CCS - Certified Clearing Specialist 2018 Zertifikatslehrgänge - Gruppe Deutsche Börse

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CCS - Certified Clearing Specialist 2018 Zertifikatslehrgänge - Gruppe Deutsche Börse
CCS – Certified Clearing Specialist 2018
Zertifikatslehrgänge

Capital Markets Academy
2   CCS – Certified Clearing Specialist 2018

    Programmstruktur

    Ständige Veränderungen aufgrund von Marktregulie-           Lerneinheit 2
    rung und neue Produkte im Clearing stellen Mitarbeiter      Grundlagenwissen Clearing
    im Operationsbereich täglich vor neue Herausforde-          Diese zwei Tage bieten Ihnen einen umfassenden
    rungen. Um die damit verbundenen Aufgaben bewäl-            Überblick über die Aufgaben und Funktionen
    tigen zu können, benötigen sie umfassende Kenntnisse        des Clearinghauses. Am ersten Tag werden die Vor-
    über die Services des Clearinghauses.                       aussetzungen für eine Clearing-Lizenz, die verschie-
                                                                denen Clearingmodelle und die Prozesse im Liefer-
    Dieser einwöchige Lehrgang vermittelt Ihnen das not-        managment erläutert. Der zweite Tag gibt einen
    wendige Know-how über Clearing-Prozesse, und Sie            Überblick über die unterschiedlichen Risiken im
    lernen wie Eurex Clearing AG als einer der weltweit         Rahmen des Clearings und die Aufgaben des Clearing-
    führenden zentralen Kontrahenten (Central Counter-          hauses bei der Risikosteuerung.
    party – CCP) das Kontrahentenrisiko steuert.
                                                                Diese Lerneinheit wird von Eurex Clearing AG als
    Den Abschluss bildet die Prüfung „CCS – Certified           Nachweis für die Registrierung als Qualified Clearing
    Clearing Spezialist“. Diese Prüfung wird von Eurex          Staff (QCS) anerkannt.
    Clearing AG als Nachweis für die Registrierung
    als Qualified Clearing Staff (QCS) und /oder Qualified      Lerneinheit 3
    Back Office Staff (QBO) anerkannt.                          Transaktionsmanagement börsengehandelter Derivate
                                                                An diesem Tag lernen Sie die wichtigsten Produkte der
    Lerneinheit 1                                               Eurex-Börsen kennen und erhalten einen umfassenden
    Multi-Asset-Clearinghaus Eurex Clearing AG                  Einblick in die Positionsführung und Verwaltung
    In dieser Lerneinheit erhalten Sie ein erstes Verständnis   von Transaktionen und Positionen börsengehandelter
    über die Funktionsweise des Clearinghauses und              Derivate. Sie werden direkt in C7, der Clearing-
    wie Transaktionen in das Clearing einbezogen werden.        Architektur von Eurex Clearing, mit den wichtigsten
    Es werden die einzelnen Märkte, für die Eurex Clearing      Funktionen vertraut gemacht.
    als zentraler Kontrahent eintritt, vorgestellt und Basis-
    wissen zu den dort gehandelten Produkten vermittelt.        Dieses eintägige Seminar wird von Eurex Clearing AG
                                                                als Nachweis für die Registrierung als Qualified Back
                                                                Office Staff (QBO) anerkannt.

    Eurex Clearing – Zentraler Kontrahent für verschiedene Märkte

                                                     Marktteilnehmer

       Frankfurter          EurexOTC Clear     Eurex-Börsen       Eurex Bonds             Eurex Repo           Securities Lending
       Wertpapierbörse

                                                   Eurex Clearing AG

                            Zentralverwahrer                                    Internationaler Zentralverwahrer
CCS – Certified Clearing Specialist 2018   3

                                                          Organisation

Lerneinheit 4                                             Dauer
Regulatorisches Umfeld                                    Die Dauer beträgt fünf Tage (9.30 – ca. 17.00 Uhr)
Dieser Seminartag bietet Ihnen einen ausführlichen        zuzüglich eines Prüfungstages.
Überblick über die aktuellen regulatorischen
Rahmenbedingungen und die Anforderungen an                Ort
das Clearing. Außerdem lernen Sie wichtige                Deutsche Börse AG
Regelungen für die Frankfurter Wertpapierbörse            Capital Markets Academy
und die Eurex-Börsen kennen.                              Mergenthalerallee 61
                                                          65760 Eschborn
Zielgruppe
Der Zertifikatslehrgang ist für alle Personen geeignet,   Gebühr (zuzüglich Mehrwertsteuer)
die sich ein gutes Grundlagenwissen über die Kern-        Preis mit Frühbucherrabatt bis sechs Wochen vor
funktionen und Prozesse des Clearings aneignen            Seminarbeginn: 2.950 €
möchten. Er richtet sich insbesondere an Mitarbeiter      Regulärer Preis: 3.200 €
von Clearing-Mitgliedern der Eurex Clearing AG, die
die Anforderungen zum Erwerb des Titels „Qualified        Firmen, die drei Teilnehmer zu einem Lehrgang
Clearing Staff (QCS)“ oder „Qualified Back Office Staff   anmelden, erhalten 50% Rabatt auf die dritte
(QBO)“ erfüllen möchten.                                  Lehrgangsanmeldung.

Sie können die Lerneinheiten auch einzeln buchen.         Teilnehmer, die eine Prüfung wiederholen, zahlen
Die ausführlichen Seminarbeschreibungen finden Sie        hierfür eine Gebühr von 200 € .
unter www.deutsche-boerse.com/cma > Seminare >
Clearing. Die Teilnahme an der Prüfung mit dem Ab-        Termine
schluss „CCS – Certified Clearing Specialist“ ist         16.04.– 20.04.2018 (Lehrgang)
jedoch nur möglich, wenn Sie an allen Lerneinheiten       29.05.2018 (Prüfung)
teilgenommen haben.                                       Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 05.03.2018

Prüfungsvorbereitung                                      19.11.– 23.11. 2018 (Lehrgang)
Neben den Seminarunterlagen erhalten Sie Hand-            21.12. 2018 (Prüfung)
bücher und Musterfragen, so dass Sie sich im              Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 08.10.2018
Anschluss an den Lehrgang effizient auf die Prüfung
vorbereiten können.                                       Der Lehrgang und die Prüfung werden nur in deutscher
                                                          Sprache angeboten.
Dozenten
Patrick Deierling                                         Kontakt
Compliance Eurex, Eurex Clearing AG                       Telefon +49-(0) 69-2 11-1 37 67
                                                          Fax     +49-(0) 69-2 11-1 37 63
Matthias Luck                                             academy@deutsche-boerse.com
mmFinance Training for Financial Markets GmbH
                                                          Weitere Informationen und Online-Registrierung
Ann-Kathrin Schleicher                                    www.deutsche-boerse.com/cma
Capital Markets Academy, Deutsche Börse AG
4   CCS – Certified Clearing Specialist 2018

    Programm

    CCS – Certified Clearing Specialist 2018

    Montag                       Dienstag                    Mittwoch                      Donnerstag                     Freitag

    Lerneinheit 1                Lerneinheit 2               Lerneinheit 2                 Lerneinheit 3                  Lerneinheit 4

    Multi-Asset-Clearinghaus     Grundlagenwissen Clearing   Grundlagenwissen Clearing     Transaktionsmanagement         Regulatorisches Umfeld
    Eurex Clearing AG                                                                      börsengehandelter Derivate

    Die Rolle des Clearing-      Überblick Clearing-         Risiko verstehen              Produktwissen Derivate         Überblick Finanzmarkt-
    hauses                       Mitglieder                                                                               regulierung
    ■ Aufgaben eines Clearing-   ■ Clearing-Lizenzen         Risikomangement               Risikomanagement               ■ G20

      hauses                     ■ Kundenarten               ■ Risk-Based Margining        ■ Überblick                    ■ European System of

    ■ Bilateraler Handel vs.     ■ Outsourcing                 (RBM)                       ■ Methoden der Risiko-           Financial Supervision
      Clearing durch einen                                   ■ Prisma                        berechnng                    ■ European Market

      zentralen Kontrahenten     Clearingmodelle –                                         ■ Marginarten                    Infrastructure Regulation
      (CCP)                      Client Asset Protection     Default Management            ■ Pre-Trade Risikokontrollen     (EMIR)
    ■ Konzept von Novation                                   Prozess (DMP)                 ■ Post-Trade Kontrollen        ■ Dodd Frank

      und Open Offer             Liefermanagement                                                                         ■ Basel III

    ■ Clearing-Mitgliedschaft    ■ Trade Day Netting vs.     Sicherheitenmanagement        Grundlagen des Trans-          ■ Capital Requirement

                                   Settlement Day Netting    ■ Zulässige Sicherheiten      aktions- und Positions-          Directive (CRD IV)
    Übersicht der von Eurex      ■ Brutto-Liefermanagement   ■ Einlieferung und Freigabe   management                     ■ Market in Financial

    Clearing AG bedienten          System                      von Sicherheiten            ■ Überblick Kontenstruktur       Instruments Regulation /
    Märkte und Produkte          ■ Netting Optionen            (inkl. GUI und Reports)     ■ Berechtigungen in C7           Directive (MiFIR / MiFID)
    ■ Eurex-Börsen                 für Eurex Repo und        ■ Xemac: Wiederverwen-        ■ Give-up / Take-up

    ■ Frankfurter Wertpapier-      Eurex Bonds                 dung von Sicherheiten       ■ Ausübungen / Zuteilungen     Regelwerk der Frankfurter
      börse                      ■ Standardeinstellungen       (Reuse)                       Optionen                     Wertpapierbörse
    ■ Eurex Bonds                ■ Lieferverzug                                            ■ Notifikation / Allokation    und Eurex Deutschland
    ■ Eurex Repo (GC Pooling)    ■ Kapitalmaßnahmen                                          Futures
    ■ Wertpapierleihe            ■ Reporting                                                                              Clearing-Bedingungen
    ■ EurexOTC Clear                                                                                                      der Eurex Clearing AG

    Herausgeber                                              Januar 2018
    Deutsche Börse AG                                        Bestellnummer 1900-4765
    60485 Frankfurt / Main
                                                             Eurex® und Xetra® sind eingetragene
    www.deutsche-boerse.com                                  Marken der Deutsche Börse AG.
Anmeldung

Deutsche Börse AG
Capital Markets Academy
60485 Frankfurt am Main

Fax +49-(0) 69-2 11-1 37 63

                       Anmeldung „CCS – Certified Clearing Specialist 2018“

Personalien            Name, Vorname                   männlich         weiblich           Geburtsort und -datum

Adresse privat         Straße                                                              PLZ, Ort

                       Telefon, Fax                                                        E-Mail

Adresse geschäftlich   Arbeitgeber

                       Straße                                                              PLZ, Ort

                       Telefon, Fax                                                        E-Mail

Rechnungsanschrift         privat                                                              geschäftlich

Berufserfahrung        Jahre bei Aufnahme des Zertifikatslehrgangs:                        Anzahl davon im Finanzbereich:

Termine                    16. 04.– 20.04. 2018 (Lehrgang), 29.05.2018 (Prüfung)
                           19.11.– 23. 11. 2018 (Lehrgang), 21.12. 2018 (Prüfung)

Erklärung              Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden. Sofern ich kein Kaufmann im Sinne des HGB bin,
                       nehme ich zur Kenntnis, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht habe.
                       Hotelbuchung: Wir können für unsere Seminarteilnehmer leider keine Zimmerreservierungen vornehmen. Für Buchungskosten, die Ihnen
                       im Falle einer Absage des Seminars durch die Deutsche Börse entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung.

                          Ich möchte über das Schulungsangebot der Capital Markets Academy der Deutsche Börse AG per E-Mail informiert werden.
                          Mein Einverständnis hierzu kann ich jederzeit widerrufen.
                       Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach unserer Datenschutzerklärung (www.deutsche-boerse.com/cma-datenschutz).

                       Ort, Datum                                                          Stempel, Unterschrift Bewerber

                                                                                           Name in Druckschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse AG für die Teilnahme an gebührenpflichtigen           7. Rücktritt, Ersatzteilnehmer, Umbuchung
Präsenzschulungen und gebührenpflichtigen und gebührenfreien web-based Trainings                          7.1 Die Deutsche Börse AG ist berechtigt, von dem Vertrag zur Durchführung einer Präsenzschulung
                                                                                                          zurückzutreten, sofern sich bis zu 14 Tage vor Beginn der Präsenzschulung eine nicht hinreichende
1. Gegenstand des Vertrags                                                                                Teilnehmerzahl für die Präsenzschulung angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grundsätzlich eine
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von gebührenpflichtigen Präsenz-             Teilnehmerzahl von weniger als zehn Personen. der Deutschen Börse AG steht es jedoch im Einzelfall frei,
schulungen und Prüfungen (Präsenzschulungen und Prüfungen nachfolgend gemeinsam „Präsenz-                 die Präsenzschulung auch mit einer geringeren Anzahl von Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teil-
schulungen“ genannt) und gebührenfreien und gebührenpflichtigen web-based Trainings (nachfolgend          nehmer bereits Schulungsgebühren an die Deutsche Börse AG gezahlt, werden ihm die bereits ge-
„WBT“ genannt) (Präsenzschulungen und WBT nachfolgend gemeinsam auch „Schulungen“ genannt)                zahlten Schulungsgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
durch die Deutsche Börse AG. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben              7.2 Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn der Präsenzschulung schriftlich, per Fernkopierer,
sich für eine jede Schulung aus dem aktuell gültigen Katalog (Papierform oder zum Download, elek-         per E-Mail oder online unter www.deutsche-boerse.com/cma bei der Deutschen Börse AG (60485
tronisch im Internet für gebührenpflichtige Präsenzschulungen unter www.deutsche-boerse.com/cma).         Frankfurt am Main, Fax +49-(0) 69-211-137 63, E-Mail: academy@deutsche-boerse.com) die ent-
                                                                                                          sprechende Präsenzschulung stornieren und so vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall berechnet
2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags                                                                 die Deutsche Börse AG für die ihr entstandenen Aufwendungen einen Beitrag in Höhe von Euro 50,-,
Ein Vertrag auf Teilnahme an einer Schulung kommt durch Ausfüllen und Absenden des Anmelde-               der mit der zu erstattenden Schulungsgebühr verrechnet wird. Die darüber hinaus bereits gezahlten
formulars in elektronischer, Fernkopier- oder Schriftform seitens des Teilnehmers und Zusendung           Schulungsgebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer ist der Nachweis, dass der Deutschen Börse AG
einer Anmeldebestätigung durch die Deutsche Börse AG zustande.                                            geringere Aufwendungen sind bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist, gestattet. Weitergehende
                                                                                                          Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
3. Schulungsleistungen                                                                                    7.3 Kann der Teilnehmer nicht an der Präsenzschulung teilnehmen, hat er die Möglichkeit, kostenlos
3.1 Art und Umfang der Schulungsleistungen sind in den Leistungsbeschreibungen des Katalogs               einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Aufhebung des bereits mit dem Teilnehmer geschlossenen
gemäß Ziffer 1 beschrieben; inhaltliche Abweichungen, sofern und soweit für den Teilnehmer zumut-         Vertrags erfolgt hierbei zeitlich nach Abschluss des Vertrags mit dem Ersatzteilnehmer und nur unter
bar, bleiben vorbehalten.                                                                                 der Bedingung, dass der Vertrag zwischen der Deutschen Börse AG und dem Ersatzteilnehmer über
3.2 Die Deutsche Börse AG behält sich jedoch im Falle von Präsenzschulungen in jedem Fall                 die Teilnahme an der jeweiligen Präsenzschulung spätestens drei Wochen vor Beginn der Präsenz-
das Recht vor, Schulungsveranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. den ange-             schulung rechtswirksam zustande gekommen ist.
kündigten Referenten/Schulungsleiter durch einen anderen zu ersetzen. Die Deutsche Börse AG               7.4 Im Übrigen kann der Teilnehmer, sofern er nicht an dem vorgesehenen Termin an der Präsenz-
wird den Teilnehmer über die Verlegung, die Absage oder den Austausch informieren.                        schulung teilnehmen kann, die Präsenzschulung auch alternativ zum Vorgehen nach Ziffer 7.3 bis
3.3 Die im Katalog näher beschriebenen Präsenzschulungen wird die Deutsche Börse AG in eigenen            drei Wochen vor Beginn der Präsenzschulung auf einen anderen Termin für dieselbe Präsenzschulung
Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Teilnehmers oder in externen Veranstaltungsräumen (z. B.            umbuchen. Dem Teilnehmer wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- berechnet.
Konferenzhotels) durchführen. Der genaue Ort und die Zeit der Durchführung der Präsenzschulungen          Eine Umbuchung innerhalb einer Frist von weniger als drei Wochen ist nicht möglich.
werden auf der Anmeldebestätigung mitgeteilt.                                                             7.5 Bei einer nicht fristgemäßen Stornierung gemäß Ziffer 7.2, im Fall eines nicht rechtzeitigen Vertrags-
3.4 WBT werden für den im Katalog angegebenen Zeitraum (nachfolgend „Zugriffszeitraum“ genannt)           schlusses zwischen der Deutschen Börse AG und einem Ersatzteilnehmer gemäß Ziffer 7.3, wobei
von der Deutschen Börse AG beginnend mit dem Tag der Anmeldung für den Online-Zugriff mittels             der verspätete oder nicht erfolgte Vertragsschluss aus Gründen unterblieben sein muss, die nicht
einer Zugangskennung vorgehalten. Die Zugangskennung legt der Teilnehmer im Rahmen des Anmelde-           von der Deutschen Börse zu vertreten sind, oder der Nichtteilnahme an der Präsenzveranstaltung,
prozesses selbst fest. Eine Weitergabe der Zugangskennung an Dritte ist nicht gestattet. Nach Ablauf      ist die volle Schulungsgebühr fällig und wird, für den Fall, dass der Teilnehmer bereits gezahlt hat,
des Zugriffszeitraums hat die Deutsche Börse AG das Recht, das WBT zu löschen und/oder die Zu-            auch nicht erstattet.
gangskennung des Teilnehmers zu sperren.                                                                  7.6 Die Stornierung eines WBT, dessen Bearbeitung der Teilnehmer bereits begonnen hat,
                                                                                                          ist ausgeschlossen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen                                                                            7.7 Die Deutsche Börse AG behält sich das Recht vor, bei nicht fristgemäßer Zahlung der Schulungs-
4.1 Die Gebühr zur Teilnahme an einer jeden Präsenzschulung schließt die Teilnahme, ausführliche          gebühren bis zum Ausgleich aller aus der Anmeldung zur Schulung resultierenden Forderungen
Schulungsunterlagen und Erfrischungen ein. Alle übrigen Kosten, insbesondere Reise-, Aufenthalts-         die Teilnahme an Präsenzschulungen zu verweigern, den Zugang zu WTB zu sperren und /oder Teil-
und Hotelkosten, trägt der Teilnehmer selbst.                                                             nahmebestätigungen zurückzuhalten.
4.2 Die Teilnahme an einem WBT schließt allein den online Zugriff auf die entsprechende Schulung ein.
4.3 Es gelten die am Tag der Bestellung im jeweils aktuellen Katalog ausgewiesenen Schulungs-             8. Datenschutz
gebühren zzgl. MwSt.                                                                                      Der Datenschutz ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung
4.4 Die Schulungsgebühren für Präsenzschulungen werden dem Teilnehmer vor Beginn der jeweiligen           (www.deutsche-boerse.com/cma-datenschutz).
Präsenzschulung in Rechnung gestellt. Diese Schulungsgebühren werden mit Erhalt der Rechnung
sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kann die Deutsche Börse AG einen Eingang der Schulungs-         9. Widerrufsrecht
gebühren vor Beginn der Präsenzschulung nicht verzeichnen, so kann die Deutsche Börse AG                  Dem Teilnehmer steht, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist, d.h. der Vertragsschluss weder seiner
dem Teilnehmer die Teilnahme an der entsprechenden Schulung verweigern.                                   gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Wider-
4.5 Die Schulungsgebühren für gebührenpflichtige WBT werden dem Teilnehmer nach Anmeldung                 rufsrecht gemäß § 312b BGB und § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist
in Rechnung gestellt. Diese Schulungsgebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne              beträgt zwei Wochen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt einen Tag nach Absendung des Anmelde-
Abzug zur Zahlung fällig                                                                                  formulars durch den Teilnehmer. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt
4.6 Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.                             die rechtzeitige Absendung des Widerrufs entweder schriftlich oder auf einem dauerhaften Daten-
4.7 Die Deutsche Börse AG und der jeweilige Autor übernehmen, vorbehaltlich des Vorstehenden,             träger an die Deutsche Börse AG – Capital Markets Academy – 60485 Frankfurt am Main.
keine Gewähr und keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen.
                                                                                                          10. Streitbeilegung
5. Urheberrechte                                                                                          Die Deutsche Börse AG ist nicht zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Schulungsunterlagen und Inhalte eines WBTs dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Deutschen              Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz [VSBG] verpflichtet und bietet
Börse AG weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wieder-    die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht an.
gabe verwendet werden.
                                                                                                          11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6. Haftung                                                                                                11.1 Sämtliche unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen
6.1 Die Haftung der Deutschen Börse AG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,     Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder            des UN-Kaufrechts.
Garantien betreffen oder andere nicht abdingbare Ansprüche, insbesondere Ansprüche nach dem               11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, für den Fall, dass das Vertrags-
Produkthaftungsgesetz oder gemäß § 288 Abs. 6 S. 1 BGB, berührt sind; für solche Schäden haftet           verhältnis nicht mit einem Verbraucher zu Stande kommt und eine Wahl des Gerichtsstandes
die Deutsche Börse AG nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. Unberührt bleibt ferner die Haftung       im Übrigen gesetzlich zulässig ist, Frankfurt am Main, Deutschland. Im Übrigen findet die gesetzliche
der Deutschen Börse AG für die Verletzung von Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags-    Regelung Anwendung.
zwecks gefährdet, sowie von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-
trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf        12. Schriftform
(sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall haftet die Deutsche Börse AG gegenüber den Teilnehmern           Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich
allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die Deutsche Börse AG zum        zu treffen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis gemäß dieser Ziff. 12 der Allgemeinen
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend.                    Geschäftsbedingungen.
6.2 Soweit die Haftung nach der vorstehenden Ziffer 6.1 ausgeschlossen ist, gilt das auch für
die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen der Deutschen Börse AG.                                    Capital Markets Academy
6.3 Die Deutsche Börse AG haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von
Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzschulung, soweit dies
nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Deutschen Börse AG zurückzuführen ist.
6.4 Der Einwand des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB bleibt unberührt.
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