BURGENLÄNDISCHER HANDWERKERBONUS - SONDERWOHNBAU-FÖRDERUNGSAKTION INFORMIEREN - SANIEREN - KASSIEREN
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ENL ÄN DIS CHE R BURG ER KE R BO NU S HAN D W SONDERWOHNBAU- FÖRDERUNGSAKTION INFORMIEREN - SANIEREN - KASSIEREN BURGENLAND.AT/HANDWERKERBONUS
E R B O N U S VO R W O R T H A N DW E R K RICHTLINIEN für z. B. folgende Maßnahmen: für die Sonderwohnbauförderungsaktion im Rahmen Liebe Burgenländerinnen des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes. Erneuerung von Dächern (Energieeffizienzförderung möglich) Diese Richtlinien bieten den Föderungswer- Spenglerarbeiten und Burgenländer, benden die Möglichkeit, für erbrachte Arbeits- Erneuerung und Dämmung von Fassaden leistungen und Materialkosten einen nicht (Energieeffizienzförderung möglich) rückzahlbaren Zuschuss in Form des Burgen- Austausch von Fenstern ländischen Handwerkerbonus 2021 zu erhal- (Energieeffizienzförderung möglich) ten. Dieser Zuschuss kann in der Höhe von Austausch von Bodenbelägen 25 % der förderbaren Kosten, bis maximal Malerarbeiten die Coronavirus-Krise hat nicht nur die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt massiv getroffen, sie hat auch unseren Alltag und das € 10.000 gewährt werden. Wobei das Material Installationen Gemeinschaftsleben stark beeinträchtigt. Viele Menschen haben mehr Zeit als jemals zuvor in den eigenen vier Wänden ver- maximal in Höhe des geförderten Betrags für die Einbau einer Rückstauklappe in den Abwasserkanal bracht und sich dabei intensiver denn je mit ihrer Wohnsituation auseinandergesetzt. Viele haben dies auch zum Anlass ge- Arbeitsleistung gefördert wird. Durchführung von barrierefreien Maßnahmen nommen, eine vielleicht schon länger geplante Sanierung oder die Verbesserung der Energieeffizienz ihres Hauses in Angriff Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Energieeffizienz-Check zu nehmen. nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz (Heizungsanalyse, Termografieuntersuchung) dienen, werden die Arbeitsleistung und auch Ma- Arbeiten an Einfriedungen, Terrassen, Der Ansturm auf den schon bislang enorm erfolgreichen Burgenländischen Handwerkerbonus war deshalb im Vorjahr auf terialkosten in Höhe von 25 % der förderbaren Garagen und Carports einem Rekordniveau: Um alle Anträge behandeln zu können, wurde der Fördertopf von fünf auf elf Millionen Euro aufgestockt. Kosten, bis maximal € 14.000 gefördert (Energie- Beschattungsmaßnahmen Für die heimischen Betriebe bedeutet das ein Auftragsvolumen von 55 Millionen Euro. Das löst einen enormen Impuls aus, mit effizienzförderung). (Bepflanzung am Dach oder an der Fassade) dem gerade in der aktuellen Krise tausende Arbeitsplätze gesichert und Menschen finanziell entlastet werden. Bei Energieeffizenz-Checks und der Erstellung von Energieausweisen (in Zusammenhang mit Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe Das Erfolgsmodell Handwerkerbonus wird auch 2021 fortgesetzt. Wie schon im Vorjahr kann der Bonus ganzjährig in Anspruch einer Maßnahme zur Steigerung der Energie- mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland sind unter genommen werden. Für Reparaturarbeiten, die von einheimischen Handwerkern oder Gewerbebetrieben durchgeführt wer- effizien) werden 75 % der Kosten, maximal aber anderem förderungsfähig: den, gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent, maximal 10.000 Euro. Der Förderumfang wurde um einen wichtigen Faktor erwei- € 300 gefördert. tert: Gefördert werden auch Materialkosten – maximal in Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleistung; bis zu 14.000 Hafner Euro beträgt der Zuschuss bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt Maler und Anstreicher, Lackierer, mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Tapezierer und Trockenausbauer Der Handwerkerbonus wird seinem Anspruch, heimische Handwerksbetriebe in schwierigen Zeiten zielgerichtet zu unterstüt- Glaser zen, beispielhaft gerecht. Und wir stärken damit privaten Haushalten den Rücken, die sich so notwendige Reparaturarbeiten ZIELE Dachdecker, Spengler leisten können. Wir werden weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten, dass wir gemeinsam gut durch diese Krise kommen. Wir Tischler und Drechsler wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Vorhaben. Sanierung von Wohnobjekten Holzbau-Meister (Zimmermeister) Einsparung von Energie und elementaren Elektrotechnik Ressourcen Bodenleger, Keramiker, Platten- und Fliesenleger Schaffung von Barrierefreiheit Baumeister Reduzierung der Winterarbeitslosigkeit und Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Sicherung von Arbeitsplätzen Lüftungs-, Kälte und Klimatechnik Stärkung der heimischen Wirtschaft Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung Steigerung der Wertschöpfung Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer Hans Peter Doskozil Mag. Heinrich Dorner Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau Landeshauptmann Wohnbaulandesrat WAS WIRD GEFÖRDERT? Die Arbeitsleistungen müssen von ausführenden Un- Kosten für Arbeitsleistung und Material ohne Umsatz- ternehmen (im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung steuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskos- 1994) mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland ten) durchgeführt werden. Herausgegeben vom Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 3 - Finanzen Hauptreferat Wohnbauförderung
E R B O N U S H A N DW E R K WER KANN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGEN? WAS WIRD NICHT GEFÖRDERT? Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjek- tes sowie deren nahestehenden Personen, die Kosten für Geräte, Kleinmaterial und Entsorgung die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen Ankauf von Einrichtungen sowie die Sanierung an oder diesen gleichgestellt sind (z.B. EU-Bürger) Möbel (Einbauküche, Raumteiler, Polsterungen, etc.) Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher WELCHE FÖRDERVORAUSSETZUN- oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung) GEN GIBT ES? Arbeitsleistungen und Material zum Bau oder zur Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt Sanierung von Pools, Schwimmteichen, Garten- bei dem die Baubewilligung bereits mindestens teichen, Bewässerungsanlagen, Rollrasen, Whirl- 5 Jahre zurückliegt pools, Infrarotkabinen und Saunen und ähnlichen Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner Einrichtungen 2021 und 31. Dezember 2021 erbracht werden GAS- Heizungen ohne Solarthermie Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2021 Maßnahmen soweit Sie aus Mitteln des Burgenlän- und nach dem 31. Dezember 2021 ausgestellt sein dischen Ökoenergiefonds förderbar sind. Das sind Endrechnung mit detaillierter Beschreibung zum Beispiel die Installation von Photovoltaikan- der Leistung von einem befugten Unternehmen lagen- und Stromspeichersystemen, die Installa- mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland tion von alternativen Wärmeerzeugungsanlagen, Ort der Leistungserbringung der Austausch von fossilen Heizsystemen gegen alternative Wärmeerzeugungsanlagen. Förderungsanträge können bis längstens 10. Jänner Gutachten (z.B. Einreichplan) 2022 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchs- (Wohnbauförderung) eingebracht werden. zählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.) Öl-Heizungen WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG BENÖTIGT? WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG? Vollständig ausgefülltes Antragsformular Rechnung(en) samt Zahlungsbelege in Kopie 25 % der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer, bzw. digital übermitteln (Unterlagen werden nicht maximal € 10.000 (inklusive Fahrt-, Planungs- und retourniert) Beratungskosten), wobei das Material maximal in Bestätigung eines befugten Unternehmens mit Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleis- Sitz oder Niederlassung im Burgenland betreffend tung gefördert wird. die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der ordnungsgemäße Funktion der Anlage (Haustechnik) nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen im Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 25 % der Kosten für Arbeit und Material bis maxi- 2021 umgesetzt wurde bzw. mal € 14.000. Arbeitsleistungen müssen pro End- Für Energieeffizienzförderung bis € 14.000: rechnung zumindest € 400 ohne Umsatzsteuer Energieausweis aus dem die Steigerung der Energie- betragen. effizienz bzw. die Senkung des Energiebedarfs 75 % der Kosten für Energieeffizienz-Checks und durch die umgesetzte Maßnahme hervorgeht Energieausweise, maximal je € 300. INFORMATIONEN UND ANTRÄGE ERHALTEN SIE Im zuständigen Gemeindeamt IMPRESSUM: Internet: www.burgenland.at/handwerkerbonus HERAUSGEBER UND VERLEGER Amt der Burgenländischen Landesregierung Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 3- Finanzen, Hauptreferat Abteilung 3 – Finanzen Wohnbauförderung, Prälat Gangl Straße 1, Hauptreferat Wohnbauförderung, 7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800 7000 Eisenstadt, Prälat Gangl Straße 1
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