Corona-Hilfen / Förderprogramme - Martin Bartölke 18. Februar 2021
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Corona-Hilfen für Unternehmen Bund Bund Niedersachsen Überbrückungshilfen November-/Dezemberhilfe Aufstockung ÜH II ÜH I (bis 31.10.2020) „Lockdown ab November“ Nur für nds. Schausteller & für Juni bis August 2020 (Beschluss aus Oktober) Veranstaltungswirtschaft 75% Umsatz-Erstattung ÜH II (bis 31.03.2021) Mit ÜH II - Bewilligung für September bis Methodik: Pauschalierter Dezember 2020 - Abschlagszahlung Umsatzverlustausgleich für - Restzahlung Aug.-Dez. 2020 ggü. Vorjahr ÜH III (bis 31.08.2021) - Schlussabrechnung Förderquote 15 % der November 2020 - Juni 2021 Umsatzverluste bis 100.000 €, Methodik: Antrag: „prüfender Dritter“ darüber hinaus 10% - Abschlagszahlung - Vorauszahlung Schaustellergewerbe - Schlussabrechnung wahlweise 7,5 % des Umsatzverlustes, zzgl. 20% Antrag: „prüfender Dritter“ der fälligen Tilgungskosten für Darlehens-/ Leasingverträge max. 50.000 € Antrag: Kundenportal NBank Seite 6
Corona-Hilfen für Unternehmen Antragstellung bis Überbrückungshilfe II 31.03.2021 verlängert Förderzeitraum: September bis Dezember 2020 (Nov & Dez alternativ Antrag ÜH III) a) Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder b) Umsatzeinbruch von mindestens 30% in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 30%-
Corona-Hilfen für Unternehmen Novemberhilfe / Dezemberhilfe Außerordentliche Wirtschaftshilfe November / Dezember 75% des Umsatzes Nov. 2019 / Dez. 2019 alle Unternehmen, die von der Schließung ab 2.11.2020 (Anordnung aus Oktober, nicht aus Dezember!) betroffen sind - direkt, indirekt, bzw. über Dritte betroffene Unternehmen Anträge über prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,..) Soloselbständige (bis max. 5000 €) direkt (ELSTER) Besonderheit: „Außer Haus“-Verkauf (Keine Anrechnung bei Umsatz / Förderung) www.überbrückungshilfe-unternehmen.de Antragstellung bis 30.04.2021 Seite 9
Corona-Hilfen für Unternehmen Überbrückungshilfe III (ab Februar 2021) Förderzeitraum: : Nov. 2020 bis Juni 2021 Umsatzeinbruch von mindestens 30% im jeweiligen Fördermonat (Nov. 2020 bis Juni 2021) grundsätzlich im Vergleich zum jeweiligen Monat im Jahr 2019 u.a. für Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, die von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind (Nov/ Dez 2020, sofern kein Anspruch auf November-/Dezemberhilfe besteht) Beihilferechtliche Regelung: Wahlrecht der Beihilfegrundlage„Kleinbeihilfen 2020“ und/oder „Fixkostenhilfe 2020“ (bis zu den jeweiligen Höchstsätzen, zusammen mit anderen Förderungen) Maximalbeträge bei Beihilferegelung „Fixkostenhilfe 2020“ zu beachten: 70% / 90% der tatsächlichen ungedeckten Fixkosten Anträge über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Soloselbständige (bis max. 5000 €) direkt für Soloselbständige: alternativ zur Fixkostenerstattung für Jan. 2021 - Juni 2021 einmalige Betriebskostenpauschale „Neustarthilfe“ (bis zu 7.500 €) Seite 10
Corona-Hilfen für Unternehmen Überbrückungshilfe III Förderhöchstbetrags pro Monat: 1,5 Mio. € Antragsberechtigte Unternehmen: bis 750 Millionen € Jahresumsatz bis 30.04.2020 gegründet Erstattungsfähige Kosten erweitert: a) bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen b) Investitionen in Digitalisierung bis zu 20.000 € (teilweise werden auch Kosten außerhalb des Förderzeitraumes anerkannt) Regelungen für besonders betroffene Branchen: Einzelhandel, Pyrotechnikbranche, Reisebüros/-veranstalter, Kultur-/Veranstaltungswirtschaft Abschlagszahlungen bis 100.000 € 30%-
Corona-Hilfen für Unternehmen Überbrückungshilfe III Umsatzeinbruch von mindestens 30% im jeweiligen Fördermonat (Nov. 2020 bis Juni 2021) grundsätzlich zum Vergleichsmonat 2019 Sonderregelung für Unternehmen, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.04.2020 gegründet worden sind - Vergleichsbasis: 1. durchschnittlicher Monatsumsatz des Jahres 2019 2. durchschnittlicher Monatsumsatz Januar und Februar 2020 3. durchschnittlicher Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 4. der monatliche Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes, der bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” angegeben wurde Seite 12
Überbrückungshilfe III Regelungen für besonders betroffene Branchen: Einzelhandel Abschreibungsmöglichkeit wird ...auf das Umlaufvermögen erweitert sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware (d.h. saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021) handelt. FAQ, Anhang 2 beachten Seite 13
Corona-Hilfen für Unternehmen Überbrückungshilfe III - Sonderregelung Soloselbständige Neustarthilfe (Im Rahmen der Überbrückungshilfe III) Förderung Soloselbständige (50% des Referenzumsatzes 2019) für 6 Monate pauschal Im Gegensatz zur üblichen einmalig bis zu 7.500 € für Januar 2021 bis Juni 2021 Fixkostenerstattung Für Soloselbständige im Haupterwerb: in ÜH I, ÜH II, und ÜH III, Einkommen im Referenzzeitraum (2019) zu mindestens 51% hier auch für die private Lebenshaltung möglich aus selbständiger Tätigkeit ausschließlich Direktantrag (ELSTER) Jahresumsatz Referenzumsatz Neustarthilfe 2019 (6 Monate) (50% / max. 7.500€) ab 30.000 € 15.000 € 7.500 € 20.000 € 10.000 € 5.000 € 15.000 € 7.500 € 3.750 € Seite 14
Corona-Hilfen für Unternehmen Hinweise zur „Arbeitsteilung“ der Beratung Überbrückungshilfe II Überbrückungshilfe III November-/Dezemberhilfe Vor der Antragstellung: Einzelfallberatungen und konkrete Kundenanfragen nur über „prüfende Dritte“ und die zentrale Hotline des Bundes Die NBank informiert zudem im Rahmen von Webinaren und auf www.nbank.de zu den Grundlagen der Programme Nach der Antragstellung: Änderungen / Korrekturen bitte schriftlich an ueberbrueckungshilfe@nbank.de (vorgesehen ist zukünftig eine technische Lösung im Portal) Aufstockung zur Investitionszuschuss- Kredite, Beteiligungen Überbrückungshilfe II programme des Landes und Bürgschaften Die NBank informiert im Rahmen von Webinaren, über die Hotline - 333 und auf www.nbank.de zu den Grundlagen der Programme Die NBank führt zudem Einzelfallberatungen durch und berät Kunden zu konkreten individuellen Fragestellungen. Anfragen bitte an beratung@nbank.de Seite 15
Corona-Hilfen des Bundes Besondere Regelungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Krise KfW-Sonderprogramm 2020 (Kredite) - Erleichterter Zugang zu günstigen Krediten für Unternehmen jeder Größenordnung KfW-Schnellkredit - Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen - Unterstützung von Start-ups Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes (große Unternehmen) Exportkreditgarantien https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/massnahmenpaket-fuer-unternehmen- gegen-die-folgen-des-coronavirus.html Seite 16
Corona-Hilfen des Bundes Besondere Regelungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Krise Steuerliche Sonderregelungen - Fälligkeiten verändert - Abschreibungsregelungen verändert - Verlängerung Reinvestitionsfristen - Steuerstundungsregelungen Kurzarbeitergeld - Anpassungen Grundsicherung (ALG II) - auch für Selbstständige - Vereinfachungsregelungen (Vermögensprüfung / Kosten der Wohnung) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/massnahmenpaket-fuer-unternehmen- gegen-die-folgen-des-coronavirus.html Seite 17
Corona-Hilfen für Unternehmen Darlehen und Beteiligungen Niedersachsen-Schnellkredit NVenture und Niedersachsen-Schnellkredit gemeinnützige Organisationen Mittelstandsfonds für nds. Unternehmen für nds. Unternehmen für nds. Startups und KMU Antragstellung über Haus- Körperschaftssteuer befreit offene oder stille Beteiligung banken 10.000 bis 800.000 € bis 800.000 € max. 10 Beschäftigte 100% Auszahlung 100 % Auszahlung 10.000 bis 300.000 € Laufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre Laufzeit: 7, 10 oder 12 Jahre 100% Auszahlung 1 bzw. 2 Tilgungsfreijahre Laufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre Zins: 1,5 % p.a. 1 bzw. 2 Tilgungsfreijahre Zins: 3 % p.a. Hinweis: KfW-Schnellkredit Seite 18
Corona-Hilfen für Unternehmen Innovation und Digitalisierung Innovationsgutscheine Digitalbonus.Vereine Digitalbonus Unternehmen für nds. KMU Eingetragene Vereine KMU und kleine freiberufliche (§21 BGB) o.ä. Einrichtungen, Planungsbüros im Bereich des Leistungen von externen rechtsfähige gemeinnützige digitalen Bauens Forschungseinrichtungen Körperschaften (§1 Abs.1 KStG) Investitionen zur Digitalisierung Entwicklung von Produkten, von Produkten, Dienstleistungen Verfahren oder Investition in Digitalisierung von oder Prozessen und zur Dienstleistungen Produkten, Dienstleistungen, Verbesserung der IT-Sicherheit Prozessen oder IT-Sicherheit Förderquote bis zu 80% kleine Unternehmen bis zu 50 %, Zuschuss bis zu 70% der mittlere Unternehmen bis zu zuwendungsfähigen Ausgaben 30 % Zuschuss max. 30.000 € der zuwendungsfähigen Zuschuss 3.500 € bis 10.000 € Ausgaben Zuschuss 2.500 € bis 10.000 € Hinweis: ZIM & Horizon Seite 19
Corona-Hilfen für Unternehmen Förderangebote zur Ausbildung Insolvenzazubis Entlastung Ausbildungsbetriebe Mobilitätsprämie für Azubis Ausbildungsstätten in Nds. Ausbildungsstätten in Nds. Auszubildende, die im Jahr 2020 oder 2021 eine Einstellung von Azubis aus 500 € bei „Verlängerung“ Ausbildung beginnen und Insolvenzbetrieben eines Ausbildungsvertrages deren Probezeit bereits Vertragslaufzeit abgelaufen ist 1.000 € bei Schaffung eines mindestens 6 Monate zusätzlichen 500 € Prämie (einmalig) Ausbildungsvertrages Zuschuss bis 60 % Entfernung zum Arbeitsplatz Prämie für max. 10 Azubis über 45 km oder Fahrzeit und einmal je Unternehmen ÖPNV mind. 1 Stunde Seite 20
Corona-Hilfen für Unternehmen Förderangebote Energie- und Ressourceneffizienz Energetische Modernisierung Betriebliche Energie- PV-Batteriespeicher Mietwohnraum (für Studierende) & Ressourceneffizienz 2.0 für Investoren Für nds. Unternehmen für nds. Unternehmen Energetische Modernisie- Investitionen in stationäre Investitionen in Gebäude rung zur Erreichung der Batteriespeicher in und Anlagen, Errichtung KfW-Effizienzhaus-klassen Verbindung mit neuer PV- von Anlagen zur 55 oder 70 trotz COVID- Anlage bzw. Erweiterung Gewinnung von Wärme 19-Pandemie bestehender PV-Anlage aus regenerativer Energie Förderquote bis zu 40% Förderquote bis zu 40 % Förderquote bis zu 70% Zuschuss max. 48.000 € Zuschuss max. 50.000 € Zuschuss max. 1 Mio. € je Wohneinheit Seite 21
Corona-Hilfen für Unternehmen Digitalisierungsberatung Förderung unternehmerischen Weiterbildung in Niedersachsen Einzelhandel Know hows (BMWi) Zuschuss bis zu 100%, Zuschuss einer Förderung von 50% der bis 2.500 € für Unternehmensberatung: Weiterbildungskosten für Beratungsleistung 50% von 4.000 € Beschäftigte oder für Jungunternehmen (
Überblick Homepage: Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen Seite 23
Übersicht der Corona-Sonderprogramme Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 24
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