"Bilderklau - Das Erste Hilfe Buch" - Freelens

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"Bilderklau - Das Erste Hilfe Buch" - Freelens
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

                 Seite    Copyright Peter Weimann, 2014
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„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

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Für alle Kreativen, die ihre Nutzungsrechte wieder kontrollieren wollen.

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„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

Eigenverlag

Autor und Herausgeber:

Peter Weimann
Schwalbenäcker 7
84089 Aiglsbach

www.photoshopweimann.de

Dieses Buch unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Eine Veröffentlichung, auch auszugs-
weise, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Autors.
Kopieren, Weitergabe und Verkauf ist nicht erlaubt.

Zweite, überarbeitete und ergänzte Ausgabe, Januar 2014

Gestaltung und Design

Agentur Dieter Bergbauer
Brunnthalstr.70
86666 Burgheim
www.b-8.de

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Inhaltsverzeichnis

1     VORWORT                                                              7
1.1   SCHIMPFWORT ABMAHNUNG                                               10
1.2   RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND INFORMATIONEN ZUM URHEBERRECHT UND
      FORDERUNGSMANAGEMENT	11
1.2.1		    URHEBERRECHT	11
1.2.2		    NAMENSNENNUNG	11
1.2.3		    FORDERUNGSMANAGEMENT	11

2     BILDER IM NETZ FINDEN                                               12
2.1		      GOOGLE BILDERSUCHE                                             12
2.2		      WHO STOLE MY PICTURES? PLUG-IN FÜR FIREFOX
		         UND GOOGLE CHROME BROWSER                                      13
2.3		      TINEYE PLUG-IN FÜR BROWSER                                     14
2.4		      BILDSUCHE BEI FACEBOOK FREUNDEN MIT BING                       14

3     FUNDORTE SPEICHERN UND DATEN SICHERN                                15
3.1		      RECHTLICH VERANTWORTLICHEN HERAUSFINDEN	15
3.2		      BEWEISSICHERUNG	16
3.3		      PICPICK, DER KLEINE HELFER FÜR BILDSCHIRMFOTOS	17
3.4		      EXIF VIEWER, BROWSER PLUG-IN	17

4     RECHNUNG SCHREIBEN                                                  18
4.1		      ANWALT EINSCHALTEN                                             21
4.2		      GERICHT                                                        22

5     FALL ABGESCHLOSSEN UND NUN?                                         23

6         ADRESSLISTE RECHTSANWÄLTE
          UND FORDERUNGSMANAGEMENTGESELLSCHAFTEN				                      24
6.1   DEUTSCHLAND                                                         24
6.1.1		    FORDERUNGSMANAGEMENT GESELLSCHAFTEN                            24
6.1.2		    RECHTSANWALT MIT FORDERUNGSMANAGEMENT                          24
6.1.3		    RECHTSANWÄLTE                                                  24

6.2 AUSLAND                                                               25
6.2.1		 AUSTRALIEN                                                        25
6.2.2		 BELGIEN                                                           25
6.2.3		 BRASILIEN                                                         26
6.2.4		 BULGARIEN                                                         26
6.2.5		 FRANKREICH                                                        26
6.2.6		 GRIECHENLAND                                                      26

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Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung)

6.2.7		    ISRAEL          27
6.2.8		    ITALIEN         27
6.2.9		    JAPAN           28
6.2.10     KANADA          28
6.2.11	    LITAUEN         29
6.2.12     NEUSEELAND      29
6.2.13	    NIEDERLANDE	30
6.2.14     ÖSTERREICH	30
6.2.15     POLEN	30
6.2.16     PORTUGAL	31
6.2.17     RUMÄNIEN	31
6.2.18     RUSSLAND	32
6.2.19     SAUDI ARABIEN	32
6.2.20     SCHWEIZ	33
6.2.21	    SERBIEN	33
6.2.22     SPANIEN	33
6.2.23	    TÜRKEI	34
6.2.24     UKRAINE	34
6.2.25     UNGARN	34
6.2.26     UNITED KINGDOM	35
6.2.27     USA	36

7     PROFESSIONELLE BILDSUCHE UND RECHTEVERFOLGUNG                    37
7.1   TEXTGUARD                                                        37
7.2   PIXRAY                                                           38
7.3   PICSCOUT CORPORATE OFFICES                                       38
7.4   PIXTACY                                                          38
7.5   PHOTOPATROL                                                      39
7.6   IMAGERIGHTS                                                      39
7.7   TRACKMYPIX                                                       39
7.8   DMCA                                                             40
7.9   FIXPROTECT                                                       40
7.10 WEITERE                                                           40

8     BILDER IN DEN USA AMTLICH REGISTRIEREN                           41
9     HELP! SOMEONE STOLE MY PHOTO!                                    41
10    EPUK NEWS. EDITORIAL PHOTOGRAPHERS UK                            41
11    VERFOLGUNG DER IP-ADRESSE                                        41
12    HISTORIE EINER WEBSITE PRÜFEN                                    42
13    VERFOLGUNG DURCH KAMERASERIENNUMMER                              42
14    NUTZUNGSRECHTE AN ANWÄLTE VERKAUFEN                              42

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Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung)

15     INFOQUELLEN                                                     42
15.1   ALLGEMEINE INFOS ZUM FOTORECHT                                  42
15.2   VOM BUNDESJUSTIZMINISTERIUM                                     42
15.3   VOM JURISTISCHEN INFORMATIONSDIENST – GERICHTSENTSCHEIDUNGEN 43
15.4   PROZESSKOSTENRECHNER                                            43
15.5   INFORMATIONEN NAMENSNENNUNGSRECHT, URHEBERRECHT                 43
15.6   COPYRIGHT FOR CLIENTS                                           43
15.7   NÜTZLICHE INFORMATIONEN ZUM URHEBERRECHT UND ZUR
       LIZENZIERUNG VON BILDMATERIAL                                   43
15.8   INFOS VON VER.DI, MEDIAFON.NET                                  43

16     SONSTIGES                                                       44
17     ZITATE VON KOLLEGEN                                             44
18     HILFREICHE KOLLEGEN                                             45
19     HAFTUNGSAUSSCHLUSS                                              45

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„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

1     Vorwort

Dieses Erste Hilfe Buch richtet sich an alle professionellen Kreativen, die ihr geistiges Ei-
gentum vor unkontrollierter Verwendung schützen wollen. Hier finden Grafiker, Fotografen,
Künstler und auch die schreibende Zunft viele Hinweise und Tipps, wie sie den Diebstahl
geistigen Eigentums entdecken und dementsprechend reagieren können.
Das komprimierte Wissen spart dem Leser eine Unzahl an Stunden der eigenen Recherche
und Frustration, wenn etwas dann doch nicht so funktioniert wie man es sich vorgestellt hat.

Handfeste Praxiserfahrung mit vielen geprüften Adressen ist hier zu einem Nachschlagewerk
für Notfälle zusammengetragen worden.

Ich bin als Fotodesigner in eine prekäre Situation geeraten und musste handeln. Es wurden
mehr Bilder illegal genutzt als verkauft. Diese desolate Einkommenssituation musste geän-
dert werden. Und genau das habe ich getan. Der Erfolg gab mir Recht.
Hier einige Beispiele:

       •   Schadenersatzzahlung für vier über mehrere Jahre genutzte Ballonfotos:
           Mehrere tausend Euro
       •   Schadenersatzzahlung für ein Nebelparderbild, genutzt durch eine britische
           Naturschutzorganisation:
           Mehrere hundert Euro
       •   Schadenersatzzahlung für ein Nebelparderbild, genutzt durch eine britische Seite
           über Leoparden:
           Mehrere hundert Euro
       •   Schadenersatzzahlung für ein Nebelparderbild, genutzt durch einen
           österreichischen Katzenzüchter:
           Mehrere hundert Euro

Viele weitere folgten und werden folgen.

Der Weg dahin war steinig. Die illegale Nutzung meiner Bilder im Ausland ist ärgerlich, kann
aber leider oft nicht verfolgt werden. Es ist speziell der asiatische sowie der Süd- und Mit-
telamerikanische Raum, der mir Sorgen bereitet. Hier finden sich etliche Blogs die bis zu 35
meiner Bilder zeigen, ohne auch nur jemals die Nutzung angefragt zu haben. Ein Bild einer
Müllhalde, das noch nie verkauft wurde, ist speziell in Mittelamerika populär und taucht dort
ungefähr 200-mal auf.

Das kann mir nicht passieren, werden viele denken und dann passiert es doch.
Jemand hat ohne ihre Zustimmung eines ihrer Bilder verwendet.
Da kann man sich geehrt fühlen, dass jemand das Bild so toll findet, dass er die rechtlichen
Folgen riskiert. Aber anscheinend ist es nicht einmal mehr notwendig, den Bildautor mal zu
fragen, ob man das Bild für diesen oder jenen Zweck verwenden darf. Es wird leider einfach
so genommen. Das kommt mir vor wie Ladendiebstahl. Das Bild liegt da in der Auslage und
dann kann man es wohl kostenfrei mitnehmen?!

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Ich war sprachlos, als mir Mitte 2011, dank der Google Bildersuche, das wahre Ausmaß die-
ser Klauerei bewusst wurde. Eines meiner Bilder (Titelbild) wurde von National Geographic
ordentlich lizenziert als Wallpaper zum Download veröffentlicht. National Geographic hat
mich dafür bezahlt und damit war das für mich in Ordnung. Leider können aber viele Internet-
nutzer nicht unterscheiden zwischen free download (für die Verwendung als Hintergrundbild
auf dem Rechner) und dem Veröffentlichen im Internet auf der eigenen Homepage, einem
Blog oder in Foren. In diesen Fällen liegt eine kostenpflichtige Publikation vor.

Abbildung 1.1 Google Suchergebnisliste

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Dieses Bild fand sich in kürzester Zeit mehrere hundert Mal unbezahlt genutzt im Internet
wieder. Darunter sind Katzenzüchter, die ihren Verkauf ankurbeln wollen, Downloadseiten,
die das Bild zum freien Download anbieten und sich über Werbung finanzieren, private
Homepages, Blogs (privat und kommerziell), Reisebüros in Indien und Thailand und viele
mehr.
„So geht es nicht weiter“, war meine Reaktion.

Die Erstellung des Bildes hat mich mehrere Tausend Euro gekostet (für Flug, Hotel, Miet-
wagen, Arbeitszeit usw.) und so kann ich nicht einmal die Kosten decken, geschweige denn
einen Gewinn erzielen.
Ich fing an die Übeltäter anzuschreiben und ein faires Honorar zu fordern.
Die Reaktionen waren immer gleich. Entweder kam keine Antwort oder schroffe Ablehnung.
Deshalb habe ich mir entsprechende Anwälte gesucht, um die Forderungen einzutreiben und
war bisher damit sehr erfolgreich.

Um allen Lesern dieses Leitfadens unnötiges Lehrgeld und vor allem Zeitaufwand zu erspa-
ren, wurde hier eine Schritt für Schritt Anleitung mit entsprechenden Adressen und Tipps er-
stellt. Das ist natürlich keine Garantie dafür, dass sie ihre Forderungen erfolgreich eintreiben,
aber es erhöht die Chance darauf doch erheblich. Im Moment liegen mir eigene Erfahrungen
für die Länder Deutschland, England und Österreich vor. Diese Erfahrung teile ich hier mit
Ihnen und liefere dazu auch passende Adressen. Für einige weitere Länder habe ich mög-
lichst deutschsprachige Anwälte gesucht und deren Adressen gelistet.

Manche Länder sind schwierig wegen der Rechtslage und/oder evtl. viel zu Kosten- und Zeit-
intensiv, um da tätig zu werden. Das müssen sie in jedem Einzelfall vorher prüfen.

Sie können gerne weitere Tipps, Adressen und Korrekturvorschläge an meine
E-Mail: info@photoshopweimann.de senden.

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1.1   Schimpfwort Abmahnung

Zitat Wikipedia www.de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung „Eine Abmahnung
(umgangssprachlich auch „Abmahnschreiben“) ist die formale Aufforderung einer Person an
eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen.
Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche
und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die
Abmahnung allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht,
im Urheberrecht und im Arbeitsrecht. „

Ziel einer Abmahnung ist es die weitere Nutzung zu unterbinden und für die unberechtigte
Nutzung bezahlt zu werden.

Natürlich ist eine Abmahnung eigentlich kein schlechtes Instrument um eine Streitigkeit aus
der Welt zu schaffen. Was viele Fotografen oder Autoren, deren Urheberrechte verletzt wer-
den jedoch nicht wissen: Es geht auch ohne anwaltliche Abmahnung!
Eine Abmahnung kann auch privat ausgesprochen werden - es bleibt rechtlich eine Abmah-
nung.
Hintergrund: Die anwaltliche Abmahnung erhöht insgesamt den Streitwert und damit nur
das anwaltliche Honorar, welches dem Verletzer in Rechnung gestellt wird. Das ist nicht wei-
ter schlimm, denken viele, das zahlt ja der Verletzer. Aber was passiert, wenn der Verletzer
kein Geld hat, oder unerreichbar im Ausland sitzt? Dann zahlt der Fotograf/Autor selbst das
Rechtsanwaltshonorar. Und das ist auf Grund der Streitwert erhöhenden anwaltlichen Ab-
mahnung deutlich höher als ohne anwaltliche Abmahnung.
Wenn der Fotograf klagen muss, um seine Rechte durchzusetzen, erhöht die anwaltliche Ab-
mahnung auch die Gerichtsgebühr erheblich und diese ist erst einmal zu verauslagen. Oder
das Gericht entscheidet zwar für den Fotografen/Autor und spricht diesem Schadensersatz
für das „geklaute“ Foto zu, aber teilt die Gebühren (Anwalt und Gericht) zwischen den Par-
teien auf. Dann zahlt der Fotograf/Autor nicht selten mehr für seinen Anwalt als er an Scha-
densersatz für das Foto erhält.

Fazit: Rechteverfolgung möglichst ohne anwaltliche Abmahnung durchführen!

Als Folge sind die anwaltlichen Gebühren so niedrig, dass ein gegnerischer Anwalt keinen
Spaß mehr an der Sache hat. Und zu guter Letzt ist ein insgesamt niedrigerer Schadenser-
satz für den Verletzer leichter bezahlbar.

Wenn Sie Ihre Rechte ohne Abmahnung durch einen Anwalt geltend machen, hat das fol-
gende Vorteile:

       . Es ist günstiger, auch für Sie selbst.
       2. Es reduziert die Kostenrisiken.
       . Es erhöht die Zahlungsbereitschaft des Gegners.
       4. ... und es ist freundlicher.
Einen Mustertext für eine Abmahnung finden sie hier:
www.muster-formular.de/abmahnung _wegen_urheberrechtsverletzung/index.php

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1.2 Rechtliche Grundlagen und Informationen zum Urheberrecht und Forde-
rungsmanagement

Hierzu gibt es im Internet vielfältige Informationsquellen. Einige habe ich im
Kapitel 15 Infoquellen aufgeführt.

1.2.1 Urheberrecht

Durch das Urheberrecht wird das geistige Eigentum geschützt.
Ein Urheber genießt für ein von ihm geschaffenes Werk nach dem Urhebergesetz einen
Schutz, wenn es sich bei seiner Arbeit um eine persönliche geistige Schöpfung handelt.
Beim Fotografieren ist es rechtlich einfach, da Fotografien eigentlich immer durch das Ur-
heberrecht geschützt sind; übrigens unabhängig davon, ob es sich um analoge oder digitale
Fotografien handelt. Selbst Schnappschüsse mit der Handy-Kamera sind bereits urheber-
rechtlich geschützt.

Durch das Urheberrecht steht dem Fotografen gegenüber jedermann ein Schutzrecht zu, d.h.
er kann sich gegen eine unerlaubte Verwendung seiner Bilder wehren.
Es ist nicht erforderlich, um sich auf den Schutz berufen zu können, dass dieses Urheber-
recht in ein Verzeichnis oder Ähnliches eingetragen wird, sondern mit dem Foto ist bereits
ein urheberrechtlich relevantes Werk geschaffen worden und dem Urheber stehen sämtliche
Rechte aus dem Urheberrecht zu.

Dieses Recht beinhaltet auch und gerade, gegen eine unbefugte Nutzung seiner Bilder vor-
gehen zu können.

1.2.2 Namensnennung

Nach § 13 Urheberrechtsgesetz kann der Urheber bestimmen, ob das Werk mit einer Urhe-
berbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Im Urheberpersönlichkeitsrecht ist das Namensnennungsrecht geregelt.

1.2.3 Forderungsmanagement

Eine Forderungsmanagement- oder auch Inkasso-Gesellschaft darf sie in ihrer Funktion (In-
kasso) nicht vor einem Landgericht vertreten, dies dürfen nur Rechtsanwälte.
Es können hier also zweimal Gebühren anfallen. Einmal für das Forderungsmanagement und
einmal für einen evtl. Anwalt. Ein Anwalt darf dagegen ihre Forderungen einfordern und die-
se dann auch später vor Gericht einklagen.

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2     Bilder im Netz finden

Sie haben zufällig eines ihrer Bilder unlizenziert im Internet gefunden und fragen sich, ob das
noch öfter auftaucht? Kein Problem, dank der Bildersuchmöglichkeiten im Internet.

2.1   Google Bildersuche

Die Google Bildersuche ist das Arbeitstier für die eigene Bildsuche. Sie findet erschreckend
viele Bilder in kürzester Zeit. Danach hockt man dann an der Auswertung der vielleicht 400
Ergebnisse. Die Suche geht recht einfach:
Öffnen sie zwei Fenster im Internet Browser. In einem ist die Google Bildersuche
(www.google.de/imghp?hl=de&tab=wi), im anderen sind ihre Online-Bilder. Wenn sie beide
Browserfenster jetzt auf halbe Monitorgröße und nebeneinander stellen, geht das folgende
Prozedere recht einfach. Sie gehen mit dem Cursor auf das zu suchende Bild, drücken die
linke Maustaste und halten sie gedrückt, während sie das Bild in das Suchfeld bei Google
ziehen und dort ablegen. Kurz danach sehen sie die Ergebnisse.

Abbildung 2 1       Google Bildersuche

Sie können auch Bilder direkt von ihrem Computer in das Suchfenster ziehen. Dabei sollten
sie aber die kleinste vorhandene Datei nehmen, um lange Ladezeiten beim Upload zu ver-
hindern und um nicht hochaufgelöste Bilder ins Internet zu stellen.

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2.2   „Who stole my pictures?” Plugin für Firefox und Google Chrome Browser

Das Plug-In einfach von der Mozilla Website herunterladen
(https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/who-stole-my-pictures) und installieren. Das
Plug-In funktioniert wie eine Metasuchmaschine und benutzt für die Bildsuche verschiedene
Suchmaschinen wie z.B. Google, TinEye und andere. Ein Rechtsklick auf das zu suchende
Bild öffnet ein Auswahlfenster. Dort wählen sie Who stole my pictures? aus. Im nächsten
Auswahlfenster wählen sie die Suchmaschine aus. Danach können sie die Ergebnisse aus-
werten.

Abbildung 2.2      Who stole my pictures?”

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„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

2.3   TinEye Plugin für Browser

Das Plug-In einfach für den jeweiligen Browser herunterladen (www.tineye.com) und instal-
lieren. Ein Rechtsklick auf das zu suchende Bild öffnet ein Auswahlfenster. Dort wählen sie
TinEye aus. Danach können sie die Ergebnisse auswerten.
Leider bietet TinEye nur eine limitierte Anzahl von kostenlosen Suchvorgängen und ist auch
nicht ganz so erfolgreich in der Suche wie Google

Abbildung 2.3      TinEye Ergebnisseite

2.4   Bildsuche bei Facebook Freunden mit Bing

Damit behält man den Überblick bei Facebook.
http://blogs.bing.com/search/2012/08/30/search-and-browse-your-facebook-friends-photos-on-
bing-2

                                Seite 14   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

3     Fundorte speichern und Daten sichern

Sie haben wahrscheinlich einige weitere ungenehmigte Verwendungen ihrer Bilder entdeckt.
Diese Sucherergebnisse (die URL, Webadresse) speichern sie am besten in einem Worddo-
kument oder im Browser unter Favoriten, damit sie für die weitere Bearbeitung schnell greif-
bar sind. Das weitere Vorgehen sieht so aus:

3.1   Den rechtlich Verantwortlichen herausfinden

Entweder steht dieser im Impressum, oder im Kontakt, bei den Jobangeboten oder an ande-
rer Stelle auf der Webseite – oder gar nicht. Dann hilft ein Blick auf folgende Webseiten:

www.betterwhois.com für alle .com .net, .org, .info und .biz Adressen

www.denic.de für alle .de Adressen

Hier geben sie die Domain des Fundortes ein und erhalten wahrscheinlich einen Namen und
eine Adresse des Verantwortlichen.

Ein praktisches Werkzeug dürfte auch DomainHostingView für Windows sein.
Hier werden verschiedene DNS und WHOIS Abfragen gesammelt und als HTML Übersicht in
ihrem Browser dargestellt. Diese Übersicht enthält dann die Hosting Company oder das Data
Center das den Web Server hosted, den Mail Server, den Domain Name Server (DNS) der
gesuchten Domain, das Datum für Ersterstellung/Änderung/Ablaufdatum der Domain, Domai-
ninhaber, Domain Registrar, und weitere Informationen.

www.nirsoft.net/utils/domain_hosting _view.html

Oft kann man auch mit einer E-Mail mit einer harmlosen Frage an die Adresse herankom-
men. Kriminalistisches Gespür kann hilfreich sein.

Das soll hier für die ersten Schritte erst einmal reichen.

                                             Wichtig
Können sie den rechtlich Verantwortlichen so nicht ermitteln, müssen sie selbst entscheiden,
wie viel Arbeit sie in die weitere Ermittlung stecken und ob sich der Aufwand lohnt. Auch die
evtl. Zahlungs-(un)fähigkeit des Kunden kann hier vielleicht schon bewertet werden.

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3.2   Beweissicherung

Um den Nachweis der illegalen Verwendung in einem vielleicht folgenden Gerichtsverfahren
führen zu können, müssen sie Bildschirmfotos (Screenshots) von der Webseite anfertigen.
Diese Bildschirmfotos müssen möglichst den ganzen Bildschirm zeigen, die Webadresse
muss unbedingt zu sehen sein und sie sollten vorher ihre Favoritenleiste und evtl. Suchtexte
ausblenden, um ihre Privatsphäre zu schützen.
Diese Bildschirmfotos gehen später durch viele Hände!

Auch wenn die Seite größer als der Bildschirm ist, können sie die Beweissicherung als voll-
ständigen Screenshot durchführen wenn sie die Seite vollständig markieren (STRG A), dru-
cken auswählen und dann als .pdf speichern.

Fertigen sie Bildschirmfotos nicht nur von der Seite mit ihrem Foto an, sondern auch von der
Impressum-Seite, Seiten mit evtl. gewerblichem Inhalt und vielleicht vorhandenen Werbeein-
blendungen (als Nachweis, dass mit der Seite Geld verdient wird).

Suchen sie nach einem Urhebervermerk für ihr Foto (WICHTIG!). Falls der fehlt, können sie
einen Zuschlag von 100 % auf das Honorar fordern.

                                         Hinweis
Der Zuschlag kann jedoch vom Gericht abgelehnt werden und hat damit nur den Streitwert
erhöht. Der Grund kann beispielsweise die Verwendung in der Werbung sein. Bei Fotos in
der Werbung ist es branchenüblich, keine Namensnennung zu verlangen, da sich dies ja
auch in der höheren Vergütung widerspiegelt.

Im Zweifelsfall fertigen sie je ein Bildschirmfoto von jeder Seite dieses Webauftritts an. Zu-
sätzlich können sie mit dem Firefox-Browser unter Datei/Seite speichern die ganze Website
herunterladen und sichern. Lassen sie mindestens einen unabhängigen Zeugen eben-
falls diese Bildschirmfotos machen. Das kann ein Freund von ihnen sein oder, bei grö-
ßeren Fällen, ist hier ein Notar sinnvoll. Dieser Notar darf aber nicht als ihr Anwalt in diesem
Prozess arbeiten! Er ist ein Zeuge.

Stellen sie die Nutzungsdauer ihres Fotos fest. Ab wann wurde das Bild auf der Seite ge-
nutzt? Hier hilft manchmal die Wayback Machine: www.archive.org. Dort sind viele Webseiten
indiziert und archiviert und mit etwas Glück finden sie so heraus, ab wann ihr Bild minde-
stens genutzt wurde. Auch hier müssen sie Bildschirmfotos von den Suchergebnissen anfer-
tigen.
Evtl. finden sie auch Hinweise darauf, wann das Bild eingestellt wurde, direkt auf der Web-
seite. Wenn ja, fertigen sie davon Bildschirmfotos an.
Suchen sie sich ihre Originalbilder heraus.
Legen sie einen Ordner für jeden einzelnen Fall an.

                                 Seite 16   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

Hier noch einmal das Ganze in Kurzform:

       . Ordner und Unterordner (z.B. Schriftverkehr, Bildschirmfotos, Originalbilder
          Downloadseite) anlegen.
       2. Bildschirmfotos anfertigen.
       . Bildschirmfotos durch einen Zeugen anfertigen lassen.
       4. Bildschirmfotos im Originalformat lassen und auf keinen Fall irgendwie bearbeiten.
          Das sind Beweismittel!!!!
       5. Dauer der Bildnutzung feststellen.
       6. Originalbilder zum Nachweis der Urheberschaft bereitlegen.
       7. Bei Digitalfotos möglichst RAW Dateien oder die größte nicht interpolierte Datei
          die sie davon besitzen. Bei Analogbildern die Originaldias oder Originalnegative.

3.3    Picpick, der kleine Helfer für Bildschirmfotos

Dieses kleine Tool für Windows hat viele Funktionen und erleichtert auch die Erstellung von
Bildschirmfotos.

www.picpick.org/en/features

3.4    EXIF Viewer, Browser Plug-in

Der EXIF Viewer ist ein unentbehrliches Werkzeug um zu prüfen, aus welcher Quelle ein
Bild stammt (z.B. von einem Partner oder einer Agentur). Fehlen diese Angaben, ist die
Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Bild nicht ordentlich lizenziert wurde.

https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/exif-viewer

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„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

4     Rechnung schreiben

                                          Hinweis
       •   Bevor sie eine Rechnung schreiben, stellen Sie sicher, dass es sich tatsächlich
           um ihr Bild handelt, zu 100 %.
       •   Wenn Sie dieses Bild auch über Partner oder Agenturen vertreiben, stellen Sie
           sicher, dass nicht diese Partner oder Agenturen das Bild an den Kunden verkauft
           haben. Können sie das nicht über ihre Partner oder Agenturen klären, fragen sie
           beim potentiellen Rechteverletzer höflich nach dem Lizenzvertrag. Kann er den
           nicht vorlegen, können sie ihm die Rechnung stellen.
       •   Wenn Sie nach MFM , den Honorarempfehlungen der Mittelstands-gemeinschaft
           Foto-Marketing, abrechnen wollen (gilt nur für Berufsfotografen), stellen Sie
           sicher, dass kein billigeres Angebot bei einem ihrer Partner oder Agenturen im
           Internet steht. Sonst wird zu diesem Preis abgerechnet. Der Rechteverletzer kann
           nämlich jetzt plötzlich mit dem Internet umgehen und findet jedes günstigere
           Angebot.

Schreiben sie dem Rechteverletzer eine Rechnung mit Zahlungsziel.
Ich persönlich gehe in solchen Fällen stur nach MFM vor. Das ist auch die Basis, an der sich
die Gerichte orientieren.
Erhältlich ist die Liste hier:
www.bvpa.org/index.php?option=com_content&view=article&id=62&Itemid=60

Vergessen sie nicht 100 % Honorarzuschlag für eine unterlassene Urhebernennung, falls
das der Fall ist.

Ich gestalte in solchen Fällen meine Rechnung so, dass es eindeutig ist um welche Bilder es
geht, wie sie beim Rechteverletzer heißen und wie bei mir. Eine kleine Tabelle mit den einge-
druckten Miniaturbildern ist hier auch sehr übersichtlich.
Jetzt können sie erst einmal bis zum Zahlungsziel abwarten.

Hier einige Mustertexte:

Sehr geehrter Herr xxxx,

wir mussten feststellen, dass Sie ein urheberrechtlich geschütztes Bild von uns mit dem Titel
„XXXXX“ meiner Werkserie|Reportage auf nachfolgenden Webseiten www. XXXX .de seit
20xx unberechtigt nutzen, ohne dafür von uns eine rechtmäßige Lizenz erworben zu haben.

Wir haben die Nutzungen des genannten Fotos auf den von Ihnen publizierten Webseiten
gesichert. Ein mögliches Löschen des Bildes von Ihren Internetseiten befreit Sie nicht von
unseren Forderungen.

In der Anlage erhalten Sie eine Rechnung.

Wir haben die Zahlung bis zum xx.xx.20xx vorgemerkt. Andernfalls werden wir die Angele-
genheit unverzüglich ohne Mahnung unserem Anwalt übergeben.

                                Seite 18   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

Ferner fordern wir Sie mit diesem Schreiben auf, uns eine Medienaufstellung über den vollen
Umfang der Nutzung unserer Bilder zu kommen zu lassen. Sie sind rechtlich dazu verpflich-
tet mit der Medienaufstellung den Nutzungsumfang aufzuklären. Bitte benennen Sie uns
hierfür:
1. Nutzungsart / 2. Nutzungsdauer / 3. Nutzungsland / 4. Konkrete Nutzungsmedien (wo
überall genutzt)
Sollten Sie das Bild oder unsere Bilder anderweitig für Reklame, Broschüren oder Sonstiges
benutzt haben, gilt das gleiche. Das heißt für alle von Ihnen durchgeführten Nutzungen un-
serer Fotos ist eine Medienaufstellung erforderlich.

Sehr geehrter Herr xxxx,

eine Entschuldigung ersetzt nicht das mir durch Ihre Nutzung auf www. XXXXX .de zuste-
hende Veröffentlichungshonorar. Sie können ja auch nicht in einem Laden einkaufen gehen
ohne zu bezahlen. In meiner Forderung über xxxx Euro berechne ich lediglich die Lizenzen,
die Ihnen auch bei vorheriger Anfrage berechnet worden wären. Sie müssen also lediglich
das bezahlen, was jeder andere Nutzer auch bezahlt. Insofern habe ich die Rechnung schon
moderat ausfallen lassen. Auch von einer Abmahngebühr, wie sie üblicherweise bei Rechts-
anwälten entsteht, die die Forderungen deutlich erhöht, habe ich abgesehen. Bitte nehmen
Sie zur Kenntnis, dass jeder neue administrative Akt mit Kosten verbunden ist. Ich erwarte
daher den Zahlungseingang bis zum xx.x.20xx und werde andernfalls die Angelegenheit bei
für Sie deutlich höheren Kosten sofort meinem Anwalt übergeben.

Sehr geehrter Herr xxxx,

Als ich letzte Woche mal wieder im Internet gesurft habe, fand ich ihre sehr ansprechende
Homepage für das Landhaus xxxx. Besonders gefreut hat mich, dass ihnen meine Bilder der
Heißluftballone von xxxx aus dem Jahr 2005 so gut gefallen haben. So gut, dass sie damit
Werbung für die Vermietung ihres Landhauses machen. Weniger gut hat mir gefallen, dass
sie wohl vergessen haben mich über die Verwendung der Bilder zu informieren und mit mir
einen entsprechenden Lizenzvertrag zu schließen. Das möchte ich jetzt nachholen, damit
sie und ich in einem rechtlich einwandfreien Verhältnis die Verwendung der Bilder geregelt
haben. Ich bitte sie daher die beigelegte Rechnung innerhalb einer Woche zu begleichen.
Falls Sie die Bilder darüber hinaus weiterverwenden möchten, können wir dafür einen neuen
Lizenzvertrag abschließen.

                               Seite 19   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

Rechnungsbeispiel:

Für ihre Internetseite: www. xxxxxx. de/ und die Verwendung meiner Bilder darauf sind ge-
mäß MFM 2012 folgende Honorare nachträglich zu entrichten:
Startseite: 2 Bilddateien Heißluftballon
Seite Highlights: 3 Bilddateien Heißluftballon

 Ihre Bildnummer      Bildnummer              Größe/Position              Preis/Jahr
                                                                          Nutzungsdauer in
                                                                          Euro
 B5g.jpg              Ballon-031.jpg          400x300 px /                465,-
                                              Startseite/
                                              Popup

Verwendungszweck:
Werbung Online auf zwei kommerziellen Homepages.
Zeitdauer der Verwendung: geschätzt 7 Jahre, seit maximal 2005 (Erstveröffentlichung der
Bilder).
Für die fehlende Autorennennung ist der marktübliche Zuschlag von 100% zu zahlen.

                               Seite 20   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

4.1   Anwalt einschalten

Sie werden in den wenigsten Fällen ohne Anwalt auskommen. Es wird gelogen, dass sich die
Balken biegen, selbst noch vor Gericht.
Sie benötigen einen Anwalt für Urheberrecht. Hier kann ihnen die örtliche Anwaltskammer
oder eine Internetrecherche weiterhelfen.
Persönliche und gute Erfahrung habe ich mit folgenden Kanzleien gemacht.
Diese Anwälte haben mich gut beraten und vertreten:

Deutschland

      UNVERZAGT VON HAVE
      Partnerschaft von Rechtsanwälten
      Rothenbaumchaussee 43
      Rechtsanwälte
      D-20148 Hamburg
      Tel.: 040 414000 0
      Fax: 040 414000 40
      Website: www.unverzagtvonhave.com
      E-Mail: hamburg@unverzagtvonhave.com

                                               Hinweis
Rechtsanwalt Hoesmann hat mich zwar noch nicht anwaltlich vertreten, hat aber freundli-
cherweise dieses Buch korrigiert und wertvolle Hinweise gegeben.
Er verfügt durch seine langjährige Tätigkeit als Berufsfotograf und als Partneranwalt des
Zentralverbands der Deutschen Berufsfotografen über umfangreiche praktische wie auch
rechtliche Erfahrung im Fotorecht. Er lehrt Urheberrecht an der FOM-Hochschule in Berlin
und vertritt bundesweit Fotografen.

      Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann
      Storkower Str. 158
      10407 Berlin
      Telefon: 030 95607 177
      Fax: 030 95607 178
      Website: www.hoesmann.eu
      E–Mail: office@Hoesmann.eu

                               Seite 21   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

United Kingdom und USA

      IPP
      Dave von IPP ist kein Rechtsanwalt. IPP macht Forderungsmanagement.
      Sehr empfehlenswert. Finanziert sich durch eine 25 prozentige Beteiligung aus den
      erlösten Forderungen.
      Intellectual Property Protection
      (trading name of IP Protection Limited)
      52 Johnson Place, 65 Walsworth Road, Hitchin SG4 9FJ
      Telefon: 0044 1462458226
      Fax: 0044 1462458226
      Mobil: 0044 7866577181
      Website: www.ipprotection.net
      E-Mail: dave@ipprotection.net

Österreich

      Rechtsanwaltskanzlei
      Dr. Josef Schartmüller
      Tragweiner Straße 52
      A-4230 Pregarten
      Österreich
      Telefon: 0043 7236 8004
      Fax: 0043 7236 3060
      Website: www.ra-pregarten.at
      E-Mail: office@ra-pregarten.at

4.2   Gericht

In vielen Fällen wird die Zahlungsbereitschaft erst durch ein Gerichtsurteil erreicht. Gehen
sie in jedem Fall diesen Weg zu Ende. Haben sie alle vorherigen Schritte beherzigt und sind
ihre Forderungen berechtigt, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen. Lassen sie
sich von ihrem Anwalt wegen des Prozesskostenrisikos beraten. Der Prozesskostenrechner
unter http://rvg.pentos.ag kann ihnen einen ersten groben Überblick geben. Freelens Mit-
glieder (www.freelens.com) haben zurzeit eine Rechtsschutzversicherung, die bis zu 3 Fälle
pro Jahr abdeckt. Bitte aber vorher den aktuellen Sachstand prüfen.

                                         Wichtig
Ihre vielleicht vorhandene private Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei Urheber-
rechtsfällen.

                                Seite 22   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

5     Fall abgeschlossen und nun?

Sie haben jetzt wahrscheinlich erfolgreich ihren ersten Fall abgeschlossen und die Aufre-
gung hat sich gelegt. Wie kann es weitergehen?

Es wird mit Sicherheit weitere Fälle geben.

Wie können Sie die mit möglichst wenig Zeitaufwand verfolgen?

Hier gibt es mehrere praktikable Lösungen. Einige Firmen haben sich darauf spezialisiert,
ihre Bilder im Internet zu finden und entgangene Honorare einzufordern. An das Schreckens-
bild Abmahnanwälte werden Sie jetzt denken.
Das muss aber nicht sein. Es gibt bessere Lösungen.
Die Kanzlei KSP und TextGuard haben zusammen ein interessantes Modell entwickelt.
Zusammen mit TextGuard, die die Bildsuche für mich machen (und das recht erfolgreich), hat
man ein Zusammenspiel aus Bildsuche und Rechteverfolgung mit automatisierten Schnitt-
stellen und somit relativ wenig eigenem zeitlichen Aufwand.

Durch Firmen wie TextGuard, PixRay usw. haben sie eine ständige Überwachung ihrer Bilder
im Internet und müssen nur noch die Rechtmäßigkeit der Verwendung beurteilen. Der Rest
geschieht fast automatisch und damit für sie mit geringem Zeitaufwand.

Im Kapitel 6 Adressliste Rechtsanwälte und Forderungsmanagement Gesellschaften und Ka-
pitel 7 Professionelle Bildsuche und Rechteverfolgung finden sie Adressen und Hinweise zu
den jeweiligen Anbietern.
Nicht zu allen Anbietern liegen mir eigene Erfahrungen vor.

                               Seite 23   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

6     Adressliste Rechtsanwälte und Forderungsmanagement
      Gesellschaften

Folgend ist eine Liste von spezialisierten Rechtsanwälten und Forderungsmanagement Ge-
sellschaften. Es gibt natürlich noch viel mehr, aber mir sind zurzeit keine weiteren bekannt
und dieses Buch soll ja auch nur für die ersten Erfahrungen eine Hilfe sein.

6.1   Deutschland

6.1.1 Forderungsmanagement Gesellschaften

      mediafinanz AG
      Weiße Breite 5
      D-49084 Osnabrück
      Telefon: 0541 20290
      Fax: 0541 2029101
      Website: www.mediafinanz.de
      E-Mail: info@mediafinanz.de

6.1.2 Rechtsanwalt mit Forderungsmanagement

      KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Kaiser-Wilhelm-Straße 40
      20355 Hamburg
      Telefon: 040 450650
      Fax: 040 344711
      Website: www.ksp.de
      E-Mail: ksp@ksp.de

6.1.3 Rechtsanwälte

      UNVERZAGT VON HAVE
      Rothenbaumchaussee 43
      Rechtsanwälte
      D-20148 Hamburg
      Telefon: 040 41400011
      Fax: 040 41400040
      Website: www.unverzagtvonhave.com
      E-Mail: hamburg@unverzagtvonhave.com

      Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann
      Storkower Str. 158
      10407 Berlin
      Telefon: 030 95607177
      Fax: 030 95607178
      Website: www.hoesmann.eu
      E–Mail: office@Hoesmann.eu

                                Seite 24   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

6.2   Ausland

6.2.1 Australien

      Allens Arthur Robinson
      Sprachen: Englisch

      126 Phillip Street
      Deutsche Bank Place, Level 28
      Sydney, New South Wales 2000
      Telefon: 00 61 2 9230 4000
      Fax: 00 61 2 9230 5333
      Website: www.allens.com.au
      E-Mail: Webformular

      Freehills
      Sprachen: Englisch

      MLC Centre, 19 Martin Place
      Sydney, New South Wales 2000
      Telefon: 00 61 2 9225 5000
      Fax: 00 61 2 9322 4000
      Website: www.herbertsmithfreehills.com/practice-areas/intellectual-property
      E–Mail: sue.gilchrist@hsf.com

6.2.2 Belgien

      MENA Chambers
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch, Französisch, Albanisch

      Boulevard Saint-Michel 50
      Brussels 1040
      Belgium
      Telefon: 0032 27370100
      Fax: 0032 27342812
      Website: www.menachambers.com
      E-mail: info@menachambers.com

                               Seite 25   Copyright Peter Weimann, 2014
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6.2.3 Brasilien

      Cuatrecasas Goncalves Pereira
      Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch

      Edificio Atrium 5
      Rua Fidêncio Ramos, 195, 14º, conj 144
      Sao Paulo 04551-010
      Telefon: 0055 1151844650
      Website: www.cuatrecasas.com/office/sao_paulo.html
      E-Mail: saopaulo@cuatrecasas.com

6.2.4 Bulgarien

      Dinova Rusev & Partners
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch

      22 Emile de Laveleye Street
      Sofia 1000
      Telefon: 00359 29434350
      Fax: 00359 29463418
      Website: www.drp-legal.com
      E-Mail: office@drp-legal.com

6.2.5 Frankreich

      Caroline Gögler
      Deutschsprachig.

      4 rue de Rome
      75008 Paris
      Telefon: 0033 144904794
      Fax: 0033 144900503
      Website: www.volta-avocats.fr
      E-Mail: caroline.goegler@volta-avocats.fr

6.2.6 Griechenland

      Charalompos F. Amoiridis Law Services
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch

      Plateia Dimokratias 1
      Thessaloniki 54629
      Telefon: 0030 2310512000
      Fax: 0030 2310501275
      Website: www.law-services.gr
      E-Mail: inquire@law-services.gr

                                Seite 26   Copyright Peter Weimann, 2014
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      Potamitisvekris
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch

      9 Neofytou Vamva str.
      10674,Athens
      Telefon: 0030 2103380000
      Fax: 0030 2103380020
      Website: www.potamitisvekris.com
      E-Mail: Webformular

6.2.7 Israel

      Heskia-Hacmun Law Firm
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Hebräisch

      Gaon House
      6 Kaufman Street
      Tel Aviv 68012
      Telefon: 00 972 3 6081122
      Fax: 00 972 3 6081123
      Website: www.hh-law.co.il
      E-Mail: main@hh-law.co.il

6.2.8 Italien

      Avvocati Buse
      Deutschsprachig, kennt den italienischen und deutschen Markt.

      Dr. Michael Buse
      Via Monte Napoleone 21
      20121 Milano
      Telefon: 0039 02795349
      Telefon: 0039 02795497
      Fax: 0039 02795548
      Website: www.buse.eu
      E-Mail: info@buse.eu

      Büro München
      Karlstraße 35
      80333 München
      Tel. +49 - 89-53889680
      Fax +49 - 89-53889681

                               Seite 27   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

     Studio Misuraca, Attorneys Firm & Associates
     Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch

     Via Monti, 8
     Milan 20123
     Telefon: 0039 0200615017
     Fax: 0039 0270050810
     Website: www.smaf-legal.com
     Website: www.smaf-legal.com/PA_intellectual_property.htm
     E-Mail: info@smaf-legal.com

6.2.9 Japan

     Davis Polk & Wardwell LLP
     Sprachen: Englisch

     Gaikokuho Jimu Bengoshi Jimusho
     Izumi Garden Tower 33F
     1-6-1 Roppongi
     Minato-ku
     Tokyo 106-6033
     Telefon: 0081 355742600
     Fax: 0081 355742625
     Website: www.davispolk.com/tokyo
     E-Mail: Webformular

     Ashurst
     Sprachen: Englisch

     Shiroyama Trust Tower, 30th Floor
     4-3-1 Toranomon
     Minato-Ku
     Tokyo 105-6030
     Telefon: 0081 354056200
     Fax: 0081 354056222
     Website: www.ashurst.com/office.aspx?id_Content=117
     E-Mail: Webformular

6.2.10 Kanada

     Dan Pollack Law
     Sprachen: Englisch

     42 Industrial Street, Suite 111
     Toronto, ON
     M4G 1Y9
     Telefon: 001 14163565292
     Website: www.danpollacklaw.com
     E-Mail: dan@danpollacklaw.com

                              Seite 28   Copyright Peter Weimann, 2014
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

6.2.11 Litauen

      William Hough & Partners
      Sprachen: Englisch

      Baznicas iela 45-6
      Riga LV-1010
      Telefon: 00371 67315396
      Fax: 00371 67315434
      Website: www.hough-partners.com
      E-Mail: latvia@hough-partners.com

      Lideika, Petrauskas, Valiunas ir partneriai LAWIN
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Litauisch

      Jogailos 9
      Vilnius, LT-01116,
      Telefon: 00370 52681888
      Fax: 00370 52125591
      Website: www.lawin.com/en
      E-Mail: vilnius@lawin.lt

6.2.12 Neuseeland

      Henry Hughes Attorney at Law
      Sprachen: Englisch

      Level 9
      109 - 125 Willis Street
      Wellington 6011
      Telefon: 0064 43816050
      Fax: 0064 43816051
      Website: www.henryhughes.co.nz
      E-Mail: hh@henryhughes.co.nz

      Minter Ellison Rudd Watts
      Sprachen: Englisch

      Lumley Centre 88 Shortland St
      Auckland 1010
      Telefon: 0064 93539700 or 0800862774
      Fax: 0064 93539701
      Website: www.minterellison.co.nz
      E-Mail: Website.Enquiries@minterellison.co.nz

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6.2.13 Niederlande

      Blenheim
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch, Holländisch, Französisch

      Westerdoksdijk 40
      Amsterdam 1013 AE
      Netherlands
      Telefon: 0031 205210100
      Fax: 0031 205210101
      Website: www.blenheim.nl
      E-Mail: mail@blenheim.nl

6.2.14 Österreich

      Rechtsanwaltskanzlei Dr. Josef Schartmüller
      Tragweiner Straße 52
      A-4230 Pregarten
      Telefon: 0043 72368004
      Fax: 0043 72363060
      Website: www.ra-pregarten.at
      E-Mail: office@ra-pregarten.at

      Schuppich Sporn & Winischhofer
      Falkestrasse 6
      Vienna A-1010
      Telefon: 0043 15124799
      Fax: 0043 15134064
      Website: www.falke.at
      E-Mail: falke@falke.at

6.2.15 Polen

      CGO Legal Counseling
      Sprachen: Deutsch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Polnisch.

      Lakowa 3/5
      Building 14, Office 31
      Lodz 90-562
      Telefon: 0048 426636503
      Website: www.en.cgolegal.pl
      E-Mail: office@cgolegal.pl

                               Seite 30   Copyright Peter Weimann, 2014
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6.2.16 Portugal

      ABBC -Sociedade de Advogados RL
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch

      Largo São Carlos, nº3
      Lisbon 1200-410
      Telefon: 00351 213583620
      Fax: 00351 213159434
      Website: www.abbc.pt/en
      E-Mail: abbc@abbc.pt

      A.M. Pereira, Sáragga Leal, Oliveira Martins,
      Júdice e Associados Main Office
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch

      Avenida da Liberdade, nº 224
      Edifício Eurolex
      Lisbon 1250-148
      Telefon: 00351 213197300
      Fax: 00351 213197400
      Website: www.plmj.com/de
      E-Mail: Webformular

6.2.17 Rumänien

      Anghel Stabb & Partners
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch

      Str. Dr. Petre Herescu 15 Et. 1
      Sector 5
      Bucharest
      Telefon: 0040 214104885
      Fax: 0040 214102371
      Website: www.stabblaw.com
      E-Mail: info@stabblaw.com

      Vernon David Law Firm
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Italienisch, Russisch,
      Spanisch

      6 Fagaras Street
      Sector 1
      Bucharest 010898
      Telefon: 0040 213115654
      Fax: 0040 213115650
      Website: www.vdalegal.com
      E-Mail: Webformular

                               Seite 31   Copyright Peter Weimann, 2014
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6.2.18 Russland

      DS Law
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch

      3-rd Floor, 8, the 3rd Kadashevsky Lane
      Moscow 115035
      Telefon: 007 4956498474
      Fax: 007 4956498474
      Website: www.ds-law.ru/en/
      E-Mail: welcome@ds-law.ru

      Andreas Neocleous & Co LLC
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch

      Perevedenovskiy per., 13
      Building 21
      Moscow 105082
      Telefon: 007 4959338703
      Fax: 007 4954118504
      Website: www.neocleous.com
      E-Mail: russia@neocleous.com

6.2.19 Saudi Arabien

      Levant Law Practice
      Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch

      Futuro Tower, Al Mather Street
      4th Floor, Suite 402
      Riyadh 11351
      Telefon: 00966 14034042
      Fax: 00966 14034880
      Website: www.levantlp.com
      E-Mail: Webformular

      The Law Office of Bander Bin Abdullah Alnogaithan
      Sprachen: Englisch, Arabisch

      Ciricon Bulding #14, 5th Floor, Office 505
      6675 Olaya Street
      Riyadh 12241-2628
      Telefon: 00966 114160808
      Fax: 00966 114160909
      Website: www.alnogaithan.com
      E-Mail: info@alnogaithan.com

                               Seite 32   Copyright Peter Weimann, 2014
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6.2.20 Schweiz

                                           Hinweis
Für Rechnungen an Geschäftskunden bedarf es eines Handelsregisterauszugs als Nachweis
für das Finanzamt, dass es dieses Unternehmen tatsächlich gibt.
Dazu kann man hier fündig werden:
Website: www.hra.zh.ch/internet/justiz_inneres/hra/de/firmensuche.html

      Regula Bähler
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Schwedisch, Norwegisch

      Oberdorfstrasse 19
      Postfach 714,
      CH-8024 Zürich
      Telefon: 0041 442605353
      Fax: 0041 442605352
      Website: www.creativelaw.ch
      E-Mail: r.baehler@creativelaw.ch

6.2.21 Serbien

      ALG Consulting Ltd.
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Serbisch, Slovenisch, Kroatisch

      GTC office complex
      Vladimira Popovica, Novi Beograd
      Belgrade 11000
      Telefon: 00386 31411488
      Fax: 00386 31411488
      Website: www.alg.si
      E-Mail: legal@alg.si

6.2.22 Spanien

      Piñera del Olmo
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Portugiesisch, Holländisch

      Roger de Lluria 116, 4-1
      Barcelona 08037
      Telefon: 0034 935143997
      Fax: 0034 931270766
      Website: www.pineradelolmo.com
      E-Mail: info@pineradelolmo.com

                              Seite 33   Copyright Peter Weimann, 2014
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6.2.23 Türkei

      Sari & Kilic Attorneys at Law
      Sprachen: Deutsch, Türkisch, Englisch, Russisch.

      EGS Business Park Bloklari B3 Blok K:4 No:187
      Havalimani Kavsagi Yesilkoy
      Istanbul 34149
      Telefon: 0090 2124657950
      Fax: 0090 2124657919
      Website: www.sarikilic.com
      E-Mail: info@sarikilic.com

6.2.24 Ukraine

      Aleksey Pukha & Partners
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch

      of. 416, 21 Patrisa Lymumby st., 4th Floor
      Kiev 01042
      Telefon: 00380 445283094
      Fax: 00380 445283054
      Website: www.puhaipartnery.com.ua/en
      E-Mail: info@pineradelolmo.com

      Volkov & Partners
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Ukrainisch

      8 Illinska Street, Illinsky Business Centre
      3rd Entrance, 4th Floor
      Kiev 04070
      Telefon: 00380 442070270
      Fax: 00380 442070272
      Website: www.volkovpartners.com/s/en
      E-Mail: office@volkovpartners.com

6.2.25 Ungarn

      Jalsovszky Law Firm
      Sprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch

      Csörsz utca 41.
      Budapest 1124
      Telefon: 0036 18892800
      Fax: 0036 18867899
      Website: www.jalsovszky.com
      E-Mail: office@jalsovszky.com

                                Seite 34   Copyright Peter Weimann, 2014
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     Süle Law Firm
     Sprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch

     Frankel Leo ut 84
     Budapest H-1023
     Telefon: 003630 9904112
     Fax: 00361 7001877
     Website: www.sulelaw.com
     E-Mail: budapest@sulelaw.com

6.2.26 United Kingdom

     IPP , Intellectual Property Protection
     (trading name of IP Protection Limited)

     Dave Tyler von IPP ist kein Rechtsanwalt. IPP macht Forderungsmanagement.
     Sehr empfehlenswert. Finanziert sich durch eine 25 prozentige Beteiligung aus den
     erlösten Forderungen.

     52 Johnson Place, 65 Walsworth Road,
     Hitchin SG4 9FJ
     Telefon: 00441462458226
     Fax: 0044 1462458226
     Mobil: 0044 7866577181
     Website: www.ipprotection.net
     E-Mail: dave@ipprotection.net

     The Thomas Higgins Partnership.
     Solicitors Lloyds Chambers
     19-21 Seaview Road
     Wallasey CH45 4TH
     Telefon: 0044 1516308006
     Fax: 0044 1516308005
     Website: www.thomashiggins.com
     E-Mail: Webformular

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„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

6.2.27 USA

     Law Office of Carolyn E. Wright, LLC
     Sprachen: Englisch

     West Coast (Main Office):
     PO Box 430
     Glenbrook, NV 89413-0440

     East Coast:
     PO Box 250208
     Atlanta, GA 30325
     Website: www.photoattorney.com
     E-Mail: photoattorney@gmail.com

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7     Professionelle Bildsuche und Rechteverfolgung

Hier finden sie Firmen und Suchsysteme, die ihnen die Einzelarbeit der Bildsuche und
Rechteverfolgung abnehmen können. Für alle, die ihre ersten Erfahrungen gemacht haben
und nicht allzu viel eigene Zeit an die Rechteverletzer verschwenden wollen. Der Service ko-
stet zwar etwas, kann sich aber durchaus rechnen.

7.1   TextGuard

Bisheriger Schwerpunkt war die Suche nach Textplagiaten. TextGuard bietet aber seit einiger
Zeit auch eine sehr gute Bildsuche an.
Vollservice: Suchen, Forderungsmanagement in Verbindung mit Partnern KSP und EOS.
Sehr gut organisierter Dienstleister mit unterschiedlichen Services. Weltweite Recherche mit
hervorragenden Suchergebnissen, sehr gute und größtenteils automatisierte Beweissiche-
rung. TextGuard hat das Modell „ohne Abmahnung“ mit KSP entwickelt. TextGuard ist inter-
national mit eigener Software und eigenen Servern tätig.
Finanziert sich aus den erzielten Honoraren. Je nach Arbeitsteilung zwischen Fotograf und
TextGuard erhält TextGuard einen unterschiedlich hohen Anteil an den erzielten Honoraren.

      TextGuard
      Lernhaus GmbH
      Wilhelmistr. 8
      22605 Hamburg
      Geschäftsführer: Claus-Michael Gerigk
      Telefon: 040 303033
      Website: www.TextGuard.de
      E-Mail: Info@TextGuard.de

arbeitet mit:

      KG EOS Holding GmbH & Co
      Steindamm 71
      20099 Hamburg
      Telefon: 040 25328657
      Fax: 040 25328658
      Website: www.eos-solutions.com
      E-Mail: info@eos-solutions.com

und

      KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Kaiser-Wilhelm-Straße 40
      20355 Hamburg
      Telefon: 040 450650
      Fax 040 344711
      Website: www.ksp.de
      E-Mail: ksp@ksp.de

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7.2   pixray

Vollservice. Bildsuche, kostenpflichtig mit verschiedenen Preismodellen. Volumenbasiert und
auf Erfolgsbasis. Kooperiert mit verschiedenen Partnern für anwaltliche Vertretung und For-
derungsmanagement. Sucht und fordert in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

      August-Bebel-Str. 27
      D-14482 Potsdam
      Telefon: 0331 28838000
      Telefon: 0331 28838099
      Website: www.pixray.com
      E-Mail: info@pixray.com

7.3   PicScout Corporate Offices

Vollservice: Suchen, DMCA Takedown Notice, Forderungsmanagement.

      Israel Office
      89 Medinat Hayehudim St.
      PO Box 12611
      Herzliya 46766
      Telefon: 00972 99548005
      Fax: 00972 9954-8006
      Website: www.picscout.com
      E-Mail: Webformular

7.4   Pixtacy

Eigentlich eine Online Bildagentursoftware, die sich durch die direkte Verlinkung von Bildern
zur Google Bildersuche hervorhebt. Sehr empfehlenswert, da man sich etliche Mausklicks
bei der Suche spart.
Seit kurzem gibt es eine Schnittstelle, um den gesamten Bildbestand zu TextGuard zu über-
tragen und ständig überwachen zu lassen.

      Contrescarpe 8c
      28203 Bremen

      Geschäftsführung: Martin Wandelt
      Telefon: 0421 9587445
      Website: www.pixtacy.de
      E-Mail: kontakt@pixtacy.de

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7.5   Photopatrol

Existiert nicht mehr. Der Domainname wurde von Pixray übernommen.

Der Geschäftsführer Sven Friedrichs führt jetzt ein neues, ähnliches Unternehmen (mit hof-
fentlich besseren Suchergebnissen als bei Photopatrol).

      cpa Copyright-Alliance GmbH
      Mittelweg 143
      20148 Hamburg

      Telefon: 040 411335801
      Website: www.copyright-alliance.com
      E-Mail: info@copyright-alliance.com

      Sitz der Gesellschaft: Hamburg
      Amtsgericht Hamburg: HRB 122049
      Geschäftsführer: Barbara Bliefert, Sven Friedrichs

7.6   imagerights

Vollservice: Suchen, DMCA Takedown Notice, Forderungsmanagement.

      ImageRights International, Inc.
      One Broadway, 14th Floor
      Cambridge, MA 02142
      USA
      Main Corporate:
      Telefon: 001 6175051572
      Customer Support
      Telefon: 001 6175051572
      Website: www.imagerights.com
      E-Mail: Webformular

7.7   trackmypix

Bildsuche, gering kostenpflichtig, maximal 100 Bilder.
Geeignet für Amateurfotografen. „Der kleine Bruder“ von Pixray.
Nutzt dieselbe Suchtechnik.

Siehe auch Kapitel 7.2

      August-Bebel-Str. 27
      D-14482 Potsdam

      Telefon: 0331 28838000
      Telefon: 0331 28838099
      Website: www.pixray.com
      E-Mail: kontakt@pixtacy.de

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7.8    dmca

Vollservice: Suchen, DMCA Takedown Notice, Forderungsmanagement.

Website: www.dmca.com

7.9    FixProtect

Eine kostenlose Bildsuchmaschine, aber ohne angeschlossenes Rechtsverfolgungssystem.
Bilder werden über Webadressen und einen Schutzkode verfolgt.

Frank Weyermann, die datenwerkstatt
Hindenburgstrasse 163
73730 Esslingen
Telefon: 0711 6070068
Fax 0711 6070067
Website: www.fixprotect.de
E-Mail: frank.weyermann@die-datenwerkstatt.de

7.10   Weitere

Geben sie in einer Suchmaschine den Suchbegriff debt collection und das Land z.B. spain,
italy usw. ein. Suchen sie in den Ergebnissen nach einem geeigneten Partner für das Eintrei-
ben ihrer Forderungen.

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8     Bilder in den USA amtlich registrieren

Ist zur Wahrung der Rechte sinnvoll. Erst nach Registrierung der Bilder haben sie in den
USA ihr >Copyright
„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

12    Historie einer Website prüfen

Sehr hilfreiches Werkzeug, um die Nutzungsdauer bei einer nicht genehmigten Verwendung
festzustellen. Es finden sich leider nicht alle Websites dort.

Website: www.archive.org

13    Verfolgung durch Kameraseriennummer

Ein ziemlich sinnloser Ansatz, da viele EXIF Daten gelöscht werden. Gehen spätestens beim
„Speichern für Web“ verloren. Eigentlich gedacht um gestohlene Kameras wiederzufinden
aber für eine Bildsuche ebenso brauchbar, wenn die Daten noch im Bild gespeichert sind.

Website: www.cameratrace.com

Website: www.stolencamerafinder.com

14    Nutzungsrechte an Anwälte verkaufen

Ein, für mich zumindest, sehr fragwürdiges Geschäftsmodell. Das fördert nur die Abmahn-
welle, ohne dass auf der Gegenseite auch nur Ansatzweise Verständnis für Honorarforde-
rungen entsteht. Außerdem wird der Autor mit einem Bruchteil des angemessenen Honorars
abgespeist. Dafür ist es kostenrisikofrei.

www.bilderdiebstahl.de

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„Bilderklau – Das Erste Hilfe Buch“

15     Infoquellen

15.1 Allgemeine Infos zum Fotorecht

Website: www.fotocommunity.de/info/Fotorecht

Website: www.rechtambild.de

Website: www.fotorecht.de

Website: www.law-blog.de/category/fotorecht

Website: http://irights.info

Website: www.frag-einen-anwalt.de

15.2 Vom Bundesjustizministerium

Website: www.gesetze-im-internet.de

15.3 Vom juristischen Informationsdienst – Gerichtsentscheidungen

Website: www.dejure.org

15.4 Prozesskostenrechner

Website: http://rvg.pentos.ag

15.5 Informationen Namensnennungsrecht, Urheberrecht

Sehr gute und strukturierte Informationen

Website: www.hoesmann.eu/faq-namensnennungsrecht

Website: www.hoesmann.eu/urheberrecht-faq

15.6 Copyright for Clients

Gute Erklärung für Kunden.

Website: http://www.the-aop.org/information/copyright-4-clients/overview

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15.7 Nützliche Informationen zum Urheberrecht und zur Lizenzierung von Bild-
material

Website: www.stockphotorights.de

15.8 Infos von ver.di, mediafon.net

Website:
www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=50b4fe8263e7e&id=40e02797753d6

16    Sonstiges

       •   Eine Klage in Europa ist generell auch von Deutschland aus möglich. Es gibt
           die Möglichkeit über einen Korrespondenzanwalt am Wohnort des Beklagten vor
           Gericht zu gehen.
       •   Infos zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen (bis 2000,-€):

Website:
www.europa.eu/legislation_summaries/consumers/protection_of_consumers/l16028_de.htm

Zitat der Webseite:

„Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll einen besseren Rechtsschutz
ermöglichen, indem die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten in Zivil- und Han-
delssachen erleichtert wird und die Kosten solcher Verfahren gesenkt werden. Der Streitwert
der Klage darf ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zustän-
digen Gericht 2000 EUR nicht überschreiten. Ein im Rahmen dieses Verfahrens ergangenes
Urteil wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Voll-
streckbarerklärung bedarf. Das Verfahren ist fakultativ und stellt eine zusätzliche Alternative
zu den im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehenen Möglichkeiten dar. Es gilt ab dem 1. Ja-
nuar 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks.“

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