BURGENLÄNDISCHER HANDWERKERBONUS - SONDERWOHNBAU-FÖRDERUNGSAKTION INFORMIEREN - SANIEREN - KASSIEREN

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BURGENLÄNDISCHER HANDWERKERBONUS - SONDERWOHNBAU-FÖRDERUNGSAKTION INFORMIEREN - SANIEREN - KASSIEREN
ENL ÄN  DIS CHE R
BURG
        ER KE R BO NU  S
HAN D W
 SONDERWOHNBAU-
 FÖRDERUNGSAKTION
 INFORMIEREN - SANIEREN - KASSIEREN

BURGENLAND.AT/HANDWERKERBONUS
BURGENLÄNDISCHER HANDWERKERBONUS - SONDERWOHNBAU-FÖRDERUNGSAKTION INFORMIEREN - SANIEREN - KASSIEREN
E R B O N U S
VO R W O R T                                                                                                                    H A N DW E R K

                                                                                                                                 			 RICHTLINIEN
                                                                                                                                                                                             für z. B. folgende Maßnahmen:
                                                                                                                                 für die Sonderwohnbauförderungsaktion im Rahmen

Liebe Burgenländerinnen                                                                                                          des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes.                 Erneuerung von Dächern
                                                                                                                                                                                                  (Energieeffizienzförderung möglich)
                                                                                                                                 	Diese Richtlinien bieten den Föderungswer-                    Spenglerarbeiten

und Burgenländer,
                                                                                                                                                                                             
                                                                                                                                        benden die Möglichkeit, für erbrachte Arbeits-           Erneuerung und Dämmung von Fassaden
                                                                                                                                        leistungen   und   Materialkosten    einen   nicht        (Energieeffizienzförderung möglich)
                                                                                                                                        rückzahlbaren Zuschuss in Form des Burgen-               Austausch von Fenstern
                                                                                                                                        ländischen Handwerkerbonus 2021 zu erhal-                 (Energieeffizienzförderung möglich)
                                                                                                                                        ten. Dieser Zuschuss kann in der Höhe von                Austausch von Bodenbelägen
                                                                                                                                        25 % der förderbaren Kosten, bis maximal                 Malerarbeiten
die Coronavirus-Krise hat nicht nur die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt massiv getroffen, sie hat auch unseren Alltag und das           € 10.000 gewährt werden. Wobei das Material              Installationen
Gemeinschaftsleben stark beeinträchtigt. Viele Menschen haben mehr Zeit als jemals zuvor in den eigenen vier Wänden ver-                maximal in Höhe des geförderten Betrags für die          Einbau einer Rückstauklappe in den Abwasserkanal
bracht und sich dabei intensiver denn je mit ihrer Wohnsituation auseinandergesetzt. Viele haben dies auch zum Anlass ge-               Arbeitsleistung gefördert wird.                          Durchführung von barrierefreien Maßnahmen
nommen, eine vielleicht schon länger geplante Sanierung oder die Verbesserung der Energieeffizienz ihres Hauses in Angriff       	Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der                  Energieeffizienz-Check
zu nehmen.                                                                                                                              nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz             (Heizungsanalyse, Termografieuntersuchung)
                                                                                                                                        dienen, werden die Arbeitsleistung und auch Ma-          Arbeiten an Einfriedungen, Terrassen,
Der Ansturm auf den schon bislang enorm erfolgreichen Burgenländischen Handwerkerbonus war deshalb im Vorjahr auf                       terialkosten in Höhe von 25 % der förderbaren             Garagen und Carports
einem Rekordniveau: Um alle Anträge behandeln zu können, wurde der Fördertopf von fünf auf elf Millionen Euro aufgestockt.              Kosten, bis maximal € 14.000 gefördert (Energie-         Beschattungsmaßnahmen
Für die heimischen Betriebe bedeutet das ein Auftragsvolumen von 55 Millionen Euro. Das löst einen enormen Impuls aus, mit              effizienzförderung).                                      (Bepflanzung am Dach oder an der Fassade)
dem gerade in der aktuellen Krise tausende Arbeitsplätze gesichert und Menschen finanziell entlastet werden.                     	Bei Energieeffizenz-Checks und der Erstellung
                                                                                                                                        von Energieausweisen (in Zusammenhang mit            Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe
Das Erfolgsmodell Handwerkerbonus wird auch 2021 fortgesetzt. Wie schon im Vorjahr kann der Bonus ganzjährig in Anspruch                einer Maßnahme zur Steigerung der Energie-           mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland sind unter
genommen werden. Für Reparaturarbeiten, die von einheimischen Handwerkern oder Gewerbebetrieben durchgeführt wer-                       effizien) werden 75 % der Kosten, maximal aber       anderem förderungsfähig:
den, gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent, maximal 10.000 Euro. Der Förderumfang wurde um einen wichtigen Faktor erwei-                € 300 gefördert.
tert: Gefördert werden auch Materialkosten – maximal in Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleistung; bis zu 14.000                                                                  	Hafner
Euro beträgt der Zuschuss bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.                                                       Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt            Maler und Anstreicher, Lackierer,
                                                                                                                                 mit 1. Jänner 2021 in Kraft.                                     Tapezierer und Trockenausbauer
Der Handwerkerbonus wird seinem Anspruch, heimische Handwerksbetriebe in schwierigen Zeiten zielgerichtet zu unterstüt-                                                                          Glaser
zen, beispielhaft gerecht. Und wir stärken damit privaten Haushalten den Rücken, die sich so notwendige Reparaturarbeiten        			 ZIELE                                                       Dachdecker, Spengler
leisten können. Wir werden weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten, dass wir gemeinsam gut durch diese Krise kommen. Wir                                                                        Tischler und Drechsler
wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.                                                                           Sanierung von Wohnobjekten                               Holzbau-Meister (Zimmermeister)
                                                                                                                                       Einsparung von Energie und elementaren                   Elektrotechnik
                                                                                                                                        Ressourcen                                               Bodenleger, Keramiker, Platten- und Fliesenleger
                                                                                                                                       Schaffung von Barrierefreiheit                           Baumeister
                                                                                                                                       Reduzierung der Winterarbeitslosigkeit und               Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik,
                                                                                                                                        Sicherung von Arbeitsplätzen                              Lüftungs-, Kälte und Klimatechnik
                                                                                                                                       Stärkung der heimischen Wirtschaft                       Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
                                                                                                                                       Steigerung der Wertschöpfung                             Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
Hans Peter Doskozil             Mag. Heinrich Dorner                                                                                                                                             Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
Landeshauptmann                 Wohnbaulandesrat                                                                                 			    WAS WIRD GEFÖRDERT?
                                                                                                                                                                                             Die Arbeitsleistungen müssen von ausführenden Un-
                                                                                                                                 Kosten für Arbeitsleistung und Material ohne Umsatz-        ternehmen (im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung
                                                                                                                                 steuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskos-       1994) mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland
                                                                                                                                 ten)                                                        durchgeführt werden.
Herausgegeben vom Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 3 - Finanzen
Hauptreferat Wohnbauförderung
BURGENLÄNDISCHER HANDWERKERBONUS - SONDERWOHNBAU-FÖRDERUNGSAKTION INFORMIEREN - SANIEREN - KASSIEREN
E R B O N U S
H A N DW E R K                                               			 WER KANN EINE FÖRDERUNG
                                                             			 BEANTRAGEN?
  			 WAS WIRD NICHT GEFÖRDERT?                              	Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjek-
                                                                  tes sowie deren nahestehenden Personen, die
     Kosten für Geräte, Kleinmaterial und Entsorgung             die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
     Ankauf von Einrichtungen sowie die Sanierung an 		          oder diesen gleichgestellt sind (z.B. EU-Bürger)
      Möbel (Einbauküche, Raumteiler, Polsterungen, etc.)
     Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher                			 WELCHE FÖRDERVORAUSSETZUN-
      oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung)              		 GEN GIBT ES?
     Arbeitsleistungen und Material zum Bau oder zur            Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt
      Sanierung von Pools, Schwimmteichen, Garten-                bei dem die Baubewilligung bereits mindestens
      teichen, Bewässerungsanlagen, Rollrasen, Whirl-             5 Jahre zurückliegt
      pools, Infrarotkabinen und Saunen und ähnlichen            Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner
      Einrichtungen                                               2021 und 31. Dezember 2021 erbracht werden
     GAS- Heizungen ohne Solarthermie                           Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2021
     Maßnahmen soweit Sie aus Mitteln des Burgenlän-             und nach dem 31. Dezember 2021 ausgestellt sein
      dischen Ökoenergiefonds förderbar sind. Das sind           Endrechnung mit detaillierter Beschreibung
      zum Beispiel die Installation von Photovoltaikan- 		        der Leistung von einem befugten Unternehmen
      lagen- und Stromspeichersystemen, die Installa-		           mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland
      tion von alternativen Wärmeerzeugungsanlagen, 		           Ort der Leistungserbringung
      der Austausch von fossilen Heizsystemen gegen
      alternative Wärmeerzeugungsanlagen.                    Förderungsanträge können bis längstens 10. Jänner
     Gutachten (z.B. Einreichplan)                          2022 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung
     Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchs-		          (Wohnbauförderung) eingebracht werden.
      zählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.)
     Öl-Heizungen                                           			 WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR
  			                                                        			 DIE ANTRAGSTELLUNG BENÖTIGT?
  			 WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                                Vollständig ausgefülltes Antragsformular
                                                                 Rechnung(en) samt Zahlungsbelege in Kopie
     25 % der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer,             bzw. digital übermitteln (Unterlagen werden nicht
      maximal € 10.000 (inklusive Fahrt-, Planungs- und           retourniert)
      Beratungskosten), wobei das Material maximal in            Bestätigung eines befugten Unternehmens mit
      Höhe des geförderten Betrags für die Arbeitsleis-           Sitz oder Niederlassung im Burgenland betreffend
      tung gefördert wird.                                        die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und
     Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der                ordnungsgemäße Funktion der Anlage (Haustechnik)
      nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz              Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung
      oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen               im Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember
      25 % der Kosten für Arbeit und Material bis maxi-           2021 umgesetzt wurde bzw.
      mal € 14.000. Arbeitsleistungen müssen pro End-        Für Energieeffizienzförderung bis € 14.000:
      rechnung zumindest € 400 ohne Umsatzsteuer                 Energieausweis aus dem die Steigerung der Energie-
      betragen.                                                   effizienz bzw. die Senkung des Energiebedarfs
     75 % der Kosten für Energieeffizienz-Checks und            durch die umgesetzte Maßnahme hervorgeht
      Energieausweise, maximal je € 300.
                                                             			 INFORMATIONEN UND ANTRÄGE
                                                             			 ERHALTEN SIE
                                                                 Im zuständigen Gemeindeamt
      IMPRESSUM:
                                                                 Internet: www.burgenland.at/handwerkerbonus
      HERAUSGEBER UND VERLEGER                                   Amt der Burgenländischen Landesregierung
      Amt der Burgenländischen Landesregierung                    Abteilung 3- Finanzen, Hauptreferat
      Abteilung 3 – Finanzen                                      Wohnbauförderung, Prälat Gangl Straße 1,
      Hauptreferat Wohnbauförderung,                              7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800
      7000 Eisenstadt, Prälat Gangl Straße 1
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