Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz

 
WEITER LESEN
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
Covid-19-Präventionskonzept für die
           Veranstaltung
proAct Jugendgemeinderat Graz 2021

   Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
Inhalt
1. Einleitung ............................................................................................................................................. 2
2. Verantwortlichkeiten........................................................................................................................... 2
   2.1. Veranstaltungs-Location............................................................................................................... 2
   2.2. Zuständige Behörde ..................................................................................................................... 2
   2.3 Veranstalter:in ............................................................................................................................... 2
3. Organisation allgemein........................................................................................................................ 3
   3.1. Covid-19 Beauftragte:r ................................................................................................................. 3
   3.2. Aufzüge und Behindertentoiletten............................................................................................... 3
4. Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen ............................................................................................ 3
   4.1 Allgemein ....................................................................................................................................... 3
   4.2. Hygiene-Desinfektion ................................................................................................................... 3
   4.2.1 Handdesinfektion ....................................................................................................................... 4
   4.2.2 Erhöhte Reinigung von Kontaktflächen und Sanitärräumen...................................................... 4
   4.2.3 Lüften ......................................................................................................................................... 4
   4.3 Sicherheits- und Schutzausrüstung (FFP2-Maske) ........................................................................ 5
   4.4 Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.................................................................... 5
   4.5 Abstandsregelungen...................................................................................................................... 6
5 Einlassprozedere .................................................................................................................................. 6
   5.1 Contact-Tracing ............................................................................................................................. 6
   5.2 Anmeldung .................................................................................................................................... 6
6. Bauliche Schutzeinrichtungen ............................................................................................................. 6
7. Garderobenmanagement .................................................................................................................... 7
   7.1. Schließfächer ................................................................................................................................ 7
   7.2. Garderobe mit Bedienung ............................................................................................................ 7
8. Isolationsraum bei Verdachtsfällen ..................................................................................................... 7
9. Notfallplan COVID 19........................................................................................................................... 7
10. Änderungshistorie ............................................................................................................................. 9
11. Beilagen ........................................................................................................................................... 10
   11.1 Richtiger Umgang mit Mund-Nasen-Schutz ............................................................................. 10
   11.2 Risiken minimieren .................................................................................................................... 11
   11.3 Notfallplan ................................................................................................................................. 12
   11.4 Aushang für Besucher:innen ..................................................................................................... 13

                                                                             1
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
1. Einleitung
Das vorliegende Covid-19-Präventionskonzept bezieht sich auf die Veranstaltung „proAct
Jugendgemeinderat Graz 2021“ in der Freiluftarena B, Messe Graz. Entsprechend des Covid-19-
Präventionskonzeptes der MCG Graz hat dies in allen Bereichen der MCG, insbesondere jedoch der
Freiluftarena B sowie im Foyer Ost, über welche sich die Veranstaltung erstreckt, Gültigkeit.
Dieses Covid-19-Präventionskonzept ist verbindlich für alle haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiter:innen des Verein Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch’n und den von ihm beauftragten
Dienstleistungsunternehmen, welche im Rahmen der Veranstaltung ihre Arbeit verrichten.
Selbstverständlich steht dieses Covid-19-Präventionskonzept in keinem Fall in Widerspruch mit
jenem der MCG Betriebsgesellschaft m.b.H. sondern ergänzt dieses.
Dieses Konzept enthält unter anderem wichtige Sicherheits- und Hygienerichtlinien sowie
Verhaltensregeln, welche von allen Mitarbeiter:innn, sowie unseren Gästen (Besucher:innen,
Teilnehmer:innen, usw.) und den beauftragten Dienstleister:innen (Reinigung, Wachdienst, Catering,
etc.) eingehalten werden müssen.
Unseren Gästen werden diese Verhaltensregeln in Form von gut sichtbaren und gut lesbaren Bildern
(Plakate/Monitore/Projektionen, etc.) vor und während der Veranstaltung zur Kenntnis gebracht
(siehe Beilagen „Aushang für Besucher:innen“ und „Risiken minimieren“). Des Weiteren sind die
Verhaltensregeln für unsere Gäste auf der Homepage von proAct http://www.pro-act.at nachzulesen
und werden auch vorab, auf unseren Social-Media Kanälen kommuniziert. Dem Veranstalter, sowie
den beauftragten Dienstleistungsunternehmen wird dieses Covid-19-Präventionskonzept in Form
einer elektronischen Aussendung oder auch in Papierform zur Kenntnis gebracht. Dienstleister:innen
haben des Weiteren die diesbezügliche Unterweisung seiner/ihrer Mitarbeiter:innen nachweislich
sicherzustellen.
Änderungen im Covid-19-Präventionskonzept dürfen nur vom:von der Dokumentenverantwortlichen
selbst, oder durch den von ihm:ihr beauftragten Personenkreis, durchgeführt werden und bedürfen
einer Eintragung in der Änderungshistorie unter Punkt 10.

2. Verantwortlichkeiten
2.1. Veranstaltungs-Location
Stadthalle, Messe Graz
Freiluftarena B
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
Messeplatz 1 / Messeturm, 8010 Graz
+43 316 80 88 0 // office@mcg.at // www.mcg.at

2.2. Zuständige Behörde
Stadt Graz, Bau und Anlagenbehörde Veranstaltungsreferat
Europaplatz 20, 8020 Graz
+43 316 87 25 97 0 // bab@stadt.graz.at // www.graz.at

2.3 Veranstalter:in
Verein Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch’n
Dietrichsteinplatz 9, 8010 Graz
+43 (0) 316 81 32 90 // office@dietrichskeusch’n.com // www.dietrichskeusch’n.com
proAct@dietrichskeusch’n.com // www.pro-act.at

                                                  2
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
3. Organisation allgemein
3.1. Covid-19 Beauftragte:r
Für die ordnungsgemäße Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen dieses Covid-19-
Präventionskonzepts während der Veranstaltung, wird von Seiten des Veranstalters Werner Pankart
als Covid- 19 Beauftragter gestellt.
Kontaktdaten: Oberberg 16, A-8151 Hitzendorf
Tel. +43 699 19 11 00 40
Mail: office@infire.at
Die Covid-19 Beauftragte Person wird unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung und für die Dauer
der Veranstaltung in den Dienst gestellt und ist für die Behörde eine Woche vor und vier Wochen
nach der Veranstaltung in den Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Diese Person hält die
Kommunikation mit den relevanten Personengruppen, in erster Linie mit dem Projektleiter der
Veranstaltung und in weiterer Folge mit den zuständigen Behörden aufrecht.

3.2. Aufzüge und Behindertentoiletten
Aufzüge und Behindertentoiletten werden ausschließlich für Besucher:innen mit Behinderung, sowie
für Besucher:innen mit Kinderwägen geöffnet und zur Verfügung gestellt. Durch die Verstärkung des
Wach- und Sicherheitsdienstes werden Aufzüge und Toiletten kontrolliert und nur diesem einen
Personenkreis zugänglich gemacht.

4. Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen
4.1 Allgemein
Nachstehende Verhaltensmaßnahmen sind für alle Personen bei Veranstaltungen verbindlich
einzuhalten.
     zwischen allen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, muss generell ein
       Sicherheitsabstand gemäß der aktuell gültigen Fassung der Covid-19-Öffnungsverordnung
       (aktuell 2 Meter, ab 10.06. voraussichtlich 1 Meter) gewährleistet sein und eingehalten
       werden, unabhängig davon, ob per gültiger Verordnung eine den Mund- und Nasenbereich
       abdeckende mechanische Schutzvorrichtung vorgeschrieben ist. Dies gilt gleichermaßen für
       alle Aufenthaltsflächen so auch in Wartebereichen vor den Hallen bei Entstehen von
       Warteschlangen (z.B. Vor Kassen, Eingang, Ticketcheck, allg. Wartebereiche etc.)
     Körperkontakt (z. B. Händeschütteln) zu anderen Personen ist zu unterlassen
     regelmäßiges gründliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife) und
       desinfizieren der Hände wird empfohlen.
     Ein Berühren von Gegenständen und Oberflächen sollte nur erfolgen, wenn dies tatsächlich
       erforderlich ist. (Fenster öffnen, Türen öffnen, etc.)
     Kontakt der Hände mit Augen, Nase und Mund ist zu vermeiden.
     Husten oder Niesen sollte in die Armbeuge oder in ein Taschentuch geschehen, welches
       anschließend entsorgt wird.

4.2. Hygiene-Desinfektion
Hygienemaßnahmen sind immer präventive Maßnahmen. Die Prävention der Übertragung von
Infektionserregern ist von hoher Wichtigkeit, um eine Erkrankung zu verhindern.
Die Handyhygiene bildet dabei den wichtigsten Teil der Standardmaßnahmen, da viele Erreger über
die Hände übertragen werden.

                                               3
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
4.2.1 Handdesinfektion
Um allen Personen die Möglichkeit zu bieten sich die Hände nach dem Berühren von Oberflächen zu
desinfizieren, befinden sich bei, vor, oder in allen WC Anlagen Desinfektionsmittelspender. Diese
Desinfektionsmittelspender sind mittels großem Pump-Arm und somit auch dem Ellenbogen
bedienbar. Mobile Desinfektionsmittelspender werden je nach Veranstaltungsart und
Einsatznotwendigkeit, an verschiedenen Punkten temporär aufgestellt.

Beim Zugang in das Foyer, der durch 2 Türen erfolgt, werden jeweils 1 Desinfektionsmittelspender
aufgestellt sein, damit die Besucher:innen beim Betreten der Räumlichkeiten schon die Hände
desinfizieren.

Für das Wahlprozedere, werden die Besucher:innen dazu angehalten, direkt vor dem Betreten der
Wahlkabine, ihre Hände zu desinfizieren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit auch unmittelbar
nach dem Verlassen der Wahlkabine und vor der Rückkehr zum Sitzplatz, die Hände erneut zu
desinfizieren.
Außerdem stellen wir den Besucher:innen, im Rahmen eines ‚Goody-Bags‘ persönliche
Handdesinfektionsmittel zur Verfügung, wodurch die Möglichkeit zu regelmäßiger Handdesinfektion
auch am Platz und nach Bedarf gewährleistet ist.

4.2.2 Erhöhte Reinigung von Kontaktflächen und Sanitärräumen
Durch das Risiko einer Schmierinfektion, werden Kontaktflächen öfter als gewohnt gereinigt und
desinfiziert. Hierfür wird ein wesentlich höherer Aufwand an externem Reinigungspersonal
eingeplant. Soweit möglich sollen bei Veranstaltungen Türen geöffnet bleiben.
Die Reinigung und Desinfektion der WC Anlagen wird in erheblich erhöhter Frequenz durchgeführt.
WC Übergangs-Türen müssen geöffnet bleiben. Dies kann mit einem Tür Stopper oder Keil
geschehen, so es sich nicht um eine Brandschutztüre handelt. Bei Toilettenvorräumen mit
ungehinderter Einsicht, werden zusätzliche Schamwände aufgestellt.
In Wickelräumen werden nach Benutzung die Auflageflächen und Wickeltische desinfiziert. Hierfür
wird den Nutzern eine Desinfektionssprühflasche mit Papierhandtüchern vor Ort zur Verfügung
gestellt.
Folgende häufig berührte Kontaktflächen sind in wiederkehrenden Intervallen mehrmals je
Veranstaltung zu desinfizieren:
- Rolltreppengeländer
- Türdrücker/Türklinken allg.
- Fenstergriffe
- Wickeltische
Die Reinigung der Kontaktflächen und Sanitärräumen obliegt dem Reinigungspersonal der Messe
Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.

Für die Teilnehmer:innen die ihre Projekte präsentieren sowie Künstler:innen und Moderator:innen,
stehen Desinfektionstücher zur Verfügung, mit welchen die Mikrofone sowie der Vorbereitungstisch
nach Nutzung sofort desinfiziert werden.

4.2.3 Lüften
Die Veranstaltung findet in der Freiluftarena B statt, die an 2 Fronten offen ist, wodurch eine
kontinuierliche Belüftung der Veranstaltung, während des gesamten Zeitraumes problemlos
gewährleistet wird. Foyer und Zugang, sowie Toilettenräume, werden durch die vom MCG
automatisch eingestellten Be- und Entlüftungs-Systemen, ebenfalls regelmäßig gelüftet.

                                               4
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
4.3 Sicherheits- und Schutzausrüstung (FFP2-Maske)
Die Sicherheits- und Schutzausrüstung gewährleistet und regelt für alle haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiter:innen des Vereins Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch’n sowie allen weiteren Personen
ihren persönlichen Schutz vor Ansteckungen und den damit verbunden gesundheitlichen Folgen. Sie
ist verpflichtend, für alle an den Standorten bei Veranstaltungen aller Art, verweilenden Personen.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten der Veranstaltung erforderlich, sowie bei jeglichem
Bewegen innerhalb der Räumlichkeiten des MCG und der Freiluftarena B.
Alle Besucher:innen bekommen einen fixen Sitzplatz zugewiesen, ausschließlich auf diesem Sitzplatz
ist es erlaubt die Maske abzunehmen.

Allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Vereins Jugendtreffpunkt Dietrichskeusch’n
werden die notwendigen Sicherheits- und Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt.

Extern beauftragte Dienstleister:innen sowie auch Besucher:innen müssen grundsätzlich ihre
Sicherheits- und Schutzausrüstung selbst mitbringen. Desinfektionsmittelspender stehen, wie oben
angeführt an den relevanten Punkten für die Besucher:innen bereit. Wie außerdem unter 4.2.1 schon
festgehalten, erhalten Besucher:innen Handdesinfektionsmittel als Geschenk. Darüber hinaus steht
ein Notfallkontingent an FFP2-Masken zur Verfügung, die einzelnen Besucher:innen ausgehändigt
werden können.

Für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht keine Maskenpflicht.
Es ist wichtig die FFP2-Maske richtig zu tragen. Zur leichteren Anwendung siehe dazu Anhang
„Masken richtig verwenden“.

4.4 Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
Beim Eintritt ist neben einer FFP2-Maske auch ein Nachweis einer geringen epidemiologischen
Gefahr nachzuweisen.
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung gilt:
     ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur
        Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und
        dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
     ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-
        CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
        (Anm.: Hierzu zählen auch die Schul-Test, sofern diese im Covid-Ninja-Pass vermerkt
        wurden).
     ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen
        Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen
        darf,
     eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion
        mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
     ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
            – Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei
                Monate zurückliegen darf, oder
            – Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen
                darf, oder
            – Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine
                Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
                oder

                                                5
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
–  Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver
              molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über
              neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate
              zurückliegen darf,
      ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 Epidemiegesetz (EpiG) oder ein Absonderungsbescheid, wenn
           – dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung
              nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde,
      ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

4.5 Abstandsregelungen
Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens
zwei Metern (respektive einem Meter bei einer erwarteten, kurzfristigen Änderung der Covid-19-
Öffnungsverordnung) einzuhalten. Dies gilt nicht, wenn die Einhaltung des Mindestabstands auf
Grund der Anordnung der Sitzplätze nicht möglich ist. Jede:r Besucher:in ist ein Sitzplatz in der
Freilufthalle B mit einer Nummer zugeordnet. Desfalls ist zumindest ein Sitzplatz zwischen den
Besucher:innen freizuhalten und wird auch mit der Nummernvergabe dahingehend gewährleistet.
Am Sitzplatz darf die FFP2-Maske abgenommen werden, sowie auch Speisen und Getränke
konsumiert werden.

5 Einlassprozedere
Der Einlass der Besucher:innen erfolgt durch 2 separate Eingänge, die mittels Absperrgitter
voneinander getrennt werden. Noch vor dem Betreten des Foyers werden vor dem Eingang, durch
die Mitarbeiter:innen der BFS Security überprüft, ob die Besucher:innen einen Nachweis eines
geringen epidemiologischen Risikos mit sich tragen (siehe 4.4).

Weiters haben die Mitarbeiter:innen der BFS Security auch darauf zu achten, dass die
Mindestabstände eingehalten werden und alle Besucher:innen eine FFP-2Maske tragen.
Anschließend können die Besucher:innen das Foyer betreten, um sich dort anzumelden und zu
registrieren.

5.1 Contact-Tracing
Gemäß Covid-19-Maßnahmenverordnung werden im Zuge des Einlasses/der Anmeldung sämtliche
für das Cotact-Tracing notwendigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) erhoben.
Diese Daten werden für 28 Tage aufbewahrt und anschließend vernichtet.

5.2 Anmeldung
Es gibt zwei Anmeldepults, die von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Jugendtreffpunkt
Dietrichskeusch‘n besetzt sind. Dort wird die Teilnahme-/Stimmberechtigung verifiziert sowie der
konkrete Sitzplatz zugewiesen und nach Altersgruppen (Jugendliche in der Zielgruppe 14-21 Jahre
bzw. Besucher:innen außerhalb der Zielgruppe) aufgeteilt. Anschließend werden die Besucher:innen
durch ein Leitsystem in die Halle geleitet, wo sie den ihnen zugewiesenen Sitzplatz finden.

6. Bauliche Schutzeinrichtungen
Bauliche oder mechanische Schutzeinrichtungen befinden sich im Kassa – sowie Garderobenbereich
bzw. bei ständig von Mitarbeitern besetzten Informationspulten, bei Veranstaltungen. Hier werden

                                               6
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
Mitarbeiter und Gäste durch eine Plexiglasscheibe getrennt, um eine Tröpfcheninfektion zu
verhindern.

7. Garderobenmanagement
7.1. Schließfächer
Für Besucher:innen die ein kontaktloses Garderobenmanagement wünschen, stehen Schließfächer
zur sicheren Verwahrung von Garderobenstücken, Rucksäcken und Taschen zur Verfügung. Die
Schlüssel der Schließfächer werden regelmäßig desinfiziert.

7.2. Garderobe mit Bedienung
Das bewährte Garderobenmanagement mit Bedienung durch unterwiesenes Personal, soll den
Gästen nach wie vor ein einfaches und unkompliziertes Verwahren ihrer Garderobe gewährleisten.
Die Bezahlung der Garderoben kann nach wie vor in bar erfolgen.

8. Isolationsraum bei Verdachtsfällen
Bei offensichtlichem Verdacht, dass eine Person erkrankt ist (grippeähnliche Symptome, starker
Husten, Fieber), muss diese Person bis zum Eintreffen der Rettungskräfte in den Isolierraum gebracht
werden. Dieser Raum ist wie folgt ausgestattet:
     Notbett/Notliege
     Mund-Nasen-Schutz FFP2
     Gummihandschuhe
     Einweg Overall
     Fiebermesser
     Handdesinfektionsspender
     Flächendesinfektion

Die Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall, ist im Notfallplan (Punkt 9) geregelt.

9. Notfallplan COVID 19
Treten bei Personen offensichtliche grippeähnliche Symptome auf und/oder wendet sich dieser an
Mitarbeiter:innen des Veranstalters oder der MCG, oder anderen beauftragten Dienstleister:innen
(z.B. Wach- oder Reinigungsdienst), so ist unverzüglich lt. Notfallplan zu reagieren.
Siehe dazu Beilage „Notfallplan“

Checkliste im Verdachtsfall:
   1. Die Person ist sofort in einem eigenen Raum (Isolationsraum) unterzubringen. Zur
        Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand die
        Einrichtung verlassen bzw. ist auch hier den ersten, telefonischen Anweisungen der
        Gesundheitsbehörde Folge zu leisten.
   2. Die Verantwortlichen müssen sofort die Gesundheitsberatung unter 1450 anrufen, deren
        Vorgaben Folge leisten sowie die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde informieren.
   3. Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch
        Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden.
   4. Dokumentation, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie
        Art des Kontaktes (siehe Registrierungspflicht!).
   5. Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den
                                                   7
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
Weiteres unter:
https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.htm

                                             8
Covid-19-Präventionskonzept für die Veranstaltung proAct Jugendgemeinderat Graz 2021 - Freiluftarena B, Messe Graz, Messeplatz 1, A-8010 Graz
10. Änderungshistorie
Datum               Was wurde geändert?   Geändert von

                                9
11. Beilagen
11.1 Richtiger Umgang mit Mund-Nasen-Schutz

                                  10
11.2 Risiken minimieren

                          11
11.3 Notfallplan

                   12
11.4 Aushang für Besucher:innen

                                  13
14
Sie können auch lesen