Bürgermeisterwahlen in Nauendorf & Tonndorf am 11. Oktober 2020
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3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Seite 1 Der Geltungsbereich umfasst die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und die Mitgliedsgemeinden Kranichfeld mit den Ortsteilen Barchfeld und Stedten, Rittersdorf, Tonndorf, Hohenfelden, Nauendorf und Klettbach mit dem Ortsteil Schellroda. 19. Jahrgang Samstag, den 3. Oktober 2020 Nr. 11/2020 Bürgermeisterwahlen in Nauendorf & Tonndorf am 11. Oktober 2020 Die November-Ausgabe erscheint am 7. November 2020. Redaktionsschluss: Dienstag, den 27. Oktober 2020, um 11:00 Uhr
Seite 2 3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Telefonverzeichnis Allgemeines Gemeinschaftsvorsitzender Herr Menge 036450 345-20 Hauptamt Frau Oberheide 036450 345-21 Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Hauptamt Frau Sonntag 036450 345-22 Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld Hauptamt Frau Feige 036450 345-23 Hauptamt Frau Meißner 036450 345-24 Telefon 036450 345-0 Website www.vg-kranichfeld.de Kämmerei Frau Schneider 036450 345-31 Telefax 036450 345-15 E-Mail info@vg-kranichfeld.de Kämmerei Herr Trott 036450 345-34 Öffnungszeiten des Bürgerbüros Kämmerei Frau Knöfel 036450 345-32 Montag 09:00 - 12:00 Uhr Kasse Frau Hoffmann 036450 345-32 Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Kasse Herr Rieger 036450 345-33 Mittwoch geschlossen Bürgerbüro/Feuerwehr Frau Lichtenecker 036450 345-41 Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Bürgerbüro Herr Ohnesorge 036450 345-42 Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Touristinformation Frau Fröbel 036450 345-43 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr Ordnungsamt Herr Merten 036450 345-52 Dienstzeiten der Verwaltung Ordnungsamt Frau Schambach 036450 345-51 Montag 09:00 - 12:00 Uhr Standesamt Frau Jahn 036450 345-54 Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Bauamt Herr Kästner 036450 345-61 Mittwoch geschlossen Bauamt Frau Brinkmann 036450 345-62 Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Bauamt Herr Neuenfeldt 036450 345-63 Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Bauamt Herr Schultz 036450 345-64 Polizei Herr Kabbe 036450 437-12 Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Mitgliedsgemeinde Bürgermeister Sprechstunde Telefon / E-Mail / Internet Stadt Kranichfeld Enno Dörnfeld Dienstag 17:00 - 18:30 Uhr 036450 345-11 buergermeister@kranichfeld.de, www.kranichfeld.de Donnerstag 17:00 - 18:30 Uhr Gemeinde Rittersdorf Johannes Rokosch Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr 036450 42167 gemeinde@rittersdorf.info, www.rittersdorf.info Gemeinde Tonndorf Tony Röser Dienstag 16:00 - 19:00 Uhr 036450 42419 buergermeister@gemeinde-tonndorf.de, (Beigeordneter) www.gemeinde-tonndorf.de Gemeinde Hohenfelden Thomas Morche Donnerstag 18:00 - 19:00 Uhr 036450 42351 thomas.morche@web.de, www.hohenfelden.de Gemeinde Nauendorf Marek Heusinger Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr 036209 349 buergermeister@gemeinde-nauendorf.de, www.gemeinde-nauendorf.de Gemeinde Klettbach Franziska Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr 036209 346 info@klettbach.de, www.klettbach.de Hildebrandt Forstämter Finanzamt Jena Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode, Revier Kranichfeld, Baumbachplatz 1, Sprechzeit dienstags von 15:00 - 18:00 Uhr, Leutragraben 8, 07743 Jena, Telefon 03641 378-0 Telefon 0172 3480106 Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 Bad Berka Touristinformation Kranichfeld Telefon 036458 582-3 Baumbachplatz 1, 99448 Kranichfeld NOTRUF Frau Mnich 036450 42021 Polizei 110 Kernöffnungszeiten: Montag bis Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Feuerwehr 112 Giftinformationszentrum 0361 730730 Polizeistation Bad Berka 036458 5830 Schiedsstelle Polizeiinspektion Weimar 03643 8820 Bei uns können Sie nur gewinnen. Hochwasseransagedienst 0180 5003006 Störungsnummer Strom 0800 6861166 Das Schiedswesen besteht seit über 170 Jahren, Störungsnummer Gas 0800 6861177 und ist eine vorgerichtliche, bürgernahe Störungsnummer Wasser 03643 7444444 sowie unparteiische Schlichtungsorganisation. Störungsnummer Abwasser 0172 6960003 Geschlichtet werden können: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In akuten Fällen wenden Sie sich an den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Personalausweis weg? Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld Sperrnummer 116 116 Telefon 036450 345-41 und -42 (Bürgerbüro) zuständiges Tierheim Tierheim Pflanzwirbach, Marktleite, 07407 Pflanzwirbach, Telefon 03672 422410
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Seite 3 Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften Vorwort getätigte beleidigende Äußerungen sollen zukünftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe be- Liebe Einwohner und Einwohnerinnen der straft werden können. Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in am 11. Oktober 2020 (ein seiner Stellungnahme darauf verwiesen, dass Kom- Sonntag) finden Bürger- munalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den meisterwahlen in Tonn- letzten Jahren vermehrt beleidigt und bedroht oder dorf und Nauendorf statt. sogar körperlich angegriffen wurden. Dies führt nicht Während in Nauendorf zuletzt dazu, dass in der haupt- und ehrenamtlichen planmäßig ein neuer Bür- Kommunalpolitik darüber nachgedacht wird, ob ein germeister/in gesucht Amt oder Mandat weiter ausgeübt oder überhaupt wird, macht sich in Tonn- angestrebt wird. Der Deutsche Städte- und Gemein- dorf eine Neuwahl des debund begrüßt deshalb ausdrücklich die Intention Bürgermeisters, durch den der Änderungen des Strafgesetzbuches zum besse- überraschenden Rücktritt von Karsten Mentzel, er- ren Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger. forderlich. Durch die Änderung des Kommunalwahl- Die Meinungsfreiheit im demokratischen Diskurs ist gesetzes dürfen auch Jugendliche mit 16 Jahren wäh- ein hohes Gut, ehrverletzende Beleidigungen oder len. Die Bürgermeister werden direkt für sechs Jahre demokratiegefährdende Bedrohungen dürfen aber gewählt. nicht hingenommen werden. Kommunalpolitikerin- nen und Kommunalpolitiker, aber auch kommunale Rechtsextremismus und die Hasskriminalität (Druck- Angestellte, müssen besser geschützt werden. sache 19/17741, 19/18470) war Thema einer öffent- lichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Ver- Der Bund hat das gesellschaftliche Problem erkannt, braucherschutz im Bundestag. Mit dem Gesetz will dass sich auch bis in unsere kleinsten Kommunen wi- die Bundesregierung einer im Internet und besonders derspiegelt. Konkret bedeutet dies, dass es in Nauen- in den sozialen Medien zunehmend zu beobachten- dorf zur Wahl nicht einen einzigen Bewerber für das den Verrohung der Kommunikation entgegentreten. Ehrenamt des Bürgermeisters gibt. Die Nauendorfer Durch aggressives Auftreten bis hin zu Morddrohun- werden einen leeren Wahlzettel am Wahlsonntag gen werde nicht nur das allgemeine Persönlichkeits- vorfinden. Hier können sie einen Namen darauf sch- recht der Betroffenen, sondern auch der politische reiben. In Tonndorf hat sich wenigstens ein Bewerber Diskurs in der demokratischen und pluralistischen gefunden, der alle notwendigen Unterlagen frist- Gesellschaftsordnung angegriffen, heißt es im Ent- und formgerecht eingereicht hat. wurf. Damit sei der freie Meinungsaustausch im In- ternet und letztendlich die Meinungsfreiheit gefähr- Ich wünsche mir, dass es in beiden Gemeinden wie- det. Zu deren Verteidigung sei der Staat verpflichtet. der eine/n Bürgermeister/in gibt, welche/r auf die Die Strafverfolgung sei ein wichtiger Baustein, um breite Unterstützung der Bevölkerung hoffen darf. Hasskriminalität und digitale Gewalt einzudämmen, Gleichzeitig möchte ich mich bei Karsten Mentzel und allerdings müssten dann auch Strafverfolgungsbe- Marek Heusinger ganz herzlich für Ihr jahrelanges hörden und die Justiz besser ausgestattet werden. Engagement bedanken, die viel Herzblut zum Wohle Ihrer Gemeinden hineingesteckt haben. Die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Re- gierungspräsidenten Lübcke 2019 haben gezeigt, wie Mit herzlichen Grüßen sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form Fred Menge Gemeinschaftsvorsitzender ihren Ausdruck findet. Der Entwurf schlägt zudem vor, den Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches da- hingehend zu erweitern, dass zukünftig auch die An- drohung einer gefährlichen Körperverletzung straf- bar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten soll erfasst werden. Öffentlich, in einer
Seite 4 3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 2. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Amtlicher Teil nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld wird nicht geändert Stadt Kranichfeld §4 Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen 1. Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen wer- Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht der Stadt Kranichfeld vom 02.07.2020 verändert. 2. Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen wer- 021-10/2020 den dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nach Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Haupt- und Fi- nanzausschusses der Stadt Kranichfeld vom 20.02.2020 wird bestätigt. dem Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld nicht verändert. 022-10/2020 Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kranichfeld beschließt und §5 empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kranichfeld die 1. Nachtragshaus- Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. haltssatzung 2020 mit den dazugehörigen Anlagen, mit den Änderun- gen aus der Sitzung am 02.07.2020. §6 Als Anlage gilt der Stellenplan. 023-10/2020 Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kranichfeld beschließt und §7 empfiehlt dem Stadtrat die 1. Änderung des Finanzplanes der Stadt Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft Kranichfeld für die Jahre 2019 -2023. Kranichfeld, den 21.09.2020 Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung Stadt Kranichfeld (Siegel) der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kranichfeld Enno Dörnfeld für das Haushaltsjahr 2020 Bürgermeister 1) Nachtragshaushaltssatzung Beschluss- und Verfahrensvermerk: Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und des § 34 Thüringer Stadthaushaltsverordnung (ThürGemHV) erlässt 1. Der Stadtrat Kranichfeld hat in seiner Sitzung am 16.07.2020, die Stadt Kranichfeld folgende Nachtragshaushaltssatzung: Beschluss-Nr. 116-12/2020, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 erlassen. §1 2. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit Ihren Anlagen Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden wurde gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vor- erhöht (+) vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushalts- gelegt. Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weimarer (-) planes einschließlich der Nachträge Land, als zuständige Rechtsaufsichtbehörde, hat mit Schreiben um gegenüber nunmehr festgesetzt vom 11.09.2020 (Az.: I/2/Bl-092.51----.1046.002/20) die bisher auf Nachtragshaushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und einer € € € vorfristigen Bekanntmachung nach § 60 Abs. 1 Satz 2, § 57 Abs. a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugestimmt. Die 96.240 € -146.530 € 3.753.261 € 3.702.971 € Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichti- gen Bestandteile. die Ausgaben 6.395 € -56.685 € 3.753.261 € 3.702.971 € Auslegungshinweis gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 57 Abs. 3 Satz b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 3 und 4 ThürKO: 1.221.985 € -58.720 € 2.194.451 € 3.357.716 € Der Nachtragshaushaltsplan liegt vom 05.10.2020 für die Dauer die Ausgaben von zwei Wochen während der Dienstzeiten (Mo. und Fr., 09:00 bis 1.272.265 € -109.000 € 2.194.451 € 3.357.716 € 12:00 Uhr, Di. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr, Do. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr) im Bürgerbüro der §2 Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 1. Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite für Investitionen und Kranichfeld, öffentlich aus. Der Nachtragshaushaltsplan 2020 wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan der und über die Entlastung des Bürgermeisters nach § 80 Abs. 3 ThürKO Stadt Kranichfeld wird nicht geändert. zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. 2. Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Wirtschaftsplan des Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO: Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Kranichfeld wird Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, nicht geändert. die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, kön- nen gegenüber der Stadt Kranichfeld, schriftlich unter Angabe der §3 Gründe, geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht inner- 1. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend nach dem Haushaltsplan der Stadt Kranichfeld wird nicht geändert. gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Seite 5 Grundstücksverkauf Die Stadt Kranichfeld schreibt nachstehendes Grundstück öffentlich zum Verkauf aus: Bebautes Grundstück zur Wohnbebauung in 99448 Kranichfeld, Kirchplatz 2 Die Stadt Kranichfeld schreibt nachfolgende Liegenschaft, bestehend aus den Grundstücken, Flurstück Nr. 303/2 mit 13 m², 303/3 mit 4 m², 303/4 mit 210 m² und 306 mit 74 m² zum Verkauf, zum Mindestkaufpreis (Bodenrichtwert 50,00 €/ m²), aus (zzgl. Nebenkosten u.a. Grunderwerbsteuern, Kosten für Eigentumsumschreibung, Notarkosten und sonstigen Kosten). Die o. g. Flurstücke liegen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Grund- stücke bilden eine Einheit und sind bebaut. Die bestehenden Baulichkeiten sollen bis Ende 2021 abgerissen und an der gleichen Stelle ein Neubau errichtet werden. An der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke Nr. 303/4 und 306 werden ca. 20 m² aus beiden Grundstücken herausgemessen und durch die Stadt Kranichfeld zum Gehweg ausgebaut. Die Gesamtverkaufsfläche beträgt somit ca. 281 m². Kaufinteressenten haben mit dem Kaufangebot im Rahmen der öffentlichen Verkaufsausschreibung ein Bebauungskonzept vorzulegen und auf Anforderung der Stadt die Finanzierung nachzuweisen. Die Realisierung des Bauvorhabens (Abriss und Neubau) ist innerhalb von 3 bis 5 Jahren nach Verkauf vorzunehmen. Die Abriss- und Bebauungsverpflichtung wird mittels eines Wiederkaufsrechtes im Grundbuch gesi- chert. Die Grundstücke befinden sich in dem Denkmalensemble „Kirchplatz und Felsenkeller“. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abriss der Gebäude ist durch Zeitablauf verfallen und wurde neu beantragt. Die neue Bebauung ist in die, durch den Abriss entstehende Baulücke, nach Art und Maß, entsprechend der abgerissenen Gebäude, einzupassen. Sonstige Angaben Ihr Kaufangebot richten Sie bitte unter Beifügung nachfolgend aufgeführter Unterlagen und Angaben, im verschlosse- nen Umschlag, mit dem deutlichen Vermerk „Ausschreibung Kirchplatz 2, Kranichfeld“ bis zum 31.10.2020 an die Stadtverwaltung Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld: • Vollständiger Vorname und Nachname des Käufers bzw. der Käufer • bei gewerblichen Käufern Auszug aus dem Handelsregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung • Bonitätsnachweis • Information, in welcher Höhe zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld als Belastung in Abt. III des Grund- buches vorgesehen ist • Nutzungs-/ Bebauungskonzept • Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung, Nebenkosten, Vermessungskosten etc. trägt der Käufer Hinweise Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Be- stimmungen der UVgO/VOB finden keine Anwendung. Die Stadt behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuhe- ben, wenn für sie kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist. Für weitere Informationen zum Objekt und Rückfragen steht das Bauamt der VG Kranichfeld unter der Telefonnummer 036450 34564 bzw. per E-Mail schultz@vg-kranich- feld.de zur Verfügung. Eine Besichtigung des Ausschreibungsobjektes ist nach vorheriger Absprache unter vorgenann- ten Kontaktdaten möglich. Die Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Datengrund- lage Lageplan und Luftbild: Geobasisdaten des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ©GDI-TH
Seite 6 3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 tersdorf über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Gemeinde Rittersdorf Verkehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Gemein- de Rittersdorf) im Entwurf vom 23.06.2020. Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Auslegungshinweis gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO Teil der Sitzung des Gemeinderates Rittersdorf vom Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf hat in seiner Sitzung am 06.07.2020 06.07.2020 die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen 2015 bis 2018 der Gemeinde Rittersdorf und über die Entlastung des 035-06/2020 Bürgermeisters und des Beigeordneten für die entsprechenden Jahre Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt die Erteilung gefasst. Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO liegen die Beschlüsse, die fest- des gemeindlichen Einvernehmens zur Änderung der vorhandenen gestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbe- Motocross-Trainingsstrecke in eine Motocross-Rennstrecke auf dem richt des Rechnungsprüfungsamts ab dem 05.10.2020 für die Dauer Gelände des Steinbruchs sowie zur Durchführung und Veranstaltung von zwei Wochen während der Dienstzeiten (Mo. und Fr., 09:00 bis von bis zu fünf Motocross-Rennen pro Saison. 12:00 Uhr, Di. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr, Do. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr) im Bürgerbüro der 036-06/2020 Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kra- Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Gemeinde- nichfeld, öffentlich aus. rates Rittersdorf vom 29.01.2020 wird bestätigt. Die genannten Unterlagen werden bis zur Feststellung der folgenden 037-06/2020 Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Rit- tersdorf vom 03.03.2020 wird bestätigt. Gemeinde Tonndorf 038-06/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grundla- Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 über Sitzung des Gemeinderates Tonndorf vom 07.07.2020 Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015. 055-09/2020 039-06/2020 Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Gemeinde- Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grundla- rates Tonndorf vom 27.02.2020 wird bestätigt. ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 über Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016. 056-09/2020 Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates 040-06/2020 Tonndorf vom 20.05.2020 wird bestätigt. Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grundla- ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 über 057-09/2020 Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017. Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt die Satzung der Gemeinde Tonndorf zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Tonn- 041-06/2020 dorf über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrs- Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grundla- anlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Gemeinde Tonn- ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 über dorf) im Entwurf vom 09.06.2020. Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018. 058-09/2020 042-06/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beruft Frau Birgit Löwe zur Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grund- Wahlleiterin und Frau Katrin Ditscher zur Stellvertreterin der Wahl- lage des Prüfberichtes des Rechnungs-prüfungsamtes vom 22.01.2020 leiterin zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Tonndorf im Jahr die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das 2020. Haushaltsjahr 2015. 059-09/2020 043-06/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt den Abschluss einer Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grund- Vereinbarung zur Schaffung von 2 Torfundamenten auf dem gemeindli- lage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 chen Grundstück, Flurstück Nr. 183/16 und die Eintragung einer Grund- die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das dienstbarkeit zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks Nr. Haushaltsjahr 2016. 52, in der Gemarkung Tonndorf. Die Kosten trägt der Antragsteller. Auch alle Folgekosten und Installationskosten trägt der Antragsteller. Für die 044-06/2020 Gemeinde Tonndorf entstehen keine Folgekosten. Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grund- lage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 060-09/2020 die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf lehnt die Erteilung des ge- Haushaltsjahr 2017. meindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB i.V.m. § 68 ThürBO zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Geräteschuppens von 44m² über- 045-06/2020 bauter Grundstücksfläche sowie einen Gartenpool von 40 m² auf dem Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt auf der Grund- Grundstück: Gemarkung Tonndorf; Flur 2; Teilfläche vom Flurstück lage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2020 1625 ab. die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018. 061-09/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf erteilt das gemeindliche Ein- 046-06/2020 vernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage "Neubau eines Einfa- Der Gemeinderat der Gemeinde Rittersdorf beschließt die Satzung der milienhauses Variante 1 und 2" auf dem Flurstück 108/7 Flur 1; in der Gemeinde Rittersdorf zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Rit- Gemarkung Tonndorf.
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Seite 7 051-08/2020 Gemeinde Hohenfelden Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla- ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 die Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haus- Teil der Sitzung des Gemeinderates Hohenfelden vom haltsjahr 2016. 23.06.2020 052-08/2020 036-04/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla- Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Gemeinderates ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 die Hohenfelden vom 03.03.2020 wird bestätigt. Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haus- haltsjahr 2017. 037-04/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden beschließt die Satzung 053-08/2020 der Gemeinde Hohenfelden zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla- Hohenfelden über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentli- ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 die che Verkehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Ge- Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haus- meinde Hohenfelden) im Entwurf vom 09.06.2020. haltsjahr 2018. 038-04/2020 054-08/2020 Der Gemeinderat Hohenfelden beschließt die Erteilung des gemeind- Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt die 1. Nach- lichen Einvernehmens gemäß §36 BauGB i.V.m. § 68 ThürBO zur tragshaushaltssatzung 2020 mit den dazugehörigen Anlagen. Bauantrag "Errichtung eines Einfamilienhauses" auf dem Grundstück: Gemarkung Hohenfelden; Flur 1; Flurstück 74. 055-08/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt die 1. Änderung des Finanzplanes der Gemeinde Nauendorf für die Jahre 2019 bis 2023. Gemeinde Nauendorf 057-08/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt die Satzung Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen der Gemeinde Nauendorf zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 18.06.2020 Nauendorf über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver- kehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Gemeinde 045-08/2020 Nauendorf) im Entwurf vom 08.06.2020. Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 13.02.2020 wird bestätigt. Auslegungshinweis gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO 046-08/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf hat in seiner Sitzung im Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla- 18.06.2020 die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 über 2015 bis 2018 der Gemeinde Nauendorf und über die Entlastung Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015. des Bürgermeisters und des Beigeordneten für die entsprechenden Jahre gefasst. Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO liegen die Beschlüsse, 047-08/2020 die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla- Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts ab dem 05.10.2020 für die ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 über Dauer von zwei Wochen während der Dienstzeiten (Mo. und Fr., 09:00 Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016. bis 12:00 Uhr, Di. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr, Do. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr) im Bürgerbüro 048-08/2020 der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla- Kranichfeld, öffentlich aus. ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 über Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017. Die genannten Unterlagen werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. 049-08/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grund- lage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 über Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen 2018. Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 16.07.2020 050-08/2020 060-09/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beschließt auf der Grundla- Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf beruft Herrn Hendrik ge des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.12.2019 die Walther zum Wahlleiter und Herrn Stefan Lange zum Stellvertreter des Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haus- Wahlleiters zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nauendorf im haltsjahr 2015. Jahr 2020.
Seite 8 3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Gemeinde Klettbach Nichtamtlicher Teil Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Informationen Teil der Sitzung des Gemeinderates Klettbach vom 18.06.2020 Bürgerbüro 054-08/2020 Das Bürgerbüro ist zusätzlich am Freitag, dem 9. Oktober 2020, von Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des 09:00 – 18:00 Uhr, und am Samstag, dem 7. November 2020, von Gemeinderates Klettbach vom 18.02.2020 wird bestätigt. 09:00 – 11:00 Uhr, für Sie geöffnet. Eine entsprechende Mund-Nasen- Bedeckung ist zu tragen. 055-08/2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks im Stellenplan, als Anlage zur Haushaltssatzung Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge 2020. Beratung und Auskunft zu rentenrechtlichen Angelegenheiten sowie Hilfe bei der Antragstellung von Renten wegen Erwerbsminderung, 056-08/2020 Alters- und Hinterbliebenenrenten bekommen Sie kostenfrei in den Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach beschließt die Satzung Sprechstunden vor Ort durch Ingo Torborg, Versichertenältester der der Gemeinde Klettbach zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Klettbach über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentli- che Verkehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge Mittwoch, den 21.10.2020, im Bürgerhaus in Klettbach Gemeinde Klettbach) im Entwurf vom 04.06.2020. von 15:30 bis 18:00 Uhr 057-08/2020 Mittwoch, den 28.10.2020, im Baumbachhaus in Kranichfeld von 15:30 bis 18:00 Uhr Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach beschließt die Beantragung zur verkehrsrechtlichen Beschilderung (siehe Beschilderungsplan, mit Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten. den Änderungen aus der Sitzung am 18.06.2020) des Weges „Hinter Telefon: 03644 8779952 (Mo. - Do. 19:30 bis 20:15 Uhr). den Gärten“ in Schellroda. Bekanntmachung Bekanntmachung des Beschlusses aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Der Wasser-/Abwasserzweckverband Klettbach vom 18.06.2020, für den die Öffentlichkeit Arnstadt und Umgebung gibt gemäß § 14 Abs. 3 der Entwässerungssatzung hergestellt wurde - EWS - vom 26.05.2003 (Amtsblatt des Ilm-Kreises vom 21.10.2003), 059-08/2020 zuletzt geändert durch Satzung vom Der Gemeinderat der Gemeinde Klettbach beschließt die Vergabe zur 17.11.2014 (Amtsblatt des Ilm- Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für den Vereinsraum der Kreises vom 02.12.2014), die Entsorgungszeiträume für die geordnete Freiwilligen Feuerwehr Klettbach an die Firma Hildebrandt Office Fäkalschlammentsorgung im Verbandsgebiet für das Jahr 2020 be- Line, Erfurter Straße 37, 99102 Schellroda, gemäß UVgO. Das kannt. Die Termine können auch unter www.wazv-arnstadt.de abge- Bruttoauftragsvolumen beträgt 8.854,14 €. rufen werden. Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Fällen aus organisatorischen Gründen Terminänderungen erforderlich sein können. Auskunft hierzu erhalten Sie bei unserem Bereich Abwasser unter Telefon 03628 61470. Die Entsorgung wird durchgeführt vom 05.10.2020 bis 09.10.2020 Kranichfeld vom 12.10.2020 bis 13.10.2020 Nauendorf vom 14.10.2020 bis 16.10.2020 Tonndorf vom 19.10.2020 bis 21.10.2020 Stedten vom 22.10.2020 bis 23.10.2020 Barchfeld vom 26.10.2020 bis 28.10.2020 Klettbach vom 02.11.2020 bis 06.11.2020 Schellroda Bitte ermöglichen Sie uns über Nachbarn bzw. andere Personen den Zutritt zu Ihrer Grundstückskläranlage, wenn Sie an dem für Ihren Wohnort vorgesehenen Entsorgungstermin nicht zu Hause sind. Die Werkleitung
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Seite 9 Initiative Jagdgenossenschaftsversammlung „Mayors for Peace“ Jagdgenossenschaft Hohenfelden 2019/2020 Sehr geehrte Bürgerinnen und Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenos- Bürger, seit August dieses senschaft Hohenfelden am Freitag, dem 30. Oktober 2020, um 19:00 Jahres ist die Stadt Kranichfeld offizielles Mitglied der Uhr, im Gemeindesaal Im Dorfe 4 a, ergeht hiermit an alle Eigentümer Initiative „Mayors for Peace“ von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Hohenfelden (Bürgermeister für den gehören, und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die herzliche Frieden). Im Jahr 2016 haben Einladung. wir um Aufnahme unserer Stadt bei dieser internationa- Tagesordnung: len Organisation von Städten, 1. Feststellung der vertretenen Hektar-Flächen und der fristgerechten die sich für die Friedensarbeit, Einladung insbesondere der atomaren 2. Eröffnung und Begrüßung Abrüstung verschreiben, er- sucht. Die Beitrittsurkunde 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes aus Hiroshima ist eingetrof- 4. Kassenbericht des Kassenwarts fen. Nun sind wir Teil der Kampagne. 5. Bericht der Jagdpächter 6. Rechnungsprüfungsbericht Die Organisation wurde 1982 auf Initiative des damaligen 7. Diskussion Bürgermeisters von Hiroshima, Takeshi Araki, gegründet. In der aktu- 8. Entlastung des Vorstandes, Kassierer und Rechnungsprüfer ellen Proklamation von „Mayors for Peace“ heißt es: „75 Jahre nach den 9. Beschluss über die Nachfolge zum Jagdpachtvertrag Jagdbezirk Abwürfen der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki hat sich die Nord Hoffnung der Überlebenden, der Hibakusha, nach einer Welt in Frieden 10. Beschlussfassung über die Höhe des Reinertrages 2019/2020 noch immer nicht erfüllt. Wir fordern die Atommächte eindringlich dazu auf, ernsthafte Verhandlungen zur Abschaffung der Nuklearwaffen zu und die Auszahlung der Jagdpacht für die Jagdjahre 2017/2018, führen“. Weltweit haben sich bereits über 7.900 Städte dieser Initiative 2018/2019 und 2019/2020 angeschlossen um ein deutliches Zeichen für ein friedliches Miteinander 11. Beschluss Haushaltsplan 2020/2021 und eine sichere Zukunft der Menschheit zu setzen. Gerade bei der ak- 12. Informationen (Jagdgesetz, Abschussplan 2020/2021) tuell politischen Situation auf unserem Erdball zeugt das für eine klare 13. Schlusswort des Vorsitzenden Aussage und Haltung. Durch unseren Beitritt als Stadt Kranichfeld leis- ten wir einen kleinen Beitrag, damit der Wunsch, nicht nur der Gründer, Anträge auf Zusätze oder Änderungen der Tagesordnung, sind bis zum sondern aller friedliebenden Menschen in Erfüllung gehen kann. 28.10.2020 schriftlich beim Jagdvorsteher einzureichen. Enno Dörnfeld, Bürgermeister Stadt Kranichfeld Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf Großer Bahnhof für Jörg Deubert in der Kita in die Anzahl der erschienen Jagdgenossen und der damit verbundenen Kranichfeld zu seinem 60. Geburtstag Flächengrößen, beschlussfähig ist. Bei Verhinderung kann sich jeder Die Überraschung für Jörg Deubert, am 11. September 2020 zu seinem Jagdgenosse durch seinen Ehegatten bzw. durch eine andere volljäh- 60. Geburtstag in „seiner“ Kita „Zweiburgenstadt“ in Kranichfeld, war rige Person, welche Mitglied der Jagdgenossenschaft Hohenfelden ist, groß. Es gab viele Glückwünsche und ein kleines Kinderprogramm. mit Erteilung einer Vollmacht in schriftlicher Form, vertreten lassen. Der technische Mitarbeiter ist bei den Kindern und Erzieherinnen Bei eventuellen Abstimmungen ist die zu vertretende Person aber an beliebt. In der Einrichtung ist er der gute Geist, der immer zur Stel- das Abstimmungsverhalten der bevollmächtigten Person gebunden. Es le ist, wenn es darum geht Ideen in die Praxis umzusetzen, Neues zu besteht die Möglichkeit, 30 Minuten vor Versammlungsbeginn, Ein- bauen oder zu reparieren. Seine langjährige aktive Mitarbeit bei der sicht in das Jagdkataster und in sonstige zu beschließenden Unterlagen Freiwilligen Feuerwehr Kranichfeld und seine über 20 Jahre Funkti- zu nehmen. Der Vorstand bittet, sofern noch nicht erfolgt, um schrift- on als Thüringer Landesjugendfeuerwehrwart hat sich auch auf die liche Bekanntgabe des Flächennachweises sowie der aktuellen IBAN Kindertagestätte ausgewirkt. Die ist seit 2013 offizieller „Partner der Feuerwehr“. Nummer, da die Auszahlung der Jagdpacht gemäß Beschluss des Vor- standes nur durch Überweisung auf das Bankkonto erfolgt. Hohenfelden, Oktober 2020 Der Jagdvorsteher Übungsmeldung der Bundeswehr Vom 5. - 8. Oktober 2020 führt die Bundeswehr die Übung „Balzender Hirsch“, unter anderem in der Gemarkung Klettbach und Schellroda, durch. An dieser Übung sind 25 Soldaten sowie 10 Fahrzeuge beteiligt. Bei Schäden, die von der übenden Truppe verursacht wurden, können Ersatzleistungen beantragt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Seite 10 3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Umsetzung besonders familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und familienfreundlicher Projekte zu würdigen. Dabei soll insbesondere auch die Kreativität, mit der sich viele Unternehmen, trotz schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes, gerade in der aktuellen Situation für ihre Mitarbeiter und deren Familien engagieren, berücksichtigt werden. Alle Unternehmen die (mindestens) in einer der folgenden Kategorien Projekt „Familien für Familien“ besonderes Engagement entwickelt haben und (mindestens) einen Unternehmensstandort im Weimarer Land haben, können sich bewer- Wenn der Kindergarten einen Schließtag hat, Eltern regelmäßig über ben oder durch Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen werden. die Öffnungszeiten hinaus arbeiten müssen oder einmal abends aus- gehen wollen, stellt sich oft die Frage nach Unterstützung bei der Die Bewertungskategorien lauten: Kinderbetreuung. Wenn die eigenen Großeltern nicht in der Nähe und • Familienfreundliche Angebote oder Leistungen zur Stärkung von andere familiäre Hilfen nicht möglich sind, bedarf es Unterstützung Familien innerhalb des Unternehmens außerhalb der eigenen Familie. Im Projekt „Familien für Familien“ • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen Familienpatinnen und Familienpaten zur Unterstützung bei der • Engagement bei der Bildung von Netzwerken zu Kinderbetreuung vermittelt werden. Ziel sind dabei stabile und langan- familienfreundlichen Angeboten haltende Beziehungen die den Familien eine verlässliche Unterstützung • Unterstützung der Mitarbeiter*innen im Fall der Pflege von ermöglichen. Angehörigen • Kreative Angebote für Mitarbeiter*innen in besonderen Familienpatinnen und Famili- Sie wünschen sich als Familie: Lebenssituationen enpaten gesucht! - eine Betreuungsperson, die Zur Bewerbung für den Familienpreis sind folgende Unterlagen Sie haben Freude im Umgang regelmäßig für Ihr Kind / Ihre einzureichen: mit Kindern, suchen eine neue Kinder Zeit hat Aufgabe und möchten sich • Kurzbeschreibung des Unternehmens: Name, Anschrift, - Ihr Kind / Ihre Kinder aus der Unternehmensgegenstand ehrenamtlich engagieren? Kita oder der Schule abholen • ausdrucksstarke Beschreibung der familienfreundlichen Dann werden Sie Familienpa- kann Ausrichtung des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die tin oder Familienpate! o.g. Bewerbungskategorien - ggf. auch einmal kurzfristig • der Textumfang sollte 2 A4-Seiten nicht überschreiten Ihre Aufgaben: einspringen kann? - Unterstützung von Familien Dann könnte ein Familienpate Bitte senden Sie Ihre Bewerbung und Rückfragen bei der Kinderbetreuung oder eine Familienpatin das bis zum 15.10.2020 an: - Zeit haben und für die Kinder Richtige sein! Lokales Bündnis für Familien im Weimarer Land, da sein, spielen, basteln, Beate Bergmann/Damaris Giese-Hanke, vorlesen… Dornburger Straße 14, 99510 Apolda, Dabei engagieren Sie sich ehren- E-Mail: info@buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de, amtlich und unentgeltlich. Telefon 03644 650-329 Wenn Sie als Familienpatin oder Familienpate aktiv werden wollen oder Wir freuen uns darauf, Ihr familienfreundliches Engagement durch die Interesse an der Vermittlung einer Familienpatin / eines Familienpaten Verleihung des Familienpreises zu würdigen. für Ihre Familie haben, wenden Sie sich bitte an: Kooperationspartner des Projektes in Ihrer Region: Familien- und Jugendzentrum, Leiter: Silvio Dreßler, Herderstraße 20, 99438 Bad Berka, Telefon 036458 41036, E-Mail: familienzentrum@bad-berka.de Bei allgemeinen Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an die Koordination: Haus- und Straßensammlung Lokales Bündnis für Familien im Weimarer Land, der Kriegsgräberfürsorge Dornburger Straße 14, 99510 Apolda, Telefon 0160 7969693 Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. führt in der Zeit Ihr Lokales Bündnis für Familien im Weimarer Land vom 26. Oktober 2020 bis zum 15. November 2020 eine genehmig- te Haus- und Straßensammlung durch. Jede/r Sammler/in hat seinen/ ihren Bundespersonalausweis, Reisepass oder einen mit Lichtbild ver- sehenen Kinderausweis und einen vom Sammlungsträger gesiegelten Sammelausweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Familienpreis 2020 für Unternehmen im Weimarer World Cleanup Day 2020 in Kranichfeld Land Am weltweiten Cleanup Day am 19. September 2020 beteiligten sich Das „Lokale Bündnis für Familien im Weimarer Land“ lobt 2020 auch wieder freiwillige Kranichfelder BürgerInnen und Kinder. Nach wiederholt mit freundlicher Unterstützung des Kreistages Weimarer den Absprachen über die Einteilung in Gruppen und die Suchgebiete Land den Familienpreis für Unternehmen im Kreis Weimarer Land wurden ca. 150 kg Müll und Unrat gesammelt und in die vom Land- aus. Ziel ist es, Unternehmen für ihr freiwilliges Engagement zur kreis bereit gestellten Container entsorgt. Bereits am 18. September
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Seite 11 2020 waren alle SchülerInnen der Kranichfelder Grund- und die Klas- 01.11.2020, 11:00 Uhr SG SV 70 Tonndorf - sen 5 und 6 der Regelschule sowie die große Gruppe des Kindergartens SG TSV Langewiesen „Zwei-Burgen-Stadt“ und Kinder des Kindergartens „Rabatz“ in Kra- nichfeld im Rahmen eines Aktionstages unterwegs. Dabei kam mit viel E 1-Junioren Eifer weiterer Müll zusammen. Insgesamt wurden über beide Tage die 11.10.2020, 10:30 Uhr SV Fortuna Griesheim - von den Kreiswerken des Landkreises gestellten drei Kleincontainer zu SpVgg. Kranichfeld 1. je drei Viertel gefüllt. Neben den Containern wurden die HelferInnen 31.10.2020, 09:00 Uhr SpVgg. Kranichfeld 1. - auch mit Handschuhen und Müllbeuteln von den Kreiswerken unter- SG SpVgg. Klettbach 2. stützt. Von „Let’s Do It! Germany e. V.“, dem Projektträger des World Cleanup Days, kam aufgrund von Spenden weitere Ausrüstung für die HelferInnen. Vielen Dank allen HelferInnen Groß und Klein, aber auch E 2 Junioren der Stadt Kranichfeld (Bürgermeister Enno Dörnfeld und Herrn Mi- 11.10.2020, 10:30 Uhr GW Blankenhain 2. - chaelis vom Bauhof) sowie den Kreiswerken des Landkreises (Herr SpVgg. Kranichfeld 2. Gerhardt, der sogar in Kranichfeld beim Cleanup vor Ort unterstützte). 01.11.2020, 09:30 Uhr SpVgg. Kranichfeld 2. - Empor Weimar 1. Wir Alle hoffen, dass das Ergebnis der Aufräumaktionen lange sichtbar bleibt. Evang.-Luth. Pfarramt Kranichfeld 03.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der Tonndorfer Kirche 04.10.2020, 14:00 Uhr Familiengottesdienst in Stedten 06.10.2020, 20:00 Uhr Gebet in der Tonndorfer Kirche 09.10.2020, 10:00 Uhr Andacht im Pflegeheim am Baumbachhaus Frank Ulbrich 10.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der Tonndorfer Kirche 11.10.2020, 10:00 Uhr Erntedankfest in Tonndorf Veranstaltungen 11.10.2020, 10:30 Uhr Familienkirche in Kranichfeld 13.10.2020, 20:00 Uhr Gebet in der Tonndorfer Kirche Veranstaltungen untersagt 17.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der Tonndorfer Kirche Aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land vom 18.10.2020, 09:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Nauendorf 16. September 2020 sind alle öffentlichen Veranstaltungen mit Publi- 18.10.2020, 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in kumsverkehr bis zum 4. Oktober 2020 im Landkreis Weimarer Land Kranichfeld untersagt. Welche Einschränkungen ab dem 5. Oktober 2020 getroffen 20.10.2020, 20:00 Uhr Gebet in der Tonndorfer Kirche werden, kann aktuell nicht vorausgesehen werden. 24.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der Tonndorfer Kirche 25.10.2020, 10:30 Uhr Zentralgottesdienst in Kranichfeld Spielvereinigung Kranichfeld 1861 e. V. 27.10.2020, 20:00 Uhr Gebet in der Tonndorfer Kirche 31.10.2020, 10:00 Uhr Zentralgottesdienst in Rittersdorf Fußball 31.10.2020, 18:00 Uhr Wochenschluss-Andacht in der Tonndorfer Kirche Männer 03.10.2020, 15:00 Uhr SpVgg. Kranichfeld - TSV Kromsdorf Alle Termine, Kreise und Gruppen finden Sie auf www.kirche-kra- 24.10.2020, 15:00 Uhr SpVgg. Kranichfeld - SG Moorental 31.10.2020, 14:00 Uhr Fort. Großschwabhausen - nichfeld.de. SpVgg. Kranichfeld Pfarramt Kranichfeld, Kirchplatz 4, 99448 Kranichfeld SG B-Jun. SV 70 Tonndorf (Heimspiele in Kranichfeld) Telefon 036450 42157, E-Mail pfarramt@kirche-kranichfeld.de 03.10.2020, 10:30 Uhr SG SV 70 Tonndorf - FSV Ilmtal Zottelstedt 11.10.2020, 11:00 Uhr SG FSV Gräfenroda - SG SV 70 Tonndorf 31.10.2020, 10:30 Uhr SG SV 70 Tonndorf - Katholisches Pfarramt Weimar SG TSV Langewiesen Gottesdienste in Kranichfeld SG C-Jun. SV 70 Tonndorf (Heimspiele in Tonndorf) 03.10.2020, 18:00 Uhr 10.10.2020, 11:00 Uhr FSV BW Stadtilm - SG SV 70 Tonndorf 17.10.2020, 18:00 Uhr
Seite 12 3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 I M P R E S S U M Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld Telefon 036450 345-0, Telefax 036450 345-15 E-Mail info@vg-kranichfeld.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemein- schaft Kranichfeld Redaktion und Anzeigenteil: E-Mail merten@vg-kranichfeld.de Telefon 036450 345-52 Haftung: Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld über- nimmt keine Haftung für die Korrektheit und Voll- ständigkeit von nichtamtlichen Veröffentlichungen. Für nicht gelieferte Amtsblätter besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Druck: Hahndruck Kranichfeld Georgstraße 7, 99448 Kranichfeld Telefon 036450 42315, Telefax 036450 30031 Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich und kostenlos an alle erreichbaren Personenhaushalte der Mitgliedsge- meinden der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld. Verteilung: THM Thüringen Media GmbH Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt Tel.: 03 61/2 27 58 66 Bezug: Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 2,50 € (inklusive Porto und Mehrwertsteuer) bei der Druckerei bestellt werden.
3. Oktober 2020 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2020 Seite 13 Anzeigen Wer aufhört zu werben, um so Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen. Henry Ford - 1885 - 1945 Im Amtsblatt finden Firmeninserate, Familienanzeigen und Danksagungen eine große Beachtung. Anzeigenannahme: Stefan Lange Telefon: 036450 345-52 Steuerberater Im Dorfe 1a Telefax: 036450 345-15 Dipl.-Betriebswirt (BA) 99448 Nauendorf Email: Tel.: +49 (0)36209- 438 460 stefan.lange@ecovis.com merten@vg-kranichfeld.de WWW.ECOVIS.COM
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