Corona-Schutzkonzept für die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin

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Corona-Schutzkonzept für die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin
Corona Schutzkonzept SGO

           Corona-Schutzkonzept
               für die Stiftung
           Gesundheitsversorgung
                Oberengadin

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Corona-Schutzkonzept für die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin
Corona Schutzkonzept SGO

Vorwort

Das nachfolgende Schutzkonzept basiert auf den Vorgaben der
Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) und den all-
gemein geltenden Hygienerichtlinien, im speziellen den Corona
Anweisungen.

Dieses Schutzkonzept wird laufend überprüft und angepasst, die
entsprechenden Entscheide werden im regelmässig tagenden
Corona-Sonderstab besprochen und getroffen.

Der erste allgemeine Teil ist für die gesamte Organisation verbind-
lich. Die Vorgaben für die einzelnen Betriebe Spital Oberengadin,
Pflegeheim Promulins, Spitex Oberengadin und als zugewandte
Organisation die Rettung Oberengadin (REO), bilden den zweiten
Teil des Konzeptes.

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Corona Schutzkonzept SGO

Inhaltsverzeichnis erster Teil Konzept
1.          Grundlagen .............................................................................................................................. 6
2.          Geltungsbereich..................................................................................................................... 6
3.          Kommunikation ..................................................................................................................... 6
4.          Mitarbeitende.......................................................................................................................... 6
     Pausen- und Ruheräumlichkeiten ........................................................................................... 6
     Hygiene- und Schutzmassnahmen ........................................................................................ 6
     Vorgehen bei Verdacht von COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitenden ................ 6
     Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche zur Risikogruppe gehören .............................. 6
     Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche Ferien im Ausland verbringen ...................... 6
     Firmen-Sport .................................................................................................................................. 7
     Firmen-Anlässe bzw. Feste inklusive Abteilungsessen .................................................. 7
     Care Team ....................................................................................................................................... 7
Schutzmaterial ................................................................................................................................... 7
Reinigung ............................................................................................................................................. 7
Entsorgung von Abfällen ................................................................................................................ 7
6.          Prozess zur Qualitätssicherung ....................................................................................... 7
7.          Einhaltung bzw. nicht Einhaltung der Massnahmen ................................................ 7
1.          Patientinnen und Patienten ............................................................................................... 9
     Hygiene- und Schutzmassnahmen ........................................................................................ 9
     Triage Container..........................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     Ambulante Behandlung .............................................................................................................. 9
     Reguläresind Eintritte, ambulante Eingriffe ....................................................................... 9
     Notfall Eintritt ................................................................................................................................. 9
     Fragebögen ..................................................................................................................................... 9
     Arztvisite von Patienten ........................................................................................................... 10
     Für die Visiten in den Zimmern gilt, dass max. 4 Personen gleichzeitig das
     Patientenzimmer betreten dürfen. ....................................................................................... 10
     Zimmerbelegung ......................................................................................................................... 10
     IPS Kapazität ................................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     Isolation von Patienten mit COVID-19 ............................................................................... 10
     Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten........................................................... 10
     Transporte ..................................................................................................................................... 10

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2.          Besucher................................................................................................................................. 10
     Vorgaben ........................................................................................................................................ 10
     Besuche zu den normalen Besuchszeiten sind im ganzen Spital, auch auf der
     IPS, unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen erlaubt. ..Fehler! Textmarke
     nicht definiert.
     o Es darf nur gesunden Besuchern Einlass gewährt werden, Abfrage beim
     Eingang ...........................................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o Jeder Besucher muss den Fragebogen "Selbst Deklaration für Besucher"
     ausfüllen und am Empfang abgeben. Die Bögen werden in Mappen pro Tag
     aufbewahrt und nach einer Frist von 14 Tagen vernichtet ....... Fehler! Textmarke nicht
     definiert.
     o Ein Besucher pro Patient für max. 60 Minuten im Zimmer ........Fehler! Textmarke
     nicht definiert.
     o Die bekannten Schutzmassnahmen (Maske und Händehygiene) müssen
     von Patient und Besucher strikt eingehalten werden ...Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o Eine Begleitperson darf den Patienten auf den Notfall oder in den
     ambulanten Bereich begleiten ...............................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     Ausnahmen: ...............................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o      Max. zwei Bezugspersonen bei schwer kranken bzw. sterbenden Patienten
            Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o vom Behandlungsteam zusätzlich angeforderte Bezugspersonen zur
     gezielten Unterstützung von (pflege-)bedürftigen Patientinnen und Patienten
         Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o      Übersetzer oder Angehörige zur Übersetzung nach Terminvereinbarung
            Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o Begleitung durch Angehörige zu ambulanten Terminen von bedürftigen
     Patientinnen und Patienten .....................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o Väter (Bezugsperson) bei Hebammensprechstunde, Geburt und
     Wochenbett ...................................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o      Eltern von Kindern (≤18 Jahren) .................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o      Zusätzlich Seelsorger ........................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o Ausnahmen können durch Chefärzte in Absprache mit der Hygieneberatung
     erfolgen...........................................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     o Ausnahmen müssen im KISIM unter Verlaufseinträge dokumentiert werden
     inkl. Erwähnung der Schutzmassnahmen für die Besucher ...... Fehler! Textmarke nicht
     definiert.
     Aufenthaltsorte ............................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     Übernachtung und Verpflegung von Begleitpersonen .................................................. 10
3.          Interne Dienstleister .......................................................................................................... 10

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     Cafeteria .........................................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
     Personal Restaurant................................................................................................................... 10
4.          Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden ........................................................ 11
5.          Externe Dienstleister für die Institution ..................................................................... 11
     Coiffeur, Pedicure ....................................................................................................................... 11
8. Berufskleidung ................................................................................... 13
9. Bewohner .......................................................................................... 13
     Hygiene- und Schutzmassnahmen ........................................................... 13
     Eintritte ................................................................................................ 13
     Isolation von Bewohnern bei Verdacht auf COVID-19 und weiteres Vorgehen 13
     Besuche ............................................................................................... 13
     Transporte ............................................................................................ 13
     Externe Ausflüge und Urlaub ................................................................... 14
10.         Besucher ........................................................................................ 14
     Vorgaben.............................................................................................. 14
     Vorgehen............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
     Hygienemassnahmen ............................................................................. 14
     Aufenthaltsorte ..................................................................................... 14
     Besucherzimmer.................................................................................... 14
11.         Externe Bewohnerdienstleistungen ..................................................... 14
12.         Interne Dienstleister ......................................................................... 15
     Cafeteria .............................................................................................. 15
     Coiffeur ................................................................................................ 15
     Physiotherapie ...................................................................................... 15
13.         Einhaltung der Massnahmen .............................................................. 15
14.         Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden ...................................... 15
     Eintritt ................................................................................................. 17
     Fragebögen .......................................................................................... 17
     Isolation von Klienten mit COVID-19 ........................................................ 17
     Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten in der Spitex ..................... 17
     Begleitung und Betreuung ...................................................................... 17
     Hauswirtschaftseinsätze ......................................................................... 17

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1.     Grundlagen
Zum Schutz unserer Patientinnen, Bewohnerinnen, Klienten und Klientinnen sowie deren
Angehörigen, Besuchern und Mitarbeitenden gelten grundsätzlich immer die Vorgaben
des Bundes und des Kantons Graubünden. Die Distanz- und Hygienemassnahmen sind
jederzeit einzuhalten.

2.      Geltungsbereich
Das nachfolgende Schutzkonzept gilt für die gesamte SGO inkl. aller dazugehörigen Be-
triebe, Praxen, alle Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Klientin-
nen und Klienten, Mitarbeitenden, Besuchenden, Angehörigen, Lieferanten etc. Die Mass-
nahmen sind zum Schutz aller zwingend einzuhalten. Es ist jeweils das aktuellste Schutz-
konzept gültig und ersetzt die vorhergehenden Versionen. Als Zugewandter Betrieb gilt
dies auch für die Rettung Oberengadin REO

3.     Kommunikation
Das aktuelle Schutzkonzept der SGO ist auf den entsprechenden Websites veröffentlicht.
Für Mitarbeitende ist ebenfalls eine aktuelle Version im Intranet veröffentlicht, sowie im
Beekeeper wird die neue Version angekündigt. Der Kanton erhält auf Anfrage eine aktu-
elle Version. Weitreichende Anpassungen im Schutzkonzept werden den Mitarbeitenden
umgehend mitgeteilt.

4.      Mitarbeitende
Pausen- und Ruheräumlichkeiten
Die Pausen- und Ruheräumlichkeiten der Mitarbeitenden sind von den Aufenthaltsmög-
lichkeiten der Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren
Angehörige, Besuchern völlig getrennt.

Hygiene- und Schutzmassnahmen
Die strikte Maskentragepflicht und Einhaltung der Händehygienevorgaben gilt für alle Mit-
arbeitenden beim Betreten des Spitals bzw. des Heimes. In direktem Patientinnen und
Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern, Klienten und Klientinnen sowie deren Ange-
hörigen, Besuchern und Mitarbeitenden beleibt die Maskentragepflicht bestehen. In Büro-
räumlichkeiten und an Sitzungen kann auf die Maske verzichtet werden, wenn ein Min-
destabstand von 1,5m gewährleistet ist.

Vorgehen bei Verdacht von COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitenden
Das Vorgehen ist analog Krankmeldung.

Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche zur Risikogruppe gehören
Mitarbeitende, welche laut aktueller BAG Liste, zur Risikogruppe gehören, sollen sich
beim Personalarzt melden, damit die Arbeitssituation analysiert werden kann und ent-
sprechende Lösungen gefunden werden. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krank-
heiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/be-
sonders-gefaehrdete-menschen.html

Vorgehen bei Mitarbeitenden, welche Ferien im Ausland verbringen
Für Mitarbeitende, welche Ferien im Ausland verbringen, gelten die aktuellen Bestimmun-
gen des BAG inkl. allfälliger Quarantäne und Meldevorgaben, Lohnzahlung usw.

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https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande-
mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quaranta-
ene-einreisende.html

Weiterbildungen intern / extern
Weiterbildungen können besucht werden, wenn die entsprechenden geltenden Hygiene-
massnahmen eingehalten werden, bzw. ein entsprechendes, genehmigtes Schutzkonzept
vorliegt.

Firmen-Sport
Firmen-Sport kann unter Einhaltung des entsprechenden Schutzkonzeptes stattfinden,
welches vom Corona-Sonderstab genehmigt ist.

Firmen-Anlässe bzw. Feste inklusive Abteilungsessen
Anlässe in kleinem Rahmen können unter Einhaltung der BAG Vorgaben durchgeführt
werden. Die Anlässe sollten bevorzugt im Freien stattfinden.

Care Team
Die Angaben zum Care Team Corona in der Stiftung Oberengadin sind zu finden unter:
http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Care%20Team/CareTeam_Corona_Mitar-
beiter.pdf

Schutzmaterial
Schutzmaterial entfaltet seine Wirkung erst wie gewünscht, wenn es korrekt angewendet
wird. Die entsprechenden Anleitungen zur korrekten Anwendung sind im Intranet abge-
legt. Diese sind verbindlich einzuhalten. Die SGO hat genügend Schutz- und Verbrauchs-
material an Lager, der Bedarf wird laufend geklärt.

Reinigung
Die Reinigung und Desinfektion aller Räume erfolgt nach den entsprechenden Reini-
gungskonzepten.

Entsorgung von Abfällen
Die Abfälle werden gemäss Entsorgungskonzept entsorgt. Besonders werden getragene
Masken in einem Abfallbehälter entsorgt, der sich in Eingangsnähe befindet.

6.     Prozess zur Qualitätssicherung
Die SGO verfügt über ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem. Dieses beinhaltet auch
einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Ebenso haben Mitarbeitende die Möglichkeit, über das Meldecenter SGO im Intranet ein
Feedback oder eine Schadensmeldung abzugeben.

Externe Besucher und Dienstleister können Kritik, Verbesserungsvorschläge etc. im Sek-
retariat, den Feedbackboxen oder per Email anbringen.

7.     Einhaltung bzw. nicht Einhaltung der Massnahmen
Die Einhaltung der Massnahmen wird durch das Personal überwacht und bei Verstössen
wird auf die korrekte Einhaltung der Massnahmen hingewiesen. Bei mehrmaliger Nicht-
einhaltung der Vorgaben führt dies zu personalrechtlichen Massnahmen.

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                    Spital Oberengadin

                           Spital Oberengadin
                              Via Nouva 3
                            7503 Samedan

                                Seite 8 von 19   Rev.5 / 30.07.2021 EB
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    1. Patientinnen und Patienten
Hygiene- und Schutzmassnahmen
Patientinnen und Patienten müssen sich strikt an die Hygienevorschriften halten und
diese auch umsetzen. Beim Betreten des Spitales müssen die Hände desinfiziert und ein
Maske getragen werden, es dürfen auch mitgebrachte Masken getragen werden.
Eigene Handschuhe müssen ausgezogen und entsorgt werden, danach die Hände desinfi-
ziert.
Im Mehrbettzimmer muss beim Verlassen des Bettes eine vom Spital gestellte Maske ge-
tragen werden, im Einzelzimmer muss eine Maske getragen werden, wenn weitere Perso-
nen den Raum betreten. Die Maske wird einmal am Tag gewechselt.

Testcenter Südbünden
Das Vorgehen im Testcenter ist zu finden unter: http://intranet.samedan.local/hygi-
ene/SitePages/Corona.aspx?RootFolder=%2Fhygiene%2FCorona%2FTriage%20Contai-
ner%20Notfall&FolderC-
TID=0x012000A0C7C4CAFA83724F9A7BBA0C3926D20E&View=%7B2D77F4C0%2DAE24
%2D475B%2D81C9%2D36E9BA80B659%7D

Ambulante Behandlung
MUZ und Praxen:
Bei ambulanten Behandlungen im MUZ und in der Gyn. bzw. Pädiatrie-Praxis werden die
Patienten vom behandelnden Arzt kurz auf Symptome bezüglich einer COVID-19-Erkran-
kung befragt und falls nötig, erfolgen weitere Abklärungen bzw. wird ein Fragebogen aus-
gefüllt.

Physiotherapie, Onkologie und Dialyse:
Bei ambulanten Behandlungen Physiotherapie, Onkologie und Dialyse werden die Patien-
ten nach ihrem Befinden bezüglich Covid-19 befragt und werden darauf hingewiesen Ver-
änderung ihres Gesundheitszustandes bezüglich COVID-19 Symptomen unverzüglich zu
melden.
Feriendialyse Patienten und Onkologie Patienten aus dem Ausland weisen bei der ersten
Behandlung einen entsprechenden negativen Test vor. PCR 72 Std. gültig, Ag-Schnelltest
48Std. gültig.

Reguläre sind Eintritte, ambulante Eingriffe
Bei regulären Eintritten für geplante oder ambulante Eingriffe wird der Fragebogen "Co-
vid-19 Checkliste" durch den behandelten Arzt oder durch den Anästhesisten in seiner
Sprechstunde dem Patienten abgegeben. Der ausgefüllte Fragebogen muss am Eintritts-
tag mitgebracht werden.

Notfall Eintritt
Bei Notfällen wird das Vorgehen entsprechend der Anamnese angepasst.

Fragebögen
Die entsprechenden Fragebögen und deren Bearbeitung sind im Intranet abgelegt:
http://intranet.samedan.local/hygiene/SitePages/Corona.aspx?RootFolder=%2Fhygi-
ene%2FCorona%2FFrageb%C3%B6gen%20Checkliste%20Eingriffe%20Behandlung&Fol-
derC-
TID=0x012000A0C7C4CAFA83724F9A7BBA0C3926D20E&View=%7B2D77F4C0%2DAE24
%2D475B%2D81C9%2D36E9BA80B659%7D

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Arztvisite von Patienten
Für die Visiten in den Zimmern gilt, dass max. 4 Personen gleichzeitig das Patientenzim-
mer betreten dürfen.

Zimmerbelegung
Die Zimmer- bzw. Bettenzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der eingeholten Infor-
mationen. Es findet keine Vermischung von COVID-19-Verdachts-oder bestätigten Fällen,
und Patienten ohne COVID-19-Erkrankung statt.

Die korrekte Zimmerbelegung erfolgt unter Berücksichtigung der Distanzregeln bzw.
durch Trennvorhänge (PVC durchsichtig).

Isolation von Patienten mit COVID-19
Isolation von Patienten mit COVID-19 Verdacht oder bestätigter Erkrankung erfolgt ge-
mäss COVID-19 Isolation: http://intranet.samedan.local/hygiene/Vorlagen/COVID-
19%20Isolation.pdf

Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten
Vorgehen bei Todesfall siehe: http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Perso-
nal%20Informationen/Vorgehen%20Todesfall%20COVID-19.docx

Transporte
Transporte werden privat durch Angehörige oder durch lokale, externe Dienstleister er-
bracht, bis das SRK den Rotkreuzfahrdienst wieder aktiviert. Auch hier gilt Maskentrag-
pflicht und Einhaltung der geforderten Hygienemassnahmen. Verlegungen mit der Ret-
tung Oberengadin oder der REGA werden entsprechen durchgeführt.

    2. Besucher
Vorgaben
Die Besuchsregeln werden laufend überprüft und gegebenfalls angepasst und Veröffent-
licht.
Übernachtung und Verpflegung von Begleitpersonen
Übernachtung von Begleitpersonen ist gemäss etabliertem Vorgehen möglich

    3. Interne Dienstleister
Cafeteria, wenn geöffnet
Die Cafeteria ist ausschliesslich für Patienten und ihre Begleitpersonen geöffnet. Mitarbei-
tenden ist es gestattet, etwas in der Cafeteria zu kaufen, nicht aber zu verzehren. Dafür
stehen separate Räume zur Verfügung.

Personal Restaurant
Das Personal Restaurant ist ausschliesslich für das Personal geöffnet. Die Mitarbeitenden
ziehen ihre Maske am Tisch aus und lagern sie entsprechend.
Es ist untersagt, externe Personen im Personalrestaurant zu verpflegen.
In der Cafeteria und dem Personalrestaurant müssen zusätzlich zum Schutz- und Reini-
gungskonzept die im Schutzkonzept von GastroSuisse jeweils aktuellen BAG Vorgaben
beschlossenen Massnahmen eingehalten werden.

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Corona Schutzkonzept
Spital Oberengadin

   4. Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden werden regelmässig bezüglich Schutz- und Hygienemassnahmen und
den korrekten Umgang mit Schutzmaterial geschult. Ebenso besteht die Möglichkeit, auf
Anleitungen, Hinweise etc. zur korrekten Verwendung von Schutzmaterial im Intranet zu-
zugreifen.

Alle Mitarbeitende besuchen bei Stellenantritt im Rahmen der Einführung eine Hygiene-
schulung.

    5. Externe Dienstleister für die Institution
Externe Dienstleister wie Handwerker oder Techniker haben vor Aufnahme der Tätigkei-
ten im Spital ein Schutzkonzept vorzulegen. Bei Abweichungen zum Corona Schutzkon-
zept des Spitals gelten ohne separate Vereinbarungen die Massnahmen des Spitales.

Externe Dienstleister haben vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten die Vereinbarung zu unter-
zeichnen, in dem sie unter anderem auch das Schutzkonzept akzeptieren und sich an die
Massnahmen halten.

Coiffeur, Pedicure
Coiffeur oder Pedicure Angebote und andere externe Dienstleister können je nach Situa-
tion mit ihrerseits vorhandenem Schutzkonzept zugelassen werden

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Corona Schutzkonzept SGO

               Pflegeheim Promulins

                           Pflegeheim Promulins
                             Suot Staziun 7/9
                            7503 Samedan

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Corona Schutzkonzept
Pflegeheim Promulins
8.      Berufskleidung
Mitarbeitende, welche verpflichtet sind, Berufskleider zu tragen, müssen diese mindestens 1 Mal täg-
lich wechseln. Bei geteilten Diensten dürfen die Arbeitskleider während der Pause im Spind, getrennt
von der privaten Kleidung, aufbewahrt werden.

9.      Bewohner
Hygiene- und Schutzmassnahmen
Zum Schutz der Mitbewohnenden müssen die Bewohnenden beim Verlassen der Institution die aktu-
ellen Empfehlungen des Bundes in Bezug auf Schutz- und Hygienemassnahmen, insbesondere diese
für besonders gefährdete Personen, strikt einhalten.

Die aktuellen Empfehlungen sind auf der Website des BAG (https://www.bag.admin.ch/) publiziert.

Eintritte
Bei Neueintritten und Übertritten wird der Fragebogen "Covid-19 Fragebogen Bewohner Eintritt" aus-
gefüllt angefordert. Während der ersten 10 Tage wird das Formular "Covid-19-Fragebogen nach Ein-
tritt in Pflegeheim" ausgefüllt.
Abstriche werden nur in besonderen Situationen angefordert.
Grundsätzlich wird eine Impfung vor Eintritt empfohlen bzw. gewünscht.

Isolation von Bewohnern bei Verdacht auf COVID-19 und weiteres Vorgehen
Bei Bewohnern mit Symptomen, welche auf COVID-19 hinweisen, wird gemäss Dokument "Ablauf bei
Verdacht auf Covid-19 Bewohner" vorgegangen.

Besuche
Externe Besuche innerhalb der Institution sind gestattet. Voraussetzung ist, dass die Besuchenden sich
gesund fühlen und niemand in ihrem Umfeld aktuell erkrankt ist. Es herrscht im ganzen Haus und auf
dem Areal Maskentragpflicht. Besuche in Bewohnerzimmern sind gestattet.

Die Cafeteria im Promulins steht Besuchenden zur Konsumation offen. Bis zum Tisch gilt die Masken-
tragpflicht, pro Tisch sind max. 6 Personen erlaubt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BAG für
Gastronomiebetriebe.

Besuchende haben sich an die Anweisungen der Institution bezüglich Schutz- und Hygienemassnah-
men zu halten.

Externe Besuche ausserhalb der Institution sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner unter Einhal-
tung der Hygienemassnahmen wie oben beschrieben sowie allenfalls die Massnahmen der Branchen-
verbände (Bsp. Gastronomie), erlaubt. Den Bewohnenden ist der Besuch von Restaurants sowie bei
Familienmitgliedern unter Einhaltung der Hygienemassnahmen durch alle Anwesenden erlaubt.

Transporte
Planbare Transporte werden privat durch Angehörige oder durch lokale, externe Dienstleister wie Roll-
stuhltaxi oder Rotkreuzfahrdienst erbracht. Auch hier gilt Maskentragpflicht und Einhaltung der gefor-
derten Hygienemassnahmen.

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Corona Schutzkonzept
Pflegeheim Promulins

Externe Ausflüge und Urlaub
Externe Ausflüge sind gestattet, wenn sich die Begleitpersonen während des Ausfluges an die Schutz-
massnahmen halten. Urlaube müssen mit der Bereichsleitung Pflege abgesprochen werden und sind
abhängig vom Umfeld.

10.     Besucher
Vorgaben
Es sind ausdrücklich nur gesunde Besucher im Promulins erlaubt.

Die aktuelle Situation kann jederzeit und kurzfristig zu Anpassungen der Massnahmen führen wie Iso-
lationen, Quarantäne von ganzen Abteilungen etc. Diese wirken sich allenfalls auf die Besuchsmöglich-
keiten aus.

Hygienemassnahmen
Besuchende sind verpflichtet, während des Besuchs im Promulins, wie auch auf dem dazugehörenden
Areal, Schutzmasken zu tragen und sich an die Anweisungen bezüglich Schutz und Hygienemassnah-
men zu halten.

Aufenthaltsorte
Besuche innerhalb der Institution sind in der Regel in den Zimmern sowie der Cafeteria und im Aus-
senbereich erlaubt.

Die Cafeteria im Promulins steht Besuchenden zur Konsumation offen. Bis zum Tisch gilt die Masken-
tragpflicht, pro Tisch sind max. 6 Personen erlaubt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BAG für
Gastronomiebetriebe.

Besucherzimmer
Das Besucherzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Altersheimes. Der Zutritt für die Besucher er-
folgt von aussen und die Bewohner können von innen ins Zimmer gelangen. Der Bereich für Besucher
und der für Bewohner ist durch eine Plexiglasscheibe voneinander getrennt und akustisch mit einer
Gegensprechanlage verbunden. Dadurch ist eine Kommunikation ohne Masken möglich. Das gesamte
Zimmer wird nach jedem Gespräch durch den Betrieb desinfizierend gereinigt. Die Bewohner sind ein-
zeln im Zimmer und bei den Besuchern sind einzelne oder mehrere Besucher derselben Familie zuge-
lassen. Reservation im Sekretariat.

Für Besprechungen mit externen Personen wie z.B. Beistand etc., kann das Sitzungszimmer reserviert
werden. Dieses ist mit einer Plexiglasscheibe unterteilt und so können z.B. Dokumente besprochen
und ausgetauscht werden. Anfragen und Reservationen erfolgen im Sekretariat.

11.     Externe Bewohnerdienstleistungen
Externe Dienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Pedicure haben vor Aufnahme der
Tätigkeiten im Promulins ein Schutzkonzept vorzulegen. Sie müssen sich strikte an die Vorgaben der
SGO halten.

Externe Dienstleistungen sind nur für Bewohnende des Pflegeheimes Promulins erlaubt, es dürfen
keine externen Personen von diesen Dienstleistungen Gebrauch machen.

Therapiehundeeinsatz ist unter strikter Einhaltung der Hygienemassnahmen des Heims durchführbar.

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Corona Schutzkonzept
Pflegeheim Promulins

12.     Interne Dienstleister
Cafeteria
Die Cafeteria ist für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Besucher geöffnet. Mitarbeitenden ist
es gestattet etwas in der Cafeteria zu kaufen, nicht aber zu verzehren. Dafür stehen separate Räume
zur Verfügung.

Die Cafeteria hat zusätzlich zum Schutz- und Reinigungskonzept die im Schutzkonzept von Gastro-
Suisse jeweils aktuellen beschlossenen Massnahmen einzuhalten.

Coiffeur
Der interne Coiffeur Salon hat sich zusätzlich zum Branchenschutzkonzept an das Schutzkonzept des
Pflegeheims zu halten.

Es ist nicht gestattet, externe Kunden zu bedienen.

Physiotherapie
Die Physiotherapie wird seitens Spital Oberengadin abgedeckt und ist somit ebenfalls ein Betrieb der
SGO. Für diese gilt ebenfalls das Schutzkonzept des Pflegeheim Promulins.

13.     Einhaltung der Massnahmen
Die Einhaltung der Massnahmen wird durch anwesende Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen über-
wacht und bei Verstössen wird auf die korrekte Einhaltung der Massnahmen hingewiesen. Ebenfalls
erfolgt eine Meldung an die Leitung Pflege und Betreuung.

14.     Schulung und Instruktion von Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden werden regelmässig bezüglich Schutz- und Hygienemassnahmen und den korrek-
ten Umgang mit Schutzmaterial geschult. Ebenso besteht die Möglichkeit auf Anleitungen, Hinweise
etc. zur korrekten Verwendung von Schutzmaterial im Intranet zuzugreifen.

Die Schutzmassnahmen gemäss Vorgehen im Verdachtsfall werden regelmässig praktisch geübt. Diese
Schulungen sind obligatorisch für alle Mitarbeitenden zu besuchen.

Alle Mitarbeitende besuchen bei Stellenantritt im Rahmen der Einführung eine Hygieneschulung

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Corona Schutzkonzept SGO

                  Spitex Oberengadin

                           Suot Staziun 7/9
                           7504 Sameden

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Corona Schutzkonzept
Spitex Oberengadin

    1. Klienten/innen

Eintritt
Den neu eintretenden Klientinnen und Klienten wird bei der Anmeldung vom Sekretariat
Spitex ein "Covid-19 Klienten Aufnahme" Fragebogen zugesandt. Vor dem ersten Einsatz
durch die Spitex muss der Fragebogen durch die Teamleitung/Einsatzleitung visiert wer-
den. Bei Fragen zum Klienten wird sofern möglich der Hausarzt durch die Teamlei-
tung/Einsatzleitung kontaktiert. Ist dies nicht möglich kann der medizinische Dienstarzt
beigezogen werden.

Fragebögen
Die entsprechenden Fragebögen und deren Bearbeitung sind im Intranet abgelegt:

http://intranet.samedan.local/hygiene/Corona/Frageb%C3%B6gen%20Check-
liste%20Eingriffe%20Behandlung/Eintritt%20Fragebogen%20Covid-19%20Spi-
tex%20Oberengadin.pdf

Isolation von Klienten mit COVID-19
Die Isolation von Klienten mit COVID-19 verdacht oder bestätigter Erkrankung erfolgt ge-
mäss den Schutzmassnahmen der SGO.

Vorgehen bei Todesfall von COVID-19 Patienten in der Spitex
Vorgehen bei Todesfall siehe: I:\Spitex\Teamleitung\Covid-19\Vorgehen Todesfall CO-
VID-19von Klienten der Spitex.pdf

Begleitung und Betreuung
Die Spaziergänge und die begleiteten Einkäufe mit den Klienten werden unter Einhaltung
der Schutzmassnahmen durchgeführt.

Hauswirtschaftseinsätze
Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen kann auf die Maske verzichtet werden, sofern die Ab-
standsregeln eingehalten werden können.

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Corona Schutzkonzept SGO

               Rettung Oberengadin
                       REO

                           Rettung Oberengadin
                               Via Nouva 3
                            CH-7503 Samedan

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Corona Schutzkonzept
Rettung Oberengadin

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