Bürgermeisterwahlen in Nauendorf & Tonndorf am 11. Oktober 2020

Die Seite wird erstellt Kira Ullrich
 
WEITER LESEN
Bürgermeisterwahlen in Nauendorf & Tonndorf am 11. Oktober 2020
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020           Seite 1

 Der Geltungsbereich umfasst die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und die Mitgliedsgemeinden
                       Kranichfeld mit den Ortsteilen Barchfeld und Stedten,
     Rittersdorf, Tonndorf, Hohenfelden, Nauendorf und Klettbach mit dem Ortsteil Schellroda.

19. Jahrgang                                Samstag, den 3. Oktober 2020                                     Nr. 11/2020

                                            Bürgermeisterwahlen in
                                             Nauendorf & Tonndorf
                                               am 11. Oktober 2020

Die November-Ausgabe erscheint am 7. November 2020. Redaktionsschluss: Dienstag, den 27. Oktober 2020, um 11:00 Uhr
Seite 2                            3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020

                                                                            Telefonverzeichnis
                        Allgemeines                                         Gemeinschaftsvorsitzender     Herr Menge                   036450 345-20
                                                                            Hauptamt                      Frau Oberheide               036450 345-21
Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld                                         Hauptamt                      Frau Sonntag                 036450 345-22
Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld                                        Hauptamt                      Frau Feige                   036450 345-23
                                                                            Hauptamt                      Frau Meißner                 036450 345-24
Telefon 036450 345-0      Website www.vg-kranichfeld.de                     Kämmerei                      Frau Schneider               036450 345-31
Telefax 036450 345-15 E-Mail info@vg-kranichfeld.de                         Kämmerei                      Herr Trott                   036450 345-34
Öffnungszeiten des Bürgerbüros                                              Kämmerei                      Frau Knöfel                  036450 345-32
Montag                    09:00 - 12:00 Uhr                                 Kasse                         Frau Hoffmann                036450 345-32
Dienstag                  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr           Kasse                         Herr Rieger                  036450 345-33
Mittwoch                  geschlossen                                       Bürgerbüro/Feuerwehr          Frau Lichtenecker            036450 345-41
Donnerstag                09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr           Bürgerbüro                    Herr Ohnesorge               036450 345-42
Freitag                   09:00 - 12:00 Uhr                                 Touristinformation            Frau Fröbel                  036450 345-43
1. Samstag im Monat       09:00 - 11:00 Uhr                                 Ordnungsamt                   Herr Merten                  036450 345-52
Dienstzeiten der Verwaltung                                                 Ordnungsamt                   Frau Schambach               036450 345-51
Montag                    09:00 - 12:00 Uhr                                 Standesamt                    Frau Jahn                    036450 345-54
Dienstag                  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr           Bauamt                        Herr Kästner                 036450 345-61
Mittwoch                  geschlossen                                       Bauamt                        Frau Brinkmann               036450 345-62
Donnerstag                09:00 - 12:00 Uhr                                 Bauamt                        Herr Neuenfeldt              036450 345-63
Freitag                   09:00 - 12:00 Uhr                                 Bauamt                        Herr Schultz                 036450 345-64
                                                                            Polizei                       Herr Kabbe                   036450 437-12
Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden
Mitgliedsgemeinde Bürgermeister Sprechstunde                                Telefon / E-Mail / Internet
Stadt Kranichfeld    Enno Dörnfeld Dienstag 17:00 - 18:30 Uhr               036450 345-11 buergermeister@kranichfeld.de, www.kranichfeld.de
                                     Donnerstag 17:00 - 18:30 Uhr
Gemeinde Rittersdorf Johannes Rokosch Dienstag       18:00 - 19:00 Uhr      036450 42167 gemeinde@rittersdorf.info, www.rittersdorf.info
Gemeinde Tonndorf      Tony Röser        Dienstag    16:00 - 19:00 Uhr      036450 42419 buergermeister@gemeinde-tonndorf.de,
                       (Beigeordneter)                                                   www.gemeinde-tonndorf.de
Gemeinde Hohenfelden Thomas Morche Donnerstag 18:00 - 19:00 Uhr             036450 42351 thomas.morche@web.de, www.hohenfelden.de
Gemeinde Nauendorf Marek Heusinger Dienstag          17:00 - 18:00 Uhr      036209 349        buergermeister@gemeinde-nauendorf.de,
                                                                                              www.gemeinde-nauendorf.de
Gemeinde Klettbach Franziska             Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr       036209 346        info@klettbach.de, www.klettbach.de
                   Hildebrandt

Forstämter
                                                                            Finanzamt Jena
Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode, Revier Kranichfeld,
Baumbachplatz 1, Sprechzeit dienstags von 15:00 - 18:00 Uhr,                Leutragraben 8, 07743 Jena, Telefon 03641 378-0
Telefon 0172 3480106
Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 Bad Berka                  Touristinformation Kranichfeld
Telefon 036458 582-3
                                                                            Baumbachplatz 1, 99448 Kranichfeld
NOTRUF                                                                      Frau Mnich 036450 42021
Polizei                                                          110        Kernöffnungszeiten: Montag bis Freitag 10:00 - 13:00 Uhr
Feuerwehr                                                        112
Giftinformationszentrum                                  0361 730730
Polizeistation Bad Berka                                 036458 5830                                   Schiedsstelle
Polizeiinspektion Weimar                                  03643 8820                         Bei uns können Sie nur gewinnen.
Hochwasseransagedienst                                  0180 5003006
Störungsnummer Strom                                    0800 6861166                       Das Schiedswesen besteht seit über 170 Jahren,
Störungsnummer Gas                                      0800 6861177                          und ist eine vorgerichtliche, bürgernahe
Störungsnummer Wasser                                  03643 7444444                       sowie unparteiische Schlichtungsorganisation.
Störungsnummer Abwasser                                 0172 6960003
                                                                                                   Geschlichtet werden können:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                       Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen,
                                                                                      Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch
Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie
den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In akuten Fällen wenden Sie sich an
den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Personalausweis weg?                                                                   Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
                                                                                               Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld
Sperrnummer 116 116
                                                                                            Telefon 036450 345-41 und -42 (Bürgerbüro)
zuständiges Tierheim
Tierheim Pflanzwirbach, Marktleite, 07407 Pflanzwirbach,
Telefon 03672 422410
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020          Seite 3

                                                                   Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften
                     Vorwort                                       getätigte beleidigende Äußerungen sollen zukünftig
                                                                   im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe be-
Liebe Einwohner und Einwohnerinnen der                             straft werden können.
Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld,
                                                                   Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in
am 11. Oktober 2020 (ein                                           seiner Stellungnahme darauf verwiesen, dass Kom-
Sonntag) finden Bürger-                                            munalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den
meisterwahlen in Tonn-                                             letzten Jahren vermehrt beleidigt und bedroht oder
dorf und Nauendorf statt.                                          sogar körperlich angegriffen wurden. Dies führt nicht
Während in Nauendorf                                               zuletzt dazu, dass in der haupt- und ehrenamtlichen
planmäßig ein neuer Bür-                                           Kommunalpolitik darüber nachgedacht wird, ob ein
germeister/in      gesucht                                         Amt oder Mandat weiter ausgeübt oder überhaupt
wird, macht sich in Tonn-                                          angestrebt wird. Der Deutsche Städte- und Gemein-
dorf eine Neuwahl des                                              debund begrüßt deshalb ausdrücklich die Intention
Bürgermeisters, durch den                                          der Änderungen des Strafgesetzbuches zum besse-
überraschenden Rücktritt von Karsten Mentzel, er-                  ren Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger.
forderlich. Durch die Änderung des Kommunalwahl-                   Die Meinungsfreiheit im demokratischen Diskurs ist
gesetzes dürfen auch Jugendliche mit 16 Jahren wäh-                ein hohes Gut, ehrverletzende Beleidigungen oder
len. Die Bürgermeister werden direkt für sechs Jahre               demokratiegefährdende Bedrohungen dürfen aber
gewählt.                                                           nicht hingenommen werden. Kommunalpolitikerin-
                                                                   nen und Kommunalpolitiker, aber auch kommunale
Rechtsextremismus und die Hasskriminalität (Druck-                 Angestellte, müssen besser geschützt werden.
sache 19/17741, 19/18470) war Thema einer öffent-
lichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Ver-                    Der Bund hat das gesellschaftliche Problem erkannt,
braucherschutz im Bundestag. Mit dem Gesetz will                   dass sich auch bis in unsere kleinsten Kommunen wi-
die Bundesregierung einer im Internet und besonders                derspiegelt. Konkret bedeutet dies, dass es in Nauen-
in den sozialen Medien zunehmend zu beobachten-                    dorf zur Wahl nicht einen einzigen Bewerber für das
den Verrohung der Kommunikation entgegentreten.                    Ehrenamt des Bürgermeisters gibt. Die Nauendorfer
Durch aggressives Auftreten bis hin zu Morddrohun-                 werden einen leeren Wahlzettel am Wahlsonntag
gen werde nicht nur das allgemeine Persönlichkeits-                vorfinden. Hier können sie einen Namen darauf sch-
recht der Betroffenen, sondern auch der politische                 reiben. In Tonndorf hat sich wenigstens ein Bewerber
Diskurs in der demokratischen und pluralistischen                  gefunden, der alle notwendigen Unterlagen frist-
Gesellschaftsordnung angegriffen, heißt es im Ent-                 und formgerecht eingereicht hat.
wurf. Damit sei der freie Meinungsaustausch im In-
ternet und letztendlich die Meinungsfreiheit gefähr-               Ich wünsche mir, dass es in beiden Gemeinden wie-
det. Zu deren Verteidigung sei der Staat verpflichtet.             der eine/n Bürgermeister/in gibt, welche/r auf die
Die Strafverfolgung sei ein wichtiger Baustein, um                 breite Unterstützung der Bevölkerung hoffen darf.
Hasskriminalität und digitale Gewalt einzudämmen,                  Gleichzeitig möchte ich mich bei Karsten Mentzel und
allerdings müssten dann auch Strafverfolgungsbe-                   Marek Heusinger ganz herzlich für Ihr jahrelanges
hörden und die Justiz besser ausgestattet werden.                  Engagement bedanken, die viel Herzblut zum Wohle
                                                                   Ihrer Gemeinden hineingesteckt haben.
Die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Re-
gierungspräsidenten Lübcke 2019 haben gezeigt, wie                 Mit herzlichen Grüßen
sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form                Fred Menge Gemeinschaftsvorsitzender
ihren Ausdruck findet. Der Entwurf schlägt zudem
vor, den Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches da-
hingehend zu erweitern, dass zukünftig auch die An-
drohung einer gefährlichen Körperverletzung straf-
bar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter
Straftaten soll erfasst werden. Öffentlich, in einer
Seite 4                             3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020

                                                                             2.   Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
                       Amtlicher Teil                                             nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft
                                                                                  der Stadt Kranichfeld wird nicht geändert
                    Stadt Kranichfeld
                                                                                                            §4
Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen                           1.   Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen wer-
Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses                                 den dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht
der Stadt Kranichfeld vom 02.07.2020                                              verändert.
                                                                             2.   Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen wer-
021-10/2020
                                                                                  den dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nach
Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Haupt- und Fi-
nanzausschusses der Stadt Kranichfeld vom 20.02.2020 wird bestätigt.              dem Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld
                                                                                  nicht verändert.
022-10/2020
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kranichfeld beschließt und                                           §5
empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kranichfeld die 1. Nachtragshaus-           Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
haltssatzung 2020 mit den dazugehörigen Anlagen, mit den Änderun-
gen aus der Sitzung am 02.07.2020.                                                                               §6
                                                                             Als Anlage gilt der Stellenplan.
023-10/2020
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kranichfeld beschließt und                                            §7
empfiehlt dem Stadtrat die 1. Änderung des Finanzplanes der Stadt            Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft
Kranichfeld für die Jahre 2019 -2023.
                                                                             Kranichfeld, den 21.09.2020
Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung                                 Stadt Kranichfeld                          (Siegel)
der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kranichfeld
                                                                             Enno Dörnfeld
für das Haushaltsjahr 2020                                                   Bürgermeister
1) Nachtragshaushaltssatzung
                                                                             Beschluss- und Verfahrensvermerk:
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und
des § 34 Thüringer Stadthaushaltsverordnung (ThürGemHV) erlässt              1.   Der Stadtrat Kranichfeld hat in seiner Sitzung am 16.07.2020,
die Stadt Kranichfeld folgende Nachtragshaushaltssatzung:                         Beschluss-Nr. 116-12/2020, die 1. Nachtragshaushaltssatzung
                                                                                  2020 erlassen.
                               §1                                            2.   Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit Ihren Anlagen
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden                                             wurde gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 57 Abs. 3 Satz 2
                                                                                  i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vor-
 erhöht (+)     vermindert  und damit der Gesamtbetrag des Haushalts-             gelegt. Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer
                   (-)      planes einschließlich der Nachträge                   Land, als zuständige Rechtsaufsichtbehörde, hat mit Schreiben
                   um           gegenüber        nunmehr festgesetzt              vom 11.09.2020 (Az.: I/2/Bl-092.51----.1046.002/20) die
                                  bisher                  auf                     Nachtragshaushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und einer
      €                              €                     €                      vorfristigen Bekanntmachung nach § 60 Abs. 1 Satz 2, § 57 Abs.
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen                                           3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugestimmt. Die
     96.240 €   -146.530 €      3.753.261 €           3.702.971 €                 Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichti-
                                                                                  gen Bestandteile.
 die Ausgaben
    6.395 €   -56.685 €       3.753.261 €             3.702.971 €            Auslegungshinweis gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 57 Abs. 3 Satz
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen                                        3 und 4 ThürKO:
 1.221.985 €     -58.720 €      2.194.451 €           3.357.716 €
                                                                             Der Nachtragshaushaltsplan liegt vom 05.10.2020 für die Dauer
 die Ausgaben                                                                von zwei Wochen während der Dienstzeiten (Mo. und Fr., 09:00 bis
 1.272.265 €     -109.000 €       2.194.451 €         3.357.716 €            12:00 Uhr, Di. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr, Do.
                                                                             09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr) im Bürgerbüro der
                                   §2                                        Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448
1.    Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite für Investitionen und         Kranichfeld, öffentlich aus. Der Nachtragshaushaltsplan 2020 wird bis
                                                                             zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres
      Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan der             und über die Entlastung des Bürgermeisters nach § 80 Abs. 3 ThürKO
      Stadt Kranichfeld wird nicht geändert.                                 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
2.    Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite für Investitionen und
      Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Wirtschaftsplan des           Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:
      Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld wird           Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,
      nicht geändert.                                                        die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, kön-
                                                                             nen gegenüber der Stadt Kranichfeld, schriftlich unter Angabe der
                                  §3
                                                                             Gründe, geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht inner-
1.    Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen            halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend
      nach dem Haushaltsplan der Stadt Kranichfeld wird nicht geändert.      gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020     Seite 5

                                                     Grundstücksverkauf

Die Stadt Kranichfeld schreibt nachstehendes Grundstück öffentlich zum Verkauf aus:

        Bebautes Grundstück zur Wohnbebauung
        in 99448 Kranichfeld, Kirchplatz 2

Die Stadt Kranichfeld schreibt nachfolgende Liegenschaft, bestehend aus den Grundstücken, Flurstück Nr. 303/2 mit 13
m², 303/3 mit 4 m², 303/4 mit 210 m² und 306 mit 74 m² zum Verkauf, zum Mindestkaufpreis (Bodenrichtwert 50,00 €/
m²), aus (zzgl. Nebenkosten u.a. Grunderwerbsteuern, Kosten für Eigentumsumschreibung, Notarkosten und sonstigen
Kosten).

Die o. g. Flurstücke liegen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Grund-
stücke bilden eine Einheit und sind bebaut. Die bestehenden Baulichkeiten sollen bis Ende 2021 abgerissen und an der
gleichen Stelle ein Neubau errichtet werden. An der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke Nr. 303/4 und 306
werden ca. 20 m² aus beiden Grundstücken herausgemessen und durch die Stadt Kranichfeld zum Gehweg ausgebaut.
Die Gesamtverkaufsfläche beträgt somit ca. 281 m². Kaufinteressenten haben mit dem Kaufangebot im Rahmen der
öffentlichen Verkaufsausschreibung ein Bebauungskonzept vorzulegen und auf Anforderung der Stadt die Finanzierung
nachzuweisen. Die Realisierung des Bauvorhabens (Abriss und Neubau) ist innerhalb von 3 bis 5 Jahren nach Verkauf
vorzunehmen. Die Abriss- und Bebauungsverpflichtung wird mittels eines Wiederkaufsrechtes im Grundbuch gesi-
chert. Die Grundstücke befinden sich in dem Denkmalensemble „Kirchplatz und Felsenkeller“. Eine denkmalrechtliche
Erlaubnis zum Abriss der Gebäude ist durch Zeitablauf verfallen und wurde neu beantragt. Die neue Bebauung ist in
die, durch den Abriss entstehende Baulücke, nach Art und Maß, entsprechend der abgerissenen Gebäude, einzupassen.

Sonstige Angaben
Ihr Kaufangebot richten Sie bitte unter Beifügung nachfolgend aufgeführter Unterlagen und Angaben, im verschlosse-
nen Umschlag, mit dem deutlichen Vermerk „Ausschreibung Kirchplatz 2, Kranichfeld“ bis zum 31.10.2020 an die
Stadtverwaltung Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld:
• Vollständiger Vorname und Nachname des Käufers bzw. der Käufer
• bei gewerblichen Käufern Auszug aus dem Handelsregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Bonitätsnachweis
• Information, in welcher Höhe zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld als Belastung in Abt. III des Grund-
    buches vorgesehen ist
• Nutzungs-/ Bebauungskonzept
• Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung, Nebenkosten, Vermessungskosten etc. trägt der Käufer

Hinweise
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Be-
stimmungen der UVgO/VOB finden keine Anwendung. Die Stadt behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuhe-
ben, wenn für sie kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist. Für weitere Informationen zum Objekt und Rückfragen
steht das Bauamt der VG Kranichfeld unter der Telefonnummer 036450 34564 bzw. per E-Mail schultz@vg-kranich-
feld.de zur Verfügung. Eine Besichtigung des Ausschreibungsobjektes ist nach vorheriger Absprache unter vorgenann-
ten Kontaktdaten möglich. Die Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw.
                                                             Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Datengrund-
                                                             lage Lageplan und Luftbild: Geobasisdaten des Thüringer
                                                             Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

                                                                     ©GDI-TH
Seite 6                           3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020

                                                                           tersdorf über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche
               Gemeinde Rittersdorf                                        Verkehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Gemein-
                                                                           de Rittersdorf) im Entwurf vom 23.06.2020.
Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen
                                                                           Auslegungshinweis gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO
Teil der Sitzung des Gemeinderates Rittersdorf vom                         Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf hat in seiner Sitzung am
06.07.2020                                                                 06.07.2020 die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen
                                                                           2015 bis 2018 der Gemeinde Rittersdorf und über die Entlastung des
035-06/2020                                                                Bürgermeisters und des Beigeordneten für die entsprechenden Jahre
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt die Erteilung          gefasst. Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO liegen die Beschlüsse, die fest-
des gemeindlichen Einvernehmens zur Änderung der vorhandenen               gestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbe-
Motocross-Trainingsstrecke in eine Motocross-Rennstrecke auf dem           richt des Rechnungsprüfungsamts ab dem 05.10.2020 für die Dauer
Gelände des Steinbruchs sowie zur Durchführung und Veranstaltung           von zwei Wochen während der Dienstzeiten (Mo. und Fr., 09:00 bis
von bis zu fünf Motocross-Rennen pro Saison.                               12:00 Uhr, Di. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr, Do.
                                                                           09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr) im Bürgerbüro der
036-06/2020                                                                Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kra-
Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Gemeinde-      nichfeld, öffentlich aus.
rates Rittersdorf vom 29.01.2020 wird bestätigt.
                                                                           Die genannten Unterlagen werden bis zur Feststellung der folgenden
037-06/2020                                                                Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Rit-
tersdorf vom 03.03.2020 wird bestätigt.
                                                                                              Gemeinde Tonndorf
038-06/2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grundla-       Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen
ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 über        Sitzung des Gemeinderates Tonndorf vom 07.07.2020
Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015.
                                                                           055-09/2020
039-06/2020                                                                Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Gemeinde-
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grundla-       rates Tonndorf vom 27.02.2020 wird bestätigt.
ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 über
Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016.      056-09/2020
                                                                           Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
040-06/2020                                                                Tonndorf vom 20.05.2020 wird bestätigt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grundla-
ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 über        057-09/2020
Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017.      Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt die Satzung der
                                                                           Gemeinde Tonndorf zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Tonn-
041-06/2020                                                                dorf über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrs-
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grundla-       anlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Gemeinde Tonn-
ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 über        dorf) im Entwurf vom 09.06.2020.
Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018.
                                                                           058-09/2020
042-06/2020                                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beruft Frau Birgit Löwe zur
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grund-         Wahlleiterin und Frau Katrin Ditscher zur Stellvertreterin der Wahl-
lage des Prüfberichtes des Rechnungs-prüfungsamtes vom 22.01.2020          leiterin zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Tonndorf im Jahr
die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das            2020.
Haushaltsjahr 2015.
                                                                           059-09/2020
043-06/2020                                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt den Abschluss einer
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grund-         Vereinbarung zur Schaffung von 2 Torfundamenten auf dem gemeindli-
lage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020           chen Grundstück, Flurstück Nr. 183/16 und die Eintragung einer Grund-
die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das            dienstbarkeit zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks Nr.
Haushaltsjahr 2016.                                                        52, in der Gemarkung Tonndorf. Die Kosten trägt der Antragsteller. Auch
                                                                           alle Folgekosten und Installationskosten trägt der Antragsteller. Für die
044-06/2020                                                                Gemeinde Tonndorf entstehen keine Folgekosten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grund-
lage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020           060-09/2020
die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das            Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf lehnt die Erteilung des ge-
Haushaltsjahr 2017.                                                        meindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB i.V.m. § 68 ThürBO zur
                                                                           Bauvoranfrage zum Neubau eines Geräteschuppens von 44m² über-
045-06/2020                                                                bauter Grundstücksfläche sowie einen Gartenpool von 40 m² auf dem
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grund-         Grundstück: Gemarkung Tonndorf; Flur 2; Teilfläche vom Flurstück
lage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020           1625 ab.
die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das
Haushaltsjahr 2018.                                                        061-09/2020
                                                                           Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf erteilt das gemeindliche Ein-
046-06/2020                                                                vernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage "Neubau eines Einfa-
Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt die Satzung der        milienhauses Variante 1 und 2" auf dem Flurstück 108/7 Flur 1; in der
Gemeinde Rittersdorf zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Rit-           Gemarkung Tonndorf.
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020                        Seite 7

                                                                           051-08/2020
              Gemeinde Hohenfelden                                         Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla-
                                                                           ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 die
Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen                         Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haus-
Teil der Sitzung des Gemeinderates Hohenfelden vom                         haltsjahr 2016.
23.06.2020
                                                                           052-08/2020
036-04/2020                                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla-
Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Gemeinderates     ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 die
Hohenfelden vom 03.03.2020 wird bestätigt.                                 Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haus-
                                                                           haltsjahr 2017.
037-04/2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden beschließt die Satzung            053-08/2020
der Gemeinde Hohenfelden zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde            Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla-
Hohenfelden über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentli-       ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 die
che Verkehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Ge-           Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haus-
meinde Hohenfelden) im Entwurf vom 09.06.2020.                             haltsjahr 2018.

038-04/2020                                                                054-08/2020
Der Gemeinderat Hohenfelden beschließt die Erteilung des gemeind-          Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt die 1. Nach-
lichen Einvernehmens gemäß §36 BauGB i.V.m. § 68 ThürBO zur                tragshaushaltssatzung 2020 mit den dazugehörigen Anlagen.
Bauantrag "Errichtung eines Einfamilienhauses" auf dem Grundstück:
Gemarkung Hohenfelden; Flur 1; Flurstück 74.                               055-08/2020
                                                                           Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt die 1. Änderung
                                                                           des Finanzplanes der Gemeinde Nauendorf für die Jahre 2019 bis 2023.

                Gemeinde Nauendorf                                         057-08/2020
                                                                           Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt die Satzung
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen                         der Gemeinde Nauendorf zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde
Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 18.06.2020                         Nauendorf über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver-
                                                                           kehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Gemeinde
045-08/2020                                                                Nauendorf) im Entwurf vom 08.06.2020.
Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Gemeinderates
Nauendorf vom 13.02.2020 wird bestätigt.                                   Auslegungshinweis gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO

046-08/2020                                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf hat in seiner Sitzung im
Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla-         18.06.2020 die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen
ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 über        2015 bis 2018 der Gemeinde Nauendorf und über die Entlastung
Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015.      des Bürgermeisters und des Beigeordneten für die entsprechenden
                                                                           Jahre gefasst. Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO liegen die Beschlüsse,
047-08/2020                                                                die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der
Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla-         Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts ab dem 05.10.2020 für die
ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 über        Dauer von zwei Wochen während der Dienstzeiten (Mo. und Fr., 09:00
Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016.      bis 12:00 Uhr, Di. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr,
                                                                           Do. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr) im Bürgerbüro
048-08/2020                                                                der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448
Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla-         Kranichfeld, öffentlich aus.
ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 über
Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017.      Die genannten Unterlagen werden bis zur Feststellung der folgenden
                                                                           Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
049-08/2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grund-
lage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019
über Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr       Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen
2018.                                                                      Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 16.07.2020

050-08/2020                                                                060-09/2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla-         Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beruft Herrn Hendrik
ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 die         Walther zum Wahlleiter und Herrn Stefan Lange zum Stellvertreter des
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haus-          Wahlleiters zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nauendorf im
haltsjahr 2015.                                                            Jahr 2020.
Seite 8                          3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020

                Gemeinde Klettbach                                                           Nichtamtlicher Teil
Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen                                                Informationen
Teil der Sitzung des Gemeinderates Klettbach vom
18.06.2020                                                                Bürgerbüro
054-08/2020                                                               Das Bürgerbüro ist zusätzlich am Freitag, dem 9. Oktober 2020, von
Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des               09:00 – 18:00 Uhr, und am Samstag, dem 7. November 2020, von
Gemeinderates Klettbach vom 18.02.2020 wird bestätigt.                    09:00 – 11:00 Uhr, für Sie geöffnet. Eine entsprechende Mund-Nasen-
                                                                          Bedeckung ist zu tragen.
055-08/2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach beschließt die Aufhebung
des Sperrvermerks im Stellenplan, als Anlage zur Haushaltssatzung         Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge
2020.
                                                                          Beratung und Auskunft zu rentenrechtlichen Angelegenheiten sowie
                                                                          Hilfe bei der Antragstellung von Renten wegen Erwerbsminderung,
056-08/2020
                                                                          Alters- und Hinterbliebenenrenten bekommen Sie kostenfrei in den
Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach beschließt die Satzung             Sprechstunden vor Ort durch Ingo Torborg, Versichertenältester der
der Gemeinde Klettbach zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde             Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Klettbach über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentli-
che Verkehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge              Mittwoch, den 21.10.2020, im Bürgerhaus in Klettbach
Gemeinde Klettbach) im Entwurf vom 04.06.2020.                            von 15:30 bis 18:00 Uhr

057-08/2020                                                               Mittwoch, den 28.10.2020, im Baumbachhaus in Kranichfeld
                                                                          von 15:30 bis 18:00 Uhr
Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach beschließt die Beantragung
zur verkehrsrechtlichen Beschilderung (siehe Beschilderungsplan, mit
                                                                          Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten.
den Änderungen aus der Sitzung am 18.06.2020) des Weges „Hinter           Telefon: 03644 8779952 (Mo. - Do. 19:30 bis 20:15 Uhr).
den Gärten“ in Schellroda.

                                                                          Bekanntmachung
Bekanntmachung des Beschlusses aus dem nicht
öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates                           Der Wasser-/Abwasserzweckverband
Klettbach vom 18.06.2020, für den die Öffentlichkeit                      Arnstadt und Umgebung gibt gemäß
                                                                          § 14 Abs. 3 der Entwässerungssatzung
hergestellt wurde
                                                                          - EWS - vom 26.05.2003 (Amtsblatt
                                                                          des Ilm-Kreises vom 21.10.2003),
059-08/2020                                                               zuletzt geändert durch Satzung vom
Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach beschließt die Vergabe zur         17.11.2014 (Amtsblatt des Ilm-
Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für den Vereinsraum der          Kreises vom 02.12.2014), die Entsorgungszeiträume für die geordnete
Freiwilligen Feuerwehr Klettbach an die Firma Hildebrandt Office          Fäkalschlammentsorgung im Verbandsgebiet für das Jahr 2020 be-
Line, Erfurter Straße 37, 99102 Schellroda, gemäß UVgO. Das               kannt. Die Termine können auch unter www.wazv-arnstadt.de abge-
Bruttoauftragsvolumen beträgt 8.854,14 €.                                 rufen werden.

                                                                          Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Fällen aus organisatorischen
                                                                          Gründen Terminänderungen erforderlich sein können. Auskunft hierzu
                                                                          erhalten Sie bei unserem Bereich Abwasser unter Telefon 03628 61470.

                                                                          Die Entsorgung wird durchgeführt

                                                                           vom     05.10.2020      bis       09.10.2020   Kranichfeld
                                                                           vom     12.10.2020      bis       13.10.2020   Nauendorf
                                                                           vom     14.10.2020      bis       16.10.2020   Tonndorf
                                                                           vom     19.10.2020      bis       21.10.2020   Stedten
                                                                           vom     22.10.2020      bis       23.10.2020   Barchfeld
                                                                           vom     26.10.2020      bis       28.10.2020   Klettbach
                                                                           vom     02.11.2020      bis       06.11.2020   Schellroda

                                                                          Bitte ermöglichen Sie uns über Nachbarn bzw. andere Personen den
                                                                          Zutritt zu Ihrer Grundstückskläranlage, wenn Sie an dem für Ihren
                                                                          Wohnort vorgesehenen Entsorgungstermin nicht zu Hause sind.

                                                                          Die Werkleitung
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020                         Seite 9

Initiative                                                                  Jagdgenossenschaftsversammlung
„Mayors for Peace“                                                          Jagdgenossenschaft Hohenfelden 2019/2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und                                                Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenos-
Bürger, seit August dieses
                                                                            senschaft Hohenfelden am Freitag, dem 30. Oktober 2020, um 19:00
Jahres ist die Stadt Kranichfeld
offizielles     Mitglied     der                                            Uhr, im Gemeindesaal Im Dorfe 4 a, ergeht hiermit an alle Eigentümer
Initiative „Mayors for Peace“                                               von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Hohenfelden
(Bürgermeister        für   den                                             gehören, und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die herzliche
Frieden). Im Jahr 2016 haben                                                Einladung.
wir um Aufnahme unserer
Stadt bei dieser internationa-                                              Tagesordnung:
len Organisation von Städten,                                               1. Feststellung der vertretenen Hektar-Flächen und der fristgerechten
die sich für die Friedensarbeit,                                                Einladung
insbesondere der atomaren
                                                                            2. Eröffnung und Begrüßung
Abrüstung verschreiben, er-
sucht. Die Beitrittsurkunde                                                 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
aus Hiroshima ist eingetrof-                                                4. Kassenbericht des Kassenwarts
fen. Nun sind wir Teil der Kampagne.                                        5. Bericht der Jagdpächter
                                                                            6. Rechnungsprüfungsbericht
Die Organisation wurde 1982 auf Initiative des damaligen                    7. Diskussion
Bürgermeisters von Hiroshima, Takeshi Araki, gegründet. In der aktu-        8. Entlastung des Vorstandes, Kassierer und Rechnungsprüfer
ellen Proklamation von „Mayors for Peace“ heißt es: „75 Jahre nach den      9. Beschluss über die Nachfolge zum Jagdpachtvertrag Jagdbezirk
Abwürfen der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki hat sich die                 Nord
Hoffnung der Überlebenden, der Hibakusha, nach einer Welt in Frieden
                                                                            10. Beschlussfassung über die Höhe des Reinertrages 2019/2020
noch immer nicht erfüllt. Wir fordern die Atommächte eindringlich dazu
auf, ernsthafte Verhandlungen zur Abschaffung der Nuklearwaffen zu              und die Auszahlung der Jagdpacht für die Jagdjahre 2017/2018,
führen“. Weltweit haben sich bereits über 7.900 Städte dieser Initiative        2018/2019 und 2019/2020
angeschlossen um ein deutliches Zeichen für ein friedliches Miteinander     11. Beschluss Haushaltsplan 2020/2021
und eine sichere Zukunft der Menschheit zu setzen. Gerade bei der ak-       12. Informationen (Jagdgesetz, Abschussplan 2020/2021)
tuell politischen Situation auf unserem Erdball zeugt das für eine klare    13. Schlusswort des Vorsitzenden
Aussage und Haltung. Durch unseren Beitritt als Stadt Kranichfeld leis-
ten wir einen kleinen Beitrag, damit der Wunsch, nicht nur der Gründer,     Anträge auf Zusätze oder Änderungen der Tagesordnung, sind bis zum
sondern aller friedliebenden Menschen in Erfüllung gehen kann.              28.10.2020 schriftlich beim Jagdvorsteher einzureichen.
Enno Dörnfeld, Bürgermeister Stadt Kranichfeld
                                                                            Hinweis:
                                                                            Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf
Großer Bahnhof für Jörg Deubert in der Kita in
                                                                            die Anzahl der erschienen Jagdgenossen und der damit verbundenen
Kranichfeld zu seinem 60. Geburtstag                                        Flächengrößen, beschlussfähig ist. Bei Verhinderung kann sich jeder
Die Überraschung für Jörg Deubert, am 11. September 2020 zu seinem          Jagdgenosse durch seinen Ehegatten bzw. durch eine andere volljäh-
60. Geburtstag in „seiner“ Kita „Zweiburgenstadt“ in Kranichfeld, war       rige Person, welche Mitglied der Jagdgenossenschaft Hohenfelden ist,
groß. Es gab viele Glückwünsche und ein kleines Kinderprogramm.             mit Erteilung einer Vollmacht in schriftlicher Form, vertreten lassen.
Der technische Mitarbeiter ist bei den Kindern und Erzieherinnen            Bei eventuellen Abstimmungen ist die zu vertretende Person aber an
beliebt. In der Einrichtung ist er der gute Geist, der immer zur Stel-      das Abstimmungsverhalten der bevollmächtigten Person gebunden. Es
le ist, wenn es darum geht Ideen in die Praxis umzusetzen, Neues zu         besteht die Möglichkeit, 30 Minuten vor Versammlungsbeginn, Ein-
bauen oder zu reparieren. Seine langjährige aktive Mitarbeit bei der        sicht in das Jagdkataster und in sonstige zu beschließenden Unterlagen
Freiwilligen Feuerwehr Kranichfeld und seine über 20 Jahre Funkti-          zu nehmen. Der Vorstand bittet, sofern noch nicht erfolgt, um schrift-
on als Thüringer Landesjugendfeuerwehrwart hat sich auch auf die
                                                                            liche Bekanntgabe des Flächennachweises sowie der aktuellen IBAN
Kindertagestätte ausgewirkt. Die ist seit 2013 offizieller „Partner der
Feuerwehr“.                                                                 Nummer, da die Auszahlung der Jagdpacht gemäß Beschluss des Vor-
                                                                            standes nur durch Überweisung auf das Bankkonto erfolgt.

                                                                            Hohenfelden, Oktober 2020

                                                                            Der Jagdvorsteher

                                                                            Übungsmeldung der Bundeswehr

                                                                            Vom 5. - 8. Oktober 2020 führt die Bundeswehr die Übung „Balzender
                                                                            Hirsch“, unter anderem in der Gemarkung Klettbach und Schellroda,
                                                                            durch. An dieser Übung sind 25 Soldaten sowie 10 Fahrzeuge beteiligt.
                                                                            Bei Schäden, die von der übenden Truppe verursacht wurden, können
                                                                            Ersatzleistungen beantragt werden. Die Bevölkerung wird gebeten,
                                                                            sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Seite 10                           3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020

                                                                            Umsetzung besonders familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und
                                                                            familienfreundlicher Projekte zu würdigen. Dabei soll insbesondere
                                                                            auch die Kreativität, mit der sich viele Unternehmen, trotz schwierigen
                                                                            wirtschaftlichen Umfeldes, gerade in der aktuellen Situation für ihre
                                                                            Mitarbeiter und deren Familien engagieren, berücksichtigt werden.
                                                                            Alle Unternehmen die (mindestens) in einer der folgenden Kategorien
Projekt „Familien für Familien“                                             besonderes Engagement entwickelt haben und (mindestens) einen
                                                                            Unternehmensstandort im Weimarer Land haben, können sich bewer-
Wenn der Kindergarten einen Schließtag hat, Eltern regelmäßig über          ben oder durch Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen werden.
die Öffnungszeiten hinaus arbeiten müssen oder einmal abends aus-
gehen wollen, stellt sich oft die Frage nach Unterstützung bei der          Die Bewertungskategorien lauten:
Kinderbetreuung. Wenn die eigenen Großeltern nicht in der Nähe und          •   Familienfreundliche Angebote oder Leistungen zur Stärkung von
andere familiäre Hilfen nicht möglich sind, bedarf es Unterstützung             Familien innerhalb des Unternehmens
außerhalb der eigenen Familie. Im Projekt „Familien für Familien“           • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
sollen Familienpatinnen und Familienpaten zur Unterstützung bei der         • Engagement bei der Bildung von Netzwerken zu
Kinderbetreuung vermittelt werden. Ziel sind dabei stabile und langan-          familienfreundlichen Angeboten
haltende Beziehungen die den Familien eine verlässliche Unterstützung       • Unterstützung der Mitarbeiter*innen im Fall der Pflege von
ermöglichen.                                                                    Angehörigen
                                                                            • Kreative Angebote für Mitarbeiter*innen in besonderen
Familienpatinnen und Famili-       Sie wünschen sich als Familie:               Lebenssituationen
enpaten gesucht!
                                   - eine Betreuungsperson, die
                                                                            Zur Bewerbung für den Familienpreis sind folgende Unterlagen
Sie haben Freude im Umgang           regelmäßig für Ihr Kind / Ihre
                                                                            einzureichen:
mit Kindern, suchen eine neue        Kinder Zeit hat
Aufgabe und möchten sich
                                                                            • Kurzbeschreibung des Unternehmens: Name, Anschrift,
                                   - Ihr Kind / Ihre Kinder aus der             Unternehmensgegenstand
ehrenamtlich engagieren?
                                     Kita oder der Schule abholen           • ausdrucksstarke Beschreibung der familienfreundlichen
Dann werden Sie Familienpa-          kann                                       Ausrichtung des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die
tin oder Familienpate!                                                          o.g. Bewerbungskategorien
                                   - ggf. auch einmal kurzfristig
                                                                            • der Textumfang sollte 2 A4-Seiten nicht überschreiten
Ihre Aufgaben:                       einspringen kann?
   - Unterstützung von Familien
                                   Dann könnte ein Familienpate             Bitte senden Sie Ihre Bewerbung und Rückfragen
     bei der Kinderbetreuung
                                   oder eine Familienpatin das              bis zum 15.10.2020 an:
   - Zeit haben und für die Kinder
                                   Richtige sein!                           Lokales Bündnis für Familien im Weimarer Land,
     da sein, spielen, basteln,
                                                                            Beate Bergmann/Damaris Giese-Hanke,
     vorlesen…
                                                                            Dornburger Straße 14, 99510 Apolda,
Dabei engagieren Sie sich ehren-                                            E-Mail: info@buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de,
amtlich und unentgeltlich.                                                  Telefon 03644 650-329
Wenn Sie als Familienpatin oder Familienpate aktiv werden wollen oder       Wir freuen uns darauf, Ihr familienfreundliches Engagement durch die
Interesse an der Vermittlung einer Familienpatin / eines Familienpaten      Verleihung des Familienpreises zu würdigen.
für Ihre Familie haben, wenden Sie sich bitte an:

Kooperationspartner des Projektes in Ihrer Region:
Familien- und Jugendzentrum,
Leiter: Silvio Dreßler,
Herderstraße 20, 99438 Bad Berka,
Telefon 036458 41036, E-Mail: familienzentrum@bad-berka.de

Bei allgemeinen Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an die
Koordination:                                                               Haus- und Straßensammlung
Lokales Bündnis für Familien im Weimarer Land,                              der Kriegsgräberfürsorge
Dornburger Straße 14, 99510 Apolda, Telefon 0160 7969693
                                                                            Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. führt in der Zeit
Ihr Lokales Bündnis für Familien im Weimarer Land                           vom 26. Oktober 2020 bis zum 15. November 2020 eine genehmig-
                                                                            te Haus- und Straßensammlung durch. Jede/r Sammler/in hat seinen/
                                                                            ihren Bundespersonalausweis, Reisepass oder einen mit Lichtbild ver-
                                                                            sehenen Kinderausweis und einen vom Sammlungsträger gesiegelten
                                                                            Sammelausweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Familienpreis 2020 für Unternehmen im Weimarer                              World Cleanup Day 2020 in Kranichfeld
Land
                                                                            Am weltweiten Cleanup Day am 19. September 2020 beteiligten sich
Das „Lokale Bündnis für Familien im Weimarer Land“ lobt 2020                auch wieder freiwillige Kranichfelder BürgerInnen und Kinder. Nach
wiederholt mit freundlicher Unterstützung des Kreistages Weimarer           den Absprachen über die Einteilung in Gruppen und die Suchgebiete
Land den Familienpreis für Unternehmen im Kreis Weimarer Land               wurden ca. 150 kg Müll und Unrat gesammelt und in die vom Land-
aus. Ziel ist es, Unternehmen für ihr freiwilliges Engagement zur           kreis bereit gestellten Container entsorgt. Bereits am 18. September
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020                     Seite 11

2020 waren alle SchülerInnen der Kranichfelder Grund- und die Klas-        01.11.2020, 11:00 Uhr SG SV 70 Tonndorf -
sen 5 und 6 der Regelschule sowie die große Gruppe des Kindergartens       			SG TSV Langewiesen
„Zwei-Burgen-Stadt“ und Kinder des Kindergartens „Rabatz“ in Kra-
nichfeld im Rahmen eines Aktionstages unterwegs. Dabei kam mit viel        E 1-Junioren
Eifer weiterer Müll zusammen. Insgesamt wurden über beide Tage die         11.10.2020, 10:30 Uhr SV Fortuna Griesheim -
von den Kreiswerken des Landkreises gestellten drei Kleincontainer zu      			SpVgg. Kranichfeld 1.
je drei Viertel gefüllt. Neben den Containern wurden die HelferInnen       31.10.2020, 09:00 Uhr SpVgg. Kranichfeld 1. -
auch mit Handschuhen und Müllbeuteln von den Kreiswerken unter-
                                                                           			                   SG SpVgg. Klettbach 2.
stützt. Von „Let’s Do It! Germany e. V.“, dem Projektträger des World
Cleanup Days, kam aufgrund von Spenden weitere Ausrüstung für die
HelferInnen. Vielen Dank allen HelferInnen Groß und Klein, aber auch       E 2 Junioren
der Stadt Kranichfeld (Bürgermeister Enno Dörnfeld und Herrn Mi-           11.10.2020, 10:30 Uhr GW Blankenhain 2. -
chaelis vom Bauhof) sowie den Kreiswerken des Landkreises (Herr            			SpVgg. Kranichfeld 2.
Gerhardt, der sogar in Kranichfeld beim Cleanup vor Ort unterstützte).     01.11.2020, 09:30 Uhr SpVgg. Kranichfeld 2. - Empor Weimar 1.
Wir Alle hoffen, dass das Ergebnis der Aufräumaktionen lange sichtbar
bleibt.

                                                                           Evang.-Luth. Pfarramt Kranichfeld

                                                                           03.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der
                                                                           			Tonndorfer Kirche
                                                                           04.10.2020, 14:00 Uhr Familiengottesdienst in Stedten
                                                                           06.10.2020, 20:00 Uhr Gebet in der Tonndorfer Kirche
                                                                           09.10.2020, 10:00 Uhr Andacht im Pflegeheim am Baumbachhaus
Frank Ulbrich
                                                                           10.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der
                                                                           			Tonndorfer Kirche
                                                                           11.10.2020, 10:00 Uhr Erntedankfest in Tonndorf
                    Veranstaltungen                                        11.10.2020, 10:30 Uhr Familienkirche in Kranichfeld
                                                                           13.10.2020, 20:00 Uhr Gebet in der Tonndorfer Kirche
Veranstaltungen untersagt                                                  17.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der
                                                                           			Tonndorfer Kirche
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land vom              18.10.2020, 09:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Nauendorf
16. September 2020 sind alle öffentlichen Veranstaltungen mit Publi-       18.10.2020, 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in
kumsverkehr bis zum 4. Oktober 2020 im Landkreis Weimarer Land             			Kranichfeld
untersagt. Welche Einschränkungen ab dem 5. Oktober 2020 getroffen
                                                                           20.10.2020, 20:00 Uhr Gebet in der Tonndorfer Kirche
werden, kann aktuell nicht vorausgesehen werden.
                                                                           24.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der
                                                                           			Tonndorfer Kirche
                                                                           25.10.2020, 10:30 Uhr Zentralgottesdienst in Kranichfeld
Spielvereinigung Kranichfeld 1861 e. V.                                    27.10.2020, 20:00 Uhr Gebet in der Tonndorfer Kirche
                                                                           31.10.2020, 10:00 Uhr Zentralgottesdienst in Rittersdorf
Fußball                                                                    31.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der
                                                                           			Tonndorfer Kirche
Männer
03.10.2020, 15:00 Uhr SpVgg. Kranichfeld - TSV Kromsdorf
                                                                           Alle Termine, Kreise und Gruppen finden Sie auf www.kirche-kra-
24.10.2020, 15:00 Uhr SpVgg. Kranichfeld - SG Moorental
31.10.2020, 14:00 Uhr Fort. Großschwabhausen -                             nichfeld.de.
			SpVgg. Kranichfeld
                                                                           Pfarramt Kranichfeld, Kirchplatz 4, 99448 Kranichfeld
SG B-Jun. SV 70 Tonndorf (Heimspiele in Kranichfeld)                       Telefon 036450 42157, E-Mail pfarramt@kirche-kranichfeld.de
03.10.2020, 10:30 Uhr     SG SV 70 Tonndorf -
			FSV Ilmtal Zottelstedt
11.10.2020, 11:00 Uhr     SG FSV Gräfenroda -
			SG SV 70 Tonndorf
31.10.2020, 10:30 Uhr     SG SV 70 Tonndorf -                              Katholisches Pfarramt Weimar
			SG TSV Langewiesen
                                                                           Gottesdienste in Kranichfeld
SG C-Jun. SV 70 Tonndorf (Heimspiele in Tonndorf)                          03.10.2020, 18:00 Uhr
10.10.2020, 11:00 Uhr     FSV BW Stadtilm - SG SV 70 Tonndorf              17.10.2020, 18:00 Uhr
Seite 12   3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020

                                                  I M P R E S S U M

                                                      Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
                                                                   Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld
                                                                   Telefon 036450 345-0, Telefax 036450 345-15
                                                                   E-Mail info@vg-kranichfeld.de

                                                      Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
                                                                     Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemein-
                                                                     schaft Kranichfeld

                                                      Redaktion und Anzeigenteil: E-Mail merten@vg-kranichfeld.de
                                                                    Telefon 036450 345-52

                                                      Haftung:         Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld über-
                                                                       nimmt keine Haftung für die Korrektheit und Voll-
                                                                       ständigkeit von nichtamtlichen Veröffentlichungen.
                                                                       Für nicht gelieferte Amtsblätter besteht kein Anspruch
                                                                       auf Entschädigung. Ansprüche auf Schadensersatz
                                                                       sind ausdrücklich ausgeschlossen.

                                                      Druck:           Hahndruck Kranichfeld
                                                                       Georgstraße 7, 99448 Kranichfeld
                                                                       Telefon 036450 42315, Telefax 036450 30031

                                                      Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich und kostenlos an
                                                                    alle erreichbaren Personenhaushalte der Mitgliedsge-
                                                                    meinden der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld.

                                                      Verteilung:      THM Thüringen Media GmbH
                                                                       Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt
                                                                       Tel.: 03 61/2 27 58 66

                                                      Bezug:           Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis
                                                                       von 2,50 € (inklusive Porto und Mehrwertsteuer)
                                                                       bei der Druckerei bestellt werden.
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020              Seite 13

                                                          Anzeigen

                                                                                    Wer aufhört zu werben,
                                                                                      um so Geld zu sparen,
                                                                                               kann ebenso
                                                                                        seine Uhr anhalten,
                                                                                          um Zeit zu sparen.

                                                                                    Henry Ford - 1885 - 1945

                               Im Amtsblatt 
finden Firmeninserate, Familienanzeigen und Danksagungen eine große Beachtung.

                                                                                                      Anzeigenannahme:

  Stefan Lange                                                                                     Telefon: 036450 345-52
  Steuerberater                                 Im Dorfe 1a                                        Telefax: 036450 345-15
  Dipl.-Betriebswirt (BA)                  99448 Nauendorf
                                                                                                              Email:
    Tel.: +49 (0)36209- 438 460
     stefan.lange@ecovis.com                                                                    merten@vg-kranichfeld.de
  WWW.ECOVIS.COM
Seite 14                3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020

           AUTOSERVICE
              tur
                 SCHULTZE
               epara
 KFZ - R st
               ien
 Reifend ice
             erv
 Klimas
    f a l l s c h äden Molkereistr. 1b
 Un                   99448 Kranichfeld
 HU   / A   U
                   Tel. / Fax: 03 64 50/3 05 05
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020   Seite 15
Seite 16                       3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020

                                                                                                                 TOGL

                                                                                                          AU

                                                                                                                       AS
                                                                                                                       EB
                                                                                                           FA
                                                                                                             C
                                                                                                                 H B E TRI

  • Windschutzscheibenwechsel • Steinschlagreparatur KOSTENLOS* • Folienmontage
    Bei uns sparen Alte Leipziger-, DEVK-, Zürich-, Mecklenburgische-, ADAC- und Signal/Iduna-
                  Versicherte beim Scheibenwechsel 50 % der Selbstbeteiligung.
             Wenn sich ein Steinchen in Ihre Windschutzscheibe verknallt!
                       Hartig und Heinemann Autoglas GmbH
                  Rudolstädter Straße 234 · 99098 Erfurt-Urbich  03 61 / 4 42 8111
                                          www.autoglaserei-erfurt.de
                                                                                *bei Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung und entsprechendem Vertrag

ten · Ansichtskarten · Aufkleber · Bücher · Broschüren · Briefblätter · Computersatz · Digitaldruck · Durchschreibesätze · Elektroni-
sche Bildbearbeitung · Etiketten · Faltblätter · Familiendrucksachen · Farbdrucke in Kleinstauflagen · Formulare · Geschäftsdruck-
sachen · Handzettel · Imagebroschüren · Kalender · Kataloge · Klebebindung · Lithos · Monatsschriften · Nachdrucke · Ordner ·
Plakate · Prägungen · Präsentationsmappen · Proofs · Prospekte · Scan-Service · Schreibtischunterlagen · Speisekarten · Stanzungen
· Umschläge · Urkunden · Visitenkarten · Vordrucksätze · Wire-O-Bindung · Werbedrucke · Zeitschriften · Ansichtskarten · Auf    Auf-
kleber · Bücher · Broschüren · Briefblätter · Computersatz · Digitaldruck · Durchschreibesätze · Elektronische Bildbearbeitung ·
Etiketten · Faltblätter · Familiendrucksachen · Farbdrucke in Kleinstauflagen · Formulare · Geschäftsdrucksachen · Handzettel ·
Imagebroschüren · Kalender · Kataloge · Klebebindung · Lithos · Monatsschriften · Nachdrucke · Ordner · Plakate · Prägungen
· Präsentationsmappen · Proofs · Prospekte · Scan-Service · Schreibtischunterlagen · Speisekarten · Stanzungen · Umschläge ·
Urkunden · Visitenkarten · Vordrucksätze · Wire-O-Bindung · Werbedrucke · Zeitschriften · Ansichtskarten · Aufkleber · Bücher ·
Broschüren · Briefblätter · Computersatz · Digitaldruck · Durchschreibesätze · Elektronische Bildbearbeitung · Etiketten · Faltblät-
ter · Familiendrucksachen · Farbdrucke in Kleinstauflagen · Formulare · Geschäftsdrucksachen · Handzettel · Imagebroschüren ·
Sie können auch lesen