Gepr. Bilanzbuchhalter / Gepr. Bilanzbuchhalterin

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Aktueller Lehrgang

Aalen                                             2. März 2021 –
                                                   September 2022
IHK Bildungszentrum                                Dienstag, Donnerstag jeweils von
                                                  17:30 - 20:45 Uhr und
                                                  Samstag 8:00 – 13:00 Uhr

*Weitere Anbieter finden Sie auf der Homepage der IHK unter www.aufstieg.ihk.de

Der genannte Zeitraum bezeichnet immer die Unterrichtsdauer.
Im Anschluss daran finden noch Prüfungen statt!
Geprüfter Geprüfter Bilanzbuchhalter /
Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Die berufliche Weiterbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur Geprüften Bilanzbuchhalterin gehört
zu den ältesten kaufmännischen Weiterbildungsmaßnahmen der Industrie- und Handelskammern. Im
Laufe der Zeit haben sich die Anforderungen an das Berufsbild stetig geändert und weiterentwickelt.
Erst 2016 wurden die Lehrgangsinhalte erneut den modernen Anforderungen angepasst und ein neuer
Rahmenstoffplan und dementsprechend eine neue Prüfungsverordnung erlassen.

Heute ist der Geprüfte Bilanzbuchhalter eine erfahrene kaufmännische Fachkraft, die über eine
kaufmännische Berufsausbildung und eine langjährige Berufspraxis im betrieblichen Finanz- und
Rechnungswesen verfügt. Der Geprüfte Bilanzbuchhalter soll in der Lage sein, eigenständig und
verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und
Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in
diesem Zusammenhang Mitarbeiter zu führen.

Die Geprüften Bilanzbuchhalter erstellen Jahresabschlüsse, werten und interpretieren das Zahlenwerk
für Planungs- und Kontrollentscheidungen. Sie sollen ein internes Kontrollsystem in der Organisation
und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen und das Steuerrecht in den wesentlichen
betrieblich relevanten Steuerarten anwenden. Ein wichtiger Faktor ist dabei auch die Kosten- und
Leistungsrechnung und deren zielorientierte Anwendung, welche der Geprüfte Bilanzbuchhalter sicher
beherrscht.

Die IHK-Weiterbildungsprüfung hat zu einer breiten Anerkennung des Bilanzbuchhalters in den
Betrieben geführt und den Absolventen den beruflichen Aufstieg bis in die Geschäftsführungen und
Unternehmensleitungen hinauf ermöglicht. Mit Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer die
notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um sich Ihre Position auch im zukünftigen Arbeitsmarkt zu
sichern. Der Bilanzbuchhalter ist Dreh- und Angelpunkt im Betrieb, wenn es darum geht, erforderliche
Zahlen, Berichte und Analysen für wichtige unternehmenspolitische Entscheidungen zu beschaffen
und zu erläutern.

Der Deutsche und Europäische Qualifikationsrahmen
Der Deutsche und Europäische Qualifikationsrahmen, abgekürzt DQR, wurde entwickelt, um das
deutsche Bildungssystem transparenter zu machen. Er ordnet die Qualifikationen der verschiedenen
Bildungsbereiche acht Niveaus zu, die durch Lernergebnisse beschrieben werden.

                                                 1
"Lernergebnisse" (learning outcomes) bezeichnen das, was Lernende wissen, verstehen und in der
Lage sind zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben. Durch die Kopplung des
DQR an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) wird es leichter, Qualifikationen zu vergleichen
– in Europa und in Deutschland. Das unterstützt die Mobilität von Lernenden und Berufstätigen.

Der Abschluss „ Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ ist im Deutschen
und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

Damit muss diese Weiterbildungsqualifikation den Vergleich mit dem akademischen Bachelor-
Abschluss nicht scheuen, denn beide sind dem gleichen Niveau zugeordnet.

Weitere Informationen zum DQR und EQR finden Sie unter www.dqr.de

Teilnehmerkreis
Erfahrene kaufmännische Fachkräfte mit kaufmännischer Berufsausbildung und langjähriger
Berufspraxis im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen.

Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Weiterbildungsprüfung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur
Geprüften Bilanzbuchhalterin sind

1. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem kaufmännischen oder verwaltenden
   Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren und auf die Berufsausbildung
   folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis oder
2. einer der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige
   Berufspraxis
    a) anerkannter Fortbildungsabschluss nach einer Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz als
        Fachwirt/Fachwirtin oder Fachkaufmann/Fachkauffrau
    b) Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) wirtschaftswissenschaftlicher Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlicher oder staatlich
        anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten
        betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis muss durch kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten abgeleistet sein, die der
beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter dienlich sind und überwiegend im
betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben wurden.

                                                2
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen
oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche
Handlungsfähigkeiten) erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Aufgabenstellungen mit einer Bearbeitungszeit von je 240
Minuten.

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation von 15 Minuten und einem anschließenden
Fachgespräch von maximal 30 Minuten.

Die Prüfung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur Geprüften Bilanzbuchhalterin ist in der Verordnung
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin
vom 26. Oktober 2015 geregelt.

Lehrgangsinhalt
Der Stoffplan des Vorbereitungslehrgangs teilt sich wie folgt auf:

Lern- und Arbeitsmethodik                                                      10 UE
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften
zu Abschlüssen führen                                                         240 UE
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten                                     80 UE
Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen                               170 UE
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen,
gestalten und überwachen                                                       80 UE
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden                          80 UE
Ein internes Kontrollsystem sicherstellen                                      30 UE
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und
Externen Partnern sicherstellen                                                90 UE

Referenten
Erfahrene Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen, Lehrer an beruflichen Schulen und aus dem
Hochschulbereich.

Unterrichtstage           wochentags von 17:30 - 20:45 Uhr und
                          samstags von 08:00 - 13:00 Uhr

                                                   3
Die genauen Unterrichtstage für die nächsten Lehrgänge finden Sie
                        auf der Rückseite des Deckblattes.
                        Die Ferien der allgemeinbildenden Schulen (Pfingsten und
                        Weihnachten) und der Monat August sind in der Regel unterrichtsfrei.

Lehrgangsdauer          ca. 20 Monate

Lehrgangsort            Aalen

Lehrgangskosten         3.705,00 € -     Die Lehrgangskosten werden nach den Unterrichts-
                                         monaten des laufenden Kalenderjahres aufgeteilt
                                         und in drei Raten berechnet.

Lernmittel                230,00 € -     werden auf Vorschlag der Referenten und auf
                                         Wunsch der Teilnehmer in Sammelbestellung
                                         bestellt. DIHK / IHK - Skripten sind in den
                                         Lehrgangskosten enthalten.

Prüfungsgebühr           680,00 € -      laut gültigem Gebührentarif der Industrie- und
                                         Handelskammer Ostwürttemberg

Finanzielle Förderung   Für den Lehrgang kann ein Darlehen nach dem ,,Aufstiegs-BaföG"
                        beantragt werden. Die Förderung umfasst im Augenblick:
                        • 40 Prozent als genereller Zuschuss auf die Lehrgangs- und
                           Prüfungsgebühren; für den Rest kann ein zinsgünstiges
                           Darlehen in Anspruch genommen werden
                        • 40 Prozent Erlass auf das die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
                           entfallene Restdarlehen bei Bestehen der Prüfung
                        •   66 Prozent Darlehenserlass bei Existenzgründung und
                           dauerhafter Schaffung von Arbeits- und/oder Ausbildungsplätzen
                        • Zins- und Tilgungsfrei für die Dauer der Maßnahme und einer
                           Karenzzeit von längstens sechs Jahren; danach ist es mit einem
                           günstigen Zinssatz zu verzinsen
                        • Innerhalb von zehn Jahren ist das Darlehen nach Beginn der
                           Tilgungspflicht zurück zu zahlen

                        Entsprechende Informations- und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem
                        zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, das in der Regel beim

                                                4
Landratsamt angesiedelt ist; in der Region Ostwürttemberg sind dies:

                         Landratsamt Ostalbkreis           Landratsamt Heidenheim
                         Amt für Ausbildungsförderung      Amt für Ausbildungsförderung
                         Stuttgarter Straße 41             Postfach 1560
                         73430 Aalen                       89505 Heidenheim
                          07361 503-0                      07321 321-0
                         Die Antragstellung hat vor Lehrgangsbeginn zu erfolgen.

                        Zudem       können     die     Kosten    für  den    Besuch      einer
                        Weiterbildungsveranstaltung     bei    der   Einkommensteuererklärung
                        berücksichtigt werden. Weitere Fragen hierzu beantworten steuerliche
                        Berater oder das zuständige Finanzamt.

Anmeldungen              schriftlich mit beiliegendem Anmeldeformular und den erforderlichen
                         Unterlagen in Kopie an

                         IHK Ostwürttemberg
                         Geschäftsfeld Weiterbildung
                         Ludwig-Erhard-Straße 1
                         89520 Heidenheim

Die Teilnehmerzahl der Vorbereitungslehrgänge ist zahlenmäßig begrenzt. Das Datum der schriftlichen
Anmeldung - einschließlich der erforderlichen Unterlagen - entscheidet über die Reihenfolge bei der
Belegung.

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl obliegt es der Industrie- und Handelskammer
Ostwürttemberg, den Lehrgangsbeginn bzw. den Lehrgangsort zu verschieben.

Für Rückfragen steht Ihnen Andrea Bläsing unter Telefonnummer 07321 324-153 /
E-Mail: blaesing@ostwuerttemberg.ihk.de jederzeit zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Weiterbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur
Geprüften Bilanzbuchhalterin und hoffen, Sie in einem der nächsten Lehrgänge begrüßen zu können.

Stand: November 2019

                                                5
Industrie- und Handelskammer                                                          Zulassung ( wird von IHK ausgefüllt )
Ostwürttemberg                                                                            erfüllt
Geschäftsfeld Weiterbildung                                                               zum                       erfüllt
Ludwig-Erhard-Str. 1                                                                      fehlende Unterlagen:
89520 Heidenheim                                                                          noch nicht erfüllen, da

                                          Anmeldung zum Lehrgang
                          Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Name*: ______________________________ Vorname*:___________________________

geboren am*: _________________________

Straße*:__________________________________________________________________

PLZ / Ort*:________________________________________________________________

Telefon priv.:_____________ Handy:______________E-Mail privat:________________

Lehrgangsort:                                    Aalen

Rechnung an:                                    Firma                         Privat

Firmenname**:____________________________________________________________

Firmenanschrift**:__________________________________________________________

Telefon gesch.:_____________Fax gesch.:____________E-Mail gesch.: _____________

*= Pflichtangaben
**= Pflichtangabe wenn Rechnung an Firma geht

Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
Postanschrift: IHK Ostwürttemberg, Postfach 14 60, 89504 Heidenheim | Büro- und Navigationsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 1, 89520 Heidenheim
Tel. 07321 324-0 | Fax 07321 324-169 | zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de | www.ostwuerttemberg.ihk.de
Kreissparkasse Ostalb | IBAN DE97 6145 0050 0110 0162 21 | SWIFT-BIC OASPDE6AXXX | Konto 110016221 | BLZ 614 500 50
                                                                                                                                                 1/2
         Ich beantrage die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Weiter-
          bildungsprüfung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur Geprüften
          Bilanzbuchhalterin

         Die Zulassungsvoraussetzungen zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur
          Geprüften Bilanzbuchhalterin wurden von der IHK bereits am _____________
          überprüft.

Als Anlage sind folgende Unterlagen beigefügt:
    Zeugnis über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten
     kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen
     Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren oder
  Zeugnis über ein mit Erfolg abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium
     an einer Hochschule oder ein betriebswirtschaftliches Diplom oder Bachelorabsschluss
     an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder ein akkreditier
     ter betriebswirtschaftlicher Ausbildungsgang einer Berufsakademie und
    Arbeitsbescheinigungen bzw. Zeugnisse über eine weitere einschlägige Berufs-
     praxis von zwei bzw. drei Jahren im Sinne der Prüfungsordnung oder
    Nachweis über eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Sinne der
     Prüfungsordnung, sofern die abgeschlossene Ausbildung oder Studium nicht vorliegt

Die erforderlichen Unterlagen werden
     umgehend nachgereicht
     bis zum __________ nachgereicht

Ich versichere, dass von mir bei der IHK Ostwürttemberg oder bei einer anderen IHK keine Wei-
terbildungsprüfung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur Geprüften Bilanzbuchhalterin
abgelegt wurde, bzw. kein Antrag auf Prüfungszulassung gestellt wurde.

"Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK Ostwürttemberg einen ho-
hen Stellenwert. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persön-
lichen Daten wir verarbeiten und zu welchem Zweck. Näheres hierzu erfahren
Sie auf der Homepage der IHK unter www.ostwuerttemberg.ihk.de, Seiten-
nummer 4285680“

Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der bekannt gegebenen Teilnahmebedingungen an.

____________________________________                                                 _____________________________________
Ort, Datum                                                                           Unterschrift

Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
Postanschrift: IHK Ostwürttemberg, Postfach 14 60, 89504 Heidenheim | Büro- und Navigationsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 1, 89520 Heidenheim
Tel. 07321 324-0 | Fax 07321 324-169 | zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de | www.ostwuerttemberg.ihk.de
Kreissparkasse Ostalb | IBAN DE97 6145 0050 0110 0162 21 | SWIFT-BIC OASPDE6AXXX | Konto 110016221 | BLZ 614 500 50
                                                                                                                                                 2/2
Teilnahmebedingungen / Widerrufsbelehrung

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der IHK Ostwürttemberg hat schriftlich
oder per Fax bei der IHK Ostwürttemberg zu erfolgen (bindendes Angebot). Sie soll der IHK
Ostwürttemberg möglichst bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zugehen. Mit der
Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Anmeldungen werden in der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen werden in der Regel umgehend
bestätigt. Mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung der IHK Ostwürttemberg kommt
der Vertrag zustande.

2. Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Veranstaltung ist unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B.
Bundesagentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens zu dem in der Rechnung
genannten Termin zu bezahlen. Lernmittel, Tests und Prüfungsgebühren werden, wenn nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gesondert berechnet. Bei Nichtteilnahme an
der Veranstaltung, die auf Verursachung durch den Teilnehmer zurückzuführen ist, besteht
kein Rückerstattungsanspruch des Entgelts. Es sei denn, es ist eine rechtmäßige Kündigung
oder ein rechtmäßiger Rücktritt erfolgt.

3. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn möglich,
wenn die Veranstaltung weniger als zwei Monate dauert; bei einer längeren
Veranstaltungsdauer (zwei Monate und mehr) kann ein Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn
erklärt werden. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zum 7. Tag vor
Veranstaltungsbeginn sind 30 % des Veranstaltungsentgelts zur Zahlung fällig. Maßgeblich
für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der IHK
Ostwürttemberg. Dem Zurücktretenden steht der Nachweis frei, dass der IHK
Ostwürttemberg kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Erfolgt der Rücktritt nicht
fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so besteht grundsätzlich
eine Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgelts, wenn kein geeigneter Ersatzteilnehmer
gestellt wird.

4. Kündigung
Bei Lehrgängen, die auf eine IHK-Prüfung vorbereiten, und sonstigen Veranstaltungen kann
unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt
werden, bei IHK-Zertifikatslehrgängen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. Im

Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
Postanschrift: IHK Ostwürttemberg, Postfach 14 60, 89504 Heidenheim | Büro- und Navigationsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 1, 89520 Heidenheim
Tel. 07321 324-0 | Fax 07321 324-169 | zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de | www.ostwuerttemberg.ihk.de
Kreissparkasse Ostalb | IBAN DE97 6145 0050 0110 0162 21 | SWIFT-BIC OASPDE6AXXX | Konto 110016221 | BLZ 614 500 50
Übrigen kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtiger Grund für
eine fristlose Kündigung seitens des Veranstalters kann insbesondere eine nachhaltige
Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung oder
eine Urheberrechtsverletzung durch den Teilnehmer sein.

5. Absage und Verschiebung von Lehrveranstaltungen
Die IHK Ostwürttemberg behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen
aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten,
Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer
über eine Absage erfolgt zeitnah. Bereits bezahlte Teilnahmeentgelte werden bei
Lehrgangsausfall     zurückerstattet.    Weitergehende       Ansprüche,     insbesondere
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

6. Änderung im Lehrgangsverlauf
Ein Wechsel der Dozenten, der Unterrichtstage, des Lehrgangsortes oder des Lehrplans
berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Lehrgangsentgelts.
Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür
vorhanden ist.

7. IHK-Zertifikat
Bei Zertifikatslehrgängen erhält der Teilnehmer ein bundesweit anerkanntes IHK-Zertifikat,
wenn er zum einen mindestens 80 Prozent des Unterrichts besucht und zum anderen – je
nach Lehrgang – den lehrgangsinternen Abschlusstest bestanden oder eine „Projektarbeit“
erfolgreich abgelegt hat.

8. Haftung
Die IHK Ostwürttemberg haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit
seiner Weiterbildung erleidet, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Datenerfassung
Personenbezogene Daten werden von der IHK ausschließlich                                                               im     Rahmen             der
Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung gespeichert und verwendet.

10. Copyright
Arbeitsunterlagen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren
und die Weitergabe sind daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des
Urheberrechteinhabers zulässig.

Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg
Postanschrift: IHK Ostwürttemberg, Postfach 14 60, 89504 Heidenheim | Büro- und Navigationsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 1, 89520 Heidenheim
Tel. 07321 324-0 | Fax 07321 324-169 | zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de | www.ostwuerttemberg.ihk.de
Kreissparkasse Ostalb | IBAN DE97 6145 0050 0110 0162 21 | SWIFT-BIC OASPDE6AXXX | Konto 110016221 | BLZ 614 500 50
11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind, haben                                         Sie       ergänzend            zu      unseren           allgemeinen
Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie der

IHK Ostwürttemberg
Ludwig-Erhard-Str. 1
89520 Heidenheim
Fax 07321 324-169
E-Mail: zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-
Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.

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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Stand: Februar 2020

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form
(„Teilnehmer“) verwendet. Selbstverständlich gelten die Regelungen für Teilnehmerinnen
entsprechend

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