Zürich Rechtsschutz-Versicherung - für den Privatbereich und den Firmenbereich - Das PLUS für Ihre Sicherheit
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AB JAN-A4 8-Rechtsschutz:AB JAN/A4 8-Rechtsschutz 08.01.2007 13:43 Uhr Seite 1 Zürich Rechtsschutz-Versicherung für den Privatbereich und den Firmenbereich Das PLUS für Ihre Sicherheit
AB JAN-A4 8-Rechtsschutz:AB JAN/A4 8-Rechtsschutz 08.01.2007 13:43 Uhr Seite 3 Für den Privatbereich: Rechtsschutz auf einen Blick Sie haben Recht – aber können Sie es auch durchsetzen? Der Zürich Rechtsschutz unterstützt Sie. Damit Sie auch Recht bekommen, wenn Sie Recht haben! Unsere Lösungen – abgestimmt auf Ihren individuellen Bedarf Schadenersatz- Schadenersatz- Rechtsschutz- Verkehrs- und Straf-Rechts- und Straf-Rechts- Kompakt Rechtsschutz schutz für schutz für den Privat- und Privatbereich Berufsbereich Schadenersatz-Rechtsschutz für den Privatbereich ✓ + ✓ ✓ Schadenersatz-Rechtsschutz für den Berufsbereich ✓ + ✓ – Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich ✓ + ✓ ✓ Straf-Rechtsschutz für den Berufsbereich ✓ + ✓ – Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich ✓ – – – Sozialversicherungs-Rechtsschutz ✓ – – – Arbeitsgerichts-Rechtschutz ✓ – – – Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen* ✓ – – – Mediations- und Diversionskosten ✓ – – – Beratungs-Rechtschutz für den Privat- und Berufsbereich ✓ + + + Erb- und Familien-Rechtsschutz + – – – Rechtsschutz für Grundstücks- eigentum und Miete + – – – (exklusive Vermieterrisiko) Fahrzeug-Rechtsschutz + ✓ + + Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz + + + + Lenker-Rechtsschutz + + + + Freie Anwaltswahl ✓ ✓ ✓ ✓ Europadeckung + ✓ ✓ ✓ *ausgenommen Verträge mit der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft ✓versichert – nicht versichert + zusätzlich möglich Ihr zusätzliches Plus: Rechtsschutz-Kompakt für Sie und Ihre Familie: Geschützt sind Sie, der/die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte/Ehegattin oder Lebensgefährte/Lebensgefährtin; ferner die in Ihrem Haushalt lebenden minderjährigen leiblichen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder). Diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, wenn sie keine wie immer gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen.
AB JAN-A4 8-Rechtsschutz:AB JAN/A4 8-Rechtsschutz 08.01.2007 13:43 Uhr Seite 4 Mit Zürich kommen Sie zu Ihrem Recht. Im Privat- und Berufsbereich ebenso wie im Verkehrsbereich. Schadenersatz-Rechtschutz Beratungs-Rechtsschutz ● Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. ● Ihre Rechtsberatung in allen Fragen aus dem Berufsbereich für österreichische Rechtsvorschriften, mit Ausnahme des Praxisbeispiel: Steuerrechts. - Bei einem Spaziergang stürzen Sie am Gehsteig und ● Rechtsberatung auch im Interesse des/der stellen Schadenersatzansprüche gegen den Lebensgefährten/Lebensgefährtin und der Kinder. Hauseigentümer (Schädiger). Praxisbeispiel: - Ihr Mietzins wird ohne Angabe von Gründen erhöht. Straf-Rechtsschutz ● Verteidigung in einem Strafverfahren. - Sie erkundigen sich über die Möglichkeit einer Testamentserrichtung. Praxisbeispiel: - Sie informieren sich über Urlaubsanspruch, - Eine Fußgängerin stürzt in Ihrer Einfahrt. Gegen Sie Kündigungsfristen, usw. wird ein Strafverfahren eingeleitet. Erb- und Familien-Rechtsschutz Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz ● Im Erbrecht: gerichtliche Auseinandersetzung bei ● Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Fragen der Erbteilung, Testamentsanfechtung, Sachen (Kauf, Finanzierung, Verwahrung, Tausch, Leihe) sowie usw. aus Reparatur- oder sonstigen Werkverträgen über unbeweg- ● Im Familienrecht: gerichtliche Streitigkeiten über liche Sachen. Vaterschaft, Vormundschaft und Sachwalterschaft Praxisbeispiel: uvm. - Trotz Reparatur durch einen Dachdecker dringt weiter Praxisbeispiel: Wasser ins Eigenheim. - Sie bestreiten die Gültigkeit eines Testaments. - Der neue Flachbildschirm – gekauft in einem EU-Land – - Sie werden als Erbin/Erbe übergangen. funktioniert von Anfang an nicht richtig. Die Lieferfirma - Sie bekämpfen die gerichtlich festgelegte Höhe macht Schwierigkeiten wegen der Mängelbehebung des Unterhaltsanspruches. (EU-Deckung). - Sie sind mit der Besuchsregelung durch das Pflegschaftsgericht (in erster Instanz) nicht Sozialversicherungs-Rechtschutz einverstanden. ● Gerichtliche Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung). Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete Praxisbeispiel: (exklusive Vermieterrisiko) - Nach einem Unfall am Weg zur Arbeitsstätte gibt es ● Gilt für Wohnung oder Eigenheim mit dazugehörigem eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Sozialver- Grundstück. sicherungsträger darüber, ob es sich um einen Arbeits- oder ● Gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Forderungen Freizeitunfall handelt. aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus Eigentumsrechten - Sie bekämpfen das von der Sozialversicherung festgestellte (im außerstreitigen Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz auch Ausmaß der Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit. vor den Schlichtungsstellen). - Sie machen Pensionsansprüche geltend (Anrechnungszeiten). Praxisbeispiel: - Ihnen werden zu hohe Betriebskosten verrechnet. Arbeitsgerichts-Rechtsschutz - Ihr Vermieter zahlt Ihre Wohnungskaution nicht in voller Höhe zurück. ● Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen vor einem Arbeitsgericht. - Grenzstreitigkeiten mit Ihren NachbarInnen, die einen Teil Ihres Grundstückes beanspruchen. Praxisbeispiel: - Sie wehren sich gegen eine Kündigung. - Sie erhalten keine Abfertigung.
AB JAN-A4 8-Rechtsschutz:AB JAN/A4 8-Rechtsschutz 08.01.2007 13:43 Uhr Seite 5 Worauf Sie im Straßenverkehr keinesfalls verzichten sollten: Rechtsschutz für den Verkehrsbereich. Fahrzeug-Rechtsschutz Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz ● Verteidigung in einem Strafverfahren wegen eines ● Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verkehrsunfalles bzw. Verletzung der Verkehrs- Verträgen (Kauf, Verkauf, Tausch, Finanzierung, vorschriften über der Bagatellgrenze (bei Reparatur), die das versicherte Fahrzeug betreffen, Führerscheinvormerkdelikten gibt es bei gegenüber Lieferfirmen, Werkstätten usw. Zürich keine Bagatellgrenze). Praxisbeispiel: ● Wahrung der Rechte bei Führerscheinabnahme wegen - Sie kaufen ein Auto und müssen Garantieansprüche Verletzung von Verkehrsvorschriften oder wegen eines geltend machen. Verkehrsunfalles. - Sie stellen Ansprüche gegen die Werkstätte wegen ● Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen mangelhafter Reparatur. aus einem Verkehrsunfall. - Sie verkaufen Ihr Auto, der Käufer hält die Praxisbeispiel: Zahlungsverpflichtung nicht ein. - Sie erheben nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche. Beratungs-Rechtsschutz - Sie werden wegen Nichtbeachtung von ● Kostenlose Rechtsberatung in allen Fragen aus dem Verkehrsvorschriften angezeigt. Verkehrsbereich für österreichische Rechtsvorschriften. - Sie benötigen Rechtsvertretung, damit Sie Ihren Praxisbeispiel: Führerschein wieder erhalten. - Sie informieren sich über Ihren Schmerzengeld- anspruch nach einem Verkehrsunfall. Lenker-Rechtsschutz ● Schützt LenkerInnen von Fahrzeugen, die nicht in deren Eigentum stehen, nicht auf Sie zugelassen bzw. nicht von Ihnen gehalten oder geleast werden. ● Umfang wie beim Fahrzeug-Rechtsschutz. Praxisbeispiel: - Sie werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt und wollen Schadenersatzansprüche geltend machen. - Sie als LenkerIn verletzen einen Fußgänger und Ihnen droht ein Strafverfahren. - Sie ergreifen Rechtsmittel gegen die Führerscheinabnahme.
AB JAN-A4 8-Rechtsschutz:AB JAN/A4 8-Rechtsschutz 08.01.2007 13:43 Uhr Seite 6 Für den Firmenbereich: Rechtsschutz auf einen Blick. Für Privatpersonen ist eine rechtliche Absicherung unverzichtbar. Dies gilt auch für Unternehmen. Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) brauchen kompetente Unterstützung, um ihr Recht durchzusetzen. Betrieblicher Bereich Betrieblicher Bereich Privat- und Berufsbereich Für Ihren Betrieb Für Ihre DienstnehmerInnen Für Sie als BetriebsinhaberIn (in Zusammenhang mit der und Ihre Familie Tätigkeit in Ihrem Betrieb) ● Schadenersatz- u. Straf-Rechtsschutz ● Schadenersatz- u. Straf-Rechtsschutz ● Schadenersatz- u. Straf-Rechtsschutz für den Berufs- und Privatbereich ● Arbeitsgerichts-Rechtsschutz ● Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Berufsbereich ● Sozialversicherungs-Rechtsschutz ● Sozialversicherungs-Rechtsschutz ● Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Berufs- und Privatbereich ● Beratungs-Rechtsschutz ● Beratungs-Rechtsschutz für den Berufs- und Privatbereich ● Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (ohne Streitwertgrenze) Zusätzlich möglich: Allgemeiner Vetrags-Rechtsschutz mit vereinbarter Streitwertgrenze inkl. Streitigkeiten aus Versicherungs- verträgen* Umfassende Absicherung Ihre KFZ-Risikos ● Fahrzeug-Rechtsschutz (Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz wahlweise) ● Lenker-Rechtsschutz ● Beratungs-Rechtsschutz Freie Anwaltswahl Gratis: EU-Deckung Umfassender Privat- *ausgenommen Verträge mit der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft Rechtsschutz für Sie als BetriebsinhaberIn und für Ihre Familie. Ihr zusätzliches Plus: Europadeckung inklusive für: Schadenersatz- und Straf- Rechtsschutz für den Privat- und den Berufsbereich, Fahrzeug- Rechtsschutz, Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz sowie Lenker- Rechtsschutz. Mitversichert sind Kosten der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation sowie Kosten der Diversion. Eine weitere Ergänzung zu Ihrer optimalen Absicherung lesen Sie im Kapitel „Die Zürich Spezialstraf-Rechtsschutz-Versicherung“.
AB JAN-A4 8-Rechtsschutz:AB JAN/A4 8-Rechtsschutz 08.01.2007 13:43 Uhr Seite 7 Umfassender Schutz für Ihr Unternehmen Schadenersatz-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz ● Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. ● Rechtsberatung in allen Fragen aus dem betrieblichen und privaten Bereich mit Ausnahme des Steuerrechts. Praxisbeispiel: - Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens wird von einem Praxisbeispiel: Dritten verletzt. Sie stellen Schadenersatzansprüche - Sie informieren sich über das Kündigungsrecht. gegen den Dritten aufgrund des durch die Lohnfortzahlung an Ihren Mitarbeiter entstehenden Sozialversicherungs-Rechtsschutz Schadens. ● Gerichtliche Streitigkeiten mit Sozialver- sicherungsträgern in Leistungssachen. Straf-Rechtsschutz ● Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Feststellung ● Verteidigung in Strafverfahren. der Sozialversicherungspflicht, der Sozialver- sicherungsberechtigung, des Beginns oder Endes der Praxisbeispiel: Sozialversicherung sowie wegen Streitigkeiten über - Nach einem schweren Unfall eines Lehrlings wird Beitragszahlungen und Zuschläge. gegen die Geschäftsführung und den verantwortli- chen Gesellen ein Strafverfahren wegen Nicht- Praxisbeispiel: einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und - Nach einem Unfall im Betrieb gibt es Streitigkeiten Körperverletzung eingeleitet. mit der Sozialversicherung darüber, ob es sich um - Sie werden als Sicherheitsbeauftragte(r) in Ihrem einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt. Unternehmen wegen der Nichteinhaltung von - Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen der Sicherheitsvorschriften strafrechtlich verfolgt. Sozialversicherung. Arbeitsgerichts-Rechtsschutz Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz ● Streitigkeiten des versicherten Betriebs als Arbeitgeber ● Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen über gegenüber den ArbeitnehmerInnen. bewegliche Sachen (Kauf, Finanzierung, Verwahrung, Tausch, Leihe) sowie aus Reparatur. Praxisbeispiel: - Ein Arbeitnehmer bleibt ungerechtfertigt von der Praxisbeispiel: Arbeit fern und wird entlassen. Er klagt mit der - Ein Kunde behauptet, dass Ihre erbrachte Arbeiterkammer auf Abfertigung. Sie wehren sich mit Leistung/Ware nicht der Vereinbarung entspricht Hilfe des Arbeitsgerichts-Rechtsschutzes. und bezahlt das vereinbarte Honorar nicht. Mit Hilfe des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes machen Sie Ihre Ansprüche geltend. - Sie bekommen Ware zu spät geliefert. Bei den daraus resultierenden Streitigkeiten hilft Ihnen der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz.
AB JAN-A4 8-Rechtsschutz:AB JAN/A4 8-Rechtsschutz 08.01.2007 13:43 Uhr Seite 8 Die Zürich Spezialstraf- Rechtsschutz-Versicherung Ihre optimale Lösung für den strafrechtlichen Bereich Ein Strafverfahren ist schneller eingeleitet als gedacht. Gegen Sie und die Geschäftsleitung, aber auch gegen das Unternehmen selbst. Oft genügt der bloße Verdacht. Mit dem seit Jänner 2006 wirksamen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz können auch Unternehmen belangt werden. Schützen Sie sich mit dem Zürich Spezialstraf-Rechtsschutz. Typische Anwendungsfälle: Betriebsstätten- und Produktrisiko ● Aufgrund eines Unfalles im Betrieb bzw. aufgrund eines mangelhaften Produkts passiert ein Unfall/Schaden, bei dem Personen zu Schaden kommen. Praxisbeispiel: - Ein Kunde stürzt in Ihrem Geschäftslokal und bricht sich den Fuß. Vorsatzvorwürfe ● Es reicht im österreichischen Strafrecht bereits aus, eine Situation ernstlich für möglich zu halten und diese zu billigen. Praxisbeispiel: - Ein LKW-Lenker fährt zu schnell und verursacht einen Unfall mit Personenschaden. - Durch eine starke Windböe stürzt ein Gerüst um und verletzt eine Passantin tödlich. Gegen die Verantwortlichen wird der Vorwurf der vorsätzlichen Gemeingefährdung erhoben. Umweltstrafrecht ● Strafrechtliche Verfolgung aufgrund von Umweltschäden. Praxisbeispiel: - Stark verunreinigtes Wasser gelangt in die Kanalisation. Verwaltungsstrafverfahren ● Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften kommt es zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Praxisbeispiel: - Verstoß gegen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Notausgang war versperrt). - Verstoß gegen die Feuerschutzbestimmungen. Ihre Vorteile des Spezialstraf-Rechtsschutzes: ● Versicherungsschutz ab der ersten nach außen in Erscheinung tretenden Verfolgungshandlung ● Mitversicherung von reinen Vorsatzdelikten ● Mitversicherung der Strafkaution ● Anwaltsreisekosten ● Freie Anwalts- und Sachverständigenwahl ● Kosten eines Strafverfahrens im Rahmen des Verbands- verantwortlichkeitsgesetzes, wenn alle MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens versichert sind
AB JAN-A4 8-Rechtsschutz:AB JAN/A4 8-Rechtsschutz 08.01.2007 13:43 Uhr Seite 2 Wir bieten Lösungen nach Maß. Für jede Situation im Leben. Seit 130 Jahren ist die Zürich ein verlässlicher Partner für viele Österreicherinnen und Österreicher. Die Zürich ist eine Tochtergesellschaft der Zurich Financial Services. Insgesamt ist die Zurich Financial Services, eine der weltweit führenden Versicherungsgruppen, in 120 Ländern vertreten. Nützen Sie die Vorteile und das Know-how einer großen, internationalen Versicherungsgruppe. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden umfassende, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen in der Risikoabsicherung, Vorsorge und Vermögensbildung. Ihr persönlicher Betreuer/Ihre persönliche Betreuerin berät Sie gerne. Druckfehler und Änderungen vorbehalten Ausgabe Jänner 2007 101 P 045/06 N 10 Die wichtigsten versicherten Leistungen haben wir für Sie in diesem Prospekt übersichtlich dargestellt. Rechtlich verbindlich bleiben die jeweils gültigen zutreffenden Versicherungsbedingungen und mit Ihnen getroffene, schriftliche Vereinbarungen. Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft Schwarzenbergplatz 15, 1010 Wien Zürich ServiceCenter kostenlos unter: 08000 - 80 80 80 www.zurich.at
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