CCS - Certified Clearing Specialist 2018 Zertifikatslehrgänge - Gruppe Deutsche Börse
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2 CCS – Certified Clearing Specialist 2018 Programmstruktur Ständige Veränderungen aufgrund von Marktregulie- Lerneinheit 2 rung und neue Produkte im Clearing stellen Mitarbeiter Grundlagenwissen Clearing im Operationsbereich täglich vor neue Herausforde- Diese zwei Tage bieten Ihnen einen umfassenden rungen. Um die damit verbundenen Aufgaben bewäl- Überblick über die Aufgaben und Funktionen tigen zu können, benötigen sie umfassende Kenntnisse des Clearinghauses. Am ersten Tag werden die Vor- über die Services des Clearinghauses. aussetzungen für eine Clearing-Lizenz, die verschie- denen Clearingmodelle und die Prozesse im Liefer- Dieser einwöchige Lehrgang vermittelt Ihnen das not- managment erläutert. Der zweite Tag gibt einen wendige Know-how über Clearing-Prozesse, und Sie Überblick über die unterschiedlichen Risiken im lernen wie Eurex Clearing AG als einer der weltweit Rahmen des Clearings und die Aufgaben des Clearing- führenden zentralen Kontrahenten (Central Counter- hauses bei der Risikosteuerung. party – CCP) das Kontrahentenrisiko steuert. Diese Lerneinheit wird von Eurex Clearing AG als Den Abschluss bildet die Prüfung „CCS – Certified Nachweis für die Registrierung als Qualified Clearing Clearing Spezialist“. Diese Prüfung wird von Eurex Staff (QCS) anerkannt. Clearing AG als Nachweis für die Registrierung als Qualified Clearing Staff (QCS) und /oder Qualified Lerneinheit 3 Back Office Staff (QBO) anerkannt. Transaktionsmanagement börsengehandelter Derivate An diesem Tag lernen Sie die wichtigsten Produkte der Lerneinheit 1 Eurex-Börsen kennen und erhalten einen umfassenden Multi-Asset-Clearinghaus Eurex Clearing AG Einblick in die Positionsführung und Verwaltung In dieser Lerneinheit erhalten Sie ein erstes Verständnis von Transaktionen und Positionen börsengehandelter über die Funktionsweise des Clearinghauses und Derivate. Sie werden direkt in C7, der Clearing- wie Transaktionen in das Clearing einbezogen werden. Architektur von Eurex Clearing, mit den wichtigsten Es werden die einzelnen Märkte, für die Eurex Clearing Funktionen vertraut gemacht. als zentraler Kontrahent eintritt, vorgestellt und Basis- wissen zu den dort gehandelten Produkten vermittelt. Dieses eintägige Seminar wird von Eurex Clearing AG als Nachweis für die Registrierung als Qualified Back Office Staff (QBO) anerkannt. Eurex Clearing – Zentraler Kontrahent für verschiedene Märkte Marktteilnehmer Frankfurter EurexOTC Clear Eurex-Börsen Eurex Bonds Eurex Repo Securities Lending Wertpapierbörse Eurex Clearing AG Zentralverwahrer Internationaler Zentralverwahrer
CCS – Certified Clearing Specialist 2018 3 Organisation Lerneinheit 4 Dauer Regulatorisches Umfeld Die Dauer beträgt fünf Tage (9.30 – ca. 17.00 Uhr) Dieser Seminartag bietet Ihnen einen ausführlichen zuzüglich eines Prüfungstages. Überblick über die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen und die Anforderungen an Ort das Clearing. Außerdem lernen Sie wichtige Deutsche Börse AG Regelungen für die Frankfurter Wertpapierbörse Capital Markets Academy und die Eurex-Börsen kennen. Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Zielgruppe Der Zertifikatslehrgang ist für alle Personen geeignet, Gebühr (zuzüglich Mehrwertsteuer) die sich ein gutes Grundlagenwissen über die Kern- Preis mit Frühbucherrabatt bis sechs Wochen vor funktionen und Prozesse des Clearings aneignen Seminarbeginn: 2.950 € möchten. Er richtet sich insbesondere an Mitarbeiter Regulärer Preis: 3.200 € von Clearing-Mitgliedern der Eurex Clearing AG, die die Anforderungen zum Erwerb des Titels „Qualified Firmen, die drei Teilnehmer zu einem Lehrgang Clearing Staff (QCS)“ oder „Qualified Back Office Staff anmelden, erhalten 50% Rabatt auf die dritte (QBO)“ erfüllen möchten. Lehrgangsanmeldung. Sie können die Lerneinheiten auch einzeln buchen. Teilnehmer, die eine Prüfung wiederholen, zahlen Die ausführlichen Seminarbeschreibungen finden Sie hierfür eine Gebühr von 200 € . unter www.deutsche-boerse.com/cma > Seminare > Clearing. Die Teilnahme an der Prüfung mit dem Ab- Termine schluss „CCS – Certified Clearing Specialist“ ist 16.04.– 20.04.2018 (Lehrgang) jedoch nur möglich, wenn Sie an allen Lerneinheiten 29.05.2018 (Prüfung) teilgenommen haben. Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 05.03.2018 Prüfungsvorbereitung 19.11.– 23.11. 2018 (Lehrgang) Neben den Seminarunterlagen erhalten Sie Hand- 21.12. 2018 (Prüfung) bücher und Musterfragen, so dass Sie sich im Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 08.10.2018 Anschluss an den Lehrgang effizient auf die Prüfung vorbereiten können. Der Lehrgang und die Prüfung werden nur in deutscher Sprache angeboten. Dozenten Patrick Deierling Kontakt Compliance Eurex, Eurex Clearing AG Telefon +49-(0) 69-2 11-1 37 67 Fax +49-(0) 69-2 11-1 37 63 Matthias Luck academy@deutsche-boerse.com mmFinance Training for Financial Markets GmbH Weitere Informationen und Online-Registrierung Ann-Kathrin Schleicher www.deutsche-boerse.com/cma Capital Markets Academy, Deutsche Börse AG
4 CCS – Certified Clearing Specialist 2018 Programm CCS – Certified Clearing Specialist 2018 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Lerneinheit 1 Lerneinheit 2 Lerneinheit 2 Lerneinheit 3 Lerneinheit 4 Multi-Asset-Clearinghaus Grundlagenwissen Clearing Grundlagenwissen Clearing Transaktionsmanagement Regulatorisches Umfeld Eurex Clearing AG börsengehandelter Derivate Die Rolle des Clearing- Überblick Clearing- Risiko verstehen Produktwissen Derivate Überblick Finanzmarkt- hauses Mitglieder regulierung ■ Aufgaben eines Clearing- ■ Clearing-Lizenzen Risikomangement Risikomanagement ■ G20 hauses ■ Kundenarten ■ Risk-Based Margining ■ Überblick ■ European System of ■ Bilateraler Handel vs. ■ Outsourcing (RBM) ■ Methoden der Risiko- Financial Supervision Clearing durch einen ■ Prisma berechnng ■ European Market zentralen Kontrahenten Clearingmodelle – ■ Marginarten Infrastructure Regulation (CCP) Client Asset Protection Default Management ■ Pre-Trade Risikokontrollen (EMIR) ■ Konzept von Novation Prozess (DMP) ■ Post-Trade Kontrollen ■ Dodd Frank und Open Offer Liefermanagement ■ Basel III ■ Clearing-Mitgliedschaft ■ Trade Day Netting vs. Sicherheitenmanagement Grundlagen des Trans- ■ Capital Requirement Settlement Day Netting ■ Zulässige Sicherheiten aktions- und Positions- Directive (CRD IV) Übersicht der von Eurex ■ Brutto-Liefermanagement ■ Einlieferung und Freigabe management ■ Market in Financial Clearing AG bedienten System von Sicherheiten ■ Überblick Kontenstruktur Instruments Regulation / Märkte und Produkte ■ Netting Optionen (inkl. GUI und Reports) ■ Berechtigungen in C7 Directive (MiFIR / MiFID) ■ Eurex-Börsen für Eurex Repo und ■ Xemac: Wiederverwen- ■ Give-up / Take-up ■ Frankfurter Wertpapier- Eurex Bonds dung von Sicherheiten ■ Ausübungen / Zuteilungen Regelwerk der Frankfurter börse ■ Standardeinstellungen (Reuse) Optionen Wertpapierbörse ■ Eurex Bonds ■ Lieferverzug ■ Notifikation / Allokation und Eurex Deutschland ■ Eurex Repo (GC Pooling) ■ Kapitalmaßnahmen Futures ■ Wertpapierleihe ■ Reporting Clearing-Bedingungen ■ EurexOTC Clear der Eurex Clearing AG Herausgeber Januar 2018 Deutsche Börse AG Bestellnummer 1900-4765 60485 Frankfurt / Main Eurex® und Xetra® sind eingetragene www.deutsche-boerse.com Marken der Deutsche Börse AG.
Anmeldung Deutsche Börse AG Capital Markets Academy 60485 Frankfurt am Main Fax +49-(0) 69-2 11-1 37 63 Anmeldung „CCS – Certified Clearing Specialist 2018“ Personalien Name, Vorname männlich weiblich Geburtsort und -datum Adresse privat Straße PLZ, Ort Telefon, Fax E-Mail Adresse geschäftlich Arbeitgeber Straße PLZ, Ort Telefon, Fax E-Mail Rechnungsanschrift privat geschäftlich Berufserfahrung Jahre bei Aufnahme des Zertifikatslehrgangs: Anzahl davon im Finanzbereich: Termine 16. 04.– 20.04. 2018 (Lehrgang), 29.05.2018 (Prüfung) 19.11.– 23. 11. 2018 (Lehrgang), 21.12. 2018 (Prüfung) Erklärung Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden. Sofern ich kein Kaufmann im Sinne des HGB bin, nehme ich zur Kenntnis, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht habe. Hotelbuchung: Wir können für unsere Seminarteilnehmer leider keine Zimmerreservierungen vornehmen. Für Buchungskosten, die Ihnen im Falle einer Absage des Seminars durch die Deutsche Börse entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Ich möchte über das Schulungsangebot der Capital Markets Academy der Deutsche Börse AG per E-Mail informiert werden. Mein Einverständnis hierzu kann ich jederzeit widerrufen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach unserer Datenschutzerklärung (www.deutsche-boerse.com/cma-datenschutz). Ort, Datum Stempel, Unterschrift Bewerber Name in Druckschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse AG für die Teilnahme an gebührenpflichtigen 7. Rücktritt, Ersatzteilnehmer, Umbuchung Präsenzschulungen und gebührenpflichtigen und gebührenfreien web-based Trainings 7.1 Die Deutsche Börse AG ist berechtigt, von dem Vertrag zur Durchführung einer Präsenzschulung zurückzutreten, sofern sich bis zu 14 Tage vor Beginn der Präsenzschulung eine nicht hinreichende 1. Gegenstand des Vertrags Teilnehmerzahl für die Präsenzschulung angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grundsätzlich eine Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von gebührenpflichtigen Präsenz- Teilnehmerzahl von weniger als zehn Personen. der Deutschen Börse AG steht es jedoch im Einzelfall frei, schulungen und Prüfungen (Präsenzschulungen und Prüfungen nachfolgend gemeinsam „Präsenz- die Präsenzschulung auch mit einer geringeren Anzahl von Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teil- schulungen“ genannt) und gebührenfreien und gebührenpflichtigen web-based Trainings (nachfolgend nehmer bereits Schulungsgebühren an die Deutsche Börse AG gezahlt, werden ihm die bereits ge- „WBT“ genannt) (Präsenzschulungen und WBT nachfolgend gemeinsam auch „Schulungen“ genannt) zahlten Schulungsgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. durch die Deutsche Börse AG. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben 7.2 Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn der Präsenzschulung schriftlich, per Fernkopierer, sich für eine jede Schulung aus dem aktuell gültigen Katalog (Papierform oder zum Download, elek- per E-Mail oder online unter www.deutsche-boerse.com/cma bei der Deutschen Börse AG (60485 tronisch im Internet für gebührenpflichtige Präsenzschulungen unter www.deutsche-boerse.com/cma). Frankfurt am Main, Fax +49-(0) 69-211-137 63, E-Mail: academy@deutsche-boerse.com) die ent- sprechende Präsenzschulung stornieren und so vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall berechnet 2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags die Deutsche Börse AG für die ihr entstandenen Aufwendungen einen Beitrag in Höhe von Euro 50,-, Ein Vertrag auf Teilnahme an einer Schulung kommt durch Ausfüllen und Absenden des Anmelde- der mit der zu erstattenden Schulungsgebühr verrechnet wird. Die darüber hinaus bereits gezahlten formulars in elektronischer, Fernkopier- oder Schriftform seitens des Teilnehmers und Zusendung Schulungsgebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer ist der Nachweis, dass der Deutschen Börse AG einer Anmeldebestätigung durch die Deutsche Börse AG zustande. geringere Aufwendungen sind bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist, gestattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. 3. Schulungsleistungen 7.3 Kann der Teilnehmer nicht an der Präsenzschulung teilnehmen, hat er die Möglichkeit, kostenlos 3.1 Art und Umfang der Schulungsleistungen sind in den Leistungsbeschreibungen des Katalogs einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Aufhebung des bereits mit dem Teilnehmer geschlossenen gemäß Ziffer 1 beschrieben; inhaltliche Abweichungen, sofern und soweit für den Teilnehmer zumut- Vertrags erfolgt hierbei zeitlich nach Abschluss des Vertrags mit dem Ersatzteilnehmer und nur unter bar, bleiben vorbehalten. der Bedingung, dass der Vertrag zwischen der Deutschen Börse AG und dem Ersatzteilnehmer über 3.2 Die Deutsche Börse AG behält sich jedoch im Falle von Präsenzschulungen in jedem Fall die Teilnahme an der jeweiligen Präsenzschulung spätestens drei Wochen vor Beginn der Präsenz- das Recht vor, Schulungsveranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. den ange- schulung rechtswirksam zustande gekommen ist. kündigten Referenten/Schulungsleiter durch einen anderen zu ersetzen. Die Deutsche Börse AG 7.4 Im Übrigen kann der Teilnehmer, sofern er nicht an dem vorgesehenen Termin an der Präsenz- wird den Teilnehmer über die Verlegung, die Absage oder den Austausch informieren. schulung teilnehmen kann, die Präsenzschulung auch alternativ zum Vorgehen nach Ziffer 7.3 bis 3.3 Die im Katalog näher beschriebenen Präsenzschulungen wird die Deutsche Börse AG in eigenen drei Wochen vor Beginn der Präsenzschulung auf einen anderen Termin für dieselbe Präsenzschulung Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Teilnehmers oder in externen Veranstaltungsräumen (z. B. umbuchen. Dem Teilnehmer wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- berechnet. Konferenzhotels) durchführen. Der genaue Ort und die Zeit der Durchführung der Präsenzschulungen Eine Umbuchung innerhalb einer Frist von weniger als drei Wochen ist nicht möglich. werden auf der Anmeldebestätigung mitgeteilt. 7.5 Bei einer nicht fristgemäßen Stornierung gemäß Ziffer 7.2, im Fall eines nicht rechtzeitigen Vertrags- 3.4 WBT werden für den im Katalog angegebenen Zeitraum (nachfolgend „Zugriffszeitraum“ genannt) schlusses zwischen der Deutschen Börse AG und einem Ersatzteilnehmer gemäß Ziffer 7.3, wobei von der Deutschen Börse AG beginnend mit dem Tag der Anmeldung für den Online-Zugriff mittels der verspätete oder nicht erfolgte Vertragsschluss aus Gründen unterblieben sein muss, die nicht einer Zugangskennung vorgehalten. Die Zugangskennung legt der Teilnehmer im Rahmen des Anmelde- von der Deutschen Börse zu vertreten sind, oder der Nichtteilnahme an der Präsenzveranstaltung, prozesses selbst fest. Eine Weitergabe der Zugangskennung an Dritte ist nicht gestattet. Nach Ablauf ist die volle Schulungsgebühr fällig und wird, für den Fall, dass der Teilnehmer bereits gezahlt hat, des Zugriffszeitraums hat die Deutsche Börse AG das Recht, das WBT zu löschen und/oder die Zu- auch nicht erstattet. gangskennung des Teilnehmers zu sperren. 7.6 Die Stornierung eines WBT, dessen Bearbeitung der Teilnehmer bereits begonnen hat, ist ausgeschlossen. 4. Preise, Zahlungsbedingungen 7.7 Die Deutsche Börse AG behält sich das Recht vor, bei nicht fristgemäßer Zahlung der Schulungs- 4.1 Die Gebühr zur Teilnahme an einer jeden Präsenzschulung schließt die Teilnahme, ausführliche gebühren bis zum Ausgleich aller aus der Anmeldung zur Schulung resultierenden Forderungen Schulungsunterlagen und Erfrischungen ein. Alle übrigen Kosten, insbesondere Reise-, Aufenthalts- die Teilnahme an Präsenzschulungen zu verweigern, den Zugang zu WTB zu sperren und /oder Teil- und Hotelkosten, trägt der Teilnehmer selbst. nahmebestätigungen zurückzuhalten. 4.2 Die Teilnahme an einem WBT schließt allein den online Zugriff auf die entsprechende Schulung ein. 4.3 Es gelten die am Tag der Bestellung im jeweils aktuellen Katalog ausgewiesenen Schulungs- 8. Datenschutz gebühren zzgl. MwSt. Der Datenschutz ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung 4.4 Die Schulungsgebühren für Präsenzschulungen werden dem Teilnehmer vor Beginn der jeweiligen (www.deutsche-boerse.com/cma-datenschutz). Präsenzschulung in Rechnung gestellt. Diese Schulungsgebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kann die Deutsche Börse AG einen Eingang der Schulungs- 9. Widerrufsrecht gebühren vor Beginn der Präsenzschulung nicht verzeichnen, so kann die Deutsche Börse AG Dem Teilnehmer steht, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist, d.h. der Vertragsschluss weder seiner dem Teilnehmer die Teilnahme an der entsprechenden Schulung verweigern. gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Wider- 4.5 Die Schulungsgebühren für gebührenpflichtige WBT werden dem Teilnehmer nach Anmeldung rufsrecht gemäß § 312b BGB und § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist in Rechnung gestellt. Diese Schulungsgebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne beträgt zwei Wochen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt einen Tag nach Absendung des Anmelde- Abzug zur Zahlung fällig formulars durch den Teilnehmer. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt 4.6 Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht. die rechtzeitige Absendung des Widerrufs entweder schriftlich oder auf einem dauerhaften Daten- 4.7 Die Deutsche Börse AG und der jeweilige Autor übernehmen, vorbehaltlich des Vorstehenden, träger an die Deutsche Börse AG – Capital Markets Academy – 60485 Frankfurt am Main. keine Gewähr und keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen. 10. Streitbeilegung 5. Urheberrechte Die Deutsche Börse AG ist nicht zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schulungsunterlagen und Inhalte eines WBTs dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Deutschen Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz [VSBG] verpflichtet und bietet Börse AG weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wieder- die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht an. gabe verwendet werden. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 6. Haftung 11.1 Sämtliche unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen 6.1 Die Haftung der Deutschen Börse AG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder des UN-Kaufrechts. Garantien betreffen oder andere nicht abdingbare Ansprüche, insbesondere Ansprüche nach dem 11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, für den Fall, dass das Vertrags- Produkthaftungsgesetz oder gemäß § 288 Abs. 6 S. 1 BGB, berührt sind; für solche Schäden haftet verhältnis nicht mit einem Verbraucher zu Stande kommt und eine Wahl des Gerichtsstandes die Deutsche Börse AG nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. Unberührt bleibt ferner die Haftung im Übrigen gesetzlich zulässig ist, Frankfurt am Main, Deutschland. Im Übrigen findet die gesetzliche der Deutschen Börse AG für die Verletzung von Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags- Regelung Anwendung. zwecks gefährdet, sowie von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver- trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf 12. Schriftform (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall haftet die Deutsche Börse AG gegenüber den Teilnehmern Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die Deutsche Börse AG zum zu treffen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis gemäß dieser Ziff. 12 der Allgemeinen Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend. Geschäftsbedingungen. 6.2 Soweit die Haftung nach der vorstehenden Ziffer 6.1 ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen der Deutschen Börse AG. Capital Markets Academy 6.3 Die Deutsche Börse AG haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzschulung, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Deutschen Börse AG zurückzuführen ist. 6.4 Der Einwand des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB bleibt unberührt.
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