Bundestagswahl am 26. September 2021 - INFORMATION - Leitfaden für Briefwahlvorstände - Stadt Remscheid

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Bundestagswahl am 26. September 2021 - INFORMATION - Leitfaden für Briefwahlvorstände - Stadt Remscheid
INFORMATION
                                Wahlamt

      Bundestagswahl
    am 26. September 2021

Leitfaden für Briefwahlvorstände

Der Oberbürgermeister – Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung – Wahlamt
Bundestagswahl am 26. September 2021 - INFORMATION - Leitfaden für Briefwahlvorstände - Stadt Remscheid
Herausgeber und Bearbeitung:   Stadt Remscheid
                               Der Oberbürgermeister
                               Wahlamt
                               Elberfelder Str. 36
                               42849 Remscheid
                               Tel. 16-2879

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Demokratie live erleben…

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Sie haben sich
für diesen Tag zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt.

Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen.
Bitte machen Sie sich bereits vor der Wahl mit den Abläufen am Wahltag und der
Ermittlung des Wahlergebnisses vertraut. Auch am Wahltag selbst hilft Ihnen der
Leitfaden bei allen wichtigen Fragen rund um die Wahl in einem Briefwahllokal.

Ich wünsche Ihnen einen interessanten Einsatz und einen erfolgreichen Tag im
Wahllokal. Ich bedanke mich herzlich, dass Sie diese wichtige Aufgabe übernehmen.
Denn eines ist sicher: Ohne das Engagement der ehrenamtlichen Wahlvorstände
-ohne Ihr Engagement- würde unsere Demokratie nicht funktionieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Burkhard Mast-Weisz
Oberbürgermeister

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Mitteilung des Wahlteams

Wir wollen Sie mit diesem Leitfaden in die Lage versetzen, Ihre verantwortungsvolle
Aufgabe im Briefwahlvorstand erfüllen zu können.

Lesen Sie bitte diesen Leitfaden aufmerksam durch.

Auch dieses Mal haben wir neben der „grauen Theorie“ für Ihre praktische Arbeit einige
„Praxistipps“ eingefügt.

Beachten Sie bitte auch unser Stichwortverzeichnis am Ende dieses Leitfadens. Hier haben
wir alle für Sie wichtigen Paragrafen mit Stichwort aufgeführt. Dafür haben wir im laufenden
Text auf die Paragrafenhinweise verzichtet.

Interaktive Lernplattform

Ganz besonders freue ich mich, Sie auf unser bewährtes Angebot im Internet hinweisen
zu können. Dort finden Sie unsere interaktive Lernplattform. Unter dem Abschnitt „Film“
ist die gesamte Wahlhandlung sowie die „Stimmauszählung“ in einzelnen, nur wenige
Minuten langen, Spielfilmclips nachgespielt. Zudem finden Sie dort weitere interessante
Abschnitte wie „Stimmauszählung“ und ein „Quiz“, in dem Sie Ihr vorhandenes Wissen als
Wahlhelferin/Wahlhelfer auf unterhaltsame Art testen können.

So finden Sie uns im Internet: www.remscheid.de/wahlhelfende

       Oder direkt mit diesem Link:
       https://wahlhelfer.remscheid.de/remscheid/film/1793

Schwierigkeiten beim Finden der Seite? Dann rufen Sie uns an, wir helfen gerne.

                             Praxistipp für den Wahlsonntag:
            Alle Filmclips können Sie auch auf dem Smartphone anschauen.

Anregungen, Verbesserungsvorschläge, und alle sonstigen Tipps nehmen wir von Ihnen
gerne entgegen, um bei künftigen Wahlen noch besser vorbereitet zu sein.

Ihr Wahlteam
Tel. 16-2879

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Wahlen in Zeiten der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit aller Wählenden ist uns vor dem Hintergrund der
andauernden Corona-Pandemie äußerst wichtig.
Generell gelten die bekannten Regeln (A) Abstand, (H) Hygiene, (A) Atemschutz und (L)
Lüften.
Zu Ihrem Schutz stellt das Wahlamt

      jeder/jedem Wahlhelfenden eine FFP2- oder medizinische Maske
      Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher
Bitte nutzen Sie diese Materialien zu Ihrem Schutz.

  Konzept zur Durchführung des Wahlbetriebs in den Wahllokalen

    Verhalten in Briefwahllokalen während der Wahl

Um eine hygienekonforme Wahl gewährleisten zu können, werden folgende Standards in
den Wahllokalen eingeführt:

    Jedem Mitglied des Wahlvorstandes wird eine FFP2- oder medizinische Maske zur
     Verfügung gestellt
    Zwischen den gleichzeitig anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes im Wahllokal
     wird – durch Platzierung der entsprechenden Tische - dauerhaft ein Mindestabstand
     von 1,50 m eingehalten. In den Bereichen / Situationen, in denen dies nicht möglich
     ist, wird eine FFP2- oder medizinische Maske durch die anwesenden Mitglieder des
     Wahlvorstandes getragen
    In jedem Wahllokal werden Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher zur
     Verfügung gestellt.
    Die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes sorgen alle 30 Minuten für eine
     ausreichende Durchlüftung des Wahllokales

    Verhalten des Wahlvorstandes bei der Stimmauszählung

    Vor Beginn der Stimmauszählung sind die Hände zu desinfizieren. Das Tragen von
     Einmalhandschuhen wird den Mitgliedern des Wahlvorstandes freigestellt
    Während der Stimmauszählung müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes die
     FFP2- oder medizinische Maske tragen, da ein Mindestabstand von 1,50 m nicht
     gewährleistet werden kann

            Verhalten bei Vorkommnissen, welche den ordnungsgemäßen
                             Ablauf der Wahl gefährden

    Für den Fall, dass Situationen auftreten, welche den ordnungsgemäßen Ablauf der
     Wahl gefährden, ist unverzüglich der Kommunale Ordnungsdienst unter der
     Telefonnummer 16 – 9000 zu unterrichten.

   Sämtliche Wahlvorstehende werden bei der Abholung der Wahlunterlagen über das
   geltende Hygienekonzept in Kenntnis gesetzt. Die Wahlvorstehenden sind verpflichtet,
   die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes über das Hygienekonzept zu unterrichten.
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Inhaltsangabe
  Wichtiger Hinweis auf die bewährte Lernplattform im Internet……….Seite 4

  Wahlen in Zeiten von Corona/Hygienekonzept………………………..…Seite 5

           1. Ansprechpartner am Wahltag…............................................Seite 7

           2. Auf den ersten Blick...............................................................Seite 8

           3. Allgemeines............................................................................Seite 9

             Praxistipp 1 - Pflichten des Briefwahlvorstandes.......................Seite 11

           4. Aufgaben vor der Wahl..........................................................Seite 12

           5. Aufgabe des Briefwahlvorstandes........................................Seite 14

             Praxistipp 2 - Aufgaben des Briefwahlvorstandes......................Seite 16

           6. Ermittlung des Briefwahlergebnisses...................................Seite 17

              Praxistipp 3 - Zählung der Stimmen und Ausfüllen der
              Briefwahlniederschrift...............................................................Seite 18

           7. Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses..............................Seite 21

           8. Schnellmeldung......................................................................Seite 21

           9. Briefwahlniederschrift............................................................Seite 22

            Praxistipp 4 - Briefwahlniederschrift ...........................................Seite 23

           10.Abschlussarbeiten................................................................Seite 24

           11.Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt.........................Seite 25

            Praxistipp 5 - Verpacken der Briefwahlunterlagen.......................Seite 26

Anlage 1 - Wahlschein
Anlage 2 - Briefwahlniederschrift
Anlage 3 - Schnellmeldung
Anlage 4 - Beispiele gültiger und ungültiger Stimmen
Anlage 5 – Stichwortverzeichnis

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1. Ansprechpartner am Wahltag

Bei allen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des
Wahlamtes im Eingangsbereich der Sophie-Scholl-
Gesamtschule ganztägig zur Verfügung.

Zur Abgabe der Schnellmeldungen rufen Sie bitte das
Wahlamt unter der Telefonnummer (0 21 91) 16-3939 an.

Die Briefwahlniederschrift sowie den Briefumschlag A (incl.
der darin befindlichen Unterlagen) übergeben Sie danach bitte
dem vor Ort anwesenden Team des Wahlamtes.

Bitte sprechen Sie ebenfalls mit den Mitarbeitenden im
Eingangsbereich, sobald alle sonstigen Unterlagen und
Gegenstände abgeholt werden können. Das Transport-Team
kümmert sich dann um die Abholung.

                               7
2. Auf den ersten Blick
1. Der Briefwahlvorstand besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, ihrer/seiner Vertretung, der
   Schriftführerin/dem Schriftführer und drei weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern.
2. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

3. Die Briefwahlvorsteherin/Der Briefwahlvorsteher oder eine von ihr/ihm bevollmächtigte Person holt
   am Donnerstag, dem 23. September 2021 oder Freitag, dem 24. September 2021 jeweils in der
   Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 244, die Erfrischungsgelder
   und weitere Unterlagen ab.

4. Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 15.00 Uhr in
   der Sophie-Scholl-Gesamtschule, Hohenhagener Str. 25-27, 42855 Remscheid. Im
   Eingangsbereich werden Sie von Mitarbeitenden des Wahlamtes empfangen, die Ihnen den Weg in
   Ihr Briefwahllokal weisen. Dort arbeiten Sie dann ohne Unterbrechung.
5. Um 15.30 Uhr beginnen Sie mit der Öffnung, Prüfung und Zulassung der Wahlbriefe.
6. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beginnt um 18.00 Uhr.

7. Danach werden die Stimmen zur Bundestagswahl ausgezählt.
8. Die Schnellmeldung wird erstellt.
9. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher meldet dem Wahlamt unter der Telefonnummer 16-3939.
10. Die Wahlniederschrift wird erstellt.
11. Die Wahlunterlagen werden verpackt.

12. Die Briefwahlvorsteherin/Der Briefwahlvorsteher übergibt der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter des
   Wahlamtes im Eingangsbereich die Briefwahlniederschrift mit den Anlagen (Briefumschlag A),
   und meldet, dass alle übrigen Unterlagen zur Abholung bereit sind.
13. Alle Wahlunterlagen werden abgeholt.

       Lesen Sie bitte die folgende Anleitung genau durch!

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3. Allgemeines
Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl
1. Grundgesetz (GG)
2. Bundeswahlgesetz (BWG)
3. Bundeswahlordnung (BWO)

Das BWG und die BWO finden Sie in voller Länge in Ihrem Wahllokal!
Die für Ihre Arbeit maßgeblichen Paragrafen finden Sie im Stichwortverzeichnis am Ende des
Leitfadens.

Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze der Bundestagswahl

1. Die 598 Mitglieder des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
   geheimer Wahl für vier Jahre gewählt.

2. Jeder Wählerin/Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl der/des
   Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

3. In den 299 Wahlkreisen (Remscheid ist zusammen mit Solingen, Wuppertal-Cronenberg und
   Wuppertal–Ronsdorf Wahlkreis 103) ist diejenige Bewerberin/derjenige Bewerber gewählt, die/der
   die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Zu diesen gewählten Abgeordneten treten nach
   Verhältniswahlgrundsätzen 299 weitere Abgeordnete aus den Landeslisten der Bundesländer.

Allgemeines zur Briefwahl

1. Wer sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben wollte, musste einen Wahlschein haben.
2. Die Wahlberechtigte/Der Wahlberechtigte hatte den Wahlschein, den Stimmzettel und andere
   Unterlagen auf Antrag erhalten.
3. Die Wählerin/Der Wähler hat in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag (hellrot) übersandt:
       a) ihren/seinen Wahlschein,
       b) in einem besonderen verschlossenen Umschlag (blau) ihren/seinen Stimmzettel so
              rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht.
       c) auf dem Wahlschein hatte der Wählende oder die Hilfsperson an Eides Statt zu
              versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des
              Wählenden gekennzeichnet worden ist.

                                                     9
Der Briefwahlvorstand
Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Briefwahl und Mitglieder des Briefwahlvorstands“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. ... ist ein Wahlorgan.
2. ... besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, ihrer/seiner Stellvertretung, der Schriftführerin/dem
   Schriftführer und drei weiteren Beisitzenden.
3. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Ergebnisses sind öffentlich.
4. ... sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung
   und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt ...
5. ... sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
6. Die Briefwahlvorsteherin/Der Briefwahlvorsteher leitet die Tätigkeit.
7. Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes,
   darunter die Briefwahlvorsteherin/der Briefwahlvorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer
   oder ihre/seine Stellvertretung anwesend sein.
8. ... ist während der Wahlhandlung beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter
   die Briefwahlvorsteherin/der Briefwahlvorsteher und Schriftführerin/Schriftführer oder ihre/seine
   Stellvertretung anwesend sind.
9. ... ist während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beschlussfähig, wenn
   mindestens fünf Mitglieder, darunter die Briefwahlvorsteherin/der Briefwahlvorsteher und
   Schriftführerin/Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretung, anwesend sind.
10. Der Wahlvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der
   Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers den Ausschlag.

Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes
1. ... verpflichten sich zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.
2. ... üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
3. Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigte ist zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet und
   kann die Übernahme nur aus einem wichtigen Grund ablehnen.
4. ... erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 EUR für Wahlvorsteher/innen, 50 EUR für
   Schriftführer/innen und 40 EUR für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes.
5. Als Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz während der Pandemie werden die Erfrischungs-
   gelder für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einmalig pauschal für alle um jeweils
   20 EUR erhöht.
6. ... dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen
   sichtbar tragen.
7. Sollten Sie am Wahlsonntag krank sein oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht kommen
   können, unterrichten Sie bitte unverzüglich das Wahlamt. Unentschuldigtes Fernbleiben
   gefährdet die Wahl in der ganzen Stadt und es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit
   einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Wahlamt verlässt sich auf Sie!

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4. Aufgaben vor der Wahl

am Donnerstag, dem 23.09.2021 oder Freitag, dem 24.09.2021

Nur wenn Sie Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher sind, kommen Sie bitte an einem der o. g. Tage
zwischen 8.00 und 18.00 Uhr in das Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 244, und holen Sie folgendes
ab:

1. Schlüssel für den Wahlkoffer,
2. Schlüssel für die beiden Wahlurnen,
3. Liste des Wahlvorstandes/Quittungsliste,
4. Erfrischungsgelder,
5. ggf. weitere Unterlagen.

Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person schicken.

am Sonntag, dem 26.09.2021

1. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 15.00 Uhr.
2. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass sie/er alle
      Mitglieder des Wahlvorstandes auf die Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres
      Amtes und im Rahmen dessen zur Verschwiegenheit über die ihnen bekannt gewordenen
      Tatsachen hinweist.
3. Sodann zahlt sie/er das Erfrischungsgeld aus. Nicht ausgezahlte Gelder sind abends bei der
      Abholung zurückzugeben.
4. Sollten nicht alle Mitglieder erschienen sein, rufen Sie bitte unverzüglich im Wahlamt an (Telefon
      16-3939); es wird Ihnen Ersatz geschickt.
5. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher verteilt nun die Aufgaben.

                                                  12
Im Wahllokal finden Sie folgendes vor:

1. Einen Wahlkoffer, er enthält:
        1. das Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine,
        2. Vordruck der Wahlniederschrift,
        3. Vordruck der Schnellmeldung,
        4. Abdruck des Bundeswahlgesetzes (BWG),
        5. Abdruck der Bundeswahlordnung (BWO),
        6. Abdruck der Wahlbekanntmachung,
        7. Vordrucke zur Stapelbildung beim Sortieren und Auszählen der Stimmen,
        8. verschiedene Briefumschläge zum späteren Verpacken der Stimmzettel und
           Wahlunterlagen,
        9. Packpapier (ggf. Kartons) zum Verpacken der Stimmzettel, soweit vorgenannte
           Briefumschläge wegen hoher Anzahl nicht ausreichen,
        10. Siegelmarken zum Versiegeln von Briefumschlägen und Paketen,
        11. Schreibpapier für besondere Vorkommnisse, Beschlüsse etc.,
        12. Brieföffner,
        13. Tesafilm, Gummiringe, Büroklammern, Kordel zum Verschnüren der Pakete, fünf
           Kugelschreiber, Edding-Stift, Anfeuchtschwamm, Schere,
        14. Leitfaden für Briefwahlvorstände.

Materialien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

        15. ein Karton FFP2- oder medizinische Maske,
        16. Desinfektionstücher und weitere Desinfektionsmittel.

2. Eine oder zwei Wahlurnen. Diese enthalten die eingegangenen Wahlbriefe (hellrot).

Der Wahlvorstand überzeugt sich nach Entnahme der Wahlbriefe davon, dass die Urnen leer sind. Die
Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher verschließt die Wahlurnen. Mit der Ermittlung des Ergebnisses
der Briefwahl darf nicht vor Abschluss der Tätigkeit des Briefwahlvorstandes und nicht vor Schluss
der allgemeinen Wahlzeit (18.00 Uhr) begonnen werden.

                                                  13
5. Die Aufgaben des Briefwahlvorstandes

Der für die Briefwahl zuständige Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis fest.

Dazu erhalten Sie am Wahltag die beim Wahlamt für Ihren Briefwahlbezirk eingegangenen
Wahlbriefe.

Das Wahlamt übergibt dem Wahlvorstand das Verzeichnis über die für ungültig erklärten
Wahlscheine sowie die Nachträge dazu oder die Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig
erklärt worden sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Laufe des Sonntags noch weitere, bis 18.00 Uhr beim Wahlamt
eingehende, Wahlbriefe zur Auszählung erhalten können. Die Zahl der nachträglich eingegangenen
Wahlbriefe wird ermittelt. Durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des Wahlamtes werden Sie
entsprechend informiert, dass Sie die letzten mitzuzählenden Wahlbriefe erhalten haben bzw. dass
keine weiteren Wahlbriefe mehr eingegangen sind.

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Öffnung und Prüfung der Wahlbriefe“ anschauen. Der Link
ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses regelt der
§ 75 BWO. Gehen Sie hier bitte Punkt für Punkt vor. Hier wird der Text jetzt nur im Auszug
wiedergegeben:

1. Die Wahlbriefe werden nacheinander geöffnet.
2. Wahlschein und Stimmzettelumschlag werden entnommen.
3. Ist der Wahlschein in einem Verzeichnis für ungültig erklärter Wahlscheine aufgeführt oder
   werden Bedenken gegen die Gültigkeit erhoben, so muss der Wahlvorstand über die Zulassung
   oder Zurückweisung des Wahlbriefes beschließen.
4. Die zugelassenen Stimmzettelumschläge werden gezählt (Anzahl Stimmzettelumschläge = Anzahl
   Briefwählende). Die Anzahl der Wahlscheine muss identisch sein mit der Anzahl der
   Stimmzettelumschläge.

                                                 14
Beschlussfassung über ausgesonderte Wahlbriefe

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Beschlussfassung über ausgesonderte Wahlbriefe“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Wahlbriefe (hellrot) sind zurückzuweisen, wenn:

a) ... der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist (erledigt das Wahlamt).
b) ... dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beiliegt.
c) ... dem Wahlbriefumschlag kein (blauer) Stimmzettelumschlag beigefügt ist.
d) ... weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen ist.
e) ... der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger
   und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthält.
f) ... die Wählerin/der Wähler oder die Person ihres/seines Vertrauens die vorgeschriebene
   Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat.
g) ... kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden ist.
h) ... ein Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis
   gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.

Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind
a) … samt Inhalt auszusondern,
b) … mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund zu versehen,
c) … wieder zu verschließen und
d) … fortlaufend zu nummerieren.

Die Zahl der beanstandeten, der nach besonderer Beschlussfassung zugelassenen und die Zahl der
zurückgewiesenen Wahlbriefe sind in der Wahlniederschrift unter Punkt 2.5 zu vermerken.

Die Einsenderinnen/Einsender zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als
Wählerinnen/Wähler gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben.

1. Den nach Beschlussfassung zugelassenen Wahlbriefen entnehmen Sie den blauen
   Stimmzettelumschlag und legen ihn ungeöffnet in die Wahlurne,
2. Die Wahlscheine werden gesammelt.

                                                 15
6. Ermittlung des Briefwahlergebnisses (Auszählung)

1. Nachdem die Wahlumschläge in die Urne gelegt worden sind, nicht vor dem Ende der allgemeinen
   Wahlzeit (18.00 Uhr) und nach Mitteilung des Wahlamtes, dass keine weiteren Wahlbriefe mehr
   eingehen, ermittelt und stellt der Briefwahlvorstand das Wahlergebnis für die Landtagswahl fest.
2. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich.
3. Die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern des Wahlvorstandes, darunter die
   Vorsteherin/der Vorsteher, die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. ihre/seine Stellvertretung ist
   erforderlich, damit Sie beschlussfähig sind.
4. Sicherheit und Genauigkeit haben unbedingten Vorrang vor Schnelligkeit. Bedenken Sie bitte,
   dass durch überhastete und voreilige Maßnahmen oft mehr Zeit verloren geht, als durch ruhiges
   und besonnenes Vorgehen.

Die Briefwahlniederschrift ist die Grundlage für die Feststellung
des Wahlergebnisses (§ 75 Abs. 5 BWO).

Gehen Sie bei der Stimmenauszählung unbedingt genau nach ihr
vor.

Wahlvorstehende und Schriftführende müssen sich besonders
intensiv mit den Vordrucken der Briefwahlniederschrift und der
Schnellmeldung vertraut machen.

Sie sind als Anlagen 2 und 3 in diesem Leitfaden abgedruckt!

                                                   17
Praxistipp 3 – Zählung der Stimmen und Ausfüllen der
                                   Briefwahlniederschrift (WN)

Bereits vor 18.00 Uhr

    1. ... können Sie, wenn es Ihre Zeit zulässt, die Seite 1 der Briefwahlniederschrift ausfüllen. Hier
        müssen die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes eingetragen werden.
    2. Die Seite 2 der Wahlniederschrift können Sie schon konzeptionell vorbereiten.
    3. Ebenfalls vor 18.00 Uhr kann die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher bereits alle
        Siegelmarken ausfüllen, solange sie noch nicht auf die Briefumschläge verklebt sind.
    4. ... können Sie, wenn es Ihre Zeit zulässt, die eingenommen Wahlscheine gezählt haben.

Nach Ende der Wahlzeit (18:00 Uhr) beginnen Sie mit der Auszählung der Stimmen

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „18 Uhr – Ende der Wahlzeit und Beginn der Auszählung“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Um kurz nach 18:00 Uhr erhalten Sie die noch nachträglich am Wahlsonntag eingegangen
Wahlbriefe. Die Wahlbriefe werden Ihnen in Ihren Wahlraum gebracht, oder Sie erhalten die
Mitteilung, dass keine weiteren Wahlbriefe mehr eingegangen sind.

    1. Zählung der eingenommenen Wahlscheine
    2. Anzahl der eingenommenen Wahlscheine unter Punkt 3.2.1 eintragen
    3. Alsdann werden alle bei der Auszählung benötigten Tische leergeräumt
    4. Alle Wahlurnen öffnen, Stimmzettelumschläge entnehmen und ungeöffnet zählen
    5. Anzahl der Stimmzettelumschläge eintragen auf Seite 5 der Wahlniederschrift unter Punkt
        3.2.4.
    6. die Zahl der eingenommenen Wahlscheine unter Punkt 3.2.1 muss übereinstimmen mit der
        Anzahl der Stimmzettelumschläge 3.2.4.
    7. Übertragen Sie die Zahl der Wählerinnen/Wähler von Punkt 3.2.4 nach Seite 9 der
        Wahlniederschrift Abschnitt B/B1
    8. Nun öffnen Sie den Stimmzettelumschlag und entnehmen Sie den Stimmzettel
        Wichtig: achten Sie auf leere Stimmzettelumschläge (diese gelten als ungültige Stimmen)

Das Zählgeschäft gliedert sich in vier Schritte:

    1. Sortierung der Stimmzettel
    2. Prüfung und Zählung der in der Stimmabgabe übereinstimmenden Stimmzettel (Erst- und
        Zweitstimme identisch)
    3. Prüfung und Zählung der in der Stimmabgabe nicht übereinstimmenden Stimmzettel
        (Stimmen-Splittingfälle)
    4. Auswertung der ausgesonderten Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (möglicherweise
        haben Sie solch einen Stapel gar nicht)

                                                   18
Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Öffnen der Stimmzettelumschläge und Sortieren der
Stimmzettel“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Sortierung

         benutzen Sie zur Stapelbildung bitte die beiliegenden Vordrucke:

    1. Stapel A - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme derselben Partei
    2. Stapel B - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme unterschiedlich oder nur eine
         Stimme abgegeben oder eine ungültig (Bilden Sie hier zunächst nur diesen einen Stapel).
    3. Stapel C - ungekennzeichnete Stimmzettel oder leere Stimmzettelumschläge
    4. Stapel D - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben

Unter 1 dürften sich die meisten Stimmzettel finden. Unter 2 (Splittingfälle) ist ebenfalls eine große
Menge. 3 und 4 dürften nur ein kleiner bzw. ganz kleiner Stapel sein.

Schritt 2: Prüfung und (Aus-)Zählung der Stapel A und C
                 und Eintragen in die Briefwahlniederschrift Spalte ZSI

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Auszählen der Stimmen/einzelnen Stapel …“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Zählen Sie

    1.   Stapel A - in der Stimmabgabe übereinstimmende Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme
         identisch)

Eintragen in die Wahlniederschrift auf Seite 10 in die Spalte ZSI (Zwischensumme), die gültigen
Erststimmen in Abschnitt D für jede Bewerberin/jeden Bewerber und die gültigen Zweitstimmen in
Abschnitt F für jede Partei ein.

    2. Stapel C - ungekennzeichnete Stimmzettel oder ganz ungültige Stimmzettel (Erst- und
         Zweitstimme ungültig)

Eintragen in die Wahlniederschrift auf Seite 10 in die Spalte ZSI (Zwischensumme), die ungültigen
Erststimmen in Abschnitt C und die ungültigen Zweitstimmen in Abschnitt E.

Die Zahlen sind gleich. Jetzt kann der größte Teil der Stimmzettelstapel beiseite gelegt werden, aber
bitte getrennt liegen lassen.
Es verbleiben folgende zwei Stapel:

                                                   19
1. Stapel B - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme unterschiedlich oder nur eine
        Stimme abgegeben oder eine ungültig.
    2. Stapel D - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben.

Schritt 3: Prüfung und (Aus-)Zählung Stapel B
                Erst- und Zweitstimme unterschiedlich (Splittingfälle)
                und Eintragen in die Wahlniederschrift Spalte ZSII

Als erstes werden die gültigen Stimmzettel, Erst- und Zweitstimme unterschiedlich, sortiert nach
Zweitstimme, dann gezählt. Das Ergebnis wird eingetragen in die Wahlniederschrift auf Seite 8 in die
Spalte ZSII (Zwischensumme), die ungültigen Zweitstimmen in Abschnitt E und die gültigen
Zweitstimmen in Abschnitt F für jede Partei.

Jetzt werden die Zettel wieder zusammengelegt und neu sortiert nach Erststimmen, dann gezählt.
Das Ergebnis wird eingetragen in die Wahlniederschrift auf Seite 10 in die Spalte ZSII
(Zwischensumme), die ungültigen Erststimmen in Abschnitt C und die gültigen Erststimmen in
Abschnitt D.

Schritt 4: Auswertung der Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Stapel D)
                dubiose Stimmzettel
                und Eintragen in die Briefwahlniederschrift Spalte ZS III

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Stapel D – Stimmen, über die der komplette
Wahlvorstand beschließen muss“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Möglicherweise haben Sie so einen Stapel gar nicht, wenn doch müssen Sie jetzt als Wahlvorstand
über jeden einzelnen „dubiosen“ Stimmzettel beschließen, ob dieser gültig oder ungültig ist. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers.

Die Stimmzettel, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, müssen nummeriert werden
und Sie müssen auf die Rückseite vermerken, wie Sie beschlossen haben, z. B. „Erststimme gültig
und Zweitstimme ungültig“.

Auf der Seite 9 der Wahlniederschrift müssen sie unter Punkt 3.4 die Anzahl der laufenden Nummern
angeben.
Und jetzt, ganz wichtig: In der Wahlniederschrift auf Seite 10 unter ZSIII (Zwischensumme) tragen Sie
die ungültigen und gültigen Erststimmen und die entsprechenden Zweitstimmen ein.

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prüfung“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

                                                 20
Addieren ...
… Sie nun in der Wahlniederschrift ZSI bis ZSIII (Zwischensummen) in der Spalte „Insgesamt“.

Praxistipp: Die Benutzung eines Taschenrechners auf einem Smartphone hilft hier sehr!

Endkontrolle

Die Summe von 4 C + 4 D ist gleich der Summe von 4 E + 4 F
Beide Summen müssen auch übereinstimmen mit 4 B/B1 – Wähler insgesamt

        Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Wahlniederschrift

                                auf Seite 12 unterschreiben!

7. Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses

Im Anschluss an die Feststellung des Wahlergebnisses gibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher
das Wahlergebnis im Briefwahlbezirk mündlich bekannt.

8. Schnellmeldung

Dann wird das Ergebnis in die Schnellmeldung eingetragen und die Wahlvorsteherin/der
Wahlvorsteher ruft zur Abgabe der Schnellmeldung das Wahlamt unter der Telefonnummer
(0 21 91) 16-39 39 an.

                                                21
9. Briefwahlniederschrift

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung
durch den gesamten Wahlvorstand“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses hat die
   Schriftführerin/der Schriftführer eine Briefwahlniederschrift zu fertigen. Dazu erhält sie/er einen
   Vordruck.
2. Vorkommnisse      über   die   der   Wahlvorstand    besonders    beschlossen      hat,   sind   der
   Briefwahlniederschrift beizufügen.
3. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen.
4. Die Briefwahlvorsteherin/Der Briefwahlvorsteher hat die Briefwahlniederschrift mit den Anlagen
   (Briefumschlag A) unverzüglich dem Team des Wahlamtes im Eingangsbereich der Sophie-
   Scholl-Gesamtschule zu übergeben. Nach Meldung werden alle übrigen Unterlagen sowie alle
   Einrichtungsgegenstände (Urnen, Wahlzelle etc.) abgeholt.

           Bis zur Abholung muss die Briefwahlvorsteherin/der
         Briefwahlvorsteher unbedingt im Wahlraum verbleiben.

                                                 22
10. Abschlussarbeiten
Zunächst packen Sie

die Briefwahlniederschrift in den Briefumschlag A, diesen bitte offenlassen.

Des Weiteren gehören dort hinein:

    1. Briefumschlag 1 (nicht versiegeln) – Stimmzettel und Stimmzettelumschläge, über die der
            Wahlvorstand nach § 69 Abs. 6 BWO besonders beschlossen hat
    2. Briefumschlag 1a (nicht versiegeln) – zurückgewiesene Wahlbriefe
    3. Briefumschlag 1b (versiegeln) –Wahlscheine, über die der Briefwahlvorstand beschlossen
            hat, ohne dass die Wahlbriefe zurückgewiesen wurden
    4. Briefumschlag 2 – entfällt bei Briefwahl
    5. die Schnellmeldung, der Umschlag mit den Schlüsseln und die Quittungsliste.

Den Briefumschlag A übergeben Sie den Mitarbeitenden des Wahlamtes im Eingangsbereich.

Danach werden die Stimmzettel verpackt.

Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt er je für sich:

    1. Briefumschlag 3 (versiegeln) - die gültigen Stimmzettel, nach Wahlkreisbewerbern
        (Erststimmen) geordnet und gebündelt
    2. Briefumschlag 4 (versiegeln) - die gültigen Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme
        abgegeben worden ist,
    3. Briefumschlag 5 (versiegeln) - die ungekennzeichneten Stimmzettel,
    4. Briefumschlag 5a (versiegeln) - leer abgegebene Stimmzettelumschläge,
    5. Briefumschlag 6 (versiegeln) - die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der
        Wahlniederschrift beigefügt sind (ohne Beschluss).

Zum Verpacken der Wahlunterlagen benutzen Sie bitte die beigefügten Briefumschläge.

Große Stapel, die nicht in die Umschläge passen, verpacken Sie bitte in Packpapier und bringen den
entsprechenden Briefumschlag außen so an, dass er gelesen werden kann.

Die Briefumschläge (Pakete) 3 bis 6 gehören in den Wahlkoffer!

Auf Seite 26 ist eine grafische Darstellung zum Verpacken der Unterlagen. Bitte
gehen Sie danach vor!

Alle übrigen Gegenstände, wie leere Wahlbriefumschläge, leere Stimmzettelumschläge,
Schreibmaterial etc. werden in die Urne gelegt.

Bitte verlassen Sie das Briefwahllokal so, wie Sie es vorgefunden haben!

                                                  24
11. Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt

Die Wahlunterlagen werden unverzüglich vom Wahlamt abgeholt. Bis zur Abholung verbleibt die/der
Wahlvorsteher/in bitte unbedingt im Wahllokal. Das Wahlamt will die Wartezeit so kurz wie möglich
halten.

      Das Wahlamt bedankt sich herzlich für Ihre Mitarbeit!

                                                25
§
27
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

                                                                               Wahlschein
             für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021
                                                (Zu den Ziffern 1) bis 4) finden Sie Hinweise in den Erläuterungen)

                                                                                                Nur gültig für den Wahlkreis
                                                                                                103 Solingen - Remscheid - Wuppertal II
                                                                                                Wahlschein Nr. 1
    Frau
    Dora Durchblick                                                                             Wählerverzeichnis Nr. 1011/1409
    Elberfelder Str. 36
    42853 Remscheid                                                                             oder vorgesehener Wahlbezirk

                                                                                                       1)Wahlschein gem. § 25 Abs. 2 BWO

     geboren am                       l wohnhaft in (Postleitzahl, Wohnort .Straße, Hausnummer)z)
     01.01.1980
  kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem oben genannten Wahlkreis teilnehmen
 1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im
        Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Wahlkreises
     oder
 2. durch Briefwahl.

   Ort, Datum
Anlage 31
                                                                                              (zu § 75 Absatz 5)
Briefwahlvor-        BW101                                         Diese Wahlniederschrift ist vollständig
stand-Nummer:                                                      auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen
                                                                   Mitgliedern des Briefwahlvorstandes zu
Gemeinde:            Stadt Remscheid
                                                                   unterschreiben.
Kreis:               -
Wahlkreis:           103 Solingen-Remscheid-Wuppertal II
Land:                Nordrhein-Westfalen

                                       Wahlniederschrift
              über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl
                            bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
                                         am 26.09.2021

1.       Briefwahlvorstand
         Zu der Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom
         Briefwahlvorstand erschienen:
                 Familienname                  Vornamen                       Funktion
         1.                                                                   als Briefwahlvorsteher
         2.                                                                   als stellv. Briefwahlvorsteher
         3.                                                                   als Schriftführer
         4.                                                                   als Beisitzer
         5.                                                                   als Beisitzer
         6.                                                                   als Beisitzer
         7.                                                                   als Beisitzer
         8.                                                                   als Beisitzer
         9.                                                                   als Beisitzer

         Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte der
         Briefwahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Brief-
         wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und
         zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenhei-
         ten hin:
                 Familienname                  Vornamen                       Uhrzeit
         1.
         2.
         3.

         Als Hilfskräfte waren zugezogen:
                 Familienname                  Vornamen                       Aufgabe
         1.
         2.
         3.

votemanager V21.8.6                                Seite 1                                    18.08.2021 11:49
2.    Zulassung der Wahlbriefe
2.1   Eröffnung der Wahlhandlung
      Der Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhand-
      lung um
                                                            (Bitte Uhrzeit eintragen:)
                                                            ________ Uhr ________ Minuten
      damit, dass er die anwesenden Mitglieder des
      Briefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur
      unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und
      zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
      amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angele-
      genheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses
      Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer
      Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufga-
      ben.
      Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der
      Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.
2.2   Vorbereitung der Wahlurne
      Der Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich
      die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand
      befand und leer war.
      Sodann wurde die Wahlurne                             (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
                                                                versiegelt.
                                                                verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm
                                                                den Schlüssel in Verwahrung.
2.3   Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von Wahlscheinen
      Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass
      ihm von/vom
                                                            (Bitte die zuständige Stelle eintragen:)

                                                            (Bitte Anzahl eintragen:)
                                                            ____________ Wahlbriefe übergeben worden
                                                            sind.
      Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass
      ihm
                                                            (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für
                                                                ungültig erklärt worden sind, übergeben wor-
                                                                den ist
                                                                ________ (Anzahl) Verzeichnis/Verzeich-
                                                                nisse der für ungültig erklärten Wahlscheine
                                                                übergeben worden ist/sind
                                                                ________ (Anzahl) Nachtrag/Nachträge zu
                                                                diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen über-
                                                                geben worden ist/sind.
      Die in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der
      für ungültig erklärten Wahlscheine und in dem/
      den Nachtrag/Nachträgen zu diesem/n Verzeich-
      nis/Verzeichnissen aufgeführten Wahlbriefe wur-
      den ausgesondert und später dem Briefwahl-
      vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe
      unten unter Punkt 2.5).

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2.4     Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe
        Die Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem
        Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch
        vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren,
        wurden dem Briefwahlvorstand überbracht.
                                                           (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                               Nein, es wurden keine noch vor Schluss der
                                                               Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe über-
                                                               bracht.
                                                               (weiter bei Punkt 2.5)
                                                               Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit
                                                               eingegangene Wahlbriefe überbracht.
                                                               (Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:)

                                                               Ein Beauftragter des/der

                                                               überbrachte um ________ Uhr ________
                                                               Minuten weitere ________ (Anzahl) Wahl-
                                                               briefe.
2.5     Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung von Wahlbriefen
2.5.1   Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mit-
        glied des Briefwahlvorstands öffnete die Wahl-
        briefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahl-
        schein und den Stimmzettelumschlag und über-
        gab beide dem Briefwahlvorsteher.
2.5.2   Es wurden                                          (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                               keine Wahlbriefe beanstandet.
                                                               Nachdem weder der Wahlschein noch der
                                                               Stimmzettelumschlag zu beanstanden war,
                                                               wurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet
                                                               in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wur-
                                                               den gesammelt.
                                                               (weiter bei Punkt 3)
                                                               insgesamt _________ (Anzahl) Wahlbriefe
                                                               beanstandet.
                                                               (weiter bei Punkt 2.5.3)
2.5.3   Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden
        durch Beschluss zurückgewiesen
                                                           (Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jeweilige Anzahl an
                                                           zurückgewiesenen Wahlbriefen eintragen:)

                                                           _______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefum-
                                                                   schlag kein oder kein gültiger Wahl-
                                                                   schein beigelegen hat,
                                                           _______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefum-
                                                                   schlag kein Stimmzettelumschlag bei-
                                                                   gefügt war,
                                                           _______ Wahlbriefe, weil weder der Wahlbrief-
                                                                   umschlag noch der Stimmzettelum-
                                                                   schlag verschlossen waren,
                                                           _______ Wahlbriefe, weil der Wahlbrief-
                                                                   umschlag mehrere Stimmzettelum-
                                                                   schläge, aber nicht die gleiche Anzahl
                                                                   gültiger und mit der vorgeschriebenen
                                                                   Versicherung an Eides statt versehe-
                                                                   ner Wahlscheine enthält,

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_______ Wahlbriefe, weil der Wähler oder die
                                                                     Hilfsperson die vorgeschriebene Versi-
                                                                     cherung an Eides statt zur Briefwahl
                                                                     auf dem Wahlschein nicht unterschrie-
                                                                     ben hat,
                                                             _______ Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimm-
                                                                     zettelumschlag benutzt worden war,
                                                             _______ Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelum-
                                                                     schlag benutzt worden war, der offen-
                                                                     sichtlich in einer das Wahlgeheimnis
                                                                     gefährdenden Weise von den übrigen
                                                                     abwich oder einen deutlich fühlbaren
                                                                     Gegenstand enthalten hat.
                                                             Insgesamt: ________ (Anzahl) Wahlbriefe.
        Die zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt
        Inhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über
        den Zurückweisungsgrund versehen, wieder ver-
        schlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahl-
        niederschrift beigefügt.
2.5.4   Nach besonderer Beschlussfassung wurden
        beanstandete Wahlbriefe zugelassen.
                                                             (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                 Nein.
                                                                 (weiter bei Punkt 3.)
                                                                 Ja. Es wurden insgesamt ________ (Anzahl)
                                                                 Wahlbriefe nach besonderer Beschlussfas-
                                                                 sung zugelassen. Der/Die Stimmzettelum-
                                                                 schlag/Stimmzettelumschläge wurde/n unge-
                                                                 öffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahl-
                                                                 scheine wurden gesammelt. War Anlass der
                                                                 Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde
                                                                 dieser der Wahlniederschrift beigefügt.
3.      Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
3.1     Öffnung der Wahlbriefe
        Alle bis 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe
        wurden geöffnet, die Stimmzettelumschläge ent-
        nommen und in die Wahlurne gelegt.
3.2     Zahl der Wähler; Öffnung der Wahlurne
3.2.1   Zunächst wurden die Wahlscheine gezählt.             (Bitte Zahl eintragen:)
        Die Zählung ergab                                    ________ Wahlscheine.
        Die Zählung ergab, dass                                  mehr als 50 Wahlbriefe zugelassen wurden
                                                                 (weiter bei Punkt 3.2.3)
                                                                 weniger als 50 Wahlbriefe zugelassen wur-
                                                                 den; der Kreiswahlleiter wurde unterrichtet
                                                                 (weiter bei Punkt 3.2.2)
3.2.2   Weil weniger als 50 Wahlbriefe zugelassen wur-
        den, hat der Kreiswahlleiter nach § 75 Absatz
        3 Satz 2 in Verbindung mit § 68 Absatz 2
        die gemeinsame Ermittlung und Feststellung
        des Briefwahlergebnisses mit einem von ihm
        bestimmten anderen Briefwahlvorstand
                                                             um ______ Uhr ______ Minuten angeordnet.

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Der Briefwahlvorstand des Briefwahlbezirks mit
        weniger als 50 Wählern (abgebender Briefwahl-
        vorstand)
                                                               (abgebender Briefwahlvorstand/Briefwahlvorstand-Nummer)

        hat die verschlossene Wahlurne und die einge-
        nommenen Wahlscheine dem vom Kreiswahllei-
        ter bestimmten Briefwahlvorstand (aufnehmen-
        der Briefwahlvorstand)
                                                               (aufnehmender Briefwahlvorstand/Briefwahlvorstand-Nummer)

                                                              um ______ Uhr ______ Minuten übergeben.
        Am Wahlraum des abgebenden Briefwahlvor-
        stands wurde ein Hinweis angebracht, wo die
        gemeinsame Ermittlung und Feststellung des
        Briefwahlergebnisses erfolgt. Beim Transport der
        zu übergebenden Gegenstände waren der Brief-
        wahlvorsteher und der Schriftführer, ein weite-
        res Mitglied des Briefwahlvorstands und soweit
        möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahl-
        berechtigte als Vertreter der Öffentlichkeit anwe-
        send.
                                                                 (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
                                                                 (Weiter bei Punkt 5.4)
3.2.3   Sodann wurde die Wahlurne geöffnet.                   (Bitte Uhrzeit eintragen:)
                                                              _____ Uhr _____ Minuten
        Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen.
        Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die
        Wahlurne leer war.
        Der Inhalt der Wahlurne wurde vor der Auszäh-         (Soweit zutreffend ankreuzen, sonst weiter bei
        lung mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne ver-       Punkt 3.2.4)
        mischt, weil
                                                                 aufgrund der Anordnung des Kreiswahlleiters
                                                                 von _____ Uhr _____ Minuten die verschlos-
                                                                 sene Wahlurne und die eingenommenen
                                                                 Wahlscheine des
                                                                    (abgebender Briefwahlvorstand/Briefwahlvorstand-Nummer)

                                                                 um _____ Uhr _____ Minuten zur gemein-
                                                                 samen Ermittlung und Feststellung des Brief-
                                                                 wahlergebnisses übernommen wurden.
        Bei der Zahl der Wahlscheine (Punkt 3.2.1) sind
        die eingenommenen Wahlscheine des abgeben-
        den und des aufnehmenden Briefwahlvorstands
        zusammenzuzählen.
        Nach der Vermischung sind die Stimmzettelum-
        schläge und die Stimmzettel gemeinsam auszu-
        zählen (ab Punkt 3.2.4).
3.2.4   Sodann wurden die Stimmzettelumschläge
        ungeöffnet gezählt.
        Die Zählung ergab                                     (Bitte Zahl eintragen:)

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_______ Stimmzettelumschläge (= Wähler)

                                                              Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kenn-
                                                              buchstabe [B] = Wähler insgesamt, zugleich
                                                              [B1] eintragen.

                                                              (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
                                                                 Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der
                                                                 Wahlscheine stimmte überein.
                                                                 (weiter bei Punkt 3.2.5)
                                                                 Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der
                                                                 Wahlscheine stimmte nicht überein.
                                                                 Die Verschiedenheit, die auch bei wiederhol-
                                                                 ter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus
                                                                 folgenden Gründen:

3.2.5   Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler
        in Abschnitt 4 Kennbuchstabe [B] der Wahlnie-
        derschrift.
3.3     Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel
        Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Auf-
        sicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettel-
        umschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bil-
        deten daraus die folgenden Stapel und behielten
        sie unter Aufsicht:
3.3.1   a) Die nach den Landeslisten getrennten Sta-
           pel mit den Stimmzetteln, auf denen die Erst-
           und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für
           den Bewerber und die Landesliste derselben
           Partei abgegeben worden war,
        b) einen gemeinsamen Stapel mit
           -   den Stimmzetteln, auf denen die Erst-
               und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig
               für Bewerber und Landeslisten verschie-
               dener Wahlvorschlagsträger abgegeben
               worden waren und
           -   den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst-
               oder nur die Zweitstimme jeweils zweifels-
               frei gültig und die andere Stimme nicht
               abgegeben worden war,
        c) einen Stapel mit leeren Stimmzettelumschlä-
           gen und den ungekennzeichneten Stimm-
           zetteln,
        d) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen,
           die mehrere Stimmzettel enthalten, sowie
        e) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen
           und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken
           gaben und über die später vom Briefwahlvor-
           stand Beschluss zu fassen war.

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Die beiden Stapel zu d) und e) wurden ausgeson-
        dert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu
        bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
3.3.2   Die Beisitzer, die die nach Landeslisten geord-
        neten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten,
        übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Rei-
        henfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel
        nacheinander zu einem Teil dem Briefwahlvor-
        steher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter.
        Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimm-
        zettel eines jeden Stapels gleich lautete und sag-
        ten zu jedem Stapel laut an, für welchen Bewer-
        ber und für welche Landesliste er Stimmen ent-
        hielt. Gab ein Stimmzettel dem Briefwahlvorste-
        her oder seinem Stellvertreter Anlass zu Beden-
        ken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel
        zu e) bei.
        Nunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Sta-
        pel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzet-
        teln und den leeren Stimmzettelumschlägen, die
        ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwah-
        rung hatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvor-
        steher sagte an, dass hier beide Stimmen ungül-
        tig sind.
        Danach zählten je zwei von dem Briefwahlvorste-
        her bestimmte Beisitzer nacheinander je einen
        der zu a) und c) gebildeten Stapel unter gegen-
        seitiger Kontrolle durch und ermittelten
                                                              (Zwischensummenbildung I)
        die Zahl der für die einzelnen Bewerber               = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4
        die Zahl der für die einzelnen Landeslisten           = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4
        abgegebenen Stimmen sowie
        die Zahl der ungültigen Erststimmen und               = Zeile C in Abschnitt 4
        die Zahl der ungültigen Zweitstimmen.                 = Zeile E in Abschnitt 4
        Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als
        Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hin-
        ten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen ein-
        getragen.
                                                                 (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti-
                                                                 gen)
3.3.3   Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b)
        gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte,
        den Stapel dem Briefwahlvorsteher.
3.3.3.1 Der Briefwahlvorsteher legte die Stimmzettel
        zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die ein-
        zelnen Landeslisten und las bei jedem Stimm-
        zettel laut vor, für welche Landesliste die Zweit-
        stimme abgegeben worden war. Bei den Stimm-
        zetteln, auf denen nur die Erststimme abgegeben
        worden war, sagte er an, dass die nicht abgege-
        bene Zweitstimme ungültig ist, und bildete dar-
        aus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem
        Briefwahlvorsteher Anlass zu Bedenken gaben,
        fügte er dem Stapel zu e) bei.

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Danach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher
        bestimmte Beisitzer nacheinander die vom Brief-
        wahlvorsteher gebildeten Stapel unter gegensei-
        tiger Kontrolle durch und ermittelten
                                                              (Zwischensummenbildung II - Zweitstimmen -)
        die Zahl der für die einzelnen Landeslisten
        abgegebenen Stimmen                                   = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4
        sowie
        die Zahl der ungültigen Zweitstimmen.                 = Zeile E in Abschnitt 4
        Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als
        Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer
        hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen
        eingetragen.                                              (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti-
                                                                  gen)
3.3.3.2 Anschließend ordnete der Briefwahlvorsteher die
        Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar
        nach den für die einzelnen Bewerber abgege-
        benen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend
        3.3.3.1 verfahren und
                                                              (Zwischensummenbildung II - Erststimmen -)
        die Zahl der für die einzelnen Bewerber
        abgegebenen Stimmen                                   = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4
        sowie
        die Zahl der ungültigen Erststimmen                   = Zeile C in Abschnitt 4
        ermittelt.
        Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als
        Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer
        hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen
        eingetragen.                                              (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti-
                                                                  gen)
3.3.4   Die Zählungen nach 3.3.2 und 3.3.3 verliefen
        wie folgt:
                                                              (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                  Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben
                                                                  sich nicht ergeben.
                                                                  Da sich zahlenmäßige Abweichungen erga-
                                                                  ben, zählten die beiden Beisitzer den betref-
                                                                  fenden Stapel nacheinander erneut.
        Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen
        den Zählungen.                                            (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
3.3.5   Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand
        über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übri-
        gen in den Stapeln zu d) und e) ausgesonder-
        ten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der
        Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung münd-
        lich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stim-
        men, für welchen Bewerber oder für welche Lan-
        desliste die Stimme abgegeben worden war.

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Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzet-
        tels, ob beide Stimmen oder nur die Erststimme
        oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig
        erklärt worden waren, und versah die Stimmzet-
        tel mit fortlaufenden Nummern.
                                                                (Zwischensummenbildung III)
        Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stim-
        men wurden als Zwischensummen III (ZS III)
        vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4
        eingetragen.                                               (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti-
                                                                   gen)
3.3.6   Der Schriftführer zählte die Zwischensummen
        der ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie
        der gültigen Stimmen jeweils für die einzel-
        nen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Brief-
        wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften
        die Zusammenzählung.
3.4     Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel
        Die vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisit-
        zer sammelten
        a) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die
           Zweitstimme oder nur die Erststimme abge-
           geben worden waren, getrennt nach den
           Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen
           war,
        b) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweit-
           stimme abgegeben worden war, getrennt
           nach den Wahlvorschlägen, denen die Stim-
           men zugefallen waren,
        c) die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge
           und die ungekennzeichneten Stimmzettel,
        d) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu
           Bedenken gegeben hatten, mit den zugehöri-
           gen Stimmzetteln, die Stimmzettel, die Anlass
           zu Bedenken gegeben hatten und die Stimm-
           zettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln,
        je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
                                                                Die in d) bezeichneten Stimmzettelumschläge
                                                                und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fort-
                                                                laufenden Nummern
                                                                 ________ bis ________             beigefügt.

3.5     Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses
        Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlnie-
        derschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Brief-
        wahlvorstand als das Briefwahlergebnis fest-
        gestellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich
        bekannt gegeben.

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4.    Wahlergebnis

     Kennbuchstaben für die Zahlenangaben                        (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmel-
                                                                 dung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen
                                                                 Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmel-
                                                                 dung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuch-
                                                                 staben einzutragen, mit dem sie in der Wahlnieder-
                                                                 schrift bezeichnet sind.)

       [B]           Wähler insgesamt
                     [vgl. oben 3.2.4]
                     zugleich

       [B1]          Wähler mit Wahlschein                         _______________________________________

                                     Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen)
                                     Summe [C] + [D] muss mit [B] übereinstimmen.

                                                        ZS I               ZS II          ZS III       Insgesamt
         C    Ungültige Erststimmen

      Gültige Erststimmen:
              Von den gültigen Erststim-                ZS I               ZS II          ZS III       Insgesamt
              men entfielen auf den Bewer-
              ber
              (Vor- und Familienname des Bewerbers
              sowie Kurzbezeichnung der Partei/bei
              anderen Kreiswahlvorschlägen das Kenn-
              wort - laut Stimmzettel - )

        D1    1. Jürgen Hardt (CDU)
        D2    2. Ingo Schäfer (SPD)
        D3    3. Dr. Robert Weindl (FDP)
        D4    4. Frederick Kühne (AfD)
        D5    5. Silvia Vaeckenstedt
              (GRÜNE)
        D6    6. Mohamad Shoan Vaisi
              (DIE LINKE)
        D7    7. Judith Röder (Die PARTEI)
        D10   10. Jan Klein (FREIE WÄH-
              LER)
        D15   15. Christoph Gärtner
              (MLPD)
        D19   19. Volker Dörner (dieBasis)
        D28   28. Peter Kramer (Einzelbe-                -----
              werber Kramer, Peter Hein-
              rich, Ehrensache)
         D    Gültige Erststimmen insge-
              samt

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