Betriebsvereinbarung zum KA-AZG an der Medizinischen Universität Wien - Gültig ab 1. Jänner 2016
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Betriebsvereinbarung zum KA-AZG an der Medizinischen Universität Wien Gültig ab 1. Jänner 2016
Liebe Kollegin, lieber Kollege! Im Rahmen dieser Broschüre möchten wir die Eck- gleichmäßige Erhöhung wird für alle Kolleginnen und punkte der neuen Betriebsvereinbarung zum Kranken- Kollegen gleichzeitig erfolgen. Durch gemeinsames anstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) übersichtlich Vorgehen ALLER von Ihnen gewählten Kolleginnen und darstellen. Die Betriebsvereinbarung wurde nach Kollegen im Betriebsrat und in der KA-AZG-Vertretung langen Verhandlungen zwischen Betriebsrat, KA-AZG konnte eine Erhöhung um über 30 Prozent des Grund- Vertretern und Rektorat im September 2015 erfolg- gehalts ab 2019, und somit mehr als ursprünglich gefor- reich abgeschlossen. Die neue Vereinbarung enthält dert, erreicht werden. sehr komplexe Regelungen, die erforderlich sind, um Ihre Interessen zu schützen und trotzdem einen uni- Die vorliegende Betriebsvereinbarung wurde einstim- versitären Betrieb entsprechend dem neuen KA-AZG mig durch den Betriebsrat und die KA-AZG-Vertreter zu ermöglichen. Beispiele dafür sind die Reduktion angenommen. Die Ärztekammer für Wien und die der Anwesenheit in der Nacht sowie die Regelung zur Gewerkschaft öffentlicher Dienst haben uns in allen Einteilung an der Klinik nach einer Rufbereitschaft. Phasen maßgeblich unterstützt. Der Inhalt dieser Bro- Die wesentlichen Änderungen sind auf den folgenden schüre wurde mit dem Rektorat akkordiert. Seiten dargestellt, weitere Punkte wie eine Kinderbe- treuung im Nachtdienst sowie Schutzbestimmungen Das Betriebsratsteam und die KA-AZG-Vertreter stehen für Teilzeit-Beschäftigte und eine reduzierte Anzahl an Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung! Journaldiensten auf Antrag für ältere Mitarbeiter und Eltern finden Sie direkt im Vereinbarungstext. Martin Andreas, Peter Birner, Ingwald Strasser, Michael Holzer, Harald Gabriel, Christoph Schukro, Stefan Konrad, Thomas Die Änderungen der Arbeitszeit sind mit einer Erhö- Szekeres, Wilhelm Gloss, Johannes Kastner, Richard Kdolsky, hung des Grundgehalts in zwei Stufen gekoppelt. Die Florian Fitzal
Allgemeine positive Neuerungen im Glossar 3 Rahmen der Betriebsvereinbarung • Zeiten für Forschung und Lehre sollen ab 1. Jänner ARG = Arbeitsruhegesetz Rufbereitschaft = Dienstschiene, bei EDM = Elektronischer Dienstplan- der der Arbeitnehmer in telefonischer 2017 fix im EDM administriert werden. Manager Bereitschaft ist, um im Bedarfsfall nach • Die Bezahlung der Samstags- und Sonntagsdienste FFL = Freiräume für Forschungs- und umgehender Anreise die Arbeit im AKH soll durch eine Anpassung des Kollektivvertrags bzw. Lehrtätigkeit aufzunehmen, wobei die Entfernung und die maximale Anfahrtszeit nicht der Journaldienstzulagen-Verordnung des Bundes an- GehG = Gehaltsgesetz näher definiert sind geglichen werden und in Summe der Abgeltung eines KA-AZG = Krankenanstalten-Arbeits- Spätdienst = Dienst zwischen Montag zeitgesetz derzeitigen 49-Stunden-Dienstes entsprechen. und Freitag im Ausmaß von grundsätz- KV/KollV = Kollektivvertrag • Alle Minusstunden werden mit 1. Jänner 2016 auf null Mischmodell = Spezielles Dienstplan- lich acht Stunden täglicher Normalar- beitszeit mit Dienstbeginn zwischen gesetzt. modell, in dem folgende Arten von 11.00 und 12.00 Uhr • Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich wird mit Diensten geplant werden können: Nor- UG = Universitätsgesetz maldienst, Spätdienst, Wechseldienst, 1. Jänner 2016 im ganzen Haus komplett umgesetzt. Verlängerter Dienst = Journaldienst verlängerter Dienst, Rufbereitschaft • Die überkollektivvertragliche Bezahlung der Jour- Normaldienst = Dienst zwischen Wechseldienst = Dienstfolge zwischen naldienste für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter bleibt Montag und Freitag im Ausmaß von Montag und Freitag, bei der sich ein Tages-Wechseldienst von 13 Stunden erhalten. grundsätzlich acht Stunden täglicher täglicher Normalarbeitszeit mit einem Normalarbeitszeit mit Dienstbeginn • Das FZA-Wahlmodell (Freizeitausgleich oder Bezah- zwischen 7.00 und 8.00 Uhr Nacht-Wechseldienst von 13 Stunden lung) für die Abgeltung der Journaldienste bleibt in Opt-out = freiwilliges Votieren seitens täglicher Normalarbeitszeit abwechselt und der Dienstbeginn zwischen 7.00 der bisherigen Form erhalten. des Arbeitsnehmers für eine Ausdeh- und 8.00 Uhr bzw. 19.00 und 20.00 Uhr • Organisation einer Kinderbetreuung während der nung der durchschnittlichen wöchent- liegt, wobei die überlappende Stunde lichen Arbeitszeit über die gesetzlich Nachtdienste durch die MedUni Wien. vorgeschriebenen 48 Stunden hinaus, eine Übergabestunde darstellt WT = Wissenschaftstag ist im Rahmen des neuen KA-AZG nach schrittweiser Reduktion der maximal erlaubten Stunden nur mehr bis 2021 möglich
Notwendige Neuregelung der Arbeitsorganisation aufgrund der KA‑AZG‑Novelle Mit 1. Jänner 2015 ist die vom Nati- Die wichtigsten Eckpunkte der neu- zeit wie gehabt bis zu 72 Stunden onalrat beschlossene KA-AZG-No- en Betriebsvereinbarung sind dabei: betragen. velle in Kraft getreten. Ziel dieser • Seit 1. Jänner 2015 gilt eine • Ab 1. Jänner 2017 wird die Neuregelung ist es, in zwei Etappen durchschnittliche wöchentliche durchschnittliche wöchentliche die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Höchstarbeitszeit für patien- Arbeitszeit von Klinikärzten auf 48 • Die durchschnittliche wöchent- tenbezogene Tätigkeiten auf 48 Stunden zu reduzieren. Den Kran- liche Höchstarbeitszeit kann mit Stunden begrenzt. Im Falle eines kenanstaltenträgern wurde eine Zustimmung des einzelnen kli- Opt-out ist die darüber hinausge- gesetzliche Übergangsfrist bis 30. nisch tätigen Arztes (= Opt-out) hende wöchentliche Arbeitszeit Juni 2021 zur Umsetzung einge- bis 31. Dezember 2017 60 Stunden ausschließlich für Aufgaben im räumt. Dies machte eine Anpassung pro Woche betragen. Ab 1. Jänner Zusammenhang mit Forschung der bisher bestehenden Betriebsver- 2018 gilt auch bei Opt-out eine und Lehre sowie universitärer einbarung notwendig. Nach mehr maximale wöchentliche Arbeits- Verwaltung vorzusehen. als neun Monaten intensiver Ver- zeit im Durchrechnungszeitraum • Die Einrichtung neuer Dienst- handlungen konnte nun eine neue von 55 Stunden, ab 1. Juli 2021 ist planmodelle wird unter Berück- Betriebsvereinbarung unterzeichnet ein Opt-out generell nicht mehr sichtigung der Personalstruktur werden, die mit 1. Jänner 2016 in möglich und der organisatorischen Be- Kraft tritt. • In den einzelnen Wochen des dürfnisse der Klinik ermöglicht. Durchrechnungszeitraums (26 Entwickelt wird dieser Prozess Wochen, jeweils mit 1. Jänner von einem Board. bzw. 1. Juli des Kalenderjahres be- ginnend) darf die Höchstarbeits-
5 Arbeitszeiten gemäß neuem KA-AZG 72h maximale wöchentliche Arbeitszeit 60h ab 1. Jänner 2018: Opt-out nur mehr bis max. 55h 55h ab 1. Juli 2021: Opt-out nicht mehr möglich 48h 40h 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Begleitende Strukturen im Rahmen des Organisationsprozesses Board zur Entwicklung der bauvertreter ist weiters berechtigt, unter Berücksichtigung der Dienstplanmodelle an den Zielvereinbarungsverhand- Aufgaben aus der neuen Ärzte- lungen zwischen Rektorat und ausbildung Für die Entwicklung des zur jewei- Klinikleitung teilzunehmen. ligen Klinik passenden Dienstplan- • Arbeitsgruppe „Freiräume für modells ist ein Board verantwort- Arbeitsgruppen im Forschungs- und Lehrtätigkeit“ (FFL) lich, das sich aus sechs Mitgliedern Zusammenhang mit der Zur Erarbeitung eines Modells zur zusammensetzt. Entsendet werden Neuregelung des KA-AZG gleichzeitigen Erfüllung von For- jeweils ein Vertreter von Rektorat, schungs- und Lehraufgaben in- Klinikleitung, ärztlicher Direktion, Zur Umsetzung gewisser Inhalte nerhalb des arbeitszeitrechtlichen Mittelbau der betreffenden Klinik des neuen KA-AZG werden vom Rahmens und dessen Evaluierung (ein von allen betroffenen Ärztin- Rektorat drei Arbeitsgruppen nen und Ärzten gewählter Vertre- installiert, die sich jeweils aus zwei • Arbeitsgruppe „Arbeitszeitsaldo ter), Betriebsrat und KA-AZG-Ver- Vertretern des Betriebsrats, zwei im EDM“ treter. Bei Bedarf können weitere KA-AZG-Vertretern, drei Vertretern Zur Weiterentwicklung des Experten zugezogen werden. Für des Rektorats sowie einem Vertreter Modells des Arbeitszeitsaldos Universitätskliniken, die sich in der Klinikleitung zusammensetzen. (einschließlich Vermeidung von mehrere Abteilungen gliedern, kön- Einarbeitungs- bzw. Minusstun- nen Untergruppen etabliert werden. • Arbeitsgruppe „Dienstplanstruktur“ den) unter Berücksichtigung der Dem Board kommt eine begleitende Zur Begleitung der organisatori- Forschungs- und Lehrtätigkeit Funktion bei der Umsetzung des schen und strukturellen Anpas- und dessen Evaluierung jeweiligen Modells zu. Der Mittel- sungen der Dienstplanstruktur
7 Arbeitsgruppe Organisations- Rektorat Ärztl. Direktion Einheits-Leiter (OEL) „Dienstplanstruktur“ Arbeitsgruppe „Freiräume für Board Forschungs- und Lehrtätigkeit“ Universitäts Abteilung A klinik Abteilung ... Abteilung Z Arbeitsgruppe „Arbeitszeitsaldo im EDM“ KA-AZG- Mittelbau- Betriebsrat Vertreter Vertreter
Arbeitszeiten gemäß neuer Betriebsvereinbarung Tägliche Normalarbeitszeit beschäftigung 40 Stunden nicht patientenbezogene Tätigkeiten auf unterschreiten, bei Teilzeitbeschäf- 48 Stunden begrenzt wird, die darü- Die tägliche Normalarbeitszeit (an tigung gilt das vereinbarte Stun- ber hinaus geleisteten Stunden sind Tagen ohne Journaldienst oder denausmaß. für Forschung, Lehre und universi- Rufbereitschaft) ist je nach Dienst- täre Verwaltung vorgesehen. modell mit acht bis 13 Stunden Die wöchentliche Höchstarbeitszeit festzulegen. An Tagen mit einem beträgt ohne individuelle Zustim- Diese Regelung gilt auch für „Staff Journaldienst beträgt die tägliche mung (Opt-out) innerhalb eines Physicians“, ausgenommen sind le- Normalarbeitszeit jedenfalls 13 Durchrechnungszeitraums von diglich Stationsärzte, die bei einem Stunden. 26 Wochen maximal 48 Stunden Opt-out über 48 Stunden hinaus und bei Ableistung von Journal- auch in der Routine eingesetzt wer- Wöchentliche Normal- und diensten in einzelnen Wochen den können. Höchstarbeitszeit maximal 72 Stunden. Alle mit Stichtag 1. Jänner 2016 Als Wochenarbeitszeit wird Im Rahmen eines Opt-out gilt bestehenden Minusstunden werden der Zeitraum von Sonntag 9.00 innerhalb des Durchrechnungs- auf null gesetzt. Uhr bis einschließlich nächsten zeitraums von 26 Wochen eine Sonntag 9.00 Uhr festgelegt. Die maximale Wochenarbeitszeit von wöchentliche Normalarbeitszeit 60 Stunden bis 31. Dezember 2017 darf innerhalb des Durchrech- und von 55 Stunden ab 1. Jänner nungszeitraums von 52 Wo- 2018, wobei ab 1. Jänner 2017 die chen (Kalenderjahr) bei Voll wöchentliche Höchstarbeitszeit für
9 MedUni Wien-spezifische Beispielwoche im Journaldienst-Modell Arbeitszeiten ab 2017 ab 2017 Mo Di Mi Do Fr 72h 00:00 ab 1. Jänner 2017: Opt-out-Stunden ausschließlich für Wissenschaft, Lehre, Verwaltung 60h 08:00 55h 09:00 FFL 48h FFL 40h 16:00 21:00 2015 2016 2017 2018 2019 2020 24:00 Freiräume für Forschung, Lehre und Verwaltung FFL
Dienstplanmodelle Beispiel für ein Journaldienstmodell ab Jänner 2017 In Zukunft ist es möglich, zwei c) Verlängerter Dienst (Journaldienst) mit Opt-out verschiedene Dienstplanmodelle an d) Rufbereitschaft den Kliniken und Abteilungen zu etablieren, wobei je nach Dienstrad Ein verlängerter Dienst (Journaldienst) entweder das Journaldienstmodell entspricht dem bisherigen Dienstmodell oder das Mischmodell gewählt mit einer nunmehrigen maximalen Dauer werden kann. von 25 Stunden. An solchen Arbeitstagen wird die Dauer des Normaldienstes auf 13 Wenn für ein Dienstrad an einer Stunden verlängert, der Journaldienst be- Klinik ein Mischmodell eingeführt ginnt dann zwischen 20.00 und 21.00 Uhr. werden soll, ist dafür die Zustim- mung von mindestens 50 Prozent Dies entspricht dem bisherigen Modell, der ärztlichen Mitarbeiter notwen- allerdings unter Wegfall der Ergän- dig. zungszulage. Zwei Stunden werden bei Dienstbeginn (Montag bis Donnerstag) Journaldienstmodell zusätzlich gutgeschrieben (kein Anfall von Minusstunden nach einem Journal- Im Rahmen dieses Modells können dienst). folgende Arten von Diensten einge- richtet werden: Die langen Wochenenden (49 Stunden) a) Normaldienst sind noch bis 31. Dezember 2017 auf b) Spätdienst Wunsch des Dienstnehmers möglich.
00:00 11 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 1. 2. 3. 4. Sa So Sa So Sa So Sa So Sa So 08:00 09:00 FFL FFL FFL FFL 16:00 21:00 24:00 49h 49h 65h 57h 49h 269h max. erlaubt Klinik: 5 x 48h = 240h Freiräume für Forschung, Lehre und Verwaltung 29h = 3,625h FFL 4 FFL FFL (Wissenschaftszeiten müssen keine ganzen Tage sein)
Dienstplanmodelle Mischmodell Ein Spätdienst entspricht einem Maximale Dienstanzahl Dienst von Montag bis Freitag mit Im Rahmen dieses Modells können einem Dienstbeginn zwischen 11.00 Es dürfen pro Monat höchstens folgende Arten von Diensten einge- und 12.00 Uhr mittags und dauert sechs Spätdienste oder Journal- richtet werden: regulär acht Stunden und kann bis dienste nach 18.00 Uhr geleistet max. 21.00 Uhr verlängert werden. werden. Insgesamt dürfen pro a) Normaldienst Monat nicht mehr als zehn Journal- (Arbeitstag Mo – Fr) Ein Wechseldienst entspricht einem dienste, Wechseldienste oder Ruf- b) Spätdienst (Arbeitstag Mo – Fr) Dienst im Zeitraum von Montag bis bereitschaften geleistet werden. Ein c) Wechseldienst Freitag mit einem Stundenausmaß geleisteter Journaldienst reduziert (Arbeitstag Mo – Fr) von 13 Stunden, wobei an einen die Anzahl an möglichen Rufbereit- d) Verlängerter Dienst (Journal- Tages-Wechseldienst eines klinisch schaftsdiensten, sodass in Summe dienst) (Sa, So und Feiertag) tätigen Arztes unmittelbar ein maximal sechs Journaldienste und e) Rufbereitschaft (Mo – So) Nacht-Wechseldienst eines anderen vier Rufbereitschaften möglich sind. klinisch tätigen Arztes folgt, wobei Ein Normaldienst entspricht einem eine Stunde jeweils überlappend Für das Mischmodell gilt zusätzlich, Dienst von Montag bis Freitag mit als Übergabestunde festgelegt ist. dass innerhalb eines Durchrech- einem Stundenausmaß von acht bis Der Dienstbeginn bei einem Ta- nungszeitraums von 26 Wochen 13 Stunden und beginnt zwischen ges-Wechseldienst liegt zwischen höchstens 2,3 Nacht-Wechseldiens- 7.00 und 8.00 Uhr morgens. 7.00 und 8.00 Uhr und bei einem te und höchstens 1,5 Samstags-/ Nacht-Wechseldienst zwischen Sonntagsdienste pro Monat geleistet 19.00 und 20.00 Uhr. werden dürfen.
13 Beispiel für ein Mischmodell 00.00 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 1. 2. 3. 2. Sa So Sa So Sa So Sa So Sa So 08.00 09.00 16.00 20.00 21.00 24.00
Dienstplanmodelle Di Mi Rufbereitschaft nach Ende der täglichen Ruhezeit, die entsprechende Normalarbeits- Für den Klinischen Bereich können zeit gilt damit als erbracht. Eine auch Rufbereitschaften eingerichtet Stunde Rufbereitschaft wird mit werden. Die Rufbereitschaft be- 60% einer Journaldienststunde ginnt entweder um 15.00 bzw. 16.00 abgegolten, dabei sind telefonische 8.00 Uhr nach einem Normaldienst oder Auskünfte inkludiert. Eine Einberu- zwischen 19.00 und 20.00 Uhr nach fung ins Spital wird mit Überstun- einem Spätdienst. Die Dauer der den finanziell abgegolten. Rufbereitschaft darf 25 Stunden am Wochenende nicht überschreiten. Pro Monat sind maximal sechs WT Eine Rufbereitschaft am Samstag Journaldienste bzw. zehn Rufbereit- nach einem Journaldienst am Frei- schaften möglich. Ein geleisteter tag ist nicht zulässig. Bei Rufbereit- Journaldienst reduziert die Anzahl 16.00 schaften unter der Woche darf der an möglichen Rufbereitschafts- Dienstnehmer am darauffolgenden diensten, sodass in Summe maxi- Tag aus Gründen der Planungssi- mal sechs Journaldienste und vier cherheit nicht für Patientenversor- Rufbereitschaften möglich sind. Normalarbeitszeit gung oder für Lehre eingeteilt wer- den, diese Tage sind für Forschung Rufbereitschaft vorgesehen. Der Wissenschaftstag Wissenschaftstag nach einer Rufbereitschaft beginnt WT
KA-AZG-Zahlung 15 Allen Klinikärzten gebührt ab 1. Jän- Einmalzahlung von 8.000 Euro, ner 2016 eine Zuzahlung durch eine wenn der klinisch tätige Arzt im ge- KA-AZG-Zulage in der Höhe von samten Kalenderjahr 2015 ein volles 20 Prozent ihres nach der jeweili- aktives Dienstverhältnis hat. Bei gen Einstufung arbeitsvertraglich reduziertem Beschäftigungsausmaß festgelegten monatlichen Entgelts bzw. entsprechend der Beschäfti- einschließlich der Klinikzulage. Teil- gungsdauer erfolgt eine Aliquotie- } beschäftigten gebührt die Zahlung rung dieser Summe. aliquot. Die Zulage ist ab 2017 jähr- +10% lich zu valorisieren. = +32% * +20% +20% Ab 1. Jänner 2019 erfolgt eine weitere Gehaltserhöhung von 10 Prozent auf das zuvor um 20 Prozent erhöhte Ge- halt, sodass ab diesem Zeitpunkt eine Gehaltserhöhung von insgesamt 32 Grund Grund Grund Prozent schlagend wird. Die Ergän- gehalt gehalt gehalt zungszulage für die Journaldienste entfällt ab 1. Jänner 2016. * ausgehend Im November bzw. Dezember 2015 vom Gehalt erfolgt eine nicht staffelwirksame zum 31.12.2015 2015 2016 2019
Danksagung: Der Betriebsrat sowie die KA-AZG-Vertreter bedanken sich bei der Ärztekammer für Wien und der Gewerk- schaft Öffentlicher Dienst für die tatkräftige personelle, fachliche sowie finanziel- le Unterstützung bei den Verhandlungen sowie bei der Erstellung dieser Broschüre. Impressum: Herausgeber und Medieninhaber: Verlag der Ärztekammer für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechtes, vertreten durch den Präsidenten, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12. Oktober 2015.
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