Zertifizierter Clearing-Spezialist 2019 Zertifikatslehrgang - Capital Markets Academy
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2 Zertifizierter Clearing-Spezialist 2019 Kapitaleffizienz waps C -S R GC Poepo OT olin g® ne es en W Programmstruktur tio ur ns W n fina ertp Op Fut er Zi tp nz und tete ap i ap rung ierl ier e Gelis eihe - ivative Eurex Clearing D ivid e n d e A k tie n - ihen Ständige Veränderungen aufgrund von Marktregulie- I n d ex-, n- arkt Der Anle rung und neue Produkte im Clearing stellen Mitarbeiter enz am , M ar im Operationsbereich täglich vor neue Herausforde- ss ff i zi Ka gin ene rungen. Um die damit verbundenen Aufgaben bewäl- -Ef FX e it n ti e fi z tigen zu können, benötigen sie umfassende Kenntnisse Ak rh ien he z über die Services des Clearinghauses. C o m m o d it i e s / ic S s o n stig e Dieser einwöchige Lehrgang vermittelt Ihnen das not- wendige Know-how über Clearing-Prozesse und Sie lernen wie Eurex Clearing AG als eines der welt- weit führenden Clearinghäuser das Kontrahenten- risiko steuert. Den Abschluss bildet die Prüfung „Zertifizierter Lerneinheit 2 ist auch als separates Seminar buchbar. Clearing-Spezialist“. Diese Prüfung wird von Eurex Es wird von Eurex Clearing AG als Nachweis Clearing AG als Nachweis für die Registrierung für die Registrierung als Qualified Clearing Staff als Qualified Clearing Staff (QCS) und /oder Qualified (QCS) anerkannt. Back Office Staff (QBO) anerkannt. Lerneinheit 3 Lerneinheit 1 Transaktionsmanagement börsengehandelter Derivate Eurex Clearing: Märkte und Produkte Aufbauend auf einer kurzen Einführung in die Eurex- Einleitend erhalten Sie einen kurzen Überblick über Produkte erhalten Sie einen umfassenden Einblick die Rolle des Clearinghauses. Im Anschluss werden in die Positionsführung und Verwaltung von Trans- Grundlagen über die Märkte und Finanzinstrumente aktionen und Positionen börsengehandelter Derivate. vermittelt, für die Eurex Clearing AG als zentrale Dabei werden Sie direkt im C7 Clearing GUI der Gegenpartei (Central Counterparty – CCP) eintritt. Eurex Clearing AG mit den wichtigsten Funktionen Außerdem werden die regulatorischen Rahmenbe- vertraut gemacht. dingungen des Clearings behandelt. Lerneinheit 3 ist auch als separates Seminar buchbar. Lerneinheit 2 Es wird von Eurex Clearing AG als Nachweis Grundlagenwissen Clearing für die Registrierung als Qualified Back Office Staff Am Beispiel der Eurex Clearing AG werden Ihnen (QBO) anerkannt die Aufgaben und Funktionen eines Clearinghauses vermittelt. Sie lernen die Voraussetzungen für eine Lerneinheit 4 Clearing-Lizenz und die unterschiedlichen Segrega- EurexOTC Clear – Zinsswaps und FX-Produkte tionsmodelle kennen. Außerdem werden die Prozesse Sie lernen, wie OTC-Derivate-Transaktionen zustande im Liefermanagement erläutert. Darüber hinaus kommen und in das Clearing einbezogen werden. werden die Aufgaben des Clearinghauses bei der Es werden die Besonderheiten der Novation und Risikosteuerung dargestellt und die verschiedenen des Risikomanagements erläutert sowie mögliche Margin-Methoden erklärt. Weiterhin erhalten Sie Post-Trade-Events vorgestellt. Den Abschluss bildet ein einen Überblick über das Sicherheitenmanagement Überblick über das Clearing von Devisengeschäften. und Sie erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn ein Clearing-Mitglied ausfällt.
Zertifizierter Clearing-Spezialist 2019 3 Organisation Prüfung Dauer Die Prüfung legen Sie am Computer ab. Für 135 Die Dauer beträgt fünf Tage (9.30 – ca. 17.00 Uhr) Multiple-Choice-Fragen haben Sie zwei Stunden zuzüglich eines Prüfungstages. Die Prüfung findet Bearbeitungszeit. Die Teilnahmebedingungen jeweils von 14.00 – 16.00 Uhr statt. mit detaillierten Informationen zur Prüfung sind auf unserer Webseite verfügbar. Termine 01.04.– 05.04.2019 (Lehrgang) Zur Vorbereitung erhalten Sie zu Beginn des Lehrgangs 29.05.2019 (Prüfung) einen Katalog mit ausgewählten Prüfungsfragen. Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 18.02.2019 Zielgruppe 04.11.– 08.11. 2019 (Lehrgang) Der Zertifikatslehrgang ist für alle Personen geeignet, 18.12. 2019 (Prüfung) die sich ein gutes Grundlagenwissen über die Kern- Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 23.09.2019 funktionen und Prozesse des Clearings aneignen möchten. Er richtet sich insbesondere an Mitarbeiter Der Lehrgang und die Prüfung werden nur in deutscher von Clearing-Mitgliedern der Eurex Clearing AG, die Sprache angeboten. die Anforderungen zum Erwerb des Titels „Qualified Clearing Staff (QCS)“ oder „Qualified Back Office Staff Ort (QBO)“ erfüllen möchten. Deutsche Börse AG Capital Markets Academy Sie können die Lerneinheiten auch einzeln buchen. Mergenthalerallee 61 Die ausführlichen Seminarbeschreibungen finden Sie 65760 Eschborn unter www.deutsche-boerse.com/cma > Seminare > Clearing. Die Teilnahme an der Prüfung mit dem Teilnahmegebühr Abschluss „Zertifizierter Clearing-Spezialist“ ist Preis mit Frühbucherrabatt: 2.880 € zzgl. MwSt. jedoch nur möglich, wenn Sie an allen Lerneinheiten (3.427,20 € inkl. MwSt.) teilgenommen haben. Regulärer Preis: 3.200 € zzgl. MwSt. (3.808,00 € inkl. MwSt.) Referenten Samuel Choudhury Bei Anmeldung von zwei oder mehreren Teilnehmern Eurex Clearing AG erhalten Sie 10 % Rabatt pro Teilnehmer. Vollzeit- studierende erhalten 25 % Rabatt, Teilzeitstudierende Patrick Deierling erhalten 10 % Rabatt (gegen Vorlage einer Studien- Eurex Clearing AG bescheinigung). Die Rabatte können miteinander kombiniert werden. Tobias Lietz Eurex Clearing AG Teilnehmer, die eine Prüfung wiederholen, zahlen hierfür eine Gebühr von 200 € zzgl. MwSt. (238 € inkl. MwSt.). Matthias Luck mmFinance Training for Financial Markets GmbH Kontakt Telefon +49-(0) 69-2 11-1 37 67 Ann-Kathrin Schleicher academy@deutsche-boerse.com Capital Markets Academy, Deutsche Börse AG Weitere Informationen und Online-Anmeldung academy.deutsche-boerse.com/zcs
4 Zertifizierter Clearing-Spezialist 2019 Programm Zertifizierter Clearing-Spezialist 2019 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Lerneinheit 1 Lerneinheit 2 Lerneinheit 2 Lerneinheit 3 Lerneinheit 4 Eurex Clearing: Märkte Grundlagenwissen Clearing Grundlagenwissen Clearing Transaktionsmanagement EurexOTC Clear – Zins- und Produkte börsengehandelter Derivate swaps und FX-Produkte Die Rolle des Clearing- Überblick Clearing- Risiko verstehen Produktwissen Derivate Transaktionsübertragung hauses Mitglieder und Novation ■ Bilateraler Handel vs. ■ Clearing-Lizenzen Risikomangement Systembasierte Risiko- Clearing durch eine ■ Kundenarten ■ Risk-Based Margining kontrolle Regulatorisches Reporting zentrale Gegenpartei ■ Outsourcing (RBM) (CCP) ■ Prisma Grundlagen des Trans- Post-Trade Events ■ Konzept von Novation Segregationsmodelle aktions- und Positions- ■ Trade Transfer und Open Offer Default Management management ■ Account Transfer/ Liefermanagement Prozess (DMP) ■ Überblick Kontenstruktur Reallocations Einführung in die geclearten ■ Trade Day Netting vs. ■ Berechtigungen in C7 ■ Trade Amendment Finanzinstrumente Settlement Day Netting Sicherheitenmanagement ■ Give-up / Take-up ■ Netting ■ Eurex Deutschland ■ Brutto-Liefermanagement ■ Zulässige Sicherheiten ■ Ausübungen / Zuteilungen ■ Frankfurter Wertpapier- System ■ Einlieferung und Freigabe Optionen börse von Sicherheiten ■ Notifikation / Allokation ■ Eurex Repo ■ Xemac: Wiederverwen- Futures ■ Wertpapierleihe dung von Sicherheiten (Reuse) Regulatorisches Umfeld ■ European System of Financial Supervision ■ European Market Infra- structure Regulation (EMIR) ■ Market in Financial Instruments Regulation/ Directive (MiFIR /MiFID) Herausgeber Dezember 2018 Deutsche Börse AG Bestellnummer 1900-4808 60485 Frankfurt / Main Eurex® und Xetra® sind eingetragene www.deutsche-boerse.com Marken der Deutsche Börse AG.
Anmeldung Deutsche Börse AG Capital Markets Academy 60485 Frankfurt am Main E-Mail: academy@deutsche-boerse.com Anmeldung „ Zertifizierter Clearing-Spezialist 2019“ Personalien Name, Vorname Geburtsort und -datum Adresse privat Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Adresse geschäftlich Arbeitgeber Straße PLZ, Ort Telefon, E-Mail Abteilung, Position, Titel Rechnungsanschrift privat geschäftlich Termine 01. 04.– 05.04. 2019 (Lehrgang), 29.05.2019 (Prüfung) 04.11.– 08. 11. 2019 (Lehrgang), 18.12. 2019 (Prüfung) Berufserfahrung Jahre bei Aufnahme des Zertifikatslehrgangs: Anzahl davon im Finanzbereich: Erklärung Hiermit bestätige ich verbindlich die Richtigkeit meiner Bewerbung zum Zertifikatslehrgang „Zertifizierter Clearing-Spezialist 2019“. Die AGB, die Teilnahmebedingungen sowie die Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen der Deutsche Börse AG habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie als Vertragsbestandteil an. Ich möchte über das Schulungsangebot der Capital Markets Academy der Deutsche Börse AG per E-Mail informiert werden. Mein Einverständnis hierzu kann ich jederzeit widerrufen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach unserer Datenschutzerklärung (academy.deutsche-boerse.com/datenschutz). Ort, Datum Stempel, Unterschrift Bewerber Zusätzlich, falls Kosten Stempel, Unterschrift Arbeitgeber vom Arbeitgeber übernommen werden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse AG für die Teilnahme an gebührenpflichtigen 7. Rücktritt, Ersatzteilnehmer, Umbuchung Präsenzschulungen und gebührenpflichtigen und gebührenfreien web-based Trainings 7.1 Die Deutsche Börse AG ist berechtigt, von dem Vertrag zur Durchführung einer Präsenzschulung zurückzutreten, sofern sich bis zu 14 Tage vor Beginn der Präsenzschulung eine nicht hinreichende 1. Gegenstand des Vertrags Teilnehmerzahl für die Präsenzschulung angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grundsätzlich eine Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von gebührenpflichtigen Präsenz- Teilnehmerzahl von weniger als zehn Personen. der Deutschen Börse AG steht es jedoch im Einzelfall frei, schulungen und Prüfungen (Präsenzschulungen und Prüfungen nachfolgend gemeinsam „Präsenz- die Präsenzschulung auch mit einer geringeren Anzahl von Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teil- schulungen“ genannt) und gebührenfreien und gebührenpflichtigen web-based Trainings (nachfolgend nehmer bereits Schulungsgebühren an die Deutsche Börse AG gezahlt, werden ihm die bereits ge- „WBT“ genannt) (Präsenzschulungen und WBT nachfolgend gemeinsam auch „Schulungen“ genannt) zahlten Schulungsgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. durch die Deutsche Börse AG. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben 7.2 Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn der Präsenzschulung schriftlich, per Fernkopierer, sich für eine jede Schulung aus dem aktuell gültigen Katalog (Papierform oder zum Download, elek- per E-Mail oder online unter academy.deutsche-boerse.com bei der Deutschen Börse AG (60485 tronisch im Internet für gebührenpflichtige Präsenzschulungen unter www.deutsche-boerse.com/cma). Frankfurt am Main, Fax +49-(0) 69-211-137 63, E-Mail: academy@deutsche-boerse.com) die ent- sprechende Präsenzschulung stornieren und so vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall berechnet 2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags die Deutsche Börse AG für die ihr entstandenen Aufwendungen einen Beitrag in Höhe von Euro 50,-, Ein Vertrag auf Teilnahme an einer Schulung kommt durch Ausfüllen und Absenden des Anmelde- der mit der zu erstattenden Schulungsgebühr verrechnet wird. Die darüber hinaus bereits gezahlten formulars in elektronischer, Fernkopier- oder Schriftform seitens des Teilnehmers und Zusendung Schulungsgebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer ist der Nachweis, dass der Deutschen Börse AG einer Anmeldebestätigung durch die Deutsche Börse AG zustande. geringere Aufwendungen sind bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist, gestattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. 3. Schulungsleistungen 7.3 Kann der Teilnehmer nicht an der Präsenzschulung teilnehmen, hat er die Möglichkeit, kostenlos 3.1 Art und Umfang der Schulungsleistungen sind in den Leistungsbeschreibungen des Katalogs einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Aufhebung des bereits mit dem Teilnehmer geschlossenen gemäß Ziffer 1 beschrieben; inhaltliche Abweichungen, sofern und soweit für den Teilnehmer zumut- Vertrags erfolgt hierbei zeitlich nach Abschluss des Vertrags mit dem Ersatzteilnehmer und nur unter bar, bleiben vorbehalten. der Bedingung, dass der Vertrag zwischen der Deutschen Börse AG und dem Ersatzteilnehmer über 3.2 Die Deutsche Börse AG behält sich jedoch im Falle von Präsenzschulungen in jedem Fall die Teilnahme an der jeweiligen Präsenzschulung spätestens drei Wochen vor Beginn der Präsenz- das Recht vor, Schulungsveranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. den ange- schulung rechtswirksam zustande gekommen ist. kündigten Referenten/Schulungsleiter durch einen anderen zu ersetzen. Die Deutsche Börse AG 7.4 Im Übrigen kann der Teilnehmer, sofern er nicht an dem vorgesehenen Termin an der Präsenz- wird den Teilnehmer über die Verlegung, die Absage oder den Austausch informieren. schulung teilnehmen kann, die Präsenzschulung auch alternativ zum Vorgehen nach Ziffer 7.3 bis 3.3 Die im Katalog näher beschriebenen Präsenzschulungen wird die Deutsche Börse AG in eigenen drei Wochen vor Beginn der Präsenzschulung auf einen anderen Termin für dieselbe Präsenzschulung Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Teilnehmers oder in externen Veranstaltungsräumen (z. B. umbuchen. Dem Teilnehmer wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- berechnet. Konferenzhotels) durchführen. Der genaue Ort und die Zeit der Durchführung der Präsenzschulungen Eine Umbuchung innerhalb einer Frist von weniger als drei Wochen ist nicht möglich. werden auf der Anmeldebestätigung mitgeteilt. 7.5 Bei einer nicht fristgemäßen Stornierung gemäß Ziffer 7.2, im Fall eines nicht rechtzeitigen Vertrags- 3.4 WBT werden für den im Katalog angegebenen Zeitraum (nachfolgend „Zugriffszeitraum“ genannt) schlusses zwischen der Deutschen Börse AG und einem Ersatzteilnehmer gemäß Ziffer 7.3, wobei von der Deutschen Börse AG beginnend mit dem Tag der Anmeldung für den Online-Zugriff mittels der verspätete oder nicht erfolgte Vertragsschluss aus Gründen unterblieben sein muss, die nicht einer Zugangskennung vorgehalten. Die Zugangskennung legt der Teilnehmer im Rahmen des Anmelde- von der Deutschen Börse zu vertreten sind, oder der Nichtteilnahme an der Präsenzveranstaltung, prozesses selbst fest. Eine Weitergabe der Zugangskennung an Dritte ist nicht gestattet. Nach Ablauf ist die volle Schulungsgebühr fällig und wird, für den Fall, dass der Teilnehmer bereits gezahlt hat, des Zugriffszeitraums hat die Deutsche Börse AG das Recht, das WBT zu löschen und/oder die Zu- auch nicht erstattet. gangskennung des Teilnehmers zu sperren. 7.6 Die Stornierung eines WBT, dessen Bearbeitung der Teilnehmer bereits begonnen hat, ist ausgeschlossen. 4. Preise, Zahlungsbedingungen 7.7 Die Deutsche Börse AG behält sich das Recht vor, bei nicht fristgemäßer Zahlung der Schulungs- 4.1 Die Gebühr zur Teilnahme an einer jeden Präsenzschulung schließt die Teilnahme, ausführliche gebühren bis zum Ausgleich aller aus der Anmeldung zur Schulung resultierenden Forderungen Schulungsunterlagen und Erfrischungen ein. Alle übrigen Kosten, insbesondere Reise-, Aufenthalts- die Teilnahme an Präsenzschulungen zu verweigern, den Zugang zu WTB zu sperren und /oder Teil- und Hotelkosten, trägt der Teilnehmer selbst. nahmebestätigungen zurückzuhalten. 4.2 Die Teilnahme an einem WBT schließt allein den online Zugriff auf die entsprechende Schulung ein. 4.3 Es gelten die am Tag der Bestellung im jeweils aktuellen Katalog ausgewiesenen Schulungs- 8. Datenschutz gebühren zzgl. MwSt. Der Datenschutz ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung 4.4 Die Schulungsgebühren für Präsenzschulungen werden dem Teilnehmer vor Beginn der jeweiligen (academy.deutsche-boerse.com/datenschutz). Präsenzschulung in Rechnung gestellt. Diese Schulungsgebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kann die Deutsche Börse AG einen Eingang der Schulungs- 9. Widerrufsrecht gebühren vor Beginn der Präsenzschulung nicht verzeichnen, so kann die Deutsche Börse AG Dem Teilnehmer steht, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist, d.h. der Vertragsschluss weder seiner dem Teilnehmer die Teilnahme an der entsprechenden Schulung verweigern. gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Wider- 4.5 Die Schulungsgebühren für gebührenpflichtige WBT werden dem Teilnehmer nach Anmeldung rufsrecht gemäß §§ 312, 312c, 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist in Rechnung gestellt. Diese Schulungsgebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne beträgt zwei Wochen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt einen Tag nach Absendung des Anmelde- Abzug zur Zahlung fällig formulars durch den Teilnehmer. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt 4.6 Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht. die rechtzeitige Absendung des Widerrufs entweder schriftlich oder auf einem dauerhaften Daten- 4.7 Die Deutsche Börse AG und der jeweilige Autor übernehmen, vorbehaltlich des Vorstehenden, träger an die Deutsche Börse AG – Capital Markets Academy – 60485 Frankfurt am Main. keine Gewähr und keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen. 10. Streitbeilegung 5. Urheberrechte Die Deutsche Börse AG ist nicht zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schulungsunterlagen und Inhalte eines WBTs dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Deutschen Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz [VSBG] verpflichtet und bietet Börse AG weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wieder- die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht an. gabe verwendet werden. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 6. Haftung 11.1 Sämtliche unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen 6.1 Die Haftung der Deutschen Börse AG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder des UN-Kaufrechts. Garantien betreffen oder andere nicht abdingbare Ansprüche, insbesondere Ansprüche nach dem 11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, für den Fall, dass das Vertrags- Produkthaftungsgesetz oder gemäß § 288 Abs. 6 S. 1 BGB, berührt sind; für solche Schäden haftet verhältnis nicht mit einem Verbraucher zu Stande kommt und eine Wahl des Gerichtsstandes die Deutsche Börse AG nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. Unberührt bleibt ferner die Haftung im Übrigen gesetzlich zulässig ist, Frankfurt am Main, Deutschland. Im Übrigen findet die gesetzliche der Deutschen Börse AG für die Verletzung von Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags- Regelung Anwendung. zwecks gefährdet, sowie von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver- trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf 12. Schriftform (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall haftet die Deutsche Börse AG gegenüber den Teilnehmern Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die Deutsche Börse AG zum zu treffen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis gemäß dieser Ziff. 12 der Allgemeinen Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend. Geschäftsbedingungen. 6.2 Soweit die Haftung nach der vorstehenden Ziffer 6.1 ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen der Deutschen Börse AG. Capital Markets Academy 6.3 Die Deutsche Börse AG haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzschulung, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Deutschen Börse AG zurückzuführen ist. 6.4 Der Einwand des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB bleibt unberührt.
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