Conduct Code of Der Bertelsmann Verhaltenskodex
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Inhalt 1.0 Vorwort 4 2.0 Prinzipien 8 2.1 Grundsätzliche Anforderungen 10 2.1.1 Einhaltung geltenden Rechts 11 2.1.2 Offene Aussprache 12 2.1.3 Gegenseitiger Respekt und Vertrauen 13 2.1.4 Interessenkonflikte 14 2.1.5 Schutz des Unternehmensvermögens 15 2.2 Verantwortung 16 2.2.1 Menschenrechte 17 2.2.2 Gerechtes und gesundes Arbeitsumfeld 18 2.2.3 Umwelt- und Klimaschutz 19 2.3 Geschäftspartner und Dritte 20 2.3.1 Beziehungen zu Geschäftspartnern 21 2.3.2 Schutz vor Korruption und Bestechung 23 2.3.3 Fairer Wettbewerb 24 2.3.4 Umgang mit politischen Institutionen und Behörden 25 2.3.5 Produktsicherheit 26 3.0 Leitfaden zur Entscheidungsfindung 38 2.4 Inhalte, Informationen und Finanzen 28 2.4.1 Unabhängige Berichterstattung und Inhalteverantwortung 29 4.0 Bedenken ansprechen und Verstöße melden 42 2.4.2 Schutz geistigen Eigentums 30 4.1 Kontaktpersonen in Ihrem lokalen Arbeitsumfeld 46 2.4.3 Datenschutz 31 4.2 Kontaktpersonen im Bertelsmann Corporate Center 47 2.4.4 Finanzielle Integrität 33 4.3 Kommunikationssystem (Speakup-System) 48 2.4.5 Insiderhandel 34 4.4 Ombudsperson 49 2.4.6 Angaben über Produkte und Dienstleistungen 35 4.5 Meldepflicht für wesentliche Compliance-Verstöße 50 2.4.7 Nutzung und Sicherheit von IT-Systemen 36 2.4.8 Vertraulichkeit und Kommunikation 37 5.0 Weitere Informationen 52 2 | Fußzeile Fußzeile | 3
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unternehmerische Verantwortung und Integrität sind feste Bestandteile der Bertelsmann-Unternehmenskultur. Es ist unser Anspruch, unter Einhaltung 1.0 Vorwort aller internen und externen Regeln geschäftlich erfolgreich zu sein. Für uns als Vorstand hat Compliance höchste Priorität. Wir sind dabei auf Ihre Unterstützung angewiesen. Nur miteinander können wir eine umfassende Compliance gewährleisten. Wir sind uns dabei unserer Vorbildfunktion als Mitglieder des Bertelsmann-Vorstands bewusst. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen bestimmen das Verhältnis zwischen unseren Mitarbeitenden und zu unseren Geschäftspartnern. Wir dulden keine Gesetzesverstöße und tolerieren weder Belästigung noch Diskriminierung. Dieser Bertelsmann Code of Conduct enthält eine Reihe von Standards für unser unternehmerisches Handeln, einen Leitfaden für das Treffen schwieriger Entscheidungen und eine Übersicht der Kontaktpersonen, die für Fragen und Bedenken zur Verfügung stehen. Wir alle bei Bertelsmann – Aufsichtsrat, Vorstand, Mitarbeitende auf allen Ebenen – sind verpflichtet, die in diesem Code festgelegten Grundsätze einzuhalten. Bei Bertelsmann legen wir großen Wert auf unternehmerische Freiheit und Thomas Rabe Markus Dohle Vorstandsvorsitzender von Chief Executive Officer von vertrauen unseren Mitarbeitenden, mit dieser Freiheit verantwortungsvoll Bertelsmann und Chief Executive Penguin Random House umzugehen. Problematische Sachverhalte offen anzusprechen ist ausdrücklich Officer der RTL Group erwünscht. Es ist Aufgabe aller Führungskräfte, offen zu sein für Gespräche über Unternehmenspraktiken, das Arbeitsumfeld, ihr eigenes Verhalten oder das Verhalten anderer Mitarbeitenden. Wenn Sie ein Problem haben oder einen Missstand bemerken, dann gibt es immer eine Person, die Ihnen helfen kann – vor Ort oder über alternative Kanäle, die in diesem Code of Conduct beschrieben werden. Wir danken Ihnen, dass Sie durch Ihr persönliches Verhalten Ihren Beitrag zur Compliance-Kultur bei Bertelsmann leisten. Rolf Hellermann Immanuel Hermreck Der Bertelsmann-Vorstand Finanzvorstand von Personalvorstand von Bertelsmann Bertelsmann 4 | Vorwort Vorwort | 5
Zurück zur Übersicht → 2.1.1 Einhaltung geltenden Rechts 2.1 • Die Einhaltung aller geltenden Gesetze • In einzelnen Ländern, Geschäfts- und Vorschriften ist für uns selbstver- feldern oder Märkten bzw. gegenüber ständlich. Nur so kann unser Geschäfts- Geschäftspartnern können strengere erfolg weltweit gesichert werden. Vorschriften bestehen als jene, die in Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze diesem Verhaltenskodex beschrieben oder Vorschriften kann sowohl für das sind. In solchen Fällen sind grund- Grundsätzliche Unternehmen als auch für Mitarbei- sätzlich die strikteren Vorschriften tende schwerwiegende Folgen nach anzuwenden. sich ziehen wie strafrechtliche Ahn- dung, arbeitsrechtliche Konsequenzen, • Bestehen Zweifel an der rechtlichen Anforderungen Schadensersatz oder Rufschädigung. Angemessenheit einer Entscheidung, muss die jeweils zuständige Rechts- • Wir gehen allen Hinweisen auf Verstöße abteilung zurate gezogen werden bzw. nach. Verstöße werden abgestellt und eine der Personen, die unter Ziffer 4 angemessene Konsequenzen gezogen. („Bedenken ansprechen und Verstöße melden“) in diesem Verhaltenskodex • Insbesondere Führungskräfte (Personen aufgeführt sind. mit Budget- oder Personalverantwor- tung) sind verpflichtet, die grund- legenden Gesetze, Vorschriften und Wir halten uns an geltendes unternehmensinternen Regeln zu ken- nen, die für ihren Verantwortungsbereich Recht auf lokaler, nationaler relevant sind. und internationaler Ebene. 10 | Fußzeile Prinzipien – Grundsätzliche Anforderungen | 11
Zurück zur Übersicht → 2.1.2 2.1.3 Offene Aussprache Gegenseitiger Respekt und Vertrauen • Die offene Aussprache von Bedenken • Einschüchterungsversuche und Re- • Jede Person hat das Recht auf eine trägt entscheidend dazu bei, dass Fehl- pressalien gegenüber Mitarbeitenden, gerechte, würdevolle und respektvolle Wir gehen respektvoll und verhalten seltener auftritt bzw. frühzeitig die in gutem Glauben ein tatsächliches Behandlung. Wir bekennen uns zu vertrauensvoll miteinander um erkannt und korrigiert wird. Wir ermu- oder vermutetes Fehlverhalten melden, Vielfalt, Inklusion und Chancengleich- und tolerieren weder Belästigung tigen zu freiem und kritischem Denken werden nicht geduldet. „In gutem heit und stehen für ein Arbeitsumfeld, noch Diskriminierung. und legen Wert auf ein offenes Klima, Glauben“ bedeutet, dass die Person das von Respekt und Toleranz geprägt in dem sich Mitarbeitende bedenkenlos überzeugt ist, dass die Darstellung ist und in dem alle wertgeschätzt auch mit kritischen Sachverhalten an der Wahrheit entspricht, unabhängig werden. Sexuelle Belästigung, Dis- ihre Vorgesetzten oder die Geschäfts- davon, ob eine spätere Untersuchung kriminierung, Rassismus, Mobbing, • Wir dulden keinerlei diskriminierendes leitung wenden können. Führungskräfte diese Darstellung bestätigt oder nicht. Machtmissbrauch, Einschüchterung Verhalten aus Gründen der ethni- ermutigen zur offenen Aussprache, oder Bedrohung und andere Formen schen Herkunft, der Nationalität, des stehen ihren Mitarbeitenden zur Seite • Meldungen entgegen besserem Wissen von Belästigung werden nicht toleriert. Geschlechts, der sexuellen Orientierung und gehen geäußerten Bedenken fair und mit dem Ziel, eine andere Person und Identität, der Schwangerschaft und vorurteilsfrei nach. vorsätzlich falsch zu beschuldigen, stel- oder Elternschaft, des Familien- len hingegen einen Compliance-Verstoß stands, des Alters, der Religion, der mit entsprechenden Konsequenzen dar. Weltanschauung oder aufgrund von Wir ermutigen unsere Mitarbei- Behinderungen oder aus anderen unter tenden, Themen offen und ohne • Haben Mitarbeitende Vorbehalte, ihr ein Diskriminierungsverbot fallenden Anliegen mit einer Kontaktperson im Gründen. Sorge vor Repressalien anzu- lokalen Umfeld zu besprechen, oder sprechen. Personen, die in gutem bleibt dies ohne Wirkung, können sie Glauben Bedenken in Bezug sich jederzeit an eine der Personen auf Vorgänge im Unternehmen wenden, die unter Ziffer 4 („Bedenken äußern, dürfen deswegen keine ansprechen und Verstöße melden“) in diesem Verhaltenskodex genannt Nachteile erfahren. werden. 12 | Prinzipien – Grundsätzliche Anforderungen Prinzipien – Grundsätzliche Anforderungen | 13
Zurück zur Übersicht → 2.1.4 2.1.5 Interessenkonflikte Schutz des Unternehmensvermögens • Im Arbeitsalltag können wir vor • Wir gehen verantwortungsbewusst mit Wir legen mögliche oder tatsächliche geschäftliche Entscheidungssitua- Unternehmensvermögen jeder Art um, Wir gehen verantwortungsvoll Interessenkonflikte offen und lösen tionen gestellt werden, in denen die z. B. mit Produkten, Arbeitsmitteln, IT- mit Unternehmenseigentum und diese schnellstmöglich. Interessen des Unternehmens im Ausstattung oder geistigem Eigentum. anderen Vermögenswerten des Widerspruch zu unseren persönlichen Unternehmens um. Interessen stehen. Interessenkonflikte • Unternehmensvermögen wird für können dazu führen, dass Entscheidun- die vorgesehenen Geschäftszwecke siehe auch Bertelsmann Richtlinie gen nicht mehr unbefangen im Sinne benutzt und nicht für persönliche Antikorruption & Integrität des Unternehmens getroffen werden. Zwecke, die unangemessen oder un- zulässig sind. • Mitarbeitende, die von einem mögli- chen oder tatsächlichen Interessenkon- • Jede Form des Betrugs, der Untreue, flikt betroffen sind, sind verpflichtet, ihre des Diebstahls, der Unterschlagung und Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung der Steuerhinterziehung ist verboten, davon rasch in Kenntnis zu setzen, um unabhängig davon, ob dadurch Unter- eine schnelle Klärung herbeizuführen. nehmensvermögen oder das Vermögen Dritter geschädigt wird. 14 | Prinzipien – Grundsätzliche Anforderungen Prinzipien – Grundsätzliche Anforderungen | 15
Zurück zur Übersicht → 2.2.1 Menschenrechte 2.2 • Wir achten die Menschenrechte, Per- sönlichkeitsrechte und Würde unserer Wir bekennen uns zu den Grund- Mitarbeitenden und aller Dritter. sätzen der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Global • Wir achten die Rechte auf Vereinigungs- Compact der Vereinten Nationen. freiheit und Kollektivverhandlungen Wir erwarten, dass auch unsere Verantwortung in Übereinstimmung mit geltenden Rechten und Bestimmungen. Lieferanten und Geschäftspartner diese Werte teilen und sich zu • Zwangsarbeit, Kinderarbeit, alle Formen deren Einhaltung verpflichten. moderner Sklaverei und Menschen- handel sowie jede Form der Ausbeutung sind bei Bertelsmann verboten und wir achten auf eine strikte Einhaltung ent- sprechender Gesetze. 16 | Fußzeile Prinzipien – Verantwortung | 17
Zurück zur Übersicht → 2.2.2 2.2.3 Gerechtes und gesundes Arbeitsumfeld Umwelt- und Klimaschutz • Wir halten uns an die Regelungen zur • Wir halten die Gesetze und Regeln zur • Wir halten uns an alle geltenden Sicherung fairer Arbeitsbedingungen Arbeitssicherheit und zur Gesundheit Umweltvorschriften sowie an interne Der Schutz der Umwelt und des einschließlich solcher zur Entlohnung, am Arbeitsplatz ein und sorgen für ein Umweltleitlinien, wie zum Beispiel zum Klimas bildet einen wesentlichen zu Arbeitszeiten und zum Schutz der gesundes und gefahrenfreies Arbeits- Klimaschutz und zur Papierbeschaffung. Teil unserer unternehmerischen Privatsphäre. umfeld unserer Mitarbeitenden. Verantwortung. • Wir streben an, die Ressourcen- und • Unsere Vergütungssysteme sind Energieeffizienz bei Herstellung und Ver- konsistent und transparent. Sie trieb unserer Produkte und Dienstleistun- gewährleisten eine markt-, funktions- gen zu steigern, negative Auswirkungen und leistungsgerechte Entlohnung auf die Umwelt zu minimieren und bis unter Berücksichtigung geschäfts- 2030 Klimaneutralität zu erreichen. spezifischer Eigenheiten. • Wir beschaffen und nutzen Ressourcen wie Energie und Wasser verantwor- tungsvoll. Die Gewährleistung fairer Arbeits- bedingungen sowie von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur. 18 | Prinzipien – Verantwortung Prinzipien – Verantwortung | 19
Zurück zur Übersicht → 2.3.1 Beziehungen zu Geschäftspartnern 2.3 • Unsere Geschäftspartner (z. B. Kunden, • Durch angemessene Maßnahmen stel- Lieferanten, Vertreter und Beratungs- len wir sicher, dass durch Transaktio- unternehmen) erwarten, dass sie sich nen mit Dritten nicht gegen geltende auf Bertelsmann als rechtskonform Wirtschaftsembargos, Sanktionslisten handelnden Geschäftspartner verlassen oder Vorschriften der Handels-, können. Dies erfordert auch, dass wir Import- und Exportkontrolle oder zur Geschäftspartner mit unseren vertraglichen Verpflich- Bekämpfung der Terrorismusfinanzie- tungen gegenüber unseren Geschäfts- rung verstoßen wird. partnern vertraut sind. • Wir kommen unseren Verpflichtungen und Dritte • Wir prüfen sorgfältig die Identität und zur Prävention von Geldwäsche nach Integrität potenzieller Geschäftspartner. und minimieren durch sorgfältige Wenn hierbei oder im Rahmen der Prüfungen von Dritten das allgemeine späteren Zusammenarbeit ersichtlich Geldwäscherisiko. wird, dass der Geschäftspartner unan- gemessen oder illegal handelt, holen wir unverzüglich den Rat der Integrity & Compliance-Abteilung ein. Wir handeln integer in unseren Geschäftsbeziehungen zu anderen • Wir treffen unsere Einkaufsent- und erwarten auch von unseren scheidungen fair und integer anhand Geschäftspartnern, dass sie sich objektiver Kriterien wie Qualität, Preis, Service, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, an Recht und Gesetz halten. technische Leistung, Vertragserfüllung, Ressourcen- und Energieeffizienz sowie Umweltverträglichkeit. Mehr dazu in der Bertelsmann BeTrade Richtlinie. 20 | Fußzeile Prinzipien – Geschäftspartner und Dritte | 21
Zurück zur Übersicht → 2.3.2 Schutz vor Korruption und Bestechung • Wir tolerieren keine Form von Beste- • Sowohl Spenden als auch Sponsoring- chung und Bestechlichkeit, sei es von Aktivitäten sind grundsätzlich erlaubt, Amtsträgern oder im Umgang mit dürfen jedoch nicht dazu genutzt Geschäftspartnern. werden, widerrechtlich geschäftliche Vorteile zu erlangen. Wir unterlassen • Zuwendungen in der Form von Ein- jegliche Art der Verschleierung von ladungen oder Geschenken sind nach Zuwendungen, die Korruptionsrisiken bestimmten Maßgaben zulässig, wenn begründen könnte. sie im Zusammenhang mit Werbe- maßnahmen stehen oder dem Zweck dienen, Geschäftsbeziehungen zu fördern oder Produkte oder Dienst- Wir verurteilen jede Form von leistungen zu präsentieren. Korruption und Bestechung. • Solche Zuwendungen dürfen nur ange- nommen oder gewährt werden, wenn Mehr dazu in den Bertelsmann-Richtlinien sie einem berechtigten geschäftlichen Antikorruption und Integrität und Spenden, Sponsoring & Mitgliedschaften. Zweck dienen und nicht eine Gegenleis- tung für einen unrechtmäßigen Vorteil darstellen. Die Zuwendung darf keinen unangemessen hohen Wert haben und weder die Grenzen der Geschäfts- üblichkeit noch den normalen Lebens- standard der empfangenden Person unverhältnismäßig überschreiten. Bei der Annahme oder Vergabe von Geschenken oder Einladungen müssen die internen Regelungen, insbesondere die Genehmigungsvorgaben, befolgt werden. 22 | Fußzeile Prinzipien – Geschäftspartner und Dritte | 23
Zurück zur Übersicht → 2.3.3 2.3.4 Fairer Wettbewerb Umgang mit politischen Institutionen und Behörden • In fast allen Ländern sind Beziehungen • Geschäftliche Beziehungen zu staat- • Bei behördlichen Anfragen jeglicher Art Wir bekennen uns zum Prinzip des und Absprachen mit Wettbewerbern, lichen Stellen unterliegen oftmals sind umgehend die lokale Geschäfts- fairen Wettbewerbs. Wir sind der Lieferanten, und Vertriebs- oder Han- besonders strengen Anforderungen. Im leitung und die jeweils zuständige Einhaltung des geltenden Kartell- delsunternehmen, die den fairen Wett- Umgang mit Regierungen und Behör- Rechtsabteilung einzuschalten. und Wettbewerbsrechts verpflichtet bewerb beeinträchtigen, gesetzlich den handeln wir stets aufrichtig und verboten. Dazu zählen z. B. Preisab- transparent und in Übereinstimmung • Sofern behördliche Genehmigungen und suchen in kartell- und wett- sprachen, die Aufteilung von Kunden mit geltendem Recht und unseren für das Unternehmen oder für Mitarbei- bewerbsrechtlichen Fragen den Rat oder Verkaufsgebieten zwischen Wett- internen Vorgaben. Dies gilt z. B. für tende erforderlich sind, werden wir der Bertelsmann-Rechtsabteilung. bewerbern, wettbewerbswidrige Kontakte mit Behörden im Alltags- in dem entsprechenden Geschäfts- Boykotts sowie andere unlautere geschäft (für notwendige Lizenzen, bereich erst tätig, wenn wir diese Wettbewerbsmethoden. Genehmigungen oder Vertragsab- erlangt haben. Sollte eine Genehmi- Mehr dazu in der Bertelsmann-Richtlinie zur schlüsse), bei politischer Interessenver- gung entzogen werden oder auslaufen Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften. • Verstöße unterbinden wir unverzüglich. tretung oder bei behördlichen Anfragen (einschließlich eventueller Übergangs- (Auskunftsersuchen, behördliche Unter- fristen), so stellen wir die Tätigkeit bis suchungen, Gerichtsverfahren). zur Wiedererlangung ein. • Wir gewähren keine Sachgeschenke an Amtsträger, begrenzen Einladungen von Amtsträgern auf eine geringwertige Wir pflegen ein korrektes Bewirtung und berücksichtigen vorab und rechtlich einwandfreies die Beratungs- und Zustimmungserfor- Verhältnis zu allen Regierungs- dernisse. und Aufsichtsbehörden. Mehr dazu in der Bertelsmann-Richtlinie Antikorruption und Integrität. 24 | Prinzipien – Geschäftspartner und Dritte Prinzipien – Geschäftspartner und Dritte | 25
Zurück zur Übersicht → 2.3.5 Produktsicherheit • Unser Anspruch ist es, unseren Kunden Wir entwickeln und produzieren sichere und hochwertige Produkte von sichere Produkte für unsere Kunden. einwandfreier Qualität zu bieten. • Produkte dürfen weder Mängel noch gefährliche Eigenschaften aufweisen, welche die Gesundheit beeinträchtigen oder Eigentum schädigen könnten. 26 | Prinzipien – Geschäftspartner und Dritte Fußzeile | 27
Zurück zur Übersicht → 2.4.1 Unabhängige Berichterstattung und Inhalteverantwortung 2.4 • Insbesondere für die Geschäftsleitung • Redaktionelle und journalistische gilt, dass sie nicht versucht, die jour- Unabhängigkeit ist die Grundlage nalistischen Entscheidungen unserer unserer Aktivitäten im Verlags- Redaktionen zu beeinflussen oder sie geschäft, in digitalen Medien, bei in ihrer redaktionellen Freiheit einzu- Fernsehen, Rundfunk und der Nach- schränken. richtenberichterstattung insgesamt. Inhalte, • Wir sind uns bewusst, dass wir als • Die Redaktionen verpflichten sich zur Medienunternehmen Einfluss auf die Achtung der Privatsphäre sowie zum Meinungsbildung haben, und gehen korrekten und verantwortungsvollen mit dieser Verantwortung sorgsam Umgang mit Informationen, Meinun- Informationen um. Dabei fühlen wir uns der Wahrheit gen und Bildern. und größtmöglicher Transparenz in unserer Berichterstattung verpflichtet. • Wir messen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Herstel- • Wir können jederzeit, soweit dieses lung und Verbreitung unserer Inhalte und Finanzen gesetzlich vorgesehen ist, von dem hohe Bedeutung bei und halten uns Zeugnis- und Auskunftsverweige- an entsprechende Vorschriften. rungsrecht zum Schutz unserer Quel- len Gebrauch machen. • Auch fiktionale Inhalte und Inhalte, die der Unterhaltung dienen, können • Wir nehmen intern keinen Einfluss meinungsbildend wirken. Wir sind uns auf die journalistische Nachrichten- dieser Verantwortung bewusst und berichterstattung und geben externer gehen sorgsam mit ihr um. politischer oder wirtschaftlicher Ein- flussnahme nicht nach. Wir wahren redaktionelle und • Wir lassen uns nicht durch externe Zuwendungen, z. B. Presse- bzw. journalistische Unabhängigkeit und Journalistenrabatte, in unserer jour- sind uns unserer Verantwortung nalistischen Arbeit beeinflussen. für die von uns produzierten und verbreiteten Inhalte bewusst. • Wir halten uns an bestehende Regeln zur Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten. 28 | Fußzeile Prinzipien – Inhalte, Informationen und Finanzen | 29
Zurück zur Übersicht → 2.4.2 2.4.3 Schutz geistigen Eigentums Datenschutz • Der Schutz geistigen Eigentums ist • Als Verletzung geschützten geistigen • Bei der Erhebung, Speicherung, Ver- für uns als Medienunternehmen von Eigentums gelten z. B. die Aufführung, arbeitung oder Übertragung personen- Wir beachten die geltenden wesentlicher geschäftspolitischer Be- Verbreitung oder Ausstellung von bezogener Daten (z. B. Name, Adresse, Gesetze und Regeln, wenn wir deutung. urheberrechtlich geschützten Werken Telefonnummer, Geburtsdatum, Infor- personenbezogene Daten und ohne entsprechende Erlaubnis und mationen über den Gesundheits- Informationen erheben, speichern, • Als geschütztes geistiges Eigentum die unerlaubte Vervielfältigung bzw. zustand) von Mitarbeitenden, Kunden verarbeiten oder übertragen. werden, unabhängig von ihrem kom- Verbreitung von Kopien geschützten oder anderen Dritten achten wir auf merziellen Wert, alle Produkte geistiger geistigen Eigentums. größte Sorgfalt und strenge Vertrau- Arbeit bezeichnet. Dazu gehören unter lichkeit sowie die Einhaltung geltender Mehr dazu in der Bertelsmann anderem literarische und journalisti- Gesetze und Regeln. Datenschutz-Richtlinie. sche Werke, Musik, Filme, Fernseh- programme, grafische Arbeiten und • Mitarbeitende, die mit personenbe- Software sowie deren Komponenten. zogenen Daten umgehen, erhalten Geistiges Eigentum ist durch Gesetze Beratung und Unterstützung durch die (z. B. durch das Urheberrecht, durch zuständigen Rechtsabteilungen sowie Marken- oder Patentrechte) oder als Datenschutzbeauftragten. Geschäftsgeheimnis geschützt. Wir respektieren und schützen geistiges Eigentum jeglicher Art. 30 | Prinzipien – Inhalte, Informationen und Finanzen Prinzipien – Inhalte, Informationen und Finanzen | 31
Zurück zur Übersicht → 2.4.4 Finanzielle Integrität • Geschäftstransaktionen und Unterlagen unseres Unternehmens müssen korrekt Wir führen unsere Geschäfte, die und ordnungsgemäß sein. Wir erfassen Aufbewahrung von Unterlagen und dokumentieren alle Geschäftsvor- sowie die Finanzberichterstattung gänge, Vermögenswerte und Verbind- ordnungsgemäß und transparent lichkeiten in Übereinstimmung mit den aus. Regeln zur Finanzberichterstattung der Bertelsmann SE & Co. KGaA und gesetzlichen Anforderungen. Mehr dazu in der Bertelsmann- Konzernsteuerrichtlinie. • Um die ordnungsgemäße Dokumen- tation und Aufbewahrung von Unter- lagen sicherzustellen, sind höchste Genauigkeit und Vollständigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein bei allen Geschäftsabläufen unverzichtbar. • Für die Finanzbuchhaltung relevante Dokumente dürfen nicht bewusst mit falschen oder irreführenden Einträgen versehen werden. • Wir halten steuerliche Vorschriften ein und erfüllen unsere steuerlichen Pflich- ten. Bei Fragen wenden wir uns an die Bertelsmann-Steuerabteilung. 32 | Fußzeile Prinzipien – Inhalte, Informationen und Finanzen | 33
Zurück zur Übersicht → 2.4.5 2.4.6 Insiderhandel Angaben über Produkte und Dienstleistungen • Es ist gesetzlich verboten, Insider- Gewinnsteigerungen und -einbrüche, • Wir machen in Bezug auf unsere informationen beim Handel mit Wert- Großaufträge, Pläne zur Fusion oder Produkte und Dienstleistungen stets Wir machen im Marketing und in papieren oder anderen handelbaren Übernahme eines Unternehmens, wahrheitsgetreue Angaben. der Werbung über unsere Produkte Finanzinstrumenten zu verwenden bedeutende neue Produktentwicklun- und Dienstleistungen keine vorsätz- sowie Insiderinformationen an andere gen oder Personalveränderungen in der • Durch falsche Angaben und irrefüh- lich irreführenden oder unwahren für ebensolche Zwecke mitzuteilen. Unternehmensführung sein. rende Informationen über Produkte Angaben. und Dienstleistungen kann sowohl • Insiderinformationen sind Informa- • Die Reichweite der Vorschriften zum unseren Kunden als auch unserer tionen über öffentlich nicht bekannte Insiderhandel variiert von Land zu Reputation Schaden zugefügt werden. Umstände, die im Falle ihres öffentli- Land. Mitarbeitende, die mit solchen Dies widerspricht unseren Grund- chen Bekanntwerdens den Preis von Sachlagen konfrontiert werden, sollten sätzen und ist unzulässig. Wertpapieren oder ähnlichen Finanzins- Rat und Unterstützung bei der jeweils trumenten, oder deren Markt, erheblich zuständigen Rechtsabteilung einholen. beeinflussen können. Beispiele für der- artige Umstände können unter anderem Wir halten uns an Gesetze zum Insiderhandel sowie an die Unter- nehmensrichtlinien zum Umgang mit Insiderinformationen über unser und andere Unternehmen. Mehr dazu in der Bertelsmann-Richtlinie Kapitalmarkt-Compliance. 34 | Prinzipien – Inhalte, Informationen und Finanzen Prinzipien – Inhalte, Informationen und Finanzen | 35
Zurück zur Übersicht → 2.4.7 2.4.8 Nutzung und Sicherheit von IT-Systemen Vertraulichkeit und Kommunikation • Im Geschäftsalltag werden regel- • Da sich digitale Informationen schnell • Vertrauliche Informationen sind nicht • Bei der Nutzung von sozialen Medien mäßig IT-Systeme genutzt und Daten verbreiten und ohne Weiteres verviel- öffentliche Informationen, die nur sind wir uns unserer Verantwortung verarbeitet. Hierbei sind geeignete fältigen lassen und praktisch unzer- für einen eingeschränkten Personen- für die Reputation des Unternehmens Sicherheitsvorkehrungen (Passwör- störbar sind, achten wir sorgfältig auf kreis bestimmt sind und nicht zur bewusst, geben keine vertraulichen ter, zugelassene Technologien und den Inhalt von E-Mails, Anhängen, internen Verbreitung oder externen oder sensiblen Informationen des lizenzierte Software) erforderlich, die heruntergeladenen Dateien und Veröffentlichung. Dazu gehören Unternehmens weiter und respektie- den Schutz geistigen Eigentums und gespeicherten Sprachmitteilungen. unter anderem Unterlagen, Berichte, ren die Privatsphäre anderer Bertels- persönlicher Daten gewährleisten. Die Verträge, Finanzdaten, Personalin- mann-Mitarbeitenden sowie unserer Missachtung notwendiger Sicherheits- • Wir verpflichten uns, die vom Unter- formationen, Untersuchungen, Rechts- Geschäftspartner. maßnahmen kann schwerwiegende nehmen bereitgestellten IT-Systeme streitigkeiten, Gerichtsakten, kreative Folgen haben, wie Datenverlust, Dieb- zur Erfüllung geschäftlicher Aufgaben Werke, geistiges Eigentum und • In Übereinstimmung mit der Bertels- stahl personenbezogener Daten oder zu nutzen und nicht für persönliche Geschäfts- oder Produktpläne. mann One Voice Policy – Richtlinien Verletzung des Urheberrechts. Zwecke, die unangemessen oder unzu- für öffentliche Äußerungen leiten wir lässig sind. • Das Besprechen vertraulicher Infor- Medienanfragen unverzüglich an die mationen in der Öffentlichkeit oder die Unternehmenskommunikation oder die unbefugte Weitergabe von Informatio- jeweils zuständigen Pressestellen weiter. Wir nutzen die IT-Systeme, die nen über das Unternehmen oder dessen uns von unserem Unternehmen Kunden an Dritte stellen eine Verletzung • Bertelsmann-Mitarbeitende werden zur Verfügung gestellt werden, zur der Vertraulichkeitsverpflichtungen dar unter der Berücksichtigung von Ver- Erfüllung unserer Aufgaben und und können z. B. Kartellrechtsverstöße traulichkeiten umfassend, transparent begründen. und aktuell über ihr Unternehmen tragen zum Schutz dieser Systeme informiert. und Geräte vor internem und • Insbesondere Mitarbeitende, die über externem Missbrauch bei. Zugang zu besonders vertraulichen Informationen (z. B. Informationen Wir schützen vertrauliche aus den Bereichen Finanzen, Personal, Informationen vor unbefugter Mehr dazu in der Bertelsmann-Richtlinie Informationstechnologie und Informations- Mitarbeitenden-Vertretungen, Recht, Weitergabe und Missbrauch sicherheit. Unternehmenstransaktionen (M&A), und schützen die Reputation Unternehmenskommunikation, Unter- nehmensentwicklung oder Insiderinfor- unseres Unternehmens in unseren mationen über andere Unternehmen) öffentlichen Stellungnahmen. verfügen, sind dazu verpflichtet, auf strikte Vertraulichkeit – auch intern – zu achten. Mehr dazu in der Bertelsmann One Voice Policy – Richtlinien für öffentliche Äußerungen. 36 | Prinzipien – Inhalte, Informationen und Finanzen Prinzipien – Inhalte, Informationen und Finanzen | 37
3.0 Leitfaden zur Entscheidungs- findung 38 | Fußzeile
Zurück zur Übersicht → 3.0 Kann ich die Entscheidung Leitfaden zur Entscheidungsfindung gut mit dem eigenen Gewissen vereinbaren? Sollten Sie im Einzelfall einmal unsicher sein, ob eine Entscheidung im Einklang mit den Anforderungen des Code of Conduct steht, überprüfen Sie sie anhand der folgenden Fragen. Wenn Sie jede dieser Fragen mit „Ja“ beantworten können, ist Ihre Entscheidung vermutlich vertretbar. Verbleiben im Hinblick auf eine dieser Fragen Zweifel, so wenden Sie sich an eine der im nächsten Abschnitt genannten Kontaktpersonen. Kann ich die Entscheidung im besten Interesse des Könnte ich meine Unternehmens und frei von Entscheidung problemlos konkurrierenden eigenen auch gegenüber Dritten Interessen fällen? vertreten? Habe ich alle aus meiner Sicht relevanten Belange berücksichtigt und diese angemessen abgewogen? Kann ich davon ausgehen, mich mit meiner Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen und internen Vorgaben zu bewegen? 40 | Leitfaden zur Entscheidungsfindung Leitfaden zur Entscheidungsfindung | 41
4.0 Bedenken ansprechen und Verstöße melden 42 | Fußzeile
Zurück zur Übersicht → 4.0 Bedenken ansprechen und Verstöße melden Bedenken über das Verhalten am Arbeits- halten ansprechen, dürfen deswegen platz können häufig im konstruktiven keine Nachteile erfahren (siehe Ziffer 2.1.2 Dialog unter den Betroffenen oder mit „Offene Aussprache“). Bei der Bearbei- Kontaktpersonen vor Ort gelöst werden. tung von Hinweisen werden die Rechte Doch bei bestimmten Themen – insbe- aller Betroffenen gewahrt und bei der Ent- sondere solchen, die illegale Geschäfts- scheidung über Disziplinarmaßnahmen auf praktiken betreffen – kann es besser sein, Fairness, Angemessenheit, Vertraulichkeit diese außerhalb des lokalen Arbeitsumfelds und ein transparentes Verfahren geachtet. vertraulich anzusprechen. Die folgenden Anlaufstellen stehen Mitarbeitende, die in gutem Glauben ein sowohl Mitarbeitenden als auch Dritten tatsächliches oder vermutetes Fehlver- zur Verfügung. 44 | Bedenken ansprechen und Verstöße melden Fußzeile | 45
Zurück zur Übersicht → 4.1 4.2 Kontaktpersonen in Ihrem lokalen Arbeitsumfeld Kontaktpersonen im Bertelsmann Corporate Center Sie können sich an Personen in Ihrem lokalen Arbeitsumfeld wenden, um Fragen zu diesem Wenn Sie Ihre Bedenken nicht lokal ansprechen wollen oder Sie dort keine angemessene Verhaltenskodex zu stellen oder Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Compliance- Unterstützung finden, dann können Sie Kontakt mit den Fachabteilungen im Bertelsmann Richtlinien zu melden. Dies sind z. B.: Corporate Center aufnehmen, insbesondere mit der Integrity & Compliance-Abteilung. Dort wird Ihr Anliegen unter dem Gebot der Vertraulichkeit und der Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben bearbeitet. Allen Hinweisen auf mögliche Compliance- • Ihre Vorgesetzten, Verstöße wird nachgegangen. • Ihre Geschäftsleitung, • Ihre lokalen Compliance Officer oder Compliance Manager, Integrity & Compliance-Abteilung Rechtsabteilung • Ihre Personal-, Rechts-, Finanz- oder Revisionsabteilung, Deutschland: +49 (0) 52 41-80-2192 • oder – wo vorhanden – Ihre Mitarbeitenden-Vertretungen. +49 (0) 52 41-80-76000 legal@bertelsmann.com integrity@bertelsmann.de www.integrity.bertelsmann.de Rechtsabteilung – Kartellrecht USA: +49 (0) 52 41-80-2192 Eine Liste mit Kontaktpersonen für einzelne Bertelsmann-Konzernunternehmen finden Sie +1 212 782-1057 antitrust@bertelsmann.com im Bertelsmann Intranet. integrity@bertelsmann.com www.integrity.bertelsmann.com Personalabteilung +49 (0) 52 41-80-41800 Revisionsabteilung corporateHR@bertelsmann.com +49 (0) 52 41-80-72239 audit@bertelsmann.com Steuerabteilung +49 (0) 52 41-80-2237 Datenschutz tax@bertelsmann.com +49 (0) 5241 80-89476 data-protection@bertelsmann.com Unternehmenskommunikation +49 (0) 52 41-80-71450 CorporateComms@Bertelsmann.com Die Anschrift dieser Abteilungen lautet einheitlich: Bertelsmann SE & Co. KGaA | Carl-Bertelsmann-Straße 270 | 33311 Gütersloh | Deutschland | www.bertelsmann.de 46 | Bedenken ansprechen und Verstöße melden Bedenken ansprechen und Verstöße melden | 47
Zurück zur Übersicht → 4.3 4.4 Kommunikationssystem (Speakup-System) Ombudsperson Zur Meldung von wesentlichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex – insbesondere ille- Sie können sich auch an eine von Bertelsmann berufene externe Ombudsperson wen- galen Geschäftspraktiken – steht Ihnen auch ein Kommunikationssystem zur Verfügung. den. Die Rolle der Ombudsperson ist es, Hinweisgebende als neutrale und unabhängige Dieses System steht in mehreren Sprachen bereit und ist telefonisch und online erreichbar. Kontaktperson bei der Klärung eines Verdachts auf wesentliche Verstöße gegen den Ver- Es erlaubt einen vertraulichen, durch spezielle Verschlüsselung gesicherten und auf Wunsch haltenskodex zu beraten und zu unterstützen. Die Ombudsperson behandelt die Kommu- anonymen Dialog mit der Bertelsmann Integrity & Compliance-Abteilung. nikation mit den Hinweisgebenden vertraulich und gibt Sachverhalte sowie die Identität der Hinweisgebenden nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden an das www.hinweisgeben.de Unternehmen weiter. Ombudsperson für Europa, Afrika, Asien und Australien (Sitz in Deutschland) ombuds@hinweisgeben.de Tel. +49 (0) 32-211 11 23 39 Gebührenfrei (nur aus Deutschland): 0800-664 7879 Annette Parsch, Ombudsperson Ombudsperson für Nord- und Südamerika (Sitz in den USA) ombuds2@discussconcerns.com Tel. +1 646-981-0753 Gebührenfrei (nur aus den USA): 877-278-0303 Dina Jansenson, Ombudsperson 48 | Bedenken ansprechen und Verstöße melden Bedenken ansprechen und Verstöße melden | 49
Zurück zur Übersicht → 4.5 Meldepflicht für wesentliche Compliance-Verstöße Führungskräfte und Mitarbeitende, die aufgrund ihrer Position oder Organstellung eine besondere Verantwortung für die Gewährleistung von Compliance tragen, sind ver- pflichtet, konkrete Hinweise auf oder einen Anfangsverdacht bezüglich eines wesentlichen Compliance-Verstoßes unverzüglich an eine geeignete Fachabteilung des Corporate Center, insbesondere die Integrity & Compliance-Abteilung, zu melden. Alle weiteren Mitarbeitenden sind hierzu aufgerufen. Unter die Meldepflicht fallen zum Beispiel: Generell ist ein Compliance-Verstoß dann wesentlich und muss schon bei • Wirtschaftskriminelle Handlungen wie Verdacht gemeldet werden, wenn er Korruption, Betrug, Untreue, Diebstahl, dem Unternehmen einen erheblichen Unterschlagung, wirtschaftlichen oder reputativen • Verstöße gegen das Kartellrecht oder Schaden zufügen könnte. Außenwirtschaftsrecht, • die Verletzung von Menschenrechten, Mehr dazu in der Bertelsmann-Richtlinie zum sexuelle Belästigung oder Verstöße Umgang mit Hinweisen auf Compliance- Verstöße. gegen Diskriminierungsgesetze, • Verstöße, die zu einem Tätigwerden einer Ordnungs- oder Strafverfol- gungsbehörde (z.B. Aufsichtsbehörde, Staatsanwaltschaft) führen könnten. Wenn Sie sich im Einzelfall unsicher sind, ob ein Compliance-Verstoß gemeldet werden muss, sollten Sie die Integrity & Compliance-Abteilung konsultieren. 50 | Bedenken ansprechen und Verstöße melden Fußzeile | 51
Zurück zur Übersicht → Bertelsmann 5.0 Integrity & Compliance Weitere Dieser Code of Conduct kann nicht alle Fragen beantworten, die sich in Bezug auf Ihr Handeln bei Bertelsmann stellen können. Die allgemeinen Regelungen des Code of Conduct werden daher in konzernweit geltenden Informationen Bertelsmann-Richtlinien weiter spezifiziert. Diese Richtlinien sind im Bertelsmann Intranet zu finden unter http://vorstandsrichtlinien.bertelsmann.de. Die Bertelsmann Essentials finden Sie hier: www.integrity.bertelsmann.de http://www.bertelsmann.de/unternehmen/grundwerte/essentials/ Weitere Informationen zum Code of Conduct und Integrity & Compliance bei Bertelsmann finden Sie unter http://integrity.bertelsmann.de und im Bertelsmann Intranet unter http://benet.bertelsmann.de/integrity&compliance. Telefonisch oder via E-Mail steht Ihnen die Integrity & Compliance- Abteilung zur Verfügung: integrity@bertelsmann.de Tel. +49 (0) 52 41-80-76000 (Deutschland) Tel. +1 212 782-10 57 (USA) 52 | Weitere Informationen Weitere Informationen | 53
Deutschland: Bertelsmann SE & Co. KGaA | Integrity & Compliance Carl-Bertelsmann-Straße 270 | 33311 Gütersloh Tel. +49 (0) 52 41-80-76000 integrity@bertelsmann.de | www.integrity.bertelsmann.de USA: Bertelsmann, Inc. | Integrity & Compliance 1745 Broadway | New York, NY 10019 Tel. +1 212 782-10 57 integrity@bertelsmann.com | www.integrity.bertelsmann.com 1/2022 | Deutsch
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