"Bilderklau - Das Erste Hilfe Buch" - Freelens
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„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ „Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Für alle Kreativen, die ihre Nutzungsrechte wieder kontrollieren wollen. Copyright Peter Weimann, 2014 Seite Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Eigenverlag Autor und Herausgeber: Peter Weimann Schwalbenäcker 7 84089 Aiglsbach www.photoshopweimann.de Dieses Buch unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Eine Veröffentlichung, auch auszugs- weise, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Autors. Kopieren, Weitergabe und Verkauf ist nicht erlaubt. Zweite, überarbeitete und ergänzte Ausgabe, Januar 2014 Gestaltung und Design Agentur Dieter Bergbauer Brunnthalstr.70 86666 Burgheim www.b-8.de Seite Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Inhaltsverzeichnis 1 VORWORT 7 1.1 SCHIMPFWORT ABMAHNUNG 10 1.2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND INFORMATIONEN ZUM URHEBERRECHT UND FORDERUNGSMANAGEMENT 11 1.2.1 URHEBERRECHT 11 1.2.2 NAMENSNENNUNG 11 1.2.3 FORDERUNGSMANAGEMENT 11 2 BILDER IM NETZ FINDEN 12 2.1 GOOGLE BILDERSUCHE 12 2.2 WHO STOLE MY PICTURES? PLUG-IN FÜR FIREFOX UND GOOGLE CHROME BROWSER 13 2.3 TINEYE PLUG-IN FÜR BROWSER 14 2.4 BILDSUCHE BEI FACEBOOK FREUNDEN MIT BING 14 3 FUNDORTE SPEICHERN UND DATEN SICHERN 15 3.1 RECHTLICH VERANTWORTLICHEN HERAUSFINDEN 15 3.2 BEWEISSICHERUNG 16 3.3 PICPICK, DER KLEINE HELFER FÜR BILDSCHIRMFOTOS 17 3.4 EXIF VIEWER, BROWSER PLUG-IN 17 4 RECHNUNG SCHREIBEN 18 4.1 ANWALT EINSCHALTEN 21 4.2 GERICHT 22 5 FALL ABGESCHLOSSEN UND NUN? 23 6 ADRESSLISTE RECHTSANWÄLTE UND FORDERUNGSMANAGEMENTGESELLSCHAFTEN 24 6.1 DEUTSCHLAND 24 6.1.1 FORDERUNGSMANAGEMENT GESELLSCHAFTEN 24 6.1.2 RECHTSANWALT MIT FORDERUNGSMANAGEMENT 24 6.1.3 RECHTSANWÄLTE 24 6.2 AUSLAND 25 6.2.1 AUSTRALIEN 25 6.2.2 BELGIEN 25 6.2.3 BRASILIEN 26 6.2.4 BULGARIEN 26 6.2.5 FRANKREICH 26 6.2.6 GRIECHENLAND 26 Seite Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung) 6.2.7 ISRAEL 27 6.2.8 ITALIEN 27 6.2.9 JAPAN 28 6.2.10 KANADA 28 6.2.11 LITAUEN 29 6.2.12 NEUSEELAND 29 6.2.13 NIEDERLANDE 30 6.2.14 ÖSTERREICH 30 6.2.15 POLEN 30 6.2.16 PORTUGAL 31 6.2.17 RUMÄNIEN 31 6.2.18 RUSSLAND 32 6.2.19 SAUDI ARABIEN 32 6.2.20 SCHWEIZ 33 6.2.21 SERBIEN 33 6.2.22 SPANIEN 33 6.2.23 TÜRKEI 34 6.2.24 UKRAINE 34 6.2.25 UNGARN 34 6.2.26 UNITED KINGDOM 35 6.2.27 USA 36 7 PROFESSIONELLE BILDSUCHE UND RECHTEVERFOLGUNG 37 7.1 TEXTGUARD 37 7.2 PIXRAY 38 7.3 PICSCOUT CORPORATE OFFICES 38 7.4 PIXTACY 38 7.5 PHOTOPATROL 39 7.6 IMAGERIGHTS 39 7.7 TRACKMYPIX 39 7.8 DMCA 40 7.9 FIXPROTECT 40 7.10 WEITERE 40 8 BILDER IN DEN USA AMTLICH REGISTRIEREN 41 9 HELP! SOMEONE STOLE MY PHOTO! 41 10 EPUK NEWS. EDITORIAL PHOTOGRAPHERS UK 41 11 VERFOLGUNG DER IP-ADRESSE 41 12 HISTORIE EINER WEBSITE PRÜFEN 42 13 VERFOLGUNG DURCH KAMERASERIENNUMMER 42 14 NUTZUNGSRECHTE AN ANWÄLTE VERKAUFEN 42 Seite Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung) 15 INFOQUELLEN 42 15.1 ALLGEMEINE INFOS ZUM FOTORECHT 42 15.2 VOM BUNDESJUSTIZMINISTERIUM 42 15.3 VOM JURISTISCHEN INFORMATIONSDIENST – GERICHTSENTSCHEIDUNGEN 43 15.4 PROZESSKOSTENRECHNER 43 15.5 INFORMATIONEN NAMENSNENNUNGSRECHT, URHEBERRECHT 43 15.6 COPYRIGHT FOR CLIENTS 43 15.7 NÜTZLICHE INFORMATIONEN ZUM URHEBERRECHT UND ZUR LIZENZIERUNG VON BILDMATERIAL 43 15.8 INFOS VON VER.DI, MEDIAFON.NET 43 16 SONSTIGES 44 17 ZITATE VON KOLLEGEN 44 18 HILFREICHE KOLLEGEN 45 19 HAFTUNGSAUSSCHLUSS 45 Seite Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 1 Vorwort Dieses Erste Hilfe Buch richtet sich an alle professionellen Kreativen, die ihr geistiges Ei- gentum vor unkontrollierter Verwendung schützen wollen. Hier finden Grafiker, Fotografen, Künstler und auch die schreibende Zunft viele Hinweise und Tipps, wie sie den Diebstahl geistigen Eigentums entdecken und dementsprechend reagieren können. Das komprimierte Wissen spart dem Leser eine Unzahl an Stunden der eigenen Recherche und Frustration, wenn etwas dann doch nicht so funktioniert wie man es sich vorgestellt hat. Handfeste Praxiserfahrung mit vielen geprüften Adressen ist hier zu einem Nachschlagewerk für Notfälle zusammengetragen worden. Ich bin als Fotodesigner in eine prekäre Situation geeraten und musste handeln. Es wurden mehr Bilder illegal genutzt als verkauft. Diese desolate Einkommenssituation musste geän- dert werden. Und genau das habe ich getan. Der Erfolg gab mir Recht. Hier einige Beispiele: • Schadenersatzzahlung für vier über mehrere Jahre genutzte Ballonfotos: Mehrere tausend Euro • Schadenersatzzahlung für ein Nebelparderbild, genutzt durch eine britische Naturschutzorganisation: Mehrere hundert Euro • Schadenersatzzahlung für ein Nebelparderbild, genutzt durch eine britische Seite über Leoparden: Mehrere hundert Euro • Schadenersatzzahlung für ein Nebelparderbild, genutzt durch einen österreichischen Katzenzüchter: Mehrere hundert Euro Viele weitere folgten und werden folgen. Der Weg dahin war steinig. Die illegale Nutzung meiner Bilder im Ausland ist ärgerlich, kann aber leider oft nicht verfolgt werden. Es ist speziell der asiatische sowie der Süd- und Mit- telamerikanische Raum, der mir Sorgen bereitet. Hier finden sich etliche Blogs die bis zu 35 meiner Bilder zeigen, ohne auch nur jemals die Nutzung angefragt zu haben. Ein Bild einer Müllhalde, das noch nie verkauft wurde, ist speziell in Mittelamerika populär und taucht dort ungefähr 200-mal auf. Das kann mir nicht passieren, werden viele denken und dann passiert es doch. Jemand hat ohne ihre Zustimmung eines ihrer Bilder verwendet. Da kann man sich geehrt fühlen, dass jemand das Bild so toll findet, dass er die rechtlichen Folgen riskiert. Aber anscheinend ist es nicht einmal mehr notwendig, den Bildautor mal zu fragen, ob man das Bild für diesen oder jenen Zweck verwenden darf. Es wird leider einfach so genommen. Das kommt mir vor wie Ladendiebstahl. Das Bild liegt da in der Auslage und dann kann man es wohl kostenfrei mitnehmen?! Seite Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Ich war sprachlos, als mir Mitte 2011, dank der Google Bildersuche, das wahre Ausmaß die- ser Klauerei bewusst wurde. Eines meiner Bilder (Titelbild) wurde von National Geographic ordentlich lizenziert als Wallpaper zum Download veröffentlicht. National Geographic hat mich dafür bezahlt und damit war das für mich in Ordnung. Leider können aber viele Internet- nutzer nicht unterscheiden zwischen free download (für die Verwendung als Hintergrundbild auf dem Rechner) und dem Veröffentlichen im Internet auf der eigenen Homepage, einem Blog oder in Foren. In diesen Fällen liegt eine kostenpflichtige Publikation vor. Abbildung 1.1 Google Suchergebnisliste Seite Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Dieses Bild fand sich in kürzester Zeit mehrere hundert Mal unbezahlt genutzt im Internet wieder. Darunter sind Katzenzüchter, die ihren Verkauf ankurbeln wollen, Downloadseiten, die das Bild zum freien Download anbieten und sich über Werbung finanzieren, private Homepages, Blogs (privat und kommerziell), Reisebüros in Indien und Thailand und viele mehr. „So geht es nicht weiter“, war meine Reaktion. Die Erstellung des Bildes hat mich mehrere Tausend Euro gekostet (für Flug, Hotel, Miet- wagen, Arbeitszeit usw.) und so kann ich nicht einmal die Kosten decken, geschweige denn einen Gewinn erzielen. Ich fing an die Übeltäter anzuschreiben und ein faires Honorar zu fordern. Die Reaktionen waren immer gleich. Entweder kam keine Antwort oder schroffe Ablehnung. Deshalb habe ich mir entsprechende Anwälte gesucht, um die Forderungen einzutreiben und war bisher damit sehr erfolgreich. Um allen Lesern dieses Leitfadens unnötiges Lehrgeld und vor allem Zeitaufwand zu erspa- ren, wurde hier eine Schritt für Schritt Anleitung mit entsprechenden Adressen und Tipps er- stellt. Das ist natürlich keine Garantie dafür, dass sie ihre Forderungen erfolgreich eintreiben, aber es erhöht die Chance darauf doch erheblich. Im Moment liegen mir eigene Erfahrungen für die Länder Deutschland, England und Österreich vor. Diese Erfahrung teile ich hier mit Ihnen und liefere dazu auch passende Adressen. Für einige weitere Länder habe ich mög- lichst deutschsprachige Anwälte gesucht und deren Adressen gelistet. Manche Länder sind schwierig wegen der Rechtslage und/oder evtl. viel zu Kosten- und Zeit- intensiv, um da tätig zu werden. Das müssen sie in jedem Einzelfall vorher prüfen. Sie können gerne weitere Tipps, Adressen und Korrekturvorschläge an meine E-Mail: info@photoshopweimann.de senden. Seite Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 1.1 Schimpfwort Abmahnung Zitat Wikipedia www.de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung „Eine Abmahnung (umgangssprachlich auch „Abmahnschreiben“) ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Arbeitsrecht. „ Ziel einer Abmahnung ist es die weitere Nutzung zu unterbinden und für die unberechtigte Nutzung bezahlt zu werden. Natürlich ist eine Abmahnung eigentlich kein schlechtes Instrument um eine Streitigkeit aus der Welt zu schaffen. Was viele Fotografen oder Autoren, deren Urheberrechte verletzt wer- den jedoch nicht wissen: Es geht auch ohne anwaltliche Abmahnung! Eine Abmahnung kann auch privat ausgesprochen werden - es bleibt rechtlich eine Abmah- nung. Hintergrund: Die anwaltliche Abmahnung erhöht insgesamt den Streitwert und damit nur das anwaltliche Honorar, welches dem Verletzer in Rechnung gestellt wird. Das ist nicht wei- ter schlimm, denken viele, das zahlt ja der Verletzer. Aber was passiert, wenn der Verletzer kein Geld hat, oder unerreichbar im Ausland sitzt? Dann zahlt der Fotograf/Autor selbst das Rechtsanwaltshonorar. Und das ist auf Grund der Streitwert erhöhenden anwaltlichen Ab- mahnung deutlich höher als ohne anwaltliche Abmahnung. Wenn der Fotograf klagen muss, um seine Rechte durchzusetzen, erhöht die anwaltliche Ab- mahnung auch die Gerichtsgebühr erheblich und diese ist erst einmal zu verauslagen. Oder das Gericht entscheidet zwar für den Fotografen/Autor und spricht diesem Schadensersatz für das „geklaute“ Foto zu, aber teilt die Gebühren (Anwalt und Gericht) zwischen den Par- teien auf. Dann zahlt der Fotograf/Autor nicht selten mehr für seinen Anwalt als er an Scha- densersatz für das Foto erhält. Fazit: Rechteverfolgung möglichst ohne anwaltliche Abmahnung durchführen! Als Folge sind die anwaltlichen Gebühren so niedrig, dass ein gegnerischer Anwalt keinen Spaß mehr an der Sache hat. Und zu guter Letzt ist ein insgesamt niedrigerer Schadenser- satz für den Verletzer leichter bezahlbar. Wenn Sie Ihre Rechte ohne Abmahnung durch einen Anwalt geltend machen, hat das fol- gende Vorteile: . Es ist günstiger, auch für Sie selbst. 2. Es reduziert die Kostenrisiken. . Es erhöht die Zahlungsbereitschaft des Gegners. 4. ... und es ist freundlicher. Einen Mustertext für eine Abmahnung finden sie hier: www.muster-formular.de/abmahnung _wegen_urheberrechtsverletzung/index.php Seite 10 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 1.2 Rechtliche Grundlagen und Informationen zum Urheberrecht und Forde- rungsmanagement Hierzu gibt es im Internet vielfältige Informationsquellen. Einige habe ich im Kapitel 15 Infoquellen aufgeführt. 1.2.1 Urheberrecht Durch das Urheberrecht wird das geistige Eigentum geschützt. Ein Urheber genießt für ein von ihm geschaffenes Werk nach dem Urhebergesetz einen Schutz, wenn es sich bei seiner Arbeit um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Beim Fotografieren ist es rechtlich einfach, da Fotografien eigentlich immer durch das Ur- heberrecht geschützt sind; übrigens unabhängig davon, ob es sich um analoge oder digitale Fotografien handelt. Selbst Schnappschüsse mit der Handy-Kamera sind bereits urheber- rechtlich geschützt. Durch das Urheberrecht steht dem Fotografen gegenüber jedermann ein Schutzrecht zu, d.h. er kann sich gegen eine unerlaubte Verwendung seiner Bilder wehren. Es ist nicht erforderlich, um sich auf den Schutz berufen zu können, dass dieses Urheber- recht in ein Verzeichnis oder Ähnliches eingetragen wird, sondern mit dem Foto ist bereits ein urheberrechtlich relevantes Werk geschaffen worden und dem Urheber stehen sämtliche Rechte aus dem Urheberrecht zu. Dieses Recht beinhaltet auch und gerade, gegen eine unbefugte Nutzung seiner Bilder vor- gehen zu können. 1.2.2 Namensnennung Nach § 13 Urheberrechtsgesetz kann der Urheber bestimmen, ob das Werk mit einer Urhe- berbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Im Urheberpersönlichkeitsrecht ist das Namensnennungsrecht geregelt. 1.2.3 Forderungsmanagement Eine Forderungsmanagement- oder auch Inkasso-Gesellschaft darf sie in ihrer Funktion (In- kasso) nicht vor einem Landgericht vertreten, dies dürfen nur Rechtsanwälte. Es können hier also zweimal Gebühren anfallen. Einmal für das Forderungsmanagement und einmal für einen evtl. Anwalt. Ein Anwalt darf dagegen ihre Forderungen einfordern und die- se dann auch später vor Gericht einklagen. Seite 11 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 2 Bilder im Netz finden Sie haben zufällig eines ihrer Bilder unlizenziert im Internet gefunden und fragen sich, ob das noch öfter auftaucht? Kein Problem, dank der Bildersuchmöglichkeiten im Internet. 2.1 Google Bildersuche Die Google Bildersuche ist das Arbeitstier für die eigene Bildsuche. Sie findet erschreckend viele Bilder in kürzester Zeit. Danach hockt man dann an der Auswertung der vielleicht 400 Ergebnisse. Die Suche geht recht einfach: Öffnen sie zwei Fenster im Internet Browser. In einem ist die Google Bildersuche (www.google.de/imghp?hl=de&tab=wi), im anderen sind ihre Online-Bilder. Wenn sie beide Browserfenster jetzt auf halbe Monitorgröße und nebeneinander stellen, geht das folgende Prozedere recht einfach. Sie gehen mit dem Cursor auf das zu suchende Bild, drücken die linke Maustaste und halten sie gedrückt, während sie das Bild in das Suchfeld bei Google ziehen und dort ablegen. Kurz danach sehen sie die Ergebnisse. Abbildung 2 1 Google Bildersuche Sie können auch Bilder direkt von ihrem Computer in das Suchfenster ziehen. Dabei sollten sie aber die kleinste vorhandene Datei nehmen, um lange Ladezeiten beim Upload zu ver- hindern und um nicht hochaufgelöste Bilder ins Internet zu stellen. Seite 12 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 2.2 „Who stole my pictures?” Plugin für Firefox und Google Chrome Browser Das Plug-In einfach von der Mozilla Website herunterladen (https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/who-stole-my-pictures) und installieren. Das Plug-In funktioniert wie eine Metasuchmaschine und benutzt für die Bildsuche verschiedene Suchmaschinen wie z.B. Google, TinEye und andere. Ein Rechtsklick auf das zu suchende Bild öffnet ein Auswahlfenster. Dort wählen sie Who stole my pictures? aus. Im nächsten Auswahlfenster wählen sie die Suchmaschine aus. Danach können sie die Ergebnisse aus- werten. Abbildung 2.2 Who stole my pictures?” Seite 13 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 2.3 TinEye Plugin für Browser Das Plug-In einfach für den jeweiligen Browser herunterladen (www.tineye.com) und instal- lieren. Ein Rechtsklick auf das zu suchende Bild öffnet ein Auswahlfenster. Dort wählen sie TinEye aus. Danach können sie die Ergebnisse auswerten. Leider bietet TinEye nur eine limitierte Anzahl von kostenlosen Suchvorgängen und ist auch nicht ganz so erfolgreich in der Suche wie Google Abbildung 2.3 TinEye Ergebnisseite 2.4 Bildsuche bei Facebook Freunden mit Bing Damit behält man den Überblick bei Facebook. http://blogs.bing.com/search/2012/08/30/search-and-browse-your-facebook-friends-photos-on- bing-2 Seite 14 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 3 Fundorte speichern und Daten sichern Sie haben wahrscheinlich einige weitere ungenehmigte Verwendungen ihrer Bilder entdeckt. Diese Sucherergebnisse (die URL, Webadresse) speichern sie am besten in einem Worddo- kument oder im Browser unter Favoriten, damit sie für die weitere Bearbeitung schnell greif- bar sind. Das weitere Vorgehen sieht so aus: 3.1 Den rechtlich Verantwortlichen herausfinden Entweder steht dieser im Impressum, oder im Kontakt, bei den Jobangeboten oder an ande- rer Stelle auf der Webseite – oder gar nicht. Dann hilft ein Blick auf folgende Webseiten: www.betterwhois.com für alle .com .net, .org, .info und .biz Adressen www.denic.de für alle .de Adressen Hier geben sie die Domain des Fundortes ein und erhalten wahrscheinlich einen Namen und eine Adresse des Verantwortlichen. Ein praktisches Werkzeug dürfte auch DomainHostingView für Windows sein. Hier werden verschiedene DNS und WHOIS Abfragen gesammelt und als HTML Übersicht in ihrem Browser dargestellt. Diese Übersicht enthält dann die Hosting Company oder das Data Center das den Web Server hosted, den Mail Server, den Domain Name Server (DNS) der gesuchten Domain, das Datum für Ersterstellung/Änderung/Ablaufdatum der Domain, Domai- ninhaber, Domain Registrar, und weitere Informationen. www.nirsoft.net/utils/domain_hosting _view.html Oft kann man auch mit einer E-Mail mit einer harmlosen Frage an die Adresse herankom- men. Kriminalistisches Gespür kann hilfreich sein. Das soll hier für die ersten Schritte erst einmal reichen. Wichtig Können sie den rechtlich Verantwortlichen so nicht ermitteln, müssen sie selbst entscheiden, wie viel Arbeit sie in die weitere Ermittlung stecken und ob sich der Aufwand lohnt. Auch die evtl. Zahlungs-(un)fähigkeit des Kunden kann hier vielleicht schon bewertet werden. Seite 15 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 3.2 Beweissicherung Um den Nachweis der illegalen Verwendung in einem vielleicht folgenden Gerichtsverfahren führen zu können, müssen sie Bildschirmfotos (Screenshots) von der Webseite anfertigen. Diese Bildschirmfotos müssen möglichst den ganzen Bildschirm zeigen, die Webadresse muss unbedingt zu sehen sein und sie sollten vorher ihre Favoritenleiste und evtl. Suchtexte ausblenden, um ihre Privatsphäre zu schützen. Diese Bildschirmfotos gehen später durch viele Hände! Auch wenn die Seite größer als der Bildschirm ist, können sie die Beweissicherung als voll- ständigen Screenshot durchführen wenn sie die Seite vollständig markieren (STRG A), dru- cken auswählen und dann als .pdf speichern. Fertigen sie Bildschirmfotos nicht nur von der Seite mit ihrem Foto an, sondern auch von der Impressum-Seite, Seiten mit evtl. gewerblichem Inhalt und vielleicht vorhandenen Werbeein- blendungen (als Nachweis, dass mit der Seite Geld verdient wird). Suchen sie nach einem Urhebervermerk für ihr Foto (WICHTIG!). Falls der fehlt, können sie einen Zuschlag von 100 % auf das Honorar fordern. Hinweis Der Zuschlag kann jedoch vom Gericht abgelehnt werden und hat damit nur den Streitwert erhöht. Der Grund kann beispielsweise die Verwendung in der Werbung sein. Bei Fotos in der Werbung ist es branchenüblich, keine Namensnennung zu verlangen, da sich dies ja auch in der höheren Vergütung widerspiegelt. Im Zweifelsfall fertigen sie je ein Bildschirmfoto von jeder Seite dieses Webauftritts an. Zu- sätzlich können sie mit dem Firefox-Browser unter Datei/Seite speichern die ganze Website herunterladen und sichern. Lassen sie mindestens einen unabhängigen Zeugen eben- falls diese Bildschirmfotos machen. Das kann ein Freund von ihnen sein oder, bei grö- ßeren Fällen, ist hier ein Notar sinnvoll. Dieser Notar darf aber nicht als ihr Anwalt in diesem Prozess arbeiten! Er ist ein Zeuge. Stellen sie die Nutzungsdauer ihres Fotos fest. Ab wann wurde das Bild auf der Seite ge- nutzt? Hier hilft manchmal die Wayback Machine: www.archive.org. Dort sind viele Webseiten indiziert und archiviert und mit etwas Glück finden sie so heraus, ab wann ihr Bild minde- stens genutzt wurde. Auch hier müssen sie Bildschirmfotos von den Suchergebnissen anfer- tigen. Evtl. finden sie auch Hinweise darauf, wann das Bild eingestellt wurde, direkt auf der Web- seite. Wenn ja, fertigen sie davon Bildschirmfotos an. Suchen sie sich ihre Originalbilder heraus. Legen sie einen Ordner für jeden einzelnen Fall an. Seite 16 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Hier noch einmal das Ganze in Kurzform: . Ordner und Unterordner (z.B. Schriftverkehr, Bildschirmfotos, Originalbilder Downloadseite) anlegen. 2. Bildschirmfotos anfertigen. . Bildschirmfotos durch einen Zeugen anfertigen lassen. 4. Bildschirmfotos im Originalformat lassen und auf keinen Fall irgendwie bearbeiten. Das sind Beweismittel!!!! 5. Dauer der Bildnutzung feststellen. 6. Originalbilder zum Nachweis der Urheberschaft bereitlegen. 7. Bei Digitalfotos möglichst RAW Dateien oder die größte nicht interpolierte Datei die sie davon besitzen. Bei Analogbildern die Originaldias oder Originalnegative. 3.3 Picpick, der kleine Helfer für Bildschirmfotos Dieses kleine Tool für Windows hat viele Funktionen und erleichtert auch die Erstellung von Bildschirmfotos. www.picpick.org/en/features 3.4 EXIF Viewer, Browser Plug-in Der EXIF Viewer ist ein unentbehrliches Werkzeug um zu prüfen, aus welcher Quelle ein Bild stammt (z.B. von einem Partner oder einer Agentur). Fehlen diese Angaben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Bild nicht ordentlich lizenziert wurde. https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/exif-viewer Seite 17 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 4 Rechnung schreiben Hinweis • Bevor sie eine Rechnung schreiben, stellen Sie sicher, dass es sich tatsächlich um ihr Bild handelt, zu 100 %. • Wenn Sie dieses Bild auch über Partner oder Agenturen vertreiben, stellen Sie sicher, dass nicht diese Partner oder Agenturen das Bild an den Kunden verkauft haben. Können sie das nicht über ihre Partner oder Agenturen klären, fragen sie beim potentiellen Rechteverletzer höflich nach dem Lizenzvertrag. Kann er den nicht vorlegen, können sie ihm die Rechnung stellen. • Wenn Sie nach MFM , den Honorarempfehlungen der Mittelstands-gemeinschaft Foto-Marketing, abrechnen wollen (gilt nur für Berufsfotografen), stellen Sie sicher, dass kein billigeres Angebot bei einem ihrer Partner oder Agenturen im Internet steht. Sonst wird zu diesem Preis abgerechnet. Der Rechteverletzer kann nämlich jetzt plötzlich mit dem Internet umgehen und findet jedes günstigere Angebot. Schreiben sie dem Rechteverletzer eine Rechnung mit Zahlungsziel. Ich persönlich gehe in solchen Fällen stur nach MFM vor. Das ist auch die Basis, an der sich die Gerichte orientieren. Erhältlich ist die Liste hier: www.bvpa.org/index.php?option=com_content&view=article&id=62&Itemid=60 Vergessen sie nicht 100 % Honorarzuschlag für eine unterlassene Urhebernennung, falls das der Fall ist. Ich gestalte in solchen Fällen meine Rechnung so, dass es eindeutig ist um welche Bilder es geht, wie sie beim Rechteverletzer heißen und wie bei mir. Eine kleine Tabelle mit den einge- druckten Miniaturbildern ist hier auch sehr übersichtlich. Jetzt können sie erst einmal bis zum Zahlungsziel abwarten. Hier einige Mustertexte: Sehr geehrter Herr xxxx, wir mussten feststellen, dass Sie ein urheberrechtlich geschütztes Bild von uns mit dem Titel „XXXXX“ meiner Werkserie|Reportage auf nachfolgenden Webseiten www. XXXX .de seit 20xx unberechtigt nutzen, ohne dafür von uns eine rechtmäßige Lizenz erworben zu haben. Wir haben die Nutzungen des genannten Fotos auf den von Ihnen publizierten Webseiten gesichert. Ein mögliches Löschen des Bildes von Ihren Internetseiten befreit Sie nicht von unseren Forderungen. In der Anlage erhalten Sie eine Rechnung. Wir haben die Zahlung bis zum xx.xx.20xx vorgemerkt. Andernfalls werden wir die Angele- genheit unverzüglich ohne Mahnung unserem Anwalt übergeben. Seite 18 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Ferner fordern wir Sie mit diesem Schreiben auf, uns eine Medienaufstellung über den vollen Umfang der Nutzung unserer Bilder zu kommen zu lassen. Sie sind rechtlich dazu verpflich- tet mit der Medienaufstellung den Nutzungsumfang aufzuklären. Bitte benennen Sie uns hierfür: 1. Nutzungsart / 2. Nutzungsdauer / 3. Nutzungsland / 4. Konkrete Nutzungsmedien (wo überall genutzt) Sollten Sie das Bild oder unsere Bilder anderweitig für Reklame, Broschüren oder Sonstiges benutzt haben, gilt das gleiche. Das heißt für alle von Ihnen durchgeführten Nutzungen un- serer Fotos ist eine Medienaufstellung erforderlich. Sehr geehrter Herr xxxx, eine Entschuldigung ersetzt nicht das mir durch Ihre Nutzung auf www. XXXXX .de zuste- hende Veröffentlichungshonorar. Sie können ja auch nicht in einem Laden einkaufen gehen ohne zu bezahlen. In meiner Forderung über xxxx Euro berechne ich lediglich die Lizenzen, die Ihnen auch bei vorheriger Anfrage berechnet worden wären. Sie müssen also lediglich das bezahlen, was jeder andere Nutzer auch bezahlt. Insofern habe ich die Rechnung schon moderat ausfallen lassen. Auch von einer Abmahngebühr, wie sie üblicherweise bei Rechts- anwälten entsteht, die die Forderungen deutlich erhöht, habe ich abgesehen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass jeder neue administrative Akt mit Kosten verbunden ist. Ich erwarte daher den Zahlungseingang bis zum xx.x.20xx und werde andernfalls die Angelegenheit bei für Sie deutlich höheren Kosten sofort meinem Anwalt übergeben. Sehr geehrter Herr xxxx, Als ich letzte Woche mal wieder im Internet gesurft habe, fand ich ihre sehr ansprechende Homepage für das Landhaus xxxx. Besonders gefreut hat mich, dass ihnen meine Bilder der Heißluftballone von xxxx aus dem Jahr 2005 so gut gefallen haben. So gut, dass sie damit Werbung für die Vermietung ihres Landhauses machen. Weniger gut hat mir gefallen, dass sie wohl vergessen haben mich über die Verwendung der Bilder zu informieren und mit mir einen entsprechenden Lizenzvertrag zu schließen. Das möchte ich jetzt nachholen, damit sie und ich in einem rechtlich einwandfreien Verhältnis die Verwendung der Bilder geregelt haben. Ich bitte sie daher die beigelegte Rechnung innerhalb einer Woche zu begleichen. Falls Sie die Bilder darüber hinaus weiterverwenden möchten, können wir dafür einen neuen Lizenzvertrag abschließen. Seite 19 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Rechnungsbeispiel: Für ihre Internetseite: www. xxxxxx. de/ und die Verwendung meiner Bilder darauf sind ge- mäß MFM 2012 folgende Honorare nachträglich zu entrichten: Startseite: 2 Bilddateien Heißluftballon Seite Highlights: 3 Bilddateien Heißluftballon Ihre Bildnummer Bildnummer Größe/Position Preis/Jahr Nutzungsdauer in Euro B5g.jpg Ballon-031.jpg 400x300 px / 465,- Startseite/ Popup Verwendungszweck: Werbung Online auf zwei kommerziellen Homepages. Zeitdauer der Verwendung: geschätzt 7 Jahre, seit maximal 2005 (Erstveröffentlichung der Bilder). Für die fehlende Autorennennung ist der marktübliche Zuschlag von 100% zu zahlen. Seite 20 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 4.1 Anwalt einschalten Sie werden in den wenigsten Fällen ohne Anwalt auskommen. Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen, selbst noch vor Gericht. Sie benötigen einen Anwalt für Urheberrecht. Hier kann ihnen die örtliche Anwaltskammer oder eine Internetrecherche weiterhelfen. Persönliche und gute Erfahrung habe ich mit folgenden Kanzleien gemacht. Diese Anwälte haben mich gut beraten und vertreten: Deutschland UNVERZAGT VON HAVE Partnerschaft von Rechtsanwälten Rothenbaumchaussee 43 Rechtsanwälte D-20148 Hamburg Tel.: 040 414000 0 Fax: 040 414000 40 Website: www.unverzagtvonhave.com E-Mail: hamburg@unverzagtvonhave.com Hinweis Rechtsanwalt Hoesmann hat mich zwar noch nicht anwaltlich vertreten, hat aber freundli- cherweise dieses Buch korrigiert und wertvolle Hinweise gegeben. Er verfügt durch seine langjährige Tätigkeit als Berufsfotograf und als Partneranwalt des Zentralverbands der Deutschen Berufsfotografen über umfangreiche praktische wie auch rechtliche Erfahrung im Fotorecht. Er lehrt Urheberrecht an der FOM-Hochschule in Berlin und vertritt bundesweit Fotografen. Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann Storkower Str. 158 10407 Berlin Telefon: 030 95607 177 Fax: 030 95607 178 Website: www.hoesmann.eu E–Mail: office@Hoesmann.eu Seite 21 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ United Kingdom und USA IPP Dave von IPP ist kein Rechtsanwalt. IPP macht Forderungsmanagement. Sehr empfehlenswert. Finanziert sich durch eine 25 prozentige Beteiligung aus den erlösten Forderungen. Intellectual Property Protection (trading name of IP Protection Limited) 52 Johnson Place, 65 Walsworth Road, Hitchin SG4 9FJ Telefon: 0044 1462458226 Fax: 0044 1462458226 Mobil: 0044 7866577181 Website: www.ipprotection.net E-Mail: dave@ipprotection.net Österreich Rechtsanwaltskanzlei Dr. Josef Schartmüller Tragweiner Straße 52 A-4230 Pregarten Österreich Telefon: 0043 7236 8004 Fax: 0043 7236 3060 Website: www.ra-pregarten.at E-Mail: office@ra-pregarten.at 4.2 Gericht In vielen Fällen wird die Zahlungsbereitschaft erst durch ein Gerichtsurteil erreicht. Gehen sie in jedem Fall diesen Weg zu Ende. Haben sie alle vorherigen Schritte beherzigt und sind ihre Forderungen berechtigt, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen. Lassen sie sich von ihrem Anwalt wegen des Prozesskostenrisikos beraten. Der Prozesskostenrechner unter http://rvg.pentos.ag kann ihnen einen ersten groben Überblick geben. Freelens Mit- glieder (www.freelens.com) haben zurzeit eine Rechtsschutzversicherung, die bis zu 3 Fälle pro Jahr abdeckt. Bitte aber vorher den aktuellen Sachstand prüfen. Wichtig Ihre vielleicht vorhandene private Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei Urheber- rechtsfällen. Seite 22 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 5 Fall abgeschlossen und nun? Sie haben jetzt wahrscheinlich erfolgreich ihren ersten Fall abgeschlossen und die Aufre- gung hat sich gelegt. Wie kann es weitergehen? Es wird mit Sicherheit weitere Fälle geben. Wie können Sie die mit möglichst wenig Zeitaufwand verfolgen? Hier gibt es mehrere praktikable Lösungen. Einige Firmen haben sich darauf spezialisiert, ihre Bilder im Internet zu finden und entgangene Honorare einzufordern. An das Schreckens- bild Abmahnanwälte werden Sie jetzt denken. Das muss aber nicht sein. Es gibt bessere Lösungen. Die Kanzlei KSP und TextGuard haben zusammen ein interessantes Modell entwickelt. Zusammen mit TextGuard, die die Bildsuche für mich machen (und das recht erfolgreich), hat man ein Zusammenspiel aus Bildsuche und Rechteverfolgung mit automatisierten Schnitt- stellen und somit relativ wenig eigenem zeitlichen Aufwand. Durch Firmen wie TextGuard, PixRay usw. haben sie eine ständige Überwachung ihrer Bilder im Internet und müssen nur noch die Rechtmäßigkeit der Verwendung beurteilen. Der Rest geschieht fast automatisch und damit für sie mit geringem Zeitaufwand. Im Kapitel 6 Adressliste Rechtsanwälte und Forderungsmanagement Gesellschaften und Ka- pitel 7 Professionelle Bildsuche und Rechteverfolgung finden sie Adressen und Hinweise zu den jeweiligen Anbietern. Nicht zu allen Anbietern liegen mir eigene Erfahrungen vor. Seite 23 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6 Adressliste Rechtsanwälte und Forderungsmanagement Gesellschaften Folgend ist eine Liste von spezialisierten Rechtsanwälten und Forderungsmanagement Ge- sellschaften. Es gibt natürlich noch viel mehr, aber mir sind zurzeit keine weiteren bekannt und dieses Buch soll ja auch nur für die ersten Erfahrungen eine Hilfe sein. 6.1 Deutschland 6.1.1 Forderungsmanagement Gesellschaften mediafinanz AG Weiße Breite 5 D-49084 Osnabrück Telefon: 0541 20290 Fax: 0541 2029101 Website: www.mediafinanz.de E-Mail: info@mediafinanz.de 6.1.2 Rechtsanwalt mit Forderungsmanagement KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg Telefon: 040 450650 Fax: 040 344711 Website: www.ksp.de E-Mail: ksp@ksp.de 6.1.3 Rechtsanwälte UNVERZAGT VON HAVE Rothenbaumchaussee 43 Rechtsanwälte D-20148 Hamburg Telefon: 040 41400011 Fax: 040 41400040 Website: www.unverzagtvonhave.com E-Mail: hamburg@unverzagtvonhave.com Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann Storkower Str. 158 10407 Berlin Telefon: 030 95607177 Fax: 030 95607178 Website: www.hoesmann.eu E–Mail: office@Hoesmann.eu Seite 24 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2 Ausland 6.2.1 Australien Allens Arthur Robinson Sprachen: Englisch 126 Phillip Street Deutsche Bank Place, Level 28 Sydney, New South Wales 2000 Telefon: 00 61 2 9230 4000 Fax: 00 61 2 9230 5333 Website: www.allens.com.au E-Mail: Webformular Freehills Sprachen: Englisch MLC Centre, 19 Martin Place Sydney, New South Wales 2000 Telefon: 00 61 2 9225 5000 Fax: 00 61 2 9322 4000 Website: www.herbertsmithfreehills.com/practice-areas/intellectual-property E–Mail: sue.gilchrist@hsf.com 6.2.2 Belgien MENA Chambers Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch, Französisch, Albanisch Boulevard Saint-Michel 50 Brussels 1040 Belgium Telefon: 0032 27370100 Fax: 0032 27342812 Website: www.menachambers.com E-mail: info@menachambers.com Seite 25 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2.3 Brasilien Cuatrecasas Goncalves Pereira Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch Edificio Atrium 5 Rua Fidêncio Ramos, 195, 14º, conj 144 Sao Paulo 04551-010 Telefon: 0055 1151844650 Website: www.cuatrecasas.com/office/sao_paulo.html E-Mail: saopaulo@cuatrecasas.com 6.2.4 Bulgarien Dinova Rusev & Partners Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch 22 Emile de Laveleye Street Sofia 1000 Telefon: 00359 29434350 Fax: 00359 29463418 Website: www.drp-legal.com E-Mail: office@drp-legal.com 6.2.5 Frankreich Caroline Gögler Deutschsprachig. 4 rue de Rome 75008 Paris Telefon: 0033 144904794 Fax: 0033 144900503 Website: www.volta-avocats.fr E-Mail: caroline.goegler@volta-avocats.fr 6.2.6 Griechenland Charalompos F. Amoiridis Law Services Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch Plateia Dimokratias 1 Thessaloniki 54629 Telefon: 0030 2310512000 Fax: 0030 2310501275 Website: www.law-services.gr E-Mail: inquire@law-services.gr Seite 26 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Potamitisvekris Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch 9 Neofytou Vamva str. 10674,Athens Telefon: 0030 2103380000 Fax: 0030 2103380020 Website: www.potamitisvekris.com E-Mail: Webformular 6.2.7 Israel Heskia-Hacmun Law Firm Sprachen: Deutsch, Englisch, Hebräisch Gaon House 6 Kaufman Street Tel Aviv 68012 Telefon: 00 972 3 6081122 Fax: 00 972 3 6081123 Website: www.hh-law.co.il E-Mail: main@hh-law.co.il 6.2.8 Italien Avvocati Buse Deutschsprachig, kennt den italienischen und deutschen Markt. Dr. Michael Buse Via Monte Napoleone 21 20121 Milano Telefon: 0039 02795349 Telefon: 0039 02795497 Fax: 0039 02795548 Website: www.buse.eu E-Mail: info@buse.eu Büro München Karlstraße 35 80333 München Tel. +49 - 89-53889680 Fax +49 - 89-53889681 Seite 27 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Studio Misuraca, Attorneys Firm & Associates Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch Via Monti, 8 Milan 20123 Telefon: 0039 0200615017 Fax: 0039 0270050810 Website: www.smaf-legal.com Website: www.smaf-legal.com/PA_intellectual_property.htm E-Mail: info@smaf-legal.com 6.2.9 Japan Davis Polk & Wardwell LLP Sprachen: Englisch Gaikokuho Jimu Bengoshi Jimusho Izumi Garden Tower 33F 1-6-1 Roppongi Minato-ku Tokyo 106-6033 Telefon: 0081 355742600 Fax: 0081 355742625 Website: www.davispolk.com/tokyo E-Mail: Webformular Ashurst Sprachen: Englisch Shiroyama Trust Tower, 30th Floor 4-3-1 Toranomon Minato-Ku Tokyo 105-6030 Telefon: 0081 354056200 Fax: 0081 354056222 Website: www.ashurst.com/office.aspx?id_Content=117 E-Mail: Webformular 6.2.10 Kanada Dan Pollack Law Sprachen: Englisch 42 Industrial Street, Suite 111 Toronto, ON M4G 1Y9 Telefon: 001 14163565292 Website: www.danpollacklaw.com E-Mail: dan@danpollacklaw.com Seite 28 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2.11 Litauen William Hough & Partners Sprachen: Englisch Baznicas iela 45-6 Riga LV-1010 Telefon: 00371 67315396 Fax: 00371 67315434 Website: www.hough-partners.com E-Mail: latvia@hough-partners.com Lideika, Petrauskas, Valiunas ir partneriai LAWIN Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Litauisch Jogailos 9 Vilnius, LT-01116, Telefon: 00370 52681888 Fax: 00370 52125591 Website: www.lawin.com/en E-Mail: vilnius@lawin.lt 6.2.12 Neuseeland Henry Hughes Attorney at Law Sprachen: Englisch Level 9 109 - 125 Willis Street Wellington 6011 Telefon: 0064 43816050 Fax: 0064 43816051 Website: www.henryhughes.co.nz E-Mail: hh@henryhughes.co.nz Minter Ellison Rudd Watts Sprachen: Englisch Lumley Centre 88 Shortland St Auckland 1010 Telefon: 0064 93539700 or 0800862774 Fax: 0064 93539701 Website: www.minterellison.co.nz E-Mail: Website.Enquiries@minterellison.co.nz Seite 29 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2.13 Niederlande Blenheim Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch, Holländisch, Französisch Westerdoksdijk 40 Amsterdam 1013 AE Netherlands Telefon: 0031 205210100 Fax: 0031 205210101 Website: www.blenheim.nl E-Mail: mail@blenheim.nl 6.2.14 Österreich Rechtsanwaltskanzlei Dr. Josef Schartmüller Tragweiner Straße 52 A-4230 Pregarten Telefon: 0043 72368004 Fax: 0043 72363060 Website: www.ra-pregarten.at E-Mail: office@ra-pregarten.at Schuppich Sporn & Winischhofer Falkestrasse 6 Vienna A-1010 Telefon: 0043 15124799 Fax: 0043 15134064 Website: www.falke.at E-Mail: falke@falke.at 6.2.15 Polen CGO Legal Counseling Sprachen: Deutsch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Polnisch. Lakowa 3/5 Building 14, Office 31 Lodz 90-562 Telefon: 0048 426636503 Website: www.en.cgolegal.pl E-Mail: office@cgolegal.pl Seite 30 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2.16 Portugal ABBC -Sociedade de Advogados RL Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch Largo São Carlos, nº3 Lisbon 1200-410 Telefon: 00351 213583620 Fax: 00351 213159434 Website: www.abbc.pt/en E-Mail: abbc@abbc.pt A.M. Pereira, Sáragga Leal, Oliveira Martins, Júdice e Associados Main Office Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch Avenida da Liberdade, nº 224 Edifício Eurolex Lisbon 1250-148 Telefon: 00351 213197300 Fax: 00351 213197400 Website: www.plmj.com/de E-Mail: Webformular 6.2.17 Rumänien Anghel Stabb & Partners Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch Str. Dr. Petre Herescu 15 Et. 1 Sector 5 Bucharest Telefon: 0040 214104885 Fax: 0040 214102371 Website: www.stabblaw.com E-Mail: info@stabblaw.com Vernon David Law Firm Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Italienisch, Russisch, Spanisch 6 Fagaras Street Sector 1 Bucharest 010898 Telefon: 0040 213115654 Fax: 0040 213115650 Website: www.vdalegal.com E-Mail: Webformular Seite 31 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2.18 Russland DS Law Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch 3-rd Floor, 8, the 3rd Kadashevsky Lane Moscow 115035 Telefon: 007 4956498474 Fax: 007 4956498474 Website: www.ds-law.ru/en/ E-Mail: welcome@ds-law.ru Andreas Neocleous & Co LLC Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch Perevedenovskiy per., 13 Building 21 Moscow 105082 Telefon: 007 4959338703 Fax: 007 4954118504 Website: www.neocleous.com E-Mail: russia@neocleous.com 6.2.19 Saudi Arabien Levant Law Practice Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch Futuro Tower, Al Mather Street 4th Floor, Suite 402 Riyadh 11351 Telefon: 00966 14034042 Fax: 00966 14034880 Website: www.levantlp.com E-Mail: Webformular The Law Office of Bander Bin Abdullah Alnogaithan Sprachen: Englisch, Arabisch Ciricon Bulding #14, 5th Floor, Office 505 6675 Olaya Street Riyadh 12241-2628 Telefon: 00966 114160808 Fax: 00966 114160909 Website: www.alnogaithan.com E-Mail: info@alnogaithan.com Seite 32 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2.20 Schweiz Hinweis Für Rechnungen an Geschäftskunden bedarf es eines Handelsregisterauszugs als Nachweis für das Finanzamt, dass es dieses Unternehmen tatsächlich gibt. Dazu kann man hier fündig werden: Website: www.hra.zh.ch/internet/justiz_inneres/hra/de/firmensuche.html Regula Bähler Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Schwedisch, Norwegisch Oberdorfstrasse 19 Postfach 714, CH-8024 Zürich Telefon: 0041 442605353 Fax: 0041 442605352 Website: www.creativelaw.ch E-Mail: r.baehler@creativelaw.ch 6.2.21 Serbien ALG Consulting Ltd. Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Serbisch, Slovenisch, Kroatisch GTC office complex Vladimira Popovica, Novi Beograd Belgrade 11000 Telefon: 00386 31411488 Fax: 00386 31411488 Website: www.alg.si E-Mail: legal@alg.si 6.2.22 Spanien Piñera del Olmo Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Portugiesisch, Holländisch Roger de Lluria 116, 4-1 Barcelona 08037 Telefon: 0034 935143997 Fax: 0034 931270766 Website: www.pineradelolmo.com E-Mail: info@pineradelolmo.com Seite 33 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2.23 Türkei Sari & Kilic Attorneys at Law Sprachen: Deutsch, Türkisch, Englisch, Russisch. EGS Business Park Bloklari B3 Blok K:4 No:187 Havalimani Kavsagi Yesilkoy Istanbul 34149 Telefon: 0090 2124657950 Fax: 0090 2124657919 Website: www.sarikilic.com E-Mail: info@sarikilic.com 6.2.24 Ukraine Aleksey Pukha & Partners Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch of. 416, 21 Patrisa Lymumby st., 4th Floor Kiev 01042 Telefon: 00380 445283094 Fax: 00380 445283054 Website: www.puhaipartnery.com.ua/en E-Mail: info@pineradelolmo.com Volkov & Partners Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Ukrainisch 8 Illinska Street, Illinsky Business Centre 3rd Entrance, 4th Floor Kiev 04070 Telefon: 00380 442070270 Fax: 00380 442070272 Website: www.volkovpartners.com/s/en E-Mail: office@volkovpartners.com 6.2.25 Ungarn Jalsovszky Law Firm Sprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Csörsz utca 41. Budapest 1124 Telefon: 0036 18892800 Fax: 0036 18867899 Website: www.jalsovszky.com E-Mail: office@jalsovszky.com Seite 34 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ Süle Law Firm Sprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Frankel Leo ut 84 Budapest H-1023 Telefon: 003630 9904112 Fax: 00361 7001877 Website: www.sulelaw.com E-Mail: budapest@sulelaw.com 6.2.26 United Kingdom IPP , Intellectual Property Protection (trading name of IP Protection Limited) Dave Tyler von IPP ist kein Rechtsanwalt. IPP macht Forderungsmanagement. Sehr empfehlenswert. Finanziert sich durch eine 25 prozentige Beteiligung aus den erlösten Forderungen. 52 Johnson Place, 65 Walsworth Road, Hitchin SG4 9FJ Telefon: 00441462458226 Fax: 0044 1462458226 Mobil: 0044 7866577181 Website: www.ipprotection.net E-Mail: dave@ipprotection.net The Thomas Higgins Partnership. Solicitors Lloyds Chambers 19-21 Seaview Road Wallasey CH45 4TH Telefon: 0044 1516308006 Fax: 0044 1516308005 Website: www.thomashiggins.com E-Mail: Webformular Seite 35 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 6.2.27 USA Law Office of Carolyn E. Wright, LLC Sprachen: Englisch West Coast (Main Office): PO Box 430 Glenbrook, NV 89413-0440 East Coast: PO Box 250208 Atlanta, GA 30325 Website: www.photoattorney.com E-Mail: photoattorney@gmail.com Seite 36 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 7 Professionelle Bildsuche und Rechteverfolgung Hier finden sie Firmen und Suchsysteme, die ihnen die Einzelarbeit der Bildsuche und Rechteverfolgung abnehmen können. Für alle, die ihre ersten Erfahrungen gemacht haben und nicht allzu viel eigene Zeit an die Rechteverletzer verschwenden wollen. Der Service ko- stet zwar etwas, kann sich aber durchaus rechnen. 7.1 TextGuard Bisheriger Schwerpunkt war die Suche nach Textplagiaten. TextGuard bietet aber seit einiger Zeit auch eine sehr gute Bildsuche an. Vollservice: Suchen, Forderungsmanagement in Verbindung mit Partnern KSP und EOS. Sehr gut organisierter Dienstleister mit unterschiedlichen Services. Weltweite Recherche mit hervorragenden Suchergebnissen, sehr gute und größtenteils automatisierte Beweissiche- rung. TextGuard hat das Modell „ohne Abmahnung“ mit KSP entwickelt. TextGuard ist inter- national mit eigener Software und eigenen Servern tätig. Finanziert sich aus den erzielten Honoraren. Je nach Arbeitsteilung zwischen Fotograf und TextGuard erhält TextGuard einen unterschiedlich hohen Anteil an den erzielten Honoraren. TextGuard Lernhaus GmbH Wilhelmistr. 8 22605 Hamburg Geschäftsführer: Claus-Michael Gerigk Telefon: 040 303033 Website: www.TextGuard.de E-Mail: Info@TextGuard.de arbeitet mit: KG EOS Holding GmbH & Co Steindamm 71 20099 Hamburg Telefon: 040 25328657 Fax: 040 25328658 Website: www.eos-solutions.com E-Mail: info@eos-solutions.com und KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg Telefon: 040 450650 Fax 040 344711 Website: www.ksp.de E-Mail: ksp@ksp.de Seite 37 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 7.2 pixray Vollservice. Bildsuche, kostenpflichtig mit verschiedenen Preismodellen. Volumenbasiert und auf Erfolgsbasis. Kooperiert mit verschiedenen Partnern für anwaltliche Vertretung und For- derungsmanagement. Sucht und fordert in Deutschland, Österreich und der Schweiz. August-Bebel-Str. 27 D-14482 Potsdam Telefon: 0331 28838000 Telefon: 0331 28838099 Website: www.pixray.com E-Mail: info@pixray.com 7.3 PicScout Corporate Offices Vollservice: Suchen, DMCA Takedown Notice, Forderungsmanagement. Israel Office 89 Medinat Hayehudim St. PO Box 12611 Herzliya 46766 Telefon: 00972 99548005 Fax: 00972 9954-8006 Website: www.picscout.com E-Mail: Webformular 7.4 Pixtacy Eigentlich eine Online Bildagentursoftware, die sich durch die direkte Verlinkung von Bildern zur Google Bildersuche hervorhebt. Sehr empfehlenswert, da man sich etliche Mausklicks bei der Suche spart. Seit kurzem gibt es eine Schnittstelle, um den gesamten Bildbestand zu TextGuard zu über- tragen und ständig überwachen zu lassen. Contrescarpe 8c 28203 Bremen Geschäftsführung: Martin Wandelt Telefon: 0421 9587445 Website: www.pixtacy.de E-Mail: kontakt@pixtacy.de Seite 38 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 7.5 Photopatrol Existiert nicht mehr. Der Domainname wurde von Pixray übernommen. Der Geschäftsführer Sven Friedrichs führt jetzt ein neues, ähnliches Unternehmen (mit hof- fentlich besseren Suchergebnissen als bei Photopatrol). cpa Copyright-Alliance GmbH Mittelweg 143 20148 Hamburg Telefon: 040 411335801 Website: www.copyright-alliance.com E-Mail: info@copyright-alliance.com Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg: HRB 122049 Geschäftsführer: Barbara Bliefert, Sven Friedrichs 7.6 imagerights Vollservice: Suchen, DMCA Takedown Notice, Forderungsmanagement. ImageRights International, Inc. One Broadway, 14th Floor Cambridge, MA 02142 USA Main Corporate: Telefon: 001 6175051572 Customer Support Telefon: 001 6175051572 Website: www.imagerights.com E-Mail: Webformular 7.7 trackmypix Bildsuche, gering kostenpflichtig, maximal 100 Bilder. Geeignet für Amateurfotografen. „Der kleine Bruder“ von Pixray. Nutzt dieselbe Suchtechnik. Siehe auch Kapitel 7.2 August-Bebel-Str. 27 D-14482 Potsdam Telefon: 0331 28838000 Telefon: 0331 28838099 Website: www.pixray.com E-Mail: kontakt@pixtacy.de Seite 39 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 7.8 dmca Vollservice: Suchen, DMCA Takedown Notice, Forderungsmanagement. Website: www.dmca.com 7.9 FixProtect Eine kostenlose Bildsuchmaschine, aber ohne angeschlossenes Rechtsverfolgungssystem. Bilder werden über Webadressen und einen Schutzkode verfolgt. Frank Weyermann, die datenwerkstatt Hindenburgstrasse 163 73730 Esslingen Telefon: 0711 6070068 Fax 0711 6070067 Website: www.fixprotect.de E-Mail: frank.weyermann@die-datenwerkstatt.de 7.10 Weitere Geben sie in einer Suchmaschine den Suchbegriff debt collection und das Land z.B. spain, italy usw. ein. Suchen sie in den Ergebnissen nach einem geeigneten Partner für das Eintrei- ben ihrer Forderungen. Seite 40 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 8 Bilder in den USA amtlich registrieren Ist zur Wahrung der Rechte sinnvoll. Erst nach Registrierung der Bilder haben sie in den USA ihr >Copyright
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 12 Historie einer Website prüfen Sehr hilfreiches Werkzeug, um die Nutzungsdauer bei einer nicht genehmigten Verwendung festzustellen. Es finden sich leider nicht alle Websites dort. Website: www.archive.org 13 Verfolgung durch Kameraseriennummer Ein ziemlich sinnloser Ansatz, da viele EXIF Daten gelöscht werden. Gehen spätestens beim „Speichern für Web“ verloren. Eigentlich gedacht um gestohlene Kameras wiederzufinden aber für eine Bildsuche ebenso brauchbar, wenn die Daten noch im Bild gespeichert sind. Website: www.cameratrace.com Website: www.stolencamerafinder.com 14 Nutzungsrechte an Anwälte verkaufen Ein, für mich zumindest, sehr fragwürdiges Geschäftsmodell. Das fördert nur die Abmahn- welle, ohne dass auf der Gegenseite auch nur Ansatzweise Verständnis für Honorarforde- rungen entsteht. Außerdem wird der Autor mit einem Bruchteil des angemessenen Honorars abgespeist. Dafür ist es kostenrisikofrei. www.bilderdiebstahl.de Seite 42 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 15 Infoquellen 15.1 Allgemeine Infos zum Fotorecht Website: www.fotocommunity.de/info/Fotorecht Website: www.rechtambild.de Website: www.fotorecht.de Website: www.law-blog.de/category/fotorecht Website: http://irights.info Website: www.frag-einen-anwalt.de 15.2 Vom Bundesjustizministerium Website: www.gesetze-im-internet.de 15.3 Vom juristischen Informationsdienst – Gerichtsentscheidungen Website: www.dejure.org 15.4 Prozesskostenrechner Website: http://rvg.pentos.ag 15.5 Informationen Namensnennungsrecht, Urheberrecht Sehr gute und strukturierte Informationen Website: www.hoesmann.eu/faq-namensnennungsrecht Website: www.hoesmann.eu/urheberrecht-faq 15.6 Copyright for Clients Gute Erklärung für Kunden. Website: http://www.the-aop.org/information/copyright-4-clients/overview Seite 43 Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“ 15.7 Nützliche Informationen zum Urheberrecht und zur Lizenzierung von Bild- material Website: www.stockphotorights.de 15.8 Infos von ver.di, mediafon.net Website: www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=50b4fe8263e7e&id=40e02797753d6 16 Sonstiges • Eine Klage in Europa ist generell auch von Deutschland aus möglich. Es gibt die Möglichkeit über einen Korrespondenzanwalt am Wohnort des Beklagten vor Gericht zu gehen. • Infos zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen (bis 2000,-€): Website: www.europa.eu/legislation_summaries/consumers/protection_of_consumers/l16028_de.htm Zitat der Webseite: „Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll einen besseren Rechtsschutz ermöglichen, indem die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten in Zivil- und Han- delssachen erleichtert wird und die Kosten solcher Verfahren gesenkt werden. Der Streitwert der Klage darf ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zustän- digen Gericht 2000 EUR nicht überschreiten. Ein im Rahmen dieses Verfahrens ergangenes Urteil wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Voll- streckbarerklärung bedarf. Das Verfahren ist fakultativ und stellt eine zusätzliche Alternative zu den im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehenen Möglichkeiten dar. Es gilt ab dem 1. Ja- nuar 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks.“ Seite 44 Copyright Peter Weimann, 2014
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