Besondere Bestimmungen für das E-Banking (E-Banking AGB)

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Besondere Bestimmungen für das E-Banking (E-Banking AGB)

1. Umfang der Dienstleistungen E-Banking                         zers. Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der
   Zu den NetBanking Plus-Dienstleistungen zählen ins-           Bank erhält, wer sich bei
   besondere der Abruf von Informationen, namentlich             –     NetBanking Plus und
   betreffend Kontosaldi und verbuchte Transaktionen,            –     MobileBanking
   sowie die Erteilung von Zahlungs-, Börsenaufträgen            durch Eingabe von mehrstufigen Sicherheitsmerkma-
   usw. über das Internet.                                       len (wie z.B. Identifikation, Passwort, Legitimations-
                                                                 kennziffern, nachstehend Legitimationsmerkmale ge-
   Zu den MobileBanking-Dienstleistungen zählen, so-             nannt) identifiziert hat. Die Legitimationsmerkmale
   weit diese von der Bank angeboten werden, insbeson-           werden dem Kunden oder dessen Bevollmächtigten
   dere der Abruf von Informationen, namentlich betref-          nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung für
   fend Kontosaldi und verbuchte Transaktionen, sowie            E-Banking bekannt gegeben.
   Überträge zwischen Konti/Depots auf telefonischem
   Weg gemäss diesem Vertrag; hingegen können durch              Bei der Inanspruchnahme der E-Banking-Dienstleis-
   MobileBanking der Bank weder Instruktionen, ausge-            tungen wird die Legitimation des Benutzers nicht an-
   nommen Bestellungen vorgedruckter Formulare, er-              hand einer Unterschrift bzw. eines Ausweises geprüft;
   teilt noch kann über die Konti/Depots verfügt werden.         vielmehr erfolgt die Legitimationsprüfung aufgrund der
                                                                 Legitimationsmerkmale und mittels der eingesetzten
   Die Darstellung der Daten im Rahmen des Mobile-               technischen Hilfsmittel (Selbstlegitimation des Ver-
   Banking erfolgt auf dem Mobiletelefon nach Mass-              tragspartners).
   gabe der maximalen Kapazität für SMS und MMS auf
   dem Mobiletelefon bzw. im Umfang einer A4-Seite für           Jede sich anhand der E-Banking-Legitimationsmerk-
   Fax-Mitteilungen und E-Mail-Nachrichten.                      male legitimierende Person, unabhängig von ihrem in-
                                                                 ternen Rechtsverhältnis zum Kunden und ungeachtet
   Der Umfang der jeweils verfügbaren E-Banking-Dienst-          anders lautender Handelsregistereinträge, Veröffentli-
   leistungen wird durch die Bank festgelegt. Falls der          chungen oder Regelungen auf den Unterschriftendo-
   Kunde diesbezügliche Unterlagen von der Bank erhal-           kumenten, darf seitens der Bank als korrekt legitimier-
   ten hat, ist deren Inhalt im Rahmen dieses Vertrages          te Person betrachtet werden. Sämtliche Handlungen,
   ergänzend gültig, der vorliegende Vertrag geht vor.           die aufgrund der vorerwähnten Legitimationsprüfung
                                                                 erfolgen, sind vom Kunden zu verantworten.
2. Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der
   Bank                                                       2.3 Besondere Bestimmungen
                                                                  Beim MobileBanking kann das Passwort vom Kunden
2.1 Technische Voraussetzung                                      jederzeit abgeändert werden, darf aber aus Sicher-
    Der Zugang zu den NetBanking Plus-Dienstleistungen            heitsgründen mit Kartencodes (Maestro- oder Kredit-
    der Bank erfolgt über das Internet. Hierzu benötigt der       kartencode etc.) nicht identisch sein.
    Kunde die entsprechende Hard- und Software sowie
    eine spezielle Vereinbarung mit einem Provider, wel-         Die Bank hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe
    cher den Zugang zum Internet herstellt.                      von Gründen das Erteilen von Auskünften sowie die
                                                                 Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und
   Die Bank vermittelt nicht den technischen Zugang zu           Mitteilungen über Internet abzulehnen und darauf zu
   den NetBanking Plus-Dienstleistungen. Dies ist allei-         bestehen, dass sich der Kunde oder der Bevollmäch-
   nige Sache des Vertragspartners. Der Kunde nimmt              tigte in anderer Weise (durch Unterschrift oder durch
   insbesondere zur Kenntnis, dass die Bank die für Net-         persönliche Vorsprache) legitimiert.
   Banking Plus erforderliche spezielle Software nicht
   vertreibt. Die Bank übernimmt deshalb keine Gewähr,           Der Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen ge-
   weder für den Netzbetreiber (Provider) noch für die zu        mäss diesem Vertrag wird gesperrt, wenn der Kunde
   NetBanking Plus erforderliche Software.                       die Legitimationsmerkmale dreimal falsch eingege-
                                                                 ben hat.
   Der Zugang zu den MobileBanking-Dienstleistungen
   erfolgt auf telefonischem Weg. Die Konfiguration der          Die Bank ist vom Kunden beauftragt, die bei ihr über
   SMS-Services kann auch über Internet erfolgen.                E-Banking eingehenden Aufträge auszuführen sowie
                                                                 den Instruktionen und Mitteilungen nachzukommen,
2.2 Legitimationsprüfung                                         falls die systemgemässe Legitimationsprüfung nach
    Zum Schutz des Vertragspartners überprüft das Com-           Ziffer 2.2 erfolgt ist. Werden der Bank im Rahmen des
    putersystem der Bank das Zugriffsrecht des Benut-            E-Banking Aufträge erteilt, so ist sie berechtigt, einzel-

                                                                                                            Seite 1 von 5
ne Aufträge nach ihrem freien Ermessen abzulehnen,            Der Kunde und seine Bevollmächtigten sind verpflich-
   falls für diese ein freies Guthaben oder eine werthalti-      tet, alle Legitimationsmerkmale geheim zu halten und
   ge Sicherheit fehlt oder der Rahmen der verfügbaren           gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte
   Kreditlimiten überschritten ist.                              zu schützen. Insbesondere darf ein allfälliges Pass-
                                                                 wort nach seiner Änderung nicht aufgezeichnet oder
   Die Bank führt keine Aufträge aus und kommt keinen            ungeschützt auf dem Computer des Vertragspartners
   Instruktionen nach, falls diese vom Kunden ausserhalb         gespeichert oder unbefugten Dritten offen gelegt wer-
   des E-Banking via E-Mail übermittelt werden.                  den. Das Passwort darf überdies nicht aus nahe-
                                                                 liegenden, leicht ermittelbaren Daten (Geburtsdaten,
   Der Kunde anerkennt vorbehaltlos alle auf seinen Kon-         Telefonnummern, Autokennzeichen usw.) bestehen.
   ti/Depots verbuchten Transaktionen, welche mittels
   E-Banking in Verbindung mit seinen oder den Legiti-           Besteht Anlass zu der Befürchtung, dass unbefugte
   mationsmerkmalen seiner Bevollmächtigten, aber ohne           Drittpersonen Kenntnis von Legitimationsmerkmalen
   schriftlichen Auftrag getätigt worden sind. Gleichzeitig      des Vertragspartners oder dessen Bevollmächtigten
   gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilun-       gewonnen haben, so sind diese unverzüglich zu wech-
   gen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als            seln und gegebenenfalls neue Legitimationsunterlagen
   vom Kunden verfasst und autorisiert.                          bei der Bank anzufordern.

3. Kosten, Entschädigung                                         Der Kunde und seine Bevollmächtigten sind verpflich-
   Dem Kunden stehen die allgemeinen Dienstleistungen            tet, für ihr eigenes Computersystem die notwendigen
   der Bank im Rahmen des E-Banking bis auf weiteres             Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und insbesondere
   gratis zur Verfügung. Vorbehalten bleiben die Einfüh-         ihr Computersystem angemessen gegen den unbefug-
   rung und Abänderung von Kosten für das E-Banking              ten Zugriff durch Dritte sowie gegen Computerviren
   sowie Entgelt, Kosten, Gebühren usw. gemäss beson-            zu schützen. Die Eingabegeräte für das MobileBanking
   deren Vereinbarungen und Tarifen der Bank für mittels         müssen vom Kunden mit einem PIN-Code gesichert
   E-Banking beanspruchte Dienstleistungen (z.B. für             werden.
   Zahlungs- und Börsenaufträge).
                                                                 Bei der Ausgabe von vertraulichen Konto- und Depot-
   Die Einführung oder Änderung von Kosten wird dem              informationen auf FAX, auf Mobiletelefon oder auf
   Kunden für sich und seine Bevollmächtigten schriftlich        E-Mail muss der Kunde der richtigen Eingabe der Fax-
   mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch in-        oder Mobilenummer bzw. der korrekten E-Mail-Adres-
   nert Monatsfrist seit Bekanntgabe als genehmigt.              se besondere Aufmerksamkeit schenken.

   Die Bank gilt als ermächtigt, allfällige Kosten und Ge-       Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle seine Be-
   bühren einem Konto des Vertragspartners zu belasten.          vollmächtigten diese Sorgfaltspflichten erfüllen.

   Für die Herstellung der Verbindung zum Computersys-           Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der
   tem der Bank hat der Kunde die Dienste von Dritten in         Preisgabe und der – auch missbräuchlichen – Verwen-
   Anspruch zu nehmen und die Dritten für diese Dienste          dung seiner Legitimationsmerkmale oder derjenigen
   direkt zu entschädigen. Hierzu gehören einerseits             seiner Bevollmächtigten ergeben.
   die Verbindungskosten der Telekommunikationsgesell-
   schaft sowie die Kosten des Providers des Vertrags-        5. Erfüllung durch die Bank
   partners.                                                     Die Bank hat richtig erfüllt, wenn sie nach systemge-
                                                                 treuer Prüfung gemäss Ziffer 2.2 den bei ihr eingehen-
4. Sorgfaltspflichten des Vertragspartners                       den Abfragebegehren, Aufträgen oder Verfügungen
   Der Kunde und jeder seiner Bevollmächtigten sind              im Rahmen der Geschäftsbeziehung Folge leistet, es
   verpflichtet, bei einer allfälligen Übergabe eines Pass-      sei denn, es treffe sie ein grobes Verschulden.
   wortes durch die Bank, dieses unverzüglich nach Er-
   halt zu ändern. Bei dem einmal geänderten Passwort            Erfüllungsort für die E-Banking-Dienstleistungen ist
   muss es sich um eine vom Kunden bzw. dem Bevoll-              das Rechenzentrum der Bank. Sämtliche E-Banking-
   mächtigten frei wählbare, der Bank nicht bekannte             Dienstleistungen gelten als erbracht, wenn die Bank
   mehrstellige Zahlen- und/oder Buchstabenkombina-              die vom Kunden elektronisch bzw. telefonisch über-
   tion handeln (gemäss den Instruktionen). Sie kann             mittelten Anweisungen ausgeführt hat und die allen-
   vom Kunden bzw. dem Bevollmächtigten jederzeit                falls dem Kunden zu übermittelnden Daten dem für
   abgeändert werden.                                            den Transport der Daten über Internet zuständigen

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Dritten (d.h. der Telekommunikationsgesellschaft)              wesentlichen Bankwerktags) oder kann der Kunde
übergeben worden sind.                                         nicht erreicht werden, ist die Bank berechtigt, nicht
                                                               aber verpflichtet, solche Positionen ohne weiteres auf
Bis 12 Uhr mittags eines jeden Bankwerktages am Ort            Risiko des Vertragspartners glattzustellen.
des Rechenzentrums der Bank eingehende elektro-
nische Anweisungen des Vertragspartners zur Vor-               Der Kunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass er alle im
nahme von Transaktionen (ausgenommen Börsenauf-                Zusammenhang mit dem E-Banking abzuwickelnden
träge) werden am gleichen Bankwerktag ausgeführt.              Transaktionen selber erfassen muss und entbindet die
Nach diesem Zeitpunkt eingehende elektronische                 Bank ausdrücklich von jeglicher Überwachungspflicht.
Anweisungen des Vertragspartners werden am nächs-
ten Bankwerktag ausgeführt. Vorbehalten bleiben die            Elektronisch übermittelte Anfragen des Vertragspart-
besonderen kundenspezifischen Anweisungen in den               ners werden von der Bank mittels E-Banking während
SMS-Diensten von MobileBanking.                                der ganzen Woche rund um die Uhr entgegengenom-
                                                               men und im Rahmen der E-Banking-Dienstleistungen
Der Kunde und seine Bevollmächtigten nehmen zur                beantwortet.
Kenntnis, dass die Übermittlung und die Verarbei-
tung der Börsenaufträge nicht direkt ohne Zeitverzö-        6. Besonderheiten beim Bankverkehr über das Inter-
gerung, respektive rund um die Uhr erfolgt, sondern            net und das öffentliche Funknetz
unter anderem von den Handelstagen/Handelszeiten               Im Rahmen von E-Banking bei der Bank eingehende
der entsprechenden Börsenplätze und/oder von der               und von der Bank versandte Daten werden, mit Aus-
Verarbeitungsstelle und/oder von lokalen Vorschrif-            nahme von Angaben über Absender und Empfänger,
ten und Gegebenheiten abhängig ist. Zeitverzögerte             von der Bank verschlüsselt, soweit dies die jeweils
Aufträge können fehlerhaft sein, ohne dass dies dem            gültigen technischen Verfahren zulassen.
Kunden oder seinen Bevollmächtigten sofort ange-
zeigt werden kann. Die Bank übernimmt keine Haftung            Die für die Verschlüsselung der Daten notwendige
für nicht fristgerecht oder nicht vollständig ausgeführ-       Software wird dem Kunden durch die Bank jeweils
te Aufträge und damit zusammenhängende Schäden,                automatisch auf dessen Computersystem geladen und
insbesondere durch Kursverluste, soweit die übliche            gestartet. Dem Kunden ist es untersagt, auf diese Soft-
Sorgfalt angewendet wurde.                                     ware selber zuzugreifen, insbesondere sie zu kopieren
                                                               oder zu verändern.
Der Kunde und seine Bevollmächtigten nehmen zur
Kenntnis, dass jedes Börsengeschäft mit spezifischen           Der Kunde anerkennt, dass das Internet und das öf-
Risiken behaftet ist, die durch die Wahl der Anlage            fentliche Funknetz weltweite und offene, grundsätzlich
sowie das politische und wirtschaftliche Umfeld be-            jedermann zugängliche Netze darstellen und dass
stimmt werden. Das Risiko, durch ein Börsengeschäft            der E-Banking-Verkehr zwischen dem Kunden und
Verluste zu erleiden, ist beträchtlich. Dies gilt nament-      der Bank über öffentliche, nicht speziell geschützte
lich für kurzfristige und spekulative Anlagen.                 Einrichtungen erfolgt; dies gilt sowohl für die bei der
                                                               Bank eingehenden elektronischen Anweisungen des
Der Kunde bzw. seine Bevollmächtigten erklären,                Vertragspartners als auch für die von der Bank zum
dass sie mit den Gepflogenheiten und Usanzen des               Transport übergebenen elektronischen Meldungen an
Börsengeschäftes vertraut sind, insbesondere deren             den Kunden. Die über das Internet zu übermittelnden
Strukturen und die Risiken der einzelnen Geschäfts-            Daten können das Gebiet der Schweiz in nicht voraus-
arten kennen.                                                  sehbarer Weise verlassen, und zwar auch dann, wenn
                                                               die Computersysteme von Absender und Empfänger
Der Kunde trägt ausschliesslich die Verantwortung              in der Schweiz liegen. Da Absender und Empfänger
sowie die Folgen von Anlagerisiken, die aus der Titel-         im Rahmen des E-Banking nicht verschlüsselt werden,
wahl durch ihn oder seine Bevollmächtigten entstehen           können die entsprechenden Angaben von unbefug-
können.                                                        ten Dritten gelesen werden. Unbefugte Dritte können
                                                               deshalb sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland
Tätigen der Kunde bzw. die Bevollmächtigten Börsen-            Rückschlüsse auf eine Kundenbeziehung zwischen
geschäfte, die den Rahmen der bei der Bank vor-                der Bank und dem Kunden ziehen. Durch die Weiter-
handenen Vermögenswerte übersteigen, und kommt                 gabe unvollständiger Kunden- und Konto-/Depotan-
der Kunde seiner Pflicht, die erforderliche Deckung            gaben im Rahmen von MobileBanking werden diese
bereitzustellen nicht innerhalb von 24 Stunden nach            Risiken minimiert.
(gerechnet ab der Valuta des für die Zinsberechnung

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Der Kunde und seine Bevollmächtigten nehmen zur             der Bank für Schäden, die dem Kunden infolge von
   Kenntnis, dass sie mit der Benützung der E-Banking-         Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störun-
   Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen            gen oder Eingriffen Dritter in die Datenübertragungs-
   Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Es ist Sa-       einrichtungen entstehen, ist ausgeschlossen.
   che des Vertragspartners, sich darüber zu informie-
   ren. Die Bank lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.      Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden
                                                               aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflich-
   Sollte der Kunde und seine Bevollmächtigten E-Bank-         tungen entstehen sowie für indirekte Schäden und
   ing vom Ausland aus in Anspruch nehmen, nehmen              Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprü-
   sie zur Kenntnis, dass es Import- und Exportbe-             che Dritter, ist ausgeschlossen.
   schränkungen für die Verschlüsselungsverfahren ge-
   ben könnte, gegen die sie unter Umständen verstos-       8. Sperre
   sen, wenn sie E-Banking aus dem Ausland nutzen.             Der Kunde kann seinen oder den Zugang seiner Be-
                                                               vollmächtigten zu den E-Banking-Dienstleistungen der
7. Haftung der Bank                                            Bank selber sperren oder sperren lassen. Die Sper-
   Die Bank beachtet bei der Erbringung der E-Banking-         re kann während der üblichen Geschäftszeit bei der
   Dienstleistungen und beim Betrieb ihres Rechenzent-         kontoführenden Geschäftsstelle der Bank verlangt
   rums die üblichen Sorgfaltspflichten. Voraussehbare         und muss der Bank unverzüglich schriftlich bestätigt
   Betriebsunterbrüche werden, wenn immer möglich,             werden.
   mittels News-Seite im Rahmen des E-Banking im
   Voraus angekündigt; Betriebsunterbrüche zu War-             Der Kunde und jeder seiner Bevollmächtigten können
   tungszwecken und zur Erweiterung oder Anpassung             den eigenen Zugang zu den E-Banking-Dienstleistun-
   des Systems sowie Betriebsunterbrüche bei vermu-            gen der Bank mittels E-Banking selber sperren (drei-
   teten oder festgestellten Gefährdungen der Betriebs-        mal falsch autorisieren).
   sicherheit bleiben ausdrücklich vorbehalten und lösen
   keinerlei Rechtsansprüche des Vertragspartners aus.         Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Ver-
   Verarbeitungsunterbrüche werden in der kürzest mög-         tragspartners und/oder seiner Bevollmächtigten ganz
   lichen Frist behoben. Durch Verarbeitungsunterbrüche        oder teilweise zu sperren, ohne Angabe von Gründen
   entstehen keine Schadenersatzansprüche des Ver-             und ohne vorgängige Kündigung.
   tragspartners. Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr
   für die verwendete Verschlüsselungssoftware; allfäl-     9. Elektronische Konto-/Depotdokumente
   lige Schadenersatzansprüche des Vertragspartners            Der Kunde anerkennt, dass die schriftliche Mitteilung
   sind ausgeschlossen.                                        und die Mitteilung in elektronischer oder anderer Form
                                                               in gleicher Weise verbindlich sind.
   Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für Richtigkeit
   und Vollständigkeit von E-Banking-Daten/Informa-            Sobald die elektronischen Konto-/Depotdokumente
   tionen. Insbesondere Informationen über Konti und           für den Kunden bzw. dessen Bevollmächtigte auf der
   Depots (Saldo, Auszüge, Transaktionen usw.) sind            Net-Banking Plus/MobileBanking-Umgebung abrufbar
   vorläufig und unverbindlich. Ebenso stellen sämtliche       sind, gelten diese als zugestellt. Hat der Kunde bzw.
   E-Banking-Mitteilungen keine verbindlichen Offerten         dessen Bevollmächtigte die Konto/Depotdokumente
   dar, es sei denn, das Angebot werde ausdrücklich            abgerufen, so sind diese mindestens während eines
   als verbindliche Offerte gekennzeichnet. Ferner sind        Monates verfügbar.
   Angaben über Devisen oder Notenkurse stets unver-
   bindliche Informationen.                                    Die Verantwortung für die Aufbewahrung der Konto-/
                                                               Depotdokumente liegt allein beim Kunden. Für allfälli-
   Der Kunde anerkennt, dass der Transport von elekt-          ge Beanstandungen bezüglich der getätigten Transak-
   ronischen Daten vom Kunde bis zum Rechenzentrum             tionen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
   der Bank und vom Rechenzentrum der Bank bis zum             der Bank. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Konto/
   Kunde nicht in den Verantwortungsbereich der Bank           Depotauszüge in Papierform zu beziehen. Dabei er-
   fällt; dies ist vielmehr vom Kunde selbst oder den von      klärt sich der Kunde mit der jeweiligen Gebührenord-
   ihm beigezogenen Dritten zu besorgen. Für die Bank          nung der Bank einverstanden.
   verbindlich sind stets die auf dem Computersystem
   der Bank getätigten Transaktionen, wie sie in elektro-   10. Vollmachtsbestimmungen
   nischen Aufzeichnungen und allfälligen Computeraus-          Zur Ausübung seiner Befugnis werden jedem Bevoll-
   drucken der Bank wiedergegeben sind. Jede Haftung            mächtigten persönliche Legitimationsunterlagen über-

                                                                                                        Seite 4 von 5
geben. Die Ermächtigung der Bevollmächtigten zur           14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
   Inanspruchnahme der E-Banking-Dienstleistungen der             Alle Rechtsbeziehungen des Vertragspartners und
   Bank im Umfang gemäss Ziffer 1 gilt bis zu einem an            seiner Bevollmächtigten mit der Bank unterstehen
   die kontoführende Geschäftsstelle der Bank schriftlich         dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort (vorbehält-
   gerichteten Widerruf. Es wird ausdrücklich bestimmt,           lich Ziffer 5), Betreibungsort für Kunden mit ausländi-
   dass eine erteilte Ermächtigung mit dem Tod oder               schem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand
   dem allfälligen Verlust der Handlungsfähigkeit des             für alle Verfahren, unter Vorbehalt allfälliger Rechtsmit-
   Vertragspartners nicht erlischt, sondern ungeachtet            tel an das Schweizerische Bundesgericht, ist Zürich.
   anders lautender Handelsregistereinträge und Veröf-            Die Bank hat indessen das Recht, den Kunden bei
   fentlichungen bis zum schriftlichen Widerruf in Kraft          jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
   bleibt.

   Die Streichung des Zeichnungsrechts des Bevoll-            Bank Sparhafen Zürich AG
   mächtigten auf den bei der Bank hinterlegten Unter-        Zürich, Januar 2013
   schriftendokumenten des Vertragspartners hat nicht
   automatisch die Aufhebung dessen Ermächtigung zur
   Benützung von E-Banking zur Folge; vielmehr bedarf
   es eines ausdrücklichen Widerrufs.

   Die Bank ist beauftragt, die bei ihr mittels E-Banking
   mit den Legitimationsmerkmalen des Bevollmächtig-
   ten eingehenden Aufträge zulasten des Vertragspart-
   ners auszuführen sowie dessen Instruktionen und Mit-
   teilungen nachzukommen, falls die systemgemässe
   Prüfung nach Ziffer 2.2 erfolgt ist.

11. Änderung der Vertragsbedingungen
    Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung die-
    ser Bedingungen vor. Eine solche wird dem Kunden
    für sich und seine Bevollmächtigten mitgeteilt und gilt
    ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit
    Bekanntgabe als genehmigt.

12. Kündigung
    Die Kündigung des E-Banking-Vertrages (oder ein-
    zelner Dienstleistungen davon) kann seitens des
    Vertragspartners und seitens der Bank jederzeit mit
    sofortiger Wirkung erfolgen. Die Mitteilung der Kündi-
    gung ist schriftlich vorzunehmen und hat die sofortige
    Sperrung des Zugangs zur Folge.

13. Vorbehalt weiterer Bestimmungen und Allgemeine
    Geschäftsbedingungen
    Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und
    die Benützung von Internet oder den Bankverkehr
    über Internet regeln, bleiben vorbehalten und gelten
    ab ihrer Inkraftsetzung auch für den vorliegenden An-
    schluss an das E-Banking der Bank.

   Im Übrigen gelten die zwischen dem Kunden und der
   Bank abgeschlossenen Verträge nach ihrem jeweili-
   gen Inhalt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingun-
   gen der Bank, welche Bestandteil dieses Vertrages
   bilden. Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit ihrem In-
   halt einverstanden ist.

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