Europawahl am 26. Mai 2019 - INFORMATION - Leitfaden für Wahlvorstände - Stadt Remscheid
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INFORMATION Wahlamt Europawahl am 26. Mai 2019 Leitfaden für Wahlvorstände Der Oberbürgermeister – Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung – Wahlamt
Herausgeber und Bearbeitung: Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Wahlamt Elberfelder Str. 36 42849 Remscheid Tel. 16-2879 2
Demokratie? Wahlen? Wahlhilfe? Ohne Wahlhilfe keine Wahlen Ohne Wahlen keine Demokratie Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich bedanke mich sehr herzlich, dass Sie sich für den 26. Mai 2019, den Tag, an dem das 9. Europäische Parlament direkt gewählt wird, zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand zur Verfügung stellen. Ich überreiche Ihnen diesen Leitfaden, der Ihnen helfen soll, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen zu können. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Mast-Weisz Oberbürgermeister 3
Mitteilung des Wahlteams Wir wollen Sie mit diesem Leitfaden in die Lage versetzen, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe im Wahlvorstand erfüllen zu können. Lesen Sie bitte diesen Leitfaden aufmerksam durch. Auch dieses Mal haben wir neben der „grauen Theorie“ für Ihre praktische Arbeit einige „Praxistipps“ eingefügt. Beachten Sie bitte auch unser Stichwortverzeichnis am Ende dieses Leitfadens. Hier haben wir alle für Sie wichtigen Paragrafen mit Stichwort aufgeführt. Dafür haben wir im laufenden Text auf die Paragrafenhinweise verzichtet. NEU – NEU - NEU Ganz besonders freue ich mich, Sie auf unser Angebot im Internet hinweisen zu können. Dort finden Sie unsere interaktive Lernplattform. Unter dem Abschnitt „Film“ ist die gesamte Wahlhandlung sowie die „Stimmauszählung“ in einzelnen, nur wenige Minuten langen, Spielfilmclips nachgespielt. Zudem finden Sie dort weitere interessante Abschnitte wie „Stimmauszählung“ und ein „Quiz“, in dem Sie Ihr vorhandenes Wissen als Wahlhelfer/in auf unterhaltsame Art testen können. So finden Sie uns im Internet: www.remscheid.de 1. Von der Startseite klicken Sie auf: „Rathaus & Politik“ 2. Von dort klicken Sie auf: „Wahlen & Abstimmungen“ 3. Von dort klicken Sie auf: „Wahlhelfer/in werden“. Schwierigkeiten beim Finden der Seite? Dann rufen Sie uns an, wir helfen gerne. Praxistipp für den Wahlsonntag: Alle Filmclips können Sie auch auf dem Smartphone anschauen. Anregungen, Verbesserungsvorschläge, und alle sonstigen Tipps nehmen wir von Ihnen gerne entgegen, um bei künftigen Wahlen noch besser vorbereitet zu sein. Ihr Wahlteam Tel. 16-2879 4
Inhaltsangabe Wichtiger Hinweis auf die Lernplattform im Internet………..….……Seite 4 1. Wichtige Telefonnummern...............................................................Seite 6 2. Auf den ersten Blick.........................................................................Seite 7 3. Allgemeines.......................................................................................Seite 8 Praxistipp 1 - Wahlvorstand......................................................Seite 10 Praxistipp 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes...........................Seite 11 4. Aufgaben vor der Wahl.....................................................................Seite 13 Praxistipp 3 - Aufbau des Wahlraums.......................................Seite 16 5. Aufgaben während der Wahlhandlung...........................................Seite 17 Praxistipp 4 - Stimmabgabe mit Wahlbenachrichtigungskarte…...Seite 20 Praxistipp 5 - Stimmabgabe ohne Wahlbenachrichtigungskarte...Seite 21 Praxistipp 6 - Stimmabgabe mit Wahlschein „W“..........................Seite 22 Praxistipp 7 - Wahlbenachrichtigungskarten.................................Seite 23 6. Ermittlung des Wahlergebnisses....................................................Seite 24 Praxistipp 8 - Zählung der Stimmen und Ausfüllen der Wahlniederschrift......................Seite 25 7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses...............................................Seite 26 8. Schnellmeldung................................................................................Seite 26 9. Wahlniederschrift..............................................................................Seite 26 Praxistipp 9 - Wahlniederschrift................................................Seite 27 10.Abschlußarbeiten.............................................................................Seite 28 11.Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt....................................Seite 29 Praxistipp 10 - Verpacken der Wahlunterlagen.........................Seite 31 Anlage 1 – Muster eines Wahlscheins Anlage 2 - Wahlniederschrift Anlage 3 – Schnellmeldung Anlage 4 - Beispiele gültiger und ungültiger Stimmen Anlage 5 - Stichwortverzeichnis 5
1. Wichtige Telefonnummern bei allen Fragen und zur Ergebnisübermittlung am Wahltag: (02191)- 16 -3939 zum Abholen der Unterlagen: (02191)- 16 - 3177 in dringenden Notfällen: 110 Polizei - Notruf 112 Feuerwehr/Rettungsdienst 6
2. Auf den ersten Blick 1. Der Wahlvorstand besteht aus der/dem Vorsteher/in, seiner/m Stellvertreter/in, der/m Schriftführer/in und drei weiteren Beisitzern/innen. 2. Drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die/der Wahlvorsteher/in oder ihre/sein/e Stellvertreter/in, müssen während der Wahlzeit anwesend sein. 3. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. 4. Die/der Wahlvorsteher/in oder eine von ihr/m bevollmächtigte Person holt am Donnerstag, dem 23. Mai 2019 oder Freitag, dem 24. Mai 2019, jeweils in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 020, die Erfrischungsgelder und weitere Unterlagen ab. 5. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 7.30 Uhr im Wahllokal. 6. Die Stimmabgabe beginnt um 8.00 Uhr. 7. Gegen 17.00 Uhr finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahllokal ein. 8. Die Stimmabgabe endet um 18.00 Uhr. 9. Danach werden die Stimmen zur Europawahl ausgezählt. 10. Die Schnellmeldung wird erstellt. 11. Die/Der Wahlvorsteher/in meldet das Ergebnis telefonisch dem Wahlamt. 12. Die Wahlniederschrift wird erstellt. 13. Die Wahlunterlagen werden verpackt. 14. Die/Der Wahlvorsteher/in meldet dem Wahlamt, dass alle Unterlagen zur Abholung bereit sind. 15. Alle Wahlunterlagen werden abgeholt. Lesen Sie bitte die folgende Anleitung genau durch! 7
3. Allgemeines Rechtsgrundlagen für die Europawahl 1. Grundgesetz (GG) 2. Europawahlgesetz (EuWG) 3. Europawahlordnung (EuWO) 4. Bundeswahlgesetz (BWG) - nach § 4 EuWG gilt in vielen Bereichen das BWG Das EuWG, das BWG und die EuWO finden Sie in voller Länge in Ihrem Wahllokal ! Die für Ihre Arbeit maßgeblichen Paragrafen finden Sie im Stichwortverzeichnis am Ende des Leitfadens. Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze der Europawahl 1. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. 2. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. 3. Für die Sitzverteilung werden die für jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen zusammengezählt. 4. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. 8
Der Wahlvorstand Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Vor Beginn der Wahl“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. ... ist ein Wahlorgan. 2. ... besteht aus der/m Vorsteher/in, seiner/m Stellvertreter/in, der/m Schriftführer/in und drei weiteren Beisitzern/innen. 3. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Ergebnisses sind öffentlich. 4. ... sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt. 5. ... sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. 6. Die/Der Vorsteher/in leitet die Tätigkeit. 7. Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die/der Vorsteher/in und Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter/innen anwesend sein. 8. ... ist während der Wahlhandlung beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter die/der Vorsteher/in und Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter/innen anwesend sind. 9. ... ist während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter die/der Vorsteher/in und Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter/innen, anwesend sind. 10. Der Wahlvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/s Wahlvorstehers/in den Ausschlag. Die Mitglieder des Wahlvorstandes Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Mitglieder des Wahlvorstands“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. ... verpflichten sich zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. 2. ... üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 3. Jede/r Wahlberechtigte ist zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet und kann die Übernahme nur aus einem wichtigen Grund ablehnen. 4. ... erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 EUR für Wahlvorsteher/innen, 50 EUR für Schriftführer/innen und 40 EUR für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes. 5. ... dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen. 6. Sollten Sie am Wahlsonntag krank sein oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht kommen können, unterrichten Sie bitte unverzüglich das Wahlamt. Unentschuldigtes Fernbleiben gefährdet die Wahl in der ganzen Stadt und es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Wahlamt verlässt sich auf Sie! 9
Praxistipp 1 - Wahlvorstand Der Wahlvorstand Während der Wahlhandlung wird der Wahlvorstand wie folgt gebildet und ist auch nur in dieser Besetzung beschlussfähig : Wahlvorsteher/in Schriftführer/in Beisitzer/in Weil die Wahlhandlung von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr dauert, hat jeder einen Vertreter, so dass in zwei Schichten gearbeitet werden kann. Stellvertretende/r Stellvertretende/r Beisitzer/in Wahlvorsteher/in Schriftführer/in Bei der Vorbereitung von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr und bei der Auszählung der Stimmen am Abend ist der gesamte Vorstand anwesend! Beschlussfähig ist der Vorstand jetzt, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Unser Tipp zur Zeiteinteilung am Wahlsonntag: 7:30 bis 8:00 Uhr sind alle da 8:00 bis 12:15 Uhr übernimmt die erste Schicht 12:15 Uhr bis 12:45 sind alle da zur Übergabe der Geschäfte 12:45 bis 17:00 Uhr übernimmt die zweite Schicht 17:00 bis 18:00 Uhr sind alle da, drei führen das Wahlgeschäft weiter, während die übrigen mit der Planung der Auszählung beginnen, d.h. Wahlniederschrift , Schnellmeldung und Verpacken konzeptionell vorbereiten. 10
Praxistipp 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes Er sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Die Aufgaben des Wahlvorstehers / der Wahlvorsteherin Er/Sie leitet die Tätigkeit des Vorstandes. Bei Entscheidungen des Wahlvorstandes gibt seine/ihre Stimme den Ausschlag bei Stimmengleichheit. Pflichten Die Mitglieder des Wahlvorstandes .....verpflichten sich zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes. .....dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen. Wissenswertes Der Wahlvorstand .....ist ein Wahlorgan. .....verhandelt, berät und entscheidet immer in öffentlicher Sitzung. und noch etwas... Sollten Sie am Wahlsonntag plötzlich erkrankt sein, unterrichten Sie bitte unverzüglich das Wahlamt, damit wir rechtzeitig für Ersatz sorgen können. Unentschuldigtes Fernbleiben kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 11
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4. Aufgaben vor der Wahl am Donnerstag, dem 23.05.2019 oder Freitag, dem 24.05.2019 Nur wenn Sie Wahlvorsteher/in sind, kommen Sie bitte an einem der o. g. Tage zwischen 8.00 und 18.00 Uhr in das Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 020, und holen Sie folgendes ab: 1. Schlüssel für den Wahlkoffer, 2. Schlüssel für die beiden Wahlurnen, 3. Liste des Wahlvorstandes/Quittungsliste, 4. Erfrischungsgelder, 5. ggf. weitere Unterlagen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person schicken. Bereits vor dem Wahltag soll die/der Wahlvorsteher/in die Wahlräume besichtigen und herrichten. Es ist ratsam, sich vorher telefonisch bei der/m entsprechenden Hausmeister/in zu melden. am Sonntag, dem 26.05.2019 Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes “ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 7.30 Uhr. 2. Die/der Wahlvorsteher/in eröffnet die Wahlhandlung damit, dass sie/er alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und im Rahmen dessen zur Verschwiegenheit über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. 3. Sodann zahlt sie/er das Erfrischungsgeld aus. Bedienstete der Stadt Remscheid können hier wählen zwischen der ganzen Summe oder 5 EUR und einem Urlaubstag als Ausgleich. Nicht ausgezahlte Gelder sind abends bei der Abholung zurückzugeben. 4. Sollten nicht alle Mitglieder erschienen sein, rufen Sie bitte unverzüglich im Wahlamt an (siehe Telefonnummern auf Seite 6); es wird Ihnen Ersatz geschickt. 5. Die/Der Wahlvorsteher/in verteilt nun die Aufgaben. Ein/e Stellvertreter/in der/s Schriftführer/s/in ist noch zu benennen. Jetzt kann geklärt werden, wer die Vormittags- und wer die Nachmittagsschicht übernimmt. Drei Mitglieder des Wahlvorstandes müssen während der Wahlzeit immer anwesend sein, darunter die/der Vorsteher/in und Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter/innen, damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist. 13
Im Wahllokal finden Sie folgendes vor: 1. Einen Wahlkoffer, er enthält: 1. das Wählerverzeichnis, 2. das Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine, 3. Vordruck der Wahlniederschrift, 4. Vordruck der Schnellmeldung, 5. Rechtsgrundlagen zur Europawahl 2019 6. Abdruck der Wahlbekanntmachung, 7. Vordrucke zur Stapelbildung beim Sortieren und Auszählen der Stimmen, 8. Hinweisschild „Fotografierverbot“ zum Anbringen an die Wahlkabine 9. Hinweisschilder „Wahlraum“, 10. Hinweispfeile, 11. verschiedene Briefumschläge zum späteren Verpacken der Stimmzettel und Wahlunterlagen, 12. Packpapier zum Verpacken der Stimmzettel, soweit vorgenannte Briefumschläge wegen hoher Anzahl nicht ausreichen, 13. Siegelmarken zum Versiegeln von Briefumschlägen und Paketen, 14. Schreibpapier für besondere Vorkommnisse, Beschlüsse etc., 15. mehrere Briefumschläge mit Tesafilm, Gummiringen, Büroklammern, Kordel zum Anbinden der Kugelschreiber, Kordel zum Verschnüren der Pakete, Kugelschreiber, Edding-Stift, Anfeuchtschwamm, 16. Leitfaden für Wahlvorstände. 2. Zwei Wahlkabinen - stellen Sie diese bitte so auf, dass die/der Wähler/in ihren/seinen Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und zusammenfalten kann. Die Wahlkabinen müssen vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden können. 3. zwei Wahlurnen mit den amtlichen Stimmzetteln - es sind deshalb zwei Wahlurnen, weil bei der zu erwartenden Menge Stimmzettel eine nicht ausreicht. Alle zwei müssen von Anfang an gleichermaßen benutzt werden. 4. Der Wahltisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muss von allen Seiten zugänglich sein. An diesen Tisch werden die Wahlurnen gestellt. 5. Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigt die/der Wahlvorsteher/in ggfls. das Wählerverzeichnis wegen der etwa nachträglich erteilten Wahlscheine, indem sie/er bei den in diesem Verzeichnis aufgeführten Wahlberechtigten in der Spalte für den Stimmabgabevermerk „Wahlschein“ oder „W“ einträgt. Sie/Er berichtigt, nur in diesem Falle, dementsprechend die Abschlussbescheinigung des Wählerverzeichnisses. 6. Der Wahlvorstand überzeugt sich vor Beginn der Stimmabgabe davon, dass die Urnen leer sind. Die/der Vorsteher/in verschließt die Wahlurnen. Sie dürfen bis zum Schluss der Wahlhandlung nicht mehr geöffnet werden. 14
Hinweisschilder anbringen Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Einrichten des Wahlraums und Keine Wahlwerbung vor Ort am und im Wahlraum“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Am oder im Eingang des Gebäudes bringen Sie die Wahlbekanntmachung und den Hinweis zur Wahlberechtigung an und einen amtlichen Stimmzettel. Bitte kennzeichnen Sie diesen deutlich als Muster. 2. Des Weiteren bringen Sie die Hinweisschilder und Pfeile soweit nötig an, damit die Wählerinnen und Wähler den Wahlraum im Gebäude finden. 3. Bitte achten Sie darauf, dass während der Wahlzeit im oder am Gebäude Ihres Wahllokals jede Beeinflussung der Wähler/innen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten ist. In einem solchen Fall rufen Sie bitte unverzüglich das Wahlamt oder direkt die Polizei an. 15
Praxistipp 3 - Aufbau des Wahlraums und Ablauf der Stimmabgabe Eingang Wähler/in erster Tisch 1. Feststellung: Wähler/in im richtigen Wahlraum? 2. Stimmzettel aushändigen Wahlkabinen zwei Wahlurnen 3. wählen 5. Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis zweiter und Tisch 4. Einwurf des Stimmzettels 3. wählen 16
5. Aufgaben während der Wahlhandlung Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „8 Uhr – die Wahl beginnt“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Um 8.00 Uhr beginnt die Stimmabgabe. 3. Die Wahlhandlung ist öffentlich. 4. Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum, bei Problemen rufen Sie das Wahlamt oder direkt die Polizei an. 5. Der Wahlvorstand sorgt für die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die/der Wähler/in den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und zusammenfalten kann. 6. Sie beschließen ggfls. - also nur im Zweifelsfalle - über die Zulassung oder Zurückweisung der/s Wähler/in/s. 7. Deshalb müssen immer drei Mitglieder, darunter die/der Vorsteher/in, die/der Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter/innen, anwesend sein, damit die Beschlussfähigkeit gewährleistet ist. 8. Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt ist. Die Stimmabgabe Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wählen mit/ohne Wahlbenachrichtigung“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Der Vorgang der Stimmabgabe ist in § 49 EuWO vorgeschrieben; die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen sich mit ihm vertraut machen. Hier wird der Text jetzt nur im Auszug wiedergegeben: 1. Wenn die/der Wähler/in den Wahlraum betritt, erhält sie/er einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass er hierzu seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt. 2. Sie/er begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen/ihren Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 3. Danach tritt die/der Wähler/in an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt ihre/seine Wahlbenachrichtigung ab. Auf Verlangen, insbesondere wenn sie/er ihre/seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat sie/er sich auszuweisen. 4. Sobald die/der Schriftführer/in den Namen der/des Wähler/in/s im Wählerverzeichnis gefunden hat und die Wahlberechtigung festgestellt ist, gibt die/der Wahlvorsteher/in die Wahlurne frei. Das Wählerverzeichnis ist alphabetisch nach Namen geordnet; im Ausnahmefall können aber am Ende Wahlberechtigte nachgetragen sein! 5. Die/der Wähler/in wirft den Stimmzettel in die Wahlurne. 6. Die/der Schriftführer/in vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. 17
Ausübung des Wahlrechts Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wählerverzeichnis“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Wählen kann nur, wer in ein 1. (Ihrem) Wählerverzeichnis eingetragen ist oder 2. einen Wahlschein hat. Der Wahlvorstand hat eine/n Wähler/in zurückzuweisen, die/der … Zu den folgenden Themen können Sie die Filmclips unter „Im falschen Wahlraum, Keine Wahlbenachrichtigung für die aktuelle Wahl, Wähler ist scheinbar im Wählerverzeichnis nicht zu finden – Zuzug, Wahlgeheimnis wahren, Wählen mit Hilfsperson, Umgang mit Fotos / Presse“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. ... nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn sie/er eine Wahlbenachrichtigung dabei hat, schauen Sie bitte darauf, vielleicht ist sie/er nur im falschen Wahllokal. 1.a…sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweisen kann oder die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen verweigert. 2. ... keinen Wahlschein vorlegt, obwohl sich im Wählerverzeichnis ein „W“ befindet. 3. ... bereits einen Stimmabgabevermerk (oder einen der möglichen Sperrvermerke z. B. „Wegzug“) im Wählerverzeichnis hat, es sei denn, sie/er weist nach, dass sie/er noch nicht gewählt hat. 4. ...ihren/seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet hat ... 5. ...ihren/seinen Stimmzettel so gefaltet, dass ihre/seine Stimmabgabe erkennbar ist ... 5.a. .für den Wahlvorstand erkennbar fotografiert oder gefilmt hat … 6. ...erkennbar mehrere oder einen nicht amtlich hergestellten Stimmzettel abgeben ... Im Falle einer Zurückweisung einer/s Wählers/in gilt => fragen Sie im Wahlamt nach! 1. Ggfls. ist ein/e Wähler/in bei der Zurückweisung nach § 49 Abs. 6 EuWO darauf hinzuweisen, dass sie/er im Wahlamt in der Elberfelder Str. 36 bis 15.00 Uhr einen Wahlschein beantragen kann. 2. Glaubt die/der Wahlvorsteher/in, oder jemand aus dem Wahlvorstand, das Wahlrecht einer Person beanstanden zu müssen, so beschließt der Wahlvorstand über Zulassung oder Zurückweisung. Der Beschluss ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. 3. Verschreibt sich ein/e Wähler/in oder hat sie/er ihren/seinen Stimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht, können Sie ihr/ihm auf Verlangen einen neuen Stimmzettel aushändigen. Sind Wähler/innen des Lesens unkundig, gebrechlich oder behindert, so dass sie der Hilfe bei der Stimmabgabe bedürfen, können diese sich von einer anderen Person helfen lassen oder aus dem Wahlvorstand eine Person ihres Vertrauens auswählen, die Hilfe leistet, soweit es erforderlich ist. Sehbehinderte und Blinde können auch eine Stimmzettelschablone zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden. 18
Was kann noch passieren? - Wahlscheine („W“) Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Wählen mit Wahlschein“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Inhaber/innen eines Wahlscheines für die Stadt Remscheid können in einem beliebigen Wahlbezirk (= Wahllokal) von Remscheid wählen. Der Wahlschein muss ausgestellt und gültig sein für die kreisfreie Stadt Remscheid und darf nicht in Ihrem Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine stehen. Das Muster eines Wahlscheines finden Sie in diesem Leitfaden als Anlage 1. 1. Wollen Inhaber/innen eines Wahlscheines ihre Stimme abgeben, so nennen sie ihren Namen, weisen sich aus und übergeben den Wahlschein der/dem Wahlvorsteher/in. 2. Diese/r prüft den Wahlschein (aus Remscheid und nicht ungültig). 3. Bei Zweifel über die Gültigkeit klärt sie der Wahlvorstand nach Möglichkeit (Anruf im Wahlamt, Tel. 16-3939) und beschließt über Zulassung oder Zurückweisung. 4. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. 5. Die/der Wahlvorsteher/in behält den Wahlschein auch im Falle der Zurückweisung ein. Keine Entgegennahme von hellroten Wahlbriefen. Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „ Wähler mit Wahlbrief und Umwandlung in Urnenwahl sowie keine roten Wahlbriefe annehmen“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. Der Wahlvorstand eines allgemeinen Stimmbezirks ist für die Urnenwahl, nicht für die Briefwahl zuständig. Deshalb ist er weder berechtigt noch verpflichtet, einen hellroten Wahlbriefumschlag mit Inhalt entgegenzunehmen. Hellrote Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Elberfelder Str. 36 eingegangen sein. Achtung: Hat der/die Wähler/in seinen eigenen roten Wahlbriefumschlag dabei, darf er bei Ihnen wählen. Er entnimmt dann dem hellroten Wahlbriefumschlag seinen Wahlschein und es gilt dann das gleiche Verfahren wie Wählen mit Wahlschein (siehe Seite oben). Der hellrote Wahlbriefumschlag mit dem blauen Stimmzettelumschlag wird vernichtet. Will ein/e Wähler/in in Ihrem Wahlraum mit Wahlschein wählen, können Sie gerne im Wahlamt nachfragen (Telefonnummer 16-3939)! Um Punkt 18.00 Uhr gibt die/der Wahlvorsteher/in das Ende der Wahlzeit bekannt. Von da ab dürfen nur noch Wähler/innen zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum Wahlraum ist solange zu sperren, bis die anwesenden Wähler/innen ihre Stimme abgegeben haben. Die Öffentlichkeit muss jederzeit gewahrt sein. Sodann erklärt die/der Wahlvorsteher/in die Wahlhandlung für geschlossen. 19
Praxistipp 4 - Stimmabgabe mit Wahlbenachrichtigungskarte Die/der Wähler/in kommt mit Wahlbenachrichtigungskarte 1. Feststellung der Identität/Wahlberechtigung durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung 2. Ist sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen und hat a) keinen Wahlscheinvermerk “W”? oder b) sonstige Sperrvermerke (z. B. “Wegzug”) JA NEIN hat sie/er einen Wahlschein? 3. Stimmzettel aushändigen JA NEIN siehe Praxistipp Wahlschein sie/er ist zurückzuweisen 4. Die/der Wähler/in begibt sich in die Wahlkabine 5. Die/der Wahlvorsteher/in gibt die Wahlurnen frei, die/der Wähler/in legt den Stimmzettel in die Wahlurne. Es werden keine Wahlumschläge verwendet. 6. Stimmabgabevermerk/Haken im Wählerverzeichnis 20
Praxistipp 5 - Stimmabgabe ohne Wahlbenachrichtigungskarte Die/der Wähler/in kommt ohne Wahlbenachrichtigungskarte 1. Feststellung der Identität/Wahlberechtigung durch Vorlage eines gültigen Ausweises 2. Ist sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen und hat a) keinen Wahlscheinvermerk”W”? oder b) sonstige Sperrvermerke (z. B. “Wegzug”) JA NEIN hat sie/er einen Wahlschein? 3. Stimmzettel aushändigen JA NEIN siehe Praxistipp Wahlschein sie/er ist zurückzuweisen 4. Die/der Wähler/in begibt sich in die Wahlzelle 5. Die/der Wahlvorsteher/in gibt die Wahlurnen frei, die/der Wähler/in legt den Stimmzettel in die Wahlurne. Es werden keine Wahlumschläge verwendet. 6. Stimmabgabevermerk/Haken im Wählerverzeichnis 21
Praxistipp 6 - Stimmabgabe mit Wahlschein “W” Die/der Wähler/in kommt mit Wahlschein 1. Vorprüfung - a) die/der Wähler/in weist sich aus b) die/der Wahlvorsteher/in prüft den Wahlschein c) der “W” muss gültig sein für die kreisfreie Stadt Remscheid d) er darf nicht im Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine stehen keine Zweifel an Gültigkeit und Besitz Zweifel der Wahlvorstand beschließt über: a) Zulassung (weiter mit Punkt 2.) b) Zurückweisung, dann Wahlschein einziehen und Vorgang in Wahlniederschrift vermerken (Punkt 2.6) 2. Stimmzettel aushändigen 3. Die/der Wähler/in begibt sich in die Wahlkabine 4. Die/der Wähler/in gibt ihren/seinen Wahlschein ab 5. Die/der Wahlvorsteher/in gibt die Wahlurnen frei, die/der Wähler/in legt den Stimmzettel in die Wahlurne 6. a) im Wählerverzeichnis ist kein Eintrag zu machen, der Wahlschein wird einbehalten b) eingenommene Wahlscheine werden in der Wahlniederschrift unter 3.2 c eingetragen 22
Praxistipp 7 - Wahlbenachrichtigungskarten § 18 EuWO verpflichtet die Gemeinde, jeden Wahlberechtigten mit “Wahlbenachrichtigung” zu benachrichtigen. Sie enthält unter anderem die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis mitzubringen. Es besteht aber keine Verpflichtung, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen bzw. abzugeben, wohl aber, sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen. Hier unser Tipp: 1. Wenn die Wähler/innen die Wahlbenachrichtigungen mitbringen, nehmen Sie sie ein. 2. Wenn keine Wahlbenachrichtigung vorhanden ist, schreiben Sie einen Ersatzzettel. Er sollte Namen und Nummer aus dem Wählerverzeichnis enthalten. 3. Stapeln sie diese in Päckchen. Auf diese Weise können Sie jederzeit die Vollständigkeit der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis prüfen und vergleichen. Zum Schichtwechsel sollte, wenn möglich, ein Abgleich stattfinden. Zum Ende der Wahlzeit wissen Sie dann bereits zweifelsfrei, wie viele Wähler/innen in Ihrem Wahllokal waren. 23
6. Ermittlung des Wahlergebnisses Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „18 Uhr – Ende der Wahlzeit, Beginn der Stimmauszählung und Beobachter bei der Auszählung – nur gucken, nicht stören“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Stimmbezirk. 2. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. 3. Die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern des Wahlvorstandes, darunter die/der Vorsteher/in, die/der Schriftführer/in bzw. ihre Stellvertreter/innen ist erforderlich, damit Sie beschlussfähig sind. 4. Sicherheit und Genauigkeit haben unbedingten Vorrang vor Schnelligkeit. Bedenken Sie bitte, dass durch überhastete und voreilige Maßnahmen oft mehr Zeit verloren geht, als durch ruhiges und besonnenes Vorgehen. Die Wahlniederschrift ist die Grundlage für die Feststellung des Wahlergebnisses (§ 65 Abs. 1 EuWO). Gehen Sie bei der Stimmenauszählung unbedingt genau nach ihr vor. Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in müssen sich besonders intensiv mit den Vordrucken der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung vertraut machen. Sie sind als Anlagen 2 und 3 in diesem Leitfaden abgedruckt! Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Feststellung des Wahlergebnisses – Zählung der Wähler, Sortieren der Stimmzettel, Auszählen der Stimmen / der einzelnen Stapel und Eintragung in das Vorschreibblatt, Beschlussfälle“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 24
Praxistipp 8 - Auszählen der Stimmen, Wahlniederschrift (WN) 1. Alle bei Auszählung benötigten Tische leer räumen. 2. Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und eingenommene Wahlscheine zählen 3. Wahlurne öffnen, Stimmzettel entnehmen 4. Stimmzettel entfalten und zählen 5. Kontrolle: Anzahl der Stimmzettel muss gleich sein mit Anzahl der Stimmabgabevermerke zuzüglich eingenommener Wahlscheine (3.2 WN) 6. Stapeln und zählen Sie a) die zweifelsfrei gültigen Stimmzettel getrennt nach Wahlbewerbern (=> WN 4.D ZS I), b) die ungekennzeichneten Stimmzettel (=> WN 4.C ZS I), c) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben 7. Über Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben, müssen sie jetzt gemeinsam über a) Gültigkeit (=> WN4.D ZS II) oder b) Ungültigkeit (=> WN 4.C ZS II) beschließen. Wichtig: Auf der Rückseite jedes Stimmzettels vermerkt die/der Wahlvorsteher/in ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden sind und versieht die Stimmzettel mit laufenden Nummern Die Ergebnisse tragen Sie in die WN ein als Zwischensumme => ZS II 8. Kontrolle: a) Addieren Sie die Stimmen der Wahlbewerber und die ungültigen Stimmen b) die Summe muss übereinstimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und der eingenommenen Wahlscheine (Wähler). 9.. Füllen Sie a) die Schnellmeldung aus => tel. ans Wahlamt (Tel. 3939) b) die Wahlniederschrift aus 10. Verpacken Sie die Unterlagen der Europawahl (siehe Praxistipp 10) 25
7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses Im Anschluss an die Feststellung des Wahlergebnisses gibt die/der Wahlvorsteher/in das Wahlergebnis im Wahlbezirk mündlich bekannt. 8. Schnellmeldung Dann wird das Ergebnis in die Schnellmeldung eingetragen und die/der Wahlvorsteher/in gibt es telefonisch an das Wahlamt durch. Telefonnummer => 16 - 3939 9. Wahlniederschrift Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung durch den gesamten Wahlvorstand“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben. 1. Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (Punkte 6 – 8 in diesem Leitfaden) ist vom Schriftführer/in eine Niederschrift zu fertigen. Dazu erhält sie/er einen Vordruck. 2. Vorkommnisse über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, sind der Wahlniederschrift beizufügen. 3. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen. 4. Die/der Wahlvorsteher/in hat die Wahlniederschrift mit den Anlagen unverzüglich dem Wahlamt zu übergeben. Nach telefonischer Meldung werden alle Unterlagen sowie alle Einrichtungsgegenstände (Urnen, Wahlzelle etc.) abgeholt. Bis zur Abholung müssen die/der Wahlvorsteher/in unbedingt im Wahllokal verbleiben. 26
Praxistipp 9 - Ausfüllen der Wahlniederschriften (WN) Gehen Sie bitte Punkt für Punkt vor. Hier sind einige markante Punkte, auf die Sie unbedingt achten müssen: 2.9 Besondere Vorfälle das Zutreffende ankreuzen 3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Zutreffendes ankreuzen 3.2 a) achten Sie auf den Übertrag nach Abschnitt 4 Punkt B. 3.5 hier sind die unter 3.4.1 dc bezeichneten Stimmzettel als Anlagen nummeriert einzutragen und beizufügen, die Anlass zu Bedenken gaben. 4. Wahlergebnis a) die Kennbuchstaben (A - D) sind mit denen der Schnellmeldung identisch b) die Wahlbewerber/innen/Parteien unter Punkt D1ff sind vorgetragen. c) Summe C und D müssen mit B übereinstimmen 5.3 Schnellmeldung erstellen und tel. an das Wahlamt übermitteln => Tel. 16 - 3939 zweimalige Unterschrift des/der Wahlvorsteher/s/in nicht vergessen. 5.6 nicht vergessen => alle Mitglieder des Wahlvorstandes unterschreiben die WN 5.8 Verpacken der Unterlagen siehe Praxistipp 10 27
10. Abschlussarbeiten Zunächst packen Sie die Wahlniederschrift in den Briefumschlag A, diesen bitte offen lassen. Des Weiteren gehören dort hinein: 1. Briefumschlag 1 (nicht versiegeln) - Stimmzettel, über die der Wahlvorstand nach § 62 Abs. 5 EuWO besonders beschlossen hat 2. Briefumschlag 2 (nicht versiegeln) - Wahlscheine, über die der Wahlvorstand nach§ 52, Satz 3 EuWO besonders beschlossen hat 3. die Schnellmeldung, der Umschlag mit den Schlüsseln und die Quittungsliste. Den Briefumschlag A übergeben Sie dem Abholer des Wahlamtes! Danach werden die Stimmzettel verpackt: Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt er die Stimmzettel je für sich: 1. Briefumschlag 3 (versiegeln) - die gültigen Stimmzettel, nach Wahlvorschlägen geordnet und gebündelt, 2. Briefumschlag 4 (versiegeln)- die ungekennzeichneten Stimmzettel, 3. Briefumschlag 5 (versiegeln)- diesen Umschlag gibt es nur bei der Briefwahl, 4. Briefumschlag 6 (versiegeln)- die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der Wahlniederschrift beigefügt sind (ohne Beschluss). Zum Verpacken der Wahlunterlagen benutzen Sie bitte die beigefügten Briefumschläge und versiegeln diese mit den Siegelmarken. Große Stapel, die nicht in die Umschläge passen, verpacken Sie bitte in Packpapier und bringen den entsprechenden Briefumschlag außen so an, dass er gelesen werden kann. Die Briefumschläge (Pakete) 3 bis 6 und das Wählerverzeichnis gehören in den Wahlkoffer! Auf Seite 31 ist eine grafische Darstellung zum Verpacken der Unterlagen. Bitte gehen Sie danach vor! Alle übrigen Gegenstände, wie unbenutzte Stimmzettel, Hinweisschilder, Schreibmaterial etc. werden in die Urne gelegt. 28
11. Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt Die Wahlunterlagen werden unverzüglich vom Wahlamt abgeholt. Dazu melden Sie bitte telefonisch, kurz vor Beendigung der Abschlussarbeiten (Punkt 10), dass Sie bereit sind. Telefonnummer => 16 - 3177 Bis zur Abholung verbleibt die/der Wahlvorsteher/in bitte unbedingt im Wahllokal. Das Wahlamt will die Wartezeit so kurz wie möglich halten. Es sind insgesamt 5 Autos im Stadtgebiet unterwegs. Das Wahlamt bedankt sich sehr herzlich für Ihre Mitarbeit. 29
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Alle Briefumschläge nebeneinander auslegen Praxistipp 10 - Verpacken der Wahlunterlagen und wie folgt verfahren: Wahlniederschrift Briefumschlag 1 – nicht versiegeln Stimmzettel , über die der Wahlvorstand Schnellmeldung nach § 62 Abs. 5 EuWO besonders beschlossen hat Schlüssel Urnen/Koffer Quittungsliste/ggf. Geld Briefumschlag 2 – nicht versiegeln Wahlscheine, über die der Wahlvorstand nach § 52, Satz 3 EuWO besonders beschlossen hat Briefumschlag 3 (ggf. Paket) - versiegeln Gültige Stimmzettel, geordnet und gebündelt Briefumschlag A nach Wahlvorschlägen bitte für jede Partei, für die mindestens ein offen lassen Stimmzettel vorhanden ist, einen Briefumschlag mit beiliegendem Aufkleber versehen Briefumschlag 4 - versiegeln ungekennzeichnete Stimmzettel Abholer/in Briefumschlag 5 – versiegeln (diesen Umschlag gibt es nur bei der Briefwahl) leer abgegebene Stimmzettelumschläge Briefumschlag 6 - versiegeln Eingenommene Wahlscheine (ohne Beschluss des Wahlvorstandes) Wahlkoffer/ Wählerverzeichnis Alukiste 1. ein Paket unbenutzte Stimmzettel 2. Alle übrigen Ausstattungsgegenstände (Hinweisschilder, Bekanntmachungen, gesetzliche Unterlagen, Kugelschreiber, sonstige Materialien) Wahlurne (abschließen) 31
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Anlage 25 (zu § 65 Absatz 1) (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Gemeinde: Stadt Remscheid Allgemeiner Wahlbezirk Kreis: - Land: Nordrhein-Westfalen Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unter- Wahlbezirk-Nummer: schreiben. Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 26.05.2019 1. Wahlvorstand Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen: Familienname Vornamen Funktion 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin: Familienname Vornamen Uhrzeit 1. 2. 3. Als Hilfskräfte waren zugezogen: Familienname Vornamen Aufgabe 1. 2. 3. votemanager V19.03.1i Seite 1 08.04.2019 10:10
2. Wahlhandlung 2.1 Eröffnung der Wahlhandlung Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahl- vorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Auf- nahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahl- gesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahl- raum vor. 2.2 Vorbereitung des Wahlraums Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahl- kabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Neben- räume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet. (Bitte eintragen:) Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden: Zahl der Nebenräume: Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlka- binen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden. 2.3 Vorbereitung der Wahlurne Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) versiegelt. verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung. 2.4 Beginn der Stimmabgabe Mit der Stimmabgabe wurde um (Bitte eintragen:) _____ Uhr _____ Minuten begonnen. 2.5 Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine Vor Beginn der Stimmabgabe: (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeich- nis war nicht zu berichtigen. votemanager V19.03.1i Seite 2 08.04.2019 10:10
Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahl- scheine, indem er bei den Namen der nachträg- lich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberech- tigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Ver- merk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" ein- trug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zah- len der Abschlussbescheinigung der Gemeindebe- hörde; diese Berichtigung wurde von ihm abge- zeichnet. Während der Stimmabgabe: Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerver- zeichnis später aufgrund der durch die Gemeinde- behörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberech- tigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbeschei- nigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet. 2.6 Ungültigkeit von Wahlscheinen (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten. Der Wahlvorstand wurde vom unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind: (Bitte Vor- und Familienname des Wahlschein- inhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen) 2.7 Beweglicher Wahlvorstand Im Wahlbezirk war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Weiter bei Punkt 2.8) 2.8 Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk Im Sonderwahlbezirk war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. 2.9 Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) waren nicht zu verzeichnen. votemanager V19.03.1i Seite 3 08.04.2019 10:10
waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vor- fälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des § 52 der Europawahlordnung) wurden Niederschriften angefertigt, die als Anlagen Nummer __________ bis __________ beige- fügt sind. 2.10 Ablauf der Wahlzeit Um 18:00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimm- abgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde so lange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wäh- ler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Um _____ Uhr _____ Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimm- zettel entfernt. 3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk 3.1 Leitung der Ergebnisfeststellung; Öffnung der Wahlurne Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis- ses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimm- abgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen. Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimm- zettel wurden entnommen. Sie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/ der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände ver- mischt. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) nein (kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher Wahl- vortand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8) Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahl- urne leer war. 3.2 Zahl der Wähler a) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt. Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) _____ Stimmzettel (= Wähler insgesamt) Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [B] eintragen. b) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis ein- getragenen Stimmabgabevermerke gezählt. Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) _____ Stimmabgabevermerke c) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt. votemanager V19.03.1i Seite 4 08.04.2019 10:10
Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) _____ Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein) Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [B1] eintra- gen. b) + c) zusammen ergab _____ Personen. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter a) überein. Die Gesamtzahl b) + c) war um _____ (Anzahl) größer um _____ (Anzahl) kleiner als die Zahl der Stimmzettel. Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: (Bitte erläutern:) 3.3 Zahl der Wahlberechtigten Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4 unter [A1 + A2] der Wahlniederschrift. Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenom- men hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte Zahl einzutragen. 3.4 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter Aufsicht: 3.4.1 a) die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme, b) einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln c) einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahl- vorstand Beschluss zu fassen war. Der Stapel zu c) wurde ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen. votemanager V19.03.1i Seite 5 08.04.2019 10:10
3.4.2 Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geord- neten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, über- gaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinan- der zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kenn- zeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt.Gab ein Stimm- zettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei. Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist. Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten (Zwischensummenbildung I) die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4 abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Stimmen. = Zeile C in Abschnitt 4 Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwi- schensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) 3.4.3 Die Zählungen nach 3.4.2 verlief wie folgt: (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben. Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Sta- pel nacheinander erneut. Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen. (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) 3.4.4 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entschei- dung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rück- seite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahl- vorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlau- fenden Nummern. (Zwischensummenbildung II) Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stim- men wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen. (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) votemanager V19.03.1i Seite 6 08.04.2019 10:10
3.4.5 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer über- prüften die Zusammenzählung. 3.5 Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sam- melten a) die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlä- gen, denen die Stimmen zugefallen waren b) die ungekennzeichneten Stimmzettel und c) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht. Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern __________ bis __________ beigefügt. 3.6 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlnieder- schrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) votemanager V19.03.1i Seite 7 08.04.2019 10:10
4. Wahlergebnis Kennbuchstaben für die Zahlenangaben (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnell- meldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmel- dung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchsta- ben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.) A1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk 'W' (Wahlschein)1) A2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk 'W' (Wahlschein)1) A1 + A2 im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberech- tigte1) B Wähler insgesamt [vergleiche oben 3.2 a)] B1 darunter Wähler mit Wahlschein [vergleiche oben 3.2 c)] 1) Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), sind die Zahlen der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses bei [A1], [A2] und [A1 + A2] einzutragen. votemanager V19.03.1i Seite 8 08.04.2019 10:10
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk Summe [C] + [D] muss mit [B] übereinstimmen. ZS I ZS II Insgesamt C Ungültige Stimmen Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag (Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung ZS I ZS II Insgesamt und Kennwort – laut Stimmzettel –) D1 1. CDU D2 2. SPD D3 3. GRÜNE D4 4. AfD D5 5. ',(LINKE D6 6. FDP D7 7. PIRATEN D8 8. Tierschutzpartei D9 9. NPD D10 10. Die PARTEI D11 11. FAMILIE D12 12. FREIE WÄHLER D13 13. Volksabstimmung D14 14. ÖDP D15 15. DKP D16 16. MLPD D17 17. BP D18 18. SGP D19 19. TIERSCHUTZ hier! D20 20. Tierschutzallianz D21 21. Bündnis C D22 22. BIG D23 23. BGE D24 24. DIE DIREKTE! D25 25. DiEM25 D26 26. III. Weg D27 27. DIE GRAUEN D28 28. DIE RECHTE D29 29. DIE VIOLETTEN D30 30. LIEBE D31 31. DIE FRAUEN D32 32. Graue Panther votemanager V19.03.1i Seite 9 08.04.2019 10:10
ZS I ZS II Insgesamt D33 33. LKR D34 34. MENSCHLICHE WELT D35 35. NL D36 36. ÖkoLinX D37 37. Die Humanisten D38 38. PARTEI FÜR DIE TIERE D39 39. Gesundheitsforschung D40 40. Volt D Gültige Stimmen insgesamt votemanager V19.03.1i Seite 10 08.04.2019 10:10
5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung 5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- nisses waren als besondere Vorkommnisse zu ver- zeichnen: Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: 5.2 Erneute Zählung (Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.) Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes (Vor- und Familienname) beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlnieder- schrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil (Angabe der Gründe) Daraufhin wurde der Zählvorgang (vergleiche Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt berichtigt (Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit ande- rer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben bitte nicht löschen oder radieren.) und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. 5.3 Schnellmeldung Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vor- druck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch) (Bitte Art der Übermittlung eintragen) an (Bitte Empfänger eintragen) votemanager V19.03.1i Seite 11 08.04.2019 10:10
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