Betriebshaftpflicht Exklusivkonzept für - Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen
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Betriebshaftpflicht Exklusivkonzept für Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen
ERGO-Betriebshaftpflichtversicherung für das Schornsteinfeger-/Kaminkehrerhandwerk Betriebshaftpflicht Grundrisiko (ohne Selbstbeteiligung) Schornsteinfegerbetrieb/Kaminkehrerbetrieb (Tätigkeit als Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger/Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin) Versicherungssumme 50.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal Das Leistungspaket Unser Leistungspaket umfasst ohne zusätzlichen Beitrag insbesondere auch die gesetzliche Haft- pflicht aus folgenden Aktivitäten und Risiken: Besitzstandsgarantie für Sie als Neukunden, wenn Ihr bisheriger Vertrag weitergehenden Versi- cherungsschutz beinhaltete Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher (einschließlich Fahrrädern und Kfz) Abwasserschäden Ansprüche aus Benachteiligung insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Arbeitnehmerüberlassung an Dritte Bau-, Abbruch- und Einreißarbeiten · Senkung von Grundstücken (auch sofern darauf befindliche Gebäude oder Anlagen betroffen sind), Erdrutschungen, Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer · Grundwasserabsenkungen (Schäden an Grundstücken und Gebäuden) bis 3.000.000 Euro · Abbruch- und Einreißarbeiten sowie Lockerungssprengungen im Erdreich ohne Radiusklausel; Selbstbeteiligung 500 Euro Bauherren-Haftpflichtversicherung für betriebliche Baumaßnahmen Beauftragung von Subunternehmern (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist mitversichert) Betrieb eines angeschlossenen Fachhandelsgeschäftes Flugdrohnen bis 5 kg Gesamtabfluggewicht bis 1.000.000 Euro Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen und mitversicherter rechtlich selbstständiger Unternehmen untereinander Geothermie: Planung, Errichtung oder Betrieb von Geothermieanlagen sowie Herstellung oder Lie- ferung von Teilen für Geothermieanlagen bis 1.000.000 Euro. Geothermiemaßnahmen von mehr als 400 Metern Bohrtiefe sind ausgeschlossen.. Innovationsgarantie - wenn neue ERGO-Bedingungen beitragsfreie Verbesserungen beinhalten, werden diese automatisch übernommen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger · Kraftfahrzeuge bis 6 km/h · selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h · Anhänger · Gebrauch fremder zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Non-Ownership-Deckung)
· Austritt von Betriebsstoffen · Einweisungstätigkeiten beim Einsatz fremder Autokräne · Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge auf eigenen und fremden Betriebsgrundstücken sowie Baustellen bis zu den gesetzlichen Mindestversiche- rungssummen. Medienverluste (Gase/Flüssigkeiten) Mietsachschäden · Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden · Schäden an gemieteten beweglichen Sachen einschließlich Arbeitsgeräten (ausgenommen zu- lassungspflichtige Kraftfahrzeuge) bis 3.000.000 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro Nachbarrechtliche Ausgleichs- und Beseitigungsansprüche Nachhaftung 30 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung), drei Jahre für Umweltrisiken Nebenberufliche Prüftätigkeiten gemäß §§ 14 - 16 Trinkwasserverordnung Obhutsschäden an zur besonderen Verwahrung übernommenen Sachen Dritter bis 3.000.000 Euro Photovoltaikanlagen auf eigenen Grundstücken inkl. Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgers Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden sowie zusätzlich Schäden der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung bis 300.000 Euro mit Selbstbeteiligung 500 Euro für · Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden · Weiterver- oder -bearbeitungsschäden · Aus- und Einbaukosten · Schäden durch mangelhafte Maschinen Schäden wegen Asbest bis 1.000.000 Euro, wenn Sie keine Kenntnis vom Vorhandensein haben konnten Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sons- tigen Leistungen ohne räumlichen, funktionalen oder zeitlichen Zusammenhang zur Schadenursa- che Repräsentantenklausel Schiedsgerichtsvereinbarung Strafverteidigungskosten bis 300.000 Euro Strahlenschäden Tätigkeiten an fremden Sachen (Tätigkeitsschäden) · Schäden beim Be- und Entladen an Land-/Wasserfahrzeugen oder Containern sowie deren La- dung · Schäden an Erd-, Frei- oder Oberleitungen ohne besondere Selbstbeteiligung · Unterfangen oder Unterfahren von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen · Sonstige Tätigkeitsschäden Teilnahme an Arbeits-/Liefergemeinschaften sowie Konsortien inkl. Insolvenzklausel Tierhaltung, betrieblich (keine Kampfhunde) Übertragung elektronischer Daten (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung; z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger) Verleihen oder Vermieten von Baumaschinen, nicht versicherungspflichtigen Kfz, Anhängern und Arbeitsmaschinen Verletzung von Datenschutzgesetzen, für immaterielle Schäden bis 300.000 Euro
Verlust von fremden Schlüsseln einschließlich möglicher Folgeschäden (z. B. Einbruch) Vermögensschäden unter Anderem · Tätigkeit als Energieberater einschließlich Erstellung von Energieausweisen für Gebäude (aus- geschlossen sind jedoch Garantie- und Erfolgszusagen) bis 1.000.000 Euro · Energie- und Wassermehrkosten · gelegentlicher Gutachter- und Sachverständigentätigkeit im eigenen Fachbereich bis 300.000 Euro · Nachbesserungsbegleitschäden bis 300.000 Euro, für Schäden an selbst hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen sowie für Schäden infolge Nutzungsausfalls bis 100.000 Euro; Selbstbeteiligung 500 Euro Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken) Vertragliche Haftungserweiterungen unter Anderem · Übernommene gesetzliche Haftpflicht von Verleihern, Vermietern, Verpächtern oder Leasing- gebern · Zusicherung vereinbarter Eigenschaften · Verzicht auf kaufmännische Prüf- und Rügepflicht · Regressverzicht · Freistellungsvereinbarungen gegenüber Abnehmern/Auftraggebern · Vereinbarung von Verkaufs- und Lieferbedingungen mit dem Anspruchsteller · Verlängerung von Verjährungsfristen bis zu 5 Jahren Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssummen Weltweiter Versicherungsschutz (USA/Kanada nach besonderer Vereinbarung) Werklohn- oder Kaufpreisklagen, die Sie gegen Vertragspartner berechtigt führen Umwelt-Haftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung einschließlich · Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Tanks, Containern, Fässern, Kanistern usw. bis zu einer Gesamtlagermenge von 100.000 l/kg · Betrieb von Abscheidern (Fett-, Benzin-, Ölabscheider etc.)
· In der Betriebshaftpflicht sind zusätzlich alle Risiken und Tätigkeiten/Nebentätigkeiten, auch unter Berücksichtigung der Handwerksordnung und bei Vorhandensein der not- wendigen Qualifizierung versichert. · Tätigkeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung · Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten · Überprüfung, Reinigung und Wartung von gewerblichen und privaten Lüftungs-, Dunstabzugs- und Abgasanlagen · gelegentliche Reparaturen an vom Schornsteinfeger betreuten Anlagen innerhalb und außer- halb des eigenen Kehrbezirkes · Wartungs- und Reinigungsverträge für Heizungs- und Feuerungsanlagen · Auffüllen von Wasser bei Heizungsanlagen · Messung und Reinigung von Heizungsanlagen · Handel, Verkauf und Installation von Feuerstätten (Öfen, Kamine) und Abgastechnik · Montage von Außenwandedelstahlkaminen · Schornsteinsanierungen, Kaminsanierungen (Einbringen/Einbau von Edelstahlkaminen) und Schornsteinkopfsanierung · Maurerarbeiten – Einbau von Innen- und Außen-Schornsteinen · Überprüfung von Schornsteinen nach VDI 6022 · Kernlochbohrungen · Handel mit festen Brennstoffen (Holz, Pellets) · Tätigkeit als Brandschutztechniker · Handel mit Brandschutztechnik (Beratung, Verkauf, Einbau, Service) · Verkauf, Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern · Gerüstbau im Rahmen der versicherten Tätigkeiten (gelegentlicher Gerüstverleih) · Hausbetreuung (Hausmeisterservice, Facility Management) · Verkauf, Montage und Wartung von Photovoltaikanlagen · Bauklempner, Bauspengler · Bodenleger, Parkettleger, Fliesenleger · Rollladen- und Jalousienbau · Ofen- und Lüftungsbau (keine Heizungsinstallation) · Gashausschau nach TRGI 2008 Kapitel V · Einbau und Überprüfung von Grenzwertgebern für Heizöltanks
Für folgende Tätigkeiten/Tätigkeitsfelder besteht im Rahmen der Tätigkeit als Energieberater Ver- sicherungsschutz im Rahmen des Vertrages: · Energie- und Umweltberater mit Energie-Spar-Check, der Erstellung von Energiepässen für Wohnraum, gewerbliche und öffentliche Gebäude und Räume und der Gutachten für die Bean- tragung von KfW-Mitteln · Zerstörungsfreie Materialprüfung, Analyse mittels Thermografiekamera, · Leckortung mit Formiergas an bzw. in Rohrleitungen, Farbstoffanalysen, · Feuchtigkeitsmessungen an verschiedenen Materialien, auch in Büro- und Verkaufsräumen mit Publikumsverkehr · Erstellen eines Konzeptes zur Wärmebrückenminimierung sowie Wärmebrückennachweis und Gleichwertigkeitsnachweis · Analyse der Thermischen Solarsimulation · Erstellen eines Sanierungsablaufplanes · Luftdichtigkeitsmessungen / Blower-Door-Test, Schimmelpilzanalyse · Überprüfung der wärmebrückenminimierenden Maßnahmen · Thermografieanalyse · Beratung bei der Vergabe sowie Ausschreibung von Bauleistungen · Reinigung von Lüftungsanlagen nach VDI 2052 (Küchen)/VDI 6022 (Klimaanlagen) sowie Er- stellung der Anforderung an raumlufttechnische Anlagen und Regulierung der Lüftungsanlage · Tätigkeiten an Brennstoffleitungen (Gas) · Fördermittelberatung · Koordination der Maßnahmen, sofern Sie nicht einem Bauleiter zuzuordnen sind · Baubegleitende Kostenkontrolle · Durchführung bzw. Überprüfung eines hydraulischen Abgleichs bei Nichterneuerung der Hei- zung · Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises · KfW Energieberatungen als KfW-Effizienz-Experte · Energetische Baubegleitung / Bauüberwachung · Verlängerung der gesetzlichen Nachhaftung von drei auf 30 Jahre im Zusammenhang mit der Gültigkeit von Energieausweisen · Objektschäden an Bauwerken – im Rahmen der versicherten Leistung, speziell für die energe- tische Detailplanung Soweit für die Durchführung der vorgenannten Tätigkeiten eine zusätzliche Ausbildung erforderlich ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer diese Ausbildung der handelnden Personen nachweisen kann. Kein Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten, die ei- nem Architekten, Beratenden Ingenieur oder Bauingenieur vorbehalten sind, wie z.B. Veränderung der Statik, bauphysikalische Eingriffe in die Gebäude.
Privat-Haftpflichtversicherung Hinweise Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist für den Versicherungsnehmer die private Haftpflicht mitversi- chert. Es handelt sich hierbei um einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als - Privatperson - Haus und Grundbesitzer - Hundehalter - Inhaber eines Heizöltanks - Pferdehalter Versicherungssumme 10.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Die Versicherungssummen stehen je Versicherungsnehmer separat zur Verfügung. Sind für einen Versicherungsnehmer mehrere private Risiken versichert, stehen die Versicherungssum- men nicht für jedes Risiko, sondern insgesamt für alle privaten Risiken zur Verfügung. Der Versicherungsschutz für die private(n) Haftpflicht-Versicherung(-en) erlischt in jedem Fall mit Beendigung der Betriebs-/ Berufs-HV. Versicherte Personen · Ehegatte oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft · Kinder mit geistiger Behinderung · In häuslicher Gemeinschaft wohnende Gastkinder oder Au-pairs · im Haushalt beschäftigte Personen Regressansprüche der Sozialversicherungsträger bei Personenschäden von Partnern Leistung bei Deliktsunfähigkeit bis 50.000 € Bei den mitversicherten Personen sind folgende Tätigkeiten mitversichert · Tätigkeit als Tagesmutter bis zu 5 fremden Kindern · Sachschäden am Arbeitsplatz mit Verzicht auf Haftungseinwand bis 5.000 € · Sozialversicherungsfrei Beschäftigung bis 450 € · Selbstständige Tätigkeiten mit einer Versicherungssumme von 1.000.000 € bis zu einem Jah- resumsatz von 22.000 €. Kein Versicherungsschutz besteht für Kfz-Wartung und –Reparatu- ren, Dachdecker- und Installationsarbeiten, Ingenieur-, Architekten- und Hebammenleistungen, medizinische, heilende sowie steuer- und rechtsberatende Tätigkeiten. Mietsachschäden an Gebäuden/Gebäudebestandteilen Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, Pensionen, Motels, Ferienhäusern/-wohnungen einschließ- lich Verlust von Schlüsseln, Codekarten, Handsendern für die gemieteten Objekte bis 50.000 € Schäden an geliehenen Sachen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Schadenereignis (auch Be- schädigung von medizinischen Diagnosegeräten), ausgenommen Schäden an versicherungspflich- tigen Kraftfahrzeugen Verlust von Vereinsschlüsseln/Codekarten/Handsendern bis 50.000 Euro (Verzicht auf Haftungs- einwand bis 5.000 Euro) Verlust von Schlüsseln/Codekarten/Handsendern für private und dienstliche Nutzung bis 50.000 Euro (Verzicht auf Haftungseinwand bis 5.000 Euro)
Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro für Gegenstände bis Alter 5 Jahre (gewisse elektronische Geräte z.B. Handys bis Alter 1 Jahr) Bauherren-Haftpflicht für Bauvorhaben bis 100.000 Euro Bausumme Forderungsausfalldeckung (FAD) mit Gewaltopferschutz sowie mit Schadensersatz-Rechtsschutz Flugmodelle/Drohnen bis 5 kg Schäden aus Gefälligkeitshandlungen bis 50.000 Euro, sofern kein anderer Versicherer leistungs- pflichtig ist Immobilien im Inland · Inhaber eines selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses auch mit vermieteter Einheit/Ein- liegerwohnung · Inhaber selbst genutzter Wohnungen, Ferienwohnungen und -häusern, fest installierter Wohn- wagen / Hausboote, Garagen sowie eines Schrebergartens · Einzeln vermietete Wohnräume · Vermietung von bis zu 3 Eigentums-/Ferienwohnungen · Vermietung von bis zu 3 Garagen · Photovoltaikanlagen, sofern die Anlage auf dem eigenen Haus und Grund installiert ist, ein- schließlich der Stromeinspeisung in das Netz des örtlichen Stromversorgers (auch bei einem angemeldeten Kleinunternehmen bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro im Jahr) Inhaber von selbstgenutzten Ferienwohnungen/-häusern weltweit Gebrauch fremder Motorboote/Jetski bis 75 KW/Segelboote/Windsurfbretter Gebrauch eigener Windsurfbretter und Segelboote bis 10 qm Segelfläche Halten von Zahmen Haustieren (außer Hunde, Ponys, Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere) und Blindenhunden sowie Hüten fremder Hunde und Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Kut- schen Nichtversicherungspflichtige Kraftfahrzeuge Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge · Be- und Entladeschäden · Betankungsschäden · Ersatz für Hochstufung bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko · „Mallorca Deckung“ – Führen fremder Kfz in einem ausländischen Mitgliedstaat der EU, der Schweiz, Großbritannien, Island, Norwegen oder Lichtenstein Weltweiter Versicherungsschutz (ohne zeitliche Begrenzung) Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 50.000 Euro Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden (maximal 100 l/kg je Einzelgebinde) bis 1.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen sowie als Inhaber eines Heiz- öltanks für das selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhaus Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung für 1 Hund (kein Kampfhund) und 1 Pferd (ohne Selbstbeteiligung): · Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters · Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden · Auslandsschutz weltweit · Vermögensschäden
ERGO Betriebshaftpflicht – Beiträge Ohne Selbstbeteiligung: 2,51 ‰ des Umsatzes, mindestens 755 Euro Mit 150 Euro Selbstbeteiligung: 2,42 ‰ des Umsatzes, mindestens 725 Euro Mit 250 Euro Selbstbeteiligung: 2,33 ‰ des Umsatzes, mindestens 700 Euro Bei Vereinbarung einer Versicherungssumme von 15.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal gelten folgende Jahresnettobeiträge: Ohne Selbstbeteiligung: 1,86 ‰ des Umsatzes, mindestens 560 Euro Mit 150 Euro Selbstbeteiligung: 1,77 ‰ des Umsatzes, mindestens 531 Euro Mit 250 Euro Selbstbeteiligung: 1,68 ‰ des Umsatzes, mindestens 505 Euro Der Mindestbeitrag entspricht einem Jahresumsatz von 300.000 € netto, zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer. Für Neugründer gewähren wir 20 % Neubestellungsrabatt für die ersten zwei Versiche- rungsjahre! Zusatzbeiträge zur Tierhalterhaftpflicht Ab dem 2. Hund, je Hund 60 Euro Ab dem 2. Pferd, je Pferd 100 Euro zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer. Info und Kontakt: DVS – Deutscher Versicherungsdienst für das Schornsteinfegerhandwerk GmbH & Co. KG Eichenallee 4, 24589 Nortorf, Tel. 04392 – 91108-0, Fax 04392 – 91108-99 info@dvs-schornsteinfeger.de www.dvs-schornsteinfeger.de
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