Betriebsvereinbarung zum KA-AZG an der Medizinischen Universität Wien - Gültig ab 1. Jänner 2016

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Betriebsvereinbarung
zum KA-AZG an der
Medizinischen Universität
Wien
Gültig ab 1. Jänner 2016
Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Im Rahmen dieser Broschüre möchten wir die Eck-           gleichmäßige Erhöhung wird für alle Kolleginnen und
punkte der neuen Betriebsvereinbarung zum Kranken-        Kollegen gleichzeitig erfolgen. Durch gemeinsames
anstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) übersichtlich        Vorgehen ALLER von Ihnen gewählten Kolleginnen und
darstellen. Die Betriebsvereinbarung wurde nach           Kollegen im Betriebsrat und in der KA-AZG-­Vertretung
langen Verhandlungen zwischen Betriebsrat, KA-AZG         konnte eine Erhöhung um über 30 Prozent des Grund-
Vertretern und Rektorat im September 2015 erfolg-         gehalts ab 2019, und somit mehr als ursprünglich gefor-
reich abgeschlossen. Die neue Vereinbarung enthält        dert, erreicht werden.
sehr komplexe Regelungen, die erforderlich sind, um
Ihre Interessen zu schützen und trotzdem einen uni-       Die vorliegende Betriebsvereinbarung wurde einstim-
versitären Betrieb entsprechend dem neuen KA-AZG          mig durch den Betriebsrat und die KA-AZG-Vertreter
zu ermöglichen. Beispiele dafür sind die Reduktion        angenommen. Die Ärztekammer für Wien und die
der Anwesenheit in der Nacht sowie die Regelung zur       Gewerkschaft öffentlicher Dienst haben uns in allen
Einteilung an der Klinik nach einer Rufbereitschaft.      Phasen maßgeblich unterstützt. Der Inhalt dieser Bro-
Die wesentlichen Änderungen sind auf den folgenden        schüre wurde mit dem Rektorat akkordiert.
Seiten dargestellt, weitere Punkte wie eine Kinderbe-
treuung im Nachtdienst sowie Schutzbestimmungen           Das Betriebsratsteam und die KA-AZG-Vertreter stehen
für Teilzeit-Beschäftigte und eine reduzierte Anzahl an   Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung!
Journaldiensten auf Antrag für ältere Mitarbeiter und
Eltern finden Sie direkt im Vereinbarungstext.            Martin Andreas, Peter Birner, Ingwald Strasser, Michael Holzer,
                                                          Harald Gabriel, Christoph Schukro, Stefan Konrad, Thomas
Die Änderungen der Arbeitszeit sind mit einer Erhö-       Szekeres, Wilhelm Gloss, Johannes Kastner, Richard Kdolsky,
hung des Grundgehalts in zwei Stufen gekoppelt. Die       Florian Fitzal
Allgemeine positive Neuerungen im Glossar                                                                                                  3
Rahmen der Betriebsvereinbarung

• Zeiten für Forschung und Lehre sollen ab 1. Jänner       ARG = Arbeitsruhegesetz                   Rufbereitschaft = Dienstschiene, bei
                                                           EDM = Elektronischer Dienstplan-­         der der Arbeitnehmer in telefonischer
  2017 fix im EDM administriert werden.                    Manager                                   Bereitschaft ist, um im Bedarfsfall nach
• Die Bezahlung der Samstags- und Sonntagsdienste          FFL = Freiräume für Forschungs- und       umgehender Anreise die Arbeit im AKH
  soll durch eine Anpassung des Kollektivvertrags bzw.     Lehrtätigkeit                             aufzunehmen, wobei die Entfernung
                                                                                                     und die maximale Anfahrtszeit nicht
  der Journaldienstzulagen-Verordnung des Bundes an-       GehG = Gehaltsgesetz
                                                                                                     näher definiert sind
  geglichen werden und in Summe der Abgeltung eines        KA-AZG = Krankenanstalten-Arbeits-
                                                                                                     Spätdienst = Dienst zwischen Montag
                                                           zeitgesetz
  derzeitigen 49-Stunden-Dienstes entsprechen.                                                       und Freitag im Ausmaß von grundsätz-
                                                           KV/KollV = Kollektivvertrag
• Alle Minusstunden werden mit 1. Jänner 2016 auf null     Mischmodell = Spezielles Dienstplan-
                                                                                                     lich acht Stunden täglicher Normalar-
                                                                                                     beitszeit mit Dienstbeginn zwischen
  gesetzt.                                                 modell, in dem folgende Arten von         11.00 und 12.00 Uhr
• Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich wird mit        Diensten geplant werden können: Nor-
                                                                                                     UG = Universitätsgesetz
                                                           maldienst, Spätdienst, Wechseldienst,
  1. Jänner 2016 im ganzen Haus komplett umgesetzt.                                                  Verlängerter Dienst = Journaldienst
                                                           verlängerter Dienst, Rufbereitschaft
• Die überkollektivvertragliche Bezahlung der Jour-        Normaldienst = Dienst zwischen
                                                                                                     Wechseldienst = Dienstfolge zwischen
  naldienste für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter bleibt   Montag und Freitag im Ausmaß von
                                                                                                     Montag und Freitag, bei der sich ein
                                                                                                     Tages-Wechseldienst von 13 Stunden
  erhalten.                                                grundsätzlich acht Stunden täglicher
                                                                                                     täglicher Normalarbeitszeit mit einem
                                                           Normalarbeitszeit mit Dienstbeginn
• Das FZA-Wahlmodell (Freizeitausgleich oder Bezah-        zwischen 7.00 und 8.00 Uhr
                                                                                                     Nacht-Wechseldienst von 13 Stunden
  lung) für die Abgeltung der Journaldienste bleibt in     Opt-out = freiwilliges Votieren seitens
                                                                                                     täglicher Normalarbeitszeit abwechselt
                                                                                                     und der Dienstbeginn zwischen 7.00
  der bisherigen Form erhalten.                            des Arbeitsnehmers für eine Ausdeh-
                                                                                                     und 8.00 Uhr bzw. 19.00 und 20.00 Uhr
• Organisation einer Kinderbetreuung während der           nung der durchschnittlichen wöchent-
                                                                                                     liegt, wobei die überlappende Stunde
                                                           lichen Arbeitszeit über die gesetzlich
  Nachtdienste durch die MedUni Wien.                      vorgeschriebenen 48 Stunden hinaus,
                                                                                                     eine Übergabe­stunde darstellt
                                                                                                     WT = Wissenschaftstag
                                                           ist im Rahmen des neuen KA-AZG nach
                                                           schrittweiser Reduktion der maximal
                                                           erlaubten Stunden nur mehr bis 2021
                                                           möglich
Notwendige Neuregelung der Arbeitsorganisation
aufgrund der KA‑AZG‑Novelle

Mit 1. Jänner 2015 ist die vom Nati-   Die wichtigsten Eckpunkte der neu-        zeit wie gehabt bis zu 72 Stunden
onalrat beschlossene KA-AZG-No-        en Betriebsvereinbarung sind dabei:       betragen.
velle in Kraft getreten. Ziel dieser   • Seit 1. Jänner 2015 gilt eine         • Ab 1. Jänner 2017 wird die
Neuregelung ist es, in zwei Etappen      durchschnittliche wöchentliche          durchschnittliche wöchentliche
die durchschnittliche wöchentliche       Arbeitszeit von 48 Stunden.             Höchstarbeitszeit für patien-
Arbeitszeit von Klinikärzten auf 48    • Die durchschnittliche wöchent-          tenbezogene Tätigkeiten auf 48
Stunden zu reduzieren. Den Kran-         liche Höchstarbeitszeit kann mit        Stunden begrenzt. Im Falle eines
kenanstaltenträgern wurde eine           Zustimmung des einzelnen kli-           Opt-out ist die darüber hinausge-
gesetzliche Übergangsfrist bis 30.       nisch tätigen Arztes (= Opt-out)        hende wöchentliche Arbeitszeit
Juni 2021 zur Umsetzung einge-           bis 31. Dezember 2017 60 Stunden        ausschließlich für Aufgaben im
räumt. Dies machte eine Anpassung        pro Woche betragen. Ab 1. Jänner        Zusammenhang mit Forschung
der bisher bestehenden Betriebsver-      2018 gilt auch bei Opt-out eine         und Lehre sowie universitärer
einbarung notwendig. Nach mehr           maximale wöchentliche Arbeits-          Verwaltung vorzusehen.
als neun Monaten intensiver Ver-         zeit im Durchrechnungszeitraum        • Die Einrichtung neuer Dienst-
handlungen konnte nun eine neue          von 55 Stunden, ab 1. Juli 2021 ist     planmodelle wird unter Berück-
Betriebsvereinbarung unterzeichnet       ein Opt-out generell nicht mehr         sichtigung der Personalstruktur
werden, die mit 1. Jänner 2016 in        möglich                                 und der organisatorischen Be-
Kraft tritt.                           • In den einzelnen Wochen des             dürfnisse der Klinik ermöglicht.
                                         Durchrechnungszeitraums (26             Entwickelt wird dieser Prozess
                                         Wochen, jeweils mit 1. Jänner           von einem Board.
                                         bzw. 1. Juli des Kalenderjahres be-
                                         ginnend) darf die Höchstarbeits-
5
       Arbeitszeiten gemäß neuem KA-AZG

72h
                                                                 maximale wöchentliche Arbeitszeit

60h
                               ab 1. Jänner 2018:
                               Opt-out nur mehr bis max. 55h
55h
                                                                 ab 1. Juli 2021:
                                                                 Opt-out nicht mehr
                                                                 ­möglich
48h

40h

      2015   2016   2017    2018      2019      2020      2021     2022           2023
Begleitende Strukturen
im Rahmen des Organisationsprozesses

Board zur Entwicklung der              bauvertreter ist weiters berechtigt,       unter Berücksichtigung der
Dienstplanmodelle                      an den Zielvereinbarungsverhand-           Aufgaben aus der neuen Ärzte-
                                       lungen zwischen Rektorat und               ausbildung
Für die Entwicklung des zur jewei-     Klinikleitung teilzunehmen.
ligen Klinik passenden Dienstplan-                                              • Arbeitsgruppe „Freiräume für
modells ist ein Board verantwort-      Arbeitsgruppen im                          ­Forschungs- und Lehrtätigkeit“ (FFL)
lich, das sich aus sechs Mitgliedern   Zusammenhang mit der                        Zur Erarbeitung eines Modells zur
zusammensetzt. Entsendet werden        Neuregelung des KA-AZG                      gleichzeitigen Erfüllung von For-
jeweils ein Vertreter von Rektorat,                                                schungs- und Lehraufgaben in-
Klinikleitung, ärztlicher Direktion,   Zur Umsetzung gewisser Inhalte              nerhalb des arbeitszeitrechtlichen
Mittelbau der betreffenden Klinik      des neuen KA-AZG werden vom                 Rahmens und dessen Evaluierung
(ein von allen betroffenen Ärztin-     Rektorat drei Arbeitsgruppen
nen und Ärzten gewählter Vertre-       installiert, die sich jeweils aus zwei   • Arbeitsgruppe „Arbeitszeitsaldo
ter), Betriebsrat und KA-AZG-Ver-      Vertretern des Betriebsrats, zwei          im EDM“
treter. Bei Bedarf können weitere      KA-AZG-Vertretern, drei Vertretern         Zur Weiterentwicklung des
Experten zugezogen werden. Für         des Rektorats sowie einem ­Vertreter       Modells des Arbeitszeitsaldos
Universitätskliniken, die sich in      der Klinikleitung zusammensetzen.          (einschließlich Vermeidung von
mehrere Abteilungen gliedern, kön-                                                Einarbeitungs- bzw. Minusstun-
nen Untergruppen etabliert werden.     • Arbeitsgruppe „Dienstplanstruktur“       den) unter Berücksichtigung der
Dem Board kommt eine begleitende         Zur Begleitung der organisatori-         Forschungs- und Lehrtätigkeit
Funktion bei der Umsetzung des           schen und strukturellen Anpas-           und dessen Evaluierung
jeweiligen Modells zu. Der Mittel-       sungen der Dienstplanstruktur
7

                                                                          Arbeitsgruppe
                                              Organisations-
 Rektorat           Ärztl. Direktion
                                           Einheits-Leiter (OEL)          „Dienstplanstruktur“

                                                                          Arbeitsgruppe
                                                                          „Freiräume für
      Board                                                            Forschungs- und
                                                                          Lehrtätigkeit“
Universitäts­
                                                    
                                                          Abteilung A
                                                    
       klinik
                                                       Abteilung ...

                                                    
                                                          Abteilung Z
                                                    
                                                                          Arbeitsgruppe
                                                                          „Arbeitszeitsaldo
                                                                          im EDM“
                       KA-AZG-                 Mittelbau-
Betriebsrat
                       Vertreter               Vertreter
Arbeitszeiten gemäß
neuer Betriebsvereinbarung

Tägliche Normalarbeitszeit             beschäftigung 40 Stunden nicht         patientenbezogene Tätigkeiten auf
                                       unterschreiten, bei Teilzeitbeschäf-   48 Stunden begrenzt wird, die darü-
Die tägliche Normalarbeitszeit (an     tigung gilt das vereinbarte Stun-      ber hinaus geleisteten Stunden sind
Tagen ohne Journaldienst oder          denausmaß.                             für Forschung, Lehre und universi-
Rufbereitschaft) ist je nach Dienst-                                          täre Verwaltung vorgesehen.
modell mit acht bis 13 Stunden         Die wöchentliche Höchstarbeitszeit
festzulegen. An Tagen mit einem        beträgt ohne individuelle Zustim-      Diese Regelung gilt auch für „Staff
Journaldienst beträgt die tägliche     mung (Opt-out) innerhalb eines         ­Physicians“, ausgenommen sind le-
Normalarbeitszeit jedenfalls 13        Durchrechnungszeitraums von             diglich Stationsärzte, die bei einem
Stunden.                               26 Wochen maximal 48 Stunden            Opt-out über 48 Stunden hinaus
                                       und bei Ableistung von Journal-         auch in der Routine eingesetzt wer-
Wöchentliche Normal- und               diensten in einzelnen Wochen            den können.
Höchstarbeitszeit                      maximal 72 Stunden.
                                                                              Alle mit Stichtag 1. Jänner 2016
Als Wochenarbeitszeit wird             Im Rahmen eines Opt-out gilt           bestehenden Minusstunden werden
der Zeitraum von Sonntag 9.00          innerhalb des Durchrechnungs-          auf null gesetzt.
Uhr bis einschließlich nächsten        zeitraums von 26 Wochen eine
Sonntag 9.00 Uhr festgelegt. Die       maximale Wochen­arbeitszeit von
­wöchentliche Normalarbeitszeit        60 Stunden bis 31. Dezember 2017
 darf ­innerhalb des Durchrech-        und von 55 Stunden ab 1. Jänner
 nungszeitraums von 52 Wo-             2018, wobei ab 1. Jänner 2017 die
 chen (Kalenderjahr) bei Voll­         ­wöchentliche Höchstarbeitszeit für
9
      MedUni Wien-spezifische                        Beispielwoche im Journaldienst-Modell
      Arbeitszeiten ab 2017                          ab 2017
                                                         Mo         Di        Mi                Do                   Fr
72h                                          00:00
                  ab 1. Jänner 2017:
                  Opt-out-Stunden
                  ­ausschließlich für
                   ­Wissenschaft, Lehre,
                    ­Verwaltung
60h

                                             08:00
55h
                                             09:00
                              FFL

48h

                                                                                                FFL
40h                                          16:00

                                             21:00

  2015   2016   2017   2018    2019   2020

                                             24:00

                                                                                Freiräume für Forschung, Lehre und Verwaltung

                                                                                                                                FFL
Dienstplanmodelle
                                                                                  Beispiel für ein
                                                                                  Journaldienstmodell
                                                                                  ab Jänner 2017
In Zukunft ist es möglich, zwei       c) Verlängerter Dienst (Journaldienst)      mit Opt-out
verschiedene Dienstplanmodelle an     d) Rufbereitschaft
den Kliniken und Abteilungen zu
etablieren, wobei je nach Dienstrad   Ein verlängerter Dienst (Journaldienst)
entweder das Journaldienstmodell      entspricht dem bisherigen Dienstmodell
oder das Mischmodell gewählt          mit einer nunmehrigen maximalen Dauer
werden kann.                          von 25 Stunden. An solchen Arbeitstagen
                                      wird die Dauer des Normaldienstes auf 13
Wenn für ein Dienstrad an einer       Stunden verlängert, der Journaldienst be-
Klinik ein Mischmodell eingeführt     ginnt dann zwischen 20.00 und 21.00 Uhr.
werden soll, ist dafür die Zustim-
mung von mindestens 50 Prozent        Dies entspricht dem bisherigen Modell,
der ärztlichen Mitarbeiter notwen-    allerdings unter Wegfall der Ergän-
dig.                                  zungszulage. Zwei Stunden werden bei
                                      Dienstbeginn (Montag bis Donnerstag)
Journaldienstmodell                   zusätzlich gutgeschrieben (kein Anfall
                                      von Minusstunden nach einem Journal-
Im Rahmen dieses Modells können       dienst).
folgende Arten von Diensten einge-
richtet werden:                       Die langen Wochenenden (49 Stunden)
a) Normaldienst                       sind noch bis 31. Dezember 2017 auf
b) Spätdienst                         Wunsch des Dienstnehmers möglich.
00:00                                                                                                                                                                         11

        1.   2.   3.   4.   5.    6.   7.    8.   9.   10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31.        1.    2.   3.   4.
                                  Sa   So                          Sa So                       Sa So                       Sa So                                 Sa   So
08:00
09:00
                            FFL

                                                                                          FFL

                                                                                                              FFL

                                                                                                                                                           FFL
16:00

21:00

24:00

                  49h                                  49h                         65h                          57h                              49h

                                                                           269h
                                            max. erlaubt Klinik: 5 x 48h = 240h
                                                                                                                             Freiräume für Forschung, Lehre und Verwaltung
                                                                                    29h = 3,625h FFL        4 FFL

                                                                                                                                                                              FFL
                                                                                                                        (Wissenschaftszeiten müssen keine ganzen Tage sein)
Dienstplanmodelle

Mischmodell                          Ein Spätdienst entspricht einem        Maximale Dienstanzahl
                                     Dienst von Montag bis Freitag mit
Im Rahmen dieses Modells können      einem Dienstbeginn zwischen 11.00      Es dürfen pro Monat höchstens
folgende Arten von Diensten einge-   und 12.00 Uhr mittags und dauert       sechs Spätdienste oder Journal-
richtet werden:                      regulär acht Stunden und kann bis      dienste nach 18.00 Uhr geleistet
                                     max. 21.00 Uhr verlängert werden.      werden. Insgesamt dürfen pro
a) Normaldienst                                                             Monat nicht mehr als zehn Journal-
(Arbeitstag Mo – Fr)                 Ein Wechseldienst entspricht einem     dienste, Wechseldienste oder Ruf-
b) Spätdienst (Arbeitstag Mo – Fr)   Dienst im Zeitraum von Montag bis      bereitschaften geleistet werden. Ein
c) Wechseldienst                     Freitag mit einem Stundenausmaß        geleisteter Journaldienst reduziert
(Arbeitstag ­Mo – Fr)                von 13 Stunden, wobei an einen         die Anzahl an möglichen Rufbereit-
d) Verlängerter Dienst (Journal-     Tages-Wechseldienst eines klinisch     schaftsdiensten, sodass in Summe
dienst) (Sa, So und Feiertag)        tätigen Arztes unmittelbar ein         maximal sechs Journaldienste und
e) Rufbereitschaft (Mo – So)         Nacht-Wechseldienst eines anderen      vier Rufbereitschaften möglich sind.
                                     klinisch tätigen Arztes folgt, wobei
Ein Normaldienst entspricht einem    eine Stunde jeweils überlappend        Für das Mischmodell gilt zusätzlich,
Dienst von Montag bis Freitag mit    als Übergabestunde festgelegt ist.     dass innerhalb eines Durchrech-
einem Stundenausmaß von acht bis     Der Dienstbeginn bei einem Ta-         nungszeitraums von 26 Wochen
13 Stunden und beginnt zwischen      ges-Wechseldienst liegt zwischen       höchstens 2,3 Nacht-Wechseldiens-
7.00 und 8.00 Uhr morgens.           7.00 und 8.00 Uhr und bei einem        te und höchstens 1,5 Samstags-/
                                     Nacht-Wechseldienst zwischen           Sonntagsdienste pro Monat geleistet
                                     19.00 und 20.00 Uhr.                   werden dürfen.
13
        Beispiel für ein Mischmodell

00.00

        1.   2.   3.   4.   5.   6.   7.   8.   9.   10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31.   1.   2.   3.   2.
                                 Sa   So                         Sa So                       Sa So                       Sa So                           Sa   So
08.00
09.00

16.00

20.00
21.00

24.00
Dienstplanmodelle

     Di     Mi
                                            Rufbereitschaft                          nach Ende der täglichen Ruhezeit,
                                                                                     die entsprechende Normalarbeits-
                                            Für den Klinischen Bereich können        zeit gilt damit als erbracht. Eine
                                            auch Rufbereitschaften eingerichtet      Stunde Rufbereitschaft wird mit
                                            werden. Die Rufbereitschaft be-          60% einer Journaldienststunde
                                            ginnt entweder um 15.00 bzw. 16.00       abgegolten, dabei sind telefonische
    8.00                                    Uhr nach einem Normaldienst oder         Auskünfte inkludiert. Eine Einberu-
                                            zwischen 19.00 und 20.00 Uhr nach        fung ins Spital wird mit Überstun-
                                            einem Spätdienst. Die Dauer der          den finanziell abgegolten.
                                            Rufbereitschaft darf 25 Stunden am
                                            Wochenende nicht überschreiten.          Pro Monat sind maximal sechs
           WT

                                            Eine Rufbereitschaft am Samstag          Journaldienste bzw. zehn Rufbereit-
                                            nach einem Journaldienst am Frei-        schaften möglich. Ein geleisteter
                                            tag ist nicht zulässig. Bei Rufbereit-   Journaldienst reduziert die Anzahl
           16.00                            schaften unter der Woche darf der        an möglichen Rufbereitschafts-
                                            Dienstnehmer am darauffolgenden          diensten, sodass in Summe maxi-
                                            Tag aus Gründen der Planungssi-          mal sechs Journaldienste und vier
                                            cherheit nicht für Patientenversor-      Rufbereitschaften möglich sind.
                   Normalarbeitszeit
                                            gung oder für Lehre eingeteilt wer-
                                            den, diese Tage sind für Forschung
                     Rufbereitschaft
                                            vorgesehen. Der Wissenschaftstag
                   Wissenschaftstag         nach einer Rufbereitschaft beginnt
                                       WT
KA-AZG-Zahlung                                                                                          15

Allen Klinikärzten gebührt ab 1. Jän-    Einmalzahlung von 8.000 Euro,
ner 2016 eine Zuzahlung durch eine       wenn der klinisch tätige Arzt im ge-
KA-AZG-Zulage in der Höhe von            samten Kalenderjahr 2015 ein volles
20 Prozent ihres nach der jeweili-       aktives Dienstverhältnis hat. Bei
gen Einstufung arbeitsvertraglich        reduziertem Beschäftigungsausmaß
festgelegten monatlichen Entgelts        bzw. entsprechend der Beschäfti-
einschließlich der Klinikzulage. Teil-   gungsdauer erfolgt eine Aliquotie-

                                                                                         }
beschäftigten gebührt die Zahlung        rung dieser Summe.
aliquot. Die Zulage ist ab 2017 jähr-                                           +10%

lich zu valorisieren.                                                                         = +32% *
                                                                    +20%        +20%

Ab 1. Jänner 2019 erfolgt eine weitere
Gehaltserhöhung von 10 Prozent auf
das zuvor um 20 Prozent erhöhte Ge-
halt, sodass ab diesem Zeitpunkt eine
Gehaltserhöhung von insgesamt 32
                                                      Grund­       Grund­       Grund­
Prozent schlagend wird. Die Ergän-                    gehalt       gehalt       gehalt
zungszulage für die Journaldienste
entfällt ab 1. Jänner 2016.
                                                                                               * ausgehend
Im November bzw. Dezember 2015                                                                  vom ­Gehalt
erfolgt eine nicht staffelwirksame                                                           zum 31.12.2015
                                                       2015         2016        2019
Danksagung:

Der Betriebsrat sowie die
KA-AZG-Vertreter bedanken
sich bei der Ärztekammer
für Wien und der Gewerk-
schaft Öffentlicher Dienst
für die tatkräftige personelle,
fachliche sowie finanziel-
le Unterstützung bei den
Verhandlungen sowie bei der
Erstellung dieser Broschüre.

Impressum:
Herausgeber und Medieninhaber:
Verlag der Ärztekammer für Wien,
Körperschaft des öffentlichen Rechtes,
vertreten durch den Präsidenten,
1010 Wien, Weihburggasse 10-12.
Oktober 2015.
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