Gut beraten durchs Studium - Das Beratungszentrum des Studentenwerks stellt sich vor: Rechtsberatung - Uni Frankfurt

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Gut beraten durchs Studium - Das Beratungszentrum des Studentenwerks stellt sich vor: Rechtsberatung - Uni Frankfurt
Gut beraten durchs Studium
                   Das Beratungszentrum des Studentenwerks stellt sich
                   vor:
                   • Sozial- und Finanzierungsberatung
                   • Psychosozialberatung
                   • Rechtsberatung
                   • Weitere Themen

 Essen & Trinken                            Finanzierung

                           Wohnen                          Beratung & Unterstützung
Gut beraten durchs Studium - Das Beratungszentrum des Studentenwerks stellt sich vor: Rechtsberatung - Uni Frankfurt
Sozial- und Finanzierungsberatung
 Beratung zu sozialen und finanziellen Themen
 •   Studienfinanzierung und Aufenthaltsrecht
 •   Jobben, Sozialleistungen, Krankenversicherung
 •   Stipendien, Darlehen, Kredite
 •   Studieren international, mit Kind, mit Handicap

 Ansprechpartner für KFW-Studienkredit, MainSWerk-Darlehen, Nothilfefonds

 Telefon: 069 / 798-34906
 Email: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de

 Die Beratung ist unabhängig, kostenlos und vertraulich.
 Wir sind für Sie da – telefonisch, per E-Mail oder persönlich (mit Termin).

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
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Rechtsberatung

  Bei rechtlichen Problemen, z.B.

  •   Problemen mit dem Vermieter, Arbeitgeber, Behörden
  •   Vertragsabschluss
  •   Haftung im Schadensfall
  •   Probleme mit der Versicherung
  •   Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  Beratung jeden ersten und dritten Dienstag im Monat (telefonisch)

  Telefonnummer: Siehe Homepage

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
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Semesterticket-Härtefonds

  Rückerstattung des RMV-Semesterticket-Beitrags
  •   Im Urlaubssemester Auslandssemester, aus gesundheitlichen oder sozialen
      Gründen, Kinderbetreuung und anderen Situationen
  •   NEU: Auslandsaufenthalt 3 Monate im Semester (nur SoSe2020/WiSe20/21)
  •   Antragsformular auf unserer Homepage
  •   Frist Wintersemester 2020/21: 23. November 2020
  •   Das Semesterticket kann bei Rückerstattung nicht mehr genutzt werden
  •   Verwaltung im Auftrag des Asta der Goethe-Universität. Studierende anderer
      Hochschulen können sich an den AStA ihrer Universität wenden.
  Härtefondsstelle im Beratungszentrum
  Telefon: 069 798 23088 Mail: haertefonds@studentenwerkfrankfurt.de

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
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Beratungszentrum

                                              Beratungszentrum
                                              Hörsaalzentrum auf dem Campus Westend
                                              Goethe-Universität
                                              Theodor-W.-Adorno-Platz 5
                                              60323 Frankfurt am Main

                                              Telefon: 069 798 34906
                                              E-Mail: Beratung@studentenwerkfrankfurt.de

                                              Sprechzeiten:
                                              Montag-Donnerstag 9-17 Uhr
                                              Freitag 9-15 Uhr

                                              www.studentenwerkfrankfurt.de

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WiSe 20/21 – Wie finanziere ich mein Studium?

• BAföG und andere Sozialleistungen
• MainSWerk Studiendarlehen
• KFW Studienkredit
• Studentenwerk Nothilfedarlehen

Sozial- und Finanzierungsberatung
Telefon: 069 / 798-34906
Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
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BAföG und andere Sozialleistungen*

• Abhängig vom Aufenthaltstitel
• NICHT mit Aufenthaltstitel (Visum) zum Studienzweck (§ 16 AufenthG)
• BAföG – Bundesausbildungsfördergesetz
• Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (im Ausnahmefall auch für Studierende)
• Wohngeld (Zuschuss zur Miete - im Ausnahmefall auch für Studierende)
• Die Beantragung von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Wohngeld kann
  aufenthaltsschädlich sein (bei § 16 AufenthG). Lassen Sie sich vorher beraten.
• Kindergeld: Sonderregelungen für Studierende aus bestimmten Ländern mit Job
  oder gesetzlicher Krankenversicherung.
*Für Studierende aus EU-Ländern i. d. Regel Daueraufenthaltsrecht (fünfjähriger
Aufenthalt) erforderlich (auch Kinder bzw. Ehegatten von EU-Bürgern mit
Daueraufenthaltsrecht).

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
BAföG – Worauf man achten muss:

 Alter (bei Studienbeginn)
 Staatsangehörigkeit (Aufenthaltstitel)
 Berufsausbildungen (rein schulische, mind. 3 Jahre) können den
  BAföG-Anspruch bereits ausgeschöpft haben
 Fachrichtungswechsel
 Leistungsnachweis (Ende 4. Fachsemester)
 Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer)
   Verlängerungsmöglichkeiten
   Auslandssemester / Auslands-BAföG
   Ausnahmen!?!

                Im Zweifel: Antrag stellen!
BAföG für Studierende aus EU-Ländern,
Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen

 Mindestens fünfjähriger (rechtmäßiger) Aufenthalt in Deutschland (=>
  Recht zum Daueraufenthalt, muss von der Ausländerbehörde bescheinigt
  sein).
 Mindestens ein Elternteil oder die/der Ehepartner*in bzw. eingetragene*r
  Lebenspartner*in sind als Arbeitnehmer*in oder Selbständige dauerhaft
  in Deutschland und als solche unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt.
 Vor dem Beginn der Ausbildung bereits mindestens sechs Monate in
  Deutschland gearbeitet in einem Job, dessen Gegenstand mit dem des
  Studiums in inhaltlichem Zusammenhang steht.
 Weitere Konstellationen sind denkbar.

Im Zweifel: Antrag stellen!

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
BAföG

Studierende, die

bei den Eltern wohnen, erhalten             nicht bei den Eltern wohnend,
maximal                                     (eigene Wohnung/WG/Studenten-
                                            wohnheim) erhalten maximal
Grundbedarf                   427,00 €      Grundbedarf                427,00 €
Wohnpauschale                     56,00 €   Wohnpauschale              325,00 €
Zuschlag falls eigene                       Zuschlag falls eigene
Krankenversicherung               84,00 €   Krankenversicherung         84,00 €
Evtl. Pflegeversicherung          25,00 €   Evtl. Pflegeversicherung    25,00 €
Insgesamt monatlich          592,00 €       Insgesamt monatlich        861,00 €
BAföG

 Freibetrag für              ab August 2020                   ab August 2021

 Einkommen der Eltern                              1.890 €                          2.000€
 (miteinander verheiratet)                     Netto/Monat                     netto/Monat
 Nicht verheiratete oder                         je 1.260 €                        je 1.330
 getrennt lebende                              netto/Monat                     netto/Monat
 Elternteile
 Anderweitig verheiratete              je 1.260 bis 1.890 €             je 1.330 bis1.990 €
 Elternteil                  netto/Monat abhängig vom         netto/Monat abhängig vom
                             Einkommen des Ehegatten          Einkommen des Ehegatten
MainSWerk Studiendarlehen

• Flexible Summe und Auszahlungshöhe
• Maximal EUR 12.000
• Monatliche Raten bis zu EUR 1.000
• Keine Zinsen, nur 5 Prozent Bearbeitungsgebühr
• Bürgschaft erforderlich
• Rückzahlung 12 Monate nach letzter Auszahlung oder 12 Monate nach Ende der
  Regelstudienzeit (Aufschub)
• Rückzahlungsrate EUR 150
• Wird nach einem Bachelor ein Master studiert, kann der Aufschub erneut
  gewährt werden.
Beratung und Antrag: Sozial- und Finanzierungsberatung
Telefon 069 / 798-34906, Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
KfW Studienkredit – www.kfw.de

•   Max. EUR 650 monatlich
•   Zinsfrei bis 31. März 2021; danach 4.27 % p.a. (Sollzins) or 4.36 % p.a.
    (Effektivzins); variable Zinssatz
•   Karenzzeit 18 Monate
•   Flexible Rückzahlungsrate, mind. EUR 20 monatlich
•   Antragstellung im KFW-Portal (www.kfw.de). Ausdrucken, aber noch nicht
    unterschreiben. Vertriebspartner suchen für die Legitimationsprüfung.
•   Vertriebspartner: Sozial- und Finanzierungsberatung im Studentenwerk oder eine
    Bank (Vertriebspartnersuche auf www.kfw.de).
•   Normalerweise für Nicht-EU-Bürger ausgeschlossen (Ausnahme bis 31. März 2021)
•   EU-Bürger mit mindestens drei Jahren (ununterbrochenem) Aufenthalt in
    Deutschland (Ausnahme bis 31. März 2021) oder Ehepartner/-in bzw. eingetragene/r
    Lebenspartner/-in einer/s solchen
•   Falls unter 20 J.: Kind einer/s solchen

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 13.10.2020
Bildungskredit (frühestens ab 3. Fachsemester)

 Ähnliche Voraussetzungen hinsichtlich Staatsbürgerschaft/Aufenthaltstitel wie
  beim BAföG
 Bachelor: Leistungsnachweis bzgl. des ersten Studienjahres erforderlich;
  Staatsexamen: Zwischenprüfung; Master: Von Anfang an.
 Max. EUR 300 monatlich für max. 24 Monate
 Größere Abschlagszahlung für studienbedingte Aufwendungen möglich
 Geringer Zins (z. Zt. 0,53 %)
 Rückzahlung vier Jahre ab der ersten Auszahlung (Tilgungsrate monatlich
  EUR 120)
Beratung: Sozial- und Finanzierungsberatung,
Telefon 069 / 798-34906, Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de
Antrag: www.bva.bund.de
Darlehen aus dem Nothilfefonds des Studentenwerks

•   Kurzdarlehen für unverschuldete & unvorhergesehene Notlagen
•   Einmalzahlung EUR 350
•   Rückzahlung 12 Monate nach Auszahlung (SEPA-Mandat/automatischer Einzug)
•   Keine Kosten oder Zinsen

Beratung und Antrag:
Sozial- und Finanzierungsberatung
            Telefon 069 / 798-34906
            Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de

Ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per
E-Mail oder Post an die Sozial- und Finanzierungsberatung senden.

Beratungsangebote |Beratungszentrum | 03.10.2020
Vergünstigungen

 Befreiung von Rundfunkgebühren beantragen (bei BAföG-Bezug und in Härtefällen)
 Wohnen im Studierendenwohnheim
 Günstigere Versicherungen, Telefonverträge, Girokonten, Zeitungsabos u.v.m.
 Günstiger Reisen (siehe z.B. www.isic.de)
 Günstigerer Eintritt bei kulturellen Angeboten (z. B. Kino, Theater, Museum,
  Schwimmbad)
 Hochschulsport (statt Fitnessstudio)
 Erstattung des Semestertickets z.B. während Auslandssemesters
Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung       Sozial- und Finanzierungsberatung
BAföG-ServiceCenter
Campus Bockenheim, Sozialzentrum   (auch BAföG Erstberatung)
Bockenheimer Landstraße 133        Beratungszentrum
60325 Frankfurt                    Campus Westend, Hörsaalzentrum EG
                                   Theodor-W.-Adorno-Platz 5
Telefon: 069 / 798-34949           60323 Frankfurt am Main
E-Mail: stw-ffm@bafoeg-hessen.de
                                   Telefon: 069 / 798-34906
                                   E-Mail: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de

               www.studentenwerkfrankfurt.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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