SCHUTZKONZEPT - Swiss Ice Hockey Federation

Die Seite wird erstellt Josefine Zahn
 
WEITER LESEN
SCHUTZKONZEPT - Swiss Ice Hockey Federation
SCHUTZKONZEPT

für die Eishockey-Heimspiele der ZSC Lions im Rahmen der
National League und der Champions Hockey League im
HALLENSTADION ZÜRICH

Ort / Datum:   Zürich / 30. Juli 2021
Version:       1.0
Verfasser:     ZSC Lions AG / Siewerdtstrasse 105 / 8050 Zürich
               und AG Hallenstadion / Wallisellenstrasse 45 / 8050 Zürich
SCHUTZKONZEPT - Swiss Ice Hockey Federation
Inhaltsverzeichnis
   1.     Grundlagen ........................................................................................ 4
   1.1    Einleitung ............................................................................................. 4
   1.2    Ziele des Schutzkonzeptes .................................................................. 4
   1.3    Verhaltensregeln ................................................................................. 5
   1.4    Verantwortlichkeiten ............................................................................ 6
   1.5    Haftungsausschluss ............................................................................ 6
   2.     Art der Veranstaltung/Erläuterung Anlass ...................................... 7
   3.     Massnahmen zur Minimierung der eruierten Risiken ..................... 7
   3.1    Hygienemassnahmen .......................................................................... 8
   3.2    Verhalten von Mitwirkenden ................................................................ 8
   3.3    Örtliche und infrastrukturelle Gegebenheiten ...................................... 8
   3.4    An- und Abreise der Besucher sowie Mitwirkenden ............................ 9
   4.     Regelung der Personenflüsse im Zugangsbereich/ Einlass .......... 9
   5.     Regelung der Personenflüsse im Hallenstadion .......................... 11
   6.     Vorkehrungen zur Vermeidung des Zutritts von erkrankten
          Personen oder Personen mit Symptomen .................................... 12
   7.     Trennung Besucherbereich vom Spielbetriebs-bereich .............. 12
   8.     Ticketing ........................................................................................... 12
   8.1    Sitzplätze/Saalplan ............................................................................ 12
   8.2    Logen/VIP/Platinum Club................................................................... 13
   8.3    Ticketverkauf ..................................................................................... 13
   9.     Vorgehen bei Auftreten von Verdachtsfällen ................................ 13
   10.    Gastronomie .................................................................................... 14
   11.    Verhaltensanweisungen und Schulung der Mitarbeiter ............... 14
   12.    Information der Besucherinnen und Besucher ............................. 14
   12.1   Vor dem Event: .................................................................................. 14
   12.2   Während dem Event: ......................................................................... 14
   13.    Eishockey Spielbetrieb ................................................................... 14
   13.1   Generell ............................................................................................. 15
   13.2   Kabinenhof ........................................................................................ 15
   13.3   Zugang ZSC Lions............................................................................. 15
   13.4   Zugang/Anreise Gastmannschaft ...................................................... 15
   13.5   Zugang/Anreise Schiedsrichter.......................................................... 16
   13.6   Zugang Funktionäre (inkl. Speaker & Entertainment-team) ............... 16

2/18
SCHUTZKONZEPT - Swiss Ice Hockey Federation
13.7   Zugang Management ZSC Lions ....................................................... 16
   13.8   Zugang restliches Personal / Sicherheit ............................................ 16
   13.9   Zugang Medien.................................................................................. 17
   14.    Kontakte: .......................................................................................... 18
   15.    Anhang ............................................................................................. 18

3/18
SCHUTZKONZEPT - Swiss Ice Hockey Federation
1.     Grundlagen
Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im folgenden Konzept ausschliesslich
die männliche Form verwendet.

     1.1 Einleitung
Das vorliegende Schutzkonzept dient als Basis für die Bewilligung von
Heimspielen der ZSC Lions im Rahmen der National League und der Champions
Hockey League in der Saison 2021/2022. Gestützt auf die Verordnung über
Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
(Grossveranstaltungen) des Bundesrates vom 23.06.2021 und den daraus
abgeleiteten Bestimmungen des Kantons Zürich, soll das vorliegende
Schutzkonzept den Eishockey-Spielbetrieb mit Zuschauern ermöglichen. Diesem
auf das Hallenstadion Zürich massgeschneiderten Schutzkonzept obliegen
sämtliche Bestimmungen aus den folgenden übergeordneten Richtlinien und
Rahmenbedingungen:

• Richtlinien des BAG
• Covid-19 Rahmen-Schutzkonzept Spielbetrieb National League (Anhang A)

Ebenso sind die folgenden Anhänge integrierender Bestandteil dieses
Konzeptes:

• Risikoanalyse Eishockey-Spiele im Hallenstadion (Anhang B)
• Plan Einlass Hallenstadion (Anhang C)
• Plan Zugänge Hallenstadion (Anhang D)
• Schutzkonzept Hallenstadion Gastronomie (Anhang E)
• Schutzkonzept GastroSuisse (Anhang F)
• Spielplan Saison 2021/2022 (Anhang G)
• Bestätigung AG Hallenstadion (Anhang H)

     1.2 Ziele des Schutzkonzeptes
Das vorliegende Schutzkonzept der ZSC Lions und des Hallenstadions bezweckt
das Infektionsrisiko von Covid-19 bei den Heimspielen der ZSC Lions zu
minimieren.

Die gemeinsamen Ziele sind:
   - Die Ansteckungsgefahr möglichst auszuschliessen
   - Die Krankheitsübertragung zu verhindern

4/18
SCHUTZKONZEPT - Swiss Ice Hockey Federation
Die wichtigsten Massnahmen sind:
   - Einlass nach dem 3G-Prinzip (geimpft, genesen, getestet) für alle
      Beteiligten ab 16 Jahren
   - Alle ab 16 Jahren müssen ein Covid-19 Zertifikat vorweisen können
   - Vermeidung enger Personenkontakte
   - Laufende Risikobeurteilung

Sowohl Besucher, Spieler und Mitarbeiter sollen vor möglichen Infektionen von
Covid-19 geschützt werden.

   1.3 Verhaltensregeln
Es gelten im Hallenstadion die folgenden vom BAG erlassenen Regeln und
Verhaltensempfehlungen:

5/18
Die wichtigsten Regeln und Empfehlungen sind:

       -   Regelmässig Händewaschen und -desinfizieren
       -   Bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben
       -   Wenn möglich Abstand halten

Es wird allen Personen, welche ein Heimspiel der ZSC Lions im Hallenstadion
Zürich besuchen, empfohlen die SwissCovid App zu installieren und nutzen.

Download hier:

Weitere Infos zur App:
Die SwissCovid App verschafft uns einen entscheidenden Vorteil.
So funktioniert die SwissCovid App.
So schützen wir uns: Hier ist die SwissCovid App verfügbar.
So nutzen wir SwissCovid.
FAQ: Die häufigsten Fragen zur SwissCovid App.

   1.4 Verantwortlichkeiten
Der Veranstalter und damit Gesuchsteller für die beantragte Rahmenbewilligung
sind die ZSC Lions AG. Zusammen mit der AG Hallenstadion sind die ZSC Lions
für die Einhaltung dieses Schutzkonzeptes verantwortlich. Dabei wird der
Publikumsbereich vom Spielbetriebs- und Spielerbereich strikte getrennt und
unterschieden. Der Spielbetriebs- und Spielerbereich wird von den ZSC Lions
überwacht und der Publikumsbereich von der AG Hallenstadion in
Zusammenarbeit mit der von den ZSC Lions beauftragten Sicherheitsfirma.

   1.5 Haftungsausschluss
Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigenes Risiko. Die Swiss Ice
Hockey Federation SIHF, die AG Hallenstadion sowie die ZSC Lions AG lehnen
jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit Covid-19 im
Stadion und dessen Umgebung ab.

6/18
2.     Art der Veranstaltung/Erläuterung Anlass
Die ZSC Lions tragen Ihre Heimspiele sowohl in der National League, als auch
in der Champions Hockey League im Hallenstadion Zürich aus.

Das Hallenstadion hat eine maximale Kapazität von bis zu 15'000 Besuchern mit
Stehplätzen und im Eishockey-Layout 11'200 inkl. 244 Sitzplätze im
Logenbereich. Das vorliegende Konzept geht von einer Maximalbelegung im
Eishockey-Layout ohne weitere Einschränkungen aus.

Dieses Schutzkonzept soll für alle Eishockey-Heimspiele der ZSC Lions im
Rahmen der National League und der Champions Hockey League dienen.
Eishockey-Spiele dauern 3 x 20min Spielzeit mit Unterbrüchen und zwei Pausen
plus einer allfälligen Verlängerung. Die Gesamtdauer eines solchen Spiels ab
Türöffnung beträgt ca. 4.5h-5h.

Der Spielplan der Saison 2021/2022 der ZSC Lions befindet sich im Anhang G.

3.     Massnahmen zur Minimierung der eruierten Risiken
Während jeder Phase des Veranstaltungsbetriebes werden die Vorgaben und
Empfehlungen des BAG sowie des Kanton Zürichs zum Infektionsschutz befolgt.

Diese sind u.a.:

1. Zutritt für Mitarbeiter, Lieferanten und Gäste nur mit Covid-Zertifikat (GGG)

2. Regelmässige Reinigungsmassnahmen, speziell der Sanitären Anlagen,
   Oberflächen und Türklinken.

3. Zurverfügungstellung von Desinfektionsmitteln für Besucher und Mitarbeiter,
   bei den Eingängen und dort, wo Mitarbeiter keine Möglichkeit haben die
   Hände zu waschen.

4. Regelmässige Be- und Entlüftung zur Aerosol-Verminderung in allen
   Räumen. Das Hallenstadion verwendet in der Zuluft folgenden Filter: ISO
   ePM1 70% / F7, Feinstaubfilter (Viren, Bakterien, Nanopartikel, Russ). Bei
   diesem Filter werden mindestens 70% ausgefiltert. Die Luftmengen in der
   Arena betragen je 4x 64‘000m³ Zu- und Fortluft.

5. Mit allen vorgenommenen Massnahmen der AG Hallenstadion soll die
   eigenverantwortliche Einhaltung der empfohlenen Distanzregelungen da wo
   möglich unterstützt werden.

7/18
6. Ticketkäufer mit Krankheitssymptomen sollen mittels Information im Vorfeld
   zum Spiel und vor Ort mittels Sichtprüfung durch das Einlasspersonal
   evaluiert werden. Diesen Personen ist der Einlass zum Spiel nicht gestattet.

   3.1 Hygienemassnahmen
1. Bei allen Eingängen (Besucher,          Mitarbeiter   und   Spieler)   stehen
   Desinfektionsmittel zur Verfügung.

2. Die Reinigungsfirma AT Clean reinigt die sanitären Anlagen vor, während
   und nach dem Spielbetrieb.

3. Alle Besucher des Hallenstadion werden an verschiedenen Stellen darauf
   hingewiesen die Hände zu waschen sowie die Regeln des BAG’s zu
   befolgen.

   3.2 Verhalten von Mitwirkenden
Den Mitwirkenden (Mitarbeiter AG Hallenstadion, ZSC Lions wie auch aller
Partner der AG Hallenstadion) werden Verhaltensregeln im Vorfeld zu den
Spielen erläutert. In diesen Briefings werden sie informiert, wie sie sich zu
verhalten haben.

   3.3 Örtliche und infrastrukturelle Gegebenheiten
Das Hallenstadion besteht aus mehreren Eingängen, einem Foyer, mehreren
Umgängen und Aufgängen, einem Spieler/Backstagebereich (folgend
Kabinenhof genannt) und der Arena mit den Zuschauertribünen und dem Eisfeld.
Die Gastronomie besteht aus einer öffentlichen Gastronomie (TakeAways),
einem öffentlichen Restaurant (Frontline) und einem Bereich für die Spieler. Im
Aussenbereich des Stadions ist ein Imbisswagen in Betrieb.

Abgetrennt vom öffentlichen Bereich ist der Logen- und VIP-Sektor. Dieser ist
von der Arena räumlich komplett getrennt, so dass sich die Besuchergruppen zu
keiner Zeit kreuzen können. Die Logenbesucher und VIPs nutzen einen
separaten Eingang und sind in 15 privaten Logen à 12 Personen und der Star
Lounge           mit          64            Personen            untergebracht.

8/18
3.4 An- und Abreise der Besucher sowie Mitwirkenden
Die Anreise/Abreise von Personen zu den Veranstaltungsstätten mittels ÖV oder
Individualverkehr unterliegt nicht dem Einfluss der ZSC Lions und dem
Hallenstadion. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Sicherheit obliegt den
Anbietern des ÖV sowie der Eigenverantwortung der Besucher und Mitarbeiter.
Sowohl die ZSC Lions, wie auch das Hallenstadion ermutigen und empfehlen
ihren Besucherinnen und Besucher über Social Media sich bei der Anreise an die
geltenden Schutzmassnahmen von Bund und Kanton zu halten.

4.        Regelung der Personenflüsse im Zugangsbereich/
          Einlass
Die Einlasssituation wurde zwischen den ZSC Lions und dem Hallenstadion
eingehend besprochen und gemeinsam wurde das vorliegende Prozedere
bestimmt. Nach den ersten Events wird die Situation neu beurteilt und je nach
Verbesserungspotential entsprechend reagiert. Eine sichere Durchführung des
Einlasses im Hallenstadion wird vor allem durch die folgenden Massnahmen
realisiert:

       1. Nutzung mehrerer Eingänge, um die Besucher optimal zu verteilen.
          Kanalisierung durch Absperrgitter oder ähnliches.

       2. Räumlich getrennte Kontrolle des Covid-Zertifikates (inkl. ID-Abgleich)
          und des Tickets.

       3. Sowohl die Zertifikats-, als auch die Ticketkontrolle erfolgt kontaktlos
          mittels Barcodeleser.

       4. Selbstdeklaration bei Symptomen.

       5. Sensibilisierung der Einlassmitarbeiter auf das Erkennen von möglichen
          Symptomen bei Gästen.

Folgende Eingänge und Ausgänge stehen zur Verfügung:

       1. Eingang Mitarbeiter AG Hallenstadion und deren Partner (Portierloge)

       2. Helfer und Sicherheitspersonal ZSC Lions (Portierloge)

       3. Spieler und Mitarbeiter ZSC Lions wie der Gegner (Künstlereingänge)

       4. VIP/Logen (Eingang Logen Süd)

       5. Medieneingang (Eingang Medien Süd)

9/18
6. Restaurantgäste (Haupteingänge Ost und West)

     7. Publikum (Haupteingänge Ost und West)

Vgl. nachfolgende Veranschaulichung:

Für die Besucher stehen somit zwei Haupteingänge zur Verfügung. Jeder
Haupteingang verfügt über bis zu vier, optisch und räumlich abgetrennte
Schleusen.

Ablauf Einlass aller Gäste (Public, VIP/Logen, Medien):

1.      Überprüfung des Covid-Zertifikats und Abgleich mit Ausweisdokument
2.      Searching verbotene Gegenstände
3.      Entwertung des Einlass-Tickets

10/18
Vgl. nachfolgende Veranschaulichung:

Die jeweiligen Eingänge/Schleusen sind optisch abgetrennt             mittels
«Flatterband», damit eine Entfluchtung jederzeit möglich ist.

Das Publikum wird mittels Informationen im Vorfeld zum Event über den Einlass
informiert. Vor Ort werden die Besucher mittels Plakaten und den digitalen
Screens über die Publikumsführung informiert. Die Eingänge sowie die
Abgabestellen für verbotene Gegenstände, Ticketschalter, Verkaufsschalter für
Masken und Infopoint sind klar beschildert. Durch die grossen Flächen vor den
Eingängen, kann sich das Publikum gut verteilen.

5.       Regelung der Personenflüsse im Hallenstadion
1.      Optimierung der Publikumsführung zur weitestmöglichen Verhinderung
        gegenläufiger Publikumsströme (Markierungen).

2.      Wegweisung zu Publikumszonen bzw. Tribünen, Blöcken oder Plätzen mit
        digitalen Screens sowie Hostessen.

11/18
3.      Umfassende Information der Besucher zur Umsetzung und Einhaltung der
        vorgesehenen Massnahmen vor, während und nach dem Eishockey-Spiels
        mittels Screens.

4.      Separate Wegleitung für sämtliche am Spielbetrieb beteiligten Personen
        und den beiden Teams.

6.       Vorkehrungen zur Vermeidung des Zutritts von
         erkrankten Personen oder Personen mit
         Symptomen
Durch die Zertifikatspflicht sollten gar keine erkrankte Personen beim Spiel
erscheinen.

Trotzdem werden die Besucher im Vorfeld zur Veranstaltung per E-Mail und via
Homepage der ZSC Lions und des Hallenstadions informiert, dass sie bei
Unwohlsein oder beim Auftreten von Symptomen den Event nicht besuchen
sollen. Das Einlasspersonal wird geschult auf Symptome zu achten und
Personen mit einer möglichen Infektion der Sanität zu melden. Diese können eine
erste Untersuchung machen und entscheiden, ob ein Eintritt gewährt wird oder
nicht.

7.       Trennung Besucherbereich vom Spielbetriebs-
         bereich
Der Besucherbereich ist klar vom Spielbetriebsbereich getrennt. Alle Bereiche
werden durch Sicherheitsmitarbeiter überwacht, sodass keine Vermischung von
Publikum und am Spielbetrieb beteiligten Personen und Spieler entstehen kann.
Der Kabinenhof, die Arenainnenfläche und das Eisfeld sind einzig dem
Spielbetrieb zugeteilt.

8.       Ticketing

     8.1 Sitzplätze/Saalplan
Die Kapazität der Arena ist ist nicht eingeschränkt und beträgt 11’200 (inkl. den
244 Plätzen in dem Logenbereich).

12/18
8.2 Logen/VIP/Platinum Club
Das Hallenstadion verfügt über 15 private Logen à max. 12 Personen und eine
Star Lounge, in welcher der Platinumclub der ZSC Lions mit maximal 64
Personen beheimatet ist. Total haben im gesamten Logenbereich 244 Personen
Platz.

Der Eingangsbereich für diese Gäste ist komplett vom Eingang aller anderen
Gäste getrennt. Zu keiner Zeit haben die Gäste des Logenbereichs die
Möglichkeit die Gäste im Publikumsbereich zu kreuzen. Sowohl Einlass,
Aufgang, Toiletten und Auslass sind vollends getrennt. Am Logeneingang wird
die Ticketkontrolle (Liste), sowie die Kontrolle des Covid-Zertifikats durchgeführt.

Die Einzellogen sind alle an eine Partei/Firma exklusiv vermietet, womit es sich
gleich verhält wie bei einer privaten Gästegruppe in einem Restaurant. Jede Loge
hat ihre eigene Toilette. In der Loge sitzen die Besucher an Tischen zur
Einnahme von Speisen und Getränken. Auf dem Logenbalkon, welcher durch
eine Glasscheibe von der Loge getrennt ist, befinden sich separate Sitzplätze für
jede einzelne Loge. Die einzelnen Logenbalkone sind durch eine Glasscheibe
voneinander getrennt.

Händedesinfektionsmittel wird direkt beim Logeneingang, am Logenempfang,
beim Eingang zur Star Lounge, auf der Star Lounge Toilette, sowie in jeder
einzelnen Loge zur Verfügung gestellt.

     8.3 Ticketverkauf
Es gibt keine besonderen Massnahmen oder Einschränkungen die beim
Ticketverkauf beachtet werden. Die Käufer werden über die «GGG»-
Voraussetzung informiert.

9.      Vorgehen bei Auftreten von Verdachtsfällen
Sollte ein Verdachtsfall auftreten, wird die Person zur Seite genommen und von
weiteren Besuchern isoliert und der Sanität/Arzt übergeben. Diese entscheiden
über das weitere Vorgehen.

13/18
10. Gastronomie
Sämtliche gastronomische Leistungen werden im Hallenstadion von der
Hallenstadion Gastronomie erbracht. Vgl. hierzu deren separates
Schutzkonzept im Anhang E.
Grundsätzlich sind keine Einschränkungen zu beachten und es herrscht
«normaler» Betrieb unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen des BAG
und Gastrosuisse (vgl. Anhang F).

11. Verhaltensanweisungen und Schulung der
    Mitarbeiter
Sämtliche Mitarbeiter aller an einem Eishockey-Spiel beteiligten Firmen werden
im Vorfeld zu den Spielen über die Schutzmassnahmen informiert und instruiert.
Die Einsatzleiter überwachen die korrekte Umsetzung aller Massnahmen. Alle
Mitarbeiter erhalten vor jedem Spiel ein Briefing mit den wichtigsten
Informationen.

12. Information der Besucherinnen und Besucher

   12.1 Vor dem Event:
Die Ticketinhaber werden im Vorfeld zum Event mehrfach auf alle geforderten
Massnahmen aufmerksam gemacht. Dies geschieht via direktes E-Mail von den
ZSC Lions an die Tickethalter, via Social Media und über die Homepages der
ZSC Lions, des Hallenstadions und des Ticketcorners.

   12.2 Während dem Event:
Die Besucher werden vor Ort wie folgt auf die Einhaltung der geltenden
Schutzmassnahmen aufmerksam gemacht:
   1. Infos via Screens im Aussen- und Innbereich
   2. Hostessen und Infopoint

13. Eishockey Spielbetrieb
Wie bereits erwähnt wird der Eishockey-Spielbetrieb und damit verbunden
sämtliche daran beteiligten Personengruppen komplett von den Zuschauern
getrennt und es herrscht im Sportbereich (Kabinenhof und Arenainnenraum auf

14/18
der Ebene -1) allerhöchste Sicherheit und strenge Hygieneregeln und es
bestehen detaillierte und strikt einzuhaltende Prozesse.

   13.1 Generell
Alle am Spielbetrieb beteiligten Personen benötigen ein gültiges Covid-Zertifikat.

Am Spielbetrieb beteiligte Personen sind die Spieler und Staffmitglieder (Heim-
und Gastteam inkl. verletzte, überzählige Spieler, Coaches, Teamleiter,
Materialwarte und das medizinische Personal), Schiedsrichter, Spielfunktionäre,
Sicherheits- und Entertainmentpersonal sowie das Management der beiden
Teams.

   13.2 Kabinenhof
Die Räumlichkeiten im Kabinenhof, speziell die Spielergarderoben, sämtliche
Türklinken und sanitäre Anlagen werden vom Reinigungspersonal vom
Hallenstadion in engeren Abständen gereinigt und desinfiziert.

Die heiklen Kontaktflächen werden zudem von den Materialwarten regelmässig
zusätzlich desinfiziert.

   13.3 Zugang ZSC Lions
Der Zugang des Heimteams erfolgt nach wie vor über den Künstlereingang
Süd/West. Für das Team und den Staff stehen die üblichen Parkplätze gemäss
separater Zuteilung zur Verfügung.

Der Zugang zur Teamgarderobe wird streng limitiert! Nur Spieler und Staff! Keine
Clubvertreter und Medien!

   13.4 Zugang/Anreise Gastmannschaft

Das Gastteam reist wie gehabt über das Tor C an der Siewerdtstrasse an.

Der Zugang des Gastteams erfolgt nach wie vor über den Künstlereingang
Nord/West. Für den Teambus steht der übliche Parkplatz zur Verfügung.

15/18
Zusätzliche Teammitglieder und allfällige Autos müssen vorgängig separat
angemeldet werden. Anmeldung bis 12:00 Uhr am Spieltag an:
stefan.waelchli@zsclions.ch

Beim Eingang müssen die Hände desinfiziert werden.

   13.5 Zugang/Anreise Schiedsrichter
Für die Schiedsrichter stehen neu im Tor C Parkplätze zur Verfügung.
Der Zugang der Schiedsrichter erfolgt neu über den Künstlereingang Süd/West,
wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird.

Beim Eingang müssen die Hände desinfiziert werden.

Für die Schiedsrichter stehen neu zwei Garderoben zur Verfügung mit je zwei
Plätzen.

   13.6 Zugang Funktionäre (inkl. Speaker & Entertainment-
        team)
Der Zugang der Funktionäre erfolgt nach wie vor über den Künstlereingang
Süd/West, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird.

Beim Eingang müssen die Hände desinfiziert werden.

   13.7 Zugang Management ZSC Lions
Für das Management (CEO, GM, COO, CMO, CTO, CSE, Leitung Spielbetrieb
und Medienchef) der ZSC Lions erfolgt der Zugang nach wie vor über den
Künstlereingang Süd/West, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird.

Beim Eingang müssen die Hände desinfiziert werden.

   13.8 Zugang restliches Personal / Sicherheit
Das übrige Personal (Sicherheit, Merchandising- und Matchprogramm-
Verkäufer) hat neu keinen Zutritt mehr zum Kabinenhof und muss über die
Portierloge eintreten, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat kontrolliert wird.

16/18
13.9 Zugang Medien
Sämtliche Medienschaffende (exkl. Mitarbeiter vom TV) betreten das
Hallenstadion über den Medieneingang Süd, wo vor Einlass das Covid-Zertifikat
kontrolliert wird.

Für alle Medienschaffende steht ein Presseraum zur Verfügung, wo 30 Minuten
vor dem Anspiel jeweils eine Pressekonferenz stattfindet und sie ihre
Medienakkreditierung vom Medienchef der ZSC Lions erhalten.

Alle Mitarbeiter rund um die TV-Produktion betreten das Stadion über die
Portierloge, wo sie ihre Akkreditierung erhalten und vor Einlass das Covid-
Zertifikat kontrolliert wird. Einen Zugang über den Eingang bei den Eismeistern
beim TV Compound (Tor B) gibt es nicht mehr.

17/18
14. Kontakte:

Covid-19 Verantwortlicher Spielbetrieb ZSC Lions:
Stefan Wälchli / stefan.waelchli@zsclions.ch / 079 482 20 00

Covid-19 Verantwortlicher Medizin ZSC Lions:
Gery Büsser / gery.buesser@kws.ch / 079 644 24 02

Covid-19 Verantwortlicher Hallenstadion:
Philipp Musshafen / musshafen@hallenstadion.ch / 076 320 17 76

15. Anhang
          A.) Rahmenschutzkonzept Spielbetrieb National League
          B.) Risikoanalyse Eishockeyspiele im Hallenstation
          C.) Plan Einlass Hallenstadion
          D.) Plan Zugänge Hallenstadion
          E.) Schutzkonzept Hallenstadion Gastronomie
          F.) Schutzkonzept GastroSuisse
          G.) Spielplan Saison 2021/2022
          H.) Bestätigung AG Hallenstadion

18/18
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT
GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19
(Version 210717 21:00)

Inhalt
1. EINLEITUNG ...................................................................................................................................................................................... 1
2. ÜBERSICHT VERKAUFSSTELLEN .................................................................................................................................................. 2
3. COVID-ZERTIFIKAT........................................................................................................................................................................... 3
4. MASKEN ............................................................................................................................................................................................ 4
5. ABSTÄNDE ........................................................................................................................................................................................ 5
6. KONSUMATIONEN ............................................................................................................................................................................ 6
7. CONTACT TRACING ......................................................................................................................................................................... 7
8. BEZAHLUNG ..................................................................................................................................................................................... 8
9. GENERELLE VERHALTENSREGELN .............................................................................................................................................. 9
10. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR MITARBEITENDE ......................................................................................................................... 10
11. KONTAKT ........................................................................................................................................................................................ 11

1.        EINLEITUNG
Das vorliegende Schutzkonzept des Gastronomiebereiches der Hallenstadion Gastronomie dient für den Veranstalter als Basis für die Bewilligung von Veranstal-
tungen (Konzerte, Events und Shows) im Hallenstadion.
Grundalge dieses Schutzkonzepts ist, dass Zuschauer/Gäste nur mit gültigem Covid-Zertifikat das Hallenstadion betreten dürfen.

26. Juli 2021 SBu                                                          HG Covid-19 Schutzkonzept Grossanlässe 2021 (3 Varianten)
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                              Seite 2 von 11

2.         ÜBERSICHT VERKAUFSSTELLEN
Die Anzahl an geöffneten Verkaufsstellen hängt von der effektiven Personenzahl am Event selbst ab. Folgende Verkaufsstellen können als Maximalzahl betrieben
werden:

TAKE-AWAYS                                                                                 RESTAURANTS/LOGEN
Take-away aussen                      Aussenbereich West                    Public         Restaurant Frontline CC+1                    Public
(TAA)
Take-away 1                           Foyer Ebene 0                         Public         Restaurant Vision      Umgang +1 N/O         VIP
Take-away 2                           Foyer Ebene 0                         Public         Restaurant Sound       Umgang +1 N/W         VIP
Take-away 3                           Foyer Ebene 0                         Public         Restaurant Backstage   Halle Nord Ebene 0    Public / Artist
Foyer Bar                             Foyer Ebene 0                         Public         Restaurant Topline     CC+2                  VIP
Take-away 4                           Innenraum S/O                         Public         Logen (1-15)           Logen +2 & +3         VIP
Take-away 5                           Innenraum S/W                         Public         StarLounge             Logen +3              VIP
Take-away 11                          Umgang +1 Ost                         Public
Take-away 12                          Umgang +1 Ost                         Public
Take-away 13                          Umgang +1 Ost                         Public
Take-away 14                          Umgang +1 Ost                         Public         KONFERENZRÄUME
Take-away 15                          Umgang +1 West                        Public         CC+2 Ost               CC+2                  Medien / VIP
Take-away 16                          Umgang +1 West                        Public         CC+2 Ost-Mitte         CC+2                  VIP
Take-away 17                          Umgang +1 West                        Public         CC+2 West-Mitte        CC+2                  VIP
Take-away 18                          Umgang +1 West                        Public         CC+2 West              CC+2                  VIP
Take-away 22                          Umgang +2 Ost                         Public
Take-away 24                          Umgang +2 Ost                         Public
Take-away 25                          Umgang +2 West                        Public
Take-away 27                          Umgang +2 West                        Public
Bierbüffet Ost                        Foyer Ebene 0                         Public
Bierbüffet West                       Foyer Ebene 0                         Public
BARS                                                                                       DIVERSE RÄUME
Knockout Bar                          CC+1 Ost                              Public         Rotes Sofa             Rollstuhlplätze Ost   VIP
                                                                                                                                        (nur bei Eishockey)
Lions Bar                             CC+1 West                             Public         Studios                Halle Süd +1          VIP
                                                                                                                  (unter Logen)

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                           Seite 3 von 11

3.         COVID-ZERTIFIKAT
                                                 Alle Mitarbeitenden                       Alle Mitarbeitenden                  Nicht alle Mitarbeitenden
                                                 mit COVID-Zertifikat                       mit Covid-Zertifikat                   mit Covid-Zertifikat
                                                                                           (erhöhte Standards)

Zutritt zur Halle:                      Alle Mitarbeitenden gelangen nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat ins Hallen-       Zutritt nur mit Maske sowie Abstand
                                        stadion.                                                                                  bereits beim Zutritt zur Halle.

                                        Mitarbeitende, die beim Zutritt zur Halle über kein gültiges Covid-Zertifikat verfü-
                                        gen, dürfen das Hallenstadion nicht betreten – ausser es handelt sich um einen
                                        Anlass, bei dem die Mitarbeitenden ohne Zertifikat arbeiten dürfen.

                                        Das Covid-Zertifikat kann mittels der dafür vorgesehenen APP oder auf Papier
                                        vorgewiesen werden. Es gilt nur das Covid-Zertifikat – andere Covid-
                                        Testresultate, die nicht mit einem fälschungssicheren QR-Code versehen sind,
                                        werden nicht akzeptiert. Nebst dem Covid-Zertifikat muss zur Verifizierung auch
                                        noch ein amtlicher Ausweis mit Foto präsentiert werden.

Ausstellung                             Das Covid-Zertifikat wird ausgestellt:
Covid-Zertifikat:                          • nach der zweiten Covid-19 Impfung
                                           • nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test
                                                         o    PCR-Test (kostenpflichtig)
                                                              → gültig für 72 Stunden
                                                         o    Antigen-Test (gratis)
                                                              → gültig für 48 Stunden
                                             •     nach einer erfolgreich überstandenen Covid-19 Erkrankung

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                             Seite 4 von 11

4.         MASKEN
                                                 Alle Mitarbeitenden                             Alle Mitarbeitenden                Nicht alle Mitarbeitenden
                                                 mit COVID-Zertifikat                             mit Covid-Zertifikat                 mit Covid-Zertifikat
                                                                                                 (erhöhte Standards)

Mitarbeitende:                                         Aktuell besteht                     Um die Mitarbeitenden noch besser zu   Alle Mitarbeitenden haben jederzeit
                                                    keine Maskenpflicht.                   schützen, müssen alle Mitarbeitenden   – ausser bei sitzender Verpflegung
                                                                                             mit Kundenkontakt, jederzeit eine          – eine Maske zu tragen.
                                          Mitarbeitende, die jedoch mit einer                         Maske tragen.
                                           Maske arbeiten möchten, dürfen
                                        selbstverständlich freiwillig eine Maske           Die entsprechenden Masken wer-den
                                                        tragen.                                          durch die
                                                                                                Hallenstadion Gastronomie
                                         Die entsprechenden Masken werden                          zur Verfügung gestellt
                                         durch die Hallenstadion Gastronomie                         (beim Check-In).
                                         zur Verfügung gestellt (beim Check-
                                                          In).

                                            Da bei den Crewcaterings nicht
                                         sichergestellt werden kann, dass die
                                        Gäste über ein gültiges Covid-Zertifikat
                                        verfügen, besteht für unsere Mitarbei-
                                           tenden mit Kundenkontakt eine
                                                    Maskenpflicht.

Gäste/Zuschauer:                                       Aktuell besteht keine Maskenpflicht (weder in der bedienten Restauration noch an den Take-aways).
                                                                      Gäste/Zuschauer dürfen selbstverständlich freiwillig eine Maske tragen.

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                                    Seite 5 von 11

5.         ABSTÄNDE
                                                 Alle Mitarbeitenden                                   Alle Mitarbeitenden                  Nicht alle Mitarbeitenden
                                                 mit COVID-Zertifikat                                   mit Covid-Zertifikat                   mit Covid-Zertifikat
                                                                                                       (erhöhte Standards)

Gäste                                                                     Es besteht keine Abstandspflicht zwischen den einzelnen Gästegruppen.
Restaurants:
                                              Bei Crewcaterings werden die Abstände von 1.5 Metern eingehalten, da dort nicht sichergestellt werden kann, dass
                                                                           alle Gäste über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen.

                                                                                            Wenn immer möglich, planen wir grosszügige Abstände
                                                                                           (> 1.5 Meter) zwischen den einzelnen Gästegruppen ein.

Gäste                                                                                         Es besteht keine Abstandspflicht zwischen den
Take-aways:                                                                                              einzelnen Gästegruppen.

Mitarbeitende:                                                                   Es besteht                                               Mindestabstände müssen bei Mitar-
                                                                keine Abstandspflicht zwischen Mitarbeitenden.                             beitenden – wenn immer möglich –
                                                                                                                                                 eingehalten werden.

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                    Seite 6 von 11

6.         KONSUMATIONEN
                                                 Alle Mitarbeitenden                             Alle Mitarbeitenden        Nicht alle Mitarbeitenden
                                                 mit COVID-Zertifikat                             mit Covid-Zertifikat         mit Covid-Zertifikat
                                                                                                 (erhöhte Standards)

Gäste                                                                                                Die Verpflegung darf
Restaurants:                                                                                        sitzend oder stehend
                                                                                                    eingenommen werden.

Gäste                                                                                                Die Verpflegung darf
Take-Aways:                                                                                         sitzend oder stehend
                                                                                                    eingenommen werden.

Gäste                                                  Die Verpflegung darf                        Die Verpflegung darf        Die Verpflegung darf
Crewcatering:                                         sitzend oder stehend                       nur sitzend eingenommen     nur sitzend eingenommen
                                                      eingenommen werden.                                 werden.                     werden.

Mitarbeitende:                                                                   Die Verpflegung darf                             Die Verpflegung darf
                                                                                sitzend oder stehend                                  nur sitzend
                                                                                eingenommen werden.                              eingenommen werden.

                                                                                                                            Gäste und Mitarbeitende dürfen
                                                                                                                                      nicht in den
                                                                                                                            gleichen Räumen verpflegt wer-
                                                                                                                                          den.

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                                    Seite 7 von 11

7.         CONTACT TRACING
                                                 Alle Mitarbeitenden                              Alle Mitarbeitenden                   Nicht alle Mitarbeitenden
                                                 mit COVID-Zertifikat                              mit Covid-Zertifikat                    mit Covid-Zertifikat
                                                                                                  (erhöhte Standards)

Mitarbeitende:                                   Ein Contact Tracing ist nicht                   Ein Contact Tracing bei den Mit-        Ein Contact Tracing bei den Mit-
                                                    mehr vorgeschrieben.                         arbeitenden ist via die Personal-       arbeitenden ist via die Personal-
                                                                                                        planungs-Software                       planungs-Software
                                                                                                           vorgesehen.                             vorgesehen.

                                               Trotzdem sind von allen Mitarbei-                Alle erforderlichen Angaben für ein      Alle erforderlichen Angaben für ein
                                              tenden die erforderlichen Angaben                  Contact Tracing sind vorhanden.          Contact Tracing sind vorhanden.
                                              für ein Contact Tracing vorhanden.

                                              Mitarbeitende werden – wenn im-                    Mitarbeitende werden – wenn im-         Mitarbeitende werden – wenn im-
                                              mer möglich – nur an einem Ein-                    mer möglich – nur an einem Ein-         mer möglich – nur an einem Ein-
                                                     satzort eingesetzt.                                satzort eingesetzt.                     satzort eingesetzt.

Gäste                                                                                Ein Contact Tracing ist nicht mehr vorgeschrieben.
Restaurants:                                                                     Eine Erfassung mittels Mindful APP ist nicht mehr vorgesehen.

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                        Seite 8 von 11

8.         BEZAHLUNG
                                                 Alle Mitarbeitenden                           Alle Mitarbeitenden                  Nicht alle Mitarbeitenden
                                                 mit COVID-Zertifikat                           mit Covid-Zertifikat                   mit Covid-Zertifikat
                                                                                               (erhöhte Standards)

Take-aways:                                                           Kontaktlose Bezahlung (Cashfree) an allen Verkaufsstellen möglich und bevorzugt.

VIP                                                      Auch in den VIP Restaurants (Logen, Topline, StarLounge) ist ein kontaktloses Bezahlen möglich.
Restaurants:
                                              In der Regel werden erhalten die Gäste/Logenmieter jedoch nach dem Anlass eine Rechnung per Post zugestellt.

Öffentliche                                                         Kontaktlose Bezahlung (Cashfree) an allen Verkaufsstellen möglich und bevorzugt.
Restaurants:

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                      Seite 9 von 11

9.         GENERELLE VERHALTENSREGELN
Befolgen Sie bitte weiterhin – auch wenn diese z.T. nicht mehr vorgeschrieben sind - die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn vor einer Ansteckung schützen
Sie sich am besten, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten.
                              Abstand halten (freiwillig)
                              Mit dem neuen Coronavirus können Sie sich anstecken, wenn Sie engen und längeren Kontakt zu einer infizierten Person
                              hatten. Indem Sie – wenn immer möglich - den nötigen Abstand (1,5 Meter) halten, schützen Sie sich und andere vor einer
                              Ansteckung:
                                  • Halten Sie beim Anstehen Abstand zu den Personen vor und hinter Ihnen (zum Beispiel an der Kasse oder in der
                                       Kantine)
                                  • An Sitzungen: Lassen Sie zwischen den Teilnehmenden einen Stuhl frei
                                  • Schützen Sie besonders gefährdete Personen in Ihrem Umfeld durch Abstand

                                        Maske tragen
                                        Auch wenn das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben sein sollte - Mitarbeitende als auch Gäste, die sich mit Maske
                                        wohler fühlen, dürfen jederzeit eine Maske tragen.

                                        Hände waschen
                                        Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Indem Sie Ihre Hände regelmässig mit Seife sorgfältig
                                        waschen, können Sie sich schützen. Die Seife macht das Virus unschädlich.

                                        Waschen Sie die Hände, wenn Sie nach Hause kommen, nach dem Schnäuzen, Niesen oder Husten oder bevor Sie
                                        essen oder Essen zubereiten. Zudem nach Pausen, nach dem Aufsuchen einer Toilette sowie bei einem Wechsel im
                                        Arbeitsprozess.

                                        Sie waschen Ihre Hände richtig, wenn Sie sich die Hände einseifen, bis sie vollständig eingeschäumt sind. Spülen Sie
                                        die Hände unter fliessendem Wasser gut ab. Trocknen Sie sie mit einem sauberen Handtuch, wenn möglich mit einem
                                        Wegwerf-Papiertuch oder einer einmal benutzbaren Stoffhandtuchrolle. Eine richtige Handreinigung dauert 20-30 Sekun-
                                        den.

                                        Händeschütteln vermeiden
                                        Je nachdem, was wir gerade angefasst haben, sind unsere Hände nicht sauber. Ansteckende Tröpfchen aus
                                        Husten und Niesen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man
                                        diese berührt. Darum ist es wichtig, das Händeschütteln zu vermeiden. Gegen Ansteckung können wir uns
                                        schützen, indem wir:

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                          Seite 10 von 11

10. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR MITARBEITENDE
Abräumarbeiten:                         Nach Abräumarbeiten (z.B. Abräumen von Geschirrteilen in den Umgängen) sind die Hände gründlich zu waschen. Zudem
                                        stehen an allen Verkaufsstellen Einweghandschuhe für derartige Arbeiten zur Verfügung.
                                            • Nach dem Abräumen Hände gründlich waschen
                                            • Benutzte Handschuhe in geschlossenen Abfalleimer entsorgen

Alkoholausschank:                       Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des
                                        Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Sollten den Mitarbeitern Gäste auffallen
                                        (durch aggressives Verhalten, durch unklare Verständigung, durch nicht einhalten der gelten-den Regeln, Gleichgewichts-
                                        störungen, eben die typischen Symptome von einem zu starken Alkoholkonsum) werden sie angewiesen die Personen
                                        sofort dem Einsatzleiter und/oder dem Sicherheitspersonal zu melden.

Krank:                                  Mitarbeitende, die einen kranken Eindruck hinterlassen (z.B. ständig Husten), werden nach Hause geschickt.

Raucherbereiche:                        Der Raucherbereich für Mitarbeitende (bei den Lüftungstürmen) wird in Betrieb sein.
[Mitarbeitende]
                                        Bitte halten Sie auch in der Rauchpausen – wenn immer möglich - die Abstände (1,5 Meter) zu anderen Mitarbeitenden
                                        ein.

Risikogruppen:                          Mitarbeitende, welche zur Risikogruppe gehören, bestätigen ihren jeweiligen Arbeitseinsatz auf eigenes Risiko.

                                        Bitte sagen Sie ihre Einsätze rechtzeitig ab, wenn Sie sich zur Risikogruppe zählen und den angefragten Anlass nicht
                                        wahrnehmen wollen.

Swiss Covid App:                        Wir empfehlen allen Mitarbeitenden die Swiss Covid App auf ihren Handys zu installieren sowie zu aktivieren.

                                        Mitarbeitende, die diese App auf dem Handy installiert haben, dürfen das Handy – entgegen der allgemein gültigen Handy-
                                        regeln – auch während der Arbeitszeit auf sich tragen.

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
GASTRONOMIE SCHUTZKONZEPT GROSSANLÄSSE UNTER COVID-19                                                                                                        Seite 11 von 11

Uniformteile:                           Sie erhalten bei Check-In jeweils die notwendigen Uniformteile. Diese Uniformteile werden durch die Wäscherei Mariano
                                        professionell gewaschen.

                                        Bitte tauschen Sie keine getragenen Uniformteile (inkl. Schützen, Torchons etc.) mit ihren Arbeitskollegen.

                                        Bei Bedarf (z.B. starke Verschmutzung) können Sie jederzeit beim Check-In ein neues Uniformteil beziehen.

                                        Getragene Uniformteile sind in den Garderoben in die entsprechenden Behältnisse zu entsorgen (nicht einfach in der
                                        Garderobe liegen lassen!).

11.        KONTAKT
Covid-19 Verantwortlicher Hallenstadion Gastronomie:
Stefan Buri / buri@hasta-gastro.ch / 079 227 58 71

Hallenstadion Gastronomie
Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 316 78 00, Fax +41 (0)44 316 78 01
info@hasta-gastro.ch, www.hallenstadion.ch
Sie können auch lesen