ARBEITSREITWEISE SCHWEIZ (WORKING EQUITATION) - Nationales Reglement für die 2019 WE Reglement - Arsets

 
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Nationales Reglement
                  für die
         ARBEITSREITWEISE SCHWEIZ
          (WORKING EQUITATION)
                    2019

              WE Reglement

ARSETS           WE Reglement 2019   Seite 1
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................... 4
1. Allgemeines.................................................................................................. 5
  1.1. Grundlagen und Anwendungsbereich .................................................... 5
  1.2. Verbindlichkeit und Unterstellung ......................................................... 5
  1.3. Technische Reglemente und Weisungen................................................ 5
  1.4. Veranstaltungen .................................................................................... 5
    1.4.1. A-Turnier.......................................................................................... 5
    1.4.2. B- Turnier ......................................................................................... 5
    1.4.3. C-Turnier .......................................................................................... 5
  1.5. Vorschriften für Veranstaltungen........................................................... 6
  1.6. Veranstaltungskalender ......................................................................... 6
  1.7. Reglementwidrige Veranstaltungen ....................................................... 6
  1.8. Vereinsinterne Anlässe, Trainings und Zuchtprüfungen ......................... 6
  1.9. Prüfungen .............................................................................................. 6
    1.9.1. Punktevergabe / Noten.................................................................... 6
    1.9.2. Koeffizienten und Punktevergabe (Gesamtwertung) ....................... 7
    1.9.3. Berichtigung..................................................................................... 7
    1.9.4. Dressur (Reprise de Travail / Dressage trial) .................................... 7
    1.9.5. Arbeitsparcours (Maniabilité / Ease of Handling trial) ..................... 8
    1.9.6. Geschwindigkeitsparcours (Vitesse / Speed trial) ............................ 8
    1.9.7. Beschreibung der Hindernisse ......................................................... 8
    1.9.8. Rinderarbeit (Tri de bétail / Cow trial) ............................................. 8
  1.10. Resultate ............................................................................................. 9
  1.11. Klassierung ........................................................................................ 10
  1.12. Klassierung bei Disqualifikation......................................................... 10
  1.13. Siegerehrung..................................................................................... 10
  1.14. Tierschutz ......................................................................................... 10
  1.15. Ethik im Pferdesport ......................................................................... 11
2. Offizielle Funktionen .................................................................................. 11
  2.1. Offizielle ............................................................................................... 11
  2.2. Technischer Delegierter (TD) ............................................................... 11
  2.3. Jury ...................................................................................................... 12
    2.3.1. Rechte der Jury .............................................................................. 12
    2.3.2. Pflichten der Jury ........................................................................... 12
    2.3.3. Richter für die Rinderarbeit ........................................................... 12

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2.4. Richter-Assistenten .............................................................................. 13
  2.5. Parcoursbauer...................................................................................... 13
3. Ausschreibungen für Veranstaltungen ....................................................... 13
  3.1. Inhalt der Ausschreibungen ................................................................. 13
  3.2. Einreichen der Ausschreibungen .......................................................... 13
  3.3. Genehmigung der Ausschreibungen .................................................... 13
  3.4. Abänderung der Ausschreibungen ....................................................... 13
4. Nennungen ................................................................................................ 13
  4.1. Verantwortung..................................................................................... 13
  4.2. Form der Nennungen ........................................................................... 13
  4.3. Nennschluss ......................................................................................... 14
  4.4. Maximale Anzahl Nennungen bzw. Starts ............................................ 14
  4.5. Abmeldung .......................................................................................... 14
  4.6. Reiter- und Pferdewechsel ................................................................... 14
  4.7. Nachnennungen................................................................................... 14
  4.8. Nenngeld und Veranstaltungsgebühren............................................... 15
  4.9. Zurückerstattung von Nenngeld........................................................... 15
  4.10. Vorbehalte des Veranstalters............................................................ 15
5. Organisation der Veranstaltung ................................................................. 15
  5.1. Organisationskomitee (OK) .................................................................. 15
  5.2. Aufgaben und Kompetenzen des OK .................................................... 15
  5.3. Infrastruktur ........................................................................................ 16
  5.4. Dienste................................................................................................. 16
  5.5. Startreihenfolge und Zeitplan .............................................................. 16
  5.6. Ablauf der Prüfungen ........................................................................... 16
  5.7. Streckenplan: Hindernisse und Start- / Ziellinie ................................... 16
  5.8. Begehen der Wettkampfplätze ............................................................ 17
  5.9. Zeitmessung ......................................................................................... 17
  5.10. Fremde Hilfe / Fremde Reiter ........................................................... 17
  5.11. Ergebnisliste...................................................................................... 17
6. Pferde ........................................................................................................ 18
  6.1. Begriffe ................................................................................................ 18
  6.2. Sportregister ........................................................................................ 18
  6.3. Impfungen ........................................................................................... 18
  6.4. Doping und trächtige und säugende Stuten ......................................... 18
  6.5. Qualifikation der Pferde ....................................................................... 18
  6.6. Ausrüstung der Pferde ......................................................................... 18

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6.6.1. Sättel ............................................................................................. 18
    6.6.2. Zäumung und Gebisse.................................................................... 18
    6.6.3. Weitere Ausrüstungsgegenstände ................................................. 19
  6.7. Missbrauch von Pferden und gefährliches Reiten ................................ 20
7. Konkurrenten ............................................................................................. 20
  7.1. Qualifikation der Konkurrenten ........................................................... 20
    7.1.1. Einsteigerklasse E........................................................................... 21
    7.1.2. Anfängerklasse A ........................................................................... 21
    7.1.3. Leichte Klasse L .............................................................................. 21
    7.1.4. Mittlere Klasse M ........................................................................... 21
    7.1.5. Schwere Klasse S (Masterklasse) .................................................... 21
    7.1.6. Junioren ......................................................................................... 22
  7.2. Teilnahme an internationalen Veranstaltungen mit Nationenwertung 22
  7.3. Brevet / Lizenz (Teilnahmeberechtigung der Reiter) ............................ 22
  7.4. Anzug und Ausrüstung des Reiters ....................................................... 22
    7.4.1. Weitere Ausrüstung / Hilfsmittel ................................................... 22
  7.5. Werbung .............................................................................................. 23
  7.6. Humandoping ...................................................................................... 23
8. Vereinsmassnahmen .................................................................................. 23
9. Proteste und Rekurse ................................................................................. 23
10. Schlussbestimmungen................................................................................ 23
  10.1. Inkrafttreten ..................................................................................... 23
  10.2. Änderungen und Ergänzungen des Reglements ................................ 23
  10.3. Veröffentlichungen ........................................................................... 24
  10.4. Übersetzungsfehler ........................................................................... 24

Abkürzungsverzeichnis
SVPS             Schweizerischer Verband für Pferdesport
WAWE                      World Association for Working Equitation
WE                        Working Equitation
GR SVPS                   Generalreglement des SVPS
TD                        Technischer Delegierter

ARSETS                                          WE Reglement 2019                                              Seite 4
1. Allgemeines
1.1. Grundlagen und Anwendungsbereich
Grundlagen für das WE Reglement bilden:
         a)   die Statuten des ARSETS
         b)   das Reglement der WAWE
         c)   das Generalreglement des SVPS (GR)
         d)   das Veterinärreglement des SVPS
         e)   Die Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung der Schweiz
Werden die gleichen Themen in anderen technischen Reglementen des SVPS
geregelt, gelten vorrangig die Bestimmungen des WE Reglements.
Beim WE Reglement handelt es sich um ein Sportreglement, es können keine
Haftungsansprüche daraus abgeleitet und geltend gemacht werden.

1.2. Verbindlichkeit und Unterstellung
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

1.3. Technische Reglemente und Weisungen
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.
Das Leitungsteam für die Disziplin WE ist der Vorstand des ARSETS. Er wird
dabei von einer technischen Kommission unterstützt, welche Vorschläge für die
Änderungen im Reglement und den Wegleitungen erarbeitet (siehe Wegleitung
Technische Kommission). Die Vorschläge der technischen Kommission müssen
vor dem Inkrafttreten der Mitgliderversammlung präsentiert werden.

1.4. Veranstaltungen
Offizielle pferdesportlichen Veranstaltungen der WE unterstehen dem WE
Reglement.

1.4.1. A-Turnier
A-Turniere sind Turniere, an welchen alle Teilprüfungen und Klassen angeboten
werden.

1.4.2. B- Turnier
B-Turniere sind Turniere, an welchen alle Teilprüfungen und Klassen angeboten
werden, ohne Rinderarbeit.

1.4.3. C-Turnier
C-Turniere sind Turniere, an welchen nicht alle Klassen angeboten werden.

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1.5. Vorschriften für Veranstaltungen
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.
Die WE beinhaltet keine Hindernisse oder Sprünge gemäss GR SVPS, es kann
auf die Anwesenheit eines Turniertierarztes auf Platz verzichtet werden (siehe
5.4.).

1.6. Veranstaltungskalender
Der ARSETS führt einen Veranstaltungskalender auf der Homepage.

1.7. Reglementwidrige Veranstaltungen
Der ARSETS behält sich vor, Sanktionen für reglementwidrige Veranstaltungen
zu prüfen.

1.8. Vereinsinterne Anlässe, Trainings und Zuchtprüfungen
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

1.9. Prüfungen
Der Wettbewerb der WE besteht aus vier Teilprüfungen mit einer Gesamt-
wertung. Details zu den Lektionen, den Hindernissen und zum Prüfungsablauf
sind den entsprechenden Wegleitungen zu entnehmen.
Die Prüfungen werden in den fünf Leistungsklassen E, A, L, M und S abgehalten.

1.9.1. Punktevergabe / Noten
Die Aufgaben der Dressurprüfung, dem Arbeitsparcours und der technischen
Rinderarbeit werden mit 0 bis 10 Punkten bewertet:
  10 ausgezeichnet
  9 sehr gut
  8 gut
  7 mehr als zufriedenstellend
  6 zufrieden stellend
  5 ausreichend
  4 unzureichend
  3 mangelhaft
  2 schlecht
  1 sehr schlecht
  0 nicht ausgeführt
Noten sollten und diejenigen unter 5 müssen in der Rubrik "Bemerkungen"
begründet werden.
Nach Abschluss jedes Rittes ist es dem Jurypräsidenten überlassen, sofern
Richteranwärter oder Richter einer tieferen Stufe mitrichten, die Noten mit

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seinen Richterkollegen zu vergleichen, um etwa bestehende Differenzen in der
Beurteilung der einzelnen Lektionen zu besprechen.
Die Punktevergabe der Jury erfolgt schriftlich oder elektronisch.
Strafpunkte werden für das Verreiten sowie das Berühren des Pferdes erteilt,
die Details sind in den Wegleitungen und Dressurprogrammen festgelegt.

1.9.2. Koeffizienten und Punktevergabe (Gesamtwertung)
Alle Prüfungen werden in der Gesamtwertung gleich gewichtet. Das heisst:
    •    Dressurprüfung             1
    •    Arbeitsparcours            1
    •    Geschwindigkeitsparcours   1
    •    Rinderarbeit               1
Die Platzierung in der Gesamtwertung erfolgt zuerst nach Anzahl bestandener
Teilprüfungen und dann nach Punktzahl. Jeder Teilnehmer erhält 1 Punkt für
das Bewältigen der Teilprüfung plus 1 Punkt pro geschlagenes Pferd/Reiter-
paar. Der Sieger erhält zusätzlich 1 Punkt für den Sieg.
    •    1. Rang                    n+1
    •    2. Rang                    n–1
    •    3. Rang                    n–2
    •    4. Rang                    n – 3 etc.
Dabei ist n = Anzahl der Teilnehmer der Prüfung in jeder Klasse (disqualifizierte
Teilnehmer und Teilnehmer, welche während dem Turnier zurückziehen, wer-
den mitgezählt).
Teilnehmer, die von einer Teilprüfung ausgeschlossen bez. disqualifiziert wur-
den, erhalten in dieser Prüfung null Punkte.
Ergebnisgleichstand in einer Teilprüfung: die Punkte der entsprechenden Ränge
werden addiert und durch die Anzahl der Gleichstände geteilt.
Ergebnisgleichstand in der Endwertung: Es zählt das bessere Resultat in der
Dressurprüfung. Herrscht immer noch Gleichstand, gilt das bessere Resultat im
Arbeitsparcours und danach im Geschwindigkeitsparcours. Ansonsten kommt
es zu einem Stichentscheid durch die Jury oder den Jurypräsidenten.

1.9.3. Berichtigung
Alle Berichtigungen oder Ausbesserungen des Richters auf dem Wertungsblatt
müssen vom entsprechenden Richter abgezeichnet werden. Anderenfalls ver-
gibt der Veranstalter die Wertung nicht, bis sie vom Richter bestätigt wurde.

1.9.4. Dressur (Reprise de Travail / Dressage trial)
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Für die Dressurprüfung vergeben die Richter Noten für die Lektionen, die im
Dressurprotokoll festgelegt wurden. Zusätzlich werden 4 Gesamtnoten (Gänge
und Übergänge, Schwung, Gehorsam, reiterliche Einwirkung) und 1 Note für die
Präsentation des Pferd/Reiterpaares erteilt.
Es wird ohne Kommando geritten. Die Lektionen und deren Bewertung sind in
der Wegleitung „Lektionen und reiterliche Einwirkung“ festgelegt.
1.9.4.1. Dressurprogramme
Die Dressurprogramme werden durch den Vorstand des ARSETS erstellt und als
verbindlich erklärt. Neue oder geänderte Programme können jeweils auf den
15. März in Kraft gesetzt werden.

1.9.5. Arbeitsparcours (Maniabilité / Ease of Handling trial)
Im Arbeitsparcours vergibt die Jury eine Note für jedes Hindernis, das bewältigt
wurde. Zusätzlich werden 5 Gesamtnoten (Übergänge, Gänge,
Schwung,Gehorsam, reiterliche Einwirkung) erteilt.

1.9.6. Geschwindigkeitsparcours (Vitesse / Speed trial)
Der Geschwindigkeitsparcours ist eine Prüfung auf Zeit. Die Bewertung erfolgt
im umgekehrten Verhältnis zur erzielten Zeit, wobei Strafsekunden addiert und
Bonussekunden abgezogen werden. Die Gangart zur Bewältigung der Hinder-
nisse ist frei wählbar.
Die Prüfung wird nur von den Klassen L, M und S geritten.

1.9.7. Beschreibung der Hindernisse
Die Hindernisse und deren Bewertung sind in der Wegleitung festgelegt.
Pro Klasse ist eine Hindernisliste definiert, aus welcher der Veranstalter /
Parcoursbauer auswählen kann. Der Parcours besteht aus mindestens 8
Hindernissen. Hindernisse, welche nicht definiert oder anders gestaltet sind als
in der Wegleitung vorgegeben, müssen vor der Veranstaltung vom TD bewilligt
werden (ggf. in Rücksprache mit dem Vorstand). Siehe Wegleitung
„Beschreibung der Hindernisse“.
Der TD besichtigt zusammen mit dem Parcoursverantwortlichen den aufgestel-
lten Parcours und nimmt falls nötig Korrekturen oder Änderungen vor.

1.9.8. Rinderarbeit (Tri de bétail / Cow trial)
Ein vorgegebenes Rind wird von der Herde getrennt und in einen Pen ver-
bracht, wobei dem Reiter drei Helfer zur Verfügung stehen. Die Rinder werden
für jeden Reiter vor der Prüfung per Los zugeteilt. Ebenso wird die Startreihen-
folge ausgelost.
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Die Rinderarbeit ist in zwei Prüfungsteile gegliedert. Im technischen Teil wer-
den Noten von 0 – 10 erteilt. Der Teil auf Zeit wird durch die Stoppuhr ent-
schieden. Das Gesamtresultat der Rinderarbeit ergibt sich aus dem Durch-
schnitt der Platzierungen in beiden Teilen (Berechnungen analog 1.9.2).
Es gilt die Wegleitung Rinderarbeit WE. Die Prüfung wird nur von den Klassen
M und S geritten.
Der Richter kann die Prüfung nach eigenem Gutdünken und zu jedem Zeitpunkt
abbrechen, wenn er Gefahr für Rinder, Pferd oder Reiter vermutet.
1.9.8.1. Erfahrungsnachweis
Pferd/Reiterpaare die erstmals an einer Rinderprüfung teilnehmen wollen,
müssen ihre Erfahrung nachweisen (Kurs-belege o.ä.). Der TD entscheidet über
die Startberechtigung.
1.9.8.2. Helfer für die Rinderarbeit / Team
Jeder Teilnehmer ist selbst für die Auswahl seiner drei Helfer verantwortlich.
Reiter der Klasse L dürfen ebenfalls als Helfer teilnehmen, die Klasse E und A
sind ausgeschlossen. Nur Teilnehmer des Turniers können als Helfer eingesetzt
werden.
1.9.8.3. Hilfsmittel für die Rinderarbeit
Die Verwendung von Hilfsmitteln zum Aussondern und Treiben ist nur dann
gestattet, wenn den Rindern keine Verletzungen zugefügt werden. Jede Ver-
letzung oder Blutung an Rind oder Pferd, die vom Reiter hervorgerufen wird,
führt zur Disqualifikation.
1.9.8.4. Rinder
Es gilt die Wegleitung Rinderarbeit. Den Bestimmungen der Tierschutzverord-
nung sind grösste Beachtung zu schenken. Bei einem Sturz des Rindes wird die
Prüfung abgebrochen. Die Jury entscheidet, ob der Reiter ein neues Rind zuge-
teilt bekommt oder disqualifiziert wird.

1.10. Resultate
Für jede Klasse wird ein Klassement erstellt. Für die Klassen M und S werden
zwei Klassemente erstellt, eines mit und eines ohne Rinderarbeit.
Pro Klasse ist eine detaillierte Rangliste mit Angabe der erzielten Punktzahl und
der Prozentpunkte dem ARSETS bis spätestens 5 Arbeitstage nach dem Turnier
einzusenden. Es wird eine Jahreswertung geführt.
Bei offiziellen Turnieren werden in allen Klassen Schleifen oder Plaketten ver-
geben. Weitere Natural- oder Geldpreise für einzelne Teilprüfungen, Klassen

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oder in der Gesamtwertung obliegen dem Turnierveranstalter und sind frei-
willig.
Die Resultate werden auf der Homepage des ARSETS publiziert.

1.11. Klassierung
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

1.12. Klassierung bei Disqualifikation
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

1.13. Siegerehrung
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

1.14. Tierschutz
Alle Offiziellen und Athleten sind gemäss GR SVPS verpflichtet, tierschutz-
relevante Verstösse, welche sie bei einer pferdesportlichen Veranstaltung des
ARSETS (Turnier, Training, etc.) beobachten, der Jury (bez. dem Vorstand) zu
melden.
Die Jury, der TD, das OK und die Richter-Assistenten achten während den
Prüfungen, auf dem Abreitplatz sowie vor und nach jeder Prüfung auf Ver-
letzungen oder Blutspuren an den Pferden, welche durch Zäumungen, Sättel
oder Sporen verursacht wurden. Sie können stichprobenweise und bei Ver-
dacht einzelne Pferde auf Blutspuren untersuchen. Diese Kontrolle ist vorzugs-
weise nach dem Geschwindigkeitsparcours und der Rinderarbeit durchzu-
führen. Relevante Blutspuren am Pferd führen zur sofortigen Disqualifikation
für das gesamte Turnier.
Bei wiederholten Disqualifikationen aufgrund von unsportlichem Verhalten ge-
genüber dem Pferd kann der Vorstand über eine Sperrung des Reiters für die
restliche Saison entscheiden und gegebenenfalls den Ausschluss des Mitglieds
an der Mitgliederversammlung beantragen. Stellt ein Veranstalter
schwerwiegende Verstösse gegen das Schweizer Tierschutzgesetz fest (z.B.
Clippen der Ohr- oder Tasthaare), so ist er verpflichtet, beim zuständigen
Veterinäramt Anzeige zu erstatten.
Der Aspekt des Tierschutzes gilt auch gegenüber den Rindern. Der Turnierver-
anstalter sorgt in Rücksprache mit dem Herdenbesitzer für den korrekten
Transport und Unterbringung der Rinder (Wasser, Schutz vor Witterung, ge-
eignete Fütterung bei längerer Unterbringung). Verletzte Rinder sind sofort
medizinisch zu versorgen und falls nötig von der Herde zu separieren (gilt auch
für den Rücktransport).
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1.15. Ethik im Pferdesport
Alle den Reglementen unterstehenden Personen haben sich an die
Ethikrichtlinien des SVPS zu halten und sich den anderen Teilnehmern und
Pferden gegenüber fair und ethisch korrekt zu verhalten.

2. Offizielle Funktionen
2.1. Offizielle
Als Offizielle gelten Personen, welche im Auftrag des ARSETS an einer Veran-
staltung eine Funktion ausüben.
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS 2.1 – 2.4.
Jurymitglieder und TD dürfen während einer Prüfung nicht gleichzeitig reiten
und ihre offiziellen Funktionen ausüben.

2.2. Technischer Delegierter (TD)
Die Organisatoren von Veranstaltungen des ARSETS haben einen Technischen
Delegierten (TD) rechtzeitig, d.h. vor der Einreichung der Ausschreibung, anzu-
fragen, ob er die technische Überwachung der Veranstaltung zu übernehmen
bereit ist. Der TD muss namentlich in den Ausschreibungen figurieren, und hat
dieselben zu überprüfen.
Die TD sind entweder Vorstandsmitglieder oder werden vom Vorstand des
ARSETS namentlich bezeichnet. Der TD erfüllt die Funktionen des Jurypräsi-
denten gemäss GR SVPS indem er die Verantwortung für die Einhaltung der
Reglemente sowie für die korrekte Durchführung der Veranstaltung übernim-
mt. Er entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Jury. Er kann
die Durchführung einer Veranstaltung untersagen, falls die technischen Einrich-
tungen nicht genügen.
Den TD steht ein für sie verbindliches Pflichtenheft zur Verfügung.
Der TD berät die Veranstalter bei der Aufstellung der Ausschreibungen, des
Programms, des Zeitplanes, der Bestimmung der Richter und der Platzgestal-
tung. Er hat das Recht, einen Platz zu sperren, bis er den Vorschriften ent-
spricht.
Bei Unkorrektheiten in der Organisation und/oder im Ablauf der Veranstaltung
hat der TD sofort einzugreifen.
Der TD verfasst nach Abschluss einer Veranstaltung einen Bericht, der spätes-
tens 7 Tage nach der Veranstaltung dem Vorstand des ARSETS einzureichen ist.

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2.3. Jury
Die Jury besteht aus zwei bis fünf Mitgliedern. In Rücksprache mit dem TD sind
auch Veranstaltungen mit nur einem Richter zulässig. Bei einer zwei- oder drei-
köpfigen Jury kann ein Richter Richter-Anwärter sein. Der 1. Richter ist der Prä-
sident der Jury (Ausnahmen siehe 2.2).
Die Verantwortung für die Arbeit der Jury liegt beim TD, er gilt als Teil der Jury.
Die Veranstalter eines pferdesportlichen Anlasses bestimmen den TD und die
Jurymitglieder.
Als Richter werden alle natürlichen Personen erachtet, die vom ARSETS oder
von der WAWE als solche benannt werden und auf der Richterliste aufgeführt
sind.
Die Richter sind für ihre Tätigkeit angemessen zu entschädigen.
Ausländische Richter müssen über die Besonderheiten des Schweizer WE Re-
glements informiert werden und sich bereit erklären, entsprechend diesen
Regeln zu richten.

2.3.1. Rechte der Jury
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS bezüglich der Kompetenzen der Jury.
Insbesondere entscheidet die Jury bei Streitfällen und in Fragen im Zusammen-
hang mit der Prüfung, die sofort entschieden werden müssen und nicht in die
Kompetenzen des OK fallen.
Die Richter werden bei der Ausübung ihres Amtes immer als zuverlässig und
unparteiisch erachtet. Während der Prüfungen müssen sie von mindestens
einem Sekretär / Helfer unterstützt werden.
Der Jurypräsident hat das Recht, eine durchwegs ungenügende Vorführung zu
unterbrechen und den Konkurrenten vom Platz zu weisen.

2.3.2. Pflichten der Jury
Alle Richter haben zusammen mit dem TD die Verpflichtung, für die Einhaltung
dieses Regelwerks zu sorgen.
Die Jury und Offizielle sind verpflichtet, offensichtlich überforderte oder über-
müdete Pferde und Reiter jederzeit aus der Prüfung zu nehmen.

2.3.3. Richter für die Rinderarbeit
Das Richterteam besteht aus mindestens zwei kompetenten Richtern, die im
Einvernehmen mit dem Veranstalter und dem TD gewählt werden. Sie füllen
gemeinsam das Bewertungsprotokoll für die technische Rinderarbeit aus und
überwachen den Ablauf bei der Rinderarbeit auf Zeit.

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2.4. Richter-Assistenten
Diese können vom Veranstalter in Rücksprache mit der Jury benannt werden.
Sie unterstützen die Jury (z.B. Zeitmessung, Hindernisrichter, Abreitplatzauf-
sicht).

2.5. Parcoursbauer
Das Organisationskomitee bestimmt einen verantwortlichen Parcoursbauer,
welcher in Absprache mit dem TD den Parcours entwirft.

3. Ausschreibungen für Veranstaltungen
3.1. Inhalt der Ausschreibungen
Inhaltlich gelten die Bestimmungen des GR SVPS (erforderliche Angaben: Ort,
Datum, angebotene Klassen, Rinderarbeit, Nennschluss, Nenngeld, Nachnenn-
gebühr, Preise, OK-Präsident).
Zusätzlich dazu sind die Art der Nennung, eine Adressangabe des Veranstalters
sowie die Zahlungsverbindung anzugeben. Der TD sowie der Präsident der Jury
müssen namentlich in der Ausschreibung stehen.

3.2. Einreichen der Ausschreibungen
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS. Die Ausschreibung ist dem Vorstand
des ARSETS einzureichen.

3.3. Genehmigung der Ausschreibungen
Die Ausschreibungen sind dem TD mindestens zwei Wochen vor der Einreich-
ung an den Vorstand des ARSETS zur Begutachtung und Genehmigung zuzu-
stellen.

3.4. Abänderung der Ausschreibungen
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

4. Nennungen
4.1. Verantwortung
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

4.2. Form der Nennungen
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

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Die WE ist nicht im Online Nennsystem des SVPS integriert, der Veranstalter
entscheidet über die Form der Nennungen.

4.3. Nennschluss
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

4.4. Maximale Anzahl Nennungen bzw. Starts
Ein Pferd kann grundsätzlich nur in einer Klasse pro Turniertag starten.
Ausnahmen: Ein zusätzlicher Start in den Klassen E oder A ist möglich sofern es
der Zeitplan zulässt, jedoch dürfen daraus für das Pferd nicht mehr als fünf
Teilprüfungen pro Tag resultieren. Zwei Starts mit verschiedenen Reitern in der
Klasse E oder A sind ebenfalls zulässig. Der Veranstalter kann Nennungen von
einem Pferd in mehreren Klassen ablehnen, wenn dies zu organisatorischen
Problemen führt.
Ein Reiter kann maximal 2 Pferde pro Turnier vorstellen. Die Nennung eines
dritten Pferdes ist möglich, falls die Prüfungen an verschiedenen Tagen statt-
finden.

4.5. Abmeldung
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.
Wenn ein Reiter das Pferd in einer Teilprüfung zurückzieht, erfolgt eine Dis-
qualifizierung auch in den folgenden Teilprüfungen. Ausnahme bildet der Ver-
zicht auf die Rinderarbeit.

4.6. Reiter- und Pferdewechsel
Pferde- und/oder Reiterwechsel sind gestattet, sofern beide für die ent-
sprechenden Prüfungen teilnahmeberechtigt sind. Ein allfälliger Reiter- und /
oder Pferdewechsel muss bis zu dem vom Veranstalter bestimmten Zeitpunkt
dem Veranstalter gemeldet sein, ansonsten wird das Pferd von dieser Prüfung
ausgeschlossen. Bereits für die Veranstaltung genannte Paare haben Vorrang.
Der Veranstalter ist berechtigt, für vorgenommene Reiter- und/oder Pferde-
wechsel eine Umtriebsentschädigung zu verlangen.

4.7. Nachnennungen
Der Veranstalter kann Nachnennungen zulassen, sofern es der Turnierablauf
zulässt. Für Nachnennungen kann eine Umtriebsentschädigung verlangt wer-
den. Diese muss jedoch in der Ausschreibung vermerkt sein.

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4.8. Nenngeld und Veranstaltungsgebühren
Die Bestimmungen des GR SVPS gelten sinngemäss.
Die Höhe des Nenngelds liegt im Ermessen des Veranstalters.
Für Veranstaltungen unter dem WE Reglement erhebt der Verein vom Veran-
stalter eine Gebühr von 10.00 sFr. pro Starter, welcher nicht Mitglied im
ARSETS ist. Für Starts von Mitgliedern des Vereins werden vom ARSETS keine
Gebühren erhoben.

4.9. Zurückerstattung von Nenngeld
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

4.10. Vorbehalte des Veranstalters
Bei zu geringer Teilnehmerzahl steht es dem Veranstalter frei, die Prüfung,
gleich welcher Kategorie, durchzuführen oder abzusagen.
Wird eine Prüfung abgesagt, so sind die angemeldeten Konkurrenten sofort
nach Nennschluss unter Rückerstattung des Nenngeldes, exkl. Gebühren und
Abgaben, zu benachrichtigen.

5. Organisation der Veranstaltung
5.1. Organisationskomitee (OK)
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.
Mindestens eine Person des OK muss Mitglied im ARSETS sein. Der OK-
Präsident steht dem ARSETS und dem TD als Ansprechperson zur Verfügung.

5.2. Aufgaben und Kompetenzen des OK
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS. Die Resultate sowie Kopien der
Richterblätter sind dem ARSETS innert 5 Tagen einzureichen.
Das OK hat die Pflicht, bei der Veranstaltung von Prüfungen für gute tech-
nische, sportliche und menschliche Bedingungen gemäß den Bestimmungen zu
sorgen. Die Angaben auf der Ausschreibung und im Programmheft sind ver-
bindlich und müssen eingehalten werden.
Falls notwendig kann der Veranstalter den Zugang zu bestimmten Teilen des
Turniergeländes den Teilnehmern und ihren Trainern / Pflegern vorbehalten
(z.B. Boxenzelte). Diese Information muss gut sichtbar angebracht werden und
wenn möglich bereits im Programmheft festgelegt sein.

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5.3. Infrastruktur
Die vorhandene Infrastruktur des Turniergeländes muss den Anforderungen für
die einzelnen Teilprüfungen gemäss den Wegleitungen genügen. Zusätzlich
muss ein geeigneter Abreitplatz zum Aufwärmen der Pferde zur Verfügung
stehen.

5.4. Dienste
Das Organisationskomitee ist verpflichtet, einen zweckmässigen Sanitätsdienst
für Notfälle zu organisieren, welcher eine rasche Betreuung der Verletzten ge-
währleistet.
Arzt, Tierarzt und Hufschmied müssen während der ganzen Veranstaltung auf
Pikett und erreichbar sein.

5.5. Startreihenfolge und Zeitplan
Der Zeitplan für die gesamte Veranstaltung sowie die Startreihenfolge für die
erste Teilprüfung pro Klasse ist spätestens mit dem Programmheft bekannt zu
geben. Das Programmheft muss spätestens eine Woche vor dem Turnier publi-
ziert werden.
Die Festlegung der Startreihenfolge obliegt dem Veranstalter, für die Rinderar-
beit wird sie ausgelost. Auf Reiter mit mehr als einem Pferd soll soweit möglich
Rücksicht genommen werden. Sie muss für die folgenden Teilprüfungen
spätestens eine Stunde vor Beginn der Prüfung ausgehängt werden.

5.6. Ablauf der Prüfungen
Nach dem Aufruf haben die Teilnehmer 60 Sekunden, um in den Prüfungsplatz
einzureiten. Nichterscheinen führt zur Disqualifikation. Das geschieht auch,
wenn der Teilnehmer nach dem Läuten der Glocke länger als 60 Sekunden
braucht, um mit der Prüfung zu beginnen.

5.7. Streckenplan: Hindernisse und Start- / Ziellinie
Alle Hindernisse sind deutlich zu kennzeichnen. Der Ein- und Austrittsort ist
gegebenenfalls mit roten (rechts) und weißen (links) Markierungen zu ver-
sehen. Die Hindernisse sind in der zu bewältigenden Reihenfolge nummeriert.
Die Nummer befindet sich auf der rechten Seite der Eingangsmarkierung.
Die Start- und Ziellinie sind mit roten und weißen Markierungen zu versehen.
Der Streckenplan muss spätestens eine Stunde vor Beginn der Prüfung ausge-
hängt werden.

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5.8. Begehen der Wettkampfplätze
Vor Beginn der Prüfung im Arbeits- und Geschwindigkeitsparcours können die
Teilnehmer den Parcours abgehen,. Dazu wird der Parcours den Reitern und
Trainern für mindestens 15 Minuten freigegeben (ohne Pferd). Gemeinsame
Begehungen für mehrere Klassen sind möglich, sofern alle Hindernisse bereits
auf dem Platz installiert sind. Geringfügige Veränderungen (z.b. verschiedene
Distanzen pro Klasse) sind erlaubt, müssen jedoch vor der Begehung klar
kommunizert werden.
Nach dem Schließsignal dürfen sich nur noch Offizielle und autorisierte Per-
sonen im Parcours aufhalten. Am Parcours darf nichts mehr geändert werden.
Die Prüfung beginnt frühestens zehn Minuten später, um dem ersten Prüfungs-
teilnehmer das weitere Aufwärmen seines Pferdes zu ermöglichen.
Die Vorschriften zum Anzug des Reiters (siehe 7.4.) gelten auch während der
Parcoursbegehung, es muss jedoch keine Kopfbedeckung getragen werden.

5.9. Zeitmessung
Die Zeitmessung wird beim Durchreiten der Photozelle am Start gestartet und
endet mit dem Durchreiten der Photozelle am Ziel. Start- und Ziellinie können
zusammenfallen. Auch manuelle Zeitmessung ist erlaubt, sie muss mindestens
doppelt durchgeführt werden. Bei elektronischer Zeitmessung muss immer
parallel eine manuelle Zeitmessung durchgeführt werden für den Fall eines
technischen Defekts.

5.10. Fremde Hilfe / Fremde Reiter
In allen Teilprüfungen ist Hilfe seitens Dritter verboten und bewirkt Ausschluss
(Ausnahme: Geschwindigkeitsparcours).
Während der gesamten Prüfung, also ab der Vorbereitung des Pferdes am Ort
des Wettkampfes und zwischen allen Teilprüfungen, ist nur der startende Rei-
ter berechtigt, sein in der Prüfung laufendes Pferd zu reiten.

5.11. Ergebnisliste
Die von jedem Teilnehmer erhaltenen Punkte werden nach jeder Teilprüfung
als Ergebnisliste öffentlich ausgehängt. Für die Dressurprogramme sind zu-
sätzlich die erreichten Prozente zu berechnen.
Zwei Stunden nach Beendigung der jeweiligen Teilprüfung oder nach der
Genehmigung des TD können die Protokolle der Prüfung durch die Reiter
eingesehen werden.

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6. Pferde
6.1. Begriffe
Der Begriff „Pferd“ umfasst in diesem Reglement alle Equiden. Die Prüfungen
sind offen für alle Rassen.

6.2. Sportregister
Ein Eintrag im Sportregister ist für die Pferde nicht vorgeschrieben. Die Bestim-
mungen 6.5 bis 6.9 des GR SVPS sind daher nicht anwendbar.
Der Pferdepass muss an der Veranstaltung vorgewiesen werden können.

6.3. Impfungen
Es gelten die Bestimmungen des Veterinärreglements SVPS für nationale Prüf-
ungen. Der Impfnachweis muss an der Veranstaltung vorgewiesen werden
können.

6.4. Doping und trächtige und säugende Stuten
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS und des Veterinärreglements SVPS.

6.5. Qualifikation der Pferde
    •    Klasse E und A ab dem 4. Kalenderjahr
    •    Klasse L ab dem 5. Kalenderjahr
    •    Klasse M ab dem 6. Kalenderjahr
    •    Klasse S ab dem 7. Kalenderjahr

6.6. Ausrüstung der Pferde
Zäumung, Sattel und Kleidung sollen zusammenpassend dem gleichen Typ ent-
sprechen.
Die Ausrüstungsvorschriften des ARSETS gelten auf dem gesamten Gelände der
Veranstaltung, insbesondere auch auf dem Abreitplatz.

6.6.1. Sättel
Sättel aller Typen passend zur restlichen Ausrüstung und Kleidung sind erlaubt.
Im Zweifelsfall gilt das offizielle Reglement der entsprechenden Reitweise.
Schweifriemen und Vorderzeug sind erlaubt.

6.6.2. Zäumung und Gebisse
Die Zäumung ist frei, jedoch sind Halfter und Stricke nicht erlaubt. Es gelten Be-
schränkungen für die unteren Klassen E und A. Detailierte Informationen sind

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der Wegleitung „Zäumungen und Gebisse“ zu entnehmen. Vorbehalten bleiben
in jedem Fall die Bestimmungen unter 6.6.2.2.
Die Jury sowie deren ernannte Assistenten dürfen jederzeit Gebisskontrollen
durchführen, das Nichteinhalten der erlaubten Gebisse führt zur Disqualifika-
tion des Pferd/ Reiterpaars.
6.6.2.1. Erlaubte Zäumungen für die Klassen E - S
Klassen E und A (zweihändige Zügelführung):
    • Alle Zäumungen ohne oder mit geringer Hebelwirkung. Bei gemischten
      Zäumungen mit geringer Hebelwirkung darf der Hebel nicht grösser als
      4 cm sein.
Klassen L und M (zweihändige oder einhändige Zügelführung):
    • Alle Zäumungen mit und ohne Hebelwirkung
    • Zäumungen mit vier Zügeln sind zulässig
    • Blanke Kandare ist zulässig.
Klasse S (einhändige Zügelführung):
    • Alle Zäumungen mit und ohne Hebelwirkung, welche ein Mundstück
      aufweisen, mit 1 Paar Zügeln
    • Die Zügelhand (rechts oder links) darf während einer Prüfung nicht
      gewechselt werden.
    • Jede Anpassung der Zügellänge mit der freien Hand (hinter der Zügel-
      hand) muss eine momentane, kurzfristige Handlung bleiben.
    • Trense und Trensenzügel dürfen zusätzlich zur Kandare mitgeführt wer-
      den, der Trensenzügel muss dabei durchhängen und darf nicht benutzt
      werden.
6.6.2.2. Unerlaubte Zäumungen und Gebisse
Unerlaubte Zäumungen und Gebisse sind solche, die dem Pferd ungerechtfer-
tigt Schmerzen zufügen oder es verletzen können (z.B. atembeengende Zäum-
ungen, eisenunterlegte Nasenriemen, Fahrradketten, gedrehte und scharf-
kantige Gebisse, Zäumungen aus Metall). Weitere Details sind der Wegleitung
„Zäumungen und Gebisse“ zu entnehmen. Im Zweifelsfall entscheidet der TD.
Hilfszügel sind nicht zugelassen.

6.6.3. Weitere Ausrüstungsgegenstände
Beinschutz sowie Hufglocken sind für die Parcours und die Rinderarbeit erlaubt.
In der Klasse S sind nur die Farben braun und schwarz zulässig. Im Dressurteil
ist Beinschutz untersagt.

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Die Pferde dürfen mit Ohrengarn geritten werden, jedoch ohne Ohrstöpsel und
Gehörschutzpfropfen, diese sind nicht erlaubt.

6.7. Missbrauch von Pferden und gefährliches Reiten
Jeder Akt, der von der Jury als Missbrauch eines Pferdes oder gefährliches Rei-
ten beurteilt wird, führt zur Disqualifikation des Paares. Beispiele für Miss-
brauch bzw. gefährliches Reiten sind:
    •    Reiten eines offensichtlich übermüdeten Pferdes
    •    Reiten eines offensichtlich lahmen Pferdes
    •    Unsachgemässer oder exzessiver Gebrauch der Peitsche oder der Sporen
    •    Gefährliches Anreiten von Hindernissen
Richter-Assistenten müssen solche Vorfälle bei erster Gelegenheit der Jury
melden. Womöglich sind Zeugen zu benennen. Die Jury muss dann entscheiden
ob Sie auf den Vorfall eintritt. Jedes Jurymitglied, das selbst einen solchen Vor-
fall beobachtet, hat die Pflicht und das Recht, den Konkurrenten sofort aus der
Prüfung zu nehmen und zu disqualifizieren.

7. Konkurrenten
7.1. Qualifikation der Konkurrenten
In der WE gibt es folgende Leistungsklassen:
    •    Klasse E
    •    Klasse A
    •    Klasse L
    •    Klasse M
    •    Klasse S
Reiter, welche noch nie in der WE gestartet sind, dürfen sich nach eigenem Er-
messen für eine Klasse anmelden. Ebenso können erfahrene Reiter ihre Nach-
wuchspferde nach eigenem Ermessen für eine Klasse anmelden.
Ein freiwilliger Klassenwechsel des Pferd/Reiterpaars ist in die nächsthöhere
und nächsttiefere Klasse möglich, er kann auch während der laufenden Saison
erfolgen.
Es wird eine Jahreswertung geführt. Die obersten 10% der Pferd/Reiterpaare
werden in der folgenden Saison in die nächsthöhere Klasse umgeteilt, sofern
sie sowohl in der Dressurprüfung als auch im Arbeitsparcours mindestens ein-
mal 65% erreicht haben. Sie sind in der tieferen Klasse nicht mehr startbe-
rechtigt. Möchten diese Pferd/Reiterpaare wieder in der nächsttieferen Klasse

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starten (z.B. nach einer Trainingspause), kann ein begründetes Gesuch an den
Vorstand gerichtet werden.
Der Vorstand des ARSETS kann in begründeten Einzelfällen auch eine Rück-
stufung eines Pferd/Reiterpaars in die nächsttiefere Klasse vornehmen.
Die Klasseneinteilung gilt für Pferd/Reiterpaare, der Reiter darf mit einem an-
deren Pferd weiterhin in einer anderen Klasse starten.
Im Zweifelsfall entscheidet der technische Delegierte über die definitive Klas-
seneinteilung eines Teilnehmers.
Es besteht keine Vereinspflicht, die Konkurrenten müssen nicht Mitglied in
einem dem SVPS als Vollmitglied angeschlossenen Verein oder Verband sein.

7.1.1. Einsteigerklasse E
Für die Klasse E werden nur die Teilprüfungen Dressur und Arbeitsparcours an-
geboten.
Die Zügelführung ist zweihändig. Das Reiterbrevet ist nicht vorgeschrieben.
Professionelle Reiter (Reitlehrer, Pferdetrainer, Sportreiter usw.) sowie Reiter
der Klasse S dürfen nicht in der Klasse E starten.

7.1.2. Anfängerklasse A
Für die Klasse A werden nur die Teilprüfungen Dressur und Arbeitsparcours an-
geboten.
Die Zügelführung ist zweihändig. Es gilt Brevetpflicht.

7.1.3. Leichte Klasse L
Für die Klasse L werden nur die Teilprüfungen Dressur, Arbeits- und Geschwin-
digkeitsparcours angeboten. An der Rinderarbeit dürfen Reiter dieser Klasse als
Helfer teilnehmen.
Die Zügelführung ist zweihändig oder einhändig (kann auch innerhalb einer
Teilprüfung gewechselt werden). Es gilt Brevetpflicht.

7.1.4. Mittlere Klasse M
Für die Klasse M werden alle vier Teilprüfungen angeboten.
Die Zügelführung ist zweihändig oder einhändig (kann auch innerhalb einer
Teilprüfung gewechselt werden). Einhändiges Reiten kann höher bewertet
werden. Es gilt Brevetpflicht.

7.1.5. Schwere Klasse S (Masterklasse)
Für die Klasse S werden alle vier Teilprüfungen angeboten.
Die Zügelführung ist einhändig. Es gilt Brevetpflicht.
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7.1.6. Junioren
Als Junioren gelten Reiter bis und mit dem 18. Altersjahr (Kalenderjahr nach
Jahrgang). Das Mindestalter beträgt 12 Jahre (Jahrgang).
Sie werden in den Klassen E – S separat gewertet, eigene Prüfungen können bei
genügend Teilnehmern angeboten werden.

7.2. Teilnahme an internationalen Veranstaltungen mit
     Nationenwertung
Das Nationalkader vertritt die Schweiz an internationalen Turnieren. Für die Se-
lektion und die Teilnahme gilt die Wegleitung Nationalkader ARSETS.
Der Nationaltrainer und der Equipen-Chef werden vom Vorstand des ARSETS
gewählt.
Die Sichtungstermine für das Nationalkader, sind frühzeitig bekannt zu geben.
Bewerber teilen ihr Interesse dem Equipen-Chef oder dem Vorstand mit.
Die Teilnahme an nationalen Veranstaltungen im Ausland (Auslandstarts) ist für
alle Konkurrenten zulässig, jedoch nicht als offizielle Vertretung der Schweiz.

7.3. Brevet / Lizenz (Teilnahmeberechtigung der Reiter)
Für die Klasse E ist kein Brevet vorgeschrieben, sie steht allen Konkurrenten
offen.
Konkurrenten der Klassen A, L, M und S benötigen das Reiterbrevet SVPS.
Gleichwertige ausländische Ausweise werden anerkannt.
Das Brevet muss nicht eingelöst sein.

7.4. Anzug und Ausrüstung des Reiters
Im Arbeits- und Geschwindigkeitsparcours sowie für die Rinderarbeit ist für alle
Klassen das Tragen eines Reithelms (oder Helmschale) obligatorisch. In der
Dressurprüfung darf auch nur mit Hut geritten werden. Schutzbekleidung (z.B.
Sturzweste) jeder Art ist erlaubt.
Die Kleidung soll sauber und ordentlich sein und stilmässig zur restlichen Aus-
rüstung und zum Anlass passen. Sie fliesst in die Note für die Präsentation des
Pferd/Reiterpaares mit ein.
Auf Aussenplätzen kann der Richter bei ungünstiger Witterung Regenbeklei-
dung zulassen. Dies muss allen Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt werden.

7.4.1. Weitere Ausrüstung / Hilfsmittel
In den Klassen E und A darf mit Gerte und Sporen geritten werden. Für die Klas-
sen L, M und S sind nur Sporen erlaubt.
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Die Gerte darf in aufrechter Position passend zum Reitstil beziehungsweise der
Gesamtausrüstung auch in den Klassen L - S mitgeführt werden, jedes Berühren
des Pferdes mit der Gerte führt zur Disqualifikation.
Auf dem Abreitplatz sind Gerten für alle Klassen erlaubt.

7.5. Werbung
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

7.6. Humandoping
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS.

8. Vereinsmassnahmen
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS (insbesondere Anhang I bezüglich der
Verstösse und den Massnahmen der Jury) sinngemäss.
Verstösse, die die Kompetenzen der Jury übersteigen, sind schriftlich mittels
begründeter Anzeige dem Vorstand zu melden. Der Vorstand entscheidet über
Massnahmen oder meldet den Verstoss dem zuständigen Organ der
Verbandsgerichtbarkeit des SVPS.

9. Proteste und Rekurse
Es gelten die Bestimmungen des GR SVPS (insbesondere Anhang II bezüglich
Gegenstand, Legitimatimation, Form, Kosten und Erledigung der Proteste)
sinngemäss. Die Proteste sind schriftlich beim TD (in seiner Funktion gemäss
2.2.) einzureichen. Es gelten die in 12.1 GR SVPS vorgegebenen Fristen.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 15. März 2019 in Kraft. Es wurde genehmigt durch
die Mitgliederversammlung vom 9.März 2019.

10.2. Änderungen und Ergänzungen des Reglements
Änderungen und Ergänzungen des WE Reglements müssen durch die
Mitgliederversammlung des ARSETS genehmigt werden. Die Dokumente sind
mit der Einladung zur Mitgliederversammlung online zur Verfügung zu stellen.
Die Reglementänderungen und –ergänzungen müssen durch 2/3 der
abgegebenen Stimmen angenommen werden (Enthaltungen werden nicht
mitgezählt) und treten per sofort in Kraft. Vorschläge und Änderungswünsche
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durch die Mitglieder müssen bis spätestens Ende November des laufenden
Jahres an den Vorstand gelangen, damit die Mitgliederversammlung
vorbereitet werden kann.
Der Vorstand des ARSETS kann kurzfristige Anpassungen des Reglements auch
während des Jahres vornehmen, falls die Umstände es erfordern. Diese Anpas-
sungen treten 21 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und müssen an der näch-
sten Mitgliederversammlung bestätigt werden.
Der Vorstand des ARSETS hat die Kompetenz, die Anhänge zum Reglement und
weitere notwendige Dokumente (Wegleitungen, Aufgaben, Protokolle, Richter-
ausbildung und –liste usw.) zu erstellen und zu ändern. Diese müssen nicht
durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden. Zur Erstellung der Doku-
mente wird er von einer technischen Kommission beraten.

10.3. Veröffentlichungen
Änderungen oder Ergänzungen werden schriftlich oder elektronisch an alle
Mitglieder sowie auf der Homepage mitgeteilt.

10.4. Übersetzungsfehler
Falls Unstimmigkeiten oder Unklarheiten auftreten gilt der deutsche Text.

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