Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG

Die Seite wird erstellt Peer Schuster
 
WEITER LESEN
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
Hygienekonzept FC Rottenburg   Hohenberg-Sportanlage   Stand 16.09.2021

HYGIENEKONZEPT
HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
 Hohenberg-Stadion
 MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen)
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen, Plakat Schutz- und Hygieneregeln                                     3
Hygiene-Konzept FC Rottenburg, Allgemeiner Teil                                                4
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ist Folgendes zu beachten (Tabelle)                    5
Allgemeine Regeln, Teil 1                                                                      6
Allgemeine Regeln, Teil 2                                                                      7
Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg und des WFV                                         8
Datenschutz-Hinweise…, zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO                 9
Verordnungen und Formulare                                                                    10
Impfkampagne dranbleiben-bw.de und Kabinen-Regeln                                             11
Zutritts- und Teilnahmeverbot, Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G)        12
Hohenberg-Sportanlage: Ein- und Ausgänge für Zuschauer, Umkleidekabinen für Sportler          13
Hohenberg Stadion: Ein- und Ausgänge für Zuschauer, Umkleidekabinen für Sportler, Wegweiser   14
MERZ ARENA: Ein- und Ausgänge für Zuschauer, Umkleidekabinen für Sportler                     15
Wichtige Internetadressen rund um das Corona-Virus                                            16
Kontaktdaten und Ansprechpartner FC Rottenburg                                                17
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Allgemeine Informationen
Seit dem 16. September 2021 gelten in
Baden-Württemberg neue Corona-
Verordnungen!
Die Landesregierung hat am 15. September 2021 eine neue Verordnung
über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des
Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen
gelten ab dem 16. September 2021.

Mit einer neuen Corona-Verordnung wollen wir sicherstellen, dass es nicht zu einer
Überlastung des Gesundheitssystems durch COVID-19-Erkrankungen kommt. Weil
sich noch nicht ausreichend viele Menschen haben impfen lassen, droht in den
Krankenhäusern eine neue Corona-Welle. Dabei zeigt sich in den Krankenhäusern:
geimpfte Menschen sind gut gegen schwere Verläufe geschützt. Ungeimpfte
Menschen hingegen sind wesentlich öfter infiziert, häufiger schwer krank und
müssen öfter intensivmedizinisch behandelt werden. Etwa 90 Prozent der COVID-
Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern sind ungeimpfte Menschen.

Die Maßnahmen der neuen Corona-Verordnung sollen ein schnelles Ansteigen von
Corona-Fällen vermeiden. Es muss vermieden werden, dass Patientinnen und
Patienten in den Kliniken auf eine Behandlung warten müssen. Die neue
Verordnung greift dabei die Verabredungen von Bundeskanzlerin mit den
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf.

(Textquelle: www.baden-wuerttemberg.de)
                                                                                                      3
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Dieses Hygienekonzept wurde
FC Rottenburg 1946 e.V. auf Grundlage
der Corona-Verordnung vom 15.09.2021
sowie der Corona-Verordnung-Sport in der
ab 16.09.2021 geltenden Fassung erstellt.
Allgemeiner Teil

• Medizinische Maske tragen abseits des Sportbetriebs in geschlossenen
  Räumen nach §3 CoronaVO sowie im Freien, wenn ein
  Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,
  ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
  sowie Ausnahmen nach §3 Abs. 2 CoronaVO
• Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen
  besteht nach §2 (5) CoronaVO-Sport keine Maskenpflicht
• Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises nach
  §2 (2) CoronaVO-Sport. Die Stufenregelungen in der nachfolgend
  beigefügten Tabelle sind zu beachten §1(2) CoronaVO
• Hygienekonzept nach §7 CoronaVO, insbesondere die Regelung von
  Personenströmen/ Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen
  Kapazität.
• Eine Datenverarbeitung nach §8 CoronaVO (z.B. Luca-App)
• Veranstaltungen nach §10 CoronaVO und §4 Corona VO Sport

                                                                                      4
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ist Folgendes zu beachten:

5

    FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Allgemeine Regeln:

1. Regelmäßige Desinfektion vor und nach dem Training
    Hände beim Zutritt der Sporthalle bzw. Sportplatzes desinfizieren.
    Sportgeräte (Kleingeräte, Matten, Ablageflächen, etc.) regelmäßig reinigen.

2. Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschräume (Hinweisschilder beachten!)
    Zur Wahrnehmung des Personensorgerechts ist nicht-immunisierten Personen auch der kurzzeitige Aufenthalt im Innenbereich gestattet.
     Beispielsweise um die Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen.
    Nicht-immunisierte Personen im Sinne von §5 CoronaVO, die Sport im Freien ausüben dürfen die Toiletten einer Sportanlage auch ohne
     Testnachweis benutzen. Umkleidekabinen und Duschen dürfen nicht ohne Testnachweis benutzt werden.

3. Abstand halten und Verkehrswege einhalten (Hinweisschilder beachten!) CoronaVO §2:
    Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen wird empfohlen.
    Eine Vollauslastung der Umkleidekabinen ist möglich, es gilt generell eine Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume.
    Beim Duschen ist keine Vollauslastung möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden, da beim Duschen keine Maske
     getragen werden kann.

4. Anwesenheitslisten
    Bei jeder Trainingsstunde oder jedem Wettkampf muss die Anwesenheit der Teilnehmer*innen sowie Zuschauer*innen durch den Nutzer
     (Verein) dokumentiert werden. Dies erfolgt über die Luca-App oder über die Anwesenheitsliste (unter Angabe von Vor- und Nachname,
     Anschrift, Telefon, Zeitraum der Anwesenheit).
    Die ausgefüllten Listen werden am nächsten Tag bis spätestens 9 Uhr an die jeweilige Verwaltung der Kernstadt oder Ortschaft geschickt,
     um diese im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu können.

                                                                                                                                                                6
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Allgemeine Regeln:

5. Gesundheitsprüfung und Teilnahmeverbot (CoronaVO §6)
    Personen müssen den Impf-, Test- oder Genesenennachweis erbringen. Übungsleiter*innen/Veranstalter*innen haben dies zu überprüfen.

6. Erstellung eines Hygienekonzepts (CoronaVO §7)
    Für den Trainingsbetrieb nutzen Sie gerne die Vorgaben dieses Konzepts.
    Bei einer Wettkampfsportveranstaltung ist ein Hygienekonzept des Veranstalters verpflichtend.

7. Durchführung von Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen (§10 der CoronaVO):
    Bei einer Wettkampfveranstaltung muss ein Hygienekonzept erstellt werden und auf Verlangen der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
     vorgelegt werden.
    Eine Datenerfassung nach §8 CoronaVO muss erfolgen. Die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten muss sichergestellt sein.
    Kein Zutritt für alkoholisierte Personen.
    Keine Begrenzung der Anzahl der Sportlerinnen und Sportler.
    Beschäftigte (z. B. Hausmeister und sonstige Mitwirkende wie Trainer*innen und Schiedsrichter*innen, Kampfrichter*innen und sonstiges
     Funktionspersonal) bleibt bei der Anzahl der Besucher*innen außer Betracht.

8. Nutzung des Caterings in der Volksbank Arena (Beachtung §16 Gastronomie der CoronaVO)
    Es ist ein Einbahnsystem vorgegeben. Die Verpflegungsausgabe zum sofortigen Verzehr erfolgt über die Theke mit einem Abstand von
     1,5m.
    Im Garderobenbereich (links neben dem Eingang) können für den sofortigen Verzehr max. 6 Tische/ Stehtische sowie Stühle aufgestellt
     werden (Datenerfassung an den Tischen durch Luca-App am Tisch). Der Verzehr auf den Tribünen ist nicht gestattet.
    Die genutzten Räumlichkeiten wie Küche, Bewirtung, Garderobenbereich und Tribüne müssen vom Veranstalter besenrein.

                                                                                                                                                              7
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg und des WFV
Seit Montag, 16. September, gilt eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung. Diese rückt die Situation in den
Krankenhäusern in den Fokus und differenziert zwischen drei Corona-Stufen.

• Basisstufe:
  keine Einschränkungen für den Sport im Freien sowie Zuschauer*innen, 3G-Regelung mit Schnelltest für geschlossene Räume (z.B. Kabine).
• Warnstufe:
  3G-Regelung mit Schnelltest für Sport im Freien sowie Zuschauer*innen, 3G-Regelung mit PCR-Test für geschlossene Räume. Die Warnstufe
  tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 erreicht oder 250 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen.
• Alarmstufe:
  Teilnahme nur mit 2G-Nachweis (genesen oder geimpft). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert
  12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen.

Des Weiteren gilt nach wie vor:

• Maskenpflicht:
  Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
• Zuschauer:
  Die zulässige Zuschauerzahl beträgt 5.000 Personen. Alternativ können 50 Prozent der Stadionkapazität bis maximal 25.000 Personen
  zugelassen werden, dann aber auch in der Basisstufe mit 3G-Nachweis.
• Dokumentation:
  Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen dokumentiert werden, auch im Training.
  Für die Erfassung der Kontaktdaten unserer Zuschauerinnen und Zuschauer bieten wir auf unserer Sportanlage für das Hohenberg-Stadion
  aber auch für unsere MERZ ARENA die “luca-App“ (https://www.luca-app.de/) an.
  Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Vorlage zur manuellen Datenerfassung zur Verfügung.
• Hier der Link zur Datenerfassung sowie die Datenschutz-Hinweise:
  https://fcrottenburg.de/datenerhebung-nach-corona-verordnung-sport-und-corona-verordnung/

                                                                                                                                                                8
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Datenschutz-Hinweise…
…zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO

Die Daten im nachfolgenden Datenerhebungsbogen erheben wir zu Zwecken
der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den
zuständigen Behörden von Ihnen.

Bitte drucken sie das Datenerhebungsformular, zum Download unter
https://fcrottenburg.de/ aus und bringen es zum Spiel ausgefüllt mit, um auch
lange Wartezeiten an der Kasse zu verhindern. Geben Sie das Formular nach
Aufforderung am Eingangsbereich (an der Kasse) der Sportanlage ab.

Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 2 Abs. 1 CoronaVO Sport (Verordnung
des Kultusministeriums und des Sozial-ministeriums über die Sportausübung)
vom 25. Juni 2020 und § 6 Abs. 1 CoronaVO (Verordnung der
Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 ) vom 23. Juni 2020.
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden
nach dem Bundes-infektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten.
                                                                                Corona-Beauftragter des FC Rottenburg:
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt
                                                                                …ist Frank Kiefer (1. Vorsitzender).
gelöscht. Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet;
                                                                                Die Umsetzung des Hygienekonzeptes im Rahmen
auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben vom Betreiber nicht überprüft.
                                                                                des Spielbetriebs obliegt der Fußballabteilung des
                                                                                FC Rottenburg.
Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung
                                                                                Ansprechpartner vor Ort bei Heimspielen ist Martin
stellen, können Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
                                                                                Alber oder Christian Dettenrieder.
                                                                                Kontaktdaten am Ende dieses Broschüre.
                                                                                                                                                    9
Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
Verordnungen im Überblick:
• BW-Corona-Verordnung (Stand: 15. September 2021, PDF)
  https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/R_37019_2021_Neufassung_CoronaVO_Anlage_1_Wortlaut.pdf
• BW-Corona-Verordnung Sport (Stand: Konsolidierte Fassung vom 16. September 2021, PDF)
  https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-09-15-CoronaVO-Sport-konsolidiert.pdf
• Die Corona-Regelungen des dreistufigen Warnsystems auf einen Blick (Stand: 16. September 2021, PDF)
  https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/210915_Auf_einen_Blick_DE.pdf
• Aktuelle Änderungen der BW-Corona-Verordnung (Stand: 15. September 2021, Homepage Land Baden Württemberg)
  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Formulare:
• Datenerhebung nach Corona-Verordnung Sport und Corona-Verordnung:
  https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2020/08/Datenerhebung_Zuschauer_Vorlage_01.08.2020.pdf
• Bestätigung zum 3G-Formular des Gastvereins:
  https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/3G-Formular-Gastverein.docx
• Formular Corona-Test-Nachweis:
  https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/Corona-Test_Nachweis_Formular.pdf

Württembergischer Fußball-Verband:
• WFV-Corona-Infoportal:
  https://www.wuerttfv.de/corona/

                                                                                                                                    10
11

     FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
                                                                       Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G)
Zutritts- und Teilnahmeverbot
                                                                       • Gültig sind Test-Bescheinigungen:
Der Zutritt zum Sportgelände bleibt untersagt wenn:
                                                                             o von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt)
                                                                             o von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24
• bei Vorliegen einer Infektion oder Anordnung von Quarantäne.
                                                                                Stunden alt).
• bei Symptomen wie Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot,
                                                                             o von Schulen (max. 60 Stunden alt)
    vorliegen.
                                                                                Hinweis: Schulen sind zur Bescheinigung einer Testung in
    Hinweis: wenn derartige Symptome bei einer Person des eigenen
                                                                                der Schule auf Verlangen verpflichtet.
    Haushaltes vorliegen, sollte ebenfalls auf eine Teilnahme
                                                                             o über eine vor Ort unter Aufsicht einer geeigneten Person
    verzichtet werden.
                                                                                durchgeführte Laien-Selbsttestung.
•   bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts (z.B.
                                                                       • Nicht gültig sind Bescheinigungen von Eltern, wenn sie nicht von
    Abstand, Maske, Testung).
                                                                         der Schule bestätigt wurden.
•   bei erkennbar alkoholisierten Personen.
                                                                       • Nachweise müssen nur eingesehen und nicht aufbewahrt werden.
Zusätzliche Empfehlungen
                                                                       Erleichterung bei Testpflicht
• Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck)       Die Teilnehmer können auch zur Laienanwendung gedachte
    durchführen.
                                                                       Selbsttests durchführen. Dabei muss die Anwendung dieses Tests von
•   Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
                                                                       einer geeigneten Person überwacht und bescheinigt werden. Darüber
•   Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
                                                                       hinaus können Bescheinigungen durch offizielle Teststellen,
•   Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
                                                                       Arbeitgeber, Schulen oder Dienstleister ausgestellt werden.
•   Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu
    waschen.
                                                                       • Bescheinigungen:
Wann ist man geimpft, genesen oder getestet?                             https://fcrottenburg.de/wp-
• Vollständige Impfung (14 Tage nach der Zweitimpfung)                   content/uploads/2021/10/210110_Testbescheinigung.pdf
• Genesenennachweis (mind. 28 Tage, max. 6 Monate                      • Offizielle Teststellen:
  zurückliegend)                                                         https://www.rottenburg.de/startseite.1.htm
• Negativer Test (max. 24 Stunden, bei Schulbescheinigungen 60
  Std. vor Sportausübung)                                                                                                                   12
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
               H2
                         HOHENBERG-SPORTANLAGE
               G1              Hohenberg Stadion
               S2              MERZ ARENA
Z3
                         Es werden/ dürfen keine Getränke an Gegner bzw. Schiedsrichter ausgegeben!

                          S1     Umkleidekabine Schiedsrichter: Hohenberg Stadion

                          S2     Umkleidekabine Schiedsrichter: MERZ ARENA
                    E2
                          G1     Umkleidekabine Gast: MERZ ARENA

          Z2              H1     Umkleidekabine Heim 1: Hohenberg Stadion

                          H2     Umkleidekabine Heim 2: MERZ ARENA

 Z1

     S1                   Z1     Ein- Ausgang Zuschauer 1: Hohenberg Stadion
 H1
                          Z2     Ein- Ausgang Zuschauer 2: Hohenberg Stadion

                          Z3     Ein-Augang Zuschauer: MERZ ARENA (alle anderen Zugänge gesperrt)
 E1
                                 Ein-Ausgang 1 Hohenberg Stadion: Schiedsrichter + Heim
                          E1
                                 (zeitlich versetzt)
                          E2     Ein-Ausgang 2 Hohenberg Stadion: Gast
                                                                                                      13
G1
                             E2

                                                                                                                         FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
                                                                 HOHENBERG STADION
                     Z2

                                                                 S1   Umkleidekabine Schiedsrichter: Hohenberg Stadion

                                                                 G1   Umkleidekabine Gast: MERZ ARENA
     FC
          Z1
                                                                 H1   Umkleidekabine Heim 1: Hohenberg Stadion

     Ga
                                                                 Z1
                                                                      Ein-Ausgang 1 Zuschauer: Hohenberg Stadion
               H1                                                     (Datenerhebung gem. CoronaVO § 6)
                S1
                                                                      Ein-Ausgang 2 Zuschauer: Hohenberg Stadion
                                                                 Z2
                                                                      (Datenerhebung gem. CoronaVO § 6)

                                                                      Ein-Ausgang 1: Hohenberg Stadion:
                                                                 E1
                                                                      Schiedsrichter + Heim (zeitlich versetzt)

               E1
                                                                 E2   Ein-Ausgang 2: Hohenberg Stadion: Gast

Pa
                                                                 FC   Hohenberg-Sportanlage: FCR-Geschäftsstelle

Infos:                                                           Ga   Hohenberg-Sportanlage: FC-Gaststätte
    Zuschauerbereich mit Abstandsmarkierungen
    Eingangsbereich mit Abstandsmarkierungen                          Hohenberg-Sportanlage: Parkplätze
                                                                 Pa
    Kioskbereich mit Abstandsmarkierungen
    Hinweisschilder sind auf dem Sportanlage verteilt
    Desinfektionsmittel gibt es am Ein-/ Ausgang für Zuschauer                                                           14
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
                          MERZ ARENA
                          KUNSTRASENPLATZ RINGELWASEN

          H2              Infos:
                              Zuschauerbereich mit Abstandsmarkierungen
          G1
               zeitlich       Eingangsbereich mit Abstandsmarkierungen
     S2        versetzt       Kioskbereich mit Abstandsmarkierungen
                              Hinweisschilder sind auf dem Sportanlage verteilt
                              Desinfektionsmittel am Ein-/ Ausgang Zuschauer
Z3                            Es werden keine Getränke an Gegner bzw. Schiedsrichter
                              ausgegeben!

                          S2     Umkleidekabine Schiedsrichter: Merz ARENA
                                 Mannschaften und Schiedsrichter müssen zeitversetzt auflaufen

                          G1
                                 Umkleidekabine Gast: MERZ ARENA
                                 Mannschaften und Schiedsrichter müssen zeitversetzt auflaufen

                          H2
                                 Umkleidekabine Heim 2: MERZ ARENA
                                 Mannschaften und Schiedsrichter müssen zeitversetzt auflaufen

                          Z3
                                 Ein-Ausgang Zuschauer: MERZ ARENA
                                 (Datenerhebung gem. CoronaVO § 6)

                                                                                                 15
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
  INTERNET-ADRESSEN RUND UM DAS CORONA-VIRUS:

  Land Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

  Stadt Rottenburg: https://www.rottenburg.de/corona+situation.117526.htm?lnav=1

  Corona-Verordnung Sport: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport

  Württembergischer Fussball-Verband (WFV): https://www.wuerttfv.de/corona/

  Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB): https://www.dosb.de/medienservice/coronavirus

  Deutsche Sportjugend (DSJ): https://www.dsj.de/corona/

  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA): https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

  Robert-Koch-Institut (RKI): https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

  Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

Täglicher Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/

                                                                                                                           16
FC Rottenburg 1946 e.V.              Jahnstr. 35                       FCR-Geschäftsstelle:
Fussball-Club Rottenburg 1946 e.V.   72108 Rottenburg am Neckar        07472 2798 806

                                     2. Vorsitzender C. Dettenrieder
1. Vorsitzender Frank Kiefer                                           Finanzvorstand Martin Alber
                                     0179 5720 712
0171 3301 610                                                          0176 8436 8828
                                     christian.dettenrieder
frank.kiefer@fcrottenburg.de                                           martin.alber@fcrottenburg.de
                                     @fcrottenburg.de

E-Mail                               PR-Team                           Kontakt
info@fcrottenburg.de                 pr@fcrottenburg.de                https://fcrottenburg.de/kontakt

Instagram                            Homepage                          Facebook
www.instagram.com/fcrottenburg       https://fcrottenburg.de/          www.facebook.com/fcrottenburg

                                                                               © FCR1946, 16.09.2021
                                                                                                         17
Sie können auch lesen