Bundestagswahl am 26. September 2021 - INFORMATION - Leitfaden für Briefwahlvorstände - Stadt Remscheid
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INFORMATION Wahlamt Bundestagswahl am 26. September 2021 Leitfaden für Briefwahlvorstände Der Oberbürgermeister – Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung – Wahlamt
Herausgeber und Bearbeitung: Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Wahlamt Elberfelder Str. 36 42849 Remscheid Tel. 16-2879 2
Demokratie live erleben… Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Sie haben sich für diesen Tag zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt. Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Bitte machen Sie sich bereits vor der Wahl mit den Abläufen am Wahltag und der Ermittlung des Wahlergebnisses vertraut. Auch am Wahltag selbst hilft Ihnen der Leitfaden bei allen wichtigen Fragen rund um die Wahl in einem Briefwahllokal. Ich wünsche Ihnen einen interessanten Einsatz und einen erfolgreichen Tag im Wahllokal. Ich bedanke mich herzlich, dass Sie diese wichtige Aufgabe übernehmen. Denn eines ist sicher: Ohne das Engagement der ehrenamtlichen Wahlvorstände -ohne Ihr Engagement- würde unsere Demokratie nicht funktionieren. Mit freundlichen Grüßen Ihr Burkhard Mast-Weisz Oberbürgermeister 3
Mitteilung des Wahlteams Wir wollen Sie mit diesem Leitfaden in die Lage versetzen, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe im Briefwahlvorstand erfüllen zu können. Lesen Sie bitte diesen Leitfaden aufmerksam durch. Auch dieses Mal haben wir neben der „grauen Theorie“ für Ihre praktische Arbeit einige „Praxistipps“ eingefügt. Beachten Sie bitte auch unser Stichwortverzeichnis am Ende dieses Leitfadens. Hier haben wir alle für Sie wichtigen Paragrafen mit Stichwort aufgeführt. Dafür haben wir im laufenden Text auf die Paragrafenhinweise verzichtet. Interaktive Lernplattform Ganz besonders freue ich mich, Sie auf unser bewährtes Angebot im Internet hinweisen zu können. Dort finden Sie unsere interaktive Lernplattform. Unter dem Abschnitt „Film“ ist die gesamte Wahlhandlung sowie die „Stimmauszählung“ in einzelnen, nur wenige Minuten langen, Spielfilmclips nachgespielt. Zudem finden Sie dort weitere interessante Abschnitte wie „Stimmauszählung“ und ein „Quiz“, in dem Sie Ihr vorhandenes Wissen als Wahlhelferin/Wahlhelfer auf unterhaltsame Art testen können. So finden Sie uns im Internet: www.remscheid.de/wahlhelfende Oder direkt mit diesem Link: https://wahlhelfer.remscheid.de/remscheid/film/1793 Schwierigkeiten beim Finden der Seite? Dann rufen Sie uns an, wir helfen gerne. Praxistipp für den Wahlsonntag: Alle Filmclips können Sie auch auf dem Smartphone anschauen. Anregungen, Verbesserungsvorschläge, und alle sonstigen Tipps nehmen wir von Ihnen gerne entgegen, um bei künftigen Wahlen noch besser vorbereitet zu sein. Ihr Wahlteam Tel. 16-2879 4
Wahlen in Zeiten der Corona-Pandemie Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit aller Wählenden ist uns vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie äußerst wichtig. Generell gelten die bekannten Regeln (A) Abstand, (H) Hygiene, (A) Atemschutz und (L) Lüften. Zu Ihrem Schutz stellt das Wahlamt jeder/jedem Wahlhelfenden eine FFP2- oder medizinische Maske Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher Bitte nutzen Sie diese Materialien zu Ihrem Schutz. Konzept zur Durchführung des Wahlbetriebs in den Wahllokalen Verhalten in Briefwahllokalen während der Wahl Um eine hygienekonforme Wahl gewährleisten zu können, werden folgende Standards in den Wahllokalen eingeführt: Jedem Mitglied des Wahlvorstandes wird eine FFP2- oder medizinische Maske zur Verfügung gestellt Zwischen den gleichzeitig anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes im Wahllokal wird – durch Platzierung der entsprechenden Tische - dauerhaft ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten. In den Bereichen / Situationen, in denen dies nicht möglich ist, wird eine FFP2- oder medizinische Maske durch die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes getragen In jedem Wahllokal werden Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher zur Verfügung gestellt. Die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes sorgen alle 30 Minuten für eine ausreichende Durchlüftung des Wahllokales Verhalten des Wahlvorstandes bei der Stimmauszählung Vor Beginn der Stimmauszählung sind die Hände zu desinfizieren. Das Tragen von Einmalhandschuhen wird den Mitgliedern des Wahlvorstandes freigestellt Während der Stimmauszählung müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes die FFP2- oder medizinische Maske tragen, da ein Mindestabstand von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann Verhalten bei Vorkommnissen, welche den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl gefährden Für den Fall, dass Situationen auftreten, welche den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl gefährden, ist unverzüglich der Kommunale Ordnungsdienst unter der Telefonnummer 16 – 9000 zu unterrichten. Sämtliche Wahlvorstehende werden bei der Abholung der Wahlunterlagen über das geltende Hygienekonzept in Kenntnis gesetzt. Die Wahlvorstehenden sind verpflichtet, die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes über das Hygienekonzept zu unterrichten. 5
Inhaltsangabe Wichtiger Hinweis auf die bewährte Lernplattform im Internet……….Seite 4 Wahlen in Zeiten von Corona/Hygienekonzept………………………..…Seite 5 1. Ansprechpartner am Wahltag…............................................Seite 7 2. Auf den ersten Blick...............................................................Seite 8 3. Allgemeines............................................................................Seite 9 Praxistipp 1 - Pflichten des Briefwahlvorstandes.......................Seite 11 4. Aufgaben vor der Wahl..........................................................Seite 12 5. Aufgabe des Briefwahlvorstandes........................................Seite 14 Praxistipp 2 - Aufgaben des Briefwahlvorstandes......................Seite 16 6. Ermittlung des Briefwahlergebnisses...................................Seite 17 Praxistipp 3 - Zählung der Stimmen und Ausfüllen der Briefwahlniederschrift...............................................................Seite 18 7. Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses..............................Seite 21 8. Schnellmeldung......................................................................Seite 21 9. Briefwahlniederschrift............................................................Seite 22 Praxistipp 4 - Briefwahlniederschrift ...........................................Seite 23 10.Abschlussarbeiten................................................................Seite 24 11.Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt.........................Seite 25 Praxistipp 5 - Verpacken der Briefwahlunterlagen.......................Seite 26 Anlage 1 - Wahlschein Anlage 2 - Briefwahlniederschrift Anlage 3 - Schnellmeldung Anlage 4 - Beispiele gültiger und ungültiger Stimmen Anlage 5 – Stichwortverzeichnis 6
1. Ansprechpartner am Wahltag Bei allen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Wahlamtes im Eingangsbereich der Sophie-Scholl- Gesamtschule ganztägig zur Verfügung. Zur Abgabe der Schnellmeldungen rufen Sie bitte das Wahlamt unter der Telefonnummer (0 21 91) 16-3939 an. Die Briefwahlniederschrift sowie den Briefumschlag A (incl. der darin befindlichen Unterlagen) übergeben Sie danach bitte dem vor Ort anwesenden Team des Wahlamtes. Bitte sprechen Sie ebenfalls mit den Mitarbeitenden im Eingangsbereich, sobald alle sonstigen Unterlagen und Gegenstände abgeholt werden können. Das Transport-Team kümmert sich dann um die Abholung. 7
2. Auf den ersten Blick 1. Der Briefwahlvorstand besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, ihrer/seiner Vertretung, der Schriftführerin/dem Schriftführer und drei weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern. 2. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. 3. Die Briefwahlvorsteherin/Der Briefwahlvorsteher oder eine von ihr/ihm bevollmächtigte Person holt am Donnerstag, dem 23. September 2021 oder Freitag, dem 24. September 2021 jeweils in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 244, die Erfrischungsgelder und weitere Unterlagen ab. 4. Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 15.00 Uhr in der Sophie-Scholl-Gesamtschule, Hohenhagener Str. 25-27, 42855 Remscheid. Im Eingangsbereich werden Sie von Mitarbeitenden des Wahlamtes empfangen, die Ihnen den Weg in Ihr Briefwahllokal weisen. Dort arbeiten Sie dann ohne Unterbrechung. 5. Um 15.30 Uhr beginnen Sie mit der Öffnung, Prüfung und Zulassung der Wahlbriefe. 6. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beginnt um 18.00 Uhr. 7. Danach werden die Stimmen zur Bundestagswahl ausgezählt. 8. Die Schnellmeldung wird erstellt. 9. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher meldet dem Wahlamt unter der Telefonnummer 16-3939. 10. Die Wahlniederschrift wird erstellt. 11. Die Wahlunterlagen werden verpackt. 12. Die Briefwahlvorsteherin/Der Briefwahlvorsteher übergibt der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter des Wahlamtes im Eingangsbereich die Briefwahlniederschrift mit den Anlagen (Briefumschlag A), und meldet, dass alle übrigen Unterlagen zur Abholung bereit sind. 13. Alle Wahlunterlagen werden abgeholt. Lesen Sie bitte die folgende Anleitung genau durch! 8
3. Allgemeines Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl 1. Grundgesetz (GG) 2. Bundeswahlgesetz (BWG) 3. Bundeswahlordnung (BWO) Das BWG und die BWO finden Sie in voller Länge in Ihrem Wahllokal! Die für Ihre Arbeit maßgeblichen Paragrafen finden Sie im Stichwortverzeichnis am Ende des Leitfadens. Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze der Bundestagswahl 1. Die 598 Mitglieder des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt. 2. Jeder Wählerin/Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl der/des Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. 3. In den 299 Wahlkreisen (Remscheid ist zusammen mit Solingen, Wuppertal-Cronenberg und Wuppertal–Ronsdorf Wahlkreis 103) ist diejenige Bewerberin/derjenige Bewerber gewählt, die/der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Zu diesen gewählten Abgeordneten treten nach Verhältniswahlgrundsätzen 299 weitere Abgeordnete aus den Landeslisten der Bundesländer. Allgemeines zur Briefwahl 1. Wer sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben wollte, musste einen Wahlschein haben. 2. Die Wahlberechtigte/Der Wahlberechtigte hatte den Wahlschein, den Stimmzettel und andere Unterlagen auf Antrag erhalten. 3. Die Wählerin/Der Wähler hat in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag (hellrot) übersandt: a) ihren/seinen Wahlschein, b) in einem besonderen verschlossenen Umschlag (blau) ihren/seinen Stimmzettel so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht. c) auf dem Wahlschein hatte der Wählende oder die Hilfsperson an Eides Statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Wählenden gekennzeichnet worden ist. 9
Der Briefwahlvorstand Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Briefwahl und Mitglieder des Briefwahlvorstands“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. ... ist ein Wahlorgan. 2. ... besteht aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, ihrer/seiner Stellvertretung, der Schriftführerin/dem Schriftführer und drei weiteren Beisitzenden. 3. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Ergebnisses sind öffentlich. 4. ... sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt ... 5. ... sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. 6. Die Briefwahlvorsteherin/Der Briefwahlvorsteher leitet die Tätigkeit. 7. Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die Briefwahlvorsteherin/der Briefwahlvorsteher und die Schriftführerin/der Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretung anwesend sein. 8. ... ist während der Wahlhandlung beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter die Briefwahlvorsteherin/der Briefwahlvorsteher und Schriftführerin/Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretung anwesend sind. 9. ... ist während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter die Briefwahlvorsteherin/der Briefwahlvorsteher und Schriftführerin/Schriftführer oder ihre/seine Stellvertretung, anwesend sind. 10. Der Wahlvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers den Ausschlag. Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes 1. ... verpflichten sich zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. 2. ... üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 3. Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigte ist zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet und kann die Übernahme nur aus einem wichtigen Grund ablehnen. 4. ... erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 EUR für Wahlvorsteher/innen, 50 EUR für Schriftführer/innen und 40 EUR für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes. 5. Als Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz während der Pandemie werden die Erfrischungs- gelder für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einmalig pauschal für alle um jeweils 20 EUR erhöht. 6. ... dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen. 7. Sollten Sie am Wahlsonntag krank sein oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht kommen können, unterrichten Sie bitte unverzüglich das Wahlamt. Unentschuldigtes Fernbleiben gefährdet die Wahl in der ganzen Stadt und es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Wahlamt verlässt sich auf Sie! 10
4. Aufgaben vor der Wahl am Donnerstag, dem 23.09.2021 oder Freitag, dem 24.09.2021 Nur wenn Sie Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher sind, kommen Sie bitte an einem der o. g. Tage zwischen 8.00 und 18.00 Uhr in das Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 244, und holen Sie folgendes ab: 1. Schlüssel für den Wahlkoffer, 2. Schlüssel für die beiden Wahlurnen, 3. Liste des Wahlvorstandes/Quittungsliste, 4. Erfrischungsgelder, 5. ggf. weitere Unterlagen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person schicken. am Sonntag, dem 26.09.2021 1. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 15.00 Uhr. 2. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass sie/er alle Mitglieder des Wahlvorstandes auf die Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und im Rahmen dessen zur Verschwiegenheit über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen hinweist. 3. Sodann zahlt sie/er das Erfrischungsgeld aus. Nicht ausgezahlte Gelder sind abends bei der Abholung zurückzugeben. 4. Sollten nicht alle Mitglieder erschienen sein, rufen Sie bitte unverzüglich im Wahlamt an (Telefon 16-3939); es wird Ihnen Ersatz geschickt. 5. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher verteilt nun die Aufgaben. 12
Im Wahllokal finden Sie folgendes vor: 1. Einen Wahlkoffer, er enthält: 1. das Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine, 2. Vordruck der Wahlniederschrift, 3. Vordruck der Schnellmeldung, 4. Abdruck des Bundeswahlgesetzes (BWG), 5. Abdruck der Bundeswahlordnung (BWO), 6. Abdruck der Wahlbekanntmachung, 7. Vordrucke zur Stapelbildung beim Sortieren und Auszählen der Stimmen, 8. verschiedene Briefumschläge zum späteren Verpacken der Stimmzettel und Wahlunterlagen, 9. Packpapier (ggf. Kartons) zum Verpacken der Stimmzettel, soweit vorgenannte Briefumschläge wegen hoher Anzahl nicht ausreichen, 10. Siegelmarken zum Versiegeln von Briefumschlägen und Paketen, 11. Schreibpapier für besondere Vorkommnisse, Beschlüsse etc., 12. Brieföffner, 13. Tesafilm, Gummiringe, Büroklammern, Kordel zum Verschnüren der Pakete, fünf Kugelschreiber, Edding-Stift, Anfeuchtschwamm, Schere, 14. Leitfaden für Briefwahlvorstände. Materialien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 15. ein Karton FFP2- oder medizinische Maske, 16. Desinfektionstücher und weitere Desinfektionsmittel. 2. Eine oder zwei Wahlurnen. Diese enthalten die eingegangenen Wahlbriefe (hellrot). Der Wahlvorstand überzeugt sich nach Entnahme der Wahlbriefe davon, dass die Urnen leer sind. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher verschließt die Wahlurnen. Mit der Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl darf nicht vor Abschluss der Tätigkeit des Briefwahlvorstandes und nicht vor Schluss der allgemeinen Wahlzeit (18.00 Uhr) begonnen werden. 13
5. Die Aufgaben des Briefwahlvorstandes Der für die Briefwahl zuständige Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis fest. Dazu erhalten Sie am Wahltag die beim Wahlamt für Ihren Briefwahlbezirk eingegangenen Wahlbriefe. Das Wahlamt übergibt dem Wahlvorstand das Verzeichnis über die für ungültig erklärten Wahlscheine sowie die Nachträge dazu oder die Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind. Bitte beachten Sie, dass Sie im Laufe des Sonntags noch weitere, bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehende, Wahlbriefe zur Auszählung erhalten können. Die Zahl der nachträglich eingegangenen Wahlbriefe wird ermittelt. Durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des Wahlamtes werden Sie entsprechend informiert, dass Sie die letzten mitzuzählenden Wahlbriefe erhalten haben bzw. dass keine weiteren Wahlbriefe mehr eingegangen sind. Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Öffnung und Prüfung der Wahlbriefe“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses regelt der § 75 BWO. Gehen Sie hier bitte Punkt für Punkt vor. Hier wird der Text jetzt nur im Auszug wiedergegeben: 1. Die Wahlbriefe werden nacheinander geöffnet. 2. Wahlschein und Stimmzettelumschlag werden entnommen. 3. Ist der Wahlschein in einem Verzeichnis für ungültig erklärter Wahlscheine aufgeführt oder werden Bedenken gegen die Gültigkeit erhoben, so muss der Wahlvorstand über die Zulassung oder Zurückweisung des Wahlbriefes beschließen. 4. Die zugelassenen Stimmzettelumschläge werden gezählt (Anzahl Stimmzettelumschläge = Anzahl Briefwählende). Die Anzahl der Wahlscheine muss identisch sein mit der Anzahl der Stimmzettelumschläge. 14
Beschlussfassung über ausgesonderte Wahlbriefe Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Beschlussfassung über ausgesonderte Wahlbriefe“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Wahlbriefe (hellrot) sind zurückzuweisen, wenn: a) ... der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist (erledigt das Wahlamt). b) ... dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beiliegt. c) ... dem Wahlbriefumschlag kein (blauer) Stimmzettelumschlag beigefügt ist. d) ... weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen ist. e) ... der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthält. f) ... die Wählerin/der Wähler oder die Person ihres/seines Vertrauens die vorgeschriebene Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat. g) ... kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden ist. h) ... ein Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält. Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind a) … samt Inhalt auszusondern, b) … mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund zu versehen, c) … wieder zu verschließen und d) … fortlaufend zu nummerieren. Die Zahl der beanstandeten, der nach besonderer Beschlussfassung zugelassenen und die Zahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe sind in der Wahlniederschrift unter Punkt 2.5 zu vermerken. Die Einsenderinnen/Einsender zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wählerinnen/Wähler gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben. 1. Den nach Beschlussfassung zugelassenen Wahlbriefen entnehmen Sie den blauen Stimmzettelumschlag und legen ihn ungeöffnet in die Wahlurne, 2. Die Wahlscheine werden gesammelt. 15
6. Ermittlung des Briefwahlergebnisses (Auszählung) 1. Nachdem die Wahlumschläge in die Urne gelegt worden sind, nicht vor dem Ende der allgemeinen Wahlzeit (18.00 Uhr) und nach Mitteilung des Wahlamtes, dass keine weiteren Wahlbriefe mehr eingehen, ermittelt und stellt der Briefwahlvorstand das Wahlergebnis für die Landtagswahl fest. 2. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. 3. Die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern des Wahlvorstandes, darunter die Vorsteherin/der Vorsteher, die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. ihre/seine Stellvertretung ist erforderlich, damit Sie beschlussfähig sind. 4. Sicherheit und Genauigkeit haben unbedingten Vorrang vor Schnelligkeit. Bedenken Sie bitte, dass durch überhastete und voreilige Maßnahmen oft mehr Zeit verloren geht, als durch ruhiges und besonnenes Vorgehen. Die Briefwahlniederschrift ist die Grundlage für die Feststellung des Wahlergebnisses (§ 75 Abs. 5 BWO). Gehen Sie bei der Stimmenauszählung unbedingt genau nach ihr vor. Wahlvorstehende und Schriftführende müssen sich besonders intensiv mit den Vordrucken der Briefwahlniederschrift und der Schnellmeldung vertraut machen. Sie sind als Anlagen 2 und 3 in diesem Leitfaden abgedruckt! 17
Praxistipp 3 – Zählung der Stimmen und Ausfüllen der Briefwahlniederschrift (WN) Bereits vor 18.00 Uhr 1. ... können Sie, wenn es Ihre Zeit zulässt, die Seite 1 der Briefwahlniederschrift ausfüllen. Hier müssen die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes eingetragen werden. 2. Die Seite 2 der Wahlniederschrift können Sie schon konzeptionell vorbereiten. 3. Ebenfalls vor 18.00 Uhr kann die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher bereits alle Siegelmarken ausfüllen, solange sie noch nicht auf die Briefumschläge verklebt sind. 4. ... können Sie, wenn es Ihre Zeit zulässt, die eingenommen Wahlscheine gezählt haben. Nach Ende der Wahlzeit (18:00 Uhr) beginnen Sie mit der Auszählung der Stimmen Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „18 Uhr – Ende der Wahlzeit und Beginn der Auszählung“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Um kurz nach 18:00 Uhr erhalten Sie die noch nachträglich am Wahlsonntag eingegangen Wahlbriefe. Die Wahlbriefe werden Ihnen in Ihren Wahlraum gebracht, oder Sie erhalten die Mitteilung, dass keine weiteren Wahlbriefe mehr eingegangen sind. 1. Zählung der eingenommenen Wahlscheine 2. Anzahl der eingenommenen Wahlscheine unter Punkt 3.2.1 eintragen 3. Alsdann werden alle bei der Auszählung benötigten Tische leergeräumt 4. Alle Wahlurnen öffnen, Stimmzettelumschläge entnehmen und ungeöffnet zählen 5. Anzahl der Stimmzettelumschläge eintragen auf Seite 5 der Wahlniederschrift unter Punkt 3.2.4. 6. die Zahl der eingenommenen Wahlscheine unter Punkt 3.2.1 muss übereinstimmen mit der Anzahl der Stimmzettelumschläge 3.2.4. 7. Übertragen Sie die Zahl der Wählerinnen/Wähler von Punkt 3.2.4 nach Seite 9 der Wahlniederschrift Abschnitt B/B1 8. Nun öffnen Sie den Stimmzettelumschlag und entnehmen Sie den Stimmzettel Wichtig: achten Sie auf leere Stimmzettelumschläge (diese gelten als ungültige Stimmen) Das Zählgeschäft gliedert sich in vier Schritte: 1. Sortierung der Stimmzettel 2. Prüfung und Zählung der in der Stimmabgabe übereinstimmenden Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme identisch) 3. Prüfung und Zählung der in der Stimmabgabe nicht übereinstimmenden Stimmzettel (Stimmen-Splittingfälle) 4. Auswertung der ausgesonderten Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (möglicherweise haben Sie solch einen Stapel gar nicht) 18
Zu diesem Thema können Sie den Filmclip „Öffnen der Stimmzettelumschläge und Sortieren der Stimmzettel“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Gehen Sie bitte wie folgt vor: Schritt 1: Sortierung benutzen Sie zur Stapelbildung bitte die beiliegenden Vordrucke: 1. Stapel A - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme derselben Partei 2. Stapel B - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme unterschiedlich oder nur eine Stimme abgegeben oder eine ungültig (Bilden Sie hier zunächst nur diesen einen Stapel). 3. Stapel C - ungekennzeichnete Stimmzettel oder leere Stimmzettelumschläge 4. Stapel D - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben Unter 1 dürften sich die meisten Stimmzettel finden. Unter 2 (Splittingfälle) ist ebenfalls eine große Menge. 3 und 4 dürften nur ein kleiner bzw. ganz kleiner Stapel sein. Schritt 2: Prüfung und (Aus-)Zählung der Stapel A und C und Eintragen in die Briefwahlniederschrift Spalte ZSI Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Auszählen der Stimmen/einzelnen Stapel …“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Zählen Sie 1. Stapel A - in der Stimmabgabe übereinstimmende Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme identisch) Eintragen in die Wahlniederschrift auf Seite 10 in die Spalte ZSI (Zwischensumme), die gültigen Erststimmen in Abschnitt D für jede Bewerberin/jeden Bewerber und die gültigen Zweitstimmen in Abschnitt F für jede Partei ein. 2. Stapel C - ungekennzeichnete Stimmzettel oder ganz ungültige Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme ungültig) Eintragen in die Wahlniederschrift auf Seite 10 in die Spalte ZSI (Zwischensumme), die ungültigen Erststimmen in Abschnitt C und die ungültigen Zweitstimmen in Abschnitt E. Die Zahlen sind gleich. Jetzt kann der größte Teil der Stimmzettelstapel beiseite gelegt werden, aber bitte getrennt liegen lassen. Es verbleiben folgende zwei Stapel: 19
1. Stapel B - gültige Stimmzettel Erst- und Zweitstimme unterschiedlich oder nur eine Stimme abgegeben oder eine ungültig. 2. Stapel D - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben. Schritt 3: Prüfung und (Aus-)Zählung Stapel B Erst- und Zweitstimme unterschiedlich (Splittingfälle) und Eintragen in die Wahlniederschrift Spalte ZSII Als erstes werden die gültigen Stimmzettel, Erst- und Zweitstimme unterschiedlich, sortiert nach Zweitstimme, dann gezählt. Das Ergebnis wird eingetragen in die Wahlniederschrift auf Seite 8 in die Spalte ZSII (Zwischensumme), die ungültigen Zweitstimmen in Abschnitt E und die gültigen Zweitstimmen in Abschnitt F für jede Partei. Jetzt werden die Zettel wieder zusammengelegt und neu sortiert nach Erststimmen, dann gezählt. Das Ergebnis wird eingetragen in die Wahlniederschrift auf Seite 10 in die Spalte ZSII (Zwischensumme), die ungültigen Erststimmen in Abschnitt C und die gültigen Erststimmen in Abschnitt D. Schritt 4: Auswertung der Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Stapel D) dubiose Stimmzettel und Eintragen in die Briefwahlniederschrift Spalte ZS III Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Stapel D – Stimmen, über die der komplette Wahlvorstand beschließen muss“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Möglicherweise haben Sie so einen Stapel gar nicht, wenn doch müssen Sie jetzt als Wahlvorstand über jeden einzelnen „dubiosen“ Stimmzettel beschließen, ob dieser gültig oder ungültig ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers. Die Stimmzettel, über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, müssen nummeriert werden und Sie müssen auf die Rückseite vermerken, wie Sie beschlossen haben, z. B. „Erststimme gültig und Zweitstimme ungültig“. Auf der Seite 9 der Wahlniederschrift müssen sie unter Punkt 3.4 die Anzahl der laufenden Nummern angeben. Und jetzt, ganz wichtig: In der Wahlniederschrift auf Seite 10 unter ZSIII (Zwischensumme) tragen Sie die ungültigen und gültigen Erststimmen und die entsprechenden Zweitstimmen ein. Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prüfung“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 20
Addieren ... … Sie nun in der Wahlniederschrift ZSI bis ZSIII (Zwischensummen) in der Spalte „Insgesamt“. Praxistipp: Die Benutzung eines Taschenrechners auf einem Smartphone hilft hier sehr! Endkontrolle Die Summe von 4 C + 4 D ist gleich der Summe von 4 E + 4 F Beide Summen müssen auch übereinstimmen mit 4 B/B1 – Wähler insgesamt Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Wahlniederschrift auf Seite 12 unterschreiben! 7. Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses Im Anschluss an die Feststellung des Wahlergebnisses gibt die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Briefwahlbezirk mündlich bekannt. 8. Schnellmeldung Dann wird das Ergebnis in die Schnellmeldung eingetragen und die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher ruft zur Abgabe der Schnellmeldung das Wahlamt unter der Telefonnummer (0 21 91) 16-39 39 an. 21
9. Briefwahlniederschrift Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung durch den gesamten Wahlvorstand“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses hat die Schriftführerin/der Schriftführer eine Briefwahlniederschrift zu fertigen. Dazu erhält sie/er einen Vordruck. 2. Vorkommnisse über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, sind der Briefwahlniederschrift beizufügen. 3. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen. 4. Die Briefwahlvorsteherin/Der Briefwahlvorsteher hat die Briefwahlniederschrift mit den Anlagen (Briefumschlag A) unverzüglich dem Team des Wahlamtes im Eingangsbereich der Sophie- Scholl-Gesamtschule zu übergeben. Nach Meldung werden alle übrigen Unterlagen sowie alle Einrichtungsgegenstände (Urnen, Wahlzelle etc.) abgeholt. Bis zur Abholung muss die Briefwahlvorsteherin/der Briefwahlvorsteher unbedingt im Wahlraum verbleiben. 22
10. Abschlussarbeiten Zunächst packen Sie die Briefwahlniederschrift in den Briefumschlag A, diesen bitte offenlassen. Des Weiteren gehören dort hinein: 1. Briefumschlag 1 (nicht versiegeln) – Stimmzettel und Stimmzettelumschläge, über die der Wahlvorstand nach § 69 Abs. 6 BWO besonders beschlossen hat 2. Briefumschlag 1a (nicht versiegeln) – zurückgewiesene Wahlbriefe 3. Briefumschlag 1b (versiegeln) –Wahlscheine, über die der Briefwahlvorstand beschlossen hat, ohne dass die Wahlbriefe zurückgewiesen wurden 4. Briefumschlag 2 – entfällt bei Briefwahl 5. die Schnellmeldung, der Umschlag mit den Schlüsseln und die Quittungsliste. Den Briefumschlag A übergeben Sie den Mitarbeitenden des Wahlamtes im Eingangsbereich. Danach werden die Stimmzettel verpackt. Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt er je für sich: 1. Briefumschlag 3 (versiegeln) - die gültigen Stimmzettel, nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen) geordnet und gebündelt 2. Briefumschlag 4 (versiegeln) - die gültigen Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden ist, 3. Briefumschlag 5 (versiegeln) - die ungekennzeichneten Stimmzettel, 4. Briefumschlag 5a (versiegeln) - leer abgegebene Stimmzettelumschläge, 5. Briefumschlag 6 (versiegeln) - die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der Wahlniederschrift beigefügt sind (ohne Beschluss). Zum Verpacken der Wahlunterlagen benutzen Sie bitte die beigefügten Briefumschläge. Große Stapel, die nicht in die Umschläge passen, verpacken Sie bitte in Packpapier und bringen den entsprechenden Briefumschlag außen so an, dass er gelesen werden kann. Die Briefumschläge (Pakete) 3 bis 6 gehören in den Wahlkoffer! Auf Seite 26 ist eine grafische Darstellung zum Verpacken der Unterlagen. Bitte gehen Sie danach vor! Alle übrigen Gegenstände, wie leere Wahlbriefumschläge, leere Stimmzettelumschläge, Schreibmaterial etc. werden in die Urne gelegt. Bitte verlassen Sie das Briefwahllokal so, wie Sie es vorgefunden haben! 24
11. Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt Die Wahlunterlagen werden unverzüglich vom Wahlamt abgeholt. Bis zur Abholung verbleibt die/der Wahlvorsteher/in bitte unbedingt im Wahllokal. Das Wahlamt will die Wartezeit so kurz wie möglich halten. Das Wahlamt bedankt sich herzlich für Ihre Mitarbeit! 25
§
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Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt! Wahlschein für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 (Zu den Ziffern 1) bis 4) finden Sie Hinweise in den Erläuterungen) Nur gültig für den Wahlkreis 103 Solingen - Remscheid - Wuppertal II Wahlschein Nr. 1 Frau Dora Durchblick Wählerverzeichnis Nr. 1011/1409 Elberfelder Str. 36 42853 Remscheid oder vorgesehener Wahlbezirk 1)Wahlschein gem. § 25 Abs. 2 BWO geboren am l wohnhaft in (Postleitzahl, Wohnort .Straße, Hausnummer)z) 01.01.1980 kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem oben genannten Wahlkreis teilnehmen 1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Wahlkreises oder 2. durch Briefwahl. Ort, Datum
Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) Briefwahlvor- BW101 Diese Wahlniederschrift ist vollständig stand-Nummer: auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Briefwahlvorstandes zu Gemeinde: Stadt Remscheid unterschreiben. Kreis: - Wahlkreis: 103 Solingen-Remscheid-Wuppertal II Land: Nordrhein-Westfalen Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021 1. Briefwahlvorstand Zu der Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen: Familienname Vornamen Funktion 1. als Briefwahlvorsteher 2. als stellv. Briefwahlvorsteher 3. als Schriftführer 4. als Beisitzer 5. als Beisitzer 6. als Beisitzer 7. als Beisitzer 8. als Beisitzer 9. als Beisitzer Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte der Briefwahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Brief- wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenhei- ten hin: Familienname Vornamen Uhrzeit 1. 2. 3. Als Hilfskräfte waren zugezogen: Familienname Vornamen Aufgabe 1. 2. 3. votemanager V21.8.6 Seite 1 18.08.2021 11:49
2. Zulassung der Wahlbriefe 2.1 Eröffnung der Wahlhandlung Der Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhand- lung um (Bitte Uhrzeit eintragen:) ________ Uhr ________ Minuten damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Briefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angele- genheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufga- ben. Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor. 2.2 Vorbereitung der Wahlurne Der Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) versiegelt. verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung. 2.3 Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von Wahlscheinen Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von/vom (Bitte die zuständige Stelle eintragen:) (Bitte Anzahl eintragen:) ____________ Wahlbriefe übergeben worden sind. Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind, übergeben wor- den ist ________ (Anzahl) Verzeichnis/Verzeich- nisse der für ungültig erklärten Wahlscheine übergeben worden ist/sind ________ (Anzahl) Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen über- geben worden ist/sind. Die in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der für ungültig erklärten Wahlscheine und in dem/ den Nachtrag/Nachträgen zu diesem/n Verzeich- nis/Verzeichnissen aufgeführten Wahlbriefe wur- den ausgesondert und später dem Briefwahl- vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe unten unter Punkt 2.5). votemanager V21.8.6 Seite 2 18.08.2021 11:49
2.4 Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe Die Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren, wurden dem Briefwahlvorstand überbracht. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Nein, es wurden keine noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe über- bracht. (weiter bei Punkt 2.5) Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangene Wahlbriefe überbracht. (Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:) Ein Beauftragter des/der überbrachte um ________ Uhr ________ Minuten weitere ________ (Anzahl) Wahl- briefe. 2.5 Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung von Wahlbriefen 2.5.1 Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mit- glied des Briefwahlvorstands öffnete die Wahl- briefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahl- schein und den Stimmzettelumschlag und über- gab beide dem Briefwahlvorsteher. 2.5.2 Es wurden (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) keine Wahlbriefe beanstandet. Nachdem weder der Wahlschein noch der Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wur- den gesammelt. (weiter bei Punkt 3) insgesamt _________ (Anzahl) Wahlbriefe beanstandet. (weiter bei Punkt 2.5.3) 2.5.3 Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch Beschluss zurückgewiesen (Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jeweilige Anzahl an zurückgewiesenen Wahlbriefen eintragen:) _______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefum- schlag kein oder kein gültiger Wahl- schein beigelegen hat, _______ Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefum- schlag kein Stimmzettelumschlag bei- gefügt war, _______ Wahlbriefe, weil weder der Wahlbrief- umschlag noch der Stimmzettelum- schlag verschlossen waren, _______ Wahlbriefe, weil der Wahlbrief- umschlag mehrere Stimmzettelum- schläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehe- ner Wahlscheine enthält, votemanager V21.8.6 Seite 3 18.08.2021 11:49
_______ Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versi- cherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrie- ben hat, _______ Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimm- zettelumschlag benutzt worden war, _______ Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelum- schlag benutzt worden war, der offen- sichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat. Insgesamt: ________ (Anzahl) Wahlbriefe. Die zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt Inhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen, wieder ver- schlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahl- niederschrift beigefügt. 2.5.4 Nach besonderer Beschlussfassung wurden beanstandete Wahlbriefe zugelassen. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Nein. (weiter bei Punkt 3.) Ja. Es wurden insgesamt ________ (Anzahl) Wahlbriefe nach besonderer Beschlussfas- sung zugelassen. Der/Die Stimmzettelum- schlag/Stimmzettelumschläge wurde/n unge- öffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahl- scheine wurden gesammelt. War Anlass der Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt. 3. Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses 3.1 Öffnung der Wahlbriefe Alle bis 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe wurden geöffnet, die Stimmzettelumschläge ent- nommen und in die Wahlurne gelegt. 3.2 Zahl der Wähler; Öffnung der Wahlurne 3.2.1 Zunächst wurden die Wahlscheine gezählt. (Bitte Zahl eintragen:) Die Zählung ergab ________ Wahlscheine. Die Zählung ergab, dass mehr als 50 Wahlbriefe zugelassen wurden (weiter bei Punkt 3.2.3) weniger als 50 Wahlbriefe zugelassen wur- den; der Kreiswahlleiter wurde unterrichtet (weiter bei Punkt 3.2.2) 3.2.2 Weil weniger als 50 Wahlbriefe zugelassen wur- den, hat der Kreiswahlleiter nach § 75 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Briefwahlvorstand um ______ Uhr ______ Minuten angeordnet. votemanager V21.8.6 Seite 4 18.08.2021 11:49
Der Briefwahlvorstand des Briefwahlbezirks mit weniger als 50 Wählern (abgebender Briefwahl- vorstand) (abgebender Briefwahlvorstand/Briefwahlvorstand-Nummer) hat die verschlossene Wahlurne und die einge- nommenen Wahlscheine dem vom Kreiswahllei- ter bestimmten Briefwahlvorstand (aufnehmen- der Briefwahlvorstand) (aufnehmender Briefwahlvorstand/Briefwahlvorstand-Nummer) um ______ Uhr ______ Minuten übergeben. Am Wahlraum des abgebenden Briefwahlvor- stands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses erfolgt. Beim Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Brief- wahlvorsteher und der Schriftführer, ein weite- res Mitglied des Briefwahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahl- berechtigte als Vertreter der Öffentlichkeit anwe- send. (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) (Weiter bei Punkt 5.4) 3.2.3 Sodann wurde die Wahlurne geöffnet. (Bitte Uhrzeit eintragen:) _____ Uhr _____ Minuten Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. Der Inhalt der Wahlurne wurde vor der Auszäh- (Soweit zutreffend ankreuzen, sonst weiter bei lung mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne ver- Punkt 3.2.4) mischt, weil aufgrund der Anordnung des Kreiswahlleiters von _____ Uhr _____ Minuten die verschlos- sene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine des (abgebender Briefwahlvorstand/Briefwahlvorstand-Nummer) um _____ Uhr _____ Minuten zur gemein- samen Ermittlung und Feststellung des Brief- wahlergebnisses übernommen wurden. Bei der Zahl der Wahlscheine (Punkt 3.2.1) sind die eingenommenen Wahlscheine des abgeben- den und des aufnehmenden Briefwahlvorstands zusammenzuzählen. Nach der Vermischung sind die Stimmzettelum- schläge und die Stimmzettel gemeinsam auszu- zählen (ab Punkt 3.2.4). 3.2.4 Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt. Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) votemanager V21.8.6 Seite 5 18.08.2021 11:49
_______ Stimmzettelumschläge (= Wähler) Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kenn- buchstabe [B] = Wähler insgesamt, zugleich [B1] eintragen. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein. (weiter bei Punkt 3.2.5) Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte nicht überein. Die Verschiedenheit, die auch bei wiederhol- ter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: 3.2.5 Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe [B] der Wahlnie- derschrift. 3.3 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Auf- sicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettel- umschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bil- deten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht: 3.3.1 a) Die nach den Landeslisten getrennten Sta- pel mit den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber und die Landesliste derselben Partei abgegeben worden war, b) einen gemeinsamen Stapel mit - den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber und Landeslisten verschie- dener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren und - den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme jeweils zweifels- frei gültig und die andere Stimme nicht abgegeben worden war, c) einen Stapel mit leeren Stimmzettelumschlä- gen und den ungekennzeichneten Stimm- zetteln, d) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten, sowie e) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvor- stand Beschluss zu fassen war. votemanager V21.8.6 Seite 6 18.08.2021 11:49
Die beiden Stapel zu d) und e) wurden ausgeson- dert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen. 3.3.2 Die Beisitzer, die die nach Landeslisten geord- neten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Rei- henfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Briefwahlvor- steher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimm- zettel eines jeden Stapels gleich lautete und sag- ten zu jedem Stapel laut an, für welchen Bewer- ber und für welche Landesliste er Stimmen ent- hielt. Gab ein Stimmzettel dem Briefwahlvorste- her oder seinem Stellvertreter Anlass zu Beden- ken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu e) bei. Nunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Sta- pel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzet- teln und den leeren Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwah- rung hatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvor- steher sagte an, dass hier beide Stimmen ungül- tig sind. Danach zählten je zwei von dem Briefwahlvorste- her bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und c) gebildeten Stapel unter gegen- seitiger Kontrolle durch und ermittelten (Zwischensummenbildung I) die Zahl der für die einzelnen Bewerber = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4 die Zahl der für die einzelnen Landeslisten = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4 abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Erststimmen und = Zeile C in Abschnitt 4 die Zahl der ungültigen Zweitstimmen. = Zeile E in Abschnitt 4 Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hin- ten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen ein- getragen. (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti- gen) 3.3.3 Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b) gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem Briefwahlvorsteher. 3.3.3.1 Der Briefwahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die ein- zelnen Landeslisten und las bei jedem Stimm- zettel laut vor, für welche Landesliste die Zweit- stimme abgegeben worden war. Bei den Stimm- zetteln, auf denen nur die Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, dass die nicht abgege- bene Zweitstimme ungültig ist, und bildete dar- aus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Briefwahlvorsteher Anlass zu Bedenken gaben, fügte er dem Stapel zu e) bei. votemanager V21.8.6 Seite 7 18.08.2021 11:49
Danach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander die vom Brief- wahlvorsteher gebildeten Stapel unter gegensei- tiger Kontrolle durch und ermittelten (Zwischensummenbildung II - Zweitstimmen -) die Zahl der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4 sowie die Zahl der ungültigen Zweitstimmen. = Zeile E in Abschnitt 4 Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen. (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti- gen) 3.3.3.2 Anschließend ordnete der Briefwahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen Bewerber abgege- benen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.3.3.1 verfahren und (Zwischensummenbildung II - Erststimmen -) die Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4 sowie die Zahl der ungültigen Erststimmen = Zeile C in Abschnitt 4 ermittelt. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen. (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti- gen) 3.3.4 Die Zählungen nach 3.3.2 und 3.3.3 verliefen wie folgt: (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben. Da sich zahlenmäßige Abweichungen erga- ben, zählten die beiden Beisitzer den betref- fenden Stapel nacheinander erneut. Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen. (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) 3.3.5 Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übri- gen in den Stapeln zu d) und e) ausgesonder- ten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung münd- lich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stim- men, für welchen Bewerber oder für welche Lan- desliste die Stimme abgegeben worden war. votemanager V21.8.6 Seite 8 18.08.2021 11:49
Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzet- tels, ob beide Stimmen oder nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden waren, und versah die Stimmzet- tel mit fortlaufenden Nummern. (Zwischensummenbildung III) Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stim- men wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen. (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestäti- gen) 3.3.6 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzel- nen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Brief- wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung. 3.4 Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel Die vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisit- zer sammelten a) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme oder nur die Erststimme abge- geben worden waren, getrennt nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war, b) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweit- stimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stim- men zugefallen waren, c) die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel, d) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehöri- gen Stimmzetteln, die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten und die Stimm- zettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln, je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht. Die in d) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fort- laufenden Nummern ________ bis ________ beigefügt. 3.5 Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlnie- derschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Brief- wahlvorstand als das Briefwahlergebnis fest- gestellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. votemanager V21.8.6 Seite 9 18.08.2021 11:49
4. Wahlergebnis Kennbuchstaben für die Zahlenangaben (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmel- dung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmel- dung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuch- staben einzutragen, mit dem sie in der Wahlnieder- schrift bezeichnet sind.) [B] Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.4] zugleich [B1] Wähler mit Wahlschein _______________________________________ Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) Summe [C] + [D] muss mit [B] übereinstimmen. ZS I ZS II ZS III Insgesamt C Ungültige Erststimmen Gültige Erststimmen: Von den gültigen Erststim- ZS I ZS II ZS III Insgesamt men entfielen auf den Bewer- ber (Vor- und Familienname des Bewerbers sowie Kurzbezeichnung der Partei/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kenn- wort - laut Stimmzettel - ) D1 1. Jürgen Hardt (CDU) D2 2. Ingo Schäfer (SPD) D3 3. Dr. Robert Weindl (FDP) D4 4. Frederick Kühne (AfD) D5 5. Silvia Vaeckenstedt (GRÜNE) D6 6. Mohamad Shoan Vaisi (DIE LINKE) D7 7. Judith Röder (Die PARTEI) D10 10. Jan Klein (FREIE WÄH- LER) D15 15. Christoph Gärtner (MLPD) D19 19. Volker Dörner (dieBasis) D28 28. Peter Kramer (Einzelbe- ----- werber Kramer, Peter Hein- rich, Ehrensache) D Gültige Erststimmen insge- samt votemanager V21.8.6 Seite 10 18.08.2021 11:49
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