Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
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Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
Inhalt 1. Einleitung ............................................................................................................................................. 2 2. Verantwortlichkeiten........................................................................................................................... 2 2.1. Veranstaltungs-Location............................................................................................................... 2 2.2. Zuständige Behörde ..................................................................................................................... 2 2.3 Veranstalter:in ............................................................................................................................... 2 3. Organisation allgemein........................................................................................................................ 3 3.1. Covid-19 Beauftragte:r ................................................................................................................. 3 3.2. Aufzüge und Behindertentoiletten............................................................................................... 3 4. Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen ............................................................................................ 3 4.1 Allgemein ....................................................................................................................................... 3 4.2. Hygiene-Desinfektion ................................................................................................................... 3 4.2.1 Handdesinfektion ....................................................................................................................... 4 4.2.2 Erhöhte Reinigung von Kontaktflächen und Sanitärräumen...................................................... 4 4.2.3 Lüften ......................................................................................................................................... 4 4.3 Sicherheits- und Schutzausrüstung (FFP2-Maske) ........................................................................ 5 4.4 Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.................................................................... 5 4.5 Abstandsregelungen...................................................................................................................... 6 5 Einlassprozedere .................................................................................................................................. 6 5.1 Contact-Tracing ............................................................................................................................. 6 5.2 Anmeldung .................................................................................................................................... 6 6. Bauliche Schutzeinrichtungen ............................................................................................................. 6 7. Garderobenmanagement .................................................................................................................... 7 7.1. Schließfächer ................................................................................................................................ 7 7.2. Garderobe mit Bedienung ............................................................................................................ 7 8. Isolationsraum bei Verdachtsfällen ..................................................................................................... 7 9. Notfallplan COVID 19........................................................................................................................... 7 10. Änderungshistorie ............................................................................................................................. 9 11. Beilagen ........................................................................................................................................... 10 11.1 Richtiger Umgang mit Mund-Nasen-Schutz ............................................................................. 10 11.2 Risiken minimieren .................................................................................................................... 11 11.3 Notfallplan ................................................................................................................................. 12 11.4 Aushang für Besucher:innen ..................................................................................................... 13 1
1. Einleitung Das vorliegende Covid-19-Präventionskonzept bezieht sich auf die Veranstaltung „proAct Jugendgemeinderat Graz 2021“ in der Freiluftarena B, Messe Graz. Entsprechend des Covid-19- Präventionskonzeptes der MCG Graz hat dies in allen Bereichen der MCG, insbesondere jedoch der Freiluftarena B sowie im Foyer Ost, über welche sich die Veranstaltung erstreckt, Gültigkeit. Dieses Covid-19-Präventionskonzept ist verbindlich für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Verein Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch’n und den von ihm beauftragten Dienstleistungsunternehmen, welche im Rahmen der Veranstaltung ihre Arbeit verrichten. Selbstverständlich steht dieses Covid-19-Präventionskonzept in keinem Fall in Widerspruch mit jenem der MCG Betriebsgesellschaft m.b.H. sondern ergänzt dieses. Dieses Konzept enthält unter anderem wichtige Sicherheits- und Hygienerichtlinien sowie Verhaltensregeln, welche von allen Mitarbeiter:innn, sowie unseren Gästen (Besucher:innen, Teilnehmer:innen, usw.) und den beauftragten Dienstleister:innen (Reinigung, Wachdienst, Catering, etc.) eingehalten werden müssen. Unseren Gästen werden diese Verhaltensregeln in Form von gut sichtbaren und gut lesbaren Bildern (Plakate/Monitore/Projektionen, etc.) vor und während der Veranstaltung zur Kenntnis gebracht (siehe Beilagen „Aushang für Besucher:innen“ und „Risiken minimieren“). Des Weiteren sind die Verhaltensregeln für unsere Gäste auf der Homepage von proAct http://www.pro-act.at nachzulesen und werden auch vorab, auf unseren Social-Media Kanälen kommuniziert. Dem Veranstalter, sowie den beauftragten Dienstleistungsunternehmen wird dieses Covid-19-Präventionskonzept in Form einer elektronischen Aussendung oder auch in Papierform zur Kenntnis gebracht. Dienstleister:innen haben des Weiteren die diesbezügliche Unterweisung seiner/ihrer Mitarbeiter:innen nachweislich sicherzustellen. Änderungen im Covid-19-Präventionskonzept dürfen nur vom:von der Dokumentenverantwortlichen selbst, oder durch den von ihm:ihr beauftragten Personenkreis, durchgeführt werden und bedürfen einer Eintragung in der Änderungshistorie unter Punkt 10. 2. Verantwortlichkeiten 2.1. Veranstaltungs-Location Stadthalle, Messe Graz Freiluftarena B Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. Messeplatz 1 / Messeturm, 8010 Graz +43 316 80 88 0 // office@mcg.at // www.mcg.at 2.2. Zuständige Behörde Stadt Graz, Bau und Anlagenbehörde Veranstaltungsreferat Europaplatz 20, 8020 Graz +43 316 87 25 97 0 // bab@stadt.graz.at // www.graz.at 2.3 Veranstalter:in Verein Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch’n Dietrichsteinplatz 9, 8010 Graz +43 (0) 316 81 32 90 // office@dietrichskeusch’n.com // www.dietrichskeusch’n.com proAct@dietrichskeusch’n.com // www.pro-act.at 2
3. Organisation allgemein 3.1. Covid-19 Beauftragte:r Für die ordnungsgemäße Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen dieses Covid-19- Präventionskonzepts während der Veranstaltung, wird von Seiten des Veranstalters Werner Pankart als Covid- 19 Beauftragter gestellt. Kontaktdaten: Oberberg 16, A-8151 Hitzendorf Tel. +43 699 19 11 00 40 Mail: office@infire.at Die Covid-19 Beauftragte Person wird unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung und für die Dauer der Veranstaltung in den Dienst gestellt und ist für die Behörde eine Woche vor und vier Wochen nach der Veranstaltung in den Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Diese Person hält die Kommunikation mit den relevanten Personengruppen, in erster Linie mit dem Projektleiter der Veranstaltung und in weiterer Folge mit den zuständigen Behörden aufrecht. 3.2. Aufzüge und Behindertentoiletten Aufzüge und Behindertentoiletten werden ausschließlich für Besucher:innen mit Behinderung, sowie für Besucher:innen mit Kinderwägen geöffnet und zur Verfügung gestellt. Durch die Verstärkung des Wach- und Sicherheitsdienstes werden Aufzüge und Toiletten kontrolliert und nur diesem einen Personenkreis zugänglich gemacht. 4. Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen 4.1 Allgemein Nachstehende Verhaltensmaßnahmen sind für alle Personen bei Veranstaltungen verbindlich einzuhalten. zwischen allen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, muss generell ein Sicherheitsabstand gemäß der aktuell gültigen Fassung der Covid-19-Öffnungsverordnung (aktuell 2 Meter, ab 10.06. voraussichtlich 1 Meter) gewährleistet sein und eingehalten werden, unabhängig davon, ob per gültiger Verordnung eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung vorgeschrieben ist. Dies gilt gleichermaßen für alle Aufenthaltsflächen so auch in Wartebereichen vor den Hallen bei Entstehen von Warteschlangen (z.B. Vor Kassen, Eingang, Ticketcheck, allg. Wartebereiche etc.) Körperkontakt (z. B. Händeschütteln) zu anderen Personen ist zu unterlassen regelmäßiges gründliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife) und desinfizieren der Hände wird empfohlen. Ein Berühren von Gegenständen und Oberflächen sollte nur erfolgen, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. (Fenster öffnen, Türen öffnen, etc.) Kontakt der Hände mit Augen, Nase und Mund ist zu vermeiden. Husten oder Niesen sollte in die Armbeuge oder in ein Taschentuch geschehen, welches anschließend entsorgt wird. 4.2. Hygiene-Desinfektion Hygienemaßnahmen sind immer präventive Maßnahmen. Die Prävention der Übertragung von Infektionserregern ist von hoher Wichtigkeit, um eine Erkrankung zu verhindern. Die Handyhygiene bildet dabei den wichtigsten Teil der Standardmaßnahmen, da viele Erreger über die Hände übertragen werden. 3
4.2.1 Handdesinfektion Um allen Personen die Möglichkeit zu bieten sich die Hände nach dem Berühren von Oberflächen zu desinfizieren, befinden sich bei, vor, oder in allen WC Anlagen Desinfektionsmittelspender. Diese Desinfektionsmittelspender sind mittels großem Pump-Arm und somit auch dem Ellenbogen bedienbar. Mobile Desinfektionsmittelspender werden je nach Veranstaltungsart und Einsatznotwendigkeit, an verschiedenen Punkten temporär aufgestellt. Beim Zugang in das Foyer, der durch 2 Türen erfolgt, werden jeweils 1 Desinfektionsmittelspender aufgestellt sein, damit die Besucher:innen beim Betreten der Räumlichkeiten schon die Hände desinfizieren. Für das Wahlprozedere, werden die Besucher:innen dazu angehalten, direkt vor dem Betreten der Wahlkabine, ihre Hände zu desinfizieren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit auch unmittelbar nach dem Verlassen der Wahlkabine und vor der Rückkehr zum Sitzplatz, die Hände erneut zu desinfizieren. Außerdem stellen wir den Besucher:innen, im Rahmen eines ‚Goody-Bags‘ persönliche Handdesinfektionsmittel zur Verfügung, wodurch die Möglichkeit zu regelmäßiger Handdesinfektion auch am Platz und nach Bedarf gewährleistet ist. 4.2.2 Erhöhte Reinigung von Kontaktflächen und Sanitärräumen Durch das Risiko einer Schmierinfektion, werden Kontaktflächen öfter als gewohnt gereinigt und desinfiziert. Hierfür wird ein wesentlich höherer Aufwand an externem Reinigungspersonal eingeplant. Soweit möglich sollen bei Veranstaltungen Türen geöffnet bleiben. Die Reinigung und Desinfektion der WC Anlagen wird in erheblich erhöhter Frequenz durchgeführt. WC Übergangs-Türen müssen geöffnet bleiben. Dies kann mit einem Tür Stopper oder Keil geschehen, so es sich nicht um eine Brandschutztüre handelt. Bei Toilettenvorräumen mit ungehinderter Einsicht, werden zusätzliche Schamwände aufgestellt. In Wickelräumen werden nach Benutzung die Auflageflächen und Wickeltische desinfiziert. Hierfür wird den Nutzern eine Desinfektionssprühflasche mit Papierhandtüchern vor Ort zur Verfügung gestellt. Folgende häufig berührte Kontaktflächen sind in wiederkehrenden Intervallen mehrmals je Veranstaltung zu desinfizieren: - Rolltreppengeländer - Türdrücker/Türklinken allg. - Fenstergriffe - Wickeltische Die Reinigung der Kontaktflächen und Sanitärräumen obliegt dem Reinigungspersonal der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. Für die Teilnehmer:innen die ihre Projekte präsentieren sowie Künstler:innen und Moderator:innen, stehen Desinfektionstücher zur Verfügung, mit welchen die Mikrofone sowie der Vorbereitungstisch nach Nutzung sofort desinfiziert werden. 4.2.3 Lüften Die Veranstaltung findet in der Freiluftarena B statt, die an 2 Fronten offen ist, wodurch eine kontinuierliche Belüftung der Veranstaltung, während des gesamten Zeitraumes problemlos gewährleistet wird. Foyer und Zugang, sowie Toilettenräume, werden durch die vom MCG automatisch eingestellten Be- und Entlüftungs-Systemen, ebenfalls regelmäßig gelüftet. 4
4.3 Sicherheits- und Schutzausrüstung (FFP2-Maske) Die Sicherheits- und Schutzausrüstung gewährleistet und regelt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Vereins Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch’n sowie allen weiteren Personen ihren persönlichen Schutz vor Ansteckungen und den damit verbunden gesundheitlichen Folgen. Sie ist verpflichtend, für alle an den Standorten bei Veranstaltungen aller Art, verweilenden Personen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten der Veranstaltung erforderlich, sowie bei jeglichem Bewegen innerhalb der Räumlichkeiten des MCG und der Freiluftarena B. Alle Besucher:innen bekommen einen fixen Sitzplatz zugewiesen, ausschließlich auf diesem Sitzplatz ist es erlaubt die Maske abzunehmen. Allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Vereins Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch’n werden die notwendigen Sicherheits- und Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt. Extern beauftragte Dienstleister:innen sowie auch Besucher:innen müssen grundsätzlich ihre Sicherheits- und Schutzausrüstung selbst mitbringen. Desinfektionsmittelspender stehen, wie oben angeführt an den relevanten Punkten für die Besucher:innen bereit. Wie außerdem unter 4.2.1 schon festgehalten, erhalten Besucher:innen Handdesinfektionsmittel als Geschenk. Darüber hinaus steht ein Notfallkontingent an FFP2-Masken zur Verfügung, die einzelnen Besucher:innen ausgehändigt werden können. Für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht keine Maskenpflicht. Es ist wichtig die FFP2-Maske richtig zu tragen. Zur leichteren Anwendung siehe dazu Anhang „Masken richtig verwenden“. 4.4 Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr Beim Eintritt ist neben einer FFP2-Maske auch ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nachzuweisen. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung gilt: ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS- CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, (Anm.: Hierzu zählen auch die Schul-Test, sofern diese im Covid-Ninja-Pass vermerkt wurden). ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte – Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder – Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder – Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder 5
– Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 Epidemiegesetz (EpiG) oder ein Absonderungsbescheid, wenn – dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde, ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf. 4.5 Abstandsregelungen Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern (respektive einem Meter bei einer erwarteten, kurzfristigen Änderung der Covid-19- Öffnungsverordnung) einzuhalten. Dies gilt nicht, wenn die Einhaltung des Mindestabstands auf Grund der Anordnung der Sitzplätze nicht möglich ist. Jede:r Besucher:in ist ein Sitzplatz in der Freilufthalle B mit einer Nummer zugeordnet. Desfalls ist zumindest ein Sitzplatz zwischen den Besucher:innen freizuhalten und wird auch mit der Nummernvergabe dahingehend gewährleistet. Am Sitzplatz darf die FFP2-Maske abgenommen werden, sowie auch Speisen und Getränke konsumiert werden. 5 Einlassprozedere Der Einlass der Besucher:innen erfolgt durch 2 separate Eingänge, die mittels Absperrgitter voneinander getrennt werden. Noch vor dem Betreten des Foyers werden vor dem Eingang, durch die Mitarbeiter:innen der BFS Security überprüft, ob die Besucher:innen einen Nachweis eines geringen epidemiologischen Risikos mit sich tragen (siehe 4.4). Weiters haben die Mitarbeiter:innen der BFS Security auch darauf zu achten, dass die Mindestabstände eingehalten werden und alle Besucher:innen eine FFP-2Maske tragen. Anschließend können die Besucher:innen das Foyer betreten, um sich dort anzumelden und zu registrieren. 5.1 Contact-Tracing Gemäß Covid-19-Maßnahmenverordnung werden im Zuge des Einlasses/der Anmeldung sämtliche für das Cotact-Tracing notwendigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) erhoben. Diese Daten werden für 28 Tage aufbewahrt und anschließend vernichtet. 5.2 Anmeldung Es gibt zwei Anmeldepults, die von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch‘n besetzt sind. Dort wird die Teilnahme-/Stimmberechtigung verifiziert sowie der konkrete Sitzplatz zugewiesen und nach Altersgruppen (Jugendliche in der Zielgruppe 14-21 Jahre bzw. Besucher:innen außerhalb der Zielgruppe) aufgeteilt. Anschließend werden die Besucher:innen durch ein Leitsystem in die Halle geleitet, wo sie den ihnen zugewiesenen Sitzplatz finden. 6. Bauliche Schutzeinrichtungen Bauliche oder mechanische Schutzeinrichtungen befinden sich im Kassa – sowie Garderobenbereich bzw. bei ständig von Mitarbeitern besetzten Informationspulten, bei Veranstaltungen. Hier werden 6
Mitarbeiter und Gäste durch eine Plexiglasscheibe getrennt, um eine Tröpfcheninfektion zu verhindern. 7. Garderobenmanagement 7.1. Schließfächer Für Besucher:innen die ein kontaktloses Garderobenmanagement wünschen, stehen Schließfächer zur sicheren Verwahrung von Garderobenstücken, Rucksäcken und Taschen zur Verfügung. Die Schlüssel der Schließfächer werden regelmäßig desinfiziert. 7.2. Garderobe mit Bedienung Das bewährte Garderobenmanagement mit Bedienung durch unterwiesenes Personal, soll den Gästen nach wie vor ein einfaches und unkompliziertes Verwahren ihrer Garderobe gewährleisten. Die Bezahlung der Garderoben kann nach wie vor in bar erfolgen. 8. Isolationsraum bei Verdachtsfällen Bei offensichtlichem Verdacht, dass eine Person erkrankt ist (grippeähnliche Symptome, starker Husten, Fieber), muss diese Person bis zum Eintreffen der Rettungskräfte in den Isolierraum gebracht werden. Dieser Raum ist wie folgt ausgestattet: Notbett/Notliege Mund-Nasen-Schutz FFP2 Gummihandschuhe Einweg Overall Fiebermesser Handdesinfektionsspender Flächendesinfektion Die Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall, ist im Notfallplan (Punkt 9) geregelt. 9. Notfallplan COVID 19 Treten bei Personen offensichtliche grippeähnliche Symptome auf und/oder wendet sich dieser an Mitarbeiter:innen des Veranstalters oder der MCG, oder anderen beauftragten Dienstleister:innen (z.B. Wach- oder Reinigungsdienst), so ist unverzüglich lt. Notfallplan zu reagieren. Siehe dazu Beilage „Notfallplan“ Checkliste im Verdachtsfall: 1. Die Person ist sofort in einem eigenen Raum (Isolationsraum) unterzubringen. Zur Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand die Einrichtung verlassen bzw. ist auch hier den ersten, telefonischen Anweisungen der Gesundheitsbehörde Folge zu leisten. 2. Die Verantwortlichen müssen sofort die Gesundheitsberatung unter 1450 anrufen, deren Vorgaben Folge leisten sowie die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde informieren. 3. Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. 4. Dokumentation, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie Art des Kontaktes (siehe Registrierungspflicht!). 5. Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den 7
Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde. Weiteres unter: https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.htm 8
11. Beilagen 11.1 Richtiger Umgang mit Mund-Nasen-Schutz 10
11.2 Risiken minimieren 11
11.3 Notfallplan 12
11.4 Aushang für Besucher:innen 13
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