Coronakrise in Frankreich: Aktuelle Situation und Maßnahmen der Regierung - NAVIGATOR WEBINAR 3. April 2020 - DIHK

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Coronakrise in Frankreich: Aktuelle Situation und Maßnahmen der Regierung - NAVIGATOR WEBINAR 3. April 2020 - DIHK
Coronakrise in Frankreich:
                                       Aktuelle Situation und
                                       Maßnahmen der Regierung
NAVIGATOR WEBINAR   3. April 2020   Patrick Brandmaier, Geschäftsführer AHK Frankreich

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Coronakrise in Frankreich: Aktuelle Situation und Maßnahmen der Regierung - NAVIGATOR WEBINAR 3. April 2020 - DIHK
COVID-19 - Allgemeine Situation in Frankreich
• Rasche Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie. Die Regionen Grand-Est und
  Île-de-France sind besonders betroffen.
• Seit 15. März sind alle nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung
  maßgeblichen Geschäfte, Restaurants und Vergnügungsstätten in ganz
  Frankreich geschlossen.
• Seit 16. März sind Kitas, Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere
  Bildungseinrichtungen bis 3. Mai 2020 geschlossen.
• Seit 17. März wurde eine weitgehende Ausgangssperre für zunächst 15 Tage
  verhängt, die aber nach einem Notstandsgesetz um bis zu zwei Monate
  verlängert werden kann, derzeit gilt sie bis zum 15. April.
• Alle Einrichtungen für die Deckung der Grundbedürfnisse bleiben geöffnet.
  Verwaltungseinrichtungen, Versorgungsunternehmen sowie der öffentliche
  Verkehr halten ihren Betrieb in reduzierter Form aufrecht.

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Coronakrise in Frankreich: Aktuelle Situation und Maßnahmen der Regierung - NAVIGATOR WEBINAR 3. April 2020 - DIHK
Personen- und Warenverkehr
• Die Außengrenzen des Schengen-Raums sind für einen Zeitraum von 30 Tagen
  geschlossen. Die deutsch-französische Grenze ist für den Personen- und
  Warenverkehr offen, es wurden aber verstärkte Kontrollen eingeführt. Seit
  dem 20. März 2020 ist ein Grenzübertritt grundsätzlich nur noch an
  bestimmten Grenzübergängen möglich.
• Die gesamte Logistikkette des Güterverkehrs bleibt mobilisiert
  (Straßentransport, Häfen, Massenverteilung, Großhändler,
  Lebensmittelindustrie), um die Kontinuität der industriellen Tätigkeit des
  Landes zu gewährleisten.
• Berufspendler müssen allerdings entsprechende Nachweise der Arbeitgeber
  mitführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt
  (Ausgangsbescheinigung, Pendlerbescheinigung).
• Eine Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ist generell möglich.
  Unternehmen müssen jedoch nachweisen können, dass diese Entsendung
  wirklich notwendig ist (Arbeitsauftrag, Entsendebescheinigungen).

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Coronakrise in Frankreich: Aktuelle Situation und Maßnahmen der Regierung - NAVIGATOR WEBINAR 3. April 2020 - DIHK
Auswirkungen auf die französische Wirtschaft
• Die wirtschaftlichen Aussichten für 2020 haben sich eingetrübt. Derzeit geht
  die Regierung von einem Rückgang des BIPs von 1-2% aus, das kann sich
  aber bei einer Verlängerung der Maßnahmen verschlechtern. Bei einer
  Ausgangssperre von insgesamt 45 Tagen bis Ende April hat das
  Marktforschungsinstitut Xerfi am 24. März die Prognose auf ein Minus von
  3,5% für 2020 gesenkt.
• Eine Neuverschuldung von bis zu 7% des BIP wird für 2020 erwartet, die
  Gesamtschuldenlast wird dadurch bei deutlich über 100% des BIP liegen.
• Einige Sektoren in Frankreich sind in großem Maße direkt von den
  Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und dem Nachfrageeinbruch
  betroffen, darunter die gesamte Veranstaltungsbranche, Hotellerie,
  Reiseveranstalter, Gaststätten, Luftfahrt und Verkehr per Bus und Bahn.
• Viele Firmen leiden unter der Unterbrechung von internationalen
  Lieferketten und Instabilität durch den Ausfall von Mitarbeitern.

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Auswirkungen auf die französische Wirtschaft
• Starker Rückgang der Auslandsnachfrage, insbesondere in wichtigen
  französischen Branchen wie Kosmetik, Parfum, Wein, Spirituosen und
  Luxusartikel.
• Das französische Wirtschaftsministerium schätzt, dass derzeit die industrielle
  Kapazität nur zu 25% ausgelastet ist.
• Zu erwarten ist eine Investitionszurückhaltung der Unternehmen und bei
  Privathaushalten; Aufschiebung größerer Anschaffungen und weniger
  Ausgaben für Maschinen, Kfz, langlebige Konsumgüter und Luxusprodukte.
• Unternehmen sind angehalten ihre Mitarbeiter via Telearbeit aus dem Home
  Office arbeiten zu lassen. Einige Unternehmen haben ihren Betrieb oder ihre
  Produktion eingestellt und Kurzarbeit angemeldet.
• Die Regierung gibt an, dass am 2. April 2020 rund 400.000 Unternehmen für
  insgesamt 4 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld beantragt haben.

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Auswirkungen auf die französische Wirtschaft
Einige wenige Positivmeldungen von Unternehmen, die ihre Produktion
umstellen und sich der Krise anpassen:

• Ein Konsortium von vier großen, französischen Unternehmen bauen
  Beatmungsgeräte: PSA, Valeo, Schneider Electric und Air Liquide
• Die Parfumfabriken der Luxusholding LVMH produzieren Desinfektionsmittel.
• Das Haute Couture Unternehmen Chanel stellt Schutzmasken her.
• Der Sporthersteller Decathlon spendet seine Taucherbrillen für
  Krankenhäuser, die diese als Beatmungsmasken nutzen.
• Viele BioTech Unternehmen entwickeln Coronavirus Schnelltests.

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Unterstützungsmaßnahmen der Regierung
Für Unternehmen, die durch die Coronakrise sich in einer wirtschaftlichen Notlage
befinden, hat die französische Regierung folgende Maßnahmen festgelegt:
• Aufschub von Fristen für die Zahlung von sozialen und steuerlichen Abgaben.
• Die staatliche Investitionbank Bpifrance kann Bankkreditlinien (12-18
  Monate) und Darlehen mit 3-7 J. Laufzeit für Unternehmen bis zu 90%
  garantieren.
• Die Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Unternehmen durch die
  vereinfachte und verstärkte Kurzarbeitsregelung („activité partielle“).
• Anerkennung des Coronavirus durch den Staat und die lokalen Behörden als
  Fall von höherer Gewalt („force majeure“). Folglich werden bei allen
  staatlichen und kommunalen Beschaffungsverträgen keine Verzugsstrafen
  verhängt.
• Die Aussetzung der Wasser-, Gas-, Strom- und Mietkosten für die am meisten
  in Schwierigkeiten geratenen Kleinunternehmen sowie die Aussetzung ihrer
  Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

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Steuerliche Entlastungsmaßnahmen
• Möglichkeit der Ratenzahlung für Unternehmen für die nächsten fälligen
  direkten Steuer (Körperschaftssteuervorauszahlung, Lohnsteuer). Hierfür
  wurde ein Formular bereitgestellt, das ausgefüllt per E-Mail an das jeweilige
  Finanzamt zurückgesendet werden kann. Die Stundung der ausstehenden
  Steuer erfolgt ohne Prüfung weiterer Nachweise für eine Dauer von drei
  Monaten und hat keine Strafzuschläge zur Folge. Auch kann eine
  Rückerstattung der Steuern für März beantragt werden. In diesem Fall
  müssen die besonderen Schwierigkeiten (Umsatzeinbruch, andere
  ausstehende Forderungen etc.) im Antrag dargelegt werden.
• Für Selbständige ist es möglich, die Höhe der Einkommenssteuer
  anzupassen und die Zahlung der Steuerraten bis zu dreimal zu
  verschieben.

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Beantragung von Kurzarbeit
Wenn ein Unternehmen aufgrund von mangelnder Aktivität zur Schließung
gezwungen ist, wenn Unternehmen in Sektoren aktiv sind, deren Tätigkeit nicht
durch Telearbeit ausgeübt werden kann (Baugewerbe, Lebensmittelvertrieb,
Industrie) oder deren Arbeitsplatz sich in einer Sperrzone befindet (Baustelle,
Hauptsitz), gibt es die Möglichkeit , Arbeitnehmer aufgrund außergewöhnlicher
Umstände in Kurzarbeit zu versetzen.
Bei Kurzarbeit werden die Arbeitnehmer für den Einkommensverlust
entschädigt, der durch die Verkürzung ihrer Arbeitszeit verursacht wird. Der
Staat hilft den Arbeitgebern, diese Entschädigung zu finanzieren. In diesem Fall
wird der Arbeitsvertrag ausgesetzt, aber die Arbeitnehmer erhalten eine
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Der Staat gibt den von diesen Maßnahmen
betroffenen Unternehmen 30 Tage Zeit, um ihre Kurzaktivität zu deklarieren.
Die AHK Frankreich hilft bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes.
Der Antrag kann hier herunterladen werden.

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Kurzarbeit für deutsche Unternehmen
ohne Betriebsstätte in Frankreich möglich!

• Appell der Deutsch-Französischen Industrie-
  und Handelskammer an das französische
  Arbeitsministerium

• Deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte in
  Frankreich können ab sofort den Einsatz von
  Kurzarbeit für französische Mitarbeiter
  beantragen und auf staatliche Hilfe zählen.

• Staatliche Hilfe für Tausende von
  ausländischen Kleinunternehmen und deren
  rund 17.000 französischen Mitarbeitern in
  Frankreich.

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Nützliche
Informationen
AHK Frankreich
18 rue Balard
F- 75015 Paris
E-Mail: ahk@francoallemand.com

Die Rechtsabteilung hilft bei den Themen
Mitarbeiterentsendung, steuerliche
Entlastungsmaßnahmen und Kurzarbeitergeld
für deutsche Unternehmen in Frankreich.
Kontakt: tmatthes@francoallemand.com

Sonderseite Coronavirus Frankreich:
www.francoallemand.com/coronavirus

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