Botschaft Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 27. November 2017 Festhalle Willisau - Stadt Willisau
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Einwohnergemeinde Willisau Botschaft ▶ Einladung zur Gemeindeversammlung ▶ Montag, 27. November 2017 ▶ 19.30 Uhr Festhalle Willisau
3 ▶ Inhaltsverzeichnis 4 Vorwort des Stadtrates 26 Antrag und Verfügung des Stadtrates zum Voranschlag 6 Traktandenliste der Einwohner gemeindeversammlung vom 27 Bericht der Controllingkommission 27. November 2017 an die Stimmberechtigten der Stadt Willisau 7 Jahresprogramm 2018 28 Änderung der Gemeindeordnung mit Einführung HRM2 9 Aufgabenplan 2018 bis 2022 33 Genehmigung der Änderungen 13 Finanzplan 2018 bis 2024 des Reglements für die Einbürgerungskommission 14 Voranschlag 2018, Kommentar 35 Umzonung Teilfläche von Grund- 17 Laufende Rechnung 2018, Gesamt stück Nr. 203, Grundmatt übersicht Funktionale Gliederung 40 Einführung Beherbergungsabgabe 18 Nettoaufwand und Nettoertrag im und Kurtaxe Vergleich zwischen Voranschlag 2018 und Voranschlag 2017 41 Reglement Beherbergungsabgabe und Kurtaxe 19 Laufende Rechnung, Artengliederung, Voranschlag 2018 44 Sonderkredit Ringer- und Schwingerzentrum 21 Spezialfinanzierungen, Voranschlag 2018 51 Beratung Generationenprojekt Im Grund 22 Investitionsrechnung Verwaltungs – Kredit Mietvertrag vermögen, Voranschlag 2018 – Kredit Endausbau Kindergärten und Tagesstrukturen – Kredit Kauf Autoeinstellhallen- 24 Kennzahlen, Voranschlag 2018 plätze 25 Finanzierung und Mittelbedarf, Voranschlag 2018
4 ▶ Vorwort des Stadtrates ▶ Geschätzte Beim Ringer- und Schwingerzentrum geht es einerseits darum, mit einem zukunfts Mitbürgerinnen und gerichteten Neubau bessere Trainingsbe Mitbürger dingungen für die Ringer und Schwinger zu schaffen und andererseits fehlende zu Für das Jahr 2018 erarbeiteten wir zum sätzliche Garderobenräume zu realisieren. letzten Mal einen Voranschlag. Ab dem Die neue Anlage ergänzt so auf ideale Jahre 2019 mit der Einführung des neuen Weise das polysportive Angebot auf dem Rechnungslegungsmodells HRM2 (Har Schlossfeld. Nach intensiven Vorarbeiten monisiertes Rechnungsmodell) wird er und den Zusagen für erhebliche Beiträge dann Budget heissen, was eigentlich ein und Eigenleistungen des Ringerklubs und viel geläufiger Begriff ist. Die Einführung des Schwingklubs Wiggertal kann nun der des HRM2 beschäftigt im Moment viele Sonderkredit von netto 1,785 Millionen Gemeinden und wird an den kommen Franken zum Entscheid vorgelegt werden. den Gemeindeversammlungen ein Thema sein. Mit dem Generationenprojekt Im Grund sollen sechs Kindergärten, Räumlichkeiten Leider schliesst der Voranschlag 2018 mit für die Tagesstrukturen, ein Pfarreisaal einem Minus von 404’000 Franken. Auf mit Büro- und Vereinsräumen, Autoein grund der neuen Rahmenbedingungen ist stellhalle sowie rund 40 Wohnungen das aber kein Wunder: Allein die Über verwirklicht werden. Vor einem Jahr hat nahme des Kantonsanteils bei den Ergän die Kath. Kirchgemeinde dazu einen zungsleistungen führt zu einer Mehrbe Planungskredit von 1,1 Millionen Franken lastung von über 700’000 Franken. Zudem genehmigt. Heute nun ist das Vorprojekt wurden vom Kanton weitere Abgeltun durch die Architekten und die Fachplaner gen für Arbeitsleistungen der Gemeinden soweit abgeschlossen, dass die Entschei gestrichen. dungen der Kirchgemeinde und der Stadt Willisau anstehen. An der Gemeinde Die vorgesehene Investitionssumme für versammlung wird über das Geschäft das Jahr 2018 beträgt netto 5,792 Mil beraten und anschliessend wird am lionen Franken. Dabei stehen mit dem 21. Januar 2018 durch die Stimmberech Ringer- und Schwingerzentrum und dem tigten an der Urne darüber abgestimmt. Generationenprojekt Im Grund zwei Die Kath. Kirchgemeinde wird ihrerseits konkrete und mit den Planungskrediten auch im Januar 2018 an einer Kirch für die Bahnhofstrasse und das Wohnen gemeindeversammlung darüber ent mit Dienstleistungen in der Zopfmatt scheiden. Für die Stadt Willisau gilt es, zwei Zukunfts-Projekte im Vordergrund. die Mietverträge für die Kindergärten und die Tagesstrukturen sowie die Kredite für den Endausbau und die Tief garagenplätze zu genehmigen.
5 Weitere Geschäfte an der Gemeinde Sie sehen, wir stehen vor einer sehr versammlung vom 27. November sind: breitgefächerten Gemeindeversammlung – Änderung der Gemeindeordnung und freuen uns, Sie am 27. November aufgrund des neuen Finanzhaushalt 2017 um 19.30 Uhr in der Festhalle zu gesetzes, das ab dem 1. Januar 2018 begrüssen. gültig ist – Änderungen im Reglement der Ein bürgerungskommission Freundliche Grüsse – Umzonung einer Teilfläche des Grund stückes Nr. 203, Grundmatt STADTRAT WILLISAU – Einführung einer Kurtaxe und der Be herbergungsabgabe mit dazugehörigem Stadtpräsidentin Stadtschreiber Reglement Erna Bieri-Hunkeler Peter Kneubühler
6 ▶ Traktandenliste der Einwohnergemeindeversammlung ▶ 27. November 2017, 9. Beratung über Generationenprojekt Im Grund 19.30 Uhr – kapitalisierter Kredit für Mietvertrag Festhalle Willisau Tagesstrukturen und Kindergärten – Kredit für Endausbau Tagesstrukturen 1. Kenntnisnahme des Jahresprogramms und Kindergärten 2018 – Kredit für Kauf von Autoeinstell hallenplätzen 2. Kenntnisnahme des Aufgabenplans 2018 bis 2022 und des Finanzplans 10. Informationen und Verschiedenes 2018 bis 2024 3. Voranschlag 2018 der Stadt Willisau Alle Unterlagen zu den Geschäften der 3.1 Genehmigung des Voranschlages Einwohnergemeindeversammlung liegen a. der Laufenden Rechnung ab sofort zur öffentlichen Einsicht b. der Investitionsrechnung nahme der Stimmberechtigten im Dienst leistungs- und Verwaltungszentrum, 3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2018 Zehntenplatz 1, auf. mit 2.20 Einheiten Die Stimmberechtigten können das 3.3 Ermächtigung des Stadtrates zur Stimmregister sowie das Protokoll der Kreditaufnahme der notwendigen letzten Einwohnergemeindeversammlung Fremdmittel gemäss Voranschlag auf der Stadtkanzlei, Dienstleistungs- der Verwaltungsrechnung und Verwaltungszentrum, Zehntenplatz 1, 4. Genehmigung der überarbeiteten einsehen. Gemeindeordnung Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen 5. Genehmigung der Änderungen und Schweizer, die am Versammlungstag im R eglement der Einbürgerungs das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, kommission nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit 6. Umzonung Teilfläche von Grundstück unter umfassender Beistandschaft stehen Nr. 203, Grundmatt oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 7. – Einführung Beherbergungsabgabe fünf Tage vor der Gemeindeversammlung und Kurtaxe ihren rechtlichen Wohnsitz in Willisau – Genehmigung Reglement geregelt haben. 8. Baukredit Ringer- und Schwinger zentrum Willisau, 23. Oktober 2017 STADTRAT WILLISAU Stadtpräsidentin Stadtschreiber Erna Bieri-Hunkeler Peter Kneubühler
7 Traktandum 1 ▶ Jahresprogramm 2018 Mit dem vorliegenden Jahresprogramm 2018 informieren wir Sie über die beabsichtigten Vorhaben für das kommende Jahr. Die Überschriften der Aufgaben entsprechen den Legislaturzielen des Stadtrates für die Periode 2016 bis 2020. Nähere Informationen zu den einzelnen Vorhaben finden Sie im Aufgabenplan 2018 im Anschluss an das Jahresprogramm. Start Weiter- Ent- Ab- arbeit scheid schluss Bildung Ausführung des Generationenprojekts Im Grund für neue X Kindergärten, Tagesstrukturen und Parking Planung, Erneuerung und Erweiterung Kindergartenanlage X Gartenstrasse Umsetzung Lehrplan 21 X Umsetzung Sekundarschulkreis Willisau-Ettiswil X Finanzen Allfällige Überschüsse der Laufenden Rechnung zur Bildung von X Eigenkapital verwenden Einführung von HRM2 X Festlegung der Aufgabenbereiche und Leistungsgruppen Erarbeitung der Leistungsaufträge mit Globalbudgets Freizeitangebot Realisierung Ringer- und Schwingerzentrum mit zusätzlichen X Garderoben für das Sportzentrum Überarbeitung Jugendkonzept X Gesellschaftlicher und demographischer Wandel Integration von Fremdsprachigen X Klärung der Organisationsformen der Altersheime am Platz X Willisau Planung neue Wohnformen im Alter im Alterszentrum X Zopfmatt
8 Start Weiter- Ent- Ab- arbeit scheid schluss Planung, Sanierung und Anpassung Alterszentrum Zopfmatt X Speisesaal, Küche etc. Planung und Renovation Stöckli Heim Breiten X Regionale Zusammenarbeit zur Sicherstellung einer X bedarfsorientierten und vielseitigen Gesundheits- und Pflegeversorgung mit guter Qualität Raumordnung Entwicklung Bahnhofstrasse erarbeiten mittels Gestaltungsauftrag X Entscheid Ortsplanungsrevision X Regionale Zusammenarbeit Erstellung regionaler Entwicklungsplan Wasserversorgung X Weitere Kooperationen mit umliegenden Gemeinden prüfen X Verkehr und Mobilität Elektrostation für E-Autos und E-Bikes realisieren X X Parkplatzbewirtschaftung flächendeckend umsetzen X Feinabstimmung zu den Verkehrsknoten des öffentlichen X Verkehrs (Luzern, Sursee, Nebikon) Rückwärtige Erschliessung Cyrillenfeldstrasse im Zusammenhang X mit dem Ausbau Kreisel Grundmatt (Kreiselausbau Bauherrschaft Kanton Luzern) Willisau als Marke Bestehende Angebote von Willisau besser bekannt machen X Implementierung neue Reservationsplattform mit umfassender X Bewirtschaftung aller öffentlichen Räume Wirtschaft, Gewerbe, Landwirtschaft Kontaktpflege mit Industrie, Willisauer Gewerbe WG, X IG Landwirtschaft Vernetzungsprojekt weiterführen, bestehende Biodiversitäts- X flächen qualitativ verbessern
9 Traktandum 2 ▶ Aufgabenplan 2018 bis 2022 Massnahme mit Erklärung (in Fr. 1’000.–). Hier werden 2018 2019 2020 2021 2022 die wichtigsten Positionen gemäss Finanzplan erläutert. 0 Allgemeine Verwaltung Software Abacus 90 Die Software-Umstellung auf HRM2 ab 2019 muss im 2018 umgesetzt werden. Zehntenplatz PP, Tiefgarage 200 1’000 Es wird auf Traktandum 9 verwiesen. 1 Öffentliche Sicherheit Elektronische Trefferanzeige 300-m-Schiessanlage 190 Wie im Jahr 2016 dem Schützenverein Willisau-Land die Kosten für die neue Trefferanzeigeanlage übernommen wurden, ist für das Jahr 2018 auch ein Beitrag für den Schützenverein Willisau-Stadt budgetiert. Zusätzlich werden für den Umbau der Schiessanlage vom Verein auch Eigen leistungen erbracht. 2 Bildung Kindergarten Im Grund 500 500 200 Es wird auf Traktandum 9 verwiesen. Tagesstrukturen Im Grund 400 400 150 Es wird auf Traktandum 9 verwiesen. Schulhaus Schloss 1 Sanierung Böden 500 Die Innensanierung des Schulhauses Schloss 1 wird anschliessend an das Projekt Kindergarten und Tages strukturen angegangen. Kindergarten Gartenstrasse 1’000 Im Rahmen der Machbarkeitsstudie hat sich herausgestellt, dass im Siedlungsgebiet auf zwei Kindergartenstand orte abzustellen ist. Folglich ist in der Gartenstrasse eine Erweiterung auf drei Abteilungen inkl. Sanierung der bestehenden Räume vorzusehen.
10 Massnahme mit Erklärung (in Fr. 1’000.–). Hier werden 2018 2019 2020 2021 2022 die wichtigsten Positionen gemäss Finanzplan erläutert. 3 Kultur und Freizeit Sportlerunterkunft Schlossfeld (Restzahlungen) 100 Die Eröffnung des Bed&Sport findet im November 2017 statt. Betriebseinrichtung 50 Gartenbad 1’500 1’000 Die Sanierung des Freibades ist in die nächste Legislatur verschoben worden. Ringer- und Schwingerzentrum 2’165 Beitrag Ringer und Schwinger – 300 Beitrag Sporttoto – 80 Siehe Traktandum 8, wo die detaillierten Ausführungen über den Sonderkredit erörtert werden. Kunstrasenfeld 1’500 Schon länger besteht das Bedürfnis der Sportzentrum- benutzer (Schulen, FC Willisau, Lager usw.) nach einem Kunstrasenfeld. 4 Gesundheit Heim Breiten Sanierung und Anbau 50 Die Bauabrechnung wird im Jahre 2018 erstellt werden können. Sanierung Stöckli und allgemeiner Unterhalt 435 Über die Sanierung des Stöcklis beim Heim Breiten wird entschieden, wenn die Planung beim Heim Zopfmatt West trakt mit dem Wohnen mit Dienstleistungen erfolgt ist. Heim Zopfmatt 247 103 Allgemeiner baulicher Unterhalt, Anschaffungen Mobiliar und EDV Westtrakt Altersheim Zopfmatt 200 1’000 1’000 Im Jahre 2018 wird die Planung für die Sanierung des Westtrakts im Heim Zopfmatt in Angriff genommen. Zudem werden auch die Alterswohntrakte Zopfmatt 1 und 2 in die Planung für das Wohnen mit Dienstleistungen miteinbezogen. 6 Verkehr Güterstrassen 200 200 200 200 200 Um den Werterhalt der Güterstrassen zu gewährleisten, ist ein jährlicher Beitrag bereitzustellen.
11 Massnahme mit Erklärung (in Fr. 1’000.–). Hier werden 2018 2019 2020 2021 2022 die wichtigsten Positionen gemäss Finanzplan erläutert. Gemeindestrassen 300 300 700 700 700 Unser grosses Gemeindestrassennetz muss laufend unter- halten werden. Anschluss Cyrillenfeld an Kreisel Grundmatt 700 Beitrag Dritter an Cyrillenfeld – 265 Gemäss Strassenbauprogramm ist die Sanierung des Kreisels, inkl. zusätzlicher Busspur an der Ettiswilerstrasse bis spätestens Ende 2018 vorgesehen. Einmündung Menzbergstrasse 500 500 Aus dem Rückbau in der Vorstadt ist die Anpassung des Einmünders Menzbergstrasse-Vorstadt noch offen. Bahnhofstrasse 150 900 Im Jahre 2018 wird ein Gestaltungsauftrag für den Raum Bahnhofstrasse in Auftrag gegeben. Rohrmattstrasse 500 In den nächsten Jahren müssen die Gemeindestrassen Rohrmatt und Schülen wieder einer umfassenden Sanierung unterzogen werden. Es ist vorgesehen, zur Klärung des ge nauen Zustandes, 2018 eine Strassenanalyse vorzunehmen. Sottikonstrasse 350 Beiträge Dritter an Sottikonstrasse – 175 Nach der Fertigstellung der letzten Bauten wird die Sottikonstrasse saniert. Verlängerung Rotmatt / Gunterswil 230 Da in der Rotmatt weitere Bauvorhaben realisiert werden, wird die Verlängerung des Trottoirs inkl. Anpassung der Strasse ab Lidl bis zur Wigger erstellt. Parkhaus Im Grund 500 1’300 300 Beiträge Dritter, Ersatzabgaben – 170 Es wird auf Traktandum 9 verwiesen. Parkplatz Schlossfeld (Sport) 30 Ausführung im Rahmen Bed & Sport Parkplatzbewirtschaftung 125 Im Jahr 2018 wird die Bewirtschaftung gesamtheitlich angegangen. ÖV Investitionsanteil (Verkehrsverbesserung) 215 300 300 300 300 Seit dem Jahre 2015 wird der Investitionskostenanteil über die Investitionsrechnung verbucht. Aufgrund der massiven Ausbauten steigt auch der Investitionsanteil.
12 Massnahme mit Erklärung (in Fr. 1’000.–). Hier werden 2018 2019 2020 2021 2022 die wichtigsten Positionen gemäss Finanzplan erläutert. Buswendeschlaufe Käppelimatt 170 Mit dem definitiven Bau der Buswendeschlaufe werden auch die zusätzlichen Infrastrukturen erstellt (WC, Warte- haus, usw.). 7 Umwelt und Raumordnung Wasserversorgung, Burgrain Pumpwerk plus Zuleitung 1’500 Um die regionale Wasserversorgungssicherheit zu gewährleisten, insbesondere auch diejenige von Willisau, ist mittelfristig die Planung und Realisation eines Wasser pumpwerks im Burgrain anzugehen. Wasserversorgung, Leitung Bahnhofstrasse 50 ARA, Leitung Bahnhofstrasse 500 Bei der Sanierung der Bahnhofstrasse sind auch die Werkleitungen zu ersetzen. Brunnstube Breitenweid 100 Diese Brunnstube ist zu sanieren. Ortsplanung 40 Die laufende Ortsplanungsrevision wird voraussichtlich im Jahre 2018 abgeschlossen. Diverse kleinere Investitionen netto (inkl. Anschlussgebühren) 120 – 20 – 20 80 300 Total Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 5’792 6’533 5’880 4’805 4’500 9 Liegenschaften Finanzvermögen Zopfmatt 2 1’000 Eine Aussensanierung mit Wärmedämmung ist 2020 vorgesehen. Diese und allfällige Sanierungen werden aber erst nach einer grundsätzlichen Lagebeurteilung über die künftige Ausrichtung des Altersheims Zopfmatt ausgelöst. Festhalle Dach mit integrierter Fotovoltaikanlage 500 Förderbeitrag – 180 Das Festhallendach ist zu sanieren. Zehntenplatz 2 100 Im Parterre (Arztpraxis) sind Sanierungen vorzunehmen. Total Nettoinvestitionen Finanzvermögen 100 0 1’320 0 0
13 Traktandum 2 ▶ Finanzplan 2018 bis 2024 Für die Erstellung des Finanzplans 2018 bis 2024 wurden folgende Plangrössen und Einflussfaktoren gemäss den kantonalen Vorgaben verwendet: ▶ Grundlagen Finanzplan 2018 bis 2024 Budget Finanzplanjahre Eingabe Einflussfaktoren / Plangrössen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Personalaufwand Verwaltung / Betrieb 1.00 % 1.00 % 1.00 % 1.50 % 1.50 % 1.50 % 1.50 % Personalaufwand Lehrkräfte 0.50 % 1.00 % 1.00 % 1.50 % 1.50 % 1.50 % 1.50 % Teuerung Sachaufwand 0.00 % 0.00 % 0.00 % 0.00 % 0.00 % 0.00 % 0.00 % Steuerfuss 2.20 2.20 2.20 2.20 2.20 2.20 2.20 Wachstum der durchschnittlichen Steuerkraft 2.50 % 2.50 % 2.50 % 2.50 % 2.50 % 2.50 % 2.50 % Entschädigung / Rückerstattung Gemeinwesen (Kto 35.45) 0.00 % 0.50 % 0.50 % 0.50 % 0.50 % 0.50 % 0.50 % Eigene und Beiträge für eigene Rechnung (Kto 36.46) 0.00 % 0.50 % 0.50 % 0.50 % 0.50 % 0.50 % 0.50 % Wachstum der mittleren Wohnbevölkerung 0.80 % 0.80 % 0.80 % 0.80 % 0.80 % 0.80 % 0.80 % Ständige Wohnbevölkerung Ende Jahr 7’862 7’925 7’988 8’052 8’117 8’181 8’247 Zinssätze (für Neukredite) 0.50 % 1.00 % 1.50 % 2.00 % 2.50 % 3.00 % 3.00 % ▶ Finanzplan 2018 bis 2024 Zahlen in Fr. 1’000.– Budget Finanzplanjahre 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Ergebnis der Laufenden Rechnung – 404 – 429 – 171 – 89 184 634 1’148 Steuereinheiten 2.20 2.20 2.20 2.20 2.20 2.20 2.20 Ergebnis der Laufenden Rechnung in Steuereinheiten – 0.04 – 0.05 – 0.02 – 0.01 0.02 0.06 0.10 Nettoverschuldung Ende Jahr 32’095 34’625 36’109 36’287 35’807 33’363 30’449 Nettoverschuldung pro Einwohner (in Franken) 4’082 4’369 4’520 4’506 4’412 4’078 3’692 Nettoinvestitionen 5’792 6’533 5’880 4’805 4’500 3’000 3’000 Eigenkapital 5’512 5’083 4’912 4’823 5’007 5’641 6’788 Kennzahlen gemäss Verordnung Grenz- Durchschn. Budget Budget Finanzplanjahre werte Fipla 18–24 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 a. Selbstfinanzierungsgrad > 80 % 100 % 93 % 69 % 61 % 75 % 96 % 111 % 181 % 197 % b. Selbstfinanzierungsanteil > 10 % 9.1 % 8.5 % 7.9 % 7.9 % 8.6 % 8.9 % 9.4 % 10.1 % 10.8 % c. Zinsbelastungsanteil I < 4 % – 4.0 % – 0.6 % – 0.4 % – 0.6 % – 0.5 % – 0.5 % – 0.4 % – 0.3 % – 0.3 % d. Zinsbelastungsanteil II < 6 % – 0.8 % – 1.1 % – 0.9 % – 1.1 % – 1.0 % – 0.9 % – 0.8 % – 0.6 % – 0.6 % e. Kapitaldienstanteil < 8 % 5.7 % 5.1 % 5.2 % 5.3 % 5.5 % 5.9 % 6.0 % 6.1 % 6.1 % f. Verschuldungsgrad < 120 % 124 % 123 % 124 % 132 % 136 % 133 % 128 % 116 % 103 % g. Nettoschuld pro Einwohner < 3’940 4’235 3’883 4’082 4’369 4’520 4’506 4’412 4’078 3’692
14 Traktandum 3 ▶ Voranschlag 2018 Kommentar Bei einem Gesamtaufwand von 1 Öffentliche Sicherheit Fr. 58’136’900.– und einem Gesamtertrag von Fr. 57’732’900.– weist der Voran Voranschlag 2018 schlag 2018 einen Aufwandüberschuss Nettoaufwand Fr. 681’600.– von Fr. 404’000.– aus. Voranschlag 2017 Im Folgenden finden Sie die grössten Nettoaufwand Fr. 661’200.– Abweichungen beim Vergleich zwischen Differenz Fr. 20’400.– Voranschlag 2018 und 2017 und Infor Die Mehrkosten entstehen im Kindes- und mationen zu den Spezialfinanzierungen: Erwachsenenschutz. 0 Allgemeine Verwaltung Spezialfinanzierungen Die Feuerwehr Willisau-Gettnau wird Voranschlag 2018 als Spezialfinanzierung geführt (Umsatz: Nettoaufwand Fr. 2’551’000.– Fr. 497’600.–). Voranschlag 2017 Nettoaufwand Fr. 2’360’400.– 2 Bildung Differenz Fr. 190’600.– Voranschlag 2018 Im Jahr 2018 findet, eine Wahl voraus Nettoaufwand Fr. 9’661’500.– gesetzt, die Feier von Hildegard Meier- Voranschlag 2017 Schöpfer zur Kantonsratspräsidentin Nettoaufwand Fr. 9’528’100.– in Willisau statt. Beim Sozialamt und Differenz Fr. 133’400.– Bauamt sind aufgrund der wachsenden Aufgaben und der Regelung der Stell Tiefere Pro-Kopf-Beiträge vom Kanton, vertretungen mehr P ersonalkosten weniger Einnahmen von anderen budgetiert. Gemeinden sowie eine Erhöhung der Gemeindebeiträge an die Kantonsschulen Spezialfinanzierungen führen zu Mehraufwand. In der Rubrik Allgemeine Verwaltung werden das Regionale Steueramt An der Regelschule Willisau (Kinder (Umsatz: Fr. 965’400.–) und das Regionale garten bis zum 9. Schuljahr) werden Zivilstandsamt (Umsatz: Fr. 561’000.–) im Schuljahr 2017 / 2018 (Stichtag: geführt. 1. September 2017) 857 SchülerInnen unterrichtet. Im Vorjahr 2016 / 2017 waren es 850 SchülerInnen. Spezialfinanzierungen In der Rubrik «Bildung» werden keine Spezialfinanzierungen geführt.
15 3 Kultur und Freizeit 5 Soziale Wohlfahrt Voranschlag 2018 Voranschlag 2018 Nettoaufwand Fr. 927’600.– Nettoaufwand Fr. 6’900’900.– Voranschlag 2017 Voranschlag 2017 Nettoaufwand Fr. 734’800.– Nettoaufwand Fr. 6’075’700.– Differenz Fr. 192’800.– Differenz Fr. 825’200.– Erstmals sind im Budget 2018 die neuen Der Hauptgrund für die grosse Kosten Unterkünfte Sportzentrum enthalten. steigerung liegt im Sparpaket des Kan Im ersten Betriebsjahr wird mit einem tons. Die Gemeinden müssen für die Jahre Aufwandüberschuss von Fr. 61’700.– 2018 und 2019 zusätzlich den Anteil des gerechnet. Kantons an die Ergänzungsleistungen übernehmen, was für Willisau alleine Spezialfinanzierungen Mehrkosten von Fr. 700’000.– bedeutet. In dieser Rubrik ist das Fernsehkabelnetz (Umsatz: Fr. 541’200.–) aufgeführt. Im Spezialfinanzierungen Weiteren ist die Sporthalle beim Berufs In der Rubrik «Soziale Wohlfahrt» werden bildungszentrum (BBZ) mit einem Umsatz keine Spezialfinanzierungen geführt. volumen von Fr. 393’500.– enthalten. 6 Verkehr 4 Gesundheit Voranschlag 2018 Voranschlag 2018 Nettoaufwand Fr. 1’053’200.– Nettoaufwand Fr. 3’082’900.– Voranschlag 2017 Voranschlag 2017 Nettoaufwand Fr. 1’118’300.– Nettoaufwand Fr. 3’059’900.– Differenz Fr. – 65’100.– Differenz Fr. 23’000.– Durch die Einführung einer flächen Die Kosten bei der ambulanten Pflege deckenden Parkplatzbewirtschaftung (Spitex) steigen. Im Gegenzug wird mit werden mehr Gebühren eingenommen. einem kleineren Aufwand bei der statio nären Pflege in den Heimen gerechnet. Spezialfinanzierungen Die Entwicklung von möglichst langer Auch hier sind keine Spezialfinanzierun Pflege zu Hause durch die Spitex-Organi gen vorhanden. sationen und ein späterer Eintritt in ein Heim weist sich auch in der Verlagerung der Kosten aus. Spezialfinanzierungen In dieser Rubrik sind unsere Heime Breiten und Zopfmatt spezialfinanziert (Umsatz beider Heime Fr. 8’257’000.–).
16 7 Umwelt, Raumordnung 9 Finanzen, Steuern Voranschlag 2018 Voranschlag 2018 Nettoaufwand Fr. 278’700.– Nettoertrag Fr. 24’559’100.– Voranschlag 2017 Voranschlag 2017 Nettoaufwand Fr. 250’800.– Nettoertrag Fr. 24’112’400.– Differenz Fr. 27’900.– Differenz Fr. 446’700.– Der Beitrag an den Verband Region Der Steuerertrag wurde entsprechend Luzern West wird erhöht. dem Bewohnerwachstum budgetiert. Es wurde mit einer Zunahme des Steuer Spezialfinanzierungen volumens um 2,5 Prozent gerechnet. In dieser Rubrik werden die Wasser- Darin sind auch die Auswirkungen versorgung (Umsatz: Fr. 747’000.–), der Steuergesetzrevision und der Bezug die Abwasserbeseitigung (Umsatz: von 10 zusätzlichen Wohneinheiten Fr. 1’034’300), die Abfallbeseitigung enthalten. (Umsatz Fr. 401’400.–), der Friedhof Folglich ist der laufende Steuerertrag mit (Umsatz Fr. 130’600.–) und die Tierkörper- 19,8 Millionen Franken wie im Vorjahr sammelstelle (Umsatz: Fr. 65’300.–) als budgetiert worden. Spezialfinanzierungen geführt. Für das Jahr 2018 hat die Stadt Willisau Anspruch auf höhere Finanzausgleichs 8 Volkswirtschaft zahlungen von Fr. 601’600.–. Voranschlag 2018 Nettoertrag Fr. 174’300.– Spezialfinanzierungen Im Bereich Finanzen werden die Spezial Voranschlag 2017 finanzierungen Landwirtschaftsbetrieb Nettoertrag Fr. 131’500.– Breiten (Umsatz: Fr. 35’600.–), Alters Differenz Fr. 42’800.– siedlung Zehntenplatz 2 (Umsatz: Fr. 249’100.–), die Alterswohnungen Zopf Der Ertrag fällt höher aus, da keine matt 1 (Umsatz: Fr. 290’700.–) und die Gesuche für Beiträge an Hof- und Stall Alterswohnungen Zopfmatt 2 (Umsatz: sanierungen pendent sind. Fr. 273’500.–) geführt. Spezialfinanzierungen Investitionsrechnung Im Bereich Volkswirtschaft werden keine Spezialfinanzierungen geführt. Für das Jahr 2018 weist die Investitions rechnung eine Zunahme der Nettoinvesti tionen des Verwaltungsvermögens von Fr. 5’792’000.– aus. Erklärungen dazu finden Sie im Aufgabenplan.
17 ▶ Laufende Rechnung 2018 Gesamtübersicht Funktionale Gliederung Voranschlag 2018 Voranschlag 2017 Rechnung 2016 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 5’003’600 2’452’600 4’673’300 2’312’900 4’651’042.67 2’378’399.74 Nettoaufwand 2’551’000 2’360’400 2’272’642.93 1 Öffentliche Sicherheit 1’878’900 1’197’300 1’791’900 1’130’700 1’993’342.25 1’324’940.50 Nettoaufwand 681’600 661’200 668’401.75 2 Bildung 15’852’100 6’190’600 15’800’200 6’272’100 15’434’953.38 6’103’034.40 Nettoaufwand 9’661’500 9’528’100 9’331’918.98 3 Kultur und Freizeit 3’812’300 2’884’700 3’328’700 2’593’900 3’216’728.79 2’602’210.66 Nettoaufwand 927’600 734’800 614’518.13 4 Gesundheit 11’340’400 8’257’500 12’739’600 9’679’700 11’684’368.94 8’607’025.39 Nettoaufwand 3’082’900 3’059’900 3’077’343.55 5 Soziale Wohlfahrt 7’162’600 261’700 6’406’400 330’700 6’426’237.98 365’287.80 Nettoaufwand 6’900’900 6’075’700 6’060’950.18 6 Verkehr 1’691’800 638’600 1’679’200 560’900 1’587’123.55 568’615.65 Nettoaufwand 1’053’200 1’118’300 1’018’507.90 7 Umwelt und Raumordnung 2’737’300 2’458’600 2’638’900 2’388’100 2’769’580.82 2’519’925.02 Nettoaufwand 278’700 250’800 249’655.80 8 Volkswirtschaft 237’200 411’500 283’700 415’200 266’580.95 435’380.72 Nettoertrag 174’300 131’500 168’799.77 9 Finanzen und Steuern 8’420’700 32’979’800 8’410’000 32’522’400 8’232’547.87 32’821’200.20 Nettoertrag 24’559’100 24’112’400 24’588’652.33 58’136’900 57’732’900 57’751’900 58’206’600 56’262’507.20 57’726’020.08 Ertrags- /Aufwandüberschuss 404’000 454’700 1’463’512.88 Total 58’136’900 58’136’900 58’206’600 58’206’600 57’726’020.08 57’726’020.08
18 ▶ Nettoaufwand und Nettoertrag im Vergleich zwischen Voranschlag 2018 und Voranschlag 2017 Nettoaufwand Voranschlag 2018 Voranschlag 2017 0 Allgemeine Verwaltung 2’551’000 9.4 % 2’360’400 9.2 % 1 Öffentliche Sicherheit 681’600 2.5 % 661’200 2.6 % 2 Bildung 9’661’500 35.7 % 9’528’100 37.1 % 3 Kultur, Freizeit 927’600 3.4 % 734’800 2.9 % 4 Gesundheit 3’082’900 11.4 % 3’059’900 11.9 % 5 Soziale Wohlfahrt 6’900’900 25.5 % 6’075’700 23.5 % 6 Verkehr 1’053’200 3.9 % 1’118’300 4.4 % 7 Umwelt und Raumordnung 278’700 1.0 % 250’800 1.0 % 8 Volkswirtschaft – 174’300 – 0.6 % – 131’500 – 0.5 % 9 Finanzaufwand – 26’500 – 0.1 % – 103’100 – 0.4 % 9 Abschreibungen 2’150’900 7.9 % 2’143’700 8.3 % Total 27’087’500 100.0 % 25’698’300 100.0 % Nettoertrag Voranschlag 2018 Voranschlag 2017 9 Gemeindesteuern 21’463’000 80.4 % 21’580’000 82.6 % 9 Andere Steuern 789’500 3.0 % 743’600 2.8 % 9 Finanzausgleichsbeiträge 4’431’000 16.6 % 3’829’400 14.6 % Total 26’683’500 100.0 % 26’153’000 100.0 % Ergebnis Voranschlag 2018 Voranschlag 2017 Ertrag netto 26’683’500 26’153’000 Aufwand netto 27’087’500 25’698’300 Mehrertrag / -aufwand – 404’000 454’700
19 ▶ Laufende Rechnung Artengliederung, Voranschlag 2018 2018 2017 Veränderung Rechnung 2016 3 AUFWAND 58’136’900 58’206’600 – 69’700 57’726’020 30 Personalaufwand 23’860’800 41.1 % 23’311’000 40.1 % 549’800 23’279’633 40.4 % 31 Sachaufwand 8’688’900 14.9 % 8’532’400 14.7 % 156’500 7’760’243 13.4 % 32 Passivzinsen 799’300 1.4 % 922’600 1.6 % – 123’300 963’583 1.7 % 33 Abschreibungen 3’284’600 5.6 % 4’720’200 8.1 % – 1’435’600 4’020’886 7.0 % 34 Anteile und Beiträge 68’000 0.1 % 10’000 0.0 % 58’000 9’782 0.0 % ohne Zweckbindung 35 Entschädigung an 2’594’400 4.5 % 2’404’100 4.1 % 190’300 2’437’979 4.2 % Gemeinwesen 36 Eigene Beiträge 12’729’300 21.9 % 11’934’600 20.5 % 794’700 12’003’613 20.8 % 38 Einlagen in Spezial- 1’565’100 2.7 % 1’538’200 2.6 % 26’900 1’575’517 2.7 % finanzierungen / -fonds 38 Ertragsüberschuss 0 0.0 % 454’700 0.8 % – 454’700 1’463’513 2.5 % 39 Interne Verrechnungen 4’546’500 7.8 % 4’378’800 7.5 % 167’700 4’211’270 7.3 % 41.1 % Personalaufwand 40.1 % 40.4 % 14.9 % Sachaufwand 14.7 % 13.4 % 1.4 % Passivzinsen 1.6 % 1.7 % 5.6 % Abschreibungen 8.1 % 7.0 % 21.9 % Eigene Beiträge 20.5 % 20.8 % 7.8 % Interne Verrechnungen 7.5 % 7.3 % 7.3 % Diverses 6.8 % 7.0 % 0.0 % Voranschlag 2018 Ertragsüberschuss 0.8 % Voranschlag 2017 2.5 % Rechnung 2016
20 2018 2017 Veränderung Rechnung 2016 4 ERTRAG 58’136’900 58’206’600 – 69’700 57’726’020 40 Steuern 22’269’000 38.4 % 22’363’000 38.3 % – 94’000 23’063’661 39.9 % 41 Regalien und Konzessionen 388’800 0.7 % 392’600 0.7 % – 3’800 412’181 0.7 % 42 Vermögenserträge 1’746’900 3.0 % 1’783’000 3.1 % – 36’100 1’835’046 3.2 % 43 Entgelte 13’981’000 24.0 % 13’787’000 23.7 % 194’000 14’182’028 24.6 % 44 Anteile und Beiträge ohne 4’431’000 7.6 % 3’829’400 6.6 % 601’600 3’630’269 6.3 % Zweckbindung 45 Rückerstattungen von 2’942’500 5.1 % 3’057’200 5.3 % – 114’700 2’972’922 5.2 % Gemeinwesen 46 Beiträge für eigene 7’059’900 12.1 % 6’631’600 11.4 % 428’300 6’589’326 11.4 % Rechnung 48 Entnahmen aus Spezial- 367’300 0.6 % 1’984’000 3.4 % – 1’616’700 829’316 1.4 % finanzierungen / -fonds 48 Aufwandüberschuss 404’000 0.7 % 0 0.0 % 404’000 0 0.0 % 49 Interne Verrechnungen 4’546’500 7.8 % 4’378’800 7.5 % 167’700 4’211’270 7.3 % 38.4 % Steuern 38.3 % 39.9 % 3.0 % Vermögenserträge 3.1 % 3.2 % 24.0 % Entgelte 23.7 % 24.6 % 7.6 % Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 6.6 % 6.3 % 5.1 % Rückerstattungen von Gemeinwesen 5.3 % 5.2 % 12.1 % Beiträge für eigene Rechnung 11.4 % 11.4 % 7.8 % Interne Verrechnungen 7.5 % 7.3 % 1.3 % Voranschlag 2018 Diverses 4.1 % Voranschlag 2017 2.2 % Rechnung 2016
21 ▶ Spezialfinanzierungen Voranschlag 2018 Dienststelle Bezeichnung 2018 2017 2016 Rechnung 140 Feuerwehr Willisau 14’100 28’700 – 46’237 325 Kabelnetzanlage 140’300 197’100 55’739 414 Heim Breiten 307’300 – 114’000 349’765 415 Heim Zopfmatt 74’200 329’900 350’525 705 Wasserversorgung 183’200 153’600 157’331 715 Abwasserbeseitigung 350’700 380’300 448’172 725 Abfallbeseitigung 54’200 7’400 70’000 945 Landwirtschaftsbetrieb 7’900 7’600 16’242 946 Alterssiedlung Zehntenplatz 71’700 100’600 151’864 947 Zopfmatt 1 166’200 149’600 180’162 948 Zopfmatt 2 187’300 183’400 189’881 Alle Spezialfinanzierungen schliessen positiv ab, was sehr erfreulich ist.
22 ▶ Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Voranschlag 2018 Voranschlag 2018 Ausgaben Einnahmen 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 020 Stadtverwaltung 506.01 EDV-Umstellung auf HRM2 90’000 090 Verwaltungsgebäude 503.04 DLZ, Tiefgarage Eigenbedarf 200’000 503.05 Schloss, Sanierung Fensterläden 50’000 1 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 151 Schiesswesen 565.01 Beitrag an elektronische Trefferanzeige 190’000 2 BILDUNG 217 Schulliegenschaften 503.00 Schulhaus Schlossfeld Sanierung 45’000 219 Schule allgemein 506.01 EDV-Schule Willisau 45’000 3 KULTUR UND FREIZEIT 342 Ringer- und Schwingerzentrum 503.01 Ringer- und Schwingerzentrum 2’165’000 661.00 Beitrag Sport-Toto 80’000 669.01 Beiträge Dritter 300’000 347 Unterkunft Schlossfeld 503.02 Bed&Sport, Schlossfeld (Sonderkredit) 150’000 4 GESUNDHEIT 414 Heim Breiten (Spezialfinanzierung) 503.01 Immobilien Heim Breiten 370’000 503.03 Sanierung Heim Breiten (Sonderkredit) 50’000 506.01 Mobile Sachanlagen Breiten 65’000 415 Wohnheim Zopfmatt (Spezialfinanzierung) 503.01 Immobilien Heim Zopfmatt 99’000 503.02 Planungskredit Sanierung Zopfmatt 3 200’000 506.01 Mobile Sachanlagen Zopfmatt 148’000
23 Voranschlag 2018 Ausgaben Einnahmen 6 VERKEHR 620 Öffentliche Gemeindestrassen 501.01 Güterstrassen 200’000 501.05 Bahnhofstrasse 150’000 501.07 Gemeindestrassen 300’000 501.18 Anschluss Cyrillefeld an Kreisel Grundmatt 700’000 501.19 Rotmatt-Gunterswil, Verlängerung 230’000 669.18 Beitrag Dritter Anschluss Cyrillefeld an Kreisel GM 265’000 624 Parkplätze 501.01 Parkplatz Schlossfeld (Sport) 30’000 503.01 Parkhaus Im Grund 500’000 506.01 Parkplatzbewirtschaftung 125’000 669.01 Beiträge Dritter, Parkhaus Im Grund 170’000 650 Regionalverkehr 503.01 Ausstattung Buswendeschleife 170’000 561.00 ÖV-Investitionen Verkehrsverbund LU 215’000 7 UMWELT UND RAUMORDNUNG 705 Wasserversorgung Willisau (Spezialfinanzierung) 501.04 Sanierung Brunnstube Breiteweid 100’000 501.60 Diverse Projekte 200’000 610.00 Anschlussgebühren 150’000 669.00 Beiträge Gebäudeversicherung 20’000 715 Abwasserbeseitigung (Spezialfinanzierung) 501.30 Diverse Projekte 150’000 610.00 Anschlussgebühren 200’000 790.00 Raumordnung 581.01 Ortsplanungsrevision 40’000 Total Ausgaben / Einnahmen 6’977’000 1’185’000 Nettoinvestitionen 5’792’000 Total 6’977’000 6’977’000 ▶ Investitionsrechnung Finanzvermögen Voranschlag 2018 Ausgaben Einnahmen 1023 Liegenschaften Finanzvermögen 21 Zehntenplatz 2 100’000 Total Ausgaben / Einnahmen 100’000 0
24 ▶ Kennzahlen Voranschlag 2018 Grenzwerte Voranschlag Rechnung 2018 2017 2016 2015 2014 1. Selbstfinanzierungsgrad 69.0 % 80.0 % gut erfüllt 249.0 % 502.7 % 2. Selbstfinanzierungsanteil > 10 % 7.9 % 9.3 % 11.2 % 9.7 % 7.7 % 3. Zinsbelastungsanteil I < 4 % – 0.4 % – 0.5 % – 0.8 % – 0.7 % – 0.2 % 4. Zinsbelastungsanteil II < 6 % – 0.9 % – 1.1 % – 1.6 % – 0.4 % – 0.3 % 5. Kapitaldienstanteil < 8 % 5.2 % 5.0 % 4.6 % 5.5 % 5.9 % 6. Verschuldungsgrad < 120 % 124.0 % 133.0 % 119.3 % 156.6 % 170.9 % 7. Nettoschuld pro Einwohner < Fr. 3’940.– Fr. 4’082.– Fr. 4’348.– Fr. 3’894.– Fr. 4’782.– Fr. 5’188.– ▶ Steuerertrag Voranschlag 2018 Ertrag laufendes Jahr, Sondersteuern auf Kapitalauszahlungen, Nachträge frühere Jahre, Quellensteuern Steuerfuss- Einwohner Steuerertrag Steuerertrag pro Jahr einheiten Steuerertrag per 31. Dez. pro Einheit Einheit und Einwohner 2014 2.2 19’793’698 7’571 8’997’135 1’188.37 2015 2.2 20’181’978 7’620 9’173’626 1’203.89 2016 2.2 21’500’654 7’698 9’773’025 1’269.55 2017 2.2 21’560’000 7’792 9’800’000 1’257.70 2018 2.2 21’375’000 7’862 9’715’909 1’235.81 ▶ Abteilungen und Schülerzahlen der Schule Willisau Abteilungen Schüler Schuljahr 17/18 16 /17 15 /16 17/18 16 /17 15 /16 Kindergarten 8 8 7 148 139 122 Primarschule 26 25 25 476 471 455 Sekundarstufe I 13 14 13 233 240 232 Total 47 47 45 857 850 809
25 ▶ Finanzierung und Mittelbedarf Voranschlag 2018 Zunahme der Nettoinvestitionen gemäss Investitionsrechnung Fr. 5’792’000 + Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Fr. 0 + Entnahmen aus Spezialfonds Fr. 367’300 – Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung Fr. 404’000 – Abschreibungen auf Verwaltungsvermögen Fr. 3’191’100 – Einlagen in Spezialfinanzierungen Fr. 1’565’100 Zur Finanzierung der Verwaltungsrechnung werden benötigt Fr. 1’807’100 – Abschreibungen von Anlagen im Finanzvermögen Fr. 93’500 + Abzahlungsrate IHG-Kredit Unterkunft Schlossfeld Fr. 25’000 + Abzahlungsrate IHG-Kredit BBZ-Halle Fr. 182’000 + Abzahlungsrate IHG-Kredit Schulhauserweiterung Schlossfeld Fr. 56’200 + Abzahlungsrate 2 IHG-Kredite Erschliessung Wydenmatt / Cyrillefeld Fr. 20’000 + Abzahlungsrate 2 IHG-Kredite Sanierung Trakt D, Schlossfeld Fr. 30’000 Der gesamte Mittelbedarf pro 2018 beträgt Fr. 2’026’800 Diese notwendigen Geldmittel müssen durch Aufnahme von Darlehen beschafft werden. Willisau, 29. September 2017 STADTRAT WILLISAU
26 ▶ Antrag und Verfügung des Stadtrates zum Voranschlag ▶ Antrag ▶ Verfügung Der Stadtrat hat den Voranschlag für das Der Voranschlag wird der Controlling Jahr 2018 erstellt und beantragt folgendes: kommission übergeben. Diese erstattet zuhanden des Stadtrates und der Stimm 1. Kenntnisnahme des Jahresprogramms berechtigten einen Bericht und gibt 2018 diesen eine Empfehlung über die Geneh 2. Kenntnisnahme des Aufgabenplans migung ab. 2018 bis 2022 und des Finanzplans 2018 bis 2024 3. Die Laufende Rechnung mit einem Willisau, 23. September 2017 Aufwandüberschuss von Fr. 404’000.– und die Investitionsrechnung mit STADTRAT WILLISAU einer Zunahme der Nettoinvestitionen des Verwaltungsvermögens von Stadtpräsidentin Stadtschreiber Fr. 5’792’000.– seien zu genehmigen. Erna Bieri-Hunkeler Peter Kneubühler 4. Der Steuerfuss 2018 sei auf 2.20 Ein heiten festzusetzen (Vorjahr 2.20 Ein heiten). 5. Der Stadtrat sei zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs von Fr. 2’026’800.– zu ermächtigen. 6. Der Kontrollbericht der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden zum Vor anschlag 2017 und Finanz- und Auf gabenplan 2017 bis 2023 wird den Stimmberechtigten wie folgt eröffnet: «Die kantonale Aufsichtsbehörde hat geprüft, ob der Voranschlag 2017 sowie der Finanz- und Aufgabenplan 2017 bis 2023 mit dem übergeordneten Recht, insbesondere mit den Buchfüh rungsvorschriften und den verlangten Finanzkennzahlen, vereinbar sind und ob die Gemeinde die Mindestanforde rungen für eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushalts erfüllt. Im Rah- men dieser Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte feststellen können, die aufsichtsrechtliche Massnahmen erfordern würden.»
27 ▶ Bericht der Controllingkommission an die Stimmberechtigten der Stadt Willisau Als Controllingkommission haben Den vom Stadtrat vorgeschlagenen wir den Aufgaben- und Finanzplan für Steuerfuss von 2.20 Einheiten beurteilen die Periode von 2018 bis 2024, den wir als notwendig und angemessen. Voranschlag (Laufende Rechnung und Investitionsrechnung) sowie das Jahres Wir empfehlen, den vorliegenden Vor programm für das Jahr 2018 der Stadt anschlag mit einem Aufwandüberschuss Willisau geprüft. von Fr. 404’000.– zu genehmigen. Unsere Beurteilung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Hand Willisau, 5. Oktober 2017 buch für Rechnungs- und Controlling kommissionen des Kantons Luzern. Controllingkommission Willisau Gemäss unserer Beurteilung entspre Präsident Daniel Schwegler chen der Finanz- und Aufgabenplan, der Mitglieder Katja Häfliger-Küng Voranschlag und das Jahresprogramm Esther Müller den gesetzlichen Vorschriften. Die auf Daniel Bammert gezeigte Entwicklung der Stadt Willisau Daniel Rölli erachten wir als vertretbar aber an spruchsvoll, sie erfordert in den nächsten Jahren eine hohe Aufmerksamkeit.
28 Traktandum 4 ▶ Änderung der Gemeindeordnung mit Einführung HRM2 ▶ Änderung der Gemeindeordnung Nebst den Rechnungslegungsvorschriften werden insbesondere das Kreditrecht, das Ausgabenrecht vom 30. November 2015 im und die Vorgaben zu den politischen und betrieb Zusammenhang mit dem neuen lichen Steuerungsinstrumenten modernisiert. Die Finanzhaushaltsgesetz für Erarbeitung der Grundlagen sowie die Umsetzung in Gemeinden (FHGG) den Gemeinden sind im Projekt stark.lu eingebettet. Die Gesetzesrevision bedingt verschiedene Anpas Mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz für Ge sungen in der Gemeindeordnung. Diese müssen bis meinden (FHGG) werden die Grundlagen des zum 31. Dezember 2017 von den Stimmberechtigten Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) beschlossen werden. im Kanton Luzern eingeführt. Das neue Gesetz ent Die Controllingkommission und die politischen hält die bislang im Gemeindegesetz enthaltenen Parteien wurden zur Vernehmlassung eingeladen. Vorschriften zum Finanzhaushalt der Gemeinden. Alle politischen Parteien wie auch die Controlling Gleichzeitig wurden die Vorschriften im Gemeinde kommission befürworten die nachfolgend vorge gesetz (GG) überarbeitet. schlagenen Änderungen. ▶ Folgende Änderungen sind zu beschliessen: Geltendes Recht bisher Neu (Änderung unterstrichen) Bemerkungen § 14 Politische Planung § 14 Politische Planung Das FHGG sieht neue 1 1 Planungsunterlagen vor. Die Stimmberechtigten haben bei der Die Stimmberechtigten haben bei der politischen Planung der Gemeinde politischen Planung der Gemeinde folgende Befugnisse: folgende Befugnisse: a. Beschluss über den Voranschlag; a. Kenntnisnahme der Gemeindestrategie; b. Kenntnisnahme vom Jahresprogramm; b. Kenntnisnahme des Legislaturprogramms; c. Kenntnisnahme vom Finanz- und Auf c. Kenntnisnahme des Aufgaben- und gabenplan; Finanzplanes; d. Kenntnisnahme von allfälligen Planungs d. Kenntnisnahme der Beteiligungsstrategie; berichten; e. Anregung einer Planung und Kenntnis e. Kenntnisnahme von allfälligen Leitbildern. nahme von Planungsberichten. 2 Die Gemeindeversammlung kann mit 2 Die Planungsunterlagen gemäss lit. a bis e Mehrheitsbeschluss zu den Planungsunter können zustimmend, ablehnend oder nur lagen gemäss Abs. 1 lit. b bis e Bemerkun zur Kenntnis genommen w erden. gen anbringen. Diese sind für den Stadtrat 3 Die Gemeindeversammlung kann mit rechtlich nicht verbindlich. Mehrheitsbeschluss zu den Planungsunter lagen gemäss Abs. 1 lit. a bis e Bemerkun gen anbringen. Diese sind für den Stadtrat rechtlich nicht verbindlich.
29 Geltendes Recht bisher Neu (Änderung unterstrichen) Bemerkungen § 17 Finanzgeschäfte § 17 Finanzgeschäfte Das Ausgabenrecht ist neu strikt vom Kreditrecht zu trennen. Die Gemeindeversammlung entscheidet Die Gemeindeversammlung entscheidet Mit der Festsetzung des Budget über folgende Finanzgeschäfte: folgende Finanzgeschäfte: kredits ist nicht mehr gleich a. Beschluss über den Voranschlag, den a. Beschlussfassung über das Budget mit zeitig auch die Ausgabe bewil Steuerfuss und für die D eckung des dem Steuerfuss sowie über die Nach ligt. Es bedarf auf jeden Fall Finanzbedarfs notwendige Mittelauf tragskredite; einer Ausgabenbewilligung. nahme; b. Genehmigung des Jahresberichts mit Die Ausgabenbefugnisse sind b. Beschluss über die Nachtrags-, Sonder- der Jahresrechnung; in einem rechtsetzenden Erlass und Zusatzkredite; c. Erteilung einer Ausgabenbewilligung zu regeln. Für gebundene Aus c. Genehmigung der Rechnung sowie für freibestimmbare Ausgaben über gaben ist gemäss FHGG zwin der Abrechnungen über Sonder- und Fr. 1’000’000.– durch Sonderkredite; gend der Stadtrat zuständig. Zusatzkredite; d. Beschluss über Zusatzkredite; Für frei bestimmbare Ausgaben d. Genehmigung folgender Geschäfte, e. Genehmigung der Abrechnung über ist ein Grenzwert festzusetzen, sofern der Wert 1/10 Steuereinheit des Sonder- und Zusatzkredite; ab dem die Stimmberechtigten Ertrages der Gemeindesteuern über f. Abschluss von Konzessionsverträgen; zuständig sind. Die Stimm steigt: g. Gründung von oder Beteiligung berechtigten erteilen ihre Aus – Erwerb, Veräusserung und Belas an privat- oder öffentlich-rechtlichen gabenbewilligung durch Ge- tung von Grundstücken; juristischen Personen oder einfachen nehmigung eines Sonderkredits, – Leistung von Eventualverpflich Gesellschaften, sofern der Wert der Stadtrat durch Beschluss. tungen; den Ertrag einer Zehnteleinheit der – Abschluss von Konzessionsverträgen; Gemeindesteuern übersteigt; Die Ausgabenhöhe bei lit. c – Gründung von oder Beteiligungen h. Beschluss über die Zweckänderung wurde nicht geändert. Heute an privat- oder öffentlich-rechtli von Verwaltungsvermögen, sofern beträgt 1/10 Steuereinheit gut chen juristischen Personen oder ein die Stimmberechtigten dessen Zweck Fr. 980’000.– fachen Gesellschaften. bindung begründet haben. § 18 Kontrolle und Steuerung § 18 Kontrolle und Steuerung 1 Die Gemeindeversammlung hat 1 Die Gemeindeversammlung hat bei der bei der politischen Kontrolle und politischen Kontrolle und Steuerung Steuerung der Gemeinde folgende der Gemeinde folgende Befugnisse: Befugnisse: a. Genehmigung des Jahresberichts des a. Genehmigung der Rechnung sowie Stadtrates mit dem Prüfungsbericht der Abrechnung über Sonder- und der Revisionsstelle; Zusatzkredite; b. Genehmigung der Jahresrechnung; b. Kenntnisnahme von den Berichten c. Genehmigung der Abrechnung über der Controllingkommission; die Sonder- und Zusatzkredite; c. Kenntnisnahme von den Berichten d. Kenntnisnahme des Berichts der der Revisionsstelle; Controllingkommission; d. Kenntnisnahme vom Jahresbericht 2 Der Bericht der Controllingkommission des Stadtrates; kann zustimmend oder ablehnend zur e. Anregung einer Planung oder einer Kenntnis genommen werden. Änderung der Planung. 3 Die Gemeindeversammlung kann 2 Die Gemeindeversammlung kann mit zum Bericht der Controllingkommission Mehrheitsbeschluss zu den Kontroll Bemerkungen anbringen. Diese unterlagen gemäss Abs. 1 lit. b und c sind für den Stadtrat rechtlich nicht Bemerkungen anbringen. Diese sind verbindlich. für den Stadtrat rechtlich nicht ver bindlich.
30 Geltendes Recht bisher Neu (Änderung unterstrichen) Bemerkungen § 24 Finanzkompetenzen § 24 Finanzkompetenzen Das Gesetz über den Finanzhaushalt der des Stadtrates des Stadtrates Gemeinden (FHGG) regelt verbindlich in 1 1 Der Stadtrat entscheidet ab- § 15 Abs. 1, in welchen Fällen der Stadtrat Der Stadtrat entscheidet ab eine Kreditüberschreitung bewilligen kann: schliessend über folgende Finanz schliessend über folgende kredit a. wenn das Bundesrecht, ein kantonales geschäfte: rechtlichen Finanzgeschäfte: Gesetz, ein kommunales Reglement a. Aufwand und Ausgaben im a. Bewilligte Kreditüberschreitun oder ein rechtskräftiger Entscheid eines Rahmen der von den Stimm gen nach § 15 FHGG; Gerichtes eine Ausgabe unmittelbar vor berechtigten beschlossenen Vor b. Kreditübertragungen nach § 16 schreiben; anschlags-, Nachtrags-, Sonder- FHGG. b. bei dringlichen Vorhaben aufgrund und Zusatzkredite; 2 Der Stadtrat entscheidet unvorhersehbarer Ereignisse, wenn der b. teuerungsbedingter Mehrauf abschliessend über folgende Aufschub für die Gemeinde nachteilige wand oder teuerungsbedingte ausgabenrechtlichen Finanz Folgen hätte; Mehrausgaben; geschäfte: c. für durchlaufende Beiträge; c. gebundener Aufwand und a. Ausgabenvollzug im Rahmen d. für Abschreibungen und Wertberichti gebundene Ausgaben; der von den Stimmberechtigten gungen nach § 58 FHGG. d. frei bestimmbarer, nichtkreditier- beschlossenen Sonder- und 2 ter Aufwand und frei bestimm Die Kreditüberschreitung ist nur zulässig, Zusatzkredite; bare, nicht kreditierte Ausgaben wenn eine Kompensation innerhalb des b. nicht vorhersehbare frei be im Einzelfall je für einen Betrag bewilligten Budgetkredites unverhältnis stimmbare Ausgaben, die einen bis zu 1/10 Steuereinheit des Er mässig wäre. Sonderkredit je bis zu 10 % trages der Gemeindesteuern; im 3 der bewilligten Kreditsumme, Kreditüberschreitungen sind den Stimm Maximum darf der Gesamtbetrag höchstens jedoch um berechtigten oder dem Gemeindeparla dieses zusätzlichen Aufwands Fr. 500’000.00.– überschreiten; ment mit dem Jahresbericht zur Geneh und dieser zusätzlichen Ausgaben c. freibestimmbare Ausgaben bis zu migung zu unterbreiten. im Rechnungsjahr 10 % des einem Betrag von Fr. 1’000’000.–; Ertrages der Gemeindesteuern Zu Kreditübertragungen nach § 16 FHGG: d. gebundene Ausgaben. nicht übersteigen; 1 Kann ein im Budget ausgewiesenes Vor 3 § 17 lit. d der Gemeindeordnung e. frei bestimmbarer Aufwand haben innerhalb der Rechnungsperiode und frei bestimmbare Ausgaben, bleibt vorbehalten. nicht abgeschlossen werden, können die einen Sonderkredit je bis die im Budgetkredit dafür eingestellten, zu 10 % der bewilligten Kredit noch nicht beanspruchten Mittel auf die summe überschreiten; neue Rechnung übertragen werden. f. frei bestimmbarer Aufwand und 2 Bestand und Veränderungen von frei bestimmbare Ausgaben, denen im Rechnungsjahr für Kreditübertragungen werden den denselben Zweck bestimmte Ein Stimmberechtigten oder dem Gemeinde nahmen in mindestens gleicher parlament im Jahresbericht zur Kenntnis Höhe gegenüberstehen; gebracht. 2 § 17 lit. d der Gemeindeordnung 3 Übertragene Kredite dürfen nur für bleibt vorbehalten. das ursprünglich vorgesehene Vorhaben verwendet werden. Wird dieses mit anderen Mitteln finanziert oder nicht weiterverfolgt, verfallen sie. Vgl. dazu auch Kommentar zu Art. 17.
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