Betriebskonzept Coronavirus Covid-19 Jugendarbeit in Zeiten von Corona-Einschränkungen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Betriebskonzept Coronavirus Covid-19 Jugendarbeit in Zeiten von Corona-Einschränkungen Stand: 08. Mai 2020 Version 2 Status: Entwurf
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ........................................................................................................................................ 2 2. Ausgangslage .................................................................................................................................. 2 2.1. Lockdown ..................................................................................................................................... 2 2.2. Lockerungen ................................................................................................................................. 2 2.3. Schutzkonzept .............................................................................................................................. 4 3. Erkenntnisse und Hypothesen ....................................................................................................... 5 4. Planung aufgrund der Erkenntnisse ............................................................................................... 6 4.1 Schutzmaterial .............................................................................................................................. 6 4.2 Contact Tracing im Kanton St. Gallen .......................................................................................... 6 5. Angebote und Ideen ....................................................................................................................... 7 5.1. Umgesetzte Vorkehrungen im Lockdown für Jugendarbeitende ............................................... 7 5.2. Digitale Angebote im Lockdown für Jugendliche ....................................................................... 7 5.3. Mögliche Angebote ab 11. Mai (Lockerung 2. Etappe) .............................................................. 7 5.4. Mögliche Angebote ab 8. Juni (Lockerung 3. Etappe) ................................................................ 9 6. Abklärungen offene Fragen durch Jugendkommission ................................................................. 9 7. Konzeptüberprüfung..................................................................................................................... 10 8. Erarbeitung / Genehmigungen / Gültigkeit ................................................................................. 10 9. Anhang .......................................................................................................................................... 11 Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 1 von 19
1. Einleitung In diesem Konzept sind Auswirkungen auf Angebote der Jugendarbeit in Zeiten von Corona festgehalten. Das Konzept muss laufend entsprechend den neu kommunizierten Massnahmen ergänzt werden. Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. 2. Ausgangslage 2.1. Lockdown Die vom Bundesrat am 13. und 16. März 2020 aufgrund der als «ausserordentlich» eingestuften Lage erlassenen Massnahmen gelten bis mindestens zum 26. April 2020. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, besonders der Risikopersonen, und dem Verhindern einer Überbelastung des Gesundheitswesens. Verantwortungsvolles und solidarisches Handeln ist gefordert. Dies hat auch weitreichende Folgen für die Zielgruppen sowie die Arbeit der kommunalen Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken. Per 15. März 2020 wurden sämtliche physischen Angebote eingestellt und auf Home-Office umgestellt. Innert kurzer Zeit wurden digitale Angebote für Jugendliche ausgearbeitet und umgesetzt. Dies in Absprache mit dem Präsidium der Jugendkommission, dem Gemeindeschreiber sowie gemäss den Empfehlungen der Verbände Dachverband Offene Jugendarbeit (DOJ) und Offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton St. Gallen (OKJA SG), welchen die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken angeschlossen ist. Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für Offene Kinder- und Jugendarbeitsstellen (OKJA) per 19. März 2020: Alle Veranstaltungen (privat und öffentlich) sind verboten, ungeachtet der Anzahl Teilnehmenden. Jugendtreffs und ähnliche Räume der OKJA sind geschlossen. Alle Aktivitäten mit physischer Präsenz sind verboten. Sackgeldjobs oder ähnliche Dienstleistungserbringungen von Jugendlichen für andere Altersgruppen dürfen erbracht werden. Aufsuchende Jugendarbeit kann weiterhin ausgeübt werden, sofern die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln des BAG eingehalten werden. 2.2. Lockerungen Am 16. April 2020 beschloss der Bundesrat eine schrittweise Lockerung der Massnahmen, unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionslage nicht wieder verschlimmert. Er hat diese Lockerung in Etappen aufgeteilt und entscheidet von Etappe zu Etappe. Die Lockerungen werden nach den Bundesratsentscheiden untenstehend laufend aktualisiert. Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 2 von 19
Etappe 1 – ab 27. April 2020: Spitäler können wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Ambulante medizinische Praxen wie Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeut*innen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Einrichtungen zur Selbstbedienung (z.B: Take-away) Beerdigungen können wieder im grösseren Familienkreis stattfinden. Etappe 2 – ab 11. Mai 2020 (aktualisiert aufgrund Beschluss Bundesrat vom 29. April) : Obligatorische Schulen (Primarschule und Oberstufe) öffnen wieder. Neu: Präsenzunterricht vor Ort möglich. Der Entscheid liegt bei den Kantonen. Lehrabschlüsse und Maturitätsprüfungen: Wo möglich finden praktische Prüfungen statt; sonst gelten Erfahrungsnoten. Neu: Auf mündliche und schriftliche Prüfungen kann verzichtet werden, die Kantone entscheiden abschliessend. Alle Läden, Märkte und Reisebüros öffnen wieder. Pro 10m2 eine Person, inkl. Personal. Neu: Restaurants und Bars öffnen: max. 4 Gäste pro Tisch (Ausnahme Familien mit Kindern), 2 m Abstand oder Trennwände zwischen den Tischgruppen, sitzend. Neu: Museen, Archive und Bibliotheken (ohne Lesesäle) öffnen. Pro 10m2 eine Person. Neu: Breitensport, Trainings bis 5 Personen pro Gruppe, ohne Körperkontakt. Neu: Leistungs- und Spitzensport, mehr als 5 Personen, Trainings mit Körperkontakt von Teammitgliedern in Profi-Ligen. Neu: Sportanlagen und Fitnesscenter für Trainings sind wieder offen. Neu: Öffentlicher Verkehr mit ordentlichem Fahrplan. Neu: Kleine Lockerung der Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende und Familien Neu: Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Einschränkungen. Etappe 3 – ab 8. Juni 2020 (der Bundesrat entscheidet am 27. Mai) : Berufs-, Mittel-, Kantons- und Hochschulen dürfen Präsenzveranstaltungen abhalten. Weitere Schulen und Aus-/Weiterbildungsstätten öffnen. Neu: Zoos, Botanische Gärten, Freizeitbetriebe wie Theater, Kinos, Schwimmbäder, Bergbahnen öffnen. Neu: Grenzöffnungen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ab 15. Juni Sportspiele ohne Publikum (Geisterspiele) in Profi-Ligen Lockerung des Versammlungs- und Veranstaltungsverbotes von derzeit max. 5 Personen Neu: Etappe 4 – ab 1. September 2020 (gemäss Beschluss Bundesrat vom 29. April) : Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen dürfen wieder stattfinden. Hygiene- und Abstandregeln gelten weiterhin: Social Distancing 2m Abstand halten, bei Krankheit zuhause bleiben Risikogruppe schützen über 65. Jahre alte Personen Home-Office Wenn möglich weiter von Zuhause arbeiten Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 3 von 19
Versammlungsverbot Gruppen bis maximal 5 Personen Hygieneregeln Kein Händeschütteln, Händewaschen Maske Keine Maskenpflicht, dürfen aber getragen werden Nutzung ÖV Wenn möglich möglichst wenig den ÖV benützen Der DOJ hat Fragen ans BAG und BSV gerichtet, welche Konsequenzen die Lockerungen auf die Arbeit der OKJA hat. Diese Antworten fliessen ins Rahmen-Schutzkonzept. Informationen des Dachverbandes Offene Jugendarbeit Schweiz (DOJ) sowie seitens des Kantons St. Gallens (DIAfSO-KJ) vom 08. Mai 2020: Die Wiedereröffnung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist grundsätzlich ab 11. Mai mit Einschränkungen möglich. Eingehalten werden müssen dabei zwingend diverse Vorgaben und Schutzmassnahmen. 2.3. Schutzkonzept Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 29. April verfügt, dass alle öffnenden Betriebe ein entsprechendes Schutzkonzept erstellen müssen. Verantwortlich dafür sind die Betreiber von Einrichtungen und die Organisatoren von Veranstaltungen und Aktivitäten. Die Einhaltung wird von den Kantonen überwacht. Vorlagen sind beim Bund online verfügbar. Der DOJ erarbeitete ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept. Es wurde am 07. Mai 2020 folgenden Behörden vorgelegt und von diesen als den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend plausibilisiert: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und BAG. Im Kanton St. Gallen hat das zuständige Departement dieses mit ergänzenden Hinweisen freigegeben. Ergänzend zu beachten ist zum Rahmenschutzkonzept: Das Rahmenschutzkonzept hat Empfehlungscharakter und ist rechtlich nicht bindend. Die Plausibilisierung durch die erwähnten Ämter kommt nicht einer Genehmigung gleich. Man soll sich mit den Auftraggebern absprechen. Das Rahmenschutzkonzept beinhaltet die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie Empfehlungen des DOJ, spezifisch für die OKJA. Eine Aktualisierung durch den DOJ aufgrund neuer Informationen von den Behörden ist jederzeit möglich. Sollte dies der Fall sein, informiert der DOJ seine Mitglieder. Für die Wiedereröffnung von Angeboten braucht es ein eigenes Schutzkonzept, welches auf diesem Rahmenschutzkonzept basieren kann. Es wird empfohlen, Ergänzungen und Konkretisierungen zu den Schutzmassnahmen auf die spezifischen Gegebenheiten in der jeweiligen Stelle und den geöffneten Angeboten schriftlich festzuhalten. Das eigene Schutzkonzept muss nicht durch den Kanton bewilligt werden. Mit der nächsten Etappe der Lockerungen ab 8. Juni (mit einer allfälligen Aufhebung des Versammlungsverbots) werden allenfalls mehr Angebote der Kinder- und Jugendarbeit möglich sein. Der DOJ bereitet dafür ein angepasstes Rahmenschutzkonzept vor. Im Anhang findet sich das Detail-Schutzkonzept für die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken. Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 4 von 19
3. Erkenntnisse und Hypothesen Im Austausch mit nationalen, kantonalen und kommunalen Fachgruppen der Kinder- und Jugendarbeit können folgende allgemeingültige Aussagen getroffen werden: In der aufsuchenden/mobilen Jugendarbeit (AJA) wurde ein markanter Rückgang der Nutzung des öffentlichen Raumes festgestellt. Die anzutreffenden Jugendlichen sind sich der Regelungen bewusst und halten sich weitgehend an diese. Viele Stellen welche AJA betreiben haben die Zweierteams aufgelöst und sind Einzeln unterwegs, um die Gruppengrösse von 5 Personen nicht zu überschreiten. Jugendarbeitende mit Arbeitskleidung erkennbar machen hat sich bewährt, um auch mit anderen Bevölkerungsgruppen ins Gespräch zu kommen. Es ist sinnvoll, die verschiedenen Player (Seewache, SSA, KJA) welche AJA machen zu koordinieren, um nicht eine übermässige Begleitung im öffentlichen Raum anzubieten. Rollenklärung bei den Jugendlichen, dass Informationen nur einseitig von Dritten zu der OKJA laufen und die OKJA nie die Polizei aufbietet, auch wenn eine Gruppe die Regelungen nicht einhält. Beispielsweise wenn die OKJA den Platz verlässt und die Polizei 10 Minuten später auftaucht. Die AJA ist kein Ordnungsdienst. Die Corona-Thematik nur am Rande anschneiden und den Fokus auf das Wohlergehen der Jugendliche legen. Über digitale Angebote ist es schwierig, Jugendliche mit Informationen zu versorgen. Beziehungsarbeit wie bei den physischen Angeboten, ist nur zu einem Bruchteil möglich. In der digitalen AJA sollten Grenzen mit der Häufigkeit der Kontaktaufnahme definiert werden. Die Jugendlichen werden von der Schule, den Vereinen oder weiteren Fachstellen digital kontaktiert. Es herrscht eine Übersättigung. Mobile KJA als Zwischenlösung bei der Lockerung der Massnahmen in Betracht ziehen. Wichtig ist, dies in Absprache mit der Gemeinde zu machen. Die KJA hat dabei die Verantwortung, die gesetzten Massnahmen vom BAG einzuhalten. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Schulöffnung am 11. Mai sowie der vermehrten externen Arbeitstätigkeit der Eltern auch die Nutzung des öffentlichen Raumes wieder zunimmt sowie die Jugendlichen den Kontakt zu Gleichaltrigen stärker suchen. Jugendliche, welche sich in der Berufswahl befinden und noch keine Anschlusslösung haben, kann die aktuelle Situation belastend sein. Es bestehet die Möglichkeit, dass vermehrt Jugendliche aus schwächeren Familienverhältnissen keine Anschlusslösung bis zum Sommer haben und diese in der OKJA vermehrt Hilfe suchen werden. Jugendliche, welche sich in herausfordernden Wohn- oder Familienverhältnissen befinden, kann dies zunehmend zur Belastung werden. Deshalb sind der öffentliche Raum und andere Treffpunkte ein wichtiger und nötiger Erholungs- und Rückzugsort. Soziale Kontakte mit Gleichaltrigen, Bewegung, Mobilität und Räume ausserhalb von Schule und Eltern (zentral für die körperliche und psychische Entwicklung) sind zurzeit stark eingeschränkt. Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 5 von 19
4. Planung aufgrund der Erkenntnisse Das Team der Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken hat die Ausgangslage sowie die Erkenntnisse und Hypothesen analysiert. Es wird angenommen, dass die klassischen niederschwelligen Angebote wie Treff oder Projekte/Anlässe mittelfristig auf Grund des Social Distancing noch nicht im gewohnten Rahmen umgesetzt werden können. Das langfristige Ziel ist zum geplanten Jahresprogramm zurückzukehren und die bekannten Angebote wieder umzusetzen, sobald es die Regelungen zulassen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die im Jugendarbeit-Konzept definierten Arbeitsfelder und übergreifende Themen mit alternativen Angeboten, welche innerhalb der Vorgaben des BAG’s stattfinden können, umgesetzt werden. Die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Dachverbandes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ), dem Verband der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kantons St. Gallen (OKJSG), dem Rahmenschutzkonzept des DOJ, sowie des Regionetzwerkes aller KJA-Stellen Region See-Gaster (JASG). Diese stützen die Empfehlungen auf den Abklärungen mit dem BAG sowie dem Amt für Soziales SG (DiAfSo). 4.1 Schutzmaterial Von Seiten Kanton wird kein Material und keine Infrastruktur zur Umsetzung des Schutzkonzeptes zur Verfügung gestellt. Allenfalls lohnt sich die Kontaktaufnahme bei den Zuständigen/Gemeinde/Trägerschaft vor Ort, um zu klären, ob von diesen Material zur Verfügung gestellt wird. Für Schutzmaterialien kann bei der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau sowie beim Schulhauswart angefragt werden. 4.2 Contact Tracing im Kanton St. Gallen Bisher waren Tests auf COVID-19-Infektionen auf Personen mit schweren Symptomen oder auf Risikogruppen fokussiert. Bei der jetzigen Entwicklung sollen nun alle Leute auch mit nur leichten Symptomen getestet werden. Wenn der Test positiv ausfällt, muss die Person in Selbst-Isolation und es werden die engeren Kontakte in den letzten 48 Stunden vor Symptombeginn nachverfolgt und ev. in Selbst-Quarantäne geschickt. Daher müssen bei allfälligen Angeboten der OKJA-Stellen die notwendigen Personalien sowie eine Kontaktangabe (weitere Angaben siehe im DOJ-Rahmenkonzept) von allen Anwesenden für ein allfällig notwendiges Contact Tracing aufgenommen und während 14 Tagen sicher aufbewahrt werden. Danach können sie unter Berücksichtigung des Datenschutzes sicher entsorgt werden. Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 6 von 19
5. Angebote und Ideen Alle nachfolgenden Angebote und Ideen werden durch die Jugendarbeitenden laufend mit den geltenden Massnahmen verifiziert und entsprechend angepasst. Die Vorgaben, welche zu den Etappen gelistet werden, sind diejenigen welche aktuell per 29.04.2020 bekannt sind. 5.1. Umgesetzte Vorkehrungen im Lockdown für Jugendarbeitende Die Jugendarbeitenden arbeiten, wenn immer möglich und sinnvoll im Homeoffice. Der Austausch ist über Video- und Telefonkonferenzen sowie Mail sichergestellt. Jedes Teammitglied hat einen eigenen Laptop und ein eigenes Handy, um die Hygienemassnahmen sicherzustellen. Notfalls könnten die Büroräumlichkeiten in den Treffraum ausgelagert werden, um die Abstände von 2 Metern einzuhalten. Die Treffräumlichkeiten bleiben geschlossen. Teilnahme an Fachtagungen und Weiterbildungsangeboten via Online-Tools. 5.2. Digitale Angebote im Lockdown für Jugendliche Die OKJA bietet folgende digitale Angebote im Rahmen des Konzeptauftrages an: Informationen rund um den Coronavirus in jugendgerechter Sprache über Social Media sowie der Webseite der Jugendarbeit. Information Anlaufstellen in Notfallsituationen Kontakt per Telefon, SMS, Email und Social Media Spezifischer Bereich «Online-Jugendarbeit» auf der Webseite Online-Treff virtuell jeweils mittwochs und freitags Hinweis zur Nachbarschaftshilfe Wöchentliche Challenges Spontane Online-Anlässe wie Netflixparty, Body-Workout, Montagsmalen, Quiz, usw. Unterstützung bei der Umsetzung von weiteren Ideen Informationen zu Lernhilfen für Home-Schooling Hinweise zu offiziellen Stellen wie BAG (vermeidung von Fake-News) 5.3. Mögliche Angebote ab 11. Mai (Lockerung 2. Etappe) Vorgaben, die eingehalten werden müssen: Social Distancing von 2m Hygienemassnahmen sowie Rahmenschutzkonzept Versammlungs- und Veranstaltungsverbot von über 5 Personen Offen: Obligatorische Schulen, alle Läden und Märkte, Reisebüros, Restaurants, Hotels, Museen, Archive, Bibliotheken, Sportanlagen und Angebote der OKJA-Stellen Öffentlicher Verkehr fährt wieder nach dem ordentlichen Fahrplan Entscheid Bundesrat über die Lockerungen in der zweiten Etappe vom 29. April Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 7 von 19
Arbeitsbereich Inhalt Allgemein / Admin - Instandstellung Räume wie Reparaturen, Reinigung, säubern des Aussengeländes, Entsorgungen, Einrichtung Arbeitsbereich, usw. - Erarbeitung/Umsetzung Schutzkonzept - Teilnahme an Fachtagungen DOJ online - Ein Tag pro Woche (z.B: Mittwoch) vor Ort in Kaltbrunn im Büro - Jahresprogramm anpassen, verschobene Anlässe neu planen. Aufsuchende JA - Monitoring der öffentlichen Platznutzung durch die Jugendlichen - Information Bundesrat, Massnahmen BAG sowie Gemeindebeschlüsse weitergeben an Jugendliche im offline- und online Bereich. - Angebote auf Plätzen spontan umsetzten mit den angetroffenen Jugendlichen (z.B. mit mobilen Spielen wie Federball, Frisbee, usw.) - Aufsuchende Arbeit am MI im öffentlichen und digitalen Raum - Empfehlungen DOJ zur aufsuchenden Arbeit berücksichtigen Treff - Online-Treff weiterführen in der digitalen OKJA - Angebote für Kleingruppen bis 5 Personen, um die Beziehungsarbeit Gem. Beschluss mit Unterstützung, Erstberatung und Triage sicherzustellen. Jugendkommission - Vergabe des Treffraumes MI+FR in Slots an Gruppen bis 5 Personen, vom 13.05.2020 um sich für ca. 1 Stunde darin aufhalten zu können. Als Grundlage der Umsetzung dient der bekannte Treffbetrieb. Jemand aus dem OKJA Team ist immer anwesend. Anlässe/ - Digitale Angebote für Zuhause im bisherigen Rahmen Projekte - Erlebnisse in Kleingruppen von max. 5 Personen. Beispiele: o Outdoor: Gem. Beschluss o Actionbound, welcher in Kleingruppen oder Einzel Jugendkommission vom 13.05.2020 ausgeführt werden kann. o Kleine Fahrradtour mit/ohne bräteln o Usw. o Workshops: o Streetworkout / Bodyweight-Workout o Ferienjob o Foto Shooting o Usw. Beratung, - Beratungsgespräche und Unterstützung für Einzelpersonen Unterstützung (Berufswahl, Familienverhältnisse, Umgang aktuelle Situation, etc) Praxisausbildung - Wöchentliche PA-Gespräche wie von Schule gefordert, persönlich vor Ort oder via Online-Tool Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 8 von 19
5.4. Mögliche Angebote ab 8. Juni (Lockerung 3. Etappe) Vorgaben, die eingehalten werden müssen: Social Distancing von 2m Hygienemassnahmen sowie (Rahmen-)Schutzkonzept Lockerung Versammlungs- und Veranstaltungsverbot von über 5 Personen Offen: Berufs-, Kantons- und Hochschulen, Zoos, Botanische Gärten, Freizeitbetriebe wie Theater, Kinos, Schwimmbäder, Bergbahnen sowie weitere Branchen Offen: Spiel-, Sport- und Schulhausplätze in den Gemeinden Grenzöffnungen mindestens zu den direkten Nachbarländern (AT, DE, FR) geplant. Entscheid Bundesrat über die Lockerungen in der dritten Etappe am 27. Mai Zusätzlich/Ergänzend zu der Auflistung der vorherigen Etappe: Arbeitsbereich Inhalt Allgemein - Jahresprogramm ggf. anpassen / umsetzen. - Prüfung, inwieweit der Online-Bereich zurückgefahren werden kann. - Prüfung, ob und ab wann die Rückkehr zur Normalität möglich ist. - Wieder normal vor Ort in Kaltbrunn im Büro Aufsuchende JA - Angebote, welche auch Jugendliche wieder auf die öffentlichen Plätze zieht und nicht nur mit den vor Ort angetroffenen. Treff - Angebote erweitern auf grössere Gruppen, bei welchen das Versammlungsverbot und das Social Distancing eigehalten werden kann. Anlässe/ - Mögliche Anlässe und Projekte gemäss Jahresprogramm durchführen. Projekte - Allenfalls neue Projekte wie Bräteln am Waldlehrpfad, Openairkino, usw. bei welchen der Abstand gewährt werden kann. Beratung, - Unterstützung Praxisausbildung - 6. Abklärungen offene Fragen durch Jugendkommission Wann werden Spiel-, Sport- und Schulhausplätze wieder zur Benützung freigegeben? Frühestens am 8. Juni 2020. Wie sollen physische Angebote der Jugendarbeit aufgrund der noch geltenden Hygienemassnahmen wie Social Distancing 2m durchgeführt werden? Keine physischen Angebote (Treff/Projekt) bis mindestens 8. Juni 2020. Ausnahme: aufsuchende Arbeit 1x wöchentlich, idealerweise am Mittwochnachmittag Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 9 von 19
Wie kommen wir zu Schutzmaterialien wie Desinfektionsmittel, -ständer oder Masken? Masken: Nicht nötig, da noch keine physischen Angebote. Bei der aufsuchenden Arbeit im Freien können die vorgeschriebenen Abstandsvorschriften eingehalten werden. Auf Wunsch werden den Jugendarbeitenden Masken zur Verfügung gestellt. Desinfektionsmittel: Kann bei der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau bezogen werden, jedoch nur für den eigenen betrieblichen Verbrauch und nicht zur Weitergabe. Gem. Abteilung Liegenschaften/Tiefbau und Chef-Hauswart Empfehlung für Produkt der Firma Frisag AG auf Salz-Basis. Ist materialschonender als Alkohollösung. Wird für die Schule verwendet und für die Jugendarbeit empfohlen. Desinfektionsständer: Entweder über die Firma Frisag AG mit dem Desinfektionsmittel auf Salz-Basis, bei Marcel Bühler oder selber bestellen. Ab wann herrscht wieder Normalität ohne Einschränkungen, bzw. ab wann kann das Angebot normal gemäss Jahresprogramm angeboten werden? Das kann nicht vorausgesagt werden. Evtl. ab 8. Juni 2020. Freigabe der Angebote der Jugendarbeit und Umsetzung gemäss den Grundlagen dieses Konzeptes in Absprache mit Jugendkommission und Gemeinde. Keine physischen Angebote bis mindestens 8. Juni 2020 Wöchentliche aufsuchende Arbeit, idealerweise mittwochnachmittags Online-Angebote weiterführen 7. Konzeptüberprüfung / -aktualisierung Das Konzept wird aufgrund der dynamischen Situation laufend überprüft und den aktuellsten Vorgaben angepasst. 8. Erarbeitung / Genehmigungen / Gültigkeit Dieses Konzept wurde am 29. April 2020 von den Jugendarbeitenden der Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken erarbeitet. Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2020. Dieses Konzept ist auf die Situation befristet. Es wurde am 06. Mai 2020 zur Kenntnisnahme der Jugendkommission vorgelegt und die Ergebnisse im Konzept ergänzt. Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 10 von 19
9. Anhang Gemäss Verfügung des Bundesrates vom 29. April müssen alle öffnenden Betriebe ein entsprechendes Schutzkonzept erstellen (siehe Punkt 2.2.). Das Rahmen-Schutzkonzept wurde vom DOJ erarbeitet. Daraus abgeleitet hat die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken ein Detail-Schutzkonzept erstellt: Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 11 von 19
Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 12 von 19
Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 13 von 19
Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 14 von 19
Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 15 von 19
Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 16 von 19
Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 17 von 19
Gemeinde Kaltbrunn und Gemeinde Benken Betriebskonzept Jugendarbeit in Zeiten von Corona Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken Raffael Sarbach, 079 873 60 09, raffael.sarbach@kaltbrunn.ch | Lisa Birrer, 079 873 60 11, lisa.birrer@kaltbrunn.ch Büro: Gasterstrasse 5 | Postadresse: Dorfstrasse 5 | 8722 Kaltbrunn | www.jukabe.ch | facebook.com/jukabe.ch |instagram.com/jukabe.ch Seite 18 von 19
Sie können auch lesen