Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat

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Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
betreffend Tramverbindung ins Industrie- und Gewerbeareal Bachgraben Allschwil
2014/431

vom 25. November 2020

1.         Ausgangslage
Am 5. November 2015 überwies der Landrat das Postulat 2013/431 «Tramverbindung ins Indust-
rie- und Gewerbeareal Bachgraben Allschwil», das von Martin Rüegg eingereicht worden war. Da-
rin wird der Regierungsrat gebeten, eine Tramverbindung ins Gebiet Bachgraben in Allschwil zu
prüfen und dem Landrat darüber zu berichten.

In seiner Antwort verweist der Regierungsrat auf den Studienauftrag zur Tramnetzstudie 2040, die
zusammen mit Basel-Stadt erarbeitet wurde. Aus dieser resultierte ein Liniennetz und eine Etap-
pierung. Als Grundlage für die Tramnetzstudie dienten sowohl eine Marktanalyse als auch der
Bahnausbauschritt STEP 2030/2035.

Aufgrund der hohen Entwicklungsdynamik in Allschwil, Bachgraben sowie in Basel, St. Johann und
Klybeck/Kleinhüningen ergibt sich ein hohes Nachfragepotenzial für eine tangentiale Verbindung
Allschwil-Kleinbasel. Geplant sei, die neue Tramlinie auf Seite Basel-Landschaft ab dem Bereich
der heutigen Bushaltestelle Allschwil, Hagmattstrasse bei Actelion im Hegenheimermattweg bis
zur Kantonsgrenze zu führen. Es erfolgte eine Abstimmung des Tramprojekts mit der sich aktuell
in Umsetzung befindlichen Erneuerung des Hegenheimermattwegs. Insbesondere bezüglich
Strassenkofferung, Werkleitungen und Strassenbeleuchtung werden Vorkehrungen dafür getrof-
fen, dass ein späterer Einbau der Traminfrastruktur mit möglichst wenigen Verlustinvestitionen
realisiert werden kann. Die Weiterführung ab Bachgraben soll voraussichtlich über die Hegenhei-
merstrasse und den Luzernerring bis zum Bahnhof St. Johann und ab dort auf bestehender Tram-
Infrastruktur bis zum Badischen Bahnhof erfolgen. Die definitive Linienführung wird im Rahmen
einer sich aktuell in Arbeit befindlichen Korridorstudie festgelegt.

Verworfen wurden die folgenden Ansätze: Anbindung Bachgraben mit Tramlinie Richtung Bahnhof
Basel SBB, die Verlängerung Tram Bachgraben bis Allschwil Dorf und Tram 36 Bahnhof SBB –
Neubad – Morgartenring – Thomas Kirche – St. Johann.

Der geplante Zubringer Bachgraben – Allschwil (ZUBA) bringe zudem, wie das Tram, Entlastung
für bestehende Strassen und schaffe damit Raum für den öffentlichen Verkehr.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2014/431 abzuschreiben.

Für Details wird auf die Vorlage verwiesen.

2.         Kommissionsberatung
2.1.       Organisatorisches
Die Bau- und Planungskommission hat das Geschäft an ihren Sitzungen vom 17. September und
29. Oktober 2020 in Anwesenheit von Regierungsrat Isaac Reber, BUD-Generalsekretärin Katja
Jutzi, Eva Juhasz, Leiterin Abteilung öffentlicher Verkehr (17. September 2020), Daniel Schoop,
stv. Leiter Abteilung öffentlicher Verkehr, sowie den Vertretern des Tiefbauamts
(29. Oktober 2020) Drangu Sehu, Kantonsingenieur, Urs Roth, Leiter Geschäftsbereich Verkehrs-
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infrastruktur, Alain Aschwanden, Leiter Gesamtverkehrsplanung, und Axel Mühlemann, Leiter Pro-
jektmanagement, beraten.

2.2.       Eintreten
Eintreten war unbestritten.

2.3.       Detailberatung
2.3.1      Postulat 2014/431
Im Rahmen der Vorstellung der Vorlage stellte die Kommission mit Befriedigung fest, dass seit der
Beantwortung des Postulats bereits weitere Arbeiten erfolgt waren. Die Verwaltung erläuterte, Ba-
sel-Stadt habe eine Korridorstudie erstellt und vier Varianten für die Linienführung des Trams
Bachgraben evaluiert. Als beste Variante habe sich eine Linienführung über den Luzernerring, die
Hegenheimerstrasse und die Belforter Strasse in den Hegenheimermattweg erwiesen, nicht nur
wegen des grössten Nachfragepotenzials, das eine tangentiale Erschliessung in Richtung St. Jo-
hann und Badischen Bahnhof bringe, sondern auch, weil sie bezüglich der Netzwiderstände
machbar sei. Damit jedoch die für das Tram erforderlichen Verkehrskapazitäten auf dem Luzerner-
ring und dem Hegenheimermattweg geschaffen werden könnten, müsse zuerst der Zubringer
Bachgraben in Betrieb genommen werden. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Koordinati-
on aufgrund der beteiligten Gemeinden, Kantone und Länder wichtig sei und eine Koordinations-
plattform «Koordination Verkehrsanbindung Bachgraben» ins Leben gerufen wurde. Zwei weitere
Erschliessungselemente für das Gebiet Bachgraben seien der Zubringer Bachgraben (ZUBA) und
eine hochwertige Radroute (in Form einer Velovorzugsroute).

Weiter wurde die Vereinbarkeit des Trams mit der Korrektion und Umgestaltung des Hegenhei-
mermattwegs mit der Gemeinde Allschwil koordiniert, wobei diese gewisse Vorleistungen erbringt,
wie die kombinierten Beleuchtungs- und Fahrleistungsmasten, eine Tieferlegung der Werkleitun-
gen und eine tiefere Auskofferung der Nordseite. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten. Die
Kosten des Trams würden auf CHF 120 Mio. (+/- 50 %) geschätzt. Geplant seien sieben bis acht
Haltestellen, davon vier im Gebiet Bachgraben. Als Baustart werde das Jahr 2030 ins Auge ge-
fasst, insofern der ZUBA bis dann in Betrieb sei.

Ein Kommissionsmitglied fragte nach der Art der Netzwiderstände. Es handle sich um eher enge
siedlungsorientierte Strassen und Räume, die auf eine Weise gestaltet seien, dass die Durchfüh-
rung eines Trams schwierig werden könne. Weiter wirkten sich mit dem Tram schlecht verträgliche
Nutzungen wie hochwertige Radverbindungen oder Spielplätze etc. als Netzwiderstände aus.

Zudem wurde die Frage gestellt, ob die Bevölkerung einbezogen worden sei oder dies noch erfol-
ge und ob es Widerstände gebe. Die Verwaltung erläuterte, die Bevölkerung sei noch nicht einbe-
zogen worden; dies erfolge später. Die Studie sei der erste Schritt, mit dem Ziel, die Linienführung
festzulegen.

Seitens Kommission stellten sich Fragen zum Kostenteiler mit Basel-Stadt sowie der Eingabe im
Agglomerationsprogramm. Dem Eintrag ins Agglomerationsprogramm stehe nichts entgegen, wur-
de seitens Verwaltung bekräftigt. Bezüglich des Kostenteilers würden Gespräche zwischen den
Regierungen beider Basel laufen.

Ein Kommissionsmitglied äusserte, es brauche einen Lückenschluss zwischen Tramverlängerung
Binningerstrasse und Tramverlängerung Bachgraben. Die Endhaltepunkte der beiden Linien beim
Gartenhofschulhaus und der Hagmattstrasse können nur eine Zwischenlösung darstellen. Mit dem
Lückenschluss könnten die Arbeitskräfte aus dem Bachgraben direkt über die Binningerstrasse
zum Bahnhof SBB gelangen, und ein Austausch zwischen den Gewerbegebieten werde möglich.
Diesbezüglich brauche es noch viele Abklärungen, äusserte die Verwaltung. Eine verknüpfte
Tramlinie erscheine jedoch als zu lang.

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Die Kommission liess sich aufzeigen, mit welchen Ausbauschritten das Gebiet Bachgraben er-
schlossen werden soll. Folgende Darstellungen zeigen die Ausbauetappen der Verkehrserschlies-
sung des Gebiets Bachgraben, wobei die Terminangaben zu Baubeginn oder Inbetriebnahme mit
grösseren Unsicherheiten behaftet sind, dies wegen der noch nicht so weit fortgeschrittenen Pla-
nungen. Es handelt sich um Annahmen und Schätzungen aus heutiger Sicht. Die definitive Einga-
be im Agglomerationsprogramm Basel 4. Generation erfolgt erst im Juni 2021; die Eingaben sind
so vorgesehen, jedoch noch nicht definitiv beschlossen.

Als «Vorläufer» des Trams soll ab Ende 2021 die Buslinie 64 verlängert werden.

Die wichtigsten Projekte sind das Tram Letten, der ZUBA und die Velovorzugsroute Bachgraben –
Basel SBB. Weiter soll mit dem Ausbauschritt 2035 die Bahnanbindung an den EuroAirport erfol-
gen und die S-Bahnhaltestelle Morgartenring in Betrieb genommen werden.

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Mit der Inbetriebnahme des Tram Bachgraben soll die Buslinie 64 umgelegt und nicht mehr in
Richtung Bahnhof St. Johann, sondern in Richtung Innenstadt geführt werden.

Bei der letzten Darstellung handelt es sich um einen Ausblick. Denkbar wäre eine Tramspange
Allschwil (oder auch Tram Lückenschluss), womit eine Verbindung vom Gartenhof zur Hagmatt-
strasse geschaffen werden könnte. Diese ist jedoch nicht im Zielnetz 2040 enthalten.

Die Kommission wies auf eine in Basel-Stadt überwiesene Motion hin, welche die Forderung auf-
gestellt hatte, dass zuerst das Tram gebaut werden muss und erst dann der ZUBA. Die Befürch-
tung sei, dass das Tram nicht gebaut werde, sobald der ZUBA realisiert sei. Die Gemeinde All-
schwil habe ein Interesse an der Realisierung beider Projekte, wurde seitens eines Kommissions-
mitglieds betont. Bei dem erwähnten Vorstoss handle es sich um eine der Hürden, hielt die Ver-

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waltung fest. Jedoch wisse auch Basel-Stadt, dass es den Zubringer brauche, damit die für das
Tram benötigten Strassen vom Verkehr entlastet werden könnten.

Seitens Kommission wurde der Eintrag im kantonalen Richtplan (KRIP) angesprochen. Dort sei
nur ein öV-Korridor und keine definitive Linienführung enthalten. Ein Kommissionsmitglied stellte
den folgenden Antrag:
     Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Richtplan-Anpassung das Trassee für den Tramkorridor Bach-
     graben zu sichern.

Als Begründung wurde die vertrauensbildende Wirkung angeführt. Die Verwaltung hielt fest, dass
die Eintragung aller Tramlinien, die Teil des Zielnetzes 2040 seien, im Rahmen der nächsten
Richtplananpassung ohnehin, d.h. standardmässig, erfolge. Mit der Ergänzung des Landratsbe-
schlusses werde jedoch ein Zeichen auch an die wichtigen Partner gesendet, dass eine konkrete
Absicht bestehe. Die Kommission stimmte der Ergänzung zu, um die Absicht zu bekräftigen, das
Tram zu realisieren. Der Vorstoss könne ansonsten abgeschrieben werden.

2.3.2      Zubringer Bachgraben (ZUBA)
Da das Projekt Zubringer Bachgraben einen örtlichen und inhaltlichen Zusammenhang zur Tram-
verlängerung aufweist, wurde er in der Kommission ebenfalls thematisiert. Auslöser war eine Me-
dienmitteilung, mit welcher eine Verschiebung des Baubeginns von 2024 ins Jahr 2027 kommuni-
ziert wurde. Die Kommission stellte daraufhin die Frage, was geschehen müsse, damit der ur-
sprünglich vorgesehene Baubeginn dennoch eingehalten werden könne.

Die Verwaltung führte aus, das Vorprojekt sehe eine 2-spurige Hauptverkehrsstrasse im Gegen-
verkehr mit Tunnel (1’350m) und offenem Trassee (900m) vor. Aufgrund der vier beteiligten Ge-
bietskörperschaften – die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, der Bund und Frankreich –
brauche es vier Baubewilligungsverfahren, zwei Umweltverträglichkeitsprüfungen, ein unterirdi-
sches Überbaurecht in Basel-Stadt und Landerwerb sowohl in Frankreich als auch in der Schweiz.
Es seien zwei Landratsbeschlüsse – eine Ausgabenbewilligung für die Projektierung und eine für
die Realisierung – erforderlich. Die Verfahren seien sehr zeitaufwändig. Der Zeitplan gehe von
reibungslosen und parallelen Abläufen aus und berücksichtige keine Reserven für Referenden
oder Gerichtsverfahren. Auch mit Baubeginn 2027 sei der Terminplan sehr eng.

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Die Anschlüsse /Tunnelportale des Zubringers befänden sich im baselstädtischen Siedlungsraum,
weshalb baselstädtische Instanzen über eine entsprechende Einsprache entscheiden würden.
Dasselbe gelte auch für Frankreich. Die Kostenschätzung betrage zwischen CHF 370 – 420 Mio.
(+/- 20 %). Dies abhängig von der Linienführung: Sollte eine Linienführung über Frankreich nicht
möglich sein, gebe es eine Alternative durch die Schweiz, jedoch sei diese viel teurer, weil Gewer-
bebetriebe verschoben werden müssten. Einfacher wäre es, die vorhandene Strasse in Frankreich
auszubauen.

Das Projekt sei dringlich, notwendig und prioritär zu behandeln, strich die Verwaltung hervor. Die
Verschiebung sei nicht erfreulich, jedoch realistisch. Könnte der ursprüngliche Baubeginn 2024
nicht eingehalten werden, entstünde eine Lücke im Investitionsprogramm. Ergäbe sich die Mög-
lichkeit einer früheren Realisierung, würde diese genutzt.

Seitens Kommission wurde darauf hingewiesen, dass der Zubringer, obwohl ein Bestandteil von
ELBA, nie bestritten gewesen sei. Bis 2019 sei der Fahrplan eingehalten worden. Weiter wurde auf
die bereits im Rahmen der Diskussion zum Postulat erwähnte Hürde hingewiesen, dass in Basel-
Stadt ein Vorstoss hängig sei, der verlange, dass zuerst die Tramlinie gebaut werde. Es sei klar,
dass es sowohl den Zubringer als auch das Tram Bachgraben brauche.

3.         Antrag an den Landrat
Die Kommission beantragt dem Landrat mit 11:1 Stimmen ohne Enthaltung, gemäss dem beilie-
genden Landratsbeschluss zu entscheiden.

25.11.2020 / ps

Bau- und Planungskommission
Urs Kaufmann, Präsident

Beilage
–    Landratsbeschluss (von der Kommission geändert)

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von der Kommission geändert

Landratsbeschluss

betreffend Tramverbindung ins Industrie- und Gewerbeareal Bachgraben Allschwil

vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1.    Das Postulat 2014/431 wird abgeschrieben.

2.    Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Richtplan-Anpassung das Tras-
      see für den Tramkorridor Bachgraben zu sichern.

Liestal,

Im Namen des Landrats

Der Präsident:

Die Landschreiberin:
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