Übertragung von Zahlungsansprüchen 2022 - AgrarMarkt ...

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Übertragung von Zahlungsansprüchen 2022 - AgrarMarkt ...
K-Ö

                                                           MERKBLATT

           Übertragung von
       Zahlungsansprüchen 2022
                                  STAND September 2021

                                                   Direktzahlungen 2022

             Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0
Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0
                             Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680
                                                        und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0
Inhalt
1. ALLGEMEINES ....................................................................................................................... 3
2. ÜBERTRAGUNG..................................................................................................................... 4
   2.1     Übertragung der ZA nach automatischer Reihenfolge ...................................................... 4
   2.2     Übertragung der ZA nach manueller Reihenfolge ............................................................. 4
   2.3     Übertragung MIT FLÄCHENWEITERGABE ..................................................................... 5
   2.4     Übertragungskombination MIT und OHNE FLÄCHENWEITERGABE .............................. 6
   2.5     Übertragung OHNE FLÄCHENWEITERGABE ................................................................. 6
   2.6     Freiwillige Abtretung von Zahlungsansprüchen an die nationale Reserve ........................ 7
   2.7     Spezialfälle ....................................................................................................................... 7
   2.8     Hochladen der Übertragung im eAMA .............................................................................. 9
   2.9     Anzeigefrist ....................................................................................................................... 9
   2.10 Technische Abwicklung .................................................................................................... 9
3. WICHTIGE HINWEISE .......................................................................................................... 10
   3.1     Beispiele für den Zuschlag in die nationale Reserve ...................................................... 13

Nehmen Sie auch das Beratungs- und Informationsangebot der Bezirksbauernkammer oder des Bezirksreferates in Anspruch.

Für Fragen stehen Ihnen selbstverständlich auch unsere Mitarbeiter unter der Hotlinenummer 050 3151 – 99 gerne zur Verfü-
gung. Diese wird für einen bestimmten Zeitraum aktiviert, um rascher Auskunft erteilen zu können.
1.       ALLGEMEINES

Zahlungsansprüche       (ZA)   können     bis                            Sowohl übergeber- als auch übernehmersei-
16.05.2022 übertragen werden. Im Zuge der                                tig ist die Unterschrift des zum Zeitpunkt der
Nachreichfrist (bis 09.06.2022) wird der Prä-                            Übertragung berechtigten Bewirtschafters
mienbetrag der zu übertragenden ZA um 1%                                 erforderlich.
je Werktag gekürzt. Die Anzahl der übertrage-
nen ZA bleibt unverändert. Anträge nach dem                              Bei einem Bewirtschafterwechsel (BWW)
09.06.2022 können nicht mehr berücksichtigt                              mit der Übertragung aller Zahlungsansprüche
werden.                                                                  ist kein gesonderter Antrag mehr erforderlich.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich elekt-                            Wird für einen Teilbetrieb ein BWW durchge-
ronisch.                                                                 führt, so ist für die Übertragung der ZA ein ge-
Es ist das von der AMA neu aufgelegte                                    sondertes Übertragungsformblatt erforderlich.
Formblatt zu verwenden, das samt den er-                                 Ebenso, wenn im Zuge einer Betriebsteilung
forderlichen Beilagen bei der zuständigen Be-                            auf den neu entstandenen Betrieb ZA übertra-
zirksbauernkammer bzw. dem zuständigen                                   gen werden sollen.
Bezirksreferat des übernehmenden Bewirt-
schafters abzugeben und hochzuladen ist.                                 Bei Tod des bisherigen übergebenden Be-
                                                                         wirtschafters:

!
         Hinweis:

                                                                         !
         Seit dem Antragsjahr 2018 kann das
                                                                              Hinweis:
         Formblatt für die Übertragung von
                                                                              Die Vorlage der Sterbeurkunde ist
         Zahlungsansprüchen             vom
                                                                              NICHT ausreichend!
         übernehmenden         Bewirtschafter
         selbstständig     über        eAMA
         (www.eama.at) hochgeladen werden.                               Wenn das Verlassenschaftsverfahren abge-
         Näheres dazu siehe Pkt. 2.8.                                    schlossen ist:
                                                                            - Unterschrift aller Erben sowie Kopie
Das Formblatt wird auf der Internetseite der                                    des Einantwortungsbeschlusses
AMA (www.ama.at) zur Verfügung gestellt.                                 Wenn das Verlassenschaftsverfahren noch
                                                                         nicht abgeschlossen ist:
Zahlungsansprüche können nur in jenem Mit-                                  - Unterschriften aller Personen die eine
gliedstaat beantragt werden, in dem sie ent-                                    Erbantrittserklärung abgegeben haben
standen sind (z.B. können in Deutschland ent-                                   sowie Kopie des notariellen Protokolls,
standene ZA nicht in Österreich genutzt wer-                                    aus dem ersichtlich ist, wer diese Er-
den). Die Nutzung von ZA ist nur auf beihilfe-                                  klärung abgegeben hat oder
fähigen Flächen, die sich im Inland befinden,                               - Unterschrift des Verlassenschaftskura-
möglich.                                                                        tors sowie Vorlage des Gerichtsbe-
                                                                                schlusses (falls nicht in der AMA auflie-
Zahlungsansprüche können sowohl nach au-
                                                                                gend) oder
tomatischer als auch nach manueller Rei-
                                                                            - Unterschrift des zuständigen Notars
henfolge übertragen werden.

Die Übertragung kann sowohl mit als auch
ohne Fläche beantragt werden.                                            !     Hinweis:
                                                                               Wenn innerhalb zwei aufeinander fol-
                                                                               genden Jahren nicht alle ZA genutzt
                                                                               werden, verfällt die Anzahl der nicht

!
        Hinweis:                                                               genutzten ZA in die nationale Reserve.
        Die Angabe der Rechtsgrundlage                                         Eine Rotation von Zahlungsansprü-
        am Formblatt ist immer erforderlich.                                   chen ist nicht mehr möglich.

    Merkblatt Übertragung von Zahlungsansprüchen 2022   Seite 3 von 14                              www.eama.at | www.ama.at
2.     ÜBERTRAGUNG
2.1    Übertragung der ZA nach automatischer Reihenfolge
Hier ist ausschließlich die Anzahl der zu über-                        2) Restliche ZA nach ZA-Nummer abstei-
tragenden ZA anzugeben.                                                   gend (beginnend mit der höchsten ZA-
Nach Ablauf der Einreichfrist kann die Anzahl                             Nummer)
der ZA nicht mehr erhöht werden.                                       Das sind jene ZA, die durch Übertragung von
Für die Übertragung wird das Minimum aus                               Prämienrechten 2015 bzw. durch Übertragun-
angegebener Anzahl der ZA und tatsächlich                              gen von Zahlungsansprüchen in den Folge-
erfolgter Flächenübertragung herangezogen                              jahren übernommen wurden.
(MFA 2021 des Übergebers zu MFA 2022 des
Übernehmers).                                                          Werden die ZA nach automatischer Reihen-
                                                                       folge übertragen, sind im Falle von nachträg-
Reihenfolge der zu übertragenden ZA:                                   lichen Änderungen bei den ZA des überge-
1) Eigene ZA                                                           benden Bewirtschafters keine Korrekturen am
Das sind jene ZA, die in den Vorjahren zuge-                           Formblatt erforderlich, sondern die Übertra-
wiesen wurden.                                                         gung wird von der AMA unter Berücksichti-
Dabei handelt es sich um ZA, die                                       gung der automatischen Reihenfolge ange-
   anhand des eigenen Referenzbetrages                                passt.
      oder
                                                                            Hinweis:
   aus der nationalen Reserve

                                                                       !
                                                                            Die Angabe der Rechtsgrundlage am
      zugewiesen wurden.                                                    Formblatt ist immer erforderlich.

                                                                            Ab dem Antragsjahr 2019 haben alle
                                                                            ZA den gleichen Wert!

2.2    Übertragung der ZA nach manueller Reihenfolge
Es gelten nur die am Formblatt in der Tabelle                             Erfolgte im Antragsjahr 2015 eine Übertra-
angeführten ZA für die Übertragung als bean-                               gung von Prämienrechten, ist die Her-
tragt. Diese werden in der angegebenen Rei-                                kunftsbetriebsnummer die BNR des Über-
henfolge übertragen. Nach Ablauf der Ein-                                  gebers im Antragsjahr 2015 (Bsp.: Über-
reichfrist kann weder eine weitere Herkunfts-                              tragung von A auf B im AJ 2015; Übertra-
betriebsnummer hinzugefügt noch die Anzahl                                 gung von B auf C im AJ 2022  Herkunfts-
der ZA erhöht werden.                                                      betriebsnummer ist die BNR von A).
Für die Übertragung wird das Minimum aus                                  Erfolgte im Antragsjahr 2015 (oder in den
angegebener Anzahl der ZA und tatsächlich                                  Folgejahren) eine Zuteilung aus der natio-
erfolgter Flächenübertragung herangezogen                                  nalen Reserve oder auf Basis des eigenen
(MFA 2021 des Übergebers zu MFA 2022 des                                   Referenzbetrages, ist die Herkunftsbe-
Übernehmers).                                                              triebsnummer die BNR des Betriebes für
Die Identifizierung der zu übertragenden ZA                                den die ZA zugeteilt wurden.
erfolgt auf Basis der angegebenen                                         Erfolgten nach der Übertragung von Prä-
Herkunftsbetriebsnummer.                                                   mienrechten weitere Übertragungen von
                                                                           ZA in den Folgejahren, ist die Herkunfts-
Unter Herkunftsbetriebsnummer versteht                                     betriebsnummer jene BNR, bei der die ZA
man jene Betriebsnummer (BNR), bei wel-                                    im Antragsjahr 2015 entstanden sind.
cher der Zahlungsanspruch im Antrags-
jahr 2015 entstanden ist.

  Merkblatt Übertragung von Zahlungsansprüchen 2022   Seite 4 von 14                             www.eama.at | www.ama.at
 (Bsp.: Übertragung von A auf B im AJ                                   Werden die ZA nach manueller Reihenfolge
  2015; Übertragung von B auf C im AJ                                    übertragen, wird im Falle von nachträglichen
  2018, Übertragung von C auf D im AJ 2022                               Änderungen bei den ZA des übergebenden
 Herkunfts- BNR ist die BNR von A).                                     Bewirtschafters trotz erfolgter Korrektur am
                                                                         Formblatt die Übertragung möglicherweise
Bei Änderungen der ZA am angegebenen                                     nicht durchgeführt.
Herkunftsbetrieb kann nur das Minimum aus

                                                                         !
beantragter und neu berechneter Anzahl der
ZA für die manuelle Übertragung herangezo-                                    Hinweis:
gen werden.                                                                   Die Angabe der Rechtsgrundlage am
                                                                              Formblatt ist immer erforderlich.
Wird im Zuge einer Nachberechnung festge-
                                                                              Ab dem Antragsjahr 2019 haben alle
stellt, dass die ZA bei der angegebenen Her-
                                                                              ZA den gleichen Wert!
kunftsbetriebsnummer nicht mehr existieren,
wird die Übertragung nicht durchgeführt.

2.3      Übertragung MIT FLÄCHENWEITERGABE
Bei Übertragungen mit Flächenweitergabe                                  Ist die Basis für die Übertragung ein Pachtver-
muss es sich um beihilfefähige Flächen han-                              trag, so muss die Fläche für die Dauer der
deln (siehe Merkblatt „Direktzahlungen 2021 –                            Pachtung vom Übernehmer bewirtschaftet
Allgemeine Informationen“ Pkt. 1.3 Beihilfefä-                           werden.
hige Flächen).
                                                                         Werden Flächen zur Nutzung überlassen
Es sind keine Flächennachweise erforder-                                 und Zahlungsansprüche übertragen, erfolgt
lich, außer es handelt sich um einen Spezial-                            die Abwicklung wie bei Pacht von Flächen.
fall (siehe Pkt. 2.7 Spezialfälle). Die betroffene                       Dementsprechend ist auch die Rechtsgrund-
Fläche wird durch die automatische Flächen-                              lage „Pacht“ anzukreuzen.
verfolgung zwischen übergebenden und über-
nehmenden Bewirtschafter ermittelt.                                      Übertragungen auf Almen
                                                                         Die Übertragung von ZA aufgrund eines ge-
Eine durchgehende Flächenbewirtschaftung                                 änderten Auftriebsverhaltens auf Gemein-
ist zwingend erforderlich.                                               schaftsalmen ist möglich.
                                                                         Eine Übertragung mit Fläche kann nur erfol-
Ist die Fläche geringer als die zu übertragende                          gen, wenn der Übergeber im Vorjahr zumin-
Anzahl der Zahlungsansprüche, wird die An-                               dest auf eine Alm aufgetrieben hat, auf die der
zahl der Zahlungsansprüche übertragen, die                               Übernehmer im Folgejahr auftreibt (Herstel-
der festgestellten Fläche entspricht.                                    lung der Verbindung auf zumindest einer
                                                                         Alm).
Übertragungen von ZA mit Flächenweiter-
gabe können bei Pacht (bzw. Pacht von
Pachtflächen), Vererbung von Flächen, Kauf,
Übergabe, Schenkung, Pachtrückfall oder auf
Almen erfolgen. Die rechtlichen Grundlagen
eines Flächenüberganges sind z.B. Kaufver-
                                                                         !     Hinweis:
                                                                               Eine Übertragung mit Rechtsgrund-
                                                                               lage ALM ist ausschließlich mit Flä-
                                                                               chenweitergabe möglich!
träge, Übergabeverträge, Pachtverträge,
Einantwortungsbeschlüsse     oder   Schen-
kungsurkunden.

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2.4      Übertragungskombination MIT und OHNE FLÄCHENWEITERGABE
Reicht die Fläche für die Übertragung mit                                Für die restlichen ZA findet eine Übertragung
Flächenweitergabe nicht aus, können die                                  ohne Flächenweitergabe statt, wobei 30% der
verbleibenden ZA ohne Fläche übertragen                                  zu übertragenden Anzahl der ZA der nationa-
werden. Dazu ist am Formblatt Folgendes                                  len Reserve zugeschlagen werden (siehe
anzugeben:                                                               Punkt 2.5 Übertragung „OHNE FLÄCHEN-
     Ankreuzen von „MIT FLÄCHENWEITER-                                  WEITERGABE“).
      GABE“ und „OHNE FLÄCHENWEITER-


      GABE“
      Ankreuzen der zutreffenden Rechtsgrund-
      lage (z.B. Pacht)
                                                                         !    Hinweis:
                                                                              Seit dem Antragsjahr 2018 beträgt der
                                                                              Einbehalt in die nationale Reserve
                                                                              30%.
Der Fläche entsprechend werden die ZA nach
                                                                              Eine Übertragung mit Rechtsgrund-
automatischer (siehe Punkt 2.1) oder manuel-                                  lage ALM ist ausschließlich mit Flä-
ler (siehe Punkt 2.2) Reihenfolge übertragen.                                 chenweitergabe möglich!

2.5      Übertragung OHNE FLÄCHENWEITERGABE
Bei einer Übertragung „OHNE FLÄCHEN-                                     A2) Der Übergeber übergibt für das Jahr 2022
WEITERGABE“ werden 30% der zu übertra-                                   10,0576 ZA teilweise ohne Flächenweiter-
genden Anzahl der ZA der nationalen Re-                                  gabe:
serve zugeführt. Es sind keine gesonderten
Nachweise erforderlich.                                                  Es wird eine Flächenweitergabe von 6,0576
                                                                         ha festgestellt. 4,0000 ZA werden somit ohne
Am Formblatt ist zusätzlich eine der angeführ-                           Fläche übertragen.
ten Rechtsgrundlagen anzugeben.                                          Der Übernehmer erhält 8,8576 ZA (6,0576 ZA
                                                                         + 70% von 4 ZA).
Beispiele:
Berechnung des Übernehmeranteiles und des                                B) Übertragung nach manueller Reihen-
Anteiles für die nationale Reserve:                                      folge:
                                                                         Der Übergeber übergibt für das Jahr 2022
A) Übertragung nach automatischer Rei-
                                                                         4,2560 ZA mit der Herkunftsbetriebsnummer
henfolge:
                                                                         1234567 und 5,7440 ZA mit der Herkunftsbe-
                                                                         triebsnummer 3456789.
                                     10 0576                             In Summe sollen 10,0000 ZA übertragen
                                                                         werden.
A1) Der Übergeber übergibt für das Jahr 2022
10,0576 ZA ohne Flächenweitergabe:

Es werden 30% der zu übertragenden ZA der
nationalen Reserve zugeschlagen, das sind
3,0173 ZA. Der Übernehmer erhält 7,0403                                           1234567                   4 2560
ZA.                                                                               3456789                   5 7440

Der Zuschlag in die nationale Reserve wird
aliquot für alle angegebenen ZA berech-
net.

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B1) Die Übertragung erfolgt zur Gänze ohne                            Der Übernehmer erhält in Summe 8,8000 ZA
Flächenweitergabe:                                                    (6,0000 ZA zu 100% und 4,0000 ZA zu 70%).
                                                                      Von der Herkunftsbetriebsnummer 1234567
Es werden 30% der nationalen Reserve zuge-                            werden 4,2560 ZA und von der Herkunftsbe-
schlagen, das sind in Summe 3,0000 ZA.                                triebsnummer 3456789 werden 4,5440 ZA
                                                                      übertragen.
Der Zuschlag in die nationale Reserve wird                             HBNR 1234567: 4,2560 ZA zu 100%
aliquot für alle angegebenen ZA berech-                                HBNR 3456789: 1,7440 ZA zu 100%
net.                                                                      (6,0000 ha – 4,2560 ZA)
                                                                       HBNR 3456789: 4,0000 ZA zu 70%
Von der Herkunftsbetriebsnummer 1234567                                   (= 2,8000 ZA)
werden 2,9792 ZA (70% von 4,2560) und von
der Herkunftsbetriebsnummer 3456789 wer-                              Eine genaue Darstellung der angeführten
den 4,0208 ZA (70% von 5,7440) übertragen.                            Beispiele befindet sich unter Punkt 3 des
                                                                      Merkblatts.
B2) Die Übertragung erfolgt teilweise ohne
Flächenweitergabe:

Es wird eine Fläche von 6,0000 ha festge-
stellt. 4,0000 ZA werden somit ohne Fläche
                                                                      !    Hinweis:
                                                                           Es können in Summe nicht mehr ZA
                                                                           übertragen werden, als dem Überge-
                                                                           ber im Antragsjahr 2021 zur Verfügung
                                                                           stehen.
übertragen.

2.6   Freiwillige Abtretung von Zahlungsansprüchen an die nationale Reserve
Betriebsinhaber können Zahlungsansprüche,
die sie nicht genutzt haben oder nicht mehr
nutzen wollen an die nationale Reserve abtre-
                                                                 x
ten. In diesem Fall ist am Formblatt der Über-                                               Nationale Reserve
                                                                 x
nehmer „Nationale Reserve“ (keine Angabe
einer Betriebsnummer) und die Rechtsgrund-
lage „OHNE Flächenweitergabe“ anzuge-
ben.
Sollen bestimmte Zahlungsansprüche an die
nationale Reserve übertragen werden, muss
                                                                       3456789     5 7440
dies durch das Ankreuzen bei „Übertragung
nach manueller Reihenfolge“ und Angabe ei-
ner konkreten Herkunftsbetriebsnummer er-
folgen.

2.7   Spezialfälle
In der AMA wird ein lagegenauer Flächenab-                            In solchen Fällen sind am Formblatt zusätz-
gleich zwischen der ermittelten Fläche des                            liche Angaben notwendig.
Übergebers im AJ 2021 und der ermittelten
Fläche des Übernehmers im AJ 2022 durch-
geführt.

In speziellen Fällen kann von einer Lagegen-
auigkeit zwischen den beiden Antragsjahren
abgesehen werden.

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Nachweise:
                                                                      Zusätzlich zum Antrag müssen ein
                                                                      Pacht/Kaufvertrag und eine Sachverhalts-
                                                                      darstellung hochgeladen werden, die bele-
                                                                      gen, dass Fläche und ZA gleichzeitig (= für
                                                                      denselben Zeitraum) weitergegeben wer-
                                                                      den.

                                                                      Am Formblatt muss zusätzlich ein Kreuz bei
                                                                      „Übertragung mit verzögerter Wirkung“
                                                                      gesetzt werden.

                                                                      Die Flächenwanderung wird manuell von der
                                                                      AMA überprüft und gegebenenfalls amtswe-
                                                                      gig erfasst.

                                                                       Kommassierung
                                                                      In einem Kommassierungsgebiet kann es
                                                                      vorkommen, dass die eingebrachte Fläche
                                                                      nicht exakt der neuen, kommassierten Flä-
                                                                      che entspricht. Wenn nachgewiesen werden
                                                                      kann, dass die der Übertragung zugrunde
                                                                      gelegten Flächen in einem Kommassie-
Es muss bei jedem Spezialfall eine genaue
                                                                      rungsgebiet liegen, können diese Übertra-
Sachverhaltsdarstellung übermittelt wer-
den.                                                                  gungen „mit Fläche“, d.h. ohne 30% Einbe-
                                                                      halt abgerechnet werden.

 Übertragung mit verzögerter Wirkung                                 Nachweise:    Kommassierungsunterlagen
Um eine Übertragung mit verzögerter Wir-                              (z.B. Änderungsausweis der Agrarbezirks-
kung handelt es sich, wenn Flächen zwi-                               behörde)
schen dem MFA 2020 und MFA 2021 ge-
wandert sind, jedoch 2021 kein Übertra-
gungsantrag gestellt wurde.                                            Tauschflächen
                                                                      Werden Grundstücke gekauft bzw. gepach-
In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine                           tet und zum Zwecke besserer Bewirtschaf-
Übertragung für das AJ 2022 mit Fläche                                tung mit anderen Betrieben getauscht, kön-
ohne Einbehalt zu stellen. Die ZA gehen je-                           nen die Zahlungsansprüche direkt an den
doch erst für das AJ 2022 an den Überneh-                             neuen Bewirtschafter übertragen werden.
mer, eine rückwirkende Übertragung von ZA                             Es wird das Minimum aus jener Fläche, die
ist nicht möglich.                                                    der Übergeber an den „Tauschbeteiligten“
                                                                      übertragen hat und jener Fläche, die der
Achtung: Ist die Fläche bereits vom MFA                               Übernehmer vom „Tauschbeteiligten“ erhal-
2019 auf den MFA 2020 „gewandert“, ist                                ten hat, herangezogen.
eine Übertragung mit verzögerter Wirkung
für 2022 nicht mehr möglich.                                          Nachweise: Tauschflächengegenüberstel-
                                                                      lung

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2.8    Hochladen der Übertragung im eAMA
Seit dem Antragsjahr 2018 können die Be-
triebsinhaber selbst Anträge und Korrekturen,
welche die Direktzahlungen betreffen, über
das eAMA Portal hochladen.

Das betrifft die folgenden Anträge:
 Übertragung von Zahlungsansprüchen
 Antrag auf Zuweisung von ZA aus der Na-
   tionalen Reserve (Neuer Betriebsinhaber
   und Junglandwirt)                                                   Informationen zum Hochladen der Anträge
 Antrag auf Anerkennung als Härtefall                                 entnehmen Sie bitte dem Handbuch unter
                                                                       www.ama.at

2.9    Anzeigefrist
Die Übertragung von ZA muss spätestens bis zum 16.05.2022 bzw. 09.06.2022 (Nachreichfrist)
hochgeladen werden. Das Eingangsdatum in der AMA ist relevant.

2.10 Technische Abwicklung
Jede Übertragung wird von der AMA als dau-                             Liegen zwischen ein und demselben
erhaft betrachtet und eine Rückübertragung                             Übergeber und Übernehmer sowohl ein
ist bei Ende der Übertragung                                           Pacht- als auch ein Kaufvertrag vor, sind
(z.B. Pachtende) neuerlich anzuzeigen.                                 getrennt nach der jeweiligen vertraglichen
                                                                       Basis, mehrere Formblätter zu verwenden.
Zahlungsansprüche sind, ausgenommen bei
einem Bewirtschafterwechsel, nur einmal im                             Übernommene Zahlungsansprüche können
Jahr übertragbar. Eine „Rückübertragung“ ist                           sich ändern, wenn sich bei den Übergebern in
daher erst im nächsten Übertragungszeitraum                            den zugrundeliegenden Daten Änderungen
möglich.                                                               ergeben. Es können rückwirkend auch
Das einvernehmliche Stornieren von Übertra-                            mehrere Jahre betroffen sein.
gungen ist bis Bescheiderlass möglich. Eine
einvernehmliche Korrektur in Form einer Er-
höhung der Anzahl der zu übertragenden ZA
oder des Übertragungsgrundes ist aus-
schließlich bis Ende der Einreichfrist möglich.

ICHTIGE HINWEISE

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3.    WICHTIGE HINWEISE

 Es muss eindeutig angegeben werden, ob die Zahlungsansprüche nach automatischer oder
  manueller Reihenfolge übertragen werden sollen

Fehlerhafte Angaben:

                          10,5455

                                              4,0255
                                              6,5200

Korrekte Angaben:

                          10,5455

                                                                         1234567   4,0255
                                                                         3456789   6,5200

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 Ist die Fläche geringer als die Anzahl der zu übertragenden ZA, gibt es folgende 2 Möglich-
  keiten:

   Bsp. 1                                                      Bsp. 2
   Die Übertragungskombination mit und                         Die Übertragungskombination mit und ohne
   ohne Flächenweitergabe wird beantragt                       Fläche wird nicht beantragt und der Übergeber
   (30% Einbehalt der ZA, welche ohne Flä-                     bleibt im Besitz der nicht übertragenen ZA und
   chenweitergabe übertragen werden).                          kann weiter über sie verfügen.

   x                                                                   x
   x
   x                                                                   x

                             10,5455                                              10,5455

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 Werden Zahlungsansprüche auf Basis mehrerer Rechtsgrundlagen (z.B. Kauf und Pacht)
übertragen, sind 2 getrennte Formblätter zu verwenden.

 x                                                   x                     x

 x                                                   x
 x                                                                         x

                  10,5455                                        7,5455           3,0000

 !        Hinweis:
          Handelt es sich um einen „Spezialfall“, bei welchem von einem lagegenauen Flä-
          chenabgleich abgesehen werden kann, muss dies durch Ankreuzen eines der 3
          folgenden Felder bekannt gegeben werden:

Es muss bei jedem Spezialfall eine genaue Sachverhaltsdarstellung übermittelt werden!
Die Beurteilung wird in der AMA vorgenommen.

 !        Hinweis:
          Eine Übertragung mit Rechtsgrundlage ALM ist ausschließlich mit Flächenweiter-
          gabe möglich!

 !        Hinweis:
          Fehlerhafte Angaben können in der AMA ggf. zur Nichtberücksichtigung des An-
          trages führen. Es ist in jedem Fall eine Korrektur erforderlich.

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3.1   Beispiele für den Zuschlag in die nationale Reserve
Werden alle ZA „ohne Flächenweitergabe“ übertragen, wird der Zuschlag aliquot für alle ZA be-
rechnet, unabhängig davon, ob die ZA nach automatischer oder manueller Reihenfolge übertragen
werden.

          Reihenfolge                        Anzahl d. vor- Anzahl d. ZA
          (automatisch)                      handenen ZA    nach Einbehalt
          1. URSPRUNG                                2,0000         1,4000
          2. NATRES                                  2,0000         1,4000
          3. Wert aufsteigend                        6,0000         4,2000
          SUMME                                     10,0000         7,0000

          Reihenfolge                        Anzahl d. bean- Anzahl d. ZA
          (manuell)                          tragten ZA       nach Einbehalt
          1.                                  3,0000 zu € 400         2,1000
          2.                                  5,0000 zu € 500         3,5000
          3.                                  2,0000 zu € 700         1,4000
          SUMME                                      10,0000          7,0000

Wird ein Teil der ZA ohne Fläche übertragen, erfolgt der Zuschlag nachautomatischer bzw. manu-
eller Reihung. Der Zuschlag in die nationale Reserve wird aliquot für jene ZA, für welche nicht
ausreichend Fläche vorhanden ist, berechnet.
In diesem Beispiel sollen 10 ZA übertragen werden. Es stehen aber nur 6 ha zur Verfügung. Die
restlichen ZA sollen ohne Fläche übertragen werden.

          Reihenfolge                        Anzahl d. vor- Anzahl d. ZA
          (automatisch)                      handenen ZA    nach Einbehalt
          1. URSPRUNG                                2,0000         2,0000
          2. NATRES                                  2,0000         2,0000
                                                     3,0000         2,7000
          3. Wert aufsteigend                        2,0000         1,4000
                                                     1,0000         0,7000
          SUMME                                     10,0000         8,8000

          Reihenfolge                        Anzahl d. bean- Anzahl d. ZA
          (manuell)                          tragten ZA       nach Einbehalt
          1.                                  3,0000 zu € 400         3,0000
          2.                                  5,0000 zu € 500         4,4000
          3.                                  2,0000 zu € 700         1,4000
          SUMME                                      10,0000          8,8000

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Dieses Merkblatt dient als Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Die Aus-
führungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden Rechtsgrund-
lagen. Änderungen werden auf unserer Homepage www.ama.at aktuell gehalten.
Zur besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Merkblatt die männliche Wortform gewählt. Im
Sinne des Gleichheitsgrundsatzes beziehen sich diese Formulierungen selbstverständlich auf
Personen jeden Geschlechts. Ebenso erstreckt sich der Begriff Ehe gleichermaßen auf eingetra-
gene Partnerschaften.

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öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht der
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