Europawahl am 26. Mai 2019 - INFORMATION - Leitfaden für Wahlvorstände - Stadt Remscheid

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Europawahl am 26. Mai 2019 - INFORMATION - Leitfaden für Wahlvorstände - Stadt Remscheid
INFORMATION
                                Wahlamt

                Europawahl
               am 26. Mai 2019

  Leitfaden für Wahlvorstände

Der Oberbürgermeister – Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung – Wahlamt
Herausgeber und Bearbeitung:   Stadt Remscheid
                               Der Oberbürgermeister
                               Wahlamt
                               Elberfelder Str. 36
                               42849 Remscheid
                               Tel. 16-2879

                                        2
Demokratie?                      Wahlen?                    Wahlhilfe?

Ohne Wahlhilfe                   keine Wahlen
Ohne Wahlen                      keine Demokratie

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

ich bedanke mich sehr herzlich, dass Sie sich für den 26. Mai 2019, den Tag, an dem
das 9. Europäische Parlament direkt gewählt wird, zur Mitarbeit in einem
Wahlvorstand zur Verfügung stellen.

Ich überreiche Ihnen diesen Leitfaden, der Ihnen helfen soll, Ihre verantwortungsvolle
Aufgabe erfüllen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Mast-Weisz
Oberbürgermeister

                                          3
Mitteilung des Wahlteams

Wir wollen Sie mit diesem Leitfaden in die Lage versetzen, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe
im Wahlvorstand erfüllen zu können.

Lesen Sie bitte diesen Leitfaden aufmerksam durch.

Auch dieses Mal haben wir neben der „grauen Theorie“ für Ihre praktische Arbeit einige
„Praxistipps“ eingefügt.

Beachten Sie bitte auch unser Stichwortverzeichnis am Ende dieses Leitfadens. Hier haben
wir alle für Sie wichtigen Paragrafen mit Stichwort aufgeführt. Dafür haben wir im laufenden
Text auf die Paragrafenhinweise verzichtet.

NEU – NEU - NEU

Ganz besonders freue ich mich, Sie auf unser Angebot im Internet hinweisen zu können.
Dort finden Sie unsere interaktive Lernplattform. Unter dem Abschnitt „Film“ ist die
gesamte Wahlhandlung sowie die „Stimmauszählung“ in einzelnen, nur wenige Minuten
langen, Spielfilmclips nachgespielt. Zudem finden Sie dort weitere interessante Abschnitte
wie „Stimmauszählung“ und ein „Quiz“, in dem Sie Ihr vorhandenes Wissen als Wahlhelfer/in
auf unterhaltsame Art testen können.

So finden Sie uns im Internet: www.remscheid.de
   1. Von der Startseite klicken Sie auf: „Rathaus & Politik“
   2. Von dort klicken Sie auf: „Wahlen & Abstimmungen“
   3. Von dort klicken Sie auf: „Wahlhelfer/in werden“.
Schwierigkeiten beim Finden der Seite? Dann rufen Sie uns an, wir helfen gerne.

                             Praxistipp für den Wahlsonntag:
            Alle Filmclips können Sie auch auf dem Smartphone anschauen.

Anregungen, Verbesserungsvorschläge, und alle sonstigen Tipps nehmen wir von Ihnen
gerne entgegen, um bei künftigen Wahlen noch besser vorbereitet zu sein.

Ihr Wahlteam
Tel. 16-2879

                                              4
Inhaltsangabe

     Wichtiger Hinweis auf die Lernplattform im Internet………..….……Seite 4

     1. Wichtige Telefonnummern...............................................................Seite 6

     2. Auf den ersten Blick.........................................................................Seite 7

     3. Allgemeines.......................................................................................Seite 8

                 Praxistipp 1 - Wahlvorstand......................................................Seite 10
                 Praxistipp 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes...........................Seite 11

     4. Aufgaben vor der Wahl.....................................................................Seite 13

                 Praxistipp 3 - Aufbau des Wahlraums.......................................Seite 16

     5. Aufgaben während der Wahlhandlung...........................................Seite 17

             Praxistipp 4 - Stimmabgabe mit Wahlbenachrichtigungskarte…...Seite 20
             Praxistipp 5 - Stimmabgabe ohne Wahlbenachrichtigungskarte...Seite 21
             Praxistipp 6 - Stimmabgabe mit Wahlschein „W“..........................Seite 22
             Praxistipp 7 - Wahlbenachrichtigungskarten.................................Seite 23

     6. Ermittlung des Wahlergebnisses....................................................Seite 24

              Praxistipp 8 - Zählung der Stimmen
                             und Ausfüllen der Wahlniederschrift......................Seite 25

      7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses...............................................Seite 26

     8. Schnellmeldung................................................................................Seite 26

     9. Wahlniederschrift..............................................................................Seite 26

                 Praxistipp 9 - Wahlniederschrift................................................Seite 27

     10.Abschlußarbeiten.............................................................................Seite 28

     11.Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt....................................Seite 29

                Praxistipp 10 - Verpacken der Wahlunterlagen.........................Seite 31

Anlage 1 – Muster eines Wahlscheins
Anlage 2 - Wahlniederschrift
Anlage 3 – Schnellmeldung
Anlage 4 - Beispiele gültiger und ungültiger Stimmen
Anlage 5 - Stichwortverzeichnis

                                                     5
1. Wichtige Telefonnummern

bei allen Fragen und zur Ergebnisübermittlung

                    am Wahltag:

    (02191)- 16 -3939
          zum Abholen der Unterlagen:
                  (02191)- 16 - 3177

in dringenden Notfällen:   110   Polizei - Notruf
                           112   Feuerwehr/Rettungsdienst

                            6
2. Auf den ersten Blick
1. Der Wahlvorstand besteht aus der/dem Vorsteher/in, seiner/m Stellvertreter/in, der/m
   Schriftführer/in und drei weiteren Beisitzern/innen.
2. Drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter die/der Wahlvorsteher/in oder ihre/sein/e
   Stellvertreter/in, müssen während der Wahlzeit anwesend sein.
3. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

4. Die/der Wahlvorsteher/in oder eine von ihr/m bevollmächtigte Person holt am Donnerstag, dem
   23. Mai 2019 oder Freitag, dem 24. Mai 2019, jeweils in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im
   Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 020, die Erfrischungsgelder und weitere Unterlagen ab.

5. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 7.30 Uhr im
   Wahllokal.
6. Die Stimmabgabe beginnt um 8.00 Uhr.
7. Gegen 17.00 Uhr finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahllokal ein.
8. Die Stimmabgabe endet um 18.00 Uhr.

9. Danach werden die Stimmen zur Europawahl ausgezählt.
10. Die Schnellmeldung wird erstellt.
11. Die/Der Wahlvorsteher/in meldet das Ergebnis telefonisch dem Wahlamt.
12. Die Wahlniederschrift wird erstellt.
13. Die Wahlunterlagen werden verpackt.

14. Die/Der Wahlvorsteher/in meldet dem Wahlamt, dass alle Unterlagen zur Abholung bereit sind.
15. Alle Wahlunterlagen werden abgeholt.

Lesen Sie bitte die folgende Anleitung genau durch!

                                                    7
3. Allgemeines

Rechtsgrundlagen für die Europawahl
1. Grundgesetz (GG)
2. Europawahlgesetz (EuWG)
3. Europawahlordnung (EuWO)
4. Bundeswahlgesetz (BWG) - nach § 4 EuWG gilt in vielen Bereichen das BWG

Das EuWG, das BWG und die EuWO finden Sie in voller Länge in Ihrem Wahllokal !
Die für Ihre Arbeit maßgeblichen Paragrafen finden Sie im Stichwortverzeichnis am Ende des
Leitfadens.

Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze der Europawahl

1. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 der Abgeordneten des Europäischen
   Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf
   Jahre gewählt.

2. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.
   Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt
   werden. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme.

3. Für die Sitzverteilung werden die für jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen
   zusammengezählt.

4. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Wahlgebiet wird für die
   Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

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Der Wahlvorstand
Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Vor Beginn der Wahl“ anschauen. Der Link ins Internet
ist auf Seite 4 beschrieben.

1. ... ist ein Wahlorgan.
2. ... besteht aus der/m Vorsteher/in, seiner/m Stellvertreter/in, der/m Schriftführer/in und drei
   weiteren Beisitzern/innen.
3. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Ergebnisses sind öffentlich.
4. ... sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung
   und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt.
5. ... sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
6. Die/Der Vorsteher/in leitet die Tätigkeit.
7. Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes,
   darunter die/der Vorsteher/in und Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter/innen anwesend sein.
8. ... ist während der Wahlhandlung beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter
   die/der Vorsteher/in und Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter/innen anwesend sind.
9. ... ist während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beschlussfähig, wenn
   mindestens fünf Mitglieder, darunter die/der Vorsteher/in und Schriftführer/in oder ihre
   Stellvertreter/innen, anwesend sind.
10. Der Wahlvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/s
   Wahlvorstehers/in den Ausschlag.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes
Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Mitglieder des Wahlvorstands“ anschauen. Der Link ins
Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. ... verpflichten sich zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.
2. ... üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
3. Jede/r Wahlberechtigte ist zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet und kann die Übernahme
   nur aus einem wichtigen Grund ablehnen.
4. ... erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 EUR für Wahlvorsteher/innen, 50 EUR für
   Schriftführer/innen und 40 EUR für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes.
5. ... dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen
   sichtbar tragen.
6. Sollten Sie am Wahlsonntag krank sein oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht kommen
   können, unterrichten Sie bitte unverzüglich das Wahlamt. Unentschuldigtes Fernbleiben
   gefährdet die Wahl in der ganzen Stadt und es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit
   einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Wahlamt verlässt sich auf Sie!

                                                    9
Praxistipp 1 - Wahlvorstand

                 Der Wahlvorstand

Während der Wahlhandlung wird der Wahlvorstand wie folgt gebildet und ist auch
nur in dieser Besetzung beschlussfähig :

    Wahlvorsteher/in                         Schriftführer/in                         Beisitzer/in

     Weil die Wahlhandlung von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr dauert, hat jeder einen Vertreter, so
     dass in zwei Schichten gearbeitet werden kann.

       Stellvertretende/r                    Stellvertretende/r                      Beisitzer/in
       Wahlvorsteher/in                       Schriftführer/in

 Bei der Vorbereitung von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr und bei der Auszählung der Stimmen
 am Abend ist der gesamte Vorstand anwesend!
 Beschlussfähig ist der Vorstand jetzt, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.

  Unser Tipp zur Zeiteinteilung am Wahlsonntag:

  7:30 bis 8:00 Uhr         sind alle da
  8:00 bis 12:15 Uhr        übernimmt die erste Schicht
  12:15 Uhr bis 12:45       sind alle da zur Übergabe der Geschäfte
  12:45 bis 17:00 Uhr       übernimmt die zweite Schicht
  17:00 bis 18:00 Uhr       sind alle da, drei führen das Wahlgeschäft weiter, während
                            die übrigen mit der Planung der Auszählung beginnen,
  d.h. Wahlniederschrift , Schnellmeldung und Verpacken konzeptionell vorbereiten.

                                              10
Praxistipp 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes

Er sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der
Wahl.

                                  Die Aufgaben des Wahlvorstehers /
                                  der Wahlvorsteherin

                                  Er/Sie leitet die Tätigkeit des Vorstandes.

                                  Bei Entscheidungen des Wahlvorstandes gibt
                                  seine/ihre Stimme den Ausschlag bei
                                  Stimmengleichheit.

Pflichten

Die Mitglieder des Wahlvorstandes

.....verpflichten sich zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amtes.

.....dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine
politische Überzeugung hinweisendes Zeichen
sichtbar tragen.

                                        Wissenswertes

                                        Der Wahlvorstand

                                        .....ist ein Wahlorgan.

                                        .....verhandelt, berät und entscheidet immer in
                                        öffentlicher Sitzung.

und noch etwas...

Sollten Sie am Wahlsonntag plötzlich erkrankt sein, unterrichten Sie bitte
unverzüglich das Wahlamt, damit wir rechtzeitig für Ersatz sorgen können.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

                                            11
12
4. Aufgaben vor der Wahl

am Donnerstag, dem 23.05.2019 oder Freitag, dem 24.05.2019

Nur wenn Sie Wahlvorsteher/in sind, kommen Sie bitte an einem der o. g. Tage zwischen 8.00 und
18.00 Uhr in das Wahlamt, Elberfelder Str. 36, Raum 020, und holen Sie folgendes ab:

1. Schlüssel für den Wahlkoffer,
2. Schlüssel für die beiden Wahlurnen,
3. Liste des Wahlvorstandes/Quittungsliste,
4. Erfrischungsgelder,
5. ggf. weitere Unterlagen.

Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine andere, schriftlich bevollmächtigte Person schicken.

Bereits vor dem Wahltag soll die/der Wahlvorsteher/in die Wahlräume besichtigen und herrichten.
Es ist ratsam, sich vorher telefonisch bei der/m entsprechenden Hausmeister/in zu melden.

am Sonntag, dem 26.05.2019

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes
“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag pünktlich um 7.30 Uhr.
2. Die/der Wahlvorsteher/in eröffnet die Wahlhandlung damit, dass sie/er alle Mitglieder des
   Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und im Rahmen dessen zur
   Verschwiegenheit über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
3. Sodann zahlt sie/er das Erfrischungsgeld aus. Bedienstete der Stadt Remscheid können hier
   wählen zwischen der ganzen Summe oder 5 EUR und einem Urlaubstag als Ausgleich. Nicht
   ausgezahlte Gelder sind abends bei der Abholung zurückzugeben.
4. Sollten nicht alle Mitglieder erschienen sein, rufen Sie bitte unverzüglich im Wahlamt an (siehe
   Telefonnummern auf Seite 6); es wird Ihnen Ersatz geschickt.
5. Die/Der Wahlvorsteher/in verteilt nun die Aufgaben. Ein/e Stellvertreter/in der/s Schriftführer/s/in ist
   noch zu benennen. Jetzt kann geklärt werden, wer die Vormittags- und wer die Nachmittagsschicht
   übernimmt. Drei Mitglieder des Wahlvorstandes müssen während der Wahlzeit immer
   anwesend sein, darunter die/der Vorsteher/in und Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter/innen,
   damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist.

                                                    13
Im Wahllokal finden Sie folgendes vor:

1. Einen Wahlkoffer, er enthält:
        1. das Wählerverzeichnis,
        2. das Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine,
        3. Vordruck der Wahlniederschrift,
        4. Vordruck der Schnellmeldung,
        5. Rechtsgrundlagen zur Europawahl 2019
        6. Abdruck der Wahlbekanntmachung,
        7. Vordrucke zur Stapelbildung beim Sortieren und Auszählen der Stimmen,
        8. Hinweisschild „Fotografierverbot“ zum Anbringen an die Wahlkabine
        9. Hinweisschilder „Wahlraum“,
        10. Hinweispfeile,
        11. verschiedene Briefumschläge zum späteren Verpacken der Stimmzettel und
           Wahlunterlagen,
        12. Packpapier zum Verpacken der Stimmzettel, soweit vorgenannte Briefumschläge wegen
           hoher Anzahl nicht ausreichen,
        13. Siegelmarken zum Versiegeln von Briefumschlägen und Paketen,
        14. Schreibpapier für besondere Vorkommnisse, Beschlüsse etc.,
        15. mehrere Briefumschläge mit Tesafilm, Gummiringen, Büroklammern, Kordel zum Anbinden
           der Kugelschreiber, Kordel zum Verschnüren der Pakete, Kugelschreiber, Edding-Stift,
           Anfeuchtschwamm,
        16. Leitfaden für Wahlvorstände.

2. Zwei Wahlkabinen - stellen Sie diese bitte so auf, dass die/der Wähler/in ihren/seinen Stimmzettel
   unbeobachtet kennzeichnen und zusammenfalten kann. Die Wahlkabinen müssen vom Tisch des
   Wahlvorstandes aus überblickt werden können.
3. zwei Wahlurnen mit den amtlichen Stimmzetteln - es sind deshalb zwei Wahlurnen, weil bei der
   zu erwartenden Menge Stimmzettel eine nicht ausreicht. Alle zwei müssen von Anfang an
   gleichermaßen benutzt werden.
4. Der Wahltisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muss von allen Seiten zugänglich sein. An
   diesen Tisch werden die Wahlurnen gestellt.
5. Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigt die/der Wahlvorsteher/in ggfls. das Wählerverzeichnis
   wegen der etwa nachträglich erteilten Wahlscheine, indem sie/er bei den in diesem Verzeichnis
   aufgeführten Wahlberechtigten in der Spalte für den Stimmabgabevermerk „Wahlschein“ oder „W“
   einträgt. Sie/Er berichtigt, nur in diesem Falle, dementsprechend die Abschlussbescheinigung des
   Wählerverzeichnisses.
6. Der Wahlvorstand überzeugt sich vor Beginn der Stimmabgabe davon, dass die Urnen leer sind.
   Die/der Vorsteher/in verschließt die Wahlurnen. Sie dürfen bis zum Schluss der Wahlhandlung
   nicht mehr geöffnet werden.

                                                 14
Hinweisschilder anbringen

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „Einrichten des Wahlraums und Keine Wahlwerbung vor
Ort am und im Wahlraum“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Am oder im Eingang des Gebäudes bringen Sie die Wahlbekanntmachung und den Hinweis zur
   Wahlberechtigung an und einen amtlichen Stimmzettel. Bitte kennzeichnen Sie diesen deutlich
   als Muster.
2. Des Weiteren bringen Sie die Hinweisschilder und Pfeile soweit nötig an, damit die Wählerinnen
   und Wähler den Wahlraum im Gebäude finden.
3. Bitte achten Sie darauf, dass während der Wahlzeit im oder am Gebäude Ihres Wahllokals jede
   Beeinflussung der Wähler/innen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten ist. In einem
   solchen Fall rufen Sie bitte unverzüglich das Wahlamt oder direkt die Polizei an.

                                                  15
Praxistipp 3 - Aufbau des Wahlraums und Ablauf der Stimmabgabe

           Eingang

                       Wähler/in
                            erster Tisch
                       1. Feststellung:
                         Wähler/in im richtigen Wahlraum?
                       2. Stimmzettel aushändigen

                                                      Wahlkabinen
                   zwei Wahlurnen

                                                       3. wählen
          5. Stimmabgabevermerk
             im Wählerverzeichnis
zweiter

            und
Tisch

          4. Einwurf des Stimmzettels

                                                       3. wählen

                                          16
5. Aufgaben während der Wahlhandlung

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips „8 Uhr – die Wahl beginnt“ anschauen. Der Link ins
Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Um 8.00 Uhr beginnt die Stimmabgabe.
3. Die Wahlhandlung ist öffentlich.
4. Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum, bei Problemen rufen Sie das
   Wahlamt oder direkt die Polizei an.
5. Der Wahlvorstand sorgt für die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Es sind Vorkehrungen zu
   treffen, dass die/der Wähler/in den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und zusammenfalten
   kann.
6. Sie beschließen ggfls. - also nur im Zweifelsfalle - über die Zulassung oder Zurückweisung der/s
   Wähler/in/s.
7. Deshalb müssen immer drei Mitglieder, darunter die/der Vorsteher/in, die/der Schriftführer/in
   oder ihre Stellvertreter/innen, anwesend sein, damit die Beschlussfähigkeit gewährleistet ist.
8. Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt ist.

Die Stimmabgabe

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wählen mit/ohne Wahlbenachrichtigung“
anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Der Vorgang der Stimmabgabe ist in § 49 EuWO vorgeschrieben; die Mitglieder des Wahlvorstandes
müssen sich mit ihm vertraut machen. Hier wird der Text jetzt nur im Auszug wiedergegeben:

   1. Wenn die/der Wähler/in den Wahlraum betritt, erhält sie/er einen amtlichen Stimmzettel. Der
       Wahlvorstand kann anordnen, dass er hierzu seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt.
   2. Sie/er begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen/ihren Stimmzettel und faltet ihn
       dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht
       fotografiert oder gefilmt werden.
   3. Danach tritt die/der Wähler/in an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt ihre/seine
       Wahlbenachrichtigung      ab.     Auf   Verlangen,   insbesondere    wenn    sie/er   ihre/seine
       Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat sie/er sich auszuweisen.
   4. Sobald die/der Schriftführer/in den Namen der/des Wähler/in/s im Wählerverzeichnis
       gefunden hat und die Wahlberechtigung festgestellt ist, gibt die/der Wahlvorsteher/in die
       Wahlurne frei. Das Wählerverzeichnis ist alphabetisch nach Namen geordnet; im
       Ausnahmefall können aber am Ende Wahlberechtigte nachgetragen sein!
   5. Die/der Wähler/in wirft den Stimmzettel in die Wahlurne.
   6. Die/der Schriftführer/in vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.

                                                  17
Ausübung des Wahlrechts

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Wählerverzeichnis“ anschauen. Der Link ins
Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Wählen kann nur, wer in ein
1. (Ihrem) Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
2. einen Wahlschein hat.

Der Wahlvorstand hat eine/n Wähler/in zurückzuweisen, die/der …
Zu den folgenden Themen können Sie die Filmclips unter „Im falschen Wahlraum, Keine
Wahlbenachrichtigung für die aktuelle Wahl, Wähler ist scheinbar im Wählerverzeichnis nicht zu finden
– Zuzug, Wahlgeheimnis wahren, Wählen mit Hilfsperson, Umgang mit Fotos / Presse“ anschauen.
Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. ... nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn sie/er eine Wahlbenachrichtigung dabei
   hat, schauen Sie bitte darauf, vielleicht ist sie/er nur im falschen Wahllokal.
1.a…sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweisen kann oder die zur Feststellung seiner
      Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen verweigert.
2. ... keinen Wahlschein vorlegt, obwohl sich im Wählerverzeichnis ein „W“ befindet.
3. ... bereits einen Stimmabgabevermerk (oder einen der möglichen Sperrvermerke z. B.
   „Wegzug“) im Wählerverzeichnis hat, es sei denn, sie/er weist nach, dass sie/er noch nicht gewählt
   hat.
4. ...ihren/seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet hat ...
5. ...ihren/seinen Stimmzettel so gefaltet, dass ihre/seine Stimmabgabe erkennbar ist ...
5.a. .für den Wahlvorstand erkennbar fotografiert oder gefilmt hat …
6. ...erkennbar mehrere oder einen nicht amtlich hergestellten Stimmzettel abgeben ...

Im Falle einer Zurückweisung einer/s Wählers/in gilt => fragen Sie im Wahlamt nach!

1. Ggfls. ist ein/e Wähler/in bei der Zurückweisung nach § 49 Abs. 6 EuWO darauf hinzuweisen, dass
   sie/er im Wahlamt in der Elberfelder Str. 36 bis 15.00 Uhr einen Wahlschein beantragen kann.
2. Glaubt die/der Wahlvorsteher/in, oder jemand aus dem Wahlvorstand, das Wahlrecht einer Person
   beanstanden zu müssen, so beschließt der Wahlvorstand über Zulassung oder Zurückweisung.
   Der Beschluss ist in der Wahlniederschrift zu vermerken.
3. Verschreibt sich ein/e Wähler/in oder hat sie/er ihren/seinen Stimmzettel versehentlich
   unbrauchbar gemacht, können Sie ihr/ihm auf Verlangen einen neuen Stimmzettel aushändigen.

Sind Wähler/innen des Lesens unkundig, gebrechlich oder behindert, so dass sie der Hilfe bei der
Stimmabgabe bedürfen, können diese sich von einer anderen Person helfen lassen oder aus dem
Wahlvorstand eine Person ihres Vertrauens auswählen, die Hilfe leistet, soweit es erforderlich ist.
Sehbehinderte und Blinde können auch eine Stimmzettelschablone zur Kennzeichnung des
Stimmzettels verwenden.
                                                    18
Was kann noch passieren? - Wahlscheine („W“)

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Wählen mit Wahlschein“ anschauen. Der Link ins
Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

Inhaber/innen eines Wahlscheines für die Stadt Remscheid können in einem beliebigen
Wahlbezirk (= Wahllokal) von Remscheid wählen.
Der Wahlschein muss ausgestellt und gültig sein für die kreisfreie Stadt Remscheid und darf
nicht in Ihrem Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine stehen. Das Muster eines
Wahlscheines finden Sie in diesem Leitfaden als Anlage 1.

1. Wollen Inhaber/innen eines Wahlscheines ihre Stimme abgeben, so nennen sie ihren Namen,
    weisen sich aus und übergeben den Wahlschein der/dem Wahlvorsteher/in.
2. Diese/r prüft den Wahlschein (aus Remscheid und nicht ungültig).
3. Bei Zweifel über die Gültigkeit klärt sie der Wahlvorstand nach Möglichkeit (Anruf im Wahlamt,
    Tel. 16-3939) und beschließt über Zulassung oder Zurückweisung.
4. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken.
5. Die/der Wahlvorsteher/in behält den Wahlschein auch im Falle der Zurückweisung ein.

Keine Entgegennahme von hellroten Wahlbriefen.
Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „ Wähler mit Wahlbrief und Umwandlung in
Urnenwahl sowie keine roten Wahlbriefe annehmen“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4
beschrieben.

Der Wahlvorstand eines allgemeinen Stimmbezirks ist für die Urnenwahl, nicht für die Briefwahl
zuständig. Deshalb ist er weder berechtigt noch verpflichtet, einen hellroten Wahlbriefumschlag
mit Inhalt entgegenzunehmen. Hellrote Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im
Wahlamt, Elberfelder Str. 36 eingegangen sein.

Achtung: Hat der/die Wähler/in seinen eigenen roten Wahlbriefumschlag dabei, darf er bei Ihnen
wählen. Er entnimmt dann dem hellroten Wahlbriefumschlag seinen Wahlschein und es gilt dann das
gleiche Verfahren wie Wählen mit Wahlschein (siehe Seite oben). Der hellrote Wahlbriefumschlag mit
dem blauen Stimmzettelumschlag wird vernichtet.

Will ein/e Wähler/in in Ihrem Wahlraum mit Wahlschein wählen, können Sie gerne im Wahlamt
nachfragen (Telefonnummer 16-3939)!

Um Punkt 18.00 Uhr gibt die/der Wahlvorsteher/in das Ende der Wahlzeit bekannt. Von da ab dürfen
nur noch Wähler/innen zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Der
Zutritt zum Wahlraum ist solange zu sperren, bis die anwesenden Wähler/innen ihre Stimme
abgegeben haben. Die Öffentlichkeit muss jederzeit gewahrt sein. Sodann erklärt die/der
Wahlvorsteher/in die Wahlhandlung für geschlossen.

                                                  19
Praxistipp 4 - Stimmabgabe mit Wahlbenachrichtigungskarte

Die/der Wähler/in kommt mit Wahlbenachrichtigungskarte

1. Feststellung der Identität/Wahlberechtigung durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung

2. Ist sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen
   und hat a) keinen Wahlscheinvermerk “W”?
   oder      b) sonstige Sperrvermerke (z. B. “Wegzug”)

 JA                               NEIN               hat sie/er einen Wahlschein?

 3. Stimmzettel aushändigen

                                                          JA            NEIN

                               siehe Praxistipp Wahlschein       sie/er ist zurückzuweisen

4. Die/der Wähler/in begibt sich in die Wahlkabine

5. Die/der Wahlvorsteher/in gibt die Wahlurnen frei,
   die/der Wähler/in legt den Stimmzettel in die Wahlurne.
   Es werden keine Wahlumschläge verwendet.

6. Stimmabgabevermerk/Haken im Wählerverzeichnis

                                         20
Praxistipp 5 - Stimmabgabe ohne Wahlbenachrichtigungskarte

Die/der Wähler/in kommt ohne Wahlbenachrichtigungskarte

1. Feststellung der Identität/Wahlberechtigung durch Vorlage eines gültigen Ausweises

2. Ist sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen
    und hat a) keinen Wahlscheinvermerk”W”?
    oder      b) sonstige Sperrvermerke (z. B. “Wegzug”)

 JA                               NEIN               hat sie/er einen Wahlschein?

 3. Stimmzettel aushändigen                                JA           NEIN

                                siehe Praxistipp Wahlschein      sie/er ist zurückzuweisen

4. Die/der Wähler/in begibt sich in die Wahlzelle

5. Die/der Wahlvorsteher/in gibt die Wahlurnen frei,
   die/der Wähler/in legt den Stimmzettel in die Wahlurne.
   Es werden keine Wahlumschläge verwendet.

6. Stimmabgabevermerk/Haken im Wählerverzeichnis

                                         21
Praxistipp 6 - Stimmabgabe mit Wahlschein “W”

                    Die/der Wähler/in kommt mit Wahlschein

1. Vorprüfung - a) die/der Wähler/in weist sich aus
                b) die/der Wahlvorsteher/in prüft den Wahlschein
                c) der “W” muss gültig sein für die kreisfreie Stadt Remscheid
                d) er darf nicht im Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine stehen

keine Zweifel an Gültigkeit und Besitz       Zweifel        der Wahlvorstand beschließt über:
                                                            a) Zulassung (weiter mit Punkt 2.)
                                                            b) Zurückweisung,
                                                              dann Wahlschein einziehen
                                                              und Vorgang in Wahlniederschrift
                                                              vermerken (Punkt 2.6)

2. Stimmzettel aushändigen

3. Die/der Wähler/in begibt sich in die Wahlkabine

4. Die/der Wähler/in gibt ihren/seinen Wahlschein ab

5. Die/der Wahlvorsteher/in gibt die Wahlurnen frei,
   die/der Wähler/in legt den Stimmzettel in die Wahlurne

6. a) im Wählerverzeichnis ist kein Eintrag zu machen, der Wahlschein wird einbehalten
   b) eingenommene Wahlscheine werden in der Wahlniederschrift unter 3.2 c eingetragen

                                               22
Praxistipp 7 - Wahlbenachrichtigungskarten

 § 18 EuWO verpflichtet die Gemeinde, jeden Wahlberechtigten
mit “Wahlbenachrichtigung” zu benachrichtigen.
Sie enthält unter anderem die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung
und einen gültigen Ausweis mitzubringen.

Es besteht aber keine Verpflichtung, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen
bzw. abzugeben, wohl aber, sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.

Hier unser Tipp:
1. Wenn die Wähler/innen die Wahlbenachrichtigungen mitbringen, nehmen Sie sie ein.
2. Wenn keine Wahlbenachrichtigung vorhanden ist, schreiben Sie einen Ersatzzettel.
   Er sollte Namen und Nummer aus dem Wählerverzeichnis enthalten.
3. Stapeln sie diese in Päckchen.

Auf diese Weise können Sie jederzeit die Vollständigkeit der Stimmabgabevermerke
im Wählerverzeichnis prüfen und vergleichen.

Zum Schichtwechsel sollte, wenn möglich, ein Abgleich stattfinden.

Zum Ende der Wahlzeit wissen Sie dann bereits zweifelsfrei, wie viele Wähler/innen
in Ihrem Wahllokal waren.

                                       23
6. Ermittlung des Wahlergebnisses
Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „18 Uhr – Ende der Wahlzeit, Beginn der
Stimmauszählung und Beobachter bei der Auszählung – nur gucken, nicht stören“ anschauen. Der
Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das
   Wahlergebnis im Stimmbezirk.
2. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich.
3. Die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern des Wahlvorstandes, darunter die/der
   Vorsteher/in, die/der Schriftführer/in bzw. ihre Stellvertreter/innen ist erforderlich, damit Sie
   beschlussfähig sind.
4. Sicherheit und Genauigkeit haben unbedingten Vorrang vor Schnelligkeit. Bedenken Sie
   bitte, dass durch überhastete und voreilige Maßnahmen oft mehr Zeit verloren geht, als durch
   ruhiges und besonnenes Vorgehen.

Die Wahlniederschrift ist die Grundlage für die Feststellung des
Wahlergebnisses (§ 65 Abs. 1 EuWO).

Gehen Sie bei der Stimmenauszählung unbedingt genau nach ihr
vor.

Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in müssen sich besonders
intensiv mit den Vordrucken der Wahlniederschrift und der
Schnellmeldung vertraut machen.

Sie sind als Anlagen 2 und 3 in diesem Leitfaden abgedruckt!

Zu diesem Thema können Sie die Filmclips unter „Feststellung des Wahlergebnisses – Zählung der
Wähler, Sortieren der Stimmzettel, Auszählen der Stimmen / der einzelnen Stapel und Eintragung in
das Vorschreibblatt, Beschlussfälle“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

                                                    24
Praxistipp 8 - Auszählen der Stimmen, Wahlniederschrift (WN)

1. Alle bei Auszählung benötigten Tische leer räumen.

2. Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und eingenommene Wahlscheine zählen

 3. Wahlurne öffnen, Stimmzettel entnehmen

 4. Stimmzettel entfalten und zählen

5. Kontrolle: Anzahl der Stimmzettel muss gleich sein mit Anzahl der Stimmabgabevermerke
              zuzüglich eingenommener Wahlscheine (3.2 WN)

6. Stapeln und zählen Sie
   a) die zweifelsfrei gültigen Stimmzettel getrennt nach Wahlbewerbern (=> WN 4.D ZS I),
   b) die ungekennzeichneten Stimmzettel (=> WN 4.C ZS I),
   c) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben

7. Über Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben, müssen sie jetzt gemeinsam
   über a) Gültigkeit (=> WN4.D ZS II) oder b) Ungültigkeit (=> WN 4.C ZS II) beschließen.

Wichtig: Auf der Rückseite jedes Stimmzettels vermerkt die/der Wahlvorsteher/in ob
und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig
erklärt worden sind und versieht die Stimmzettel mit laufenden Nummern

Die Ergebnisse tragen Sie in die WN ein als Zwischensumme => ZS II

 8. Kontrolle: a) Addieren Sie die Stimmen der Wahlbewerber und die ungültigen Stimmen
               b) die Summe muss übereinstimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke
                  und der eingenommenen Wahlscheine (Wähler).

 9.. Füllen Sie
     a) die Schnellmeldung aus => tel. ans Wahlamt (Tel. 3939)
     b) die Wahlniederschrift aus

 10. Verpacken Sie die Unterlagen der Europawahl (siehe Praxistipp 10)

                                           25
7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Im Anschluss an die Feststellung des Wahlergebnisses gibt die/der Wahlvorsteher/in das
Wahlergebnis im Wahlbezirk mündlich bekannt.

8. Schnellmeldung

Dann wird das Ergebnis in die Schnellmeldung eingetragen und die/der Wahlvorsteher/in gibt es
telefonisch an das Wahlamt durch.

Telefonnummer => 16 - 3939

9. Wahlniederschrift

Zu diesem Thema können Sie den Filmclip unter „Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung
durch den gesamten Wahlvorstand“ anschauen. Der Link ins Internet ist auf Seite 4 beschrieben.

1. Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (Punkte 6 –
   8 in diesem Leitfaden) ist vom Schriftführer/in eine Niederschrift zu fertigen. Dazu erhält sie/er
   einen Vordruck.
2. Vorkommnisse über die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat, sind der Wahlniederschrift
   beizufügen.
3. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen.
4. Die/der Wahlvorsteher/in hat die Wahlniederschrift mit den Anlagen unverzüglich dem Wahlamt zu
   übergeben. Nach telefonischer Meldung werden alle Unterlagen sowie alle
   Einrichtungsgegenstände (Urnen, Wahlzelle etc.) abgeholt.

            Bis zur Abholung müssen die/der Wahlvorsteher/in
                         unbedingt im Wahllokal verbleiben.

                                                  26
Praxistipp 9 - Ausfüllen der Wahlniederschriften (WN)

Gehen Sie bitte Punkt für Punkt vor.

Hier sind einige markante Punkte, auf die Sie unbedingt achten müssen:

2.9 Besondere Vorfälle
    das Zutreffende ankreuzen

3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

  Zutreffendes ankreuzen

3.2 a) achten Sie auf den Übertrag nach Abschnitt 4 Punkt B.

3.5 hier sind die unter 3.4.1 dc bezeichneten Stimmzettel als Anlagen nummeriert
    einzutragen und beizufügen, die Anlass zu Bedenken gaben.

4. Wahlergebnis
   a) die Kennbuchstaben (A - D) sind mit denen der Schnellmeldung identisch
   b) die Wahlbewerber/innen/Parteien unter Punkt D1ff sind vorgetragen.
   c) Summe C und D müssen mit B übereinstimmen

5.3 Schnellmeldung erstellen und tel. an das Wahlamt übermitteln => Tel. 16 - 3939
    zweimalige Unterschrift des/der Wahlvorsteher/s/in nicht vergessen.

5.6 nicht vergessen => alle Mitglieder des Wahlvorstandes unterschreiben die WN

5.8 Verpacken der Unterlagen siehe Praxistipp 10

                                           27
10. Abschlussarbeiten
Zunächst packen Sie

die Wahlniederschrift in den Briefumschlag A, diesen bitte offen lassen.

Des Weiteren gehören dort hinein:

    1. Briefumschlag 1 (nicht versiegeln) - Stimmzettel, über die der Wahlvorstand nach § 62 Abs.
        5 EuWO besonders beschlossen hat
    2. Briefumschlag 2 (nicht versiegeln) - Wahlscheine, über die der Wahlvorstand nach§ 52, Satz
        3 EuWO besonders beschlossen hat
    3. die Schnellmeldung, der Umschlag mit den Schlüsseln und die Quittungsliste.

Den Briefumschlag A übergeben Sie dem Abholer des Wahlamtes!

Danach werden die Stimmzettel verpackt:

Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt er die Stimmzettel je für sich:

1. Briefumschlag 3 (versiegeln) - die gültigen Stimmzettel, nach Wahlvorschlägen geordnet und
   gebündelt,
2. Briefumschlag 4 (versiegeln)- die ungekennzeichneten Stimmzettel,
3. Briefumschlag 5 (versiegeln)- diesen Umschlag gibt es nur bei der Briefwahl,
4. Briefumschlag 6 (versiegeln)- die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der
   Wahlniederschrift beigefügt sind (ohne Beschluss).

Zum Verpacken der Wahlunterlagen benutzen Sie bitte die beigefügten Briefumschläge und
versiegeln diese mit den Siegelmarken.

Große Stapel, die nicht in die Umschläge passen, verpacken Sie bitte in Packpapier und bringen den
entsprechenden Briefumschlag außen so an, dass er gelesen werden kann.

Die Briefumschläge (Pakete) 3 bis 6 und das Wählerverzeichnis gehören in den Wahlkoffer!

Auf Seite 31 ist eine grafische Darstellung zum Verpacken der Unterlagen. Bitte
gehen Sie danach vor!

Alle übrigen Gegenstände, wie unbenutzte Stimmzettel, Hinweisschilder, Schreibmaterial etc.
werden in die Urne gelegt.

                                                 28
11. Übergabe der Unterlagen an das Wahlamt

Die Wahlunterlagen werden unverzüglich vom Wahlamt abgeholt. Dazu melden Sie bitte telefonisch,
kurz vor Beendigung der Abschlussarbeiten (Punkt 10), dass Sie bereit sind.

                             Telefonnummer => 16 - 3177

             Bis zur Abholung verbleibt die/der Wahlvorsteher/in
                            bitte unbedingt im Wahllokal.

Das Wahlamt will die Wartezeit so kurz wie möglich halten. Es sind insgesamt 5 Autos im Stadtgebiet
unterwegs.

       Das Wahlamt bedankt sich sehr herzlich für Ihre Mitarbeit.

                                                29
30
Alle Briefumschläge nebeneinander auslegen
                                                     Praxistipp 10 - Verpacken der Wahlunterlagen
und wie folgt verfahren:

                                                           Wahlniederschrift
  Briefumschlag 1 – nicht versiegeln
      Stimmzettel , über die der Wahlvorstand                      Schnellmeldung
      nach § 62 Abs. 5 EuWO
      besonders beschlossen hat                                         Schlüssel Urnen/Koffer

                                                                           Quittungsliste/ggf. Geld
  Briefumschlag 2 – nicht versiegeln
      Wahlscheine, über die der Wahlvorstand nach
      § 52, Satz 3 EuWO besonders beschlossen hat

  Briefumschlag 3 (ggf. Paket) - versiegeln
   Gültige Stimmzettel, geordnet und gebündelt                                Briefumschlag    A
   nach Wahlvorschlägen
      bitte für jede Partei, für die mindestens ein
                                                                                offen lassen
      Stimmzettel vorhanden ist, einen Briefumschlag
      mit beiliegendem Aufkleber versehen

  Briefumschlag 4 - versiegeln
       ungekennzeichnete Stimmzettel

                                                                                     Abholer/in
  Briefumschlag 5 – versiegeln
  (diesen Umschlag gibt es nur bei der Briefwahl)
       leer abgegebene Stimmzettelumschläge

  Briefumschlag 6 - versiegeln
      Eingenommene Wahlscheine
      (ohne Beschluss des Wahlvorstandes)

                                                                         Wahlkoffer/
                               Wählerverzeichnis                          Alukiste

  1. ein Paket unbenutzte Stimmzettel
  2. Alle übrigen Ausstattungsgegenstände
    (Hinweisschilder, Bekanntmachungen, gesetzliche Unterlagen,
    Kugelschreiber, sonstige Materialien)
                                                                                 Wahlurne
                                                                                 (abschließen)
                                                    31
32
Anlage 25
(zu § 65 Absatz 1)

                                                                 (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
Gemeinde:            Stadt Remscheid
                                                                     Allgemeiner Wahlbezirk
Kreis:               -
Land:                Nordrhein-Westfalen                          Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei
                                                                  Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unter-
Wahlbezirk-Nummer:                                                schreiben.

                                         Wahlniederschrift
            über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk
                             bei der Wahl zum Europäischen Parlament
                                            am 26.05.2019

1.       Wahlvorstand
         Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:

                         Familienname                       Vornamen                                Funktion
             1.
             2.
             3.
             4.
             5.
             6.
             7.
             8.
             9.

         Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher
         folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf
         ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei
         ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:

                         Familienname                       Vornamen                                 Uhrzeit
             1.
             2.
             3.

         Als Hilfskräfte waren zugezogen:

                         Familienname                       Vornamen                                 Aufgabe
             1.
             2.
             3.

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2.    Wahlhandlung
2.1   Eröffnung der Wahlhandlung
      Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung
      damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahl-
      vorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen
      Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
      über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
      gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die
      Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Auf-
      nahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre
      Aufgaben.
      Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahl-
      gesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahl-
      raum vor.
2.2   Vorbereitung des Wahlraums
      Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet
      kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahl-
      kabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Neben-
      räume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren,
      hergerichtet.
                                                                 (Bitte eintragen:)
                                                                   Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden:

                                                                   Zahl der Nebenräume:

      Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlka-
      binen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu
      den Nebenräumen überblickt werden.
2.3   Vorbereitung der Wahlurne
      Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne
      in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war.
      Sodann wurde die Wahlurne                                  (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                      versiegelt.
                                                                      verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den
                                                                      Schlüssel in Verwahrung.
2.4   Beginn der Stimmabgabe
      Mit der Stimmabgabe wurde um                                (Bitte eintragen:)

                                                                  _____ Uhr _____ Minuten begonnen.

2.5   Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine
      Vor Beginn der Stimmabgabe:                                (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                      Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte
                                                                      Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeich-
                                                                      nis war nicht zu berichtigen.

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Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der
                                                            Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem
                                                            Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahl-
                                                            scheine, indem er bei den Namen der nachträg-
                                                            lich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberech-
                                                            tigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Ver-
                                                            merk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" ein-
                                                            trug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zah-
                                                            len der Abschlussbescheinigung der Gemeindebe-
                                                            hörde; diese Berichtigung wurde von ihm abge-
                                                            zeichnet.

      Während der Stimmabgabe:                              Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerver-
                                                            zeichnis später aufgrund der durch die Gemeinde-
                                                            behörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über
                                                            die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberech-
                                                            tigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den
                                                            Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen
                                                            versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die
                                                            Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder
                                                            den Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher
                                                            berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbeschei-
                                                            nigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung
                                                            wurde von ihm abgezeichnet.
2.6   Ungültigkeit von Wahlscheinen
                                                        (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                            Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die
                                                            Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.
                                                            Der Wahlvorstand wurde vom

                                                            unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für
                                                            ungültig erklärt worden ist/sind:

                                                                         (Bitte Vor- und Familienname des Wahlschein-
                                                                         inhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen)

2.7   Beweglicher Wahlvorstand
      Im Wahlbezirk                                         war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Weiter
                                                            bei Punkt 2.8)
2.8   Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk
      Im Sonderwahlbezirk                                   war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.
2.9   Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung
                                                        (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                            waren nicht zu verzeichnen.

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waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vor-
                                                                     fälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den
                                                                     Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des § 52
                                                                     der Europawahlordnung) wurden Niederschriften
                                                                     angefertigt, die als Anlagen

                                                                      Nummer __________ bis __________ beige-
                                                                      fügt sind.

2.10   Ablauf der Wahlzeit
       Um 18:00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der
       Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im
       Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimm-
       abgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde
       so lange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wäh-
       ler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die
       Öffentlichkeit wieder hergestellt.
                                                                  Um _____ Uhr _____ Minuten

                                                                 erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen.
       Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimm-
       zettel entfernt.
3.     Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1    Leitung der Ergebnisfeststellung; Öffnung der Wahlurne
       Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-
       ses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimm-
       abgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des
       Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers
       vorgenommen.
       Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimm-
       zettel wurden entnommen.
       Sie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/
       der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände ver-
       mischt.
                                                                 (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                     nein
                                                                     (kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher Wahl-
                                                                     vortand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und
                                                                     2.8)
       Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahl-
       urne leer war.
3.2    Zahl der Wähler
       a) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.
          Die Zählung ergab                                      (Bitte Zahl eintragen:)

                                                                 _____ Stimmzettel (= Wähler insgesamt)

                                                                  Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [B] eintragen.
       b) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis ein-
          getragenen Stimmabgabevermerke gezählt.
          Die Zählung ergab                                      (Bitte Zahl eintragen:)

                                                                 _____ Stimmabgabevermerke
       c) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine
          gezählt.

votemanager V19.03.1i                                  Seite 4                                     08.04.2019 10:10
Die Zählung ergab                                    (Bitte Zahl eintragen:)

                                                                _____ Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)

                                                                 Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei [B1] eintra-
                                                                 gen.

        b) + c) zusammen ergab                                  _____ Personen.
                                                                (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                    Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der
                                                                    Stimmzettel unter a) überein.
                                                                    Die Gesamtzahl b) + c) war
                                                                    um _____ (Anzahl) größer
                                                                    um _____ (Anzahl) kleiner
                                                                    als die Zahl der Stimmzettel.
                                                                    Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter
                                                                    Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden
                                                                    Gründen:
                                                                      (Bitte erläutern:)

3.3     Zahl der Wahlberechtigten
        Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung
        über den Abschluss des Wählerverzeichnisses
                                                                die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4
                                                                unter [A1 + A2] der Wahlniederschrift.
                                                                Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund
                                                                nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenom-
                                                                men hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte
                                                                Zahl einzutragen.
3.4     Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel
        Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht
        des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und
        behielten sie unter Aufsicht:
3.4.1   a) die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel
           mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger
           Stimme,
        b) einen Stapel mit den ungekennzeichneten
           Stimmzetteln
        c) einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu
           Bedenken gaben und über die später vom Wahl-
           vorstand Beschluss zu fassen war.
        Der Stapel zu c) wurde ausgesondert und von einem
        vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in
        Verwahrung genommen.

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3.4.2   Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geord-
        neten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, über-
        gaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge
        der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinan-
        der zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen
        Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kenn-
        zeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich
        lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen
        Wahlvorschlag er Stimmen enthielt.Gab ein Stimm-
        zettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter
        Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel
        dem Stapel zu c) bei.

        Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b)
        mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm
        hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte,
        übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils
        an, dass die Stimme ungültig ist.
        Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher
        bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a)
        und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle
        durch und ermittelten
                                                                   (Zwischensummenbildung I)
        die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge              = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4
        abgegebenen Stimmen sowie
        die Zahl der ungültigen Stimmen.                           = Zeile C in Abschnitt 4
        Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwi-
        schensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in
        Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen
                                                                       (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
3.4.3   Die Zählungen nach 3.4.2 verlief wie folgt:                (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                       Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich
                                                                       nicht ergeben.
                                                                       Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben,
                                                                       zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Sta-
                                                                       pel nacheinander erneut.
        Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen
        den Zählungen.                                                 (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
3.4.4   Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die
        Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem
        Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben
        worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entschei-
        dung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen
        Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme
        abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rück-
        seite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahl-
        vorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt
        worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlau-
        fenden Nummern.
                                                                   (Zwischensummenbildung II)
        Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stim-
        men wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom
        Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.
                                                                       (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)

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3.4.5   Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der
        ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen
        jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen.
        Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer über-
        prüften die Zusammenzählung.
3.5     Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel
        Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sam-
        melten
        a) die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlä-
           gen, denen die Stimmen zugefallen waren
        b) die ungekennzeichneten Stimmzettel und
        c) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben
           hatten,
        je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
                                                                    Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen
                                                                    unter den fortlaufenden Nummern
                                                                      __________ bis __________        beigefügt.

3.6     Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
        Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlnieder-
        schrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand
        als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und
        vom Wahlvorsteher
        mündlich bekannt gegeben.                                      (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)

votemanager V19.03.1i                                     Seite 7                                     08.04.2019 10:10
4.    Wahlergebnis

            Kennbuchstaben für die Zahlenangaben                            (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnell-
                                                                            meldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen
                                                                            Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmel-
                                                                            dung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchsta-
                                                                            ben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift
                                                                            bezeichnet sind.)

           A1        Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk
                     'W' (Wahlschein)1)
           A2        Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk
                     'W' (Wahlschein)1)
        A1 + A2 im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberech-
                tigte1)
           B         Wähler insgesamt
                     [vergleiche oben 3.2 a)]
           B1        darunter Wähler mit Wahlschein
                     [vergleiche oben 3.2 c)]

      1)        Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt
                2.5), sind die Zahlen der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses bei [A1], [A2] und [A1 + A2]
                einzutragen.

votemanager V19.03.1i                                           Seite 8                                                08.04.2019 10:10
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk

                                           Summe [C] + [D] muss mit [B] übereinstimmen.

                                                                                                       ZS I   ZS II    Insgesamt

           C      Ungültige Stimmen

                  Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
                  (Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung   ZS I   ZS II    Insgesamt
                  und Kennwort – laut Stimmzettel –)

          D1            1. CDU
          D2            2. SPD
          D3            3. GRÜNE
          D4            4. AfD
          D5            5. ',(LINKE
          D6            6. FDP
          D7            7. PIRATEN
          D8            8. Tierschutzpartei
          D9            9. NPD
          D10       10. Die PARTEI
          D11       11. FAMILIE
          D12       12. FREIE WÄHLER
          D13       13. Volksabstimmung
          D14       14. ÖDP
          D15       15. DKP
          D16       16. MLPD
          D17       17. BP
          D18       18. SGP
          D19       19. TIERSCHUTZ hier!
          D20       20. Tierschutzallianz
          D21       21. Bündnis C
          D22       22. BIG
          D23       23. BGE
          D24       24. DIE DIREKTE!
          D25       25. DiEM25
          D26       26. III. Weg
          D27       27. DIE GRAUEN
          D28       28. DIE RECHTE
          D29       29. DIE VIOLETTEN
          D30       30. LIEBE
          D31       31. DIE FRAUEN
          D32       32. Graue Panther

votemanager V19.03.1i                                            Seite 9                                        08.04.2019 10:10
ZS I   ZS II    Insgesamt

          D33      33. LKR
          D34      34. MENSCHLICHE WELT
          D35      35. NL
          D36      36. ÖkoLinX
          D37      37. Die Humanisten
          D38      38. PARTEI FÜR DIE TIERE
          D39      39. Gesundheitsforschung
          D40      40. Volt
           D      Gültige Stimmen insgesamt

votemanager V19.03.1i                         Seite 10            08.04.2019 10:10
5.    Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1   Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung
      Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb-
      nisses waren als besondere Vorkommnisse zu ver-
      zeichnen:

      Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang
      folgende Beschlüsse:

5.2   Erneute Zählung
      (Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der
      gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)
      Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes                  (Vor- und Familienname)

      beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlnieder-
      schrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil
                                                               (Angabe der Gründe)

      Daraufhin wurde der Zählvorgang (vergleiche
      Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der
      Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den
      Wahlbezirk wurde
                                                              (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)

                                                                  mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
                                                                  berichtigt
                                                              (Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit ande-
                                                              rer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen.
                                                              Alte Zahlenangaben bitte nicht löschen oder radieren.)
      und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.
5.3   Schnellmeldung
      Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vor-
      druck für die Schnellmeldung nach dem Muster der
      Anlage 24 zur Europawahlordnung
      übertragen und                                          auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)
                                                               (Bitte Art der Übermittlung eintragen)

                                                                                                                    an

                                                               (Bitte Empfänger eintragen)

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