BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE
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BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE Die Hypo Vorarlberg Bank AG (im Folgenden „Kreditinstitut“) bietet dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden „Kontoinhaber“), zu welchem eine oder mehrere physische Debitkarte/n ausgegeben ist/sind, sowie dem jeweiligen berechtigten Inhaber einer physischen Debitkarte (im Folgenden „Karteninhaber“) die Möglichkeit, diese physische Debitkarte auch in einer Wallet auf mobilen Endgeräten (zB Smartphone, Smartwatch) zu nutzen. Diese Besonderen Bedingungen regeln daher die Aktivierung und Nutzung der digitalen Debitkarte in einer Wallet, die auf einem mobilen Endgerät installiert ist. 1. DEFINITIONEN gekennzeichneten Akzeptanzstellen kontaktlose bargeld- 1.1. Digitale Debitkarte lose Zahlungen und Bargeldbehebungen. Die digitale Debitkarte ist ein (digitales) Abbild der physi- schen Debitkarte des Karteninhabers in einer Wallet auf 1.5. Persönlicher Code einem mobilen Endgerät. Soweit in diesen Besonderen Der persönliche Code, auch Bezahl-PIN (Persönliche Bedingungen die physische Debitkarte gemeint ist, wird Identifizierungsnummer, Personal Identification Number) diese ausdrücklich als solche bezeichnet. genannt, ist eine 4-stellige Ziffernkombination, die der Karteninhaber je physischer Debitkarte erhält. 1.2. Kontoinhaber Die Eingabe des persönlichen Codes an Akzeptanzstellen Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer digitalen Debit- ermöglicht die Nutzung der digitalen Debitkarte in der karte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Wallet, so dieser an der jeweiligen Akzeptanzstelle abge- Kartenantrag zu stellen. Alle Kontoinhaber haften für die fragt wird. im Zusammenhang mit der/den digitalen Debitkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im 1.6. Einmalpasswort (One-Time-Password, OTP) Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, Das Einmalpasswort wird vom Kreditinstitut (per SMS, per bezeichnet dieser Begriff bei Gemeinschaftskonten alle E-Mail oder App-Nachricht) zur Verfügung gestellt. Dieses Kontoinhaber. Einmalpasswort ist nach Abschluss der Registrierung zur Aktivierung der digitalen Debitkarte in der Endgeräte- 1.3. Karteninhaber Wallet einzugeben. Für die Aktivierung der digitalen Der Karteninhaber kann die Aktivierung der digitalen Debitkarte in der mobilen Geldbörse-App ist kein Einmal- Debitkarte in Wallets für sich selbst beantragen. Soweit im passwort erforderlich; die Aktivierung ist stattdessen mit Folgenden der Begriff „Karteninhaber“ verwendet wird, der Meine SmartID-App abzuschließen. bezeichnet dieser Begriff sowohl den Kontoinhaber als auch dritte Personen, insbesondere Zeichnungsberech- 1.7. Geräte-PIN tigte, die über Antrag des Kontoinhabers eine physische Die Geräte-PIN ist je nach Endgerätetyp ein 4- oder Debitkarte erhalten. 6-stelliger persönlicher Zugangscode für das mobile Endgerät, die der Karteninhaber frei wählt. 1.4. Kontaktlos-Funktion Debitkarten (digitale und physische) ermöglichen dem Karteninhaber weltweit an mit dem „Kontaktlos“-Symbol Stand: Juli 2021 01
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE 1.8. Biometrische Mittel Auf einem mobilen Endgerät muss darüber hinaus eine Biometrische Mittel (zB Fingerabdruck, Gesichtserkennung, für die Nutzung der digitalen Debitkarte vorgesehene Iris-Scan) sind – wie die Geräte-PIN – Elemente, um am App (mobile Geldbörse-App oder Endgeräte-Wallet) mobilen Endgerät den Karteninhaber zu identifizieren. installiert sein. Die Aktivierung der digitalen Debitkarte Mit Hilfe dieser biometrischen Mittel können Zahlungs- erfolgt am mobilen Endgerät in der mobilen Geldbörse- und Geldbehebungstransaktionen (Punkt 4.) autorisiert App oder der Endgeräte-Wallet. werden. Verwendet der Karteninhaber ein biometrisches Mittel zur Autorisierung, ist die Eingabe der Geräte-PIN Im Zuge der Aktivierung der digitalen Debitkarte in der nicht erforderlich. Wallet muss sich der Karteninhaber authentifizieren. Die Authentifizierung des Karteninhabers erfolgt bei 1.9. Endgeräte-Wallet und Banken-Wallet Verwendung der Endgeräte-Wallet mit Hilfe eines Einmal- Bei der Endgeräte-Wallet handelt es sich um eine von passwortes, das der Karteninhaber per SMS, E-Mail oder einem Drittanbieter zur Verfügung gestellte Funktion App-Nachricht erhält oder bei Verwendung der mobilen oder App, über die die Aktivierung und Nutzung der Geldbörse-App durch Eingabe der Anmeldedaten zum digitalen Debitkarte ermöglicht wird. Internetbanking (im Folgenden „Online Banking“) des Kreditinstituts (Benutzername und Passwort) und Bestäti- Bei der Banken-Wallet (im Folgenden „mobile Geld- gung der Kontrollzahl in der Meine SmartID-App. börse-App“) handelt es sich um eine vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte mobile App, die als digitale Jede digitale Debitkarte kann nur einmal je mobilen Geldbörse unterschiedliche Karten mit und ohne Zah- Endgerät aktiviert werden. Etwaige weitere Nutzungsein- lungsfunktion beinhaltet und über die die Aktivierung schränkungen (zB Eignung des mobilen Endgerätes für die und Nutzung der digitalen Debitkarte ermöglicht wird. Aktivierung, maximale Anzahl von Debitkarten in der Endgeräte-Wallet) liegen außerhalb des Einflussbereichs So die Endgeräte-Wallet und die mobile Geldbörse-App des Kreditinstituts. gemeint sind, werden diese im Folgenden gemeinsam als „Wallet“ bezeichnet. 3. VERTRAGSABSCHLUSS Der Vertrag mit dem Kreditinstitut kommt erst mit 1.10. Drittanbieter Abschluss der Aktivierung der digitalen Debitkarte in Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Karten- einer Endgeräte-Wallet oder in der mobilen Geldbörse- inhaber oder das Kreditinstitut selbst sind. Drittanbieter App zustande. können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkan- bieter, Programmhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung 4. NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE der physischen Debitkarte über eine Endgeräte-Wallet 4.1. An Geldausgabe- und Selbstbedienungsautomaten kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautoma- zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erfor- ten im In-und Ausland, die mit einem auf der physischen derlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut Debitkarte angeführten Symbol und mit dem „Kontaktlos“- keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die Symbol gekennzeichnet sind, mit der digitalen Debitkarte er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern Letzteren zur und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem vereinbar- Verfügung stellt und die von Letzteren gespeichert ten Limit zu beziehen. werden, unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Zudem ist der Karteninhaber berechtigt, an den im Kredit- Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden institut aufgestellten Selbstbedienungsautomaten, die mit Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließlich dem dem „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind, mit der Drittanbieter. digitalen Debitkarte Bargeld (Banknoten und Münzen) auf eigene Konten einzuzahlen und Kontoabfragen zu tätigen 2. AKTIVIERUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE sowie mit der digitalen Debitkarte und dem persönlichen IN EINER WALLET Code Bargeld bis zu dem für diese Selbstbedienungsauto- Damit der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in maten vereinbarten Limit zu beheben und/oder Überwei- einem mobilen Endgerät nutzen kann, benötigt er eine sungsaufträge zu erteilen. gültige physische Debitkarte und ein für dessen Aktivie- rung geeignetes mobiles Endgerät. 02
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE 4.2. An POS-Kassen mit Hilfe der Endgeräte-Wallet Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In-und Ausland bis Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind (im Folgenden Der Karteninhaber weist durch „POS-Kassen“), mit Hilfe der digitalen Debitkarte in einer ▪ Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse Endgeräte-Wallet Lieferungen und Leistungen von Han- und dels- und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden ▪ Eingabe des persönlichen Codes und „Vertragsunternehmen“) im In-und Ausland bis zu dem ▪ Betätigung der Taste „OK“ vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das 4.2.1. Ohne Eingabe des persönlichen Codes jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Betäti- Der Karteninhaber weist durch gung der Taste „OK“ kann der Zahlungsauftrag nicht ▪ Eingabe der Geräte-PIN oder – sofern dies der Karten- mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese inhaber auf seinem mobilen Endgerät aktiviert Anweisung bereits jetzt an. hat – des biometrischen Mittels und ▪ Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse, 4.3.2. Für Kleinbetragszahlungen mit Hilfe das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag im Rahmen des der mobilen Geldbörse-App dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Hinhalten „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind (im Folgenden des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse kann der Zah- „POS-Kassen“), mit der digitalen Debitkarte in der mobilen lungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Geldbörse-App ohne Eingabe des persönlichen Codes Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. durch bloßes Hinhalten des mobilen Endgeräts zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter- 4.2.2. Mit Eingabe des persönlichen Codes nehmen im In-und Ausland bis zum Betrag von EUR 50,00 Abhängig von der Einstellung der jeweiligen POS-Kasse pro Einzeltransaktion bargeldlos zu bezahlen. wird gelegentlich die Eingabe des persönlichen Codes Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis gefordert. Sofern an POS-Kassen die Eingabe des persön- zum Betrag von EUR 50,00 pro Einzeltransaktion durch lichen Codes erforderlich ist, erfolgt die Erteilung des bloßes Hinhalten des mobilen Endgerätes zur POS-Kasse Zahlungsauftrags wie folgt: des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut an, den Zah- lungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu Der Karteninhaber weist durch zahlen. Nach dem Hinhalten des mobilen Endgerätes zur ▪ Eingabe der Geräte-PIN oder – sofern dies der Karten- POS-Kasse kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerru- inhaber auf seinem mobilen Endgerät aktiviert fen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung hat – des biometrischen Mittels und bereits jetzt an. ▪ Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit und direkt aufeinander folgenden Kleinbetragszahlungen ohne ▪ anschließende Eingabe des persönlichen Codes und Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, Betätigung der Taste „OK“ an der POS-Kasse auf insgesamt EUR 125,00 beschränkt. Nach Erreichen die- das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag im Rahmen des ser Beschränkung muss der Karteninhaber eine bargeldlose dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Betäti- durchführen, um weitere Kleinbetragszahlungen durchfüh- gung der Taste „OK“ kann der Zahlungsauftrag nicht ren zu können. mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. 4.4. In Apps und auf Internetseiten (e-commerce) bei Speicherung der digitalen Debitkarte in einer 4.3. An POS-Kassen mit Hilfe der mobilen Endgeräte-Wallet Geldbörse-App Wenn der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in einer 4.3.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit Endgeräte-Wallet aktiviert hat und die Verwendung der dem „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind (im Fol- dort gespeicherten digitalen Debitkarte als Zahlungsoption genden „POS-Kassen“), mit Hilfe der digitalen Debitkarte angeboten wird, ist der Karteninhaber berechtigt (zusätz- in der mobilen Geldbörse-App Lieferungen und Leistun- lich zu den übrigen Nutzungsmöglichkeiten gemäß Punkt gen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im 4.1. und Punkt 4.2.), mit seiner digitalen Debitkarte in Apps und auf Internetseiten Lieferungen und Leistungen von 03
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE Vertragsunternehmen im In-und Ausland bis zu dem 8. VERFÜGBARKEIT DES SYSTEMS vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Es kann zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kre- ditinstitutes liegenden Problemen bei mobilen Endgerä- Der Zahlungsvorgang wird durch Auswahl der für diese ten kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter Zahlung vorgesehenen Schaltfläche eingeleitet. Der zu Beeinträchtigungen der Akzeptanzstellen oder des Karteninhaber weist durch Eingabe der Geräte-PIN oder – mobilen Endgeräts kommen. Auch in solchen Fällen dür- sofern dies der Karteninhaber auf seinem mobilen Endge- fen weder das Einmalpasswort noch der persönliche rät aktiviert hat – des biometrischen Mittels oder durch Code an Dritte weitergegeben werden. Authentifizierung mit einer sonstigen, von der jeweiligen Endgeräte-Wallet vorgesehenen Authentifizierungsme- Es wird empfohlen, insbesondere auf Reisen auch andere thode das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag im Zahlungsmittel mitzuführen. Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. 9. ZUSENDUNG UND ÄNDERUNG DER BESONDEREN Nach Bestätigen der Zahlung durch Eingabe der Geräte- BEDINGUNGEN PIN oder des biometrischen Mittels oder durch Authentifi- Änderungen dieser Besonderen Bedingungen werden dem zierung mit einer sonstigen, von der jeweiligen Endgeräte- Karteninhaber vom Kreditinstitut wie nachstehend gere- Wallet vorgesehenen Authentifizierungsmethode kann der gelt angeboten. Dabei werden die vom Änderungsangebot Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. betroffenen Bestimmungen der Besonderen Bedingungen Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Gegenüberstellung (im Folgenden „Gegenüberstellung“) 5. EINWENDUNGEN AUS DEM GRUNDGESCHÄFT dargestellt. Das Kreditinstitut wird die Gegenüberstellung Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, sowie die vollständige Fassung der neuen Besonderen die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kartenin- Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen. haber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hin- Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwen- weisen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, dung der digitalen Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeit- direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbe- punkt des Inkrafttretens der angebotenen Änderungen sondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrags. Das kein Widerspruch des Karteninhabers einlangt. Auch darauf Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertrags- wird das Kreditinstitut den Karteninhaber im Änderungs- konforme Abwicklung des Grundgeschäfts durch den angebot hinweisen. Vertragspartner. Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung wer- 6. HAFTUNG DES KONTOINHABERS den dem Karteninhaber, der Verbraucher ist, zugestellt. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung Die Zustellung erfolgt der digitalen Debitkarte auf mobilen Endgeräten erfolgen ▪ in das Schließfach des vom Karteninhaber mit dem auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere Kreditinstitut vereinbarten Online Banking (im Folgen- auch dann, wenn der Karteninhaber das 18. Lebensjahr den „Online Banking Schließfach“). Das Kreditinstitut noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob das wird den Karteninhaber über diese Zustellung im Online Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der digitalen Banking Schließfach gesondert per Post oder – sofern Debitkarte geschlossen wurde, wegen der Minderjährig- mit dem Karteninhaber vereinbart – per E-Mail an eine keit des Karteninhabers gültig ist. vom Karteninhaber bekanntgegebene E-Mail-Adresse informieren; oder 7. UNRICHTIGE EINGABE DES PERSÖNLICHEN CODES ▪ per E-Mail, wenn die Kommunikation per E-Mail BEI EINER POS-KASSE zwischen Karteninhaber und Kreditinstitut vereinbart Wird bei der Nutzung der digitalen Debitkarte an einer wurde; oder POS-Kasse (Punkt 4.) der persönliche Code abgefragt und ▪ per Post. dreimal ein falscher persönlicher Code eingegeben, kann das Kreditinstitut veranlassen, dass die digitale Debitkarte Ab Zustellung – auch in das Online Banking Schließfach – aus Sicherheitsgründen unbrauchbar gemacht wird. können das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung durch das Kreditinstitut nicht mehr abgeändert werden. Erfolgt die Zustellung per E-Mail oder in das Online Ban- king Schließfach kann der Karteninhaber das Änderungs- 04
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE angebot und die Gegenüberstellung sowohl elektronisch Leistungen werden dem Karteninhaber vom Kreditinstitut speichern als auch ausdrucken. spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeit- Das Änderungsangebot samt Gegenüberstellung und im punkt ihres Inkrafttretens angeboten. Die Zustimmung Falle der Zustellung in das Online Banking Schließfach, des Karteninhabers zu diesen Änderungen gilt als erteilt, auch die Information darüber, haben dem Karteninhaber, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeit- der Verbraucher ist, jedenfalls spätestens zwei Monate vor punkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der des Karteninhabers einlangt. Darauf wird das Kreditinsti- Änderungen zuzugehen. Gegenüber einem Unternehmer tut den Karteninhaber im Änderungsangebot hinweisen. ist es ausreichend, das Änderungsangebot ohne Gegen- Das Änderungsangebot kann das Kreditinstitut in das überstellung spätestens zwei Monate vor dem Online Banking Schließfach zustellen oder auf eine mit vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ände- dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit rungen in das Online Banking Schließfach zuzustellen oder halten. auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten. 10.2. Änderungen der mit Verbrauchern vereinbarten Im Falle einer beabsichtigten Änderung der Besonderen Entgelte für Zahlungsdienste (ausgenommen Sollzinsen) Bedingungen hat der Karteninhaber, der Verbraucher ist, 10.2.1. Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zah- das Recht, den Vertrag über die Nutzung der digitalen lungsdienste (insbesondere des Girokontovertrags) verein- Debitkarte vor dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos barten Entgelte für vom Kreditinstitut wiederkehrend zu fristlos zu kündigen. Darauf wird das Kreditinstitut im erbringende Leistungen werden dem Karteninhaber vom Änderungsangebot hinweisen. Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, das ist in jedem 10. ENTGELTE; ENTGELTS- UND LEISTUNGS Fall der 1. November eines Jahres, angeboten. Die Zustim- ÄNDERUNGEN mung des Karteninhabers zu diesen Änderungen gilt als 10.1. Entgelte; Entgelts- und Leistungsänderungen erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlage- gegenüber Unternehmern nen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des 10.1.1. Mangels anderer Vereinbarung kommen gegenüber Karteninhabers einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut Unternehmern die im Preisaushang geregelten Entgelte den Karteninhaber im Änderungsangebot, in dem das zur Anwendung. Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen. Der Karteninhaber hat das Recht, den Rahmenvertrag bis zum 10.1.2. Das Kreditinstitut kann im Geschäft mit Unterneh- Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. mern Entgelte für wiederkehrend zu erbringende Leistun- Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot gen, die das Kreditinstitut oder der Karteninhaber zu hinweisen. Das Änderungsangebot ist dem Karteninhaber leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- vom Kreditinstitut wie in Punkt 9. vereinbart zuzustellen. oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren etc) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände 10.2.2. Auf dem in Punkt 10.2.1. vereinbarten Weg darf mit (insbesondere Veränderung der gesetzlichen und auf- dem Karteninhaber eine Anpassung der Entgelte an die sichtsbehördlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen Entwicklung des von der Statistik Austria veröffentlichten auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der nationalen Verbraucherpreisindex 2000 vereinbart wer- Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und den. Die Anpassung erfolgt durch Vergleich der Index- Sachaufwands, Veränderungen des Verbraucherpreisindex werte November des vergangenen Jahres mit November etc) nach billigem Ermessen ändern. Gleiches gilt für die des vorvergangenen Jahres. Das sich aus der Anpassung Änderung anderer Leistungen des Kreditinstituts, die ergebende Entgelt wird kaufmännisch auf ganze Cent aufgrund der Änderung gesetzlicher Anforderungen, der gerundet. Sicherheit des Bankbetriebs, der technischen Entwicklung Wurde dem Karteninhaber in einem Jahr die sich aus der oder des erheblich gesunkenen, die Kostendeckung Entwicklung des Verbraucherpreisindex ergebende wesentlich beeinträchtigenden Nutzungsgrads einer Entgeltsanpassung nicht angeboten, so kann diese Leistung erfolgen. Anpassung dem Karteninhaber auch später noch mit Wirkung für die Zukunft angeboten werden. 10.1.3. Über Punkt 10.1.2. hinausgehende Änderungen von Leistungen des Kreditinstituts oder der Entgelte des Kar- 10.3. Änderungen der mit Verbrauchern vereinbarten wie- teninhabers, die Einführung neuer entgeltspflichtiger derkehrenden Leistungen (ausgenommen Habenzinsen) Leistungen sowie neuer Entgelte für schon vereinbarte 05
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE 10.3.1. Änderungen der vom Kreditinstitut dem Kartenin- ausnützen, als das Konto, zu dem die (physische oder haber wiederkehrend zu erbringenden Leistungen werden digitale) Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche dem Karteninhaber vom Kreditinstitut spätestens zwei Deckung (Guthaben und eingeräumte Kontoüberziehung) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft- aufweist. tretens angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditin- 12. PFLICHTEN DES KARTENINHABERS stitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttre- 12.1. Schutz vor dem Zugriff Dritter und Geheimhaltung tens kein Widerspruch des Karteninhabers einlangt. des persönlichen Codes, der Geräte-PIN und des Einmal- Darauf wird das Kreditinstitut den Karteninhaber im passwortes Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet, dem Karteninhaber vom Kreditinstitut wie in Punkt 9. ver- mobile Endgeräte, auf denen digitale Debitkarten in einer einbart zuzustellen. Der Karteninhaber hat das Recht, den Wallet aktiviert sind, sorgfältig zu verwahren und vor dem diesbezüglichen Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten der Zugriff Dritter zu schützen. Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wird das Kreditinstitut im Änderungsan- Vor Weitergabe von mobilen Endgeräten an dritte Perso- gebot hinweisen. nen hat der Karteninhaber die Nutzung seiner digitalen Debitkarte auf diesen mobilen Endgeräten mit den zur 10.3.2. Auf dem in Punkt 10.3.1. vorgesehenen Weg darf Verfügung gestellten Funktionen bei zeitweiser Weiter- das Kreditinstitut mit dem Karteninhaber eine Leistungs- gabe vorübergehend oder bei dauerhafter Weitergabe änderung jedoch nur vereinbaren, wenn dies unter dauerhaft zu deaktivieren. Berücksichtigung aller Umstände (Änderung der vorherr- schenden Kundenbedürfnisse, gesetzlicher und aufsichts- Der zur digitalen Debitkarte gehörende persönliche Code behördlicher Anforderungen, der Sicherheit des Bankbe- und das Einmalpasswort sind geheim zu halten und dür- triebs, der technischen Entwicklung oder des erheblich fen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern gesunkenen, die Kostendeckung wesentlich beeinträchti- des Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern, anderen genden Nutzungsgrads der Leistung) sachlich gerechtfer- Karteninhabern oder anderen Nutzern des mobilen End- tigt ist. Eine solche sachliche Rechtfertigung liegt nur geräts bekannt gegeben werden. So der Karteninhaber dann vor, wenn sich aus der angebotenen Leistungsände- für die Nutzung seiner digitalen Debitkarten gemäß rung eine Ausweitung der Leistungen des Kreditinstituts Punkt 4. auch die Geräte-PIN verwendet, hat er diese – oder eine für den Kunden zumutbare Einschränkung der ebenso wie den persönlichen Code und das Einmalpass- Leistungen des Kreditinstituts und keine unverhältnismä- wort – geheim zu halten. ßigen Änderungen wesentlicher Rechte und Pflichten zu Gunsten des Kreditinstituts ergeben. Der persönliche Code darf nicht am mobilen Endgerät abgespeichert werden. So der Karteninhaber für die Nut- 11. LIMITVEREINBARUNG UND KONTODECKUNG zung seiner digitalen Debitkarten gemäß Punkt 4. auch die 11.1. Limitvereinbarung Geräte-PIN verwendet, darf er diese – ebenso wie den Für die digitale Debitkarte gelten die jeweils mit dem persönlichen Code – nicht am mobilen Endgerät speichern. Kontoinhaber für die Benutzung der physischen Debit- karte vereinbarten Limits. Werden diese geändert, verän- Bei der Verwendung des persönlichen Codes, der Geräte- dern sich auch die Limits für die digitale Debitkarte ent- PIN und des Einmalpasswortes ist darauf zu achten, dass sprechend. Bargeldlose Zahlungen unter Verwendung der diese nicht von Dritten ausgespäht werden. digitalen Debitkarte in der Wallet werden auf den maxi- malen Rahmen, der für Zahlungen mit der physischen 12.2. Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen Debitkarte vereinbart wurde, angerechnet. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berech- sonstiger nicht autorisierter Nutzung der digitalen Debit- tigt, die Senkung des Limits bei der kontoführenden Stelle karte oder des mobilen Endgerätes hat der Karteninhaber zu veranlassen. unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder über den Sperrnotruf eine 11.2. Kontodeckung Sperre der digitalen Debitkarte zu veranlassen. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 4. beschrieben Benützungsmöglich- keiten der digitalen Debitkarte nur in dem Ausmaß 06
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE 12.3. Sonstige Pflichten 14.2. Informationen über Währungsumrechnungs Auf die in den Punkten 17. Und 19. geregelten Pflichten entgelte des Karteninhabers wird hingewiesen. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Karteninhaber unverzüglich nachdem es einen Zahlungsauftrag aufgrund 13. ABRECHNUNG einer Barabhebung an einem Geldausgabeautomaten oder Zahlungen mit der digitalen Debitkarte werden vom einer Zahlung an einer POS-Kasse innerhalb des Europäi- Konto, zu dem die physische Debitkarte ausgegeben ist, schen Wirtschaftsraumes (EWR) erhalten hat, der auf eine abgebucht und am Kontoauszug ausgewiesen. Währung des EWR lautet, die von der Währung des zur Für mit der digitalen Debitkarte durchführte Transaktio- digitalen Debitkarte gehörigen Kontos abweicht nen (Bargeldbehebungen, Zahlungen an POS-Kassen) (im Folgenden „Transaktion mit Währungsumrechnung“), werden – wie bei der physischen Debitkarte – die mit eine elektronische Mitteilung zu übermitteln (im Folgen- der Hypo Vorarlberg vereinbarten Buchungsentgelte den „elektronische Mitteilung über Währungsumrech- verrechnet. nungsentgelte“), in welcher die gesamten vom Kreditinsti- tut für den betreffenden Zahlungsauftrag verrechneten 14. UMRECHNUNG VON FREMDWÄHRUNGEN Währungsumrechnungsentgelte als prozentualer Aufschlag 14.1. auf die letzten, zum Zeitpunkt der Autorisierung des Bei der Verrechnung bargeldloser Zahlungen in ausländi- betreffenden Zahlungsauftrags verfügbaren Euro-Refe- schen Währungen wird der jeweilige Betrag der ausländi- renzwechselkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) schen Währung wie folgt umgerechnet: dargestellt werden. ▪ bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs; Der Karteninhaber erhält diese elektronische Mitteilung ▪ bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten über Währungsumrechnungsentgelte nur dann, wenn er der Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie zuvor mit dem Kreditinstitut den elektronischen Kanal, nachstehend beschrieben ermittelten Fremdwährungs- über den diese elektronische Mitteilung über Währungs- kurs. umrechnungsentgelte erfolgen soll, vereinbart hat. Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Das Kreditinstitut übermittelt die elektronische Mitteilung baha GmbH betriebenen Internetseite www.austrofx.at über Währungsumrechnungsentgelte – je nach Vereinba- öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse rung mit dem Karteninhaber – entweder von inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermit- ▪ per Push-Nachricht in die „Meine Hypo“-App, sofern telt. Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird der Karteninhaber das Online Banking des Kreditinsti- für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser tuts nutzt, die App „Meine Hypo“ installiert ist und Fremdwährung auf www.austrofx.at gegenübergestellten Push-Nachrichten am Endgerät des Karteninhabers Devisenverkaufskurse ohne Berücksichtigung des Kurses zugelassen sind oder der Hypo Vorarlberg Bank AG gebildet. ▪ per E-Mail an eine vom Karteninhaber dem Kreditinsti- tut zu diesem Zweck bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind min- destens fünf auf www.austrofx.at veröffentlichte Kurse Die Zustimmung zum Erhalt der elektronischen Mitteilung (ohne den Kurs der Hypo Vorarlberg Bank AG) erforderlich. über Währungsumrechnungsentgelte und die Vereinba- Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der rung des elektronischen Kanals kann im Online Banking Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH oder in den Filialen des Kreditinstituts erfolgen. www.psa.at/kursinfo ersichtliche Referenzwechselkurs von Nach einmal vorgenommener Vereinbarung kann der OANDA Corporation zur Anwendung. Kunde jederzeit wieder auf die elektronische Mitteilung über Währungsumrechnungsentgelte verzichten oder den Die Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut elektronischen Kanal wechseln. erfragt oder auf www.psa.at/kursinfo abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die Darüber hinaus werden dieselben Informationen nach PSA Payment Services Austria GmbH, über die diese Zah- Ablauf eines Monats, in dem zumindest eine Transaktion lungen abgewickelt werden, die Belastung erhält. Der Kurs mit Währungsumrechnung vom Karteninhaber durchge- sowie das Kursdatum werden dem Karteninhaber in der führt wurde, noch einmal am Kontoauszug angedruckt. mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Kommunikationsform bekannt gegeben. 07
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE 15. SPERRE räumte Kontoüberziehung) nicht nachgekommen ist, 15.1. und Die Sperre der digitalen Debitkarte kann vom Kontoinha- ▪ entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten ber oder vom betreffenden Karteninhaber wie folgt aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der beauftragt werden: Vermögensverhältnisse des Kontoinhabers oder eines ▪ jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Mitverpflichteten gefährdet ist oder Payment Services Austria GmbH eingerichtete Sperr- ▪ beim Kontoinhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten notrufnummer („PSA Sperrnotruf“) (die Telefonnum- ist oder diese unmittelbar droht. mer der Sperrnotrufnummer kann im Inland einer Aufschrift an jedem Geldausgabeautomaten bzw der Im vorstehend unter c.) genannten Fall ist das Kreditinsti- Internetseite der PSA Payment Services Austria GmbH tut auch berechtigt, nur die zur physischen Debitkarte (www.bankomatkarte.at) entnommen und bei jedem vereinbarten Limits herabzusetzen. Kreditinstitut erfragt werden); Das Kreditinstitut wird den Konto- bzw Karteninhaber – ▪ zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstituts soweit eine Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für persönlich, schriftlich oder telefonisch bei dem die Sperre nicht eine gerichtliche oder verwaltungsbe- Kreditinstitut. hördliche Anordnung verletzen bzw österreichischen oder ▪ im Online Banking des Kreditinstituts. unionsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicher- Eine innerhalb der Öffnungszeiten bei dem Kreditinstitut heitserwägungen zuwiderlaufen würde – von einer sol- oder – zu welchem Zeitpunkt immer – beim „PSA Sperr- chen Sperre und deren Gründe in einer der mit dem notruf“ beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlan- Konto- bzw Karteninhaber vereinbarten Kommunikati- gen des Sperrauftrags wirksam. onsformen möglichst vor, spätestens aber unverzüglich Die über den „PSA Sperrnotruf“ beantragte Sperre ohne nach der Sperre informieren. Angabe der Bankfolgenummer bewirkt bis auf weiteres die Sperre aller zum Konto ausgegebener physischen und Über Auftrag des Konto- oder des Karteninhabers (Punkt digitalen Debitkarten, wenn der Kunde die zu sperrende 15.2.) bzw im Fall einer einseitigen Sperre seitens des Karte nicht individualisieren kann. Kreditinstituts bei Wegfall des Sperrgrundes, wird das Kreditinstitut die Sperre wieder aufheben. 15.2. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Warnhinweis: Die Sperre bewirkt nur die Sperre der digi- Sperre von zu seinem Konto ausgegebenen digitalen talen Debitkarte in der Wallet, nicht jedoch der physi- Debitkarten unabhängig davon zu veranlassen, wer die schen Debitkarte. Die Nutzung der physischen Debit- Sperre beauftragt hat. Der Karteninhaber kann nur die karte ist weiterhin möglich. Soll auch die physische Aufhebung der von ihm selbst beauftragten Sperre seiner Debitkarte gesperrt werden, ist deren Sperre gesondert digitalen Debitkarte veranlassen. zu veranlassen. Bei Sperre der physischen Debitkarte ist Nach vorgenommener Sperre wird die digitale Debitkarte die digitale Debitkarte in der Wallet ebenfalls gesondert aufgrund eines Auftrages des Kontoinhabers oder des zu sperren, sonst ist die Nutzung der digitalen Debit- Karteninhabers wieder aktiviert. karte in der Wallet weiterhin möglich. 15.3. 16. DAUER, KÜNDIGUNG, AUFLÖSUNG AUS Das Kreditinstitut ist berechtigt, die digitale Debitkarte WICHTIGEM GRUND ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninha- 16.1. bers zu sperren, wenn Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit a.) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit abgeschlossen. Es endet jedenfalls mit der Beendigung des mobilen Endgerätes oder der Systeme, die damit in der Kontoverbindung des Kontoinhabers und/oder mit Anspruch genommen werden können, dies rechtferti- der Beendigung des Kartenvertrages über die zugrunde- gen; liegende physische Debitkarte. b.) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügei- schen Verwendung des mobilen Endgerätes besteht; 16.2. oder Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber c.) wenn der Kontoinhaber seinen Zahlungspflichten im können dieses Vertragsverhältnis für die Nutzung der Zusammenhang mit einer mit der digitalen Debitkarte digitalen Debitkarte in der Wallet jederzeit unter Einhal- verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder einge- tung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. 08
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE 16.3. Sämtliche Anliegen zu mobilen Endgeräten und zur End- Das Kreditinstitut kann unter Einhaltung einer Kündi- geräte-Wallet hat der Karteninhaber an den Endgeräte- gungsfrist von 2 Monaten kündigen. Die Kündigung muss Hersteller oder den Anbieter der Endgeräte-Wallet zu dem Konto- bzw Karteninhaber, der Verbraucher ist, in richten. Diesbezüglich gelten die vertraglichen Regelun- Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Daten- gen des jeweiligen Herstellers und Anbieters, insbeson- träger mitgeteilt werden. dere die Bestimmungen für die Endgeräte-Wallet. Auf die Vertragsbeziehung mit dem Hersteller der mobilen End- 16.4. geräte und/oder dem Anbieter der Endgeräte-Wallet, Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann dieses Ver- insbesondere auch auf die Datenverarbeitung durch tragsverhältnis sowohl vom Kreditinstitut als auch vom diese, hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Konto- und/oder Karteninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. 19. ADRESSÄNDERUNGEN Der Kontoinhaber ist verpflichtet, dem Kreditinstitut jede 16.5. Änderung seiner Adresse, seiner bekanntgegebenen E-Mail- Das Kreditinstitut ist berechtigt, die digitale Debitkarte Adresse und seiner bekanntgegebenen Telefonnummer bei Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß Punkt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 16.2. oder Punkt 16.3. zum Ende der Kündigungsfrist sowie Gibt der Kontoinhaber Änderungen seiner Adresse nicht bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß Punkt bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts 16.4. zu löschen. als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaber bekannt gegebene Adresse gesendet 16.6. wurden. Gibt der Kontoinhaber Änderungen seiner E-Mail- Laufende periodische Entgelte für die Nutzung der digita- Adresse oder seiner Telefonnummer nicht bekannt, gelten len Debitkarte in der Wallet werden dem Kontoinhaber Mitteilungen des Kreditinstituts an Kontoinhaber, mit anteilig rückerstattet. denen dieser Kommunikationsweg vereinbart ist, als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kontoinhaber Warnhinweis: Beachten Sie, dass eine Beendigung bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (Kündigung, Auflösung aus wichtigem Grund) dieses gesendet wurden. Vertragsverhältnisses keine Beendigung des zugrunde- Die Bestimmungen dieses Punktes gelten entsprechend für liegenden Kartenvertrages bewirkt und die physische den Karteninhaber. Debitkarte im Umfang des Kartenvertrages weiter verwendet werden kann. 20. RECHTSWAHL Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Konto- bzw. 17. DEAKTIVIERUNG VON DIGITALEN DEBITKARTEN dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt österrei- IN DER WALLET chisches Recht. Der Karteninhaber hat bei Weitergabe des mobilen Endgerätes sämtliche am mobilen Endgerät aktivierten digitalen Debitkarten zu deaktivieren. Warnhinweis: Wenn die digitalen Debitkarten am mobi- Hypo Vorarlberg Bank AG len Endgerät nicht deaktiviert werden, sind Kleinbetrags- Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bis zum T +43 50 414-0, info@hypovbg.at Betrag von maximal EUR 125,00 weiterhin möglich. www.hypovbg.at 18. ABGRENZUNG DER AUFGABEN DES KREDITINSTITUTS UND DER HERSTELLER VON MOBILEN ENDGERÄTEN Das Kreditinstitut steht dem Karteninhaber für Anliegen zur Aktivierung der digitalen Debitkarte in einer Wallet, zur Nutzung der digitalen Debitkarte in einer Wallet, zu Limitvereinbarung und -änderung sowie zur Sperre der digitalen Debitkarte in der Wallet zur Verfügung. 09 www.hypovbg.at
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