Patientenproben richtig versenden - Gefahrgutrechtliche Hinweise nach ADR 2019 für Human- und Tiermedizin - BGW
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Patientenproben richtig versenden Gefahrgutrechtliche Hinweise nach ADR 2019 für Human- und Tiermedizin FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Patientenproben richtig versenden Gefahrgutrechtliche Hinweise nach ADR 2019 für Human- und Tiermedizin FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Impressum Patientenproben richtig versenden Erstveröffentlichung 05/2016, Stand 02/2019 © 2016 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgegeben von Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de Bestellnummer BGW 09-19-011 Autor Dr. André Heinemann, BGW-Bereich Gefahrstoffe und Toxikologie Fachliche Beratung Thorsten Pries, BGW-Produktentwicklung Redaktion Linda Tappe, BGW-Kommunikation Fotos Titel: Bertram Solcher, Seite 6: Cylonphoto (Fotolia), Seite 9: Henrik Dolle (Fotolia) Gestaltung, Satz und Illustrationen Konturenreich, Matthias Hugo Druck Schirmer Medien GmbH & Co. KG, Ulm-Donautal 4 Impressum
Inhalt 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2 Patientenproben nach Gefahren einteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.1 Gefahrgutrechtliche Kategorie A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.2 Gefahrgutrechtliche Kategorie B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2.3 Freigestellte Proben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2.4 Sonstige freigestellte Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3 Der Versand von Patientenproben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.1 Wie werden Patientenproben unter UN 2814 und UN 2900 versendet? . . . . . . . 11 3.2 Wie werden Patientenproben unter UN 3373 versendet? . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.3 Wie werden freigestellte medizinische Proben versendet? . . . . . . . . . . . . . . 15 Literatur und Ansprechperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Inhalt 5
1 Einleitung Die Untersuchung von Blut- und Gewebe Eine besondere Bedeutung für den Versand proben im Labor ist häufig notwendig, um von Proben besitzt das Europäische Über- eine richtige Diagnose für erkrankte Men- einkommen über die internationale Beför Unser Tipp schen und Tiere zu stellen. Bei Handhabung derung gefährlicher Güter auf der Straße Ausführliche Infos und Vorbereitung des Versands der Proben (ADR*), das auf der Grundlage weltweit gül- zur Gefährdungs- besteht für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitar- tiger Empfehlungen der Vereinten Nationen beurteilung gibt es in beiter jederzeit die Möglichkeit, dass sie (UN) alle zwei Jahre überprüft und gegebe- der Broschüre „BGW gefährlichen Infektionserregern ausgesetzt nenfalls aktualisiert wird. Für die Luftfahrt, check – Gefährdungs- beurteilung“ für werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeur- den Schienen- und Schiffverkehr bestehen Ihre Branche. Zu teilung müssen Sie diese Risiken bewerten entsprechende Vereinbarungen. bestellen über und mit geeigneten Schutzmaßnahmen aus- www.bgw-online.de. schließen oder hinreichend minimieren – Diese Broschüre veranschaulicht die rechtli- und Ihre Beschäftigten dahingehend unter- chen Regelungen, auf die alle beteiligten weisen. Personen bei Einstufung, Verpackung, Kenn- zeichnung und Transport der Patientenpro- Darüber hinaus bringen Sie Ihre Proben per ben achten müssen, und bietet praktische Kurier- oder Paketdienst auf den Weg ins Hilfestellungen für den Versand. Labor. Auch diese Transporte sind natürlich risikobehaftet. Da in der Transportkette Stö- Was gehört zu Patientenproben? rungen auftreten können und den Beteiligten die Risiken im Regelfall nicht bekannt sind, Patientenproben sind im Wesentlichen gelten für den Transport bestimmte Sicher- Stuhl, Urin, Sekrete, Blut und Blutbe- heitsvorkehrungen aus dem Gefahrgutrecht. standteile, Gewebe und Gewebsflüssig- keiten, Körperteile, Organe und Organ- teile, die unter anderem zu Diagnose-, *A ccord européen relatif au transport international Untersuchungs-, Behandlungs-, Vorsor- des marchandises Dangereuses par Route gezwecken entnommen werden. 6 1 Einleitung
2 Patientenproben nach Gefahren einteilen Entscheidend für die Verpackung und den einer Probe ausgeht: Sie müssen die gefahr- Gut zu wissen sicheren Transport von Patientenproben ist gutrechtliche Kategorie beziehungsweise ihr Gefährdungspotenzial. Es ergibt sich aus die WHO-Risikogruppe der Probe bestimmen. Als gefährlich im Sinne der Pathogenität und Infektiosität der Erre- Bedenken Sie bei dieser – gez wungener des Gefahrgutrechts ger, die in den Proben enthalten sind. Verein- maßen vorläufigen – Diagnose auch die gelten Krankheitserre- fachend werden sie in die gefahrgutrecht Anamnese, die lokalen endemischen Bedin- ger beziehungsweise Proben der WHO-Risi- lichen Kategorien A und B eingeteilt. gungen und, sofern möglich, die weitere kogruppen (RG) 2 bis fachärztliche Einschätzung bezüglich des 4. Die Klassifizierung Die Stoffgruppe, von der die Gefährdung aus- individuellen Zustands der erkrankten Per- erfolgt analog der Ein- geht, wird mit einer UN-Nummer gekennzeich- son oder des erkrankten Tiers. stufung von Biostoffen net. Die jeweilige UN-Nummer ist einer Verpa- in die vier Risikogrup- pen nach § 3 der Bio- ckungsanweisung zugeordnet, die bestimmt, In den folgenden Kapiteln werden verschie- stoffverordnung. wie Sie die Proben verpacken müssen. dene Einstufungsmöglichkeiten für Patien- tenproben beschrieben, zu Beginn diejenige Außerdem können Patientenproben, die mit der höchsten Gefährdung. keine ansteckungsgefährlichen Stoffe ent- halten, oder Stoffe, bei denen es unwahr- scheinlich ist, dass sie bei Menschen oder 2.1 Gefahrgutrechtliche Tieren Krankheiten hervorrufen, vom Gefahr- Kategorie A gutrecht befreit („freigestellt“) verschickt werden. Die Verpackung muss in diesem Fall Hierbei handelt es sich um bestimmte anste- gewisse Mindestanforderungen erfüllen. ckungsgefährliche Stoffe, die bei sonst Einen Überblick gibt die unten stehende gesunden Menschen eine dauerhafte Behin- Tabelle. derung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen können. Der Als Ärztin oder Arzt stehen Sie nun vor der Transport solcher Stoffe kommt in Deutsch- Frage, welche Gefährdung tatsächlich von land sehr selten vor. Gefahrgutrechtliche WHO- UN-Nummer Verpackungs- Kategorie Risikogruppe (RG) anweisung RG 4 2814 A Kulturen von bestimmten 2900 P 620 Erregern der RG 3 RG 3 B 3373 P 650 RG 2 Freigestellte Proben – – „P 650 light“ 2 Patientenproben nach Gefahren einteilen 7
Die Kategorie A enthält: Ziegenpocken-Virus, klassisches Schwei- nepest-Virus, Maul- und Klauenseuche- • Alle Viren der WHO-Risikogruppe 4. Virus, Rinderpest-Virus, Schafpocken- Dies sind unter anderem für Menschen Virus. gefährliche Mikroorganismen wie das Ebola-Virus, Lassa-Virus, Marburg-Virus, • Zur Kategorie A gehören darüber hinaus Pocken-Virus. auch bestimmte Kulturen, die aus Erre- gern der WHO-Risikogruppe 3 bestehen: • Hinzu kommen aus dem veterinärmedizi- beispielsweise Bacillus anthracis, nischen Bereich Kulturen von Mikroor Dengue-Virus, Herpes-B-Virus, HI-Virus ganismen der WHO-Gruppe 4, die nur für (HIV), Polio-Virus, Zeckenenzephalitis- Tiere gefährlich sind: beispielsweise Virus. Liste der Mikroorganismen der Kategorie A – Auszug UN 2814 Polio-Virus (nur Kulturen), Tollwut-Virus Bacillus anthracis (nur Kulturen), Brucella (nur Kulturen), Rickettsia prowazekii abortus (nur Kulturen), Brucella meliten- (nur Kulturen), Rickettsia rickettsii (nur sis (nur Kulturen), Brucella suis (nur Kultu- Kulturen), Rifttalfieber-Virus (nur Kultu- ren), Burkholderia mallei – Pseudomonas ren), Virus der Russischen Frühsommer- mallei – Rotz (nur Kulturen), Burkholderia enzephalitis (nur Kulturen), Sabia-Virus, pseudomallei – Pseudomonas pseudo- Shigella dysenteriae Typ 1 (nur Kulturen)*, mallei (nur Kulturen), Chlamydia psittaci – Zeckenencephalitis-Virus (nur Kulturen), aviäre Stämme (nur Kulturen), Clostridium Pocken-Virus, Virus der Venezuela-Pferde- botulinum (nur Kulturen), Coccidioides Encephalitis (nur Kulturen), West-Nil-Virus immitis (nur Kulturen), Coxiella burnetii (nur Kulturen), Gelbfieber-Virus (nur (nur Kulturen), Virus des hämorrhagi- Kulturen), Yersinia pestis (nur Kulturen). schen Krim-Kongo-Fiebers, Dengue-Virus (nur Kulturen), Virus der Östlichen Pferde- UN 2900 enzephalitis (nur Kulturen), Escherichia Virus der Afrikanischen Schweinepest coli, verotoxigen (nur Kulturen)*, Ebola- (nur Kulturen), aviäres Paramyxo-Virus Virus, Flexal-Virus, Francisella tularensis Typ 1 – Virus der velogenen Newcastle- (nur Kulturen), Guanarito-Virus, Hantaan- Krankheit (nur Kulturen), klassisches Virus, Hanta-Virus, das das hämorrhagi- Schweinepest-Virus (nur Kulturen), sche Fieber mit Nierensyndrom hervor- Maul- und Klauenseuche-Virus (nur Kultu- ruft, Hendra-Virus, Hepatitis-B-Virus (nur ren), Lumpy-Skin-Disease-Virus (nur Kul- Kulturen), Herpes-B-Virus (nur Kulturen), turen), Mycoplasma mycoides – Erreger humanes Immundefizienz-Virus (nur der infektiösen bovinen Pleuropneumonie Kulturen), hochpathogenes Vogelgrippe- (nur Kulturen), Kleinwiederkäuerpest- Virus (nur Kulturen), Virus der Japani- Virus (nur Kulturen), Rinderpest-Virus (nur *Kulturen, die für diagnos- schen Enzephalitis (nur Kulturen), Junin- Kulturen), Schafpocken-Virus (nur Kultu- tische oder klinische Virus, Kyasanur-Waldkrankheit-Virus, ren), Ziegenpocken-Virus (nur Kulturen), Zwecke vorgesehen Lassa-Virus, Machupo-Virus, Marburg- Virus der vesikulären Schweinekrankheit sind, dürfen jedoch als Virus, Affenpocken-Virus, Mycobacterium (nur Kulturen), Vesicular-Stomatitis-Virus ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B tuberculosis (nur Kulturen)*, Nipah-Virus, (nur Kulturen). klassifiziert werden. Virus des hämorrhagischen Omsk-Fiebers, 8 2 Patientenproben nach Gefahren einteilen
Unser Tipp Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krank- heitserreger enthalten, dürfen als „freige- Auch Tierkörper, die mit Krankheitserre- stellte medizinische Probe“ beziehungs- gern der Kategorie A oder mit Krankheits- weise „freigestellte veterinärmedizinische erregern, die nur Kulturen der Kategorie A zuzuordnen wären, behaftet sind, sind Probe“ verschickt werden, wenn eine fach je nach Fall der UN-Nummer 2814 oder liche Beurteilung erfolgt ist und bestimmte 2900 zuzuordnen. Grundanforderungen an die Verpackung erfüllt werden (siehe Kapitel 3.3). 2.2 Gefahrgutrechtliche Kategorie B 2.4 Sonstige freigestellte Stoffe Auch Stoffe dieser Kategorie sind anste- Stoffe, die keine ansteckungsgefährlichen ckungsgefährlich. Die Kategorie B enthält Bestandteile enthalten, oder Stoffe, bei alle Stoffe, die nicht zur Kategorie A gehö- denen es unwahrscheinlich ist, dass sie bei ren und für diagnostische oder klinische Menschen oder Tieren Krankheiten hervor- Zwecke verschickt werden. Proben von rufen (RG 1), unterliegen nicht den Vorschrif- Patientinnen und Patienten mit Influenza- ten des Gefahrgutrechts. Verdacht sollten ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet werden. Getrocknetes Blut, das durch Aufbringen eines Bluttropfens auf eine absorbierende Ordnen Sie diagnostische oder klinische Fläche gesammelt wird, oder Vorsorgeunter- Proben von Organismen der Kategorie B suchungen (Screening-Test) für im Stuhl ent- der UN-Nummer 3373 „Biologischer Stoff, haltenes Blut, Blut oder Blutbestandteile für Kategorie B“ zu. Transfusionen oder die Zubereitung von Blutprodukten, Blutprodukte sowie alle Gewebe und Organe, die zur Transplantation 2.3 Freigestellte Proben bestimmt sind, sind ebenfalls nicht von den Gefahrgutvorschriften betroffen. Human- beziehungsweise veterinärmedizi- nische Proben, bei denen eine minimale 2 Patientenproben nach Gefahren einteilen 9
Kategorisierung von Patientenproben Befinden sich Krankheits- erreger in der Probe? ja Die Probe enthält wahr- Die Probe enthält wahr- Die Probe enthält scheinlich Erreger der scheinlich Erreger der vermutlich keine Kategorie A. Kategorie B. Krankheitserreger. UN 2814 freigestellte (veterinär-) UN 3373 bzw. UN 2900 medizinische Probe Es ist beispielsweise Sie dürfen diese Probe Sie dürfen diese Probe nicht erlaubt, solche per Post verschicken. mit der Post versenden. Proben auf dem Sie müssen dafür eine Die Verpackung muss normalen Postweg zu spezielle Verpackung bestimmte Bedin versenden. Für den verwenden. Hierfür gungen erfüllen Transport müssen Sie gelten beispielsweise („P 650 light“). Es einen spezialisierten die Verpackungs gelten beispielsweise Gefahrguttransporteur vorschriften der die Verpackungs- beauftragen. Ver- Deutschen Post* vorschriften der packungsanweisung (P 650 IATA-DGR). Deutschen Post. P 620 beachten. * Bitte beachten Sie: Die Deutsche Post schließt den Versand von Proben der WHO-Risikogruppe 3 aus. 10 2 Patientenproben nach Gefahren einteilen
3 Der Versand von Patientenproben Beim Versand von Patientenproben sind • Für Transporte unter UN 2814 und bestimmte Vorgaben hinsichtlich ihrer Ver- UN 2900 sind zusätzliche Maßnahmen packung und Beschriftung zu beachten. Ach- zur Sicherung gegen mögliche terro- ten Sie darauf, dass nur ordnungsgemäß ristische Gefahren (Sicherungsplan) vor- verpackte und beschriftete Proben an den geschrieben. Beförderer übergeben werden. 3.1 Wie werden Patientenproben Gut zu wissen unter UN 2814 und UN 2900 Informationen zu Herstellern und Liefe- versendet? ranten von bauartgeprüften Verpackun- gen erhalten Sie bei der BGW im Bereich Die Verpackung und Beschriftung dieser Gefahrstoffe und Toxikologie (siehe Proben mit UN 2814 und UN 2900 (Katego- „Ansprechperson“, Seite 17). rie A) richtet sich nach der Verpackungsan- weisung P 620, die den Versand mithilfe Umfassende Informationen zum Trans- eines Gefahrguttransporteurs vorsieht. port solcher Proben bietet das Robert Koch-Institut, beispielsweise über seine Die Anweisung wird hier nicht im Detail Website www.rki.de. beschrieben, geeignete Verpackungen wer- den in der Regel von den Labors zur Verfü- gung gestellt. Generell gilt: 3.2 Wie werden Patientenproben unter UN 3373 versendet? • Beauftragen Sie ein qualifiziertes Gefahr- guttransportunternehmen. Der Transport von Proben der UN-Nummer 3373 ist deutlich weniger gefährlich als die • Stimmen Sie den Transport mit dem Beförderung der in Kapitel 3.1 beschriebenen Transportunternehmen und dem Emp Proben. Sie werden dementsprechend nach fänger ab. den weniger strengen Regeln der Verpa- ckungsanweisung P 650 verpackt. Die Verpa- • Stellen Sie dabei sicher, dass alle Betei- ckung besteht aus mindestens drei Teilen: ligten über Ort, Art, Größe und Menge der Probe sowie den Zeitpunkt des Trans- • Primärgefäße: Dies sind zum Beispiel ports informiert sind. Probenröhrchen mit Schraubkappen. Alle Proben müs- sen sich bereits für • Als Ärztin oder Arzt haben Sie die Pflicht, • Sekundärverpackungen: Sie sind nach den Weg zum Fahrzeug in die Probe vor Diebstahl oder Missbrauch außen hin dicht verschlossen. In ihrem geschlossenen, formstabi- zu sichern und Ihre Beschäftigten ent- Inneren sind sie mit Polstermaterial len, bruchsicheren und sprechend zu schulen. Bitte informieren gefüllt, sodass die Primärgefäße beim flüssigkeitsdichen Gefä- Sie auch Empfänger und Transportunter- Transport nicht gegeneinanderschlagen ßen oder Verpackun- gen befinden. nehmen über die Maßnahmen. und beschädigt werden können. 3 Der Versand von Patientenproben 11
• Außenverpackung: Die Verpackung muss • Halten Sie Höchstgrenzen für Gewicht, den Stößen und Belastungen standhal- Größe und Volumen des Päckchens ein. ten, die unter normalen Transportbedin- gungen auftreten können. • Luftpost: Füllen Sie nicht mehr als einen Liter Flüssigkeit in das Primärgefäß. • Die Sekundär- oder die Außenverpackung Das Volumen der Außenverpackung darf muss starr sein. vier Liter nicht überschreiten. Bei festen Stoffen darf das Paket oder Päckchen • Im Luftverkehr muss immer die Außen- nicht schwerer als vier Kilogramm sein. verpackung starr sein. • Sind die Primärgefäße mit Flüssigkeiten Vor dem Verpacken sollten Sie Desinfek gefüllt, muss das Polstermaterial die tionsmittel und Wischmaterial bereitlegen. gesamte Flüssigkeit aus den Primärge Verschmutzte oder kontaminierte Begleit- fäßen aufsaugen können. Primärgefäße zettel beispielsweise sollten ausgetauscht oder Sekundärverpackungen müssen werden. Verwenden Sie Schutzhandschuhe, einem Innendruck von 95 kPa (0,95 bar) wenn Sie mit den Proben hantieren! standhalten. Beide müssen flüssigkeits- dicht sein; legen Sie absorbierendes Worauf Sie beim Verpacken besonders Material zwischen Primärgefäß und achten sollten: Sekundär ver packung. • Informieren Sie alle an der Beförderung • Muss die Probe gekühlt verschickt beteiligten Personen darüber, dass es werden, müssen Sie das dazu benötigte sich bei der Probe um Gefahrgut handelt. Eis oder Trockeneis in den Raum zwi- P 650: Sekundär verpackung, schen Sekundärverpackung und Außen- Außenverpackung • Verschließen Sie alle Gefäße sorgfältig. verpackung füllen (Innenhalterungen zur Fixierung des Eises beziehungsweise Trockeneises müssen vorhanden sein). • Beim Versand mehrerer Außenverpackun- gen in einer Umverpackung kann das Eis auch dazwischen eingesetzt werden. Wich- tig ist, dass die Außenverpackung bzw. die Umverpackung flüssigkeitsdicht ist. Die Verpackungsanweisung P 650 stellt folgende weitere Anforderungen: • Das Versandstück muss einen Fall aus 1,20 m Höhe unbeschadet überstehen. • Verwendung von Trockeneis: Aufschrift „KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHL MITTEL“ oder „TROCKENEIS ALS KÜHL MITTEL“; die Verpackung muss das Ent- weichen von Kohlendioxidgas zulassen, um einen Druckaufbau zu verhindern. 12 3 Der Versand von Patientenproben
• Neben dem rautenförmigen Zeichen und Gegenstände (Klasse 9) dürfen in muss die Bezeichnung „BIOLOGISCHER Mengen von höchstens 30 ml in jedes STOFF, KATEGORIE B“ (Zeichenhöhe min- Primärgefäß gepackt werden (zum Bei- destens 6 mm) angegeben werden. spiel Probenversand in Alkohol). • Gefährliche Güter wie entzündbare • Die UN-Nummer 3373 muss in einer flüssige Stoffe (gefahrgutrechtliche Raute (Zeichenhöhe mindestens 6 mm, Klasse 3), ätzende Stoffe (Klasse 8) oder Linienbreite mindestens 2 mm) platziert m . 5 0 ind verschiedene andere gefährliche Stoffe werden. m m Gut zu wissen Aus 1 kg Trockeneis entstehen 500 l Grafik abgebildeten „*“ muss zum Bei- gasförmiges Kohlendioxid, welches 1,5- spiel „KOHLENDIOXID, FEST“ und anstelle mal schwerer als Luft ist. Es verdrängt des „**“ „ALS KÜHLMITTEL“ eingesetzt den Luftsauerstoff und wirkt in Konzen werden. Sinngemäß gilt das Gleiche trationen ab circa 5 Prozent erstickend. für die Verwendung von tiefkalt flüssigem Beim Transport ist daher immer auf eine Stickstoff als Kühlmittel „STICKSTOFF, entsprechend gute Belüftung zu achten. FLÜSSIG“ und „ALS KÜHLMITTEL“. Mit Trockeneis gekühlte Proben sollten im Ein formloses Beförderungspapier ist Laderaum und NICHT im Fahrgastraum beim Transport zusätzlich mitzuführen. verstaut werden. Zur Ermittlung und Beurteilung der Das Fahrpersonal muss entsprechend Erstickungsgefahr können auch arbeits unterwiesen werden. Eine Gefährdungs- schutzrechtliche Vorschriften (Grenzwerte beurteilung hilft bei der Klärung, ob gege- und Beurteilungskriterien) herangezogen benenfalls zusätzliche Maßnahmen not- werden. wendig sind, um ein Erstickungsrisiko auszuschließen. Maßgeblich sind vor allem die Menge an Trockeneis, die Dauer WARNUNG der Beförderung, die Qualität der Wärme- isolierung der Verpackung, das Luftvolu- men und die Be- und Entlüftung des Lade- raums. mindestens 250 mm Dem Transport muss ein Dokument wie Lieferschein, Rechnung oder Frachtbrief beigefügt werden, das folgende Angabe enthält: „UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL“ oder „UN 1845 TRO- CKENEIS ALS KÜHLMITTEL“. Ergibt die Risikobeurteilung, dass vom eingesetzten Trockeneis eine tatsächliche * ** Gefahr des Erstickens im Fahrzeug ausgeht, mindestens 150 mm so muss das Fahrzeug an jedem Zugang Warnkennzeichen „Gefährliche Güter zur mit dem rechts abgebildeten Warnkennzei- Kühlung für Fahrzeuge“, Buchstabenhöhe chen versehen sein. Anstelle des in der mindestens 25 mm (Abbildung ADR 2019) 3 Der Versand von Patientenproben 13
weisen. Sie muss eine Bauartkennzeichnung des Herstellers nach ADR tragen (zum Bei- spiel un 4G/Y1/S/...). Die Sendung darf keinen tiefkalt verflüssigten Stickstoff oder Tro- ckeneis (Kohlendioxid, fest) enthalten. pr a x is e il m ann Schriftliche Angaben zum Inhalt müssen A r z t Pet r a H r aße 3 D r. pi t a l s t l br u H o s 9 9 H e i 5 67 8 9 nn IE B beigefügt werden. GOR ORY B 999 0123/4 AT E G l . O F F, K , C AT E Te RS T NC E I S CHE UBS TA LO G LS Die Verpackungen dürfen nicht zu Störungen B I O LO G I C A BIO bei der manuellen und maschinellen Bear- beitung (beispielsweise durch Austritt des Probenmaterials in den Sortier- und Verteil- anlagen der Post) führen. Weitere Detail regelungen finden Sie in den Vorschriften der Deutschen Post/DHL auf Seite 16. Patientenproben mit begründetem Verdacht Korrekte Verpackung einer Probe unter UN 3373 auf Krankheitserreger der Risikogruppe 4 werden nicht von der Post befördert. • Beim Versand in Kryogefäßen mit flüssi- DHL transportiert keine Pakete, die anste- Gasflasche Muster gem Stickstoff ist eine Kennzeichnung ckungsgefährliche Stoffe nach Kategorie A Nr. 2.2 „Gasflasche“ nötig. oder B enthalten, wohl aber Pakete mit frei- gestellten Proben. Weitere Detailregelungen • Mindestens eine Oberfläche der Außen- finden sich in den Vorschriften der Deut- verpackung muss eine Mindestabmes- schen Post/DHL (siehe Kasten Seite 16). sung von 100 x 100 mm haben. Nachfolgend einige Hinweise für die Praxis. Transport- • Versand in Kryogefäßen mit flüssigem Sie richten sich insbesondere an die Organi- lage Muster Stickstoff: Angabe der Transportlage. sationsleitung: Nr. 11 enken Sie insbesondere beim Versand D • Stellen Sie einen Vorrat der benötigten per Post an die vollständige Adressierung Verpackungen und Gefahrzettel bereit, und die Telefonnummer einer verantwort die für den Versand nach der Verpa- lichen Person. ckungsanweisung P 650 vorgesehen sind. Die Deutsche Post transportiert Patienten- • Bauartzugelassene Verpackungen proben der UN-Nummer 3373 in Verpackun- werden in der Regel vom Labor zur Verfü- gen nach P 650 IATA-DGR als Maxibrief gung gestellt. Gern hilft auch die BGW (Gewicht bis 1.000 g) oder als Großbrief mit Kontaktadressen weiter. (Gewicht bis 500 g). • Hersteller und Verteiler von Verpackun- Als Transportverpackung ist nur eine kisten- gen sind darüber hinaus verpflichtet, förmige, zusammengesetzte Verpackung klare Anweisungen für das Füllen und zulässig. Die Außenverpackung muss starr Verschließen des Versandstücks zu sein und wenigstens auf einer Fläche eine liefern. Diese Anweisungen können Sie Mindestabmessung von 100 x 100 mm auf- für die Unterweisung nutzen. 14 3 Der Versand von Patientenproben
• Sie müssen alle Personen, die mit dem Verpacken und dem Versenden von Proben beauftragt sind, in regelmäßigen Abständen schulen und unterweisen. Dokumentieren Sie diese Unterweisungen. • Gegebenenfalls ist es nötig, beim Ver- sand über die Anweisung P 650 hinaus- gehende Vorschriften des jeweiligen Kurierdienstes zu beachten. So müssen ra x is eilma nn Arz tpPetr a H aße 3 Dr. pit alstr brunn häufig schriftliche Angaben zum Inhalt H o s 99 H 999 0123/4 e il 5 67 89 INIS CHE PRO BE Tel. M EDIZ IMEN TE EC der Sendung beigefügt werden. IGES FRE MPT HU TELL AN SP M EXE 3.3 Wie werden freigestellte medizinische Proben versendet? nicht gegenseitig berühren (Hinweis: Eine nach den Vorschrif- Proben, bei denen eine minimale Wahr- Berührung zum Beispiel durch Ein ten der Deutschen Post verpackte freige- scheinlichkeit besteht, dass sie Krankheits- wickeln oder anderweitiges Trennen stellte Probe erreger enthalten, können bei Einhaltung der verhindern). folgenden Verpackungsbedingungen als freigestellte medizinische Proben ohne • Falls Trockeneis oder flüssiger Stickstoff Angabe einer UN-Nummer versendet werden zu Kühlungszwecken zugegeben wird, („P 650 light“): müssen die in Abschnitt 3.2 beschriebe- nen Vorgaben beachtet werden. • Verpackungsaufdruck: „FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE“ und „EXEMPT Denken Sie beim Versand per Deutsche Post HUMAN SPECIMEN“ beziehungsweise an folgende Punkte: „FREIGESTELLTE VETERINÄRMEDIZINISCHE PROBE“ und „EXEMPT ANIMAL SPECIMEN“. • Als Transportverpackung ist eine kisten- förmige Verpackung aus Pappe oder eine • Dreifache Verpackung bestehend aus: Versandhülle aus reißfestem Material einem oder mehreren wasserdichten zulässig (siehe Abbildung). Primärgefäßen, einer wasserdichten Sekundärverpackung, einer ausreichend • Der Versand ist als Päckchen (Gewicht: festen Außenverpackung (mindestens bis 2.000 g), Maxi- (Gewicht: bis 1.000 g) eine Oberfläche muss eine Mindestab- oder Großbrief (Gewicht: bis 500 g) messung von 100 x 100 mm aufweisen). möglich. • Bei flüssigen Stoffen: absorbierendes Bitte beachten Sie Material in ausreichender Menge zwi- schen Primärgefäßen und Sekundärver- Jegliches Freiwerden der Proben soll packung. durch alle hier genannten Maßnahmen verhindert werden. Bitte achten Sie • Mehrere zerbrechliche Primärgefäße in zusätzlich auf die Verpackungsvorschrif- einer Sekundärverpackung dürfen sich ten der jeweiligen Transportunternehmen. 3 Der Versand von Patientenproben 15
Es ist eine fachärztliche Beurteilung erfor- Das ist vor allem bei Drogen- und Alkohol- derlich, um festzustellen, ob wirklich keine tests zu berücksichtigen. Auch das mögliche oder lediglich eine minimale Wahrschein- Vorhandensein von Hepatits B und C sollte lichkeit besteht, dass die Probe Krank- berücksichtigt werden. heitserreger enthält. Insbesondere bei formalingetränkten Proben sollte bedacht Beispiele für freigestellte veterinärmedizini- werden, dass die Proben bei ungenügender sche Proben sind: Tränkung noch Krankheitserreger enthal- ten können. • Erforderliche Proben zur Kontrolle der Organfunktionen, wie Herz-, Leber- oder Beispiele für freigestellte medizinische Nierenfunktion, von Tieren mit nicht Proben von Menschen sind: ansteckenden Krankheiten • Blut- oder Urinproben zur Kontrolle des • Biopsien zur Feststellung von Krebs (zum Cholesterin-Spiegels, des Blutzucker- Beispiel Schnellschnitte) Spiegels, des Hormon-Spiegels oder prostataspezifischer Antikörper (PSA) • Feststellung von Antikörpern in Tieren • Erforderliche Proben zur Kontrolle der • Proben, die zur routinemäßigen Organfunktionen wie Herz-, Leber- TSE-Schnelltestung entnommen wurden oder Nierenfunktion, von Menschen mit (sogenannte A-Proben) nicht ansteckenden Krankheiten oder zur therapeutischen Arzneimittel- kontrolle Versandvorschriften – kurz gefasst Wenn Sie Proben mit der Deutschen Post • Für Versicherungs- oder Beschäftigungs- versenden, müssen Sie sich nach den zwecke entnommene Proben mit dem „Regelungen für die Beförderung von Ziel, Drogen oder Alkohol festzustellen gefährlichen Stoffen und Gegenständen – Teil 1: Brief national“ richten. • Schwangerschaftstests In den Regelungen wird zwischen „A: Briefsendungen“ und „B: briefähnlichen • Biopsien zur Feststellung von Krebs (zum Sendungen“ unterschieden. Demnach Beispiel Schnellschnitte) dürfen in „Briefsendungen“ nicht nur freigestellte Proben, sondern auch Pro- • Feststellung von Antikörpern in Menschen ben der Kategorie B befördert werden; in ohne Infektionsverdacht (zum Beispiel „briefähnlichen Sendungen“, zu denen Bewertung einer durch einen Impfstoff auch DHL-Päckchen zählen, dürfen herbeigeführten Immunität, Diagnose jedoch nur freigestellte Proben versen- einer Autoimmunerkrankung) det werden. Die aufgeführten Proben gelten nur dann als Die jeweils aktuellen Regelungen können freigestellt, wenn davon auszugehen ist, bei der Deutschen Post erfragt werden. dass lediglich eine minimale Wahrschein- Dies gilt auch für DHL-Pakete, die nach lichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger den „Regelungen für die Beförderung enthalten. von gefährlichen Stoffen und Gegenstän- den – Teil 2: DHL Paket national“ versen- det werden müssen. 16 3 Der Versand von Patientenproben
Literatur und Ansprechperson Literatur und Quellen Ihre Ansprechperson bei der BGW Dr. André Heinemann • ADR 2019, Kap. 2.2.62 „Klasse 6.2: Berufsgenossenschaft für Gesundheits- Ansteckungsgefährliche Stoffe“. dienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Bereich Gefahrstoffe und Toxikologie • ADR 2019, Kap. 4.1.4.1 „Verpackungs- Bonner Straße 337 anweisung P 650“. 50968 Köln Telefon: (0221) 37 72 - 53 41 • ADR 2019, Kap. 5.5.3 „Sondervorschrif- E-Mail: andre.heinemann@bgw-online.de ten für Versandstücke, Fahrzeuge und Container mit Stoffen, die bei der Ver- wendung zu Kühl- oder Konditionierungs- zwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können (wie Trockeneis (UN 1845), Stick- stoff, tiefgekühlt, flüssig (UN 1977) oder Argon, tiefgekühlt, flüssig (UN 1951))“. • Heinemann, A., Thurm, V. (2010): Gesundheitsgefährdende Laborproben – für Mensch und Umwelt sicher verpackt. In: trilliumreport, Band 8, Ausgabe 4, S. 262. • Meyer, E.-M., Koch, B. (2016): Medizini- sche Proben und Abfälle. Richtig klassi fizieren, kennzeichnen, verpacken und transportieren. ecomed Sicherheit, Landsberg am Lech. • Thurm, V., Heinemann, A. (2010): Versand von medizinischem Untersu- chungsmaterial sicher und vorschriften- konform. In: Deutsches Ärzteblatt Praxis, Ausgabe 5, S. 17. • Amtliche Methodensammlung des Friedrich-Loeffler-Instituts: Proben versand – Diagnostische Proben, Stand: 17.10.2017 Literatur und Ansprechperson 17
Kontakt – Ihre BGW-Standorte Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst Diese Übersicht wird bei jedem Nachdruck aktualisiert. und Wohlfahrtspflege (BGW) Sollte es kurzfristige Änderungen geben, finden Sie Hauptverwaltung diese hier: Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de/ www.bgw-online.de kundenzentren Ihre BGW-Kundenzentren Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 Berlin Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 Hannover Bezirksstelle Tel.: (030) 896 85 - 37 01 Fax: - 37 99 Außenstelle von Magdeburg Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0 Fax: - 36 25 Bezirksstelle Tel.: (0391) 60 90 - 79 30 Fax: - 79 39 schu.ber.z* Tel.: (030) 896 85 - 36 96 Fax: - 36 24 Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 Karlsruhe Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum Bezirksstelle Tel.: (0721) 97 20 - 55 55 Fax: - 55 76 Bezirksstelle Tel.: (0234) 30 78 - 64 01 Fax: - 64 19 Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0 Fax: - 55 73 Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0 Fax: - 62 49 schu.ber.z* Tel.: (0721) 97 20 - 55 27 Fax: - 55 77 schu.ber.z* Tel.: (0234) 30 78 - 0 Fax: - 63 79 studio78 Tel.: (0234) 30 78 - 64 78 Fax: - 63 99 Köln · Bonner Straße 337 · 50968 Köln Bezirksstelle Tel.: (0221) 37 72 - 53 56 Fax: - 53 59 Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0 Fax: - 51 01 Bezirksstelle Tel.: (04221) 913 - 42 41 Fax: - 42 39 schu.ber.z* Tel.: (0221) 37 72 - 53 00 Fax: - 51 15 Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0 Fax: - 42 25 schu.ber.z* Tel.: (04221) 913 - 41 60 Fax: - 42 33 Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0391) 60 90 - 79 20 Fax: - 79 22 Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 Dresden Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5 Fax: - 78 25 Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0 Fax: - 56 25 schu.ber.z* Tel.: (0351) 86 47 - 57 01 Fax: - 57 11 Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz Bezirksstelle Tel.: (0351) 86 47 - 57 71 Fax: - 57 77 Bezirksstelle Tel.: (06131) 808 - 39 02 Fax: - 39 97 Königsbrücker Landstraße 2 b · Haus 2 Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0 Fax: - 39 98 01109 Dresden schu.ber.z* Tel.: (06131) 808 - 39 77 Fax: - 39 92 BGW Akademie Tel.: (0351) 288 89 - 61 10 Fax: - 61 40 Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8 München · Helmholtzstraße 2 · 80636 München 01109 Dresden Bezirksstelle Tel.: (089) 350 96 - 46 00 Fax: - 46 28 Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0 Fax: - 46 86 Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg schu.ber.z* Tel.: (089) 350 96 - 45 01 Fax: - 45 07 Bezirksstelle Tel.: (040) 41 25 - 29 01 Fax: - 29 97 Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0 Fax: - 29 99 Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg schu.ber.z* Tel.: (040) 73 06 - 34 61 Fax: - 34 03 Bezirksstelle Tel.: (0931) 35 75 - 59 51 Fax: - 59 24 Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0 Fax: - 58 25 BGW Akademie Tel.: (040) 202 07 - 28 90 Fax: - 28 95 schu.ber.z* Tel.: (0931) 35 75 - 58 55 Fax: - 59 94 Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg *schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum 18 Kontakt
So finden Sie Ihr zuständiges Kundenzentrum Auf der Karte sind die Städte verzeich- net, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist. Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer den ersten beiden Zif- fern der dazugehörenden Postleitzahl entspricht. Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleit- zahl zeigt, welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist. Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirksstelle, Fragen zu Reha- bilitation und Entschädigung beant- wortet die Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums. Beratung und Angebote BGW-Beratungsangebote Versicherungs- und Beitragsfragen Tel.: (040) 202 07 - 48 62 Tel.: (040) 202 07 - 11 90 Fax: (040) 202 07 - 48 53 E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de E-Mail: gesundheitsmanagement@bgw-online.de Medienbestellungen Gefahrstoffe & Toxikologie Tel.: (040) 202 07 - 48 46 Tel.: (0221) 37 72 - 53 41 Fax: (040) 202 07 - 48 12 Fax: (0221) 37 72 - 53 46 E-Mail: medienangebote@bgw-online.de E-Mail: gefahrstoffe@bgw-online.de
www.bgw-online.de Bestell-Nr.: BGW 09-19-011 · 02/2019 BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
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