittagsbedarfes müssen mit
                                                                              der Leitung abgeklärt werden!

M
                                                                              Notfall
                                                                              Für den Notfall muss immer eine Ansprechperson bzw. eine
     Medikamente                                                              Notfallnummer Ihrerseits vorhanden und aktuell sein!
     Es dürfen vom gesamten Kindergartenpersonal KEINE Medikamente
     verabreicht werden. Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie

                                                                              O
     sich an die Leitung oder die gruppenführende Pädagogin.

     Mittagessen                                                                        Öffnungszeiten Kindergarten / Krabbelstube
     Das Mittagessen wird von der „Gesunden Küche“ in der Neuen Mittel-
     schule (NMS) zubereitet und ihr Kind kann monatlich für die von Ihnen
     benötigten Tage an- oder abgemeldet werden.                                    Montag – Donnerstag 7:30 – 17:00 Uhr / 15:30 Uhr

N
                                                                                    Freitag                   7:30 – 15:00 Uhr / 14:30 Uhr

                                                                                    für berufstätige Eltern ab 7:00 Uhr
     Nachmittagsbetrieb Kindergarten
     ab 13:00 Uhr – 15:00 (Freitag) bzw. 17:00 Uhr (Montag – Donnerstag)

                                                                              P
     • Kinder, die nur Mittagessen, müssen bis spätestens 13:00 Uhr in
         der Sammelgruppe / Spatzenkinder (EG) abgeholt werden.

     Für die Ganztageskinder findet nach dem Rasten um ca. 14:15 Uhr          Postrolle
     eine gemeinsame Obstjause statt.                                         Für Elterninformationen und das Einsammeln von Geldbeträgen hat
                                                                              jedes Kindergartenkind eine Postrolle – bitte achten Sie hier auf eine
                                                                              zügige Rücksendung in den Kindergarten!

22                           Kindergarten ABC                                                          Kindergarten ABC                                23
Portfolio
     ist die Entwicklungsdokumentation ihres Kindes. Wenn wir diese mit
     nach Hause geben, bitten wir um einen sorgfältigen Umgang! Die Mappe
     begleitet Ihr Kind durch die Krabbelgruppen- und Kindergartenjahre.
                                                                            T   Telefon
                                                                                Wir ersuchen Sie dringend Telefonnummern von Erziehungs- und
                                                                                Abholberechtigten immer zu aktualisieren!

Q    Qualität
     Qualität wird in unserer Bildungseinrichtung groß geschrieben, daher
     besuchen wir regelmäßig Fortbildungen.
                                                                            Kindergarten-Büro         Margit Stadler           06277 / 20453 0

R
                                                                            Gruppendurchwahlen        06277 / 20453 + DW

     Rasten                                                                 Die Spatzenkinder         Claudia Ellwanger          DW 1
     Um den primären gesundheitlichen Grundbedürfnissen nach Ruhe und       Die Wolkengruppe          Victoria Föll              DW 2
     Entspannung nachzukommen, halten wir mit allen Ganztageskindern
                                                                            Die Sonnenkinder          Simone Schamberger         DW 3
     von ca. 12:30 – 13:30 Uhr eine entwicklungsgemäße Ruhezeit ein.
                                                                            Die Sternengruppe         Marina Eder                DW 4
     Rechtsträger                                                           Die Mäusegruppe           Julia Felber               DW 2
     des Kindergartens Riedersbach ist die Gemeinde St. Pantaleon.
                                                                            Die Fischegruppe          Bettina Helmberger       0676 / 77 53 943

S
                                                                            Krabbelstube
     Selbständigkeit
     ist ein wesentlicher Schwerpunkt in unserem pädagogischen Alltag,      Die Elefantengruppe       Sandra Schurian          0676 / 64 61 266
     nach dem Motto „Hilf mir, es selbst zu tun“.                           Die Schmetterlingsgruppe Katharina Krammer         0676 / 37 43 292

     Schweigepflicht
     Alle Personen unserer Einrichtung unterliegen der Schweigepflicht.     Nachmittagsgruppe / Sammelgruppe                     DW 1

24                           Kindergarten ABC                                                         Kindergarten ABC                            25
GEMEINDEAMT ST.PANTALEON  
                                                                                                                5120  St.  Pantaleon,  Pantaleoner  Straße  25  
                                                                                                                         Pol.  Bez.  Braunau  am  Inn,  DVR:  0057673  

U
                                                                                                       T  Tel.  06277/7990    Fax  7990  12      gemeinde@st-­pantaleon.ooe.gv.at  
                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                               
                                                                                                                          
     Urlaub und Fernbleiben                                                                           Kinderbetreuungseinrichtungsordnung  
     Das Fernbleiben ihres Kindes bitte bis 8:30 Uhr in der jeweiligen                                              KBBEO  
                                                                                                                für  die  Krabbelgruppe  und  Kindergarten  
     Gruppe bekanntgeben.                                                                                                Kindergarten  Riedersbach  
     Schulanfänger brauchen eine schriftliche Entschuldigung,                                                                               
                                                                                                                             gültig  ab  01.02.2018  
     ausgenommen sind schulfreie Tage bzw. Ferien (siehe Kindergarten-              
     pflicht Seite 21).                                                             

V
                                                                                                                               Übersicht  
                                                                                                                                      
                                                                                  1.      Betrieb  der  Kinderbetreuungseinrichtung  
                                                                                  2.      Arbeitsjahr  und  Ferien  
                                                                                  3.      Öffnungszeit  der  Kinderbetreuungseinrichtung  
     Veranstaltungen                                                              4.      Aufnahme  in  die  Kinderbetreuungseinrichtung  
                                                                                  5.      Elternbeiträge  und  Beitragsfreiheit  
     Über hausinterne Veranstaltungen (Theater, Kasperl, Feste, …)                6.      Kindergartenpflicht  
     werden Sie gesondert informiert.                                             7.      Abmeldung  von  der  Kinderbetreuungseinrichtung  
                                                                                  8.      Widerruf  der  Aufnahme  in  die  Kinderbetreuungseinrichtung  
                                                                                  9.      Zusammenarbeit  zwischen  Rechtsträger  und  Eltern  

W
                                                                                  10.     Pflichten  der  Eltern  
                                                                                  11.     Pflichten  des  Rechtsträgers  
                                                                                  12.     Zahnärztliche  Untersuchung  im  letzten  Kindergartenjahr  
                                                                                  13.     Sehtests  im  Kindergarten  
     Wechselkleidung                                                              14.     Erziehungsberechtigung  durch  andere  Personen  (§  2  Abs.  1  Z.  9  Oö.  KBG)  
     Jedes Kind benötigt ausreichend Wechselkleidung die im Haus                    
                                                                                    
     verbleibt.                                                          1.       Betrieb  der  Kinderbetreuungseinrichtung    
                                                                                    
                                                                                  Die   Gemeinde   St.   Pantaleon   (in   der   Folge   als   Rechtsträger   bezeichnet)   betreibt   eine  
                                                                                  Kinderbetreuungseinrichtung   nach   den   Bestimmungen   des   Oö.   Kinderbetreuungsgesetzes  
                                                                                  2007  LGBl.  Nr.  39/2007  idF  LGBl.  Nr.  94/2017,  mit  Sitz  in  Riedersbach,  5120  St.  Pantaleon.    
                                                                                    
Z
                                                                                    
                                                                         2.       Arbeitsjahr  und  Ferien  
                                                                                    
                                                                         2.1.     Das  Arbeitsjahr  der  Kinderbetreuungseinrichtung  beginnt  am  ersten  Montag  im  September  und  
     Zum Schluss noch Fragen? …                                                   dauert  bis  zum  Beginn  des  nächsten  Arbeitsjahres.    
                                                                         2.2.     Die  Weihnachtsferien  beginnen  am                23.12.2020       und  enden  am   06.01.2021.  
     Das gesamte Kindergartenteam steht Ihnen für weitere Infos gerne    2.3.     Die  Osterferien  beginnen  am                     26.03.2021       und  enden  am   05.04.2021.  
     zur Verfügung!                                                      2.4.     Die  Pfingstferien  beginnen  am                   21.05.2021       und  enden  am   24.05.2021.  
                                                                         2.5.     Die  Hauptferien  beginnen  am                     30.07.2021       und  enden  am   05.09.2021.  
                                                                         2.6.     Das   Arbeitsjahr,   die   Ferienzeiten   und   die  Öffnungszeiten   an   schulfreien   bzw.  schulautonomen  
                                                                                  Tage  können  vom  Rechtsträger  jährlich  am  Ende  des  Arbeitsjahres  unter  Berücksichtigung  der  
                                                                                  örtlichen  Bedürfnisse  neu  festgelegt  werden.  
                                                                                    
                                                                         3.       Öffnungszeit  der  Kinderbetreuungseinrichtung  
                                                                                    
                                                                         3.1.     Die  Öffnungszeiten  werden  wie  folgt  festgesetzt:  
                                                                           
26                           Kindergarten ABC                                                                                    Kindergarten ABC                                                    27
                                                                           
                                                                         ©  Amt  der  Oö.  Landesregierung,  Direktion  Bildung  und  Gesellschaft,  Gruppe  Kinderbetreuung           Stand:  01/2018  
a)   Krabbelstubengruppe(n)                                                                                                4.3.   Zur  Anmeldung  sind  folgende  Unterlagen  mitzubringen:  
                                           von:                                     bis:                                                   a)   Geburtsurkunde  oder  Geburtsbescheinigung  des  Kindes,  
            Montag                         07:00  Uhr                               15:30  Uhr                                             b)   ärztliche  Bescheinigung  über  den  allgemeinen  Gesundheitszustandes  des  Kindes,  
            Dienstag                       07:00    Uhr                             15:30  Uhr                                             c)   Impfbescheinigung  
            Mittwoch                       07:00    Uhr                             15:30  Uhr                                             d)   Meldezettel  
            Donnerstag                     07:00    Uhr                             15:30  Uhr                                             e)   Einkommensnachweis   bei   beitragspflichtiger   Inanspruchnahme   der   Kinderbetreuungs-­
            Freitag                        07:00    Uhr                             14:30  Uhr                                                  einrichtung  –  wird  ein  solcher  nicht  vorgelegt,  ist  der  Höchstbeitrag  zu  entrichten.  
                                                                                                                                           f)   Bestätigung   über   die   Berufstätigkeit,   Arbeitssuche   oder   Ausbildung   der   Eltern   (für   Kinder  
         Für  die  Krabbelstubengruppe(n)  wird                                                                                                 unter  3  Jahren  oder  Schüler)  
         eine  Randzeit  (Frühdienst)  von  07:00  bis  07:30  Uhr  und                                                             4.4.   Der   Besuch   der   Kinderbetreuungseinrichtung   ist   ausgenommen   für   kindergartenpflichtige  
         eine  Randzeit  (Spätdienst)  von  14:30  bis  15:30  Uhr  festgesetzt.                                                           Kinder  freiwillig.  
                                                                                                                                    4.5.   Bei   der   Aufnahme   wird   sichergestellt,   dass   kindergartenpflichtige   Kinder   einen   Platz   erhalten,  
         b)   Kindergartengruppe(n)                                                                                                        ohne   dass   jüngere   Kinder,   die   bereits   den   Kindergarten   besuchen,   abgemeldet   werden  
                                           von:                                     bis:                                                   müssen.  
            Montag                         07:00  Uhr                               17:00  Uhr                                      4.6.   Der   Rechtsträger   entscheidet   bis   zum   31.03.   über   die   Aufnahme   in   die  
            Dienstag                       07:00    Uhr                             17:00  Uhr                                             Kinderbetreuungseinrichtung  und  teilt  diese  den  Eltern  schriftlich  mit.    
            Mittwoch                       07:00    Uhr                             17:00    Uhr                                    4.7.   Wird   die   Aufnahme   eines   kindergartenpflichtigen   Kindes   verweigert,   hat   die   Landesregierung  
            Donnerstag                     07:00    Uhr                             17:00    Uhr                                           auf   Verlangen   der   Eltern   auf   eine   einvernehmliche   Einigung   zwischen   den   Eltern   und   dem  
            Freitag                        07:00    Uhr                             15:00    Uhr                                           Rechtsträger   hinzuwirken.   Kommt   innerhalb   eines   Monats   keine   Einigung   über   die   Aufnahme  
                                                                                                                                           des  kindergartenpflichtigen  Kindes  zustande,  können  die  Eltern  eine  schriftliche  Beschwerde  an  
         Für  die  Kindergartengruppe(n)  wird                                                                                             die  Landesregierung  erheben.  
         eine  Randzeit  (Frühdienst)  von  07:00  bis  07:45  Uhr  und                                                             4.8.   Übersteigt   die   Zahl   der   Anmeldungen   die   Zahl   der   verfügbaren   Plätze,   werden   jene   Kinder  
         eine  Randzeit  (Spätdienst)  von  16:00  bis  17:00  Uhr  festgesetzt.                                                           unter   3   Jahren   oder   schulpflichtige   Kinder   bevorzugt   aufgenommen,   deren   Eltern   berufstätig,  
                                                                                                                                           arbeitsuchend   oder   in   Ausbildung   sind   oder   deren   familiäre   oder   soziale   Verhältnisse   eine  
3.2.     Die  Kinderbetreuungseinrichtung  wird  mit    Mittagsbetrieb  geführt.                                                           Aufnahme  erfordern.  
3.3.     An   Samstagen   sowie   an   Sonn-­   und   Feiertagen   bleibt   die   Kinderbetreuungseinrichtung                       4.9.   Vor  Aufnahme  eines  Kindes  aus  einer  anderen  Gemeinde  muss  die  Verpflichtung  zur  Leistung  
         geschlossen.                                                                                                                      eines  Gastbeitrages  durch  die  Hauptwohnsitzgemeinde  geklärt  sein.  
3.4.     Die   Aufenthaltsdauer   unterdreijähriger   Kinder   in   der   Kinderbetreuungseinrichtung   soll                                 
         6  Stunden,  einschließlich  der  Mittagsruhe  höchstens  8  Stunden  täglich,  nicht  überschreiten.                               
3.5.     Die   Öffnungszeiten   können   vom   Rechtsträger   mit   Ende   des   Arbeitsjahres   unter                              5.     Elternbeiträge  und  Beitragsfreiheit  
         Berücksichtigung  der  örtlichen  Bedürfnisse  neu  festgelegt  werden.                                                             
           
                                                                                                                                    5.1.   Die   Eltern   haben   für   den   Besuch   der   Kinderbetreuungseinrichtung   entsprechend   der  
           
                                                                                                                                           Tarifordnung  der  Gemeinde  St.  Pantaleon  einen  Kostenbeitrag  (Elternbeitrag)  zu  leisten.  
4.       Aufnahme  in  die  Kinderbetreuungseinrichtung  
                                                                                                                                    5.2.   Mit   dem   monatlich   zu   leistenden   Elternbeitrag   sind   alle   Leistungen   der  
           
4.1.     Die   Kinderbetreuungseinrichtung   ist   nach   Maßgabe   der   Bestimmungen   des   Oö.                                         Kinderbetreuungseinrichtung  abgedeckt,  außer  
         Kinderbetreuungsgesetzes  allgemein  zugänglich.                                                                                  a)   die  allenfalls  verabreichte  Verpflegung,  
4.2.     Für  die  Aufnahme  in  die  Kinderbetreuungseinrichtung  ist  eine  Anmeldung  des  Kindes  durch  die                           b)   einen   möglichen   Kostenbeitrag   für   die   Begleitperson   beim   Transport   zur   bzw.   von   der  
         Eltern,   erforderlich.   Die   Anmeldung   hat   persönlich   oder   schriftlich,   jeweils   bis   spätestens   31.                   Kinderbetreuungseinrichtung  und    
         Jänner   bei   der   Leitung   der   Kinderbetreuungseinrichtung   zu   erfolgen.   Für   den   Kindergarten                      c)   angemessene  Materialbeiträge  (Werkbeiträge)  oder  Veranstaltungsbeiträge  
         muss   die   Anmeldung,   außer   für   die   kindergartenpflichtigen   Kinder,   für   mindestens   3   Tage   pro               d)   allfällige  Beiträge  für  eine  Unfallversicherung  des  Kindes.  
         Woche  erfolgen.                                                                                                           5.3.   Der   Besuch   einer   Krabbelstube   und   einer   alterserweiterten   Kindergartengruppe   ab   dem  
         .                                                                                                                                 vollendeten   30.   Lebensmonat,   einer   Kindergartengruppe,   einer   Integrationsgruppe   im  
                                                                                                                                           Kindergarten   und   einer   heilpädagogischen   Kindergartengruppe   bis   zum   Schuleintritt   ist   für  
                                                                                                                                           Kinder   mit   Hauptwohnsitz   in   Oberösterreich   nach   Maßgabe   des   §   3   Abs.   3a   Oö.  
                                                                                                                                           Kinderbetreuungsgesetz  bis  13:00  beitragsfrei.    
                                                                                                                                             
28                                                       Kindergarten ABC                                                                                                             Kindergarten ABC                                                    29
  
©  Amt  der  Oö.  Landesregierung,  Direktion  Bildung  und  Gesellschaft,  Gruppe  Kinderbetreuung             Stand:  01/2018  
                                                                                                                                      
6.       Kindergartenpflicht                                                                                                     9.3.   Die   Eltern   haben   das   Recht,   bei   einem   Antrag   von   mindestens   einem   Viertel   der   Eltern   einer  
                                                                                                                                         Gruppe  die  Einberufung  einer  Elternversammlung  binnen  14  Tagen  zu  verlangen.    
6.1.     Zum   Besuch   des   Kindergartens   sind   jene   Kinder   verpflichtet,   die   vor   dem   1.   September   des      9.4.   Die   Wahl   einer  Elternvertretung   oder   die   Gründung   eines   Elternvereins  zur  Wahrnehmung   der  
         jeweiligen  Jahres  das  5.  Lebensjahr  vollendet  haben  und  im  Folgejahr  schulpflichtig  werden.                          Anliegen  der  Eltern  gegenüber  dem  Rechtsträger  ist  anzustreben.    
6.2.     Kinder,  die  gemäß  §  7  Schulpflichtgesetz  1985  die  Volksschule  vorzeitig  besuchen  und  Kinder                           
         die   gemäß   §   15   Schulpflichtgesetz   1985   vom   Schulbesuch   befreit   sind,   sind   von   der                         
         allgemeinen  Kindergartenpflicht  ausgenommen.                                                                          10.   Pflichten  der  Eltern  des  Kindes  
6.3.     Die   Kindergartenpflicht   beginnt   mit   dem   2.   Montag   im   September   und   endet   mit   Beginn   der                 
         Hauptferien   gemäß   Oö.   Schulzeitgesetz,   die   vor   dem   1.   Schuljahr   des   Kindes   liegen.   Keine  
                                                                                                                                 10.1.   Die   Eltern   haben   mit   dem   Rechtsträger   und   den   pädagogischen   Fachkräften   zusammen   zu  
         Kindergartenpflicht   besteht   an   schulfreien   Tagen   und   in   den   Schulferien.   Ein   Kind   muss   den  
                                                                                                                                         arbeiten.    
         Kindergarten   im   Jahr   vor   dem   Schuleintritt   an   fünf   Werktagen   insgesamt   mindestens   20  
         Wochenstunden  regelmäßig  besuchen.                                                                                    10.2.   Die   Eltern   haben   die   Leitung   der   Kinderbetreuungseinrichtung   von   jeder   Verhinderung  
6.4.     Die   Unterschreitung   der   Mindestanwesenheit   ist   nur   bei   gerechtfertigter   Verhinderung   des                      unverzüglich  zu  benachrichtigen.  Die  Entschuldigung  hat  schriftlich  oder  telefonisch  zu  erfolgen.  
         Kindes  zulässig.  Eine  gerechtfertigte  Verhinderung  liegt  z.B.  vor,  bei:                                         10.3.   Die   Eltern  haben   dafür   zu   sorgen,   dass   die   Kinder  die   Kinderbetreuungseinrichtung   körperlich  
         a)   Erkrankung  des  Kindes  oder  eines  Elternteils.                                                                         gepflegt   sowie   ausreichend   und   zweckmäßig   gekleidet   besuchen   und   die   vereinbarten  
         b)   außergewöhnlichen  Ereignissen  (z.B.  Naturkatastrophen,  Todesfall  in  der  Familie)                                    Besuchszeiten  eingehalten  werden.  
         c)   oder  urlaubsbedingter  Abwesenheit  von  höchstens  fünf  Wochen,  an  denen                                      10.4.   Die   Kinder   sollen   in   der   Kinderbetreuungseinrichtung   am   Vormittag   spätestens   bis   08:30   Uhr  
                Kindergartenpflicht  besteht.                                                                                            anwesend  sein  und  frühestens  ab  11:30  Uhr  abgeholt  werden.    
6.5.     Erziehungsberechtigte,  die  im  Zuge  der  Schülereinschreibung  einen  Änderungswunsch  gemäß                                 Kindergartenpflichtige   Kinder   sollen   zur   Erfüllung   des   Bildungsauftrages   spätestens   bis   08:00  
         §  2   Abs.   2   Schulpflichtgesetz   vorgebracht   haben,   haben   die   schriftliche   Bestätigung   der                    Uhr   im   Kindergarten   anwesend   sein   und   frühestens   ab   12:00   Uhr   vom   Kindergarten   abgeholt  
         Schulleitung   über   den   sich   daraus   ergebenden   Beginn   der   allgemeinen   Schulpflicht   bei   der                  werden.   Der   Rechtsträger   meldet   jene   kindergartenpflichtigen   Kinder   der  
         Leitung   der   Kinderbetreuungseinrichtung   vorzulegen.   Das   betroffene   Kind   ist   ab   diesem                         Bezirksverwaltungsbehörde,                 die      ohne      gerechtfertigten      Verhinderungsgrund            die  
         Zeitpunkt   nicht   mehr   kindergartenpflichtig.   Die   Kindergartenpflicht   beginnt   neuerlich   im                        Mindestanwesenheit   gemäß   Punkt   6.3.   (§   3a   Abs.   4   Oö.   Kinderbetreuungsgesetz)  
         Arbeitsjahr  vor  dem  Schuleintritt.                                                                                           unterschreiten.    
                                                                                                                                           
                                                                                                                                 10.5.   Die   Eltern   haben   die   Leitung   der   Kinderbetreuungseinrichtung   unverzüglich   von   erkannten  
7.       Abmeldung  von  der  Kinderbetreuungseinrichtung                                                                                Infektionskrankheiten   oder   Läusebefall   des   Kindes   oder   der   mit   ihm   im   selben   Haushalt  
                                                                                                                                         lebenden   Personen   zu   verständigen.   Gegebenenfalls   ist   das   Kind   so   lange   vom   Besuch   der  
7.1.     Die  Abmeldung  eines  Kindes  vom  Besuch  der  Kinderbetreuungseinrichtung  ist  nur  zum  Ersten                             Kinderbetreuungseinrichtung   fernzuhalten,   bis   die   Gefahr   einer   Ansteckung   anderer   bzw.  
         eines  jeden  Monats  unter  Einhaltung  einer  zweiwöchigen  Abmeldefrist  möglich  und  hat  bei  der  
                                                                                                                                         Übertragung  auf  andere  Kinder  und  des  Personals  der  Kinderbetreuungseinrichtung  nicht  mehr  
         Leitung  der  Kinderbetreuungseinrichtung  /Gemeindeamt  St.  Pantaleon  zu  erfolgen.    
                                                                                                                                         besteht.   Bevor   das   Kind   die   Kinderbetreuungseinrichtung   wieder   besucht,   ist   eine   ärztliche  
7.2.     Bei  Abmeldung  eines  kindergartenpflichtigen  Kindes  ist  dem  Rechtsträger  bekannt  zu  geben,  in  
         welcher  Einrichtung  das  Kind  zukünftig  seine  Kindergartenpflicht  erfüllen  wird.                                         Bestätigung  darüber  vorzulegen,  dass  eine  Ansteckungsgefahr  nicht  mehr  gegeben  ist.    
                                                                                                                                 10.6.   In   der   Kinderbetreuungseinrichtung   können   den   Kindern   grundsätzlich   keine   Medikamente  
                                                                                                                                         verabreicht  werden.  
8.       Widerruf  der  Aufnahme  in  die  Kinderbetreuungseinrichtung                                                           10.7.   Die   Eltern   haben   dafür   zu   sorgen,   dass   ein   Kind,   das   nicht   kindergartenpflichtig   ist,   die  
                                                                                                                                         Kinderbetreuungseinrichtung   regelmäßig   besucht.   Ist   ein   Kind   voraussichtlich   länger   als   drei  
8.1.     Die  Aufnahme  eines  Kindes  darf  nur  widerrufen  werden,  wenn                                                              Tage  verhindert  die  Kinderbetreuungseinrichtung  zu  besuchen,  so  haben  die  Eltern  die  Leitung  
         a)   ein  Elternteil  eine  ihm  obliegende  Verpflichtung  (siehe  Punkt  10)  trotz  vorheriger  schriftlicher                der   Kinderbetreuungseinrichtung   unter   Angabe   des   Grundes   davon   unverzüglich   zu  
               Mahnung  nicht  erfüllt  oder                                                                                             benachrichtigen   und   im   Krankheitsfall   auf   Verlangen   eine   Bescheinigung   des   behandelnden  
         b)   nachweislich   eine   andere   Form   der   Bildung,   Erziehung,   Betreuung   und   Pflege   den                         Arztes  vorzulegen.    
               Bedürfnissen  des  Kindes  besser  gerecht  wird  oder                                                            10.8.   Die   Eltern   erklären   hiermit,   dass   ihr   Kind   insgesamt   mindestens   fünf   Wochen   pro   Arbeitsjahr,  
         c)   der   Besuch   eines   für   den   Kindergarten   angemeldeten   Kindes,   nicht   regelmäßig                              davon         mindestens            zwei       Wochen         durchgehend,         Ferien     außerhalb           der  
               entsprechend  der  Anmeldung  erfolgt  (ausgenommen  kindergartenpflichtige  Kinder).                                     Kinderbetreuungseinrichtung  verbringt.    
8.2.     Jeder   Elternteil   kann   vom   Rechtsträger   eine   schriftliche   Begründung   für   den   Widerruf   der          10.9.   Die   noch   nicht   schulpflichtigen   Kinder   sind   von   den   Eltern   oder   deren   Beauftragten,   sofern  
         Aufnahme   verlangen.   Diese   ist   vom   Rechtsträger   der   Aufsichtsbehörde   zur   Kenntnis   zu                         diese  zur  Übernahme  der  Aufsicht  geeignet  sind,  in  die  Kinderbetreuungseinrichtung  zu  bringen  
         bringen.                                                                                                                        und   von   diesen   wieder   abzuholen.   Dem   Personal   der   Kinderbetreuungseinrichtung   obliegt   die  
                                                                                                                                         Pflicht  zur  Beaufsichtigung  der  Kinder  während  des  Besuchs  der  Kinderbetreuungseinrichtung.  
                                                                                                                                         Die   Aufsichtspflicht   in   der   Kinderbetreuungseinrichtung   beginnt   bei   noch   nicht   schulpflichtigen  
9.       Zusammenarbeit  zwischen  Rechtsträger  und  Eltern.                                                                            Kindern   mit   der   Übernahme   des   Kindes;;   bei   Schulkindern   mit   dem   Einlass   in   die  
           
                                                                                                                                         Kinderbetreuungseinrichtung.   Sie   endet   bei   noch   nicht   schulpflichtigen   Kindern   mit   dem  
9.1.     Die   pädagogischen   Fachkräfte   stellen   im   Hinblick   auf   die   pädagogischen   Aufgaben   der  
                                                                                                                                         Zeitpunkt,   in   dem   die   Kinder   den   Eltern   oder   deren   Beauftragten   übergeben   werden,   bei  
         Kinderbetreuungseinrichtung   einen   regelmäßigen   Austausch   mit   den  Eltern   sicher   und   achten  
         die  erzieherischen  Entscheidungen  der  Eltern  unter  Bedachtnahme  auf  das  Kindeswohl.                                    Schulkindern  mit  dem  Verlassen  der  Kinderbetreuungseinrichtung.                        
9.2.     Jeder  Elternteil  hat  das  Recht,  bei  der  Festlegung  der  Öffnungszeiten,  der  Ferienzeiten  und  in                     Außerhalb   der   Kinderbetreuungseinrichtung   besteht   die   Aufsichtspflicht   nur   während   der  
         sonstigen  organisatorischen  Fragen  seine  Vorstellungen  einzubringen.                                                       Teilnahme  an  Veranstaltungen  im  Rahmen  des  Besuches  der  Kinderbetreuungseinrichtung,  wie  
         Zu  diesem  Zweck                                                                                                               z.B.  bei  Spaziergängen  und  Ausflügen.    
         lädt   der   Rechtsträger   spätestens   unmittelbar   nach   Beginn   eines   Arbeitsjahres   zu   einer               10.10.  Im  Falle  der  Übergabe  oder  der  Abholung  durch  einen  Beauftragten  der  Eltern  ist  vorweg  eine  
         Elternversammlung  ein.                                                                                                         schriftliche  Bestätigung  über  diese  Beauftragung  vorzulegen.  
                                                                                                                                   
30                                                        Kindergarten ABC                                                                                                             Kindergarten ABC                                                   31
  
©  Amt  der  Oö.  Landesregierung,  Direktion  Bildung  und  Gesellschaft,  Gruppe  Kinderbetreuung          Stand:  01/2018  

                                                                                                                                   
10.11.  Eltern,   deren   Kinder   mit   dem   von   der   Gemeinde   organisierten   Bustransport   befördert   werden,             Erklärung  
        sind   verpflichtet,   ihr   Kind   rechtzeitig   zur   Halte(Sammel)stelle   zu   begleiten   bzw.   durch   eine   zur       
        Übernahme  der  Aufsicht  geeignete  Person  begleiten  zu  lassen,  das  Kind  an  die  Begleitperson                       Ich   nehme   die   vorliegende   Kinderbetreuungseinrichtungsordnung   hiermit   zur   Kenntnis   und   bestätige  
        im   Beförderungsmittel   zu   übergeben   und   von   der   Halte(Sammel)stelle   zum   vereinbarten                        den   Erhalt   einer   Ausfertigung.   Ich   bestätige,   dass   mir   das   Sorgerecht   allein   zusteht   bzw.   dass   das  
        Zeitpunkt  wieder  rechtzeitig  abzuholen  bzw.  von  einer  zur  Übernahme  der  Aufsicht  geeigneten                       Einvernehmen  mit  der  oder  dem  anderen  Obsorgeberechtigten  besteht.  
        Person  abholen  zu  lassen.                                                                                                           
10.12.  Eltern  haben  dem  Rechtsträger  die  Verlegung  des  Hauptwohnsitzes  des  Kindes  in  eine  andere                                  
        Gemeinde   während   des   Kindergartenjahres   unverzüglich,   spätestens   aber   bis   zum   Ende   des  
        Monats,  in  dem  die  Verlegung  vorgenommen  wird,  anzuzeigen.  
10.13.  Im   Falle   der   Verlegung   des   Hauptwohnsitzes   haben   sich   die   Eltern   nachweislich   um   einen  
        Kindergartenplatz  in  der  jeweiligen  Hauptwohnsitzgemeinde  zu  bemühen.    
                                                                                                                                     ………………                                                    …………………………………………                                                                                                     …………………………………………  
                                                                                                                                     Datum                                                                             Für  den  Rechtsträger                                                                                   Eltern  /  Erziehungsberechtigte    
11.   Pflichten  des  Rechtsträgers                                                                                                              
                                                                                                                                                 
11.1.   Der   Rechtsträger   hat   sicher   zu   stellen,   dass   die   Kinder   einmal   jährlich   ärztlich   untersucht  
        werden.                                                                                                                      Einverständniserklärung  
        Es   werden   Bestätigungen   über   amts-­,   haus-­   oder   kinderärztliche   Untersuchungen   sowie                                
        ärztliche   Bestätigungen   über   die   Durchführung   der   Mutter-­Kind-­Pass-­Untersuchung   vom   2.   bis                        
        zum  5.  Geburtstag  als  ausreichender  Nachweis  anerkannt.                                                                Die   Eltern   des   Kindes   ................................................................................,   geb.   am   ..........................  
11.2.   Der   Rechtsträger   hat   weiters   sicherzustellen,   dass   den   Kindern   während   des   Besuchs   der                 sind  einverstanden,  dass  (bitte  einzeln  ankreuzen)  
        Kinderbetreuungseinrichtung  ärztliche  Hilfe  geleistet  werden  kann.                                                                
                                                                                                                                        o   einmal   jährlich   logopädische   Reihenuntersuchungen   durchgeführt   werden   und   sich   die  
                                                                                                                                             gruppenführende   Pädagogin   mit   der   Logopädin   über   das   Ergebnis   der   Untersuchung  
12.   Zahnärztliche  Untersuchung  im  letzten  Kindergartenjahr                                                                             austauscht;;  
                                                                                                                                               
        Im   letzten   Kindergartenjahr   kann   mit   Einverständnis   eines   Elternteils   eine   zahnärztliche                      o   im   letzten   Kindergartenjahr   einmalig   eine   zahnärztliche   Untersuchung   durchgeführt   werden  
        Untersuchung  durchgeführt  werden.  Die  persönlichen  Daten  und  die  Untersuchungsergebnisse                                     kann,   die   persönlichen   Daten   und   die   Untersuchungsergebnisse   in   einer   Datenbank   erfasst  
        werden  im  Rahmen  der  Untersuchung  erhoben  und  in  einer  Datenbank  erfasst.                                                  werden  und  der  OÖGKK  zur  weiteren  Bearbeitung  überlassen  werden;;  
        Bei   Zustimmung   der  Eltern  und   wenn   das   Kind   ein   erhöhtes   Kariesrisiko   aufweist,   werden   die                     
        Daten   des   Kindes   der   Oö.   Gebietskrankenkasse   zur   weiteren   Bearbeitung   überlassen,                             o   im  letzten  Kindergartenjahr  das  Kind  einmalig  an  einem  Sehtest  durch  einen  Optiker  teilnimmt;;  
        woraufhin  die  Kinder  von  der  Oö.  Gebietskrankenkasse  Gutscheine  zugesendet  bekommen.  Mit                                     
        diesen   Gutscheinen   können   bestimmte   kostenfreie   Leistungen   bei   der/beim   Zahnärztin/-­arzt                       o   der   Rechtsträger   im   Kindergarten   erhobene   Daten   betreffend  den   Sprachstand   des   Kindes  
        ihrer  Wahl  in  Anspruch  genommen  werden.                                                                                         an  die  zuständige  Sprengelschule  weitergibt.  
        Es  wird  darauf  hingewiesen,  dass  die  personenbezogenen  Daten  ausschließlich  zur  Erhebung                                     
        des  Zahnstatus  und  für  die  Benachrichtigung  der  Eltern  zu  einem  weiteren  Behandlungsbedarf                                  
        dienen.   Dritte   erhalten   keinen   Einblick   in   die   erhobenen   Daten.   Die   relevanten                                     
        datenschutzrechtlichen   Bestimmungen   werden   von   allen   beteiligten   Organisationen   und  
        Personen  eingehalten.  
          
13.   Sehtest  im  Kindergarten                                                                                                           ………………                                            …………………………………………                                                                                                    …………………………………………  
                                                                                                                                       
                                                                                                                                          Datum                                                                   Für  den  Rechtsträger                                                                                  Eltern  /  Erziehungsberechtigte  
        Im   letzten   Kindergartenjahr   kann   mit   Einverständnis   eines   Elternteils   im   Auftrag   der   Oö.                           
        Landesregierung   ein   Sehtest   durch   einen   Optiker   durchgeführt   werden.   Der   Test   ist   genormt                          
        und   umfasst   eine   Untersuchung   der   Sehschärfe,   der   Augenstellung   und   des   räumlichen                                   
        Sehvermögens.  Wenn  sich  bei  einem  Kind  der  Verdacht  auf  einen  Sehfehler  ergibt,  erhalten  die                                
        Eltern   eine   schriftliche   Benachrichtigung   mit   der   Empfehlung   einer   augenfachärztlichen                                 Angeschlagen  am:  31.01.2018                                                                                                          Der  Bürgermeister  
        Untersuchung.                                                                                                                          Abgenommen  am:    16.02.2018                                                                                                            Valentin  David  
        Der   Sehtest   ersetzt   keine   augenfachärztliche   Untersuchung.   Wenn   sich   bei   einem   Kind   der                                                                                                                                                                                                                                        
        Verdacht   auf   einen   Sehfehler   ergibt,   erhalten   die   Eltern   eine   schriftliche   Benachrichtigung   mit                  Keine  Einwendungen    
        der  Empfehlung  einer  augenfachärztlichen  Untersuchung.                                                                             Der  Bürgermeister  
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
14.   Erziehungsberechtigung  durch  andere  Personen  (§  2  Abs.  1  Z.  9  Oö.  KBG)  
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
        Sind   andere   Personen   als   die   Eltern   des   Kindes   erziehungsberechtigt,   so   sind   die                                   
        Bestimmungen   der   Kinderbetreuungseinrichtungsordnung   sinngemäß   auf   diese   Personen                                            
        anzuwenden.                                                                                                                              
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
32
                                                          Kindergarten ABC                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                                               Kindergarten ABC                                                                               33
  
©  Amt  der  Oö.  Landesregierung,  Direktion  Bildung  und  Gesellschaft,  Gruppe  Kinderbetreuung              Stand:  01/2018       
                                                                                                                                       
                                                                                                                                     ©  Amt  der  Oö.  Landesregierung,  Direktion  Bildung  und  Gesellschaft,  Gruppe  Kinderbetreuung                                                                                                                        Stand:  01/2018  
(2)   Mit   dem   Elternbeitrag   sind   alle   Leistungen   der   Kinderbetreuungseinrichtung   abgedeckt,  
                               GEMEINDEAMT ST.PANTALEON                                                                                           ausgenommen  
                                                                                                                                                  -   eine  allenfalls  verabreichte  Verpflegung,  
                                           5120  St.  Pantaleon,  Pantaleoner  Straße  25                                                         -   ein   möglicher   Kostenbeitrag   für   die   Begleitperson   beim   Transport   zur   bzw.   von   der  
                                             Pol.  Bez.  Braunau  am  Inn,  DVR:  0057673                                                                Kinderbetreuungseinrichtung  und  
                                        Tel.  06277/7990    Fax  7990  12      gemeinde@st-­pantaleon.ooe.gv.at                                   -   angemessene   Materialbeiträge   (Werkbeiträge)   oder   Veranstaltungsbeiträge   gemäß  §   13   Oö.  
                                                                                                                                                         Elternbeitragsverordnung  2019.  
                                                                                                                                            (3)   Für  den  verpflichtenden  Kindergartenbesuch  im  Ausmaß  von  20  Stunden  gemäß  §  3a  Abs.  1  und  
                                                                                                                                                  4  Oö.  Kinderbetreuungsgesetz  wird  kein  Elternbeitrag  eingehoben.  
                                                                                                                                            (4)   Der   Elternbeitrag   wird   für   11   geöffnete   Monate   berechnet   und   versteht   sich   inklusive  
                                      Auszug  aus  der                                                                                            Umsatzsteuer.  Für  den  Besuch  der  Krabbelstube  ist  der  Elternbeitrag  gemäß  §  6  der  Tarifordnung  
                                                                                                                                                  im   Monat,   in   welchem   das   Kind   den   30.   Lebensmonat   vollendet,   letztmalig   in   voller   Höhe   zu  
                                                                                                                                                  leisten.    
          Tarifordnung  für  die  Kinderbildungs-­  und  betreuungseinrichtungen                                                            (5)   Der  Elternbeitrag  wird  mittels  Bankeinzug  11-­mal  pro  Jahr  eingehoben.  Für  den  Monat  September  
                           Kindergarten  und  Krabbelgruppen                                                                                      wird  der  Elternbeitrag  entsprechend  den  geöffneten  Wochen  aliquotiert.  
                                                                                                                                            (6)   Ist   ein   Kind   mehr   als   2   Wochen   pro   Monat   durchgehend   wegen   Erkrankung   am   Besuch   der  
                                                                                                                                                  Kinderbetreuungseinrichtung   verhindert,   so   wird   der   Elternbeitrag   für   diesen   Monat   zur   Hälfte  
                                                                    Präambel                                                                      ermäßigt  nachgesehen.  
                                                                                                                                              
     Der  Besuch  einer  Kinderbetreuungseinrichtung  ist  für  Kinder                                                                                                                                       §  3  
     -­   vor  dem  vollendeten  30.  Lebensmonat,                                                                                                                                                     Mindestbeitrag  
     -­   nach   dem   vollendeten   30.   Lebensmonat   bis   zum   Schuleintritt   für   die   Betreuung   ab   13.00   Uhr                 
           (Nachmittagstarif),                                                                                                              (1)   Der  monatliche  Mindestbeitrag  beträgt:  
     -­   ab  dem  Schuleintritt,                                                                                                                 1.   für  Kinder  unter  drei  Jahren  50  Euro,  
     -­   die  über  keinen  Hauptwohnsitz  in  Oberösterreich  verfügen,                                                                         2.   für  Kinder  über  drei  Jahren  43  Euro  und  
     beitragspflichtig.                                                                                                                           3.     für  den  Nachmittagstarif  43  Euro,  der  sich  bei  Inanspruchnahme  des  Drei-­Tages-­Tarifs  auf  70  
                                                                                                                                                         %  und  bei  Inanspruchnahme  des  Zwei-­Tages-­Tarifs  auf  50  %  des  Mindestbeitrags  reduziert.    
                                                                          §  1                                                              (2)   Auf   Antrag  kann   der   Mindestbeitrag   gemäß  Abs.   1   Z  1   und   2   aus   besonders   berücksichtigungs-­
                                                          Bewertung  des  Einkommens                                                              würdigen   sozialen   Umständen   und   der   Mindestbeitrag   gemäß   Abs.   1   Z   3   aus   besonders  
                                                                                                                                                  berücksichtigungswürdigen   sozialen   Umständen   sowie   unter   Bedachtnahme   auf   die  
     (1)   Der  von  den  Eltern  für  Leistungen  der  Kinderbetreuungseinrichtung  zu  erbringende  Kostenbeitrag                               Öffnungszeiten  nach  13.00  Uhr  ermäßigt  oder  zur  Gänze  nachgesehen  werden.  Dabei  ist  auf  die  
           bemisst  sich  nach  der  Höhe  des  Familieneinkommens  pro  Monat.  Das  Familieneinkommen  setzt                                    Vermögens-­,  Einkommens-­  und  Familienverhältnisse  der  Eltern  Bedacht  zu  nehmen.  
           sich   aus   allen   Einkünften   der   im   selben   Haushalt   mit  dem   betreffenden   Kind   lebenden   Eltern   im           
           Sinn   des   §   2   Abs.   1   Z.   9   Oö.   Kinderbetreuungsgesetz   und   deren   Ehegattinnen   und   Ehegatten,                                                                             §  4  
           Lebensgefährtinnen   und   Lebensgefährten   oder   eingetragenen   Partnerinnen   und   Partnern   und                                                                                     Höchstbeitrag  
           allfälligen  Einkünften  des  Kindes  (z.B.  Waisenrente)  zusammen.                                                               
     (2)   Für   die   Berechnungen   des   Bruttoeinkommens   gemäß   §   2   Abs.   3   Oö.   Elternbeitragsverordnung                    (1)  Der  monatliche  Höchstbeitrag,  der  maximal  kostendeckend  sein  darf,  beträgt    
           2018                                                                                                                                  1.   für  Kinder  unter  drei  Jahren  für  die  Betreuungszeit  von  maximal  30  Wochenstunden  183  Euro,  
           *   sind   die  Einkünfte   eines   Jahres   (z.   B.   bei   Einkünften   aus   nichtselbständiger   Arbeit   durch   einen               für  darüberhinausgehende  Inanspruchnahme  243  Euro.    
           Jahreslohnzettel)                                                                                                                     2   für   Kinder   über   drei   Jahren  für   die   Betreuungszeit   von   maximal   25  Wochenstunden  113   Euro,  
           *  sind  die  Einkünfte  der  dem  Stichtag  gemäß  Abs.  3  letztvorangegangenen  3  Monate                                               für  darüberhinausgehende  Inanspruchnahme  150  Euro    
           *  ist  das  aktuelle  Monatseinkommen  zum  Zeitpunkt  der  Anmeldung/  zum  Zeitpunkt  der  Aufnahme/                               3.   für   Kinder   nach   dem   vollendeten   30.   Lebensmonat   bis   zum   Schuleintritt   für   die   Betreuung   ab  
           zu  Beginn  des  Arbeitsjahres  nachzuweisen.                                                                                              13.00  Uhr  (Nachmittagstarif)  112  Euro.  
     (3)   Die  gemäß  §  2  der  zitierten  Verordnung  ermittelte  Berechnungsgrundlage  bildet  die  Grundlage  für                                                                                           
           die   Berechung   des   Elternbeitrages   für   das   jeweilige   Arbeitsjahr.   Veränderungen   der                                                                                              §  5  
           Einkommenssituation  während  des  Arbeitsjahres  sind  dem  Rechtsträger  unverzüglich  bekannt  zu                                                                                  Geschwisterabschlag  
           geben  und  finden  jeweils  im  darauf  folgenden  Monat  Berücksichtigung.                                                       
     (4)   Weisen  die  Eltern  ihr  Familieneinkommen  nicht  nach,  ist  der  Höchstbeitrag  zu  leisten.                                 Besuchen  mehrere  Kinder  einer  Familie  beitragspflichtig  eine  Kinderbetreuungseinrichtung,  ist  für  das  
                                                                                                                                            zweite   Kind   ein   Abschlag  von   50   %   und  für   jedes   weitere   Kind   in   einer   Kinderbetreuungseinrichtung  
                                                                          §  2                                                              ein  Abschlag  von  100  %  festgesetzt.  
                                                                  Elternbeitrag                                                               
                                                                                                                                              
     (1)   Eltern   oder   Erziehungsberechtigte   haben   einen   monatlichen   Kostenbeitrag   (Elternbeitrag)   für   ihr                                                                                 §  6  
           Kind                                                                                                                                                        Berechnung  des  Elternbeitrages  für  Kinder  unter  3  Jahren  
           -   vor  dem  vollendeten  30.  Lebensmonat  bzw.                                                                                  
           -   ab  dem  Schuleintritt  bzw.                                                                                                 (1)   Der   monatliche   Elternbeitrag   für   die   Inanspruchnahme   der   Kinderbetreuungseinrichtung   beträgt  
           -   nach  dem  vollendeten  30.  Lebensmonat  bis  zum  Schuleintritt  für  die  Betreuung  ab  13.00  Uhr                             von   der   Berechnungsgrundlage   für   Kinder   bis   zur   Vollendung   des   30.   Lebensmonats   *und   für  
                  (Nachmittagstarif),                                                                                                             Kinder  unter  3  Jahren,  die  über  keinen  Hauptwohnsitz  in  Oberösterreich  verfügen,  
           -   das  über  keinen  Hauptwohnsitz  in  Oberösterreich  verfügt,                                                                     1.   3,6  %  für  die  Betreuungszeit  von  maximal  30  Wochenstunden,  oder    
           zu  leisten.                                                                                                                           2.   (mindestens)  4,8  %  für  darüberhinausgehende  Inanspruchnahme,    
                                                                                                                                            (2)   Für  den  Besuch  der  Kinderbetreuungseinrichtung  an  weniger  als  fünf  Tagen  wird  ein  Tarif    
                                                                                                                                                  -­   für  drei  Tage  festgesetzt,  der  70  %  und    

34                                                          Kindergarten ABC                                                                                                                    Kindergarten ABC                                                               35
-­   für  zwei  Tage  festgesetzt,  der  50  %  vom  Fünf-­Tages-­Tarif  beträgt.                                                                                                        
 (3)   Der   Elternbeitrag   für   die   Inanspruchnahme   der   Kinderbetreuungseinrichtung   beträgt   von   der                                                                         §  10  
       Berechnungsgrundlage  für  Kinder  nach  Vollendung  des  30.  Lebensmonats  bis  zur  Vollendung  des                                                 Materialbeiträge  (Werkbeiträge)  und  Veranstaltungsbeiträge  
       3.  Lebensjahres  3  %  für  die  Betreuung  ab  13.00  Uhr  (Nachmittagstarif).                                                         
 (4)   Für  den  Nachmittagsbesuch  der  Kinderbetreuungseinrichtung  an  weniger  als  fünf  Tagen  wird  ein                          (1)   Für   Werkarbeiten   werden   Materialbeiträge   (Werkbeiträge)   in   der   Höhe   von   5,00   Euro   monatlich  
       Tarif                                                                                                                                  eingehoben.  
       -­   für   drei   Tage   festgesetzt,   der   70   %   vom   Fünf-­Tages-­Tarif   beträgt,   und   für   zwei   Tage             (2)   Der   Nachweis   über   die   widmungsgemäße   Verwendung   der   Materialbeiträge   (Werkbeiträge)   und  
            festgesetzt,  der  50  %  vom  Fünf-­Tages-­Tarif  beträgt.                                                                       Veranstaltungsbeiträge   kann   in   der   Zeit   von   1.   Juli   bis   1.   September   von   den   Eltern   im  
                                                                                                                                              Gemeindeamt  eingesehen  werden.  
                                                                                                                                                
                                                                                                                                                                                                    §  11  
                                                                                                                                                                                             Indexanpassung  
                                                                                                                                          
                                                                §  7                                                                    Der  Mindestbeitrag  nach  §  3,  der  Höchstbeitrag  gemäß  §  4  und  der  Materialbeitrag  gemäß  §  10  sind  
             Berechnung  des  Elternbeitrages  für  Kinder  über  3  Jahren  bis  zum  Schuleintritt                                    indexgesichert.  Die  Indexanpassung  gemäß  §  7  Oö.  Elternbeitragsverordnung  2019  erfolgt  jeweils  zu  
                                                                                                                                        Beginn  des  neuen  Arbeitsjahres,  erstmals  zu  Beginn  des  Arbeitsjahres  2020/2021.  
 (1)   Der  monatliche  Elternbeitrag  für  die  Inanspruchnahme  der  Kinderbetreuungseinrichtung  beträgt                                                                                      §  12  
       von  der  Berechnungsgrundlage  für  Kinder  über  3  Jahren,  die  keinen  Hauptwohnsitz  in                                                                                      Sonstige  Beiträge  
       Oberösterreich  haben                                                                                                              
       1.   3  %  für  die  Betreuungszeit  von  maximal  30  Wochenstunden,  oder                                                      (1)   Für   die   Mittagsverpflegung   wird   ein   Kostenbeitrag   in   Höhe   von   2,30   Euro   pro   Essensportion  
       2.   4  %  für  darüberhinausgehende  Inanspruchnahme,                                                                                 verrechnet.  
 (2)   Der   monatliche   Elternbeitrag   beträgt   für   Kinder   über   3   Jahren   bis   zum   Schuleintritt  3   %   von   der     (2)   Für   die   Begleitpersonen   beim   Kindergartentransport   wird   ein   monatlicher   Kostenbeitrag   in   Höhe  
       Berechnungsgrundlage  für  die  Betreuung  ab  13.00  Uhr  (Nachmittagstarif).                                                         von  10,00  Euro  vorgeschrieben.  
 (3)   Für  den  Nachmittagsbesuch  der  Kinderbetreuungseinrichtung  an  weniger  als  fünf  Tagen  wird  ein                            
       Tarif                                                                                                                                                                                     §  11  
       -­   für  drei  Tage  festzusetzen,  der  70  %  vom  Fünf-­Tages-­Tarif  beträgt,  oder                                                                                              Inkrafttreten  
       -­   für  zwei  Tage  festzusetzen,  der  50  %  vom  Fünf-­Tages-­Tarif  beträgt.                                                 
                                                                                                                                        Diese  Tarifordnung  tritt  mit  Ende  der  Anschlagsfrist  in  Kraft.  
                                                                §  8  
                                                                                                                                          
                                  Berechnung  des  Elternbeitrages  für  Schulkinder  
                                                                                                                                          
 (1)  Der  monatliche  Elternbeitrag  für  die  Inanspruchnahme  der  Kinderbetreuungseinrichtung  beträgt  
                                                                                                                                        Der  Bürgermeister  
      von  der  Berechnungsgrundlage  für  Schulkinder,    
                                                                                                                                        Valentin  David  
       1.   3  %  für  die  Betreuungszeit  von  maximal  25  Wochenstunden,  oder    
                                                                                                                                          
       2.   (mindestens)  4  %  für  darüberhinausgehende  Inanspruchnahme,    
 (2)   Für  den  Besuch  der  Kinderbetreuungseinrichtung  an   weniger  als  fünf  Tagen  pro  Woche  wird  ein  
       Tarif    
       -­   für   drei   Tage   festgesetzt,   der   70   %   (mindestens   70  %   gemäß   §   10   Abs.   2   1.   Fall   Oö.  
            Elternbeitragsverordnung  2019)  vom  Fünf-­Tages-­Tarif  beträgt  und/oder  
       -­   für   zwei   Tage   festgesetzt,   der   50   %   (mindestens   50  %   gemäß   §   10   Abs.   2   2.   Fall   Oö.  
            Elternbeitragsverordnung  2019)  vom  Fünf-­Tages-­Tarif  beträgt.  
   
                                                                §  9  
                          Angemessener  Kostenbeitrag  bei  nicht  regelmäßigem  Besuch  
   
 (1)   Erfolgt   ein   beitragsfreier   Besuch   der   Kinderbetreuungseinrichtung   gemäß   §   3   Abs.   3a   Oö.  
       Kinderbetreuungsgesetz   ohne   Rechtfertigungsgrund   nicht   regelmäßig   entsprechend   der  
       Anmeldung,   wird   ein   Kostenbeitrag   einschließlich   eines   allfälligen   Nachmittagstarifs   in   der   Höhe  
       von  maximal  179  Euro  für  Kinder  unter  3  Jahren  bzw.  111  Euro  über  3  Jahren  eingehoben.  
 (2)   Der   Besuch   einer   Kinderbetreuungseinrichtung   ist   jedenfalls   dann   nicht   regelmäßig,   wenn   die  
       vereinbarte   monatliche   Besuchszeit   um   mehr   als   20   %   unterschritten   wird.   Ein  
       Rechtfertigungsgrund  für  eine  Unterschreitung  der  monatlichen  Besuchszeit  liegt  jedenfalls  vor  bei  
       1.   Erkrankung  des  Kindes  oder  der  Eltern,  
       2.   außergewöhnlichen  Ereignissen  (z.B.  Naturkatastrophen,  Todesfall  in  der  Familie)  oder  
       3.   urlaubsbedingter  Abwesenheit  von  höchstens  fünf  Wochen  pro  Arbeitsjahr.  
 (3)   Die   Eltern   haben   die   Leitung   der   Kinderbetreuungseinrichtung   von   jeder   Verhinderung  
       unverzüglich  zu  benachrichtigen.  
 (4)   Für   den   verpflichtenden   Kindergartenbesuch   gemäß   §   3a   Oö.   Kinderbetreuungsgesetz   darf   kein  
       Kostenbeitrag  eingehoben  werden.  
         
36                                                         Kindergarten ABC                                                                                                                  Kindergarten ABC                                                        37
38   Kindergarten ABC   Kindergarten ABC   39
Kindergarten
     & Krabbelstuben ABC
     Kindergartenjahr 2020/21

     herausgegeben vom
     Kindergarten Riedersbach / Gemeinde St. Pantaleon
     Kirchengasse 2
     5120 St. Pantaleon

40                               Kindergarten ABC
Sie können auch lesen