Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" in der Stadt Freilassing
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Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ in der Stadt Freilassing Beteiligungsvermerk Verfahrensschritt FR Dok.Nr. 6 von insgesamt 8 Hagenah, Sebastian Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 20.07.2021 ACCON GmbH • Provinostraße 52 • 86153 Augsburg• Telefon 0 821 / 45 59 65-0 • info@accon.de • www.accon.de Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 • Messstelle nach § 29b BImSchG • Güteprüfstelle
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Titel: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ in der Stadt Freilassing Auftraggeber: Stadt Freilassing Münchener Str. 15 D- 83395 Freilassing Auftragnehmer: ACCON GmbH – Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg Telefon 0821 / 455 965 – 0 augsburg@accon.de www.accon.de Auftrag vom: 11.05.2021 Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Umfang: 20 Seiten und 4 Anlagen Datum: 20.07.2021 Bearbeiter: B.Sc. Sebastian Hagenah sebastian.hagenah@acccon.de Telefon 0821 / 455 965 - 12 Diese Unterlage ist für den Auftraggeber bestimmt und darf nur insgesamt kopiert und verwendet werden. Bei Veröffentlichung dieser Unterlage (auch auszugsweise) hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die veröffentlichten Inhalte keine datenschutzrechtlichen Bestimmunen verletzen. 9629_03_B 2
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Inhalt Quellenverzeichnis .......................................................................................... 4 1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................... 5 2 Herangezogene Beurteilungsgrundlagen ................................................. 6 2.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ................................................................ 6 2.2 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) ................................................... 6 2.3 DIN 45691 - Geräuschkontingentierung ................................................................ 7 2.4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm ................................. 8 3 Örtliche Gegebenheiten ............................................................................ 10 4 Geräuschkontingentierung ....................................................................... 11 4.1 Allgemein .............................................................................................................. 11 4.2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte ........................................................ 11 4.3 Vorbelastung......................................................................................................... 12 4.4 Basiskontingentierung ......................................................................................... 12 4.5 Zusatzkontingente ................................................................................................ 14 5 Schalltechnische Untersuchung des Straßenverkehrs ......................... 17 6 Textvorschläge für den Bebauungsplan ................................................. 18 6.1 Festsetzungen ...................................................................................................... 18 6.2 Begründung .......................................................................................................... 19 7 Zusammenfassung .................................................................................... 20 Anlagenverzeichnis .......................................................................................... I 9629_03_B 3
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Quellenverzeichnis [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzge- setz, BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist [2] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) [3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) [4] DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: All- gemeines Berechnungsverfahren", Oktober 1999 [5] DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 [6] DIN-18005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Pla- nung", Juli 2002 [7] Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren - schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 [8] SoundPlan, EDV-Programm zur Berechnung von Lärmimmissionen im Freien, Version 8.2 – Update 01.07.2021, SoundPlan GmbH, Backnang [9] Vorentwurf, 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“, Büro für Bauleitplanung Josef Brüderl, Bearbeitungsstand 20.07.2021 [10] Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsraum, Bauverwaltung Stadt Freilas- sing, E-Mail-Verkehr Mai/Juni 2021 [11] Schalltechnische Untersuchung, Errichtung einer Lagerhalle BA 16 der Hawle Armatu- ren GmbH im Bebauungsplan Kesselpoint der Stadt Freilassing, Müller-BBM, 21.01.2009 [12] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 04. November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert worden ist [13] „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-19", Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Ausgabe 2019 [14] Verkehrsuntersuchung zur 32. Änderung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ in Freilas- sing, gevas humberg & partner, Juni 2021 9629_03_B 4
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Freilassung beabsichtigt die 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ im Norden der Gemarkung. Der Bebauungsplan setzt ein eingeschränktes Ge- werbegebiet fest. Teil des Geltungsbereichs sind die Flurstücke Nr. 2024, 2024/1 sowie Teil- flächen der Flurstücke Nr. 2025, 2025/2 und 2165. Die Flurstücke Nr. 2024/1 und 2165 sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits bebaut und werden gewerblich genutzt. Der Geltungsbereich grenzt im Norden an ein Wohngebäude im Außenbereich. Im Westen und Norden schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Süden und Osten grenzt der Geltungsbereich an Gewerbe- und Industriegebiete, weiter westlich befindet sich beste- hende Wohnbebauung. Hinsichtlich des Immissionsschutzes sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Emissions- kontingente entsprechend DIN 45691 [5] für das geplante Gewerbegebiet zu berechnen. Hier- bei ist die Vorbelastung durch bestehende Gewerbebetriebe im Untersuchungsraum zu be- rücksichtigen. Die ACCON GmbH wurde mit der Durchführung der schalltechnischen Untersuchung betraut. Im vorliegenden Bericht werden Vorgehensweise sowie Ergebnisse der schalltechnischen Un- tersuchung zusammenfassend dargestellt. 9629_03_B 5
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 2 Herangezogene Beurteilungsgrundlagen 2.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau Die Belange des Schallschutzes im Rahmen der Bauleitplanung werden durch die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau [6] konkretisiert. Die DIN18005 gibt in Beiblatt 1 [7] Orientierungs- werte bei der Ausweisung von Baugebieten vor. Hierbei handelt es sich nicht um strenge Grenzwerte, sondern um einen Anhalt ab wann der Schallschutz einen wichtigen Abwägungs- sachverhalt im Rahmen der Bauleitplanung darstellt. Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind in folgender Tabelle dargestellt. Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Beiblatt 1 [7] Nutzungsart Orientierungswerte tags nachts dB reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhaus- 50 35 / 40 gebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 55 40 / 45 und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55 besondere Wohngebiete (WB) 60 40 / 45 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 45 / 50 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 50 / 55 sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, 45 bis 65 35 bis 65 je nach Nutzungsart Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Frei- zeitlärm) werden entsprechend der DIN 18005 einzeln für sich betrachtet und mit den Orien- tierungswerten verglichen. Eine Gesamtlärmbetrachtung findet gemäß DIN 18005 nicht statt. Die DIN 18005 beinhaltet keine Verfahren die Schallimmissionen an den maßgebenden Im- missionsorten zu ermittelten, sondern verweist auf andere schalltechnische Regelwerke (z. B. Gewerbe -> Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [3]). 2.2 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die basierend auf § 43 des BImSchG [1] erlassene 16. BImSchV [12], konkretisiert § 41 des BImSchG. Die Verordnung setzt die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentli- chen Straßen und Schienenwegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräu- sche fest und regelt das Verfahren für die Berechnung der Beurteilungspegel am Immissions- ort. Nach § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV ist deren Anwendbarkeit auf den (Neu-) Bau oder die wesentliche Änderung der o.g. Verkehrswege beschränkt. 9629_03_B 6
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV setzt zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umweltein- wirkungen durch Geräusche, Immissionsgrenzwerte für den Beurteilungspegel fest. Die Im- missionsgrenzwerte dürfen beim Bau oder der wesentlichen Änderung, d. h. im Rahmen der Lärmvorsorge, nicht überschritten werden. Die Grenzwerte greifen die unterschiedlichen Nut- zungsarten der Baunutzungsverordnung [2] auf und betragen. Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung [12] Nutzungsart Immissionsgrenzwerte tags nachts dB Gewerbegebiete 69 59 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete und Urbane Ge- 64 54 biete Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsge- 59 49 biete Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47 Nach § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV ist eine Änderung wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeug- verkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich er- weitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu än- dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist weiterhin wesentlich, wenn der Beurteilungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird. 2.3 DIN 45691 - Geräuschkontingentierung Aus schalltechnischer Sicht ist bei der Bauleitplanung und der rechtlichen Umsetzung zu ge- währleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Dazu ist in der Planung ein Konzept für die Verteilung der an den maßgeblichen Immissionsorten für das Plangebiet insgesamt zur Verfügung stehenden Geräuschanteile zu entwickeln. Ein Instrument dies zu gewährleisten und rechtlich umzusetzen ist die Festsetzung von Ge- räuschkontingenten. Die Emissionskontingente LEK werden im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten in Bezug auf Einwirkungsbereiche in der Umgebung des Plangebietes. Die Emissionskontingente LEK geben die zulässige Schallabstrahlung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. 9629_03_B 7
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Das Verfahren zur Geräuschkontingentierung und zur Bestimmung der flächenbezogenen Schallleistung der Teilflächen ist in der DIN 45691 – Geräuschkontingentierung [5] geregelt. Die Norm DIN 45691 legt das Verfahren und eine einheitliche Terminologie als fachliche Grundlagen zur Geräuschkontingentierung in Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen für Industrie- oder Gewerbegebiete und auch für Sondergebiete fest und gibt rechtliche Hinweise für die Umsetzung. 2.4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräu- sche dient die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm [3]). Sie gilt für genehmigungsbe- dürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Für die Summe der Geräuscheinwirkungen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieanlagen (Vorbelastung) und den Geräuschen geplanter Anlagen gelten die Immissionsrichtwerte der folgenden Tabelle. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Nr. 6.1 Tabelle 4: Nutzungsart Immissionsgrenzwerte tags nachts dB a) Industriegebieten 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Urbane Gebiete 63 50 d) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60 45 e) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 40 f) Reine Wohngebiete 50 35 g) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: • tags 06:00 – 22:00 Uhr • nachts 22:00 – 06:00 Uhr. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B. 01:00 bis 02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. 9629_03_B 8
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten (Spitzenpegelkrite- rium). Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels sind folgende Zuschläge zu berücksichtigen: • Für nachfolgend aufgeführte Zeiten ist in Gebieten nach Tabelle 3, Buchstaben e bis g bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 dB zu berücksichtigen: an Werktagen 06:00 – 07:00 Uhr, 20:00 – 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 06:00 – 09:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr, 20:00 – 22:00 Uhr. • Für die Teilzeiten, in denen aus den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT von (je nach Auffälligkeit) 3 oder 6 dB anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist KT = 0 dB. • Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist ein Zuschlag für Impulshaltigkeit KI von (je nach Störwirkung) 3 oder 6 dB anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist KI = 0 dB. 9629_03_B 9
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 3 Örtliche Gegebenheiten Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Stadt Freilassing, der Bebauungsplan setzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Der östliche Bereich des Planungsgebiets ist bereits bebaut und wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die Firma Hawle genutzt. Im Westen, Süden und Osten schließen sich weitere Gewerbe- und Industriegebiete an den Geltungsbereich an. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an landwirtschaftlich genutzte Flä- chen sowie ein Wohngebäude im Außenbereich, dessen Schutzbedürftigkeit entsprechend ei- nem Mischgebiet angesetzt wird. Weiter östlich befindet sich Wohnbebauung, die als Misch- gebiet eingestuft werden kann. Die Lage des Geltungsbereichs ist schematisch in nachfolgen- der Abbildung dargestellt. Abbildung 1: Lage des Planungsgebiets (Quelle: www.openstreetmaps.org) 9629_03_B 10
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 4 Geräuschkontingentierung 4.1 Allgemein Bei der Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete, ist aus schalltechnischer Sicht zu gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzziels führen (Einhaltung der maßgebenden Immis- sionsrichtwerte). Ein Instrument dies zu gewährleisten und rechtlich umzusetzen ist die Fest- setzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan. Die Emissionskontingente LEK wer- den im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten bzgl. Einwirkungsbereichen in der Umgebung des Plangebietes. Die Emissionskontingente LEK geben die zulässige Schallab- strahlung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. Das Verfahren zur Bestimmung des Emissionskontingentes ist in der DIN 45691 [5] geregelt. Die Höhe der Emissionskontingente wird dabei durch umliegende, schützenswerte Bebauung begrenzt. Die Immissionsrichtwerte gelten für die Summe der Geräuschimmissionen aller auf einen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Anlagen. Daher müssen im vorliegenden Fall bestehende gewerbliche Anlagen berücksichtigt werden. 4.2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte Die Höhe der Emissionskontingente wird durch umliegende schützenswerte Bebauung be- grenzt. In nachfolgender Tabelle sind die schutzbedürftigen Nutzungen (Immissionsorte) so- wie deren Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm [3] zusammenfassend dargestellt. Die Lage der Immissionsorte und des Planungsgebiets ist in Anlage 4, Karte 1 dargestellt. Tabelle 5: Maßgebende Immissionsorte und Immissionsrichtwerte Immissionsort Immissionsrichtwerte tags nachts Bez. Lage/Adresse Nutzung dB(A) dB(A) IO 01 Breslauer Str. 32, 83395 Freilassing MI 60 45 IO 02 Breslauer Str. 51, 83395 Freilassing GI 70 70 IO 03 Breslauer Str. 61, 83416 Freilassing GI 70 70 IO 04 Haberland 17, 83416 Saaldorf-Surheim WA 55 40 IO 05 Haberland 21, 83416 Saaldorf-Surheim MI 60 45 IO 06 Untereichet 13, 83395 Freilassing MI 60 45 IO 07 Untereichet 7, 83395 Freilassing MI 60 45 IO 08 Untereichet 3, 83395 Freilassing MI 60 45 IO 09 Untereichet 1A, 83395 Freilassing MI 60 45 9629_03_B 11
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 4.3 Vorbelastung Um das Planungsgebiet herum befinden sich mehrere Gewerbe- und Industriegebiete, welche im rechtskräftigen Bebauungsplan „Kesselpoint“ [10] festgesetzt sind. Der ursprüngliche Be- bauungsplan Kesselpoint stammt aus dem Jahr 1969 und setzt keine Emissionskontingente fest. Der Bebauungsplan wurde mittlerweile vielfach geändert, weite Teile des Geltungsbe- reichs sind jedoch ohne Emissionskontingente. Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass an den maßgeblichen Immission- sorten um das Planungsgebiet, die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm [3] zu weiten Teilen ausgeschöpft sind. Um dennoch Emissionskontingente im Rahmen der Bauleit- planung festzusetzen, wird im vorliegenden Fall der zulässige Immissionsrichtwert um 10 dB(A) reduziert. Somit ist durch Schallemissionen, ausgehend vom Planungsgebiet, kein relevanter Beitrag an den maßgeblichen Immissionsorten zu erwarten. Tabelle 6: Einzuhaltende Immissionsrichtwerte an den untersuchten schutzbedürftigen Nutzungen Immissionsort Planwerte LPI Absenkung tags nachts Bez. Lage/Adresse IWR dB(A) dB(A) IO 01 Breslauer Str. 32, 83395 Freilassing -10 dB 50 35 IO 02 Breslauer Str. 51, 83395 Freilassing -10 dB 60 60 IO 03 Breslauer Str. 61, 83416 Freilassing -10 dB 60 60 IO 04 Haberland 17, 83416 Saaldorf-Surheim -10 dB 45 30 IO 05 Haberland 21, 83416 Saaldorf-Surheim -10 dB 50 35 IO 06 Untereichet 13, 83395 Freilassing -10 dB 50 35 IO 07 Untereichet 7, 83395 Freilassing -10 dB 50 35 IO 08 Untereichet 3, 83395 Freilassing -10 dB 50 35 IO 09 Untereichet 1A, 83395 Freilassing -10 dB 50 35 4.4 Basiskontingentierung Die Ausbreitungsberechnungen werden mit dem EDV-Programm SoundPlan [8] durchgeführt. Für die einzelnen Teilflächen innerhalb des Geltungsbereichs werden Flächenschallquellen definiert. Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt gemäß DIN 45691 [5], berücksichtigt wird ausschließlich das Abstandsmaß unter Ansatz einer Vollkugelausbreitung. Die angesetzten Teilflächen können Karte 1 (vgl. Anlage 4) entnommen werden. Entsprechend den Vorgaben der DIN 45691 werden Flächen im Plangebiet, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlos- sen ist (z. B. öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen etc.), bei der Kontingentierung nicht berücksichtigt. Das Abstandsmaß ∆Li,j für jede Teilfläche ergibt sich gemäß DIN 45691 zu: ∆ , = −10 ∙ lg ∑( 2 ) 4 , 9629_03_B 12
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 mit Si: Flächengröße der betrachteten Teilfläche in m² si,j: horizontaler Abstand des Immissionsorts vom Schwerpunkt der Teilfläche in m ∑ ( ) = Die zulässigen Immissionsanteile der einzelnen Teilflächen sind von den tatsächlichen Umge- bungsverhältnissen auf dem Schallausbreitungsweg unabhängig. Abschirmungen und Refle- xionen werden erst bei der Verträglichkeitsprüfung für ein konkretes Vorhaben berücksichtigt. Hierbei wird überprüft, ob der reale Betrieb den aus seinem Betriebsgrundstück resultierenden zulässigen Immissionsanteil einhält. Die Summe der Schallimmissionen aller auf einen Immissionsort einwirkenden Anlagen, dür- fen die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [3] nicht überschreiten. Die immissionsseitig ein- zuhaltenden Planwerte LPI sind gemäß DIN 45691 entsprechend nachfolgend dargestellter Formel zu berechnen und auf ganze Dezibel gerundet anzugeben. , = 10 ∙ log (100,1∙ , − 100,1∙ , ) mit LGI: Immissionsrichtwert Gesamtbelastung Lvor: Teilpegel der Vorbelastung An den ausgewählten, maßgebenden Immissionsorten ergeben sich die in Tabelle 6 aufge- führten Planwerte LPI. Unter Maßgabe der Einhaltung der Planwerte LPI werden für die einzel- nen Teilflächen folgende zulässige Emissionskontingente LEK ermittelt: Tabelle 7: Emissionskontingente LEK Emissionskontingent Schallleistungspegel Fläche Teilfläche LEK,T LEK,N LW,T LW,N dB(A) dB(A) m² dB(A) dB(A) TF-1 61 46 6.887,0 99,4 84,4 TF-2 56 41 7.034,3 94,5 79,5 Basierend auf den in Tabelle 7 dargestellten LEK erfolgt eine Ausbreitungsberechnung gemäß DIN 45691 (Abstandsmaß bei Vollkugelausbreitung). Als Berechnungsergebnis erhält man die mit den Emissionskontingenten LEK korrespondierenden Immissionskontingente LIK an den be- trachteten Immissionsorten. In Tabelle 8 werden die Immissionskontingente LIK den Planwer- ten LPI gegenübergestellt. 9629_03_B 13
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Tabelle 8: Planwerte LPl, Immissionskontingente LIK und Pegeldifferenz LIK - LPl LPI LIK LIK – LPI Immissionsort tags nachts tags nachts tags nachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB IO 01 50 35 36,0 21,0 -14,0 -14,0 IO 02 60 60 53,3 38,3 -6,7 -21,7 IO 03 60 60 43,0 28,0 -17,0 -32,0 IO 04 45 30 39,2 24,2 -5,8 -5,8 IO 05 50 35 49,8 34,8 -0,2 -0,2 IO 06 50 35 42,6 27,6 -7,4 -7,4 IO 07 50 35 43,0 28,0 -7,0 -7,0 IO 08 50 35 42,0 27,0 -8,0 -8,0 IO 09 50 35 41,7 26,7 -8,3 -8,3 Die Planwerte LPI werden an allen Immissionsorten eingehalten. Die Ergebnisse zeigen wei- terhin, dass für das Plangebiet in Bezug auf die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 sowie IO 06 bis IO 09 höhere Immissionsbeiträge (und damit höhere Emissionskontingente) zulässig sind, welche durch Zusatzkontingente planungsrechtlich gesichert werden können. 4.5 Zusatzkontingente Aufbauend auf der Basiskontingentierung (siehe Kapitel 4.4) ist ersichtlich, dass das Plange- biet in manchen Bereichen des Untersuchungsgebiets eine höhere Immissionswirkung (und damit höhere Emissionskontingente) hervorrufen dürfte als diejenige, welche über die Ba- siskontingentierung ermöglicht wird. Ausgehend von einem definierten Bezugspunkt innerhalb des Plangebietes werden Rich- tungssektoren über obere und untere Gradmaße aufgespannt. Für diese Richtungssektoren werden Zusatzkontingente berechnet, welche die Basiskontingentierung immissionsseitig er- höhen. In der vorliegenden Planung wurden insgesamt sechs Richtungssektoren für die Zu- satzkontingentierung definiert. In der nachfolgenden Abbildung sind der Sektorenbezugspunkt und die entsprechenden Sek- toren für den Untersuchungsraum dargestellt. Der Referenzpunkt für die Ausweisung der Zu- satzkontingente liegt bei X-Wert: 4572000,00 und Y-Wert: 5302500,00 im Koordinatensystem Gauß Krüger Zone 4 (EPSG-Code 31468). In der nachstehenden Tabelle 9 werden die Grad- maße der Sektorengrenzen sowie die angesetzten Zusatzkontingente LEK,zus zur Tag- und Nachtzeit aufgelistet. 9629_03_B 14
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Abbildung 2: Abgrenzung der Sektoren für die Zusatzkontingentierung und Sektor-Bezeichnung (freier Maßstab) Tabelle 9: Sektoren für die Zusatzkontingentierung mit Bezeichnung, Sektorengrenzen und Zusatzkontingenten LEK,zus zur Tag- und Nachtzeit Sektorengrenzen Zusatzkontingent Sektor Anfang Ende LEK,zus,T LEK,zus,N ° (Grad) ° (Grad) dB dB A 10,0 50,0 0 0 B 50,0 140,0 7,0 7,0 C 140,0 190,0 14,0 14,0 D 190,0 250,0 6,0 21,0 E 250,0 300,0 17,0 32,0 F 300,0 10,0 5,0 5,0 9629_03_B 15
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 In nachfolgender Tabelle werden die Immissionskontingente inkl. Zusatzkontingente (LIK,ges) den Planwerten (LPI) und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenüber gestellt und die Diffe- renzen gebildet. Tabelle 10: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm IRW, Planwerte LPI, Immissionskontingente mit Zusatzkontingenten LIK,ges und Pegeldifferenzen IRW LPI LIK,ges LIK,ges – IRW LIK,ges – LPI Immissionsort Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB dB dB IO 01 60 45 50 35 50,0 35,0 -10,0 -10,0 -- -- IO 02 70 70 60 60 59,3 59,3 -10,7 -10,7 -0,7 -0,7 IO 03 70 70 60 60 60,0 60,0 -10,0 -10,0 -- -- IO 04 55 40 45 30 44,2 29,2 -10,8 -10,8 -0,8 -0,8 IO 05 60 45 50 35 49,8 34,8 -10,2 -10,2 -0,2 -0,2 IO 06 60 45 50 35 49,6 34,6 -10,4 -10,4 -0,4 -0,4 IO 07 60 45 50 35 50,0 35,0 -10,0 -10,0 -- -- IO 08 60 45 50 35 49,0 34,0 -11,0 -11,0 -1,0 -1,0 IO 09 60 45 50 35 48,7 33,7 -11,3 -11,3 -1,3 -1,3 Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [3] werden an allen Immissionsorten um mindestens 10 dB(A) unterschritten (LIK,ges – IRW). Am kritischen Immissionsort IO 05 werden die Immis- sionsrichtwerte um 10,2 dB(A) unterschritten. An den untersuchten Immissionsorten werden durch das Hinzukommen des neuen Gewerbe- gebiets die Immissionsrichtwerte nicht wesentlich erhöht. Die Emissionskontingente LEK der einzelnen Teilflächen 1 und 2 werden im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten bzgl. Einwirkungsbereichen in der Umgebung des Plangebietes. Zur Darstellung der Geräuschsituation in den Freibereichen wurden Schallimmissionspläne für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht erstellt (vgl. Anlage 4, Karte 2 und 3). Die Ausbrei- tungsberechnung wurde entsprechend DIN 45961 durchgeführt und berücksichtigt die Zusatz- kontingente. In Anlage 1 sind alle Ergebnisse zusammenfassend dargestellt. 9629_03_B 16
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 5 Schalltechnische Untersuchung des Straßenverkehrs Im Rahmen der 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ sollen die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf den umliegenden Straßen schalltechnisch unter- sucht und beurteilt werden. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf die umliegende Bestandsbebauung wird die 16. BIm- SchV – Verkehrslärmschutzverordnung [12] herangezogen. Gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV handelt es sich um eine wesentliche Änderung sobald die Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 3 dB(A) erhöht werden oder auf mindes- tens 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) ansteigen. Eine Änderung ist weiterhin wesentlich, wenn der Beurteilungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird. Grundlage für die Beurteilung bilden die Verkehrszahlen für den Prognose - Null- und Planfall der Verkehrsuntersuchung „Kesselpoint“ [14]. In nachfolgender Tabelle ist die Entwicklung der Verkehrszahlen zusammenfassend dargestellt. Tabelle 11: Abgleich der Verkehrszahlen Prognose Nullfall - Planfall Straßenname DTV [Kfz/Tag] Nullfall Planfall Differenz Liegnitzer Str. 900 962 + 62 Görlitzer Str. (Süd) 5.448 5.470 + 22 Görlitzer Str. 5.454 5.494 + 40 Surheimer Str. (Süd) 1.112 1.112 -- Surheimer Str. (Nord) 6.400 6.440 + 40 Entsprechend den Ergebnissen der verkehrstechnischen Untersuchung ist mit keiner schall- technisch relevanten Änderung der Geräuschsituation zu rechnen. Es werden Ausbreitungs- berechnungen entsprechend den RLS-19 für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall durchgeführt. Untersucht werden insgesamt 9 Immissionsorte im Untersuchungsraum. Die Beurteilungspegel und Emissionskenndaten der untersuchten Straßenabschnitte sind den Anlagen 2 und 3 dargestellt. Die Änderung des Beurteilungspegels liegt bei maximal 0,1 dB(A). Mit der 32. Änderung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ ist mit keiner Änderung der Ge- räuschsituation aufgrund des Straßenverkehrs zu rechnen. Maßnahmen zum Schallschutz sind nicht notwendig. 9629_03_B 17
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 6 Textvorschläge für den Bebauungsplan 6.1 Festsetzungen (1) Die schalltechnische Untersuchung ACB-0721-9629/03 wird als Bestandteil des Be- bauungsplanes festgesetzt. (2) Lärmeinwirkung durch das Plangebiet auf die Umgebung a. Betriebe, Anlagen und Nutzungen sind nur zulässig, wenn deren von dem jeweili- gen gesamten Betriebsgrundstück abgestrahlten Schallemissionen die nachfol- gend genannten Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 vom Dezember 2006 weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) über- schreiten. Fläche Emissionskontingent Teilfläche [m2] LEK,T LEK,N dB(A) dB(A) Teilfläche 1 6.887,0 61 46 Teilfläche 2 7.034,3 56 41 Der Referenzpunkt für die Ausweisung der Zusatzkontingente liegt bei X-Wert: 4572000,00 und Y-Wert: 5302500,00 im Koordinatensystem Gauß Krüger Zone 4 (EPSG-Code 31468). Um den definierten Referenzpunkt sind sechs Richtungs- sektoren aufgespannt, für welche sich die Emissionskontingente LEK nach nachfol- gender Tabelle um folgende Zusatzkontingente LEK,zus erhöhen. Sektorengrenzen Zusatzkontingent Sektor Anfang Ende LEK,zus,T LEK,zus,N ° (Grad) ° (Grad) dB dB A 10,0 50,0 0 0 B 50,0 140,0 7,0 7,0 C 140,0 190,0 14,0 14,0 D 190,0 250,0 6,0 21,0 E 250,0 300,0 17,0 32,0 F 300,0 10,0 5,0 5,0 b. Die Emissionskontingente LEK geben die zulässige, immissionswirksame Schallab- strahlung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. Die Emissionskontingente LEK beziehen sich auf die gesamte Grundstücksfläche. Ausgenommen sind hierbei Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (öffentliche Ver- kehrsflächen, Grünflächen). Die Flächen sind in der schalltechnischen Untersu- chung in ACB-0721-9629/03 Anlage 4, Karte 1 dargestellt. 9629_03_B 18
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 c. Die Ermittlung der sich aus den maximal zulässigen flächenbezogenen Schallleis- tungspegel ergebenden Immissionskontingente LIK hat gemäß DIN 45691 vom De- zember 2006, Abschnitt 5, auf Basis der LEK und des Abstandsmaßes unter Ansatz einer Vollkugelausbreitung zu erfolgen. d. Der Nachweis der Einhaltung der Immissionskontingente LIK durch konkrete Vor- haben innerhalb der kontingentierten Teilflächen ist für Immissionsorte im Sinne von Nr. 2.3 der TA Lärm an den nächstgelegenen Baugrenzen oder Gebäudefas- saden der außerhalb des Plangebiets liegenden Nutzungen, in denen sich Fenster von schutzbedürftigen Räumen befinden oder auf Grund von Planungsrecht ent- stehen können, zu führen. e. Die Berechnung der Einwirkungen des konkreten Vorhabens hat nach den Rege- lungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu erfolgen. Die Einhaltung der LIK (und damit auch der LEK) ist gegeben, wenn der Beurtei- lungspegel Lr des konkreten Vorhabens an jedem zu betrachtenden Immissionsort kleiner oder gleich dem LIK ist (Lr ≤ LIK). 6.2 Begründung Es ist zu gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die im Plangebiet zulässigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles, nämlich der Ein- haltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte, führen. Durch die Festsetzung von Emissi- onskontingenten im Bebauungsplan kann dies gewährleistet und rechtlich umgesetzt werden. Die Emissionskontingente LEK werden im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten in Bezug auf die Einwirkbereiche in der Umgebung des Plangebietes. Die Emissionskontingente LEK geben die zulässige Schallabstrahlung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. Das Verfahren zur Bestimmung des Emissionskontingentes ist in der DIN 45691 geregelt. Die Höhe der Emissionskontingente wird dabei durch umliegende schützenswerte Bebauung begrenzt. In der schalltechnischen Untersuchung ACB-0721-9629/03 der ACCON GmbH vom 20.07.2021 wurden die schalltechnischen Auswirkungen des Plangebiets auf die Umgebung untersucht. Auf Grundlage dieser Untersuchung wurden die Festsetzungen getroffen 9629_03_B 19
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 7 Zusammenfassung Die Stadt Freilassung beabsichtigt die 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Kesselpoint“ im Norden der Gemarkung. Der Bebauungsplan setzt ein eingeschränktes Ge- werbegebiet fest. Teil des Geltungsbereichs sind die Flurstücke Nr. 2024, 2024/1 sowie Teil- flächen der Flurstücke Nr. 2025, 2025/2 und 2165. Die Flurstücke Nr. 2024/1 und 2165 sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits bebaut und werden gewerblich genutzt. Hinsichtlich des Immissionsschutzes wurde die Vorbelastung aus bereits bestehenden, umlie- genden Industrie- und Gewerbegebieten schalltechnisch untersucht. Anschließend wurden Emissionskontingente für das geplante Gewerbegebiet entsprechend der DIN 45691 [5] be- rechnet. Zusätzlich zu den Emissionskontingenten wurden Zusatzkontingente für sechs Rich- tungssektoren ausgewiesen. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [3] werden an allen untersuchten Immissionsorten um mindestens 10 dB(A) unterschritten. Durch das geplante Gewerbegebiet ist somit kein rele- vanter Beitrag zur Geräuschbelastung an den umliegenden, schutzbedürftigen Nutzungen zu erwarten. Die Emissionskontingente LEk der untersuchten Teilflächen sind im Bebauungsplan verbindlich festzusetzen und gelten bzgl. den Einwirkungsbereichen in der Umgebung des Plangebietes. Weiterhin wurden die Auswirkungen auf den Straßenverkehr schalltechnisch untersucht und beurteilt. Grundlage bilden die Verkehrszahlen der Verkehrsuntersuchung „Kesselpoint“ für den Prognose-Planfall und Prognose-Nullfall. Die Berechnungen ergaben, dass sich die Ge- räuschsituation aufgrund des Straßenverkehrs mit Aufstellung des Bebauungsplans nicht än- dert. Augsburg, 20.07.2021 ACCON GmbH B.Sc. Sebastian Hagenah 9629_03_B 20
Bericht-Nr.: ACB-0721-9629/03 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Geräuschkontingentierung Anlage 2 Beurteilungspegel Straßenverkehr – Prognose-Nullfall Anlage 3 Beurteilungspegel Straßenverkehr – Prognose-Planfall Anlage 4 Karten 9629_03_B I
Anlage 1 Schalltechnische Untersuchung Kesselpoint 32. Änderung Geräuschkontingentierung Kontingentierung für: Tageszeitraum Immissionsort 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Gesamtimmissionswert L(GI) 60,0 70,0 70,0 55,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Geräuschvorbelastung L(vor) -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 Planwert L(PI) 50,0 60,0 60,0 45,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] 1 2 3 4 5 6 7 8 9 TF 1 6887,0 34,9 53,1 42,5 38,1 45,7 40,0 40,2 39,4 39,3 TF 2 7034,3 29,7 39,9 34,0 32,7 47,6 39,1 39,8 38,5 38,1 Immissionskontingent L(IK) 36,0 53,3 43,0 39,2 49,8 42,6 43,0 42,0 41,7 Unterschreitung 14,0 6,7 17,0 5,8 0,2 7,4 7,0 8,0 8,3 ACCON GmbH - Büro Augsburg - Provinostr. 53 - 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Anlage 1 Schalltechnische Untersuchung Kesselpoint 32. Änderung Geräuschkontingentierung Kontingentierung für: Nachtzeitraum Immissionsort 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Gesamtimmissionswert L(GI) 45,0 70,0 70,0 40,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 Geräuschvorbelastung L(vor) -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 -10,0 Planwert L(PI) 35,0 60,0 60,0 30,0 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] 1 2 3 4 5 6 7 8 9 TF 1 6887,0 19,9 38,1 27,5 23,1 30,7 25,0 25,2 24,4 24,3 TF 2 7034,3 14,7 24,9 19,0 17,7 32,6 24,1 24,8 23,5 23,1 Immissionskontingent L(IK) 21,0 38,3 28,0 24,2 34,8 27,6 28,0 27,0 26,7 Unterschreitung 14,0 21,7 32,0 5,8 0,2 7,4 7,0 8,0 8,3 ACCON GmbH - Büro Augsburg - Provinostr. 53 - 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Anlage 1 Schalltechnische Untersuchung Kesselpoint 32. Änderung Geräuschkontingentierung Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L{EK} nach DIN45691 weder tags (6:00 - 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 - 6:00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente Teilfläche L(EK),T L(EK),N TF 1 61 46 TF 2 56 41 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. ACCON GmbH - Büro Augsburg - Provinostr. 53 - 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Anlage 1 Schalltechnische Untersuchung Kesselpoint 32. Änderung Geräuschkontingentierung Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Für in den im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis # liegende Immissionsorte darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN45691 das Emissionskontingent L{EK} der einzelnen Teilflächen durch L{EK}+L{EK,zus} ersetzt werden Referenzpunkt X Y 4572000,00 5302500,00 F A Sektoren mit Zusatzkontingenten Sektor Anfang Ende EK,zus,T EK,zus,N A 10,0 50,0 0 0 B 50,0 140,0 7 7 C 140,0 190,0 14 14 D 190,0 250,0 6 21 E E 250,0 300,0 17 32 B F 300,0 10,0 5 5 D C ACCON GmbH - Büro Augsburg - Provinostr. 53 - 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2 Prognose-Nullfall 2030 Rechenlaufinformation Straßenverkehr Projektbeschreibung Projekttitel: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" Projekt Nr.: 9629 Projektbearbeiter: SeHa Auftraggeber: Stadt Freilassing Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenart: Einzelpunkt Schall Titel: beurteilungspegel Prognose-Nullfall Gruppe Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 4 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8) Berechnungsbeginn: 20.07.2021 08:58:23 Berechnungsende: 20.07.2021 08:58:34 Rechenzeit: 00:04:422 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 9 Anzahl berechneter Punkte: 9 Kernel Version: SoundPLAN 8.2 (16.07.2021) - 32 bit Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 2 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m Suchradius 5000 m Filter: dB(A) Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Ja Richtlinien: Straße: RLS-19 Rechtsverkehr Emissionsberechnung nach: RLS-19 Reflexionsordnung begrenzt auf : 2 Reflexionsverluste gemäß Richtlinie verwenden Seitenbeugung: ausgeschaltet Minderung Bewuchs: Benutzerdefiniert Bebauung: Benutzerdefiniert Industriegelände: Benutzerdefiniert Bewertung: 16.BImSchV 2020 /VLärmSchR 97 - Vorsorge Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2 Prognose-Nullfall 2030 Rechenlaufinformation Straßenverkehr Geometriedaten Situation2 - Prognose - Nullfall.sit 09.07.2021 11:23:26 - enthält: Gebäude.geo 08.07.2021 16:08:40 Geltungsbereich.geo 07.07.2021 10:16:46 Immissionsorte Straße.geo 08.07.2021 16:08:40 Prognose-Nullfall.geo 08.07.2021 16:53:12 Rechengebiet.geo 08.07.2021 15:51:12 RDGM0003.dgm 08.07.2021 14:59:24 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2 Prognose-Nullfall 2030 Beurteilungspegel Straßenverkehr Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung IGW,T dB(A) Immissionsgrenzwert Tag IGW,N dB(A) Immissionsgrenzwert Nacht LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht LrT,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LrN,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2 Prognose-Nullfall 2030 Beurteilungspegel Straßenverkehr Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB Görlitzer Str. 2 GE EG O 69 59 65,3 57,0 --- --- 1.OG 69 59 65,4 57,1 --- --- Görlitzer Str. 2a GE EG SO 69 59 63,0 54,9 --- --- 1.OG 69 59 64,3 56,1 --- --- 2.OG 69 59 64,4 56,2 --- --- Görlitzer Str. 3 GE EG N 69 59 66,7 58,6 --- --- 1.OG 69 59 66,6 58,4 --- --- Görlitzer Str. 9-11 GE EG W 69 59 62,8 54,7 --- --- 1.OG 69 59 63,7 55,6 --- --- Surheimer Str. 11 MI EG O 64 54 61,5 51,2 --- --- 1.OG 64 54 60,6 50,2 --- --- Surheimer Str. 13 MI EG O 64 54 61,6 51,3 --- --- 1.OG 64 54 60,7 50,4 --- --- Surheimer Str. 33 GE EG O 69 59 60,0 50,3 --- --- 1.OG 69 59 60,3 50,8 --- --- 2.OG 69 59 60,3 50,9 --- --- Surheimer Str. 33 GE EG N 69 59 63,4 55,2 --- --- 1.OG 69 59 63,9 55,7 --- --- 2.OG 69 59 64,0 55,7 --- --- Untereichet 2 MI EG O 64 54 63,7 55,4 --- 1,4 1.OG 64 54 64,1 55,8 0,1 1,8 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Emissionskenndaten Straßenverkehr Anlage 2 Prognose-Nullfall 2030 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich vPkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vLkw1 Tag km/h Geschwindigkeit Lkw1 im Zeitbereich pLkw1 Tag % Prozent Lkw1 im Zeitbereich pLkw1 Nacht % Prozent Lkw1 im Zeitbereich pLkw2 Tag % Prozent Lkw2 im Zeitbereich pLkw2 Nacht % Prozent Lkw2 im Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) L'w Tag dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich L'w Nacht dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Emissionskenndaten Straßenverkehr Anlage 2 Prognose-Nullfall 2030 Straße DTV M M vPkw vLkw1 pLkw1 pLkw1 pLkw2 pLkw2 Steigung L'w L'w Tag Nacht Tag Tag Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Kfz/24h Kfz/h Kfz/h km/h km/h % % % % % dB(A) dB(A) Görlitzer Straße - Süd 5448 318 45 50 50,00 5,66 8,89 5,66 6,67 -0,8 80,05 71,95 Görlitzer Straße 5448 318 45 50 50,00 5,66 8,89 5,97 6,67 1,3 80,10 71,95 Liegnitzer Straße 888 51 9 50 50,00 11,76 11,11 7,84 11,11 -0,3 72,85 65,69 Surheimer Straße - Süd 1120 66 8 50 50,00 3,03 0,00 4,55 0,00 -0,4 72,83 62,47 Surheimer Straße - Nord 6408 375 51 50 50,00 5,87 9,80 5,33 5,88 -1,1 80,73 72,44 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 3 Prognose-Planfall 2030 Rechenlaufinformation Straßenverkehr Projektbeschreibung Projekttitel: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" Projekt Nr.: 9629 Projektbearbeiter: SeHa Auftraggeber: Stadt Freilassing Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenart: Einzelpunkt Schall Titel: beurteilungspegel Prognose-Planfall Gruppe Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 5 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8) Berechnungsbeginn: 20.07.2021 09:00:00 Berechnungsende: 20.07.2021 09:00:10 Rechenzeit: 00:04:219 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 9 Anzahl berechneter Punkte: 9 Kernel Version: SoundPLAN 8.2 (16.07.2021) - 32 bit Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 2 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m Suchradius 5000 m Filter: dB(A) Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Ja Richtlinien: Straße: RLS-19 Rechtsverkehr Emissionsberechnung nach: RLS-19 Reflexionsordnung begrenzt auf : 2 Reflexionsverluste gemäß Richtlinie verwenden Seitenbeugung: ausgeschaltet Minderung Bewuchs: Benutzerdefiniert Bebauung: Benutzerdefiniert Industriegelände: Benutzerdefiniert Bewertung: 16.BImSchV 2020 /VLärmSchR 97 - Vorsorge Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 3 Prognose-Planfall 2030 Rechenlaufinformation Straßenverkehr Geometriedaten Situation2 - Prognose - Planfall.sit09.07.2021 11:22:08 - enthält: Gebäude.geo 08.07.2021 16:08:40 Geltungsbereich.geo 07.07.2021 10:16:46 Immissionsorte Straße.geo 08.07.2021 16:08:40 Prognose-Planfall.geo 09.07.2021 11:22:08 Rechengebiet.geo 08.07.2021 15:51:12 RDGM0003.dgm 08.07.2021 14:59:24 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 3 Prognose-Planfall 2030 Beurteilungspegel Straßenverkehr Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung IGW,T dB(A) Immissionsgrenzwert Tag IGW,N dB(A) Immissionsgrenzwert Nacht LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht LrT,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LrN,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 3 Prognose-Planfall 2030 Beurteilungspegel Straßenverkehr Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB Görlitzer Str. 2 GE EG O 69 59 65,3 57,0 --- --- 1.OG 69 59 65,4 57,1 --- --- Görlitzer Str. 2a GE EG SO 69 59 63,0 54,9 --- --- 1.OG 69 59 64,3 56,1 --- --- 2.OG 69 59 64,4 56,2 --- --- Görlitzer Str. 3 GE EG N 69 59 66,8 58,6 --- --- 1.OG 69 59 66,6 58,4 --- --- Görlitzer Str. 9-11 GE EG W 69 59 62,8 54,7 --- --- 1.OG 69 59 63,7 55,6 --- --- Surheimer Str. 11 MI EG O 64 54 61,5 51,2 --- --- 1.OG 64 54 60,6 50,2 --- --- Surheimer Str. 13 MI EG O 64 54 61,6 51,3 --- --- 1.OG 64 54 60,7 50,4 --- --- Surheimer Str. 33 GE EG O 69 59 60,0 50,3 --- --- 1.OG 69 59 60,3 50,8 --- --- 2.OG 69 59 60,3 50,9 --- --- Surheimer Str. 33 GE EG N 69 59 63,4 55,2 --- --- 1.OG 69 59 64,0 55,7 --- --- 2.OG 69 59 64,0 55,7 --- --- Untereichet 2 MI EG O 64 54 63,7 55,4 --- 1,4 1.OG 64 54 64,2 55,8 0,2 1,8 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Emissionskenndaten Straßenverkehr Anlage 3 Prognose-Planfall 2030 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich vPkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vLkw1 Tag km/h Geschwindigkeit Lkw1 im Zeitbereich pLkw1 Tag % Prozent Lkw1 im Zeitbereich pLkw1 Nacht % Prozent Lkw1 im Zeitbereich pLkw2 Tag % Prozent Lkw2 im Zeitbereich pLkw2 Nacht % Prozent Lkw2 im Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) L'w Nacht dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich L'w Tag dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
Emissionskenndaten Straßenverkehr Anlage 3 Prognose-Planfall 2030 Straße DTV M M vPkw vLkw1 pLkw1 pLkw1 pLkw2 pLkw2 Steigung L'w L'w Tag Nacht Tag Tag Tag Nacht Tag Nacht Nacht Tag Kfz/24h Kfz/h Kfz/h km/h km/h % % % % % dB(A) dB(A) Görlitzer Straße - Süd 5480 320 45 50 50,00 5,94 8,89 5,62 6,67 -0,8 71,95 80,10 Görlitzer Straße 5480 320 45 50 50,00 5,62 8,89 5,94 6,67 1,3 71,95 80,12 Liegnitzer Straße 960 55 10 50 50,00 10,91 10,00 7,27 10,00 -0,3 65,95 73,04 Surheimer Straße - Süd 1120 66 8 50 50,00 3,03 0,00 4,55 0,00 -0,4 62,47 72,83 Surheimer Straße - Nord 6456 378 51 50 50,00 5,82 9,80 5,29 5,88 -1,1 72,44 80,76 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg SoundPLAN 8.2
4571750 4572000 4572250 4572500 Auftraggeber: Stadt Freilassing Projekt: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" Projekt-Nr. 9629 IO 4 Karte 5302750 5302750 Lauf 1 ene r Str. IO 6 IO 5 Lageplan IO 7 5302500 5302500 TF 2 IO 8 TF 1 IO 9 Surheim IO 3 Bearbeiter: SeHa er Str. IO 2 Erstellt am: 20.07.2021 Bearbeitet mit SoundPLAN 8.2, Update 16.07.2021 Zeichenerklärung Gebäude Immissionsort Teilflächen Straße Straßenachse 5302250 5302250 Geltungsbereich r Str. Görlitze Maßstab 1:3500 0 30 60 120 180 240 Bres m laue r IO 1 Str. 5302000 5302000 ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg 4571750 4572000 4572250 4572500
4571750 4572000 4572250 4572500 Auftraggeber: Stadt Freilassing Projekt: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" Projekt-Nr. 9629 Karte 5302750 5302750 2 Geräuschkontingentierung Ausbreitungsberechnung nach DIN 45691 Beurteilungszeitraum Tag 5302500 5302500 TF 2 TF 1 Bearbeiter: SeHa Erstellt am: 20.07.2021 Bearbeitet mit SoundPLAN 8.2, Update 16.07.2021 Pegelwerte LrT Zeichenerklärung in dB(A) Gebäude < 35 Teilfläche 35 - 40 Straße 40 - 45 Straßenachse 45 - 50 50 - 55 Geltungsbereich 5302250 5302250 55 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 75 - 80 >= 80 Maßstab 1:3500 0 30 60 120 180 240 m 5302000 5302000 ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg 4571750 4572000 4572250 4572500
4571750 4572000 4572250 4572500 Auftraggeber: Stadt Freilassing Projekt: Schalltechnische Untersuchung zur 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Kesselpoint" Projekt-Nr. 9629 Karte 5302750 5302750 3 Geräuschkontingentierung Ausbreitungsberechnung nach DIN 45691 Beurteilungszeitraum Nacht 5302500 5302500 TF 2 TF 1 Bearbeiter: SeHa Erstellt am: 20.07.2021 Bearbeitet mit SoundPLAN 8.2, Update 16.07.2021 Pegelwerte LrN Zeichenerklärung in dB(A) Gebäude < 35 Teilfläche 35 - 40 Straße 40 - 45 Straßenachse 45 - 50 50 - 55 Geltungsbereich 5302250 5302250 55 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 75 - 80 >= 80 Maßstab 1:3500 0 30 60 120 180 240 m 5302000 5302000 ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg 4571750 4572000 4572250 4572500
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