Betriebs- und Hygiene-KONZEPT - Corona (Covid 19) - für das - Bad Saulgau - Für Veranstaltungen bis 99 Personen - für das

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Betriebs- und Hygiene-KONZEPT - Corona (Covid 19) - für das - Bad Saulgau - Für Veranstaltungen bis 99 Personen - für das
Betriebs- und Hygiene- KONZEPT
     - Corona (Covid 19) - für das

                            Bad Saulgau

Für Veranstaltungen bis 99 Personen

                                          Stand 09.07.2020
Betriebs- und Hygiene-KONZEPT - Corona (Covid 19) - für das - Bad Saulgau - Für Veranstaltungen bis 99 Personen - für das
Inhalt                                                                           Seite

  Ziel/Grundlage…………………………………………………………………………… 1
  Daten zum Veranstaltungshaus……………………………………...………………… 1
     1. Eigentümer des Stadtforums Bad Saulgau…………………………………….. 1
     2. Betreiber des Stadtforums Bad Saulgau……………………………………........ 1
     3. Veranstalter, Besucher, Beschäftigte usw. im Rahmen der Veranstaltung …. 1
  Allgemeine Hinweise……………………………………………………....……………                             2
  1. Außenbereich ………………………………………………………………………..                                3
  2. Eingangsbereich (Haupteingang + Eingang von Tiefgarage) …………………..          3
  3. Garderobenbereich ………………………………………………………………….                              3
  4. WC-Anlagen / Toiletten ……………………………………………………………..                          3
  5. Treppen Auf-/Abgänge………………………………………………………………                              4
         5.1 bei Veranstaltungen in den kleinen Sälen
         5.2 bei Veranstaltungen im großen Saal
  6. Sitzgelegenheiten……………………………………………………………………                                4
  7. Aufzüge……………………………………………………………………………….                                     4
  8. Veranstaltungsräume und Technik………………………………………………..                        5
  9. Catering / Ausgabe von Getränken und Speisen………………………………..                 6
  10. Großküche / Getränkelager………………………………………………………                            6
  11. Unterlagen, die vorab an die Veranstalter herausgegeben werden…………        6
  12. Maßnahmen in Bezug auf das Personal……………………….                           6-7
  13. Hygienebeauftragter……………………………………………………………...                             7
  14. Inkrafttreten………………………………………………………………………..                                7
Ziel / Grundlage
Ziel
dieses Betriebs- und Hygienekonzeptes ist es, die Gesundheit von Veranstaltern, Besuchern, Gästen,
sowie allen im Rahmen der Veranstaltung beschäftigten Dienstleistern, Mitarbeitern, Künstlern usw.
zu gewährleisten und das Infektionsrisiko (z.B. für COVID-19) auf ein Minimum zu reduzieren.

Grundlage
für das Betriebs- und Hygienekonzept sind die zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen und bekannten
Hygienevorschriften/Vorgaben (die z.B. im Rahmen mit COVID-19 seitens des Robert Koch-Instituts
herausgegeben wurden). Grundlage hierfür sind die Vorgaben der aktuellen Verordnung des
Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 29.05.2020 (Corona-Verordnung
Veranstaltungen). Des Weiteren wurde die Handlungsempfehlung des Verbandes des Europäischen
Verbandes der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) als Vorlage genommen.

Daten zum Veranstaltungshaus
    1. Eigentümer des Stadtforums Bad Saulgau ist die Stadt Bad Saulgau

    2. Betreiber/Vermieter des Stadtforums Bad Saulgau

Betreiber/Vermieter ist die Tourismusbetriebsgesellschaft Bad Saulgau mbH (Tbg)
Lindenstraße 7, 88348 Bad Saulgau, Tel. 07581-2009-0, Fax 07581-2009-12,
email: willkommen@t-b-g.de, www.bad-saulgau.de/tourismus,
Vorsitzende des Aufsichtsrates: Bürgermeisterin Doris Schröter
Geschäftsführung: Kurt Rimmele

Die Tbg ist nicht nur Betreiber und Vermieter des Stadtforums sondern auch bei
Eigenveranstaltungen der Veranstalter.

    3. Veranstalter / Besucher, Beschäftigte usw. im Rahmen der Veranstaltung

Veranstalter: gemäß jeweiligem Mietvertrag.

Besucher, Teilnehmer und Mitwirkende: gemäß Teilnehmerliste, die vom Veranstalter geführt
werden muss.
Beschäftigte, Beauftragte im Rahmen der Veranstaltung, die durch den Betreiber beauftragt
wurden: gemäß Teilnehmerliste, die vom Betreiber geführt werden muss.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020   Seite 1
Allgemeine Hinweise
  Die Veranstalter werden über folgende Regeln, die bei Veranstaltungen im Stadtforum gelten,
  schriftlich informiert.
  Die Besucher, Teilnehmer, Mitarbeiter, Dienstleister etc. werden über Aushänge, Aufsteller,
  Hinweisschilder, Piktogramme und auf der Homepage auf diese Regeln ab Eintritt in das
  Stadtforum informiert.

  REGELN:
   Nicht private Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater, Vortragsveranstaltungen) mit festen
    Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni 2020 mit bis zu 99 Teilnehmenden lt. Corona Verordnung
    vom 26.05.2020 des Landes Baden-Württemberg stattfinden. Der Veranstalter ist dafür
    verantwortlich, dass die Personenzahl nicht überschritten wird.
   Personen, die in Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn
    seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines
    Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur (über 38° Celsius) aufweisen, dürfen die Einrichtung
    nicht betreten. Dies gilt auch bei unspezifischen Allgemeinsymptomen oder respiratorischen
    Symptomen jeder Schwere.
   Alle im Stadtforum anwesenden Personen haben sich an die allgemeinen Hygiene- und
    Abstandsregeln zu halten. Es gilt im gesamten Gebäude, sowie im Außenbereich des
    Stadtforums und in der Tiefgarage der Mindestabstand von 1,50 Meter.
   Hinweise auf die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren
    bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene. Husten
    und Niesen immer in die Armbeuge und häufiges und gründliches Händewaschen.
   Während der Einlass- und Auslassphase vor dem Gebäude und sobald das Stadtforum
    betreten wird ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon
    ausgenommen. Der Mund-Nasenschutz ist eigenständig mitzubringen. Der Mund-
    Nasenschutz darf nur am eingenommen Sitzplatz abgenommen werden. Sobald der Platz
    verlassen wird, ist der Mund-Nasenschutz wieder zu tragen.
   Akkreditierung: Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder
    der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG werden von allen anwesenden Personen folgende
    Daten erhoben, sofern diese nicht bereits vorliegen: Name und Vorname, Datum sowie Beginn
    und Ende des Aufenthalts und Telefonnummer oder Adresse. Diese Daten sind vom
    Betreiber/bzw. Veranstalter vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen
    Bestimmungen über die Verarbeitung von Daten bleiben unberührt. Personen, die ihre Daten
    nicht angeben, müssen von der Einrichtung verwiesen werden. Der Veranstalter muss
    bei der Akkreditierung und evtl. nochmals vor Veranstaltungsbeginn auf die gültigen Abstands-
    und Verhaltensregeln hinweisen.
   Garderobe: Es wird empfohlen -wenn möglich- keine Mäntel, Jacken und Taschen mit ins
    Gebäude zu bringen.
   Die Haus-, Miet- und Nutzungsbedingungen wurden entsprechend ergänzt.
   Anwesende Personen die gegen die bestehenden und gesonderten Regeln verstoßen oder
    die Anweisungen der diensthabenden Mitarbeiter missachten, werden ermahnt und
    aufgefordert sich regelkonform zu verhalten. Im Wiederholungsfall oder bei weiterem
    Fehlverhalten werden Sie aus der Einrichtung verwiesen und mit Hausverbot belegt.
   Die Tbg haftet als Betreiber des Stadtforums nicht, wenn die allgemein aktuellen
    Hygieneregeln durch den jeweiligen Veranstalter oder deren Beauftragte nicht beachtet und
    eingehalten werden.
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     Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020   Seite 2
1.     Außenbereich

    Bodenmarkierungen zur Abstandshaltung von 1,50 Meter oder ggf. Absperrbänder werden bei
     Bedarf angebracht.
    Die Haupteingangstür sowie die Türen zu den Parkdecks sind während der Einlass- und
     Auslassphase dauerhaft geöffnet/auf gekeilt (ausgenommen Brandschutztüren).
    Der Raucherbereich wird durch die zur Verfügungsstellung von Aschenbechern -mehr als
     sonst üblich- bei Bedarf ausgeweitet.

2.     Eingangsbereich (Haupteingang + Eingang von Tiefgarage)

    Ein Handdesinfektionsständer ist aufgestellt.
    Hinweise zum Einhalten der Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln sind gut sichtbar
     angebracht.

3.     Garderobenbereich

    Die Garderobe wird aktuell nicht besetzt (mit Hinweisschild: Garderobe ohne Haftung).
    Die Garderobenblöcke werden zu Blöcken mit großen Zugängen zu der Garderobe
     verschoben.

4.     Sanitäre Anlagen / WC/ Toiletten

    Hinweis zum Einhalten der Abstandsregel von 1,5m sowie die Pflicht zum Tragen der Mund-
     Nasen-Bedeckung sind vor Eintritt der Sanitären Anlagen gut sichtbar angebracht.
    Handdesinfektionsständer sind vor und im Waschbereich der Toiletten aufgestellt/vorhanden.
    Flüssige Seifenspender sowie Einweg-Papierhandtücher stehen zur Verfügung.
    Einzelne Waschbecken und Pissoirs wurden wegen des Mindestabstands von aktuell 1,5m
     außer Betrieb genommen.
    Hinweise zum richtigen Händewaschen sind angebracht.

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     Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020   Seite 3
5.     Treppen Auf-/Abgänge

            5.1     Bei Veranstaltungen in den kleinen Sälen:
                        Zugang bzw. Abgang durch entsprechende Beschilderung (evtl. auch durch
                         Öffnung Fluchttüre Richtung Stadler).

            5.2     Bei Veranstaltungen im großen Saal:
                        Die große Treppe wird durch entsprechende Markierungspfeile in Aufgang und
                         Abgang unterteilt.
                        Ein Hinweisschild, dass möglichst auf Kontakt des Handlaufs verzichtet werden
                         soll, ist angebracht.
                        Bei Bedarf wird der Ausgang auch über das kleine Treppenhaus sowie über
                         den Ausgang (blauer Kasten) zur Außenterrasse mit 2 großen Außentreppen
                         geregelt und beschildert.

   6.     Sitzgelegenheiten

       Die 2-er Sitzmöglichkeiten wurden entfernt.
       Die 1-er Sitzmöglichkeiten für Personen in den Foyers wurden gemäß den aktuell gültigen
        Abstandregeln von 1,5m aufgestellt.
       Diese sind zur Nutzung für Personen mit Einschränkungen ausgeschildert.

   7.     Aufzüge

        Die Anwesenden des Stadtforums werden vor Betreten der einzelnen Aufzüge auf die
        maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen, durch ein
        Hinweisschild informiert. Aktuell 1 Person je Aufzug (oder Gruppen, die vom Kontaktverbot
        ausgenommen sind, z.B. Eheleute, Begleitperson von „Behinderte“).

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020   Seite 4
8.        Veranstaltungsräume und Technik

    Bestuhlung

     Die Bestuhlung ist mit dem aktuellen Mindestabstand von 1,50 Meter voneinander
        angeordnet.
     Tische/Stehtische und Armlehnen von Stühle (sofern vorhanden) werden vor jeder neuen
        Veranstaltung durch den Betreiber (Tbg) gereinigt und desinfiziert.

    Bestuhlungspläne
       Die Bestuhlungspläne werden an die aktuellen Beschränkungen angepasst.
       Daraus ergibt sich momentan folgende Maximalbelegung für die einzelnen Räumlichkeiten:

Variante 1:
Reihenbestuhlung Kleine Säle (Raum 1-4)                  260 m²           max. 40 Personen + Referent
+ Zugang über kleines Foyer                              100 m²
Variante 2:
Parlamentarische Bestuhlung Kleine Säle (1-4)            260 m²           max. 40 Personen + Referent
+ Zugang über kleines Foyer                              100 m²
Variante 3:
Parlamentarische Bestuhlung in U-Form
Kleine Säle (1-4) + kleines Foyer                        360 m²           max. 50 Personen + Referent
Variante 4:
Reihenbestuhlung großer Saal + kleines Foyer             440 m²           max. 97 Personen + Referent

    Technik
       Der Beamer, der Laptop, die Tastatur werden mit einem Tuch gereinigt / abgewischt (nicht
        besprüht!). Hierfür wird geeignetes Desinfektionsmittel verwendet.
     Das Mikrofongehäuse sowie der Griff werden ebenfalls mit einem Tuch gereinigt /
        abgewischt (nicht besprüht!). Auch hierfür wird ein geeignetes Desinfektionsmittel eingesetzt.
     Mikrofon mit Tütchen abdecken um Tröpfchen-Ablage zu vermeiden.
     Umgang mit Mikrofonen:
        1.    Desinfektion eingesetzter Mikrofone nach jeder Nutzung durch Tbg.
        2.    Headsets werden übergeben und durch den Benutzer selbst angelegt.
        3.    Bei Sitzungen stehen Mikrofone auf Stative fest positioniert. Eine Übergabe / Weitergabe
              der Mikrofone darf nicht erfolgen.

    Belüftung

       Zusätzlich zur Regelbelüftung über die Lüftungsanlage ist es möglich die Räumlichkeiten über
        zu öffnende Fenster und Türen zusätzlich zu belüften.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020     Seite 5
9.         Catering / Ausgabe von Getränken und Speisen

     Es gibt aktuell keine Getränke und Speisen am Büffet zur Selbstbedienung.
     Ausgabe erfolgt ausschließlich durch eingewiesenes Personal mit Tragen von Mund-und
            Nasenschutz sowie von Einweghandschuhen.
     Getränke (nur in Flaschen) und Speisen (z.B. Butterbrezel, Kuchen) sind vorportioniert und
            möglichst abgepackt durch Personal der Tbg an den Plätzen (Tischen) eingestellt.
     Der Ausschank von Kaffee erfolgt durch Personal der Tbg bzw. es wird eine Person des
            Veranstalters damit beauftragt.
     Milch / Zucker wird durch Einwegverpackungen ausgegeben / bzw. bereits am Tisch
            eingestellt.

 10.          Großküche / Getränkelager

           Aktuell Betreten nur durch Personal der Tbg.
           Desinfektionsmittel ist vorhanden.
           Ein Aushang „Spezielle Hygieneregeln zur Handhabung mit Speisen und Getränken“ ist
            vorhanden.
           Flüssige Seifenspender sowie Einweg-Papierhandtücher stehen zur Verfügung.
           Die Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern erfolgt ausschließlich in Maschinen mit
            ausreichender Wassertemperatur (nicht in Kaltwasserbecken mit Bürsten). Beim evtl.
            Nachpolieren muss ebenfalls Mund-und Nasenschutz sowie Einweghandschuhe getragen
            werden.

 11.          Unterlagen, die vorab an die Veranstalter herausgegeben werden

             Bei Bedarf das Hygienekonzept
             Bestuhlungsplan / Bestuhlungspläne
             Vorlagen für Dokumentation Teilnehmer

 12.  Maßnahmen in Bezug auf das Personal der Tbg
     Vor Dienstbeginn müssen alle Mitarbeiter die Hände desinfizieren.
            Ein Reinigungs- und Hygieneplan liegt vor.
            Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass Flächen und Gegenstände,
             Sitzmöglichkeiten, Handkontaktflächen, Türgriffe, sowie Sanitärräume vor der
             Veranstaltung und bei Bedarf in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert werden
             müssen. Eine Desinfektion der Bodenflächen ist nicht erforderlich.
         Es werden Desinfektionsmittel verwendet, die begrenzt viruzid bzw. wirksam gegen
             behüllte Viren sind.
         Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Mitarbeiter während der gesamten
             Veranstaltungsdauer verpflichtend (Ausnahme: in den nur für Personal zugänglichen
             Räumen). Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Einmalhandschuhe stehen den Mitarbeitern
             kostenlos zur Verfügung.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020     Seite 6
 Während der Auf- und Abbauarbeiten wird durch Bildung von kleineren Arbeitsgruppen der
        Kontakt reduziert.
       Bei der Dienstplangestaltung wird angestrebt, dass spezielle Gruppen gebildet werden,
        sodass immer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Gruppe zusammenarbeiten. Dies
        wiederum minimiert die Ansteckungsgefahr.
       Die Mitarbeiter sind angewiesen, Kontakt zu Kollegen während und nach dem Dienst zu
        vermeiden.
       Selbstversorgung der Beschäftigten wird empfohlen, d. h., dass sie ihre Nahrungsmittel und
        Getränke für den Arbeitstag mitbringen.
       Die Durchführung und Dokumentation einer ergänzenden Schulung des gesamten Personals
        im Hinblick auf das Thema “Desinfektion“ und “persönliche Schutzmaßnahmen“ wurde
        durchgeführt. Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter wurde das Betriebs- und
        Hygienekonzept ausgehändigt.
       Den Mitarbeitern wurde empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu meiden und eher den
        eigenen PKW oder das Fahrrad zu benutzen.
       Wenn ein Krankheitsverdacht während der Arbeitszeit auftritt, ist der Kontakt zu anderen
        Mitarbeitern unverzüglich zu vermeiden. Beim Auftreten zu Hause wird der Arbeitsplatz nicht
        mehr aufgesucht. Über einen Krankheitsverdacht bei Angehörigen zu Hause wird der
        Arbeitgeber unverzüglich informiert.
       Bei der Ersten Hilfe ist immer eine Schutzmaske zu tragen, empfohlen wird eine FFP2-
        Schutzmaske. Bei einer Reanimation ist der Beatmungsbeutel zu verwenden.

 13.      Hygienebeauftragte/r

        Hygienebeauftragte während des Corona bedingten eingeschränkten Veranstaltungsbetriebs
        ist Frau Sabine Fluhr (Tbg).

 14.      Inkrafttreten
    Dieses Betriebs- und Hygienekonzept gilt ab dem 18.06.2020.

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Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020   Seite 7
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