TRACK UND TRACE -OKTOBER 2018
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AGENDA 1. Track und Trace (T&T) - Anforderungen und Zeitpläne 2. Verpflichtungen aller Wirtschaftsteilnehmer (EO) 3. Bereitstellung der Ausrüstung nach Art. 15 Abs. 7 Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt – Wirtschaftsteilnehmer sollten ihre eigene unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen
GLOSSAR • Wirtschaftsteilnehmer (Economic Operator) ➢ jede natürliche oder juristische Person, die am Handel mit Tabakerzeugnissen […] beteiligt ist, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten Verkaufsstelle • Erste Verkaufsstelle ➢ die Einrichtung, wo Tabakerzeugnisse erstmals in Verkehr gebracht werden, einschließlich Automaten für den Verkauf von Tabakerzeugnissen • Einrichtung (Facility) ➢ jeder Standort, jedes Gebäude oder jeder Verkaufsautomat, wo Tabakerzeugnisse hergestellt, gelagert oder in Verkehr gebracht werden • Router ➢ eine Vorrichtung im sekundären Repository, die Daten zwischen den verschiedenen Komponenten des Repository-Systems übermittelt • EO-ID ➢ Economic Operator ID – bei der Bundesdruckerei zu beantragender Identifikationscode für jeden Wirtschaftsteilnehmer • F-ID ➢ Facility ID – bei der Bundesdruckerei zu beantragende ID für jeden Standort, an dem Tabakwaren gehandelt, gelagert oder umgeschlagen werden • M-ID ➢ Machine ID – bei der Bundesdruckerei zu beantragende ID für jede Produktionsmaschine Dieses Dokument ist nicht rechtsverbindlich Die graphischen Darstellungen dienen der Vereinfachung
AGENDA 1. Track und Trace (T&T) - Anforderungen und Zeitpläne 2. Verpflichtungen aller Wirtschaftsteilnehmer (EO) 3. Bereitstellung der Ausrüstung nach Art. 15,7 Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt – Wirtschaftsteilnehmer sollten ihre eigene unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen
WAS IST TRACK UND TRACE? Gemäß Artikel 15 Absatz 5 der TPD* müssen alle am Handel mit Tabakerzeugnissen beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten Verkaufsstelle, den Übergang aller Packungen in ihren Besitz, alle zwischenzeitlichen Verbringungen und die endgültige Abgabe der Packungen aus ihrem Besitz erfassen. REGULIERUNG ANFORDERUNGEN MÄRKTE FRISTEN • Registrierung aller Wirtschafts- • Alle 28 EU-Märkte • Produktions-Compliance: T&T teilnehmer mit ihren EOIDs und FIDs • Anwendbare Überseegebiete Konformität der Produktion ab dem • Registrierung der • EU Duty Free 20. Mai 2019 für Zigaretten und Produktionsmaschinen mit MIDs Feinschnitt • UID auf jeder Packung • Für andere Tabakprodukte zum 20. • Packungs-, Gebinde- und Mai 2024 • Durchführungsverordnung (EU) Versandkartonaggregation • 1 Jahr Abverkaufsfrist für nicht T&T 2018/574 und Delegierte • Meldung aller Warenbewegungen an konforme Ware (Zigarette/ Verordnung (EU) 2018/573 der eine europ. Datenbank (von der Feinschnitt) Kommission vom 15.12.2017 Produktion bis zum letzten Großhändler vor der ersten Verkaufsstelle) • Verlinkung mit den Bewegungsdaten (Bestellung, Rechnung, Bezahlung) *Tobacco Products Directive 2014/40/EU
TPD TRACK & TRACE SYSTEMARCHITEKTUR Individuelles Erkennungsmerkmal ID-Ausgabestelle (Unique Identifier - UID) Von jedem Mitgliedstaat benannte Behörde oder Stelle, die für die Lieferung von Alle Packungen von Tabakerzeugnissen, die in individuellen Erkennungsmerkmalen (UIDs) der EU hergestellt, für die EU bestimmt sind und Identifikationscodes für oder in der EU in den Verkehr gebracht werden, Wirtschaftsteilnehmer, Einrichtungen und müssen ein individuelles Erkennungsmerkmal Maschinen verantwortlich ist und ein (UID) haben (mit vordefinierten Informationen Verzeichnis über alle von ihr vergebenen über Ort und Datum der Herstellung, Identifikationscodes führt Bestimmungsort usw.) Bereitstellung von Ausrüstung Die Hersteller sind verpflichtet, allen am Handel mit Tabakerzeugnissen beteiligten Antimanipulationsvorrichtung Wirtschaftsteilnehmern (bis zum letzten Unabhängige Vorrichtung, die nach dem Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten Anbringen jedes individuellen Verkaufsstelle) die technische Ausrüstung Erkennungsmerkmals auf Packungsebene bereitzustellen, die notwendig ist, um die einen unveränderlichen Datensatz erstellt, Tabakerzeugnisse in der Lieferkette zu mittels dessen die ordnungsgemäße erfassen, d.h. die Informationen über die Anbringung und Lesbarkeit der UIDs Bewegungen von Tabakerzeugnissen zu überprüft werden kann lesen und an das Repository (Datenspeicher)- System zu übermitteln Sicherheitsmerkmal Sekundäres Daten-Repository Alle Packungen, die in der EU in Verkehr Das sekundäre Repository wird den gebracht werden, müssen mit einem Mitgliedstaaten und der Kommission fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal, einen Überblick über die Bewegungen bestehend aus sichtbaren und von Tabakerzeugnissen in der EU unsichtbaren Elementen, versehen sein geben, da es Kopien aller in den primären Repositories gespeicherten Rückverfolgbarkeitsdaten enthält Primäres Daten-Repository Jeder Hersteller und Importeur muss die von ihm aufgezeichneten Rückverfolgbarkeits- informationen an das von ihm beauftragte primäre Daten-Repository (Datenspeicher) übermitteln
TRACKING VOM HERSTELLER BIS ZUM EINZELHANDEL Die Aggregation definiert die Beziehung zwischen Umverpackung und Inhalt, die es ID- dem Empfänger des Produkts ermöglicht, nur Ausgabestelle einen Code zu scannen und damit den Jeder Hersteller wird UIDs genauen Inhalt des gesamten Versandstücks bei der ID-Ausgabestelle zu erfassen - jede Palette, jedes Gebinde, anfordern, bevor er mit jeder Karton oder jede einzelne Verpackung der Produktion beginnt Hersteller/ Anbringung Überprüfung Aggregation Importeur von UID und der Zeitstempel Manipulations -sicherheit Warenausgang T1 Produktionslinie Großhändler/ Distributor In jeder Phase der Lieferkette werden die Verpackungen durch Warenausgang Aggregierung Wareneingang Scans erfasst, bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten T2 Verkaufsstelle. Die erste Verkaufsstelle Herstellerdaten- EU Datenbank Erste Router bank benötigt eine Facility ID Verkaufsstelle und eine Economic Kopie Operator ID, hat aber keine Scan- oder Externe Zuständige Berichtspflichten. Überwachung Behörden Jeder Hersteller/Importeur ist verpflichtet, Der Wareneingang muss innerhalb einen von ihm unabhängigen Anbieter von 24 Stunden nach dem Ereignis, einer Datenbank zu benennen, Warenausgang und Umladungen vorbehaltlich der vorherigen innerhalb von 24 Std vor dem Genehmigung durch die Europäische Ereignis übermittelt werden Kommission. Der Anbieter der EU Datenbank wird direkt von der Europäischen Kommission ernannt
TRACKING VOM HERSTELLER BIS ZUM EINZELHANDEL VEREINFACHTE DARSTELLUNG Logistikdienstleister Hersteller Lager Großhandel ✓ Wareneingangsbuchung innerhalb von 24 Std. nach ✓ Wareneingangsbuchung innerhalb von 24 Std. nach der der Vereinnahmung Vereinnahmung ✓ Neue Aggregationen werden gemeldet (wenn ✓ Neue Aggregationen werden gemeldet (wenn erforderlich) erforderlich) ✓ Warenausgangsmeldung (Dispatch) wird innerhalb ✓ Warenausgangsmeldung (Dispatch) wird innerhalb von von 24 Std. vor der tatsächlichen Verbringung an die 24 Std. vor der tatsächlichen Verbringung an die EU EU Datenbank gesendet Datenbank gesendet ✓ Zusätzlich werden Transaktionsdaten verlinkt und ✓ Zusätzlich werden Transaktionsdaten verlinkt und übermittelt übermittelt Hersteller Erste Verkaufsstelle ✓ upUI auf jeder Einzelpackung Umladungen ✓ Aggregation auf Gebinde-, Karton- und ✓ Einzelhändler muss nicht scannen Palettenhierarchien und bedarf keiner technischen ✓ Informationen der Hierarchien werden an die EU ✓ Warenbewegungen zwischen Ausstattung Datenbank übermittelt unterschiedlichen Fahrzeugen ✓ Warenausgangsmeldung (Dispatch) wird innerhalb von 24 Std. vor der tatsächlichen Verbringung an die EU Datenbank gesendet ✓ Zusätzlich werden Transaktionsdaten verlinkt und übermittelt
ZEITLICHE VORGABEN DER EU DRA zu TPD Art. 15/16 in Kraft Bekanntgabe der Sicherheitsmerkmale Repository-System bereit für Tests Die Durchführungsrechtsakte (DRA) zu Jeder Mitgliedstaat teilt die Kombination Jeder Hersteller muss Artikel 15 (Rückverfolgbarkeit) und 16 von fünf Authentifizierungselementen sicherstellen, dass das (Sicherheitsmerkmal) der TPD sind in Kraft mit, die im Sicherheitsmerkmal Repository-System zu getreten. verwendet werden sollen Testzwecken eingerichtet und funktionsfähig ist 6. Mai 2018 bis 20. September 2018 bis 20. März 2019 EU Kommission Mitgliedstaaten Hersteller Go-Live 20. Mai 2019 Die Artikel 15 und 16 gelten für Zigaretten und Feinschnitt Ernennung der primären Ernennung eines sekundären Repositories Repository Ernennung der ID-Ausgabestellen Jeder Hersteller muss seinen Die EU-Kommission ernennt den Jeder Mitgliedstaat benennt eine vorgesehenen primären Repository- Anbieter für das sekundäre zuständige Stelle, die als Ausgabestelle von Anbieter mit einem entsprechenden Repository, ausgewählt aus der UIDs und Identifikationscodes fungiert Vertragsentwurf bei der EU-Kommission Liste der ernannten primären genehmigen lassen Repository-Anbieter 6. Juli 2018 Bis 6. Januar 2019 bis 6. Mai 2019 Hersteller EU-Kommission Mitgliedstaaten Vorgegebene Fristen gemäß DRA Schlüsselakteur definiert
ZEITLICHE VORGABEN DER EU UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND Bekanntgabe Sicherheitsmerkmale Jeder Mitgliedstaat teilt die Kombination von fünf Authentifizierungselementen mit, die im DRA zu TPD Art. 15/16 in Kraft Sicherheitsmerkmal verwendet werden sollen Die Durchführungsrechtsakte (DRA) zu Bis 20. September 2018 Repository-System bereit für Tests Artikel 15 (Rückverfolgbarkeit) und 16 (Sicherheitsmerkmal) der TPD sind in In Deutschland ist als Sicherheitsmerkmal Jeder Hersteller muss sicherstellen, dass Kraft getreten. das deutsche Steuerzeichen zu verwenden das Repository-System zu Testzwecken (§ 23 Abs. 2 TabakerzV) eingerichtet und funktionsfähig ist 6. Mai 2018 Bis 20. März 2019 Mitgliedstaaten EU-Kommission Hersteller Go-Live 20. Mai 2019 Die Artikel 15 und 16 gelten für Zigaretten und Ernennung der Feinschnitt primären Repositories Jeder Hersteller muss seinen Ernennung eines sekundären vorgesehenen primären Repository Ernennung der ID-Ausgabestellen Repository-Anbieter mit einem Die EU-Kommission ernennt den entsprechenden Vertrags- Anbieter für das sekundäre Repository, Jeder Mitgliedstaat benennt eine entwurf bei der EU- ausgewählt aus der Liste der ernannten zuständige Stelle, die als Ausgabestelle Kommission genehmigen Primären Repository-Anbieter von UIDs und Identifikationscodes fungiert lassen Bis 6. Januar 2019 Bis 6. Mai 2019 6. Juli 2018 Für Deutschland ist die Bundesdruckerei als ID- Hersteller EU-Kommission Ausgabestelle vorgesehen Verabschiedung Start Testbetrieb BDr Ende Testbetrieb BDr Start Echtbetrieb BDr Finale Spezifikationen BDr 1. ÄG TabakerzG Bestellung und Ausgabe UIDs 3. AV TabakerzV 30. Januar 2019 15. Oktober 2018 24. April 2019 10. Mai 2019 Bestimmung BDr als ID-Ausgabestelle Voraussichtlich Dezember 2018 Start Echtbetrieb BDr Registrierung EO-ID,. F-ID, M-ID 10. April 2019 Vorgegebene Fristen gemäß IA definiert Schlüsselakteur
AGENDA 1. Track und Trace (T&T) - Anforderungen und Zeitpläne 2. Verpflichtungen aller Wirtschaftsteilnehmer (EO) 3. Bereitstellung der Ausrüstung nach Art. 15,7 Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt – Wirtschaftsteilnehmer sollten ihre eigene unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen
EU TPD TRACK AND TRACE BETROFFENE PROZESSE & DEREN UMFANG Hersteller Distribution Packungs-/ Gebinde-/ Produktcodierung Versandkarton- Produkttracking Produkttracking Einzelhandel Aggregation Artikel 15.7 Artikel 15.5 Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Hersteller von Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass alle am Handel mit Tabakerzeugnissen allen am Handel mit Tabakerzeugnissen Tabakerzeugnissen beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, vom beteiligten Wirtschaftsteilnehmern, vom Hersteller bis zum Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten Verkaufsstelle, ersten Verkaufsstelle, den Übergang aller Packungen in einschließlich Importeuren, Lager- und ihren Besitz, alle zwischenzeitlichen Verbringungen und die Transportunternehmen, die Ausrüstung bereitstellen, die endgültige Abgabe der Packungen aus ihrem Besitz notwendig ist, um die gekauften, verkauften, gelagerten, erfassen. Dieser Pflicht kann durch Kennzeichnung und transportierten oder auf andere Weise gehandhabten Erfassung aggregierter Verpackungen wie Stangen, „master Tabakerzeugnisse zu erfassen. Diese Ausrüstung muss in cases“ oder Paletten nachgekommen werden, sofern dadurch der Lage sein, die aufgezeichneten Daten elektronisch zu die Verfolgung und die Rückverfolgung aller Packungen lesen und an einen Datenspeicher gemäß Absatz 8 zu möglich bleiben. übermitteln.
HAUPTVERANTWORTLICHKEITEN FÜR HERSTELLER UND WIRTSCHAFTSTEILNEHMER Andere Hersteller Wirtschaftsteilnehmer • Anfordern der Identifikationscodes für sich selbst • Anfordern der Identifikationscodes für sich (EOIDs) und ihre Standorte (FIDs) bei der Registrierung selbst (EOIDs), ihre Standorte (FIDs) und Bundesdruckerei Maschinen (MIDs) bei der Bundesdruckerei • Die Beantragung für den Einzelhandel kann auch durch den Großhandel erfolgen • Beantragung von upUIs für Zigaretten und • Generieren von aggregierten aUIs (falls erforderlich) Kennzeichnung von Feinschnitt für jede Einzelpackung bei der Bundesdruckerei Tabakverpackungen mit • Anbringen und Überprüfen der upUIs UIDs • Generieren von aggregierten Codes (aUIs) für neue Hierarchien und Verlinken zu Packungen • Auswahl und Einrichtung der • Anbindung an die Datenbanken über den Router Herstellerdatenbanken (Primary Repositories) Repository (Datenbank)- • Übernahme der Kosten der system Herstellerdatenbanken und der EU-Datenbank (Secondary Repository) durch die Hersteller • Die Hersteller sind verpflichtet, den relevanten • Beschaffung der Hard- und Software, die zum Wirtschaftsteilnehmern die technische Ausrüstung Lesen und Übermitteln der Daten an die EU Bereitstellung der bereitzustellen, die zum Auslesen und Übertragen Datenbank benötigt wird Ausrüstung der erfassten Daten an die EU-Datenbank erforderlich ist • Aufzeichnung von Warenbewegungen und der • Aufzeichnung von Warenbewegungen und der dazugehörigen Transaktionsdaten dazugehörigen Transaktionsdaten • Übermittlung der erforderlichen Informationen • Übermittlung der erforderlichen Informationen innerhalb Aufzeichnungspflichten innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens des erforderlichen Zeitrahmens an den Router • Sicherstellung der UID-Verschlüsselung mit den richtigen Datenträgern
AGENDA 1. Track und Trace (T&T) - Anforderungen und Zeitpläne 2. Verpflichtungen aller Wirtschaftsteilnehmer (EO) 3. Bereitstellung der Ausrüstung nach Art. 15 Abs. 7 Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt – Wirtschaftsteilnehmer sollten ihre eigene unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen
BEREITSTELLUNG DER AUSRÜSTUNG EU TPD 2014/40, Art.15 Abs. 7 Die Hersteller sind verpflichtet, den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern die Ausrüstung bereitzustellen, die notwendig ist, um die Tabakerzeugnisse in der Lieferkette zu erfassen, d.h. die aufgezeichneten Daten elektronisch zu lesen und an einen Datenspeicher zu übermitteln. Ziel ist eine effiziente Lösung! • Optimale Berücksichtigung der individuellen Handelsbedürfnisse • Ein zentraler Ansprechpartner • Einheitliche und gesamtheitliche Vorgehensweise • Realisierbare Lösung für eine termingerechte und rechtskonforme Umsetzung zum 20.05.2019
ETABLIERUNG EINES SPOC (SINGLE POINT OF CONTACT) • Die Hersteller BAT, JTI, IMP/Reemtsma und PMI haben eine gemeinsame Lösung erarbeitet, die die dargestellten Ziele optimal erreicht. Dieses Modell ist für alle Hersteller offen. • Hierzu wird mit einem externen Dienstleister zusammengearbeitet, der für jeden relevanten Handelsteilnehmer als Single Point of Contact (SPOC) fungiert. • Der Bedarf des Handels hinsichtlich der Bereitstellung der Ausrüstung wird vom SPOC für die beteiligten Hersteller bearbeitet.
ETABLIERUNG EINES SPOC (SINGLE POINT OF CONTACT) KONZEPT DES SPOC WEB-PORTAL CALL-CENTER ❖ Zentraler Ansprechpartner ❖ Deutschsprachig ❖ Geschützter Bereich für den ❖ Live-Messaging und Chat Austausch der relevanten Anfragedaten SPOC ALLG. INFORMATIONEN GESCHÜTZER BEREICH ❖ Informationen und Kontakte zu ❖ Registrierung potenziellen Ausrüstungslieferanten ❖ Bedarfsanmeldung und Rückmeldung Erstattungsbetrag ❖ Allgemeine Informationen/ Links zu TPD Artikel 15 ❖ Ggf. weitere kundenindividuelle Kommunikation Start des SPOC im Dezember 2018 Weitere Details zum genauen Vorgehen folgen in Kürze
ETABLIERUNG EINES SPOC (SINGLE POINT OF CONTACT) • Jeder Großhändler ist verpflichtet, sich eigenständig um seine TPD T&T Rechtskonformität zu kümmern. • Der SPOC unterstützt alle Wirtschaftsteilnehmer (EOs) dabei, den T&T Anforderungen gerecht zu werden: ▪ Bereitstellung der finanziellen Mittel für die benötigte Hardware und Software nach einheitlichen Kriterien ▪ Bereitstellung einer Liste qualifizierter Anbieter für benötigte Hardware und Software
ETABLIERUNG EINES SPOC (SINGLE POINT OF CONTACT) • Es werden keine Hardware und Software physisch zur Verfügung gestellt. • Verwendung der bereitgestellten finanziellen Mittel: ▪ Beschaffung der Ausstattung bei einem der vom SPOC vermittelten qualifizierten Anbieter ▪ Beschaffung der Ausstattung oder Upgrade der bestehenden Ausstattung bei einem Anbieter eigener Wahl
VIELEN DANK!
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