BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

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BESONDERE BEDINGUNGEN
FÜR DIE NUTZUNG DER
DIGITALEN DEBITKARTE
Die Hypo Vorarlberg Bank AG (im Folgenden „Kreditinstitut“) bietet dem Inhaber eines
Kontos (im Folgenden „Kontoinhaber“), zu welchem eine oder mehrere physische
Debitkarte/n ausgegeben ist/sind, sowie dem jeweiligen berechtigten Inhaber einer
physischen Debitkarte (im Folgenden „Karteninhaber“) die Möglichkeit, diese physische
Debitkarte auch in einer Wallet auf mobilen Endgeräten (zB Smartphone, Smartwatch) zu
nutzen. Diese Besonderen Bedingungen regeln daher die Aktivierung und Nutzung der
digitalen Debitkarte in einer Wallet, die auf einem mobilen Endgerät installiert ist.

1. DEFINITIONEN                                                      gekennzeichneten Akzeptanzstellen kontaktlose bargeld-
1.1. Digitale Debitkarte                                             lose Zahlungen und Bargeldbehebungen.
Die digitale Debitkarte ist ein (digitales) Abbild der physi-
schen Debitkarte des Karteninhabers in einer Wallet auf              1.5. Persönlicher Code
einem mobilen Endgerät. Soweit in diesen Besonderen                  Der persönliche Code, auch Bezahl-PIN (Persönliche
Bedingungen die physische Debitkarte gemeint ist, wird               Identifizierungsnummer, Personal Identification Number)
diese ausdrücklich als solche bezeichnet.                            genannt, ist eine 4-stellige Ziffernkombination, die der
                                                                     Karteninhaber je physischer Debitkarte erhält.
1.2. Kontoinhaber                                                    Die Eingabe des persönlichen Codes an Akzeptanzstellen
Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer digitalen Debit-         ermöglicht die Nutzung der digitalen Debitkarte in der
karte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten           Wallet, so dieser an der jeweiligen Akzeptanzstelle abge-
Kartenantrag zu stellen. Alle Kontoinhaber haften für die            fragt wird.
im Zusammenhang mit der/den digitalen Debitkarte/n
entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im                1.6. Einmalpasswort (One-Time-Password, OTP)
Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird,                 Das Einmalpasswort wird vom Kreditinstitut (per SMS, per
bezeichnet dieser Begriff bei Gemeinschaftskonten alle               E-Mail oder App-Nachricht) zur Verfügung gestellt. Dieses
Kontoinhaber.                                                        Einmalpasswort ist nach Abschluss der Registrierung zur
                                                                     Aktivierung der digitalen Debitkarte in der Endgeräte-
1.3. Karteninhaber                                                   Wallet einzugeben. Für die Aktivierung der digitalen
Der Karteninhaber kann die Aktivierung der digitalen                 Debitkarte in der mobilen Geldbörse-App ist kein Einmal-
Debitkarte in Wallets für sich selbst beantragen. Soweit im          passwort erforderlich; die Aktivierung ist stattdessen mit
Folgenden der Begriff „Karteninhaber“ verwendet wird,                der Meine SmartID-App abzuschließen.
bezeichnet dieser Begriff sowohl den Kontoinhaber als
auch dritte Personen, insbesondere Zeichnungsberech-                 1.7. Geräte-PIN
tigte, die über Antrag des Kontoinhabers eine physische              Die Geräte-PIN ist je nach Endgerätetyp ein 4- oder
Debitkarte erhalten.                                                 6-stelliger persönlicher Zugangscode für das mobile
                                                                     Endgerät, die der Karteninhaber frei wählt.
1.4. Kontaktlos-Funktion
Debitkarten (digitale und physische) ermöglichen dem
Karteninhaber weltweit an mit dem „Kontaktlos“-Symbol

Stand: Juli 2021                                                01
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

1.8. Biometrische Mittel                                             Auf einem mobilen Endgerät muss darüber hinaus eine
Biometrische Mittel (zB Fingerabdruck, Gesichtserkennung,            für die Nutzung der digitalen Debitkarte vorgesehene
Iris-Scan) sind – wie die Geräte-PIN – Elemente, um am               App (mobile Geldbörse-App oder Endgeräte-Wallet)
mobilen Endgerät den Karteninhaber zu identifizieren.                installiert sein. Die Aktivierung der digitalen Debitkarte
Mit Hilfe dieser biometrischen Mittel können Zahlungs-               erfolgt am mobilen Endgerät in der mobilen Geldbörse-
und Geldbehebungstransaktionen (Punkt 4.) autorisiert                App oder der Endgeräte-Wallet.
werden. Verwendet der Karteninhaber ein biometrisches
Mittel zur Autorisierung, ist die Eingabe der Geräte-PIN             Im Zuge der Aktivierung der digitalen Debitkarte in der
nicht erforderlich.                                                  Wallet muss sich der Karteninhaber authentifizieren.
                                                                     Die Authentifizierung des Karteninhabers erfolgt bei
1.9. Endgeräte-Wallet und Banken-Wallet                              Verwendung der Endgeräte-Wallet mit Hilfe eines Einmal-
Bei der Endgeräte-Wallet handelt es sich um eine von                 passwortes, das der Karteninhaber per SMS, E-Mail oder
einem Drittanbieter zur Verfügung gestellte Funktion                 App-Nachricht erhält oder bei Verwendung der mobilen
oder App, über die die Aktivierung und Nutzung der                   Geldbörse-App durch Eingabe der Anmeldedaten zum
digitalen Debitkarte ermöglicht wird.                                Internetbanking (im Folgenden „Online Banking“) des
                                                                     Kreditinstituts (Benutzername und Passwort) und Bestäti-
Bei der Banken-Wallet (im Folgenden „mobile Geld-                    gung der Kontrollzahl in der Meine SmartID-App.
börse-App“) handelt es sich um eine vom Kreditinstitut
zur Verfügung gestellte mobile App, die als digitale                 Jede digitale Debitkarte kann nur einmal je mobilen
Geldbörse unterschiedliche Karten mit und ohne Zah-                  Endgerät aktiviert werden. Etwaige weitere Nutzungsein-
lungsfunktion beinhaltet und über die die Aktivierung                schränkungen (zB Eignung des mobilen Endgerätes für die
und Nutzung der digitalen Debitkarte ermöglicht wird.                Aktivierung, maximale Anzahl von Debitkarten in der
                                                                     Endgeräte-Wallet) liegen außerhalb des Einflussbereichs
So die Endgeräte-Wallet und die mobile Geldbörse-App                 des Kreditinstituts.
gemeint sind, werden diese im Folgenden gemeinsam
als „Wallet“ bezeichnet.                                             3. VERTRAGSABSCHLUSS
                                                                     Der Vertrag mit dem Kreditinstitut kommt erst mit
1.10. Drittanbieter                                                  Abschluss der Aktivierung der digitalen Debitkarte in
Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Karten-        einer Endgeräte-Wallet oder in der mobilen Geldbörse-
inhaber oder das Kreditinstitut selbst sind. Drittanbieter           App zustande.
können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkan-
bieter, Programmhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung            4. NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE
der physischen Debitkarte über eine Endgeräte-Wallet                 4.1. An Geldausgabe- und Selbstbedienungsautomaten
kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen                   Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautoma-
zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erfor-              ten im In-und Ausland, die mit einem auf der physischen
derlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut          Debitkarte angeführten Symbol und mit dem „Kontaktlos“-
keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die           Symbol gekennzeichnet sind, mit der digitalen Debitkarte
er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern Letzteren zur           und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem vereinbar-
Verfügung stellt und die von Letzteren gespeichert                   ten Limit zu beziehen.
werden, unterliegen ausschließlich der Kontrolle des                 Zudem ist der Karteninhaber berechtigt, an den im Kredit-
Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden              institut aufgestellten Selbstbedienungsautomaten, die mit
Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließlich dem            dem „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind, mit der
Drittanbieter.                                                       digitalen Debitkarte Bargeld (Banknoten und Münzen) auf
                                                                     eigene Konten einzuzahlen und Kontoabfragen zu tätigen
2. AKTIVIERUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE                              sowie mit der digitalen Debitkarte und dem persönlichen
IN EINER WALLET                                                      Code Bargeld bis zu dem für diese Selbstbedienungsauto-
Damit der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in                 maten vereinbarten Limit zu beheben und/oder Überwei-
einem mobilen Endgerät nutzen kann, benötigt er eine                 sungsaufträge zu erteilen.
gültige physische Debitkarte und ein für dessen Aktivie-
rung geeignetes mobiles Endgerät.

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BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

4.2. An POS-Kassen mit Hilfe der Endgeräte-Wallet                  Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In-und Ausland bis
Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem           zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen.
„Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind (im Folgenden              Der Karteninhaber weist durch
„POS-Kassen“), mit Hilfe der digitalen Debitkarte in einer         ▪ Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse
Endgeräte-Wallet Lieferungen und Leistungen von Han-                  und
dels- und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden                 ▪ Eingabe des persönlichen Codes und
„Vertragsunternehmen“) im In-und Ausland bis zu dem                ▪ Betätigung der Taste „OK“
vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen.                         das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag im Rahmen des
                                                                   dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das
4.2.1. Ohne Eingabe des persönlichen Codes                         jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Betäti-
Der Karteninhaber weist durch                                      gung der Taste „OK“ kann der Zahlungsauftrag nicht
▪ Eingabe der Geräte-PIN oder – sofern dies der Karten-            mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese
   inhaber auf seinem mobilen Endgerät aktiviert                   Anweisung bereits jetzt an.
   hat – des biometrischen Mittels und
▪ Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse,               4.3.2. Für Kleinbetragszahlungen mit Hilfe
das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag im Rahmen des            der mobilen Geldbörse-App
dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das              Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem
jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Hinhalten            „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind (im Folgenden
des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse kann der Zah-              „POS-Kassen“), mit der digitalen Debitkarte in der mobilen
lungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das                     Geldbörse-App ohne Eingabe des persönlichen Codes
Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.             durch bloßes Hinhalten des mobilen Endgeräts zur
                                                                   POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter-
4.2.2. Mit Eingabe des persönlichen Codes                          nehmen im In-und Ausland bis zum Betrag von EUR 50,00
Abhängig von der Einstellung der jeweiligen POS-Kasse              pro Einzeltransaktion bargeldlos zu bezahlen.
wird gelegentlich die Eingabe des persönlichen Codes               Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis
gefordert. Sofern an POS-Kassen die Eingabe des persön-            zum Betrag von EUR 50,00 pro Einzeltransaktion durch
lichen Codes erforderlich ist, erfolgt die Erteilung des           bloßes Hinhalten des mobilen Endgerätes zur POS-Kasse
Zahlungsauftrags wie folgt:                                        des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut an, den Zah-
                                                                   lungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu
Der Karteninhaber weist durch                                      zahlen. Nach dem Hinhalten des mobilen Endgerätes zur
▪ Eingabe der Geräte-PIN oder – sofern dies der Karten-            POS-Kasse kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerru-
   inhaber auf seinem mobilen Endgerät aktiviert                   fen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung
   hat – des biometrischen Mittels und                             bereits jetzt an.
▪ Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse                Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit
   und                                                             direkt aufeinander folgenden Kleinbetragszahlungen ohne
▪ anschließende Eingabe des persönlichen Codes und                 Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können,
   Betätigung der Taste „OK“ an der POS-Kasse                      auf insgesamt EUR 125,00 beschränkt. Nach Erreichen die-
das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag im Rahmen des            ser Beschränkung muss der Karteninhaber eine bargeldlose
dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das              Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code
jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Betäti-              durchführen, um weitere Kleinbetragszahlungen durchfüh-
gung der Taste „OK“ kann der Zahlungsauftrag nicht                 ren zu können.
mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese
Anweisung bereits jetzt an.                                        4.4. In Apps und auf Internetseiten (e-commerce)
                                                                   bei Speicherung der digitalen Debitkarte in einer
4.3. An POS-Kassen mit Hilfe der mobilen                           Endgeräte-Wallet
Geldbörse-App                                                      Wenn der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in einer
4.3.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit        Endgeräte-Wallet aktiviert hat und die Verwendung der
dem „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind (im Fol-               dort gespeicherten digitalen Debitkarte als Zahlungsoption
genden „POS-Kassen“), mit Hilfe der digitalen Debitkarte           angeboten wird, ist der Karteninhaber berechtigt (zusätz-
in der mobilen Geldbörse-App Lieferungen und Leistun-              lich zu den übrigen Nutzungsmöglichkeiten gemäß Punkt
gen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im                4.1. und Punkt 4.2.), mit seiner digitalen Debitkarte in Apps
                                                                   und auf Internetseiten Lieferungen und Leistungen von

                                                              03
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

Vertragsunternehmen im In-und Ausland bis zu dem                    8. VERFÜGBARKEIT DES SYSTEMS
vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen.                          Es kann zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kre-
                                                                    ditinstitutes liegenden Problemen bei mobilen Endgerä-
Der Zahlungsvorgang wird durch Auswahl der für diese                ten kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter
Zahlung vorgesehenen Schaltfläche eingeleitet. Der                  zu Beeinträchtigungen der Akzeptanzstellen oder des
Karteninhaber weist durch Eingabe der Geräte-PIN oder –             mobilen Endgeräts kommen. Auch in solchen Fällen dür-
sofern dies der Karteninhaber auf seinem mobilen Endge-             fen weder das Einmalpasswort noch der persönliche
rät aktiviert hat – des biometrischen Mittels oder durch            Code an Dritte weitergegeben werden.
Authentifizierung mit einer sonstigen, von der jeweiligen
Endgeräte-Wallet vorgesehenen Authentifizierungsme-                 Es wird empfohlen, insbesondere auf Reisen auch andere
thode das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag im                 Zahlungsmittel mitzuführen.
Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten
Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen.              9. ZUSENDUNG UND ÄNDERUNG DER BESONDEREN
Nach Bestätigen der Zahlung durch Eingabe der Geräte-               BEDINGUNGEN
PIN oder des biometrischen Mittels oder durch Authentifi-           Änderungen dieser Besonderen Bedingungen werden dem
zierung mit einer sonstigen, von der jeweiligen Endgeräte-          Karteninhaber vom Kreditinstitut wie nachstehend gere-
Wallet vorgesehenen Authentifizierungsmethode kann der              gelt angeboten. Dabei werden die vom Änderungsangebot
Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden.                       betroffenen Bestimmungen der Besonderen Bedingungen
Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.          und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer
                                                                    Gegenüberstellung (im Folgenden „Gegenüberstellung“)
5. EINWENDUNGEN AUS DEM GRUNDGESCHÄFT                               dargestellt. Das Kreditinstitut wird die Gegenüberstellung
Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche,             sowie die vollständige Fassung der neuen Besonderen
die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kartenin-            Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen.
haber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und               Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hin-
Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwen-             weisen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt,
dung der digitalen Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind          wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeit-
direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbe-          punkt des Inkrafttretens der angebotenen Änderungen
sondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrags. Das                 kein Widerspruch des Karteninhabers einlangt. Auch darauf
Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertrags-            wird das Kreditinstitut den Karteninhaber im Änderungs-
konforme Abwicklung des Grundgeschäfts durch den                    angebot hinweisen.
Vertragspartner.
                                                                    Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung wer-
6. HAFTUNG DES KONTOINHABERS                                        den dem Karteninhaber, der Verbraucher ist, zugestellt.
Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung              Die Zustellung erfolgt
der digitalen Debitkarte auf mobilen Endgeräten erfolgen            ▪ in das Schließfach des vom Karteninhaber mit dem
auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere                 Kreditinstitut vereinbarten Online Banking (im Folgen-
auch dann, wenn der Karteninhaber das 18. Lebensjahr                   den „Online Banking Schließfach“). Das Kreditinstitut
noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob das                     wird den Karteninhaber über diese Zustellung im Online
Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der digitalen                     Banking Schließfach gesondert per Post oder – sofern
Debitkarte geschlossen wurde, wegen der Minderjährig-                  mit dem Karteninhaber vereinbart – per E-Mail an eine
keit des Karteninhabers gültig ist.                                    vom Karteninhaber bekanntgegebene E-Mail-Adresse
                                                                       informieren; oder
7. UNRICHTIGE EINGABE DES PERSÖNLICHEN CODES                        ▪ per E-Mail, wenn die Kommunikation per E-Mail
BEI EINER POS-KASSE                                                    zwischen Karteninhaber und Kreditinstitut vereinbart
Wird bei der Nutzung der digitalen Debitkarte an einer                 wurde; oder
POS-Kasse (Punkt 4.) der persönliche Code abgefragt und             ▪ per Post.
dreimal ein falscher persönlicher Code eingegeben, kann
das Kreditinstitut veranlassen, dass die digitale Debitkarte        Ab Zustellung – auch in das Online Banking Schließfach –
aus Sicherheitsgründen unbrauchbar gemacht wird.                    können das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung
                                                                    durch das Kreditinstitut nicht mehr abgeändert werden.
                                                                    Erfolgt die Zustellung per E-Mail oder in das Online Ban-
                                                                    king Schließfach kann der Karteninhaber das Änderungs-

                                                               04
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

angebot und die Gegenüberstellung sowohl elektronisch              Leistungen werden dem Karteninhaber vom Kreditinstitut
speichern als auch ausdrucken.                                     spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeit-
Das Änderungsangebot samt Gegenüberstellung und im                 punkt ihres Inkrafttretens angeboten. Die Zustimmung
Falle der Zustellung in das Online Banking Schließfach,            des Karteninhabers zu diesen Änderungen gilt als erteilt,
auch die Information darüber, haben dem Karteninhaber,             wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeit-
der Verbraucher ist, jedenfalls spätestens zwei Monate vor         punkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der               des Karteninhabers einlangt. Darauf wird das Kreditinsti-
Änderungen zuzugehen. Gegenüber einem Unternehmer                  tut den Karteninhaber im Änderungsangebot hinweisen.
ist es ausreichend, das Änderungsangebot ohne Gegen-               Das Änderungsangebot kann das Kreditinstitut in das
überstellung spätestens zwei Monate vor dem                        Online Banking Schließfach zustellen oder auf eine mit
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ände-             dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit
rungen in das Online Banking Schließfach zuzustellen oder          halten.
auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum
Abruf bereit zu halten.                                            10.2. Änderungen der mit Verbrauchern vereinbarten
Im Falle einer beabsichtigten Änderung der Besonderen              Entgelte für Zahlungsdienste (ausgenommen Sollzinsen)
Bedingungen hat der Karteninhaber, der Verbraucher ist,            10.2.1. Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zah-
das Recht, den Vertrag über die Nutzung der digitalen              lungsdienste (insbesondere des Girokontovertrags) verein-
Debitkarte vor dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos            barten Entgelte für vom Kreditinstitut wiederkehrend zu
fristlos zu kündigen. Darauf wird das Kreditinstitut im            erbringende Leistungen werden dem Karteninhaber vom
Änderungsangebot hinweisen.                                        Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorge-
                                                                   schlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, das ist in jedem
10. ENTGELTE; ENTGELTS- UND LEISTUNGS­                             Fall der 1. November eines Jahres, angeboten. Die Zustim-
ÄNDERUNGEN                                                         mung des Karteninhabers zu diesen Änderungen gilt als
10.1. Entgelte; Entgelts- und Leistungsänderungen                  erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlage-
gegenüber Unternehmern                                             nen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des
10.1.1. Mangels anderer Vereinbarung kommen gegenüber              Karteninhabers einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut
Unternehmern die im Preisaushang geregelten Entgelte               den Karteninhaber im Änderungsangebot, in dem das
zur Anwendung.                                                     Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen. Der
                                                                   Karteninhaber hat das Recht, den Rahmenvertrag bis zum
10.1.2. Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unterneh-          Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen.
mern Entgelte für wiederkehrend zu erbringende Leistun-            Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot
gen, die das Kreditinstitut oder der Karteninhaber zu              hinweisen. Das Änderungsangebot ist dem Karteninhaber
leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro-        vom Kreditinstitut wie in Punkt 9. vereinbart zuzustellen.
oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren etc) unter
Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände              10.2.2. Auf dem in Punkt 10.2.1. vereinbarten Weg darf mit
(insbesondere Veränderung der gesetzlichen und auf-                dem Karteninhaber eine Anpassung der Entgelte an die
sichtsbehördlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen                Entwicklung des von der Statistik Austria veröffentlichten
auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der                 nationalen Verbraucherpreisindex 2000 vereinbart wer-
Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und             den. Die Anpassung erfolgt durch Vergleich der Index-
Sachaufwands, Veränderungen des Verbraucherpreisindex              werte November des vergangenen Jahres mit November
etc) nach billigem Ermessen ändern. Gleiches gilt für die          des vorvergangenen Jahres. Das sich aus der Anpassung
Änderung anderer Leistungen des Kreditinstituts, die               ergebende Entgelt wird kaufmännisch auf ganze Cent
aufgrund der Änderung gesetzlicher Anforderungen, der              gerundet.
Sicherheit des Bankbetriebs, der technischen Entwicklung           Wurde dem Karteninhaber in einem Jahr die sich aus der
oder des erheblich gesunkenen, die Kostendeckung                   Entwicklung des Verbraucherpreisindex ergebende
wesentlich beeinträchtigenden Nutzungsgrads einer                  Entgeltsanpassung nicht angeboten, so kann diese
Leistung erfolgen.                                                 Anpassung dem Karteninhaber auch später noch mit
                                                                   Wirkung für die Zukunft angeboten werden.
10.1.3. Über Punkt 10.1.2. hinausgehende Änderungen von
Leistungen des Kreditinstituts oder der Entgelte des Kar-          10.3. Änderungen der mit Verbrauchern vereinbarten wie-
teninhabers, die Einführung neuer entgeltspflichtiger              derkehrenden Leistungen (ausgenommen Habenzinsen)
Leistungen sowie neuer Entgelte für schon vereinbarte

                                                              05
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

10.3.1. Änderungen der vom Kreditinstitut dem Kartenin-           ausnützen, als das Konto, zu dem die (physische oder
haber wiederkehrend zu erbringenden Leistungen werden             digitale) Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche
dem Karteninhaber vom Kreditinstitut spätestens zwei              Deckung (Guthaben und eingeräumte Kontoüberziehung)
Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft-           aufweist.
tretens angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers
zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditin-        12. PFLICHTEN DES KARTENINHABERS
stitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttre-          12.1. Schutz vor dem Zugriff Dritter und Geheimhaltung
tens kein Widerspruch des Karteninhabers einlangt.                des persönlichen Codes, der Geräte-PIN und des Einmal-
Darauf wird das Kreditinstitut den Karteninhaber im               passwortes
Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist              Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet,
dem Karteninhaber vom Kreditinstitut wie in Punkt 9. ver-         mobile Endgeräte, auf denen digitale Debitkarten in einer
einbart zuzustellen. Der Karteninhaber hat das Recht, den         Wallet aktiviert sind, sorgfältig zu verwahren und vor dem
diesbezüglichen Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten der           Zugriff Dritter zu schützen.
Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch auf dieses
Kündigungsrecht wird das Kreditinstitut im Änderungsan-           Vor Weitergabe von mobilen Endgeräten an dritte Perso-
gebot hinweisen.                                                  nen hat der Karteninhaber die Nutzung seiner digitalen
                                                                  Debitkarte auf diesen mobilen Endgeräten mit den zur
10.3.2. Auf dem in Punkt 10.3.1. vorgesehenen Weg darf            Verfügung gestellten Funktionen bei zeitweiser Weiter-
das Kreditinstitut mit dem Karteninhaber eine Leistungs-          gabe vorübergehend oder bei dauerhafter Weitergabe
änderung jedoch nur vereinbaren, wenn dies unter                  dauerhaft zu deaktivieren.
Berücksichtigung aller Umstände (Änderung der vorherr-
schenden Kundenbedürfnisse, gesetzlicher und aufsichts-           Der zur digitalen Debitkarte gehörende persönliche Code
behördlicher Anforderungen, der Sicherheit des Bankbe-            und das Einmalpasswort sind geheim zu halten und dür-
triebs, der technischen Entwicklung oder des erheblich            fen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern
gesunkenen, die Kostendeckung wesentlich beeinträchti-            des Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern, anderen
genden Nutzungsgrads der Leistung) sachlich gerechtfer-           Karteninhabern oder anderen Nutzern des mobilen End-
tigt ist. Eine solche sachliche Rechtfertigung liegt nur          geräts bekannt gegeben werden. So der Karteninhaber
dann vor, wenn sich aus der angebotenen Leistungsände-            für die Nutzung seiner digitalen Debitkarten gemäß
rung eine Ausweitung der Leistungen des Kreditinstituts           Punkt 4. auch die Geräte-PIN verwendet, hat er diese –
oder eine für den Kunden zumutbare Einschränkung der              ebenso wie den persönlichen Code und das Einmalpass-
Leistungen des Kreditinstituts und keine unverhältnismä-          wort – geheim zu halten.
ßigen Änderungen wesentlicher Rechte und Pflichten zu
Gunsten des Kreditinstituts ergeben.                              Der persönliche Code darf nicht am mobilen Endgerät
                                                                  abgespeichert werden. So der Karteninhaber für die Nut-
11. LIMITVEREINBARUNG UND KONTODECKUNG                            zung seiner digitalen Debitkarten gemäß Punkt 4. auch die
11.1. Limitvereinbarung                                           Geräte-PIN verwendet, darf er diese – ebenso wie den
Für die digitale Debitkarte gelten die jeweils mit dem            persönlichen Code – nicht am mobilen Endgerät speichern.
Kontoinhaber für die Benutzung der physischen Debit-
karte vereinbarten Limits. Werden diese geändert, verän-          Bei der Verwendung des persönlichen Codes, der Geräte-
dern sich auch die Limits für die digitale Debitkarte ent-        PIN und des Einmalpasswortes ist darauf zu achten, dass
sprechend. Bargeldlose Zahlungen unter Verwendung der             diese nicht von Dritten ausgespäht werden.
digitalen Debitkarte in der Wallet werden auf den maxi-
malen Rahmen, der für Zahlungen mit der physischen                12.2. Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen
Debitkarte vereinbart wurde, angerechnet.                         Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder
Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berech-              sonstiger nicht autorisierter Nutzung der digitalen Debit-
tigt, die Senkung des Limits bei der kontoführenden Stelle        karte oder des mobilen Endgerätes hat der Karteninhaber
zu veranlassen.                                                   unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der
                                                                  kontoführenden Stelle oder über den Sperrnotruf eine
11.2. Kontodeckung                                                Sperre der digitalen Debitkarte zu veranlassen.
Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten
Limits die im Punkt 4. beschrieben Benützungsmöglich-
keiten der digitalen Debitkarte nur in dem Ausmaß

                                                             06
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

12.3. Sonstige Pflichten                                          14.2. Informationen über Währungsumrechnungs­
Auf die in den Punkten 17. Und 19. geregelten Pflichten           entgelte
des Karteninhabers wird hingewiesen.                              Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Karteninhaber
                                                                  unverzüglich nachdem es einen Zahlungsauftrag aufgrund
13. ABRECHNUNG                                                    einer Barabhebung an einem Geldausgabeautomaten oder
Zahlungen mit der digitalen Debitkarte werden vom                 einer Zahlung an einer POS-Kasse innerhalb des Europäi-
Konto, zu dem die physische Debitkarte ausgegeben ist,            schen Wirtschaftsraumes (EWR) erhalten hat, der auf eine
abgebucht und am Kontoauszug ausgewiesen.                         Währung des EWR lautet, die von der Währung des zur
Für mit der digitalen Debitkarte durchführte Transaktio-          digitalen Debitkarte gehörigen Kontos abweicht
nen (Bargeldbehebungen, Zahlungen an POS-Kassen)                  (im Folgenden „Transaktion mit Währungsumrechnung“),
werden – wie bei der physischen Debitkarte – die mit              eine elektronische Mitteilung zu übermitteln (im Folgen-
der Hypo Vorarlberg vereinbarten Buchungsentgelte                 den „elektronische Mitteilung über Währungsumrech-
verrechnet.                                                       nungsentgelte“), in welcher die gesamten vom Kreditinsti-
                                                                  tut für den betreffenden Zahlungsauftrag verrechneten
14. UMRECHNUNG VON FREMDWÄHRUNGEN                                 Währungsumrechnungsentgelte als prozentualer Aufschlag
14.1.                                                             auf die letzten, zum Zeitpunkt der Autorisierung des
Bei der Verrechnung bargeldloser Zahlungen in ausländi-           betreffenden Zahlungsauftrags verfügbaren Euro-Refe-
schen Währungen wird der jeweilige Betrag der ausländi-           renzwechselkurse der Europäischen Zentralbank (EZB)
schen Währung wie folgt umgerechnet:                              dargestellt werden.
▪ bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten
   zum jeweiligen Fixkurs;                                        Der Karteninhaber erhält diese elektronische Mitteilung
▪ bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten            über Währungsumrechnungsentgelte nur dann, wenn er
   der Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie                zuvor mit dem Kreditinstitut den elektronischen Kanal,
   nachstehend beschrieben ermittelten Fremdwährungs-             über den diese elektronische Mitteilung über Währungs-
   kurs.                                                          umrechnungsentgelte erfolgen soll, vereinbart hat.

Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von              Das Kreditinstitut übermittelt die elektronische Mitteilung
baha GmbH betriebenen Internetseite www.austrofx.at               über Währungsumrechnungsentgelte – je nach Vereinba-
öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse              rung mit dem Karteninhaber – entweder
von inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermit-        ▪ per Push-Nachricht in die „Meine Hypo“-App, sofern
telt. Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird               der Karteninhaber das Online Banking des Kreditinsti-
für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser             tuts nutzt, die App „Meine Hypo“ installiert ist und
Fremdwährung auf www.austrofx.at gegenübergestellten                 Push-Nachrichten am Endgerät des Karteninhabers
Devisenverkaufskurse ohne Berücksichtigung des Kurses                zugelassen sind oder
der Hypo Vorarlberg Bank AG gebildet.                             ▪ per E-Mail an eine vom Karteninhaber dem Kreditinsti-
                                                                     tut zu diesem Zweck bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind min-
destens fünf auf www.austrofx.at veröffentlichte Kurse            Die Zustimmung zum Erhalt der elektronischen Mitteilung
(ohne den Kurs der Hypo Vorarlberg Bank AG) erforderlich.         über Währungsumrechnungsentgelte und die Vereinba-
Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der           rung des elektronischen Kanals kann im Online Banking
Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH                    oder in den Filialen des Kreditinstituts erfolgen.
www.psa.at/kursinfo ersichtliche Referenzwechselkurs von          Nach einmal vorgenommener Vereinbarung kann der
OANDA Corporation zur Anwendung.                                  Kunde jederzeit wieder auf die elektronische Mitteilung
                                                                  über Währungsumrechnungsentgelte verzichten oder den
Die Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut                 elektronischen Kanal wechseln.
erfragt oder auf www.psa.at/kursinfo abgefragt werden.
Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die            Darüber hinaus werden dieselben Informationen nach
PSA Payment Services Austria GmbH, über die diese Zah-            Ablauf eines Monats, in dem zumindest eine Transaktion
lungen abgewickelt werden, die Belastung erhält. Der Kurs         mit Währungsumrechnung vom Karteninhaber durchge-
sowie das Kursdatum werden dem Karteninhaber in der               führt wurde, noch einmal am Kontoauszug angedruckt.
mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten
Kommunikationsform bekannt gegeben.

                                                             07
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

15. SPERRE                                                           räumte Kontoüberziehung) nicht nachgekommen ist,
15.1.                                                                und
Die Sperre der digitalen Debitkarte kann vom Kontoinha-           ▪ entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten
ber oder vom betreffenden Karteninhaber wie folgt                   aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der
beauftragt werden:                                                  Vermögensverhältnisse des Kontoinhabers oder eines
▪ jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA                  Mitverpflichteten gefährdet ist oder
   Payment Services Austria GmbH eingerichtete Sperr-             ▪ beim Kontoinhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten
   notrufnummer („PSA Sperrnotruf“) (die Telefonnum-                ist oder diese unmittelbar droht.
   mer der Sperrnotrufnummer kann im Inland einer
   Aufschrift an jedem Geldausgabeautomaten bzw der               Im vorstehend unter c.) genannten Fall ist das Kreditinsti-
   Internetseite der PSA Payment Services Austria GmbH            tut auch berechtigt, nur die zur physischen Debitkarte
   (www.bankomatkarte.at) entnommen und bei jedem                 vereinbarten Limits herabzusetzen.
   Kreditinstitut erfragt werden);                                Das Kreditinstitut wird den Konto- bzw Karteninhaber –
▪ zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstituts            soweit eine Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für
   persönlich, schriftlich oder telefonisch bei dem               die Sperre nicht eine gerichtliche oder verwaltungsbe-
   Kreditinstitut.                                                hördliche Anordnung verletzen bzw österreichischen oder
▪ im Online Banking des Kreditinstituts.                          unionsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicher-
Eine innerhalb der Öffnungszeiten bei dem Kreditinstitut          heitserwägungen zuwiderlaufen würde – von einer sol-
oder – zu welchem Zeitpunkt immer – beim „PSA Sperr-              chen Sperre und deren Gründe in einer der mit dem
notruf“ beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlan-           Konto- bzw Karteninhaber vereinbarten Kommunikati-
gen des Sperrauftrags wirksam.                                    onsformen möglichst vor, spätestens aber unverzüglich
Die über den „PSA Sperrnotruf“ beantragte Sperre ohne             nach der Sperre informieren.
Angabe der Bankfolgenummer bewirkt bis auf weiteres
die Sperre aller zum Konto ausgegebener physischen und            Über Auftrag des Konto- oder des Karteninhabers (Punkt
digitalen Debitkarten, wenn der Kunde die zu sperrende            15.2.) bzw im Fall einer einseitigen Sperre seitens des
Karte nicht individualisieren kann.                               Kreditinstituts bei Wegfall des Sperrgrundes, wird das
                                                                  Kreditinstitut die Sperre wieder aufheben.
15.2.
Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der                Warnhinweis: Die Sperre bewirkt nur die Sperre der digi-
Sperre von zu seinem Konto ausgegebenen digitalen                 talen Debitkarte in der Wallet, nicht jedoch der physi-
Debitkarten unabhängig davon zu veranlassen, wer die              schen Debitkarte. Die Nutzung der physischen Debit-
Sperre beauftragt hat. Der Karteninhaber kann nur die             karte ist weiterhin möglich. Soll auch die physische
Aufhebung der von ihm selbst beauftragten Sperre seiner           Debitkarte gesperrt werden, ist deren Sperre gesondert
digitalen Debitkarte veranlassen.                                 zu veranlassen. Bei Sperre der physischen Debitkarte ist
Nach vorgenommener Sperre wird die digitale Debitkarte            die digitale Debitkarte in der Wallet ebenfalls gesondert
aufgrund eines Auftrages des Kontoinhabers oder des               zu sperren, sonst ist die Nutzung der digitalen Debit-
Karteninhabers wieder aktiviert.                                  karte in der Wallet weiterhin möglich.

15.3.                                                             16. DAUER, KÜNDIGUNG, AUFLÖSUNG AUS
Das Kreditinstitut ist berechtigt, die digitale Debitkarte        WICHTIGEM GRUND
ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninha-            16.1.
bers zu sperren, wenn                                             Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit
a.) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit           abgeschlossen. Es endet jedenfalls mit der Beendigung
    des mobilen Endgerätes oder der Systeme, die damit in         der Kontoverbindung des Kontoinhabers und/oder mit
    Anspruch genommen werden können, dies rechtferti-             der Beendigung des Kartenvertrages über die zugrunde-
    gen;                                                          liegende physische Debitkarte.
b.) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügei-
    schen Verwendung des mobilen Endgerätes besteht;              16.2.
    oder                                                          Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber
c.) wenn der Kontoinhaber seinen Zahlungspflichten im             können dieses Vertragsverhältnis für die Nutzung der
    Zusammenhang mit einer mit der digitalen Debitkarte           digitalen Debitkarte in der Wallet jederzeit unter Einhal-
    verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder einge-           tung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

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BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE

16.3.                                                             Sämtliche Anliegen zu mobilen Endgeräten und zur End-
Das Kreditinstitut kann unter Einhaltung einer Kündi-             geräte-Wallet hat der Karteninhaber an den Endgeräte-
gungsfrist von 2 Monaten kündigen. Die Kündigung muss             Hersteller oder den Anbieter der Endgeräte-Wallet zu
dem Konto- bzw Karteninhaber, der Verbraucher ist, in             richten. Diesbezüglich gelten die vertraglichen Regelun-
Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Daten-              gen des jeweiligen Herstellers und Anbieters, insbeson-
träger mitgeteilt werden.                                         dere die Bestimmungen für die Endgeräte-Wallet. Auf die
                                                                  Vertragsbeziehung mit dem Hersteller der mobilen End-
16.4.                                                             geräte und/oder dem Anbieter der Endgeräte-Wallet,
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann dieses Ver-            insbesondere auch auf die Datenverarbeitung durch
tragsverhältnis sowohl vom Kreditinstitut als auch vom            diese, hat das Kreditinstitut keinen Einfluss.
Konto- und/oder Karteninhaber mit sofortiger Wirkung
aufgelöst werden.                                                 19. ADRESSÄNDERUNGEN
                                                                  Der Kontoinhaber ist verpflichtet, dem Kreditinstitut jede
16.5.                                                             Änderung seiner Adresse, seiner bekanntgegebenen E-Mail-
Das Kreditinstitut ist berechtigt, die digitale Debitkarte        Adresse und seiner bekanntgegebenen Telefonnummer
bei Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß Punkt               unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
16.2. oder Punkt 16.3. zum Ende der Kündigungsfrist sowie         Gibt der Kontoinhaber Änderungen seiner Adresse nicht
bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß Punkt              bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts
16.4. zu löschen.                                                 als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut
                                                                  vom Kontoinhaber bekannt gegebene Adresse gesendet
16.6.                                                             wurden. Gibt der Kontoinhaber Änderungen seiner E-Mail-
Laufende periodische Entgelte für die Nutzung der digita-         Adresse oder seiner Telefonnummer nicht bekannt, gelten
len Debitkarte in der Wallet werden dem Kontoinhaber              Mitteilungen des Kreditinstituts an Kontoinhaber, mit
anteilig rückerstattet.                                           denen dieser Kommunikationsweg vereinbart ist, als
                                                                  zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kontoinhaber
Warnhinweis: Beachten Sie, dass eine Beendigung                   bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
(Kündigung, Auflösung aus wichtigem Grund) dieses                 gesendet wurden.
Vertragsverhältnisses keine Beendigung des zugrunde-              Die Bestimmungen dieses Punktes gelten entsprechend für
liegenden Kartenvertrages bewirkt und die physische               den Karteninhaber.
Debitkarte im Umfang des Kartenvertrages weiter
verwendet werden kann.                                            20. RECHTSWAHL
                                                                  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Konto- bzw.
17. DEAKTIVIERUNG VON DIGITALEN DEBITKARTEN                       dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt österrei-
IN DER WALLET                                                     chisches Recht.
Der Karteninhaber hat bei Weitergabe des mobilen
Endgerätes sämtliche am mobilen Endgerät aktivierten
digitalen Debitkarten zu deaktivieren.

Warnhinweis: Wenn die digitalen Debitkarten am mobi-              Hypo Vorarlberg Bank AG
len Endgerät nicht deaktiviert werden, sind Kleinbetrags-         Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich
zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bis zum             T +43 50 414-0, info@hypovbg.at
Betrag von maximal EUR 125,00 weiterhin möglich.                  www.hypovbg.at

18. ABGRENZUNG DER AUFGABEN DES
KREDITINSTITUTS UND DER HERSTELLER
VON MOBILEN ENDGERÄTEN
Das Kreditinstitut steht dem Karteninhaber für Anliegen
zur Aktivierung der digitalen Debitkarte in einer Wallet,
zur Nutzung der digitalen Debitkarte in einer Wallet, zu
Limitvereinbarung und -änderung sowie zur Sperre der
digitalen Debitkarte in der Wallet zur Verfügung.

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