Gut beraten durchs Studium - Das Beratungszentrum des Studentenwerks stellt sich vor: Rechtsberatung - Uni Frankfurt
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Gut beraten durchs Studium Das Beratungszentrum des Studentenwerks stellt sich vor: • Sozial- und Finanzierungsberatung • Psychosozialberatung • Rechtsberatung • Weitere Themen Essen & Trinken Finanzierung Wohnen Beratung & Unterstützung
Sozial- und Finanzierungsberatung Beratung zu sozialen und finanziellen Themen • Studienfinanzierung und Aufenthaltsrecht • Jobben, Sozialleistungen, Krankenversicherung • Stipendien, Darlehen, Kredite • Studieren international, mit Kind, mit Handicap Ansprechpartner für KFW-Studienkredit, MainSWerk-Darlehen, Nothilfefonds Telefon: 069 / 798-34906 Email: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de Die Beratung ist unabhängig, kostenlos und vertraulich. Wir sind für Sie da – telefonisch, per E-Mail oder persönlich (mit Termin). Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
Rechtsberatung Bei rechtlichen Problemen, z.B. • Problemen mit dem Vermieter, Arbeitgeber, Behörden • Vertragsabschluss • Haftung im Schadensfall • Probleme mit der Versicherung • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Beratung jeden ersten und dritten Dienstag im Monat (telefonisch) Telefonnummer: Siehe Homepage Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
Semesterticket-Härtefonds Rückerstattung des RMV-Semesterticket-Beitrags • Im Urlaubssemester Auslandssemester, aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen, Kinderbetreuung und anderen Situationen • NEU: Auslandsaufenthalt 3 Monate im Semester (nur SoSe2020/WiSe20/21) • Antragsformular auf unserer Homepage • Frist Wintersemester 2020/21: 23. November 2020 • Das Semesterticket kann bei Rückerstattung nicht mehr genutzt werden • Verwaltung im Auftrag des Asta der Goethe-Universität. Studierende anderer Hochschulen können sich an den AStA ihrer Universität wenden. Härtefondsstelle im Beratungszentrum Telefon: 069 798 23088 Mail: haertefonds@studentenwerkfrankfurt.de Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
Beratungszentrum Beratungszentrum Hörsaalzentrum auf dem Campus Westend Goethe-Universität Theodor-W.-Adorno-Platz 5 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 798 34906 E-Mail: Beratung@studentenwerkfrankfurt.de Sprechzeiten: Montag-Donnerstag 9-17 Uhr Freitag 9-15 Uhr www.studentenwerkfrankfurt.de Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
WiSe 20/21 – Wie finanziere ich mein Studium? • BAföG und andere Sozialleistungen • MainSWerk Studiendarlehen • KFW Studienkredit • Studentenwerk Nothilfedarlehen Sozial- und Finanzierungsberatung Telefon: 069 / 798-34906 Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
BAföG und andere Sozialleistungen* • Abhängig vom Aufenthaltstitel • NICHT mit Aufenthaltstitel (Visum) zum Studienzweck (§ 16 AufenthG) • BAföG – Bundesausbildungsfördergesetz • Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (im Ausnahmefall auch für Studierende) • Wohngeld (Zuschuss zur Miete - im Ausnahmefall auch für Studierende) • Die Beantragung von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Wohngeld kann aufenthaltsschädlich sein (bei § 16 AufenthG). Lassen Sie sich vorher beraten. • Kindergeld: Sonderregelungen für Studierende aus bestimmten Ländern mit Job oder gesetzlicher Krankenversicherung. *Für Studierende aus EU-Ländern i. d. Regel Daueraufenthaltsrecht (fünfjähriger Aufenthalt) erforderlich (auch Kinder bzw. Ehegatten von EU-Bürgern mit Daueraufenthaltsrecht). Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
BAföG – Worauf man achten muss: Alter (bei Studienbeginn) Staatsangehörigkeit (Aufenthaltstitel) Berufsausbildungen (rein schulische, mind. 3 Jahre) können den BAföG-Anspruch bereits ausgeschöpft haben Fachrichtungswechsel Leistungsnachweis (Ende 4. Fachsemester) Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) Verlängerungsmöglichkeiten Auslandssemester / Auslands-BAföG Ausnahmen!?! Im Zweifel: Antrag stellen!
BAföG für Studierende aus EU-Ländern, Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen Mindestens fünfjähriger (rechtmäßiger) Aufenthalt in Deutschland (=> Recht zum Daueraufenthalt, muss von der Ausländerbehörde bescheinigt sein). Mindestens ein Elternteil oder die/der Ehepartner*in bzw. eingetragene*r Lebenspartner*in sind als Arbeitnehmer*in oder Selbständige dauerhaft in Deutschland und als solche unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt. Vor dem Beginn der Ausbildung bereits mindestens sechs Monate in Deutschland gearbeitet in einem Job, dessen Gegenstand mit dem des Studiums in inhaltlichem Zusammenhang steht. Weitere Konstellationen sind denkbar. Im Zweifel: Antrag stellen! Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
BAföG Studierende, die bei den Eltern wohnen, erhalten nicht bei den Eltern wohnend, maximal (eigene Wohnung/WG/Studenten- wohnheim) erhalten maximal Grundbedarf 427,00 € Grundbedarf 427,00 € Wohnpauschale 56,00 € Wohnpauschale 325,00 € Zuschlag falls eigene Zuschlag falls eigene Krankenversicherung 84,00 € Krankenversicherung 84,00 € Evtl. Pflegeversicherung 25,00 € Evtl. Pflegeversicherung 25,00 € Insgesamt monatlich 592,00 € Insgesamt monatlich 861,00 €
BAföG Freibetrag für ab August 2020 ab August 2021 Einkommen der Eltern 1.890 € 2.000€ (miteinander verheiratet) Netto/Monat netto/Monat Nicht verheiratete oder je 1.260 € je 1.330 getrennt lebende netto/Monat netto/Monat Elternteile Anderweitig verheiratete je 1.260 bis 1.890 € je 1.330 bis1.990 € Elternteil netto/Monat abhängig vom netto/Monat abhängig vom Einkommen des Ehegatten Einkommen des Ehegatten
MainSWerk Studiendarlehen • Flexible Summe und Auszahlungshöhe • Maximal EUR 12.000 • Monatliche Raten bis zu EUR 1.000 • Keine Zinsen, nur 5 Prozent Bearbeitungsgebühr • Bürgschaft erforderlich • Rückzahlung 12 Monate nach letzter Auszahlung oder 12 Monate nach Ende der Regelstudienzeit (Aufschub) • Rückzahlungsrate EUR 150 • Wird nach einem Bachelor ein Master studiert, kann der Aufschub erneut gewährt werden. Beratung und Antrag: Sozial- und Finanzierungsberatung Telefon 069 / 798-34906, Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
KfW Studienkredit – www.kfw.de • Max. EUR 650 monatlich • Zinsfrei bis 31. März 2021; danach 4.27 % p.a. (Sollzins) or 4.36 % p.a. (Effektivzins); variable Zinssatz • Karenzzeit 18 Monate • Flexible Rückzahlungsrate, mind. EUR 20 monatlich • Antragstellung im KFW-Portal (www.kfw.de). Ausdrucken, aber noch nicht unterschreiben. Vertriebspartner suchen für die Legitimationsprüfung. • Vertriebspartner: Sozial- und Finanzierungsberatung im Studentenwerk oder eine Bank (Vertriebspartnersuche auf www.kfw.de). • Normalerweise für Nicht-EU-Bürger ausgeschlossen (Ausnahme bis 31. März 2021) • EU-Bürger mit mindestens drei Jahren (ununterbrochenem) Aufenthalt in Deutschland (Ausnahme bis 31. März 2021) oder Ehepartner/-in bzw. eingetragene/r Lebenspartner/-in einer/s solchen • Falls unter 20 J.: Kind einer/s solchen Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
Bildungskredit (frühestens ab 3. Fachsemester) Ähnliche Voraussetzungen hinsichtlich Staatsbürgerschaft/Aufenthaltstitel wie beim BAföG Bachelor: Leistungsnachweis bzgl. des ersten Studienjahres erforderlich; Staatsexamen: Zwischenprüfung; Master: Von Anfang an. Max. EUR 300 monatlich für max. 24 Monate Größere Abschlagszahlung für studienbedingte Aufwendungen möglich Geringer Zins (z. Zt. 0,53 %) Rückzahlung vier Jahre ab der ersten Auszahlung (Tilgungsrate monatlich EUR 120) Beratung: Sozial- und Finanzierungsberatung, Telefon 069 / 798-34906, Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de Antrag: www.bva.bund.de
Darlehen aus dem Nothilfefonds des Studentenwerks • Kurzdarlehen für unverschuldete & unvorhergesehene Notlagen • Einmalzahlung EUR 350 • Rückzahlung 12 Monate nach Auszahlung (SEPA-Mandat/automatischer Einzug) • Keine Kosten oder Zinsen Beratung und Antrag: Sozial- und Finanzierungsberatung Telefon 069 / 798-34906 Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de Ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die Sozial- und Finanzierungsberatung senden. Beratungsangebote |Beratungszentrum | 03.10.2020
Vergünstigungen Befreiung von Rundfunkgebühren beantragen (bei BAföG-Bezug und in Härtefällen) Wohnen im Studierendenwohnheim Günstigere Versicherungen, Telefonverträge, Girokonten, Zeitungsabos u.v.m. Günstiger Reisen (siehe z.B. www.isic.de) Günstigerer Eintritt bei kulturellen Angeboten (z. B. Kino, Theater, Museum, Schwimmbad) Hochschulsport (statt Fitnessstudio) Erstattung des Semestertickets z.B. während Auslandssemesters
Kontakt Amt für Ausbildungsförderung Sozial- und Finanzierungsberatung BAföG-ServiceCenter Campus Bockenheim, Sozialzentrum (auch BAföG Erstberatung) Bockenheimer Landstraße 133 Beratungszentrum 60325 Frankfurt Campus Westend, Hörsaalzentrum EG Theodor-W.-Adorno-Platz 5 Telefon: 069 / 798-34949 60323 Frankfurt am Main E-Mail: stw-ffm@bafoeg-hessen.de Telefon: 069 / 798-34906 E-Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de www.studentenwerkfrankfurt.de
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