Betriebskonzept Coronavirus Covid-19 Jugendarbeit in Zeiten von Corona-Einschränkungen

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Betriebskonzept Coronavirus Covid-19 Jugendarbeit in Zeiten von Corona-Einschränkungen
Betriebskonzept
              Coronavirus Covid-19

 Jugendarbeit in Zeiten von
  Corona-Einschränkungen

Stand: 08. Mai 2020   Version 2   Status: Entwurf
Betriebskonzept Coronavirus Covid-19 Jugendarbeit in Zeiten von Corona-Einschränkungen
Inhaltsverzeichnis

1.      Einleitung ........................................................................................................................................ 2
2.      Ausgangslage .................................................................................................................................. 2
     2.1. Lockdown ..................................................................................................................................... 2
     2.2. Lockerungen ................................................................................................................................. 2
     2.3. Schutzkonzept .............................................................................................................................. 4
3.      Erkenntnisse und Hypothesen ....................................................................................................... 5
4.      Planung aufgrund der Erkenntnisse ............................................................................................... 6
     4.1 Schutzmaterial .............................................................................................................................. 6
     4.2 Contact Tracing im Kanton St. Gallen .......................................................................................... 6
5.      Angebote und Ideen ....................................................................................................................... 7
     5.1. Umgesetzte Vorkehrungen im Lockdown für Jugendarbeitende ............................................... 7
     5.2. Digitale Angebote im Lockdown für Jugendliche ....................................................................... 7
     5.3. Mögliche Angebote ab 11. Mai (Lockerung 2. Etappe) .............................................................. 7
     5.4. Mögliche Angebote ab 8. Juni (Lockerung 3. Etappe) ................................................................ 9
6.      Abklärungen offene Fragen durch Jugendkommission ................................................................. 9
7.      Konzeptüberprüfung..................................................................................................................... 10
8.      Erarbeitung / Genehmigungen / Gültigkeit ................................................................................. 10
9.      Anhang .......................................................................................................................................... 11

Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken                  Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona                Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken
Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch
Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch
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Betriebskonzept Coronavirus Covid-19 Jugendarbeit in Zeiten von Corona-Einschränkungen
1. Einleitung
In diesem Konzept sind Auswirkungen auf Angebote der Jugendarbeit in Zeiten von Corona
festgehalten. Das Konzept muss laufend entsprechend den neu kommunizierten Massnahmen
ergänzt werden. Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe
und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen.

2. Ausgangslage
2.1. Lockdown
Die vom Bundesrat am 13. und 16. März 2020 aufgrund der als «ausserordentlich»
eingestuften Lage erlassenen Massnahmen gelten bis mindestens zum 26. April 2020. Sie
dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, besonders der Risikopersonen, und dem
Verhindern einer Überbelastung des Gesundheitswesens.
Verantwortungsvolles und solidarisches Handeln ist gefordert. Dies hat auch weitreichende
Folgen für die Zielgruppen sowie die Arbeit der kommunalen Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken.
Per 15. März 2020 wurden sämtliche physischen Angebote eingestellt und auf Home-Office
umgestellt. Innert kurzer Zeit wurden digitale Angebote für Jugendliche ausgearbeitet und
umgesetzt. Dies in Absprache mit dem Präsidium der Jugendkommission, dem
Gemeindeschreiber sowie gemäss den Empfehlungen der Verbände Dachverband Offene
Jugendarbeit (DOJ) und Offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton St. Gallen (OKJA SG), welchen
die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken angeschlossen ist.
Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für Offene Kinder- und
Jugendarbeitsstellen (OKJA) per 19. März 2020:

      Alle Veranstaltungen (privat und öffentlich) sind verboten, ungeachtet der Anzahl
       Teilnehmenden.
      Jugendtreffs und ähnliche Räume der OKJA sind geschlossen.
      Alle Aktivitäten mit physischer Präsenz sind verboten.
      Sackgeldjobs oder ähnliche Dienstleistungserbringungen von Jugendlichen für andere
       Altersgruppen dürfen erbracht werden.
      Aufsuchende Jugendarbeit kann weiterhin ausgeübt werden, sofern die
       Hygienemassnahmen und Abstandsregeln des BAG eingehalten werden.

2.2. Lockerungen
Am 16. April 2020 beschloss der Bundesrat eine schrittweise Lockerung der Massnahmen,
unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionslage nicht wieder verschlimmert. Er hat diese
Lockerung in Etappen aufgeteilt und entscheidet von Etappe zu Etappe.
Die Lockerungen werden nach den Bundesratsentscheiden untenstehend laufend aktualisiert.

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Etappe 1 – ab 27. April 2020:

    Spitäler können wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen.
    Ambulante medizinische Praxen wie Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeut*innen sowie
     Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios können ihren Betrieb wieder aufnehmen.
    Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen.
    Einrichtungen zur Selbstbedienung (z.B: Take-away)
    Beerdigungen können wieder im grösseren Familienkreis stattfinden.

Etappe 2 – ab 11. Mai 2020 (aktualisiert aufgrund Beschluss Bundesrat vom 29. April) :

      Obligatorische Schulen (Primarschule und Oberstufe) öffnen wieder. Neu:
       Präsenzunterricht vor Ort möglich. Der Entscheid liegt bei den Kantonen.
      Lehrabschlüsse und Maturitätsprüfungen: Wo möglich finden praktische Prüfungen
       statt; sonst gelten Erfahrungsnoten. Neu: Auf mündliche und schriftliche Prüfungen
       kann verzichtet werden, die Kantone entscheiden abschliessend.
      Alle Läden, Märkte und Reisebüros öffnen wieder. Pro 10m2 eine Person, inkl. Personal.
      Neu: Restaurants und Bars öffnen: max. 4 Gäste pro Tisch (Ausnahme Familien mit
       Kindern), 2 m Abstand oder Trennwände zwischen den Tischgruppen, sitzend.
      Neu: Museen, Archive und Bibliotheken (ohne Lesesäle) öffnen. Pro 10m2 eine Person.
      Neu: Breitensport, Trainings bis 5 Personen pro Gruppe, ohne Körperkontakt.
      Neu: Leistungs- und Spitzensport, mehr als 5 Personen, Trainings mit Körperkontakt von
       Teammitgliedern in Profi-Ligen.
      Neu: Sportanlagen und Fitnesscenter für Trainings sind wieder offen.
      Neu: Öffentlicher Verkehr mit ordentlichem Fahrplan.
      Neu: Kleine Lockerung der Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende und Familien
      Neu: Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Einschränkungen.

Etappe 3 – ab 8. Juni 2020 (der Bundesrat entscheidet am 27. Mai) :

    Berufs-, Mittel-, Kantons- und Hochschulen dürfen Präsenzveranstaltungen abhalten.
    Weitere Schulen und Aus-/Weiterbildungsstätten öffnen.
    Neu: Zoos, Botanische Gärten, Freizeitbetriebe wie Theater, Kinos, Schwimmbäder,
     Bergbahnen öffnen.
    Neu: Grenzöffnungen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ab 15. Juni
    Sportspiele ohne Publikum (Geisterspiele) in Profi-Ligen
    Lockerung des Versammlungs- und Veranstaltungsverbotes von derzeit max. 5 Personen

Neu: Etappe 4 – ab 1. September 2020 (gemäss Beschluss Bundesrat vom 29. April) :

      Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen dürfen wieder stattfinden.

Hygiene- und Abstandregeln gelten weiterhin:

      Social Distancing     2m Abstand halten, bei Krankheit zuhause bleiben
      Risikogruppe schützen über 65. Jahre alte Personen
      Home-Office           Wenn möglich weiter von Zuhause arbeiten

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   Versammlungsverbot                 Gruppen bis maximal 5 Personen
      Hygieneregeln                      Kein Händeschütteln, Händewaschen
      Maske                              Keine Maskenpflicht, dürfen aber getragen werden
      Nutzung ÖV                         Wenn möglich möglichst wenig den ÖV benützen

Der DOJ hat Fragen ans BAG und BSV gerichtet, welche Konsequenzen die Lockerungen auf
die Arbeit der OKJA hat. Diese Antworten fliessen ins Rahmen-Schutzkonzept.

Informationen des Dachverbandes Offene Jugendarbeit Schweiz (DOJ) sowie seitens des
Kantons St. Gallens (DIAfSO-KJ) vom 08. Mai 2020:

    Die Wiedereröffnung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist
     grundsätzlich ab 11. Mai mit Einschränkungen möglich.
    Eingehalten werden müssen dabei zwingend diverse Vorgaben und Schutzmassnahmen.

2.3. Schutzkonzept
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 29. April verfügt, dass alle öffnenden Betriebe ein
entsprechendes Schutzkonzept erstellen müssen. Verantwortlich dafür sind die Betreiber von
Einrichtungen und die Organisatoren von Veranstaltungen und Aktivitäten. Die Einhaltung
wird von den Kantonen überwacht. Vorlagen sind beim Bund online verfügbar.

Der DOJ erarbeitete ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept. Es wurde am 07. Mai 2020
folgenden Behörden vorgelegt und von diesen als den geltenden gesetzlichen Vorgaben
entsprechend plausibilisiert: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und
Sozialdirektoren (SODK), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und BAG. Im Kanton St.
Gallen hat das zuständige Departement dieses mit ergänzenden Hinweisen freigegeben.
Ergänzend zu beachten ist zum Rahmenschutzkonzept:

      Das Rahmenschutzkonzept hat Empfehlungscharakter und ist rechtlich nicht bindend.
      Die Plausibilisierung durch die erwähnten Ämter kommt nicht einer Genehmigung
       gleich. Man soll sich mit den Auftraggebern absprechen.
      Das Rahmenschutzkonzept beinhaltet die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des
       Bundes sowie Empfehlungen des DOJ, spezifisch für die OKJA.
      Eine Aktualisierung durch den DOJ aufgrund neuer Informationen von den Behörden ist
       jederzeit möglich. Sollte dies der Fall sein, informiert der DOJ seine Mitglieder.
      Für die Wiedereröffnung von Angeboten braucht es ein eigenes Schutzkonzept, welches
       auf diesem Rahmenschutzkonzept basieren kann. Es wird empfohlen, Ergänzungen und
       Konkretisierungen zu den Schutzmassnahmen auf die spezifischen Gegebenheiten in der
       jeweiligen Stelle und den geöffneten Angeboten schriftlich festzuhalten. Das eigene
       Schutzkonzept muss nicht durch den Kanton bewilligt werden.
      Mit der nächsten Etappe der Lockerungen ab 8. Juni (mit einer allfälligen Aufhebung des
       Versammlungsverbots) werden allenfalls mehr Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
       möglich sein. Der DOJ bereitet dafür ein angepasstes Rahmenschutzkonzept vor.

Im Anhang findet sich das Detail-Schutzkonzept für die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken.

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3. Erkenntnisse und Hypothesen
Im Austausch mit nationalen, kantonalen und kommunalen Fachgruppen der Kinder- und
Jugendarbeit können folgende allgemeingültige Aussagen getroffen werden:
      In der aufsuchenden/mobilen Jugendarbeit (AJA) wurde ein markanter Rückgang der
       Nutzung des öffentlichen Raumes festgestellt. Die anzutreffenden Jugendlichen sind sich
       der Regelungen bewusst und halten sich weitgehend an diese.
      Viele Stellen welche AJA betreiben haben die Zweierteams aufgelöst und sind Einzeln
       unterwegs, um die Gruppengrösse von 5 Personen nicht zu überschreiten.
      Jugendarbeitende mit Arbeitskleidung erkennbar machen hat sich bewährt, um auch mit
       anderen Bevölkerungsgruppen ins Gespräch zu kommen.
      Es ist sinnvoll, die verschiedenen Player (Seewache, SSA, KJA) welche AJA machen zu
       koordinieren, um nicht eine übermässige Begleitung im öffentlichen Raum anzubieten.
      Rollenklärung bei den Jugendlichen, dass Informationen nur einseitig von Dritten zu der
       OKJA laufen und die OKJA nie die Polizei aufbietet, auch wenn eine Gruppe die
       Regelungen nicht einhält. Beispielsweise wenn die OKJA den Platz verlässt und die Polizei
       10 Minuten später auftaucht. Die AJA ist kein Ordnungsdienst.
      Die Corona-Thematik nur am Rande anschneiden und den Fokus auf das Wohlergehen
       der Jugendliche legen.
      Über digitale Angebote ist es schwierig, Jugendliche mit Informationen zu versorgen.
       Beziehungsarbeit wie bei den physischen Angeboten, ist nur zu einem Bruchteil möglich.
      In der digitalen AJA sollten Grenzen mit der Häufigkeit der Kontaktaufnahme definiert
       werden. Die Jugendlichen werden von der Schule, den Vereinen oder weiteren
       Fachstellen digital kontaktiert. Es herrscht eine Übersättigung.
      Mobile KJA als Zwischenlösung bei der Lockerung der Massnahmen in Betracht ziehen.
       Wichtig ist, dies in Absprache mit der Gemeinde zu machen. Die KJA hat dabei die
       Verantwortung, die gesetzten Massnahmen vom BAG einzuhalten.
      Es wird davon ausgegangen, dass mit der Schulöffnung am 11. Mai sowie der vermehrten
       externen Arbeitstätigkeit der Eltern auch die Nutzung des öffentlichen Raumes wieder
       zunimmt sowie die Jugendlichen den Kontakt zu Gleichaltrigen stärker suchen.
      Jugendliche, welche sich in der Berufswahl befinden und noch keine Anschlusslösung
       haben, kann die aktuelle Situation belastend sein. Es bestehet die Möglichkeit, dass
       vermehrt Jugendliche aus schwächeren Familienverhältnissen keine Anschlusslösung bis
       zum Sommer haben und diese in der OKJA vermehrt Hilfe suchen werden.
      Jugendliche, welche sich in herausfordernden Wohn- oder Familienverhältnissen
       befinden, kann dies zunehmend zur Belastung werden. Deshalb sind der öffentliche Raum
       und andere Treffpunkte ein wichtiger und nötiger Erholungs- und Rückzugsort.
      Soziale Kontakte mit Gleichaltrigen, Bewegung, Mobilität und Räume ausserhalb von
       Schule und Eltern (zentral für die körperliche und psychische Entwicklung) sind zurzeit
       stark eingeschränkt.

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4. Planung aufgrund der Erkenntnisse
Das Team der Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken hat die Ausgangslage sowie die Erkenntnisse
und Hypothesen analysiert. Es wird angenommen, dass die klassischen niederschwelligen
Angebote wie Treff oder Projekte/Anlässe mittelfristig auf Grund des Social Distancing noch
nicht im gewohnten Rahmen umgesetzt werden können. Das langfristige Ziel ist zum
geplanten Jahresprogramm zurückzukehren und die bekannten Angebote wieder
umzusetzen, sobald es die Regelungen zulassen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die im Jugendarbeit-Konzept definierten Arbeitsfelder und
übergreifende Themen mit alternativen Angeboten, welche innerhalb der Vorgaben des BAG’s
stattfinden können, umgesetzt werden.

Die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken orientiert sich dabei an den Empfehlungen des
Dachverbandes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ), dem Verband der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kantons St. Gallen (OKJSG), dem Rahmenschutzkonzept
des DOJ, sowie des Regionetzwerkes aller KJA-Stellen Region See-Gaster (JASG). Diese stützen
die Empfehlungen auf den Abklärungen mit dem BAG sowie dem Amt für Soziales SG (DiAfSo).

4.1 Schutzmaterial
Von Seiten Kanton wird kein Material und keine Infrastruktur zur Umsetzung des
Schutzkonzeptes zur Verfügung gestellt. Allenfalls lohnt sich die Kontaktaufnahme bei den
Zuständigen/Gemeinde/Trägerschaft vor Ort, um zu klären, ob von diesen Material zur
Verfügung gestellt wird.
Für Schutzmaterialien kann bei der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau sowie beim
Schulhauswart angefragt werden.

4.2 Contact Tracing im Kanton St. Gallen
Bisher waren Tests auf COVID-19-Infektionen auf Personen mit schweren Symptomen oder
auf Risikogruppen fokussiert. Bei der jetzigen Entwicklung sollen nun alle Leute auch mit nur
leichten Symptomen getestet werden. Wenn der Test positiv ausfällt, muss die Person in
Selbst-Isolation und es werden die engeren Kontakte in den letzten 48 Stunden vor
Symptombeginn nachverfolgt und ev. in Selbst-Quarantäne geschickt.
Daher müssen bei allfälligen Angeboten der OKJA-Stellen die notwendigen Personalien sowie
eine Kontaktangabe (weitere Angaben siehe im DOJ-Rahmenkonzept) von allen Anwesenden
für ein allfällig notwendiges Contact Tracing aufgenommen und während 14 Tagen sicher
aufbewahrt werden. Danach können sie unter Berücksichtigung des Datenschutzes sicher
entsorgt werden.

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5. Angebote und Ideen
Alle nachfolgenden Angebote und Ideen werden durch die Jugendarbeitenden laufend mit
den geltenden Massnahmen verifiziert und entsprechend angepasst. Die Vorgaben, welche zu
den Etappen gelistet werden, sind diejenigen welche aktuell per 29.04.2020 bekannt sind.

5.1. Umgesetzte Vorkehrungen im Lockdown für Jugendarbeitende

       Die Jugendarbeitenden arbeiten, wenn immer möglich und sinnvoll im Homeoffice.
        Der Austausch ist über Video- und Telefonkonferenzen sowie Mail sichergestellt.
       Jedes Teammitglied hat einen eigenen Laptop und ein eigenes Handy, um die
        Hygienemassnahmen sicherzustellen.
       Notfalls könnten die Büroräumlichkeiten in den Treffraum ausgelagert werden, um die
        Abstände von 2 Metern einzuhalten.
       Die Treffräumlichkeiten bleiben geschlossen.
       Teilnahme an Fachtagungen und Weiterbildungsangeboten via Online-Tools.

5.2. Digitale Angebote im Lockdown für Jugendliche
Die OKJA bietet folgende digitale Angebote im Rahmen des Konzeptauftrages an:

      Informationen rund um den Coronavirus in jugendgerechter Sprache über Social Media
       sowie der Webseite der Jugendarbeit.
      Information Anlaufstellen in Notfallsituationen
      Kontakt per Telefon, SMS, Email und Social Media
      Spezifischer Bereich «Online-Jugendarbeit» auf der Webseite
      Online-Treff virtuell jeweils mittwochs und freitags
      Hinweis zur Nachbarschaftshilfe
      Wöchentliche Challenges
      Spontane Online-Anlässe wie Netflixparty, Body-Workout, Montagsmalen, Quiz, usw.
      Unterstützung bei der Umsetzung von weiteren Ideen
      Informationen zu Lernhilfen für Home-Schooling
      Hinweise zu offiziellen Stellen wie BAG (vermeidung von Fake-News)

5.3. Mögliche Angebote ab 11. Mai (Lockerung 2. Etappe)
Vorgaben, die eingehalten werden müssen:

    Social Distancing von 2m
    Hygienemassnahmen sowie Rahmenschutzkonzept
    Versammlungs- und Veranstaltungsverbot von über 5 Personen
    Offen: Obligatorische Schulen, alle Läden und Märkte, Reisebüros, Restaurants, Hotels,
     Museen, Archive, Bibliotheken, Sportanlagen und Angebote der OKJA-Stellen
    Öffentlicher Verkehr fährt wieder nach dem ordentlichen Fahrplan
    Entscheid Bundesrat über die Lockerungen in der zweiten Etappe vom 29. April

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Arbeitsbereich   Inhalt
 Allgemein / Admin - Instandstellung Räume wie Reparaturen, Reinigung, säubern des
                     Aussengeländes, Entsorgungen, Einrichtung Arbeitsbereich, usw.
                   - Erarbeitung/Umsetzung Schutzkonzept
                   - Teilnahme an Fachtagungen DOJ online
                   - Ein Tag pro Woche (z.B: Mittwoch) vor Ort in Kaltbrunn im Büro
                   - Jahresprogramm anpassen, verschobene Anlässe neu planen.
 Aufsuchende JA    - Monitoring der öffentlichen Platznutzung durch die Jugendlichen
                   - Information       Bundesrat,      Massnahmen        BAG        sowie
                     Gemeindebeschlüsse weitergeben an Jugendliche im offline- und
                     online Bereich.
                   - Angebote auf Plätzen spontan umsetzten mit den angetroffenen
                     Jugendlichen (z.B. mit mobilen Spielen wie Federball, Frisbee, usw.)
                   - Aufsuchende Arbeit am MI im öffentlichen und digitalen Raum
                   - Empfehlungen DOJ zur aufsuchenden Arbeit berücksichtigen
 Treff             - Online-Treff weiterführen in der digitalen OKJA
                   - Angebote für Kleingruppen bis 5 Personen, um die Beziehungsarbeit
 Gem. Beschluss      mit Unterstützung, Erstberatung und Triage sicherzustellen.
 Jugendkommission
                   - Vergabe des Treffraumes MI+FR in Slots an Gruppen bis 5 Personen,
 vom 13.05.2020
                     um sich für ca. 1 Stunde darin aufhalten zu können. Als Grundlage
                     der Umsetzung dient der bekannte Treffbetrieb. Jemand aus dem
                     OKJA Team ist immer anwesend.
 Anlässe/          - Digitale Angebote für Zuhause im bisherigen Rahmen
 Projekte          - Erlebnisse in Kleingruppen von max. 5 Personen. Beispiele:
                         o Outdoor:
 Gem. Beschluss
                             o Actionbound, welcher in Kleingruppen oder Einzel
 Jugendkommission
 vom 13.05.2020                  ausgeführt werden kann.
                             o Kleine Fahrradtour mit/ohne bräteln
                             o Usw.
                         o Workshops:
                             o Streetworkout / Bodyweight-Workout
                             o Ferienjob
                             o Foto Shooting
                             o Usw.
 Beratung,         - Beratungsgespräche und Unterstützung für Einzelpersonen
 Unterstützung       (Berufswahl, Familienverhältnisse, Umgang aktuelle Situation, etc)
 Praxisausbildung  - Wöchentliche PA-Gespräche wie von Schule gefordert, persönlich
                     vor Ort oder via Online-Tool

Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken         Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona        Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken
Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch
Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch
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5.4. Mögliche Angebote ab 8. Juni (Lockerung 3. Etappe)
Vorgaben, die eingehalten werden müssen:

    Social Distancing von 2m
    Hygienemassnahmen sowie (Rahmen-)Schutzkonzept
    Lockerung Versammlungs- und Veranstaltungsverbot von über 5 Personen
    Offen: Berufs-, Kantons- und Hochschulen, Zoos, Botanische Gärten, Freizeitbetriebe wie
     Theater, Kinos, Schwimmbäder, Bergbahnen sowie weitere Branchen
    Offen: Spiel-, Sport- und Schulhausplätze in den Gemeinden
    Grenzöffnungen mindestens zu den direkten Nachbarländern (AT, DE, FR) geplant.
    Entscheid Bundesrat über die Lockerungen in der dritten Etappe am 27. Mai

Zusätzlich/Ergänzend zu der Auflistung der vorherigen Etappe:

 Arbeitsbereich              Inhalt
 Allgemein                    - Jahresprogramm ggf. anpassen / umsetzen.
                              - Prüfung, inwieweit der Online-Bereich zurückgefahren werden kann.
                              - Prüfung, ob und ab wann die Rückkehr zur Normalität möglich ist.
                              - Wieder normal vor Ort in Kaltbrunn im Büro
 Aufsuchende JA               - Angebote, welche auch Jugendliche wieder auf die öffentlichen Plätze
                                zieht und nicht nur mit den vor Ort angetroffenen.
 Treff                        - Angebote erweitern auf grössere Gruppen, bei welchen das
                                Versammlungsverbot und das Social Distancing eigehalten werden
                                kann.
 Anlässe/                     - Mögliche Anlässe und Projekte gemäss Jahresprogramm durchführen.
 Projekte                     - Allenfalls neue Projekte wie Bräteln am Waldlehrpfad, Openairkino,
                                usw. bei welchen der Abstand gewährt werden kann.
 Beratung,                    -
 Unterstützung
 Praxisausbildung             -

 6. Abklärungen offene Fragen durch Jugendkommission
       Wann werden Spiel-, Sport- und Schulhausplätze wieder zur Benützung freigegeben?
        Frühestens am 8. Juni 2020.

       Wie sollen physische Angebote der Jugendarbeit aufgrund der noch geltenden
        Hygienemassnahmen wie Social Distancing 2m durchgeführt werden?
        Keine physischen Angebote (Treff/Projekt) bis mindestens 8. Juni 2020.
        Ausnahme: aufsuchende Arbeit 1x wöchentlich, idealerweise am Mittwochnachmittag

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    Wie kommen wir zu Schutzmaterialien wie Desinfektionsmittel, -ständer oder Masken?
        Masken: Nicht nötig, da noch keine physischen Angebote. Bei der aufsuchenden Arbeit
         im Freien können die vorgeschriebenen Abstandsvorschriften eingehalten werden. Auf
         Wunsch werden den Jugendarbeitenden Masken zur Verfügung gestellt.
        Desinfektionsmittel: Kann bei der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau bezogen werden,
         jedoch nur für den eigenen betrieblichen Verbrauch und nicht zur Weitergabe. Gem.
         Abteilung Liegenschaften/Tiefbau und Chef-Hauswart Empfehlung für Produkt der
         Firma Frisag AG auf Salz-Basis. Ist materialschonender als Alkohollösung. Wird für die
         Schule verwendet und für die Jugendarbeit empfohlen.
        Desinfektionsständer: Entweder über die Firma Frisag AG mit dem Desinfektionsmittel
         auf Salz-Basis, bei Marcel Bühler oder selber bestellen.

       Ab wann herrscht wieder Normalität ohne Einschränkungen, bzw. ab wann kann das
        Angebot normal gemäss Jahresprogramm angeboten werden?
        Das kann nicht vorausgesagt werden. Evtl. ab 8. Juni 2020.

       Freigabe der Angebote der Jugendarbeit und Umsetzung gemäss den Grundlagen dieses
        Konzeptes in Absprache mit Jugendkommission und Gemeinde.
        Keine physischen Angebote bis mindestens 8. Juni 2020
        Wöchentliche aufsuchende Arbeit, idealerweise mittwochnachmittags
        Online-Angebote weiterführen

7. Konzeptüberprüfung / -aktualisierung
Das Konzept wird aufgrund der dynamischen Situation laufend überprüft und den aktuellsten
Vorgaben angepasst.

8. Erarbeitung / Genehmigungen / Gültigkeit
Dieses Konzept wurde am 29. April 2020 von den Jugendarbeitenden der Jugendarbeit
Kaltbrunn-Benken erarbeitet. Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2020.
Dieses Konzept ist auf die Situation befristet. Es wurde am 06. Mai 2020 zur Kenntnisnahme
der Jugendkommission vorgelegt und die Ergebnisse im Konzept ergänzt.

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9. Anhang
Gemäss Verfügung des Bundesrates vom 29. April müssen alle öffnenden Betriebe ein
entsprechendes Schutzkonzept erstellen (siehe Punkt 2.2.).
Das Rahmen-Schutzkonzept wurde vom DOJ erarbeitet. Daraus abgeleitet hat die
Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken ein Detail-Schutzkonzept erstellt:

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