JEWEILS ZUR ORALEN ANWENDUNG - SACHVERSTÄNDIGEN-AUSSCHUSS FÜR VERSCHREIBUNGSPFLICHT 3. JULI 2018 - BFARM
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Acitretin, Alitretinoin, Isotretinoin jeweils zur oralen Anwendung Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 3. Juli 2018 Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 1
Risikobewertungsverfahren (Referral) zu den Retinoiden Juli 2016: Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 31 zu den Retinoiden im PRAC auf Initiative des Vereinigten Königreichs Ziel: Neubewertung der bereits verfügbaren Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung Zusätzlich wurde auch das Risiko für das Auftreten von neuropsychiatrischen Nebenwirkungen überprüft In das Verfahren eingeschlossen waren Retinoide zur oralen sowie topischen Anwendung Anwendung: überwiegend zur Behandlung von Hauterkrankungen (Akne, Psoriasis und schwere Handekzeme) Einige Retinoide werden zur Behandlung bestimmter Krebsformen eingesetzt Auf die Retinoide zur topischen Anwendung soll im Folgenden nicht weiter eingegangen werden, da sie nicht Gegenstand der Fragestellung sind Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 2
PRAC-Empfehlung Februar 2018: Abschluss des Verfahrens im PRAC Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin jeweils zur oralen Anwendung dürfen bei allen Frauen im gebärfähigen Alter nur bei Einhaltung der Bedingungen des aktualisierten Schwangerschaftsverhütungsprogramms angewendet werden Für Bexaroten und orales Tretinoin wurde aufgrund der speziellen Patientengruppen, der onkologischen Indikation und der Behandlung durch Fachpersonal im Krankenhaus die Einführung eines Schwangerschaftsverhütungsprogramms nicht für notwendig erachtet März 2018: Bestätigung der PRAC-Empfehlung durch den CHMP 21. Juni 2018: Kommissionsentscheidung => verbindliche Umsetzung durch alle Mitgliedstaaten Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 3
Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin jeweils zur oralen Anwendung sind in Deutschland national zugelassen Produktinformationen enthalten als Risikominimierungsmaßnahme bezüglich der Teratogenität Einschränkungen zur Verschreibung und Abgabe dieser Arzneimittel an Frauen im gebärfähigen Alter Beispiel Fachinformation zu Isotretinoin Basics 10/20 mg Weichkapseln (Oktober 2017): Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen Rezepte für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Isotretinoin am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Isotretinoin muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen. Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 4
Verschreibungseinschränkung (30 Tage) Bewertungsbericht des PRAC: 30-day prescription requirement The aim of this referral procedure was to enhance compliance with the PPP to guarantee patient safety, however, it is recognized that any obligations of the PPP need to be workable in clinical practice and in this respect need to provide for an element of clinical discretion […]. Several elements of the PPP such as the feasibility of monthly follow-up visits, monthly medically supervised pregnancy testing, the limitation of the prescription to a 30-day supply and the 7-day prescription validity, are known to be a challenge in some MS. […] Lastly, the woman’s individual circumstances also need to be evaluated […]. Consequently, follow-up visits should be arranged at regular intervals, and to support this regular follow-up, the prescription duration should ideally be limited to 30 days but it is recognized that flexibility might be necessary. Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 5
Neuer Wortlaut für Fachinformationen Vorgabe für die Fachinformationen zu den oralen Retinoiden Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin: Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen Für Frauen im gebärfähigen Alter müssen Verordnungen von idealerweise auf 30 Tage limitiert sein, um regelmäßige Kontrolluntersuchungen einschließlich Schwangerschaftstests zu unterstützen. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von am selben Tag erfolgen. Diese monatlichen Kontrollen sollen sicherstellen, dass regelmäßige Schwangerschaftstests durchgeführt werden und dass die Patientin nicht schwanger ist, bevor sie den nächsten Behandlungszyklus erhält. Diese Textvorgabe muss nach der Kommissionsentscheidung einheitlich umgesetzt werden und ersetzt den bisherigen Wortlaut Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 6
Abgabeeinschränkung (7 Tage) Bewertungsbericht des PRAC: 7 day-prescription validity […] The original intention of this was to encourage patients to obtain their prescription in a timely manner so that the results of the pregnancy test remained valid and that dispensing occurred as close as possible to such testing. […] It is essential that the initial pregnancy test is performed correctly to exclude a pregnancy and that contraception is initiated immediately thereafter; the initiation of retinoid treatment immediately after the pregnancy test however is not critical. Any measures in this respect need to be practicable, […]. In light of all the above considerations, the PRAC was of the opinion that the product information […] will not specify the 7 day validity of the prescription across the EU. […] Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 7
Kommissionsentscheidung Der PRAC wies darauf hin, dass in Anbetracht der verschiedenen Gesundheits- versorgungssysteme in der EU die Umsetzung der folgenden Elemente des Schwangerschaftsverhütungsprogramms auf nationaler Ebene beachtet und vereinbart werden muss: • Die Umsetzung der siebentägigen Gültigkeit von Verordnungen, um nicht zuwider der gegebenenfalls vorhandenen einschlägigen nationalen Gesetzgebung zu handeln; […] Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 8
Situation in Deutschland Divergent Position: Deutschland hatte sich im PRAC und CHMP jeweils für die Beibehaltung der bestehenden Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen ausgesprochen und dies im Rahmen einer sogenannten Divergent Position dokumentiert Ausblick: Derzeit Prüfung, ob auf nationaler Ebene weiterer Regelungsbedarf besteht Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht | 3. Juli 2018 | Seite 9
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