Wirtschaftsmittelschule Bern - Ausbildung zum EFZ Kauffrau/Kaufmann mit und ohne Berufsmaturität
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Wirtschaftsmittelschule Kaufmännische Berufsfach- Weiterbildung Bern WMB schule BV Bern BV Bern Wirtschaftsmittelschule Bern Ausbildung zum EFZ Kauffrau/Kaufmann mit und ohne Berufsmaturität Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung Bern-Wankdorf Informationsbroschüre WMB 0 heute für morgen
Ausbildungsgänge an der WMB Die Wirtschaftsmittelschule Bern WMB ist eine öffentliche Handelsmittelschule (HMS). Sie ist Teil des Bil- dungszentrums für Wirtschaft und Dienstleistung Bern-Wankdorf bwd. Die Ausbildungsgänge an der WMB führen zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann mit und ohne Berufsmaturität. Lernende, deren Eltern oder gesetzliche Vertretung den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben, müssen kein Schulgeld entrichten. Ausserkantonale Lernende müssen über eine Kostengutsprache des Wohnkantons verfügen oder das Schulgeld bezahlen. Die Material- und Ausbildungskosten betragen durchschnittlich CHF 1200.- bis 1400.- pro Jahr (Bücher, Ma- terial, Kopien, Exkursionen, Arbeitswoche, Studienreise u.ä.). Die Ausbildungsmodelle in Kurzform EFZi: führt in 3 Jahren zum EFZ Kauffrau/Kaufmann. Die Bildung in beruflicher Praxis im Umfang von 1220 Lektionen ist in die Ausbildung integriert. Als Ergänzung dazu absolvieren die Lernenden ein Kurzpraktikum von mindestens 4 Wochen am Ende des 2. Ausbildungsjahres. 3+1: führt in 4 Jahren zum EFZ Kauffrau/Kaufmann mit Berufsmaturität. Die Bildung in beruflicher Praxis im Umfang von 880 Lektionen ist teilweise integriert. Der Hauptteil erfolgt im Rahmen eines einjährigen Prakti- kums im Anschluss an die drei Jahre schulischer Ausbildung. Die Zuteilung zum Ausbildungsmodell erfolgt nach dem ersten Ausbildungsjahr. Für eine Ausbildung im Mo- dell 3+1 müssen die Selektionsbedingungen für die Berufsmaturität erfüllt sein. Diese Broschüre mit Details zu den Ausbildungsgängen dient sowohl den aktuellen wie auch interessierten zukünftigen Lernenden und ihren Eltern, Lehrkräften der Sekundarstufe 1 sowie Berufsberatenden zur In- formation. Inhalte 1. Aufnahmebedingungen ………………………………………. Seite 2 2. Lektionentafel Modell EFZi ………………………………………. Seite 3 3. Lektionentafel Modell 3+1 (BM) ………………………………………. Seite 4 4. Ausbildung in beruflicher Praxis ………………………………………. Seite 5 5. Schulische Ausbildung ………………………………………. Seite 6 6. Promotionsbedingungen ………………………………………. Seite 8 7. Berufsmaturität ………………………………………. Seite 12 8. Qualifikationsverfahren ………………………………………. Seite 13 9. Kontakt und Information ………………………………………. Seite 15 Informationsbroschüre WMB 1
1. Aufnahmebedingungen Eintrittsalter An eine Handelsmittelschule werden Lernende zugelassen, die das 18. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres an die HMS vollendet haben. Ohne Prüfung Prüfungsfrei in eine HMS eintreten kann, wer am Ende des ersten Semesters des 9. Schuljahres a) den gymnasialen Unterricht besucht oder b) bezüglich Sachkompetenz (Sekundarschulniveau) sowie Arbeits- und Lernverhalten in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und NMM (Natur-Mensch-Mitwelt) im Hinblick auf den Unterricht an einer HMS als geeignet beurteilt wird. Die zuständige Behörde der Volksschule beurteilt die grundsätzliche Eignung für den Besuch einer HMS und eröffnet ihren Entscheid mit einer Verfügung. Die Sekundarschulen achten darauf, eine einheitliche Empfeh- lungspraxis unabhängig vom gewünschten HMS-Schulort anzuwenden. Mit Prüfung Erfolgt keine prüfungsfreie Aufnahme, kann die gesetzliche Vertretung die Schülerin oder den Schüler zur Aufnahmeprüfung an eine HMS anmelden. Die Aufnahmeprüfungen finden an allen Handelsmittelschulen gleichzeitig statt. Die Prüfungen für deutsch- resp. französischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten sind jeweils die gleichen und werden von sprachre- gionalen Prüfungsteams erstellt. Die HMS führen eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik durch. Die Prüfungspensen richten sich nach dem Sekundarschulniveau des Lehrplans für die Sekundarstufe I und werden jeweils zu Beginn des Schuljahres im Amtlichen Schulblatt publiziert. Die Aufnahme erfolgt in jedem Fall provisorisch für ein Semester. Wenn die Zahl der prüfungsfrei aufzunehmenden Lernenden die Kapazität der betroffenen HMS übersteigt und keine Umteilung in andere HMS möglich ist, wird eine Aufnahmeprüfung für alle durchgeführt. Davon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler, die im ersten Semester des 9. Schuljahres den gymnasialen Unterricht besuchen. Die Handelsmittelschulen koordinieren die Klassenbestände; dies kann gelegentlich zur Folge haben, dass aufgrund bestimmter Kriterien Schulortsumteilungen vorgenommen werden. Regelung für Privatschulen Für Lernende aus anerkannten Privatschulen gelten die gleichen Bedingungen für einen prüfungsfreien Eintritt unter der Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Anmeldung die Privatschule bereits im 3. Semester ohne Unterbruch besuchen. Informationsbroschüre WMB 2
2. Lektionentafel Modell EFZi (gültig ab 1.8.2011) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Promotionsfächer Deutsch 4 4 4 Französisch 4 3 3 Englisch 3 3 4 W+G 5 5 4.5 W+G 1: FRW 2 W+G 2: VBR 3 IKA 5 5 2 Mathematik 2 2 Geschichte 2 2 Integrierte Praxis 5.5 7 Geografie 3 2 Bildn. Gestalten o. Musik 2 Italienisch o. NW 2 Eco+ 2 Weitere Fächer Sport 3 3 3 Lkt./Woche 33 34.5 31.5 Freifächer Italienisch 2 2 Spanisch 2 2 Kurzpraktikum Mind. 4 Wochen Erläuterungen W+G: Wirtschaft und Gesellschaft IKA: Information – Kommunikation – Administration NW: Naturwissenschaften (Chemie-Biologie) Eco+: Vertiefung von Spezialthemen aus dem Wirtschaftsbereich 1. Jahr: Identisch mit Lektionentafel 3+1 (BM) Promotionsfächer: Im 1. Jahr zählen die Einzelnoten W+G1(Finanz- und Rechnungswesen)/W+G2 (Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht) für die Promotion jeweils einfach; im 2.+3. Jahr zählt die Ge- samtnote W+G für den Notendurchschnitt der Promotion doppelt. Informationsbroschüre WMB 3
3. Lektionentafel Modell 3+1 (gültig ab 1.8.2011) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Promotionsfächer Deutsch 4 4 4 Französisch 4 3 3 Englisch 3 3 4 W+G 5 5 6 W+G 1: FRW 2 3 2 W+G 2: VBR 3 2 4 IKA 5 5 2 Mathematik 2 2 2 Geschichte 2 2 2 Integrierte Praxis 4 Geografie 3 2 Bildn. Gestalten o. Musik 2 BG/PP/Med.komm. 3 NW o. Italienisch (BM-E1) 2 2 Eco+ (BM-E2) 2 Weitere Fächer Sport 3 3 3 IDPA 1 Lkt./Woche 33 35 34 Freifächer Italienisch 2 Spanisch 2 2 Langzeitpraktikum 1 Jahr (im Anschluss an das 3. Jahr) Erläuterungen W+G: Wirtschaft und Gesellschaft IKA: Information – Kommunikation – Administration BG/PP/Med.komm.: Bildnerisches Gestalten / Pädagogik-Psychologie / Medienkommunikation (Wahlfach- system) NW: Naturwissenschaften (Chemie-Biologie) Eco+: Vertiefung von Spezialthemen aus dem Wirtschaftsbereich IDPA: Interdisziplinäre Projektarbeit 1. Jahr: Identisch mit Lektionentafel EFZi Promotionsfächer: In allen 3 Jahren zählen im Fach W+G für die Promotion jeweils die beiden Teilfächer FRW (Finanz- und Rechnungswesen) + VBR (Volkswirtschaft / Betriebswirtschaft / Recht) BM-E1/BM-E2: Berufsmaturitäts-Ergänzungsfächer Informationsbroschüre WMB 4
4. Ausbildung in beruflicher Praxis Integrierte Praxisteile (IPT) Modell EFZi: • 5 Wochenlektionen in Praxismodulen im 2. Ausbildungsjahr (Bsp.: Marktbefragung, Personalbüro, In- terne Events, Dienstleistungszentrum, Informatik++, e-news usw.) • 5 Wochenlektionen in der Praxisfirma im 3. Ausbildungsjahr • 2.5 Wochenlektionen integriert im Unterricht der Fächer W+G und IKA im 2. + 3. Ausbildungsjahr (Planspiele, Simulationen, praxisnahe Aufträge usw.) Modell 3+1: • 4 Wochenlektionen in der Praxisfirma im 2. Ausbildungsjahr Arbeits- und Lernsituationen (ALS) und Prozesseinheiten (PE) • ALS: Während einer bestimmten Zeitdauer werden die Leistung in der Erledigung eines Auftrags (Fachkompetenz) und das Verhalten (Sozial- und Methodenkompetenz) der Lernenden bewertet. Modell EFZi: Während IPT im 2.+3. Ausbildungsjahr Modell 3+1: Während des Langzeitspraktikums • PE: An einem betrieblichen Arbeitsablauf (Prozess) wird prozessorientiertes Denken geschult und durch die Lernenden reflektiert. Die PE wird bewertet. Modell EFZ: Während IPT im 2.+3. Ausbildungsjahr Modell 3+1: 1 PE während IPT im 2. Ausbildungsjahr, 1 PE während des Langzeitpraktikums Die Bewertungen der ALS und PE fliessen als Schlussnoten in die betriebliche Prüfung für das EFZ ein. Sie werden auch für die Semesternoten der IPT übernommen und zudem im jeweiligen Semesterzeugnis separat ausgewiesen. Die Lernenden erhalten zudem schriftliche Beurteilungen zu ihrem Arbeits- und Lernverhalten im Rahmen der IPT-Module. Praktika • Modell EFZi: Mindestens 4 Wochen am Ende des 2. Ausbildungsjahres in einem selbst gewählten Be- trieb. Die Schule unterstützt die Lernenden bei der Bewerbung. • Modell 3+1: Einjähriges Langzeitpraktikum direkt im Anschluss an die drei Jahre Schule. Beteiligte Branchen: Dienstleistung und Administration, öffentliche Verwaltung, Banken. Während des Prakti- kums besuchen die Lernenden an 4 Tagen überbetriebliche Kurse der Branche. Die Lernenden be- werben sich auf Stellen, welche durch das Praktikumsstellen-Management für alle HMS im Kanton Bern angeboten werden, oder auf weitere angebotene Stellen. Die Verträge müssen vom Mittel- schul- und Berufsbildungsamt, Abteilung betriebliche Bildung, genehmigt werden. Informationsbroschüre WMB 5
5. Schulische Ausbildung Normalunterricht / Schulferien Der normale Fachunterricht findet von Montag bis Freitag gemäss Stundenplan während 39 Schulwochen statt. Die WMB übernimmt den Ferienplan der Stadt Bern: • Herbstferien Kalenderwochen 39-42 • Winter Kalenderwochen 52+1 • Februar Kalenderwoche 6 • Frühling Kalenderwoche 15+16 • Sommer Kalenderwochen 28-32 Stützkurse Im ersten Ausbildungsjahr werden Stützkurse in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik angebo- ten (je eine Wochenlektion). Im ersten Semester wird der Besuch aufgrund eines Einstufungstests empfoh- len, im zweiten Semester im Falle einer ungenügenden Fachnote. Bei Anmeldung ist der Besuch des Stützkur- ses verbindlich. Ausbildungseinheiten AE Die Ausbildungseinheiten werden von den Lernenden im Rahmen der Ausbildung an der HMS bearbeitet. Ausbildungseinheiten sind handlungs- und problemorientiert. Sie umfassen Fachkompetenzen gemäss den Bildungszielen der HMS, Methodenkompetenzen wie auch Selbst- und Sozialkompetenzen. Die Themen ba- sieren auf Problemstellungen aus den Lebensbereichen Wirtschaft, Gesellschaft oder Politik. Die Sachthemen und Problemstellungen haben exemplarischen Charakter. Sie sind - im Vergleich zum Regelunterricht - von höherer Komplexität und fördern das Lernen als Erkenntnisprozess und das Reflektieren und Analysieren desselben durch die Lernenden. Eine Ausbildungseinheit umfasst 10 bis 20 Lektionen. Sie findet im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeit in Einzel- oder Gruppenarbeit statt. Während der Ausbildungsdauer sind mindestens drei Ausbildungseinheiten zu bearbeiten. Jede Ausbildungseinheit führt zu einer Note. Der Mit- telwert aller durchgeführten Ausbildungseinheiten bildet die Positionsnote "Ausbildungseinheiten". Selbstständige Arbeit SA (Modell EFZi) Im letzten Schuljahr bearbeiten die Lernenden im Rahmen der EFZ-Ausbildung selbstständig eine Problem- stellung aus den Lebensbereichen Wirtschaft, Gesellschaft oder Politik. Die Lernenden haben beim Thema eine Wahlmöglichkeit. Gruppenarbeiten sind möglich. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung über die SA durchgeführt werden. Die SA wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt. Sie orientiert sich an den Bildungszielen der HMS. Ergebnis der SA ist ein bewertbares Produkt. Der Arbeitsprozess kann mit- bewertet werden. Die SA erstreckt sich über eine Dauer von maximal vier Monaten und umfasst ca. 30 Lek- tionen. Davon stehen insgesamt ca. 10 Lektionen der ordentlichen Unterrichtszeit zur Verfügung. Die Pla- nung erfolgt im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeit, die Recherchierung, Informationsaufarbeitung und Fertigstellung im Rahmen von Hausaufgaben. Die Bewertungen der SA bilden die Positionsnote „Selbststän- dige Arbeit“. Wird an einer HMS von den Lernenden eine interdisziplinäre Projektarbeit im Rahmen einer Berufsmaturität verfasst, so ersetzt diese die SA. Informationsbroschüre WMB 6
Interdisziplinäre Projektarbeit IdPA (Modell 3+1) Im dritten Ausbildungsjahr wird in den Berufsmaturitätsklassen die IdPA durchgeführt. In der Regel sind zwei Fächer daran beteiligt. Die Projektarbeit ist mit 40 Lektionen dotiert. Sie ist von den Lernenden umfassend zu dokumentieren. Die IdPA muss einerseits einen konkreten Bezug zur Arbeitswelt haben, darf andererseits aber eine allgemeine gesellschaftliche und kulturelle Perspektive nicht ausser Acht lassen. Problemorientierte Themen aus den Fachbereichen sollen durch sinnvolle interdisziplinäre Fragestellungen vernetzt und vor dem Hintergrund von berufsbezogenen Erfahrungen handlungsorientiert behandelt werden. Bewertet werden der Arbeitsprozess, die schriftliche Arbeit und die Präsentation. Die IdPA-Note fliesst in die Semesternoten des Faches Eco+ ein. Sie wird als Positionsnote für die Erlangung des EFZ übernommen. Blockwochen AE, SA und IdPA werden im Rahmen von Sonderwochen durchgeführt. Diese „Blockwochen“ werden the- matisch ergänzt. Ausbildungsjahr Herbstblockwoche (KW 42) Winterblockwoche (KW 7) 1. Lücken füllen AE1 Methodenkompetenzen Gesundheit / Neue Medien / Fenster zur Praxis 2. AE2 / Klassentag Alle: Methodenkompetenzen / Schneesporttag EFZi: Oekonomikus / Prävention / Einführung Betriebspraktikum 3+1: Besuch IdPA-Präsentationen / Prävention 3. Alle: Laufbahnplanung Alle: AE3 / Schneesporttag EFZi: Selbständige Arbeit SA EFZi: Betriebsbesichtigung 3+1: Interdisziplinäre Projektarbeit 3+1: IdPA-Präsentationen Landdienst/Sozialpraktikum Am Ende des ersten Ausbildungsjahres absolvieren die Lernenden einen Landdiensteinsatz der Organisation Agriviva. Sprechen medizinische oder kulturelle/religiöse Gründe dagegen, kann an Stelle des Landdienstes ein Sozialpraktikum absolviert werden. Den Einsatzort in einer sozialen Institution müssen die Lernenden selber suchen. Arbeitswoche Im zweiten Ausbildungsjahr organisieren die Klassen zusammen mit der Klassenlehrkraft eine Arbeitswoche zu einem interdisziplinären Thema und arbeiten dafür ausserhalb der Schule (Schweiz, grenznahes Ausland). Studienreise Gegen Ende des letzten Ausbildungsjahres wird eine Auslandsreise mit kulturellen und historischen Zielset- zungen organisiert. Das Kostendach für Arbeitswoche und Studienreise beträgt CHF 1000.- pro Schüler/-in. Zertifikate In den Fremdsprachen und in den Fächern IKA und W+G können Zertifikate erworben werden (z.B. Abacus, ECDL, FCE/CAE, DELF…). Nähere Informationen werden im Fachunterricht erteilt. Informationsbroschüre WMB 7
6. Promotionsbedingungen Grundlagen • Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 6. Ap- ril 2006 (BerDV) • Verordnung über die Berufsmaturität vom 30. November 1998 (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) Probesemester + definitive Aufnahme Art. 25 BerDV 4. Provisorische Aufnahme Die Aufnahme erfolgt provisorisch für ein Semester. Art. 30 BerDV Definitive Aufnahme Definitiv aufgenommen wird, wer am Ende des Probesemesters die Promotionsbedingungen gemäss Artikel 32 erfüllt. Hinweis: Die Eltern bzw. die gesetzliche Vertretung von Schülerinnen und Schülern, welche die Bedingungen für eine definitive Aufnahme Mitte des Probesemesters nicht erfüllen, erhalten eine schriftliche Mitteilung. Art. 31 BerDV Verlängerung des Provisoriums bzw. Ausschluss 1 Die Schulleitung kann das Provisorium in begründeten Fällen um ein Semester verlängern. Andernfalls erfolgt der Ausschluss. 2 Werden die Promotionsbedingungen nach der Verlängerung des Provisoriums nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss. Hinweis: Begründete Fälle liegen unter anderem vor bei schwerwiegenden biografischen Ereignissen, Unfäl- len, Spitalaufenthalten oder längeren Erkrankungen im Verlauf des Probesemesters. Promotionsbedingungen Art. 32 BerDV Promotion Für die Promotion ins nächste Semester müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a der Durchschnitt aller für die Promotion zählenden Noten beträgt mindestens 4,0, b es sind höchstens zwei Fachnoten ungenügend und c die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 übersteigt gesamthaft den Wert von 2,0 nicht. Art. 33 BerDV Provisorische Promotion bzw. Nichtpromotion, Repetition und Ausschluss 1 Bei Nichterfüllen der Promotionsbedingungen erfolgt am Ende eines Semesters eine provisorische Promotion. Dies ist letztmals ein halbes Jahr vor Abschluss der Ausbildung möglich. Informationsbroschüre WMB 8
2 Wer zum zweiten Mal die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird nicht promoviert und muss die letzten zwei Semester repetieren. Eine Verlängerung des Provisoriums gemäss Artikel 31 wird nicht mitberücksichtigt. 3 Während der Ausbildungszeit kann nur ein Schuljahr repetiert werden. 4 Wer die Promotionsbedingungen ein weiteres Mal nicht erfüllt, wird vom Unterricht ausgeschlossen. 5 Die Schulleitung kann in begründeten Fällen gemäss Absatz 2 bis 4 Ausnahmen beschliessen. Hinweise: Die Promotionsbedingungen sind für die Ausbildungsgänge mit und ohne Berufsmaturität identisch. Über die Leistungen von Schülerinnen und Schülern, die nur provisorisch promoviert wurden, werden Mitte der Schulsemester Zwischenzensuren erstellt. Genügen diese Leistungen wiederum nicht, so erhält die Schü- lerin bzw. der Schüler oder die gesetzliche Vertretung eine Mitteilung. Ergänzende Promotionsbestimmungen Modell EFZi Spezifikationen zur Semesterpromotion Im ersten Ausbildungsjahr wird die Positionsnote W+G1 durch die Fachnote Finanz- und Rechnungswesen und die Positionsnote W+G2 durch die Fachnote VWL/BWL/Recht gebildet. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt W+G als ein Fach, welches für den Durchschnitt doppelt zählt, als unge- nügende Fachnote aber nur einfach. Für die Berechnung der Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 zählt W+G ebenfalls nur einfach. Berücksichtigung der Noten für die Ausbildungseinheiten (AE) und der Selbstständigen Arbeit (SA) Es gelten die Ausführungsbestimmungen AE / SA an Handelsmittelschulen der SPK für die kaufmännische Grundbildung. Die Noten der drei Ausbildungseinheiten (AE) fliessen in die Semesternote der beteiligten Fächer ein, in denen die jeweilige Ausbildungseinheit erfolgt ist. Sie werden in den entsprechenden Semesterzeugnissen ausgewiesen. Zusätzlich sind die Noten Bestandteil von Fachnoten im Qualifikationsverfahren. Die Note der Selbständigen Arbeit (SA) im letzten Ausbildungsjahr fliesst in diejenigen Semesternoten der be- teiligten Fächer ein, in welchen die SA geschrieben worden ist. Sie wird im Semesterzeugnis ausgewiesen. Zudem ist die SA Bestandteil von Fachnoten im Qualifikationsverfahren. Berücksichtigung von Prozesseinheiten (PE) und Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Es gelten die Ausführungsbestimmungen PE und ALS an Handelsmittelschulen der SPK für die kaufmännische Grundbildung. Die Noten der beiden Prozesseinheiten (PE) und der beiden Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fliessen in diejenige Semesternoten der Integrierten Praxis ein, in welcher die PE respektive die ALS erfolgt sind. Zudem sind die Noten der PE und der ALS Bestandteile von Fachnoten im Qualifikationsverfahren. Modell 3+1 Spezifikationen zur Semesterpromotion In allen drei Ausbildungsjahren zählen im Fach W+G für die Promotion jeweils die beiden Teilfächer FRW( Finanz- und Rechnungswesen) und VBR (Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft/Recht). Informationsbroschüre WMB 9
Berücksichtigung der Noten für Ausbildungseinheiten und der Selbstständigen Arbeit Die Berücksichtigung der Noten der drei AE erfolgt analog zum Modell EFZi. Im Rahmen der Berufsmaturität wird die Note der "Interdisziplinären Projektarbeit" (IDPA) anstelle der Positi- onsnote "Selbständige Arbeit" übernommen. Berücksichtigung von Prozesseinheiten und Arbeits- und Lernsituationen Die Note der PE, welche im zweiten Jahr der Ausbildung erarbeitet wird, fliesst in diejenige Semesternote der Integrierten Praxis ein, in welcher die PE erfolgt ist. Die zweite Note PE entsteht während des Langzeitprakti- kums. Zudem ist die Note der PE Bestandteil von Fachnoten im Qualifikationsverfahren. Die beiden ALS erfolgen im Verlauf des Langzeitpraktikums. Promotionsfächer Art. 29 BerDV (für Ausbildung ohne Berufsmaturität) 1 Der Standardlehrplan des BBT und der kantonale Lehrplan legen die Promotionsfächer fest. Die Schu- len können im Schullehrplan ein oder zwei zusätzliche Promotionsfächer bestimmen. 2 Für die Promotion zählen im ersten Ausbildungsjahr zehn, im zweiten neun und im dritten acht Fä- cher. Promotionsfächer Modell EFZi (ohne Berufsmaturität) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Promotionsfächer Deutsch x x x Französisch x x x Englisch x x x W+G x* x* W+G 1: FRW x W+G 2: VBR x IKA x x x Mathematik x x Geschichte x x Integrierte Praxis x x Geografie x x Zeichnen o. Musik x Italienisch o. NW x Eco+ x Anzahl Promotionsfächer 10 9 8 * Die Note W+G zählt für den Notendurchschnitt der Promotion doppelt. Art. 50 BerDV (für Ausbildung mit Berufsmaturität) 1 An der BMS 1 und an der HMS gelten die Vorschriften gemäss Artikel 14 Absätze 1 und 2 der Verordnung vom 30. November 1998 über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV). Informationsbroschüre WMB 10
2 Der Standardlehrplan des BBT und der kantonale Lehrplan legen die Promotionsfächer fest. Im Schullehrplan können zwei oder drei zusätzliche Promotionsfächer bestimmen werden. 3 Für die Promotion an der HMS zählen im zweiten und im dritten Ausbildungsjahr je elf Fächer. Es gelten zudem die Promotionsbestimmungen von Artikel 33. Promotionsfächer Modell 3+1 (mit Berufsmaturität) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Promotionsfächer Deutsch x x x Französisch x x x Englisch x x x W+G W+G 1: FRW x x x W+G 2: VBR x x x IKA x x x Mathematik x x x Geschichte x x x Integrierte Praxis x Geografie x x Zeichnen o. Musik x BG/PP/Med.komm. x NW o. Italienisch (BM-E1) x x Eco+ (BM-E2) x Anzahl Promotionsfächer 10 11 11 Hinweis: Das erste Ausbildungsjahr ist in beiden Modellen identisch; die Selektion für die Berufsmaturität findet im Verlauf des ersten Jahres statt (s.u. Kapitel 7). Semesterzeugnis Die Lernenden erhalten jeweils auf Semesterende ein promotionsrelevantes Zeugnis. Es werden halbe oder ganze Noten eingetragen. Als genügende Noten gelten: 6.0 – 4.0, als ungenügende Noten gelten: 3.5 – 1.0. Im Zeugnis werden die Anzahl entschuldigter resp. nicht entschuldigter Lektionen sowie allfällige weitere Bemer- kungen festgehalten. Informationsbroschüre WMB 11
7. Berufsmaturität Selektion Art. 43 BerDV 1 Nach dem ersten Ausbildungsjahr wird in eine Berufsmaturitätsklasse aufgenommen, wer aufgrund der Zeugnisnoten des ersten und zweiten Semesters in den Fächern Deutsch, Französisch, zweite Fremdsprache, Mathematik sowie Wirtschaft und Gesellschaft 1 (Finanz- und Rechnungswesen) insge- samt mindestens 45 Notenpunkte erzielt. 2 Anstelle der Zeugnisnoten des zweiten Semesters können die Noten von Vergleichsarbeiten in diesen Fächern herangezogen. Die Schulleitung entscheidet über das Verfahren. 3 Es dürfen höchstens zwei Fachnoten im Durchschnitt ungenügend sein. Hinweise: An der WMB werden für die Selektion die Zeugnisnoten des ersten Semesters und die Noten von Vergleichs- arbeiten in den fünf Selektionsfächern herangezogen. Die Repetition eines Ausbildungsjahres kann grundsätzlich auf BM-Niveau erfolgen. Bei einem Wechsel ins Mo- dell EFZi (ohne BM) sind fehlende Ausbildungsteile (Prozesseinheiten resp. Arbeits- und Lernsituationen) nach- zuholen. Besonderheiten Die Berufsmaturitätsausbildung im Modell 3+1 unterscheidet sich im Wesentlichen durch folgende Elemente von der Ausbildung EFZi: • Mathematik während drei Jahren, schriftliche Abschlussprüfung • Geschichte während drei Jahren, mündliche Abschlussprüfung • Anderes Ergänzungsfachangebot (s. Lektionentafeln) • Integrierte Praxisteile lediglich im 2. Ausbildungsjahr (Praxisfirma) • Kein Kurzpraktikum am Ende des 2. Ausbildungsjahres • Betriebliche Prüfungsteile für das EFZ am Ende des Praxisjahres Anschlussmöglichkeiten • Fachhochschulen für Wirtschaft und Verwaltung oder nach entsprechender Vorbereitung an eine Fachhochschule anderer Richtung • „Passerelle“ (Vorbereitungskurs auf die Ergänzungsprüfung zur Zulassung zum Studium an Universitä- ten und Eidg. Technischen Hochschulen) • Mit Vorbereitungskurs und Aufnahmeprüfung an die Pädagogische Hochschule PH Bern • prüfungsfreier Übertritt in die Sekunda des Gymnasiums, wenn die Schule bestätigt, dass die Leistun- gen vorbehältlich des Praktikums für die Ausstellung des BM-Ausweises ausreichend sind. Informationsbroschüre WMB 12
8. Qualifikationsverfahren Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Elemente der betrieblichen Abschlussprüfungen Fach Art der Prüfung Modell Häufigkeit und Termin 1 Arbeits- und Lernsituationen i Zwei Beurteilungen im Rahmen der integrierten Praxisteile. (ALS) Termin: frühestens im 2. Ausbildungsjahr.. 3+1 Zwei Beurteilungen während des Langzeitpraktikums 2 Prozesseinheiten (PE) i Zwei Prozesseinheiten im Rahmen der integrierten Praxis- teile. Termin: frühestens im 2. Ausbildungsjahr. 3+1: Je eine Prozesseinheit im Rahmen der integrierten Praxistei- le und während des Langzeitpraktikums. 3 Berufspraktische Situationen i Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchenspezifi- und Fälle sche schriftliche Prüfung aufgrund der Leistungsziele für die Bildung in beruflicher Praxis. Dauer: 120 Minuten. Termin: gegen Ende der Ausbildung. 3+1 Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchenspezifi- sche schriftliche Prüfung aufgrund der Leistungsziele für die Bildung in beruflicher Praxis. Dauer: 120 Minuten. Termin: gegen Ende der Ausbildung. 4 Berufliche Situationen, die i Qualifikationsgespräch gestützt auf die Lern- und Leistungs- kommunikative Fähigkeiten dokumentation. erfordern Dauer: 30 Minuten. Termin: gegen Ende der Ausbildung. 3+1 Branchenspezifische mündliche Prüfung. Dauer: 30 Minuten. Termin: gegen Ende der Ausbildung. Elemente der schulischen Abschlussprüfungen Fach 1: Information/Kommunikation/Administration (IKA) Fach 2 Wirtschaft und Gesellschaft (W&G 1; zentrale schriftliche Prüfung) Fach 3: Wirtschaft und Gesellschaft (W&G 2; dezentrale schriftliche Prüfung) Fach 4: Wirtschaft und Gesellschaft (W&G 3; Durchschnitt der Erfahrungsnoten) Fach 5: Deutsch (schriftliche und mündliche Prüfung) Fach 6: Französisch (schriftliche und mündliche Prüfung oder Zertifikat mind. B1) Fach 7: Englisch (schriftliche und mündliche Prüfung oder Zertifikat mind. B1) Fach 8: Ausbildungseinheiten (AE) und selbstständige Arbeit (SA) Alle Prüfungen finden kurz vor Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Informationsbroschüre WMB 13
Bestehensbedingungen Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Lehrabschluss- prüfung die Bestehensnormen erfüllt sind. Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Berufsmaturität Zusätzlich zu den Prüfungsfächern für den Erwerb des EFZ (allerdings auf BM-Niveau) werden Mathematik (schriftlich) und Geschichte (mündlich) geprüft. Für den Erwerb des BM-Zeugnisses muss zwingend das QV für das EFZ erfolgreich absolviert werden. Die BM gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenab- weichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Ausweis der Handelsmittelschulen Um das spezifische Ausbildungsprofil der Handelsmittelschulen zu dokumentieren, geben die Schulen den Lernenden des Modells EFZi einen HMS-Ausweis ab. Darin erfasst werden die Sprachfächer Deutsch, Fran- zösisch und Englisch (jeweils durch die Erfahrungsnoten der vier letzten Semester sowie einer mündlichen Prüfung mit Schwerpunkt Literatur) sowie die Fächer Mathematik, Geschichte und Geografie (jeweils durch die Erfahrungsnoten der letzten vier Semester, in denen das Fach unterrichtet wurde). Voraussetzung für die Abgabe des Ausweises ist der erfolgreiche Erwerb des EFZ. Es muss ein Notenschnitt von mindestens 4.0 erzielt werden und es darf höchstens eine Note ungenügend sein, und zwar nicht tiefer als 3.0. Informationsbroschüre WMB 14
9. Kontakt und Information Websites Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung www.bwdbern.ch Wirtschaftsmittelschule Bern www.wirtschaftsmittelschule.ch Handelsmittelschulen des Kantons Bern www.hmsbern.ch Erziehungsdirektion des Kantons Bern www.erz.be.ch Wichtige Links Kaufmännische Grundbildung EFZ (Site der Schweizerischen Prüfungskommission) www.rkg.ch Bundesamt für Berufsbildung und Technologie www.bbt.admin.ch Berufsberatungsplattform www.berufsberatung.ch Kontakt WMB für Auskünfte Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung Wirtschaftsmittelschule Bern Papiermühlestrasse 65 CH-3014 Bern 031 330 19 90 wirtschaftsmittelschule@bwdbern.ch Informationsbroschüre WMB 15
Sie können auch lesen