Botschaft Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 27. November 2017 Festhalle Willisau - Stadt Willisau

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Botschaft Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 27. November 2017 Festhalle Willisau - Stadt Willisau
Einwohnergemeinde Willisau

Botschaft
▶ Einladung zur
   Gemeindeversammlung

▶ Montag,
   27. November 2017

▶ 19.30 Uhr
   Festhalle Willisau
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Bild Titelseite: Projekt Ringer- und Schwingerzentrum
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▶ Inhaltsverzeichnis

             4   Vorwort des Stadtrates                26   Antrag und Verfügung
                                                            des Stadtrates zum Voranschlag

             6   Traktandenliste der Einwohner­
                 gemeindeversammlung vom               27   Bericht der Controllingkommission
                 27. November 2017                          an die Stimmberechtigten
                                                            der Stadt Willisau

             7   Jahresprogramm 2018
                                                       28   Änderung der Gemeindeordnung
                                                            mit Einführung HRM2
             9   Aufgabenplan 2018 bis 2022

                                                       33   Genehmigung der Änderungen
            13   Finanzplan 2018 bis 2024
                                                            des Reglements für die
                                                            Einbürgerungskommission
            14   Voranschlag 2018, Kommentar
                                                       35   Umzonung Teilfläche von Grund-
            17   Laufende Rechnung 2018, Gesamt­            stück Nr. 203, Grundmatt
                 übersicht Funktionale Gliederung
                                                       40   Einführung Beherbergungsabgabe
            18   Nettoaufwand und Nettoertrag im            und Kurtaxe
                 Vergleich zwischen Voranschlag 2018
                 und Voranschlag 2017
                                                       41   Reglement Beherbergungsabgabe
                                                            und Kurtaxe
            19   Laufende Rechnung,
                 Artengliederung, Voranschlag 2018
                                                       44   Sonderkredit Ringer- und
                                                            Schwingerzentrum
            21   Spezialfinanzierungen,
                 Voranschlag 2018
                                                       51   Beratung Generationenprojekt
                                                            Im Grund
            22   Investitionsrechnung Verwaltungs­          – Kredit Mietvertrag
                 vermögen, Voranschlag 2018                 – Kredit Endausbau Kindergärten
                                                              und Tagesstrukturen
                                                            – Kredit Kauf Autoeinstellhallen-
            24   Kennzahlen, Voranschlag 2018                 plätze

            25   Finanzierung und Mittelbedarf,
                 Voranschlag 2018
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▶ Vorwort des Stadtrates

           ▶ Geschätzte                                   Beim Ringer- und Schwingerzentrum geht
                                                          es einerseits darum, mit einem zukunfts­
                  Mitbürgerinnen und                      gerichteten Neubau bessere Trainingsbe­
                  Mitbürger                               dingungen für die Ringer und Schwinger
                                                          zu schaffen und andererseits fehlende zu­
            Für das Jahr 2018 erarbeiteten wir zum        sätzliche Garderobenräume zu realisieren.
            letzten Mal einen Voranschlag. Ab dem         Die neue Anlage ergänzt so auf ideale
            Jahre 2019 mit der Einführung des neuen       Weise das polysportive Angebot auf dem
            Rechnungslegungsmodells HRM2 (Har­            Schlossfeld. Nach intensiven Vorarbeiten
            monisiertes Rechnungsmodell) wird er          und den Zusagen für erhebliche Beiträge
            dann Budget heissen, was eigentlich ein       und Eigenleistungen des Ringerklubs und
            viel geläufiger Begriff ist. Die Einführung   des Schwingklubs Wiggertal kann nun der
            des HRM2 beschäftigt im Moment viele          Sonderkredit von netto 1,785 Millionen
            Gemeinden und wird an den kommen­             Franken zum Entscheid vorgelegt werden.
            den Gemeindeversammlungen ein Thema
            sein.                                         Mit dem Generationenprojekt Im Grund
                                                          sollen sechs Kindergärten, Räumlichkeiten
            Leider schliesst der Voranschlag 2018 mit     für die Tagesstrukturen, ein Pfarreisaal
            einem Minus von 404’000 Franken. Auf­         mit Büro- und Vereinsräumen, Autoein­
            grund der neuen Rahmenbedingungen ist         stellhalle sowie rund 40 Wohnungen
            das aber kein Wunder: Allein die Über­        verwirklicht werden. Vor einem Jahr hat
            nahme des Kantonsanteils bei den Ergän­       die Kath. Kirchgemeinde dazu einen
            zungsleistungen führt zu einer Mehrbe­        ­Planungskredit von 1,1 Millionen Franken
            lastung von über 700’000 Franken. Zudem        genehmigt. Heute nun ist das Vorprojekt
            wurden vom Kanton weitere Abgeltun­            durch die Architekten und die Fachplaner
            gen für Arbeitsleistungen der Gemeinden        soweit abgeschlossen, dass die Entschei­
            gestrichen.                                    dungen der Kirchgemeinde und der Stadt
                                                           Willisau anstehen. An der Gemeinde­
            Die vorgesehene Investitionssumme für          versammlung wird über das Geschäft
            das Jahr 2018 beträgt netto 5,792 Mil­         ­beraten und anschliessend wird am
            lionen Franken. Dabei stehen mit dem            21. Januar 2018 durch die Stimmberech­
            ­Ringer- und Schwingerzentrum und dem           tigten an der Urne darüber abgestimmt.
             Generationenprojekt Im Grund zwei              Die Kath. Kirchgemeinde wird ihrerseits
             ­konkrete und mit den Planungskrediten         auch im Januar 2018 an einer Kirch­
              für die Bahnhofstrasse und das Wohnen         gemeindeversammlung darüber ent­
              mit Dienstleistungen in der Zopfmatt          scheiden. Für die Stadt Willisau gilt es,
              zwei Zukunfts-Projekte im Vordergrund.        die Mietverträge für die Kindergärten
                                                            und die Tagesstrukturen sowie die
                                                            ­Kredite für den Endausbau und die Tief­
                                                             garagenplätze zu genehmigen.
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Weitere Geschäfte an der Gemeinde­       Sie sehen, wir stehen vor einer sehr
versammlung vom 27. November sind:       breitgefächerten Gemeindeversammlung
– Änderung der Gemeindeordnung           und freuen uns, Sie am 27. November
  ­aufgrund des neuen Finanzhaushalt­    2017 um 19.30 Uhr in der Festhalle zu
   gesetzes, das ab dem 1. Januar 2018   begrüs­sen.
   gültig ist
– Änderungen im Reglement der Ein­
   bürgerungskommission                  Freundliche Grüsse
– Umzonung einer Teilfläche des Grund­
   stückes Nr. 203, Grundmatt            STADTRAT WILLISAU
– Einführung einer Kurtaxe und der Be­
   herbergungsabgabe mit dazugehörigem   Stadtpräsidentin      Stadtschreiber
   Reglement                             Erna Bieri-Hunkeler   Peter Kneubühler
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▶ Traktandenliste der Einwohnergemeindeversammlung

           ▶ 27. November 2017,                       9. Beratung über Generationenprojekt
                                                         Im Grund
                19.30 Uhr                                – kapitalisierter Kredit für Mietvertrag
                Festhalle Willisau                         Tagesstrukturen und Kindergärten
                                                         – Kredit für Endausbau Tagesstrukturen
           1. Kenntnisnahme des Jahresprogramms            und Kindergärten
              2018                                       – Kredit für Kauf von Autoeinstell­
                                                           hallenplätzen
           2.	Kenntnisnahme des Aufgabenplans
               2018 bis 2022 und des Finanzplans      10. Informationen und Verschiedenes
               2018 bis 2024
           3. Voranschlag 2018 der Stadt Willisau
                                                      Alle Unterlagen zu den Geschäften der
             3.1 Genehmigung des Voranschlages        Einwohnergemeindeversammlung liegen
           		    a. der Laufenden Rechnung            ab sofort zur öffentlichen Einsicht­
           		    b. der Investitionsrechnung          nahme der Stimmberechtigten im Dienst­
                                                      leistungs- und Verwaltungszentrum,
             3.2	Festsetzung des Steuerfusses 2018
                                                      Zehntenplatz 1, auf.
                  mit 2.20 Einheiten
                                                      Die Stimmberechtigten können das
             3.3	Ermächtigung des Stadtrates zur
                                                      Stimmregister sowie das Protokoll der
                  Kreditaufnahme der notwendigen
                                                      letzten Einwohnergemeindeversammlung
                  Fremdmittel gemäss Voranschlag
                                                      auf der Stadtkanzlei, Dienstleistungs-
                  der Verwaltungsrechnung
                                                      und Verwaltungszentrum, Zehntenplatz 1,
           4. Genehmigung der überarbeiteten          einsehen.
              ­Gemeindeordnung
                                                       Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen
           5. Genehmigung der Änderungen               und Schweizer, die am Versammlungstag
              im R
                 ­ eglement der Einbürgerungs­         das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,
              kommission                               nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit
           6. Umzonung Teilfläche von Grundstück       unter umfassender Beistandschaft stehen
              Nr. 203, Grundmatt                       oder durch eine vorsorgebeauftragte
                                                       Person vertreten werden und spätestens
           7. – Einführung Beherbergungsabgabe
                                                       fünf Tage vor der Gemeindeversammlung
                und Kurtaxe
                                                       ihren rechtlichen Wohnsitz in Willisau
              – Genehmigung Reglement
                                                      ­geregelt haben.
           8. Baukredit Ringer- und Schwinger­
              zentrum
                                                      Willisau, 23. Oktober 2017

                                                      STADTRAT WILLISAU

                                                      Stadtpräsidentin         Stadtschreiber
                                                      Erna Bieri-Hunkeler      Peter Kneubühler
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     Traktandum 1

▶ Jahresprogramm 2018

Mit dem vorliegenden Jahresprogramm 2018 informieren wir Sie über die beabsichtigten Vorhaben für
das kommende Jahr. Die Überschriften der Aufgaben entsprechen den Legislaturzielen des Stadtrates für die
Periode 2016 bis 2020.
Nähere Informationen zu den einzelnen Vorhaben finden Sie im Aufgabenplan 2018 im Anschluss an das
Jahresprogramm.

  Start                                                                     Weiter-     Ent-       Ab-
		                                                                          arbeit     scheid    schluss

Bildung

Ausführung des Generationenprojekts Im Grund für neue		                        X
Kindergärten, Tagesstrukturen und Parking
Planung, Erneuerung und Erweiterung Kindergartenanlage              X
Gartenstrasse
Umsetzung Lehrplan 21		                                                        X
Umsetzung Sekundarschulkreis Willisau-Ettiswil		                               X

Finanzen

Allfällige Überschüsse der Laufenden Rechnung zur Bildung von		                X
Eigenkapital verwenden
Einführung von HRM2		                                                          X
Festlegung der Aufgabenbereiche und Leistungsgruppen
Erarbeitung der Leistungsaufträge mit Globalbudgets

Freizeitangebot

Realisierung Ringer- und Schwingerzentrum mit zusätzlichen		                   X
Garderoben für das Sportzentrum
Überarbeitung Jugendkonzept				X

Gesellschaftlicher und demographischer Wandel

Integration von Fremdsprachigen		                                              X
Klärung der Organisationsformen der Altersheime am Platz            X
Willisau
Planung neue Wohnformen im Alter im Alterszentrum                   X
Zopfmatt
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  Start                                                                Weiter-    Ent-      Ab-
		                                                                     arbeit    scheid   schluss

Planung, Sanierung und Anpassung Alterszentrum Zopfmatt            X
Speisesaal, Küche etc.
Planung und Renovation Stöckli Heim Breiten                        X
Regionale Zusammenarbeit zur Sicherstellung einer                  X
bedarfsorientierten und vielseitigen Gesundheits- und
Pflegeversorgung mit guter Qualität

Raumordnung

Entwicklung Bahnhofstrasse erarbeiten mittels Gestaltungsauftrag   X
Entscheid Ortsplanungsrevision				X

Regionale Zusammenarbeit

Erstellung regionaler Entwicklungsplan Wasserversorgung            X
Weitere Kooperationen mit umliegenden Gemeinden prüfen		 X

Verkehr und Mobilität

Elektrostation für E-Autos und E-Bikes realisieren                 X			                      X
Parkplatzbewirtschaftung flächendeckend umsetzen		                       X
Feinabstimmung zu den Verkehrsknoten des öffentlichen 		                 X
Verkehrs (Luzern, Sursee, Nebikon)
Rückwärtige Erschliessung Cyrillenfeldstrasse im Zusammenhang      X
mit dem Ausbau Kreisel Grundmatt (Kreiselausbau Bauherrschaft
Kanton Luzern)

Willisau als Marke

Bestehende Angebote von Willisau besser bekannt machen		                 X
Implementierung neue Reservationsplattform mit umfassender         X
Bewirtschaftung aller öffentlichen Räume

Wirtschaft, Gewerbe, Landwirtschaft

Kontaktpflege mit Industrie, Willisauer Gewerbe WG, 		                   X
IG Landwirtschaft
Vernetzungsprojekt weiterführen, bestehende Biodiversitäts-		            X
flächen qualitativ verbessern
Botschaft Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 27. November 2017 Festhalle Willisau - Stadt Willisau
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     Traktandum 2

▶ Aufgabenplan 2018 bis 2022

Massnahme mit Erklärung (in Fr. 1’000.–). Hier werden             2018   2019    2020   2021    2022
die wichtigsten Positionen gemäss Finanzplan erläutert.

0 Allgemeine Verwaltung

   Software Abacus                                                 90
   Die Software-Umstellung auf HRM2 ab 2019 muss im 2018
   umgesetzt werden.

   Zehntenplatz PP, Tiefgarage                                    200    1’000
   Es wird auf Traktandum 9 verwiesen.

1 Öffentliche Sicherheit

   Elektronische Trefferanzeige 300-m-Schiessanlage               190
   Wie im Jahr 2016 dem Schützenverein Willisau-Land die
   Kosten für die neue Trefferanzeigeanlage übernommen
   wurden, ist für das Jahr 2018 auch ein Beitrag für den
   ­Schützenverein Willisau-Stadt budgetiert. Zusätzlich werden
    für den Umbau der Schiessanlage vom Verein auch Eigen­
    leistungen erbracht.

2 Bildung

   Kindergarten Im Grund		                                                500     500    200
   Es wird auf Traktandum 9 verwiesen.

   Tagesstrukturen Im Grund		                                             400     400    150
   Es wird auf Traktandum 9 verwiesen.

    Schulhaus Schloss 1 Sanierung Böden			                                        500
   Die Innensanierung des Schulhauses Schloss 1 wird
   ­anschliessend an das Projekt Kindergarten und Tages­
    strukturen angegangen.

     Kindergarten Gartenstrasse			                                                      1’000
   Im Rahmen der Machbarkeitsstudie hat sich herausgestellt,
   dass im Siedlungsgebiet auf zwei Kindergartenstand­
   orte abzustellen ist. Folglich ist in der Gartenstrasse eine
   ­Erweiterung auf drei Abteilungen inkl. Sanierung der
    ­bestehenden Räume vorzusehen.
Botschaft Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 27. November 2017 Festhalle Willisau - Stadt Willisau
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Massnahme mit Erklärung (in Fr. 1’000.–). Hier werden           2018    2019    2020    2021   2022
die wichtigsten Positionen gemäss Finanzplan erläutert.

3 Kultur und Freizeit

   Sportlerunterkunft Schlossfeld (Restzahlungen)                100
   Die Eröffnung des Bed&Sport findet im November 2017 statt.
   Betriebseinrichtung                                            50

   Gartenbad				                                             1’500                             1’000
   Die Sanierung des Freibades ist in die nächste Legislatur
   verschoben worden.

   Ringer- und Schwingerzentrum                                 2’165
   Beitrag Ringer und Schwinger                                 – 300
   Beitrag Sporttoto                                             – 80
   Siehe Traktandum 8, wo die detaillierten Ausführungen
   über den Sonderkredit erörtert werden.

   Kunstrasenfeld			1’500
   Schon länger besteht das Bedürfnis der Sportzentrum-
   benutzer (Schulen, FC Willisau, Lager usw.) nach einem
   Kunstrasenfeld.

4 Gesundheit

   Heim Breiten
   Sanierung und Anbau                                            50
   Die Bauabrechnung wird im Jahre 2018 erstellt werden
   können.

   Sanierung Stöckli und allgemeiner Unterhalt                   435
   Über die Sanierung des Stöcklis beim Heim Breiten wird
   entschieden, wenn die Planung beim Heim Zopfmatt West­
   trakt mit dem Wohnen mit Dienstleistungen erfolgt ist.

   Heim Zopfmatt                                                 247     103
   Allgemeiner baulicher Unterhalt, Anschaffungen
   Mobiliar und EDV

   Westtrakt Altersheim Zopfmatt                                 200    1’000   1’000
   Im Jahre 2018 wird die Planung für die Sanierung des
   Westtrakts im Heim Zopfmatt in Angriff genommen.
   Zudem werden auch die Alterswohntrakte Zopfmatt 1 und 2
   in die Planung für das Wohnen mit Dienstleistungen
   miteinbezogen.

6 Verkehr

   Güterstrassen                                                 200     200     200     200    200
   Um den Werterhalt der Güterstrassen zu gewährleisten,
   ist ein jährlicher Beitrag bereitzustellen.
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Massnahme mit Erklärung (in Fr. 1’000.–). Hier werden              2018    2019    2020   2021   2022
die wichtigsten Positionen gemäss Finanzplan erläutert.

   Gemeindestrassen                                                 300     300     700    700    700
   Unser grosses Gemeindestrassennetz muss laufend unter-
   halten werden.

   Anschluss Cyrillenfeld an Kreisel Grundmatt                       700
   Beitrag Dritter an Cyrillenfeld                                 – 265
   Gemäss Strassenbauprogramm ist die Sanierung des
   Kreisels, inkl. zusätzlicher Busspur an der Ettiswilerstrasse
   bis spätestens Ende 2018 vorgesehen.

   Einmündung Menzbergstrasse				                        500                                      500
   Aus dem Rückbau in der Vorstadt ist die Anpassung des
   Einmünders Menzbergstrasse-Vorstadt noch offen.

   Bahnhofstrasse                                                   150     900
   Im Jahre 2018 wird ein Gestaltungsauftrag für den Raum
   Bahnhofstrasse in Auftrag gegeben.

   Rohrmattstrasse			                                        500
   In den nächsten Jahren müssen die Gemeindestrassen
   Rohrmatt und Schülen wieder einer umfassenden Sanierung
   unterzogen werden. Es ist vorgesehen, zur Klärung des ge­
   nauen Zustandes, 2018 eine Strassenanalyse vorzunehmen.

   Sottikonstrasse				                                      350
   Beiträge Dritter an Sottikonstrasse		               		 – 175
   Nach der Fertigstellung der letzten Bauten wird die
   Sottikonstrasse saniert.

   Verlängerung Rotmatt / Gunterswil                                230
   Da in der Rotmatt weitere Bauvorhaben realisiert werden,
   wird die Verlängerung des Trottoirs inkl. Anpassung der
   Strasse ab Lidl bis zur Wigger erstellt.

   Parkhaus Im Grund                                                 500   1’300    300
   Beiträge Dritter, Ersatzabgaben                                 – 170
   Es wird auf Traktandum 9 verwiesen.

   Parkplatz Schlossfeld (Sport)                                     30
   Ausführung im Rahmen Bed & Sport

   Parkplatzbewirtschaftung                                         125
   Im Jahr 2018 wird die Bewirtschaftung gesamtheitlich
   angegangen.

   ÖV Investitionsanteil (Verkehrsverbesserung)                     215     300     300    300    300
   Seit dem Jahre 2015 wird der Investitionskostenanteil über
   die Investitionsrechnung verbucht. Aufgrund der massiven
   Ausbauten steigt auch der Investitionsanteil.
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Massnahme mit Erklärung (in Fr. 1’000.–). Hier werden           2018     2019    2020    2021    2022
die wichtigsten Positionen gemäss Finanzplan erläutert.

   Buswendeschlaufe Käppelimatt                                  170
   Mit dem definitiven Bau der Buswendeschlaufe werden
   auch die zusätzlichen Infrastrukturen erstellt (WC, Warte-
   haus, usw.).

7 Umwelt und Raumordnung

   Wasserversorgung, Burgrain Pumpwerk plus Zuleitung					                                       1’500
   Um die regionale Wasserversorgungssicherheit zu
   ­gewährleisten, insbesondere auch diejenige von Willisau,
    ist mittelfristig die Planung und Realisation eines Wasser­
   pumpwerks im Burgrain anzugehen.

    Wasserversorgung, Leitung Bahnhofstrasse		                             50
    ARA, Leitung Bahnhofstrasse		                                         500
   Bei der Sanierung der Bahnhofstrasse sind auch die
   ­Werkleitungen zu ersetzen.

   Brunnstube Breitenweid                                        100
   Diese Brunnstube ist zu sanieren.

   Ortsplanung                                                    40
   Die laufende Ortsplanungsrevision wird voraussichtlich
   im Jahre 2018 abgeschlossen.

   Diverse kleinere Investitionen netto
   (inkl. Anschlussgebühren)                                     120      – 20    – 20     80     300

Total Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen                    5’792    6’533   5’880   4’805   4’500

9 Liegenschaften Finanzvermögen

   Zopfmatt 2                                                           		1’000
   Eine Aussensanierung mit Wärmedämmung ist 2020
   vorgesehen. Diese und allfällige Sanierungen werden aber
   erst nach einer grundsätzlichen Lagebeurteilung über die
   künftige Ausrichtung des Altersheims Zopfmatt ausgelöst.

   Festhalle
   Dach mit integrierter Fotovoltaikanlage			                                      500
   Förderbeitrag			                                                              – 180
   Das Festhallendach ist zu sanieren.

   Zehntenplatz 2                                                100
   Im Parterre (Arztpraxis) sind Sanierungen vorzunehmen.

Total Nettoinvestitionen Finanzvermögen                          100        0    1’320      0       0
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      Traktandum 2

▶ Finanzplan 2018 bis 2024

 Für die Erstellung des Finanzplans 2018 bis 2024 wurden folgende Plangrössen und Einflussfaktoren gemäss den kantonalen
­Vorgaben verwendet:

▶ Grundlagen Finanzplan 2018 bis 2024
                                                                   Budget                                              Finanzplanjahre
Eingabe Einflussfaktoren / Plangrössen                               2018      2019       2020      2021      2022       2023     2024

Personalaufwand Verwaltung / Betrieb                               1.00 %     1.00 %     1.00 %    1.50 %    1.50 %    1.50 %   1.50 %
Personalaufwand Lehrkräfte                                         0.50 %     1.00 %     1.00 %    1.50 %    1.50 %    1.50 %   1.50 %
Teuerung Sachaufwand                                               0.00 %     0.00 %     0.00 %    0.00 %    0.00 %    0.00 %   0.00 %

Steuerfuss                                                           2.20       2.20       2.20      2.20      2.20      2.20     2.20

Wachstum der durchschnittlichen Steuerkraft                        2.50 %     2.50 %     2.50 %    2.50 %    2.50 %    2.50 %   2.50 %
Entschädigung / Rückerstattung Gemeinwesen (Kto 35.45)             0.00 %     0.50 %     0.50 %    0.50 %    0.50 %    0.50 %   0.50 %
Eigene und Beiträge für eigene Rechnung (Kto 36.46)                0.00 %     0.50 %     0.50 %    0.50 %    0.50 %    0.50 %   0.50 %
Wachstum der mittleren Wohnbevölkerung                             0.80 %     0.80 %     0.80 %    0.80 %    0.80 %    0.80 %   0.80 %
Ständige Wohnbevölkerung Ende Jahr                                  7’862      7’925      7’988     8’052     8’117     8’181    8’247
Zinssätze (für Neukredite)                                         0.50 %     1.00 %     1.50 %    2.00 %    2.50 %    3.00 %   3.00 %

▶ Finanzplan 2018 bis 2024
Zahlen in Fr. 1’000.–                                              Budget                                              Finanzplanjahre
                                                                     2018      2019       2020      2021      2022       2023     2024

Ergebnis der Laufenden Rechnung                                     – 404      – 429      – 171      – 89      184       634     1’148

Steuereinheiten                                                      2.20       2.20       2.20      2.20      2.20      2.20     2.20

Ergebnis der Laufenden Rechnung in Steuereinheiten                  – 0.04    – 0.05     – 0.02    – 0.01      0.02      0.06     0.10
Nettoverschuldung Ende Jahr                                        32’095     34’625     36’109    36’287    35’807    33’363   30’449
Nettoverschuldung pro Einwohner (in Franken)                        4’082      4’369      4’520     4’506     4’412     4’078    3’692
Nettoinvestitionen                                                  5’792      6’533      5’880     4’805     4’500     3’000    3’000
Eigenkapital                                                        5’512      5’083      4’912     4’823     5’007     5’641    6’788

Kennzahlen gemäss Verordnung             Grenz- Durchschn. Budget Budget                                               Finanzplanjahre
                                         werte Fipla 18–24   2017   2018          2019      2020      2021      2022      2023    2024

a. Selbstfinanzierungsgrad          > 80  %        100 %    93 %       69 %      61 %       75 %     96 %    111 %      181 %    197 %
b. Selbstfinanzierungsanteil        > 10  %        9.1 %   8.5 %      7.9 %     7.9 %      8.6 %    8.9 %    9.4 %     10.1 %   10.8 %
c. Zinsbelastungsanteil I           <     4  %    – 4.0 % – 0.6 % – 0.4 % – 0.6 % – 0.5 % – 0.5 % – 0.4 % – 0.3 %               – 0.3 %
d. Zinsbelastungsanteil II          <     6  %    – 0.8 % – 1.1 % – 0.9 % – 1.1 % – 1.0 % – 0.9 % – 0.8 % – 0.6 %               – 0.6 %
e. Kapitaldienstanteil              <     8  %     5.7 %   5.1 %      5.2 %     5.3 %      5.5 %    5.9 %     6.0 %     6.1 %    6.1 %
f. Verschuldungsgrad                < 120  %       124 %   123 %     124 %     132 %      136 %     133 %    128 %     116 %     103 %
g. Nettoschuld pro Einwohner        < 3’940        4’235   3’883      4’082     4’369      4’520    4’506     4’412     4’078    3’692
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  Traktandum 3

▶ Voranschlag 2018
  Kommentar

                 Bei einem Gesamtaufwand von                 1    Öffentliche Sicherheit
                 Fr. 58’136’900.– und einem Gesamtertrag
                 von Fr. 57’732’900.– weist der Voran­       Voranschlag 2018
                 schlag 2018 einen Aufwandüberschuss         Nettoaufwand               Fr.    681’600.–
                 von Fr. 404’000.– aus.                      Voranschlag 2017
                 Im Folgenden finden Sie die grössten        Nettoaufwand               Fr.    661’200.–
                 Abweichungen beim Vergleich zwischen        Differenz                  Fr.     20’400.–
                 Voranschlag 2018 und 2017 und Infor­
                                                             Die Mehrkosten entstehen im Kindes- und
                 mationen zu den Spezialfinanzierungen:
                                                             Erwachsenenschutz.

                 0    Allgemeine Verwaltung                  Spezialfinanzierungen
                                                             Die Feuerwehr Willisau-Gettnau wird
                 Voranschlag 2018
                                                             als Spezialfinanzierung geführt (Umsatz:
                 Nettoaufwand              Fr. 2’551’000.–
                                                             Fr. 497’600.–).
                 Voranschlag 2017
                 Nettoaufwand              Fr. 2’360’400.–
                                                             2    Bildung
                 Differenz                 Fr.   190’600.–
                                                             Voranschlag 2018
                 Im Jahr 2018 findet, eine Wahl voraus­      Nettoaufwand               Fr. 9’661’500.–
                 gesetzt, die Feier von Hildegard Meier-     Voranschlag 2017
                 Schöpfer zur Kantonsratspräsidentin         Nettoaufwand               Fr.   9’528’100.–
                 in Willisau statt. Beim Sozialamt und
                                                             Differenz                  Fr.    133’400.–
                 Bauamt sind aufgrund der wachsenden
                 ­Aufgaben und der Regelung der Stell­
                                                             Tiefere Pro-Kopf-Beiträge vom Kanton,
                  vertretungen mehr P  ­ ersonalkosten
                                                             weniger Einnahmen von anderen
                  budgetiert.
                                                             ­Gemeinden sowie eine Erhöhung der
                                                              ­Gemeindebeiträge an die Kantonsschulen
                 Spezialfinanzierungen
                                                               führen zu Mehraufwand.
                 In der Rubrik Allgemeine Verwaltung
                 werden das Regionale Steueramt              An der Regelschule Willisau (Kinder­
                 (Umsatz: Fr. 965’400.–) und das Regionale   garten bis zum 9. Schuljahr) werden
                 Zivilstandsamt (Umsatz: Fr. 561’000.–)      im Schuljahr 2017 / 2018 (Stichtag:
                 geführt.                                    1. September 2017) 857 SchülerInnen
                                                             unter­richtet. Im Vorjahr 2016 / 2017 waren
                                                             es 850 SchülerInnen.

                                                              Spezialfinanzierungen
                                                              In der Rubrik «Bildung» werden keine
                                                             ­Spezialfinanzierungen geführt.
15

3    Kultur und Freizeit                       5    Soziale Wohlfahrt

Voranschlag 2018                               Voranschlag 2018
Nettoaufwand               Fr.    927’600.–    Nettoaufwand              Fr. 6’900’900.–
Voranschlag 2017                               Voranschlag 2017
Nettoaufwand               Fr.    734’800.–    Nettoaufwand              Fr.   6’075’700.–
Differenz                  Fr.    192’800.–    Differenz                 Fr.    825’200.–

Erstmals sind im Budget 2018 die neuen         Der Hauptgrund für die grosse Kosten­
Unterkünfte Sportzentrum enthalten.            steigerung liegt im Sparpaket des Kan­
Im ersten Betriebsjahr wird mit einem          tons. Die Gemeinden müssen für die Jahre
Aufwandüberschuss von Fr. 61’700.–             2018 und 2019 zusätzlich den Anteil des
gerechnet.                                     ­Kantons an die Ergänzungsleistungen
                                                übernehmen, was für Willisau alleine
Spezialfinanzierungen                           Mehrkosten von Fr. 700’000.– bedeutet.
In dieser Rubrik ist das Fernsehkabelnetz
(Umsatz: Fr. 541’200.–) aufgeführt. Im         Spezialfinanzierungen
Weiteren ist die Sporthalle beim Berufs­       In der Rubrik «Soziale Wohlfahrt» werden
bildungszentrum (BBZ) mit einem Umsatz­        keine Spezialfinanzierungen geführt.
volumen von Fr. 393’500.– enthalten.
                                               6    Verkehr
4    Gesundheit
                                               Voranschlag 2018
Voranschlag 2018                               Nettoaufwand              Fr. 1’053’200.–
Nettoaufwand               Fr. 3’082’900.–
                                               Voranschlag 2017
Voranschlag 2017                               Nettoaufwand              Fr.   1’118’300.–
Nettoaufwand               Fr.   3’059’900.–
                                               Differenz                 Fr.    – 65’100.–
Differenz                  Fr.     23’000.–
                                               Durch die Einführung einer flächen­
Die Kosten bei der ambulanten Pflege           deckenden Parkplatzbewirtschaftung
(Spitex) steigen. Im Gegenzug wird mit         ­werden mehr Gebühren eingenommen.
einem kleineren Aufwand bei der statio­
nären Pflege in den Heimen gerechnet.          Spezialfinanzierungen
Die Entwicklung von möglichst langer           Auch hier sind keine Spezialfinanzierun­
Pflege zu Hause durch die Spitex-Organi­       gen vorhanden.
sationen und ein späterer Eintritt in ein
Heim weist sich auch in der Verlagerung
der Kosten aus.

Spezialfinanzierungen
In dieser Rubrik sind unsere Heime Breiten
und Zopfmatt spezialfinanziert (Umsatz
beider Heime Fr. 8’257’000.–).
16

7    Umwelt, Raumordnung                      9    Finanzen, Steuern

Voranschlag 2018                              Voranschlag 2018
Nettoaufwand               Fr.   278’700.–    Nettoertrag                Fr. 24’559’100.–
Voranschlag 2017                              Voranschlag 2017
Nettoaufwand               Fr.   250’800.–    Nettoertrag                Fr. 24’112’400.–
Differenz                  Fr.    27’900.–    Differenz                  Fr.   446’700.–

Der Beitrag an den Verband Region             Der Steuerertrag wurde entsprechend
­Luzern West wird erhöht.                     dem Bewohnerwachstum budgetiert.
                                              Es wurde mit einer Zunahme des Steuer­
Spezialfinanzierungen                         volumens um 2,5 Prozent gerechnet.
In dieser Rubrik werden die Wasser­­-         Darin sind auch die Auswirkungen
ver­sorgung (Umsatz: Fr. 747’000.–),          der Steuergesetzrevision und der Bezug
die Abwasserbeseitigung (Umsatz:              von 10 zusätzlichen Wohneinheiten
Fr. 1’034’300), die Abfallbeseitigung         enthalten.
(Umsatz Fr. 401’400.–), der Friedhof
                                              Folglich ist der laufende Steuerertrag mit
­(Umsatz Fr. 130’600.–) und die Tierkörper-
                                              19,8 Millionen Franken wie im Vorjahr
 sammelstelle (Umsatz: Fr. 65’300.–) als
                                              budgetiert worden.
 Spezialfinanzierungen geführt.
                                              Für das Jahr 2018 hat die Stadt Willisau
                                              Anspruch auf höhere Finanzausgleichs­
8    Volkswirtschaft
                                              zahlungen von Fr. 601’600.–.
Voranschlag 2018
Nettoertrag                Fr.   174’300.–    Spezialfinanzierungen
                                              Im Bereich Finanzen werden die Spezial­
Voranschlag 2017                              finanzierungen Landwirtschaftsbetrieb
Nettoertrag                Fr.   131’500.–    Breiten (Umsatz: Fr. 35’600.–), Alters­
Differenz                  Fr.    42’800.–    siedlung Zehntenplatz 2 (Umsatz:
                                              Fr. 249’100.–), die Alterswohnungen Zopf­
Der Ertrag fällt höher aus, da keine          matt 1 (Umsatz: Fr. 290’700.–) und die
­Gesuche für Beiträge an Hof- und Stall­      ­Alterswohnungen Zopfmatt 2 (Umsatz:
 sanierungen pendent sind.                     Fr. 273’500.–) geführt.

Spezialfinanzierungen                         Investitionsrechnung
Im Bereich Volkswirtschaft werden keine
Spezialfinanzierungen geführt.                Für das Jahr 2018 weist die Investitions­
                                              rechnung eine Zunahme der Nettoinvesti­
                                              tionen des Verwaltungsvermögens
                                              von Fr. 5’792’000.– aus. Erklärungen dazu
                                              finden Sie im Aufgabenplan.
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▶ Laufende Rechnung 2018
        Gesamtübersicht Funktionale Gliederung

                                      Voranschlag 2018           Voranschlag 2017                   Rechnung 2016
                               Aufwand          Ertrag    Aufwand          Ertrag       Aufwand             Ertrag

0   Allgemeine Verwaltung      5’003’600     2’452’600    4’673’300     2’312’900    4’651’042.67     2’378’399.74
    Nettoaufwand                             2’551’000                  2’360’400                     2’272’642.93

1   Öffentliche Sicherheit     1’878’900     1’197’300    1’791’900     1’130’700    1’993’342.25     1’324’940.50
    Nettoaufwand                               681’600                    661’200                       668’401.75

2   Bildung                   15’852’100     6’190’600   15’800’200     6’272’100   15’434’953.38     6’103’034.40
    Nettoaufwand                             9’661’500                  9’528’100                     9’331’918.98

3   Kultur und Freizeit        3’812’300     2’884’700   3’328’700      2’593’900   3’216’728.79      2’602’210.66
    Nettoaufwand                               927’600                    734’800                       614’518.13

4   Gesundheit                11’340’400     8’257’500   12’739’600     9’679’700   11’684’368.94     8’607’025.39
    Nettoaufwand                             3’082’900                  3’059’900                     3’077’343.55

5   Soziale Wohlfahrt          7’162’600       261’700   6’406’400        330’700   6’426’237.98        365’287.80
    Nettoaufwand                             6’900’900                  6’075’700                     6’060’950.18

6   Verkehr                    1’691’800       638’600    1’679’200       560’900    1’587’123.55       568’615.65
    Nettoaufwand                             1’053’200                  1’118’300                     1’018’507.90

7   Umwelt und Raumordnung     2’737’300     2’458’600   2’638’900      2’388’100    2’769’580.82     2’519’925.02
    Nettoaufwand                               278’700                    250’800                       249’655.80

8   Volkswirtschaft             237’200       411’500      283’700       415’200      266’580.95       435’380.72
    Nettoertrag                 174’300                    131’500                    168’799.77

9   Finanzen und Steuern       8’420’700    32’979’800    8’410’000    32’522’400    8’232’547.87    32’821’200.20
    Nettoertrag               24’559’100                 24’112’400                 24’588’652.33

                              58’136’900    57’732’900   57’751’900    58’206’600   56’262’507.20    57’726’020.08

Ertrags- /Aufwandüberschuss                   404’000      454’700                   1’463’512.88

Total                         58’136’900    58’136’900   58’206’600    58’206’600   57’726’020.08    57’726’020.08
18

▶ Nettoaufwand und Nettoertrag im Vergleich zwischen
        Voranschlag 2018 und Voranschlag 2017

Nettoaufwand                  Voranschlag 2018             Voranschlag 2017
0 Allgemeine Verwaltung              2’551’000     9.4 %          2’360’400     9.2 %
1 Öffentliche Sicherheit               681’600     2.5 %            661’200     2.6 %
2 Bildung                            9’661’500    35.7 %          9’528’100    37.1 %
3 Kultur, Freizeit                     927’600     3.4 %            734’800     2.9 %
4 Gesundheit                         3’082’900    11.4 %          3’059’900    11.9 %
5 Soziale Wohlfahrt                  6’900’900    25.5 %          6’075’700    23.5 %
6 Verkehr                            1’053’200     3.9 %          1’118’300     4.4 %
7 Umwelt und Raumordnung               278’700     1.0 %            250’800     1.0 %
8 Volkswirtschaft                    – 174’300   – 0.6 %          – 131’500   – 0.5 %
9 Finanzaufwand                       – 26’500   – 0.1 %          – 103’100   – 0.4 %
9 Abschreibungen                     2’150’900     7.9 %          2’143’700     8.3 %
Total                               27’087’500   100.0 %         25’698’300   100.0 %

Nettoertrag                   Voranschlag 2018             Voranschlag 2017
9 Gemeindesteuern                   21’463’000    80.4 %         21’580’000   82.6 %
9 Andere Steuern                       789’500     3.0 %            743’600     2.8 %
9 Finanzausgleichsbeiträge           4’431’000    16.6 %          3’829’400   14.6 %
Total                               26’683’500   100.0 %         26’153’000   100.0 %

Ergebnis                      Voranschlag 2018             Voranschlag 2017
Ertrag netto                        26’683’500                   26’153’000
Aufwand netto                       27’087’500                   25’698’300
Mehrertrag / -aufwand                – 404’000                     454’700
19

▶ Laufende Rechnung
     Artengliederung, Voranschlag 2018

                                             2018                     2017              Veränderung Rechnung 2016

3   AUFWAND                            58’136’900                58’206’600                 – 69’700     57’726’020

30 Personalaufwand                     23’860’800     41.1 %     23’311’000   40.1 %        549’800      23’279’633       40.4  %

31 Sachaufwand                          8’688’900     14.9 %      8’532’400   14.7  %       156’500       7’760’243       13.4 %

32 Passivzinsen                           799’300      1.4 %       922’600     1.6 %       – 123’300        963’583        1.7 %

33 Abschreibungen                       3’284’600      5.6 %      4’720’200    8.1 %     – 1’435’600      4’020’886        7.0 %

34 Anteile und Beiträge                    68’000      0.1 %        10’000     0.0 %         58’000           9’782        0.0 %
   ohne Zweckbindung

35 Entschädigung an                     2’594’400      4.5 %      2’404’100    4.1 %        190’300       2’437’979        4.2 %
   Gemeinwesen

36 Eigene Beiträge                     12’729’300     21.9 %     11’934’600   20.5 %        794’700      12’003’613       20.8 %

38 Einlagen in Spezial-                 1’565’100      2.7 %      1’538’200    2.6 %         26’900       1’575’517        2.7 %
   finanzierungen / -fonds

38 Ertragsüberschuss                            0      0.0 %       454’700     0.8 %       – 454’700      1’463’513        2.5 %

39 Interne Verrechnungen                4’546’500      7.8 %      4’378’800    7.5 %        167’700       4’211’270        7.3 %

                                                  41.1 %
                                  Personalaufwand 40.1  %
                                                  40.4  %

                                                  14.9  %
                                      Sachaufwand 14.7  %
                                                  13.4  %

                                                      1.4  %
                                       Passivzinsen   1.6  %
                                                      1.7  %

                                                      5.6  %
                                   Abschreibungen     8.1  %
                                                      7.0  %

                                                   21.9  %
                                   Eigene Beiträge 20.5  %
                                                   20.8  %

                                                      7.8  %
                             Interne Verrechnungen    7.5 %
                                                      7.3 %

                                                      7.3  %
                                           Diverses   6.8 %
                                                      7.0  %

                                                      0.0  %                                           Voranschlag 2018
                                  Ertragsüberschuss   0.8  %                                           Voranschlag 2017
                                                      2.5  %                                             Rechnung 2016
20

                                          2018                   2017             Veränderung Rechnung 2016

4   ERTRAG                           58’136’900             58’206’600                – 69’700     57’726’020

40 Steuern                           22’269’000    38.4 %   22’363’000   38.3 %       – 94’000     23’063’661       39.9 %

41 Regalien und Konzessionen           388’800      0.7 %     392’600     0.7 %        – 3’800        412’181        0.7 %

42 Vermögenserträge                   1’746’900     3.0 %    1’783’000    3.1 %       – 36’100      1’835’046        3.2 %

43 Entgelte                         13’981’000     24.0 %   13’787’000   23.7 %       194’000      14’182’028       24.6 %

44 Anteile und Beiträge ohne          4’431’000     7.6 %    3’829’400    6.6 %       601’600       3’630’269        6.3 %
   Zweckbindung

45 Rückerstattungen von               2’942’500     5.1 %    3’057’200    5.3 %      – 114’700      2’972’922        5.2 %
   Gemeinwesen

46 Beiträge für eigene                7’059’900    12.1 %    6’631’600   11.4 %       428’300       6’589’326       11.4 %
   Rechnung

48 Entnahmen aus Spezial-              367’300      0.6 %    1’984’000    3.4 %    – 1’616’700        829’316        1.4 %
   finanzierungen / -fonds

48 Aufwandüberschuss                   404’000      0.7 %           0     0.0 %       404’000               0        0.0 %

49 Interne Verrechnungen              4’546’500     7.8 %    4’378’800    7.5 %       167’700       4’211’270        7.3 %

                                                 38.4  %
                                         Steuern 38.3  %
                                                 39.9  %

                                                   3.0  %
                               Vermögenserträge    3.1  %
                                                   3.2  %

                                                 24.0  %
                                        Entgelte 23.7  %
                                                 24.6 %

                                                   7.6  %
         Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung    6.6  %
                                                   6.3  %

                                                   5.1  %
              Rückerstattungen von Gemeinwesen     5.3  %
                                                   5.2  %

                                                12.1  %
                   Beiträge für eigene Rechnung 11.4  %
                                                11.4  %

                                                   7.8  %
                           Interne Verrechnungen   7.5  %
                                                   7.3  %

                                                   1.3  %                                        Voranschlag 2018
                                        Diverses   4.1  %                                        Voranschlag 2017
                                                   2.2  %                                          Rechnung 2016
21

▶ Spezialfinanzierungen
      Voranschlag 2018

Dienststelle    Bezeichnung                                            2018       2017        2016
                                                                                          Rechnung
140             Feuerwehr Willisau                                   14’100     28’700     – 46’237
325             Kabelnetzanlage                                    140’300     197’100      55’739
414             Heim Breiten                                       307’300    – 114’000    349’765
415             Heim Zopfmatt                                        74’200    329’900     350’525
705             Wasserversorgung                                   183’200     153’600     157’331
715             Abwasserbeseitigung                                350’700     380’300     448’172
725             Abfallbeseitigung                                    54’200      7’400      70’000
945             Landwirtschaftsbetrieb                                7’900      7’600      16’242
946             Alterssiedlung Zehntenplatz                          71’700    100’600     151’864
947             Zopfmatt 1                                         166’200     149’600     180’162
948             Zopfmatt 2                                         187’300     183’400     189’881

Alle Spezialfinanzierungen schliessen positiv ab, was sehr erfreulich ist.
22

▶ Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
    Voranschlag 2018

         Voranschlag 2018                  Ausgaben    Einnahmen

0        ALLGEMEINE VERWALTUNG

020      Stadtverwaltung
506.01   EDV-Umstellung auf HRM2 90’000

090      Verwaltungsgebäude
503.04   DLZ, Tiefgarage Eigenbedarf        200’000
503.05   Schloss, Sanierung Fensterläden     50’000

1        ÖFFENTLICHE SICHERHEIT

151      Schiesswesen
565.01   Beitrag an elektronische Trefferanzeige 190’000

2        BILDUNG

217      Schulliegenschaften
503.00   Schulhaus Schlossfeld Sanierung 45’000

219    Schule allgemein
506.01 EDV-Schule Willisau 45’000

3        KULTUR UND FREIZEIT

342      Ringer- und Schwingerzentrum
503.01   Ringer- und Schwingerzentrum  2’165’000
661.00   Beitrag Sport-Toto		                             80’000
669.01   Beiträge Dritter		                              300’000

347    Unterkunft Schlossfeld
503.02 Bed&Sport, Schlossfeld (Sonderkredit) 150’000

4        GESUNDHEIT

414    Heim Breiten (Spezialfinanzierung)
503.01 Immobilien Heim Breiten                 370’000
503.03 Sanierung Heim Breiten (Sonderkredit)    50’000
506.01 Mobile Sachanlagen Breiten               65’000

415    Wohnheim Zopfmatt (Spezialfinanzierung)
503.01 Immobilien Heim Zopfmatt                 99’000
503.02 Planungskredit Sanierung Zopfmatt 3     200’000
506.01 Mobile Sachanlagen Zopfmatt             148’000
23

Voranschlag 2018 Ausgaben Einnahmen

6        VERKEHR

620      Öffentliche Gemeindestrassen
501.01   Güterstrassen                                       200’000
501.05   Bahnhofstrasse                                      150’000
501.07   Gemeindestrassen                                    300’000
501.18   Anschluss Cyrillefeld an Kreisel Grundmatt          700’000
501.19   Rotmatt-Gunterswil, Verlängerung                    230’000
669.18   Beitrag Dritter Anschluss Cyrillefeld an Kreisel GM		       265’000

624      Parkplätze
501.01   Parkplatz Schlossfeld (Sport)         30’000
503.01   Parkhaus Im Grund                    500’000
506.01   Parkplatzbewirtschaftung             125’000
669.01   Beiträge Dritter, Parkhaus Im Grund		                           170’000

650    Regionalverkehr
503.01 Ausstattung Buswendeschleife        170’000
561.00 ÖV-Investitionen Verkehrsverbund LU 215’000

7        UMWELT UND RAUMORDNUNG

705        Wasserversorgung Willisau (Spezialfinanzierung)
501.04     Sanierung Brunnstube Breiteweid                   100’000
501.60     Diverse Projekte                                  200’000
610.00     Anschlussgebühren		                                           150’000
669.00     Beiträge Gebäudeversicherung		                                 20’000

715        Abwasserbeseitigung (Spezialfinanzierung)
501.30     Diverse Projekte                                  150’000
610.00     Anschlussgebühren		                                           200’000

790.00     Raumordnung
581.01     Ortsplanungsrevision                               40’000

Total Ausgaben / Einnahmen                                 6’977’000    1’185’000
Nettoinvestitionen		5’792’000
Total		                                             6’977’000           6’977’000

▶    Investitionsrechnung Finanzvermögen
         Voranschlag 2018                           Ausgaben           Einnahmen

1023       Liegenschaften Finanzvermögen
21         Zehntenplatz 2                 100’000

Total Ausgaben / Einnahmen                100’000                              0
24

▶ Kennzahlen
        Voranschlag 2018

                                   Grenzwerte                       Voranschlag                                  Rechnung
                                                            2018          2017           2016           2015          2014
1. Selbstfinanzierungsgrad                              69.0 %           80.0 %     gut erfüllt      249.0 %       502.7 %
2. Selbstfinanzierungsanteil              > 10  %           7.9 %         9.3 %        11.2 %          9.7 %         7.7 %
3. Zinsbelastungsanteil I                  < 4  %       – 0.4 %          – 0.5 %       – 0.8 %        – 0.7 %       – 0.2 %
4. Zinsbelastungsanteil II                 < 6  %       – 0.9 %          – 1.1 %       – 1.6 %        – 0.4 %       – 0.3 %
5. Kapitaldienstanteil                     < 8  %           5.2 %         5.0 %          4.6 %         5.5 %         5.9 %
6. Verschuldungsgrad                  < 120  %         124.0 %          133.0 %       119.3 %        156.6 %       170.9 %
7. Nettoschuld pro Einwohner       < Fr. 3’940.–     Fr. 4’082.–      Fr. 4’348.–   Fr. 3’894.–    Fr. 4’782.–   Fr. 5’188.–

▶       Steuerertrag Voranschlag 2018

Ertrag laufendes Jahr, Sondersteuern auf Kapitalauszahlungen, Nachträge frühere Jahre, Quellensteuern

               Steuerfuss-                          Einwohner             Steuerertrag            Steuerertrag pro
Jahr           einheiten     Steuerertrag           per 31. Dez.          pro Einheit             Einheit und Einwohner
2014           2.2           19’793’698             7’571                 8’997’135               1’188.37
2015           2.2           20’181’978             7’620                 9’173’626               1’203.89
2016           2.2           21’500’654             7’698                 9’773’025               1’269.55
2017           2.2           21’560’000             7’792                 9’800’000               1’257.70
2018           2.2           21’375’000             7’862                 9’715’909               1’235.81

▶       Abteilungen und Schülerzahlen der Schule Willisau
                                                                    Abteilungen                                   Schüler
Schuljahr                                   17/18        16 /17           15 /16        17/18          16 /17        15 /16
Kindergarten                                   8               8               7           148            139           122
Primarschule                                  26              25              25           476            471           455
Sekundarstufe I                               13              14              13           233            240           232
Total                                         47              47              45           857            850           809
25

▶ Finanzierung und Mittelbedarf
    Voranschlag 2018

     Zunahme der Nettoinvestitionen gemäss Investitionsrechnung                     Fr.   5’792’000
+    Entnahmen aus Spezialfinanzierungen                                            Fr.          0
+    Entnahmen aus Spezialfonds                                                     Fr.    367’300
–    Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung                                       Fr.    404’000
–    Abschreibungen auf Verwaltungsvermögen                                         Fr.   3’191’100
–    Einlagen in Spezialfinanzierungen                                              Fr.   1’565’100
     Zur Finanzierung der Verwaltungsrechnung werden benötigt                       Fr.   1’807’100

–    Abschreibungen von Anlagen im Finanzvermögen                                   Fr.     93’500
+    Abzahlungsrate IHG-Kredit             Unterkunft Schlossfeld                   Fr.     25’000
+    Abzahlungsrate IHG-Kredit             BBZ-Halle                                Fr.    182’000
+    Abzahlungsrate IHG-Kredit             Schulhauserweiterung Schlossfeld         Fr.     56’200
+    Abzahlungsrate 2 IHG-Kredite          Erschliessung Wydenmatt / Cyrillefeld    Fr.     20’000
+    Abzahlungsrate 2 IHG-Kredite          Sanierung Trakt D, Schlossfeld           Fr.     30’000
     Der gesamte Mittelbedarf pro 2018 beträgt                                      Fr.   2’026’800

Diese notwendigen Geldmittel müssen durch Aufnahme von Darlehen beschafft werden.

Willisau, 29. September 2017

STADTRAT WILLISAU
26

▶ Antrag und Verfügung des Stadtrates zum Voranschlag

           ▶ Antrag                                       ▶ Verfügung
            Der Stadtrat hat den Voranschlag für das      Der Voranschlag wird der Controlling­
            Jahr 2018 erstellt und beantragt folgendes:   kommission übergeben. Diese erstattet
                                                          zuhanden des Stadtrates und der Stimm­
            1. Kenntnisnahme des Jahresprogramms
                                                          berechtigten einen Bericht und gibt
               2018
                                                          ­diesen eine Empfehlung über die Geneh­
            2. Kenntnisnahme des Aufgabenplans             migung ab.
               2018 bis 2022 und des Finanzplans
               2018 bis 2024
            3. Die Laufende Rechnung mit einem            Willisau, 23. September 2017
               Aufwandüberschuss von Fr. 404’000.–
               und die Investitionsrechnung mit           STADTRAT WILLISAU
               einer Zunahme der Nettoinvestitionen
               des Verwaltungsvermögens von               Stadtpräsidentin       Stadtschreiber
               Fr. 5’792’000.– seien zu genehmigen.       Erna Bieri-Hunkeler    Peter Kneubühler

            4. Der Steuerfuss 2018 sei auf 2.20 Ein­
               heiten festzusetzen (Vorjahr 2.20 Ein­
               heiten).
            5. Der Stadtrat sei zur Aufnahme von
               Fremdkapital zur Deckung des
               Mittelbedarfs von Fr. 2’026’800.– zu
               ermächtigen.
            6. Der Kontrollbericht der kantonalen
               Finanzaufsicht Gemeinden zum Vor­
               anschlag 2017 und Finanz- und Auf­
               gabenplan 2017 bis 2023 wird den
               Stimmberechtigten wie folgt eröffnet:
               «Die kantonale Aufsichtsbehörde hat
               geprüft, ob der Voranschlag 2017
               sowie der Finanz- und Aufgabenplan
               2017 bis 2023 mit dem übergeordneten
               Recht, insbesondere mit den Buchfüh­
               rungsvorschriften und den verlangten
               Finanzkennzahlen, vereinbar sind und
               ob die Gemeinde die Mindestanforde­
               rungen für eine gesunde Entwicklung
               des Finanzhaushalts erfüllt. Im Rah­-
               men dieser Prüfung haben wir keine
               Anhaltspunkte feststellen können,
               die aufsichtsrechtliche Massnahmen
               erfordern würden.»
27

▶ Bericht der Controllingkommission
  an die Stimmberechtigten der Stadt Willisau

            Als Controllingkommission haben               Den vom Stadtrat vorgeschlagenen
            wir den Aufgaben- und Finanzplan für          ­Steuerfuss von 2.20 Einheiten beurteilen
            die Periode von 2018 bis 2024, den             wir als notwendig und angemessen.
            Voranschlag (Laufende Rechnung und
            Investitionsrechnung) sowie das Jahres­       Wir empfehlen, den vorliegenden Vor­
            programm für das Jahr 2018 der Stadt          anschlag mit einem Aufwandüberschuss
            Willisau geprüft.                             von Fr. 404’000.– zu genehmigen.
            Unsere Beurteilung erfolgte nach dem
            ­gesetzlichen Auftrag sowie dem Hand­
                                                          Willisau, 5. Oktober 2017
             buch für Rechnungs- und Controlling­
             kommissionen des Kantons Luzern.
                                                          Controllingkommission Willisau
            Gemäss unserer Beurteilung entspre­           Präsident       Daniel Schwegler
            chen der Finanz- und Aufgabenplan, der        Mitglieder      Katja Häfliger-Küng
            ­Voranschlag und das Jahresprogramm                           Esther Müller
             den gesetzlichen Vorschriften. Die auf­                      Daniel Bammert
             gezeigte Entwicklung der Stadt Willisau                      Daniel Rölli
             erachten wir als vertretbar aber an­
             spruchsvoll, sie erfordert in den nächsten
             Jahren eine hohe Aufmerksamkeit.
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         Traktandum 4

▶ Änderung der Gemeindeordnung mit Einführung HRM2

▶ Änderung der Gemeindeordnung                                       Nebst den Rechnungslegungsvorschriften werden
                                                                     insbesondere das Kreditrecht, das Ausgabenrecht
         vom 30. November 2015 im                                    und die Vorgaben zu den politischen und betrieb­
         Zusammenhang mit dem neuen                                  lichen Steuerungsinstrumenten modernisiert. Die
         Finanzhaushaltsgesetz für                                   Erarbeitung der Grundlagen sowie die Umsetzung in
         Gemeinden (FHGG)                                            den Gemeinden sind im Projekt stark.lu eingebettet.
                                                                     Die Gesetzesrevision bedingt verschiedene Anpas­
Mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz für Ge­                          sungen in der Gemeindeordnung. Diese müssen bis
meinden (FHGG) werden die Grundlagen des                             zum 31. Dezember 2017 von den Stimmberechtigten
­Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2)                            beschlossen werden.
 im Kanton Luzern eingeführt. Das neue Gesetz ent­
                                                                     Die Controllingkommission und die politischen
 hält die bislang im Gemeindegesetz enthaltenen
                                                                     ­Parteien wurden zur Vernehmlassung eingeladen.
 Vorschriften zum Finanzhaushalt der Gemeinden.
                                                                      Alle politischen Parteien wie auch die Controlling­
 Gleichzeitig wurden die Vorschriften im Gemeinde­
                                                                      kommission befürworten die nachfolgend vorge­
 gesetz (GG) überarbeitet.
                                                                      schlagenen Änderungen.

▶ Folgende Änderungen sind zu beschliessen:
Geltendes Recht bisher                             Neu (Änderung unterstrichen)                        Bemerkungen

§ 14 Politische Planung                            § 14 Politische Planung                             Das FHGG sieht neue
1                                                1                                                  Planungsunterlagen vor.
      Die Stimmberechtigten haben bei der                  Die Stimmberechtigten haben bei der
      ­politischen Planung der Gemeinde                    politischen Planung der Gemeinde
     ­folgende Befugnisse:                                 folgende Befugnisse:
a.	 Beschluss über den Voranschlag;               a.	    Kenntnisnahme der Gemeindestrategie;
b.	Kenntnisnahme vom Jahresprogramm;              b.	    Kenntnisnahme des Legislatur­programms;
c.	 Kenntnisnahme vom Finanz- und Auf­            c.	    Kenntnisnahme des Aufgaben- und
       gabenplan;                                         ­Finanzplanes;
d.	Kenntnisnahme von allfälligen Planungs­        d.	    Kenntnisnahme der Beteiligungs­strategie;
       berichten;                                  e.	    Anregung einer Planung und Kenntnis­
e.	 Kenntnisnahme von allfälligen Leit­bildern.           nahme von Planungsberichten.
2     Die Gemeindeversammlung kann mit             2      Die Planungsunterlagen gemäss lit. a bis e
      Mehrheitsbeschluss zu den Planungsunter­            können zustimmend, ablehnend oder nur
      lagen gemäss Abs. 1 lit. b bis e Bemerkun­          zur Kenntnis genommen w­ erden.
      gen anbringen. Diese sind für den Stadtrat
                                                   3      Die Gemeindeversammlung kann mit
      rechtlich nicht verbindlich.
                                                          Mehrheitsbeschluss zu den Planungsunter­
                                                          lagen gemäss Abs. 1 lit. a bis e Bemerkun­
                                                          gen anbringen. Diese sind für den Stadtrat
                                                          rechtlich nicht verbindlich.
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Geltendes Recht bisher                         Neu (Änderung unterstrichen)                     Bemerkungen

§ 17 Finanzgeschäfte                           § 17 Finanzgeschäfte                             Das Ausgabenrecht ist neu strikt
                                                                                                vom Kreditrecht zu trennen.
Die Gemeindeversammlung entscheidet            Die Gemeindeversammlung entscheidet
                                                                                                Mit der Festsetzung des Budget­
über folgende Finanzgeschäfte:                 folgende Finanzgeschäfte:
                                                                                                kredits ist nicht mehr gleich­
a. Beschluss über den Voranschlag, den         a. Beschlussfassung über das Budget mit
                                                                                                zeitig auch die Ausgabe bewil­
   Steuerfuss und für die D­ eckung des           dem Steuerfuss sowie über die Nach­
                                                                                                ligt. Es bedarf auf jeden Fall
   Finanzbedarfs notwendige Mittelauf­            tragskredite;
                                                                                                einer Ausgabenbewilligung.
   nahme;                                      b. Genehmigung des Jahresberichts mit
                                                                                                Die Ausgabenbefugnisse sind
b. Beschluss über die Nachtrags-, Sonder-         der Jahresrechnung;
                                                                                                in einem rechtsetzenden Erlass
   und Zusatzkredite;                          c. Erteilung einer Ausgabenbewilligung
                                                                                                zu regeln. Für gebundene Aus­
c. Genehmigung der Rechnung sowie                 für freibestimmbare Aus­gaben über
                                                                                                gaben ist gemäss FHGG zwin­
   der Abrechnungen über Sonder- und              Fr. 1’000’000.– durch Sonderkredite;
                                                                                                gend der Stadtrat zuständig.
   Zusatzkredite;                              d. Beschluss über Zusatzkredite;
                                                                                                Für frei bestimmbare Ausgaben
d. Genehmigung folgender Geschäfte,            e. Genehmigung der Abrechnung über
                                                                                                ist ein Grenzwert festzusetzen,
   sofern der Wert 1/10 Steuereinheit des         Sonder- und Zusatzkredite;
                                                                                                ab dem die Stimmberechtigten
   Ertrages der Gemeindesteuern über­          f. Abschluss von Konzessionsverträgen;
                                                                                                zuständig sind. Die Stimm­
   steigt:                                     g. Gründung von oder Beteiligung
                                                                                                berechtigten erteilen ihre Aus­
   – Erwerb, Veräusserung und Belas­              an privat- oder öffentlich-rechtlichen
                                                                                                gabenbewilligung durch Ge­-
     tung von Grundstücken;                       juristischen Personen oder ein­fachen
                                                                                                neh­migung eines Sonderkredits,
   – Leistung von Eventualverpflich­              Gesellschaften, sofern der Wert
                                                                                                der Stadtrat durch Beschluss.
     tungen;                                      den ­Ertrag einer Zehnteleinheit der
   – Abschluss von Konzessionsver­trägen;         Gemeindesteuern übersteigt;                   Die Ausgabenhöhe bei lit. c
   – Gründung von oder Beteiligungen           h. Beschluss über die Zweckänderung              wurde nicht geändert. Heute
     an privat- oder öffentlich-rechtli­          von Verwaltungsvermögen, sofern               beträgt 1/10 Steuereinheit gut
     chen juristischen Personen oder ein­         die Stimmberechtigten dessen Zweck­           Fr. 980’000.–
     fachen Gesellschaften.                       bindung begründet haben.

§ 18 Kontrolle und Steuerung                   § 18 Kontrolle und Steuerung
1	    Die Gemeindeversammlung hat            1	   Die Gemeindeversammlung hat bei der
        bei der politischen Kontrolle und             politischen Kontrolle und Steuerung
        Steuerung der Gemeinde folgende               der Gemeinde folgende Befugnisse:
        Befugnisse:                            a.     Genehmigung des Jahresberichts des
a.      Genehmigung der Rechnung sowie                Stadtrates mit dem Prüfungs­bericht
        der Abrechnung über Sonder- und               der Revisionsstelle;
       ­Zusatzkredite;                         b.     Genehmigung der Jahresrechnung;
b.      Kenntnisnahme von den Berichten        c.     Genehmigung der Abrechnung über
        der Controllingkommission;                    die Sonder- und Zusatzkredite;
c.      Kenntnisnahme von den Berichten        d.     Kenntnisnahme des Berichts der
        der Revisionsstelle;                          Controllingkommission;
d.      Kenntnisnahme vom Jahresbericht        2      Der Bericht der Controllingkommission
        des Stadtrates;
                                                      kann zustimmend oder ablehnend zur
e.      Anregung einer Planung oder einer
                                                      Kenntnis genommen werden.
        Änderung der Planung.
                                               3      Die Gemeindeversammlung kann
2      Die Gemeindeversammlung kann mit
                                                      zum Bericht der Controllingkommission
       Mehrheitsbeschluss zu den Kontroll­
                                                      ­Bemerkungen anbringen. Diese
       unterlagen gemäss Abs. 1 lit. b und c
                                                       sind ­für den Stadtrat rechtlich nicht
       Bemerkungen anbringen. Diese sind
                                                       verbindlich.
       für den Stadtrat rechtlich nicht ver­
       bindlich.
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Geltendes Recht bisher                         Neu (Änderung unterstrichen)             Bemerkungen

§ 24 Finanzkompetenzen                         § 24 Finanzkompetenzen                   Das Gesetz über den Finanzhaushalt der
des Stadtrates                                 des Stadtrates                           Gemeinden (FHGG) regelt verbindlich in
1	                                           1	 Der Stadtrat entscheidet ab-        § 15 Abs. 1, in welchen Fällen der Stadtrat
        Der Stadtrat entscheidet ab­
                                                                                        eine Kreditüberschreitung bewilligen kann:
         schliessend über folgende Finanz­          schliessend über folgende kredit­
                                                                                        a. wenn das Bundesrecht, ein kantonales
         geschäfte:                                 rechtlichen Finanzgeschäfte:
                                                                                            Gesetz, ein kommunales Reglement
a.       Aufwand und Ausgaben im               a. Bewilligte Kreditüberschreitun­
                                                                                            oder ein rechtskräftiger Entscheid eines
         Rahmen der von den Stimm­                  gen nach § 15 FHGG;
                                                                                            Gerichtes eine Ausgabe unmittelbar vor­
         berechtigten beschlossenen Vor­       b. Kreditübertragungen nach § 16
                                                                                            schreiben;
         anschlags-, Nachtrags-, Sonder-            FHGG.
                                                                                        b. bei dringlichen Vorhaben aufgrund
         und Zusatzkredite;                    2 Der Stadtrat entscheidet
                                                                                            unvorhersehbarer Ereignisse, wenn der
b.       teuerungsbedingter Mehrauf­
                                                  ab­schliessend über folgende              Aufschub für die Gemeinde nachteilige
         wand oder teuerungsbedingte
                                                   aus­gabenrechtlichen Finanz­             Folgen hätte;
         Mehrausgaben;
                                                   geschäfte:                           c. für durchlaufende Beiträge;
c.       gebundener Aufwand und
                                               a. Ausgabenvollzug im Rahmen             d. für Abschreibungen und Wertberichti­
       ­gebundene Ausgaben;
                                                  der von den Stimmberechtigten             gungen nach § 58 FHGG.
d.       frei bestimmbarer, nichtkreditier­-
                                                  beschlossenen Sonder- und             2
         ter Aufwand und frei bestimm­                                                         Die Kreditüberschreitung ist nur zu­lässig,
                                                  ­Zusatzkredite;
         bare, nicht kreditierte Ausgaben                                                      wenn eine Kompensation innerhalb des
                                               b. nicht vorhersehbare frei be­
         im Einzelfall je für einen Betrag                                                     bewilligten Budgetkredites unverhältnis­
                                                   stimmbare Aus­gaben, die einen
         bis zu 1/10 Steuereinheit des Er­                                                     mässig wäre.
                                                   Sonderkredit je bis zu 10 %
         trages der Gemeindesteuern; im                                                 3
                                                   der bewilligten Kreditsumme,                Kreditüberschreitungen sind den Stimm­
         Maximum darf der Gesamtbetrag
                                                   höchstens jedoch um                         berechtigten oder dem Gemeindeparla­
         dieses zusätzlichen Aufwands
                                                   Fr. 500’000.00.– über­schreiten;            ment mit dem Jahresbericht zur Geneh­
         und dieser zusätzlichen Aus­gaben
                                               c. freibestimmbare Ausgaben bis zu              migung zu unterbreiten.
         im Rechnungsjahr 10 % des
                                                  einem Betrag von Fr. 1’000’000.–;
       ­Er­trages der Gemeindesteuern                                                   Zu Kreditübertragungen nach § 16 FHGG:
                                               d. gebundene Ausgaben.
         nicht übersteigen;                                                             1    Kann ein im Budget ausgewiesenes Vor­
                                               3   § 17 lit. d der Gemeindeordnung
e.       frei bestimmbarer Aufwand                                                             haben innerhalb der Rechnungsperiode
         und frei bestimmbare Aus­gaben,           bleibt vorbehalten.
                                                                                               nicht abgeschlossen werden, können
         die einen Sonderkredit je bis                                                         die im Budgetkredit dafür eingestellten,
         zu 10 % der bewilligten Kredit­                                                       noch nicht beanspruchten Mittel auf die
        summe überschreiten;                                                                   neue Rechnung über­tragen werden.
f.      frei bestimmbarer Aufwand und
                                                                                        2    Bestand und Veränderungen von
        frei bestimmbare Aus­gaben,
        denen im Rechnungsjahr für                                                             ­Kreditübertragungen werden den
        ­denselben Zweck bestimmte Ein­                                                         Stimmberechtigten oder dem Gemeinde­
         nahmen in mindestens gleicher                                                          parlament im Jahresbericht zur Kenntnis
         Höhe gegenüber­stehen;                                                                 gebracht.
2       § 17 lit. d der Gemeinde­ordnung                                                3	   Übertragene Kredite dürfen nur für
        bleibt vorbehalten.                                                                    das ursprünglich vorgesehene Vor­haben
                                                                                               verwendet werden. Wird dieses mit
                                                                                               ­anderen Mitteln finanziert oder nicht
                                                                                                weiterverfolgt, verfallen sie.

                                                                                        Vgl. dazu auch Kommentar zu Art. 17.
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