Contribution of the Landfills to the Implementation of the Climate Protection Law
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Abstract Contribution of the Landfills to the Implementation of the Climate Protection Law Hartmut Haeming In spring, the Federal Environment Ministry launched the German climate protection law. The law that has now been adopted provides for defined annual CO2 savings for 6 sectors. In the area of responsibility of the Federal Ministry of the Environment, a total of 4 million t CO2 equivalents must be saved by 2030 in the Other sector, which also includes waste management. However, the BMU has only identified relevant savings potential at the landfills. By 2030, the natural reduction due to the implemen- tation processes in the landfills will already amount to 3 million t CO2 equivalents, so that another 1 million t CO2 equivalent must be saved through active measures. In cooperation between the BMU and InwesD, solutions were developed. Additional gas collection and ventilation measures are planned, which are funded through the NKI program (National Climate Protection Initiative). In return, InwesD was expected by the BMU to make a commitment to save 1 mil- lion t CO2 equivalents, which was handed over to State Secretary Florian Pronold on 03.09.2019. Deponien 530 530-541_Haeming.indd 530 24.04.20 12:51
Beitrag der Deponien zur Verwirklichung des Klimaschutzgesetzes Beitrag der Deponien zur Verwirklichung des Klimaschutzgesetzes Hartmut Haeming 1. Einleitung......................................................................................................532 2. Ausgangslage.................................................................................................532 3. Zielvorgaben im Sektor Abfallwirtschaft..................................................533 4. Deponien als Retter der Reduktionsziele im Sektor Abfallwirtschaft..........................................................................534 5. Selbstverpflichtungserklärung der InwesD...............................................535 6. Die Selbstverpflichtungserklärung und das Klimaschutzprogramm....536 7. Eigenfinanzierungsanteil im Fördermodell..............................................536 8. Zielerreichung ist zeitlich anspruchsvoll..................................................536 9. Monitoring der Betreibermaßnahmen......................................................538 10. Fazit................................................................................................................539 Im Frühjahr hat das Bundesumweltministerium das deutsche Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das inzwischen verabschiedete Gesetz sieht für sechs Sektoren definierte jährliche CO2-Einsparungen vor. Auch im Zuständigkeitsbereich des Bun- desumweltministeriums müssen im Sektor Sonstiges, zu dem auch die Abfallwirtschaft gehört, insgesamt vier Millionen t CO2-eq bis 2030 eingespart werden. Relevantes Einsparpotential hat das BMU allerdings nur bei den Deponien festgestellt. Bis 2030 beträgt die natürliche Reduktion durch die Umsetzungsprozesse in den Deponien bereits drei Millionen t CO2-eq, so dass durch aktive Maßnahmen noch eine weitere Millionen t CO2-eq eingespart werden muss. In Zusammenarbeit zwischen Bundesumweltministerium und Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e. V. wurden Lösungsansätze entwickelt. Vorgesehen sind zusätzliche Gasfassungs- und Belüftungsmaßnahmen, die über das NKI-Programm (Nationale Klimaschutz Initiative) gefördert werden. Deponien Von der Interessengemeinschaft wurde vom BMU im Gegenzug eine Selbstverpflich- tungserklärung zur Einsparung von einer Million t CO2-eq erwartet, die am 03.09.2019 an Staatssekretär Florian Pronold überreicht wurde. 531 530-541_Haeming.indd 531 24.04.20 12:51
Hartmut Haeming 1. Einleitung Im Frühjahr 2019 wandte sich das Bundesumweltministerium (BMU) mit einer drin- genden Gesprächseinladung an die Interessengemeinschaft . Ein Termin kam Anfang März 2019 erstmals zustande. Konkret wurde mitgeteilt, dass die Deponien – vor dem Hintergrund des im Entwurf vorliegenden Klimaschutzgesetzes – weitere Beiträge liefern müssten. Es wurden lange inhaltliche Diskussionen geführt, deren Ergebnisse im Nachfolgenden vorgestellt werden. 2. Ausgangslage Das BMU hatte zu Beginn des Jahres 2019 das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutz- programm auf den Weg gebracht. Bestandteil war und ist die konkrete Reduktion von klimawirksamen Gasen, also auch von Methan. Konkret sieht das neue Klimaschutzgesetz, das die Bundesregierung am 29.11.2019 auf den Weg gebracht hat, vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise zu mindern, dabei um mindestens 55 Prozent bis zum Zieljahr 2030. Lang- fristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Das Klimaschutzgesetz unterscheidet nach Sektoren und gibt für diese Sektoren jahresbezo- gene Reduktionsziele vor, konkret genannt in Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes (Tabelle 1). Tabelle 1: Klimaschutzgesetz – Reduktionsvorgaben für CO2-eq bis 2030 Jahresemissionsmenge Millionen t CO2-eq 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Energiewirtschaft 257 175 Industrie 182 177 172 168 163 158 154 149 145 140 Gebäude 113 108 103 99 94 89 84 80 75 70 Verkehr 145 139 134 128 123 117 112 106 101 95 Landwirtschaft 68 67 66 65 64 63 61 60 59 58 Abfallwirtschaft 9 8 8 7 7 7 6 6 5 5 und Sonstiges Dem Einwirkungs- bzw. Zuordnungsbereich des BMU unterfallen im Bereich der Abfallwirtschaft nur die Deponien, die Abwasserbehandlung, Abfallvergärungs-, Kom- postierungs- und mechanisch-biologische Behandlungsanlagen. Abfallverbrennung (wte-Anlagen), Mitverbrennung, Abfalllogistik, Sortierung und stoffliches Recycling werden anderen Sektoren zugerechnet. Aus diesem Grund stand das BMU vor einem Problem, als Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 22. Februar 2019 den Entwurf des Klimaschutzgesetzes vorlegte, da alle Ressorts selbst für die Benennung konkreter Vorschläge in ihrem jeweiligen Deponien Bereich bis Ende März 2019 und für die spätere Einhaltung der Reduktionsvorgaben zuständig und verantwortlich waren bzw. sind. Die Hinterlegung der Reduktionsziele durch konkrete Maßnahmen hat zu erheblichen Diskussionen in den Ressorts geführt. 532 530-541_Haeming.indd 532 24.04.20 12:51
Beitrag der Deponien zur Verwirklichung des Klimaschutzgesetzes 3. Zielvorgaben im Sektor Abfallwirtschaft Für den Sektor Abfallwirtschaft/Sonstiges gibt Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes eine Reduktion von neun Millionen t CO2-eq im Jahr 2021 auf fünf Millionen t CO2-eq im Jahr 2030 vor, also eine Reduktion um vier Millionen t CO2-eq in diesem Zeitraum. Das BMU hatte die in seinem Bereich anfallenden Emissionen an CO2-eqn mit folgenden Ergebnissen analysiert: • achtzig Prozent der Emissionen in diesem Sektor entfallen auf Gase aus der Abfall- deponierung, • zehn Prozent auf die Abwasserbehandlung und weitere • zehn Prozent auf Kompostierung und mechanisch-biologische Abfallbehandlung. Nach den Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) reduziert sich die Methan- gasbildung auf Deponien durch die laufenden Umsetzungsprozesse und bereits ergrif- fene Maßnahmen bis zum Ende des Bezugszeitraum bereits um etwa drei Millionen t CO2-eq, so dass zum Erreichen der Zielgröße eine weitere Million t CO2-eq durch aktive Maßnahmen einzusparen ist. Bild 1 verdeutlicht die vom UBA berechnete Abnahme der Methanemissionen durch Deponien. Emissionen im Bereich Abfallwirtschaft Millionen t CO2-eq 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Summe Emissionen bei bereits eingeleiteten Maßnahmen Vorgabe Emission durch Klimaschutzgesetz Mindest-Zielvorgabe: zusätzliche Einsparung von einer Millionen t CO2-eq Deponien Bild 1: Soll-Ist-Analyse der CO2-Emissionen im Bereich Abfallwirtschaft Quelle: Vortrag Dr. Michael Siemann (BMU) bei InwesD in Berlin am 08.11.2019 533 530-541_Haeming.indd 533 24.04.20 12:51
Hartmut Haeming 4. Deponien als Retter der Reduktionsziele im Sektor Abfallwirtschaft Auf Basis der Emissionsanalyse hat das BMU die Realisierungschancen zu weiteren klimarelevanten Emissionsminderungen bewertet und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass dies im Grunde nur durch die ehemaligen Organikdeponien (Hausmülldepo- nien) erfolgen könne. Um diese Minderung umsetzen zu können, wollte das BMU ursprünglich die Deponieverordnung dergestalt ändern, dass alle Betreiber ehemaliger Organikdeponien zur Belüftung der Deponien verpflichtet werden. Auf dieser Basis haben BMU und InwesD über viele Wochen Erfolgsaussichten und alternative Maßnahmen ebenso diskutiert wie die Frage, ob ein Zwang zur Maßnah- menumsetzung durch Änderung der Deponieverordnung ein zielführender Weg sein würde. Dabei war zu berücksichtigen, dass • die Deponien seit dem Bezugsjahr 1990 bereits etwa 23 Millionen t CO2-eq p.a. ein- gespart haben – im Wesentlichen durch Schließung der Deponien für organische Abfälle • noch viele ehemalige Organikdeponien in spürbarem Maße Deponiegas produzie- ren und Belüftungsmaßnahmen hier noch nicht erfolgversprechend sind. • die Betreiber dieser Deponien – in unmittelbarer oder zumindest mittelbarer Trä- gerschaft der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) – in der Vergangen- heit mangels Kenntnis dieser neuen Anforderungen für jetzt durchzuführende Maßnahmen keine Rückstellungen bilden konnten und folglich auch nicht gebildet haben. Daher war die Entwicklung von Vermeidungsstrategien – z.B. mit techni- schen Begründungen – der örE mangels finanzieller Ausstattung zu befürchten. Am Ende dieses Diskussionsprozesses, in dem gemeinschaftlich auch Potenzialbe- wertungen vorgenommen wurden und in dem die Interessengemeinschaft auch ihre Mitwirkungsbereitschaft signalisiert hat, sind beide Seiten zu folgenden einvernehm- lichen Ergebnissen gelangt: • Eine Änderung der Deponieverordnung hinsichtlich der Reduzierung von Methan- emissionen aus ehemaligen Organikdeponien erfolgt nicht. Stattdessen wird auf die freiwillige Umsetzung von Maßnahmen der Deponiebetreiber zur Emissionsmin- derung gesetzt. • Belüftungsmaßnahmen sind aufgrund des unterschiedlichen Standes der Um- setzungsprozesse in den jeweiligen Organikdeponien alleine nicht zielführend. Stattdessen sollen diese flankiert werden durch zusätzliche Gasfassungs- und verwertungs- bzw. beseitigungsmaßnahmen, die über den bisherigen Stand hin- ausgehen, der heute schon aufgrund der Vorgaben der Deponieverordnung rea- lisiert ist. Durch Einsatz geeigneter Technik – z.B. Kombinationsbrunnen – kön- Deponien nen dabei gleichzeitig jetzt bereits die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um nach der Entgasungsphase auf eine Deponiebelüftung umzuschalten. 534 530-541_Haeming.indd 534 24.04.20 12:51
Beitrag der Deponien zur Verwirklichung des Klimaschutzgesetzes Außerdem können weitere zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden, die eine zügigere Ausgasung der Deponiekörper begünstigen wie z.B. gezielte Regulierung des Wasserhaushaltes. Auch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zur Reduktion von klimarelevanten Emissionen der ehemaligen Hausmülldeponien wird befürwortet. • In Ermangelung entsprechend rückgestellter Mittel bei den örE werden die Maßnah- men im Rahmen der NKI (Nationale-Klimaschutz-Initiative) von der Bundesregie- rung gefördert. Über das Förderprogramm selbst wird an anderer Stelle berichtet. • Das BMU behält sich vor, eine verpflichtende Änderung der Deponieverordnung vorzunehmen, wenn erkennbar werden sollte, dass die erwartete zusätzliche Reduk- tion von einer Million t CO2-eq p.a. – gemessen am Ausgangszeitpunkt 2019 – bis 2027/2028 nicht erreicht werden wird. 5. Selbstverpflichtungserklärung der InwesD Um die Ernsthaftigkeit der Mitwirkung der Interessengemeinschaft bzw. ihrer Mit- glieder zu untermauern, hat das BMU seine Erwartungshaltung – auch sozusagen im Gegenzug zum Förderprogramm – signalisiert, dass eine Selbstverpflichtungserklä- rung zur Erreichung einer Einsparung von insgesamt einer Million t CO2-eqn p.a. das geeignete Instrument hierzu sei. Die Thematik wurde innerhalb der Interessengemeinschaft erörtert und schließlich im Mai 2019 zur Abstimmung gestellt. Die Abgabe der nachfolgenden Selbstverpflich- tungserklärung wurde einstimmig entschieden: Die von Deponien in Deutschland emittierten Treibhausgase sind seit 1990 von 34,8 Millionen t C02-Äquivalenten bereits auf 8,4 Millionen t im Jahr 2016 redu- ziert worden. Der Grund hierfür sind ein in vielen Bereichen technisch verbessertes Deponiemanagement sowie ein weitgehendes Verbot der Ablagerung organisch ab- baubaren Abfalls auf Deponien in Deutschland. Im EU-weiten Vergleich erreicht Deutschland damit eine der niedrigsten pro-Kopf Emissionen von Methan von Deponien. Trotz dieser in der Vergangenheit erreichten Erfolge verpflichten sich die in der ln- wesD organisierten Deponiebetreiber freiwillig zu einer zusätzlichen Minderung der Methanemissionen ihrer Deponien. Hierzu werden Maßnahmen der aeroben Stabilisierung (Deponiebelüftung) und der optimierten Deponiegasfassung auf dafür geeigneten Deponien eingeleitet. Ziel ist, bis zum Jahr 2027 schrittweise zu einer Jahresminderung von mindestens einer Million t C02-eq zu gelangen. Maßnahmen zur Identifizierung geeigneter Deponien und Deponieabschnitte werden noch im Jahr 2019 eingeleitet. Deponien Im Ergebnis wurde die Selbstverpflichtungserklärung Staatssekretär Florian Pronold unter Medienbegleitung überreicht. 535 530-541_Haeming.indd 535 24.04.20 12:51
Hartmut Haeming Die Selbstverpflichtungserklärung bindet rein formell nur die Mitglieder der Interes- sengemeinschaft. Alle Betreiber ehemaliger Organikdeponien, also auch Nicht- oder noch Nichtmitglieder, sind aber gut beraten, sich an den Maßnahmen zu beteiligen, zumal die vereinbarten Fördermechanismen auch für sie wie auch später mögliche Änderungen der Deponieverordnung auch gegen sie gelten. 6. Die Selbstverpflichtungserklärung und das Klimaschutzprogramm Als Ergebnis der Selbstverpflichtungserklärung wurden die Maßnahmen der Deponie- betreiber auch explizit in das Klimaschutzprogramm aufgenommen: 3.4.6 Sonstige Maßnahmen … Seit 01. Juli 2019 fördert das BMU im Rahmen der Kommunalrichtlinie über die Be- lüftung von Altdeponien hinaus auch die optimierte Sammlung der Gase auf Deponien. Angestrebt wird die Umsetzung von sieben Projekten pro Jahr mit jeweils mindestens zehn Gasbrunnen, was einer zusätzlichen Minderung der Emissionen von jährlich rund 0,025 Millionen t CO2-Äquivalente entspricht und bis 2030 zu einer Minderung von 0,27 Millionen t CO2-Äquivalente führen würde. Gefördert werden sollen die Verbesserung bestehender Gas- fassungen um mindestens 25 Prozent oder auf insgesamt 60 Prozent. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch eine Selbstverpflichtung der in der Interes- sengemeinschaft deutscher Deponiebetreiber (InwesD) organisierten Deponiebetreiber, bis 2027 mindestens eine Million t CO2-Äquivalente durch die genannten Maßnahmen einzusparen. Erste Maßnahmen sollen bereits 2019 begonnen werden. ... Wer sind die handelnden Personen, wen erreichen die einzelnen Maßnahmen? Handelnde Personen sind vor allem die Betreiberinnen und Betreiber von Abfalldeponien sowie Abfall- und Abwasserentsorger. Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen erreichen in erster Linie die Betreiber sowie – soweit hier Kosten anfallen – über den Preis die Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftsbetriebe. Die Betreiber von Deponien für Siedlungsabfälle in Deutschland, zum großen Teil vertreten durch die InwesD (Interessenverband Deutsche Deponiebetreiber). … 7. Eigenfinanzierungsanteil im Fördermodell Über die Förderung im Detail wird an anderer Stelle berichtet. Tatsache ist aber, dass Antragsteller einen Eigenanteil finanzieren müssen. Da die ehemaligen Hausmülldeponien i.d.R. über Gebühren oder öffentlich-rechtliche Entgelte finanziert wurden, waren in den Verfüllungszeitfenstern grds. auch die erfor- derlichen Rückstellungen zu bilden und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Deponien heute erforderlich werdenden Maßnahmen konnten aber seinerzeit noch nicht berück- sichtigt werden. Es stellt sich mithin die Frage, ob die Kommunalabgabengesetze der 536 530-541_Haeming.indd 536 24.04.20 12:51
Beitrag der Deponien zur Verwirklichung des Klimaschutzgesetzes Bundesländer eine solche Nachfinanzierung erlauben würden. Auf erste Sicht scheint dies nicht so. Eine abschließende Antwort kann aber nur von den Gebührenexperten und notfalls von den Gerichten gegeben werden. Ist eine Finanzierung über den Gebührenhaushalt nicht möglich, so kommt nur eine Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt des jeweiligen örE in Betracht. Im besten Fall können erforderliche Mittel – egal, ob gebührenfinanziert oder aus dem allgemeinen Haushalt -, um ein Vorhaben zu beginnen, bei vielen örE haushaltsbedingt allerdings erst frühestens ab 2020 bereitgestellt werden. Angesichts dessen, dass sich immer mehr örE dem Klimaschutz verpflichtet erklären, können sie hier ihren konkreten messbaren Klimaschutzbeitrag leisten. Es bleibt ab- zuwarten, wie die politischen Entscheidungsträger vor Ort reagieren. 8. Zielerreichung ist zeitlich anspruchsvoll Die Einsparungen sollen bis zum Jahr 2027 realisiert werden. In diesem Zeitraum müssen die Deponiebetreiber • die erforderlichen Finanzmittel bereitstellen • die erforderliche Potenzialstudie durchführen • den Förderungsantrag erarbeiten • den Genehmigungsantrag für die vorgesehenen Maßnahmen auf der Deponie er- arbeiten und das Genehmigungsverfahren durchführen • den Bau der neuen Einrichtungen realisieren – z.B. Bau neuer Gasbrunnen • die hierzu erforderlichen Ausschreibungen durchführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die betroffenen Deponiebetreiber oftmals dem öffentlichen Haushaltsrecht sowie dem öffentlichen Vergaberecht unterfallen, so dass sich insoweit zusätzliche zeitliche Restriktionen ergeben, wie das nachfolgende Beispiel verdeutlichen soll: Die Deponie X des Kreises Y entscheidet sich in 2019, Maßnahmen durchführen und Fördermittel der NKI in Anspruch nehmen zu wollen. • Erarbeitung und Stellung eines Antrags zur Förderung der Potenzialstudie beim Projektträger Jülich (PtJ) noch in 2019 • Mittelanmeldung für die Potenzialstudie zum Haushaltsplan 2020 in 2019 • Bewilligungsbescheid des PtJ im 1. Quartal 2020 • Genehmigung des Haushaltsplans 2020 Ende des 1. Quartals 2020 Deponien • Ausschreibung der Ingenieurleistungen und Beauftragung zur Erstellung der Po- tenzialstudie bis Ende 2. Quartal 2020 537 530-541_Haeming.indd 537 24.04.20 12:51
Hartmut Haeming • Erstellung der Potenzialstudie und Diskussion in den Kreistagsgremien bis Ende 2020 und bestenfalls bereits Grundsatzentscheidung zur Durchführung einer ge- förderten Maßnahme • Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2021 für Ingenieur- und Bauleistungen • Genehmigung des Haushaltsplans 2021 Ende des 1. Quartals 2021 • Erforderlichenfalls Ausschreibung und Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Er- stellung eines Förderantrags bis Ende 2. Quartal 2021 • Erarbeitung des Förderantrags und Stellung des Antrags beim PtJ bis Ende 3.Quar- tal 2021 • Mittelanmeldung für die durchzuführenden Bauleistungen zu Haushaltsplan 2022 • Bewilligungsbescheid des PtJ im 1. Quartal 2022 • Erforderlichenfalls Ausschreibung und Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Er- stellung der Genehmigungs- und Ausschreibungsplanung bis Ende 2. Quartal 2022 und Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde • Erteilung des Genehmigungsbescheides bis Ende 3./Anfang 4. Quartal 2022 • Schaltung der Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Beauftragung einer Baufirma bis Ende 2. Quartal 2023 • Durchführung der Baumaßnahmen bis Ende 2. Quartal 2024 • Erfolgsprüfung der durchgeführten Maßnahmen bis Ende 2024 Diese Auflistung verdeutlicht beispielhaft, dass vom Projektstart bis zum Abschluss mühelos fünf bis sechs Jahre vergehen können. Die Realisierung der Einsparungen im vorgesehenen Zeitfenster ist daher zeitlich sehr anspruchsvoll. 9. Monitoring der Betreibermaßnahmen Die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung allein reicht natürlich nicht aus. Worten müssen dann selbstverständlich auch Taten folgen. Deshalb führt das BMU über den Projektträger Jülich (PtJ) ein Monitoring durch. Der PtJ kann allerdings nur belastbar über Projekte berichten, für die auch bereits ein Antrag gestellt wurde. Dadurch kön- nen naturgemäß planerische Aktivitäten im Vorfeld eines Projektbeginns bzw. einer Antragstellung nicht erfasst werden. Um diese Lücke zu schließen, hat sich die Interessengemeinschaft bereit erklärt, ein eigenes Monitoring durchzuführen. Hierzu melden alle Mitglieder nach einem vor- gegebenen Raster ihre Planungen und Vorhaben, die ab dem 01.07.2019 begonnen wurden, an die Geschäftsstelle. Deponien Selbstverständlich sind auch alle Nicht-Mitglieder eingeladen und aufgerufen, ihre Planungen und Vorhaben an die Geschäftsstelle zu melden, um bundesweit ein 538 530-541_Haeming.indd 538 24.04.20 12:51
Beitrag der Deponien zur Verwirklichung des Klimaschutzgesetzes möglichst vollständiges Bild zu vermitteln. Den elektronischen Meldebogen stellt die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Eine erste Zwischenbilanz der Mitglieder Anfang November 2019 auf Basis der Ende Oktober 2019 gestarteten Monitoring-Abfrage führte zu folgenden Ergebnissen: • 37 Meldungen lagen am 05.11.2019 vor. • 22 Potentialstudien wurden schon durchgeführt. • 18 Potentialstudien sind für 2020/2021 vorgesehen. Nicht alle potentiellen Einsparungen waren auch bereits quantifizierbar. Einige Anträge wurden aber bereits in den Antragsfenstern in 2019 bei PtJ gestellt. Auf Basis der eingegangenen Meldungen konnten bereits Einsparungen in Höhe von etwa 375.000 t CO2-eq p.a. bzw. etwa 3.750.000 t CO2-eq im Zehn-Jahreszeitraum iden- tifiziert werden. Innerhalb eines so kurzen Zeitraums seit der Selbstverpflichtung stellt dies schon eine beachtliche Summe dar. Das Monitoring wird fortgesetzt. Erfreulich wäre, wenn auch Nicht-Mitglieder der Interessengemeinschaft ihre Aktivitäten melden würden. Oder einfacher noch: Einfach Mitglied werden und melden. Nun liegt es auch am Fördergeber, eingehende Anträge schnell und möglichst positiv zu bescheiden, um ebenso möglichst schnell die klimaschützenden Wirkungen zu realisieren. 10. Fazit BMU und InwesD haben in nicht immer einfachen aber konstruktiven Erörterungen technische Maßnahmen zur Methanemissionsreduktion und eine kaufmännische Basis durch die Fördermechanismen erarbeitet, die auf freiwilliger Basis geeignet sind, die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Der Erfolg kann zwar nicht von jetzt auf gleich eintreten, weil neben den abzuwickeln- den Förder- und Genehmigungsverfahren zunächst einmal auch die nötigen Eigen- mittel – verbunden mit den politischen Diskussionen in den politischen Gremien der betroffenen örE – bereitgestellt werden müssen. Außerdem werden für die Abwicklung neben fachkundigen Baufirmen die erforder- lichen Ingenieurbüros, Qualitätssicherer usw. benötigt, die nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen und nur eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen zeitgleich abwickeln können. Hierfür werden BMU und Politik sicherlich Verständnis haben, wenn die Akteure auf der Zeitachse an die Grenze des realistisch Machbaren stoßen. Das setzt aber entspre- chendes Engagement der Betreiber ehemaliger Hausmülldeponien voraus. Zu guter Letzt Deponien Alle Betreiber ehemaliger Hausmülldeponien – egal, ob noch in Betrieb oder in der Stilllegungsphase – sind, sofern sie noch relevante Deponiegasmengen produzieren, 539 530-541_Haeming.indd 539 24.04.20 12:51
Hartmut Haeming gut beraten, jetzt Maßnahmen zu ergreifen. Bei Nichterreichen der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes wird das BMU die Deponieverordnung zu Lasten der Deponie- betreiber ändern. Es geht also im Zweifel nicht darum, ob die Maßnahmen umgesetzt werden, sondern nur um das Wann. Und damit geht es einzig und allein um die Frage, ob die Deponie- betreiber die Förderung in Anspruch nehmen wollen. Dann mögen sie jetzt handeln. Sonst müssen sie später die Kosten zu einhundert Prozent tragen. Ansprechpartner Dipl.-Verww. Hartmut Haeming InwesD – Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e. V. Vorstandsvorsitzender c/o AVG Köln mbH Geestemünder Straße 23 50735 Köln, Deutschland +49 221 7170-150 hhaeming@avgkoeln.de Deponien 540 530-541_Haeming.indd 540 24.04.20 12:51
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