Vitako-Branchenticker Nr. 20 - Berlin, den 7. Juni 2021
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Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Vitako-Branchenticker Nr. 20 Berlin, den 7. Juni 2021 Liebe Leserinnen und Leser, eine datenbasierte Verwaltungsdigitalisierung verspricht erhebliche Fortschritte für die Effizienz und Effektivität von öffentlichen Leistungen, unterstreicht der VITAKO- Vorstandsvorsitzende Dr. Rolf Beyer im Leitartikel der jüngst erschienenen VITAKO aktuell. Kommunen können vorhandene Daten so miteinander verknüpfen, dass einfachere und ebenso neue Services für Bürgerinnen und Bürger entstehen. Um aber passende Dienste anzubieten, müssten nicht nur Daten aus kommunalen Ämtern und Registern einbezogen, sondern auch die „Schätze“ aus kommunalen Betrieben und smarten Infrastrukturen geborgen werden, so Beyer. Denn genau dort – bei Strom, Gas, Wasser und Internet, in Bussen wie in Bahnen – entstehen täglich unzählige Verbrauchs- und Mobilitätsdaten. Data Driven Government, das wird deutlich, hat auf kommunaler Ebene unglaubliches Potenzial. VITAKO hat sich dieses Ziel nun genauso wie die korrespondierenden Themen KI für die öffentliche Verwaltung und automatisierte Prozesse als Schwerpunkte auf die Agenda geschrieben. So lässt sich dem Prinzip „Once only“ und der nutzerfreundlichen Perspektive einer gar „proaktiven“ Verwaltung wirklich näher zu kommen. Die kommunalen IT-Dienstleister können und wollen auf diesem Weg eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Rolle einnehmen. Der Beitrag „Effizient und sicher - Den Datenschatz von Rechenzentren heben“ auf Seite 16/17 der Vitako aktuell macht dabei deutlich, dass VITAKO-Mitglieder zusätzlich zu ihren Fach- und Ortskenntnissen noch etwas anderes einbringen können: eine wachsende Menge an Betriebsdaten aus ihren eigenen Infrastrukturen, die mit zunehmender Digitalisierung an Relevanz gewinnen wird. In den kommunalen Rechenzentren selbst "schlummern" also Werte, die sich genauso wie diejenigen aus
Stadtwerken, ÖPNV und Verwaltungen eignen, um Prozesse effizienter, effektiver sowie nachhatliger und nutzerfreundlicher zu gestalten – es gilt, diese Informationen sicher und im kommunalen Sinne zu heben sowie damit letztlich Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Bleiben Sie gesund, Ihr Vitako-Team Vitako aktuell 02-2021 erschienen Im Mittelpunkt der Juni-Ausgabe der Vitako aktuell steht datenbasiertes Verwaltungshandeln. Kommunale Datenräume könnten der Ausgangspunkt für eine datenbasierte digitale Daseinsvorsorge werden. Zum Schwerpunkt „Data Driven Government“ lesen Sie folgende Beiträge: • Datenraum in kommunaler Hand – Die Neue Leipzig-Charta setzt auf die transformative Kraft der Städte und Regionen (S. 8/9) • Digitaler Doppelgänger: Hamburg, Leipzig und München kooperieren bei „Connected Urban Twins“ (S. 10/11) • Im Mittelpunkt die Daten: Die europäische Datenstrategie sieht eine Weiterverwendung von Daten zugunsten der Allgemeinheit vor (S. 12) • Fairness schafft Nutzen – Die Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Unternehmen in der Datenökonomie setzt noch rechtliche Anpassungen voraus (S. 13) • Offene Plattformen für Städte: Das Datenkompetenzzentrum für Städte und Regionen hilft Kommunen bei der digitalen Transformation (S. 14/15) • Effizient und sicher - Den Datenschatz von Rechenzentren heben (S. 16/17) • Die Technik ist dem Denken voraus: Studie des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums über Potenziale und Herausforderungen einer Datenorientierung im Kontext der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung (S. 18) Digitale Souveränität: Dataport, AKDB und München kooperieren
Dataport, die Landeshauptstadt München und die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gehen beim Thema digitale Souveränität für Verwaltung, öffentliche Institutionen und Bürgerinnen und Bürger fortan gemeinsame Wege. Fixiert wurde die Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag zwischen den beiden Anstalten des öffentlichen Rechts und der bayrischen Landeshauptstadt. Ziel der Partner ist es, sich künftig noch stärker im Open-Source-Umfeld zu engagieren und in die kommunale Digitalisierung zu investieren. Dataport bringt sich mit seinem Projekt Phoenix und dem Arbeitsplatz der Zukunft – zentraler Bestandteil von Phoenix – in die länderübergreifende Kooperation ein. Der Arbeitsplatz der Zukunft soll auf Basis von Open Source entwickelt und sowohl mit marktüblichen Angeboten kompatibel als auch für das mobile sowie das Arbeiten im Homeoffice optimiert werden. Eine derartige Kooperation von Anstalten des öffentlichen Rechts und Kommunen sei bisher einzigartig in Deutschland, teilten die Kooperationspartner mit. hannIT-Kompetenzcenter Schul-IT Wie schafft man es, die Interessen mehrerer Schulen unter einen Hut zu bringen? Welche technischen Lösungen sind geeignet? Bei diesen und weiteren Fragestellungen erhalten Schulträger seit Mitte Mai Unterstützung durch das neu gegründete hannIT- Kompetenzcenter Schul-IT in Hannover. Die Digitalisierung der Schulen hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie nochmals an Dringlichkeit gewonnen: Wer Distanzunterricht auf hohem Niveau durchführen möchte, braucht eine modernde technische Infrastruktur mit störungsfreiem WLAN, professionell betriebenen Servern und schnellen Endgeräten. Gleichzeitig sind clevere Konzepte für die globale Geräte- und Datenverwaltung gefragt – schließlich wäre ein Datenleck im schulischen Bereich ein datenschutzrechtlicher Super-GAU. Im Gegensatz zu Dienstleistern aus der Wirtschaft kenne sich die hannIT AöR mit kommunalen Strukturen aus. „Wir können die Schulträger zielgerichtet bei ihrem Bedarf abholen und unabhängig und herstellerneutral beraten – das ist unsere große Stärke“, erklärt René Heimann aus dem Kompetenzcenter Schul-IT. „Zudem setzen wir auf ein transparentes Projektmanagement mit vertrauensvoller Kommunikation.“ Komm24: Wohngeld online beantragen
Bürgerinnen und Bürger in den sächsischen Landkreisen Görlitz und Nordsachsen können ihren Erstantrag auf Wohngeld von nun an online über das Serviceportal Amt24 stellen. Dafür wurde die Papiervariante vollständig überarbeitet und übersichtlicher gegliedert. Interviewartig werden beim Antragsteller gezielt die Daten abgefragt, die für die Antragsbearbeitung tatsächlich notwendig sind. Auch die erforderlichen individuellen Unterlagen, etwa der Mietvertrag oder die Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen, können digital eingereicht werden. Um das neue Verfahren zu nutzen, benötigt jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. In der Umsetzung des Online-Verfahrens arbeiteten die für digitale Verwaltung zuständige Sächsische Staatskanzlei (SK) und das für Wohngeld fachlich zuständige Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) eng mit der Komm24 GmbH zusammen, die mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Freistaat Sachsen beauftragt ist. Neben anderen Kommunen unterstützen auch die beiden Landkreise Görlitz und Nordsachsen die praxisgerechte Entwicklung und testeten das Verfahren. „Für den Bürger wird der Wohngeldantrag mit dem neuen Online-Verfahren deutlich einfacher. Direkt bei der Eingabe seiner Daten erhält er erforderliche Hinweise. Anschließend wird der Antrag automatisch an die für den Wohnort zuständige Wohngeldstelle in Sachsen weitergeleitet“, so Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung. „Die Daten werden bei den Wohngeldbehörden direkt medienbruchfrei weiterbearbeitet, ohne dass die Daten dazu manuell noch einmal eingegeben werden müssen. Das ist zeitgemäß, denn es beschleunigt die Bearbeitung und hilft, Fehler zu vermeiden.“ KDN: Digitale Sozialleistungen aus einer Hand In Nordrhein-Westfalen arbeiten Land und Kommunen mit Unterstützung des KDN – Dachverband kommunaler IT- Dienstleister gemeinsam an der OZG-konformen Digitalisierung der Sozialleistungen. Mit der Übernahme des digitalen Wohngeldantrags – einem in Schleswig-Holstein betriebenen OZG-Dienst – wurde dabei ein wichtiger Meilenstein erreicht. Um diese Aufgabe zu meistern, werden für die OZG-Umsetzung im Themenfeld Arbeit & Ruhestand über Landesgrenzen hinweg Synergien gebündelt. Vorhandene Potenziale sind bestmöglich genutzt, wenn die eigenen Umsetzungsinitiativen als Einer-für-Alle-Lösungen möglichst vielen Kommunen bundesweit zur Nachnutzung angeboten werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die geplante Sozialplattform, die den Bürgerinnen und Bürgern als bundesweites Themenportal einen zentralen Zugang zu Sozialleistungen ermöglicht und ihr Anliegen an die zuständigen Stellen vor Ort vermittelt. Das soziale Netz wird damit in die digitale Welt hinein erweitert,
um die Menschen dort aufzufangen, wo sie Unterstützung suchen. Einige der für die Sozialplattform geplanten Leistungen stehen bereits als „Stand-alone-Lösung“ zur Verfügung. Allen voran können in NRW das Arbeitslosengeld II und, ganz neu, das Wohngeld von Bürgerinnen und Bürgern bereits digital beantragt werden. ekom21: Vereinfachtes Prozedere bei Ordnungswidrigkeiten Anhörungen bei einer Ordnungswidrigkeit wie Falschparken oder zu schnelles Fahren können in der hessischem Kommune Riedstadt nun online ausgefüllt und abgeschickt werden sowie Verwarngelder online bezahlt werden. Das teilt die ekom21 auf ihrer Website mit. „Wir haben PayPal freigeschaltet, weitere Bezahlverfahren wie Sofortüberweisungen oder Kreditkarte werden noch folgen“, erklärt Oliver Görlich, Leiter der Fachgruppe IT-Service und E-Government. Die „owi21-Online-Anhörung“ wurde von der ekom21 entwickelt und funktioniert wie folgt: In dem Schreiben der Stadt befindet sich ein QR-Code sowie als Alternative Zugangsdaten, mit denen es direkt zur Online-Anhörung geht. Hier wird bereits schon darauf verwiesen, welche Möglichkeiten in der Online-Anhörung zur Verfügung stehen, wie etwa die Benennung des Fahrers oder der Fahrerin, Äußerungen zum Tatvorwurf und das Beifügen von Anlagen. Weitere Schritte zum digitalen Rathaus sollen folgen, kündigt Görlich an. So soll demnächst OLAV – Online Anträge und Vorgänge starten. Damit ist es dann möglich, diverse Serviceleistungen des Einwohnermelde- und Passwesens, wie etwa die Beantragung von Führungszeugnissen, direkt online abzurufen. (Foto: Riedstadt) MV-Serviceportal mit mehr als 10.000 Konten Nach knapp zwei Jahren im Einsatz verzeichnet das Serviceportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das MV-Serviceportal, mittlerweile mehr als 10.000 registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Das MV-Serviceportal wurde im Juni 2019 ins Leben gerufen, derzeit können insgesamt 107 Verwaltungsdienstleistungen digital beantragt werden. Anbieter sind die 586 unterschiedlichen Behörden des Landes. Als kostenfreies Angebot steht das MV-Serviceportal für alle Gemeinde-, Amts-, Kreis- und Landesbehörden zur Nutzung bereit. Allein im vergangenen Monat April verzeichnete das Portal knapp 4.400
Suchanfragen für Verwaltungsdienstleistungen, teilte eGo-MV unter Verweis auf einen Artikel im Behörden Spiegel mit. 6.600 Anträge wurden demnach bisher gestellt, unter ihnen ca. 4.600 für das Ausstellen einer Geburtsurkunde, gefolgt von 529 Hundesteuer- und 446 Gewerbeanmeldungen. Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft, teilten mehrere Datenschutzbeauftragte der Länder mit. Ziel sei die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs in seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18). Die an der Kontrolle teilnehmenden Behörden aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland würden nun die jeweils ausgewählten Unternehmen auf der Basis eines gemeinsamen Fragekatalogs anschreiben. Demnach geht es u. a. um den Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand, zum Hosting von Internetseiten, zum Webtracking, zur Verwaltung von Bewerberdaten und um den konzerninternen Austausch von Kundendaten und Daten der Beschäftigten. Hessen: Vision 2030 Digitalstrategie Die Hessische Landesregierung hat ihre Strategiefortschreibung „Digitales Hessen – Wo Zukunft zuhause ist“ unter Federführung der Hessischen Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus entwickelt und verabschiedet. Das Papier beschreibt für alle Handlungsfelder hessischer Digitalpolitik die notwendigen Ziele und Handlungsansätze für eine erfolgreiche Digitalisierung. „Unsere neue Strategie für den digitalen Fortschritt in Hessen bis 2030 ist ein ambitionierter Aufbruch in die digitale Zukunft – für und mit den Menschen“, so Ministerin Sinemus. „Die Pandemie hat verdeutlicht, dass wir mehr Vertrauen schaffen müssen in den Mehrwert der Digitalisierung. Digitalisierung in Hessen heißt, den Menschen in Zukunft den Alltag zu erleichtern. Wir zeigen, wie Digitalisierung über alle Zuständigkeitsbereiche der Landespolitik hinweg zielgerichtet gebündelt, transparent und erfolgreich gestaltet werden kann. Nur durch eine strategische Bündelung der Aufgaben kann die Digitalpolitik die dynamische Schlagkraft entwickeln, die es braucht. Mit unserer Strategie verorten
wir Hessen konzeptionell an der bundesdeutschen Spitze der Digitalisierung“, so Sinemus. (Bild: HTAI) Bundesrat nimmt zu Unternehmensdatenregister Stellung Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplante Einführung eines zentralen Unternehmensdatenregisters, fordert allerdings eine stärkere Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte. In einer Stellungnahme zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (19/30005) erklärt die Länderkammer, grundlegende Fragen des Datenschutzes dürften nicht auf die Verordnungsebene geschoben werden. Es handele sich um "Themenbereiche, die von Anfang an mit bedacht und bei denen die wesentlichen Weichenstellungen im Gesetz selbst angelegt sein müssen". Die Bundesregierung hat die Stellungnahme als Unterrichtung (19/30229) vorgelegt. Sie lehnt den Vorstoß des Bundesrates in einer Gegenäußerung ab. Noch bis zum 11. Juni zum Digitaltag anmelden In zwei Wochen findet der Digitaltag statt, mit bereits über 1.000 angemeldeten Aktionen, heiß es. Die Veranstalter haben nun die Anmeldefrist noch einmal bis zum kommenden Freitag, den 11. Juni verlängert. Organisationen und Institutionen haben damit weitere fünf Tage Zeit, eigene Veranstaltungen und Aktivitäten in zehn Themenbereichen einzutragen. Auch nach der Anmeldung können noch bis zum 14. Juni Änderungen an den Aktionen vorgenommen werden. Dafür gibt es bei der Anmeldung einen persönlichen Link. Vitako ITKalender 11.06.2021, DEMO-Kommunalkongress (digital) 18.06.2021, Digitaltag 2021 (bundesweit, hybrid)
22.06.2021, Hessen digital 2021 (digital) 29.06.2021, Innovationssymposium Künstliche Intelligenz, Berlin 01.07.2021, Baden-Württemberg 4.0 (digital) 31.08.2021, Zukunftskongress-Spezial - Deutschland vor der Wahl (hybrid) 13.-17.09.2021, Creative Bureaucrycy Festival (digital) VITAKO - Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister e.V. Geschäftsführer: Dr. Ralf Resch Charlottenstr. 65 10117 Berlin Deutschland 030/2063 156 - 0 redaktion@vitako.de http://www.vitako.de Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: 25326Nz Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE248301028 Informationen zu Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. Die in dieser E-Mail enthaltenen Informationen dienen der privaten Information der Nutzer dieser Internet-Seite. Eine Weiterleitung dieser E-Mail an die Kunden, Gesellschafter und Mitglieder der Vitako-Mitgliedsunternehmen und - organisationen ist erwünscht. Sie sind kein Angebot von Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT- Dienstleister e.V. zum Abschluss eines entgeltlichen oder unentgeltlichen Auskunftsvertrages. Durch das Aufsuchen dieser Internet-Seite und/oder den Abruf von auf dieser Internet-Seite enthaltenen Informationen kommt daher kein Auskunftsvertrag zwischen Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. und dem Nutzer zustande. Die in dieser E-Mail enthaltenen Informationen geben lediglich den Kenntnisstand von Vitako – Bundes- Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der E-Mail wieder. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem Newsletter gegebenen Informationen aufgrund der unregelmäßigen Erscheinungsperiode nicht mehr aktuell sein können. Die in dieser E-Mail enthaltenen Informationen sind keine wie auch immer gearteten Zusicherungen von Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT- Dienstleister e.V. Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. übernimmt für die in diesem Newsletter
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