Coronakrise in Frankreich: Aktuelle Situation und Maßnahmen der Regierung - NAVIGATOR WEBINAR 3. April 2020 - DIHK
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Coronakrise in Frankreich:
Aktuelle Situation und
Maßnahmen der Regierung
NAVIGATOR WEBINAR 3. April 2020 Patrick Brandmaier, Geschäftsführer AHK Frankreich
1COVID-19 - Allgemeine Situation in Frankreich
• Rasche Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie. Die Regionen Grand-Est und
Île-de-France sind besonders betroffen.
• Seit 15. März sind alle nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung
maßgeblichen Geschäfte, Restaurants und Vergnügungsstätten in ganz
Frankreich geschlossen.
• Seit 16. März sind Kitas, Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere
Bildungseinrichtungen bis 3. Mai 2020 geschlossen.
• Seit 17. März wurde eine weitgehende Ausgangssperre für zunächst 15 Tage
verhängt, die aber nach einem Notstandsgesetz um bis zu zwei Monate
verlängert werden kann, derzeit gilt sie bis zum 15. April.
• Alle Einrichtungen für die Deckung der Grundbedürfnisse bleiben geöffnet.
Verwaltungseinrichtungen, Versorgungsunternehmen sowie der öffentliche
Verkehr halten ihren Betrieb in reduzierter Form aufrecht.
2Personen- und Warenverkehr
• Die Außengrenzen des Schengen-Raums sind für einen Zeitraum von 30 Tagen
geschlossen. Die deutsch-französische Grenze ist für den Personen- und
Warenverkehr offen, es wurden aber verstärkte Kontrollen eingeführt. Seit
dem 20. März 2020 ist ein Grenzübertritt grundsätzlich nur noch an
bestimmten Grenzübergängen möglich.
• Die gesamte Logistikkette des Güterverkehrs bleibt mobilisiert
(Straßentransport, Häfen, Massenverteilung, Großhändler,
Lebensmittelindustrie), um die Kontinuität der industriellen Tätigkeit des
Landes zu gewährleisten.
• Berufspendler müssen allerdings entsprechende Nachweise der Arbeitgeber
mitführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt
(Ausgangsbescheinigung, Pendlerbescheinigung).
• Eine Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ist generell möglich.
Unternehmen müssen jedoch nachweisen können, dass diese Entsendung
wirklich notwendig ist (Arbeitsauftrag, Entsendebescheinigungen).
3Auswirkungen auf die französische Wirtschaft
• Die wirtschaftlichen Aussichten für 2020 haben sich eingetrübt. Derzeit geht
die Regierung von einem Rückgang des BIPs von 1-2% aus, das kann sich
aber bei einer Verlängerung der Maßnahmen verschlechtern. Bei einer
Ausgangssperre von insgesamt 45 Tagen bis Ende April hat das
Marktforschungsinstitut Xerfi am 24. März die Prognose auf ein Minus von
3,5% für 2020 gesenkt.
• Eine Neuverschuldung von bis zu 7% des BIP wird für 2020 erwartet, die
Gesamtschuldenlast wird dadurch bei deutlich über 100% des BIP liegen.
• Einige Sektoren in Frankreich sind in großem Maße direkt von den
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und dem Nachfrageeinbruch
betroffen, darunter die gesamte Veranstaltungsbranche, Hotellerie,
Reiseveranstalter, Gaststätten, Luftfahrt und Verkehr per Bus und Bahn.
• Viele Firmen leiden unter der Unterbrechung von internationalen
Lieferketten und Instabilität durch den Ausfall von Mitarbeitern.
4Auswirkungen auf die französische Wirtschaft
• Starker Rückgang der Auslandsnachfrage, insbesondere in wichtigen
französischen Branchen wie Kosmetik, Parfum, Wein, Spirituosen und
Luxusartikel.
• Das französische Wirtschaftsministerium schätzt, dass derzeit die industrielle
Kapazität nur zu 25% ausgelastet ist.
• Zu erwarten ist eine Investitionszurückhaltung der Unternehmen und bei
Privathaushalten; Aufschiebung größerer Anschaffungen und weniger
Ausgaben für Maschinen, Kfz, langlebige Konsumgüter und Luxusprodukte.
• Unternehmen sind angehalten ihre Mitarbeiter via Telearbeit aus dem Home
Office arbeiten zu lassen. Einige Unternehmen haben ihren Betrieb oder ihre
Produktion eingestellt und Kurzarbeit angemeldet.
• Die Regierung gibt an, dass am 2. April 2020 rund 400.000 Unternehmen für
insgesamt 4 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld beantragt haben.
5Auswirkungen auf die französische Wirtschaft
Einige wenige Positivmeldungen von Unternehmen, die ihre Produktion
umstellen und sich der Krise anpassen:
• Ein Konsortium von vier großen, französischen Unternehmen bauen
Beatmungsgeräte: PSA, Valeo, Schneider Electric und Air Liquide
• Die Parfumfabriken der Luxusholding LVMH produzieren Desinfektionsmittel.
• Das Haute Couture Unternehmen Chanel stellt Schutzmasken her.
• Der Sporthersteller Decathlon spendet seine Taucherbrillen für
Krankenhäuser, die diese als Beatmungsmasken nutzen.
• Viele BioTech Unternehmen entwickeln Coronavirus Schnelltests.
6Unterstützungsmaßnahmen der Regierung
Für Unternehmen, die durch die Coronakrise sich in einer wirtschaftlichen Notlage
befinden, hat die französische Regierung folgende Maßnahmen festgelegt:
• Aufschub von Fristen für die Zahlung von sozialen und steuerlichen Abgaben.
• Die staatliche Investitionbank Bpifrance kann Bankkreditlinien (12-18
Monate) und Darlehen mit 3-7 J. Laufzeit für Unternehmen bis zu 90%
garantieren.
• Die Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Unternehmen durch die
vereinfachte und verstärkte Kurzarbeitsregelung („activité partielle“).
• Anerkennung des Coronavirus durch den Staat und die lokalen Behörden als
Fall von höherer Gewalt („force majeure“). Folglich werden bei allen
staatlichen und kommunalen Beschaffungsverträgen keine Verzugsstrafen
verhängt.
• Die Aussetzung der Wasser-, Gas-, Strom- und Mietkosten für die am meisten
in Schwierigkeiten geratenen Kleinunternehmen sowie die Aussetzung ihrer
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
7Steuerliche Entlastungsmaßnahmen
• Möglichkeit der Ratenzahlung für Unternehmen für die nächsten fälligen
direkten Steuer (Körperschaftssteuervorauszahlung, Lohnsteuer). Hierfür
wurde ein Formular bereitgestellt, das ausgefüllt per E-Mail an das jeweilige
Finanzamt zurückgesendet werden kann. Die Stundung der ausstehenden
Steuer erfolgt ohne Prüfung weiterer Nachweise für eine Dauer von drei
Monaten und hat keine Strafzuschläge zur Folge. Auch kann eine
Rückerstattung der Steuern für März beantragt werden. In diesem Fall
müssen die besonderen Schwierigkeiten (Umsatzeinbruch, andere
ausstehende Forderungen etc.) im Antrag dargelegt werden.
• Für Selbständige ist es möglich, die Höhe der Einkommenssteuer
anzupassen und die Zahlung der Steuerraten bis zu dreimal zu
verschieben.
8Beantragung von Kurzarbeit
Wenn ein Unternehmen aufgrund von mangelnder Aktivität zur Schließung
gezwungen ist, wenn Unternehmen in Sektoren aktiv sind, deren Tätigkeit nicht
durch Telearbeit ausgeübt werden kann (Baugewerbe, Lebensmittelvertrieb,
Industrie) oder deren Arbeitsplatz sich in einer Sperrzone befindet (Baustelle,
Hauptsitz), gibt es die Möglichkeit , Arbeitnehmer aufgrund außergewöhnlicher
Umstände in Kurzarbeit zu versetzen.
Bei Kurzarbeit werden die Arbeitnehmer für den Einkommensverlust
entschädigt, der durch die Verkürzung ihrer Arbeitszeit verursacht wird. Der
Staat hilft den Arbeitgebern, diese Entschädigung zu finanzieren. In diesem Fall
wird der Arbeitsvertrag ausgesetzt, aber die Arbeitnehmer erhalten eine
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Der Staat gibt den von diesen Maßnahmen
betroffenen Unternehmen 30 Tage Zeit, um ihre Kurzaktivität zu deklarieren.
Die AHK Frankreich hilft bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes.
Der Antrag kann hier herunterladen werden.
9Kurzarbeit für deutsche Unternehmen
ohne Betriebsstätte in Frankreich möglich!
• Appell der Deutsch-Französischen Industrie-
und Handelskammer an das französische
Arbeitsministerium
• Deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte in
Frankreich können ab sofort den Einsatz von
Kurzarbeit für französische Mitarbeiter
beantragen und auf staatliche Hilfe zählen.
• Staatliche Hilfe für Tausende von
ausländischen Kleinunternehmen und deren
rund 17.000 französischen Mitarbeitern in
Frankreich.
10Nützliche
Informationen
AHK Frankreich
18 rue Balard
F- 75015 Paris
E-Mail: ahk@francoallemand.com
Die Rechtsabteilung hilft bei den Themen
Mitarbeiterentsendung, steuerliche
Entlastungsmaßnahmen und Kurzarbeitergeld
für deutsche Unternehmen in Frankreich.
Kontakt: tmatthes@francoallemand.com
Sonderseite Coronavirus Frankreich:
www.francoallemand.com/coronavirus
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