Bildungszielplanung 2021 - Bundesagentur für Arbeit

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Bildungszielplanung 2021 - Bundesagentur für Arbeit
12/2020

Bildungszielplanung 2021

Bildungszielplanung 2021 der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal
inklusive Jobcenter Remscheid
Bildungszielplanung 2021 - Bundesagentur für Arbeit
Impressum

Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal
Die FbW-Koordinatoren
Lutz-Peter Siegemund
Sarah Connerth
Dr. Klaus Kahnert
Bildungszielplanung 2021 - Bundesagentur für Arbeit
12/2020

Bildungszielplanung 2021

Inhaltsverzeichnis

1         Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal.................................. 5
    1.1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 5
    1.2 Grundsätze zur Corona-Pandemie................................................................................................. 5
    1.3 Planung der Bereiche ..................................................................................................................... 6
          1.3.1        Produzierendes Gewerbe und                     Handwerk ..................................................................... 6
          1.3.2        Techniker/in, Ingenieur/in, technische/r Zeichner/in / IT ................................................ 6
          1.3.3        Kaufmännische Fach- und Hilfskräfte .............................................................................. 7
          1.3.4        Gesundheits- und Pflegeberufe ....................................................................................... 7
          1.3.5        Verkehr / Berufskraftfahrer/in ........................................................................................... 9
          1.3.6        Lager / Logistik / Staplerfahrer/in ................................................................................... 10
          1.3.7        Schutz und Sicherheit .................................................................................................... 10
          1.3.8        Sonstige Berufsgruppen ................................................................................................ 12
          1.3.9        Förderübersicht .............................................................................................................. 13
    1.4 Besondere Regelungen ................................................................................................................ 14
    1.5 Qualifizierungschancengesetz /                       Beschäftigtenqualifizierung .................................................. 15
2         Bildungszielplanung 2021 Jobcenter Remscheid ....................................................... 18
    2.1 Vorbemerkungen .......................................................................................................................... 18
    2.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) .......................................................................... 18
    2.3 Maßnahmen bei einem Träger (§ 45 SGB III) .............................................................................. 20
Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

1 Bildungszielplanung 2021
Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal
1.1 Vorbemerkungen
   Sehr geehrte Damen und Herren,

   die Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Solingen - Wuppertal steht unter
   besonderen Vorzeichen. Zum einen hat die Pandemie im abgelaufenen Jahr zu
   überwiegend vorübergehenden Beeinträchtigungen im Maßnahmebetrieb ge-
   führt und zum anderen haben sich bereits laufende Strukturprozesse verstärkt
   und beschleunigt.
   Die Fachkräftebedarfe im Zuge der digitalen Tranformation sind unverändert vi-
   rulent. Die sich durch die Pandemie beschleunigende Digitalisierung des Alltags
   wie der Arbeitswelt verstärken den Druck auf adäquate Befähigungen und Qua-
   lifikationen. Die Beschäftigungschancen an - und ungelernter Arbeitnehmerin-
   nen und Arbeitnehmer sind weiter gesunken.
   In dieser Konsequenz hat die Agentur für Arbeit Solingen - Wuppertal ihre Wei-
   terbildungsplanung für 2021 noch einmal ausgeweitet und inhaltlich weiterent-
   wickelt. Ziel ist es, jedem bzw. jedem nicht hinreichend qualifizierten Kunden
   bzw. Kundin ein passendes Weiterbildungsangebot zu machen.
   Ich wünsche uns trotz aller erwartbarer Widrigkeiten ein erfolgreiches Weiterbil-
   dungsjahr 2021.
   Mit freundlichen Grüßen
   Martin Klebe

1.2 Grundsätze zur Corona-Pandemie
   Mit der Corona-Pandemie erlebte Deutschland etwas bisher noch nicht Dage-
   wesenes. Einschränkungen in vielen Bereichen und neue Regeln bestimmen
   seit März 2020 unseren Alltag. Viele dieser Änderungen und Einschränkungen
   werden uns auch im Jahr 2021 bleiben und oder sogar noch hinzukommen.
   Dennoch arbeitet die Arbeitsagentur gemeinsam mit den Weiterbildungsträgern
   hart daran unsere Aufgaben bestmöglich zu erfüllen und im Bereich der Förde-
   rung und Qualifizierung einen geregelten Ablauf zu gewährleisten.
   Richtlinie dafür sind unter anderem die Corona-Schutzverordnungen des Lan-
   des NRW aber auch interne Regelungen zu Abläufen und zum Schutz von Kun-
   den*innen und Mitarbeiter*innen. Deren Gesundheit hat bei allen Überlegungen
   und Entscheidungen immer oberste Priorität. Wir nehmen Sorgen, Ängste und
   Einwände von Kunden*innen sehr ernst und versuchen entsprechende Lösun-
   gen mit Weiterbildungsträgern zu finden. Wir bitten Sie als Teilnehmer oder als

| 18. März 2021 | © Bundesagentur für Arbeit                                               5
Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

                Weiterbildungsträger, uns anzusprechen, um Ihnen schnellstens helfen zu kön-
                nen.

            1.3 Planung der Bereiche
                1.3.1 Produzierendes Gewerbe und
                       Handwerk
                Der Arbeitsmarkt in diesem Bereich zeigt sich sehr unterschiedlich. Es werden
                in speziellen Bereichen Mitarbeiter freigesetzt, auf anderer Seite aber nachge-
                fragt.
                Förderungen sind hier mehr an den persönlichen Rahmenbedingungen der Teil-
                nehmer*innen und dem geplanten Qualifizierungsziel zu festzumachen. Danach
                sollten Qualifizierungsziele auf den Bildungsgutscheinen genau benannt wer-
                den.
                Förderschwerpunkte im Metallbereich:
                 -      CNC (incl. Programmierung) bis max. sechs Monate

                 -      Schweißerscheine
                        o Erneuerungen
                          für Fachkräfte: in besonders begründeten Einzelfällen. Eine Einstel-
                          lungszusage ist nicht erforderlich
                          für Helfer/-innen: nur mit Einstellungszusage für mindestens 12 Monate
                        o Neuerwerb
                          mit Einstellungszusage für mindestens 12 Monate

                Der Neuerwerb von Schweißerscheinen kann im Rahmen Beschäftigtenqualifi-
                zierung (BQ) gem. § 82 SGB III und durch die anteilige Übernahme der Lehr-
                gangskosten übernommen werden. Bei Kleinbetrieben (Beschäftigtenzahl < 10)
                können bis zu 100% der Lehrgangskosten übernommen werden. Die Verlänge-
                rung von Schweißerscheinen ist im Rahmen dieser Förderung ausgeschlossen.
                Für das produzierende Gewerbe und im Handwerk ist die Realisierung von 328
                Eintritten geplant.
                Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Um-
                setzung über den AVGS geeignet.

                     1.3.2 Techniker/in, Ingenieur/in,
                           technische/r Zeichner/in / IT
                     Die Dynamik die durch die Corona-Krise in Bereich der technischen Entwick-
                     lungen und IT entstand möchten wir unterstützen und für unsere Kunden*in-
                     nen gerne zum Positiven wenden.
                     Anpassungsqualifizierungen sind durch die schnelle technische Entwicklung
                     weiterhin erforderlich. Dafür können Bewerber*innen in diesen Einzelfällen in-
                     dividuell gefördert werden.

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Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

     Diese Bereiche sind z.B.:
              o    CAD
              o    3D-Visualisierung
              o    Energie- und Umweltmanagement
              o    Projektmanagement
              o    technisches Englisch
              o    Grafiker
              o    Social Media usw.

     Das Erlangen bzw. die Wiedererlangung von IT-Lizenzen (MSE usw.) kann
     nur mit entsprechender Berufserfahrung im Einzelfall gefördert werden.
     153 Förderungen sind für das Jahr 2021 geplant.
     Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Um-
     setzung über den AVGS geeignet.

     1.3.3 Kaufmännische Fach- und Hilfskräfte
     Der lokale Arbeitsmarkt unserer Kunden*innen zeichnet sich weiterhin durch
     einen gleichbleibenden Bestand an Bewerber*innen wie auch Angeboten an
     Stellen aus.
     Eine Förderung durch die Arbeitsagentur kommt nur dann in Frage, wenn auf-
     grund fehlender Qualifikationen der Kunden*innen keine passenden Vermitt-
     lungsvorschläge gemacht werden können.
     Wie bisher ist dafür die individuelle Feststellung der Qualifizierungsbedarfe
     erforderlich und auf dem Bildungsgutschein zu benennen. Das festgestellte
     Qualifikationsdefizit muss als primäres Vermittlungshemmnis erkennbar sein.
     Qualifizierungen im Bereich MS Office und Englisch sind grundsätzlich über
     die „Lernbörse“ zu realisierende Förderungen. Bildungsziele die als Gegen-
     stand den öffentlichen Dienst haben, können im Einzelfall und mit Rückspra-
     che der Teamleitung gefördert werden.
     Für den kaufmännischen Bereich ist die Realisierung von 204 Eintritten in be-
     rufliche Weiterbildung geplant.
     Es gilt weiterhin, dass Kurzqualifizierungen (bis zu acht Wochen) grundsätz-
     lich auch für eine Umsetzung über den AVGS geeignet sind.

     1.3.4 Gesundheits- und Pflegeberufe
     Mit Beginn der Corona-Krise wurde sehr schnell deutlich, wie wichtig das Per-
     sonal im Bereich Gesundheit und Pflege ist. Auch der Anspruch an Qualifika-
     tion und Motivation der dort arbeitenden Menschen wurde nochmals sehr
     deutlich. Die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ist hier ungebrochen und die
     Agentur für Arbeit unterstützt hier aktiv.

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Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

                  Anpassungsqualifizierungen können diese Bedarfe nur im geringen Maße de-
                  cken.
                  Die Möglichkeit der achtwöchigen Aufbauqualifizierung für Pflegehilfskräfte
                  (mit zweijähriger Berufserfahrung in der Pflege; umfasst Behandlungsschein
                  LG 1+2 Behandlungspflege gem. §37.2 SGB V - ambulante und stationäre
                  Pflege) zu fördern, wird fortgeführt.
                  Die Weiterbildung zu Betreuungskräften für Demenzkranke gem. §53c SGB
                  XI wird in 2021 weiterhin einzelfallbezogen gefördert.
                  Auf das grundsätzliche Erfordernis einer Einstellungszusage kann verzichtet
                  werden, wenn:
                          o   zuvor eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) von bis zu 4
                              Wochen absolviert wurde (für Quereinsteiger/-innen),
                          o   die Bewerber*innen von Arbeitgeber*innen für geeignet gehalten
                              werden (schriftliche Aussage z. B. Berichtsbogen MAG) und
                          o   die Bewerber*innen aufgrund des vorhandenen Stellenmarktes
                              auch bereit ist, anschließend eine Beschäftigung in Teilzeit aufzu-
                              nehmen.
                  Eine Kombination von §53c mit Behandlungspflege LG 1+2 ist nicht möglich,
                  da Betreuungskräfte für Demenzkranke nicht für Pflegetätigkeiten eingesetzt
                  werden dürfen.
                  Die Behandlungspflege (LG 1+2) ist nur mit Einstellungszusage förderbar
                  (Hintergrund: Behandlungspflege wird nur selten explizit in Stellenangeboten
                  verlangt; Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer/-innen werden nur in gerin-
                  gem Maße ausgeweitet).
                  Achtung: Wenn diese Qualifizierung über FbW gefördert wird, ist zu beachten,
                  dass in den Qualifizierungsschwerpunkten das 3-monatige Praktikum aufge-
                  führt wird.
                  In weiteren Berufen wie med. Fachangestellte/-r, Physiotherapeut/-in etc. wer-
                  den kurze individuelle und arbeitsmarktnahe Anpassungsqualifizierungen ge-
                  fördert, wie beispielsweise:
                          o   Röntgenschein
                          o   Abrechnungsprogramme
                Der Bedarf in den akademischen Berufen (Ärztin/Arzt, Apotheker*innen, Tier-
                arzt/-ärztin u.a.) kann durch das Kundenpotential der Agentur für Arbeit nicht
                gedeckt werden. Hier besteht zudem keine Möglichkeit der Qualifizierung.
                Ausnahme bildet die Vorbereitung auf die Gleichwertigkeitsprüfung von Ärztin-
                nen/Ärzten zur Erlangung einer deutschen Approbation.
                In dem Bereich Gesundheit und Pflege werden insgesamt 212 Eintritte in beruf-
                liche Weiterbildung geplant.
                Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Um-
                setzung über den AVGS geeignet.

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        1.3.5 Verkehr / Berufskraftfahrer/in
   Der Arbeitsmarkt im Bereich Verkehr und den zugehörigen Tätigkeiten erfährt
   weiterhin eine hohe Nachfrage. Hoher Bedarf besteht insbesondere bei Berufs-
   kraftfahrer*innen, Busfahrer*innen, Triebfahrzeugführer*innen usw. Dennoch
   bestehen auf der Bewerberseite einige Einschränkungen, die das Bewerberpo-
   tential in der Praxis verkleinern (persönliche Eignung, gesundheitliche Ein-
   schränkungen usw.).
   Der Erwerb der Führerscheine, Lizenzen und Zusatzqualifikationen muss auf-
   wendig organisiert und umgesetzt werden. Gleichzeitig sind die Teilnehmer auf
   eine schnelle Bearbeitung der Verkehrsbehörden angewiesen, was sich in der
   letzten Zeit durchaus als kritisch bewerten lässt.
   Der Erwerb von Fahrlehrer*innen-Lizenzen im Rahmen einer Förderung im Gut-
   scheinverfahren ist aufgrund der verschiedenen Maßnahmekonstruktionen und
   von Abhängigkeiten von den prüfenden Stellen deutlich erschwert. Die Umset-
   zung ist aktuell in einer angemessenen Zeit kaum möglich. Daher sehen wir es
   als erforderlich an, für Förderungen dieser Qualifikationen enge Leitplanken an-
   zulegen und bei Zweifeln an einer zeitlich und fachlich einwandfreien Maßnah-
   medurchführung von einer Förderung abzusehen. In begründeten Einzelfällen
   kann mit Zustimmung der Teamleitung davon abgewichen werden.
   Im Falle der Förderung dieser Berufsgruppe ist eine maximale Förderdauer von
   15 Monaten einzuhalten. In dieser Zeit ist die Fahrlehrergrundausbildung und
   das Praktikum incl. Prüfung umzusetzen. Die Zeit zwischen dem Abschluss des
   vorgeschriebenen Praktikums (Erteilung Anwärterbefugnis) und der Lehrproben
   ist keinesfalls Maßnahmebestandteil.
   Mit Jahresfortschritt wird hier die Situation neu bewertet und das Verfahren ggf.
   angepasst.

   Aus unserer Sicht sind über besonders kurze Qualifizierungsmöglichkeiten po-
   sitive Integrationseffekte zu erzielen:
    -    ADR / GGVS
    -    Hänger-/Wechselbrückentraining
    -    Aufbauschulung mit Fahrtraining
    -    modulare Anpassungs- und beschleunigte Grundqualifizierung nach dem
         BKrFQG, sofern nicht eine Qualifizierungspflicht seitens des Arbeitgebers
         besteht.
   Der Quereinstig wird ermöglicht durch:
    -    viermonatige Qualifizierung Führerschein CE/EU-Kraftfahrer/-in
    -    Erwerb des Führerscheins D als Zusatzqualifikation zum bereits vorhande-
         nen Führerschein B bzw. C1E.
         o     Erforderlich ist eine schriftl. Einstellungszusage (die Notwendigkeit
               der Förderung ist dennoch zu prüfen!) sowie die
         o     vorherige Einschaltung des Berufspsychologischer Service (BPS):

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Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

                                bei vorliegender Motivation und erkennbaren sprachlichen Defi-
                                 ziten ist im Vorfeld die sprachliche Eignung für die theoretische
                                 und mündliche Prüfung durch einen Deutschtest zu klären, da die
                                 Modulprüfungen ausschließlich in Deutsch abgelegt werden kön-
                                 nen.
                                Unsicherheiten bzgl. der Auffassungsgabe sind mit Fragestellung
                                 K2 zu klären (ggf. kann dieses Vorgehen auch kombiniert wer-
                                 den).
                                Wenn ein generelles Erfordernis der Eignungsabklärung (incl.
                                 Sozialkompetenz) notwendig ist.
                      o     Kosten für erforderliche ärztliche Begutachtungen können ggf. im
                            Rahmen von § 84 SGB III (FW FbW) nach Vorlage der Nachweise
                            übernommen werden.
                   Hinweis: Eine schriftliche Einstellungszusage ist sowohl für den Erwerb des
                   Führerscheins Klasse CE als auch Klasse D erforderlich.
                   Hier ist die Realisierung von 217 Eintritten in berufliche Weiterbildung geplant.
                   Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Um-
                   setzung über den AVGS geeignet.

                   1.3.6 Lager / Logistik / Staplerfahrer/in
                   Eine Zuordnung der Tätigkeiten zu einer Branche und eine differenzierte Be-
                   trachtung des Arbeitsmarktes ist weiterhin schwierig.
                   Der Bedarf ist dennoch gegeben und stieg kontinuierlich in den letzten Jahren.
                   Diese Entwicklung wird bei der Bildungsplanung berücksichtigt.
                   Die Praxis zeigt das hier ein Quereinstieg mit entsprechender Qualifizierung
                   weiterhin möglich ist. Geeignete Kurzmaßnahmen sind:
                           o    Gabelstaplerschein
                           o    lagerspezifische EDV
                   Hier ist die Realisierung von 100 Eintritten in berufliche Weiterbildung
                   geplant.

                   Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Um-
                   setzung über den AVGS geeignet.

                   1.3.7 Schutz und Sicherheit
                   Durch die Corona-Krise haben sich in diesem Bereich Verschiebung der Nach-
                   frage auf dem Arbeitsmarkt ergeben. Flughäfen und Veranstaltungsstätten ha-
                   ben einen deutlich gesunkenen Bedarf. Gleichzeitig werden im öffentlichen
                   Bereich und bei Verkehrsbetrieben mehr Mitarbeiter*innen nachgefragt.

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Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

     Es besteht also weiterhin eine Chance für Quereinsteiger hier Fuß zu fassen.
     Dafür sind in der Regel Qualifizierungen von kürzerer Dauer (2-4 Monate) er-
     forderlich, welche durch das Bildungsgutscheinverfahren abgedeckt werden.
     Die Schwerpunkte liegen hier in der Erlangung der Sachkundeprüfung nach
     §34a GewO. Regionale Abweichungen sind möglich.
     Für alle Förderungen in diesem Bereich ist eine Einstellungszusage erforder-
     lich.
     Für das Jahr 2021 sind in diesem Förderfeld 82 Eintritte geplant.

| 18. März 2021 | © Bundesagentur für Arbeit                                              11
Bildungszielplanung 2021 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

                   1.3.8 Sonstige Berufsgruppen
                   Es können auch Bewerber*innen aus bisher nicht genannten Berufsgruppen
                   gefördert werden. Dafür sollte der am individuelle Qualifizierungsbedarf aus-
                   gerichteten Maßnahmen eine Dauer von vier Monaten grundsätzlich nicht
                   überschreiten.
                   In Hinblick auf die Wirkung des eingesetzten Budgets muss vor Ausgabe eines
                   BGS durch die Vermittlungsfachkraft die Steigerung der Integrationschancen
                   nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.
                   Zur Absicherung der Entscheidung kann im Zweifelsfall die Vorlage einer
                   schriftlichen Einstellungszusage verlangt werden.
                   Insgesamt können 84 Eintritte in berufliche Weiterbildung realisiert werden.
                   Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Um-
                   setzung über den AVGS geeignet.

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     1.3.9 Förderübersicht

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             1.4 Besondere Regelungen
             Sprachen für den Beruf
                 Die Ansprüche an Bewerber*innen im Bereich der Fremdsprachen wachsen
                 weiterhin. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass praxistaugliche Sprach-
                 kenntnisse in der kurzen Zeit und ohne praktische Anwendungsmöglichkeiten
                 sehr schwer zu erwerben sind. Die „Lernbörse“ der BA bietet weiterhin Möglich-
                 keiten Sprachkenntnisse auszubauen und wird durch die Vermittlungs- und Be-
                 ratungskräfte entsprechend angeboten.
                 Fachspezifische Sprachkurse (z.B. technisches Englisch) können im Einzelfall
                 gefördert werden.
                 Die Förderung einer ggf. notwendigen Spracherkennungssoftware und eines
                 Headsets kann bei vorliegenden Voraussetzungen über das Vermittlungs-
                 budget bezuschusst werden.

             virtuelle Klassenzimmer / eLearning
                 Durch die Corona-Krise wurde der Digitalisierungsprozess in vielen Bereich
                 stark beschleunigt und erreichte auch Themenfelder die bisher noch nicht er-
                 schlossen waren. Die Vielzahl von Formaten und neuen Ideen zur Umsetzung
                 im Bereich der Qualifizierung bieten Chancen, bringen aber gerade auch für
                 Teilnehmer ohne IT-Kenntnisse Probleme mit sich.
                 Einer Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot in digitaler Form stehen wir
                 grundsätzlich sehr offen gegenüber. Auch Angebote die zu 100% im virtuellen
                 Klassenzimmer/eLearning stattfinden, können umgesetzt werden. Wie in den
                 Vorjahren entscheidet die Vermittlungs- bzw. Beratungsfachkraft über eine Teil-
                 nahme. Die persönliche Eignung soll dafür unbedingt beachtet werden. Die Wei-
                 terbildungsträger müssen weiterhin die Anwesenheitszeiten oder Nutzungszei-
                 ten nachhalten können.

             Persönliche Eignung der Teilnehmer
                 Mit der steigenden Zahl an Förderungen und den immer weiter steigenden An-
                 forderungen an die Teilnehmer, wird das Thema der persönlichen Eignung im-
                 mer bedeutsamer. Im Rahmen der Beratung klären unsere Mitarbeiter*innen
                 bereits wichtige Aspekt der Eignung ab. Zusätzlich werden möglichen Teilneh-
                 mer auch durch den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur einge-
                 schätzt. Dennoch bitten wir alle Beteiligten um eine objektive und durchaus kri-
                 tische Einschätzung der persönlichen Eignung, auch im laufenden Qualifizie-
                 rungsprozess. Damit soll insgesamt eine Demotivation der Teilnehmer*innen
                 vermieden werden.
                 Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Bundesagentur für Arbeit
                 zum Beispiel nicht den Wiedererwerb des Führerscheins nach dessen Entzug
                 übernehmen kann. Auch die Qualifizierung für Tätigkeiten die ein einwandfreies
                 Führungszeugnis erfordern und dieses durch die Ordnungsbehörden nicht aus-
                 gestellt wird, kann nicht übernommen werden.

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1.5 Qualifizierungschancengesetz /
Beschäftigtenqualifizierung
   Seit 2006 stellt die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Beschäftigtenför-
   derung (BQ) Mittel zur Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter zur
   Verfügung.
   Weiterbildungen können gefördert werden, wenn sie im Rahmen eines beste-
   henden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses unter Fort-
   zahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Eine Förderung ist grund-
   sätzlich auch für Beschäftigte während Kurzarbeit möglich.
   Durch das Qualifizierungschancengesetz wird der Zugang zur Weiterbildungs-
   förderung erweitert. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte erhalten seit
   dem 01.01.2019 grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung. Qualifika-
   tion, Lebensalter und Betriebsgröße haben dabei Einfluss auf den Umfang der
   Förderung durch die Agentur für Arbeit.
   Die Förderleistungen werden verbessert: Neben Übernahme von Weiterbil-
   dungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für
   den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall erweitert. Beide Förderinstrumente
   sind grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und
   in der Höhe unter anderem abhängig von der Unternehmensgröße.

   Mehr Zuschüsse gibt es für
    -    Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte):
         bis zu 100 Prozent Weiterbildungskosten und bis zu 75 Prozent Arbeits-
         entgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall.
    -    Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte):
         bis zu 50 Prozent Weiterbildungskosten und bis zu 50 Prozent Arbeitsent-
         gelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall. Für Mitarbeiter*innen
         ab 45 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen kann der Zuschuss
         zu den Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent betragen.
    -    Größere Unternehmen (ab 250 Beschäftige):
         bis zu 25 Prozent Weiterbildungskosten und bis zu 25 Prozent Arbeitsent-
         gelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall.

   Bei fehlendem Berufsabschluss und Weiterbildungen, die unmittelbar oder
   schrittweise zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, kann der Zuschuss
   zum Arbeitsentgelt bis zu 100 Prozent betragen.

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   Bis zu 15% höhere Zuschüsse für jede Betriebsgröße sind möglich:
    -    Plus 5 % bei Vorliegen tariflicher oder betrieblicher Qualifizierungsverein-
         barungen

    -    Plus 10 % bei erhöhtem Qualifizierungsbedarf in Ihrem Betrieb

    -    Plus 15 % bei Vorliegen von Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem
         Weiterbildungsbedarf

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Bildungszielplanung 2021
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             2 Bildungszielplanung 2021
                      Jobcenter Remscheid
                  2.1 Vorbemerkungen
                  Die Erfahrungen der Integrationsfachkräfte und Fallmanager*innen
                  sind für die Planung der Qualifizierungsschwerpunkte im Rechtskreis
                  „SGB II“ eine ebenso wichtige Grundlage wie Marktanalysen, die in je-
                  dem Jahr vom Controllingbereich des Jobcenters erstellt werden. Auch
                  im kommenden Jahr, für das die Corona-Pandemie zu einer zusätzli-
                  chen Herausforderung wird, erfordern die demographische Entwick-
                  lung und die Fachkräftesicherung im Bergischen Städtedreieck eine
                  Planung von Qualifizierungsmaßnahmen, die weiterhin auf Langfristig-
                  keit angelegt ist.
                  In beiden Rechtskreisen ist und bleibt das Potential an Kund*innen ein
                  entscheidender Aspekt für die Bildungszielplanung. Um zu ermitteln,
                  ob und inwiefern Bedarfe und Potenziale für Weiterbildungsmaßnah-
                  men vorhanden sind, wurden im Rahmen des Planungs-prozesses
                  Kundenstrukturanalysen durchgeführt – auch hier durch den hauseige-
                  nen Controllingbereich.
                  Aus den Markt- und Kundenanalysen ergibt sich der Weiterbildungsbe-
                  darf für eine bestimmte Anzahl an Kund*innen, die sowohl aus arbeits-
                  marktlicher als auch aus persönlicher Sicht für Förderungen in Frage
                  kommen.
                  Für Remscheid ergibt sich aus diesen Angebots- und Nachfrageanaly-
                  sen in der Gesamtbetrachtung ein gegenüber 2020 nur marginal ge-
                  minderter Bedarf bei der beruflichen Weiterbildung und bei den ab-
                  schlussorientierten Förderungen. Bei Maßnahmen zur Aktivierung und
                  Eingliederung ist die Planung inhaltlich mit der des Vorjahres vergleich-
                  bar, liegt aber in der rein quantitativen Betrachtung rund 30% unter dem
                  ursprünglichen Planwert für 2020, der aufgrund der Entwicklungen im
                  Pandemiegeschehen nicht erreicht werden konnte.

                  2.2 Förderung der beruflichen Weiter-
                      bildung (FbW)

                  Der Schwerpunkt bei der FbW-Planung des Jobcenters Remscheid
                  liegt zwar auch für 2021 bei Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht zu
                  einem Abschluss führen: die abschlussorientierten Förderungen blei-
                  ben im Vergleich zum Vorjahr beinahe auf dem gleichen Niveau und
                  kommen auf einen Anteil an allen FbW-Förderungen von 20% (Vorjahr:
                  19,6%).
                  Da viele Kunden*innen des Rechtskreises SGB II nicht über die not-
                  wendigen formalen oder persönlichen Voraussetzungen verfügen, um

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Bildungszielplanung 2021
                                                               Jobcenter Remscheid

     eine Umschulung erfolgreich absolvieren zu können, werden verstärkt
     Weiterbildungen in den Grundkompetenzen oder Einkaufsmaßnahmen
     wie „Förderzentrum NRW (für Frauen)“ vorgeschaltet.
     Für viele bleibt aber weiterhin die nicht-abschlussorientierte Weiterbil-
     dung zielführender. Diese ermöglicht eine zeitlich überschaubare Qua-
     lifizierung mit anschließend guten Chancen auf eine Eingliederung in
     Beschäftigung oder weitergehende Qualifizierung. Konkret plant das
     Jobcenter Remscheid für 2021 folgende FbW:

    -    50 Umschulungen / abschlussorientierte Maßnahmen (VJ 52)

              o    Sonstige Umschulungen (19 Eintritte)
              o    Metallfacharbeiter*innen (8 Eintritte)
              o    Servicekraft »Schutz und Sicherheit« (5 Eintritte)
              o    Betriebliche Einzelumschulungen (5 Eintritte)
              o    Verkäufer*innen (4 Eintritte)
              o    Metall- und CNC-Fachkraft (3 Eintritte)
              o    kaufmännische Ausbildung (3 Eintritte)
              o    Fachlagerist*innen (2 Eintritte)
              o    Maschinen- und Anlagenführer*innen (1 Eintritte)

    -    200 Weiterbildungen (Vorjahr 213)

              o    Sonstige Qualifikationen (76 Eintritte)
              o    Metallgrundausbildung (31 Eintritte)
              o    Behandlungspflege (27 Eintritte)
              o    Anpassungsqualifizierung „Kompetenzzentrum individuell“
                   (19 Eintritte)
              o    Sachkundeprüfung Bewachung nach §34a GewO (10 Ein-
                   tritte)
              o    Staplerschein (7 Eintritte)
              o    Schweißerschein (7 Eintritte)
              o    Feststellungsmaßnahme BOF (5 Eintritte)
              o    Pflegeassistent*innen (4 Eintritte)
              o    Berufskraftfahrer*innen (2 Eintritte)
              o    Beschleunigte Grundqualifizierung (2 Eintritte)
              o    Busfahrer*innen (2 Eintritte)
              o    CNC-Fachkraft (2 Eintritte)
              o    Industriefachkraft (2 Eintritte)
              o    Servicefahrer*innen (2 Eintritte)
              o    CNC- u. Zerspanungsfachkraft inkl. Industriefachkraft (1
                   Eintritt)
              o    Triebfahrzeugführer*innen (1 Eintritt)

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Bildungszielplanung 2021
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                  2.3 Maßnahmen bei einem Träger (§ 45
                      SGB III)
                  Bekanntermaßen sollen Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB
                  III die individuelle Beschäftigungsfähigkeit unserer erwerbsfähigen
                  Leistungsberechtigten durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und
                  Fähigkeiten fördern und die berufliche Eingliederung in den allgemei-
                  nen Arbeitsmarkt unterstützen.
                  Im Jobcenter Remscheid werden auch im nächsten Jahr beide Zu-
                  gangswege zu einer Maßnahme beim Träger genutzt – sowohl die Be-
                  auftragung des Regionalen Einkaufszentrums (REZ) mit dem Einkauf
                  von Maßnahmen nach dem Vergaberecht als auch der Einsatz der Gut-
                  scheinvariante. Dadurch bleiben flexible und verbesserte Handlungs-
                  möglichkeiten für die individuelle Unterstützung der erwerbsfähigen
                  Leistungsberechtigten bei deren Eingliederung in Arbeit erhalten.

                  -   Folgende Maßnahmen wurden bzw. werden für 2021 neu einge-
                      kauft:
                         o Baukastensystem Modul Pflege
                         o Produktionsschulen
                         o Förderzentrum NRW

                  -   Das Instrument „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (AVGS)
                      wird für 2021 mit 285 Eintritten beplant (Vorjahr 270)
                      Die Gutscheine werden individuell und passgenau für alle Zielgrup-
                      pen eingesetzt.

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