SCHUTZKONZEPT - Swiss Ice Hockey Federation
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SCHUTZKONZEPT für die Eishockey-Heimspiele der ZSC Lions im Rahmen der National League und der Champions Hockey League im HALLENSTADION ZÜRICH Ort / Datum: Zürich / 30. Juli 2021 Version: 1.0 Verfasser: ZSC Lions AG / Siewerdtstrasse 105 / 8050 Zürich und AG Hallenstadion / Wallisellenstrasse 45 / 8050 Zürich
Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen ........................................................................................ 4 1.1 Einleitung ............................................................................................. 4 1.2 Ziele des Schutzkonzeptes .................................................................. 4 1.3 Verhaltensregeln ................................................................................. 5 1.4 Verantwortlichkeiten ............................................................................ 6 1.5 Haftungsausschluss ............................................................................ 6 2. Art der Veranstaltung/Erläuterung Anlass ...................................... 7 3. Massnahmen zur Minimierung der eruierten Risiken ..................... 7 3.1 Hygienemassnahmen .......................................................................... 8 3.2 Verhalten von Mitwirkenden ................................................................ 8 3.3 Örtliche und infrastrukturelle Gegebenheiten ...................................... 8 3.4 An- und Abreise der Besucher sowie Mitwirkenden ............................ 9 4. Regelung der Personenflüsse im Zugangsbereich/ Einlass .......... 9 5. Regelung der Personenflüsse im Hallenstadion .......................... 11 6. Vorkehrungen zur Vermeidung des Zutritts von erkrankten Personen oder Personen mit Symptomen .................................... 12 7. Trennung Besucherbereich vom Spielbetriebs-bereich .............. 12 8. Ticketing ........................................................................................... 12 8.1 Sitzplätze/Saalplan ............................................................................ 12 8.2 Logen/VIP/Platinum Club................................................................... 13 8.3 Ticketverkauf ..................................................................................... 13 9. Vorgehen bei Auftreten von Verdachtsfällen ................................ 13 10. Gastronomie .................................................................................... 14 11. Verhaltensanweisungen und Schulung der Mitarbeiter ............... 14 12. Information der Besucherinnen und Besucher ............................. 14 12.1 Vor dem Event: .................................................................................. 14 12.2 Während dem Event: ......................................................................... 14 13. Eishockey Spielbetrieb ................................................................... 14 13.1 Generell ............................................................................................. 15 13.2 Kabinenhof ........................................................................................ 15 13.3 Zugang ZSC Lions............................................................................. 15 13.4 Zugang/Anreise Gastmannschaft ...................................................... 15 13.5 Zugang/Anreise Schiedsrichter.......................................................... 16 13.6 Zugang Funktionäre (inkl. Speaker & Entertainment-team) ............... 16 2/18
13.7 Zugang Management ZSC Lions ....................................................... 16 13.8 Zugang restliches Personal / Sicherheit ............................................ 16 13.9 Zugang Medien.................................................................................. 17 14. Kontakte: .......................................................................................... 18 15. Anhang ............................................................................................. 18 3/18
1. Grundlagen Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im folgenden Konzept ausschliesslich die männliche Form verwendet. 1.1 Einleitung Das vorliegende Schutzkonzept dient als Basis für die Bewilligung von Heimspielen der ZSC Lions im Rahmen der National League und der Champions Hockey League in der Saison 2021/2022. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Grossveranstaltungen) des Bundesrates vom 23.06.2021 und den daraus abgeleiteten Bestimmungen des Kantons Zürich, soll das vorliegende Schutzkonzept den Eishockey-Spielbetrieb mit Zuschauern ermöglichen. Diesem auf das Hallenstadion Zürich massgeschneiderten Schutzkonzept obliegen sämtliche Bestimmungen aus den folgenden übergeordneten Richtlinien und Rahmenbedingungen: • Richtlinien des BAG • Covid-19 Rahmen-Schutzkonzept Spielbetrieb National League (Anhang A) Ebenso sind die folgenden Anhänge integrierender Bestandteil dieses Konzeptes: • Risikoanalyse Eishockey-Spiele im Hallenstadion (Anhang B) • Plan Einlass Hallenstadion (Anhang C) • Plan Zugänge Hallenstadion (Anhang D) • Schutzkonzept Hallenstadion Gastronomie (Anhang E) • Schutzkonzept GastroSuisse (Anhang F) • Spielplan Saison 2021/2022 (Anhang G) • Bestätigung AG Hallenstadion (Anhang H) 1.2 Ziele des Schutzkonzeptes Das vorliegende Schutzkonzept der ZSC Lions und des Hallenstadions bezweckt das Infektionsrisiko von Covid-19 bei den Heimspielen der ZSC Lions zu minimieren. Die gemeinsamen Ziele sind: - Die Ansteckungsgefahr möglichst auszuschliessen - Die Krankheitsübertragung zu verhindern 4/18
Die wichtigsten Massnahmen sind: - Einlass nach dem 3G-Prinzip (geimpft, genesen, getestet) für alle Beteiligten ab 16 Jahren - Alle ab 16 Jahren müssen ein Covid-19 Zertifikat vorweisen können - Vermeidung enger Personenkontakte - Laufende Risikobeurteilung Sowohl Besucher, Spieler und Mitarbeiter sollen vor möglichen Infektionen von Covid-19 geschützt werden. 1.3 Verhaltensregeln Es gelten im Hallenstadion die folgenden vom BAG erlassenen Regeln und Verhaltensempfehlungen: 5/18
Die wichtigsten Regeln und Empfehlungen sind: - Regelmässig Händewaschen und -desinfizieren - Bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben - Wenn möglich Abstand halten Es wird allen Personen, welche ein Heimspiel der ZSC Lions im Hallenstadion Zürich besuchen, empfohlen die SwissCovid App zu installieren und nutzen. Download hier: Weitere Infos zur App: Die SwissCovid App verschafft uns einen entscheidenden Vorteil. So funktioniert die SwissCovid App. So schützen wir uns: Hier ist die SwissCovid App verfügbar. So nutzen wir SwissCovid. FAQ: Die häufigsten Fragen zur SwissCovid App. 1.4 Verantwortlichkeiten Der Veranstalter und damit Gesuchsteller für die beantragte Rahmenbewilligung sind die ZSC Lions AG. Zusammen mit der AG Hallenstadion sind die ZSC Lions für die Einhaltung dieses Schutzkonzeptes verantwortlich. Dabei wird der Publikumsbereich vom Spielbetriebs- und Spielerbereich strikte getrennt und unterschieden. Der Spielbetriebs- und Spielerbereich wird von den ZSC Lions überwacht und der Publikumsbereich von der AG Hallenstadion in Zusammenarbeit mit der von den ZSC Lions beauftragten Sicherheitsfirma. 1.5 Haftungsausschluss Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigenes Risiko. Die Swiss Ice Hockey Federation SIHF, die AG Hallenstadion sowie die ZSC Lions AG lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit Covid-19 im Stadion und dessen Umgebung ab. 6/18
2. Art der Veranstaltung/Erläuterung Anlass Die ZSC Lions tragen Ihre Heimspiele sowohl in der National League, als auch in der Champions Hockey League im Hallenstadion Zürich aus. Das Hallenstadion hat eine maximale Kapazität von bis zu 15'000 Besuchern mit Stehplätzen und im Eishockey-Layout 11'200 inkl. 244 Sitzplätze im Logenbereich. Das vorliegende Konzept geht von einer Maximalbelegung im Eishockey-Layout ohne weitere Einschränkungen aus. Dieses Schutzkonzept soll für alle Eishockey-Heimspiele der ZSC Lions im Rahmen der National League und der Champions Hockey League dienen. Eishockey-Spiele dauern 3 x 20min Spielzeit mit Unterbrüchen und zwei Pausen plus einer allfälligen Verlängerung. Die Gesamtdauer eines solchen Spiels ab Türöffnung beträgt ca. 4.5h-5h. Der Spielplan der Saison 2021/2022 der ZSC Lions befindet sich im Anhang G. 3. Massnahmen zur Minimierung der eruierten Risiken Während jeder Phase des Veranstaltungsbetriebes werden die Vorgaben und Empfehlungen des BAG sowie des Kanton Zürichs zum Infektionsschutz befolgt. Diese sind u.a.: 1. Zutritt für Mitarbeiter, Lieferanten und Gäste nur mit Covid-Zertifikat (GGG) 2. Regelmässige Reinigungsmassnahmen, speziell der Sanitären Anlagen, Oberflächen und Türklinken. 3. Zurverfügungstellung von Desinfektionsmitteln für Besucher und Mitarbeiter, bei den Eingängen und dort, wo Mitarbeiter keine Möglichkeit haben die Hände zu waschen. 4. Regelmässige Be- und Entlüftung zur Aerosol-Verminderung in allen Räumen. Das Hallenstadion verwendet in der Zuluft folgenden Filter: ISO ePM1 70% / F7, Feinstaubfilter (Viren, Bakterien, Nanopartikel, Russ). Bei diesem Filter werden mindestens 70% ausgefiltert. Die Luftmengen in der Arena betragen je 4x 64‘000m³ Zu- und Fortluft. 5. Mit allen vorgenommenen Massnahmen der AG Hallenstadion soll die eigenverantwortliche Einhaltung der empfohlenen Distanzregelungen da wo möglich unterstützt werden. 7/18
6. Ticketkäufer mit Krankheitssymptomen sollen mittels Information im Vorfeld zum Spiel und vor Ort mittels Sichtprüfung durch das Einlasspersonal evaluiert werden. Diesen Personen ist der Einlass zum Spiel nicht gestattet. 3.1 Hygienemassnahmen 1. Bei allen Eingängen (Besucher, Mitarbeiter und Spieler) stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. 2. Die Reinigungsfirma AT Clean reinigt die sanitären Anlagen vor, während und nach dem Spielbetrieb. 3. Alle Besucher des Hallenstadion werden an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen die Hände zu waschen sowie die Regeln des BAG’s zu befolgen. 3.2 Verhalten von Mitwirkenden Den Mitwirkenden (Mitarbeiter AG Hallenstadion, ZSC Lions wie auch aller Partner der AG Hallenstadion) werden Verhaltensregeln im Vorfeld zu den Spielen erläutert. In diesen Briefings werden sie informiert, wie sie sich zu verhalten haben. 3.3 Örtliche und infrastrukturelle Gegebenheiten Das Hallenstadion besteht aus mehreren Eingängen, einem Foyer, mehreren Umgängen und Aufgängen, einem Spieler/Backstagebereich (folgend Kabinenhof genannt) und der Arena mit den Zuschauertribünen und dem Eisfeld. Die Gastronomie besteht aus einer öffentlichen Gastronomie (TakeAways), einem öffentlichen Restaurant (Frontline) und einem Bereich für die Spieler. Im Aussenbereich des Stadions ist ein Imbisswagen in Betrieb. Abgetrennt vom öffentlichen Bereich ist der Logen- und VIP-Sektor. Dieser ist von der Arena räumlich komplett getrennt, so dass sich die Besuchergruppen zu keiner Zeit kreuzen können. Die Logenbesucher und VIPs nutzen einen separaten Eingang und sind in 15 privaten Logen à 12 Personen und der Star Lounge mit 64 Personen untergebracht. 8/18
3.4 An- und Abreise der Besucher sowie Mitwirkenden Die Anreise/Abreise von Personen zu den Veranstaltungsstätten mittels ÖV oder Individualverkehr unterliegt nicht dem Einfluss der ZSC Lions und dem Hallenstadion. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Sicherheit obliegt den Anbietern des ÖV sowie der Eigenverantwortung der Besucher und Mitarbeiter. Sowohl die ZSC Lions, wie auch das Hallenstadion ermutigen und empfehlen ihren Besucherinnen und Besucher über Social Media sich bei der Anreise an die geltenden Schutzmassnahmen von Bund und Kanton zu halten. 4. Regelung der Personenflüsse im Zugangsbereich/ Einlass Die Einlasssituation wurde zwischen den ZSC Lions und dem Hallenstadion eingehend besprochen und gemeinsam wurde das vorliegende Prozedere bestimmt. Nach den ersten Events wird die Situation neu beurteilt und je nach Verbesserungspotential entsprechend reagiert. Eine sichere Durchführung des Einlasses im Hallenstadion wird vor allem durch die folgenden Massnahmen realisiert: 1. Nutzung mehrerer Eingänge, um die Besucher optimal zu verteilen. Kanalisierung durch Absperrgitter oder ähnliches. 2. Räumlich getrennte Kontrolle des Covid-Zertifikates (inkl. ID-Abgleich) und des Tickets. 3. Sowohl die Zertifikats-, als auch die Ticketkontrolle erfolgt kontaktlos mittels Barcodeleser. 4. Selbstdeklaration bei Symptomen. 5. Sensibilisierung der Einlassmitarbeiter auf das Erkennen von möglichen Symptomen bei Gästen. Folgende Eingänge und Ausgänge stehen zur Verfügung: 1. Eingang Mitarbeiter AG Hallenstadion und deren Partner (Portierloge) 2. Helfer und Sicherheitspersonal ZSC Lions (Portierloge) 3. Spieler und Mitarbeiter ZSC Lions wie der Gegner (Künstlereingänge) 4. VIP/Logen (Eingang Logen Süd) 5. Medieneingang (Eingang Medien Süd) 9/18
6. Restaurantgäste (Haupteingänge Ost und West) 7. Publikum (Haupteingänge Ost und West) Vgl. nachfolgende Veranschaulichung: Für die Besucher stehen somit zwei Haupteingänge zur Verfügung. Jeder Haupteingang verfügt über bis zu vier, optisch und räumlich abgetrennte Schleusen. Ablauf Einlass aller Gäste (Public, VIP/Logen, Medien): 1. Überprüfung des Covid-Zertifikats und Abgleich mit Ausweisdokument 2. Searching verbotene Gegenstände 3. Entwertung des Einlass-Tickets 10/18
Vgl. nachfolgende Veranschaulichung: Die jeweiligen Eingänge/Schleusen sind optisch abgetrennt mittels «Flatterband», damit eine Entfluchtung jederzeit möglich ist. Das Publikum wird mittels Informationen im Vorfeld zum Event über den Einlass informiert. Vor Ort werden die Besucher mittels Plakaten und den digitalen Screens über die Publikumsführung informiert. Die Eingänge sowie die Abgabestellen für verbotene Gegenstände, Ticketschalter, Verkaufsschalter für Masken und Infopoint sind klar beschildert. Durch die grossen Flächen vor den Eingängen, kann sich das Publikum gut verteilen. 5. Regelung der Personenflüsse im Hallenstadion 1. Optimierung der Publikumsführung zur weitestmöglichen Verhinderung gegenläufiger Publikumsströme (Markierungen). 2. Wegweisung zu Publikumszonen bzw. Tribünen, Blöcken oder Plätzen mit digitalen Screens sowie Hostessen. 11/18
3. Umfassende Information der Besucher zur Umsetzung und Einhaltung der vorgesehenen Massnahmen vor, während und nach dem Eishockey-Spiels mittels Screens. 4. Separate Wegleitung für sämtliche am Spielbetrieb beteiligten Personen und den beiden Teams. 6. Vorkehrungen zur Vermeidung des Zutritts von erkrankten Personen oder Personen mit Symptomen Durch die Zertifikatspflicht sollten gar keine erkrankte Personen beim Spiel erscheinen. Trotzdem werden die Besucher im Vorfeld zur Veranstaltung per E-Mail und via Homepage der ZSC Lions und des Hallenstadions informiert, dass sie bei Unwohlsein oder beim Auftreten von Symptomen den Event nicht besuchen sollen. Das Einlasspersonal wird geschult auf Symptome zu achten und Personen mit einer möglichen Infektion der Sanität zu melden. Diese können eine erste Untersuchung machen und entscheiden, ob ein Eintritt gewährt wird oder nicht. 7. Trennung Besucherbereich vom Spielbetriebs- bereich Der Besucherbereich ist klar vom Spielbetriebsbereich getrennt. Alle Bereiche werden durch Sicherheitsmitarbeiter überwacht, sodass keine Vermischung von Publikum und am Spielbetrieb beteiligten Personen und Spieler entstehen kann. Der Kabinenhof, die Arenainnenfläche und das Eisfeld sind einzig dem Spielbetrieb zugeteilt. 8. Ticketing 8.1 Sitzplätze/Saalplan Die Kapazität der Arena ist ist nicht eingeschränkt und beträgt 11’200 (inkl. den 244 Plätzen in dem Logenbereich). 12/18
8.2 Logen/VIP/Platinum Club Das Hallenstadion verfügt über 15 private Logen à max. 12 Personen und eine Star Lounge, in welcher der Platinumclub der ZSC Lions mit maximal 64 Personen beheimatet ist. Total haben im gesamten Logenbereich 244 Personen Platz. Der Eingangsbereich für diese Gäste ist komplett vom Eingang aller anderen Gäste getrennt. Zu keiner Zeit haben die Gäste des Logenbereichs die Möglichkeit die Gäste im Publikumsbereich zu kreuzen. Sowohl Einlass, Aufgang, Toiletten und Auslass sind vollends getrennt. Am Logeneingang wird die Ticketkontrolle (Liste), sowie die Kontrolle des Covid-Zertifikats durchgeführt. Die Einzellogen sind alle an eine Partei/Firma exklusiv vermietet, womit es sich gleich verhält wie bei einer privaten Gästegruppe in einem Restaurant. Jede Loge hat ihre eigene Toilette. In der Loge sitzen die Besucher an Tischen zur Einnahme von Speisen und Getränken. Auf dem Logenbalkon, welcher durch eine Glasscheibe von der Loge getrennt ist, befinden sich separate Sitzplätze für jede einzelne Loge. Die einzelnen Logenbalkone sind durch eine Glasscheibe voneinander getrennt. Händedesinfektionsmittel wird direkt beim Logeneingang, am Logenempfang, beim Eingang zur Star Lounge, auf der Star Lounge Toilette, sowie in jeder einzelnen Loge zur Verfügung gestellt. 8.3 Ticketverkauf Es gibt keine besonderen Massnahmen oder Einschränkungen die beim Ticketverkauf beachtet werden. Die Käufer werden über die «GGG»- Voraussetzung informiert. 9. Vorgehen bei Auftreten von Verdachtsfällen Sollte ein Verdachtsfall auftreten, wird die Person zur Seite genommen und von weiteren Besuchern isoliert und der Sanität/Arzt übergeben. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen. 13/18
10. Gastronomie Sämtliche gastronomische Leistungen werden im Hallenstadion von der Hallenstadion Gastronomie erbracht. Vgl. hierzu deren separates Schutzkonzept im Anhang E. Grundsätzlich sind keine Einschränkungen zu beachten und es herrscht «normaler» Betrieb unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen des BAG und Gastrosuisse (vgl. Anhang F). 11. Verhaltensanweisungen und Schulung der Mitarbeiter Sämtliche Mitarbeiter aller an einem Eishockey-Spiel beteiligten Firmen werden im Vorfeld zu den Spielen über die Schutzmassnahmen informiert und instruiert. Die Einsatzleiter überwachen die korrekte Umsetzung aller Massnahmen. Alle Mitarbeiter erhalten vor jedem Spiel ein Briefing mit den wichtigsten Informationen. 12. Information der Besucherinnen und Besucher 12.1 Vor dem Event: Die Ticketinhaber werden im Vorfeld zum Event mehrfach auf alle geforderten Massnahmen aufmerksam gemacht. Dies geschieht via direktes E-Mail von den ZSC Lions an die Tickethalter, via Social Media und über die Homepages der ZSC Lions, des Hallenstadions und des Ticketcorners. 12.2 Während dem Event: Die Besucher werden vor Ort wie folgt auf die Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen aufmerksam gemacht: 1. Infos via Screens im Aussen- und Innbereich 2. Hostessen und Infopoint 13. Eishockey Spielbetrieb Wie bereits erwähnt wird der Eishockey-Spielbetrieb und damit verbunden sämtliche daran beteiligten Personengruppen komplett von den Zuschauern getrennt und es herrscht im Sportbereich (Kabinenhof und Arenainnenraum auf 14/18
der Ebene -1) allerhöchste Sicherheit und strenge Hygieneregeln und es bestehen detaillierte und strikt einzuhaltende Prozesse. 13.1 Generell Alle am Spielbetrieb beteiligten Personen benötigen ein gültiges Covid-Zertifikat. Am Spielbetrieb beteiligte Personen sind die Spieler und Staffmitglieder (Heim- und Gastteam inkl. verletzte, überzählige Spieler, Coaches, Teamleiter, Materialwarte und das medizinische Personal), Schiedsrichter, Spielfunktionäre, Sicherheits- und Entertainmentpersonal sowie das Management der beiden Teams. 13.2 Kabinenhof Die Räumlichkeiten im Kabinenhof, speziell die Spielergarderoben, sämtliche Türklinken und sanitäre Anlagen werden vom Reinigungspersonal vom Hallenstadion in engeren Abständen gereinigt und desinfiziert. Die heiklen Kontaktflächen werden zudem von den Materialwarten regelmässig zusätzlich desinfiziert. 13.3 Zugang ZSC Lions Der Zugang des Heimteams erfolgt nach wie vor über den Künstlereingang Süd/West. Für das Team und den Staff stehen die üblichen Parkplätze gemäss separater Zuteilung zur Verfügung. Der Zugang zur Teamgarderobe wird streng limitiert! Nur Spieler und Staff! Keine Clubvertreter und Medien! 13.4 Zugang/Anreise Gastmannschaft Das Gastteam reist wie gehabt über das Tor C an der Siewerdtstrasse an. Der Zugang des Gastteams erfolgt nach wie vor über den Künstlereingang Nord/West. Für den Teambus steht der übliche Parkplatz zur Verfügung. 15/18
Zusätzliche Teammitglieder und allfällige Autos müssen vorgängig separat angemeldet werden. Anmeldung bis 12:00 Uhr am Spieltag an: stefan.waelchli@zsclions.ch Beim Eingang müssen die Hände desinfiziert werden. 13.5 Zugang/Anreise Schiedsrichter Für die Schiedsrichter stehen neu im Tor C Parkplätze zur Verfügung. Der Zugang der Schiedsrichter erfolgt neu über den Künstlereingang Süd/West, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird. Beim Eingang müssen die Hände desinfiziert werden. Für die Schiedsrichter stehen neu zwei Garderoben zur Verfügung mit je zwei Plätzen. 13.6 Zugang Funktionäre (inkl. Speaker & Entertainment- team) Der Zugang der Funktionäre erfolgt nach wie vor über den Künstlereingang Süd/West, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird. Beim Eingang müssen die Hände desinfiziert werden. 13.7 Zugang Management ZSC Lions Für das Management (CEO, GM, COO, CMO, CTO, CSE, Leitung Spielbetrieb und Medienchef) der ZSC Lions erfolgt der Zugang nach wie vor über den Künstlereingang Süd/West, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird. Beim Eingang müssen die Hände desinfiziert werden. 13.8 Zugang restliches Personal / Sicherheit Das übrige Personal (Sicherheit, Merchandising- und Matchprogramm- Verkäufer) hat neu keinen Zutritt mehr zum Kabinenhof und muss über die Portierloge eintreten, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird. 16/18
13.9 Zugang Medien Sämtliche Medienschaffende (exkl. Mitarbeiter vom TV) betreten das Hallenstadion über den Medieneingang Süd, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird. Für alle Medienschaffende steht ein Presseraum zur Verfügung, wo 30 Minuten vor dem Anspiel jeweils eine Pressekonferenz stattfindet und sie ihre Medienakkreditierung vom Medienchef der ZSC Lions erhalten. Alle Mitarbeiter rund um die TV-Produktion betreten das Stadion über die Portierloge, wo sie ihre Akkreditierung erhalten und vor Einlass das Covid- Zertifikat kontrolliert wird. Einen Zugang über den Eingang bei den Eismeistern beim TV Compound (Tor B) gibt es nicht mehr. 17/18
14. Kontakte: Covid-19 Verantwortlicher Spielbetrieb ZSC Lions: Stefan Wälchli / stefan.waelchli@zsclions.ch / 079 482 20 00 Covid-19 Verantwortlicher Medizin ZSC Lions: Gery Büsser / gery.buesser@kws.ch / 079 644 24 02 Covid-19 Verantwortlicher Hallenstadion: Philipp Musshafen / musshafen@hallenstadion.ch / 076 320 17 76 15. Anhang A.) Rahmenschutzkonzept Spielbetrieb National League B.) Risikoanalyse Eishockeyspiele im Hallenstation C.) Plan Einlass Hallenstadion D.) Plan Zugänge Hallenstadion E.) Schutzkonzept Hallenstadion Gastronomie F.) Schutzkonzept GastroSuisse G.) Spielplan Saison 2021/2022 H.) Bestätigung AG Hallenstadion 18/18
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 (Version 210717 21:00) Inhalt 1. EINLEITUNG ...................................................................................................................................................................................... 1 2. ÜBERSICHT VERKAUFSSTELLEN .................................................................................................................................................. 2 3. COVID-ZERTIFIKAT........................................................................................................................................................................... 3 4. MASKEN ............................................................................................................................................................................................ 4 5. ABSTÄNDE ........................................................................................................................................................................................ 5 6. KONSUMATIONEN ............................................................................................................................................................................ 6 7. CONTACT TRACING ......................................................................................................................................................................... 7 8. BEZAHLUNG ..................................................................................................................................................................................... 8 9. GENERELLE VERHALTENSREGELN .............................................................................................................................................. 9 10. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR MITARBEITENDE ......................................................................................................................... 10 11. KONTAKT ........................................................................................................................................................................................ 11 1. EINLEITUNG Das vorliegende Schutzkonzept des Gastronomiebereiches der Hallenstadion Gastronomie dient für den Veranstalter als Basis für die Bewilligung von Veranstal- tungen (Konzerte, Events und Shows) im Hallenstadion. Grundalge dieses Schutzkonzepts ist, dass Zuschauer/Gäste nur mit gültigem Covid-Zertifikat das Hallenstadion betreten dürfen. 26. Juli 2021 SBu HG Covid-19 Schutzkonzept Grossanlässe 2021 (3 Varianten)
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 2 von 11 2. ÜBERSICHT VERKAUFSSTELLEN Die Anzahl an geöffneten Verkaufsstellen hängt von der effektiven Personenzahl am Event selbst ab. Folgende Verkaufsstellen können als Maximalzahl betrieben werden: TAKE-AWAYS RESTAURANTS/LOGEN Take-away aussen Aussenbereich West Public Restaurant Frontline CC+1 Public (TAA) Take-away 1 Foyer Ebene 0 Public Restaurant Vision Umgang +1 N/O VIP Take-away 2 Foyer Ebene 0 Public Restaurant Sound Umgang +1 N/W VIP Take-away 3 Foyer Ebene 0 Public Restaurant Backstage Halle Nord Ebene 0 Public / Artist Foyer Bar Foyer Ebene 0 Public Restaurant Topline CC+2 VIP Take-away 4 Innenraum S/O Public Logen (1-15) Logen +2 & +3 VIP Take-away 5 Innenraum S/W Public StarLounge Logen +3 VIP Take-away 11 Umgang +1 Ost Public Take-away 12 Umgang +1 Ost Public Take-away 13 Umgang +1 Ost Public Take-away 14 Umgang +1 Ost Public KONFERENZRÄUME Take-away 15 Umgang +1 West Public CC+2 Ost CC+2 Medien / VIP Take-away 16 Umgang +1 West Public CC+2 Ost-Mitte CC+2 VIP Take-away 17 Umgang +1 West Public CC+2 West-Mitte CC+2 VIP Take-away 18 Umgang +1 West Public CC+2 West CC+2 VIP Take-away 22 Umgang +2 Ost Public Take-away 24 Umgang +2 Ost Public Take-away 25 Umgang +2 West Public Take-away 27 Umgang +2 West Public Bierbüffet Ost Foyer Ebene 0 Public Bierbüffet West Foyer Ebene 0 Public BARS DIVERSE RÄUME Knockout Bar CC+1 Ost Public Rotes Sofa Rollstuhlplätze Ost VIP (nur bei Eishockey) Lions Bar CC+1 West Public Studios Halle Süd +1 VIP (unter Logen) Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 3 von 11 3. COVID-ZERTIFIKAT Alle Mitarbeitenden Alle Mitarbeitenden Nicht alle Mitarbeitenden mit COVID-Zertifikat mit Covid-Zertifikat mit Covid-Zertifikat (erhöhte Standards) Zutritt zur Halle: Alle Mitarbeitenden gelangen nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat ins Hallen- Zutritt nur mit Maske sowie Abstand stadion. bereits beim Zutritt zur Halle. Mitarbeitende, die beim Zutritt zur Halle über kein gültiges Covid-Zertifikat verfü- gen, dürfen das Hallenstadion nicht betreten – ausser es handelt sich um einen Anlass, bei dem die Mitarbeitenden ohne Zertifikat arbeiten dürfen. Das Covid-Zertifikat kann mittels der dafür vorgesehenen APP oder auf Papier vorgewiesen werden. Es gilt nur das Covid-Zertifikat – andere Covid- Testresultate, die nicht mit einem fälschungssicheren QR-Code versehen sind, werden nicht akzeptiert. Nebst dem Covid-Zertifikat muss zur Verifizierung auch noch ein amtlicher Ausweis mit Foto präsentiert werden. Ausstellung Das Covid-Zertifikat wird ausgestellt: Covid-Zertifikat: • nach der zweiten Covid-19 Impfung • nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test o PCR-Test (kostenpflichtig) → gültig für 72 Stunden o Antigen-Test (gratis) → gültig für 48 Stunden • nach einer erfolgreich überstandenen Covid-19 Erkrankung Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 4 von 11 4. MASKEN Alle Mitarbeitenden Alle Mitarbeitenden Nicht alle Mitarbeitenden mit COVID-Zertifikat mit Covid-Zertifikat mit Covid-Zertifikat (erhöhte Standards) Mitarbeitende: Aktuell besteht Um die Mitarbeitenden noch besser zu Alle Mitarbeitenden haben jederzeit keine Maskenpflicht. schützen, müssen alle Mitarbeitenden – ausser bei sitzender Verpflegung mit Kundenkontakt, jederzeit eine – eine Maske zu tragen. Mitarbeitende, die jedoch mit einer Maske tragen. Maske arbeiten möchten, dürfen selbstverständlich freiwillig eine Maske Die entsprechenden Masken wer-den tragen. durch die Hallenstadion Gastronomie Die entsprechenden Masken werden zur Verfügung gestellt durch die Hallenstadion Gastronomie (beim Check-In). zur Verfügung gestellt (beim Check- In). Da bei den Crewcaterings nicht sichergestellt werden kann, dass die Gäste über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen, besteht für unsere Mitarbei- tenden mit Kundenkontakt eine Maskenpflicht. Gäste/Zuschauer: Aktuell besteht keine Maskenpflicht (weder in der bedienten Restauration noch an den Take-aways). Gäste/Zuschauer dürfen selbstverständlich freiwillig eine Maske tragen. Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 5 von 11 5. ABSTÄNDE Alle Mitarbeitenden Alle Mitarbeitenden Nicht alle Mitarbeitenden mit COVID-Zertifikat mit Covid-Zertifikat mit Covid-Zertifikat (erhöhte Standards) Gäste Es besteht keine Abstandspflicht zwischen den einzelnen Gästegruppen. Restaurants: Bei Crewcaterings werden die Abstände von 1.5 Metern eingehalten, da dort nicht sichergestellt werden kann, dass alle Gäste über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Wenn immer möglich, planen wir grosszügige Abstände (> 1.5 Meter) zwischen den einzelnen Gästegruppen ein. Gäste Es besteht keine Abstandspflicht zwischen den Take-aways: einzelnen Gästegruppen. Mitarbeitende: Es besteht Mindestabstände müssen bei Mitar- keine Abstandspflicht zwischen Mitarbeitenden. beitenden – wenn immer möglich – eingehalten werden. Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 6 von 11 6. KONSUMATIONEN Alle Mitarbeitenden Alle Mitarbeitenden Nicht alle Mitarbeitenden mit COVID-Zertifikat mit Covid-Zertifikat mit Covid-Zertifikat (erhöhte Standards) Gäste Die Verpflegung darf Restaurants: sitzend oder stehend eingenommen werden. Gäste Die Verpflegung darf Take-Aways: sitzend oder stehend eingenommen werden. Gäste Die Verpflegung darf Die Verpflegung darf Die Verpflegung darf Crewcatering: sitzend oder stehend nur sitzend eingenommen nur sitzend eingenommen eingenommen werden. werden. werden. Mitarbeitende: Die Verpflegung darf Die Verpflegung darf sitzend oder stehend nur sitzend eingenommen werden. eingenommen werden. Gäste und Mitarbeitende dürfen nicht in den gleichen Räumen verpflegt wer- den. Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 7 von 11 7. CONTACT TRACING Alle Mitarbeitenden Alle Mitarbeitenden Nicht alle Mitarbeitenden mit COVID-Zertifikat mit Covid-Zertifikat mit Covid-Zertifikat (erhöhte Standards) Mitarbeitende: Ein Contact Tracing ist nicht Ein Contact Tracing bei den Mit- Ein Contact Tracing bei den Mit- mehr vorgeschrieben. arbeitenden ist via die Personal- arbeitenden ist via die Personal- planungs-Software planungs-Software vorgesehen. vorgesehen. Trotzdem sind von allen Mitarbei- Alle erforderlichen Angaben für ein Alle erforderlichen Angaben für ein tenden die erforderlichen Angaben Contact Tracing sind vorhanden. Contact Tracing sind vorhanden. für ein Contact Tracing vorhanden. Mitarbeitende werden – wenn im- Mitarbeitende werden – wenn im- Mitarbeitende werden – wenn im- mer möglich – nur an einem Ein- mer möglich – nur an einem Ein- mer möglich – nur an einem Ein- satzort eingesetzt. satzort eingesetzt. satzort eingesetzt. Gäste Ein Contact Tracing ist nicht mehr vorgeschrieben. Restaurants: Eine Erfassung mittels Mindful APP ist nicht mehr vorgesehen. Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 8 von 11 8. BEZAHLUNG Alle Mitarbeitenden Alle Mitarbeitenden Nicht alle Mitarbeitenden mit COVID-Zertifikat mit Covid-Zertifikat mit Covid-Zertifikat (erhöhte Standards) Take-aways: Kontaktlose Bezahlung (Cashfree) an allen Verkaufsstellen möglich und bevorzugt. VIP Auch in den VIP Restaurants (Logen, Topline, StarLounge) ist ein kontaktloses Bezahlen möglich. Restaurants: In der Regel werden erhalten die Gäste/Logenmieter jedoch nach dem Anlass eine Rechnung per Post zugestellt. Öffentliche Kontaktlose Bezahlung (Cashfree) an allen Verkaufsstellen möglich und bevorzugt. Restaurants: Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 9 von 11 9. GENERELLE VERHALTENSREGELN Befolgen Sie bitte weiterhin – auch wenn diese z.T. nicht mehr vorgeschrieben sind - die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn vor einer Ansteckung schützen Sie sich am besten, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Abstand halten (freiwillig) Mit dem neuen Coronavirus können Sie sich anstecken, wenn Sie engen und längeren Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Indem Sie – wenn immer möglich - den nötigen Abstand (1,5 Meter) halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung: • Halten Sie beim Anstehen Abstand zu den Personen vor und hinter Ihnen (zum Beispiel an der Kasse oder in der Kantine) • An Sitzungen: Lassen Sie zwischen den Teilnehmenden einen Stuhl frei • Schützen Sie besonders gefährdete Personen in Ihrem Umfeld durch Abstand Maske tragen Auch wenn das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben sein sollte - Mitarbeitende als auch Gäste, die sich mit Maske wohler fühlen, dürfen jederzeit eine Maske tragen. Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Indem Sie Ihre Hände regelmässig mit Seife sorgfältig waschen, können Sie sich schützen. Die Seife macht das Virus unschädlich. Waschen Sie die Hände, wenn Sie nach Hause kommen, nach dem Schnäuzen, Niesen oder Husten oder bevor Sie essen oder Essen zubereiten. Zudem nach Pausen, nach dem Aufsuchen einer Toilette sowie bei einem Wechsel im Arbeitsprozess. Sie waschen Ihre Hände richtig, wenn Sie sich die Hände einseifen, bis sie vollständig eingeschäumt sind. Spülen Sie die Hände unter fliessendem Wasser gut ab. Trocknen Sie sie mit einem sauberen Handtuch, wenn möglich mit einem Wegwerf-Papiertuch oder einer einmal benutzbaren Stoffhandtuchrolle. Eine richtige Handreinigung dauert 20-30 Sekun- den. Händeschütteln vermeiden Je nachdem, was wir gerade angefasst haben, sind unsere Hände nicht sauber. Ansteckende Tröpfchen aus Husten und Niesen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt. Darum ist es wichtig, das Händeschütteln zu vermeiden. Gegen Ansteckung können wir uns schützen, indem wir: Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 10 von 11 10. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR MITARBEITENDE Abräumarbeiten: Nach Abräumarbeiten (z.B. Abräumen von Geschirrteilen in den Umgängen) sind die Hände gründlich zu waschen. Zudem stehen an allen Verkaufsstellen Einweghandschuhe für derartige Arbeiten zur Verfügung. • Nach dem Abräumen Hände gründlich waschen • Benutzte Handschuhe in geschlossenen Abfalleimer entsorgen Alkoholausschank: Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Sollten den Mitarbeitern Gäste auffallen (durch aggressives Verhalten, durch unklare Verständigung, durch nicht einhalten der gelten-den Regeln, Gleichgewichts- störungen, eben die typischen Symptome von einem zu starken Alkoholkonsum) werden sie angewiesen die Personen sofort dem Einsatzleiter und/oder dem Sicherheitspersonal zu melden. Krank: Mitarbeitende, die einen kranken Eindruck hinterlassen (z.B. ständig Husten), werden nach Hause geschickt. Raucherbereiche: Der Raucherbereich für Mitarbeitende (bei den Lüftungstürmen) wird in Betrieb sein. [Mitarbeitende] Bitte halten Sie auch in der Rauchpausen – wenn immer möglich - die Abstände (1,5 Meter) zu anderen Mitarbeitenden ein. Risikogruppen: Mitarbeitende, welche zur Risikogruppe gehören, bestätigen ihren jeweiligen Arbeitseinsatz auf eigenes Risiko. Bitte sagen Sie ihre Einsätze rechtzeitig ab, wenn Sie sich zur Risikogruppe zählen und den angefragten Anlass nicht wahrnehmen wollen. Swiss Covid App: Wir empfehlen allen Mitarbeitenden die Swiss Covid App auf ihren Handys zu installieren sowie zu aktivieren. Mitarbeitende, die diese App auf dem Handy installiert haben, dürfen das Handy – entgegen der allgemein gültigen Handy- regeln – auch während der Arbeitszeit auf sich tragen. Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19 Seite 11 von 11 Uniformteile: Sie erhalten bei Check-In jeweils die notwendigen Uniformteile. Diese Uniformteile werden durch die Wäscherei Mariano professionell gewaschen. Bitte tauschen Sie keine getragenen Uniformteile (inkl. Schützen, Torchons etc.) mit ihren Arbeitskollegen. Bei Bedarf (z.B. starke Verschmutzung) können Sie jederzeit beim Check-In ein neues Uniformteil beziehen. Getragene Uniformteile sind in den Garderoben in die entsprechenden Behältnisse zu entsorgen (nicht einfach in der Garderobe liegen lassen!). 11. KONTAKT Covid-19 Verantwortlicher Hallenstadion Gastronomie: Stefan Buri / buri@hasta-gastro.ch / 079 227 58 71 Hallenstadion Gastronomie Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01 info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
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