MÄRZ MITTEILUNGSBLATT - Leuggern
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MITTEILUNGSBLATT MÄRZ Redaktionsschluss am 29.03.2021 Nächste Ausgabe am 14.04.2021 Unsere Kontaktdaten Gemeindeverwaltung Leuggern Schulweg 1 5316 Leuggern Telefon: 056 268 60 60 Telefax: 056 268 60 50 gemeindekanzlei@leuggern.ch www.leuggern.ch Unsere Öffnungszeiten Montag: 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr Dienstag: 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch: 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr Freitag: 07.00 – 14.00 Uhr (durchgehend) Foto: Klingnauer Stausee, Ortsteil Felsenau
Informationen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung Sprechstunde mit dem Gemeindeammann Um gezielt und in Ruhe auf die Anliegen der Bevölkerung eingehen zu können, steht Gemeindeammann Stefan Widmer zweimal jährlich bei der Gemeindekanzlei für persönliche Gespräche zur Verfügung. Damit es nicht zu Wartezeiten kommt, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 268 60 60, rechtzeitig anzumelden. Wir weisen darauf hin, dass im gesamten Verwaltungsgebäude sowie während der Sprechstunde Maskenpflicht gilt. Nächster Termin: Montag, 22. März 2021, von 16.00 – 18.00 Uhr Häckselaktion Die erste Häckselaktion findet am Dienstag, 30. März 2021, statt. Anmeldungen sind bis spätestens am Freitag, 26. März 2021, 17.00 Uhr, an Herr Thomas Fuchs, Hofweg 3, 5316 Leuggern, Tel. Nr. 056 245 79 12, oder Natel Nr. 079 438 58 53, zu richten. Die ersten 15 Minuten werden gratis gehäckselt, was länger dauert wird verrechnet. Grössere Posten können nur nach vorgängiger Absprache mit Herrn Thomas Fuchs verarbeitet werden. Es dürfen Holz, Sträucher und Wurzelstöcke bis 35 cm Durchmesser geliefert werden. Kein Grüngut (Rasenschnitt, Blumen, Gartenabfälle) und gewerbliche Abfälle (Plastik, Papier, Glas und andere Fremdstoffe). Wechsel Rhythmus Grüngutentsorgung Hiermit informieren wir Sie darüber, dass das Grüngut vom 1. April 2021 bis 25. November 2021 wöchentlich (jeweils donnerstags) abgeholt wird. Alle aktuellen Entsorgungsdaten finden Sie auch auf der Homepage www.leuggern.ch. Papiersammlung Die nächste Papiersammlung wird von der Jungwacht und Blauring Leuggern organisiert und findet am Samstag, 10. April 2021, statt. Es werden Papier (Zeitungen, Illustrierte, Prospekte) und kleinere Mengen unbeschichteter Braun- und Graukarton gesammelt. Papier und Karton müssen getrennt gebündelt werden. Das Sammelgut muss um 07.00 Uhr gebündelt und kreuzweise verschnürt (nicht in Schachteln, Papier- oder Plastiksäcken etc.) am üblichen Abfuhrstandort bereitgestellt sein. Wird das Altpapier nicht abgeholt, bitten wir Sie, sich unverzüglich bei Jungwacht & Blauring Leuggern, Michael Krebs, unter Tel. 079 869 42 34 zu melden. Bündel, die nicht sachgerecht verschnürt oder gemischt sind, müssen leider stehen gelassen werden. Seite 2
Gemeinderat / Amtsperiode 2022/25 Die aktuelle Amtsperiode 2018/21 läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Am Sonntag, 26. September 2021, finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Gemeinderat Robert Erne ist seit dem 1. Januar 2016 als Gemeinderat für die Gemeinde Leuggern im Einsatz. Er betreut die Ressorts Tiefbauten (Strassen, Wasser- und Abwasserversorgung), Land- und Forstwirtschaft, Gemeindewerk mit Abfallwesen, öffentliche Gewässer, Fischerei und Jagdwesen. Er wird die aktuelle Amtsperiode 2018/21 beenden und sich nicht mehr zur Wiederwahl aufstellen lassen. Bereits jetzt danken wir Robert Erne für seinen Einsatz für die Gemeinde Leuggern. Gemeindeammann Stefan Widmer, Vizeammann Susanne Keller und die beiden Gemeinderäte Peter Müller und Magnus Sieber stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Öffnungszeiten über die kommenden Feiertage Die Büros der Gemeindeverwaltung und des Regionalen Zivilstandsamtes Leuggern bleiben am Karfreitag, 2. April 2021, sowie Ostermontag, 5. April 2021, geschlossen. In dringenden Fällen (Todesfälle) ist auf dem Anrufbeantworter der Kanzleinummer 056 268 60 60 eine Pikett-Telefonnummer hinterlegt. Für dringende Fälle, welche das Zivilstandsamt betreffen, wählen Sie die Nummer 056 268 60 52. An dieser Stelle bitten wir die Bevölkerung, die Schaltergänge auf das Nötigste zu reduzieren und, wenn immer möglich, Ihre Anfragen telefonisch oder via E-Mail zu stellen. Die Gemeinde Leuggern wünscht allen erholsame Feiertage. Anmeldung Wildschweinschäden Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Wildschweinschäden online an die Sektion Jagd und Fischerei, Aarau, eingereicht werden. Die Abschätzarbeiten werden Mitte März 2021 erledigt, deshalb bitten wir Sie, diese Schäden bis am 9. März 2021 der Sektion Jagd und Fischerei zu melden. Die Online- Meldung steht unter der Homepage www.ag.ch > Verwaltung > Dep. Bau, Verkehr und Umwelt > Jagd & Fischerei > Jagd > Wildschäden zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen Bruno Erne, Mobil 079 382 32 70, gerne zur Verfügung. Leinenpflicht für Hunde Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) gilt jeweils vom 1. April bis am 31. Juli Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau: 1. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt wer- den. 2. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkun- gen nicht. Wir bitten alle Hundehalter, sich an die Leinenpflicht zu halten und danken Ihnen für das Verständnis. Seite 3
Durchfahrtsbewilligungen Folgende Bewilligung hat der Gemeinderat bewilligt: - Dillier Classic, 16. Mai 2021 Route: Start und Ziel Sportcenter Leuggern, Streckenverlauf rund um Leuggern - 57. Radsporttage Gippingen, 4. bis 6. Juni 2021 Route: Start und Ziel Feuerwehrmagazin Leuggern / Mehrzweckhalle / Kreisbezirksschule Leuggern, 6 verschiedene Strecken rund um Leuggern Einlösung Gewerbe-Gutscheine infolge Coronavirus Im Mitteilungsblatt Juni / Juli 2020 wurde die Bevölkerung über die Aktion «Gewerbe-Gutschein Gemeinde Leuggern infolge Coronavirus» informiert. Insgesamt 1'099 Haushaltungen wurden mit je einem Gutschein im Wert von Fr. 25.00 bedient. Der Bon sollte dazu berechtigen, in den Betrieben und Geschäften der Gemeinde Leuggern zu konsumieren. Mittlerweile ist die Einlösefrist verstrichen. Rund 34 % der Gutscheine wurden in insgesamt 12 Ge- schäften der Gemeinde Leuggern eingelöst. Vor allem in den Einkaufsläden Volg und Denner kamen die Gutscheine oft zum Einsatz. Aber auch das Restaurant Waldheim, Hettenschwil, das Landgast- haus Weisses Kreuz, Gippingen, sowie das Restaurant Sonne, Leuggern, verzeichneten eine hohe Einlöserate. Der Gesamtbetrag von total Fr. 8'625.00 für die insgesamt 345 eingelösten Gutscheine gehen voll- umfänglich zu Lasten der Gemeinde Leuggern. Statistische Zahlen des Regionalen Zivilstandsamtes Folgende Zivilstandsereignisse fanden in unserem Zivilstandskreis statt: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Trauungen 67 77 61 68 63 84 66 56 72 74 68 Partnerschaften 2 2 0 0 0 3 3 1 2 0 0 Geburten 538 524 546 572 645 664 731 768 793 788 734 Todesfälle 105 91 90 71 100 100 90 85 72 98 85 Anerkennungen 26 14 29 26 20 28 29 34 38 32 42 Namenserklärungen 13 6 4 * 34 11 11 10 9 12 11 9 Total 751 714 730 771 839 890 931 953 989 1’003 938 * Die Änderungen im Namensrecht per 1. Januar 2013 (ZGB und PartG) führten zu diesem Anstieg. Trauungen Von den insgesamt 68 Trauungen, die 2020 im Zivilstandskreis Leuggern stattfanden, wählten 17 Paare das Schloss Klingnau zu ihrem Traulokal. 51 Paare gaben sich im Traulokal Leuggern das Ja-Wort. 9 Brautpaare, die im Zivilstandskreis Leuggern heirateten, wohnten ausserhalb des Kreises. 4 Brautpaare des Zivilstandskreises Leuggern wählten einen anderen Zivilstandskreis zu ihrem Trauungsort. Seite 4
Jahresabschluss Steuern 2020 Die Finanzverwaltung Leuggern informiert über den Steuerabschluss 2020: Ordentliche Steuern Rechnung 2020 Budget 2020 Rechnung 2019 Einkommens- und 5’086’604 4’760’000 28’983’130 Vermögenssteuern Quellensteuern 349’129 300’000 313’171 Aktiensteuern 215’360 160’000 235’026 Total 5’651’093 5’220’000 29’531’327 Ausserordentliche Steuern Nach- und Strafsteuern 23’633 5‘000 18’175 Grundstückgewinnsteuern 151’017 20‘000 176’029 Erbschafts- und 42’259 5‘000 0 Schenkungssteuern Entwicklung Gemeindesteuern 2008 – 2020; ohne ausserordentliche Steuern 2019 6’000’000 5’000’000 4’000’000 5’232’487 5’086’604 5’005’952 4’972’623 4’907’926 4’911’599 4’879’439 4’725’056 4’689’489 3’000’000 4’634’728 4’555’042 4’540’515 4’402’982 2’000’000 1’000’000 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 5,14 Mio 4,98 Mio 5,31 Mio 5,48 Mio 5,38 Mio 5,36 Mio 5,08 Mio 5,21 Mio 4,87 Mio 5,24 Mio 5,37 Mio 5,78 Mio 5,65 Mio Sollstellung inkl. Lotto/Kapital/Liquidationsgewinne Quellensteuern Aktiensteuern Seite 5
Schneebruchschäden vom 15. Januar 2021 Viel und sehr nasser Schnee hat am 15. Januar 2021 in den Wäldern flächendeckenden zu Schneebruchschäden an einzelnen Bäumen geführt. Vielerorts liegen abgebrochene Baumkronen oder ganz umgestürzte Bäume. Dies ist insbesondere bei den Fichten sehr problematisch. Diese Bäume bilden erneut eine ideale Grundlage für die erste Brut des Borkenkäfers im kommenden Frühling. Wenn dies verhindert werden soll, ist es wichtig, diese Kronenteile und die nicht überlebensfähigen Bäume zu entfernen. Der Holzmarkt ist im Moment für Fichten / Tannenholz noch aufnahmefähig. Laubholz kann problemlos im Wald gelassen werden. Davon geht keine Schädlingsgefahr aus. Das Holz kann aber auch gut als Brennholz genutzt werden. Der Forstbetrieb Aare-Rhein bittet alle Waldbesitzer um folgende Massnahmen: 1. Kontrolle in Ihren Wäldern bezüglich Schneebruchschäden. 2. Meldung des Schadenausmass mit Angaben Anzahl Fichten und Waldort an das Forstrevier bis am 21. März 2021 (Tel. 056 245 37 33 / peter.haas@ag.ch) 3. Herumliegende Kronenteile von Fichten ab 10 cm Durchmesser aufräumen und aus dem Wald entfernen oder kurz zersägen (20 cm) und liegenlassen. Durch das zersägen trocknet das Holz bzw. die Rinde schnell aus und ist nicht mehr attraktiv für die Käfer im Frühjahr. 4. Stehende Bäume kontrollieren und, wenn keine vitale Kronen mehr vorhanden ist, Baum fällen und Holz aus dem Wald entfernen. Eine Vermarktung kann durch das Forstrevier erfolgen. Wenn Sie durch das Forstpersonal Hilfe in Anspruch nehmen wollen, werden Sie ebenfalls um eine Meldung bis zum 21. März 2021 gebeten. Der Forstbetrieb kann – gegen Entschädigung – die Bäume aufrüsten. Bei grösseren Schadenflächen kann evtl. auch ein Holzerlös ausbezahlt werden. Fichtenspitze vom Schnee gebrochen, > 10cm Abgebrochene Baumspitze bei Fichte, zu wenig Fichte vom Schnee gestossen, steht nicht mehr an der Bruchstelle, muss aus dem Wald entfernt vitale Äste, Baum nicht überlebensfähig, sehr auf, grosses Risiko bei erneutem Schneefall zum werden oder entasten und kurz (ca. 20 cm) grosses Borkenkäferrisiko. Baum muss gefällt umfallen oder brechen. Mittleres bis grosses zersägen. werden und kann durch uns vermarktet werden. Borkenkäferrisiko. Empfehlung: diese Bäume entfernen. Bäume, die noch 2/3 der grünen Krone haben und aufrecht stehen, können vorläufig stehen gelassen werden. Sie sind aber immer ein gewisses Risiko und werden ganz sicher eine Faulstelle im Kronenbereich bilden. Früher oder später können auch diese brechen. Seite 6
Diverses Mütter- und Väterberatungsstelle Die Mütter- und Väterberatung in Leuggern findet jeden 2. und 4. Mittwoch des Monats im Asana Spital Leuggern, 3. Stock, statt. Beratungstag Datum Zeit Mittwoch 10. März 2021 nachmittags mit Voranmeldung Mittwoch 24. März 2021 14.30 – 16.00 Uhr * Mittwoch 14. April 2021 nachmittags mit Voranmeldung * Bitte erkundigen Sie sich, ob die Beratung ohne Voranmeldung stattfindet. Je nach Corona-Situation werden an diesen Tagen Beratungen mit Voranmeldung angeboten. Telefonische Beratungszeiten Mo., Mi., Do., Fr.: 08.15 – 09.15 Uhr Di.: 13.30 – 15.00 Uhr Übrige Zeit: Anrufbeantworter > Nachricht hinterlassen > Sie werden zurückgerufen Telefon: 056 245 42 40 Mittagstisch Pro Senectute Die Pro Senectute sucht motivierte Mittagstischleiterinnen für das Jahr 2022. Haben Sie Freude ältere Mitmenschen beim Mittagstisch zu betreuen? Mit Ihnen ein feines Essen in geselliger Runde zu ge- niessen, zu spielen oder einfach nur zu plaudern? Das bringt den Seniorinnen und Senioren Freude in den Alltag. Fühlen Sie sich angesprochen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf bei: Alma Stefani, Tel, 056 246 14 42 Theres Erne, Tel. 056 245 47 56 Seite 7
TSC – So hat Corona unser Mobilitätsverhalten verändert Das Coronavirus hat 2020 die täglichen Gewohnheiten aller Menschen verändert und die Auswirkungen sind auch Anfang 2021 zu spüren. Um herauszufinden, welche Auswirkungen Covid-19 auf das Mobilitätsverhalten hat, haben der TCS und weitere europäische Clubs im Rahmen der Europäischen Beobachtungsstelle für Mobilität FIA eine Studie zu diesem Thema durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen bedeutende Veränderungen auf. 44% machten Urlaub in der Schweiz 33% der Befragten in der Schweiz sind 2020 nicht in die Ferien gefahren, im Vorjahr waren es lediglich 16%. Diejenigen, die sich fürs Reisen entschieden haben, haben ihre Gewohnheiten grundlegend geändert. So beschlossen 44% der Befragten, 2020 in der Schweiz zu bleiben, im Vergleich zu nur 25% im Jahr 2019. Fast 23% entschieden sich, in Nachbarländer zu reisen, im Vergleich zu ca. 35% im Vorjahr. Nur 7% wagten sich 2020 etwas weiter weg in Europa zu verreisen, verglichen mit 26% im Jahr 2019, während der Anteil der Touristen, die sich für eine Reise ausserhalb des Kontinents entschieden, von 12% im Jahr 2019 auf 0,6% im Jahr 2020 fiel. Das Auto war das beliebteste Verkehrsmittel, welches fast 46% der Befragten für ihren Urlaub 2020 in der Schweiz bevorzugten. Im Jahr 2019 waren es 36%. Der Anteil des Flugzeugs für Ferienreisen hingegen ist deutlich gesunken: 32% der Befragten hatten sich 2019 für das Flugzeug entschieden, 2020 waren es nur noch 7%. Auf europäischer Ebene sind rund 40% der Befragten im Jahr 2020 nicht in den Sommerurlaub gefahren, im Vergleich zu 20% im Jahr 2019. Von denjenigen, die in den Urlaub gefahren sind, reisten 84% mit dem Auto, im Vergleich zu 66% im Jahr 2019. Nur 2% der Befragten machten 2020 in einem nicht benachbarten Land oder auf einem anderen Kontinent Urlaub, im Jahr 2019 waren es im Vergleich 18% der Reisenden. 46 % fuhren täglich mit dem Auto zur Arbeit Im Jahr 2020 hat sich die Wahl der Verkehrsmittel für die Schweizer und Europäer zu Gunsten der individuellen Mobilität verändert. So entschieden sich in der Schweiz 61% der Befragten für den Individualverkehr, im Vergleich zu 57% im Jahr 2019. Im Detail betrachtet gaben 46% der Befragten in der Schweiz an, dass sie im Jahr 2020 bevorzugt mit dem Auto zur Arbeit gefahren sind. Im Vorjahr waren es 44%. Dieses Phänomen konnte auch in Europa mit 74% bzw. 69% beobachtet werden. Gleichzeitig sank innerhalb eines Jahres die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Schweiz von 29% auf 18% und in Europa von 9% auf 4%. Der Langsamverkehr hat seinerseits nur geringfügig zugenommen: 7% der Befragten entschieden sich im Jahr 2020 für das Velo, im Vergleich zu 5,7% im Jahr 2019. Dasselbe gilt auf europäischer Ebene mit 4% bzw. 3%. Auch der Anteil der Fussgänger am Verkehrsvolumen ist leicht gestiegen. 2019 waren 5,5% der Schweizer als Fussgänger unterwegs, 2020 deren 6,4%. In Europa stieg dieser Anteil von 6% im Jahr 2019 auf 7% im Jahr 2020. Anlässe bis Ende März 2021 Im Zuge der aktuellen und sich ständig ändernden Lage kann die Durchführung der verschiedenen Termine bis Ende März 2021 nicht definitiv geplant werden. Aus diesem Grund wird auf den Abdruck der einzelnen Veranstaltungen im Mitteilungsblatt bis auf weiteres verzichtet. Wir bitten Sie, sich bei bevorstehenden Veranstaltungen direkt bei den jeweiligen Organisatoren zu informieren bzw. neue Informationen auf der Homepage www.leuggern.ch zu verfolgen. Besten Dank für Ihr Verständnis. Seite 8
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