Kirchgemeindeversammlung Protokoll - Reformierte Kirchgemeinde Baden

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Baden, 29. Juni 2021

Kirchgemeindeversammlung
Protokoll

Dienstag, 29. Juni 2021, 18.30 – 20:30 Uhr
Reformierte Kirche Baden, Bahnhofplatz 8, 5400 Baden

Vorsitz: Ana G. Voellmin | Präsidentin Kirchenpflege
Protokoll: Heidrun Studer | Gemeindeschreiberin

Geschäfte / Traktanden
1. Begrüssung und Abnahme der Tagesordnung
2. Wahl der Stimmenzählenden
3. Abnahme des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2020
4. Abnahme der Rechnung 2020
5. Kreditabrechnungen
       a) Abnahme Dachsanierung Obersiggenthal
       b) Abnahme Fenstersanierung Untersiggenthal
       c) Kenntnisnahme Umbau Unterrichtsräume Obersiggenthal
6. Beschluss über die Entbindung von Pfarrer Andreas Peter
       a) Von der Residenzpflicht
       b) Von der Wohnsitzpflicht
7. Pfarrwahl von Andreas Peter
8. Informationen zur strategischen Ausrichtung der Kirchgemeinde
       - Gemeindeentwicklung
       - Umweltmanagement (Grüner Güggel)
       - Immobilienstrategie
9. Verschiedenes
       - Mitteilungen
       - Wünsche und Anregungen aus der Versammlung

Reformierte Kirche Baden plus
Oelrainstrasse 21 | 5400 Baden | 056 200 55 00 | info@ref-baden.ch | www.ref-baden.ch
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1       Begrüssung und Abnahme der Tagesordnung

Ana G. Voellmin begrüsst die Anwesenden im Namen der Kirchenpflege herzlich zur Kirchge-
meindeversammlung.

Sie weist auf sinkende Mitgliederzahlen und aktuell – auch finanziell – herausfordernde Zeiten
hin. Die Kirche will auch morgen noch ansprechbar und anregend sein für ihre Mitglieder, da-
rum müssen furchtlos Veränderungen angegangen werden. Es geht darum, die Existenzbe-
rechtigung der Kirchen aufrecht zu erhalten und den Wandel aktiv zu gestalten.

Die Einladung mit der Traktandenliste wurde fristgerecht zusammen mit dem „Kirche aktuell“
zugestellt. Es sind keine Anträge für zusätzliche Geschäfte eingegangen. Die Broschüre war
während 14 Tagen ausgelegt und wurde rechtzeitig publiziert.

Die Kirchgemeinde hat aktuell 6‘672 stimmberechtigte Mitglieder.

Es gibt keine Änderungswünsche zur Tagesordnung.

2       Wahl der Stimmenzählenden

Als Stimmenzählende und gleichzeitig Tageswahlbüro für die Geschäfte werden vorgeschlagen:
-   Doris Wiprächtiger, Mitglied der Kirchgemeindekommission Ehrendingen
-   Beat Steigmeier, Untersiggenthal

Die Stimmenzählenden werden grossmehrheitlich gewählt.

-   Stimmberechtigte Mitglieder: 6’672
-   Stimmberechtigte Anwesende: 54, später 56
-   Absolutes Mehr: 28, später 29

3       Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom
        17. November 2020

Das Protokoll ist in der Einladungsbroschüre (S. 4-12) publiziert.

Antrag:
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2020 wird genehmigt.

Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss:
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2020 wird grossmehrheitlich
angenommen.

Die Protokollführerinnen werden verdankt.

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4       Rechnung 2020

Bericht:
Die Jahresrechnung 2020 schliesst, nach Einlagen ins Eigenkapital von CHF 10'000.–, wie im
Vorjahr ausgeglichen ab. Allerdings konnten erneut keine Einlagen in die Rückstellung für Bau
und Infrastruktur gemacht werden.

Durch die Corona-Pandemie ist ein Budgetvergleich wenig aussagekräftig. Deshalb wird hier
vor allem auf die Abweichungen zum Vorjahr eingegangen:

Die Steuereinnahmen (netto nach Steuerbezugsentschädigungen und Beitrag an Zentralkasse)
sind um CHF 126'000.– niedriger ausgefallen. Das Budget ging von wesentlich optimistischeren
Werten auf der Basis der Einnahmen bis 2018 aus.

Der Gesamtaufwand reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr (ohne Einlage ins Eigenkapital von
CHF 10'000.–) um CHF 136'000.–.

Die Veränderung der Ausgaben in den Dienstbereichen ist sehr unterschiedlich:
-   Das Kirchliche Leben weist tiefere Ausgaben von CHF 227'000.– aus, wobei der Personal-
    aufwand gegenüber 2019 um CHF 181'000.– tiefer ausfiel (rund CHF 95'000.– budgetiert
    und CHF 86'000.– durch die reduzierten Aktivitäten und Vakanzen). Der Sachaufwand re-
    duzierte sich um CHF 47'000.–
-   Liegenschaften/Infrastruktur weisen einen erhöhten Aufwand von CHF 102'000.– auf, da-
    von CHF 88'000.– Personalaufwand durch nun vollständige Besetzung des Technischen
    Dienstes.
-   Behörden und Verwaltung sowie die übrigen Dienstbereiche zeigen insgesamt nur kleine
    Abweichungen gegenüber 2019. Dem Fonds für in Not geratene Gemeindeglieder wurden
    rund CHF 8'000.– zugewiesen, so dass für 2021 genügend Mittel vorhanden sein sollten.

Elisabeth Fischbacher, Vorsitzende der Rechnungsprüfungskommission (RPK) nimmt Stellung:
Die RPK hat die Rechnung 2020 gründlich geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Rech-
nung mit den Belegen übereinstimmt. Die Buchhaltung wurde sorgfältig und gemäss den Vor-
gaben und Weisungen der Landeskirche durchgeführt. Die RPK beantragt, die vorliegende
Rechnung zu genehmigen. Ausserdem beantragt sie einen Applaus für Regula Baur und die
Kirchenpflege für die gewissenhafte Arbeit.

Antrag:
Die Rechnung 2020 wird genehmigt. Das Ergebnis wird dem Kirchenrat mitgeteilt.

Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss:
Der Antrag wird mit 45 Stimmen angenommen.
Mitglieder der Kirchenpflege sind für die Abnahme der Rechnung nicht stimmberechtigt.

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5       Kreditabrechnungen

a)     Dachsanierung Obersiggenthal

Bericht:
Die Kirchenpflege vom 13. November 2018 und vom 26. März 2019 beschloss einen Kredit von
CHF 150'000.– für die Dachsanierung in Obersiggenthal. Dieser Beschluss wurde der Kirchge-
meindeversammlung vom 26. Juni 2019 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Arbeiten wurden
mehrheitlich im Jahr 2019 ausgeführt. Bei Gesamtkosten von CHF 126'699.75 ergibt sich eine
Kreditunterschreitung von CHF 23'300.25. Die gesamten Kosten wurden gemäss dem Kredit-
beschluss der Rückstellung für Bau und Infrastruktur belastet.

Antrag:
Die Kreditabrechnung «Dachsanierung Obersiggenthal» wird genehmigt.

Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss:
Der Antrag wird mit 49 Stimmen angenommen.

b)     Fenstersanierung Untersiggenthal

Bericht:
Die Kirchgemeindeversammlung vom 26. Juni 2019 beschloss einen Kredit von CHF 202'000.–
für die Sanierung der Fenster in Untersiggenthal. Die Arbeiten wurden im ersten Halbjahr 2020
ausgeführt und es fielen Gesamtkosten von CHF 208'178.96 an. Somit ergibt sich eine Kredit-
überschreitung von CHF 6'178.96. Die gesamten Kosten wurden gemäss dem Kreditbeschluss
der Rückstellung für Bau und Infrastruktur belastet.

Antrag:
Die Kreditabrechnung «Fenstersanierung Untersiggenthal» wird genehmigt.

Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss:
Der Antrag wird mit 49 Stimmen angenommen.

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c)     Umbau Unterrichtsräume Obersiggenthal

Bericht:
Die Kirchenpflege vom 27. Februar 2018 beschloss einen Kredit zum Umbau der Unterrichts-
räume in Obersiggenthal. Ziel war es, die Räume für die Schule nutzbar zu machen. Die Kredit-
summe beläuft sich auf CHF 105'000.– Die Arbeiten wurden bis Oktober 2018 ausgeführt, je-
doch stellte die Limmat Elektro den grössten Budgetposten (elektrische Installationen und Be-
leuchtung) erst im Dezember 2020 in Rechnung. Durch die Verwendung günstigerer Leuchten
konnten die Kosten deutlich reduziert werden und betragen CHF 73'231.85, welche der Rück-
stellung Bau und Infrastruktur belastet wurden. Durch die Vermietung der Räume wurden die
Umbaukosten in den letzten 3 Jahren bereits vollständig refinanziert.

Die Kreditabrechnung «Umbau Unterrichtsräume Obersiggenthal» wird zur Kenntnis genom-
men.

Es werden keine Fragen gestellt.

6        Entbindung von Pfarrer Andreas (Res) Peter

Bericht:
In § 30 des Dienst- und Lohnreglements für die ordinierten Dienste (DLD) wird die Residenz-
und Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen wie folgt geregelt:
1
  Verfügt die Kirchgemeinde über ein Pfarrhaus oder eine Pfarrwohnung, ist die Pfarrerin oder
der Pfarrer ab einem Pensum von 50 % verpflichtet, im Pfarrhaus oder in der Pfarrwohnung zu
wohnen (Residenzpflicht).
2
  Verfügt die Kirchgemeinde über kein Pfarrhaus und keine Pfarrwohnung, ist die Pfarrerin oder
der Pfarrer ab einem Pensum von 50 % verpflichtet, in der Kirchgemeinde Wohnsitz zu nehmen
(Wohnsitzpflicht).
3
  [...]
4
  Die Kirchgemeinden sind befugt, in begründeten Fällen Ausnahmen von der Residenzpflicht
und von der Wohnsitzpflicht zu gestatten.

Aufgrund der persönlichen Situation von Pfarrer Andreas Peter (Wohnsitz der Familie im Kan-
ton Zürich) beantragt die Kirchenpflege, Andreas Peter von der Residenzpflicht und von der
Wohnsitzpflicht zu entbinden.

Sollte die Entbindung von Residenzpflicht und Wohnsitzpflicht nicht zustande kommen, würde
Andreas Peter eine allfällige Wahl nicht annehmen und in diesem Fall weiterhin als stellvertre-
tender Pfarrer bis Ende der Amtsperiode im Einsatz bleiben.

Vorinformation:
Res Peter stellt sich persönlich vor.

Ana G. Voellmin ergänzt die Ausführungen, auch unter Hinweis diverser besonderer Erfahrun-
gen von Res Peter und nimmt Stellung zu den Vorteilen seiner Wahl, so kann er u.a. im Rah-
men der Partnerschaftlichen Gemeindeleitung den Konvent der Ordinierten Dienste in der Kir-
chenpflege vertreten.
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Falls Res Peter im 2022 als Präsident der Kirchenpflege Zürich gewählt werden sollte, wird er
noch zu 50 % in Baden als Pfarrer tätig sein können. Wird er in Zürich nicht als Präsident der
Kirchenpflege gewählt (oder tritt er zur Wahl nicht an), steht er auch für die kommende Amtspe-
riode zu 100 % in Baden als Pfarrer zur Verfügung. Dies wird sich voraussichtlich entscheiden,
bevor die Kirchenpflege der Reformierten Kirche Baden plus Wahlvorschläge für die neue
Amtsperiode unterbreitet.

Seine Spürbarkeit und Präsenz in Baden hat Res Peter in den vergangenen Monaten mehrfach
unter Beweis gestellt.

Diskussion
Es wird angemerkt, dass für Pfarrpersonen der Wohnsitz vor Ort bisher ein wichtiges Kriterium
war. Ana G. Voellmin entgegnet, dass sich die Lebenssituation von Pfarrern und deren Familien
grundsätzlich gewandelt hat. Auch die Landeskirche ist sich dessen bewusst und diskutiert die
Aufrechterhaltung der Residenz- und Wohnsitzpflicht im Rahmen der Überarbeitung der Kir-
chenordnung.
Ein späterer Zuzug von Res Peter wird ebenfalls ausgeschlossen.

Das Pensum von Res Peter (100 % als Pfarrer in Baden und zusätzlich 30 % für das Mandat in
der Kirchenpflege Zürich) wird diskutiert, auch ob dies nicht zu einer Überbelastung des restli-
chen Pfarrteams führe. Res Peter unterstreicht, dass er sich des Unterschieds zwischen einem
Mandat und seinem Hauptberuf als auch der vorübergehenden Mehrbelastung bewusst ist.

Auch werden unterstützende Worte geäussert: ein guter Pfarrer, nicht ortsansässig dennoch
präsent, sei viel wichtiger als die Einhaltung einer Formalität.

Es wird gefragt ob Res Peter der erste Pfarrer wäre, dem dies erlaubt würde. Ja, das sei so,
jedoch gab es in der Vergangenheit eine vergleichbare Konstellation bei einem Sozialdiakon.
Dies habe reibungslos funktioniert.

Der Web-Auftritt von Res Peter gibt ebenfalls Anlass zur Diskussion. Es wird jedoch klargestellt,
dass dies ein Wahlkampfauftritt für das Präsidium der Kirchenpflege in Zürich ist und die Ge-
wichtungen der Themen entsprechend sei.

Christina Huppenbauer bestätigt aus Sicht Gottesdienst- und Amtswochenplanung, dass Res
Peter bereitwillig einspringe und unterstütze, wo immer Unterstützung erforderlich sei und sich
in den vergangenen Monaten sehr flexibel gezeigt habe. Es sei genau nicht wie befürchtet,
dass das Team für ihn einspringen müsse – umgekehrt sei es der Fall: er übernehme spontan
Einsätze fürs Team.

Stefan Ulrich, Vorsitzender der Pfarrwahlkommission für Baden Ennetbaden unterstreicht, dass
Präsenz vor Ort klar erwünscht ist, dass jedoch kein guter Bewerber von einer zu rigiden Vor-
gabe abgeschreckt werden soll.

Ana G. Voellmin fasst zusammen, dass die Kirchgemeinde hier die Chance hat, einen Pfarrer
zu wählen, der sich in der Vergangenheit bereits sehr gut bewährt hat. Ausserdem weist sie
darauf hin, dass es gute Pfarrpersonen derzeit nicht im Überfluss gibt.

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Res Peter tritt für die Abstimmung in den Ausstand.

a)     Residenzpflicht

Antrag:
Pfarrer Andreas Peter wird von der Residenzpflicht entbunden.

Beschluss:
Der Antrag wird angenommen mit 37 Ja-Stimmen (11 Nein-Stimmen).

b)     Wohnsitzpflicht

Antrag:
Pfarrer Andreas Peter wird von der Wohnsitzpflicht entbunden.

Beschluss:
Der Antrag wird angenommen mit 38 Ja-Stimmen (14 Nein-Stimmen)

7       Pfarrwahl von Andreas Peter

Bericht:
Andreas Peter ist seit April 2020 als stellvertretender Pfarrer bei der Reformierten Kirche Ba-
den plus tätig. Die Kirchenpflege schlägt Andreas Peter zur Wahl bis Ende Amtsperiode vor.

Der Wahlvorschlag wurde mit dem Mai-Kiak sowie auf der Website publiziert.
Es wurden keine alternativen Wahlvorschläge eingereicht.

Antrag:
Pfarrer Andreas Peter wird per 1. Juli 2021 bis Ende Amtsperiode mit einem Pensum von
100 % von der Kirchgemeinde gewählt.

Beschluss:
Pfarrer Andreas Peter wird gewählt mit 43 Ja-Stimmen (10 Nein-Stimmen).

Pfarrer Res Peter nimmt die Wahl an.

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8        Informationen zur strategischen Ausrichtung der
         Kirchgemeinde

Gemeindeentwicklung

Gemäss Bericht anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom November 2020 hätten in den
Teilkirchgemeinden Obersiggenthal und Baden-Ennetbaden im Januar 2021 die verschobenen
Zukunftswerkstätten zur Entwicklung der Soll-Entwürfe stattfinden sollen. Sie erinnern sich,
auch diese Anlässe mussten wegen den verschärften Corona-Massnahmen leider abgesagt
werden. Deshalb beschloss die Steuergruppe, die Überlegungen der Gemeindemitglieder zur
‘Kirche von morgen’ aus diesen Teilkirchgemeinden per Umfrage abzuholen. Viele spannende
Anregungen sind eingegangen; die Umfrage ist von einzelnen Mitgliedern auch als Möglichkeit
zur ‘Chropf-Läärete’ genutzt worden – dabei wäre das der Ort gewesen, die eigenen Ideen ein-
zubringen, Zukunftsvisionen zu entwickeln … wir bleiben dran!

Anstelle des angekündigten Orientierungsanlasses mit Workshops im Sommer 2021 hat die
Steuergruppe zudem entschieden, diese Inhalte mit einer Strategiegruppe zu erarbeiten, damit
das Projekt in die nächste Phase treten kann, unabhängig von weiteren Corona-Lockerungen.
So erarbeitet die Strategiegruppe (zusammengesetzt aus Ordinierten, Mitgliedern aus Behör-
den, Gemeindemitgliedern) zwischen Juni und September 2021 an sechs Halbtagen künftige
Strategien für die Kirchgemeinde, die anschliessend in die Vernehmlassung an die Kirchge-
meinde gehen werden. Dabei werden die Gemeindemitglieder aufgerufen sein, die Arbeit der
Strategiegruppe kritisch zu würdigen, sich gedanklich auf die möglichen strategischen Ausrich-
tungen einzulassen und dazu Stellung zu beziehen. Auf Basis dieser Rückmeldungen und nach
Entscheid in der Kirchenpflege geht es in die nächste Phase – den Massnahmenplan zu erar-
beiten.

Gemeindeentwicklung Baden plus versus Kirchenreform der Landeskirche
Mit der Ankündigung der Anlässe für die Kirchenreform 26/30 im Herbst 2021 seitens der Lan-
deskirche wurden von unserer Seite umgehend Gespräche gestartet, inwieweit das Risiko von
Doppelspurigkeiten bestehen könnte, das vermieden werden sollte. Wichtig wird aus unserer
Sicht sein, dass sichergestellt ist, dass unsere Zwischenerkenntnisse genutzt werden können,
die mit wenig Aufwand bereits Anpassungen für die Kirchgemeinde Baden plus mit sich brin-
gen. Allenfalls ist es für die Landeskirche interessant, Erkenntnisse von uns für ihre eigene Ar-
beit zu übernehmen etc.

Trotz der Verzögerungen aufgrund Corona konnte ein guter Weg für ein weiteres Voranschrei-
ten gefunden werden. Nach Rücksprache mit der Landeskirche ob Überschneidungen mit der
Kirchenreform zu erwarten sind, rät Christoph Weber-Berg, Präsident des Kirchenrats, dringend
dazu, mit der Gemeindeentwicklung weiterzufahren.
Entsprechend hat die Strategiegruppe ihre Arbeit aufgenommen. Bereits an dieser Stelle ein
herzliches Dankeschön an alle, die sich bereit erklärt haben, mitzuarbeiten. Am 11. November
2021 findet ein Informationsanlass statt, an dem die Ergebnisse vorgestellt werden sollen. Da-
nach ist ein schriftliches öffentliches Vernehmlassungsverfahren geplant. Die Strategie wird
dann im 2022 von der Kirchenpflege verabschiedet, darauf folgt die Umsetzungsphase.

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Umweltmanagement (Grüner Güggel)

«Bewahrung unserer Schöpfung»
Diese Aussage steht im Zentrum und ist gleichzeitig Ziel des Projekts zur Verbesserung der
Nachhaltigkeit in der Reformierten Kirche Baden plus. Mit dem Label «Grüner Güggel» soll die-
se Nachhaltigkeit im Sommer 2022 offiziell zertifiziert und gefeiert werden.
Bis dahin gilt es jedoch, in zehn Schritten zu planen, Schöpfungsleitlinien zu erarbeiten, mit ei-
ner umfangreichen Bestandesaufnahme den Ist-Zustand zu ermitteln, zu bewerten und das
Umweltprogramm für die Umsetzung festzulegen. Der gesamte Prozess wird im Umweltbericht
festgehalten. Den Abschluss bildet die externe Prüfung mit der Zertifizierung.

Die ersten beiden Schritte, d.h. der Beschluss zu diesem Projekt sowie die Einsetzung des für
die Erarbeitung zuständigen Teams durch die Kirchenpflege sind bereits erfolgt. Im Umwelt-
team engagieren sich: Sibylle Kienbaum und Susanne Widmer (Co-Umweltbeauftragte), Bern-
hard Bösch (Umweltmanagementbeauftragter), Thomas Küng und Roger Wehrli (Energieteam),
weitere Teammitglieder sind Thomas Jäggi und Res Peter. Begleitet wird das Umweltteam
durch die Fachstelle Nachhaltige Kirche.

Aktuell beschäftigt sich ein Teil des Teams mit den Begehungen von Gebäuden und Arealen für
die Bestandesaufnahme, während weitere Teammitglieder die Schöpfungsleitlinien erarbeiten.
Damit werden die langfristigen Zielvorstellungen bzw. Leitideen formuliert. Sie bilden die Grund-
lage für das Umwelthandeln der Kirchgemeinde. Denn es geht nicht nur darum, zu optimieren
und Betriebskosten zu senken, sondern auch die Menschen in der Kirchgemeinde für Umwelt-
anliegen zu motivieren und gelebte Schöpfungsverantwortung zu ermöglichen.

Die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Zertifizierung sollen deshalb auch, wo immer mög-
lich und sinnvoll, unter Einbezug Freiwilliger und Interessierter geschehen. Das Projekt «Grüner
Güggel» ist somit gleichzeitig Teil der Gemeindeentwicklung, weil damit ein Stück lebendige
Kirche aktiviert und Synergien genutzt werden können.

Immobilienstrategie

AUSGANGSLAGE / VORGESCHICHTE

«Damit die Kirche im Dorf bleiben kann (Reformierte Landeskirche Aargau)
Kirchliche Liegenschaften im Aargau sind fast eine Milliarde Franken wert. Um sie zu erhalten,
wären jährlich rund 18 Millionen nötig. [sic. reine Instandhaltung]»
Reformiert 21. April 2020 von Thomas Illi

Der Aufruf in der reformierten Mitarbeitenden-Zeitschrift «a+o» war auf den ersten Blick recht
unspektakulär: «Um die Kirchenpflegen bei der Immobilienstrategie und bei der Bauplanung
besser unterstützen zu können, beabsichtigt die Reformierte Landeskirche Aargau, ein Ver-
zeichnis von Immobilien- und Baufachleuten zu erstellen.»

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Es besteht Handlungsbedarf
Hinter der Aktion steckt eine Strategie des Kirchenrats, weil ökonomischer Handlungsbedarf
besteht. Mit rund 330 Immobilien zählen die Landeskirche und ihre 75 Kirchgemeinden, nebst
dem Staat und den Pensionskassen, zu den grössten Immobilienbesitzern im Kanton. Zum
Portefeuille gehören 92 Kirchen, 66 Kirchgemeindehäuser, 24 Nebengebäude und rund 120
Pfarrhäuser und Pfarrwohnungen.
«Es ist wie eine Milchbüechlirechnung», sagt David Lentzsch (ehem. Fachstelle Gemeindeent-
wicklung): «Wir schätzen den Versicherungswert der kirchlichen Immobilien auf rund
900 Millionen Franken. Wenn man zwei Prozent davon als Aufwand für den Erhalt rechnet, sind
das 18 Millionen pro Jahr.»

Derzeit betragen die jährlichen Steuererträge aller Kirchgemeinden laut Lentzsch rund 90 Millio-
nen Franken. «Davon gehen 10 Millionen an die Landeskirche. Den Unterhalt für die Immobilien
abgerechnet, verbleiben also noch rund 60 Millionen Franken für Personalkosten und kirchliche
Veranstaltungen. Der Spielraum wird immer kleiner: Je geringer die Steuereinnahmen sind,
desto mehr muss beim Personal und beim kirchlichen Leben gespart werden.»

Drohendes Missverhältnis
Um ein Missverhältnis zu vermeiden zwischen Immobilienunterhalt und den Ressourcen für das
kirchliche Leben, entwickelt der Kirchenrat eine Immobilienstrategie. «Unser Kirchenratspräsi-
dent Christoph Weber-Berg hat schon mehrfach betont, dass die Kirche ihre Ressourcen bes-
ser in Menschen investieren soll als in Gebäude.»

Gebäudezustand erheben
«Die Kirchgemeinden werden nicht alle Gebäude aus eigener Kraft erhalten können», befürch-
tet David Lentzsch. Betroffen seien vor allem kleine Gemeinden mit historischen Gebäuden.
«Es darf doch nicht so weit kommen, dass wir um alte Kirchen einen Bretterverschlag bauen
müssen, um wenigstens den Zerfall aufzuhalten. Der Kirchenrat sucht intensiv nach Möglichkei-
ten, die Kirchgemeinden in diesem Zusammenhang zu unterstützen und zu entlasten.» Eine
Immobilienstrategie «über das Ganze» gibt es laut David Lentzsch noch nicht. «Das ist auch
schwierig, weil die Situation von Gemeinde zu Gemeinde völlig unterschiedlich ist.» Ziel des
jetzt initiierten Verzeichnisses sei es, die Gemeinden einerseits bei der Planung ihrer Strategie
zu unterstützen und andererseits den Zustand der Gebäude baufachlich zu erheben.

Gebäude und Räume der Reformierte Kirche Baden plus
Aussagen zum Thema kircheneigene Gebäude und Räume aus der Webseite
www.ref-baden.ch, Gebäude und Räume (Stand Februar 2021):
«Das aktive und vielfältige kirchliche Leben der reformierten Kirchgemeinde Baden plus findet
in den Gebäuden und Räumen der vier Teilkirchgemeinden, Baden-Ennetbaden, Ehrendingen-
Freienwil, Obersiggenthal und Untersiggenthal statt. In denen werden die Gottesdienste gefei-
ert. Ebenso finden in den Kirchen immer wieder hochstehende Konzerte statt. In der Teilkirch-
gemeinde Baden-Ennetbaden stehen nebst der Kirche und dem Kirchgemeindehaus in Baden,
die Parkkapelle an der Römerstrasse, das Pfarrhaus in Ennetbaden, das Ökumenische Zent-
rum in Dättwil und die Arche in Rütihof für Anlässe zur Verfügung.»

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Was bisher geschah
Die Reformierte Kirche Baden plus umfasst ca. 8’000 Mitglieder und ist damit in den vergange-
nen 5 Jahren um 11 % rückläufig. Im Jahre 2016 wurde bereits eine Liegenschaftsstrategie an-
gestossen. Anlässlich des Workshops ‘Immobilien Baden’, vom 23. März 2017 wurden die Re-
sultate der Machbarkeitsstudien vom 21. Februar 2017 zu den Liegenschaften an der
Oelrainstrasse 21-27 und Römerstrasse 22 diskutiert, ausgewertet sowie das weitere Vorgehen
beschlossen.
Am 29. August 2017 wurde durch die Kirchenpflege aufgrund der Machbarkeitsstudie ein Auf-
trag an die Kommission «Umbau und Sanierung Kirchgemeindehaus Baden» für die Ausschrei-
bung eines Architekturwettbewerbs im Einladungsverfahren (Kostendach CHF 45'000.–) be-
schlossen sowie an der Kirchgemeindeversammlung vom 21. November 2017 über das weitere
Vorgehen informiert.

Ziel der damaligen Wettbewerbsausschreibung:
«Das Kirchgemeindehaus Baden soll für einen zeitgemässen und störungsfreien Betrieb umge-
baut werden. Büros und Wohnungen sollen modern und zweckmässig werden. Der Umbau und
die Sanierung sollen mit einem Investitionskredit von rund CHF 4'000'000.– finanziert werden.»
Dieses Verfahren wurde durch das Projekt Gemeindeentwicklung vorläufig sistiert.

WEITERES VORGEHEN

Zwischenstand: Phase 1 Strategische Planung
Der gegenwärtige Stand der Abklärungen befindet sich in der «Strategischen Planungsphase» -
das bedeutet, dass die Bedürfnisformulierung und die Entwicklung geeigneter Lösungsstrate-
gien anstehen. Um diese Phase vollständig abschliessen zu können sind die Grundlagen und
Fakten sämtlicher kirchgemeindeeigenen Liegenschaften, Beteiligungen und Landreserven (an
allen Standorten) zu vervollständigen und auszuwerten, um erste Grundsätze - aufgrund einer
Gesamtsicht – festlegen zu können. Der Prozess der Immobilienstrategie ist mit den Entschei-
dungen und Beschlüssen der Gemeindeentwicklung abzustimmen und abzugleichen.

Phase 2 Vorstudien
In der nächsten Phase (Phase 2) sind «Vorstudien» (Projektdefinition, evtl. weitere Machbar-
keitsstudien) sowie geeignete Auswahlverfahren (Wahl des Planungsverfahrens: Studienauf-
trag, Projektwettbewerb, Makler > Verkauf, usw.) zu evaluieren.

Ziel der Phasen 1 und 2 ist die Beschaffung sämtlicher Unterlagen (insbesondere Pläne) sowie
die Abklärung aller Fakten (bautechnische Bestandesaufnahme) sowie die Erarbeitung einer
soliden Entscheidungsgrundlage über die weiteren Planungsschritte, für welche jeweils ein ent-
sprechender Planungskredit eingeholt werden muss.

Bei einer Beauftragung einer Machbarkeitsstudie kann durchaus bereits die Phase 3 «Projektie-
rung» mit einem «Vorprojekt» verknüpft werden, wobei diese Planungskosten in etwa 9% der
approximativen Planungskosten umfassen. Dazu gehört auch das Entwickeln verschiedener
Szenarien (Instandstellung, Erweiterung, Verkauf usw.).

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Auftrag der durch die Kirchenpflege eingesetzten Arbeitsgruppe
Aufgrund der beinahe vollständigen Faktenlage zu den Liegenschaften erarbeitet die von der
Kirchenpflege eingesetzte Arbeitsgruppe Grundlagen und Teilprojektbeschriebe für strategische
Entscheide der Kirchenpflege (insbesondere Instandhaltung, Instandstellung, Erneuerung, Er-
weiterung, Verkauf, Rückbau und/oder Ersatzneubau).
Um das Gelingen eines erfolgreichen Transformations- & Entwicklungsprojektes ist der Projekt-
prozess nebst einem durchdachten Strategieplan auf eine sorgfältige Kommunikation gegen-
über den Kirchgemeindemitgliedern und der unmittelbar betroffenen Nachbarschaft und den
Behörden abzustützen.

9       Verschiedenes

Mitteilungen

Ana G. Voellmin, Präsidentin der Kirchenpflege seit 2019 und Mitglied seit Juni 2017, gibt ihren
vorzeitigen Rücktritt per Ende August 2021 bekannt. Sie erklärt, dass sie das Amt nicht mehr so
ausfüllen kann, wie es ihren eigenen Ansprüchen angemessen wäre und dass dies für sie eine
schwierige Entscheidung war. Kirchenrat und Dekanat wurden entsprechend informiert.
Am 18. August wird sie im Rahmen der Feierabend-Feier offiziell verabschiedet werden.

Ana G. Voellmin bedankt sich für die gute Unterstützung, so dass in den zweieinhalb Jahren
viel erreicht werden konnte. Auch bittet sie um Nachsicht, wo sie ihre eigenen sehr hohen An-
sprüche in gleichem Mass an ihr Umfeld gerichtet hat.

Bernhard Bösch, Vizepräsident der Kirchenpflege, dankt Ana G. Voellmin für ihren unermüdli-
chen Einsatz. Er bedauert ihre Entscheidung und zeigt gleichzeitig Verständnis dafür. Er erklärt,
dass er das Präsidium ad interim übernimmt und die Kirchenpflege sich bereits um die Suche
nach einem zukünftigen Präsidium bemüht. Interessierte werden eingeladen, sich an die Ge-
meindeschreiberin oder an Bernhard Bösch zu wenden.

Auch weist Bernhard Bösch auf einen frei gewordenen Sitz in der Synode hin (durch Wegzug
von C. Huppenbauer). Auch dafür dürfen sich Interessierte gerne melden.

Ana G. Voellmin weist auf das Rekursverfahren zu Beschlüssen gemäss Kirchenordnung hin
(§§152, 154), sh. Einladungsbroschüre S. 31.

Der offizielle Teil der Versammlung wird damit geschlossen und Anregungen und Hinweise
werden aus der Versammlung entgegengenommen.

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Anregungen aus der Versammlung

H. Hauri, Dättwil:
Gemäss Protokoll der letzten KGV wurde „verdankt, dass Dättwil und Rütihof im neuen Logo
sichtbar werden“. Leider wurde das neue Logo dann im „Kirche aktuell“ nicht sichtbar. Dättwil
hat keine Verbindung zu Baden, weder eine organisatorische noch eine „akustische“ (Kircheng-
locken). Den Leuten muss gezeigt werden, dass sie zu Baden gehören. Es wird ausdrücklich
darum gebeten, sich diesbezüglich Gedanken zu machen, wie die Einbindung von Dättwil und
Rütihof verbessert werden kann.
Ana G. Voellmin, nach wie vor verantwortlich für das Ressort Öffentlichkeitsarbeit, sagt zu, dass
sie dieses Anliegen noch persönlich aufnehmen wird.

Mit einem Hinweis auf die geltenden Schutzmassnahmen wird zum Umtrunk eingeladen.

Für die Kirchenpflege                    Für das Protokoll

Ana G. Voellmin                          Irène Novak-Lüscher
Präsidentin                              Aktuarin

Baden, 20. Juli 2021 | sth | voa
Veröffentlicht: 23. Juli 2021

Kirchgemeindeversammlung vom 29. Juni 2021 (Protokoll)                              20. Juli 2021
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