Corona - Sorge wegen steigender Infektionszahlen - Landkreis Trier-Saarburg
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Donnerstag, 15. Oktober 2020 KREIS-NACHRICHTEN AUSGABE 42 / 2020 INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG Corona - Sorge wegen steigender Infektionszahlen Appell zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln - Zurückhaltung bei privaten Feiern empfohlen Am vergangenen Wochenende haben herausgestellt. Auch bei privaten Feiern werden. Dieser entscheidet, ob eine Co- steigende Fallzahlen im Landkreis Trier- sollte man auf die Einhaltung der Hy- rona-Test notwendig ist. Dies sei wichtig Saarburg und in der Stadt Trier sowie giene- und Abstandsregeln, das Tragen zur Eindämmung des Infektionsgesche- das Überschreiten von Inzidenzwerten eines Mund-Nasenschutzes sowie auf hens. nach dem rheinland-pfälzischen Warn- regelmäßiges Lüften achten. Gleichzei- und Aktionsplan (siehe nebenstehende tig wird appelliert zu prüfen, ob private Abbildung) in den Nachbarregionen für Feiern und Partys überhaupt stattfinden Anspannung gesorgt. Aufgrund wohl müssen. hauptsächlich privater Feiern hat z.B. der Eifelkreis die kritische Marke von 50 „Die Anzeichen einer 2. Infektionswel- Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner le, wie sie seit längerem für den Herbst am Wochenende überschritten. Auch angekündigt war, sind deutlich erkenn- aus dem nördlichen Saarland wurden bar. Es kommt jetzt darauf an, die Locke- stark steigende Infektionszahlen gemel- rungen des Sommers nicht durch Nach- det. lässigkeit zu verspielen“, warnt auch der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Harald Werden bestimmte Neuinfektionszahlen Michels. überschritten, sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, geeig- Aufmerksamkeit auch im Urlaub Der Warn- und Aktionsplan Rheinland- nete Maßnahmen zur Eindämmung Pfalz definiert unterschiedliche Stufen des des Infektionsgeschehens zu ergreifen. Wer die Herbstferien für einen Urlaub Infektionsgeschehens, bei den Landkreise Dies kann wieder zu einer stärkeren nutzen möchte, sollte dringend die und Städte tätig werden müssen. Einschränkung des öffentlichen Lebens aktuelle Entwicklung und Reisewar- führen. Daher appelliert Landrat Gün- nungen beachten und auch hier die Hy- ther Schartz an alle Bürgerinnen und giene- und Abstandsregeln einhalten. Gesundheitsamt Bürger, die allgemeinen Vorsichtsmaß- Grippeimpfung jetzt nahmen aus eigenem Interesse, aber Symptome? Zuhause bleiben! Das Gesundheitsamt rät dazu, sich ge- auch zum Schutz anderer Personen gen Grippe impfen zu lassen. Hausärzte einzuhalten. „Das wichtigste ist, dass Das Gesundheitsamt appelliert an alle im ganzen Kreis und der Stadt Trier bie- wir durch Hygiene, Händewaschen, Menschen, die Erkältungssymptome ha- ten die Impfung an. Die Grippeimpfung Abstandhalten und das konsequente ben, vorsorglich zuhause zu bleiben. Im ist in diesem Jahr besonders wichtig, um Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes In- Zweifel sollte der Hausarzt kontaktiert eine zusätzliche Belastung des Gesund- fektionsketten unterbrechen und die heitssystems zu vermeiden, das durch Weiterverbreitung des Virus stoppen“, Mehr Infos zur Corona-Ampel und zum die Corona-Pandemie bereits belastet so Schartz. Warn- und Aktionplan findet man unter ist. Besonders sollten natürlich die durch www.corona.rlp.de COVID 19 gefährdeten Teile der Bevöl- Mehr Vorsicht bei privaten Feiern Tagesaktuelle Informationen und Zah- kerung, ältere Menschen und chronisch len zur Corona-Pandemie im Landkreis Kranke, geimpft werden, rät der Leiter Als Ursache mehrerer Ausbruchsgesche- und der Stadt Trier findet man unter des Gesundheitsamtes, Dr. Harald Mi- hen haben sich private Feiern und Partys www.trier-saarburg.de chels. Weiteres: Kreis-Nachrichten Redaktion Seite 2 | Kreispartnerschaften in Corona-Zeiten Kreisverwaltung Trier-Saarburg Seite 2 | Sparkasse unterstützt Schuldnerberatung Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Pressestelle Seite 3 | Neubau der Feuerwache mit neuer Leitstelle Verantwortlich Seite 4 | Meilenstein für die Energiewende Thomas Müller, Martina Bosch Seite 5-10 | Stellenausschreibung/Bekanntmachungen Tel. 0651-715 -240 / -406 Mail: presse@trier-saarburg.de
Seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 42 | 2020 Herbstschule gestartet In dieser Woche ist die Herbstschule im Landkreis Trier-Saarburg in die erste von zwei Wochen gestartet. Insgesamt wer- den rund 350 Kinder und Jugendliche von der ersten bis zur achten Klasse an den 23 Standorten unterrichtet. Für die Herbstschule haben sich im Kreis 46 eh- renamtliche Kursleitungen gemeldet. Landrat Günther Schartz spricht mit Marko Wolfram, Landrat des Partnerkreises Saalfeld- Der Kreis kann - wie bei der Sommer- Rudolstadt, über die Entwicklung digiatler Strukturen in der Corona-Krise schule - Standorte in allen Verbands- gemeinden anbieten. So sollen die In Corona-Zeiten in Kontakt bleiben Schülerinnen und Schüler möglichst wohnortnah unterrichtet werden. Bei Videotelefonat mit Partnerlandkreis der Planung spielten die Anmeldezah- Schon das Gespräch zwischen Landrat abgesagt. Miteinander gesprochen wird len eine wichtige Rolle. Da die Kinder Günther Schartz und Marko Wolfram, trotzdem. Dabei stehen oft die Aus- und Jugendlichen jeweils eine oder bei- Landrat des thüringischen Partner- wirkungen der Corona-Krise im Mittel- de Woche die Herbstschule besuchen kreises Saalfeld-Rudolstadt war anders: punkt. Beide Landräte stellten fest, dass können, variieren die Standorte in den Eine Videokonferenz ersetzte das ei- sie vor ähnlichen Herausforderungen beiden Wochen. Nicht jeder Standort gentlich geplante Treffen zum 30jäh- stehen - auch in der Organisation der macht in beiden Wochen ein Unter- rigen Jubiläum des Tages der Deutschen Verwaltung. Dort sei eine deutliche Digi- richtsangebot. Einheit. talisierung zu spüren, so Schartz. Diesen Trend könne auch Wolfram bestätigen. Die Organisation hatte erneut das Bil- Aufgrund von Corona wurden in die- Ziel sei es, das digitale Angebot der Ver- dungsbüro der Kreisverwaltung über- sem Jahr alle Partnerschaftsbesuche waltung auszuweiten, so die Landräte. nommen. Bei Überschuldung gut beraten werden Sparkasse Trier unterstützt regionale Schuldnerberatungsstellen mit 80 000 Euro Überschuldung ist ein großes gesell- schaftliches Problem. Daher unterstützt die Sparkasse Trier die Schuldnerbe- ratungsstellen der Region auch in die- sem Jahr mit einer Spende in Höhe von 80.000 Euro. Mit dem Caritasverband, dem Diako- nischen Werk, der Gesellschaft für Psy- chologie und Soziale Dienste und der Suchtberatung „Die Tür“ gibt es in Trier gleich vier starke Partner, die sich den Problemen der Menschen annehmen. Die Förderbescheide wurden von Dr. Dr. Peter Späth, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Trier, Landrat Günther Schartz (v.l.) Peter Späth, Vorstandsvorsitzender der und Oberbürgermeister Wolfram Leibe (r.) überreichten die Förderbescheide an die vier re- Sparkasse Trier gemeinsam mit Landrat gionalen Schuldnerberatungsstellen. Günther Schartz und dem Oberbürger- meister der Stadt Trier Wolfram Leibe Landrat Schartz dankte den Beratungs- zent und für die Stadt Trier sogar bei 10,6 übergeben. stellen im Namen von Stadt und Land- Prozent. Nicht nur Geringverdiener und kreis für deren engagierte Arbeit. Die Empfänger von Transferleistungen, son- „In dieser gesellschaftlich schwierigen Sparkasse Trier unterscheide sich durch dern auch die Mittelschicht und Bezieher Lage können wir uns glücklich schätzen, ihr großes Engagement im Rahmen der von höheren Einkommen sind betroffen. dass es Organisationen und Vereine gibt, Schuldnerberatung von anderen Banken. Hauptauslöser für die Überschuldung die den betroffenen Menschen zur Seite sind Arbeitslosigkeit, Erkrankungen, stehen“, so Dr. Späth. Für die Sparkasse Im vergangenen Jahr betrug die Über- Suchtprobleme sowie Trennungen. In sei wichtig, die Beratungsstellen vor Ort schuldungsquote bundesweit 10 Pro- diesem Jahr kommt die Corona-Pande- aktiv zu unterstützen. zent. Für den Kreis liegt sie bei 6,7 Pro- mie noch erschwerend hinzu.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 3 Ausgabe 42 | 2020 Kreis Trier-Saarburg Stadt plant Neubau der Feuerwache mit neuer Leitstelle Es ist ein Projekt, das die Stadt Trier seit Einsatzort einzuhalten, vor allem in den über zehn Jahren beschäftigt und in sei- Höhenstadtteilen, so Schmitt. nen finanziellen Dimensionen immens ist: Der Neubau der Hauptfeuerwache Der Zeitplan sei ein regelrechter Mara- mit Rettungswache und integrierter thon: Abriss des alten Polizeipräsidiums Leitstelle am Standort des alten Polizei- bis Ende 2021, anschließend rund 20 präsidiums gegenüber den Kaiserther- Monate Zeit für archäologische Gra- men. Mit dem einstimmigen Grund- bungen. Die eigentliche Bauphase ist satzbeschluss hat der Stadtrat nun den zwischen 2024 und 2027 geplant. Die Startschuss dafür erteilt. Gesamtkosten belaufen sich nach aktu- eller Planung auf rund 54 Millionen Euro. Gemeinsam stellten der zuständige Es sei damit, „das größte Bauprojekt der Feuerwehrdezernent der Stadt Trier, Stadt seit Jahrzehnten“, so Schmitt. Thomas Schmitt, und Landrat Günther Schartz die Pläne vor. Der Landkreis Ebenfalls auf dem Gelände des alten Po- Trier-Saarburg ist zuständig für die Inte- lizeipräsidiums realisiert werden soll die grierte Leitstelle des Rettungsdienstes Integrierte Leitstelle, für deren Betrieb - und dies für die gesamte Region Trier die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als inklusive der Eifelkreise. zuständige Behörde für den Rettungs- Die alte Feuerwache am Barbaraufer soll dienst verantwortlich ist. Der Kreis hat durch einen modernen Neubau ersetzt wer- Schmitt betonte, dass die Notwendig- die Stadt mit dem Bau der Leitstelle den - inklusive einer neuen Rettungsleit- keit eines Neubaus als Ersatz für die aus beauftragt. „Wir sind verantwortlich für stelle für die Region Trier. den 1950er Jahren stammende Feu- ein rund 5000 Quadratkilometer großes erwache am Moselufer aufgrund der Gebiet, in dem über eine halbe Million koordiniert werden“, so Landrat Günther baulichen Situation offenkundig sei. Der Menschen leben. 2019 hat es 168.000 Schartz. Man habe diskutiert, wo die neue Standort am alten Polizeipräsidi- Einsätze in der Region gegeben. Alle An- Leitstelle am besten angesiedelt werde um gegenüber den Kaiserthermen er- rufe der 112 aus der Region gehen in der und sich schließlich dafür entschieden, mögliche es, die zeitlichen Fristen zum Leitstelle ein, von wo aus die Einsätze sie bei der neuen Feuerwache zu bauen. Kreisausschuss: Viele Entscheidungen stehen an Planung des Neubaus der Ruwertalschule in Waldrach / Kreisstraße zwischen Hinzert und Pölert Der Abriss von drei Gebäuden der Ru- Dies wird nun in die Planugen der Archi- vermeiden, wolle man über Details in wertalschule Waldrach, die aus Grund- tekten einfließen. einer späteren Situng beraten. schule und Realschule plus besteht, wurde schon 2018 beschlossen. Nun Derzeit liegt die Kostenberechnung bei Zugestimmt wurde der Anschaffung für informierte sich der Kreisausschuss über rund 16,6 Millionen Euro. Hinzu kom- Büromöbel für den neuen Außenstand- den Planungsentwurf für den Neubau. men die Planung der neuen Turnhalle ort der Kreisverwaltung in der Trierer sowie Ausstattung und Möblierung des Metternichstraße, der im Frühjahr vom Der Plan sieht einen zweiteiligen Gebäu- Schulneubaus. Damit könne man in die Jugend- und Sozialamt bezogen wer- dekomplex vor, der sich mit einem un- Nähe von 30 Mio. Euro für das Gesamt- den soll. Auch die Beschaffung einer teren Schulhof mit Sitzfläche Richtung projekt kommen, so der Landrat. neuen Jugendamtssoftware wurde be- Ruwertal öffnet. Auch die Aufteilung der schlossen. Klassenräume wird sich verändern - mit Außerdem hat der Kreisausschuss den Multifunktionsräumen und gemein- Auftrag für einen Verbindugnsweg zwi- Information Abfallgebühren samen Lernbereichen. schen Hinzert und Pölert vergeben. Die Kosten belaufen sich auf rund 170 000 Intensiv erläutert wurde die vorgese- Landrat Günther Schartz verkündete Euro. hene Anhebung der Abfallgebühren be- in der Gremiensitzung außerdem, dass raten. Ein Vertreter des Zweckverbandes die Turnhalle ebenfalls einem Neubau Nachhaltige Beschaffung A.R.T. erläuterte die Notwendigkeit, weichen wird. Die Entscheidung der nach vielen jahren niedrigster Abfall- Aufsichts- und Dienstleistungsdirktion Einig war sich das Kreisgremium, dass gebühren nun die Sätze anzuheben, da sei kurz vor der Sitzung kommuniziert man bei Beschaffungen Grundsätze der Rücklagen in den vergangenen Jahren worden, so Schartz. Zunächst war bei Nachhaltigkeit stärker beachten wol- aufgebraucht wurden. der Planung von einer Sanierung ausge- le. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gangen worden. Da die Turnhalle aber hatten beantragt, einen weitgehenden Beschlossen wurden auch Mehrausga- viele Mängel aufweist, hatte die Kreis- Beschluss hierzu zu fassen. Um aber ben bei der Schülerbeförderung sowie verwaltung auch hier auf einen Abriss Konflikte mit dem Vergaberecht und die Auflösung der Trier-Saarburg Werke mit anschließendem Neubau gedrängt. mehr Aufwand für die Verwaltung zu zum Jahresende 2020.
Seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 42 | 2020 Meilenstein für die Energiewende in Rheinland-Pfalz Hochspannungskabel zwischen Osburg und Thalfang geht in Betrieb Die Energiewende in Rheinland-Pfalz ist wieder ein gutes Stück weit voran- gekommen. Westnetz, der Verteilnetz- betreiber der Westenergie AG, hat die Bauarbeiten für die 17,5 Kilometer lange Hochspannungs-Erdkabelverbindung zwischen den Gemeinden Osburg und Thalfang beinahe abgeschlossen. Sie dient dem Transport der in der Regi- on erzeugten Windenergie in die Ver- brauchszentren. Westnetz hat in den Bau des Kabels rund 40 Millionen Euro investiert. Die Inbetriebnahme des Ka- bels erfolgt nach technischen Tests in den kommenden Wochen noch recht- zeitig zur anstehenden Windsaison. Zum Abschluss der Bauarbeiten stellten heute Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Landrat Günther Schartz, Gregor Eibes, Landrat des des Landes Rheinland-Pfalz, Günther Kreises Bernkastel-Wittlich, und Stefan Küppers, Geschäftsführer der Westnetz GmbH (v.l.) Schartz, Landrat des Kreises Trier-Saar- bei der Inbetriebnahme des neuen Hochspannungskabels zwischen Osburg und Thalfang. burg, Gregor Eibes, Landrat des Kreises Bernkastel-Wittlich, und Stefan Küppers, tungen. Das kann sicher beispielhaft für dem Verbrauch von mehr als 120.000 Geschäftsführer der Westnetz GmbH, ähnliche Projekte werden.“ Haushalten. Mit der Kabelverbindung das Projekt vor. zwischen Osburg und Thalfang leisten Gregor Eibes, Landrat des Kreises Bern- wir einen wichtigen Beitrag für die En- „Der Klimawandel ist eine der größ- kastel-Wittlich, fügt hinzu: „Als Land- ergiewende in Rheinland-Pfalz. Die Re- ten Herausforderungen unserer Zeit. rat begrüße ich die Realisierung dieser alisierung war ein echtes technisches Wir wollen deshalb bis 2030 unseren Hochspannungs-Erdkabelverbindung Meisterleistung“, so Stefan Küppers. Strom zu 100 Prozent aus Erneuerbaren sehr, ist es doch eines der wichtigen kli- Die Herausforderung im Projekt lag Energien erzeugen. Die Energiewen- mapolitischen Ziele unseres Landkreises vor allem bei der Länge der Kabelver- de bedeutet aber nicht nur die Errich- Bernkastel-Wittlich, die Nutzung der bindung, aber auch an der Topografie tung neuer Anlagen, sie bedeutet auch erneuerbaren Energien zu steigern und im Hunsrück. Bei den Tiefbauarbeiten die Anpassung und Ausrichtung der damit die Energiewende voranzubrin- mussten Gebirgsformationen und Wald- Infrastruktur. Mit dem neuen „Winde- gen, ebenso wie der damit angestrebte gebiete durchquert werden. So mussten nergiekabel“ kommt noch mehr grün Klimaschutz eines der zentralen Hand- beispielsweise ein Höhenrücken und erzeugter Strom direkt zu den Verbrau- lungsfelder unseres Kreisentwicklungs- eine Autobahn per Horizontalspülboh- chern. Ich bin sehr froh, dass die Verle- prozesses ist. Deshalb danke ich der rungen unterquert werden. gung der Hochspannungsleitung von Westnetz, dem Verteilnetzbetreiber der Thalfang nach Osburg als Erdkabel ge- Westenergie, sehr herzlich für die Um- Der Netzausbau war notwendig, um lungen ist. Damit wurden die Einwände setzung dieses für unsere Region wich- die zunehmenden Energiemengen aus vor Ort aufgegriffen und die Leitung tigen Projekts.“ den örtlichen Windkraftanlagen in das konnte für alle so verträglich wie mög- Netz einzuspeisen und zu transportie- lich umgesetzt werden. Solche Entschei- Verteilnetze sind ein wesentlicher Dreh- ren. Das neue Erdkabel macht damit das dungen tragen maßgeblich zur Akzep- und Angelpunkt der Energiewende. regionale Netz im Hunsrück/Hochwald tanz der Energiewende bei“, erklärte Durch die Energiewende hat sich unser für alle Anforderungen und alle vorlie- Ministerpräsidentin Malu Dreyer anläss- Energiesystem von Grund auf gewan- genden Ausbaupläne der Energiewende lich der Inbetriebnahme der neuen 110 delt. Schon heute sind über 1,9 Millio- für mindestens 15 Jahre fit. Und darüber kV Hochspannungsleitung von Thalfang nen Windräder und PV-Anlagen an das hinaus: Bei den Tiefbauarbeiten wurden nach Osburg. Netz angeschlossen, das sind mehr als weitere Leerrohre gelegt. Hier können 90 % aller Anlagen in Deutschland. Al- zusätzliche Kabelverbindungen instal- Günther Schartz, Landrat des Kreises leine im Netz der Westnetz sind es rund liert werden, ohne dass Tiefbauarbeiten Trier-Saarburg, ergänzt: „Wir sind stolz 200.000 Anlagen. auf gesamter Strecke notwendig wären. darauf, dass nun der im Hochwald er- zeugte Windstrom nicht nur bei uns, „Das Erdkabel ist in der Lage, die er- sondern auch extern verbraucht werden zeugte Energie von über 60 Windrä- Kreis-Nachrichten online lesen kann. Das passt genau in unsere Klima- dern und damit eine Leistung von www.trier-saarburg.de schutzstrategie, genau wie die Methode 260 Megawatt zu transportieren. Die Ältere Ausgaben sind dort archiviert. des Erdkabels anstelle von Überlandlei- durchgeleitete Strommenge entspricht
KREIS-NACHRICHTEN Seite 5 Ausgabe 42 | 2020 Kreis Trier-Saarburg Handlettering Buchstaben kunstvoll zeichnen für Mädchen ab 12 Jahren Handlettering sieht man zurzeit überall: in sozialen Netzwerken, auf Postkarten oder Textilien. Bei dieser Kreativtech- nik werden die Buchstaben kunstvoll gezeichnet und mit verschiedenen Ele- menten ausgeschmückt. In dem Work- shop werden die wichtigsten Basics der Buchstabengestaltung gezeigt. Die Teil- Kreiskrankenhaus Saarburg: 24 junge Menschen beginnen ihre Ausbildung in der Pflege- nehmerinnen lernen Schritt für Schritt, fachschule. wie sie eigene schöne Schriftzüge ent- werfen können. Neue Auzubis an der Pflegefachschule Termin: 29. Oktober, 16–18 Uhr Kreiskrankenhaus Saarburg begrüßt neuen Ausbildungsjahrgang Ort: Haus der Jugend Konz Zielgruppe: Mädchen ab 12 Jahren 24 Schülerinnen und Schüler haben ihre Teilnahmegebühr: 5 Euro dreijährige Ausbildung an der Pflege- Anmeldung beim Haus der Jugend in fachschule des Kreiskrankenhauses und Konz unter www.hdj-konz.de oder Tel. Seniorenzentrums Saarburg zum 1. Ok- 06501-94050. tober begonnen. Der Kurs ist der erste Jahrgang, der die neue generalistische gedienstleitung, Personalleitung und Amtliche Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann beginnt. Dies bedeutet die Heimleitung und Praxisanleiter aus Orschholz stellten sich anschließend vor Bekanntmachung eine Zusammenführung der bislang ge- und wünschten den Schülern viel Erfolg trennten Ausbildungsgänge von Kran- bei ihrer Ausbildung. „Der Beruf ist an- Sitzung des Agrar- und Wein- ken-, Kinderkranken- und Altenpflege. spruchsvoll, macht aber sehr viel Spaß“, bauausschusses so Pflegedirektorin Irene Schuster. Der Agrar- und Weinbauausschuss wur- Die jetzt gemeinsam ausgebildeten de zu einer Sitzung einberufen für Pflegefachkräfte haben dadurch die Die Pflegefachschule ist an das Kreis- Montag, 09.11.2020, 14:00 Uhr Möglichkeit, in allen Bereichen zu arbei- krankenhaus Saarburg angegliedert. in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung ten, zudem ist die Ausbildung EU-weit Seit 1964 werden Generationen von in Trier. anerkannt. In Kooperation mit dem SRS Pflegerinnen und Pflegern qualifiziert Pflegezentrum Saarschleife in Orschholz ausgebildet. Daher ist sie zu einer wich- Tagesordnung: besuchen zwei Schülerinnen die Pflege- tigen Institution in Saarburg geworden. fachschule in Saarburg. Öffentlicher Teil Der Ausbildungsgang startet jedes Jahr 1. Bericht der Tierzuchtberatung für Die Praxisanleiterinnen Annika Müller zum 1. Oktober, das Kreiskrankenhaus 2020 und Susanne Hammer begrüßten die nimmt ganzjährig Bewerbungen entge- 2. Agrarförderung 2020 Klasse bei einem Frühstück. Verwal- gen. Weiter Informationen unter www. 3. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im tungsdirektor, Pflegedirektion, Pfle- kh-saarburg.de Zeitraum 2021-27 4. Aktueller Stand Klimaschutzmanage- ment Landkreis Trier-Saarburg 5. Kreishaushalt 2021; Bereich Landwirt- Stellenausschreibungen schaft und Weinbau Der Naturpark Saar-Hunsrück e.V. stellt sein Fachteam für die zukunftsfeste Weiter- 6. Mitteilungen und Verschiedenes entwicklung der Nationalen Naturlandschaft Rheinland-Pfalz neu auf und bietet drei Vollzeitstellen in der Geschäftsstelle im Naturpark-Informationszentrum Hermeskeil: Nicht öffentlicher Teil 7. Mitteilungen und Verschiedenes • Projektmanagement/Öffentlichkeitsarbeit • Bildung für nachhaltige Entwicklung Trier, 09.10.2020 • Nachhaltige Naturpark-Entwicklung Kreisverwaltung Trier-Saarburg Günther Schartz, Landrat Weitere Informationen zu den Stellenangeboten abrufbar unter https://www.naturpark.org/aktuelles/stellenangebote Corona aktuell Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Tagesaktuelle Zahlen und Informationen unter www.trier-saarburg.de
Seite 6 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 42 | 2020 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), -Untere Immissionsschutzbehörde- jeweils in der der-zeit geltenden Fassung, die Kreisverwaltung Az.: 11-144-31 Trier-Saarburg in Trier als Untere Im-missionsschutzbehörde zuständig. Öffentliche Bekanntmachung 3. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens Vollzug des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes kann den Antrags- und Planunterlagen einschl. der Unterlagen sowie der 9. Verordnung zur Durchführung des zur Umweltverträglichkeitsprüfung zur Prüfung der Umwelt- verträglichkeit in Form eines UVP-Berichts zum Verwaltungs- Bundes-Immissionsschutzgesetzes verfahren mit dem Aktenzeichen 11-144-31 entnommen Vorhaben und Antrag zur Errichtung und zum werden, die zu jedermanns Einsicht für die Öffentlichkeit aus- Betrieb von vier Windkraftanlagen in der gelegt werden. Gemarkung Bescheid 4. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekannt- Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Genehmi- machung auch die Be-zeichnung der für das Vorhaben ent- gungsbehörde macht gemäß § 10 des Gesetzes zum Schutz scheidungserheblichen Berichte und Empfeh-lungen, die vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini- der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Beteili-gungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören (Bun-des-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG)) i. V. m. den §§ neben dem UVP-Bericht vom 07.06.2019 insbesondere: 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Antragsunterlagen, insb. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmi- Antragsformular sowie Antrag nach § 7 Abs. 3 UVPG (freiwillige gungsverfahren (9. BlmSchV)), jeweils in der derzeit geltenden UVP), Fas-sung, Folgendes bekannt: Anlagedaten, Unterlagen zu verwendeten Stoffen, 1. Die Firma juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, hat bei Sicherheitsdatenblätter, der Kreisverwaltung Trier-Saarburg einen Antrag auf Erteilung Formular zu Betriebsablauf und Einleiterdaten, einer Neugenehmigung nach § 4 BlmSchG i.V.m. den §§ 1 und Verzeichnis der Emissionsquellen, 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lm- Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate, missionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbe- Angaben zur Störfallverordnung, dürftige Anlagen (4. BlmSchV)) in der derzeit geltenden Fas- Angaben zum Abfall, sung i. V. m. der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV Angaben zum Arbeitsschutz, für die Errichtung und den Betrieb von vier Wind-kraftanlagen Unterlagen zum Brandschutz, in der Gemarkung Bescheid gestellt. Bei den zur Offenlage Unterlagen zur Landespflege, insb. Antrag auf Änderung der vorgese-henen Windkraftanlagen handelt es sich um vier An- Bodennutzungsart, lagen des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 166 m, Bauantrag nebst Unterlagen, einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nenn-leistung von Lage-, Übersichts- und Detailpläne, 4,2 MW und einer Gesamthöhe von 241 m. Die Inbetriebnah- topographische Karten, me der Windkraftanlagen ist für das 3. Quartal 2022 geplant. Abstandsflächenberechnung, Die Standorte der geplanten Windkraftanlagen befinden sich Berechnung zur Kipphöhe und Abstände zu Straßen, in der Verbandsgemeinde Hermeskeil in der Ge-markung Be- Eigentümernachweise, scheid, Flur 17, Flurstücke 1/10 und 16/10. Antrag auf Sondernutzungserlaubnis nebst zugehörigen Un- Das Vorhabengebiet liegt innerhalb der Sonderbaufläche terlagen, Windenergie des rechts-kräftigen Flächennutzungsplans der sonstige Herstellerunterlagen z.B. zu Schattenwurf, Kennzeich- Verbandsgemeinde Hermeskeil. Im näheren Umfeld zum ge- nung, Blitzschutz und planten Vorhaben (ca. 550 m zur nächstgelegenen Bestands- Eiswurf, anlage) befinden sich die Anlagen der Windparks Bescheid, Technische Gutachten: Mehring und Naurath lll mit insg. 16 Windkraftanlagen. • „Schalltechnische Immissionsprognose zur geplanten Er- Der Antragsteller hat zudem rein vorsorglich nach § 7 Abs. 3 richtung von 4 Windenergieanlagen in der Gemarkung von des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bescheid (Projekt Bescheid Süd)“, Ingenieurbüro Pies vom in der derzeit geltenden Fassung die Durch-führung einer Um- 13.09.2018 weltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung • „Schattenwurfgutachten Bescheid Süd“, juwi AG vom Trier-Saarburg hält das Entfallen einer gesonderten Prüfung 06.09.2018, Rev. 2 auch für zweckmäßig. • „Brandschutzordnung DIN 14096, WEA 01, WEA 02, WEA 03 Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung und WEA 04, Windpark Bescheid Süd, Kreis Trier Saarburg“, einer Umweltver-träglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs. juwi AG von 10/2018 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmli-chen Genehmigungsver- • „Brandschutzkonzept nach vfdb-Richtlinien, vfdb 01/01, fahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden ist. Ein Stand 2008-04“, Endreß Ingenieurgesellschaft mbH vom UVP-Bericht wurde vorgelegt. 05.10.2018 2. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung • „Feuerwehrplan Windpark Bescheid Süd“, Endreß Ingenieur- einer Genehmigung gemäß dem Antrag oben unter 1. ist nach gesellschaft mbH von 09/2018 § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf • „Kurzfassung der Gutachterlichen Stellungnahme zur Stand- dem Gebiet des lmmissionsschutzes (lmSchZuVO) i. V. m. § 3 orteignung nach DIBt 2012 für den Windpark Bescheid Süd
KREIS-NACHRICHTEN Seite 7 Ausgabe 42 | 2020 Kreis Trier-Saarburg Deutschland. Bericht Nr.: l17-SE-2018-134 KF“, l17 Wind ferat Gewerbeauf-sicht, betreffend des Risikos von Rotor- GmbH & Co. KG vom 18.10.2018 blattbruch und Turmversagen sowie der Kipphöhe • „Aeronautical Study – Unbefeuerter Teil von über 65 m“, airs- • des Landesbetriebs Mobilität, Fachgruppe Luftverkehr, be- ight GmbH vom 15.10.2018, Version 1.0.1 treffend Luftfahrt-hindernisse, • „Gutachterliche Stellungnahme zur Risikobeurteilung für • des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. den WEA-Standort „Bescheid Süd“ Beurteilung zum Eisabfall, und Bundesver-band WindEnergie e.V. betreffend die Ände- Gutachten Nr.: TAETE -274/18“, Airbus Defence and Space rung der AVV Kennzeich-nung, GmbH vom 09.11.2018 • des Forstamts Hochwald, • „Gutachterliche Stellungnahme zur Risikobeurteilung für • des Landesbetriebs Mobilität, Autobahnamt Montabaur, den WEA-Standort „Bescheid Süd“ Beurteilung zum Rotor- • des NABU Rheinland-Pfalz, blattbruch und Turmversagen, Gutachten Nr.: TEATE-275/18“, • des Landesamts für Geologie und Bergbau, Airbus Defence and Space GmbH vom 23.11.2018 sowie wei- • der Westnetz GmbH, tere Unterlagen zur Rotorblattüberwachung und Turmversa- • der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, gen • der Amprion GmbH, Landespflegerische Gutachten: • der Deutsche Telekom Technik GmbH, • „Windenergienutzung Windfarm Bescheid Süd - Fachbeitrag • des Deutschen Wetterdienstes, Naturschutz mit integriertem UVP-Bericht; vorgelegt von Je- • des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel, staedt + Partner vom 26.05.2020 inkl. Anlagen • der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, • „Ornithologisches Fachgutachten zum geplanten WEA- • des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung, Nie- Standort Bescheid Süd (Kreis Trier-Saarburg)“, BFL Büro für derlassung Trier, Faunistik und Land-schaftsökologie, vom 12.04.2019 inkl. • der Ericsson GmbH, Karten • des Hunsrückvereins, • „Untersuchung zu Vorkommen der Haselmaus am geplanten • des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung, Nie- WEA-Standort Bescheid Süd (Landkreis Trier-Saarburg)“, BFL derlassung Landau, Büro für Faunistik und Landschaftsökologie, vom 12.09.2018 • der Zentralstelle für Polizeitechnik, • „Fachgutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse und • der Verbandsgemeinde Ruwer, Windenergie am geplanten WEA-Standort Bescheid Süd • der Verbandsgemeinde Schweich, (Landkreis Trier-Saarburg)“, BFL Büro für Faunistik und Land- • der Ortsgemeinde Bescheid, schaftsökologie, vom 30.04.2020 • des Landesbetriebs Mobilität Trier, • „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gem. §§ 44 und 45 • des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz e.V., BNatSchG für die WEA-Planung Bescheid Süd“, BFL Büro für • des Pollichia Verein für Naturforschung und Landespflege Faunistik und Land-schaftsökologie, vom 23.05.2020 e.V., • „Windenergienutzung Windfarm Bescheid Süd Verträglich- • des BUND, Kreisgruppe Trier-Saarburg, keitsuntersuchung nach § 34 Abs. 1 BNatSchG FFH-Gebiet • der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband DE 6018-301 „Dhronhänge“ und FFH-Gebiet DE 6206-301 Rheinland-Pfalz e.V., „Fellerbachtal“, Proj.-Nr.: 104-16“, Jesta-edt + Partner vom • des NaturFreunde Rheinland-Pfalz e.V., 11.05.2020 • der Creos Deutschland GmbH, • „Windenergienutzung Bescheid Süd Fachbeitrag Natur- • des Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rhein- schutz mit integrierter Betrachtung der Umweltverträglich- land-Pfalz e.V., keit – Karte Nr. 1: Biotop- und Nut-zungsstrukturen“, Jestaedt • des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland. + Partner, vom 22.10.2018 Die öffentliche Auslegung gemäß § 10 Abs. 3 BlmSchG und § • „Windenergienutzung Bescheid Süd Fachbeitrag Natur- 10 der 9. BlmSchV findet vom 23.10.2020 bis zum 23.11.2020 schutz mit integrierter Betrachtung der Umweltverträg- statt. Der Antrag auf Erteilung der Ge-nehmigung und die vor- lichkeit – Karte Nr. 2: Landschaft“, Je-staedt + Partner, vom genannten Unterlagen werden in diesem Zeitraum bei den 22.10.2018 nachfolgenden Stellen zur Einsichtnahme ausgelegt: • Fachliche Einschätzung zur erfolgten Bearbeitung und Be- • bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 11, Un- rücksichtigung des Schutzguts „Fledermäuse“, ecoda Um- tere lmmissions-schutzbehörde (Dienstzimmer 251), Willy- weltgutachten vom 27.06.2020 Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Stellungnahmen im Verfahren: Dienststunden: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis • der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von • der E-Plus Service GmbH, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr. • der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, darunter die Untere Na- • bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil (Dienst- turschutzbehörde betreffend UVS, FFH-VP und Fachgutach- zimmer 5), Koblen-zer Str. 52, 54411 Hermeskeil, ten Fledermäuse, die Untere Landesplanungsbehörde, die Dienststunden: Montag und Dienstag von 08.30 Uhr bis Untere Wasserbehörde, das Gesund-heitsamt, der Unteren 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von Bauaufsichtsbehörde und der Brandschutz-dienststelle, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.30 • der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regional- Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.30 stelle Gewerbeauf-sicht Trier, u.a. betreffend Immissions- Uhr bis 13.00 Uhr. schutz, Betriebssicherheit, Arbeits-schutz • bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbes- • der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralre- kopf (Bauabteilung im Betriebsgebäude, Zimmer 2), Saarstr.
Seite 8 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 42 | 2020 7, 54424 Thalfang erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Dienststunden: Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BlmSchG). Der Erörterungs- Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Frei- termin ist gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 9. BlmSchV öffentlich. tag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 8. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen • bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Rö- kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 mischen Wein-straße, Brückenstr. 26, 54338 Schweich Abs. 4 Nr. 4 BlmSchG). Die öffentlichen Einsichtnahmen im Rahmen der Offenlagen sind nach vor-heriger telefonischer Absprache unter der Tel. 54290 Trier, 08.10.2020] Nr. 06502-4070 möglich wäh-rend der Dienstzeiten Mo.-Fr. Kreisverwaltung Trier-Saarburg 08:00-12:00 Uhr, Mo.-Mi. 14:00-16:00 Uhr, Do. 14:00-18:00 Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Uhr. ln Vertretung • bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer (Dienstzim- Stephan Schmitz-Wenzel mer 209), Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach -Geschäftsbereichsleiter- Dienststunden: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag und Mittwoch von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr so- Trier-Saarburg wie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr -Untere Immissionsschutzbehörde- Zudem kann nach telefonischer Vereinbarung mit der jewei- Az.: 11-144-31 ligen Dienststelle auch außerhalb der o. g. Dienststunden der Verwaltungen eine Einsichtnahme erfolgen. Öffentliche Bekanntmachung Dieser Bekanntmachungstext, der UVP-Bericht und die ent- Vollzug des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes scheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der sowie der 9. Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Be- Bundes-Immissionsschutzgesetzes teiligungsverfahrens vorliegen, sind während des genannten Vorhaben und Antrag zur Errichtung und Aus-legungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Por- tal unter https://www.uvp-verbund.de verfügbar. Maßgeblich zum Betrieb von sechs Windkraftanlagen in den ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 der 9. BImSchV der Inhalt der aus- Gemarkungen Reinsfeld und Grimburg gelegten Unterlagen. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Genehmi- 5. Innerhalb der Zeit vom 23.10.2020 (erster Tag) bis 23.12.2020 gungsbehörde macht gemäß § 10 des Gesetzes zum Schutz (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG etwaige vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini- Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorge- gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge nannten Auslegungsstellen oder elektronisch erhoben werden (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) i. V. m. §§ 8 ff. der (winfried.esch@trier-saarburg.de). Das Datum des Eingangs ist Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissi- maßge-bend. onsschutzgesetzes (Verordnung über das Geneh-migungsver- Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungs- fahren -9. BImSchV), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verfahren alle Ein-wendungen ausgeschlossen, die nicht auf Folgendes bekannt: besonderen privatrechtlichen Titeln be-ruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 1.Die GAIA mbH, Jahnstr. 28, 67245 Lambsheim, hat bei der 5 BlmSchG). Kreisverwaltung Trier-Saarburg einen Antrag auf Neugeneh- 6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem migung nach § 4 BImSchG i. V. m. den. §§ 1 und 2 der Vierten Antragsteller und den nach § 11 der 9. BlmSchV beteiligten Be- Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- hörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt gesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige An- wird, bekanntzugeben sind. Auf Verlangen des Einwenders sol- lagen -4. BImSchV) in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. len dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkennt- Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV für die Errichtung lich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen und den Betrieb für insgesamt 10 Windkraftanlagen auf den Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforder- Gemar-kungen Reinsfeld und Grimburg gestellt und dabei lich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BlmSchV). beantragt, diesen Antrag in 2 Abschnitte aufzuteilen, genannt 7. Gemäß § 10 Abs. 6 BlmSchG kann die Genehmigungsbehör- Block A und Block B. In den Dokumenten wird dieser Windpark de nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das „Hochwald“ genannt. Das Planungsgebiet liegt südlich der Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller Ortsgemeinde Reinsfeld, westlich der Stadt Hermeskeil und und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem nordwestlich der Ortsgemeinden Gusenburg und Grimburg. Erörterungstermin erörtern. Auf Grund einer Ermessensent- Block A besteht aus den Anlagen mit den Bezeichnungen RFD scheidung der Kreisver-waltung Trier-Saarburg als Genehmi- 01, RFD 05, RFD 08 und RFD 11. Bei den 6 zur Offenlage vorge- gungsbehörde wird dieser Erörterungstermin am 22.01.2021, sehenen Windkraftanlagen Block B handelt es sich um Anlagen 10.00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, des Typs Nordex N-131, Nabenhöhe 134 m, Rotordurchmesser Wil-ly-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, durchgeführt. Der Erörte- 131 m, Nennleistung 3,3 MW pro Windkraft-anlage Die Stand- rungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwen- orte der geplanten Windkraftanlagen befinden sich in der dungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Geneh- Verbands-gemeinde Hermeskeil auf Flächen im Eigentum der migungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll Ortsgemeinden Reinsfeld und Grimburg auf Gemarkung Grim- denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit burg, Flur 4, Flurstück 10 (GBG 01), Flur 3, Flurstück 12 (GBG 02), zur Erläuterung ihrer Einwendungen geben. Die formgerecht Flur 6, Flurstück 8 (GBG 03) sowie Gemarkung Reinsfeld Flur 49,
KREIS-NACHRICHTEN Seite 9 Ausgabe 42 | 2020 Kreis Trier-Saarburg Flur-stück 1/2 (RFD 06), Flur 49, Flurstück 1/2 (RFD 09) und Flur Betriebseinstellung 48, Flurstück 2/2 (RFD 12). Die Inbetriebnahme der Windkraft- K0801 067734 DE R00 Rueckbauaufwand anlagen ist für das 3. Quartal 2022 geplant. N131 3300 Der Antragsteller hat zudem rein vorsorglich nach § 7 Abs. 3 Berechnungsbeispiel des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Rückbau in der derzeit geltenden Fassung die Durch-führung einer Um- Register 4 Gehandhabte Stoffe weltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Sicherheitsdatenblätter Trier-Saarburg hält das Entfallen einer gesonderten Prüfung 08.1 K0801 041837 DE R01 Schmierstoffe, auch für zweckmäßig. Kühlflüssigkeiten Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung 08.2 NXX-5-Getriebeölwechsel 2008-07-16 einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs. Hyvolt I EEMEA SDS EU German ersetzt 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsver- Nytro10 GBN fahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden ist. Ein Klueberplex BEM 41-132 DE rev2 UVP-Bericht wurde vorgelegt. Mobil SHC Greace 460WT 2. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung Mobil SHC 629 DE rev2 einer Genehmigung gemäß dem Antrag oben unter 1. ist nach MOBILGEAR SHC XMP 320 DE rev2 § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zu-ständigkeiten auf Optigear Synthetic X 320 DE rev1 dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) i. V. m. § 3 SDS Gleitmo 585K-00 de Abs. 1 Ziffern 1. und 2. des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Shell Tellus S4 VX 32 jeweils in der derzeit geltenden Fassung, die Kreisverwaltung VARIDOS FSK Trier-Saarburg in Trier als Untere Immissionsschutz-behörde Register 5 Immissionsprognosen (Schall-, zuständig. Schattenprognosen) 3. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens F008 248 A02 DE R00 Schallleistungschub kann den Antrags- und Planunterlagen einschl. der Unterla- N131-3300 gen zur Umweltverträglichkeitsprüfung zur Prüfung der Um- Anlagen A weltverträglichkeit in Form eines UVP-Berichts zum Verwal- Schattenwurfmodul tungsverfahren mit dem Aktenzeichen 11-144-31 entnommen Schallreduzierte Modi N131-3300 werden, die zu jedermanns Einsicht für die Öffentlichkeit aus- Schallgutachten Pies Dezember 2018 gelegt werden. Schattenprognose Rev03 Mai 2019 4. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekannt- Register 6 Kurzbeschreibung machung auch die Bezeich-nung der für das Vorhaben ent- Register 7 Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate scheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Register 8 Störfallverordnung Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Betei- Register 9 Angaben zu den Abfällen und Abwasser ligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören neben NALL01 008536 DE R01 Abfallbeseitigung dem UVP-Bericht insbesondere: Abfälle Nordex Antragsunterlagen: Register 10 Arbeitsschutz Register 0 Anschreiben NALL01 008535 DE R06 Arbeitsschutz u. Antragsschreiben Sicherheit Erläuterung Offenlage K0816 044170 DE R03 SI Handbuch K08delta Flurbereinigung Erläuterung Flucht- und Rettungsplan Register 1 Antragsformulare nach BImSchG Register 11 Brandschutzkonzept Antragsformular Register 12 Naturschutz Koordinaten und Kosten Formular 12 Register 2 Inhaltsverzeichnis Vereinfachte raumordnerische Prüfung Formular 2 (Gutschker-Dongus Juni 2018) Register 3 Anlagedaten, Anlagensicherheit Zielabweichungsverfahren Ergänzung Unterlagen technische Beschreibung (Gutschker-Dongus Oktober 2018) Unterlagen zu Fundamenten Artenschutz Avifauna und Fledermaus: Umwelteinwirkungen einer Nordex Artenschutzfachliche Bewertung (Gutschker- Windenergieanlage Dongus Mai 2019) Vertriebsdokument Fledermausgutachten (Gutschker-Dongus NALL01 008531 DE R03 Gefahrenfeuer September 2018) K0801 041847 DE R01 Erdung Blitz Avifauna-Gutachten (Gutschker-Dongus Überspannungsschutz K08delta Oktober 2018) NALL01 008528 DE R03 Massnahmen Schwarzstorch Gutachten (Büro Ginster Eisansatz August 2020) Gutachten Eiserkennung NORDEX Woelfel Fachbeitrag Naturschutz: 00080-1073236 00 Uebersichtszeichnung Visualisierung Hochwald 2018 N131 3300 PH134 Bilanzierung 2019 K0801 042966 DE R01 Maßnahmen nach AGM Kompensationsmaßnahmen 2019
Seite 10 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 42 | 2020 Fachbeitrag Naturschutz (Gutschker-Dongus lich ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 der 9. BImSchV der Inhalt der Oktober 2019) ausgelegten Unterlagen. Fachbeitrag Artenschutz Rotmilan (20. Mai 5. Innerhalb der Zeit vom 20.10.2020 (erster Tag) bis 21.12.2020 2020) (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG etwaige Stellungnahme zum Rotmilanpaar bei Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorge- Gusenburg (April 2020) nannten Auslegungsstellen oder elektronisch erhoben werden UVP Bericht Hochwald (Gutschker-Dongus (winfried.esch@trier-saarburg.de). Das Datum des Eingangs ist Oktober 2019) maßgebend. Wildkatze: Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungs- Gutachten Wildkatze Hochwald Feb2013 verfahren alle Einwend-ungen ausgeschlossen, die nicht auf Stellungnahme WP Hochwald Wildkatze besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 20.05.2016 5 BlmSchG). Wildkatze Habitateignungskarte Hochwald 6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Feb2013 ohne Standorte Antragsteller und den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Kabel: Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben be- Wasserrecht FN Kabeltrasse Hochwald rührt wird, bekanntzugeben sind. Auf Verlangen des Einwen- 09.04.2019 ders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe Register 13 Topographische Karten unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsge- Register 14 Bauunterlagen (Lagepläne, Bauzeichnung, mäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht er- Typenprüfung) forderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz. 3 der 9. BImSchV). Register 15 Sonstige Unterlagen 7. Gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG kann die Genehmigungsbehör- K0801 067684 DE R00 Transport Fundament de nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das Kran N131 3300 Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller Gutachten Standorteignung Rev0 von f2e und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Baulastberechnung Erörterungstermin in einer öffentlichen Sitzung erörtern. Auf Koordinatentabelle Grund einer Ermessens-entscheidung der Kreisverwaltung Register 16 Zuwegung und Netzanschluss Trier-Saarburg als Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 Übersicht Zuwegung TK A4 BImSchG wird dieser Erörterungstermin am Dienstag, den Sonstiges: 19.01.2021, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Sämtliche bisher eingegangenen Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, durchgeführt. Stellungnahmen beteiligter Behörden Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Die öffentliche Auslegung gemäß § 10 Abs. 3 BlmSchG und § Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der 10 der 9. BlmSchV findet vom 20.10.2020 bis zum 20.11.2020 Genehmigungsvoraus-setzungen von Bedeutung sein kann. statt. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vor- Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gele- genannten Unterlagen werden in diesem Zeitraum bei den genheit zur Erläuterung ihrer Einwendungen geben. Die form- nachfolgenden Stellen zur Einsichtnahme ausgelegt: gerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausblei- - bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 11, Untere ben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen Immissionsschutz-behörde (Dienstzimmer 251), Willy-Brandt- erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Ziffer 3. BImSchG). Der Platz 1, 54290 Trier, Dienststunden: Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von öffentlich. 14.00 Uhr bis 16.00 Nach Ablauf der Einwendungsfrist prüft die Immissionsschutz- Uhr sowie Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr. behörde, ob der Erörter-ungstermin wegen dann möglichwei- - bei der Nebenstelle der Verbandsgemeindeverwaltung Her- se geltender Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pan- meskeil (Dienstzimmer 5), Koblenzer Str. 52, 54411 Hermeskeil, demie oder wegen des Risikos der weiteren Ausbreitung des Dienststunden: Virus gegebenenfalls verlegt werden muss. Sollte die Gefahr Montag und Dienstag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von einer Verlegung bestehen, wird die Behörde den Einwendern 14.00 Uhr bis 16.00 bekannt geben, dass der Erörterungstermin nach § 5 Abs. 2, 4 Uhr, Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) als Online-Konsultati- 08.30 Uhr bis 12.30 on stattfindet. Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. 8. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen Zudem kann nach telefonischer Vereinbarung mit der jewei- kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 ligen Dienststelle auch außerhalb der o. g. Dienststunden der Abs. 4 Ziffer 4. BImSchG). Verwaltungen eine Einsichtnahme erfolgen. Dieser Bekanntmachungstext, der UVP-Bericht und die ent- 54290 Trier, 09.10.2020 scheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Be- Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier teiligungsverfahrens vorliegen, sind während des genannten In Vertretung Aus-legungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Por- Stephan Schmitz-Wenzel tal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Maßgeb- -Geschäftsbereichsleiter-
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