Corona-Hilfen / Förderprogramme - Martin Bartölke 18. Februar 2021

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Corona-Hilfen / Förderprogramme - Martin Bartölke 18. Februar 2021
Corona-Hilfen / Förderprogramme

Martin Bartölke
18. Februar 2021
Corona-Hilfen / Förderprogramme - Martin Bartölke 18. Februar 2021
NBank
             Gründung: 2004
             Rechtsform: Anstalt des öffentlichen
              Rechts

             Gesellschafter: Land Niedersachsen

             ca. 530 Mitarbeitende

             Bündelung der Wirtschafts-,
              Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und
              Infrastrukturförderung

             Informieren, begleiten, beraten und
              fördern

             Beratung und Förderung aus einer
              Hand

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Beratungsansatz
             unabhängige, wettbewerbsneutrale,
              individuelle Beratung

             Finanzierungs- / Förderlösungen
              identifizieren und ermöglichen

             Antragstellungen begleiten

          Regionale Verankerung
             Hannover, Braunschweig, Lüneburg,
              Oldenburg und Osnabrück

             Einbindung von Wirtschaftsförderern
              Verbänden, Kammern, und Hausbanken

             regionale, überregionale und europaweite
              Netzwerke für Ihr Unternehmen

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Übersicht der Corona-Sonderprogramme

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Corona-Hilfen für Unternehmen

                Bund                            Bund                      Niedersachsen

         Überbrückungshilfen         November-/Dezemberhilfe               Aufstockung ÜH II

  ÜH I (bis 31.10.2020)             „Lockdown ab November“         Nur für nds. Schausteller &
        für Juni bis August 2020       (Beschluss aus Oktober)         Veranstaltungswirtschaft
                                       75% Umsatz-Erstattung
  ÜH II (bis 31.03.2021)                                            Mit ÜH II - Bewilligung
        für September bis            Methodik:                      Pauschalierter
        Dezember 2020                  - Abschlagszahlung              Umsatzverlustausgleich für
                                       - Restzahlung                   Aug.-Dez. 2020 ggü. Vorjahr
  ÜH III (bis 31.08.2021)
                                       - Schlussabrechnung           Förderquote 15 % der
        November 2020 - Juni 2021
                                                                       Umsatzverluste bis 100.000 €,
        Methodik:                   Antrag: „prüfender Dritter“      darüber hinaus 10%
        - Abschlagszahlung
        - Vorauszahlung                                              Schaustellergewerbe
        - Schlussabrechnung                                            wahlweise 7,5 % des
                                                                       Umsatzverlustes, zzgl. 20%
  Antrag: „prüfender Dritter“                                         der fälligen Tilgungskosten für
                                                                       Darlehens-/ Leasingverträge
                                                                     max. 50.000 €
                                                                     Antrag: Kundenportal NBank
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Corona-Hilfen / Förderprogramme - Martin Bartölke 18. Februar 2021
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Corona-Hilfen / Förderprogramme - Martin Bartölke 18. Februar 2021
Corona-Hilfen für Unternehmen
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                                           Überbrückungshilfe II            31.03.2021 verlängert

Förderzeitraum:         September bis Dezember 2020 (Nov & Dez alternativ Antrag ÜH III)

a)     Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum
       April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder

b)     Umsatzeinbruch von mindestens 30% in den Monaten April bis August 2020
       gegenüber dem Vorjahreszeitraum

                                                       30%-
Corona-Hilfen / Förderprogramme - Martin Bartölke 18. Februar 2021
Corona-Hilfen für Unternehmen

                             Novemberhilfe / Dezemberhilfe

   Außerordentliche Wirtschaftshilfe November / Dezember

   75% des Umsatzes Nov. 2019 / Dez. 2019

   alle Unternehmen, die von der Schließung ab 2.11.2020
    (Anordnung aus Oktober, nicht aus Dezember!)
    betroffen sind - direkt, indirekt, bzw. über Dritte betroffene Unternehmen

   Anträge über prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,..)

   Soloselbständige (bis max. 5000 €) direkt (ELSTER)

   Besonderheit: „Außer Haus“-Verkauf (Keine Anrechnung bei Umsatz / Förderung)

   www.überbrückungshilfe-unternehmen.de
                                                                         Antragstellung bis
                                                                            30.04.2021

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Corona-Hilfen für Unternehmen

                        Überbrückungshilfe III (ab Februar 2021)

   Förderzeitraum: : Nov. 2020 bis Juni 2021

   Umsatzeinbruch von mindestens 30% im jeweiligen Fördermonat (Nov. 2020 bis Juni 2021)
    grundsätzlich im Vergleich zum jeweiligen Monat im Jahr 2019

   u.a. für Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, die von den Schließungen ab 16. Dezember
    2020 betroffen sind (Nov/ Dez 2020, sofern kein Anspruch auf November-/Dezemberhilfe besteht)

   Beihilferechtliche Regelung: Wahlrecht der Beihilfegrundlage„Kleinbeihilfen 2020“ und/oder
    „Fixkostenhilfe 2020“ (bis zu den jeweiligen Höchstsätzen, zusammen mit anderen Förderungen)

   Maximalbeträge bei Beihilferegelung „Fixkostenhilfe 2020“ zu beachten:
    70% / 90% der tatsächlichen ungedeckten Fixkosten

   Anträge über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Soloselbständige (bis max. 5000 €) direkt

   für Soloselbständige: alternativ zur Fixkostenerstattung für Jan. 2021 - Juni 2021 einmalige
    Betriebskostenpauschale „Neustarthilfe“ (bis zu 7.500 €)

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Corona-Hilfen für Unternehmen

                                      Überbrückungshilfe III

   Förderhöchstbetrags pro Monat: 1,5 Mio. €
   Antragsberechtigte Unternehmen:             bis 750 Millionen € Jahresumsatz
                                                bis 30.04.2020 gegründet
   Erstattungsfähige Kosten erweitert:
    a) bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen
    b) Investitionen in Digitalisierung bis zu 20.000 €
    (teilweise werden auch Kosten außerhalb des Förderzeitraumes anerkannt)

   Regelungen für besonders betroffene Branchen:
     Einzelhandel, Pyrotechnikbranche, Reisebüros/-veranstalter, Kultur-/Veranstaltungswirtschaft
   Abschlagszahlungen bis 100.000 €
                                                                30%-
Corona-Hilfen für Unternehmen

                               Überbrückungshilfe III

   Umsatzeinbruch von mindestens 30% im jeweiligen Fördermonat (Nov. 2020 bis Juni
    2021) grundsätzlich zum Vergleichsmonat 2019

   Sonderregelung für Unternehmen, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.04.2020
    gegründet worden sind - Vergleichsbasis:

    1. durchschnittlicher Monatsumsatz des Jahres 2019

    2. durchschnittlicher Monatsumsatz Januar und Februar 2020

    3. durchschnittlicher Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020

    4. der monatliche Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes, der bei der
       erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im
       “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” angegeben wurde

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Überbrückungshilfe III

            Regelungen für besonders betroffene Branchen: Einzelhandel

Abschreibungsmöglichkeit wird

 ...auf    das Umlaufvermögen erweitert

           sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware

           oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware
            (d.h. saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021) handelt.

 FAQ, Anhang       2 beachten

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Corona-Hilfen für Unternehmen

            Überbrückungshilfe III - Sonderregelung Soloselbständige

      Neustarthilfe (Im Rahmen der Überbrückungshilfe III)
      Förderung Soloselbständige (50% des Referenzumsatzes
       2019) für 6 Monate pauschal
                                                                Im Gegensatz zur üblichen
      einmalig bis zu 7.500 € für Januar 2021 bis Juni 2021        Fixkostenerstattung
      Für Soloselbständige im Haupterwerb:                      in ÜH I, ÜH II, und ÜH III,
       Einkommen im Referenzzeitraum (2019) zu mindestens 51%     hier auch für die private
                                                                  Lebenshaltung möglich
       aus selbständiger Tätigkeit
      ausschließlich Direktantrag (ELSTER)

              Jahresumsatz             Referenzumsatz              Neustarthilfe
                  2019                   (6 Monate)             (50% / max. 7.500€)
       ab        30.000 €                   15.000 €                  7.500 €

                 20.000 €                   10.000 €                  5.000 €

                 15.000 €                     7.500 €                 3.750 €

Seite 14
Corona-Hilfen für Unternehmen

                          Hinweise zur „Arbeitsteilung“ der Beratung

      Überbrückungshilfe II                Überbrückungshilfe III                  November-/Dezemberhilfe

Vor der Antragstellung:         Einzelfallberatungen und konkrete Kundenanfragen nur über
                                „prüfende Dritte“ und die zentrale Hotline des Bundes
                                Die NBank informiert zudem im Rahmen von Webinaren und auf
                                www.nbank.de zu den Grundlagen der Programme

Nach der Antragstellung: Änderungen / Korrekturen bitte schriftlich an
                         ueberbrueckungshilfe@nbank.de
                                (vorgesehen ist zukünftig eine technische Lösung im Portal)

         Aufstockung zur                  Investitionszuschuss-                      Kredite, Beteiligungen
        Überbrückungshilfe II            programme des Landes                           und Bürgschaften

      Die NBank informiert im Rahmen von Webinaren, über die Hotline - 333 und auf www.nbank.de zu
       den Grundlagen der Programme
      Die NBank führt zudem Einzelfallberatungen durch und berät Kunden zu konkreten individuellen
       Fragestellungen. Anfragen bitte an beratung@nbank.de

    Seite 15
Corona-Hilfen des Bundes

           Besondere Regelungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Krise

          KfW-Sonderprogramm 2020 (Kredite)
            - Erleichterter Zugang zu günstigen Krediten für Unternehmen jeder Größenordnung

          KfW-Schnellkredit
            - Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen
            - Unterstützung von Start-ups

          Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes (große Unternehmen)
          Exportkreditgarantien

    https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/massnahmenpaket-fuer-unternehmen-
    gegen-die-folgen-des-coronavirus.html

Seite 16
Corona-Hilfen des Bundes

           Besondere Regelungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Krise

     Steuerliche Sonderregelungen
       - Fälligkeiten verändert
       - Abschreibungsregelungen verändert
       - Verlängerung Reinvestitionsfristen
       - Steuerstundungsregelungen

     Kurzarbeitergeld
       - Anpassungen

     Grundsicherung (ALG II)
       - auch für Selbstständige
       - Vereinfachungsregelungen (Vermögensprüfung / Kosten der Wohnung)

 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/massnahmenpaket-fuer-unternehmen-
 gegen-die-folgen-des-coronavirus.html

Seite 17
Corona-Hilfen für Unternehmen

Darlehen und Beteiligungen

                                  Niedersachsen-Schnellkredit            NVenture und
Niedersachsen-Schnellkredit
                                 gemeinnützige Organisationen           Mittelstandsfonds

 für nds. Unternehmen            für nds. Unternehmen            für nds. Startups und KMU
 Antragstellung über Haus-       Körperschaftssteuer befreit     offene oder stille Beteiligung
   banken
                                  10.000 bis 800.000 €            bis 800.000 €
 max. 10 Beschäftigte
                                  100% Auszahlung                 100 % Auszahlung
 10.000 bis 300.000 €
                                  Laufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre    Laufzeit: 7, 10 oder 12 Jahre
 100% Auszahlung
                                  1 bzw. 2 Tilgungsfreijahre
 Laufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre
                                  Zins: 1,5 % p.a.
 1 bzw. 2 Tilgungsfreijahre
 Zins: 3 % p.a.
Hinweis: KfW-Schnellkredit

  Seite 18
Corona-Hilfen für Unternehmen

Innovation und Digitalisierung

    Innovationsgutscheine             Digitalbonus.Vereine                    Digitalbonus Unternehmen

   für nds. KMU                    Eingetragene Vereine                     KMU und kleine freiberufliche
                                     (§21 BGB) o.ä. Einrichtungen,             Planungsbüros im Bereich des
   Leistungen von externen          rechtsfähige gemeinnützige                digitalen Bauens
    Forschungseinrichtungen          Körperschaften (§1 Abs.1
                                     KStG)                                    Investitionen zur Digitalisierung
   Entwicklung von Produkten,                                                 von Produkten, Dienstleistungen
    Verfahren oder                  Investition in Digitalisierung von        oder Prozessen und zur
    Dienstleistungen                 Produkten, Dienstleistungen,              Verbesserung der IT-Sicherheit
                                     Prozessen oder IT-Sicherheit
   Förderquote bis zu 80%
                                                                              kleine Unternehmen bis zu 50 %,
                                    Zuschuss bis zu 70% der                   mittlere Unternehmen bis zu
                                     zuwendungsfähigen Ausgaben                30 %
   Zuschuss max. 30.000 €
                                                                               der zuwendungsfähigen
                                    Zuschuss 3.500 € bis 10.000 €             Ausgaben

                                                                              Zuschuss 2.500 € bis 10.000 €
    Hinweis: ZIM & Horizon

    Seite 19
Corona-Hilfen für Unternehmen

Förderangebote zur Ausbildung

         Insolvenzazubis       Entlastung Ausbildungsbetriebe     Mobilitätsprämie für Azubis

 Ausbildungsstätten in Nds.    Ausbildungsstätten in Nds.      Auszubildende, die im Jahr
                                                                   2020 oder 2021 eine
 Einstellung von Azubis aus    500 € bei „Verlängerung“          Ausbildung beginnen und
   Insolvenzbetrieben             eines Ausbildungsvertrages       deren Probezeit bereits
 Vertragslaufzeit                                                 abgelaufen ist
                                1.000 € bei Schaffung eines
   mindestens 6 Monate            zusätzlichen                   500 € Prämie (einmalig)
                                  Ausbildungsvertrages
 Zuschuss bis 60 %
                                                                 Entfernung zum Arbeitsplatz
                                Prämie für max. 10 Azubis         über 45 km oder Fahrzeit
                                  und einmal je Unternehmen        ÖPNV mind. 1 Stunde

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Corona-Hilfen für Unternehmen

Förderangebote Energie- und Ressourceneffizienz

Energetische Modernisierung                                         Betriebliche Energie-
                                      PV-Batteriespeicher
Mietwohnraum (für Studierende)                                    & Ressourceneffizienz 2.0

 für Investoren                  Für nds. Unternehmen           für nds. Unternehmen
 Energetische Modernisie-        Investitionen in stationäre    Investitionen in Gebäude
   rung zur Erreichung der          Batteriespeicher in             und Anlagen, Errichtung
   KfW-Effizienzhaus-klassen        Verbindung mit neuer PV-        von Anlagen zur
   55 oder 70 trotz COVID-          Anlage bzw. Erweiterung         Gewinnung von Wärme
   19-Pandemie                      bestehender PV-Anlage           aus regenerativer Energie

 Förderquote bis zu 40%          Förderquote bis zu 40 %        Förderquote bis zu 70%
 Zuschuss max. 48.000 €          Zuschuss max. 50.000 €         Zuschuss max. 1 Mio. €
   je Wohneinheit

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Corona-Hilfen für Unternehmen

    Digitalisierungsberatung       Förderung unternehmerischen
                                                                      Weiterbildung in Niedersachsen
               Einzelhandel              Know hows (BMWi)
   Zuschuss bis zu 100%,             Zuschuss einer                     Förderung von 50% der
    bis 2.500 € für                    Unternehmensberatung:               Weiterbildungskosten für
    Beratungsleistung                  50% von 4.000 €                     Beschäftigte oder
                                       für Jungunternehmen (
Überblick Homepage:
Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen

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Übersicht der Corona-Sonderprogramme

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