Corona Schutzkonzept TC Steckborn - Version 1, 5.5.2020 COVID-19-Beauftragter TC Steckborn

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Corona Schutzkonzept TC Steckborn - Version 1, 5.5.2020 COVID-19-Beauftragter TC Steckborn
Corona Schutzkonzept TC
Steckborn

Version 1, 5.5.2020

COVID-19-Beauftragter TC Steckborn:
Reto Baumann
Manzenweg 12
8269 Fruthwilen
078 635 67 80
baumann.reto@hispeed.ch
Corona Schutzkonzept TC Steckborn - Version 1, 5.5.2020 COVID-19-Beauftragter TC Steckborn
1. Massnahmen TC Steckborn

1.1. Covid-19-Beauftragter
   Reto Baumann, Manzenweg 12, 8269 Fruthwilen
   baumann.reto@hispeed.ch, 078 635 67 80

1.2. Hygienevorschriften und Reinigung
   - Das Clubhaus inklusive Aussen-WC bleibt geschlossen, Ausnahme: Jugendtennis
   Alternativprogramm bei nicht bespielbarem Platz
   - Abfalleimer werden eingesammelt
   - Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült

1.3. Social Distancing
   - Die SpielerInnen halten sich ans Social Distancing (mind. 2 Meter Abstand)
   - Spielerbänke werden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert
   - Ein System zur Platzreservation ist vorhanden (GotCourts)
   - Es wird kein Doppel gespielt
   - Das Reservationsfenster ist 90 Minuten. Effektive Spieldauer höchstens 75
   Minuten, damit es zu keiner Begegnung mit den folgenden Spielern kommt.
   - Es dürfen momentan keine Fremde auf dem Platz spielen
   - «Einbahnsystem»: Eingang zum Platz über den normalen Weg, Ausgang über die
   Treppe hinunter zur Strasse

1.4. Maximale Gruppengrössen
   - Es dürfen auf jedem Platz nur 2 Personen spielen

1.5. Protokollierung und Nachverfolgung
   - Wer auf dem Platz spielen möchte, muss sich über folgendes Reservationssystem
   anmelden: GotCourts
   - Jeder Spieler muss im Reservationssystem registriert sein

1.6. Information der Clubspieler und Junioren
   - Die Schutzmassnahmen des TC Steckborn wurden am 9.5.2020 an die
   Clubmitglieder per Mail oder Post kommuniziert:
   - DAS BAG-Plakat wurde im Aushang des TCS aufgehängt, zusätzlich wurde das
   Plakat von Swiss Tennis «So schützen wir uns auf dem Tennisplatz» aufgehängt.
   - Infoplakat beim Arealeingang
2. Massnahmen Tennisspieler

2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen
    - Mit dem Buchen des Platzes akzeptiert das Mitglied die definierten Massnahmen.
    - Jedes Mitglied muss vor dem ersten Spielen per Mail an COVID-19- Beauftragten
    baumann.reto@hispeed.ch bestätigen, dass es die Vorgaben einhält.

2.2 Hygienevorschriften und Reinigung
    - Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen werden (zu
    Hause)
    - Auf den traditionellen «Shake-Hand» wird verzichtet
    - Es werden keine Gegenstände ausgetauscht
    - Der Abfall wird zu Hause entsorgt
    - Es wird empfohlen, Desinfektionsmittel mit auf den Platz und zum Wischen
    Einweghandschuhe mitzunehmen.

2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer
    - Spielzeiten werden über GotCourts reserviert, alle Spieler müssen genannt werden
    (Zwecks Nachverfolgung allfälliger Infektionsketten)
    - Das Reservationsfenster ist 90 Minuten. Effektive Spieldauer höchstens 75
    Minuten, damit es zu keiner Begegnung mit den folgenden Spielern kommt.
    - Tennisspielende dürfen maximal 5 Minuten vor ihrer Spielzeit auf die Anlage
    kommen.
    - Tennisspielende müssen spätestens 5 Minuten nach Beendigung der Spielzeit die
    Anlage verlassen haben
    - Erklärungsbeispiel Zeitfenster 18.00 bis 19.30:
    Die Spieler dürfen frühestens um 17.55 auf die Anlage, dürfen bis um 19.15 spielen,
    anschliessend Platzreinigung und spätestens um 19.20 die Anlage verlassen
    - Mitglieder mit Krankheitssymptomen dürfen nicht auf die Anlage.
    - Personen mit Krankheitssymptomen, welche sich in den letzten zwei Tagen auf der
    Tennisanlage aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich beim COVID-19-
    Beauftragten Reto Baumann zu melden.

2.4 Social Distancing
    - Der Mindestabstand von 2 Meter muss
    eingehalten werden
    - Es dürfen auf jedem Platz nur 2 Personen
    spielen
    - Einbahnsystem: Eingang vom Parkplatz her,
    Ausgang über Treppe (siehe Plan)
3. Massnahmen Kindertennisunterricht

3.1. Verantwortung
   - Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der
   vom Club/ Center definierten Schutzmassnahmen im Tennisunterricht und bei den
   Tennisschülern.

3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse
   - Im Tennisunterricht sind maximal 4 Kinder erlaubt (vom Vorstand genemigt)
   - Der Mindestabstand von 2 Meter muss eingehalten werden
   - Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt.
   .- Eltern dürfen nicht auf die Tennisanlage

3.3. Einhaltung der Hygienevorschriften
- Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren
Kunden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial, das von den
Kindern berührt wurde, werden regelmässig desinfiziert.
- Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben
vollumfänglich einhalten. Sie bestätigen das per Mail an Manuela.

3.4. Angemeldete Trainings
   - Die Trainings sind im Reservationssystem angemeldet.
   - Die Kinder werden in der J+S AWK geführt

4. Abschluss
Dieses Dokument wurde von Vorstand des TC Steckborn aufgrund der Vorgaben von
Swiss Tennis am 5.5.2020 erstellt und verabschiedet.

Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Eltern der Junioren übermittelt.
Ausserdem wird das Dokument auf der Webseite des Clubs veröffentlicht.

Die Bestimmungen treten per 11. Mai 2020 in Kraft, gelten bis auf Widerruf und können
vom Vorstand jederzeit gemäss den behördlichen Vorschriften angepasst werden.
Allfällige Änderungen werden kommuniziert.

COVID-19-Beauftragter, Unterschrift und Datum:                         8.5.2020
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