Saisonarbeit in Pandemiezeiten - Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für 2021 Simon Schumacher - rlp.de
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Saisonarbeit in Pandemiezeiten Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für 2021 Simon Schumacher Vorstandssprecher/GF
Agenda • Vorstellung • Corona-Chronik • Erfahrungen • Ergebnisse der Umfrage • Was gilt jetzt? • Empfehlungen • Einschätzungen für die Frühjahressaison 2021
Vorstellung Verband Verband Süddeutscher Spargel- und Themenschwerpunkte: Erdbeeranbauer e.V. • Arbeitsrecht • Seit Gründung 1996 unabhängig • Sozialversicherungsrecht • Sitz in Bruchsal • politisch aktiv auf Landes- und • 644 Mitglieder in ganz Deutschland mit Bundesebene Schwerpunkt Südwesten • Pressearbeit • Spezialisierung auf die Sparten Spargel- • Einsatz für moderne und Beerenproduktion Produktionsmethoden • Ca. 2 AK Beschäftigte • Veranstalter der expoSE und 1 Vollzeitstelle expoDirekt in Karlsruhe 2 Teilzeitstellen 1 freie Mitarbeiterin
Vorstellung Referent Simon Schumacher Gelernter Gemüsegärtner in Südhessen Dipl. Ing. Gartenbau Fh Seit 2008 Geschäftsführer des VSSE e.V. Seit 2014 Vorstandsprecher des VSSE e.V.
Corona-Chronik Frühjahr • 27. 01.: Erster Infizierter in DE. • 15.03.: Grenzschließung über den Landweg für SAK • 18.03.: Stopp der Einreise der SAK über Flüge • 20.03.: Einreise per Flugzeug funktioniert (teilweise) mit entsprechenden Unterlagen • 25.03.: Einreiseverweigerung am Flughafen, Militärverordnung in Rum. Einreise aus Polen sowie über NL funktioniert noch • 02.04. Konzeptpapier wird erarbeitet und als Grundlage für Einreise per Charterflug geschaffen • 03.04.: Quarantänepflicht wird eingeführt • 06.04.: Website Saisonarbeit2020 geht an den Start • 17.04. Veröffentlichung von Infektionsschutzvorgaben
• 21.04.: BMAS: SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard - verschärfte Hygienemaßnahmen ohne binden Charakter • 22.04.: Globalzustimmung und vereinfachte Beschäftigung von inl. SAK • 27.04.: Maskenpflicht beim Einkaufen • 05.04.: Polen hebt Quarantäne für Pendler auf • 16.05.: Stichprobenweise Kontrolle Richtung AT • 18.05.: Probleme beim Abflug aus Rumänien • 25.05.: BMI, BMEL hält an Einreise per Charterflug fest, tatsächlich gibt es Zahlreiche Einreisen über den Landweg • 05.06.: Gericht OVG NRW hebt Quarantänepflicht auf • 16.06.: Einreise über Landweg wieder zulässig, Konzeptpapier II wird veröffentlicht • 20.06.: Landes-Corona-Einreise-V setzten Urteil um, BMI, BMEL, Bauernverband halten an Quarantäne als Pflichtbestandteil fest • 19.06.: Bundesweite Zollkontrollen • 08.07.: Österreich prüft bei Transit AV • 15.07.: Ungarn verlangt für Transit AV und Gesundheitskontrolle • …
Presse (Screenshots wegen Urheberrecht entfernt) Inhalte: • ARD Tagesschau: Corona-Krise in Rumänien; Ernthelferflüge vorübergehend gestoppt • BILD: Corona-Krise, Test fiel positiv aus, Rumänischer Erntehelfer an Corona gestorben • WDR: Erschreckende Einblicke bei der Erntehelferbranche • NDR1: Gesundheitsamt moniert Verstöße auf Spargelhof • BR24: Wie geht es weiter am Corona-“Hotspot“ • LN+: Erntehelfer bei „K“ in Mecklenburg-Vorpommern mit Corona infiziert
„Bei der Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsschutzes sind jedoch teils erhebliche Probleme in Betrieben der Fleischwirtschaft und bei der landwirtschaftlichen Saisonbeschäftigung bekannt geworden. Dies dürfte nicht zuletzt auf die häufig prekäre Unterbringungs- und Transportsituation der ausländischen Beschäftigten und die Hygienebedingungen in den Betrieben zurückzuführen sein. Hinzu kommt, dass die Bereiche Fleischwirtschaft und landwirtschaftliche Saisonbeschäftigung besonders anfällig für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind (z. B. durch Scheinselbstständigkeit, dem Vorenthalten von Sozialabgaben oder der Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns).“
Erleichterungen • Erweiterung der Zeitgrenze für die kurzfristige Beschäftigung auf 115 Tage/fünf Monate bis 31.10.2020 • Hinzuverdienstmöglichkeit für Bezieher von vorzeitiger Rente • Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 12 h pro Tag aber max. 60 h pro Woche bis 31.06.2020 • Verkürzung der Ruhezeit auf 9 h bis 31.06.2020 • Verzicht auf Anrechnung auf Entgelt aus Kurzarbeit • Sozialversicherungs- und steuerfreier Bonus von 1500 €/Beschäftigten bis 31.12.2020
Erntehelferanteil im Verhältnis zum Arbeitskräftebedarf in % 28 Prozent der 2,2% 1,9% 1,1% 0,5% benötigten 3,2% Erntehelfer 14,5% (Mittelwert) fehlen in den 10,5% Betrieben. 11,8% 11,8% Jeder 5. Betriebsleiter musste sogar mit 19,9% der Hälfte und 22,6% weniger als die . Hälfte seiner Erntehelfer 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% klarkommen
Haben Sie Erntehelfer/innen aus dem Inland beschäftigt? 61 Prozent der Betriebe haben auch inländische 39% Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigt. 61% . ja nein
Welchen Arbeitsstatus hatten die inländischen Erntehelfer/innen? Renter/in Überwiegend in Altersteilzeit waren es Asylant/in Arbeitnehmer/in nen in Kurzarbeit selbsständig sowie Studenten arbeitslos und in Kurzarbeit Studentinnen. Student/Studentin Schüler/in . 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Anzahl der Nennungen
Mussten Sie Arbeitsnachfragen von inländischen Erntehelfern/Erntehelferinnen ablehnen? Rund 82 Prozent der Betriebe mussten 28,4% inländische Anfragen bezüglich der Erntehelfertätigkeit ablehnen. 81,6% . ja nein
Gründe der Ablehnung von einheimischen Helfer/innen 20% Der häufigste Grund für die 8% Ablehnung war die enge zeitliche Vorgabe (z.B. nur 59% wenige Stunden/Tage in der 13% Woche, zeitliche Einschränkungen). . zu enge Zeitvorgaben / zu wenige Tage/Stunden verfügbar körperlich nicht geeignet unzuverlässiger Eindruck Sonstiges
Beschäftigungsdauer der inländischen Erntehelfer/innen (Anteil in %) 6,5% 9,7% Nur knapp ein Viertel 30,2% blieb die vorgesehene 8,6% Zeit. Jede/r Vierte hielt einen Tag bis maximal 10,1% eine Woche durch. 24,1% 10,8% . ein Tag zwei - drei Tage eine Woche zwei Wochen drei Wochen die vorgesehene Zeit
Vorzeitige Beendigung der Beschäftigung Rund 59 Prozent Vorzeitige Beendigung der Beschäftigung der 70% Arbeitnehmer/inn 58,8% 60% en beendigten 50% das 40% Arbeitsverhältnis 30% 25,6% vorzeitig. Bei den 20% Betriebsleitern 10% bzw. -innen . 0% waren es rund 26 bei Arbeitnehmern bei Arbeitgebern Prozent.
Gründe für die vorzeitige Beschäftigungsbeendigung 15,2% Der häufigste Grund war mit 56 44,9% Prozent die Wiederaufnahme zu große Anstrengung 56,1% des körperliche Beschwerden ursprünglichen Berufs / Unzuverlässigkeit 34,8% Studiums, gefolgt schlechtes Arbeitsergebnis von zu großer Anstrengung . 27,8% 18,2% Ursprünglicher Beruf/Studium konnte (45 Prozent) und wieder aufgenommen werden Andere körperlichen Beschwerden (35 Prozent).
Erfahrungen mit inländischen Arbeitskräften Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Betriebe 3,4% bewertete ihre Erfahrungen mit den 16,5% inländischen Erntehelfern 29,6% bzw. -innen als befriedigend bis sehr gut. 5,0% 26,3% 5,7% 13,5% . sehr gut gut befriedigend eher schlecht schlecht sehr schlecht Andere
Kostensteigerung durch Umsetzung der Corona-Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in €/Arbeitskraft Der größte Kosten-posten war Anreise Ihre Erntehelfer/innen per Charterflug mit über 500 Euro im Mittel pro Arbeitskraft die halbe Zimmerbelegung sowie die halbe Zimmerbelegung und das Bereitstellung von Vorhalten von Quarantäneräumen Quarantäneräumen. sowie die sanitären Anlagen Schutzvorrichtungen, Schutzmasken, Handschuhe, Einmalhandtücher, . Desinfektionsmittel €0 €100 €200 €300 €400 €500 €600
Wie haben Sie die Reisekosten für Ihre Erntehelfer/innen in diesem Jahr geregelt? Der Betrieb trägt die kompletten Charterkosten. 17,2% Bei den Flügen 26,7% übernahmen knapp Der Betrieb übernimmt die Dreiviertel der Betriebe Reisekosten, welche die üblichen die Mehrkosten oder Reisekosten der Erntehelfer/innen 10,8% übersteigen. gar die Gesamtkosten für die Anreise. Der Betrieb trägt die Hälfte der Kosten, die andere Hälfte der Kosten trägt der Erntehelfer/die Erntehelferin. . Die Reisekosten liegen, wie üblich, 45,3% zu 100 % bei den Erntehelfern.
Größte Herausforderung der Betriebe Andere Beibehaltung der Teams Bei der Umsetzung der max. Gruppenstärke von 20 Personen Maßnahmen war die größte Absonderung wegen Quarantäne Herausforderung die maximal maximal halbe Zimmerbelegung halbe Zimmerbelegung. Einreise per Charterflug . 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Anteil der Betriebe in %
Haben bei Ihnen bereits Kontrollen der Umsetzung der Hygiene- und Quarantäne- Maßnahmen stattgefunden? Bei gut einem Viertel der Betriebe wurden 26,8% Kontrollen zur Umsetzung der Maßnahmen durchgeführt. 73,2% . ja nein
Gab es Beanstandungen bei Kontrollen? Bei 15 % der kontrollierten 15% Betriebe gab es Beanstandungen. 85% . ja nein
Ist bei den Kontrollen des Gesundheitsamtes die Einzelzimmerbelegung gefordert worden? Bei jedem 10. 10,2% kontrollierten Betrieb wurde eine Einzelbelegung der Zimmer gefordert. 89,8% . ja nein
Gewichtung möglicher Erleichterungen für die Betriebe 1,7% 7,7% Für rund 43 % der Betriebe würde 12,2% eine normale 43,2% Belegung der Zimmer die Organisation und Kostensituation 35,2% sehr erleichtern. . normale Zimmerbelegung An- und Rückreise auf dem Landweg Mischen der Teams Maskenpflicht entfällt Teamgröße größer 20 Personen
Was gilt aktuell in Rheinland -Pfalz? Einreise • Möglichst vor Einreise: www.einreiseanmeldung.de und Meldebestätigung (PDF) an Arbeitnehmer/innen senden • Zur Sicherheit Kopie eines AV • Optional Transitbescheinigungen
Was gilt aktuell in Rheinland -Pfalz? Quarantäne • 10 tägige Quarantäne Oder frühstens nach fünf Tagen negativer Corona-Test auf DE oder EN oder • 10 tägige Arbeitsquarantäne bei mehrwöchiger Arbeitsaufnahme und Hygienemaßnahmen im Betrieb • Anzeige bei der AN bei Gesundheitsamt Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/201106_ 1_AEndVO_12_CoBeLVO_konsolidierte_Fassung.pdf
Was gilt aktuell in RLP? • § 21 Gruppenbezogene Maßnahmen Bei besonderen gruppenbezogenen Arbeits- und Unterbringungssituationen, insbesondere bei Saisonarbeitskräften, die in Gruppen arbeiten und wohnen oder zum Zwecke der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Gruppe anreisen, hat der Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Arbeitgeber hat gruppenbezogen besondere betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe nach den derzeit einschlägigen fachlichen Standards, insbesondere nach Maßgabe der zuständigen Berufsgenossenschaft, zu ergreifen und diese zu dokumentieren. Die zuständige Behörde hat die Einhaltung zu überprüfen. Zimmer dürfen nur mit höchstens der halben sonst üblichen Belegungskapazität belegt werden; diese Einschränkung gilt nicht für Familien.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel SVLFG – Information für Unternehmer „Teilen Sie feste Arbeitsteams mit max. 4 Personen ein. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn die eingesetzte Technologie (Erntemaschine, Sortieranlagen, Verwiege- und Verpackungsmaschinen) dies nachweislich erfordern. Dann dürfen die Teams auf max. 15 Personen vergrößert werden.“ Bemerkung: ASR befindet sich in Überarbeitung und evtl. Änderung der Gruppengröße Quelle: https://cdn.svlfg.de/fiona8 -blobs/public/svlfgonpremiseproduction/8e4b5a036a8d6a5d/e39821ff2c60/info-unternehmer-saisonarbeit.pdf
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel • ZWZA • Anzustreben ist die Unterbringung in Einzelzimmern (wo möglich) • Mehrbettzimmer nur Mitarbeiter des gleichen Teams • Schlafräume: Maximal 8 Personen, bzw. 4 Personen in einem Wohncontainer, Mindestraumfläche von 6 m² pro Person bis 6 Personen und 6,75 m² pro Person bei Belegung bis 8 Personen • Halber Kapazität bei Belegung unterschiedlicher Teams • Keine Etagenbetten zweifach belegen • Ausnahmen gibt es nur für enge Familienangehörige • Abstandsregeln, Maske, Reinigung, Desinfektion, Lüften, 60 °C Wäsche und Geschirr • Quarantäne-Quartier • Hygieneregeln auf in Landessprache
Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall für SAK? § 56 Entschädigung IfSG • (1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. In BW hat VSSE geklärt, dass auch SAK darunter fallen. Auf Bundesebene noch unklar.
Anspruch auf kostenlosen Test Kostenlose Tests Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben, haben bis zum 1. Dezember innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung. TestV § 4 Abs. 3 und 4
Mindestlohn 2021 ff zum 01.01.2021 9,50 Euro zum 01.07.2021 9,60 Euro zum 01.01.2022 9,82 Euro zum 01.07.2022 10,45 Euro
Empfehlungen für die Frühjahrssaison - Arbeitskräfteverfügbarkeit/Bereitschaft frühzeitig abfragen - Einplanen: kurzfristige Beschäftigung nur 3 Monate möglich - Hygienekonzepte aktualisieren/ erstellen - Teamgröße >4, >15 Personen mit Gesundheitsamt klären - Belegung der Zimmer / ggfls. Unterkünfte schaffen - Trennvorrichtungen schaffen - Corona-Schnelltest (sofern 2021 zulässig), Masken und Desinfektionsmittel bevorraten - Fuhrpark auf Kapazitäten prüfen - Kulturen und Arbeiten mit großem Handarbeitsaufwand ggfls. reduzieren, sofern sich SAK-Mangel anbahnt
Einschätzungen für das Frühjahr 2021 • Keine Verschärfung der jetzigen Regelungen in Bezug auf SAK (Wg. Ausweitung der Schnelltests und Impfungen von Risikogruppen) • Einreise über Landweg möglich • Keine Impfung für SAK 2021 vorhersehbar • Zunehmende SAK –Verfügbarkeit wegen Arbeitslosigkeit vs. Angst vor Ansteckung in DE und hohe Verdienstmöglichkeit im Frühjahr 2020
Fragen, Wünsche, Diskussion? Bitte Fragen in Chat stellen. Melden Sie sich auch gerne im Nachgang: 07251 3032080 schumacher@vsse.de
Danke für Ihr Interesse!
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