Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft - Peter B. Nefzger, 8. Februar 2021 - Kanton Basel-Landschaft
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2 Inhaltsübersicht − Corona und Steuererklärung 2020 − Gesetzesänderungen per 1. Januar 2021 − Neue Quellensteuerordnung − Weitere steuergesetzliche Grossprojekte − Praxisänderung bei der Ersatzbeschaffung − eSteuerauszug − Ausgewählte parlamentarische Vorstösse − In eigener Sache
4 Corona und Unselbständigerwerbende (1) − Kurzarbeitsentschädigung und Taggelder − In der Regel vom Arbeitgebenden ausbezahlt Lohnausweis Deklaration als Erwerbseinkommen wie üblich in Ziffer 100/105 − Ausnahmsweise von der AHV- Ausgleichskasse ausbe- zahlt (z. B. Entschädigungen im Bereich der familien- und schuler- gänzenden Kinderbetreuung) Bestätigung der Ausgleichskasse Deklaration in Ziffer 260/270
5 Corona und Unselbständigerwerbende (2) − Berufsauslagen (pragmatischer Ansatz BL) − Keine besondere Berücksichtigung von Homeoffice- Kosten (insbesondere Arbeitszimmer) − Übliche Abzüge für Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Gewährung der Berufskostenpauschale − Abzugsfähigkeit der effektiven Kosten für das Auto ohne Nachweis der «Unzumutbarkeit des OeV» (1. März bis 31. Dezember 2020) Fahrtkostenbegrenzung gilt weiterhin (Bund: 3’000 Franken / BL: 6’000 Franken)
6 Corona und Unselbständigerwerbende (3) − Kinderdrittbetreuungskosten − Abzugsfähigkeit der selbstgetragenen, effektiven Kosten (max. 10’000 Franken pro Kind)
7 Corona und Selbständigerwerbende (1) − Entschädigungen für Erwerbsausfall (Taggelder von der AHV- Ausgleichskasse ausbezahlt) − Separate Deklaration in Ziffer 260/270, da Sozial- versicherungsbeiträge bereits abgerechnet wurden − Corona-Entschädigungen des Kantons BL − Darunter fallen: Soforthilfe, Mietzinsbeiträge, Beiträge an Lehrbetriebe, Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende, etc. − Teil der Buchhaltung oder der Einnahmen/Ausgaben- aufstellung − Bei Einnahmenüberschuss = steuerbares Einkommen − Bei Ausgabenüberschuss = verrechenbarer Verlust
11 Gesetzesänderungen per 1. Januar 2021
12 Neue Quellensteuerordnung − Neue Bestimmungen über das Verfahren bei quellen- besteuerten Personen − Abschaffung nachträglicher Tarifkorrekturen − Möglichkeit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) − Auf Antrag − Einmal NOV = immer NOV − Abrechnung nach dem Wohnsitzprinzip − Bezugsprovision von 1 Prozent
13 Neue Quellensteuerordnung
14 E-Quellensteuerabrechnung
15 Weitere steuergesetzliche Grossprojekte
16 Steuerliche Grossprojekte − Neues Bezugssystem − Einkommens- und Vermögenssteuerreform − Systematische Überprüfung des EMW
17 Praxisänderung bei der Ersatzbeschaffung
18 Ersatzbeschaffung bei selbstgenutztem Wohneigentum − Aufschub der Grundstückgewinnsteuer und keine Erhebung der Handänderungssteuer bei − Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbst- genutzten Wohnliegenschaft (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit − der dabei erzielte Erlös innert zweier Jahre zum Erwerb einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft innerhalb der Schweiz verwendet wird.
19 Bisherige Praxis bei selbstgenutztem Wohneigentum − Effektive Ersatzbeschaffung − Ersatzobjekt ist bereits erworben − Beabsichtigte Ersatzbeschaffung − Absichtserklärung des Veräusserers/der Veräusserin, innerhalb von zwei Jahren ein Ersatzobjekt zu erwerben − Kontrolle durch die kantonale Steuerverwaltung − Gegebenenfalls Nachbesteuerung (mit Ausfallrisiko)
20 Neue Praxis bei selbstgenutztem Wohneigentum − Effektive Ersatzbeschaffung bei bereits erworbenem Ersatz- objekt bleibt bestehen − Wegfall der beabsichtigten Ersatzbeschaffung − Bei Veräusserung: Abrechnung und Bezug der Hand- änderungs- und der Grundstückgewinnsteuer durch die kantonale Steuerverwaltung − Bei späterer effektiver Ersatzbeschaffung: Rückforderung der (anteiligen) Steuern durch den Veräusserer/die Ver- äusserin − Gilt für Verkäufe mit Grundbuchdatum ab 1. Januar 2021
21 Erklärung gemäss Meldeformular
22 eSteuerauszug
23
24
25
26 eSteuerauszug in EasyTax (1)
27 eSteuerauszug in EasyTax (2)
28 eSteuerauszug in EasyTax (3)
29 Ausgewählte parlamentarische Vorstösse
30
31 Vom 25. März bis 31. Dezember 2020 wurden keine Verzugszinsen erhoben
32
33
34 Neue Deklarationslösung – detaillierte Planung 2020 2021 2022 2023 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 Neue Deklarationslösung (Planungsvariante - Einführung mit Steuerjahr 2022) Initialisierung Konzept Zuschlag Beschaffung Erarbeitung der Konzepte ab Steuerperiode 2022 Begleitung durch die ASD Realisierung Einführung Betrieb E-Tax 2022
35 In eigener Sache
36
37 Einschränkung Publikumsverkehr (www.steuern.bl.ch)
38 Standorte der Steuerverwaltung − Das Dachgeschoss des Hauptgebäudes wird ausgebaut, was im 1. Halbjahr 2021 zu Veränderungen führen wird: − Der Geschäftsbereich Revisorat zieht an den Hauptsitz. − Der Standort Kreuzboden (Kreuzboden 13) wird aufgegeben und der Geschäftsbereich Spezialsteuern zieht nach Frenkendorf (Bächliackerstrasse 2).
39 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Sie können auch lesen