AUSFÜLLHILFE UND MERKBLATT - Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit Umbrüchen und ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
K-Ö AUSFÜLLHILFE UND MERKBLATT Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit Umbrüchen und Wiederanbau von Zuckerrübenkulturen im Bewirtschaftungsjahr 2021 STAND April 2021 Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0 Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680 und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0
INHALT 1 Ausfüllanleitung Online-Erfassung Wiederanbau Zuckerrübe 2021 ...................... 3 1.1 ONLINE-BEANTRAGUNG................................................................................ 3 1.1.1 Navigation zu Kundendaten ............................................................................. 3 1.1.2 Haupt- und Teilbetrieb ...................................................................................... 4 1.1.3 Erfassung Antrag Zuckerrübe .......................................................................... 4 1.2 Wie ist mit Fehlermeldungen umzugehen? ..................................................... 10 1.3 Korrekturen ..................................................................................................... 12 1.4 Was passiert nach der Antragstellung ............................................................ 13 2 RAT UND HILFE ................................................................................................. 14 2.1 Allgemeines zum Einstieg in eAMA ................................................................ 14 2.1.1 Technische Anforderungen: ........................................................................... 14 2.2 Anmeldung mit den Zugangsdaten ................................................................. 14 2.3 Ansprechpartner ............................................................................................. 17 Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 2 von 18 www.eama.at | www.ama.at
1 AUSFÜLLANLEITUNG ONLINE-ERFASSUNG WIEDERANBAU ZUCKERRÜBE 2021 1.1 ONLINE-BEANTRAGUNG Das folgende Kapitel enthält eine Anleitung zur Online-Beantragung des Direktzuschusses zur Abfederung der höheren Aufwendungen im Falle von massivem Schädlingsbefall in Zusammenhang mit Umbrüchen und Wiederanbau von Zuckerrübenkulturen im Bewirtschaftungsjahr 2021 (Sonderrichtlinie Zuckerrübe). ! Hinweis: Die Antragstellung ist vom 15.05.2021 bis zum 15.06.2021 möglich. Bitte beachten Sie zudem folgende Förderungsvoraussetzungen: Der Betriebssitz Ihres Hauptbetriebes liegt in einem der Bundesländer, die an der Förderungsmaßnahme teilnehmen, das sind konkret: Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien. Für den Betrieb wurde ein MFA 2021 gesendet. Mindestens 0,5 ha Zuckerrübenfläche Ihres Betriebes mussten aufgrund massiven Schädlingsbefalls bis zum Ende der MFA-Antragsfrist umgebrochen und wiederangebaut werden. Es liegt ein Schadensbericht der österreichischen Hagelversicherung vor oder ein gleichwertiges Gutachten eines geeigneten Sachverständigen (Info für Sachverständige siehe BMLRT_Zuckerruebe2021). Es wurden Gesunderhaltungsmaßnahmen getroffen (Aufzeichnungen), trotzdem musste(n) der/die Zuckerrübenschläge umgebrochen und wiederangebaut werden. Zur Online-Beantragung steigen Sie bitte unter www.eama.at ein und melden sich entweder mit Ihrer Hauptbetriebsnummer oder Ihrer Handysignatur an. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Mehrfachantrag Flächen - Online sowie im Abschnitt 2 RAT UND HILFE. 1.1.1 NAVIGATION ZU KUNDENDATEN Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 3 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Nach dem Einstieg in eAMA gelangen Sie über den Reiter „Kundendaten“ zur Kundendatenübersicht. Unter dieser können Sie Ihre persönlichen Daten, Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung einsehen und gegebenenfalls aktualisieren. ! Achtung: Überprüfen Sie bitte vor der Erfassung des Förderungsansuchens Ihre Kundendaten. 1.1.2 HAUPT- UND TEILBETRIEB ! Achtung: Erfassen Sie den Antrag immer unter Ihrer Hauptbetriebsnummer. Bitte beachten Sie, falls Sie einen Betrieb mit Teilbetrieben führen, dass die Antragstellung nur unter jener Betriebsnummer möglich ist, unter der Sie den Mehrfachantrag abgeben. Ein Wechsel der Betriebsnummern ist unter folgendem Punkt möglich. 1.1.3 ERFASSUNG ANTRAG ZUCKERRÜBE Über das Register „Zuckerrübe“ gelangen Sie zur Erfassungsmaske: Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 4 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Erfassung Flächenblock: Sobald hier mindestens eine Zeile vollständig erfasst wurde, kann der Antrag mittels der folgender Schaltfläche (rechts unten) zwischengespeichert werden: Hinweis: ! Es ist pro geschädigtem Schlag eine Zeile zu erfassen, wobei alle Felder einer Zeile verpflichtend anzugeben sind. Wurde ein Schlag mehr als einmal wiederangebaut, ist dafür eine weitere Zeile auszufüllen. Nehmen Sie die Schadensprotokolle der Österreichischen Hagelversicherung (Frassschaden) bzw. das Gutachten eines anderen Sachverständigen als Grundlage her, um die nachfolgenden Felder zu befüllen: ! Achtung: Nur wenn die wiederangebauten Flächen mit den Daten der ÖHV oder einem Gutachten übereinstimmen, können sie ausbezahlt werden! Betriebsnummer (BNR): Durch Aufrufen des Pfeils können sie in diesem Feld die Hauptbetriebs- oder, sofern vorhanden, die Teilbetriebsnummer auswählen, für die geschädigte Flächen erfasst werden sollen. Feldstücknummer (FS-Nr): Durch Anklicken wird eine Liste mit all Ihren Ackerfeldstücken geöffnet. Dann kann die betroffene Feldstücks-Nummer ausgewählt werden und der dazugehörige Feldstückname (FS-Name) wird automatisch ergänzt. In der Auswahlliste werden nur Feldstücke mit der Nutzungsart Acker (A) angezeigt. Schlag-Nummer (Schlag-Nr): In der Auswahlliste werden alle Schläge des Feldstückes angezeigt. Nach der Auswahl des Schlages wird die entsprechende Fläche rechts davon als „Fläche MFA“ eingeblendet (Fläche auf 2 Kommastellen gerundet). Wiederangebaute Fläche (Wiederang Fläche): Erfassen Sie hier das Flächenausmaß des Schlages, das aufgrund des Schädlingsbefalls wiederangebaut Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 5 von 18 www.eama.at | www.ama.at
wurde. Die Flächenangabe ist in ha mit 2 Dezimalstellen zu erfassen und darf nicht größer sein als der Wert in „Fläche MFA“. Geschädigte Kultur: Dieses Feld wird automatisch mit „Zuckerrübe“ befüllt, da die umgebrochene Fläche nur Zuckerrübe sein darf. Datum Umbruch: Hier ist das Datum auszuwählen, an dem der Schlag umgebrochen wurde. Wiederangebaute Kultur: Wählen Sie in diesem Feld die Schlagnutzungsart aus, mit der die betroffene Fläche wiederangebaut wurde. „Zuckerrübe“ wird in der Werteliste als erste Kultur angezeigt. Andere Nutzungen dürfen nur erfasst werden, wenn bereits einmal Zuckerrübe wiederangebaut wurde und trotz aller getroffenen Gesunderhaltungsmaßnahmen ein nochmaliger Anbau aus pflanzenbaulicher und betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll war. Datum Wiederanbau: Hier ist das Datum auszuwählen, an dem der Schlag wiederangebaut wurde. X: Durch Anklicken dieser Schaltfläche werden alle Eingaben der jeweiligen Zeile wieder gelöscht. Summe der gewährten agrarischen de-minimis-Förderungen gemäß VO (EU) 1408/2013 Agrarische de-minimis-Förderungen sind jene öffentlichen Zuwendungen, die einem landwirtschaftlichen Unternehmen gewährt werden und in der Förderzusage als solche bezeichnet werden. Informationen dazu erhalten Sie bei der entsprechenden Förderungsstelle. In den Feldern sind pro Kalenderjahr die Summen der agrarischen de-minimis- Förderungen zu erfassen und durch Ankreuzen zu bestätigen. Die Beträge müssen in folgendem Format angegeben werden: xxxx,xx (ohne Tausenderpunkt, mit Komma als Dezimalstelle – siehe unten) Die Felder sind mit 0,00 vorausgefüllt. Haben Sie keine agrarischen de-minimis- Förderungen erhalten, müssen Sie nur das Kreuz bei „Ich bestätige, die Angaben zu den de-minimis-Förderungen richtig und vollständig angegeben zu haben.“ setzen. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 6 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Schadensbericht Österreichische Hagelversicherung (ÖHV): Sofern von der ÖHV ein Schadensprotokoll erstellt wurde, ist dieser Punkt auszuwählen. Gutachten von anderer Institution als der ÖHV: Wurde ein anderer Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens über die geschädigten Flächen beauftragt, wählen Sie diesen Punkt. In diesem Fall ist anschließend das entsprechende Gutachten mit einem Klick auf die umrandete Schaltfläche hochzuladen: Im nachfolgenden Dialogfenster ist verpflichtend eine Bezeichnung (zB: Gutachten_15.04.2021) für das hochzuladende Dokument anzugeben: Bereits hochgeladene Dokumente können über die folgenden Schaltflächen eingesehen bzw. wieder gelöscht werden (linke bzw. rechte der beiden Schaltflächen): Formular für Verpflichtungserklärung Die Antragserfassung erfolgt durch den Förderwerber: Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 7 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Durch Anklicken des umrandeten Symbols wird das Dokument angezeigt. Erfolgt die Zustimmung, ist das Kästchen bei „Ich stimme der Verpflichtungserklärung zu.“ anzuklicken. Erfassung erfolgt durch die BBK: Das Formular wird mittels der oberen der beiden Schaltflächen heruntergeladen und vom Förderwerber unterschrieben. Anschließend wird das Dokument mittels der unteren Schaltfläche wieder hochgeladen und das Kreuz bei „Verpflichtungserklärung unterschrieben“ gesetzt. Formular für Einverständniserklärung zum Datenaustausch mit der ÖHV Wurde im Abschnitt Schadensbericht die Österreichische Hagelversicherung (ÖHV) angekreuzt, so ist hier anzugeben, ob das Einverständnis zum Datenaustausch für die betreffende Fördermaßnahme gegeben wird. Die Antragserfassung erfolgt durch den Förderwerber: Durch Anklicken „Einverständniserklärung zum Datenaustausch mit der ÖHV herunterladen“ wird das Formular angezeigt. Erfolgt die Zustimmung, ist das Kästchen bei „Ich erkläre mein Einverständnis zum gegenseitigen Datenaustausch mit der ÖHV.“ anzuklicken. Die Antragserfassung erfolgt durch die BBK: Das Formular wird mittels Anklicken des oberen Links heruntergeladen und vom Förderwerber unterschrieben. Anschließend wird das Dokument mittels der unteren Schaltfläche wieder hochgeladen und das Kreuz bei „Einverständniserklärung unterschrieben“ gesetzt. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 8 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Sollten Sie dem Datenaustausch mit der ÖHV nicht zustimmen, erscheint nach dem Klick auf „Absenden“ eine entsprechende Fehlermeldung. In diesem Fall sind zusätzlich die Schadensprotokolle der ÖHV im Abschnitt Schadensbericht hochzuladen. Absenden Vor dem Absenden muss der Entwurf zumindest einmal gespeichert werden. Drücken Sie dazu den Button: Danach ist der Button aktiv. Drücken Sie den Button „Absenden“, um den Antrag an die AMA zu übermitteln. Nach dem Senden des Antrags erscheint folgende Meldung: Erstellen eines pdf-Formulars mit den Antragsdaten: Für einen gesendeten Antrag kann ein Formular erstellt werden. Dafür drücken Sie den Button für die pdf-Anzeige im oberen rechten Teil des Antrags. Wurde der Antrag bereits einmal gesendet, sehen Sie hier Ihre zuletzt gesendeten Antragsdaten in einem Formular. Dieses können Sie für Dokumentationszwecke jederzeit ausdrucken. Eine weitere Möglichkeit Ihren Antrag ausdrucken zu können, ist der Aufruf des eArchivs im eAMA. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 9 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Das Jahr 2021 ist vorausgewählt. Geben Sie bei der Textsuche „Zucker“ ein und Sie erhalten alle gesendeten Daten inklusive Einverständniserklärung und Verpflichtungserklärung angezeigt. Kreuzen Sie die gewünschten Formulare an und klicken Sie auf das Feld „Belege als PDF anfordern“. 1.2 WIE IST MIT FEHLERMELDUNGEN UMZUGEHEN? Beachten Sie bitte, dass zumindest eine Zeile mit einem geschädigten Schlag vollständig ausgefüllt sein muss, um die erfassten Daten mittels der Schaltfläche „Als Entwurf speichern“ zwischenspeichern zu können! Vor dem „Absenden“ ist „Als Entwurf speichern“ zwingend anzuklicken! Folgende Warnungen und Fehlermeldungen sind möglich: Meldung Abhilfe Erfassen Sie mindestens einen durch Es wurde keine wiederangebaute Schädlingsbefall geschädigten und Fläche erfasst. wiederangebauten Schlag. Die wiederangebaute Fläche darf Geben Sie ein Flächenausmaß an/ein, das nicht größer sein, als die beantragte maximal der “Fläche MFA” entspricht. Fläche. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 10 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Meldung Abhilfe Das Wiederanbaudatum zum Korrigieren Sie die Angaben in den Feldstück FS-Nr/FS-Name und Feldern “Datum Wiederanbau” und/oder Schlag-Nr muss nach dem “Datum Umbruch”. Umbruchsdatum liegen. Das Umbruchsdatum für FS-Nr/FS- Erfassen Sie das korrekte Datum im Feld Name/Schlag-Nr muss zwischen “Datum Umbruch” am besten mittels des 01.01.21 und 31.08.21 liegen. Kalender-Symbols. Das Wiederanbaudatum für FS- Erfassen Sie das korrekte Datum im Feld Nr/FS-Name/Schlag-Nr muss “Datum Wiederanbau” am besten mittels zwischen 01.01.21 und 31.08.21 des Kalender-Symbols. liegen. Der Betrag der de-minimis-Förderungen ist mit Komma und 2 Dezimalstellen zu Ein oder mehrere Feld/-er zu de- erfassen. Haben Sie im betreffenden Jahr minimis-Förderungen ist/sind rot keine de-minimis-Förderungen erhalten, ist umrandet. keine Korrektur des vorausgefüllten Wertes “0,00” erforderlich. Bestätigen Sie durch Ankreuzen die Das Kreuz "Angaben zu de-minimis- richtige und vollständige Angabe der de- Förderungen eingetragen" wurde minimis-Förderungen. Es muss auch nicht gesetzt. angekreuzt werden, wenn Sie keine de- minimis-Förderungen erhalten haben. Es wurde weder das Kennzeichen Wählen Sie hier aus, ob Sie über ein für Schadensbericht Schadensprotokoll der ÖHV oder über ein 'Österreichische Hagelversicherung Gutachten einer anderen Institution (ÖHV)' noch 'Gutachten von anderer verfügen. Institution als der ÖHV' angekreuzt. Es wurde 'Gutachten von anderer Laden Sie die entsprechenden Gutachten Institution als der ÖHV' angekreuzt, mittels der durch einen Pfeil symbolisierten aber keine Gutachten hochgeladen. Schaltfläche hoch. Klicken Sie das Feld "Ich stimme der Die Unterschrift zur Verpflichtungserklärung zu." bzw. Verpflichtungserklärung fehlt! "Verpflichtungserklärung unterschrieben" an. Gilt nur bei Erfassung des Antrags durch Es wurde keine die BBK: Verpflichtungserklärung Laden Sie die Verpflichtungserklärung hochgeladen! hoch. Die Zustimmung zur Gilt nur bei Auswahl “Österreichische Einverständniserklärung für den Hagelversicherung (ÖHV): Datenaustausch mit der ÖHV fehlt! Klicken Sie das Feld “Ich stimme der Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 11 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Meldung Abhilfe Bitte erklären Sie Ihr Einverständnis Einverständniserklärung zu” bzw. oder laden Sie die “Einverständniserklärung unterschrieben” Schadensprotokolle 'Fraßschaden' an, ODER laden Sie das/die der Hagelversicherung selber hoch. Schadensprotokoll/-e mittels der durch Ansonsten kann Ihr Antrag nicht einen Pfeil symbolisierten Schaltfläche gesendet werden. hoch. 1.3 KORREKTUREN Um Daten des bereits gesendeten Antrags zu korrigieren, klicken Sie auf: Anschließend können Sie sämtliche Angaben korrigieren bzw. auch zusätzliche Schläge erfassen. Erfolgt die Beantragung durch die BBK, sind die Verpflichtungserklärung und gegebenenfalls die Einverständniserklärung erneut hochzuladen. Durch Klick auf werden die korrigierten Daten an die Datenbank übermittelt. Nach dem Senden der Korrektur erscheint folgende Meldung: Nach Ende der Antragsfrist (ab 16.06.2021) können keine Änderungen mehr durchgeführt werden. Beim Aufruf des Registers „Zuckerrübe“ werden nur mehr die bereits beantragten Daten angezeigt. Hinweis: ! Sollten Sie bis zum 15.06. Korrekturen im MFA 2021 vornehmen und Schläge betroffen sein, die auch im Antrag Zuckerrübe erfasst wurden, dann ist dieser ggf. ebenfalls anzupassen. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 12 von 18 www.eama.at | www.ama.at
1.4 WAS PASSIERT NACH DER ANTRAGSTELLUNG Nach Ablauf der Antragsfrist werden die beantragten wiederangebauten Flächen zwecks Überprüfung auf Korrektheit an die Österreichische Hagelversicherung (ÖHV) übermittelt oder, falls ein Gutachten einer anderen Institution als der ÖHV vorhanden ist, an die Zuständigen der betreffenden Bundesländer. Liegt kein Einverständnis des Antragstellers zum Datenaustausch zwischen AMA und ÖHV vor, dann werden die hochgeladenen Dokumente der Hagelversicherung ebenfalls von den Zuständigen der Länder beurteilt. Die bestätigten Flächen werden anschließend für die Berechnung des Förderbetrages herangezogen (inklusive Berücksichtigung einer evtl. Überschreitung der de-minimis- Obergrenze). Die Länder überprüfen die Höhe der angegebenen de-minimis-Förderungen und geben den Betrag zur Auszahlung frei. Die Auszahlung erfolgt am 13.10.2021. Jeder Antragsteller erhält eine Mitteilung über Gewährung oder Ablehnung der Förderung. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 13 von 18 www.eama.at | www.ama.at
2 RAT UND HILFE 2.1 ALLGEMEINES ZUM EINSTIEG IN EAMA 2.1.1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN: Für die Arbeit mit eAMA wird empfohlen, eine aktuelle Software zu verwenden. Achten Sie aus sicherheitstechnischen Gründen darauf, dass Ihr Betriebssystem auf dem neuesten Stand ist. Durch das Installieren erforderlicher Updates stellen Sie die Funktionalität von www.eama.at sicher. Allgemeine Hinweise Aus Sicherheitsgründen werden Sie nach 60 Minuten Inaktivität automatisch von eAMA abgemeldet; nicht gespeicherte Daten gehen dabei verloren. Speichern Sie daher regelmäßig Ihre erfassten Daten! Während der Wartungszeiten ist eAMA nicht erreichbar. Die aktuellen Termine entnehmen Sie der eAMA-Startseite. Funktioniert der Einstieg nicht, beachten Sie die auftretende Meldung. Versuchen Sie es nach einiger Zeit wieder oder kontaktieren Sie die AMA. Kontaktinformationen finden Sie im eAMA unter „Kontakt“. Verwenden Sie zum Navigieren ausschließlich die Funktionen unserer Homepage und nicht die Ihres Browsers. Folgende Browser werden empfohlen: Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge 2.2 ANMELDUNG MIT DEN ZUGANGSDATEN ! Achtung: Eine Anmeldung mit Handysignatur oder PIN-Code ist nur möglich, wenn der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bereits in der AMA angelegt ist. Liegt dies nicht vor, wenden Sie sich bitte zwecks Betriebsneuanlage im System der AMA an Ihre zuständige Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene. Unter www.eama.at gelangen Sie zur Startseite von eAMA. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 14 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Anmeldung eAMA Durch Klick auf „Anmelden“ gelangen Sie zur Anmeldeübersicht. Hier können Sie auswählen, ob Sie die Anmeldung mittels „Handy-Signatur“ oder „eAMA-PIN-Code“ durchführen wollen. Anmelden mittels Handy-Signatur Nach der Eingabe der „Mobiltelefonnummer“ und des „Signatur Passworts“ muss mit dem Button „Identifizieren“ ein TAN angefordert werden. Dieser wird via SMS übermittelt. Nach Eingabe des TAN und Klick auf „Signieren“ erfolgt die Anmeldung bei Ihrem Benutzerkonto. Anmelden mittels eAMA PIN-Code Durch die Eingabe der „Klienten- oder Betriebsnummer“ und des „PIN-Codes“ und Klick auf „Anmelden“ melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto an. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 15 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Anmeldung nicht erfolgreich? Achten Sie auf eine korrekte Eingabe der Zugangsdaten. Wenn Sie über keine aktuellen Zugangsdaten verfügen, können neue Zugangsdaten unter „PIN-Code anfordern“ angefordert werden. Wenn Sie „PIN-Code anfordern“ anklicken und bestätigen, wird der alte PIN automatisch gesperrt. Unter „Jetzt registrieren!“ kann eine Neuanmeldung durchgeführt werden. Neue Zugangsdaten werden innerhalb weniger Tage per Post an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zugestellt. Bei Fragen zur Anmeldung mit der Handy-Signatur stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agrarmarkt Austria gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/eAMA-Das-Internetserviceportal/Kontakt. Informationen zur Handy-Signatur finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/Handy-Signatur---Der-digitale- Ausweis.html. Hier befindet sich auch ein Link zur Liste der Registrierungsstellen. Die Vorbereitung zur Freischaltung der Handy-Signatur ist auch über die Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene möglich. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 16 von 18 www.eama.at | www.ama.at
2.3 ANSPRECHPARTNER Bei Fragen zur Antragserfassung wenden Sie sich bitte schriftlich an: az@ama.gv.at Per Telefon an: DI Kerstin Preinstorfer: 050 3151 7630 Ing. Leopold Schiefer: 050 3151 274 Bei Fragen oder Problemen zum Einstieg in eAMA: Anfragen per E-Mail an einstiegshilfe@ama.gv.at Telefon-Hotline: 050 3151 99 (Mo bis Fr von 7:00 bis 20:00 Uhr) Bei Fragen zur Betriebsneuanlage wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 17 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Die Verwaltungsbehörde ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Dieses Merkblatt dient als Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Die Ausführungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden Rechtsgrundlagen. Änderungen werden auf unserer Homepage www.ama.at aktuell gehalten. Zur besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Merkblatt die männliche Wortform gewählt. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes beziehen sich diese Formulierungen selbstverständlich auf Personen jeden Geschlechts. Ebenso erstreckt sich der Begriff Ehe gleichermaßen auf eingetragene Partnerschaften. Impressum Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria Redaktion: GBII/Abt4 – Referat 15 Dresdner Straße 70 1200 Wien UID-Nr.: ATU16305503 Telefon: +43 50 3151 - 99 Fax: +43 50 3151 - 6607 E-Mail: az@ama.gv.at Vertretungsbefugt: Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich II Dr. Richard Leutner, Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich I Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Verlagsrechte: Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Nachdruck und Auswertung der von der AGRARMARKT AUSTRIA erhobenen Daten sind mit Quellenangabe gestattet. Alle Angaben ohne Gewähr. Ausfüllhilfe Wiederanbau Zuckerrübe Seite 18 von 18 www.eama.at | www.ama.at
Sie können auch lesen