Vitako-Branchenticker Nr. 20 - Berlin, den 7. Juni 2021

Die Seite wird erstellt Toni Schütz
 
WEITER LESEN
Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

                         Vitako-Branchenticker Nr. 20
                                  Berlin, den 7. Juni 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

eine datenbasierte Verwaltungsdigitalisierung verspricht erhebliche Fortschritte für die
Effizienz und Effektivität von öffentlichen Leistungen, unterstreicht der VITAKO-
Vorstandsvorsitzende Dr. Rolf Beyer im Leitartikel der jüngst erschienenen VITAKO
aktuell. Kommunen können vorhandene Daten so miteinander verknüpfen, dass
einfachere und ebenso neue Services für Bürgerinnen und Bürger entstehen. Um aber
passende Dienste anzubieten, müssten nicht nur Daten aus kommunalen Ämtern und
Registern einbezogen, sondern auch die „Schätze“ aus kommunalen Betrieben und
smarten Infrastrukturen geborgen werden, so Beyer. Denn genau dort – bei Strom, Gas,
Wasser und Internet, in Bussen wie in Bahnen – entstehen täglich unzählige Verbrauchs-
und Mobilitätsdaten.

Data Driven Government, das wird deutlich, hat auf kommunaler Ebene unglaubliches
Potenzial. VITAKO hat sich dieses Ziel nun genauso wie die korrespondierenden Themen
KI für die öffentliche Verwaltung und automatisierte Prozesse als Schwerpunkte auf die
Agenda geschrieben. So lässt sich dem Prinzip „Once only“ und der nutzerfreundlichen
Perspektive einer gar „proaktiven“ Verwaltung wirklich näher zu kommen. Die
kommunalen IT-Dienstleister können und wollen auf diesem Weg eine
verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Rolle einnehmen.

Der Beitrag „Effizient und sicher - Den Datenschatz von Rechenzentren heben“ auf Seite
16/17 der Vitako aktuell macht dabei deutlich, dass VITAKO-Mitglieder zusätzlich zu
ihren Fach- und Ortskenntnissen noch etwas anderes einbringen können: eine
wachsende Menge an Betriebsdaten aus ihren eigenen Infrastrukturen, die mit
zunehmender Digitalisierung an Relevanz gewinnen wird. In den kommunalen
Rechenzentren selbst "schlummern" also Werte, die sich genauso wie diejenigen aus
Stadtwerken, ÖPNV und Verwaltungen eignen, um Prozesse effizienter, effektiver sowie
nachhatliger und nutzerfreundlicher zu gestalten – es gilt, diese Informationen sicher
und im kommunalen Sinne zu heben sowie damit letztlich Mehrwerte für Bürgerinnen
und Bürger zu schaffen.

Bleiben Sie gesund,
Ihr Vitako-Team

Vitako aktuell 02-2021 erschienen

                      Im Mittelpunkt der Juni-Ausgabe der Vitako aktuell steht
                      datenbasiertes Verwaltungshandeln. Kommunale Datenräume
                      könnten der Ausgangspunkt für eine datenbasierte digitale
                      Daseinsvorsorge werden.
                      Zum Schwerpunkt „Data Driven Government“ lesen Sie
                      folgende Beiträge:

                      • Datenraum in kommunaler Hand – Die Neue Leipzig-Charta
                     setzt auf die transformative Kraft der Städte und Regionen (S.
                     8/9)
    •   Digitaler Doppelgänger: Hamburg, Leipzig und München kooperieren bei
        „Connected Urban Twins“ (S. 10/11)
    •   Im Mittelpunkt die Daten: Die europäische Datenstrategie sieht eine
        Weiterverwendung von Daten zugunsten der Allgemeinheit vor (S. 12)
    •   Fairness schafft Nutzen – Die Gleichbehandlung von öffentlichen und
        privaten Unternehmen in der Datenökonomie setzt noch rechtliche
        Anpassungen voraus (S. 13)
    •   Offene Plattformen für Städte: Das Datenkompetenzzentrum für Städte
        und Regionen hilft Kommunen bei der digitalen Transformation (S. 14/15)
    •   Effizient und sicher - Den Datenschatz von Rechenzentren heben (S. 16/17)
    •   Die Technik ist dem Denken voraus: Studie des Nationalen E-Government
        Kompetenzzentrums über Potenziale und Herausforderungen einer
        Datenorientierung im Kontext der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung (S.
        18)

Digitale Souveränität: Dataport, AKDB und München kooperieren
Dataport, die Landeshauptstadt München und die Anstalt
                          für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gehen
                          beim Thema digitale Souveränität für Verwaltung,
                          öffentliche Institutionen und Bürgerinnen und Bürger fortan
gemeinsame Wege. Fixiert wurde die Zusammenarbeit in einem
Kooperationsvertrag zwischen den beiden Anstalten des öffentlichen Rechts und
der bayrischen Landeshauptstadt.
Ziel der Partner ist es, sich künftig noch stärker im Open-Source-Umfeld zu
engagieren und in die kommunale Digitalisierung zu investieren. Dataport bringt
sich mit seinem Projekt Phoenix und dem Arbeitsplatz der Zukunft – zentraler
Bestandteil von Phoenix – in die länderübergreifende Kooperation ein. Der
Arbeitsplatz der Zukunft soll auf Basis von Open Source entwickelt und sowohl mit
marktüblichen Angeboten kompatibel als auch für das mobile sowie das Arbeiten
im Homeoffice optimiert werden.
Eine derartige Kooperation von Anstalten des öffentlichen Rechts und Kommunen
sei bisher einzigartig in Deutschland, teilten die Kooperationspartner mit.

hannIT-Kompetenzcenter Schul-IT

                         Wie schafft man es, die Interessen mehrerer Schulen
                         unter einen Hut zu bringen? Welche technischen
                         Lösungen sind geeignet? Bei diesen und weiteren
                         Fragestellungen erhalten Schulträger seit Mitte Mai
                         Unterstützung durch das neu gegründete hannIT-
                         Kompetenzcenter Schul-IT in Hannover.
                         Die Digitalisierung der Schulen hat seit Ausbruch der
Corona-Pandemie nochmals an Dringlichkeit gewonnen: Wer Distanzunterricht auf
hohem Niveau durchführen möchte, braucht eine modernde technische
Infrastruktur mit störungsfreiem WLAN, professionell betriebenen Servern und
schnellen Endgeräten. Gleichzeitig sind clevere Konzepte für die globale Geräte-
und Datenverwaltung gefragt – schließlich wäre ein Datenleck im schulischen
Bereich ein datenschutzrechtlicher Super-GAU.
Im Gegensatz zu Dienstleistern aus der Wirtschaft kenne sich die hannIT AöR mit
kommunalen Strukturen aus. „Wir können die Schulträger zielgerichtet bei ihrem
Bedarf abholen und unabhängig und herstellerneutral beraten – das ist unsere
große Stärke“, erklärt René Heimann aus dem Kompetenzcenter Schul-IT. „Zudem
setzen wir auf ein transparentes Projektmanagement mit vertrauensvoller
Kommunikation.“

Komm24: Wohngeld online beantragen
Bürgerinnen und Bürger in den sächsischen Landkreisen
                        Görlitz und Nordsachsen können ihren Erstantrag auf
                        Wohngeld von nun an online über das Serviceportal Amt24
                        stellen. Dafür wurde die Papiervariante vollständig
                        überarbeitet und übersichtlicher gegliedert. Interviewartig
                        werden beim Antragsteller gezielt die Daten abgefragt, die
                        für die Antragsbearbeitung tatsächlich notwendig sind.
Auch die erforderlichen individuellen Unterlagen, etwa der Mietvertrag oder die
Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen, können digital eingereicht
werden. Um das neue Verfahren zu nutzen, benötigt jede Antragstellerin bzw.
jeder Antragsteller ein Amt24-Servicekonto.
In der Umsetzung des Online-Verfahrens arbeiteten die für digitale Verwaltung
zuständige Sächsische Staatskanzlei (SK) und das für Wohngeld fachlich zuständige
Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) eng mit der Komm24
GmbH zusammen, die mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Freistaat
Sachsen beauftragt ist. Neben anderen Kommunen unterstützen auch die beiden
Landkreise Görlitz und Nordsachsen die praxisgerechte Entwicklung und testeten
das Verfahren.
„Für den Bürger wird der Wohngeldantrag mit dem neuen Online-Verfahren
deutlich einfacher. Direkt bei der Eingabe seiner Daten erhält er erforderliche
Hinweise. Anschließend wird der Antrag automatisch an die für den Wohnort
zuständige Wohngeldstelle in Sachsen weitergeleitet“, so Thomas Schmidt,
Staatsminister für Regionalentwicklung. „Die Daten werden bei den
Wohngeldbehörden direkt medienbruchfrei weiterbearbeitet, ohne dass die Daten
dazu manuell noch einmal eingegeben werden müssen. Das ist zeitgemäß, denn es
beschleunigt die Bearbeitung und hilft, Fehler zu vermeiden.“

KDN: Digitale Sozialleistungen aus einer Hand

                       In Nordrhein-Westfalen arbeiten Land und Kommunen mit
                       Unterstützung des KDN – Dachverband kommunaler IT-
                       Dienstleister gemeinsam an der OZG-konformen
                       Digitalisierung der Sozialleistungen. Mit der Übernahme des
                       digitalen Wohngeldantrags – einem in Schleswig-Holstein
                       betriebenen OZG-Dienst – wurde dabei ein wichtiger
Meilenstein erreicht.
Um diese Aufgabe zu meistern, werden für die OZG-Umsetzung im Themenfeld
Arbeit & Ruhestand über Landesgrenzen hinweg Synergien gebündelt. Vorhandene
Potenziale sind bestmöglich genutzt, wenn die eigenen Umsetzungsinitiativen als
Einer-für-Alle-Lösungen möglichst vielen Kommunen bundesweit zur Nachnutzung
angeboten werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die geplante Sozialplattform,
die den Bürgerinnen und Bürgern als bundesweites Themenportal einen zentralen
Zugang zu Sozialleistungen ermöglicht und ihr Anliegen an die zuständigen Stellen
vor Ort vermittelt. Das soziale Netz wird damit in die digitale Welt hinein erweitert,
um die Menschen dort aufzufangen, wo sie Unterstützung suchen. Einige der für
die Sozialplattform geplanten Leistungen stehen bereits als „Stand-alone-Lösung“
zur Verfügung. Allen voran können in NRW das Arbeitslosengeld II und, ganz neu,
das Wohngeld von Bürgerinnen und Bürgern bereits digital beantragt werden.

ekom21: Vereinfachtes Prozedere bei Ordnungswidrigkeiten

                          Anhörungen bei einer Ordnungswidrigkeit wie
                          Falschparken oder zu schnelles Fahren können in der
                          hessischem Kommune Riedstadt nun online ausgefüllt und
                          abgeschickt werden sowie Verwarngelder online bezahlt
                          werden. Das teilt die ekom21 auf ihrer Website mit.
                          „Wir haben PayPal freigeschaltet, weitere Bezahlverfahren
                          wie Sofortüberweisungen oder Kreditkarte werden noch
folgen“, erklärt Oliver Görlich, Leiter der Fachgruppe IT-Service und E-Government.
Die „owi21-Online-Anhörung“ wurde von der ekom21 entwickelt und funktioniert
wie folgt: In dem Schreiben der Stadt befindet sich ein QR-Code sowie als
Alternative Zugangsdaten, mit denen es direkt zur Online-Anhörung geht. Hier wird
bereits schon darauf verwiesen, welche Möglichkeiten in der Online-Anhörung zur
Verfügung stehen, wie etwa die Benennung des Fahrers oder der Fahrerin,
Äußerungen zum Tatvorwurf und das Beifügen von Anlagen.
Weitere Schritte zum digitalen Rathaus sollen folgen, kündigt Görlich an. So soll
demnächst OLAV – Online Anträge und Vorgänge starten. Damit ist es dann
möglich, diverse Serviceleistungen des Einwohnermelde- und Passwesens, wie
etwa die Beantragung von Führungszeugnissen, direkt online abzurufen. (Foto:
Riedstadt)

MV-Serviceportal mit mehr als 10.000 Konten

                      Nach knapp zwei Jahren im Einsatz verzeichnet das
                      Serviceportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das
                      MV-Serviceportal, mittlerweile mehr als 10.000 registrierte
                      Nutzerinnen und Nutzer.
                      Das MV-Serviceportal wurde im Juni 2019 ins Leben gerufen,
                      derzeit können insgesamt 107 Verwaltungsdienstleistungen
digital beantragt werden. Anbieter sind die 586 unterschiedlichen Behörden des
Landes. Als kostenfreies Angebot steht das MV-Serviceportal für alle Gemeinde-,
Amts-, Kreis- und Landesbehörden zur Nutzung bereit.
Allein im vergangenen Monat April verzeichnete das Portal knapp 4.400
Suchanfragen für Verwaltungsdienstleistungen, teilte eGo-MV unter Verweis auf
einen Artikel im Behörden Spiegel mit. 6.600 Anträge wurden demnach bisher
gestellt, unter ihnen ca. 4.600 für das Ausstellen einer Geburtsurkunde, gefolgt von
529 Hundesteuer- und 446 Gewerbeanmeldungen.

Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers

                        Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle durch die
                        Datenschutzaufsichtsbehörden werden
                        Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten
                        außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums
                        (Drittstaaten) überprüft, teilten mehrere
                        Datenschutzbeauftragte der Länder mit. Ziel sei die breite
                        Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen
Gerichtshofs in seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18).
Die an der Kontrolle teilnehmenden Behörden aus Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem
Saarland würden nun die jeweils ausgewählten Unternehmen auf der Basis eines
gemeinsamen Fragekatalogs anschreiben. Demnach geht es u. a. um den Einsatz
von Dienstleistern zum E-Mail-Versand, zum Hosting von Internetseiten, zum
Webtracking, zur Verwaltung von Bewerberdaten und um den konzerninternen
Austausch von Kundendaten und Daten der Beschäftigten.

Hessen: Vision 2030 Digitalstrategie

                         Die Hessische Landesregierung hat ihre
                         Strategiefortschreibung „Digitales Hessen – Wo Zukunft
                         zuhause ist“ unter Federführung der Hessischen
                         Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus entwickelt und
                         verabschiedet. Das Papier beschreibt für alle
                         Handlungsfelder hessischer Digitalpolitik die notwendigen
Ziele und Handlungsansätze für eine erfolgreiche Digitalisierung.
„Unsere neue Strategie für den digitalen Fortschritt in Hessen bis 2030 ist ein
ambitionierter Aufbruch in die digitale Zukunft – für und mit den Menschen“, so
Ministerin Sinemus. „Die Pandemie hat verdeutlicht, dass wir mehr Vertrauen
schaffen müssen in den Mehrwert der Digitalisierung. Digitalisierung in Hessen
heißt, den Menschen in Zukunft den Alltag zu erleichtern. Wir zeigen, wie
Digitalisierung über alle Zuständigkeitsbereiche der Landespolitik hinweg
zielgerichtet gebündelt, transparent und erfolgreich gestaltet werden kann. Nur
durch eine strategische Bündelung der Aufgaben kann die Digitalpolitik die
dynamische Schlagkraft entwickeln, die es braucht. Mit unserer Strategie verorten
wir Hessen konzeptionell an der bundesdeutschen Spitze der Digitalisierung“, so
Sinemus. (Bild: HTAI)

Bundesrat nimmt zu Unternehmensdatenregister Stellung

                      Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung
                      geplante Einführung eines zentralen
                      Unternehmensdatenregisters, fordert allerdings eine
                      stärkere Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte.
                      In einer Stellungnahme zu dem entsprechenden
                      Gesetzentwurf (19/30005) erklärt die Länderkammer,
grundlegende Fragen des Datenschutzes dürften nicht auf die Verordnungsebene
geschoben werden. Es handele sich um "Themenbereiche, die von Anfang an mit
bedacht und bei denen die wesentlichen Weichenstellungen im Gesetz selbst
angelegt sein müssen". Die Bundesregierung hat die Stellungnahme als
Unterrichtung (19/30229) vorgelegt. Sie lehnt den Vorstoß des Bundesrates in
einer Gegenäußerung ab.

Noch bis zum 11. Juni zum Digitaltag anmelden

                   In zwei Wochen findet der Digitaltag statt, mit bereits über
                   1.000 angemeldeten Aktionen, heiß es. Die Veranstalter haben
                   nun die Anmeldefrist noch einmal bis zum kommenden Freitag,
                   den 11. Juni verlängert.
                   Organisationen und Institutionen haben damit weitere fünf
                   Tage Zeit, eigene Veranstaltungen und Aktivitäten in zehn
Themenbereichen einzutragen. Auch nach der Anmeldung können noch bis zum
14. Juni Änderungen an den Aktionen vorgenommen werden. Dafür gibt es bei der
Anmeldung einen persönlichen Link.

Vitako ITKalender

11.06.2021, DEMO-Kommunalkongress (digital)

18.06.2021, Digitaltag 2021 (bundesweit, hybrid)
22.06.2021, Hessen digital 2021 (digital)

29.06.2021, Innovationssymposium Künstliche Intelligenz, Berlin

01.07.2021, Baden-Württemberg 4.0 (digital)

31.08.2021, Zukunftskongress-Spezial - Deutschland vor der Wahl (hybrid)

13.-17.09.2021, Creative Bureaucrycy Festival (digital)

VITAKO - Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister e.V.
Geschäftsführer: Dr. Ralf Resch
Charlottenstr. 65
10117 Berlin
Deutschland

030/2063 156 - 0
redaktion@vitako.de
http://www.vitako.de

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer: 25326Nz
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE248301028
Informationen zu Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V.

Die in dieser E-Mail enthaltenen Informationen dienen der privaten Information der Nutzer dieser Internet-Seite. Eine
Weiterleitung dieser E-Mail an die Kunden, Gesellschafter und Mitglieder der Vitako-Mitgliedsunternehmen und -
organisationen ist erwünscht. Sie sind kein Angebot von Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-
Dienstleister e.V. zum Abschluss eines entgeltlichen oder unentgeltlichen Auskunftsvertrages. Durch das Aufsuchen
dieser Internet-Seite und/oder den Abruf von auf dieser Internet-Seite enthaltenen Informationen kommt daher kein
Auskunftsvertrag zwischen Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. und dem Nutzer
zustande.

Die in dieser E-Mail enthaltenen Informationen geben lediglich den Kenntnisstand von Vitako – Bundes-
Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der E-Mail wieder. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem Newsletter gegebenen Informationen aufgrund der
unregelmäßigen Erscheinungsperiode nicht mehr aktuell sein können. Die in dieser E-Mail enthaltenen Informationen
sind keine wie auch immer gearteten Zusicherungen von Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-
Dienstleister e.V.

Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. übernimmt für die in diesem Newsletter
enthaltenen Informationen keine Gewährleistung und keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser
Informationen entstehen..
Sie können auch lesen