Besondere Bestimmungen für das E-Banking (E-Banking AGB)
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Besondere Bestimmungen für das E-Banking (E-Banking AGB) 1. Umfang der Dienstleistungen E-Banking zers. Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Zu den NetBanking Plus-Dienstleistungen zählen ins- Bank erhält, wer sich bei besondere der Abruf von Informationen, namentlich – NetBanking Plus und betreffend Kontosaldi und verbuchte Transaktionen, – MobileBanking sowie die Erteilung von Zahlungs-, Börsenaufträgen durch Eingabe von mehrstufigen Sicherheitsmerkma- usw. über das Internet. len (wie z.B. Identifikation, Passwort, Legitimations- kennziffern, nachstehend Legitimationsmerkmale ge- Zu den MobileBanking-Dienstleistungen zählen, so- nannt) identifiziert hat. Die Legitimationsmerkmale weit diese von der Bank angeboten werden, insbeson- werden dem Kunden oder dessen Bevollmächtigten dere der Abruf von Informationen, namentlich betref- nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung für fend Kontosaldi und verbuchte Transaktionen, sowie E-Banking bekannt gegeben. Überträge zwischen Konti/Depots auf telefonischem Weg gemäss diesem Vertrag; hingegen können durch Bei der Inanspruchnahme der E-Banking-Dienstleis- MobileBanking der Bank weder Instruktionen, ausge- tungen wird die Legitimation des Benutzers nicht an- nommen Bestellungen vorgedruckter Formulare, er- hand einer Unterschrift bzw. eines Ausweises geprüft; teilt noch kann über die Konti/Depots verfügt werden. vielmehr erfolgt die Legitimationsprüfung aufgrund der Legitimationsmerkmale und mittels der eingesetzten Die Darstellung der Daten im Rahmen des Mobile- technischen Hilfsmittel (Selbstlegitimation des Ver- Banking erfolgt auf dem Mobiletelefon nach Mass- tragspartners). gabe der maximalen Kapazität für SMS und MMS auf dem Mobiletelefon bzw. im Umfang einer A4-Seite für Jede sich anhand der E-Banking-Legitimationsmerk- Fax-Mitteilungen und E-Mail-Nachrichten. male legitimierende Person, unabhängig von ihrem in- ternen Rechtsverhältnis zum Kunden und ungeachtet Der Umfang der jeweils verfügbaren E-Banking-Dienst- anders lautender Handelsregistereinträge, Veröffentli- leistungen wird durch die Bank festgelegt. Falls der chungen oder Regelungen auf den Unterschriftendo- Kunde diesbezügliche Unterlagen von der Bank erhal- kumenten, darf seitens der Bank als korrekt legitimier- ten hat, ist deren Inhalt im Rahmen dieses Vertrages te Person betrachtet werden. Sämtliche Handlungen, ergänzend gültig, der vorliegende Vertrag geht vor. die aufgrund der vorerwähnten Legitimationsprüfung erfolgen, sind vom Kunden zu verantworten. 2. Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank 2.3 Besondere Bestimmungen Beim MobileBanking kann das Passwort vom Kunden 2.1 Technische Voraussetzung jederzeit abgeändert werden, darf aber aus Sicher- Der Zugang zu den NetBanking Plus-Dienstleistungen heitsgründen mit Kartencodes (Maestro- oder Kredit- der Bank erfolgt über das Internet. Hierzu benötigt der kartencode etc.) nicht identisch sein. Kunde die entsprechende Hard- und Software sowie eine spezielle Vereinbarung mit einem Provider, wel- Die Bank hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe cher den Zugang zum Internet herstellt. von Gründen das Erteilen von Auskünften sowie die Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Die Bank vermittelt nicht den technischen Zugang zu Mitteilungen über Internet abzulehnen und darauf zu den NetBanking Plus-Dienstleistungen. Dies ist allei- bestehen, dass sich der Kunde oder der Bevollmäch- nige Sache des Vertragspartners. Der Kunde nimmt tigte in anderer Weise (durch Unterschrift oder durch insbesondere zur Kenntnis, dass die Bank die für Net- persönliche Vorsprache) legitimiert. Banking Plus erforderliche spezielle Software nicht vertreibt. Die Bank übernimmt deshalb keine Gewähr, Der Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen ge- weder für den Netzbetreiber (Provider) noch für die zu mäss diesem Vertrag wird gesperrt, wenn der Kunde NetBanking Plus erforderliche Software. die Legitimationsmerkmale dreimal falsch eingege- ben hat. Der Zugang zu den MobileBanking-Dienstleistungen erfolgt auf telefonischem Weg. Die Konfiguration der Die Bank ist vom Kunden beauftragt, die bei ihr über SMS-Services kann auch über Internet erfolgen. E-Banking eingehenden Aufträge auszuführen sowie den Instruktionen und Mitteilungen nachzukommen, 2.2 Legitimationsprüfung falls die systemgemässe Legitimationsprüfung nach Zum Schutz des Vertragspartners überprüft das Com- Ziffer 2.2 erfolgt ist. Werden der Bank im Rahmen des putersystem der Bank das Zugriffsrecht des Benut- E-Banking Aufträge erteilt, so ist sie berechtigt, einzel- Seite 1 von 5
ne Aufträge nach ihrem freien Ermessen abzulehnen, Der Kunde und seine Bevollmächtigten sind verpflich- falls für diese ein freies Guthaben oder eine werthalti- tet, alle Legitimationsmerkmale geheim zu halten und ge Sicherheit fehlt oder der Rahmen der verfügbaren gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte Kreditlimiten überschritten ist. zu schützen. Insbesondere darf ein allfälliges Pass- wort nach seiner Änderung nicht aufgezeichnet oder Die Bank führt keine Aufträge aus und kommt keinen ungeschützt auf dem Computer des Vertragspartners Instruktionen nach, falls diese vom Kunden ausserhalb gespeichert oder unbefugten Dritten offen gelegt wer- des E-Banking via E-Mail übermittelt werden. den. Das Passwort darf überdies nicht aus nahe- liegenden, leicht ermittelbaren Daten (Geburtsdaten, Der Kunde anerkennt vorbehaltlos alle auf seinen Kon- Telefonnummern, Autokennzeichen usw.) bestehen. ti/Depots verbuchten Transaktionen, welche mittels E-Banking in Verbindung mit seinen oder den Legiti- Besteht Anlass zu der Befürchtung, dass unbefugte mationsmerkmalen seiner Bevollmächtigten, aber ohne Drittpersonen Kenntnis von Legitimationsmerkmalen schriftlichen Auftrag getätigt worden sind. Gleichzeitig des Vertragspartners oder dessen Bevollmächtigten gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilun- gewonnen haben, so sind diese unverzüglich zu wech- gen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als seln und gegebenenfalls neue Legitimationsunterlagen vom Kunden verfasst und autorisiert. bei der Bank anzufordern. 3. Kosten, Entschädigung Der Kunde und seine Bevollmächtigten sind verpflich- Dem Kunden stehen die allgemeinen Dienstleistungen tet, für ihr eigenes Computersystem die notwendigen der Bank im Rahmen des E-Banking bis auf weiteres Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und insbesondere gratis zur Verfügung. Vorbehalten bleiben die Einfüh- ihr Computersystem angemessen gegen den unbefug- rung und Abänderung von Kosten für das E-Banking ten Zugriff durch Dritte sowie gegen Computerviren sowie Entgelt, Kosten, Gebühren usw. gemäss beson- zu schützen. Die Eingabegeräte für das MobileBanking deren Vereinbarungen und Tarifen der Bank für mittels müssen vom Kunden mit einem PIN-Code gesichert E-Banking beanspruchte Dienstleistungen (z.B. für werden. Zahlungs- und Börsenaufträge). Bei der Ausgabe von vertraulichen Konto- und Depot- Die Einführung oder Änderung von Kosten wird dem informationen auf FAX, auf Mobiletelefon oder auf Kunden für sich und seine Bevollmächtigten schriftlich E-Mail muss der Kunde der richtigen Eingabe der Fax- mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch in- oder Mobilenummer bzw. der korrekten E-Mail-Adres- nert Monatsfrist seit Bekanntgabe als genehmigt. se besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Bank gilt als ermächtigt, allfällige Kosten und Ge- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle seine Be- bühren einem Konto des Vertragspartners zu belasten. vollmächtigten diese Sorgfaltspflichten erfüllen. Für die Herstellung der Verbindung zum Computersys- Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der tem der Bank hat der Kunde die Dienste von Dritten in Preisgabe und der – auch missbräuchlichen – Verwen- Anspruch zu nehmen und die Dritten für diese Dienste dung seiner Legitimationsmerkmale oder derjenigen direkt zu entschädigen. Hierzu gehören einerseits seiner Bevollmächtigten ergeben. die Verbindungskosten der Telekommunikationsgesell- schaft sowie die Kosten des Providers des Vertrags- 5. Erfüllung durch die Bank partners. Die Bank hat richtig erfüllt, wenn sie nach systemge- treuer Prüfung gemäss Ziffer 2.2 den bei ihr eingehen- 4. Sorgfaltspflichten des Vertragspartners den Abfragebegehren, Aufträgen oder Verfügungen Der Kunde und jeder seiner Bevollmächtigten sind im Rahmen der Geschäftsbeziehung Folge leistet, es verpflichtet, bei einer allfälligen Übergabe eines Pass- sei denn, es treffe sie ein grobes Verschulden. wortes durch die Bank, dieses unverzüglich nach Er- halt zu ändern. Bei dem einmal geänderten Passwort Erfüllungsort für die E-Banking-Dienstleistungen ist muss es sich um eine vom Kunden bzw. dem Bevoll- das Rechenzentrum der Bank. Sämtliche E-Banking- mächtigten frei wählbare, der Bank nicht bekannte Dienstleistungen gelten als erbracht, wenn die Bank mehrstellige Zahlen- und/oder Buchstabenkombina- die vom Kunden elektronisch bzw. telefonisch über- tion handeln (gemäss den Instruktionen). Sie kann mittelten Anweisungen ausgeführt hat und die allen- vom Kunden bzw. dem Bevollmächtigten jederzeit falls dem Kunden zu übermittelnden Daten dem für abgeändert werden. den Transport der Daten über Internet zuständigen Seite 2 von 5
Dritten (d.h. der Telekommunikationsgesellschaft) wesentlichen Bankwerktags) oder kann der Kunde übergeben worden sind. nicht erreicht werden, ist die Bank berechtigt, nicht aber verpflichtet, solche Positionen ohne weiteres auf Bis 12 Uhr mittags eines jeden Bankwerktages am Ort Risiko des Vertragspartners glattzustellen. des Rechenzentrums der Bank eingehende elektro- nische Anweisungen des Vertragspartners zur Vor- Der Kunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass er alle im nahme von Transaktionen (ausgenommen Börsenauf- Zusammenhang mit dem E-Banking abzuwickelnden träge) werden am gleichen Bankwerktag ausgeführt. Transaktionen selber erfassen muss und entbindet die Nach diesem Zeitpunkt eingehende elektronische Bank ausdrücklich von jeglicher Überwachungspflicht. Anweisungen des Vertragspartners werden am nächs- ten Bankwerktag ausgeführt. Vorbehalten bleiben die Elektronisch übermittelte Anfragen des Vertragspart- besonderen kundenspezifischen Anweisungen in den ners werden von der Bank mittels E-Banking während SMS-Diensten von MobileBanking. der ganzen Woche rund um die Uhr entgegengenom- men und im Rahmen der E-Banking-Dienstleistungen Der Kunde und seine Bevollmächtigten nehmen zur beantwortet. Kenntnis, dass die Übermittlung und die Verarbei- tung der Börsenaufträge nicht direkt ohne Zeitverzö- 6. Besonderheiten beim Bankverkehr über das Inter- gerung, respektive rund um die Uhr erfolgt, sondern net und das öffentliche Funknetz unter anderem von den Handelstagen/Handelszeiten Im Rahmen von E-Banking bei der Bank eingehende der entsprechenden Börsenplätze und/oder von der und von der Bank versandte Daten werden, mit Aus- Verarbeitungsstelle und/oder von lokalen Vorschrif- nahme von Angaben über Absender und Empfänger, ten und Gegebenheiten abhängig ist. Zeitverzögerte von der Bank verschlüsselt, soweit dies die jeweils Aufträge können fehlerhaft sein, ohne dass dies dem gültigen technischen Verfahren zulassen. Kunden oder seinen Bevollmächtigten sofort ange- zeigt werden kann. Die Bank übernimmt keine Haftung Die für die Verschlüsselung der Daten notwendige für nicht fristgerecht oder nicht vollständig ausgeführ- Software wird dem Kunden durch die Bank jeweils te Aufträge und damit zusammenhängende Schäden, automatisch auf dessen Computersystem geladen und insbesondere durch Kursverluste, soweit die übliche gestartet. Dem Kunden ist es untersagt, auf diese Soft- Sorgfalt angewendet wurde. ware selber zuzugreifen, insbesondere sie zu kopieren oder zu verändern. Der Kunde und seine Bevollmächtigten nehmen zur Kenntnis, dass jedes Börsengeschäft mit spezifischen Der Kunde anerkennt, dass das Internet und das öf- Risiken behaftet ist, die durch die Wahl der Anlage fentliche Funknetz weltweite und offene, grundsätzlich sowie das politische und wirtschaftliche Umfeld be- jedermann zugängliche Netze darstellen und dass stimmt werden. Das Risiko, durch ein Börsengeschäft der E-Banking-Verkehr zwischen dem Kunden und Verluste zu erleiden, ist beträchtlich. Dies gilt nament- der Bank über öffentliche, nicht speziell geschützte lich für kurzfristige und spekulative Anlagen. Einrichtungen erfolgt; dies gilt sowohl für die bei der Bank eingehenden elektronischen Anweisungen des Der Kunde bzw. seine Bevollmächtigten erklären, Vertragspartners als auch für die von der Bank zum dass sie mit den Gepflogenheiten und Usanzen des Transport übergebenen elektronischen Meldungen an Börsengeschäftes vertraut sind, insbesondere deren den Kunden. Die über das Internet zu übermittelnden Strukturen und die Risiken der einzelnen Geschäfts- Daten können das Gebiet der Schweiz in nicht voraus- arten kennen. sehbarer Weise verlassen, und zwar auch dann, wenn die Computersysteme von Absender und Empfänger Der Kunde trägt ausschliesslich die Verantwortung in der Schweiz liegen. Da Absender und Empfänger sowie die Folgen von Anlagerisiken, die aus der Titel- im Rahmen des E-Banking nicht verschlüsselt werden, wahl durch ihn oder seine Bevollmächtigten entstehen können die entsprechenden Angaben von unbefug- können. ten Dritten gelesen werden. Unbefugte Dritte können deshalb sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland Tätigen der Kunde bzw. die Bevollmächtigten Börsen- Rückschlüsse auf eine Kundenbeziehung zwischen geschäfte, die den Rahmen der bei der Bank vor- der Bank und dem Kunden ziehen. Durch die Weiter- handenen Vermögenswerte übersteigen, und kommt gabe unvollständiger Kunden- und Konto-/Depotan- der Kunde seiner Pflicht, die erforderliche Deckung gaben im Rahmen von MobileBanking werden diese bereitzustellen nicht innerhalb von 24 Stunden nach Risiken minimiert. (gerechnet ab der Valuta des für die Zinsberechnung Seite 3 von 5
Der Kunde und seine Bevollmächtigten nehmen zur der Bank für Schäden, die dem Kunden infolge von Kenntnis, dass sie mit der Benützung der E-Banking- Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störun- Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen gen oder Eingriffen Dritter in die Datenübertragungs- Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Es ist Sa- einrichtungen entstehen, ist ausgeschlossen. che des Vertragspartners, sich darüber zu informie- ren. Die Bank lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflich- Sollte der Kunde und seine Bevollmächtigten E-Bank- tungen entstehen sowie für indirekte Schäden und ing vom Ausland aus in Anspruch nehmen, nehmen Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprü- sie zur Kenntnis, dass es Import- und Exportbe- che Dritter, ist ausgeschlossen. schränkungen für die Verschlüsselungsverfahren ge- ben könnte, gegen die sie unter Umständen verstos- 8. Sperre sen, wenn sie E-Banking aus dem Ausland nutzen. Der Kunde kann seinen oder den Zugang seiner Be- vollmächtigten zu den E-Banking-Dienstleistungen der 7. Haftung der Bank Bank selber sperren oder sperren lassen. Die Sper- Die Bank beachtet bei der Erbringung der E-Banking- re kann während der üblichen Geschäftszeit bei der Dienstleistungen und beim Betrieb ihres Rechenzent- kontoführenden Geschäftsstelle der Bank verlangt rums die üblichen Sorgfaltspflichten. Voraussehbare und muss der Bank unverzüglich schriftlich bestätigt Betriebsunterbrüche werden, wenn immer möglich, werden. mittels News-Seite im Rahmen des E-Banking im Voraus angekündigt; Betriebsunterbrüche zu War- Der Kunde und jeder seiner Bevollmächtigten können tungszwecken und zur Erweiterung oder Anpassung den eigenen Zugang zu den E-Banking-Dienstleistun- des Systems sowie Betriebsunterbrüche bei vermu- gen der Bank mittels E-Banking selber sperren (drei- teten oder festgestellten Gefährdungen der Betriebs- mal falsch autorisieren). sicherheit bleiben ausdrücklich vorbehalten und lösen keinerlei Rechtsansprüche des Vertragspartners aus. Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Ver- Verarbeitungsunterbrüche werden in der kürzest mög- tragspartners und/oder seiner Bevollmächtigten ganz lichen Frist behoben. Durch Verarbeitungsunterbrüche oder teilweise zu sperren, ohne Angabe von Gründen entstehen keine Schadenersatzansprüche des Ver- und ohne vorgängige Kündigung. tragspartners. Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für die verwendete Verschlüsselungssoftware; allfäl- 9. Elektronische Konto-/Depotdokumente lige Schadenersatzansprüche des Vertragspartners Der Kunde anerkennt, dass die schriftliche Mitteilung sind ausgeschlossen. und die Mitteilung in elektronischer oder anderer Form in gleicher Weise verbindlich sind. Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit von E-Banking-Daten/Informa- Sobald die elektronischen Konto-/Depotdokumente tionen. Insbesondere Informationen über Konti und für den Kunden bzw. dessen Bevollmächtigte auf der Depots (Saldo, Auszüge, Transaktionen usw.) sind Net-Banking Plus/MobileBanking-Umgebung abrufbar vorläufig und unverbindlich. Ebenso stellen sämtliche sind, gelten diese als zugestellt. Hat der Kunde bzw. E-Banking-Mitteilungen keine verbindlichen Offerten dessen Bevollmächtigte die Konto/Depotdokumente dar, es sei denn, das Angebot werde ausdrücklich abgerufen, so sind diese mindestens während eines als verbindliche Offerte gekennzeichnet. Ferner sind Monates verfügbar. Angaben über Devisen oder Notenkurse stets unver- bindliche Informationen. Die Verantwortung für die Aufbewahrung der Konto-/ Depotdokumente liegt allein beim Kunden. Für allfälli- Der Kunde anerkennt, dass der Transport von elekt- ge Beanstandungen bezüglich der getätigten Transak- ronischen Daten vom Kunde bis zum Rechenzentrum tionen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und vom Rechenzentrum der Bank bis zum der Bank. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Konto/ Kunde nicht in den Verantwortungsbereich der Bank Depotauszüge in Papierform zu beziehen. Dabei er- fällt; dies ist vielmehr vom Kunde selbst oder den von klärt sich der Kunde mit der jeweiligen Gebührenord- ihm beigezogenen Dritten zu besorgen. Für die Bank nung der Bank einverstanden. verbindlich sind stets die auf dem Computersystem der Bank getätigten Transaktionen, wie sie in elektro- 10. Vollmachtsbestimmungen nischen Aufzeichnungen und allfälligen Computeraus- Zur Ausübung seiner Befugnis werden jedem Bevoll- drucken der Bank wiedergegeben sind. Jede Haftung mächtigten persönliche Legitimationsunterlagen über- Seite 4 von 5
geben. Die Ermächtigung der Bevollmächtigten zur 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Inanspruchnahme der E-Banking-Dienstleistungen der Alle Rechtsbeziehungen des Vertragspartners und Bank im Umfang gemäss Ziffer 1 gilt bis zu einem an seiner Bevollmächtigten mit der Bank unterstehen die kontoführende Geschäftsstelle der Bank schriftlich dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort (vorbehält- gerichteten Widerruf. Es wird ausdrücklich bestimmt, lich Ziffer 5), Betreibungsort für Kunden mit ausländi- dass eine erteilte Ermächtigung mit dem Tod oder schem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand dem allfälligen Verlust der Handlungsfähigkeit des für alle Verfahren, unter Vorbehalt allfälliger Rechtsmit- Vertragspartners nicht erlischt, sondern ungeachtet tel an das Schweizerische Bundesgericht, ist Zürich. anders lautender Handelsregistereinträge und Veröf- Die Bank hat indessen das Recht, den Kunden bei fentlichungen bis zum schriftlichen Widerruf in Kraft jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. bleibt. Die Streichung des Zeichnungsrechts des Bevoll- Bank Sparhafen Zürich AG mächtigten auf den bei der Bank hinterlegten Unter- Zürich, Januar 2013 schriftendokumenten des Vertragspartners hat nicht automatisch die Aufhebung dessen Ermächtigung zur Benützung von E-Banking zur Folge; vielmehr bedarf es eines ausdrücklichen Widerrufs. Die Bank ist beauftragt, die bei ihr mittels E-Banking mit den Legitimationsmerkmalen des Bevollmächtig- ten eingehenden Aufträge zulasten des Vertragspart- ners auszuführen sowie dessen Instruktionen und Mit- teilungen nachzukommen, falls die systemgemässe Prüfung nach Ziffer 2.2 erfolgt ist. 11. Änderung der Vertragsbedingungen Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung die- ser Bedingungen vor. Eine solche wird dem Kunden für sich und seine Bevollmächtigten mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe als genehmigt. 12. Kündigung Die Kündigung des E-Banking-Vertrages (oder ein- zelner Dienstleistungen davon) kann seitens des Vertragspartners und seitens der Bank jederzeit mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die Mitteilung der Kündi- gung ist schriftlich vorzunehmen und hat die sofortige Sperrung des Zugangs zur Folge. 13. Vorbehalt weiterer Bestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benützung von Internet oder den Bankverkehr über Internet regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für den vorliegenden An- schluss an das E-Banking der Bank. Im Übrigen gelten die zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Verträge nach ihrem jeweili- gen Inhalt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der Bank, welche Bestandteil dieses Vertrages bilden. Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit ihrem In- halt einverstanden ist. Seite 5 von 5
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