Mietenerhebung - "Was kostet das Wohnen in Kärnten" - AK-Pressegespräch, Mittwoch, 15. November 2017 - Arbeiterkammer

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AK-Pressegespräch, Mittwoch, 15. November 2017
Mietenerhebung – „Was kostet das Wohnen in Kärnten“

TEILNEHMER:
Günther Goach, Präsident
Stephan Achernig, Leiter AK-Konsumentenschutz
Michael Tschamer, AK-Mietrechtsexperte
Pressegespräch: Mietenerhebung – „Was kostet
                das Wohnen in Kärnten?“

                                                                 Klagenfurt, 15. November 2017

AK-Mietenerhebung: Schere zwischen Kleinwoh-
nungen im Privat- und Genossenschaftsbereich
(AK) – Die Umfrage der AK Kärnten zeigt: Private Mietwohnungen sind um 12 Prozent
teurer als Genossenschaftswohnungen. „Bei Haushaltseinkommen zwischen 730
und 1.090 Euro fließen über 50 Prozent ins Wohnen, Spitzen werden von Wohnbeihil-
fe abgefedert“, sagte AK-Präsident Günther Goach. „Mit dem Wohnbauförderungs-
gesetz 2018 wurden wichtige Schritte in die richtige Richtung gemacht. Diesen Weg
gilt es, weiter zu gehen.“ 475 Mieter nahmen an der Umfrage teil.

Die AK-Wohnkostenerhebung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird, bringt den hohen fi-
nanziellen Aufwand der Kärntner Mieter zum Vorschein. In Zahlen: Im Vergleich zu 2015
sind die Kosten bei gemeinnützigen Wohnbauten mit 7,5 Euro pro Quadratmeter – trotz der
Nicht-Anhebung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages auf die bundesgesetzlichen
Höchstsätze – um 6,4 Prozent gestiegen. Der Grund für die Teuerung ist der steigende kos-
tendecke Mietzins und die in den Gesamtwohnkosten teilweise inbegriffenen Kosten für
Strom.

Bei Privaten geht die positive Trendwende weiter: Musste man 2015 noch 9,42 Euro pro
Quadratmeter für das Wohnen bezahlen, so sind es 2017 8,43 Euro. Mit diesem zehnpro-
zentigen Rückgang der Wohnkosten im privaten Sektor gibt es eine deutliche Annäherung
in Richtung gemeinnützigen Wohnbau. Die Differenz ist aktuell auf 0,93 Euro pro Quadrat-
meter geschrumpft. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass in bestimmten Kärnt-
ner Bezirken – vor allem in den Ballungsräumen – die Kosten für private Mieten noch immer
deutlich über jenen der Genossenschaftswohnungen liegen. „Geförderte Wohnungen sind
die einzige Maßnahme, um den Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen und Druck auf
die Marktpreise ausüben zu können“, bestätigte Goach den Kurs von Wohnbaureferentin
Gaby Schaunig, der sich im neuen Wohnbauförderungsgesetz, gültig ab 2018, wiederspie-
gelt: „Die AK hat sich bei diesem Gesetz fachlich eingebracht, mit dem der positive Trend
weiter fortgesetzt wird: Der soziale Wohnbau wird verstärkt gefördert und der Zugang zur
Wohnbauförderung erleichtert.“ Durch das verstärkte Augenmerk auf Sanierung und Revita-
lisierung von Wohnraum, sowie der Anschluss an Fernwärme soll neuer Wohnraum ge-
schaffen bzw. aufgewertet, die Umwelt entlastet und die Energiekosten reduziert werden
können.

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Hälfte des Einkommens für Miete
Bei einem Haushaltseinkommen zwischen 730 und 1.090 Euro betragen die durchschnittli-
chen Kosten für eine 69 Quadratmeter große Genossenschaftswohnung 495 Euro. Damit
fließen 54,44 Prozent des Einkommens in die Wohnung. Mieter von privaten Wohnungen
mit einer Größe von bis zu 53 Quadratmeter, deren Haushaltseinkommen 730 Euro unter-
schreitet, trifft es noch härter: Die Wohnkosten betragen rund 62 Prozent. „In Extremfällen
müssten Mieter über 70 Prozent des Einkommens für die Miete ausgeben, würde nicht die
Wohnbeihilfe diese Spitzen abfangen“, so AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer.

Teuerste Stadt bei privaten Mieten: Villach
Am meisten Geld fürs Wohnen zahlt man in den Ballungszentren. Allen voran Villach: Mit
einem Medianwert von 9,71 Euro pro Quadratmeter lebt es sich in Villach auf einem teuren
Pflaster. In Feldkirchen, das den negativen zweiten Platz belegt, werden 8,37 Euro pro
Quadratmeter verlangt. An dritter Stelle liegt die Landeshauptstadt Klagenfurt mit 8,29 Euro
pro Quadratmeter. Am günstigsten lebt es sich in Wolfsberg mit 6 Euro, gefolgt von Spittal
mit 6,65 Euro und Völkermarkt mit 6,66 Euro.

Genossenschaften bleiben günstiger
Der Trend geht zum Singlehaushalt. „Die geringen Heiz- und Betriebskosten bei Wohnun-
gen bis zu 50 Quadratmeter treiben die Mieten bei privaten Wohnungen in die Höhe“, sagte
Tschamer und verweist auf die Statistik: „11,2 Euro pro Quadratmeter bei privaten Woh-
nungen zu verlangen bei einer Wohnungsgröße von bis zu 50 Quadratmeter im Gegensatz
zu gemeinnützigen Wohnungen, die nur 7,67 Euro kosten, spricht Bände“. Je größer die
Wohnungen werden, desto kleiner wird der Preisunterschied der Mietkosten zwischen pri-
vaten und genossenschaftlichen Wohnungen.

Zur Umfrage
Insgesamt haben sich an der AK-Mietenerhebung 475 Kärntner beteiligt. Die Umfrage fand
von Juli bis September statt. 304 Teilnehmer davon wohnen in Genossenschaftswohnun-
gen, 171 in Privatwohnungen. Die meisten Zusendungen kamen aus den Bezirken Kla-
genfurt Stadt und Land sowie aus Villach. St. Veit ist von der Erhebung ausgenommen,
aufgrund zu weniger Umfrageteilnehmer aus dem Bezirk.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Arbeiterkammer Kärnten | 9021 Klagenfurt am Wörthersee | Bahnhofplatz 3
Tel. 050 477- 2402 | oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at | kaernten.arbeiterkammer.at       2/2
Pressegespräch: Mietenerhebung – „Was kostet
                das Wohnen in Kärnten?“

                                                                   Klagenfurt, 15. November 2017

AK-Goach fordert bundesweit einheitliches
Mietrechtsgesetz und eine Mietpreisobergrenze
(AK) – Das neue Kärntner Wohnbauförderungsgesetz steht in den Startlöchern und die
lange geforderte Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen wurde im Oktober
2017 im Parlament beschlossen. Goach fordert weitere Schritte: „Leistbares Wohnen
gehört zu den Grundbedürfnissen von Menschen. Die neue Bundesregierung ist auf-
gefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen.“

Anlässlich der Präsentation der AK-Mietenerhebung 2017 forderte Goach weitere Schritte
zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Mietkosten: „Menschen müssen
mit ihrem Einkommen ein Auskommen finden, Wohnkosten sind eine maßgebliche Belas-
tung des Haushaltsbudgets.“ Die ersten Schritte zur Entlastung wurden bereits gesetzt: Mit
dem neuen Wohnbauförderungsgesetz ab 2018 und der Abschaffung der Mietvertragsge-
bühr wurden wichtige Forderungen der AK endlich umgesetzt. Dennoch müssen weitere
Verbesserungen für Mieter geschaffen werden.

Die Arbeiterkammer Kärnten fordert:

Genossenschaftliche Kleinwohnungen bauen
§   Die Genossenschaften müssen verstärkt in kleinere Wohnungen für Singles und Jung-
    familien bis 50 Quadratmeter investieren. Damit würden die in diesem Sektor extrem ho-
    hen Mieten für Privatwohnungen sinken.
§   Startwohnungen fördern: Für auf drei Jahre befristete Genossenschafts- bzw. Ge-
    meindewohnungen sollte nicht mehr als der Mindestmietzins (3,43 Euro/Quadratmeter,
    exklusive Betriebskosten) zu zahlen sein.

Kosten bei Anmietung senken
§   Von Maklerprovisionen befreien: Mieter müssen gesetzlich von der Kostenübernahme
    der Maklerprovisionen befreit werden. Makler werden hauptsächlich im Interesse ihrer
    Auftraggeber – der Vermieter – tätig, daher sind die Kosten der Vermittlung auch von
    Seiten der Auftraggeber zu übernehmen.

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Einheitliches Mietrechtsgesetz schaffen
§     Einheitlicher Betriebskostenkatalog: Grundsteuer und Versicherungskosten sind kei-
      ne Kosten des Betriebes einer Liegenschaft und sollen daher als Vermögenssteuer bzw.
      Aufwand für Reparaturkosten bzw. als Absicherung des Haftungsrisikos von den Vermie-
      tern bezahlt werden.
§     Einfache und transparente Mietzinsbildung: Das derzeit geltende Richtwertsystem
      soll mit einer klaren gesetzlichen Definition bzw. Begrenzung der Zuschläge als Grund-
      lage für die Berechnung dienen. Der Vermieter soll verpflichtet werden, dem Mieter das
      Doppelte der gesetzwidrig vereinnahmten Mieten zurückzahlen zu müssen.
§     Anhebung der Mindestbefristungsdauer: Die Mindestbefristung von Wohnungsmiet-
      verträgen muss von derzeit drei auf fünf Jahre angehoben werden. Bei einem befristeten
      Mietverhältnis muss die Miete gesetzlich um 25 Prozent reduziert werden (Befristungs-
      abschlag). Das muss für alle Wohnungen gelten.
§     Warnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf: Der Vermieter soll verpflichtet wer-
      den, mindestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich darzulegen, dass er am Ende
      der Befristung festhalten möchte. Unterlässt er dies, soll der Mietvertrag um drei Jahre
      verlängert gelten.
§     Verpflichtende Mieterversammlung: Diese wäre ein wirksames Instrument, um schwe-
      lende Konflikte zwischen Eigentümern und Mietern zu mindern.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Arbeiterkammer Kärnten | 9021 Klagenfurt am Wörthersee | Bahnhofplatz 3
Tel. 050 477- 2402 | oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at | kaernten.arbeiterkammer.at       2/2
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