BOLTIGEN - Information Nr. 09 betreffend Corona-Virus für die Bevölkerung von Boltigen - Gemeinde Boltigen

Die Seite wird erstellt Anton Schumacher
 
WEITER LESEN
BOLTIGEN - Information Nr. 09 betreffend Corona-Virus für die Bevölkerung von Boltigen - Gemeinde Boltigen
Einwohnergemeinde

                  BOLTIGEN

            Information Nr. 09
         betreffend Corona-Virus
    für die Bevölkerung von Boltigen

Gemeindeverwaltung Boltigen
Vijelimatte 281h
3766 Boltigen
Telefon 033 773 83 73
gemeindeverwaltung@boltigen.ch

                                 15. März 2021
BOLTIGEN - Information Nr. 09 betreffend Corona-Virus für die Bevölkerung von Boltigen - Gemeinde Boltigen
Der Bundesrat entscheidet diese Woche über einen möglichen 2. Öffnungs-
schritt ab 22. März 2021
Seit Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wie-
der öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und bota-
nischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche
und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge
Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten
wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021
nach Konsultation der Kantone entschieden.
Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische
Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist.
Weil die Fallzahlen derzeit wieder steigen, ist jedoch nicht klar, wann der zweite Öff-
nungsschritt tatsächliche erfolgen kann. Der Bundesrat entscheidet am 19. März.
Unter anderem sind folgende Lockerungen bei den Kantonen in Vernehmlassung (nicht
vollständige und abschliessende Aufzählung):
▪ Private Treffen zu Hause: Im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen sollen
   wieder 10 Personen erlaubt sein.
▪ Veranstaltungen mit Publikum: Draussen mit 150 (etwa Fussballspiele), drinnen mit
   50 Personen (etwa Kinos) sollen erlaubt sein.
▪ Andere Veranstaltungen: Bei Führungen in Museen oder Treffen von Vereinsmitglie-
   dern sollen 15 Personen erlaubt sein.
▪ Restaurants: Gastrobetriebe sollen ihre Terrassen wieder öffnen können.
▪ Sport und Kultur: Sportliche und kulturelle Aktivitäten sollen neu auch für Erwach-
   sene im Amateurbereich für Einzelpersonen und Gruppen bis zu 15 Personen erlaubt
   sein.
▪ Alters- und Pflegeheime: Aufhebung der Maskenpflicht für geimpfte Bewohner.

Der Gemeinderat unterstützt das lokale Gewerbe
Die Einschränkungen aufgrund der Pandemie dauern nun schon ein Jahr und der Ge-
meinderat Boltigen macht sich grosse Sorge um die Existenz zahlreicher Geschäfte und
Dienstleistungsbetriebe, welche schon längere Zeit keine oder kaum noch Kunden be-
dienen dürfen.
Wie lange die Einschränkungen und in welchem Umfang diese noch nötig sein werden,
ist momentan nicht eindeutig absehbar, hoffen wir jedoch auf das Beste.
Wie in anderen Gemeinden bereits im letzten Jahr umgesetzt, will der Gemeinderat u.a.
mit einer Gutscheinaktion gegenüber den Betrieben in Boltigen, auch zusammen mit der
Bevölkerung, Solidarität zeigen und sie bei einem Start in die nächste Phase unterstüt-
zen.
Verschiedene Massnahmen sind vorgesehen:

Unterstützung der Betriebe bei der Geltendmachung/Anmeldung der Gelder
im Rahmen der kantonalen Härtefallregelung
Es gibt drei Fälle der vorgesehenen Sofortunterstützung bei Umsatzeinbussen und/oder
Betriebsschliessungen.
Wichtigste Anspruchsvoraussetzungen sind:
▪ Hauptsitz im Kanton Bern
▪ Unternehmensgründung vor dem 1. März 2020
▪ Handelsregistereintrag
▪ Mindestumsatz von Fr. 100'000.00 *)
▪ Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an
▪ Erforderliche Belege und Nachweise liegen vor

*)
     Mindestumsatzgrenze auf Fr. 50'000.00 wahrscheinlich
     Reaktion auf den Entscheid vom 10. März 2021 des Grossen Rates:
     Es ist davon auszugehen, dass die Mindestumsatzgrenze auf Fr. 50'000.00 gesenkt
     wird. Dafür ist eine Änderung der Härtefallverordnung durch den Regierungsrat erfor-
     derlich. Wie das entsprechende Gesuchs- und Entscheidungsverfahren im Kanton
     Bern genau ablaufen soll, wird derzeit geklärt. Zurzeit können keine Gesuche mit ei-
     nem Jahresumsatz von weniger als Fr. 100'000.00 eingereicht werden.
Sofern die vom Kanton vorgegebenen Kriterien erfüllt sind, unterstützt die Gemeindever-
waltung Unternehmen, die Entschädigungen im Rahmen der kantonalen Härtefallrege-
lung geltend machen wollen, bei der Anmeldung.
Termine können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung vereinbart werden.
Gutscheine «Corona-Aktion»
Dem Gemeinderat ist es sehr wichtig, das vielfältige Angebot an Einkaufsmöglichkeiten,
Dienstleistungen und Freizeit in der Gemeinde aufrecht zu erhalten. Deshalb soll auch
auf lokaler Ebene Hilfe erfolgen. Die Bevölkerung wird deshalb eingeladen, über die Ge-
meinde vergünstigte Gutscheine der Gewerbebetriebe in der Gemeinde Boltigen zu be-
stellen. Der Bestellschein umfasst insgesamt 74 Unternehmen, also eine breite Auswahl.
Das Angebot richtet sich an die Boltiger Bevölkerung; die Gemeinde leistet an alle Gut-
scheine einen Beitrag von 20 Prozent. Die Geschäfte erhalten den vollen Wert ausbe-
zahlt, die Käufer bezahlen jedoch nur 80 Prozent des Gutscheinwertes. Pro Haushalt
können maximal 4 Gutscheine zu Fr. 100.00 bezogen werden. Der Gemeinderat rechnet
mit einer grossen Solidarität der lokalen Bevölkerung. Für einmal würde es die Gemein-
debehörde somit freuen, möglichst viel ausgeben zu dürfen. Denn mit einem Gemeinde-
anteil von Fr. 36‘000.00 könnten so Fr. 180‘000.00 Umsatz generiert werden.
Nutzen Sie also das Bestellformular in dieser Gemeindebroschüre!

Informationen zur Impfung im Kanton Bern
Sie können sich im Kanton Bern gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Impfung ist
freiwillig und gratis. Derzeit können Sie sich impfen lassen, wenn Sie
▪ über 16 Jahre alt sind,
▪ COVID-19 symptomfrei sind,
▪ nicht mehr in Isolation oder Quarantäne sind.
Aktuell sind Personen, die 75 Jahre und älter sind (Berner Impfgruppe A) und Personen
mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter (Berner Impf-
gruppe B) zur Impfung zugelassen. Später sollen sich alle Personen, die wollen, impfen
lassen können.
Vorgehen
Sie registrieren sich und melden sich über das Anmeldetool auf https://be.vacme.ch an.
Für Personen, die sich nicht selber online einschreiben können, ist eine Registrierung
auch telefonisch unter 031 636 88 00 möglich.
Für die Registrierung sind die Personalien, der Name der Krankenkasse sowie die Kran-
kenkassen-Kartennummer anzugeben.
Die Impfung ist für die Gruppe A und B möglich. Die Impfung für die Impfgruppe B ist nur
unter Vorweisung eines ärztlichen Attests möglich.
Derzeit sind Impfungen in einem der neun Kantonalen Impfzentren, z.B. in Thun (Kon-
gress- und Kulturzentrum, Seestrasse 68) oder auch in Interlaken (Jungfraupark, Obere
Bönigstrasse 100) nur nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich.
Nebst den Impfzentren sind mobile Impfteams unterwegs. Falls Sie zuhause leben und
auch mit aller Hilfe keine Möglichkeit haben, sich in ein Impfzentrum oder eine Arztpraxis
zu begeben, kommt ein mobiles Impfteam bei Ihnen vorbei. Geben Sie dies bei der Re-
gistrierung an.
Sobald die Impfung auch in Arztpraxen verfügbar ist, werden dort auch Impfungen
durchgeführt.
Sollten Sie bei der Registrierung Hilfe benötigen oder haben Sie anderweitige Fragen
zum Anmeldeprozedere; nehmen Sie mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf, wir un-
terstützen Sie gerne.
Sie können auch lesen