AUSFÜLLHILFE UND MERKBLATT - Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit Umbrüchen und ...

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AUSFÜLLHILFE UND MERKBLATT - Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit Umbrüchen und ...
K-Ö

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              AUSFÜLLHILFE UND
                 MERKBLATT

    Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von
     massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit
            Umbrüchen und Wiederanbau von
     Zuckerrübenkulturen im Bewirtschaftungsjahr 2021

                                        STAND April 2021

                  Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0
     Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0
                                  Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680
                                                             und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0
AUSFÜLLHILFE UND MERKBLATT - Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit Umbrüchen und ...
INHALT

 1         Ausfüllanleitung Online-Erfassung Wiederanbau Zuckerrübe 2021 ...................... 3
     1.1       ONLINE-BEANTRAGUNG................................................................................ 3
      1.1.1    Navigation zu Kundendaten ............................................................................. 3
      1.1.2    Haupt- und Teilbetrieb ...................................................................................... 4
      1.1.3    Erfassung Antrag Zuckerrübe .......................................................................... 4
     1.2       Wie ist mit Fehlermeldungen umzugehen? ..................................................... 10
     1.3       Korrekturen ..................................................................................................... 12
     1.4       Was passiert nach der Antragstellung ............................................................ 13
 2         RAT UND HILFE ................................................................................................. 14
     2.1       Allgemeines zum Einstieg in eAMA ................................................................ 14
      2.1.1    Technische Anforderungen: ........................................................................... 14
     2.2       Anmeldung mit den Zugangsdaten ................................................................. 14
     2.3       Ansprechpartner ............................................................................................. 17

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1 AUSFÜLLANLEITUNG ONLINE-ERFASSUNG
  WIEDERANBAU ZUCKERRÜBE 2021

1.1       ONLINE-BEANTRAGUNG
Das folgende Kapitel enthält eine Anleitung zur Online-Beantragung des Direktzuschusses
zur Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in
Zusammenhang mit Umbrüchen und Wiederanbau von Zuckerrübenkulturen im
Bewirtschaftungsjahr 2021 (Sonderrichtlinie Zuckerrübe).

!
          Hinweis:
          Die Antragstellung ist vom 15.05.2021 bis zum 15.06.2021 möglich.

Bitte beachten Sie zudem folgende Förderungsvoraussetzungen:

          Der Betriebssitz Ihres Hauptbetriebes liegt in einem der Bundesländer, die an der
           Förderungsmaßnahme teilnehmen, das sind konkret:
           Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien.
          Für den Betrieb wurde ein MFA 2021 gesendet.
          Mindestens 0,5 ha Zuckerrübenfläche Ihres Betriebes mussten aufgrund massiven
           Schädlingsbefalls bis zum Ende der MFA-Antragsfrist umgebrochen und
           wiederangebaut werden.
          Es liegt ein Schadensbericht der österreichischen Hagelversicherung vor oder ein
           gleichwertiges Gutachten eines geeigneten Sachverständigen (Info für
           Sachverständige siehe BMLRT_Zuckerruebe2021).
          Es wurden Gesunderhaltungsmaßnahmen getroffen (Aufzeichnungen), trotzdem
           musste(n) der/die Zuckerrübenschläge umgebrochen und wiederangebaut werden.

Zur Online-Beantragung steigen Sie bitte unter www.eama.at ein und melden sich
entweder mit Ihrer Hauptbetriebsnummer oder Ihrer Handysignatur an.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Mehrfachantrag Flächen - Online sowie
im Abschnitt 2 RAT UND HILFE.

1.1.1 NAVIGATION ZU KUNDENDATEN

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Nach dem Einstieg in eAMA gelangen Sie über den Reiter „Kundendaten“ zur
Kundendatenübersicht. Unter dieser können Sie Ihre persönlichen Daten, Adresse,
Kontaktdaten und Bankverbindung einsehen und gegebenenfalls aktualisieren.

!
      Achtung:
      Überprüfen Sie bitte vor der Erfassung des Förderungsansuchens Ihre Kundendaten.

1.1.2 HAUPT- UND TEILBETRIEB

!
      Achtung:
      Erfassen Sie den Antrag immer unter Ihrer Hauptbetriebsnummer.

Bitte beachten Sie, falls Sie einen Betrieb mit Teilbetrieben führen, dass die Antragstellung
nur unter jener Betriebsnummer möglich ist, unter der Sie den Mehrfachantrag abgeben.
Ein Wechsel der Betriebsnummern ist unter folgendem Punkt möglich.

1.1.3 ERFASSUNG ANTRAG ZUCKERRÜBE
Über das Register „Zuckerrübe“ gelangen Sie zur Erfassungsmaske:

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Erfassung Flächenblock:
Sobald hier mindestens eine Zeile vollständig erfasst wurde, kann der Antrag mittels der
folgender Schaltfläche (rechts unten) zwischengespeichert werden:

           Hinweis:

    !
           Es ist pro geschädigtem Schlag eine Zeile zu erfassen, wobei alle Felder
           einer Zeile verpflichtend anzugeben sind.
           Wurde ein Schlag mehr als einmal wiederangebaut, ist dafür eine weitere
           Zeile auszufüllen.

Nehmen Sie die Schadensprotokolle der Österreichischen Hagelversicherung
(Frassschaden) bzw. das Gutachten eines anderen Sachverständigen als Grundlage her,
um die nachfolgenden Felder zu befüllen:

    !      Achtung: Nur wenn die wiederangebauten Flächen mit den Daten der
           ÖHV oder einem Gutachten übereinstimmen, können sie ausbezahlt
           werden!

    Betriebsnummer (BNR): Durch Aufrufen des Pfeils                 können sie in diesem
     Feld die Hauptbetriebs- oder, sofern vorhanden, die Teilbetriebsnummer auswählen,
     für die geschädigte Flächen erfasst werden sollen.

    Feldstücknummer (FS-Nr): Durch Anklicken                wird eine Liste mit all Ihren
     Ackerfeldstücken geöffnet. Dann kann die betroffene Feldstücks-Nummer ausgewählt
     werden und der dazugehörige Feldstückname (FS-Name) wird automatisch ergänzt.
     In der Auswahlliste werden nur Feldstücke mit der Nutzungsart Acker (A) angezeigt.

    Schlag-Nummer (Schlag-Nr): In der Auswahlliste werden alle Schläge des
     Feldstückes angezeigt. Nach der Auswahl des Schlages wird die entsprechende
     Fläche rechts davon als „Fläche MFA“ eingeblendet (Fläche auf 2 Kommastellen
     gerundet).

    Wiederangebaute Fläche (Wiederang Fläche): Erfassen Sie hier das
     Flächenausmaß des Schlages, das aufgrund des Schädlingsbefalls wiederangebaut

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wurde. Die Flächenangabe ist in ha mit 2 Dezimalstellen zu erfassen und darf nicht
     größer sein als der Wert in „Fläche MFA“.

    Geschädigte Kultur: Dieses Feld wird automatisch mit „Zuckerrübe“ befüllt, da die
     umgebrochene Fläche nur Zuckerrübe sein darf.

    Datum Umbruch: Hier ist das Datum auszuwählen, an dem der Schlag umgebrochen
     wurde.

    Wiederangebaute Kultur: Wählen Sie in diesem Feld die Schlagnutzungsart aus, mit
     der die betroffene Fläche wiederangebaut wurde.
     „Zuckerrübe“ wird in der Werteliste als erste Kultur angezeigt.
     Andere Nutzungen dürfen nur erfasst werden, wenn bereits einmal Zuckerrübe
     wiederangebaut wurde und trotz aller getroffenen Gesunderhaltungsmaßnahmen ein
     nochmaliger Anbau aus pflanzenbaulicher und betriebswirtschaftlicher Sicht nicht
     mehr sinnvoll war.

    Datum Wiederanbau: Hier ist das Datum auszuwählen, an dem der Schlag
     wiederangebaut wurde.

    X: Durch Anklicken dieser Schaltfläche werden alle Eingaben der jeweiligen Zeile
     wieder gelöscht.

Summe der gewährten agrarischen de-minimis-Förderungen gemäß VO (EU)
1408/2013
Agrarische de-minimis-Förderungen sind jene öffentlichen Zuwendungen, die einem
landwirtschaftlichen Unternehmen gewährt werden und in der Förderzusage als solche
bezeichnet werden. Informationen dazu erhalten Sie bei der entsprechenden
Förderungsstelle.
In den Feldern sind pro Kalenderjahr die Summen der agrarischen de-minimis-
Förderungen zu erfassen und durch Ankreuzen zu bestätigen.
Die Beträge müssen in folgendem Format angegeben werden: xxxx,xx (ohne
Tausenderpunkt, mit Komma als Dezimalstelle – siehe unten)
Die Felder sind mit 0,00 vorausgefüllt. Haben Sie keine agrarischen de-minimis-
Förderungen erhalten, müssen Sie nur das Kreuz bei „Ich bestätige, die Angaben zu den
de-minimis-Förderungen richtig und vollständig angegeben zu haben.“ setzen.

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Schadensbericht
    Österreichische Hagelversicherung (ÖHV): Sofern von der ÖHV ein
     Schadensprotokoll erstellt wurde, ist dieser Punkt auszuwählen.

    Gutachten von anderer Institution als der ÖHV: Wurde ein anderer
     Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens über die geschädigten Flächen
     beauftragt, wählen Sie diesen Punkt.
     In diesem Fall ist anschließend das entsprechende Gutachten mit einem Klick auf die
     umrandete Schaltfläche hochzuladen:

     Im nachfolgenden Dialogfenster ist verpflichtend eine Bezeichnung (zB:
     Gutachten_15.04.2021) für das hochzuladende Dokument anzugeben:

     Bereits hochgeladene Dokumente können über die folgenden Schaltflächen
     eingesehen bzw. wieder gelöscht werden (linke bzw. rechte der beiden Schaltflächen):

Formular für Verpflichtungserklärung
     Die Antragserfassung erfolgt durch den Förderwerber:

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Durch Anklicken des umrandeten Symbols wird das Dokument angezeigt. Erfolgt
        die Zustimmung, ist das Kästchen bei „Ich stimme der Verpflichtungserklärung zu.“
        anzuklicken.

     Erfassung erfolgt durch die BBK:

        Das Formular wird mittels der oberen der beiden Schaltflächen heruntergeladen
        und vom Förderwerber unterschrieben. Anschließend wird das Dokument mittels
        der unteren Schaltfläche wieder hochgeladen und das Kreuz bei
        „Verpflichtungserklärung unterschrieben“ gesetzt.

Formular für Einverständniserklärung zum Datenaustausch mit der ÖHV
Wurde im Abschnitt Schadensbericht die Österreichische Hagelversicherung (ÖHV)
angekreuzt, so ist hier anzugeben, ob das Einverständnis zum Datenaustausch für die
betreffende Fördermaßnahme gegeben wird.

     Die Antragserfassung erfolgt durch den Förderwerber:

        Durch Anklicken „Einverständniserklärung zum Datenaustausch mit der ÖHV
        herunterladen“ wird das Formular angezeigt. Erfolgt die Zustimmung, ist das
        Kästchen bei „Ich erkläre mein Einverständnis zum gegenseitigen Datenaustausch
        mit der ÖHV.“ anzuklicken.

     Die Antragserfassung erfolgt durch die BBK:

        Das Formular wird mittels Anklicken des oberen Links heruntergeladen und vom
        Förderwerber unterschrieben. Anschließend wird das Dokument mittels der unteren
        Schaltfläche wieder hochgeladen und das Kreuz bei „Einverständniserklärung
        unterschrieben“ gesetzt.

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Sollten Sie dem Datenaustausch mit der ÖHV nicht zustimmen, erscheint nach dem Klick
auf „Absenden“ eine entsprechende Fehlermeldung.
In diesem Fall sind zusätzlich die Schadensprotokolle der ÖHV im Abschnitt
Schadensbericht hochzuladen.

Absenden
Vor dem Absenden muss der Entwurf zumindest einmal gespeichert werden.

Drücken Sie dazu den Button:

Danach ist der Button                 aktiv.
Drücken Sie den Button „Absenden“, um den Antrag an die AMA zu übermitteln.
Nach dem Senden des Antrags erscheint folgende Meldung:

Erstellen eines pdf-Formulars mit den Antragsdaten:
Für einen gesendeten Antrag kann ein Formular erstellt werden.
Dafür drücken Sie den Button für die pdf-Anzeige im oberen rechten Teil des Antrags.
Wurde der Antrag bereits einmal gesendet, sehen Sie hier Ihre zuletzt gesendeten
Antragsdaten in einem Formular. Dieses können Sie für Dokumentationszwecke jederzeit
ausdrucken.

Eine weitere Möglichkeit Ihren Antrag ausdrucken zu können, ist der Aufruf des eArchivs
im eAMA.

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Das Jahr 2021 ist vorausgewählt. Geben Sie bei der Textsuche „Zucker“ ein und Sie
erhalten alle gesendeten Daten inklusive Einverständniserklärung und
Verpflichtungserklärung angezeigt.
Kreuzen Sie die gewünschten Formulare an und klicken Sie auf das Feld „Belege als PDF
anfordern“.

1.2   WIE IST MIT FEHLERMELDUNGEN UMZUGEHEN?

Beachten Sie bitte, dass zumindest eine Zeile mit einem geschädigten Schlag vollständig
ausgefüllt sein muss, um die erfassten Daten mittels der Schaltfläche „Als Entwurf
speichern“ zwischenspeichern zu können!
Vor dem „Absenden“ ist „Als Entwurf speichern“ zwingend anzuklicken!

Folgende Warnungen und Fehlermeldungen sind möglich:

         Meldung                                   Abhilfe
                                                   Erfassen Sie mindestens einen durch
         Es wurde keine wiederangebaute
                                                   Schädlingsbefall geschädigten und
         Fläche erfasst.
                                                   wiederangebauten Schlag.
         Die wiederangebaute Fläche darf
                                                   Geben Sie ein Flächenausmaß an/ein, das
         nicht größer sein, als die beantragte
                                                   maximal der “Fläche MFA” entspricht.
         Fläche.

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Meldung                                   Abhilfe
         Das Wiederanbaudatum zum
                                                   Korrigieren Sie die Angaben in den
         Feldstück FS-Nr/FS-Name und
                                                   Feldern “Datum Wiederanbau” und/oder
         Schlag-Nr muss nach dem
                                                   “Datum Umbruch”.
         Umbruchsdatum liegen.
         Das Umbruchsdatum für FS-Nr/FS-           Erfassen Sie das korrekte Datum im Feld
         Name/Schlag-Nr muss zwischen              “Datum Umbruch” am besten mittels des
         01.01.21 und 31.08.21 liegen.             Kalender-Symbols.
         Das Wiederanbaudatum für FS-
                                                   Erfassen Sie das korrekte Datum im Feld
         Nr/FS-Name/Schlag-Nr muss
                                                   “Datum Wiederanbau” am besten mittels
         zwischen 01.01.21 und 31.08.21
                                                   des Kalender-Symbols.
         liegen.
                                                   Der Betrag der de-minimis-Förderungen ist
                                                   mit Komma und 2 Dezimalstellen zu
         Ein oder mehrere Feld/-er zu de-
                                                   erfassen. Haben Sie im betreffenden Jahr
         minimis-Förderungen ist/sind rot
                                                   keine de-minimis-Förderungen erhalten, ist
         umrandet.
                                                   keine Korrektur des vorausgefüllten
                                                   Wertes “0,00” erforderlich.
                                                   Bestätigen Sie durch Ankreuzen die
         Das Kreuz "Angaben zu de-minimis-         richtige und vollständige Angabe der de-
         Förderungen eingetragen" wurde            minimis-Förderungen. Es muss auch
         nicht gesetzt.                            angekreuzt werden, wenn Sie keine de-
                                                   minimis-Förderungen erhalten haben.
         Es wurde weder das Kennzeichen
                                                   Wählen Sie hier aus, ob Sie über ein
         für Schadensbericht
                                                   Schadensprotokoll der ÖHV oder über ein
         'Österreichische Hagelversicherung
                                                   Gutachten einer anderen Institution
         (ÖHV)' noch 'Gutachten von anderer
                                                   verfügen.
         Institution als der ÖHV' angekreuzt.
         Es wurde 'Gutachten von anderer           Laden Sie die entsprechenden Gutachten
         Institution als der ÖHV' angekreuzt,      mittels der durch einen Pfeil symbolisierten
         aber keine Gutachten hochgeladen.         Schaltfläche hoch.
                                                   Klicken Sie das Feld "Ich stimme der
         Die Unterschrift zur                      Verpflichtungserklärung zu." bzw.
         Verpflichtungserklärung fehlt!            "Verpflichtungserklärung unterschrieben"
                                                   an.
                                                   Gilt nur bei Erfassung des Antrags durch
         Es wurde keine
                                                   die BBK:
         Verpflichtungserklärung
                                                   Laden Sie die Verpflichtungserklärung
         hochgeladen!
                                                   hoch.
         Die Zustimmung zur                        Gilt nur bei Auswahl “Österreichische
         Einverständniserklärung für den           Hagelversicherung (ÖHV):
         Datenaustausch mit der ÖHV fehlt!         Klicken Sie das Feld “Ich stimme der

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Meldung                                      Abhilfe
          Bitte erklären Sie Ihr Einverständnis        Einverständniserklärung zu” bzw.
          oder laden Sie die                           “Einverständniserklärung unterschrieben”
          Schadensprotokolle 'Fraßschaden'             an, ODER laden Sie das/die
          der Hagelversicherung selber hoch.           Schadensprotokoll/-e mittels der durch
          Ansonsten kann Ihr Antrag nicht              einen Pfeil symbolisierten Schaltfläche
          gesendet werden.                             hoch.

1.3   KORREKTUREN

Um Daten des bereits gesendeten Antrags zu korrigieren, klicken Sie auf:

Anschließend können Sie sämtliche Angaben korrigieren bzw. auch zusätzliche Schläge
erfassen.
Erfolgt die Beantragung durch die BBK, sind die Verpflichtungserklärung und
gegebenenfalls die Einverständniserklärung erneut hochzuladen.
Durch Klick auf                       werden die korrigierten Daten an die Datenbank
übermittelt.

Nach dem Senden der Korrektur erscheint folgende Meldung:

Nach Ende der Antragsfrist (ab 16.06.2021) können keine Änderungen mehr durchgeführt
werden. Beim Aufruf des Registers „Zuckerrübe“ werden nur mehr die bereits beantragten
Daten angezeigt.

           Hinweis:

      !
           Sollten Sie bis zum 15.06. Korrekturen im MFA 2021 vornehmen und
           Schläge betroffen sein, die auch im Antrag Zuckerrübe erfasst wurden,
           dann ist dieser ggf. ebenfalls anzupassen.

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1.4   WAS PASSIERT NACH DER ANTRAGSTELLUNG
Nach Ablauf der Antragsfrist werden die beantragten wiederangebauten Flächen zwecks
Überprüfung auf Korrektheit an die Österreichische Hagelversicherung (ÖHV) übermittelt
oder, falls ein Gutachten einer anderen Institution als der ÖHV vorhanden ist, an die
Zuständigen der betreffenden Bundesländer.
Liegt kein Einverständnis des Antragstellers zum Datenaustausch zwischen AMA und
ÖHV vor, dann werden die hochgeladenen Dokumente der Hagelversicherung ebenfalls
von den Zuständigen der Länder beurteilt.
Die bestätigten Flächen werden anschließend für die Berechnung des Förderbetrages
herangezogen (inklusive Berücksichtigung einer evtl. Überschreitung der de-minimis-
Obergrenze).
Die Länder überprüfen die Höhe der angegebenen de-minimis-Förderungen und geben
den Betrag zur Auszahlung frei.
Die Auszahlung erfolgt am 13.10.2021.
Jeder Antragsteller erhält eine Mitteilung über Gewährung oder Ablehnung der Förderung.

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2 RAT UND HILFE

2.1   ALLGEMEINES ZUM EINSTIEG IN EAMA

2.1.1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN:
Für die Arbeit mit eAMA wird empfohlen, eine aktuelle Software zu verwenden. Achten Sie
aus sicherheitstechnischen Gründen darauf, dass Ihr Betriebssystem auf dem neuesten
Stand ist. Durch das Installieren erforderlicher Updates stellen Sie die Funktionalität von
www.eama.at sicher.

Allgemeine Hinweise
     Aus Sicherheitsgründen werden Sie nach 60 Minuten Inaktivität automatisch von
      eAMA abgemeldet; nicht gespeicherte Daten gehen dabei verloren. Speichern Sie
      daher regelmäßig Ihre erfassten Daten!
     Während der Wartungszeiten ist eAMA nicht erreichbar. Die aktuellen Termine
      entnehmen Sie der eAMA-Startseite.
     Funktioniert der Einstieg nicht, beachten Sie die auftretende Meldung. Versuchen Sie
      es nach einiger Zeit wieder oder kontaktieren Sie die AMA. Kontaktinformationen
      finden Sie im eAMA unter „Kontakt“.
Verwenden Sie zum Navigieren ausschließlich die Funktionen unserer Homepage
      und nicht die Ihres Browsers.
     Folgende Browser werden empfohlen: Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge

2.2   ANMELDUNG MIT DEN ZUGANGSDATEN

!     Achtung:
      Eine Anmeldung mit Handysignatur oder PIN-Code ist nur möglich, wenn der land-
      und forstwirtschaftliche Betrieb bereits in der AMA angelegt ist. Liegt dies nicht vor,
      wenden Sie sich bitte zwecks Betriebsneuanlage im System der AMA an Ihre
      zuständige Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene.

Unter www.eama.at gelangen Sie zur Startseite von eAMA.

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Anmeldung eAMA

Durch Klick auf „Anmelden“ gelangen Sie zur Anmeldeübersicht. Hier können Sie
auswählen, ob Sie die Anmeldung mittels „Handy-Signatur“ oder „eAMA-PIN-Code“
durchführen wollen.

Anmelden mittels Handy-Signatur

Nach der Eingabe der „Mobiltelefonnummer“ und des „Signatur Passworts“ muss mit dem
Button „Identifizieren“ ein TAN angefordert werden. Dieser wird via SMS übermittelt. Nach
Eingabe des TAN und Klick auf „Signieren“ erfolgt die Anmeldung bei Ihrem
Benutzerkonto.

Anmelden mittels eAMA PIN-Code
Durch die Eingabe der „Klienten- oder Betriebsnummer“ und des „PIN-Codes“ und Klick
auf „Anmelden“ melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto an.

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Anmeldung nicht erfolgreich?
Achten Sie auf eine korrekte Eingabe der Zugangsdaten. Wenn Sie über keine aktuellen
Zugangsdaten verfügen, können neue Zugangsdaten unter „PIN-Code anfordern“
angefordert werden. Wenn Sie „PIN-Code anfordern“ anklicken und bestätigen, wird der alte
PIN automatisch gesperrt.

Unter „Jetzt registrieren!“ kann eine Neuanmeldung durchgeführt werden. Neue
Zugangsdaten werden innerhalb weniger Tage per Post an die zuletzt bekannt gegebene
Adresse zugestellt.
Bei Fragen zur Anmeldung mit der Handy-Signatur stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Agrarmarkt Austria gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter
www.ama.at/Fachliche-Informationen/eAMA-Das-Internetserviceportal/Kontakt.
Informationen zur Handy-Signatur finden Sie unter
https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/Handy-Signatur---Der-digitale-
Ausweis.html. Hier befindet sich auch ein Link zur Liste der Registrierungsstellen. Die
Vorbereitung zur Freischaltung der Handy-Signatur ist auch über die
Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene möglich.

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2.3    ANSPRECHPARTNER

Bei Fragen zur Antragserfassung wenden Sie sich bitte schriftlich an: az@ama.gv.at
Per Telefon an:
      DI Kerstin Preinstorfer:        050 3151 7630
      Ing. Leopold Schiefer:          050 3151 274

Bei Fragen oder Problemen zum Einstieg in eAMA:
      Anfragen per E-Mail an einstiegshilfe@ama.gv.at
      Telefon-Hotline: 050 3151 99 (Mo bis Fr von 7:00 bis 20:00 Uhr)

Bei Fragen zur Betriebsneuanlage wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige
Bezirksbauernkammer.

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Die Verwaltungsbehörde ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus.
Dieses Merkblatt dient als Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Die
Ausführungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden
Rechtsgrundlagen. Änderungen werden auf unserer Homepage www.ama.at aktuell
gehalten.
Zur besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Merkblatt die männliche Wortform
gewählt. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes beziehen sich diese Formulierungen
selbstverständlich auf Personen jeden Geschlechts. Ebenso erstreckt sich der Begriff Ehe
gleichermaßen auf eingetragene Partnerschaften.

Impressum
Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria
Redaktion: GBII/Abt4 – Referat 15
Dresdner Straße 70
1200 Wien
UID-Nr.: ATU16305503
Telefon: +43 50 3151 - 99
Fax: +43 50 3151 - 6607
E-Mail: az@ama.gv.at

Vertretungsbefugt:
Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich II
Dr. Richard Leutner, Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich I

Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, eingerichtete juristische
Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz
der Aufsicht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Verlagsrechte: Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Alle Rechte sind vorbehalten. Nachdruck und Auswertung der von der AGRARMARKT AUSTRIA erhobenen
Daten sind mit Quellenangabe gestattet.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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