Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" in der Stadt Freilassing

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Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" in der Stadt Freilassing
Schalltechnische Untersuchung
 zur 32. Änderung und Erweiterung
 des Bebauungsplans „Kesselpoint“
 in der Stadt Freilassing

 Beteiligungsvermerk

 Verfahrensschritt

 FR
 Dok.Nr.

 6
 von insgesamt

 8

 Hagenah, Sebastian
 Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03
 20.07.2021

ACCON GmbH • Provinostraße 52 • 86153 Augsburg• Telefon 0 821 / 45 59 65-0 • info@accon.de • www.accon.de
 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 • Messstelle nach § 29b BImSchG • Güteprüfstelle
Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" in der Stadt Freilassing
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

 Titel: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung
 und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“
 in der Stadt Freilassing

 Auftraggeber: Stadt Freilassing
 Münchener Str. 15
 D- 83395 Freilassing

 Auftragnehmer: ACCON GmbH – Büro Augsburg
 Provinostraße 52
 86153 Augsburg
 Telefon 0821 / 455 965 – 0
 augsburg@accon.de
 www.accon.de

 Auftrag vom: 11.05.2021

 Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

 Umfang: 20 Seiten und 4 Anlagen

 Datum: 20.07.2021

 Bearbeiter: B.Sc. Sebastian Hagenah

 sebastian.hagenah@acccon.de

 Telefon 0821 / 455 965 - 12

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Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" in der Stadt Freilassing
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

Inhalt

Quellenverzeichnis .......................................................................................... 4
1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................... 5
2 Herangezogene Beurteilungsgrundlagen ................................................. 6
 2.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ................................................................ 6
 2.2 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) ................................................... 6
 2.3 DIN 45691 - Geräuschkontingentierung ................................................................ 7
 2.4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm ................................. 8
3 Örtliche Gegebenheiten ............................................................................ 10
4 Geräuschkontingentierung ....................................................................... 11
 4.1 Allgemein .............................................................................................................. 11
 4.2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte ........................................................ 11
 4.3 Vorbelastung......................................................................................................... 12
 4.4 Basiskontingentierung ......................................................................................... 12
 4.5 Zusatzkontingente ................................................................................................ 14
5 Schalltechnische Untersuchung des Straßenverkehrs ......................... 17
6 Textvorschläge für den Bebauungsplan ................................................. 18
 6.1 Festsetzungen ...................................................................................................... 18
 6.2 Begründung .......................................................................................................... 19
7 Zusammenfassung .................................................................................... 20
Anlagenverzeichnis .......................................................................................... I

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

Quellenverzeichnis
[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
 Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzge-
 setz, BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) in der Fassung der Be-
 kanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz
 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist
[2] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung –
 BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S.
 3786)
[3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998
 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017
 (BAnz AT 08.06.2017 B5)
[4] DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: All-
 gemeines Berechnungsverfahren", Oktober 1999
[5] DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006
[6] DIN-18005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Pla-
 nung", Juli 2002
[7] Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren -
 schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987
[8] SoundPlan, EDV-Programm zur Berechnung von Lärmimmissionen im Freien, Version
 8.2 – Update 01.07.2021, SoundPlan GmbH, Backnang
[9] Vorentwurf, 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“, Büro
 für Bauleitplanung Josef Brüderl, Bearbeitungsstand 20.07.2021
[10] Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsraum, Bauverwaltung Stadt Freilas-
 sing, E-Mail-Verkehr Mai/Juni 2021
[11] Schalltechnische Untersuchung, Errichtung einer Lagerhalle BA 16 der Hawle Armatu-
 ren GmbH im Bebauungsplan Kesselpoint der Stadt Freilassing, Müller-BBM,
 21.01.2009
[12] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
 (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),
 die durch Artikel 1 der Verordnung vom 04. November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert
 worden ist
[13] „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-19", Bundesministerium für Verkehr
 und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
 nukleare Sicherheit (BMU), Ausgabe 2019
[14] Verkehrsuntersuchung zur 32. Änderung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ in Freilas-
 sing, gevas humberg & partner, Juni 2021

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Stadt Freilassung beabsichtigt die 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
„Kesselpoint“ im Norden der Gemarkung. Der Bebauungsplan setzt ein eingeschränktes Ge-
werbegebiet fest. Teil des Geltungsbereichs sind die Flurstücke Nr. 2024, 2024/1 sowie Teil-
flächen der Flurstücke Nr. 2025, 2025/2 und 2165. Die Flurstücke Nr. 2024/1 und 2165 sind
zum jetzigen Zeitpunkt bereits bebaut und werden gewerblich genutzt.
Der Geltungsbereich grenzt im Norden an ein Wohngebäude im Außenbereich. Im Westen
und Norden schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Süden und Osten grenzt
der Geltungsbereich an Gewerbe- und Industriegebiete, weiter westlich befindet sich beste-
hende Wohnbebauung.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Emissions-
kontingente entsprechend DIN 45691 [5] für das geplante Gewerbegebiet zu berechnen. Hier-
bei ist die Vorbelastung durch bestehende Gewerbebetriebe im Untersuchungsraum zu be-
rücksichtigen.
Die ACCON GmbH wurde mit der Durchführung der schalltechnischen Untersuchung betraut.
Im vorliegenden Bericht werden Vorgehensweise sowie Ergebnisse der schalltechnischen Un-
tersuchung zusammenfassend dargestellt.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

2 Herangezogene Beurteilungsgrundlagen

2.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau

Die Belange des Schallschutzes im Rahmen der Bauleitplanung werden durch die DIN 18005
– Schallschutz im Städtebau [6] konkretisiert. Die DIN18005 gibt in Beiblatt 1 [7] Orientierungs-
werte bei der Ausweisung von Baugebieten vor. Hierbei handelt es sich nicht um strenge
Grenzwerte, sondern um einen Anhalt ab wann der Schallschutz einen wichtigen Abwägungs-
sachverhalt im Rahmen der Bauleitplanung darstellt. Die Orientierungswerte der DIN 18005
sind in folgender Tabelle dargestellt.
Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Beiblatt 1 [7]

 Nutzungsart Orientierungswerte

 tags nachts

 dB
reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhaus-
 50 35 / 40
gebiete
allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS)
 55 40 / 45
und Campingplatzgebiete
Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55
besondere Wohngebiete (WB) 60 40 / 45
Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 45 / 50
Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 50 / 55
sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind,
 45 bis 65 35 bis 65
je nach Nutzungsart
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie
für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.

Die Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Frei-
zeitlärm) werden entsprechend der DIN 18005 einzeln für sich betrachtet und mit den Orien-
tierungswerten verglichen. Eine Gesamtlärmbetrachtung findet gemäß DIN 18005 nicht statt.
Die DIN 18005 beinhaltet keine Verfahren die Schallimmissionen an den maßgebenden Im-
missionsorten zu ermittelten, sondern verweist auf andere schalltechnische Regelwerke (z. B.
Gewerbe -> Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [3]).

2.2 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

Die basierend auf § 43 des BImSchG [1] erlassene 16. BImSchV [12], konkretisiert § 41 des
BImSchG. Die Verordnung setzt die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentli-
chen Straßen und Schienenwegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräu-
sche fest und regelt das Verfahren für die Berechnung der Beurteilungspegel am Immissions-
ort. Nach § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV ist deren Anwendbarkeit auf den (Neu-) Bau oder die
wesentliche Änderung der o.g. Verkehrswege beschränkt.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

§ 2 Abs. 1 der 16. BImSchV setzt zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umweltein-
wirkungen durch Geräusche, Immissionsgrenzwerte für den Beurteilungspegel fest. Die Im-
missionsgrenzwerte dürfen beim Bau oder der wesentlichen Änderung, d. h. im Rahmen der
Lärmvorsorge, nicht überschritten werden. Die Grenzwerte greifen die unterschiedlichen Nut-
zungsarten der Baunutzungsverordnung [2] auf und betragen.
Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung [12]

 Nutzungsart Immissionsgrenzwerte
 tags nachts
 dB
 Gewerbegebiete 69 59
 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete und Urbane Ge-
 64 54
 biete
 Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsge-
 59 49
 biete
 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47

Nach § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV ist eine Änderung wesentlich, wenn

 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeug-
 verkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich er-
 weitert wird oder
 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu än-
 dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder
 auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht
 erhöht wird.
Eine Änderung ist weiterhin wesentlich, wenn der Beurteilungspegel von mindestens 70 dB(A)
am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.

2.3 DIN 45691 - Geräuschkontingentierung

Aus schalltechnischer Sicht ist bei der Bauleitplanung und der rechtlichen Umsetzung zu ge-
währleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer
Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Dazu ist in der Planung ein Konzept
für die Verteilung der an den maßgeblichen Immissionsorten für das Plangebiet insgesamt zur
Verfügung stehenden Geräuschanteile zu entwickeln.
Ein Instrument dies zu gewährleisten und rechtlich umzusetzen ist die Festsetzung von Ge-
räuschkontingenten. Die Emissionskontingente LEK werden im Bebauungsplan verbindlich
festgelegt und gelten in Bezug auf Einwirkungsbereiche in der Umgebung des Plangebietes.
Die Emissionskontingente LEK geben die zulässige Schallabstrahlung pro Quadratmeter der
Grundstücksfläche an.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

Das Verfahren zur Geräuschkontingentierung und zur Bestimmung der flächenbezogenen
Schallleistung der Teilflächen ist in der DIN 45691 – Geräuschkontingentierung [5] geregelt.
Die Norm DIN 45691 legt das Verfahren und eine einheitliche Terminologie als fachliche
Grundlagen zur Geräuschkontingentierung in Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen für
Industrie- oder Gewerbegebiete und auch für Sondergebiete fest und gibt rechtliche Hinweise
für die Umsetzung.

2.4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm

Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräu-
sche dient die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm [3]). Sie gilt für genehmigungsbe-
dürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

Für die Summe der Geräuscheinwirkungen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieanlagen
(Vorbelastung) und den Geräuschen geplanter Anlagen gelten die Immissionsrichtwerte der
folgenden Tabelle. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von
Gebäuden.
Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Nr. 6.1

 Tabelle 4: Nutzungsart Immissionsgrenzwerte

 tags nachts

 dB

 a) Industriegebieten 70

 b) Gewerbegebiete 65 50

 c) Urbane Gebiete 63 50

 d) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60 45

 e) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 40

 f) Reine Wohngebiete 50 35

 g) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35

Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:
 • tags 06:00 – 22:00 Uhr
 • nachts 22:00 – 06:00 Uhr.
Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden.
Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B. 01:00 bis 02:00 Uhr)
mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr
als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten (Spitzenpegelkrite-
rium).
Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels sind folgende Zuschläge zu berücksichtigen:
 • Für nachfolgend aufgeführte Zeiten ist in Gebieten nach Tabelle 3, Buchstaben e bis
 g bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen
 durch einen Zuschlag von 6 dB zu berücksichtigen:
  an Werktagen 06:00 – 07:00 Uhr,
 20:00 – 22:00 Uhr,
  an Sonn- und Feiertagen 06:00 – 09:00 Uhr,
 13:00 – 15:00 Uhr,
 20:00 – 22:00 Uhr.
 • Für die Teilzeiten, in denen aus den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder
 mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist ein
 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT von (je nach Auffälligkeit) 3 oder 6 dB
 anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist
 KT = 0 dB.
 • Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist ein
 Zuschlag für Impulshaltigkeit KI von (je nach Störwirkung) 3 oder 6 dB anzusetzen.
 Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist KI = 0 dB.

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3 Örtliche Gegebenheiten

Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Stadt Freilassing, der Bebauungsplan setzt
ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Der östliche Bereich des Planungsgebiets ist bereits
bebaut und wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die Firma Hawle genutzt.
Im Westen, Süden und Osten schließen sich weitere Gewerbe- und Industriegebiete an den
Geltungsbereich an. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an landwirtschaftlich genutzte Flä-
chen sowie ein Wohngebäude im Außenbereich, dessen Schutzbedürftigkeit entsprechend ei-
nem Mischgebiet angesetzt wird. Weiter östlich befindet sich Wohnbebauung, die als Misch-
gebiet eingestuft werden kann. Die Lage des Geltungsbereichs ist schematisch in nachfolgen-
der Abbildung dargestellt.

Abbildung 1: Lage des Planungsgebiets (Quelle: www.openstreetmaps.org)

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4 Geräuschkontingentierung

4.1 Allgemein

Bei der Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete, ist aus schalltechnischer Sicht zu
gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer
Verfehlung des angestrebten Schallschutzziels führen (Einhaltung der maßgebenden Immis-
sionsrichtwerte). Ein Instrument dies zu gewährleisten und rechtlich umzusetzen ist die Fest-
setzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan. Die Emissionskontingente LEK wer-
den im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten bzgl. Einwirkungsbereichen in der
Umgebung des Plangebietes. Die Emissionskontingente LEK geben die zulässige Schallab-
strahlung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. Das Verfahren zur Bestimmung des
Emissionskontingentes ist in der DIN 45691 [5] geregelt. Die Höhe der Emissionskontingente
wird dabei durch umliegende, schützenswerte Bebauung begrenzt. Die Immissionsrichtwerte
gelten für die Summe der Geräuschimmissionen aller auf einen Immissionsort einwirkenden
gewerblichen Anlagen. Daher müssen im vorliegenden Fall bestehende gewerbliche Anlagen
berücksichtigt werden.

4.2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte

Die Höhe der Emissionskontingente wird durch umliegende schützenswerte Bebauung be-
grenzt. In nachfolgender Tabelle sind die schutzbedürftigen Nutzungen (Immissionsorte) so-
wie deren Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm [3] zusammenfassend dargestellt. Die Lage
der Immissionsorte und des Planungsgebiets ist in Anlage 4, Karte 1 dargestellt.
Tabelle 5: Maßgebende Immissionsorte und Immissionsrichtwerte

 Immissionsort Immissionsrichtwerte
 tags nachts
 Bez. Lage/Adresse Nutzung
 dB(A) dB(A)
 IO 01 Breslauer Str. 32, 83395 Freilassing MI 60 45

 IO 02 Breslauer Str. 51, 83395 Freilassing GI 70 70

 IO 03 Breslauer Str. 61, 83416 Freilassing GI 70 70

 IO 04 Haberland 17, 83416 Saaldorf-Surheim WA 55 40

 IO 05 Haberland 21, 83416 Saaldorf-Surheim MI 60 45

 IO 06 Untereichet 13, 83395 Freilassing MI 60 45

 IO 07 Untereichet 7, 83395 Freilassing MI 60 45

 IO 08 Untereichet 3, 83395 Freilassing MI 60 45

 IO 09 Untereichet 1A, 83395 Freilassing MI 60 45

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4.3 Vorbelastung

Um das Planungsgebiet herum befinden sich mehrere Gewerbe- und Industriegebiete, welche
im rechtskräftigen Bebauungsplan „Kesselpoint“ [10] festgesetzt sind. Der ursprüngliche Be-
bauungsplan Kesselpoint stammt aus dem Jahr 1969 und setzt keine Emissionskontingente
fest. Der Bebauungsplan wurde mittlerweile vielfach geändert, weite Teile des Geltungsbe-
reichs sind jedoch ohne Emissionskontingente.
Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass an den maßgeblichen Immission-
sorten um das Planungsgebiet, die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm [3] zu
weiten Teilen ausgeschöpft sind. Um dennoch Emissionskontingente im Rahmen der Bauleit-
planung festzusetzen, wird im vorliegenden Fall der zulässige Immissionsrichtwert um
10 dB(A) reduziert. Somit ist durch Schallemissionen, ausgehend vom Planungsgebiet, kein
relevanter Beitrag an den maßgeblichen Immissionsorten zu erwarten.
Tabelle 6: Einzuhaltende Immissionsrichtwerte an den untersuchten schutzbedürftigen Nutzungen

 Immissionsort Planwerte LPI
 Absenkung tags nachts
 Bez. Lage/Adresse
 IWR dB(A) dB(A)
 IO 01 Breslauer Str. 32, 83395 Freilassing -10 dB 50 35

 IO 02 Breslauer Str. 51, 83395 Freilassing -10 dB 60 60

 IO 03 Breslauer Str. 61, 83416 Freilassing -10 dB 60 60

 IO 04 Haberland 17, 83416 Saaldorf-Surheim -10 dB 45 30

 IO 05 Haberland 21, 83416 Saaldorf-Surheim -10 dB 50 35

 IO 06 Untereichet 13, 83395 Freilassing -10 dB 50 35

 IO 07 Untereichet 7, 83395 Freilassing -10 dB 50 35

 IO 08 Untereichet 3, 83395 Freilassing -10 dB 50 35

 IO 09 Untereichet 1A, 83395 Freilassing -10 dB 50 35

4.4 Basiskontingentierung

Die Ausbreitungsberechnungen werden mit dem EDV-Programm SoundPlan [8] durchgeführt.
Für die einzelnen Teilflächen innerhalb des Geltungsbereichs werden Flächenschallquellen
definiert. Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt gemäß DIN 45691 [5], berücksichtigt wird
ausschließlich das Abstandsmaß unter Ansatz einer Vollkugelausbreitung. Die angesetzten
Teilflächen können Karte 1 (vgl. Anlage 4) entnommen werden. Entsprechend den Vorgaben
der DIN 45691 werden Flächen im Plangebiet, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlos-
sen ist (z. B. öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen etc.), bei der Kontingentierung nicht
berücksichtigt. Das Abstandsmaß ∆Li,j für jede Teilfläche ergibt sich gemäß DIN 45691 zu:

 ∆ , = −10 ∙ lg ∑( 2 )
 4 , 
 
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mit
 Si: Flächengröße der betrachteten Teilfläche in m²
 si,j: horizontaler Abstand des Immissionsorts vom Schwerpunkt der Teilfläche in m
 ∑ ( ) = 
Die zulässigen Immissionsanteile der einzelnen Teilflächen sind von den tatsächlichen Umge-
bungsverhältnissen auf dem Schallausbreitungsweg unabhängig. Abschirmungen und Refle-
xionen werden erst bei der Verträglichkeitsprüfung für ein konkretes Vorhaben berücksichtigt.
Hierbei wird überprüft, ob der reale Betrieb den aus seinem Betriebsgrundstück resultierenden
zulässigen Immissionsanteil einhält.
Die Summe der Schallimmissionen aller auf einen Immissionsort einwirkenden Anlagen, dür-
fen die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [3] nicht überschreiten. Die immissionsseitig ein-
zuhaltenden Planwerte LPI sind gemäß DIN 45691 entsprechend nachfolgend dargestellter
Formel zu berechnen und auf ganze Dezibel gerundet anzugeben.
 , = 10 ∙ log (100,1∙ , − 100,1∙ , )

mit LGI: Immissionsrichtwert Gesamtbelastung
 Lvor: Teilpegel der Vorbelastung

An den ausgewählten, maßgebenden Immissionsorten ergeben sich die in Tabelle 6 aufge-
führten Planwerte LPI. Unter Maßgabe der Einhaltung der Planwerte LPI werden für die einzel-
nen Teilflächen folgende zulässige Emissionskontingente LEK ermittelt:
Tabelle 7: Emissionskontingente LEK

 Emissionskontingent Schallleistungspegel
 Fläche
 Teilfläche LEK,T LEK,N LW,T LW,N
 dB(A) dB(A) m² dB(A) dB(A)
 TF-1 61 46 6.887,0 99,4 84,4
 TF-2 56 41 7.034,3 94,5 79,5

Basierend auf den in Tabelle 7 dargestellten LEK erfolgt eine Ausbreitungsberechnung gemäß
DIN 45691 (Abstandsmaß bei Vollkugelausbreitung). Als Berechnungsergebnis erhält man die
mit den Emissionskontingenten LEK korrespondierenden Immissionskontingente LIK an den be-
trachteten Immissionsorten. In Tabelle 8 werden die Immissionskontingente LIK den Planwer-
ten LPI gegenübergestellt.

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Tabelle 8: Planwerte LPl, Immissionskontingente LIK und Pegeldifferenz LIK - LPl

 LPI LIK LIK – LPI
 Immissionsort tags nachts tags nachts tags nachts
 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB
 IO 01 50 35 36,0 21,0 -14,0 -14,0

 IO 02 60 60 53,3 38,3 -6,7 -21,7

 IO 03 60 60 43,0 28,0 -17,0 -32,0

 IO 04 45 30 39,2 24,2 -5,8 -5,8

 IO 05 50 35 49,8 34,8 -0,2 -0,2

 IO 06 50 35 42,6 27,6 -7,4 -7,4

 IO 07 50 35 43,0 28,0 -7,0 -7,0

 IO 08 50 35 42,0 27,0 -8,0 -8,0

 IO 09 50 35 41,7 26,7 -8,3 -8,3

Die Planwerte LPI werden an allen Immissionsorten eingehalten. Die Ergebnisse zeigen wei-
terhin, dass für das Plangebiet in Bezug auf die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 sowie IO 06
bis IO 09 höhere Immissionsbeiträge (und damit höhere Emissionskontingente) zulässig sind,
welche durch Zusatzkontingente planungsrechtlich gesichert werden können.

4.5 Zusatzkontingente

Aufbauend auf der Basiskontingentierung (siehe Kapitel 4.4) ist ersichtlich, dass das Plange-
biet in manchen Bereichen des Untersuchungsgebiets eine höhere Immissionswirkung (und
damit höhere Emissionskontingente) hervorrufen dürfte als diejenige, welche über die Ba-
siskontingentierung ermöglicht wird.

Ausgehend von einem definierten Bezugspunkt innerhalb des Plangebietes werden Rich-
tungssektoren über obere und untere Gradmaße aufgespannt. Für diese Richtungssektoren
werden Zusatzkontingente berechnet, welche die Basiskontingentierung immissionsseitig er-
höhen. In der vorliegenden Planung wurden insgesamt sechs Richtungssektoren für die Zu-
satzkontingentierung definiert.

In der nachfolgenden Abbildung sind der Sektorenbezugspunkt und die entsprechenden Sek-
toren für den Untersuchungsraum dargestellt. Der Referenzpunkt für die Ausweisung der Zu-
satzkontingente liegt bei X-Wert: 4572000,00 und Y-Wert: 5302500,00 im Koordinatensystem
Gauß Krüger Zone 4 (EPSG-Code 31468). In der nachstehenden Tabelle 9 werden die Grad-
maße der Sektorengrenzen sowie die angesetzten Zusatzkontingente LEK,zus zur Tag- und
Nachtzeit aufgelistet.

9629_03_B 14
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

Abbildung 2: Abgrenzung der Sektoren für die Zusatzkontingentierung und Sektor-Bezeichnung (freier
 Maßstab)

Tabelle 9: Sektoren für die Zusatzkontingentierung mit Bezeichnung, Sektorengrenzen und
 Zusatzkontingenten LEK,zus zur Tag- und Nachtzeit

 Sektorengrenzen Zusatzkontingent
 Sektor Anfang Ende LEK,zus,T LEK,zus,N
 ° (Grad) ° (Grad) dB dB
 A 10,0 50,0 0 0
 B 50,0 140,0 7,0 7,0
 C 140,0 190,0 14,0 14,0
 D 190,0 250,0 6,0 21,0
 E 250,0 300,0 17,0 32,0
 F 300,0 10,0 5,0 5,0

9629_03_B 15
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

In nachfolgender Tabelle werden die Immissionskontingente inkl. Zusatzkontingente (LIK,ges)
den Planwerten (LPI) und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenüber gestellt und die Diffe-
renzen gebildet.
Tabelle 10: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm IRW, Planwerte LPI, Immissionskontingente mit
 Zusatzkontingenten LIK,ges und Pegeldifferenzen

 IRW LPI LIK,ges LIK,ges – IRW LIK,ges – LPI
 Immissionsort Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB dB dB

 IO 01 60 45 50 35 50,0 35,0 -10,0 -10,0 -- --

 IO 02 70 70 60 60 59,3 59,3 -10,7 -10,7 -0,7 -0,7

 IO 03 70 70 60 60 60,0 60,0 -10,0 -10,0 -- --

 IO 04 55 40 45 30 44,2 29,2 -10,8 -10,8 -0,8 -0,8

 IO 05 60 45 50 35 49,8 34,8 -10,2 -10,2 -0,2 -0,2

 IO 06 60 45 50 35 49,6 34,6 -10,4 -10,4 -0,4 -0,4

 IO 07 60 45 50 35 50,0 35,0 -10,0 -10,0 -- --

 IO 08 60 45 50 35 49,0 34,0 -11,0 -11,0 -1,0 -1,0

 IO 09 60 45 50 35 48,7 33,7 -11,3 -11,3 -1,3 -1,3

Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [3] werden an allen Immissionsorten um mindestens
10 dB(A) unterschritten (LIK,ges – IRW). Am kritischen Immissionsort IO 05 werden die Immis-
sionsrichtwerte um 10,2 dB(A) unterschritten.

An den untersuchten Immissionsorten werden durch das Hinzukommen des neuen Gewerbe-
gebiets die Immissionsrichtwerte nicht wesentlich erhöht. Die Emissionskontingente LEK der
einzelnen Teilflächen 1 und 2 werden im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten
bzgl. Einwirkungsbereichen in der Umgebung des Plangebietes.

Zur Darstellung der Geräuschsituation in den Freibereichen wurden Schallimmissionspläne für
die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht erstellt (vgl. Anlage 4, Karte 2 und 3). Die Ausbrei-
tungsberechnung wurde entsprechend DIN 45961 durchgeführt und berücksichtigt die Zusatz-
kontingente. In Anlage 1 sind alle Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.

9629_03_B 16
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

5 Schalltechnische Untersuchung des Straßenverkehrs

Im Rahmen der 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ sollen die
Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf den umliegenden Straßen schalltechnisch unter-
sucht und beurteilt werden.
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf die umliegende Bestandsbebauung wird die 16. BIm-
SchV – Verkehrslärmschutzverordnung [12] herangezogen. Gemäß den Vorgaben der
16. BImSchV handelt es sich um eine wesentliche Änderung sobald die Beurteilungspegel an
den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 3 dB(A) erhöht werden oder auf mindes-
tens 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) ansteigen. Eine Änderung ist weiterhin wesentlich, wenn der
Beurteilungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.
Grundlage für die Beurteilung bilden die Verkehrszahlen für den Prognose - Null- und Planfall
der Verkehrsuntersuchung „Kesselpoint“ [14]. In nachfolgender Tabelle ist die Entwicklung der
Verkehrszahlen zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 11: Abgleich der Verkehrszahlen Prognose Nullfall - Planfall

 Straßenname DTV [Kfz/Tag]
 Nullfall Planfall Differenz
 Liegnitzer Str. 900 962 + 62
 Görlitzer Str. (Süd) 5.448 5.470 + 22
 Görlitzer Str. 5.454 5.494 + 40
 Surheimer Str. (Süd) 1.112 1.112 --
 Surheimer Str. (Nord) 6.400 6.440 + 40

Entsprechend den Ergebnissen der verkehrstechnischen Untersuchung ist mit keiner schall-
technisch relevanten Änderung der Geräuschsituation zu rechnen. Es werden Ausbreitungs-
berechnungen entsprechend den RLS-19 für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall
durchgeführt. Untersucht werden insgesamt 9 Immissionsorte im Untersuchungsraum.
Die Beurteilungspegel und Emissionskenndaten der untersuchten Straßenabschnitte sind den
Anlagen 2 und 3 dargestellt. Die Änderung des Beurteilungspegels liegt bei maximal 0,1 dB(A).
Mit der 32. Änderung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ ist mit keiner Änderung der Ge-
räuschsituation aufgrund des Straßenverkehrs zu rechnen. Maßnahmen zum Schallschutz
sind nicht notwendig.

9629_03_B 17
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

6 Textvorschläge für den Bebauungsplan

6.1 Festsetzungen

 (1) Die schalltechnische Untersuchung ACB-0721-9629/03 wird als Bestandteil des Be-
 bauungsplanes festgesetzt.
 (2) Lärmeinwirkung durch das Plangebiet auf die Umgebung
 a. Betriebe, Anlagen und Nutzungen sind nur zulässig, wenn deren von dem jeweili-
 gen gesamten Betriebsgrundstück abgestrahlten Schallemissionen die nachfol-
 gend genannten Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 vom Dezember 2006
 weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) über-
 schreiten.
 Fläche Emissionskontingent
 Teilfläche [m2] LEK,T LEK,N
 dB(A) dB(A)
 Teilfläche 1 6.887,0 61 46

 Teilfläche 2 7.034,3 56 41

 Der Referenzpunkt für die Ausweisung der Zusatzkontingente liegt bei X-Wert:
 4572000,00 und Y-Wert: 5302500,00 im Koordinatensystem Gauß Krüger Zone 4
 (EPSG-Code 31468). Um den definierten Referenzpunkt sind sechs Richtungs-
 sektoren aufgespannt, für welche sich die Emissionskontingente LEK nach nachfol-
 gender Tabelle um folgende Zusatzkontingente LEK,zus erhöhen.

 Sektorengrenzen Zusatzkontingent
 Sektor Anfang Ende LEK,zus,T LEK,zus,N
 ° (Grad) ° (Grad) dB dB
 A 10,0 50,0 0 0

 B 50,0 140,0 7,0 7,0

 C 140,0 190,0 14,0 14,0

 D 190,0 250,0 6,0 21,0

 E 250,0 300,0 17,0 32,0

 F 300,0 10,0 5,0 5,0

 b. Die Emissionskontingente LEK geben die zulässige, immissionswirksame Schallab-
 strahlung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. Die Emissionskontingente
 LEK beziehen sich auf die gesamte Grundstücksfläche. Ausgenommen sind hierbei
 Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (öffentliche Ver-
 kehrsflächen, Grünflächen). Die Flächen sind in der schalltechnischen Untersu-
 chung in ACB-0721-9629/03 Anlage 4, Karte 1 dargestellt.

9629_03_B 18
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

 c. Die Ermittlung der sich aus den maximal zulässigen flächenbezogenen Schallleis-
 tungspegel ergebenden Immissionskontingente LIK hat gemäß DIN 45691 vom De-
 zember 2006, Abschnitt 5, auf Basis der LEK und des Abstandsmaßes unter Ansatz
 einer Vollkugelausbreitung zu erfolgen.
 d. Der Nachweis der Einhaltung der Immissionskontingente LIK durch konkrete Vor-
 haben innerhalb der kontingentierten Teilflächen ist für Immissionsorte im Sinne
 von Nr. 2.3 der TA Lärm an den nächstgelegenen Baugrenzen oder Gebäudefas-
 saden der außerhalb des Plangebiets liegenden Nutzungen, in denen sich Fenster
 von schutzbedürftigen Räumen befinden oder auf Grund von Planungsrecht ent-
 stehen können, zu führen.
 e. Die Berechnung der Einwirkungen des konkreten Vorhabens hat nach den Rege-
 lungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu erfolgen.
 Die Einhaltung der LIK (und damit auch der LEK) ist gegeben, wenn der Beurtei-
 lungspegel Lr des konkreten Vorhabens an jedem zu betrachtenden Immissionsort
 kleiner oder gleich dem LIK ist (Lr ≤ LIK).

6.2 Begründung

Es ist zu gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die im Plangebiet zulässigen
Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles, nämlich der Ein-
haltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte, führen. Durch die Festsetzung von Emissi-
onskontingenten im Bebauungsplan kann dies gewährleistet und rechtlich umgesetzt werden.
Die Emissionskontingente LEK werden im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten in
Bezug auf die Einwirkbereiche in der Umgebung des Plangebietes. Die Emissionskontingente
LEK geben die zulässige Schallabstrahlung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. Das
Verfahren zur Bestimmung des Emissionskontingentes ist in der DIN 45691 geregelt. Die Höhe
der Emissionskontingente wird dabei durch umliegende schützenswerte Bebauung begrenzt.
In der schalltechnischen Untersuchung ACB-0721-9629/03 der ACCON GmbH vom
20.07.2021 wurden die schalltechnischen Auswirkungen des Plangebiets auf die Umgebung
untersucht. Auf Grundlage dieser Untersuchung wurden die Festsetzungen getroffen

9629_03_B 19
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

7 Zusammenfassung

Die Stadt Freilassung beabsichtigt die 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
„Kesselpoint“ im Norden der Gemarkung. Der Bebauungsplan setzt ein eingeschränktes Ge-
werbegebiet fest. Teil des Geltungsbereichs sind die Flurstücke Nr. 2024, 2024/1 sowie Teil-
flächen der Flurstücke Nr. 2025, 2025/2 und 2165. Die Flurstücke Nr. 2024/1 und 2165 sind
zum jetzigen Zeitpunkt bereits bebaut und werden gewerblich genutzt.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes wurde die Vorbelastung aus bereits bestehenden, umlie-
genden Industrie- und Gewerbegebieten schalltechnisch untersucht. Anschließend wurden
Emissionskontingente für das geplante Gewerbegebiet entsprechend der DIN 45691 [5] be-
rechnet. Zusätzlich zu den Emissionskontingenten wurden Zusatzkontingente für sechs Rich-
tungssektoren ausgewiesen.
Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [3] werden an allen untersuchten Immissionsorten um
mindestens 10 dB(A) unterschritten. Durch das geplante Gewerbegebiet ist somit kein rele-
vanter Beitrag zur Geräuschbelastung an den umliegenden, schutzbedürftigen Nutzungen zu
erwarten. Die Emissionskontingente LEk der untersuchten Teilflächen sind im Bebauungsplan
verbindlich festzusetzen und gelten bzgl. den Einwirkungsbereichen in der Umgebung des
Plangebietes.
Weiterhin wurden die Auswirkungen auf den Straßenverkehr schalltechnisch untersucht und
beurteilt. Grundlage bilden die Verkehrszahlen der Verkehrsuntersuchung „Kesselpoint“ für
den Prognose-Planfall und Prognose-Nullfall. Die Berechnungen ergaben, dass sich die Ge-
räuschsituation aufgrund des Straßenverkehrs mit Aufstellung des Bebauungsplans nicht än-
dert.

Augsburg, 20.07.2021
ACCON GmbH

B.Sc. Sebastian Hagenah

9629_03_B 20
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Geräuschkontingentierung
Anlage 2 Beurteilungspegel Straßenverkehr – Prognose-Nullfall
Anlage 3 Beurteilungspegel Straßenverkehr – Prognose-Planfall
Anlage 4 Karten

9629_03_B I
Anlage 1
 Schalltechnische Untersuchung Kesselpoint 32. Änderung
 Geräuschkontingentierung

 Kontingentierung für: Tageszeitraum
 Immissionsort 1 2 3 4 5 6 7 8 9
 Gesamtimmissionswert L(GI) 60,0 70,0 70,0 55,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0
 Geräuschvorbelastung L(vor) -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0
 Planwert L(PI) 50,0 60,0 60,0 45,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0

 Teilpegel
 Teilfläche Größe [m²] 1 2 3 4 5 6 7 8 9
 TF 1 6887,0 34,9 53,1 42,5 38,1 45,7 40,0 40,2 39,4 39,3
 TF 2 7034,3 29,7 39,9 34,0 32,7 47,6 39,1 39,8 38,5 38,1
 Immissionskontingent L(IK) 36,0 53,3 43,0 39,2 49,8 42,6 43,0 42,0 41,7
 Unterschreitung 14,0 6,7 17,0 5,8 0,2 7,4 7,0 8,0 8,3

 ACCON GmbH - Büro Augsburg - Provinostr. 53 - 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Anlage 1
 Schalltechnische Untersuchung Kesselpoint 32. Änderung
 Geräuschkontingentierung

 Kontingentierung für: Nachtzeitraum
 Immissionsort 1 2 3 4 5 6 7 8 9
 Gesamtimmissionswert L(GI) 45,0 70,0 70,0 40,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0
 Geräuschvorbelastung L(vor) -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0
 Planwert L(PI) 35,0 60,0 60,0 30,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0

 Teilpegel
 Teilfläche Größe [m²] 1 2 3 4 5 6 7 8 9
 TF 1 6887,0 19,9 38,1 27,5 23,1 30,7 25,0 25,2 24,4 24,3
 TF 2 7034,3 14,7 24,9 19,0 17,7 32,6 24,1 24,8 23,5 23,1
 Immissionskontingent L(IK) 21,0 38,3 28,0 24,2 34,8 27,6 28,0 27,0 26,7
 Unterschreitung 14,0 21,7 32,0 5,8 0,2 7,4 7,0 8,0 8,3

 ACCON GmbH - Büro Augsburg - Provinostr. 53 - 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Anlage 1
 Schalltechnische Untersuchung Kesselpoint 32. Änderung
 Geräuschkontingentierung

 Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan:
 Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L{EK} nach DIN45691 weder tags (6:00 - 22:00 Uhr) noch
 nachts (22:00 - 6:00 Uhr) überschreiten.

 Emissionskontingente
 Teilfläche L(EK),T L(EK),N
 TF 1 61 46
 TF 2 56 41

 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5.

 ACCON GmbH - Büro Augsburg - Provinostr. 53 - 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Anlage 1
 Schalltechnische Untersuchung Kesselpoint 32. Änderung
 Geräuschkontingentierung

 Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan:
 Für in den im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis # liegende Immissionsorte darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN45691 das Emissionskontingent L{EK} der einzelnen
 Teilflächen durch L{EK}+L{EK,zus} ersetzt werden

 Referenzpunkt
 X Y
 4572000,00 5302500,00

 F A
 Sektoren mit Zusatzkontingenten
 Sektor Anfang Ende EK,zus,T EK,zus,N
 A 10,0 50,0 0 0
 B 50,0 140,0 7 7
 C 140,0 190,0 14 14
 D 190,0 250,0 6 21
 E
 E 250,0 300,0 17 32
 B
 F 300,0 10,0 5 5

 D

 C

 ACCON GmbH - Büro Augsburg - Provinostr. 53 - 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Prognose-Nullfall 2030
 Rechenlaufinformation Straßenverkehr

 Projektbeschreibung

 Projekttitel: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des
 Bebauungsplans "Kesselpoint"
 Projekt Nr.: 9629
 Projektbearbeiter: SeHa
 Auftraggeber: Stadt Freilassing

 Beschreibung:

 Rechenlaufbeschreibung

 Rechenart: Einzelpunkt Schall
 Titel: beurteilungspegel Prognose-Nullfall
 Gruppe
 Laufdatei: RunFile.runx
 Ergebnisnummer: 4
 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8)
 Berechnungsbeginn: 20.07.2021 08:58:23
 Berechnungsende: 20.07.2021 08:58:34
 Rechenzeit: 00:04:422 [m:s:ms]
 Anzahl Punkte: 9
 Anzahl berechneter Punkte: 9
 Kernel Version: SoundPLAN 8.2 (16.07.2021) - 32 bit

 Rechenlaufparameter

 Reflexionsordnung 2
 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m
 Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m
 Suchradius 5000 m
 Filter: dB(A)
 Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB
 Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Ja

 Richtlinien:
 Straße: RLS-19
 Rechtsverkehr
 Emissionsberechnung nach: RLS-19
 Reflexionsordnung begrenzt auf : 2
 Reflexionsverluste gemäß Richtlinie verwenden
 Seitenbeugung: ausgeschaltet
 Minderung
 Bewuchs: Benutzerdefiniert
 Bebauung: Benutzerdefiniert
 Industriegelände: Benutzerdefiniert

 Bewertung: 16.BImSchV 2020 /VLärmSchR 97 - Vorsorge
 Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Prognose-Nullfall 2030
 Rechenlaufinformation Straßenverkehr
 Geometriedaten

 Situation2 - Prognose - Nullfall.sit 09.07.2021 11:23:26
 - enthält:
 Gebäude.geo 08.07.2021 16:08:40
 Geltungsbereich.geo 07.07.2021 10:16:46
 Immissionsorte Straße.geo 08.07.2021 16:08:40
 Prognose-Nullfall.geo 08.07.2021 16:53:12
 Rechengebiet.geo 08.07.2021 15:51:12
 RDGM0003.dgm 08.07.2021 14:59:24

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Prognose-Nullfall 2030
 Beurteilungspegel Straßenverkehr

 Legende
 Immissionsort Name des Immissionsorts
 Nutzung Gebietsnutzung
 SW Stockwerk
 HR Richtung
 IGW,T dB(A) Immissionsgrenzwert Tag
 IGW,N dB(A) Immissionsgrenzwert Nacht
 LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag
 LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht
 LrT,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT
 LrN,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Prognose-Nullfall 2030
 Beurteilungspegel Straßenverkehr
Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff

 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB
Görlitzer Str. 2 GE EG O 69 59 65,3 57,0 --- ---
 1.OG 69 59 65,4 57,1 --- ---
Görlitzer Str. 2a GE EG SO 69 59 63,0 54,9 --- ---
 1.OG 69 59 64,3 56,1 --- ---
 2.OG 69 59 64,4 56,2 --- ---
Görlitzer Str. 3 GE EG N 69 59 66,7 58,6 --- ---
 1.OG 69 59 66,6 58,4 --- ---
Görlitzer Str. 9-11 GE EG W 69 59 62,8 54,7 --- ---
 1.OG 69 59 63,7 55,6 --- ---
Surheimer Str. 11 MI EG O 64 54 61,5 51,2 --- ---
 1.OG 64 54 60,6 50,2 --- ---
Surheimer Str. 13 MI EG O 64 54 61,6 51,3 --- ---
 1.OG 64 54 60,7 50,4 --- ---
Surheimer Str. 33 GE EG O 69 59 60,0 50,3 --- ---
 1.OG 69 59 60,3 50,8 --- ---
 2.OG 69 59 60,3 50,9 --- ---
Surheimer Str. 33 GE EG N 69 59 63,4 55,2 --- ---
 1.OG 69 59 63,9 55,7 --- ---
 2.OG 69 59 64,0 55,7 --- ---
Untereichet 2 MI EG O 64 54 63,7 55,4 --- 1,4
 1.OG 64 54 64,1 55,8 0,1 1,8

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Emissionskenndaten Straßenverkehr Anlage 2
 Prognose-Nullfall 2030

 Legende

 Straße Straßenname
 DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr
 M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich
 M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich
 vPkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich
 vLkw1 Tag km/h Geschwindigkeit Lkw1 im Zeitbereich
 pLkw1 Tag % Prozent Lkw1 im Zeitbereich
 pLkw1 Nacht % Prozent Lkw1 im Zeitbereich
 pLkw2 Tag % Prozent Lkw2 im Zeitbereich
 pLkw2 Nacht % Prozent Lkw2 im Zeitbereich
 Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle)
 L'w Tag dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich
 L'w Nacht dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Emissionskenndaten Straßenverkehr Anlage 2
 Prognose-Nullfall 2030

 Straße DTV M M vPkw vLkw1 pLkw1 pLkw1 pLkw2 pLkw2 Steigung L'w L'w
 Tag Nacht Tag Tag Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
 Kfz/24h Kfz/h Kfz/h km/h km/h % % % % % dB(A) dB(A)
Görlitzer Straße - Süd 5448 318 45 50 50,00 5,66 8,89 5,66 6,67 -0,8 80,05 71,95
Görlitzer Straße 5448 318 45 50 50,00 5,66 8,89 5,97 6,67 1,3 80,10 71,95
Liegnitzer Straße 888 51 9 50 50,00 11,76 11,11 7,84 11,11 -0,3 72,85 65,69
Surheimer Straße - Süd 1120 66 8 50 50,00 3,03 0,00 4,55 0,00 -0,4 72,83 62,47
Surheimer Straße - Nord 6408 375 51 50 50,00 5,87 9,80 5,33 5,88 -1,1 80,73 72,44

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 3

 Prognose-Planfall 2030
 Rechenlaufinformation Straßenverkehr

 Projektbeschreibung

 Projekttitel: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des
 Bebauungsplans "Kesselpoint"
 Projekt Nr.: 9629
 Projektbearbeiter: SeHa
 Auftraggeber: Stadt Freilassing

 Beschreibung:

 Rechenlaufbeschreibung

 Rechenart: Einzelpunkt Schall
 Titel: beurteilungspegel Prognose-Planfall
 Gruppe
 Laufdatei: RunFile.runx
 Ergebnisnummer: 5
 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8)
 Berechnungsbeginn: 20.07.2021 09:00:00
 Berechnungsende: 20.07.2021 09:00:10
 Rechenzeit: 00:04:219 [m:s:ms]
 Anzahl Punkte: 9
 Anzahl berechneter Punkte: 9
 Kernel Version: SoundPLAN 8.2 (16.07.2021) - 32 bit

 Rechenlaufparameter

 Reflexionsordnung 2
 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m
 Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m
 Suchradius 5000 m
 Filter: dB(A)
 Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB
 Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Ja

 Richtlinien:
 Straße: RLS-19
 Rechtsverkehr
 Emissionsberechnung nach: RLS-19
 Reflexionsordnung begrenzt auf : 2
 Reflexionsverluste gemäß Richtlinie verwenden
 Seitenbeugung: ausgeschaltet
 Minderung
 Bewuchs: Benutzerdefiniert
 Bebauung: Benutzerdefiniert
 Industriegelände: Benutzerdefiniert

 Bewertung: 16.BImSchV 2020 /VLärmSchR 97 - Vorsorge
 Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 3

 Prognose-Planfall 2030
 Rechenlaufinformation Straßenverkehr
 Geometriedaten

 Situation2 - Prognose - Planfall.sit09.07.2021 11:22:08
 - enthält:
 Gebäude.geo 08.07.2021 16:08:40
 Geltungsbereich.geo 07.07.2021 10:16:46
 Immissionsorte Straße.geo 08.07.2021 16:08:40
 Prognose-Planfall.geo 09.07.2021 11:22:08
 Rechengebiet.geo 08.07.2021 15:51:12
 RDGM0003.dgm 08.07.2021 14:59:24

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 3

 Prognose-Planfall 2030
 Beurteilungspegel Straßenverkehr

 Legende
 Immissionsort Name des Immissionsorts
 Nutzung Gebietsnutzung
 SW Stockwerk
 HR Richtung
 IGW,T dB(A) Immissionsgrenzwert Tag
 IGW,N dB(A) Immissionsgrenzwert Nacht
 LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag
 LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht
 LrT,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT
 LrN,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 3

 Prognose-Planfall 2030
 Beurteilungspegel Straßenverkehr
Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff

 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB
Görlitzer Str. 2 GE EG O 69 59 65,3 57,0 --- ---
 1.OG 69 59 65,4 57,1 --- ---
Görlitzer Str. 2a GE EG SO 69 59 63,0 54,9 --- ---
 1.OG 69 59 64,3 56,1 --- ---
 2.OG 69 59 64,4 56,2 --- ---
Görlitzer Str. 3 GE EG N 69 59 66,8 58,6 --- ---
 1.OG 69 59 66,6 58,4 --- ---
Görlitzer Str. 9-11 GE EG W 69 59 62,8 54,7 --- ---
 1.OG 69 59 63,7 55,6 --- ---
Surheimer Str. 11 MI EG O 64 54 61,5 51,2 --- ---
 1.OG 64 54 60,6 50,2 --- ---
Surheimer Str. 13 MI EG O 64 54 61,6 51,3 --- ---
 1.OG 64 54 60,7 50,4 --- ---
Surheimer Str. 33 GE EG O 69 59 60,0 50,3 --- ---
 1.OG 69 59 60,3 50,8 --- ---
 2.OG 69 59 60,3 50,9 --- ---
Surheimer Str. 33 GE EG N 69 59 63,4 55,2 --- ---
 1.OG 69 59 64,0 55,7 --- ---
 2.OG 69 59 64,0 55,7 --- ---
Untereichet 2 MI EG O 64 54 63,7 55,4 --- 1,4
 1.OG 64 54 64,2 55,8 0,2 1,8

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Emissionskenndaten Straßenverkehr Anlage 3
 Prognose-Planfall 2030

 Legende

 Straße Straßenname
 DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr
 M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich
 M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich
 vPkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich
 vLkw1 Tag km/h Geschwindigkeit Lkw1 im Zeitbereich
 pLkw1 Tag % Prozent Lkw1 im Zeitbereich
 pLkw1 Nacht % Prozent Lkw1 im Zeitbereich
 pLkw2 Tag % Prozent Lkw2 im Zeitbereich
 pLkw2 Nacht % Prozent Lkw2 im Zeitbereich
 Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle)
 L'w Nacht dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich
 L'w Tag dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Emissionskenndaten Straßenverkehr Anlage 3
 Prognose-Planfall 2030

 Straße DTV M M vPkw vLkw1 pLkw1 pLkw1 pLkw2 pLkw2 Steigung L'w L'w
 Tag Nacht Tag Tag Tag Nacht Tag Nacht Nacht Tag
 Kfz/24h Kfz/h Kfz/h km/h km/h % % % % % dB(A) dB(A)
Görlitzer Straße - Süd 5480 320 45 50 50,00 5,94 8,89 5,62 6,67 -0,8 71,95 80,10
Görlitzer Straße 5480 320 45 50 50,00 5,62 8,89 5,94 6,67 1,3 71,95 80,12
Liegnitzer Straße 960 55 10 50 50,00 10,91 10,00 7,27 10,00 -0,3 65,95 73,04
Surheimer Straße - Süd 1120 66 8 50 50,00 3,03 0,00 4,55 0,00 -0,4 62,47 72,83
Surheimer Straße - Nord 6456 378 51 50 50,00 5,82 9,80 5,29 5,88 -1,1 72,44 80,76

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
4571750 4572000 4572250 4572500
 Auftraggeber: Stadt Freilassing
 Projekt: Schalltechnische Untersuchung
 zur 32. Änderung und Erweiterung des
 Bebauungsplans "Kesselpoint"
 Projekt-Nr. 9629
 IO 4
 Karte
5302750

 5302750
 Lauf
 1

 ene
 r
 Str.
 IO 6

 IO 5 Lageplan
 IO 7
5302500

 5302500
 TF 2 IO 8
 TF 1 IO 9

 Surheim
 IO 3 Bearbeiter: SeHa

 er Str.
 IO 2 Erstellt am: 20.07.2021
 Bearbeitet mit SoundPLAN 8.2, Update 16.07.2021

 Zeichenerklärung
 Gebäude
 Immissionsort
 Teilflächen
 Straße
 Straßenachse
5302250

 5302250
 Geltungsbereich

 r Str.
 Görlitze

 Maßstab 1:3500
 0 30 60 120 180 240
 Bres

 m
 laue
 r

 IO 1
 Str.
5302000

 5302000
 ACCON GmbH
 Büro Augsburg
 Provinostraße 52
 86153 Augsburg
 4571750 4572000 4572250 4572500
4571750 4572000 4572250 4572500
 Auftraggeber: Stadt Freilassing
 Projekt: Schalltechnische Untersuchung
 zur 32. Änderung und Erweiterung des
 Bebauungsplans "Kesselpoint"
 Projekt-Nr. 9629

 Karte
5302750

 5302750
 2
 Geräuschkontingentierung
 Ausbreitungsberechnung nach DIN 45691

 Beurteilungszeitraum Tag
5302500

 5302500
 TF 2
 TF 1

 Bearbeiter: SeHa
 Erstellt am: 20.07.2021
 Bearbeitet mit SoundPLAN 8.2, Update 16.07.2021

 Pegelwerte LrT Zeichenerklärung
 in dB(A) Gebäude

 < 35 Teilfläche
 35 - 40 Straße
 40 - 45
 Straßenachse
 45 - 50
 50 - 55 Geltungsbereich
5302250

 5302250
 55 - 60
 60 - 65
 65 - 70
 70 - 75
 75 - 80
 >= 80

 Maßstab 1:3500
 0 30 60 120 180 240
 m
5302000

 5302000
 ACCON GmbH
 Büro Augsburg
 Provinostraße 52
 86153 Augsburg
 4571750 4572000 4572250 4572500
4571750 4572000 4572250 4572500
 Auftraggeber: Stadt Freilassing
 Projekt: Schalltechnische Untersuchung
 zur 32. Änderung und Erweiterung des
 Bebauungsplans "Kesselpoint"
 Projekt-Nr. 9629

 Karte
5302750

 5302750
 3
 Geräuschkontingentierung
 Ausbreitungsberechnung nach DIN 45691

 Beurteilungszeitraum Nacht
5302500

 5302500
 TF 2
 TF 1

 Bearbeiter: SeHa
 Erstellt am: 20.07.2021
 Bearbeitet mit SoundPLAN 8.2, Update 16.07.2021

 Pegelwerte LrN Zeichenerklärung
 in dB(A) Gebäude

 < 35 Teilfläche
 35 - 40 Straße
 40 - 45
 Straßenachse
 45 - 50
 50 - 55 Geltungsbereich
5302250

 5302250
 55 - 60
 60 - 65
 65 - 70
 70 - 75
 75 - 80
 >= 80

 Maßstab 1:3500
 0 30 60 120 180 240
 m
5302000

 5302000
 ACCON GmbH
 Büro Augsburg
 Provinostraße 52
 86153 Augsburg
 4571750 4572000 4572250 4572500
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