CAD-Richtlinie für den Datenaustausch der Betriebsliegenschaften, Swiss Re Zürich

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CAD-Richtlinie für den Datenaustausch der Betriebsliegenschaften, Swiss Re Zürich
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch
der Betriebsliegenschaften, Swiss Re Zürich

Kernpunkte
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die
Lieferung von grafischen Bauwerksdaten an die Swiss Re.

                                                          Dokumentenart:
                                                          Richtlinie

                                                          Verfasser:
                                                          Luca Di Benedetto

                                                          Erstellt am:
                                                          16. Januar 2007

                                                          Gültig ab:
                                                          24.09.2014

                                                          Ablage:
                                                          M:\LO\20PLAN-DOK\
                                                          03AutoCAD\Datenaustausch

                                                          Dokumentenname:
                                                          960-004 Richtlinie Datenaustausch

                                                          Version:
                                                          003
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch der Betriebsliegenschaften, Swiss Re Zürich
Richtlinie Datenaustausch

 Swiss Re Ablagen ....................................................................................................................... 4
 Aufbewahrungspflicht der Beauftragten ...................................................................................... 4
 Pläne ........................................................................................................................................... 6
 Elektroschemas .......................................................................................................................... 6
 Pläne ........................................................................................................................................... 7
 Elektroschemas .......................................................................................................................... 7
 DWG (Drawing) ........................................................................................................................... 7
 DXF (Data Exchange Format) .................................................................................................... 7
 PDF (Portable Document Format) .............................................................................................. 7
 Dokumentenbezeichung ............................................................................................................. 8
 Datenträger ................................................................................................................................. 9
 Verzeichnisse............................................................................................................................ 10
 Basisrichtlinie ............................................................................................................................ 10
 Plankopf .................................................................................................................................... 10
 Layergliederung ........................................................................................................................ 10
 Layerbezeichnung..................................................................................................................... 10
 Linienstärke............................................................................................................................... 11
 Hilfslinien................................................................................................................................... 11
 Schriftsätze ............................................................................................................................... 11
 Umlaute und Sonderzeichen ..................................................................................................... 12
 Absatz ....................................................................................................................................... 12
 Schraffuren ............................................................................................................................... 12
 Flächenmanagement ................................................................................................................ 12
 3D Elemente ............................................................................................................................. 12
 Bibliothekselemente .................................................................................................................. 12
 Nullpunkt / Einfügepunkt ........................................................................................................... 12
 X-ref .......................................................................................................................................... 12
 Gebäudeachsen / Raumnummern / Türnummern .................................................................... 12
 Ziel ............................................................................................................................................ 13
 Auslösung ................................................................................................................................. 13
 Ablauf ........................................................................................................................................ 13
 Vorgaben für die Testzeichnung ............................................................................................... 13
   Layer ..................................................................................................................................... 13
   Layer: Beschriftungen ........................................................................................................... 14
   Feld: Beauftragter.................................................................................................................. 14
   Feld: Sachbearbeiter ............................................................................................................. 14
   Feld: Software ....................................................................................................................... 14
   Feld: Hardware ...................................................................................................................... 14

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CAD-Richtlinie für den Datenaustausch der Betriebsliegenschaften, Swiss Re Zürich
Feld: Zeichnung..................................................................................................................... 14
  Feld: Farb-/Stiftzuordnung ..................................................................................................... 14
  Feld: Linientypen ................................................................................................................... 14
  Feld: Vermassung ................................................................................................................. 15
  Textrichtung........................................................................................................................... 15
  Feld: Einzelelemente ............................................................................................................. 15
Vorlage und Vermassung der CAD-Testzeichnung .................................................................. 16
Plankopf .................................................................................................................................... 17
Layerstruktur Swiss Re Grundriss ...............................................Error! Bookmark not defined.
Layerstruktur Fachstellen.............................................................Error! Bookmark not defined.
Detaillierte Layerstruktur Sicherheitspläne ..................................Error! Bookmark not defined.

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Geltungsbereich
Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Beauftragten, welche für Swiss Re Zürich Neu- oder
Umbauten planen und ausführen.
Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die Regelung des Austauschs von grafischen und
alphanumerischen Bauwerksdaten zwischen der Swiss Re und ihren Projektpartnern resp.
zwischen internen Organisationseinheiten. Graphische und alphanumerische Bauwerksdaten
umfassen Pläne, Prinzipschemas, Elektroschemas, Anlagedokumentationen (Textdokumente)
sowie Gebäudedokumentationen (Textdokumente, Fotos).
Wenn im Folgenden von Swiss Re gesprochen wird, ist immer die Abteilung Logistik der Swiss
Re Zürich gemeint.

Zweck der Richtlinie
Mit dieser Richtlinie sollen zwei Ziele erreicht werden.
     Zuerst geht es darum, dass sämtliche Plandaten, die die Swiss Re für die Erfüllung ihrer
       Aufgaben verwendet, langfristig effizient genutzt und wiederverwendet werden können.
     Gleichzeitig soll dabei die Swiss Re bezüglich Daten ihre Unabhängigkeit gegenüber
       ihren Beauftragten wahren.

Datenablagen und Archive
Swiss Re Ablagen
Die Swiss Re führt eine elektronische sowie physische Ablage.
Die Ablage der elektronischen und physischen Dokumente erfolgt gemäss den Richtlinien
„Ablage Pläne“, „Ablage Anlagedokumentation“ und „Ablage Gebäudedokumentation“.

Aufbewahrungspflicht der Beauftragten
Es gelten die üblichen Aufbewahrungsfristen gemäss Gesetz und Normen. Die CAD-Daten sind
vom Beauftragten für eine Dauer von 10 Jahren1 aufzubewahren und lesbar zu halten.

Dokumentenfluss
Die nachfolgenden Darstellungen zeigen die Dokumentenflüsse bei Projektbeginn, während des
laufenden Projektes sowie bei Projektabschluss.

1
    vgl. SIA 102: Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten, 1.10 Aufbewahrung von Dokumenten, Abs. 1

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Abbildung 1: Dokumentenfluss bei Projektbeginn

Zu Beginn des Projektes erhalten die externen Planer die für das Projekt relevanten
Plangrundlagen vom Internen Planmanager (IPM).

Abbildung 2: Dokumentenfluss während des laufenden Projektes

Während des laufenden Projektes tauschen die externen Planer gemäss Vereinbarung mit dem
Projektleiter elektronische und physische Dokumente direkt mit den entsprechenden
Fachstellen aus. Architektonisch relevanten Veränderungen am Swiss Re Grundriss, müssen
dem IPM via Mail (PDF-Dokument) zugestellt werden. Dieser wird die Anpassung vornehmen
und den Betroffenen neu verteilen. Damit soll die Aktualität des Swiss Re Grundrisses, auch
gegenüber anderen Projekten, gewährleistet werden.

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Abbildung 3: Dokumentenfluss bei Projektabschluss

Bei Projektabschluss übergeben die externen Planer dem Projektleiter der Swiss Re alle
abzugebenden elektronischen und physischen Pläne.

Lieferumfang

Pläne
Die Swiss Re verlangt von ihren Beauftragten, dass diese in der Lage sind, die für die Swiss Re
erstellten CAD-Pläne gemäss den im Abschnitt CAD-Systeme definierten Vorgaben zu liefern.
Umfang und Inhalt der Planlieferung werden projektspezifisch mit der Swiss Re geregelt . Die
für die Swiss Re erstellten CAD-Pläne sind mindestens als DWG- oder als DXF-Datei zu liefern,
wobei das Format DWG gegenüber DXF zu bevorzugen ist (siehe auch Datenformate).
Eine Lieferung von Informationen über ein Bauobjekt bei Projektabschluss enthält
standardmässig mindestens aber folgende Bestandteile:
     Datenträger mit den Plandateien als DWG- oder DXF-Datei
     Papierausdrucke der Pläne, gefaltet auf A4
     Lieferschein mit Angabe aller Dateien auf Datenträgern und aller Ausdrucke
     Die CAD-Daten der Bauobjekte und ihre Bestandteile sind geschossweise und
        flächendeckend als revidierte Pläne zu übergeben.

Elektroschemas
Die Swiss Re verlangt von ihren Beauftragten, dass diese in der Lage sind, die für die Swiss Re
erstellten Schemas gemäss den im Abschnitt CAD-Systeme definierten Vorgaben zu liefern.
Umfang und Inhalt der Schemas werden projektspezifisch mit der Swiss Re geregelt. Die für die
Swiss Re erstellten Schemas sind im Originalformat sowie als DXF-, PDF -Datei zu liefern.
Eine Lieferung von Informationen über ein Bauobjekt bei Projektabschluss enthält
standardmassig mindestens aber folgende Bestandteile:
     Papierausdrucke der Schemas, wo notwendig gefaltet auf A4
     Datenträger mit den Schemas im Originalformat, als DXF- sowie als PDF-Dateien
     Lieferschein mit Angabe aller Dateien auf Datenträgern und aller Ausdrucke

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CAD-Systeme
Pläne
Swiss Re stellt es den Beauftragten grundsätzlich frei, mit welchem CAD-System sie arbeiten.
Sie setzt jedoch voraus, dass die in diesem Dokument formulierten Anforderungen an die Daten
erfüllt werden

Elektroschemas
Für die Erstellung von Elektroschemas sollen von den Beauftragten grundsätzlich die
Applikationen AutoCAD, ElektroCAD, EPlan oder MacSchema verwendet werden. Werden von
Seiten des Beauftragten andere Applikationen als die vorgegebenen verwendet, ist dies
vorgängig mit dem Internen Planmanager (IPM) abzusprechen.

Datenformate
DWG (Drawing)
Wenn immer möglich ist von jedem Plan eine DWG-Datei zu liefern. Dabei gilt es zu beachten,
dass jede einzelne Datei sämtliche Informationen zum Plan enthält, die benötigt werden, um
den Plan komplett lesen und bearbeiten zu können. Auf referenzierte Pläne ist zu verzichten.
Das Format DWG wird von der Firma Autodesk, welche das CAD-Programm AutoCAD
herausgibt, definiert und unterliegt einem steten Versionswechsel. Die anwendbare DWG-
Version wird von Swiss Re projektspezifisch im Dokument (muss neu erstellt werden)
vorgegeben (Mindestanforderung AutoCAD Version 2000).

DXF (Data Exchange Format)
Kann keine DWG-Datei abgegeben werden, so ist mindestens eine DXF-Datei einzureichen. Mit
DXF wurde ein „Standard“ für den Austausch von grafischen Daten geschaffen.
Das DXF-Format wird auch von der Firma Autodesk definiert. Das letzte öffentlich publizierte
Format ist dasjenige der DXF-Version 12. Alle neueren Versionen wurden nicht mehr publiziert
und können von vielen CAD-Programmen deshalb nur fehlerhaft interpretiert werden. Mit dem
von der Swiss Re durchgeführten CAD-Test, in der Regel zu Beginn eines Projektes, wird
ermittelt, welche Version für den Datenaustausch verwendet wird.

PDF (Portable Document Format)
PDF eignet sich vortrefflich zum Datenaustausch, zur langfristigen elektronischen Archivierung
und ist weit verbreitet. Die Swiss Re verlangt alle Pläne und Schemas als PDF-Datei mit einer
Auflösung von mindestens 600 dpi.

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Datentransfer
Dokumentenbezeichung
Die abzuliefernden Dateien sind nach folgendem Muster zu bezeichnen:

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                                                                                                                                   Revisionsdatum
                      Geschoss / Allgemein

                                                                                                  Dokumentennummer
                                             Fachbereich

                                                                                                                     Teilbereich
            Gebäude
 Standort

                                                                                          Phase
                                                                         Dokumenten-Typ

 MY         L             02                  BP           Swiss_Re-Grundriss_CAD           6        01                 -               070319
                                                                                                     01                02               070319

Abbildung 4: Dokumentenbezeichnung

Für die einzelnen Attribute sind die folgenden Werte einzusetzen:
Standort:
Hier ist das Standortkürzel gemäss folgender Spezifikation zu verwenden:
- AD = Adliswil
- EN = Enge
- MY= Mythenquai
- RU = Rüschlikon

Gebäude:
Hier ist das Gebäudekürzel gemäss folgender Spezifikation zu verwenden:
- BR = Bootshaus
- U = Uetlihaus
- T = Tüfihaus
- W = Soodring 33
- F = Freizeitanlage
- R = Soodring 6
- GA = Gotthardstrasse 44
- GB = Gotthardstrasse 35
- EH = Genferstrasse 27
- G = Gotthardstrasse 43
- M = Mythenschloss
- N = Neubau
- E = Escherhaus
- L = Lavaterhaus
- A = Altbau
- K = Klubhaus
- MS = SITC

Geschoss / Allgemein:
Hier ist der Geschosskürzel gemäss Spezifikation der Swiss Re zu verwenden. Ist die Datei

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geschossübergreifend (z.B. Schnitt, Fasssade), wird statt dem Geschosskürzel der Kürzel „Allg“
verwendet.

Fachbereich:
Hier ist das Fachbereichskürzel gemäss folgender Spezifikation zu verwenden:
- BE = Betrieb
- BP = Bau und Projekte
- ET = Elektrotechnik
- GT = Gebäudetechnik
- RB = Raumbewirtschaftung
- SE = Security

Dokumententyp:
Hier ist der Dokumententyp gemäss der Dokumententypliste (DTL) der Swiss Re zu verwenden.
Andere Begriffe als die auf der Dokumententypliste geführten sind nicht zulässig.

Phase:
Hier ist der Phasenkürzel gemäss Spezifikation der Swiss Re zu verwenden. Bei den bei
Projektabschluss abgegebenen Dateien handelt es sich in der Regel um Dateien der Phase 6
(versch. SIA-Normen 2003).

- 1 = Studie
- 2 = Vorprojekt
- 3 = Bauprojekt
- 4 = Auflageprojekt
- 5 = Ausführungsprojekt
- 6 = Revision / Bewirtschaftung

Dokumentennummer:
Hier ist eine fortlaufende zweistellige Dokumentennummer zu verwenden, welche von Seiten
des Beauftragten pro Dokumententyp und Phase vergeben wird (01-99). Wird ein Dokument in
verschiedenen Dateiformaten (z.B. DWG und PDF) erstellt, so ist für beide Dokumente die
gleiche Bezeichnung zu verwenden.

Teilbereich:
Diese Spalte soll verschiedene Layouts in einem elektronischen Dokument verwalten
(siehe Abb.4). Physische Pläne erhalten die selbe Dokumentenbezeichnung im Plankopf (siehe
Anhang 1). Hierfür wird ebenfalls eine fortlaufende zweistellige Nummer verwendet.

Revisionsdatum:
Hier ist das Revisionsdatum der Datei im Format JJMMTT zu verwenden.

Datenträger
Für den Datenaustausch mit dem Projektleiter können CDs, DVDs, oder E-Mails verwendet
werden. Mehrfach beschreibbare Datenträger sind nicht zulässig. Der Austausch von Daten
muss MS-Windows-kompatibel erfolgen. Dies gilt für den Datenaustausch in beide Richtungen.
Jeder Datenträger muss vollständig und leserlich mit folgenden Angaben beschriftet werden:
Ein-Datei-Lieferung                             Mehr-Dateien-Lieferung
- Projektkürzel                                 - Projektkürzel

                                                                                             9
- Dokument gemäss Dokumentenbezeichnung           - Gebäude
- Name Planer                                     - Geschosse
                                                  - Lieferdatum
                                                  - Name Planer

Verzeichnisse
Sämtliche Planverzeichnisse sind elektronisch und physisch als Tabelle auf Excel, gemäss
Vorlage Dokumentenübersichtsliste (DÜL) Swiss Re zu erstellen und abzugeben.

Formale Anforderungen
Für alle Pläne gelten die folgenden Regelungen:

Basisrichtlinie
Es gelten die Empfehlungen der SIA 400 betreffend Darstellung und Bearbeitung von Plänen,
wie auch die Empfehlungen der SIA 410, 410/1 und 410/2 betreffend Darstellung und
Kennzeichnung von Plänen.

Durch den Einsatz von CAD- und CAFM-Systemen bei der Planung und Bewirtschaftung von
Gebäuden steigen die Anforderungen an jene Daten, die einen Teil der Hauptinformationen
liefern. Um den effizienten Einsatz dieser Systeme sicherzustellen, ist es notwendig, dass
wesentliche Bestandteile der Daten bezüglich Inhalt, Form und Struktur einem einheitlichen
Standard genügen.

Plankopf
Es ist ein einheitlicher Plankopf zu verwenden. Dieser ist im Anhang dargestellt und wird
elektronisch mitgeliefert. Es ist darauf zu achten, dass im Plankopf unter „Plannr. gemäss
Dokumentbezeichnung“ der Name gemäss Dokumententypenliste eingetragen wird.
Zudem soll jeder Plan zur Orientierung eine sinnvolle Übersichtsgrafik des Gebäudes
beinhalten.

Layergliederung
Die Layergliederung des Swiss Re Grundrisses muss zwingend vom Planer übernommen und
benutzt werden. Fachspezifische Layer, die nicht Bestandteil des Swiss Re Grundrisses sind,
müssen in Zusammenarbeit mit der Swiss Re, vertreten durch den internen Planmanager,
bestimmt und koordiniert werden.

Layerbezeichnung
Die Basis eines CAD-Planes bildet die Layerstruktur, welche die verschiedenen Elemente
organisiert und sauber voneinander trennt, so dass sie beliebig ein- und ausgeschaltet werden
können.
Für die Layer des Swiss Re Grundriss sind die im Anhang dargestellten Layerbezeichnungen
zwingend. Für alle anderen Layer sind selbsterklärende Bezeichnungen mit den vordefinierten
Präfixen (Anhang) zu verwenden. Betriebsinterne oder gar persönliche (vom Zeichner gewählte)
Abkürzungen sind, sofern sie selbsterklärend sind, erlaubt.
Die Swiss Re liefert ihren Beauftragten ein DWG-Datei mit den richtigen Bezeichnungen ihrer

                                                                                              10
intern verwendeten Layer.

Konstruktive Elemente und das Planlayout werden grundsätzlich im Modell gezeichnet.
Sollten Layouts eingesetzt werden, so muss gewährleistet sein, dass alle wichtigen
Informationen gleichzeitig auch im Modell dargestellt sind. Bei fehlerhaftem Datenaustausch
ohne Layouts dürfen keine inhaltlichen Informationen verloren gehen.
Grundlage für die CAD-Layerstruktur bildet das SIA-Merblatt 2014.
Firmeneigene Layerstrukturen dürfen verwendet werden, müssen aber die vom Auftraggeber /
von der Auftraggeberin definierte SIA-Codierung zu Beginn des Layernamens angefügt haben.

Linienstärke
Das Format DXF unterstützt in der Version 12 keine Linienstärken und Farben. Es werden
lediglich Stift-Nummern übertragen. Am Bildschirm werden diese Stifte mit unterschiedlichen
Farben dargestellt. So ist Stift 1 am Bildschirm zum Beispiel rot. Im Ausdruck werden diesen
Stift-Nummern dann als Linien mit Stärke und Farbe ausgegeben. Die Stifte mit den Nummern 1
bis 9 werden schwarz gezeichnet, die Nummern 10 bis 256 sind für farbige Stifte reserviert.

Die nachfolgenden Definitionen für die Stifte Nummer 1 bis 9 beschreiben Farben und
Linienstärken entsprechen dem AutoCAD Standard und sind beim CAD-Datenaustausch mit der
Swiss Re gültig und verbindlich:

DXF V12           Bildschirm             Ausdruck
Stift-Nr.         Farbe                  Strichstärke             Farbe
1                 Rot                    0.18                     Schwarz
2                 Gelb                   0.35                     Schwarz
3                 Grün                   1.40                     Schwarz
4                 Cyan                   0.50                     Schwarz
5                 Blau                   0.70                     Schwarz
6                 Magenta                1.00                     Schwarz
7                 Schwarz / weiss        0.25                     Schwarz
8                 Graustufe              0.15                     Schwarz
9                 Graustufe              0.10                     Schwarz
10 – 256                                                          Farbe
Abbildung 5: Stiftzuordnungstabelle

Hilfslinien
Viele Systeme bieten Hilfslinien (virtuelle Linien, Fluchtlinien) an, welche meist sehr spezifisch
gehandhabt werden und bei der Übertragung zu Problemen führen können. Solche Hilfslinien
sind deshalb auf separate Layer abzulegen oder bei der Konvertierung zu Iöschen. Bei der
Erstellung von PLT-Dateien dürfen keine Hilfslinien sichtbar sein.

Schriftsätze
Die Übertragung von Schriftsätzen über DXF ist nicht möglich. Das einzige, was übertragen
werden kann, ist der Name des Fonts, die Breite, Höhe und der Neigungswinkel. Damit das
Planlayout einigermassen stimmt, sollten vektororientierte Standardschriftsätze verwendet
werden. Intelligente Schriftarten wie PostScript- oder True-Type-Fonts sind nicht übertragbar

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und sind deshalb untersagt.

Erfolgt der Austausch per DWG, können nach Absprache und Test, True-Type Fonts verwendet
werden.

Umlaute und Sonderzeichen
Umlaute können nach Absprache und Test verwendet werden. Sonderzeichen dürfen nicht
verwendet werden, da deren Übergabe zwischen verschiedenen Systemen nicht einwandfrei
funktioniert.

Absatz
Der Text muss linksbündig und der Textreferenzpunkt (Ankerpunkt) links unten vor dem Text
sein, auf Absatzformatierungen (rechtsbündig, zentriert, Blocksatz) muss verzichtet werden.

Schraffuren
Schraffuren, Texturen und Füllflächen sind auf separaten Layern zu zeichnen und können nach
Absprache und Test übertragen werden. Die Schraffur muss nach Möglichkeit als
Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativschraffur).

Flächenmanagement
Die Flächenpolygone müssen aus geschlossenen Polylinien bestehen und dem entsprechenden
Layer (gemäss Layerstruktur: FM_992_Raumpolygon) zugeordnet werden.

3D Elemente
Die Swiss Re verzichtet auf die Übertragung von 3D-Elementen.

Bibliothekselemente
Die meisten modernen CAD-Systeme bieten die Möglichkeit, Symbole als Links zu einer
Bibliotheksdatei im Plan zu platzieren. Es ist darauf zu achten, dass die benötigten
Bibliothekselemente in die Datei integriert werden und keine Links zurückbleiben. Der
Beauftragte ist dafür verantwortlich, dass bei der Verwendung geschützter Symbole oder
Symbolbibliotheken keine Copyrights verletzt werden.

Nullpunkt / Einfügepunkt
Der Nullpunkt muss klar spezifiziert und bezeichnet werden und auf allen Geschossen am
gleichen Ort sein (Beispiel: Ecke in Liftschacht). Der definierte Einfügepunkt muss mit dem
Nullpunkt deckungsgleich sein.

X-ref
Auf referenzierte Pläne ist zu verzichten.

Gebäudeachsen / Raumnummern / Türnummern
Die Gebäudeachsen, Raumnummer- und Türnummerverteilung müssen mit der Swiss Re
abgesprochen werden.

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CAD-Test
Ziel
Beauftragte der Swiss Re, welche CAD-Daten liefern, müssen einen CAD-Test durchführen. Das
Ziel ist,
     die Datenübertragungsqualität zu erhöhen
     den Konfigurationsaufwand zu vermindern
     eine Grundlage für die Zusammenarbeit und Honorierung zu schaffen

Auslösung
Der in diesem Kapitel beschriebene CAD-Test wird durch folgende Ereignisse ausgelöst:
    Ein neuer externer Planer erhält von der Swiss Re einen Auftrag
    Ein bestehender externen Planer erhält von der Swiss Re einen Auftrag und sieht zur
        Bearbeitung des Auftrages ein noch nicht von der Swiss Re getestetes CAD-System vor
        (Update oder anderes Tool).
    Ein externen Planer verändert sein CAD-System während einem laufenden Projekt
        (Update oder anderes Tool).

Ablauf
      Der Auftraggeber meldet die Auftragserteilung dem internen Planmanager welcher
       sodann den CAD-Test einleitet.
    Der externe Planer fertigt die Testzeichnung gemäss dieser Richtlinie an und erstellt
       eine DWG-Datei, Die via E-Mail dem internen Planmanager zur Beurteilung zugesendet
       wird.
    Am Bildschirm werden die Grafikelemente mit den Vorgaben verglichen. Abweichungen
       werden auf der Vorlage markiert und im Protokoll CAD-Test festgehalten.
    Aufgrund des Protokolls wird beurteilt, ob die Qualität der Grafik für den Datenaustausch
       ausreicht.
    Reicht die Übertragungsqualität nicht aus, sendet der interne Planmanager das
       Protokoll CAD-Test an den externen Planer zurück. Dieser nimmt die darin aufgeführten
       notwendigen Korrekturen vor.
    Ist der Entscheid positiv, folgt die Definition projektspezifischer Konventionen, z.B.
       Umfang, Inhalt und Informationstiefe der gelieferten Pläne. Diese werden vom internen
       Planmanager in einer Daten- und Dokumenten-Vereinbarung festgehalten.
Der Auftragnehmer soll sämtliche Daten und Dokumente mindestens in der protokollierten
Qualität liefern.

Vorgaben für die Testzeichnung
Layer
Die Testzeichnung ist in drei Schichten (Layer) zu gliedern:
    Layer Konstruktion: Blattrahmen und Feldeinteilungen gemäss Vorlage, zu vermassende

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Konstruktion und Objekte im Feld «Vermassungen», Linienbeispiele im Feld «Farb-
       /Stiftzuordnung» und «Linientypen» sowie Linien, Kreise, Bögen und Splines im Feld
       «Einzelelemente».
      Layer Beschriftungen: Sämtliche Beschriftungselemente
      Layer Vermassung: Masslinien, -hilfslinien, -begrenzungssymbole und Masszahlen im
       Feld «Vermassungen».

Layer: Beschriftungen
Für den Austausch im DWG-Format soll der True Type Font "Arial" in der Höhe 200 verwendet
werden, für das DXF-Format ein Vektorfont.

Feld: Beauftragter
Als Beauftragter gilt der Lieferant der Daten. Zur späteren Identifikation müssen sein
Firmenname und seine Adresse eingetragen werden. Layer Beschriftung.

Feld: Sachbearbeiter
Für allfällige Rückfragen müssen Angaben zum Sachbearbeiter, d.h. derjenigen Person, welche
die Testzeichnung konstruiert hat, gemacht werden. Layer Beschriftung.

Feld: Software
Wichtig sind die Informationen zur eingesetzten Software bezüglich dem CAD-System, dessen
Version, Hersteller und der Version der DWG-/DXF-Schnittstelle. Letztere ist normalerweise im
Header der DXF-Datei mit «AC» und einer Nummer eingetragen. Layer Beschriftung.

Feld: Hardware
Die Angaben zur Hardware umfassen den Hersteller der CAD-Plattform, die genaue
Modellbezeichnung und den Typ des Betriebssystems mit Versionsangabe. Layer Beschriftung.

Feld: Zeichnung
Die Test-Vorlage misst 18 m in der Breite und 14 m in der Höhe. Das Test File soll 1:1 in
Millimeter (1 Einheit = 1 mm) konstruiert werden. Sämtliche Felder basieren auf einem
Grundraster von 50 cm, sodass deren Grössen leicht nachvollzogen werden können. Die DWG-
/DXF-Test-Vorlage muss unbedingt mit dem Erstellungsdatum versehen werden. Layer
Beschriftung.

Feld: Farb-/Stiftzuordnung
Die Übergabe der Stiftstärken muss bei DWG/DXF über die Farbe, welcher feste "Pen"-
Nummern zugeordnet sind, erfolgen. Das System ist so zu konfigurieren, dass die DXF-Ausgabe
entsprechend der Abbildung 5 Stiftzuordnungstabelle erfolgt. Layer Konstruktion
(Beispiellinien).

Feld: Linientypen
Es werden die Standard-Linientypen von AutoCAD verwendet. Das System ist so zu
konfigurieren, dass die Linientypen entsprechend der Vorlage mit dem richtigen Namen
ausgegeben werden. Neue Linientypen sind mit der Swiss Re abzusprechen. Layer
Konstruktion.

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Feld: Vermassung
Bei der Vermassung wird neben der Vollständigkeit auch geprüft, ob sie SIA-konform2 ist und
sich bei Änderungen assoziativ verhält. Layer Konstruktion (für zu vermassendes Objekt) und
Vermassung.

Textrichtung
Bei den Textrichtungen wird getestet, ob das System jeglichen Winkel zulässt. Layer
Beschriftung.

Feld: Einzelelemente
Abschliessend werden noch einzelne Zeichnungselemente geprüft:
    Beim Polygonzug (POLYLINE) wird getestet, ob es sich um einen Polygonzug oder
       aneinander gereihte Linien handelt. Layer Konstruktion. Bei den darin enthaltenen
       Textrichtungen wird getestet, ob das System jeglichen Winkel zulässt. Layer
       Beschriftung.
    Bei der Polygonfläche geht es darum, ob sie als geschlossener Polygonzug erkannt
       werden kann. Layer Konstruktion
    Beim Kreis (CIRCLE) und dem 135°-Bogen (ARC) wird untersucht, ob er nicht als
       Polygonzug übergeben wird.

2
    z.B. hochgestellte Millimeter, Masse unter einem Meter in Zentimeter

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Vorlage und Vermassung der CAD-Testzeichnung

Abbildung 6: Vermassung CAD-Testzeichnung

Abweichungen
Abweichungen von obigen Bestimmungen werden nur bei schriftlicher Vereinbarung mit der
Swiss Re akzeptiert. Fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen, insbesondere solche ohne
Lieferschein werden zu Lasten des Beauftragten zurückgeschickt.

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Anhang 1
Plankopf

           SITUATION EINSETZEN UND
           BETROFFENES GEBÄUDE
           SCHRAFFIEREN

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