Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen) - HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hygienekonzept FC Rottenburg Hohenberg-Sportanlage Stand 16.09.2021 HYGIENEKONZEPT HOHENBERG-SPORTANLAGE ROTTENBURG Hohenberg-Stadion MERZ ARENA (Kunstrasenplatz Ringelwasen)
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen, Plakat Schutz- und Hygieneregeln 3 Hygiene-Konzept FC Rottenburg, Allgemeiner Teil 4 Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ist Folgendes zu beachten (Tabelle) 5 Allgemeine Regeln, Teil 1 6 Allgemeine Regeln, Teil 2 7 Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg und des WFV 8 Datenschutz-Hinweise…, zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO 9 Verordnungen und Formulare 10 Impfkampagne dranbleiben-bw.de und Kabinen-Regeln 11 Zutritts- und Teilnahmeverbot, Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G) 12 Hohenberg-Sportanlage: Ein- und Ausgänge für Zuschauer, Umkleidekabinen für Sportler 13 Hohenberg Stadion: Ein- und Ausgänge für Zuschauer, Umkleidekabinen für Sportler, Wegweiser 14 MERZ ARENA: Ein- und Ausgänge für Zuschauer, Umkleidekabinen für Sportler 15 Wichtige Internetadressen rund um das Corona-Virus 16 Kontaktdaten und Ansprechpartner FC Rottenburg 17
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Allgemeine Informationen Seit dem 16. September 2021 gelten in Baden-Württemberg neue Corona- Verordnungen! Die Landesregierung hat am 15. September 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 16. September 2021. Mit einer neuen Corona-Verordnung wollen wir sicherstellen, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems durch COVID-19-Erkrankungen kommt. Weil sich noch nicht ausreichend viele Menschen haben impfen lassen, droht in den Krankenhäusern eine neue Corona-Welle. Dabei zeigt sich in den Krankenhäusern: geimpfte Menschen sind gut gegen schwere Verläufe geschützt. Ungeimpfte Menschen hingegen sind wesentlich öfter infiziert, häufiger schwer krank und müssen öfter intensivmedizinisch behandelt werden. Etwa 90 Prozent der COVID- Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern sind ungeimpfte Menschen. Die Maßnahmen der neuen Corona-Verordnung sollen ein schnelles Ansteigen von Corona-Fällen vermeiden. Es muss vermieden werden, dass Patientinnen und Patienten in den Kliniken auf eine Behandlung warten müssen. Die neue Verordnung greift dabei die Verabredungen von Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf. (Textquelle: www.baden-wuerttemberg.de) 3
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Dieses Hygienekonzept wurde FC Rottenburg 1946 e.V. auf Grundlage der Corona-Verordnung vom 15.09.2021 sowie der Corona-Verordnung-Sport in der ab 16.09.2021 geltenden Fassung erstellt. Allgemeiner Teil • Medizinische Maske tragen abseits des Sportbetriebs in geschlossenen Räumen nach §3 CoronaVO sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie Ausnahmen nach §3 Abs. 2 CoronaVO • Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht nach §2 (5) CoronaVO-Sport keine Maskenpflicht • Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises nach §2 (2) CoronaVO-Sport. Die Stufenregelungen in der nachfolgend beigefügten Tabelle sind zu beachten §1(2) CoronaVO • Hygienekonzept nach §7 CoronaVO, insbesondere die Regelung von Personenströmen/ Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazität. • Eine Datenverarbeitung nach §8 CoronaVO (z.B. Luca-App) • Veranstaltungen nach §10 CoronaVO und §4 Corona VO Sport 4
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ist Folgendes zu beachten: 5 FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Allgemeine Regeln: 1. Regelmäßige Desinfektion vor und nach dem Training Hände beim Zutritt der Sporthalle bzw. Sportplatzes desinfizieren. Sportgeräte (Kleingeräte, Matten, Ablageflächen, etc.) regelmäßig reinigen. 2. Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschräume (Hinweisschilder beachten!) Zur Wahrnehmung des Personensorgerechts ist nicht-immunisierten Personen auch der kurzzeitige Aufenthalt im Innenbereich gestattet. Beispielsweise um die Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen. Nicht-immunisierte Personen im Sinne von §5 CoronaVO, die Sport im Freien ausüben dürfen die Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis benutzen. Umkleidekabinen und Duschen dürfen nicht ohne Testnachweis benutzt werden. 3. Abstand halten und Verkehrswege einhalten (Hinweisschilder beachten!) CoronaVO §2: Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen wird empfohlen. Eine Vollauslastung der Umkleidekabinen ist möglich, es gilt generell eine Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume. Beim Duschen ist keine Vollauslastung möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden, da beim Duschen keine Maske getragen werden kann. 4. Anwesenheitslisten Bei jeder Trainingsstunde oder jedem Wettkampf muss die Anwesenheit der Teilnehmer*innen sowie Zuschauer*innen durch den Nutzer (Verein) dokumentiert werden. Dies erfolgt über die Luca-App oder über die Anwesenheitsliste (unter Angabe von Vor- und Nachname, Anschrift, Telefon, Zeitraum der Anwesenheit). Die ausgefüllten Listen werden am nächsten Tag bis spätestens 9 Uhr an die jeweilige Verwaltung der Kernstadt oder Ortschaft geschickt, um diese im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu können. 6
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Allgemeine Regeln: 5. Gesundheitsprüfung und Teilnahmeverbot (CoronaVO §6) Personen müssen den Impf-, Test- oder Genesenennachweis erbringen. Übungsleiter*innen/Veranstalter*innen haben dies zu überprüfen. 6. Erstellung eines Hygienekonzepts (CoronaVO §7) Für den Trainingsbetrieb nutzen Sie gerne die Vorgaben dieses Konzepts. Bei einer Wettkampfsportveranstaltung ist ein Hygienekonzept des Veranstalters verpflichtend. 7. Durchführung von Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen (§10 der CoronaVO): Bei einer Wettkampfveranstaltung muss ein Hygienekonzept erstellt werden und auf Verlangen der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar vorgelegt werden. Eine Datenerfassung nach §8 CoronaVO muss erfolgen. Die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten muss sichergestellt sein. Kein Zutritt für alkoholisierte Personen. Keine Begrenzung der Anzahl der Sportlerinnen und Sportler. Beschäftigte (z. B. Hausmeister und sonstige Mitwirkende wie Trainer*innen und Schiedsrichter*innen, Kampfrichter*innen und sonstiges Funktionspersonal) bleibt bei der Anzahl der Besucher*innen außer Betracht. 8. Nutzung des Caterings in der Volksbank Arena (Beachtung §16 Gastronomie der CoronaVO) Es ist ein Einbahnsystem vorgegeben. Die Verpflegungsausgabe zum sofortigen Verzehr erfolgt über die Theke mit einem Abstand von 1,5m. Im Garderobenbereich (links neben dem Eingang) können für den sofortigen Verzehr max. 6 Tische/ Stehtische sowie Stühle aufgestellt werden (Datenerfassung an den Tischen durch Luca-App am Tisch). Der Verzehr auf den Tribünen ist nicht gestattet. Die genutzten Räumlichkeiten wie Küche, Bewirtung, Garderobenbereich und Tribüne müssen vom Veranstalter besenrein. 7
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg und des WFV Seit Montag, 16. September, gilt eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung. Diese rückt die Situation in den Krankenhäusern in den Fokus und differenziert zwischen drei Corona-Stufen. • Basisstufe: keine Einschränkungen für den Sport im Freien sowie Zuschauer*innen, 3G-Regelung mit Schnelltest für geschlossene Räume (z.B. Kabine). • Warnstufe: 3G-Regelung mit Schnelltest für Sport im Freien sowie Zuschauer*innen, 3G-Regelung mit PCR-Test für geschlossene Räume. Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 erreicht oder 250 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen. • Alarmstufe: Teilnahme nur mit 2G-Nachweis (genesen oder geimpft). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen. Des Weiteren gilt nach wie vor: • Maskenpflicht: Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann. • Zuschauer: Die zulässige Zuschauerzahl beträgt 5.000 Personen. Alternativ können 50 Prozent der Stadionkapazität bis maximal 25.000 Personen zugelassen werden, dann aber auch in der Basisstufe mit 3G-Nachweis. • Dokumentation: Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen dokumentiert werden, auch im Training. Für die Erfassung der Kontaktdaten unserer Zuschauerinnen und Zuschauer bieten wir auf unserer Sportanlage für das Hohenberg-Stadion aber auch für unsere MERZ ARENA die “luca-App“ (https://www.luca-app.de/) an. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Vorlage zur manuellen Datenerfassung zur Verfügung. • Hier der Link zur Datenerfassung sowie die Datenschutz-Hinweise: https://fcrottenburg.de/datenerhebung-nach-corona-verordnung-sport-und-corona-verordnung/ 8
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Datenschutz-Hinweise… …zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO Die Daten im nachfolgenden Datenerhebungsbogen erheben wir zu Zwecken der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den zuständigen Behörden von Ihnen. Bitte drucken sie das Datenerhebungsformular, zum Download unter https://fcrottenburg.de/ aus und bringen es zum Spiel ausgefüllt mit, um auch lange Wartezeiten an der Kasse zu verhindern. Geben Sie das Formular nach Aufforderung am Eingangsbereich (an der Kasse) der Sportanlage ab. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 2 Abs. 1 CoronaVO Sport (Verordnung des Kultusministeriums und des Sozial-ministeriums über die Sportausübung) vom 25. Juni 2020 und § 6 Abs. 1 CoronaVO (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 ) vom 23. Juni 2020. Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden nach dem Bundes-infektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. Corona-Beauftragter des FC Rottenburg: Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt …ist Frank Kiefer (1. Vorsitzender). gelöscht. Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; Die Umsetzung des Hygienekonzeptes im Rahmen auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben vom Betreiber nicht überprüft. des Spielbetriebs obliegt der Fußballabteilung des FC Rottenburg. Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung Ansprechpartner vor Ort bei Heimspielen ist Martin stellen, können Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Alber oder Christian Dettenrieder. Kontaktdaten am Ende dieses Broschüre. 9
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Verordnungen im Überblick: • BW-Corona-Verordnung (Stand: 15. September 2021, PDF) https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/R_37019_2021_Neufassung_CoronaVO_Anlage_1_Wortlaut.pdf • BW-Corona-Verordnung Sport (Stand: Konsolidierte Fassung vom 16. September 2021, PDF) https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-09-15-CoronaVO-Sport-konsolidiert.pdf • Die Corona-Regelungen des dreistufigen Warnsystems auf einen Blick (Stand: 16. September 2021, PDF) https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/210915_Auf_einen_Blick_DE.pdf • Aktuelle Änderungen der BW-Corona-Verordnung (Stand: 15. September 2021, Homepage Land Baden Württemberg) https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Formulare: • Datenerhebung nach Corona-Verordnung Sport und Corona-Verordnung: https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2020/08/Datenerhebung_Zuschauer_Vorlage_01.08.2020.pdf • Bestätigung zum 3G-Formular des Gastvereins: https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/3G-Formular-Gastverein.docx • Formular Corona-Test-Nachweis: https://fcrottenburg.de/wp-content/uploads/2021/09/Corona-Test_Nachweis_Formular.pdf Württembergischer Fußball-Verband: • WFV-Corona-Infoportal: https://www.wuerttfv.de/corona/ 10
11 FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G) Zutritts- und Teilnahmeverbot • Gültig sind Test-Bescheinigungen: Der Zutritt zum Sportgelände bleibt untersagt wenn: o von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt) o von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24 • bei Vorliegen einer Infektion oder Anordnung von Quarantäne. Stunden alt). • bei Symptomen wie Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, o von Schulen (max. 60 Stunden alt) vorliegen. Hinweis: Schulen sind zur Bescheinigung einer Testung in Hinweis: wenn derartige Symptome bei einer Person des eigenen der Schule auf Verlangen verpflichtet. Haushaltes vorliegen, sollte ebenfalls auf eine Teilnahme o über eine vor Ort unter Aufsicht einer geeigneten Person verzichtet werden. durchgeführte Laien-Selbsttestung. • bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts (z.B. • Nicht gültig sind Bescheinigungen von Eltern, wenn sie nicht von Abstand, Maske, Testung). der Schule bestätigt wurden. • bei erkennbar alkoholisierten Personen. • Nachweise müssen nur eingesehen und nicht aufbewahrt werden. Zusätzliche Empfehlungen Erleichterung bei Testpflicht • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) Die Teilnehmer können auch zur Laienanwendung gedachte durchführen. Selbsttests durchführen. Dabei muss die Anwendung dieses Tests von • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde. einer geeigneten Person überwacht und bescheinigt werden. Darüber • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld. hinaus können Bescheinigungen durch offizielle Teststellen, • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln. Arbeitgeber, Schulen oder Dienstleister ausgestellt werden. • Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen. • Bescheinigungen: Wann ist man geimpft, genesen oder getestet? https://fcrottenburg.de/wp- • Vollständige Impfung (14 Tage nach der Zweitimpfung) content/uploads/2021/10/210110_Testbescheinigung.pdf • Genesenennachweis (mind. 28 Tage, max. 6 Monate • Offizielle Teststellen: zurückliegend) https://www.rottenburg.de/startseite.1.htm • Negativer Test (max. 24 Stunden, bei Schulbescheinigungen 60 Std. vor Sportausübung) 12
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 H2 HOHENBERG-SPORTANLAGE G1 Hohenberg Stadion S2 MERZ ARENA Z3 Es werden/ dürfen keine Getränke an Gegner bzw. Schiedsrichter ausgegeben! S1 Umkleidekabine Schiedsrichter: Hohenberg Stadion S2 Umkleidekabine Schiedsrichter: MERZ ARENA E2 G1 Umkleidekabine Gast: MERZ ARENA Z2 H1 Umkleidekabine Heim 1: Hohenberg Stadion H2 Umkleidekabine Heim 2: MERZ ARENA Z1 S1 Z1 Ein- Ausgang Zuschauer 1: Hohenberg Stadion H1 Z2 Ein- Ausgang Zuschauer 2: Hohenberg Stadion Z3 Ein-Augang Zuschauer: MERZ ARENA (alle anderen Zugänge gesperrt) E1 Ein-Ausgang 1 Hohenberg Stadion: Schiedsrichter + Heim E1 (zeitlich versetzt) E2 Ein-Ausgang 2 Hohenberg Stadion: Gast 13
G1 E2 FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 HOHENBERG STADION Z2 S1 Umkleidekabine Schiedsrichter: Hohenberg Stadion G1 Umkleidekabine Gast: MERZ ARENA FC Z1 H1 Umkleidekabine Heim 1: Hohenberg Stadion Ga Z1 Ein-Ausgang 1 Zuschauer: Hohenberg Stadion H1 (Datenerhebung gem. CoronaVO § 6) S1 Ein-Ausgang 2 Zuschauer: Hohenberg Stadion Z2 (Datenerhebung gem. CoronaVO § 6) Ein-Ausgang 1: Hohenberg Stadion: E1 Schiedsrichter + Heim (zeitlich versetzt) E1 E2 Ein-Ausgang 2: Hohenberg Stadion: Gast Pa FC Hohenberg-Sportanlage: FCR-Geschäftsstelle Infos: Ga Hohenberg-Sportanlage: FC-Gaststätte Zuschauerbereich mit Abstandsmarkierungen Eingangsbereich mit Abstandsmarkierungen Hohenberg-Sportanlage: Parkplätze Pa Kioskbereich mit Abstandsmarkierungen Hinweisschilder sind auf dem Sportanlage verteilt Desinfektionsmittel gibt es am Ein-/ Ausgang für Zuschauer 14
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 MERZ ARENA KUNSTRASENPLATZ RINGELWASEN H2 Infos: Zuschauerbereich mit Abstandsmarkierungen G1 zeitlich Eingangsbereich mit Abstandsmarkierungen S2 versetzt Kioskbereich mit Abstandsmarkierungen Hinweisschilder sind auf dem Sportanlage verteilt Desinfektionsmittel am Ein-/ Ausgang Zuschauer Z3 Es werden keine Getränke an Gegner bzw. Schiedsrichter ausgegeben! S2 Umkleidekabine Schiedsrichter: Merz ARENA Mannschaften und Schiedsrichter müssen zeitversetzt auflaufen G1 Umkleidekabine Gast: MERZ ARENA Mannschaften und Schiedsrichter müssen zeitversetzt auflaufen H2 Umkleidekabine Heim 2: MERZ ARENA Mannschaften und Schiedsrichter müssen zeitversetzt auflaufen Z3 Ein-Ausgang Zuschauer: MERZ ARENA (Datenerhebung gem. CoronaVO § 6) 15
FC Rottenburg - Hygienekonzept Hohenberg-Sportanlage: Stand 16.09.2021 INTERNET-ADRESSEN RUND UM DAS CORONA-VIRUS: Land Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ Stadt Rottenburg: https://www.rottenburg.de/corona+situation.117526.htm?lnav=1 Corona-Verordnung Sport: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport Württembergischer Fussball-Verband (WFV): https://www.wuerttfv.de/corona/ Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB): https://www.dosb.de/medienservice/coronavirus Deutsche Sportjugend (DSJ): https://www.dsj.de/corona/ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA): https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/ Robert-Koch-Institut (RKI): https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus Täglicher Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/ 16
FC Rottenburg 1946 e.V. Jahnstr. 35 FCR-Geschäftsstelle: Fussball-Club Rottenburg 1946 e.V. 72108 Rottenburg am Neckar 07472 2798 806 2. Vorsitzender C. Dettenrieder 1. Vorsitzender Frank Kiefer Finanzvorstand Martin Alber 0179 5720 712 0171 3301 610 0176 8436 8828 christian.dettenrieder frank.kiefer@fcrottenburg.de martin.alber@fcrottenburg.de @fcrottenburg.de E-Mail PR-Team Kontakt info@fcrottenburg.de pr@fcrottenburg.de https://fcrottenburg.de/kontakt Instagram Homepage Facebook www.instagram.com/fcrottenburg https://fcrottenburg.de/ www.facebook.com/fcrottenburg © FCR1946, 16.09.2021 17
Sie können auch lesen