TRACK UND TRACE -OKTOBER 2018

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TRACK UND TRACE -OKTOBER 2018
TRACK UND TRACE
    -OKTOBER 2018-
AGENDA

       1.            Track und Trace (T&T) - Anforderungen und Zeitpläne

       2.            Verpflichtungen aller Wirtschaftsteilnehmer (EO)

       3.            Bereitstellung der Ausrüstung nach Art. 15 Abs. 7

  Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt – Wirtschaftsteilnehmer sollten ihre eigene unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen
GLOSSAR

•   Wirtschaftsteilnehmer (Economic Operator)
     ➢     jede natürliche oder juristische Person, die am Handel mit Tabakerzeugnissen […] beteiligt ist, vom Hersteller bis zum letzten
           Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten Verkaufsstelle
•   Erste Verkaufsstelle
     ➢ die Einrichtung, wo Tabakerzeugnisse erstmals in Verkehr gebracht werden, einschließlich Automaten für den Verkauf von
       Tabakerzeugnissen
•   Einrichtung (Facility)
     ➢ jeder Standort, jedes Gebäude oder jeder Verkaufsautomat, wo Tabakerzeugnisse hergestellt, gelagert oder in Verkehr gebracht
       werden
•   Router
     ➢ eine Vorrichtung im sekundären Repository, die Daten zwischen den verschiedenen Komponenten des Repository-Systems übermittelt
•   EO-ID
     ➢ Economic Operator ID – bei der Bundesdruckerei zu beantragender Identifikationscode für jeden Wirtschaftsteilnehmer
•   F-ID
     ➢ Facility ID – bei der Bundesdruckerei zu beantragende ID für jeden Standort, an dem Tabakwaren gehandelt, gelagert oder
       umgeschlagen werden
•   M-ID
     ➢ Machine ID – bei der Bundesdruckerei zu beantragende ID für jede Produktionsmaschine

                                    Dieses Dokument ist nicht rechtsverbindlich
                                     Die graphischen Darstellungen dienen der Vereinfachung
AGENDA

    1.            Track und Trace (T&T) - Anforderungen und Zeitpläne

    2.            Verpflichtungen aller Wirtschaftsteilnehmer (EO)

    3.            Bereitstellung der Ausrüstung nach Art. 15,7

  Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt – Wirtschaftsteilnehmer sollten ihre eigene unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen
WAS IST TRACK UND TRACE?

                                         Gemäß Artikel 15 Absatz 5 der TPD* müssen alle am Handel mit Tabakerzeugnissen
                                         beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer
                                         vor der ersten Verkaufsstelle, den Übergang aller Packungen in ihren Besitz, alle
                                         zwischenzeitlichen Verbringungen und die endgültige Abgabe der Packungen aus
                                         ihrem Besitz erfassen.

            REGULIERUNG                           ANFORDERUNGEN                                 MÄRKTE                                 FRISTEN
                                            • Registrierung aller Wirtschafts-         • Alle 28 EU-Märkte                • Produktions-Compliance: T&T
                                              teilnehmer mit ihren EOIDs und FIDs      • Anwendbare Überseegebiete          Konformität der Produktion ab dem
                                            • Registrierung der                        • EU Duty Free                       20. Mai 2019 für Zigaretten und
                                              Produktionsmaschinen mit MIDs                                                 Feinschnitt
                                            • UID auf jeder Packung                                                       • Für andere Tabakprodukte zum 20.
                                            • Packungs-, Gebinde- und                                                       Mai 2024
    • Durchführungsverordnung (EU)            Versandkartonaggregation                                                    • 1 Jahr Abverkaufsfrist für nicht T&T
      2018/574 und Delegierte               • Meldung aller Warenbewegungen an                                              konforme Ware (Zigarette/
      Verordnung (EU) 2018/573 der            eine europ. Datenbank (von der                                                Feinschnitt)
      Kommission vom 15.12.2017               Produktion bis zum letzten Großhändler
                                              vor der ersten Verkaufsstelle)
                                            • Verlinkung mit den Bewegungsdaten
                                              (Bestellung, Rechnung, Bezahlung)

*Tobacco Products Directive 2014/40/EU
TPD TRACK & TRACE SYSTEMARCHITEKTUR
                                                                                                                     Individuelles Erkennungsmerkmal
                              ID-Ausgabestelle
                                                                                                                           (Unique Identifier - UID)
                   Von jedem Mitgliedstaat benannte Behörde
                   oder Stelle, die für die Lieferung von                                                           Alle Packungen von Tabakerzeugnissen, die in
                   individuellen Erkennungsmerkmalen (UIDs)                                                         der EU hergestellt, für die EU bestimmt sind
                   und            Identifikationscodes        für                                                   oder in der EU in den Verkehr gebracht werden,
                   Wirtschaftsteilnehmer,      Einrichtungen und                                                    müssen ein individuelles Erkennungsmerkmal
                   Maschinen verantwortlich ist und ein                                                             (UID) haben (mit vordefinierten Informationen
                   Verzeichnis über alle von ihr vergebenen                                                         über Ort und Datum der Herstellung,
                   Identifikationscodes führt                                                                       Bestimmungsort usw.)

     Bereitstellung von Ausrüstung
   Die Hersteller sind verpflichtet, allen am
   Handel mit Tabakerzeugnissen beteiligten                                                                                             Antimanipulationsvorrichtung
   Wirtschaftsteilnehmern (bis zum letzten                                                                                             Unabhängige Vorrichtung, die nach dem
   Wirtschaftsteilnehmer   vor    der    ersten                                                                                        Anbringen        jedes      individuellen
   Verkaufsstelle) die technische Ausrüstung                                                                                           Erkennungsmerkmals auf Packungsebene
   bereitzustellen, die notwendig ist, um die                                                                                          einen unveränderlichen Datensatz erstellt,
   Tabakerzeugnisse in der Lieferkette zu                                                                                              mittels dessen die ordnungsgemäße
   erfassen, d.h. die Informationen über die                                                                                           Anbringung und Lesbarkeit der UIDs
   Bewegungen von Tabakerzeugnissen zu                                                                                                 überprüft werden kann
   lesen und an das Repository (Datenspeicher)-
   System zu übermitteln

                                                                                                                                      Sicherheitsmerkmal
                 Sekundäres Daten-Repository
                                                                                                                              Alle Packungen, die in der EU in Verkehr
                 Das sekundäre Repository wird den                                                                            gebracht werden, müssen mit einem
                 Mitgliedstaaten und der Kommission                                                                           fälschungssicheren    Sicherheitsmerkmal,
                 einen Überblick über die Bewegungen                                                                          bestehend      aus     sichtbaren     und
                 von Tabakerzeugnissen in der EU                                                                              unsichtbaren Elementen, versehen sein
                 geben, da es Kopien aller in den
                 primären Repositories gespeicherten
                 Rückverfolgbarkeitsdaten enthält

                                                                         Primäres Daten-Repository
                                                                    Jeder Hersteller und Importeur muss die von
                                                                    ihm    aufgezeichneten   Rückverfolgbarkeits-
                                                                    informationen an das von ihm beauftragte
                                                                    primäre Daten-Repository (Datenspeicher)
                                                                    übermitteln
TRACKING VOM HERSTELLER BIS ZUM EINZELHANDEL
                                                                             Die Aggregation definiert die Beziehung
                                                                             zwischen Umverpackung und Inhalt, die es
        ID-                                                                  dem Empfänger des Produkts ermöglicht, nur
    Ausgabestelle                                                            einen Code zu scannen und damit den
                                    Jeder Hersteller wird UIDs               genauen Inhalt des gesamten Versandstücks
                                    bei der ID-Ausgabestelle                 zu erfassen - jede Palette, jedes Gebinde,
                                    anfordern, bevor er mit                  jeder Karton oder jede einzelne Verpackung
                                    der Produktion beginnt

                    Hersteller/            Anbringung              Überprüfung          Aggregation
                    Importeur              von UID und                  der
                                           Zeitstempel             Manipulations
                                                                    -sicherheit

                                                                                                                 Warenausgang

                                                                                                                                            T1
                                             Produktionslinie

                                                                                      Großhändler/
                                                                                       Distributor                        In jeder Phase der Lieferkette
                                                                                                                          werden die Verpackungen durch
                                                                  Warenausgang        Aggregierung    Wareneingang
                                                                                                                          Scans erfasst, bis zum letzten
                                                                                                                          Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten
                                                     T2                                                                   Verkaufsstelle.

                                                          Die erste Verkaufsstelle                                       Herstellerdaten-            EU Datenbank
                                      Erste                                             Router                                bank
                                                          benötigt eine Facility ID
                                  Verkaufsstelle
                                                          und     eine     Economic                                                         Kopie
                                                          Operator ID, hat aber
                                                          keine      Scan-     oder                                                                                     Externe      Zuständige
                                                          Berichtspflichten.                                                                                          Überwachung     Behörden

                                                                                                                     Jeder Hersteller/Importeur ist verpflichtet,   Der Wareneingang muss innerhalb
                                                                                                                     einen von ihm unabhängigen Anbieter            von 24 Stunden nach dem Ereignis,
                                                                                                                     einer    Datenbank       zu     benennen,      Warenausgang und Umladungen
                                                                                                                     vorbehaltlich       der         vorherigen     innerhalb von 24 Std vor dem
                                                                                                                     Genehmigung durch die Europäische              Ereignis übermittelt werden
                                                                                                                     Kommission. Der Anbieter der EU
                                                                                                                     Datenbank     wird    direkt    von     der
                                                                                                                     Europäischen Kommission ernannt
TRACKING VOM HERSTELLER BIS ZUM EINZELHANDEL
VEREINFACHTE DARSTELLUNG
                                           Logistikdienstleister Hersteller                                    Lager Großhandel

                                    ✓ Wareneingangsbuchung innerhalb von 24 Std. nach           ✓ Wareneingangsbuchung innerhalb von 24 Std. nach der
                                      der Vereinnahmung                                           Vereinnahmung
                                    ✓ Neue Aggregationen werden gemeldet (wenn                  ✓ Neue Aggregationen werden gemeldet (wenn
                                      erforderlich)                                               erforderlich)
                                    ✓ Warenausgangsmeldung (Dispatch) wird innerhalb            ✓ Warenausgangsmeldung (Dispatch) wird innerhalb von
                                      von 24 Std. vor der tatsächlichen Verbringung an die        24 Std. vor der tatsächlichen Verbringung an die EU
                                      EU Datenbank gesendet                                       Datenbank gesendet
                                    ✓ Zusätzlich werden Transaktionsdaten verlinkt und          ✓ Zusätzlich werden Transaktionsdaten verlinkt und
                                      übermittelt                                                 übermittelt

             Hersteller
                                                                                                                                            Erste Verkaufsstelle
✓ upUI auf jeder Einzelpackung                                                      Umladungen
✓ Aggregation auf Gebinde-, Karton- und                                                                                              ✓ Einzelhändler muss nicht scannen
  Palettenhierarchien                                                                                                                  und bedarf keiner technischen
✓ Informationen der Hierarchien werden an die EU                         ✓ Warenbewegungen zwischen
                                                                                                                                       Ausstattung
  Datenbank übermittelt                                                    unterschiedlichen Fahrzeugen
✓ Warenausgangsmeldung (Dispatch) wird innerhalb von 24
  Std. vor der tatsächlichen Verbringung an die EU
  Datenbank gesendet
✓ Zusätzlich werden Transaktionsdaten verlinkt und
  übermittelt
ZEITLICHE VORGABEN DER EU

                    DRA zu TPD Art. 15/16 in Kraft                            Bekanntgabe der Sicherheitsmerkmale                         Repository-System bereit für Tests

                    Die Durchführungsrechtsakte (DRA) zu                      Jeder Mitgliedstaat teilt die Kombination                   Jeder Hersteller muss
                    Artikel 15 (Rückverfolgbarkeit) und 16                    von fünf Authentifizierungselementen                        sicherstellen, dass das
                    (Sicherheitsmerkmal) der TPD sind in Kraft                mit, die im Sicherheitsmerkmal                              Repository-System zu
                    getreten.                                                 verwendet werden sollen                                     Testzwecken eingerichtet
                                                                                                                                          und funktionsfähig ist
                     6. Mai 2018                                              bis 20. September 2018                                      bis 20. März 2019
                     EU Kommission                                             Mitgliedstaaten                                            Hersteller
                                                                                                                                                                                                          Go-Live

                                                                                                                                                                                                          20. Mai 2019

                                                                                                                                                                                                    Die Artikel 15 und 16 gelten
                                                                                                                                                                                                    für      Zigaretten     und
                                                                                                                                                                                                    Feinschnitt

                                                       Ernennung der primären                                  Ernennung eines sekundären
                                                       Repositories                                            Repository                                            Ernennung der ID-Ausgabestellen
                                                       Jeder Hersteller muss seinen                             Die EU-Kommission ernennt den                        Jeder Mitgliedstaat benennt eine
                                                       vorgesehenen primären Repository-                        Anbieter für das sekundäre                           zuständige Stelle, die als Ausgabestelle von
                                                       Anbieter mit einem entsprechenden                        Repository, ausgewählt aus der                       UIDs und Identifikationscodes fungiert
                                                       Vertragsentwurf bei der EU-Kommission                    Liste der ernannten primären
                                                       genehmigen lassen                                        Repository-Anbieter

                                                     6. Juli 2018                                                    Bis 6. Januar 2019                                    bis 6. Mai 2019

                                                     Hersteller                                                      EU-Kommission                                         Mitgliedstaaten

  Vorgegebene Fristen gemäß DRA                              Schlüsselakteur
  definiert
ZEITLICHE VORGABEN DER EU
UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND
                                                                                  Bekanntgabe Sicherheitsmerkmale

                                                                                   Jeder Mitgliedstaat teilt die Kombination von fünf
                                                                                   Authentifizierungselementen mit, die im
                      DRA zu TPD Art. 15/16 in Kraft                               Sicherheitsmerkmal verwendet werden sollen

                      Die Durchführungsrechtsakte (DRA) zu                              Bis 20. September 2018                                          Repository-System bereit für Tests
                      Artikel 15 (Rückverfolgbarkeit) und 16
                      (Sicherheitsmerkmal) der TPD sind in                           In Deutschland ist als Sicherheitsmerkmal                          Jeder Hersteller muss sicherstellen, dass
                      Kraft getreten.                                                das deutsche Steuerzeichen zu verwenden                            das Repository-System zu Testzwecken
                                                                                     (§ 23 Abs. 2 TabakerzV)                                            eingerichtet und funktionsfähig ist
                            6. Mai 2018                                                                                                                      Bis 20. März 2019
                                                                                       Mitgliedstaaten
                           EU-Kommission                                                                                                                    Hersteller
                                                                                                                                                                                                                                         Go-Live

                                                                                                                                                                                                                                        20. Mai 2019
                                                                                                                                                                                                                                  Die Artikel 15 und 16
                                                                                                                                                                                                                                  gelten für Zigaretten und
                                                      Ernennung der
                                                                                                                                                                                                                                  Feinschnitt
                                                      primären Repositories
                                               Jeder Hersteller muss seinen                                                  Ernennung eines sekundären
                                               vorgesehenen primären                                                         Repository                                                           Ernennung der ID-Ausgabestellen
                                               Repository-Anbieter mit einem                                                 Die EU-Kommission ernennt den
                                               entsprechenden Vertrags-                                                      Anbieter für das sekundäre Repository,                             Jeder Mitgliedstaat benennt eine
                                               entwurf bei der EU-                                                           ausgewählt aus der Liste der ernannten                             zuständige Stelle, die als Ausgabestelle
                                               Kommission genehmigen                                                         Primären Repository-Anbieter                                       von UIDs und Identifikationscodes fungiert
                                               lassen
                                                                                                                                   Bis 6. Januar 2019                                               Bis 6. Mai 2019
                                                        6. Juli 2018
                                                                                                                                                                                                   Für Deutschland ist die Bundesdruckerei als ID-
                                                        Hersteller                                                                 EU-Kommission                                                   Ausgabestelle vorgesehen

                                                                                       Verabschiedung                         Start Testbetrieb BDr            Ende Testbetrieb BDr Start Echtbetrieb BDr
                                                    Finale Spezifikationen BDr         1. ÄG TabakerzG                                                                                          Bestellung und Ausgabe UIDs
                                                                                       3. AV TabakerzV                            30. Januar 2019
                                                               15. Oktober 2018                                                                                       24. April 2019                   10. Mai 2019
                                                                                       Bestimmung BDr als ID-Ausgabestelle

                                                                                            Voraussichtlich Dezember 2018                                    Start Echtbetrieb BDr
                                                                                                                                                             Registrierung EO-ID,. F-ID, M-ID

                                                                                                                                                                     10. April 2019

   Vorgegebene Fristen gemäß IA definiert                         Schlüsselakteur
AGENDA

            1.           Track und Trace (T&T) - Anforderungen und Zeitpläne

            2.           Verpflichtungen aller Wirtschaftsteilnehmer (EO)

            3.           Bereitstellung der Ausrüstung nach Art. 15,7

  Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt – Wirtschaftsteilnehmer sollten ihre eigene unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen
EU TPD TRACK AND TRACE
BETROFFENE PROZESSE & DEREN UMFANG

                                       Hersteller                                         Distribution

                                                  Packungs-/ Gebinde-/
                    Produktcodierung                Versandkarton-       Produkttracking                 Produkttracking               Einzelhandel
                                                      Aggregation

                           Artikel 15.7                                                       Artikel 15.5
     Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Hersteller von
                                                                         Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass alle am Handel mit
     Tabakerzeugnissen allen am Handel mit Tabakerzeugnissen
                                                                         Tabakerzeugnissen beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, vom
     beteiligten Wirtschaftsteilnehmern, vom Hersteller bis zum
                                                                         Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der
     letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten Verkaufsstelle,
                                                                         ersten Verkaufsstelle, den Übergang aller Packungen in
     einschließlich Importeuren, Lager- und
                                                                         ihren Besitz, alle zwischenzeitlichen Verbringungen und die
     Transportunternehmen, die Ausrüstung bereitstellen, die
                                                                         endgültige Abgabe der Packungen aus ihrem Besitz
     notwendig ist, um die gekauften, verkauften, gelagerten,
                                                                         erfassen. Dieser Pflicht kann durch Kennzeichnung und
     transportierten oder auf andere Weise gehandhabten
                                                                         Erfassung aggregierter Verpackungen wie Stangen, „master
     Tabakerzeugnisse zu erfassen. Diese Ausrüstung muss in
                                                                         cases“ oder Paletten nachgekommen werden, sofern dadurch
     der Lage sein, die aufgezeichneten Daten elektronisch zu
                                                                         die Verfolgung und die Rückverfolgung aller Packungen
     lesen und an einen Datenspeicher gemäß Absatz 8 zu
                                                                         möglich bleiben.
     übermitteln.
HAUPTVERANTWORTLICHKEITEN FÜR HERSTELLER UND
WIRTSCHAFTSTEILNEHMER
                                                                                                                       Andere
                                                         Hersteller
                                                                                                                Wirtschaftsteilnehmer

                                                                                       •   Anfordern der Identifikationscodes für sich selbst
                            •   Anfordern der Identifikationscodes für sich                (EOIDs) und ihre Standorte (FIDs) bei der
       Registrierung            selbst (EOIDs), ihre Standorte (FIDs) und                  Bundesdruckerei
                                Maschinen (MIDs) bei der Bundesdruckerei               •   Die Beantragung für den Einzelhandel kann auch
                                                                                           durch den Großhandel erfolgen
                            •   Beantragung von upUIs für Zigaretten und               • Generieren von aggregierten aUIs (falls erforderlich)
    Kennzeichnung von           Feinschnitt für jede Einzelpackung bei der
                                Bundesdruckerei
  Tabakverpackungen mit     •   Anbringen und Überprüfen der upUIs
          UIDs              •   Generieren von aggregierten Codes (aUIs) für
                                neue Hierarchien und Verlinken zu Packungen

                            •   Auswahl und Einrichtung der
                                                                                       •   Anbindung an die Datenbanken über den Router
                                Herstellerdatenbanken (Primary Repositories)
  Repository (Datenbank)-   •   Übernahme der Kosten der
          system                Herstellerdatenbanken und der EU-Datenbank
                                (Secondary Repository) durch die Hersteller

                            •   Die Hersteller sind verpflichtet, den relevanten       •   Beschaffung der Hard- und Software, die zum
                                Wirtschaftsteilnehmern die technische Ausrüstung           Lesen und Übermitteln der Daten an die EU
     Bereitstellung der         bereitzustellen, die zum Auslesen und Übertragen           Datenbank benötigt wird
       Ausrüstung               der erfassten Daten an die EU-Datenbank
                                erforderlich ist

                            •   Aufzeichnung von Warenbewegungen und der           •       Aufzeichnung von Warenbewegungen und der
                                dazugehörigen Transaktionsdaten                            dazugehörigen Transaktionsdaten
                            •   Übermittlung der erforderlichen Informationen      •       Übermittlung der erforderlichen Informationen innerhalb
  Aufzeichnungspflichten        innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens                   des erforderlichen Zeitrahmens an den Router
                            •   Sicherstellung der UID-Verschlüsselung mit
                                den richtigen Datenträgern
AGENDA

        1.            Track und Trace (T&T) - Anforderungen und Zeitpläne

        2.            Verpflichtungen aller Wirtschaftsteilnehmer (EO)

        3.            Bereitstellung der Ausrüstung nach Art. 15 Abs. 7

  Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt – Wirtschaftsteilnehmer sollten ihre eigene unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen
BEREITSTELLUNG DER AUSRÜSTUNG

EU TPD 2014/40, Art.15 Abs. 7
Die Hersteller sind verpflichtet, den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern die Ausrüstung
bereitzustellen, die notwendig ist, um die Tabakerzeugnisse in der Lieferkette zu erfassen, d.h.
die aufgezeichneten Daten elektronisch zu lesen und an einen Datenspeicher zu übermitteln.

Ziel ist eine effiziente Lösung!

• Optimale Berücksichtigung der individuellen Handelsbedürfnisse

• Ein zentraler Ansprechpartner

• Einheitliche und gesamtheitliche Vorgehensweise

• Realisierbare Lösung für eine termingerechte und rechtskonforme Umsetzung zum 20.05.2019
ETABLIERUNG EINES SPOC (SINGLE POINT OF CONTACT)

• Die Hersteller BAT, JTI, IMP/Reemtsma und PMI haben eine gemeinsame
  Lösung erarbeitet, die die dargestellten Ziele optimal erreicht. Dieses Modell ist
  für alle Hersteller offen.

• Hierzu wird mit einem externen Dienstleister zusammengearbeitet, der für
  jeden relevanten Handelsteilnehmer als Single Point of Contact (SPOC)
  fungiert.

• Der Bedarf des Handels hinsichtlich der Bereitstellung der Ausrüstung wird
  vom SPOC für die beteiligten Hersteller bearbeitet.
ETABLIERUNG EINES SPOC (SINGLE POINT OF CONTACT)
KONZEPT DES SPOC

                         WEB-PORTAL                          CALL-CENTER

                   ❖ Zentraler Ansprechpartner        ❖ Deutschsprachig

                   ❖ Geschützter Bereich für den      ❖ Live-Messaging und Chat
                     Austausch der relevanten
                     Anfragedaten
                                                   SPOC

                   ALLG. INFORMATIONEN                    GESCHÜTZER BEREICH

                   ❖ Informationen und Kontakte zu    ❖ Registrierung
                     potenziellen
                     Ausrüstungslieferanten           ❖ Bedarfsanmeldung und
                                                        Rückmeldung Erstattungsbetrag
                   ❖ Allgemeine Informationen/
                     Links zu TPD Artikel 15          ❖ Ggf. weitere kundenindividuelle
                                                        Kommunikation

                           Start des SPOC im Dezember 2018
                       Weitere Details zum genauen Vorgehen folgen in Kürze
ETABLIERUNG EINES SPOC (SINGLE POINT OF CONTACT)

• Jeder Großhändler ist verpflichtet, sich eigenständig um seine TPD T&T
  Rechtskonformität zu kümmern.

• Der SPOC unterstützt alle Wirtschaftsteilnehmer (EOs) dabei, den T&T
  Anforderungen gerecht zu werden:

   ▪ Bereitstellung der finanziellen Mittel für die benötigte Hardware und Software nach
     einheitlichen Kriterien
   ▪ Bereitstellung einer Liste qualifizierter Anbieter für benötigte Hardware und Software
ETABLIERUNG EINES SPOC (SINGLE POINT OF CONTACT)

• Es werden keine Hardware und Software physisch zur Verfügung gestellt.

• Verwendung der bereitgestellten finanziellen Mittel:

   ▪ Beschaffung der Ausstattung bei einem der vom SPOC vermittelten qualifizierten Anbieter
   ▪ Beschaffung der Ausstattung oder Upgrade der bestehenden Ausstattung bei einem
     Anbieter eigener Wahl
VIELEN DANK!
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