Cloud Computing Chancen und Herausforderungen der digitalen Datenwolke - Branchentreff Bilanzbuchhalter und Controller IHK zu Leipzig, den 27.02.2018

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Cloud Computing
Chancen und Herausforderungen der digitalen Datenwolke

Branchentreff Bilanzbuchhalter und Controller
IHK zu Leipzig, den 27.02.2018

                                                         DATEV eG
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Ihr Referent

                             Betriebswirt, M.A.

                             Stefan Weimann

 DATEV eG                     Mobil:    0172-6755269
 Katharina-Heinroth-Ufer 1    Fax:      0911-14709727
 10787 Berlin                 E-Mail:   stefan.weimann@datev.de
                              Internet: www.datev.de/unternehmensloesungen

26.02.2018                                                                   DATEV eG   Seite 2
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DATEV in Zahlen

                                                      26
                                         Über                                Über
           DAS ALLES
           IST DATEV
               mit über
                                    40.500
                                    MITGLIEDER
                                                                        65.000
                                                                         ADMINISTRIERTE
          50 Jahren                  VERTRAUEN      NIEDERLASSUNGEN       NUTZER VON

           ERFAHRUNG                 DATEV         SICHERN BUNDESWEIT
                                                    REGIONALE PRÄSENZ
                                                                        DATEV Cloud
                                                                        Anwendungen
               Mehr als                 Mehr als          Über
                                                                        100.000
           2,5                      164.000
                                    UNTERNEHMEN
                                     NUTZEN PC-
                                                      12
                                                    MILLIONEN
                                                              SEMINAR-
                                                                        TEILNEHMER
                                                                            proJahr
         Millionen                              LOHN- UND GEHALTS-
                                    ANWENDUNGEN ABRECHNUNGEN
        ZUFRIEDENE MITTELSTÄNDLER     VON DATEV       proMonat

                                                                             DATEV eG
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Die DATEV-Cloud
 sichere Basis und Datendrehscheibe

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Quelle: Bitkom Research, 2017

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Agenda
  Die Welt ist digital

  Datenschutz und IT-Sicherheit

  Speichermedien

  Revisionssicheres Archivieren
                                                  © Sergey Nivens / fotolia.com

  Cloud Computing

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Digitalisierung mal an einem ungewöhnlichen Beispiel

              2005
                                    Blick auf den
                                     Petersdom
                                    während der
                                  Bekanntgabe des
                                   neuen Papstes.

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Ziel der systematischen Digitalisierung –
 reduzieren des Papieraufkommens

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Die Herausforderungen an das Archivsystem

        Die Speicherung dieser gewaltigen
    Datenmengen in Form einer elektronischen
      Archivierung wird eine der zukünftigen
       Herausforderungen für Unternehmen.

                                               @DATEV eG

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Die Herausforderungen an das Archivsystem

                       Nachvollziehbarkeit
                         des Verfahrens

   Unveränderbarkeit                         Schutz gegen
     über 10 Jahre                              Verlust

                                                      DATEV eG
Agenda
  Die Welt ist digital

  Datenschutz und IT-Sicherheit

  Speichermedien

  Revisionssicheres Archivieren
                                                  © Sergey Nivens / fotolia.com

  Cloud Computing

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Datenschutz und IT-Sicherheit

             Datenschutz         IT-Sicherheit
               Schutz von         Schutz aller
               Personen          Informationen

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Warum Datensicherung?

                        DATEV eG
Cyberkriminalität nimmt zu

                                                 Aufklärungsquote
                                                        von
                                                 Cyberkriminalität
                                                  liegt bei 38,7%

      Dunkelziffern wahrscheinlich viel höher

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Gesetzliche Notwendigkeit

 Gesetze verpflichten zum Schutz von Daten:

        Allgemeine Sorgfaltspflicht

        Handelsgesetzbuch: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

        IT-Sicherheitsgesetz: Unerlaubten Informationszugriff verhindern

        Bundesdatenschutzgesetz: Schutz von personenbezogenen Daten

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EU-Datenschutz-Grundverordnung
 - Einleitung
 Ablösung der Richtlinie ab 25.05.2018

                                             Künftig: Verordnung 2016/679 des
             Bisher: Richtlinie 95/46/EG     Europäischen Parlaments und des
             des Europäischen Parlaments     Rates vom 27.04.2016 zum Schutz
             und des Rates vom 24.10.1995    natürlicher Personen bei der
             zum Schutz natürlicher          Verarbeitung personenbezogener
             Personen bei der Verarbeitung   Daten, zum freien Datenverkehr und
             personenbezogener Daten und     zur Aufhebung der Richtlinie
             zum freien Datenverkehr         95/46/EG (Datenschutz-
                                             Grundverordnung)

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EU-Datenschutz-Grundverordnung
 - Neue Anforderungen an die Organisation
             Art. 30   Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

       Art. 35,36      Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
                       der Aufsichtsbehörde bei hohem Risiko

    Art. 37 bis 39     Neue Anforderungen an die Bestellung eines
                       Datenschutzbeauftragten, tätigkeitsabhängig – nach
                       deutschem Recht wahrscheinlich höhere Anforderungen

             Art. 33
                       Meldung von Verletzungen an die Aufsichtsbehörde

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Unternehmerische Notwendigkeit

  Sicherstellen der durchgängigen Betriebsfähigkeit durch die Verfügbarkeit der IT-
   Infrastruktur, Anwendungen und Daten

  Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - absolute Sicherheit ist nicht
   erreichbar!

  Die Entscheidung über Art und Umfang von Sicherheitsvorkehrungen liegt oft im
   individuellen Ermessen der Inhaber

26.02.2018                                                                    DATEV eG   Seite 30
Geschäftspartner haben eine hohe Erwartungshaltung!

         51% der deutschen
          mittelständischen                                         Jede Datenpanne
        Unternehmen lehnen                                              verursacht
      Geschäftsbeziehungen mit                                       durchschnittliche
       einer Firma ab, bei der                                      Kosten in Höhe von
          eine Datenpanne                                          mehr als 3 Millionen
           aufgetreten ist!                                                Euro.
                                                                    (Quelle: www.datenschutz-praxis.de 2016)
         (Quelle: Iron Mountain und PwC Informationsrisiko Index
                                  2013)

26.02.2018                                                                                           DATEV eG   Seite 31
Agenda
  Die Welt ist digital

  Datenschutz und IT-Sicherheit

  Speichermedien

  Revisionssicheres Archivieren
                                                  © Sergey Nivens / fotolia.com

  Cloud Computing

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Physikalische Objekte und digitale Medien

26.02.2018                                   DATEV eG   Seite 52
Physikalische Objekte und digitale Medien

 Physikalische Objekte versus digitale Daten:
 ■ Altes Pergament und Papier bei guter Lagerung viele hundert Jahre haltbar, neue Speichermedien nicht
 ■ Filme, Fotos und Magnetbänder  nur begrenzte Haltbarkeit
 ■ Digitale Speichermedien wie Disketten, Festplatten und gebrannte CDs/DVDs
    Lebensdauer noch kürzer
 ■ Datenträger verlieren ihre Informationen durch Umwelteinflüsse (Magnetfelder & Disketten)
 ■ Starke Veränderung durch chemische oder physikalische Einwirkungen
    nicht mehr auslesbar und speicherfähig (UV-Strahlung auf CD-ROMs)
 ■ Weiteres Problem: Lesbarkeit scheitert an passenden Geräten und Programmen

      Problematik insbesondere bei digital gespeicherten Informationen:
       Daten nicht mehr zugänglich, obwohl das Medium selbst erhalten ist

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Flüchtigkeit der Speichermedien

                           Medium                                      Erwartete Lebensdauer
  Bücher und Handschriften aus säurefreiem Papier und mit Mehrere hundert Jahre
  säurefreier und nicht eisenhaltiger Tinte
  Bücher und Handschriften aus säurehaltigem Papier      70-100 Jahre
  (insb. Drucke des 19. und frühen 20. Jahrhundert)
  CD gebrannt                                            5-10 Jahre
  CD gepresst                                            50-80 Jahre (Idealbedingungen)
  DVD gebrannt                                           30 Jahre
  DVD gepresst                                           Mind. 100 Jahre (vermutet)
  Festplatten in Betrieb                                 2-10 Jahre
  Festplatten als Archiv                                 10-30 Jahre
  USB Stick                                              10-30 Jahre

26.02.2018                                                                                DATEV eG   Seite 54
Praxistauglichkeit der Speichermedien

      externes Speichermedium       Serverlösung im
      z. B. Festplatte, USB-Stick    Unternehmen      Cloud

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Speichermedien

                            USB-Stick           Serverlösung im Unternehmen             Cloud-Archiv
   Unveränderbarkeit      Nicht gegeben        Technische Vorkehrungen sind zu     Technische Vorkehrungen
                                                             treffen                    sind zu treffen
                                               Wichtig: Trennung Archivdaten von
                                                 Anwendungsdaten (z.B. Fibu)

        Lebensdauer       Nicht geeignet                                                    
      Zugriffsschutz      Nicht gegeben         Organisatorische und technische      Organisatorische und
                                                 Vorkehrungen sind zu treffen      technische Vorkehrungen
                                                                                        sind zu treffen

      Verfahrens-      In Eigenverantwortung        In Eigenverantwortung              Cloud-Anbieter
     dokumentation

26.02.2018                                                                                   DATEV eG   Seite 58
Agenda
  Die Welt ist digital

  Datenschutz und IT-Sicherheit

  Speichermedien

  Revisionssicheres Archivieren
                                                  © Sergey Nivens / fotolia.com

  Cloud Computing

26.02.2018                                  DATEV eG               Seite 59
Was heißt Datensicherung konkret?

 ■ Datensicherung schützt vor dem Verlust von Arbeitsergebnissen
   (versehentliches Löschen oder defekte Festplatten)

 ■ Im Falle eines Datenverlusts  Wiederherstellung der Daten auf Basis des letzten
   Sicherungsbestands

 ■ Datensicherung enthält auch Konfigurationsdaten
   (angelegte Benutzer, deren Rechte oder eingerichteten Drucker)

 ■ Alternative zu herkömmlichen Sicherungen (Datenbänder oder Wechselplatten)
    Datensicherung online: Sicherung kompletter Datenbestände im Rechenzentrum eines
   Dienstleisters

 ■ Datensicherung über einen längeren Zeitraum  in der Regel nicht sinnvoll
   (Datenbestände beim Wechsel der Produktlinie nicht mehr in neue Programme einlesbar)

26.02.2018                                                                            DATEV eG   Seite 60
Revisionssichere Datenarchivierung
 Die revisionssichere Datenarchivierung dient der langfristigen Aufbewahrung Ihrer Daten.
 Sie gewährleistet die gesetzlichen Anforderungen (§ 239 und § 257 HGB, § 146 und
 § 147 AO) und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

     Inhalte sind unverändert (originär) und fälschungssicher zu speichern
     Inhalte sind durch eine Suche auffindbar
     Alle Aktionen im Archiv werden protokolliert und sind daher nachvollziehbar
     Inhalte müssen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch mit
      zukünftigen EDV-Systemen lesbar sein

26.02.2018                                                                      DATEV eG   Seite 61
Archivierung vs. Speicherung/Sicherung

                                             Archivieren                        Speichern / Sichern
                                  Wiederherstellung im Bedarfsfall und   Temporäre Verfügbarkeit von Daten und
             Zweck                Dokumentation                          Wiederherstellung verlorener Daten

             Aufbewahrungsdauer   einige Jahre bis mehrere Jahrzehnte    wenige Tage bis einige Wochen

                                     Aufbewahrung im                       Datenlöschung abhängig vom
                                      Ursprungsformat                        Zugriffsrecht möglich
             Veränderbarkeit
                                     Löschung oder Veränderung der         Veränderung der Daten möglich
                                      Daten systemseitig unterbunden
                                     Magnetbänder                          CDs
                                     Cloud                                 DVDs
                                     RDX-Cartridges                        Externe Festplatte
             Medien
                                     Festplatten (z. B. Fileserver)        USB Stick
                                                                            Speicherkarten
                                                                            Cloud

26.02.2018                                                                                               DATEV eG   Seite 64
Was sind die Anforderungen an die (digitale) Aufbewahrung
 von Unterlagen?
                                                                                                                             Anforderungen an
   Art der Unterlagen              Frist       Medium                         Art der Wiedergabe
                                                                                                                             die Aufbewahrung
 Eröffnungsbilanzen,
 Jahres-, Einzel-, Konzern-                                                                                               GoB
 abschlüsse, Lageberichte,      10 Jahre    Original            Original                                               Verfügbarkeit
 Konzernlageberichte                                                                                                      Geltungsbereich der AO

 Handelsbücher, Inventare       10 Jahre                         inhaltliche                                               GoB
                                                                   Überein-                                                  GoDB
 abgesandte Handelsbriefe       6 Jahre                                                       unverzüglich lesbar          Verfügbarkeit
                                                                   stimmung
                                                                                               maschinell auswertbar        Geltungsbereich der AO
                                             Original oder
 empfangene Handelsbriefe       6 Jahre                                                       unmittelbarer Zugriff        Möglichkeit der
                                              Datenträger         bildliche                   mittelbarer Zugriff           Löschung oder
 Buchungsbelege                 10 Jahre                          Überein-                    Datenträgerüberlassung        Sperrung
 Zollanmeldungen                                                   stimmung
                                10 Jahre

 Unterlagen mit gesetzlicher
 Schriftform                                                      Urkundenqualität                                       digitale Signatur
                                             Original oder
                                              Datenträger         Urkundenqualität                                       digitale Signatur
 andere Unterlagen
                                                                  Objekt des Augenscheins (hohe Qualität)                (GoBD)

                                                 Echtheit der Herkunft   digitale Unterlagen

26.02.2018                                                                                                                       DATEV eG      Seite 65
Elektronische Betriebsprüfung
 Pflichten & Aufgaben des Unternehmers

          Kontrolle und    Dokumentation    Datenintegrität          Datenmigration
                                            (Unveränderbarkeit von
         Protokollierung    von Verfahren          Daten)
                                                                       (Datenübernahme)   Verantwortungs-
                                                                                            bereich des
                                                                                           Unternehmers

26.02.2018                                                                                DATEV eG   Seite 67
Warum kann die Auslagerung von Sicherungen sinnvoll sein?

                Sicherungsprozess                                  Vorteile
  Sicherung von Vor-Ort-Programm- und       Schutz vor Datenverlusten bei Defekten oder
   Datenbeständen                             Fehlbedienungen
  automatische und regelmäßige Sicherung    geringer administrativer Aufwand
  externe Aufbewahrung im                   Schutz vor Zerstörung oder Diebstahl
   DATEV-Rechenzentrum                       sicher vor unbefugtem Zugriff
  DATEV mIDentity/-SmartCard-basierte       keine Investitionen in teure Hard- und Software
   Nutzungs- und Zugangskontrolle
                                             flexibel angepasst an steigende Datenmengen
  verschlüsselte Datenübertragung und
   Datenspeicherung

26.02.2018                                                                           DATEV eG   Seite 69
Agenda
  Die Welt ist digital

  Datenschutz und IT-Sicherheit

  Speichermedien

  Revisionssicheres Archivieren
                                                  © Sergey Nivens / fotolia.com

  Cloud Computing

26.02.2018                                  DATEV eG               Seite 70
Definition Cloud Computing

 Cloud Computing aus Nutzersicht
  Nutzung von IT-Leistungen (z.B. Speicher, Software, Rechenkapazität) über ein
   Netzwerk (Internet, Intranet)
    Dabei können die IT-Leistungen je nach Bedarf angepasst und abgerechnet werden

  Public Cloud Computing:
   Nutzung der IT-Leistungen erfolgt über das »öffentliche« Internet

  Private Cloud Computing:
   Organisationsinterne Cloud-Nutzung der IT-Leistungen erfolgt über ein internes
   Netzwerk (Intranet)

26.02.2018                                                                  DATEV eG   Seite 71
Definition Private Cloud Computing

 Eigene Lösung mit oder ohne Dienstleister

  Interne Private Cloud Aufbau der internen IT nach dem Cloud-Konzept. Infrastruktur
   und Daten bleiben im Unternehmen.
  Managed Private Cloud Outsourcing-Anbieter betreibt eine Cloud für das
   Unternehmen. Infrastruktur bleibt im Unternehmen.
  Hosted Private Cloud Outsourcing-Anbieter betreibt eine Cloud für das
   Unternehmen. Infrastruktur wird im Rechenzentrum des Dienstleisters betrieben.
  Community Cloud Private Cloud, die von einem begrenzten Kreis von Unternehmen
   genutzt wird, z.B. einer Branche.

26.02.2018                                                                 DATEV eG   Seite 73
Bereitstellungsmodelle des Cloud Computing

     Public Cloud             Hybrid Cloud             Community Cloud               Private Cloud

 Im Eigentum eines IT-    Mischform aus Public      Von mehreren               Unternehmenseigene,
  Dienstleisters            und Private Cloud          Unternehmen genutzt         vom Unternehmen
  befindliche und von                                  und bereitgestellt, um      selbst betriebene
  diesem betriebene        Bestimmte Services         gemeinsam bestimmte         Cloud-Umgebung
  Cloud-Umgebung            werden zu öffentlichen     Dienste zugreifen zu
                            Anbietern ausgelagert,     können                     Wird meist nur den
 Bsp: Google Docs,         während                                                eigenen Mitarbeitern
  Microsoft 365             datenschutzkritischen     Beschränken sich auf        bzw. Geschäftspartner
                            Anwendungen und            definierten Nutzerkreis     zugänglich gemacht
                            Daten im Unternehmen
                            bleiben                   Bsp.: DATEV eG, GAD
                                                       eG
                                                                                                        26.02.2018

                                                                                             DATEV eG        74
Einordnung der Bereitstellungsmodelle

                                                      Private
    Sicherheit
                                                      Cloud

                                          Community
                                            Cloud

                                 Hybrid
                                 Cloud

                     Public
                     Cloud
   Unsicherheit

                  Flexibilität                          Stabilität

26.02.2018                                                           DATEV eG   Seite 75
Definition Public Cloud Computing

 Software und andere IT-Leistungen aus dem Internet

  Software as a Service (SaaS) Anwendungen

  Infrastructure as a Service (IaaS) Rechenleistung, Speicher

  Business Process as a Service (BPaaS) Geschäftsprozesse

  Platform as a Service (PaaS) Entwicklungsumgebung

26.02.2018                                                       DATEV eG   Seite 76
Service-Modelle des Cloud Computing

                                                Individuell zugeschnittene Software-Lösungen
                 Software-as-a-Service
                                                 oder standardisierte Massenapplikationen
                        (SaaS)
                                                Bsp.: SAP, Office 365, CRM-Software

                                                Datenbanken und Middleware wird bereitgestellt,
                 Platform-as-a-Service           mit denen sich Anwendungen entwickeln und
                        (PaaS)                   betreiben lassen
                                                Bsp.: Windows Azure, App Engine von Google

                                                Kunde kann die zur Verfügung gestellte
               Infrastructure-as-a-Service       virtualisierte Rechenzentrumsinfrastruktur wie
                          (IaaS)                 Server-, Storage- und Netzkapazitäten in
                                                 Anspruch nehmen
                                                Bsp.: Amazon Web Service

26.02.2018                                                                             DATEV eG    Seite 77
Zwei von drei Unternehmen nutzen Cloud Dienste
      Inwieweit nutzt Ihr Unternehmen bereits Cloud-Computing bzw. plant/diskutiert den
      Einsatz

Quelle: Bitkom Research, 2017

    26.02.2018                                                                  DATEV eG   Seite 78
Quelle: Bitkom Research, 2017

    26.02.2018                  DATEV eG   Seite 79
Quelle: Bitkom Research, 2017

    26.02.2018                  DATEV eG   Seite 80
Quelle: Bitkom Research, 2017

    26.02.2018                  DATEV eG   Seite 81
Klassifizierung von Rechenzentren

       Tier-Klassen                              Zeit                              Erklärung
     Tier I                      60er Jahren            Einfache Strom- und Kälteversorgung, keine Redundanz in der IT,
                                                        Verfügbarkeit 99,67%
     Tier II                     70er Jahre             Einfache Strom- und Kälteversorgung, redundante IT Komponente,
                                                        Verfügbarkeit 99,67%

     Tier III                    Ender 80er Jahre       Mehrere Pfade für Strom und Klimaversorgung, aber nur ein Pfad
                                                        aktiv redundante IT-Komponenten, Wartung ohne Unterbrechung,
                                                        Verfügbarkeit 99,98%
     Tier IV                     1994                   Mehrere aktive Pfade für Strom und Klimaversorgung, redundante
                                                        fehlertolerante IT Komponenten, Verfügbarkeit 99,995%

Quelle: US Uptime Institute Industry Standards

    26.02.2018                                                                                            DATEV eG   Seite 83
Auslagerung der digitalen Archivierung: Vorsicht ist
    angebracht!
                                                        Natürlich, wir
                                                        besitzen die
                            Sind denn unsere          modernsten Server!
                           Daten in Ihrer Cloud
                               auch sicher?

             Hr. Unternehmer

26.02.2018                                                 DATEV eG   Seite 90
Leitfaden Cloud Computing

 Der Cloud-Nutzer ist beim Cloud Computing insbesondere für drei Aspekte
 verantwortlich:

 1. Dass der Umgang mit personenbezogenen Daten in der Cloud
    datenschutzkonform ist - der Cloud-Nutzer ist für die Erhebung und Verwendung
    der personenbezogenen Daten mittels des Cloud-Dienstes ebenso verantwortlich, wie
    wenn er dies selbst auf eigenen Systemen täte

 2. Für die Auslagerung der personenbezogenen Daten in die Cloud – der Cloud-Nutzer
    ist für die datenschutzkonforme Einbeziehung des Cloud-Anbieters einschließlich
    dessen eventueller Subunternehmer verantwortlich

 3. Dass grenzüberschreitendes Cloud Computing datenschutzkonform ausgestaltet
    ist

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Was muss man bei der Auswahl eines Cloud-Anbieters
 beachten?
                                              Überwachung
                               Sicherheits-        und
                                architektur     Notbetrieb
      Sicherheits-
      management

                Portabilität                     Datenschutz
                     und       Vertrags-
                                                     und
                 Interopera-   gestaltung
                                                  Compliance
                    bilität

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Sicherheitsmanagement beim Cloud-Anbieter

              Definiertes Vorgehensmodell für alle IT-Prozesse (z.B. ITIL, COBIT)

              Implementierung eines anerkannten Informationssicherheits-
               Managementsystems und Zertifizierung (z.B. ISO 27001)

  Welchen Stellenwert hat IT-Sicherheitsmanagement beim Cloud-
 Anbieter?

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Sicherheitsarchitektur beim Cloud-Anbieter
              Rechenzentrumssicherheit

              Server-Sicherheit

              Netzsicherheit und Rechtemanagement

              Anwendungs- und Plattformsicherheit

              Datensicherheit

              Verschlüsselung und Schlüsselmanagement

  Wie setzt der Cloud-Anbieter IT-Sicherheit technisch um?
26.02.2018                                                    DATEV eG   Seite 94
Sicherheitsarchitektur beim Cloud-Anbieter
              Sicherer Zugriff

                      Starke Authentisierung für Cloud-Nutzer (starke Passwörter,
                       Zwei-Faktor Authentisierung)

                      Verschlüsselte Kommunikation zwischen Cloud Computing
                       Anbieter und Nutzer (z.B. TLS/SSL)

                      Verschlüsselte Kommunikation zwischen Cloud Computing
                       Standorten

                      Datenverschlüsselung auch bei Cloud Computing Anbieter

  Wie ist der Zugriff in die Cloud abgesichert?
26.02.2018                                                                      DATEV eG   Seite 95
Überwachung und Notbetrieb

              Kontrollmöglichkeiten

              Sicherheitsprüfung und -nachweis

              Monitoring and Security Incident Management

              Notfallmanagement

  Welche Möglichkeiten der Überwachung der Cloud-Anbieter
 umgesetzt und was geschieht in einem Notfall?
26.02.2018                                                   DATEV eG   Seite 96
Portabilität und Interoperabilität

              Exit-Vereinbarung mit zugesicherten Formaten

              Standardisierte oder offen gelegte Schnittstellen

  Verwendet der Cloud-Anbieter kompatible Formate und
 Schnittstellen?
26.02.2018                                                         DATEV eG   Seite 97
Vertragsgestaltung

              Transparenz (Offenlegung des Speicherortes, der Subunternehmen, …)

              SLA (Reaktions- und Bearbeitungszeiten, Messung und Reporting,
               Sanktionen bei Nichteinhaltung, Skalierbarkeit)

              Ende der Vertragsbeziehung und Exit-Vereinbarung

  Wie ist die Vertragsgestaltung umgesetzt?

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Datenschutz und Compliance
                                      Datenschutzgesetz
               Strafgesetzbuch             (BDSG)
                    (StGB)
   Sozialgesetzbuch              Steuer- und Handelsrecht
        (SGB X)                        (AO und HGB)

             Telekommunikationsgesetz
                      (TKG)
26.02.2018                                             DATEV eG   Seite 99
Datenschutz und Compliance

 Wirtschaftsdaten, wie Produktionsdaten, Statistiken, Bilanzdaten

              § 146 Abs. 2 Satz 1 AO: alle relevanten Bücher müssen im Inland
               geführt und aufbewahrt werden.

              Eine Auslagerung innerhalb der EU ist bei Zustimmung der
               Finanzbehörden möglich (§ 146 Abs. 2a AO)

  Eine Auslagerun in eine europäische Cloud ist nur unter erschwerten
 Voraussetzungen möglich

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Was ist beim Thema Cloud Computing zu beachten?

             Cloud Computing sollte zur Ihrer IT- und Finanzstrategie passen.

             Unterschätzen Sie nicht die Kosten (insbesondere Migrationskosten).

             Der für Ihre Daten notwendige Sicherheitsgrad muss durch Cloud
             Computing sichergestellt sein. Man sollte erst einmal analysieren,
             welchen Sicherheitsgrad welche Daten wirklich brauchen.

             Wählen Sie den richtigen Anbieter aus, der auch die notwendigen
             Sicherheitsstandards erfüllt.

             Cloud Computing ist nur dann erfolgreich, wenn die Service Level
             Agreements (SLAs) stimmen.
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Fazit

  Cloud-Nutzung in der deutschen Wirtschaft legt erneut kräftig zu
  Kleine und mittlere Unternehmen ziehen bei der Cloud-Nutzung mit den großen gleich
  Sicherheitslösungen »as a Service« in der Public Cloud stärker gefragt
  Deutliche Mehrheit der Unternehmen hält eigene Daten in der Public Cloud für sicher
  Mehr Sicherheitsvorfälle in den internen IT-Systemen als in der Public Cloud
  Nicht alle Unternehmen überwachen die Public-Cloud-Nutzung, um Schatten-IT zu
   vermeiden
  Viele Unternehmen noch ohne umfassendes Sicherheitsmanagement für die Cloud

26.02.2018                                                                DATEV eG   Seite 123
Was können Sie heute bereits umsetzen?

  Sprechen Sie Ihren Steuerberater bzgl. der Speicherung steuerrechtlich relevanter
   Daten an

  Klassifizieren Sie die Daten nach Wichtigkeit und Aufbewahrungsgrundsätzen

  Prüfen Sie insbesondere den Umgang mit E-Mails und elektronischen Rechnungen

  Prüfen Sie Ihr vorhandenes Datensicherungskonzept und testen Sie, ob Sie die Daten
   auch zurücksichern können

  Prüfen Sie, was im Falle eines Brandes, Wasserschadens oder Diebstahls passiert und
   was das genau für Ihr Unternehmen bedeutet

  Erstellen Sie daraus eine Risikoanalyse für Ihr Unternehmen

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Weiterführende Informationen

 Anforderungskatalog Cloud Computing
  Der Anforderungskatalog richtet sich in erster
   Linie an professionelle Cloud-Diensteanbieter
   deren Prüfer und Kunden der Cloud-
   Diensteanbieter
  Es wird festgelegt, welche Anforderungen die
   Cloud-Anbieter erfüllen müssen bzw. auf
   welche Anforderungen der Cloud-Anbieter
   mindestens verpflichtet werden sollte
  https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleG
   esellschaft/CloudComputing/Anforderungskata
   log/Anforderungskatalog_node.html

26.02.2018                                          DATEV eG   Seite 125
Weiterführende Informationen

 DATEV IT-Management in Ihrem Unternehmen
 Infos zur Datensicherheit
 ■ www.datev.de/sicherheit

 Art.-Nr. 94949
 Datensicherung online
 ■ Leistungsbeschreibung (Infodatenbank Dok.-Nr. 0903086)
 ■ www.datev.de/datensicherung-online

 Art.-Nr. 96666
 DATEV E-Mail Archivierung pro
  Leistungsbeschreibung (Infodatenbank Dok.-Nr. 0904039)
 ■ www.datev.de/email-archivierung

26.02.2018                                                  DATEV eG   Seite 126
Fragen, Anmerkungen, Anregungen?

                               © fotogestoeber / fotolia.com

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                                                               DATEV eG   127
Newsletter der DATEV

      https://www.datev.de/web/de/aktuelles/newsletter/

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Ihr Steuerberater hilft Ihnen gerne weiter!

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            Suche über die Bundessteuerberaterkammer:
             www.bstbk.de

            Suchdienst der Steuerberaterkammer Ihrer Region:
             z.B. www.stbk-brandenburg.de, www.stbk-nuernberg.de oder www.stbk-koeln.de

            Oder beim DATEV-Mitgliedersuchservice:
             www.datev.de/mitglieder-suchservice

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26.02.2018                                             DATEV eG   Seite 130
DATEV eG
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