Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - Verkehrsministerkonferenz

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Berlin, 31.08.2020

                                      Bericht
     des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
                    zur GKVS am 16./17. September 2020 in Berlin
             und zur Verkehrsministerkonferenz am 14./15. Oktober 2020
                        (als Video­ / Telefonschaltkonferenz)

TOP 5.2/     Stärkung des Schienenverkehrs in Deutschland
TOP 5.1

Die Bundesregierung unternimmt erhebliche Anstrengungen zur Stärkung des Schie-
nenverkehrs. Nicht zuletzt ist ein leistungsfähiges, hochwertiges Schienennetz wesent-
lich für das Erreichen der gesteckten Klimaziele. Bis 2030 soll die Zahl der Fahrgäste
verdoppelt und mehr Güter auf die Schiene gebracht werden. Das umwelt- und klima-
freundliche System Schiene erfährt eine nachhaltige Kraftanstrengung: Seit dem Start
der Legislaturperiode hat die Bundesregierung das größte Investitions-, Wachstums-
und Modernisierungsprogramm für die Schiene initiiert, das es je in Deutschland gab.

Die Verkehrsministerkonferenz hat am 9./10. Oktober 2019 einen umfassenden Be-
schluss zur Stärkung des Schienenverkehrs in Deutschland beschlossen und das BMVI
gebeten, regelmäßig über die Umsetzung der im Klimaschutzprogramm 2030 der Bun-
desregierung geplanten und der von den Ländern zusätzlich geforderten Maßnahmen
zur Stärkung des Schienenverkehrs zu berichten. Zu den einzelnen Ziffern des Be-
schlusses berichtet das BMVI wie folgt:

Zu Nr. 1: „Schienenpakt“

·   Im Rahmen des Zukunftsbündnisses Schiene hat das BMVI gemeinsam mit dem
    Sektor und den Ländern Verbesserungsvorschläge für das System Schiene erarbei-
    tet. In 6 Arbeitsgruppen widmete sich das Bündnis den Themen Deutschland-Takt
    (AG 1), Kapazitäten erhöhen (AG 2), Wettbewerbsfähigkeit stärken (AG 3), Lärm- und
    Klimaschutz vorantreiben (AG 4), Innovationen vorantreiben (AG 5) und Fachkräfte
    gewinnen (AG 6). Damit wurde die Grundlage für den Masterplan Schienenverkehr
    und den Schienenpakt geschaffen, die am 30.06.2020 vom Lenkungskreis des Zu-
    kunftsbündnisses beschlossen wurden. Der Stand der Umsetzung der vereinbarten
    Maßnahmen soll künftig bei einer jährlichen „Zukunftskonferenz“ evaluiert werden.

Zu Nr. 2: „Schienenpersonennahverkehr“ (SPNV)

·   Die Zuständigkeit für den SPNV liegt bei den Ländern. Über das Regionalisierungs-
    gesetz (RegG) unterstützt der Bund die Länder derzeit mit rund 8,96 Milliarden €. Die
    Regionalisierungsmittel wurden aufgrund der Beschlüsse des Klimakabinetts vom
    Herbst 2019 erhöht. Dabei wurde ein Zuwachs von jeweils 150 Millionen € in den Jah-
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    ren 2020, 2021 und 2023 sowie die entsprechende Dynamisierung auch dieser Mittel
    mit 1,8 % p.a. vereinbart und umgesetzt. Die schrittweise und stetige Erhöhung der
    Regionalisierungsmittel ist somit bereits Realität.

·   Hinzu kommen zur Abfederung der finanziellen Einbußen der ÖPNV-Unternehmen
    aus der Corona-Krise einmalig weitere 2,5 Milliarden € für das Jahr 2020. Diese
    Mittel sind nach erfolgter Gesetzesänderung bereits zum 15. August 2020 an die
    Länder ausgezahlt worden.

Zu Nr. 3: „Gewährleistungsauftrag SPNV-Strecken, D-Takt,
           Sicherstellung Fernverkehr“

·   Der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV mit jährlichen
    Zahlungen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Allein durch die Regionalisie-
    rungsmittel sowie durch das GVFG-Bundesprogramm stellt der Bund in diesem Jahr
    rund 9,5 Mrd. € zur Verfügung sowie über das Regionalisierungsgesetz zusätzlich
    für das Jahr 2020 weitere 2,5 Mrd. € zum Ausgleich der Corona-Finanzeinbußen bei
    den Verkehrsunternehmen. Darüber hinaus erhalten die Länder ab 2020 einen hö-
    heren Anteil am Umsatzsteueraufkommen für die Ende 2019 ausgelaufenen Ent-
    flechtungsmittel. Im Übrigen kommt der Bund seinem Gewährleistungsauftrag
    dadurch nach, dass nach § 8 Abs. 2 BSWAG weitere 20 % der Mittel für Schie-
    neninvestitionen für Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes,
    die dem SPNV dienen, zu verwenden sind.

·   Der Deutschlandtakt ändert nichts an den bestehenden Finanzierungsmechanis-
    men und Zuständigkeiten. Der Bund schafft mit Hilfe des Zielfahrplans die infrastruk-
    turellen Voraussetzungen für eine deutschlandweite Angebotsvertaktung. Da der
    Fernverkehr in Deutschland jedoch eigenwirtschaftlich zu erbringen ist, liegt auch
    die Entscheidung, ob die im Zielfahrplan hinterlegten Linien tatsächlich bedient wer-
    den, im unternehmerischen Verantwortungsbereich der Eisenbahnverkehrsunter-
    nehmen.

Zu Nr. 4: „Bahnsteighöhenkonzept, Barrierefreiheit“

·   Der letzte AK Bahnpolitik hatte sich darauf verständigt, den vom BMVI vorgelegten
    Entwurf der „Bund-Länder-Vereinbarung (B-L-V) über die Finanzierung der Mehrkos-
    ten von Zwischenstufen im Rahmen des Bahnsteighöhenkonzepts (BSHK)“ den
    Ländern zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischenzeitlich liegen dem BMVI die
    Rückäußerungen vor. Die abgegebenen Stellungnahmen sind im Hinblick auf ihre
    Inhalte, Komplexität, Länge und im Hinblick auf das Votum in weiten Teilen unter-
    schiedlich. Ein Dreh- und Angelpunkt ist das Thema Finanzierung.
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·   An der Auswertung haben sich die DB Station&Service AG, das BMVI und das Land
    Brandenburg beteiligt. Die DB Station&Service AG hat es übernommen, die Stel-
    lungnahmen anhand eines Rasters auszuwerten. Sie wird allen Beteiligten das
    Ergebnis übermitteln. BMVI und DB Station&Service AG werden anschließend die
    Stellungnahmen erarbeiten. Diese Stellungnahmen erhalten die Länder dann wiede-
    rum über das Vorsitzland des AK Bahnpolitik mit der Bitte um erneute Positionie-
    rung.

·   Parallel zur Erarbeitung der Stellungnahmen durch das BMVI und die DB Stati-
    on&Service AG wird das BMVI die weitere Abstimmung mit dem BMF suchen.

·   Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barriere-
    freiheit im Eisenbahnverkehr eingebracht (Gesetzentwurf des Bundesrates (BR-
    Drs. 388/19 (Beschluss)). Die Bundesregierung lehnt den Änderungsvorschlag ab,
    da die vorgeschlagene alternative Regelhöhe von 0,55 m ü. SO nach § 13 Abs. 1
    Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) bereits jetzt zulässig und im Bahn-
    steighöhenkonzept der DB Station & Service AG als Übergangslösung in bestimm-
    ten Fällen auch vorgesehen ist.

Zu Nr. 5: „Investitionen und Eigenkapitalerhöhung“

    ·   Die Leistungen des Bundes für die Schieneninfrastruktur haben ein Rekordniveau
        erreicht. Für das Jahr 2020 sind Investitionen des Bundes in die Schiene von
        über 18 Mrd. € geplant.

           o Neu- und Ausbau: ca. 1,6 Mrd. €, ansteigend bis 2023 auf 2,0 Mrd. €,
           o Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz jährlich 6,3 Mrd. € (LuFV III, inklu-
             sive Eigenmittel EIU und Dividende),
           o Regionalisierungsmittel: 8,8 Mrd. €;
           o GVFG-Mittel: 665 Mio. €, ab 2021 auf 1 Mrd. € jährlich,
           o Überlassung Umsatzsteueranteils als Ersatz für die Entflechtungsmittel.

    ·   Zusätzlich werden rund 11,2 Mrd. € bis 2030 aus dem Klimaschutzprogramm
        zur Verfügung gestellt:

           o zusätzliche Bundesmittel an die DB AG i. H. v. jährlich 1,0 Mrd. €, die
             jeweils hälftig als Eigenkapitalerhöhung bei den Eisenbahninfrastruk-
             turunternehmen der DB AG sowie als Baukostenzuschüsse ausge-
             reicht werden.
           o weitere Anhebung der Regionalisierungsmittel von 2020 bis 2023
             um 1,2 Mrd. €.
           o weitere Anhebung der GVFG-Mittel ab 2025 auf 2 Mrd. € jährlich
           o sowie Umsatzsteuersenkung im SPFV von 19 % auf 7 % ab 01.01.2020.
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    ·   Weitere 7,5 Mrd. € sieht das Konjunkturprogramm 2020 zur Abfederung der
        Corona-Finanzeinbußen vor:

           o weitere Eigenkapitalerhöhung der DB AG in 2020 um 5 Mrd. €
           o Aufstockung Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. €. Die Auszahlung an die
             Länder ist zum 15.08.2020 erfolgt.
           o Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für den SPV von 7 % auf 5 % und
             SGV von 19 % auf 16 % vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.

Zu Nr. 6: „Schienengüterverkehr, Kombinierter Verkehr“

·   Auch das BMVI sieht es für notwendig an, die Investitionen in das Güterver-
    kehrsnetz zu erhöhen. Zentrales Instrument dafür ist der Bedarfsplan Schiene. Mit
    dem Ausbauprogramm „elektrische Güterbahn“ werden darüber hinaus Elektrifizie-
    rungslücken beseitigt und Ausweichstrecken für den Güterverkehr geschaffen.

·   Zum Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) gibt es nach
    wie vor keinen neuen Sachstand: Die Bundesregierung prüft die Auskünfte der EU-
    KOM im Hinblick auf deren beihilferechtliche Bedenken. Einen Einstieg in die Förde-
    rung von NE-Infrastruktur beabsichtigt der Bund nicht.

·   Für die Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von Gleisan-
    schlüssen privater Unternehmen sind wie bisher 14 Mio. € jährlich im Bundeshaus-
    halt 2020 eingestellt. Die bis 31.12.2020 gültige Gleisanschlussförderrichtlinie wird
    zurzeit überarbeitet, um die Förderung nach diesem Zeitpunkt ab Anfang 2021 für
    fünf Jahre fortzuführen. Auf Grundlage der Ergebnisse einer 2019 durchgeführten
    Evaluierung ist vorbehaltlich der weiteren Anhörung des Bundesrechnungshofs und
    der Notifizierung bei der EU-Kommission vorgesehen, die Förderung zu erweitern
    auf den Ersatz bereits bestehender Anlagen (inkl. Anschlussweiche), die Finanzie-
    rung multifunktionaler Anlagen (ohne Kombinierten Verkehr) und die Förderung von
    Zuführungs- und Industriestammgleisen zu erweitern. Neu aufgenommen in den
    Kreis der Förderberechtigten werden sollen zudem Gemeinden und Gemeindever-
    bände bzw. deren Eigenbetriebe. Ferner wird eine Kumulierung der Förderung mit
    Landesmitteln vorgeschlagen. Die überarbeitete Förderrichtlinie soll Anfang 2021 in
    Kraft treten. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 wurde außerdem
    durch das BMVI gegenüber dem BMF eine Erhöhung der veranschlagten Fördermit-
    tel auf 34 Mio. € eingebracht. Die aktuell
    geltende „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten
    Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen“, die bis zum 31.12.2021 befristet ist,
    wird derzeit extern evaluiert. Bei der Auswertung der Evaluierung werden die Länder
    beteiligt.
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·   Seehafenhinterlandverkehr und Stärkung des Schienengüterverkehrs: Der
    Nutzen des Schienengüterverkehrs wird bei den Vorhaben des Bedarfsplans der
    Bundesschienenwege, im Deutschlandtakt und auch im Ausbauprogramm „elektri-
    sche Güterbahn“ angemessen berücksichtigt.

Zu Nr. 7: „Fachkräfte“

·   Im Zukunftsbündnis Schiene wurde eine eigene Arbeitsgruppe „Fachkräfte gewinnen
    (Zukunftssichere Bahn)“ installiert und gemeinsame Handlungsansätze und Maß-
    nahmen herausarbeitet.

Zu Nr. 8: „Satzungsänderung DB AG“

·   Die Satzungsänderung im Hinblick auf die Festschreibung volkswirtschaftlicher Ziele
    wie die Steigerung des Marktanteils der Schiene und die Verpflichtung der Vorstände
    der Unternehmen auf die Erfüllung der Ziele ist Bestandteil des Koalitionsvertrages
    und Gegenstand aktuell laufender Abstimmungen.

Zu Nr. 9: „Personal DB AG, Eisenbahnbundesamt (EBA), BMVI“

·   Die Personalplanung und -beschaffung der DB AG ist Aufgabe des Vorstands der
    DB AG. Die DB AG beschäftigt aktuell rd. 320.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
    In den nächsten Jahren sollen im Zuge der Umsetzung der Dachstrategie „Starke
    Schiene“ 100.000 neue Mitarbeiter eingestellt werden.

·   Das EBA verfügt aktuell über 1.482,5 Stellen. Die notwendige personelle Ausstat-
    tung des EBA wird regelmäßig geprüft. Etwaige Mehrbedarfe werden im Haushalts-
    verfahren geltend gemacht. Für den Haushalt 2021 werden nochmals Stellen in
    dreistelliger Höhe angemeldet. Auch das BMVI selbst hat in diesem Zusammenhang
    einen Mehrbedarf, der beim BMF geltend gemacht wird.

Zu Nr. 10: „Rechtsrahmen im Schienenverkehr, Rahmenverträge“

·   Auf EU-Ebene wird die Vereinfachung und Berücksichtigung technologischer Ent-
    wicklungen bereits bei der Überarbeitung von Technischen Spezifikationen für die
    Interoperabilität (TSIen) beachtet. Auf nationaler Ebene enthält die Eisenbahn-Bau-
    und Betriebsordnung (EBO) Freiräume für innovative Ansätze.

·   Die Evaluierung des 2016 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungsgesetzes
    (ERegG) beruht auf einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Der Bericht der Bun-
    desnetzagentur zu ihren Erfahrungen mit der Anwendung des ERegG sowie die
    Stellungnahmen einzelner Ressorts der Bundesregierung sowie der Länder und des
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    Sektors sind ausgewertet worden. Auf dieser Basis ist beabsichtigt, im Herbst 2020
    einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Evaluierungsergebnisse mit dem Ziel
    vorzulegen, eine abschließende parlamentarische Befassung mit dem Gesetzent-
    wurf noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.

·   Im Gesetzentwurf wird auch das Thema Rahmenverträge aufgegriffen werden. Diese
    sollen zukünftig vom Betreiber der Schienenwege zu einfacheren Modalitäten ange-
    boten werden können. Rahmenverträge sind bei der Implementierung des Deutsch-
    landtakts ein erster Schritt, da zumindest die Absicherung einer zeitlichen Bandbreite
    für Taktverkehre möglich ist. Inwieweit die Umsetzung des Deutschlandtakts in einem
    zweiten Schritt Änderungen an den rechtlichen Regelungen zum Zuweisungsverfah-
    ren erfordert, wird derzeit von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Sektors un-
    tersucht.

Zu Nr. 11: „Planungsbeschleunigung, Standardisierte Bewertung im GVFG, EBA“

·   Der Referentenentwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes wurde am
    12.08.2020 vom Kabinett beschlossen. Er sieht u.a. Genehmigungserleichterungen
    bei der Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie bei weiteren kleinen Baumaß-
    nahmen im Schienenbereich vor. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden
    erleichtert. Im April 2020 ist das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz in Kraft
    getreten. Es ermöglicht die Zulassung von bestimmten, besonders wichtigen Schie-
    nenprojekten unmittelbar durch den Bundestag. Die im Planungsbeschleunigungs-
    gesetz von 2018 geregelte Zusammenlegung von Anhörungs- und Planfeststellungs-
    behörde beim Eisenbahn-Bundesamt wird im Dezember 2020 in Kraft treten.

·   Standardisierte Bewertung auf Grundlage des GVFG: Aufgrund der neuen Förder-
    tatbestände und neuen Mindestvorhabengrößen ist die Berechnung der Wirtschaft-
    lichkeit nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung anzupassen und fort-
    zuschreiben. Die Fortschreibung wird umgehend in Abstimmung und unter Beteili-
    gung der Länder in einem gemeinsamen Arbeitskreis erfolgen. Der Deutsche Städ-
    tetag und der VDV werden ebenfalls beteiligt.

Zu Nr. 12: „Elektrifizierung“

·   90 % aller Verkehrsleistungen auf der Schiene werden bereits elektrisch erbracht.
    Die Eisenbahn fährt überwiegend elektrisch. Das bundeseigene Streckennetz weist
    aktuell einen Anteil von rund 61 % elektrifizierter Strecken auf. Um den Elektrifizie-
    rungsgrad auf 70 % zu erhöhen, hat der Bund ein umfassendes Programm aufge-
    legt. Dieses besteht aus vier Säulen:
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    o   den im Bedarfsplan der Bundesschienenwege enthaltenen Elektrifizierungs-
        maßnahmen (1. Säule),

    o   der GVFG-Bundesprogramm enthaltenen Vorhaben zur Elektrifizierung
        (2. Säule),

    o   den ergänzenden Programmen zur Elektrifizierung im Schienengüterverkehr
        (SGV) (Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“) und im Rahmen der Struk-
        turstärkung (3. Säule)

    o   sowie der Elektrifizierung durch alternative Fahrzeugantriebe (4. Säule).

Zu Nr. 13: „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“ (LuFV)

·   Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III für die Jahre 2020 bis 2029
    (LuFV III) ist abgeschlossen. Als Finanzvolumen sind rund 86 Mrd. € für die gesamte
    Vertragslaufzeit vorgesehen. Gemäß Anlage 8.7 der LuFV sind weiterhin Bundesmit-
    tel für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Nahverkehrs, deren Einsatz die
    Länder mit den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes abstimmen, vorge-
    sehen. Dafür sind 280 Mio. € pro Jahr eingeplant. Das sind rund 60 Mio. € pro Jahr
    mehr im Vergleich zur LuFV II.

·   Die Finanzierung von S-Bahn-Infrastrukturinvestitionen soll weiterhin grundsätzlich
    auf Grundlage des GVFG erfolgen.

Zu Nr. 14: „Digitalisierung“

·   Eine vom BMVI beauftragte Studie schätzt die Gesamtkosten zur bundesweiten
    ETCS /DSTW-Ausrüstung auf ca. 32 Mrd. €. Davon entfallen ca. 4 Mrd. € auf die
    Fahrzeugumrüstung und ca. 28 Mrd. € auf die Infrastruktur. Um die Nutzeneffekte
    vollständig zu heben, ist ein Systemwechsel auf ETCS strecken- und fahrzeugseitig
    notwendig. Eine befristete Fahrzeugförderung ist laut einer vom BMVI beauftragten
    Studie notwendig, um die Umrüstung zu beschleunigen und um künftig eine weniger
    wirtschaftliche Doppelausrüstung der Infrastruktur mit mehreren Zugsicherungs-
    systemen zu vermeiden.

·   Die Bundesregierung hat sich auf ein Modellvorhaben zur Förderung der Schienen-
    fahrzeugausrüstung mit ERTMS und automatisiertem Zugbetrieb (ATO = Automatic
    Train Operation) im Projekt „Digitaler Knoten Stuttgart“ grundsätzlich bereits verstän-
    digt. Der „Digitale Knoten Stuttgart“ ist Bestandteil des Starterpakets zur Digitalen
    Schiene Deutschland, mit der auch die EU-Anforderungen umgesetzt werden sollen.
    Er soll durch die simultane ERTMS-Ausrüstung von Fahrzeugen und Infrastruktur rea-
    lisiert werden. ERTMS wird zur Umsetzung der Verordnung Nr. 1315/2013 der Euro-
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    päischen Union zukünftig grundlegende Voraussetzung für die Nutzung der Infra-
    struktur in Deutschland sein.

Zu Nr. 15 „Verschiedenes“

·   Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Fahrkarten im Fernverkehr von 19 %
    auf 7 % wurde zum 01.01.2020 umgesetzt. Die Luftverkehrsabgabe wurde zeitgleich
    im gleichen Umfang erhöht. Die Deutsche Bahn AG hat zum 1. Januar 2020 die Prei-
    se für Tickets im Fernverkehr um rund 10 % reduziert. Damit wird der gesamte Effekt
    aus der Mehrwertsteuerreduktion an die Kunden weitergegeben. Auch die im Kon-
    junkturpaket beschlossene zeitweilige Umsatzsteuersenkung (von 19 % auf 16 %
    bzw. 7 % auf 5 % vom 01.07.2020 bis 31.12.2020) wurde von der DB AG an die Kun-
    den weitergegeben.

·   Energiesteuern: Mit dem am 20.12.2019 in Kraft getretenen Gesetz über einen na-
    tionalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsge-
    setz - BEHG) wurde eine Bepreisung von CO2 für den Verkehrssektor eingeführt,
    der zu höheren Belastungen bei jenen Verkehren führen wird, die große Mengen an
    CO2 emittieren.

·   Bahnhofsprogramm: Die Maßnahmen und Verkehrsstationen der Säule 2 des Tau-
    send-Bahnhöfe-Programms (Beschleunigung Barrierefreiheit) haben die Länder vor-
    geschlagen. DB Station&Service AG prüft die Vorschläge derzeit auf Umsetzbarkeit.
    Die Prüfung wird noch Zeit in Anspruch nehmen, da angesichts der zahlreichen Mel-
    dungen bundesweit Abstimmungen mit den Ländern durchzuführen sind. Sonderpro-
    gramme wie die Säule 2 des Tausend-Bahnhöfe-Programms ergänzen und be-
    schleunigen die Förderung der Barrierefreiheit/ Stufenfreiheit der Verkehrsstationen,
    die ansonsten im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung erfolgt. Der
    Deutsche Bundestag hat bei seiner Beschlussfassung über den 2. Nachtragshaushalt
    als Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets 40 Mio. € für ein Sofortpro-
    gramm beschlossen. Damit soll noch in diesem Jahr bei etwa 170 Bahnhöfen insbe-
    sondere deren Aufenthaltsqualität verbessert werden.

·   Streckenreaktivierung: Ein besonderes Bundesprogramm zur Streckenreaktivierung
    ist nicht vorgesehen. Der Bund stellt den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)
    des Bundes Mittel für Investitionen in SPNV-Strecken zur Verfügung, deren Verwen-
    dung die EIU mit den Ländern abstimmen (vgl. zu Nr. 12). Diese können auch bei
    Reaktivierungen eingesetzt werden. Des Weiteren können von den Ländern Regiona-
    lisierungsmittel und Mittel des GVFG verwendet werden, sofern die Voraussetzungen
    dafür vorliegen.
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·   Mit dem Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“, welches am 20. Mai
    2020 gestartet ist, fördert das BMVI mit durchschnittlich 50 % Investitionen in Innova-
    tionen aus den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik mit
    dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs in
    Deutschland zu steigern. Jährlich stehen 30 Mio. € an Bundesmitteln zur Verfügung.

·   Ferner plant das BMVI in 2020 die Einführung einer zusätzlichen Förderung der
    Anlagenentgelte im Schienengüterverkehr. Zur Umsetzung des Klimaschutzpro-
    gramms 2030 soll diese mit Schwerpunkt auf den Einzelwagenverkehr wettbewerbs-
    neutral für Verkehre auf bundeseigenen und privaten Infrastrukturen umgesetzt wer-
    den. Derzeit befindet sich die Förderrichtlinie im Notifizierungsverfahren bei der EU.
    Im Bundeshaushalt sind für die Förderung der Anlagenentgelte 40 Mio. € pro Jahr
    eingestellt.

·   Bereits seit Mitte 2018 werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die anteili-
    ge Finanzierung der Trassenentgelte im Schienengüterverkehr im Rahmen einer
    Förderung durch den Bund mit 350 Mio. € jährlich unterstützt. Aufgrund der aktuellen
    wirtschaftlichen Krise wurde die Förderquote zum 01.06.2020 von 47 % auf 57 % er-
    höht. Dies entspricht einer Steigerung um 21 % im Vergleich zur bisherigen Förde-
    rung. Setzt sich die negative wirtschaftliche Entwicklung fort, kann zum 01.09.2020
    eine weitere Erhöhung erfolgen. Für 2021 ist eine umfassende Evaluierung der ent-
    sprechenden Richtlinie geplant. Die Ergebnisse der Evaluierung werden Grundlage
    für die Entscheidung sein, ob die Förderung gemäß des Klimaschutzprogramms 2030
    über den 30.06.2023 fortgeführt wird.

·   Fahrgastinformationen: Die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Ver-
    besserung der Fahrgast- und Kundenkommunikation sowie die Fahrgastbetreuung
    am Bahnhof ist eine unternehmerische Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunterneh-
    men. Hier hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Die im letzten Jahr übermittelten
    Informationen dazu sind aktuell.

Zu Nr. 16 „Klimaschutzgesetz“

·   Das Klimaschutzgesetz wurde am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
    Am 16.06.2020 fand auf Einladung des BMVI eine Bund-Länder-Besprechung zu
    Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr statt. Ein Folgetermin ist für den Herbst 2020
    geplant.
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