Betriebs- und Hygiene-KONZEPT - Corona (Covid 19) - für das - Bad Saulgau - Für Veranstaltungen bis 99 Personen - für das
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Betriebs- und Hygiene- KONZEPT - Corona (Covid 19) - für das Bad Saulgau Für Veranstaltungen bis 99 Personen Stand 09.07.2020
Inhalt Seite Ziel/Grundlage…………………………………………………………………………… 1 Daten zum Veranstaltungshaus……………………………………...………………… 1 1. Eigentümer des Stadtforums Bad Saulgau…………………………………….. 1 2. Betreiber des Stadtforums Bad Saulgau……………………………………........ 1 3. Veranstalter, Besucher, Beschäftigte usw. im Rahmen der Veranstaltung …. 1 Allgemeine Hinweise……………………………………………………....…………… 2 1. Außenbereich ……………………………………………………………………….. 3 2. Eingangsbereich (Haupteingang + Eingang von Tiefgarage) ………………….. 3 3. Garderobenbereich …………………………………………………………………. 3 4. WC-Anlagen / Toiletten …………………………………………………………….. 3 5. Treppen Auf-/Abgänge……………………………………………………………… 4 5.1 bei Veranstaltungen in den kleinen Sälen 5.2 bei Veranstaltungen im großen Saal 6. Sitzgelegenheiten…………………………………………………………………… 4 7. Aufzüge………………………………………………………………………………. 4 8. Veranstaltungsräume und Technik……………………………………………….. 5 9. Catering / Ausgabe von Getränken und Speisen……………………………….. 6 10. Großküche / Getränkelager……………………………………………………… 6 11. Unterlagen, die vorab an die Veranstalter herausgegeben werden………… 6 12. Maßnahmen in Bezug auf das Personal………………………. 6-7 13. Hygienebeauftragter……………………………………………………………... 7 14. Inkrafttreten……………………………………………………………………….. 7
Ziel / Grundlage Ziel dieses Betriebs- und Hygienekonzeptes ist es, die Gesundheit von Veranstaltern, Besuchern, Gästen, sowie allen im Rahmen der Veranstaltung beschäftigten Dienstleistern, Mitarbeitern, Künstlern usw. zu gewährleisten und das Infektionsrisiko (z.B. für COVID-19) auf ein Minimum zu reduzieren. Grundlage für das Betriebs- und Hygienekonzept sind die zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen und bekannten Hygienevorschriften/Vorgaben (die z.B. im Rahmen mit COVID-19 seitens des Robert Koch-Instituts herausgegeben wurden). Grundlage hierfür sind die Vorgaben der aktuellen Verordnung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 29.05.2020 (Corona-Verordnung Veranstaltungen). Des Weiteren wurde die Handlungsempfehlung des Verbandes des Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) als Vorlage genommen. Daten zum Veranstaltungshaus 1. Eigentümer des Stadtforums Bad Saulgau ist die Stadt Bad Saulgau 2. Betreiber/Vermieter des Stadtforums Bad Saulgau Betreiber/Vermieter ist die Tourismusbetriebsgesellschaft Bad Saulgau mbH (Tbg) Lindenstraße 7, 88348 Bad Saulgau, Tel. 07581-2009-0, Fax 07581-2009-12, email: willkommen@t-b-g.de, www.bad-saulgau.de/tourismus, Vorsitzende des Aufsichtsrates: Bürgermeisterin Doris Schröter Geschäftsführung: Kurt Rimmele Die Tbg ist nicht nur Betreiber und Vermieter des Stadtforums sondern auch bei Eigenveranstaltungen der Veranstalter. 3. Veranstalter / Besucher, Beschäftigte usw. im Rahmen der Veranstaltung Veranstalter: gemäß jeweiligem Mietvertrag. Besucher, Teilnehmer und Mitwirkende: gemäß Teilnehmerliste, die vom Veranstalter geführt werden muss. Beschäftigte, Beauftragte im Rahmen der Veranstaltung, die durch den Betreiber beauftragt wurden: gemäß Teilnehmerliste, die vom Betreiber geführt werden muss. _______________________________________________________________________________ Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020 Seite 1
Allgemeine Hinweise Die Veranstalter werden über folgende Regeln, die bei Veranstaltungen im Stadtforum gelten, schriftlich informiert. Die Besucher, Teilnehmer, Mitarbeiter, Dienstleister etc. werden über Aushänge, Aufsteller, Hinweisschilder, Piktogramme und auf der Homepage auf diese Regeln ab Eintritt in das Stadtforum informiert. REGELN: Nicht private Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater, Vortragsveranstaltungen) mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni 2020 mit bis zu 99 Teilnehmenden lt. Corona Verordnung vom 26.05.2020 des Landes Baden-Württemberg stattfinden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Personenzahl nicht überschritten wird. Personen, die in Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur (über 38° Celsius) aufweisen, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Dies gilt auch bei unspezifischen Allgemeinsymptomen oder respiratorischen Symptomen jeder Schwere. Alle im Stadtforum anwesenden Personen haben sich an die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Es gilt im gesamten Gebäude, sowie im Außenbereich des Stadtforums und in der Tiefgarage der Mindestabstand von 1,50 Meter. Hinweise auf die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene. Husten und Niesen immer in die Armbeuge und häufiges und gründliches Händewaschen. Während der Einlass- und Auslassphase vor dem Gebäude und sobald das Stadtforum betreten wird ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Der Mund-Nasenschutz ist eigenständig mitzubringen. Der Mund- Nasenschutz darf nur am eingenommen Sitzplatz abgenommen werden. Sobald der Platz verlassen wird, ist der Mund-Nasenschutz wieder zu tragen. Akkreditierung: Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG werden von allen anwesenden Personen folgende Daten erhoben, sofern diese nicht bereits vorliegen: Name und Vorname, Datum sowie Beginn und Ende des Aufenthalts und Telefonnummer oder Adresse. Diese Daten sind vom Betreiber/bzw. Veranstalter vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung von Daten bleiben unberührt. Personen, die ihre Daten nicht angeben, müssen von der Einrichtung verwiesen werden. Der Veranstalter muss bei der Akkreditierung und evtl. nochmals vor Veranstaltungsbeginn auf die gültigen Abstands- und Verhaltensregeln hinweisen. Garderobe: Es wird empfohlen -wenn möglich- keine Mäntel, Jacken und Taschen mit ins Gebäude zu bringen. Die Haus-, Miet- und Nutzungsbedingungen wurden entsprechend ergänzt. Anwesende Personen die gegen die bestehenden und gesonderten Regeln verstoßen oder die Anweisungen der diensthabenden Mitarbeiter missachten, werden ermahnt und aufgefordert sich regelkonform zu verhalten. Im Wiederholungsfall oder bei weiterem Fehlverhalten werden Sie aus der Einrichtung verwiesen und mit Hausverbot belegt. Die Tbg haftet als Betreiber des Stadtforums nicht, wenn die allgemein aktuellen Hygieneregeln durch den jeweiligen Veranstalter oder deren Beauftragte nicht beachtet und eingehalten werden. __________________________________________________________________________ Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020 Seite 2
1. Außenbereich Bodenmarkierungen zur Abstandshaltung von 1,50 Meter oder ggf. Absperrbänder werden bei Bedarf angebracht. Die Haupteingangstür sowie die Türen zu den Parkdecks sind während der Einlass- und Auslassphase dauerhaft geöffnet/auf gekeilt (ausgenommen Brandschutztüren). Der Raucherbereich wird durch die zur Verfügungsstellung von Aschenbechern -mehr als sonst üblich- bei Bedarf ausgeweitet. 2. Eingangsbereich (Haupteingang + Eingang von Tiefgarage) Ein Handdesinfektionsständer ist aufgestellt. Hinweise zum Einhalten der Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln sind gut sichtbar angebracht. 3. Garderobenbereich Die Garderobe wird aktuell nicht besetzt (mit Hinweisschild: Garderobe ohne Haftung). Die Garderobenblöcke werden zu Blöcken mit großen Zugängen zu der Garderobe verschoben. 4. Sanitäre Anlagen / WC/ Toiletten Hinweis zum Einhalten der Abstandsregel von 1,5m sowie die Pflicht zum Tragen der Mund- Nasen-Bedeckung sind vor Eintritt der Sanitären Anlagen gut sichtbar angebracht. Handdesinfektionsständer sind vor und im Waschbereich der Toiletten aufgestellt/vorhanden. Flüssige Seifenspender sowie Einweg-Papierhandtücher stehen zur Verfügung. Einzelne Waschbecken und Pissoirs wurden wegen des Mindestabstands von aktuell 1,5m außer Betrieb genommen. Hinweise zum richtigen Händewaschen sind angebracht. __________________________________________________________________________ Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020 Seite 3
5. Treppen Auf-/Abgänge 5.1 Bei Veranstaltungen in den kleinen Sälen: Zugang bzw. Abgang durch entsprechende Beschilderung (evtl. auch durch Öffnung Fluchttüre Richtung Stadler). 5.2 Bei Veranstaltungen im großen Saal: Die große Treppe wird durch entsprechende Markierungspfeile in Aufgang und Abgang unterteilt. Ein Hinweisschild, dass möglichst auf Kontakt des Handlaufs verzichtet werden soll, ist angebracht. Bei Bedarf wird der Ausgang auch über das kleine Treppenhaus sowie über den Ausgang (blauer Kasten) zur Außenterrasse mit 2 großen Außentreppen geregelt und beschildert. 6. Sitzgelegenheiten Die 2-er Sitzmöglichkeiten wurden entfernt. Die 1-er Sitzmöglichkeiten für Personen in den Foyers wurden gemäß den aktuell gültigen Abstandregeln von 1,5m aufgestellt. Diese sind zur Nutzung für Personen mit Einschränkungen ausgeschildert. 7. Aufzüge Die Anwesenden des Stadtforums werden vor Betreten der einzelnen Aufzüge auf die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen, durch ein Hinweisschild informiert. Aktuell 1 Person je Aufzug (oder Gruppen, die vom Kontaktverbot ausgenommen sind, z.B. Eheleute, Begleitperson von „Behinderte“). _______________________________________________________________________________ Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020 Seite 4
8. Veranstaltungsräume und Technik Bestuhlung Die Bestuhlung ist mit dem aktuellen Mindestabstand von 1,50 Meter voneinander angeordnet. Tische/Stehtische und Armlehnen von Stühle (sofern vorhanden) werden vor jeder neuen Veranstaltung durch den Betreiber (Tbg) gereinigt und desinfiziert. Bestuhlungspläne Die Bestuhlungspläne werden an die aktuellen Beschränkungen angepasst. Daraus ergibt sich momentan folgende Maximalbelegung für die einzelnen Räumlichkeiten: Variante 1: Reihenbestuhlung Kleine Säle (Raum 1-4) 260 m² max. 40 Personen + Referent + Zugang über kleines Foyer 100 m² Variante 2: Parlamentarische Bestuhlung Kleine Säle (1-4) 260 m² max. 40 Personen + Referent + Zugang über kleines Foyer 100 m² Variante 3: Parlamentarische Bestuhlung in U-Form Kleine Säle (1-4) + kleines Foyer 360 m² max. 50 Personen + Referent Variante 4: Reihenbestuhlung großer Saal + kleines Foyer 440 m² max. 97 Personen + Referent Technik Der Beamer, der Laptop, die Tastatur werden mit einem Tuch gereinigt / abgewischt (nicht besprüht!). Hierfür wird geeignetes Desinfektionsmittel verwendet. Das Mikrofongehäuse sowie der Griff werden ebenfalls mit einem Tuch gereinigt / abgewischt (nicht besprüht!). Auch hierfür wird ein geeignetes Desinfektionsmittel eingesetzt. Mikrofon mit Tütchen abdecken um Tröpfchen-Ablage zu vermeiden. Umgang mit Mikrofonen: 1. Desinfektion eingesetzter Mikrofone nach jeder Nutzung durch Tbg. 2. Headsets werden übergeben und durch den Benutzer selbst angelegt. 3. Bei Sitzungen stehen Mikrofone auf Stative fest positioniert. Eine Übergabe / Weitergabe der Mikrofone darf nicht erfolgen. Belüftung Zusätzlich zur Regelbelüftung über die Lüftungsanlage ist es möglich die Räumlichkeiten über zu öffnende Fenster und Türen zusätzlich zu belüften. _______________________________________________________________________________ Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020 Seite 5
9. Catering / Ausgabe von Getränken und Speisen Es gibt aktuell keine Getränke und Speisen am Büffet zur Selbstbedienung. Ausgabe erfolgt ausschließlich durch eingewiesenes Personal mit Tragen von Mund-und Nasenschutz sowie von Einweghandschuhen. Getränke (nur in Flaschen) und Speisen (z.B. Butterbrezel, Kuchen) sind vorportioniert und möglichst abgepackt durch Personal der Tbg an den Plätzen (Tischen) eingestellt. Der Ausschank von Kaffee erfolgt durch Personal der Tbg bzw. es wird eine Person des Veranstalters damit beauftragt. Milch / Zucker wird durch Einwegverpackungen ausgegeben / bzw. bereits am Tisch eingestellt. 10. Großküche / Getränkelager Aktuell Betreten nur durch Personal der Tbg. Desinfektionsmittel ist vorhanden. Ein Aushang „Spezielle Hygieneregeln zur Handhabung mit Speisen und Getränken“ ist vorhanden. Flüssige Seifenspender sowie Einweg-Papierhandtücher stehen zur Verfügung. Die Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern erfolgt ausschließlich in Maschinen mit ausreichender Wassertemperatur (nicht in Kaltwasserbecken mit Bürsten). Beim evtl. Nachpolieren muss ebenfalls Mund-und Nasenschutz sowie Einweghandschuhe getragen werden. 11. Unterlagen, die vorab an die Veranstalter herausgegeben werden Bei Bedarf das Hygienekonzept Bestuhlungsplan / Bestuhlungspläne Vorlagen für Dokumentation Teilnehmer 12. Maßnahmen in Bezug auf das Personal der Tbg Vor Dienstbeginn müssen alle Mitarbeiter die Hände desinfizieren. Ein Reinigungs- und Hygieneplan liegt vor. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass Flächen und Gegenstände, Sitzmöglichkeiten, Handkontaktflächen, Türgriffe, sowie Sanitärräume vor der Veranstaltung und bei Bedarf in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert werden müssen. Eine Desinfektion der Bodenflächen ist nicht erforderlich. Es werden Desinfektionsmittel verwendet, die begrenzt viruzid bzw. wirksam gegen behüllte Viren sind. Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Mitarbeiter während der gesamten Veranstaltungsdauer verpflichtend (Ausnahme: in den nur für Personal zugänglichen Räumen). Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Einmalhandschuhe stehen den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung. _______________________________________________________________________________ Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020 Seite 6
Während der Auf- und Abbauarbeiten wird durch Bildung von kleineren Arbeitsgruppen der Kontakt reduziert. Bei der Dienstplangestaltung wird angestrebt, dass spezielle Gruppen gebildet werden, sodass immer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Gruppe zusammenarbeiten. Dies wiederum minimiert die Ansteckungsgefahr. Die Mitarbeiter sind angewiesen, Kontakt zu Kollegen während und nach dem Dienst zu vermeiden. Selbstversorgung der Beschäftigten wird empfohlen, d. h., dass sie ihre Nahrungsmittel und Getränke für den Arbeitstag mitbringen. Die Durchführung und Dokumentation einer ergänzenden Schulung des gesamten Personals im Hinblick auf das Thema “Desinfektion“ und “persönliche Schutzmaßnahmen“ wurde durchgeführt. Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter wurde das Betriebs- und Hygienekonzept ausgehändigt. Den Mitarbeitern wurde empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu meiden und eher den eigenen PKW oder das Fahrrad zu benutzen. Wenn ein Krankheitsverdacht während der Arbeitszeit auftritt, ist der Kontakt zu anderen Mitarbeitern unverzüglich zu vermeiden. Beim Auftreten zu Hause wird der Arbeitsplatz nicht mehr aufgesucht. Über einen Krankheitsverdacht bei Angehörigen zu Hause wird der Arbeitgeber unverzüglich informiert. Bei der Ersten Hilfe ist immer eine Schutzmaske zu tragen, empfohlen wird eine FFP2- Schutzmaske. Bei einer Reanimation ist der Beatmungsbeutel zu verwenden. 13. Hygienebeauftragte/r Hygienebeauftragte während des Corona bedingten eingeschränkten Veranstaltungsbetriebs ist Frau Sabine Fluhr (Tbg). 14. Inkrafttreten Dieses Betriebs- und Hygienekonzept gilt ab dem 18.06.2020. _______________________________________________________________________________ Betriebs- und Hygienekonzept des Stadtforums Bad Saulgau bis 99 Personen, Stand 17.06.2020 Seite 7
Sie können auch lesen