Drei Fieberambulanzen in Stadt und Kreis am Start - Landkreis Trier-Saarburg

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Drei Fieberambulanzen in Stadt und Kreis am Start - Landkreis Trier-Saarburg
Donnerstag, 26. März 2020

         KREIS-NACHRICHTEN
                                                                                                     AUSGABE 13 / 2020
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

Drei Fieberambulanzen in Stadt und Kreis am Start
Entlastung für Hausärzte und Krankenhäuser
Seit Beginn der Woche stehen für schnel-      Leibe und Schartz sprechen sich dafür         Borromäerinnen und Krankenhaus der
le Untersuchungen von Personen mit            aus, dass auch im Hochwald durch das          Barmherzigen Brüder gemeinsam ge-
Verdacht auf eine Corona-Infektion drei       dortige Krankenhaus oder durch nieder-        führt und logistisch von der Stadtverwal-
Fieberambulanzen zur Verfügung. Nach-         gelassene Ärzte eine solche Einrichtung       tung Trier unterstützt. Auf den Internet-
dem bereits je eine Fieberambulanz in         errichtet wird. Schartz sagte, man sei        seiten der beiden Kliniken sowie der Stadt
Trier-Ehrang und in Saarburg an den Start     hierzu in Gesprächen.                         Trier findet sich ein Fragebogen, der vor-
gegangen waren, hat auch das Corona-                                                        ab ausgefüllt werden muss. Darin geht
Zentrum im Messepark Trier seine Arbeit       Die Einrichtungen im Überblick                es um derzeit auftretende Symptome,
aufgenommen.                                                                                Kontakt zu bereits möglicherweise infi-
                                              Fieberambulanz Saarburg                       zierten Personen und den Aufenthalt in
In allen Fällen wird gebeten, nur bei wirk-   Flachsspreit 10, Saarburg (Gebäude            Risikogebieten. Der ausgefüllte Bogen
lichem Bedarf die Einrichtungen anzufah-      der Psychiatrischen Tagesklink)               entscheidet über den Zugang zum Co-
ren und von einem „spontanen“ Besuch          Öffnungszeiten:                               rona-Zentrum: Wenn alle vier Fragen mit
der Fieberambulanzen abzusehen. Per-          Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr           Nein beantwortet werden können, ist es
sonen ohne begründete Notwendigkeit                                                         nicht notwendig, in das Corona-Zentrum
müssen damit rechnen abgewiesen zu            Hier ist ein Überweisungsschein eines         Messepark zu fahren. Mitzubringen ist
werden. Mit diesen Einrichtungen wer-         Hausarztes vorzulegen. Nach Kontrolle         zudem die Versichertenkarte.
den die Hausärzte, aber vor allem auch        des Personalausweises und Überwei-
die Notaufnahmen der Krankenhäuser in         sungsscheines werden die Patienten            Fieberambulanz Ehrang
Trier und dem Landkreis entlastet. Land-      über barrierefreie Zuwegung zu einer er-      Unter dem Dostler 2, Trier-Ehrang
rat Günther Schartz und Oberbürgermei-        sten Station geleitet, wo eine Befragung      Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30
ster Wolfram Leibe betonen, wie wichtig       durch einen Arzt erfolgt (Patientenkate-      bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 13 Uhr
es war, schnell solche Einrichtungen zu       gorien/Risikogebiet/Symptomatik) und
gründen und dankten den drei Kliniken         die Personalien aufgenommen werden.           In Trier-Ehrang wird die Fieberambu-
sowie den Ehranger Hausärztinnen für          An einer zweiten Station wird dann die        lanz von der Hausarztpraxis der beiden
ihr Engagement. „Die Menschen können          Abstrichentnahme mit Testung auf den          Ärztinnen Dr. Monika Parth und Dr. Ka-
nun eine der wohnortnächsten Einrich-         Coronavirus durchgeführt. Durch die un-       rin Gutmann-Feisthauer betrieben, die
tungen anfahren, wenn sie Krankheits-         mittelbare Nähe zum Kreiskrankenhaus          aufgrund des großen Andrangs an den
symptome verspüren oder es andere An-         ist sichergestellt, dass sofern medizinisch   ersten Tagen nun von weiteren Ehranger
haltspunkte für eine Testung gibt“, sagten    indiziert, Patienten auch sofort stationär    Ärzten unterstützt werden. Wer in den
Leibe und Schartz. Das Corona-Zentrum         versorgt werden.                              letzten 14 Tagen in einem offiziellen Risi-
im Messepark steht Menschen aus der                                                         kogebiet war und Symptome zeigt oder
Stadt Trier und umliegenden Orten zur         Corona-Zentrum Trier                          wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu
Verfügung. Personen aus den nördlichen        Messepark in den Moselauen                    einem bestätigten Infektionsfall hatte
Stadteilen und dem Norden des Kreises         Öffnungszeiten:                               und Symptome zeigt, wird untersucht
liegt die Fieberambulanz Ehrang am            Montag bis Freitag: 10 bis 20 Uhr             und bekommt einen Abstrich. Mitzubrin-
nächsten. Und der Standort Saarburg           Samstag und Sonntag: 10 bis 16 Uhr            gen ist die Krankenversicherungskarte.
deckt den Raum Konz-Saarburg-Hoch-
wald ab.                                      Das Corona-Zentrum im Messepark wird          In allen Einrichtungen ist den Anwei-
                                              von den Trierer Kliniken Mutterhaus der       sungen des Personals unbedingt Folge
                                                                                            zu leisten. Die getesteten oder abgewie-
                                                                                            senen Personen sollen unverzüglich den
  Weiteres:
                                                                                            Weg nach Hause antreten beziehungs-
                                                                                            weise sich mit dem Hausarzt in Kon-
      Seite 2 | WFG: Unterstützung für Unternehmen                                          takt setzen. Gegebenenfalls wird eine
      Seite 3 | Bürgerbrief des Landrates                                                   häusliche Quarantäne empfohlen bezie-
                                                                                            hungsweise angeordnet.
      Seite 4 | Neuregelung des Kurzarbeitergeldes
      Seite 5-9 | Amtliche Bekanntmachungen                                                 Mit dem Start des Corona-Zentrums im
      Seite 9 | Stellenausschreibung, Ausschreibung                                         Trierer Messepark endet die Fieberambu-
                                                                                            lanz beim privaten Laborbetreiber Syn-
                                                                                            lab in der Trierer Feldstraße.
Drei Fieberambulanzen in Stadt und Kreis am Start - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                         Ausgabe 13 | 2020

Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen
Coronavirus: Informationen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises
                                              de/artikel/coronavirus-was-sie-wissen-       bessert. Zu diesem Zweck werden
                                              muessen-54,0,912.html                        die Stundung von Steuerzahlungen
                                                                                           erleichtert, Vorauszahlungen können
                                              Seitens der Bundesregierung wurde            leichter abgesenkt werden. Auf Voll-
                                              zudem ein Maßnahmenpaket für Unter-          streckungen und Säumniszuschläge
                                              nehmen beschlossen, um die wirtschaft-       wird im Zusammenhang mit den Co-
Das Coronavirus sorgt für viele Unsi-         lichen Auswirkungen des Coronavirus          rona-Auswirkungen verzichtet.
cherheiten. Unter den allgemeinen Vor-        abzumildern. Der „Schutzschild für Be-     • Die Liquidität von Unternehmen wird
sichtsmaßnahmen, Grenzschließungen            schäftigte und Unternehmen“ umfasst          durch neue, im Volumen unbegrenzte
und Quarantänen leidet auch die Wirt-         insbesondere folgende Maßnahmen:             Maßnahmen gestützt. Dazu werden
schaft. Ganz aktuell stellt sich die Frage,                                                die bestehenden Programme für Li-
wie Unternehmen mit den daraus resul-         • Das Kurzarbeitergeld wird flexibler.       quiditätshilfen ausgeweitet und für
tierenden Herausforderungen umgehen             Unternehmen können es künftig un-          mehr Unternehmen verfügbar ge-
können.                                         ter erleichterten Voraussetzungen          macht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
                                                erhalten. So kann Kurzarbeitergeld
Die IHK Trier hat erste Informationen           unter anderem bereits dann bean-         Informationen über die Unterstützung
und Antworten auf verschiedenste                tragt werden, wenn zehn Prozent der      für kleine und mittelständische Unter-
Fragen zusammengestellt unter www.              Beschäftigten vom Ausfall betroffen      nehmen befinden sich auf der Home-
ihk-trier.de/p/Hinweise_und_Links_zum_          sind. Aktuelle Informationen zum The-    page der Investitions- und Strukturbank
Coronavirus_fuer_Unternehmen-5-20203.           ma Kurzarbeitergeld befinden sich auf    Rheinland-Pfalz sowie der KfW. Auch
html                                            der Homepage der Bundesagentur für       die Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg
                                                Arbeit oder unter der Servicenummer      GmbH steht bei Fragen sowohl persön-
Auch auf der Homepage der HWK Trier             0800 45555 20.                           lich als auch telefonisch zur Verfügung.
finden sich die wichtigsten Hinweise          • Die Liquidität von Unternehmen wird      Weitere Informationen unter: info@wfg-
und Anlaufstellen unter www.hwk-trier.          durch steuerliche Maßnahmen ver-         trier-saarburg.de oder 06502-99964-0.

                                              Pflegestützpunkte vor Ort geschlossen
                                              Zum Schutz vor Coronaviren ab sofort nur telefonische Beratung
                                                                                         bis zum Ende der Osterferien in Rhein-
                                                                                         land-Pfalz am 19. April 2020.

Corona: Hotline                                                                          Personen, die Hilfe benötigen, bekom-

eingerichtet                                                                             men diese weiterhin per Telefon oder
                                                                                         E-mail. Die Telefonnummern der Pflege-
Für die Bürgerinnen und Bürger ist sei-       Menschen, die Kontakt zu den Pflege-       stützpunkte im Landkreis lauten:
tens des Gesundheitsamtes der Kreis-          stützpunkten aufnehmen, sind in der
verwaltung Trier-Saarburg zum Thema           Regel aufgrund ihres Alters oder Ge-       • Standort Hermeskeil:
Coronavirus eine Hotline eingerichtet         sundheitszustandes besonders schüt-          0 65 03 / 9 52 27-50 und -51
worden, die Montag bis Freitag von 8          zenswert. Deshalb haben sich die Träger    • Standort Konz:
bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags        der Pflegestützpunkte dazu entschie-         06501 60757-61 und -60
von 15 bis 19 Uhr unter der Telefonnum-       den, alle Stellen in Rheinland-Pfalz für   • Standort Saarburg:
mer 0651-715-555 zu erreichen ist.            den Kundenverkehr zu schließen. Dies         0 65 81 / 9 96 79-90 und 91
                                              betrifft auch die sechs Pflegestütz-       • Standort Schweich:
Außerdem stehen die Ärztlichen Bereit-        punkte im Landkreis.                         06502 99786-01 und -02
schaftsdienste im Kreis Trier-Saarburg                                                   • Standort Waldrach:
sowie in der Stadt Trier zur Verfügung.       Aufgrund der aktuellen Entwicklung           06500 9179-43 und -44
Informationen, welche Bereitschaftspra-       von Coronainfektionen und Maßnah-          • Standort Welschbillig:
xis in der Region je nach Wohnort zu-         men zur Eindämmung des Virus findet          0 65 06 / 91 23-00
ständig ist, gibt es unter der bundesweit     ab sofort keine persönliche Beratung
einheitlichen Rufnummer 116 117.              in den Pflegestützpunkten mehr statt.      Weiterführende Informationen sowie
                                              Deshalb können momentan auch keine         die Emailadressen der direkten An-
Zudem ist ein Besuch der Kreisverwal-         persönlichen Besuche im häuslich-fami-     sprechpartner in den jeweiligen Pfle-
tung ab sofort nur in dringenden Fällen       liären Bereich erfolgen.                   gestützpunkten bietet die Homepage
und mit einem vorab vereinbarten Ter-                                                    des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter
min möglich. Namen und Kontaktdaten           Die Maßnahme gilt in Abstimmung mit        www.pflegestuetzpunkte.rlp.de
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter          dem Ministerium für Soziales, Arbeit,      oder www.sozialportal.rlp.de/aeltere-
finden sich unter www.trier-saarburg.de       Gesundheit und Demografie zunächst         menschen/pflegestuetzpunkte
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                       Seite 3

                 Ausgabe 13 | 2020                                                                             Kreis Trier-Saarburg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Coronavirus dominiert wie kein anderes Thema unseren Alltag. Ich wende mich auf diesem Weg an Sie persönlich, um Ihnen
zu versichern: Dies ist bei aller berechtigen Sorge kein Grund zur Panik.

Mein erster Appell an Sie: Halten Sie sich bitte an die Vorgaben und Regelungen, die Bund, Land und wir als Kreisverwaltung
erlassen haben. Minimieren Sie Ihre sozialen Kontakte. Bleiben Sie, wenn möglich, zu Hause. So können wir es gemeinsam
schaffen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, uns und andere zu schützen und damit letztendlich unser Gesund-
heitssystem funktionsfähig zu halten.

Wir alle sind nun mit zahlreichen Einschränkungen konfrontiert. Alle öffentlichen Einrichtungen – Bürgerhäuser, Sportstätten
und weitere Orte der Begegnung – sowie Schulen und Kindertagesstätten wurden bis auf weiteres geschlossen. Das Abend-
essen im Restaurant, Kinobesuche oder der Besuch auf dem Spielplatz – dies ist alles momentan nicht möglich. Auch unsere
Verwaltungsgebäude bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Es gilt möglichst viele Menschen vor einer Übertragung
des Virus zu schützen. Das ist das oberste Ziel dieser Maßnahmen.

Wir sind alle betroffen. Durch die Schließung von Kitas und Schulen werden berufstätige Eltern vor große Herausforderungen
gestellt. Die Notfallbetreuung unterstützt dort, wo keine andere Möglichkeit gefunden werden kann. Viele Geschäftsleute müs-
sen schließen und haben somit auf unbestimmte Zeit keine Einnahmen. Arbeitsnehmerinnen und Arbeitsnehmern droht Kurz-
arbeit. Hier sollen koordinierte Unterstützungen von Bund und Land greifen. Die Hilfsprogramme laufen an. Die Banken und
Sparkassen beraten, ebenso wie die Arbeitsverwaltung.

Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Vorerkrankungen benötigen Hilfe bei der Erledigung Ihrer wöchentlichen Ein-
käufe. Hier zeigt sich eine große Solidarität in der Bevölkerung, die ich an dieser Stelle ausdrücklich loben möchte. Ich sehe eine
große Hilfsbereitschaft in unseren Gemeinden und viel Verständnis in der Bevölkerung. Dafür möchte ich Ihnen im Namen des
Landkreises Trier-Saarburg danken.

Allerdings gibt es in einer Zeit, in der ein Thema die gesamte Gesellschaft beschäftigt, bedauerlicherweise Menschen, die dieses
Interesse und diese Unsicherheiten ausnutzen und gezielt falsche Informationen verbreiten. Daher bitte ich Sie eindringlich aus-
schließlich vertrauenswürdige Quellen wie das Robert Koch Institut, die Weltgesundheitsorganisation oder die Internetseiten
der Bundes- und Landesministerien zu zitieren und weiterzuverbreiten. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.
trier-saarburg.de finden Sie aktuelle Zahlen und Hinweise, die in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung
Trier-Saarburg veröffentlicht werden.

Ich bin überzeugt, dass wir die anstehenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen können. Jeder kann etwas dazu beitra-
gen. Geben wir aufeinander acht, indem wir auf persönlichen Kontakt weitgehend verzichten. Bleiben Sie gesund!

                                                                                                      Ihr Landrat Günther Schartz

Kreisverwaltung schließt für Publikumsverkehr
Kontakt per Telefon oder Online / Terminvereinbarung nur in dringenden Fällen
Vor dem Hintergrund der derzeitigen          dringenden und unabdingbaren Fällen         Ansprechpartner/-innen hinterlegt.
Entwicklungen der Corona-Krise schließt      persönlich bei der Kreisverwaltung vor-     Die Regelungen gelten für das Haupt-
die Kreisverwaltung Trier-Saarburg seit      beikommen. Dies ist außerdem nur mit        haus am Willy-Brandt-Platz und damit
Dienstag komplett für den Publikums-         einem vorab vereinbarten Termin mög-        auch für das dort ansässige Bürgerbüro,
verkehr. Viele Besucherinnen und Besu-       lich. Nach telefonischer Anmeldung vor      für die Nebenstellen in der Metternich-
cher kommen täglich mit ihren Anliegen       dem Haupteingang holt der Mitarbeiter,      straße und der Karl-Benz-Straße sowie
ins Haus. Obwohl seit der vergangenen        bei dem der Termin vereinbart wurde,        ebenso für das Gesundheitsamt in der
Woche die Besuchszeiten deutlich ein-        die Person ab und leitet sie durch das      Paulinstraße.
geschränkt waren, war es schwierig, die      Gebäude. Größere Gruppen - ausge-
Besucherzahl im Haus zu begrenzen.           nommen Familien - können nicht in das              Kreis-Nachrichten
Zum Schutz der Besucherinnen und Be-         Gebäude gelassen werden.                                    Redaktion
sucher sowie der Mitarbeiterinnen und                                                        Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Mitarbeiter soll der direkte „face-to-face   Bürgerinnen und Bürger werden ge-               Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Kontakt“ als einer der Verbreitungswege      beten ihr Anliegen vorab telefonisch                       Pressestelle
des Corona-Virus nun noch weiter redu-       oder via Email an die Kreisverwaltung                     Verantwortlich
ziert werden.                                zu richten. Auf der Internetseite der           Thomas Müller, Martina Bosch
                                             Kreisverwaltung unter www.trier-saar-               Tel. 0651-715 -240 / -406
Aus diesem Grund können Bürgerinnen          burg.de sind die Telefonnummern und             Mail: presse@trier-saarburg.de
und Bürger fortan ausschließlich in          Email-Adressen der jeweils zuständigen
Seite 4                                                                                    KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                             Ausgabe 13 | 2020

Kreistagssitzung im Zeichen von Corona Sparkasse Trier
Gremienarbeit pausiert bis auf weiteres
Die jüngste Kreistagssitzung war das sen dem Ausbau der Gruppen in den
                                                                       schließt Filialen
                                                                                            Bargeldversorgung sicher
vorerst letzte Treffen der politischen Ver-   Kindertageseinrichtungen Gusenburg-
treter des Landkreises Trier-Saarburg.        Grimburg, Kasel, Kordel und Reinsfeld                              Zum Schutz von
Vor dem Hintergrund der Corona-Epide-         zugestimmt.                                                        Mitarbeitern   und
mie ruht bis auf weiteres die Gremienar-                                                                         Kunden, und um
beit.                                         Darüber hinaus beschloss das Gremi-                                die Verbreitung des
                                              um eine jährliche Förderung von sechs         Corona-Virus einzudämmen, hat die
Aus diesem Grund übernahm der Kreis-          Fachstellen für die sozialpädagogische        Sparkasse Trier am vergangenen Mon-
tag in seiner Sitzung Tagesordnungs-          Beratung an Grundschulen im Landkreis         tag (23. März) für zunächst zwei Wochen
punkte, die im abgesagten Jugendhil-          von 2020 bis 2023. Insgesamt werden in        alle Filialen für den allgemeinen Kun-
feausschuss hätten beraten werden             den vier Haushaltsjahren rund 850.000         denverkehr geschlossen. Bargeldversor-
sollen.                                       Euro bereitgestellt.                          gung, Zahlungsverkehr, Finanzdienstlei-
                                                                                            stungen und Kundenberatung sind aber
Förderung von                                 Der Kreistag stimmte ebenfalls der Auf-       weiterhin sichergestellt.
Kindertageseinrichtungen                      tragsvergabe für den Ausbau der Kreis-
                                              straße 138 mit der Ortsdurchfahrt Serrig      Damit folgt die Sparkasse Trier den Emp-
Der Kreistag sprach sich einstimmig für       zu. Die Gesamtkosten für den rund 700         fehlungen der Bundesregierung sowie
die Förderung von Baumaßnahmen in             Meter langen Streckenabschnitt belau-         der Landesregierung, soziale Kontakte
Kindertagesstätten in Höhe von rund           fen sich auf knapp 2,5 Millionen Euro.        auf ein absolut notwendiges Minimum
580.000 Euro aus. Die größten Vorhaben        Der Kreisanteil liegt bei rund 1,5 Millio-    zu beschränken. „Wir schließen die Tü-
sind die Erweiterung der Kita Kenn um         nen Euro, von dem etwa 960.000 Euro           ren für den allgemeinen Kundenver-
zwei Gruppen sowie der Kita Leiwen um         zuschussfähig sind. In einer Vereinba-        kehr, halten aber den Geschäftsbetrieb
eine Gruppe mit einer Förderung des           rung mit der Ortsgemeinde Serrig geht         weiterhin aufrecht. Alle unsere Filialen
Kreises von insgesamt 500.000 Euro. Au-       die Straße nach dem Ausbau in deren           bleiben besetzt“, so Dr. Peter Späth, Vor-
ßerdem wurden in Grundsatzbeschlüs-           Trägerschaft über.                            standsvorsitzender der Sparkasse Trier.

Neuregelung des Kurzarbeitergeldes                                                          Die Mitarbeiter sind telefonisch und
                                                                                            per E-Mail weiterhin erreichbar. Nach
Corona-Krise: Agentur für Arbeit Trier berät regionale Unternehmen
                                                                                            vorheriger Terminvereinbarung können
Der Bundestag hat umfangreiche Wirt-          um das Kurzarbeitergeld. Die Experten         dringende und nicht aufschiebbare An-
schaftshilfen zur Bewältigung der Co-         des Arbeitgeber-Services sind unter der       gelegenheiten (insbesondere Liquidi-
rona-Krise beschlossen. Dazu gehören          kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555             tätshilfen) durch persönlichen Besuch in
auch die erweiterten Möglichkeiten zur        20 zu erreichen. Wenn nach einer ersten       den Filialen Theodor-Heuss-Allee, Vieh-
Inanspruchnahme des Kurzarbeiter-             Beratung die Beantragung von Kurzar-          markt, Konz, Saarburg, Schweich und
geldes, informiert die Agentur für Arbeit.    beitergeld für das Unternehmen in Fra-        Hermeskeil in Anspruch genommen
So könne zukünftig Kurzarbeitergeld           ge kommt, stehen die Mitarbeiter der          werden. „Wir bitten allerdings darum,
schon gezahlt werden, wenn zehn Pro-          Fachabteilung Kurzarbeitergeld unter          dass unsere Kunden zunächst mit ihrem
zent der Beschäftigten vom Arbeitsaus-        der Nummer 0651/ 205 3500 zur Verfü-          persönlichen Berater vor Ort Kontakt
fall betroffen sind – statt bisher einem      gung. „Wichtig ist, dass Unternehmen,         (telefonisch bzw. per E-Mail) aufneh-
Drittel. Darüber hinaus übernehme die         sobald der Arbeitsausfall aus wirtschaft-     men“, so Dr. Späth.
Agentur für Arbeit die Sozialversiche-        lichen Gründen oder unabwendbaren
rungsbeiträge, die zuvor auch wäh-            Ereignissen - dazu gehören die Auswir-        Für die Bargeldversorgung und den
rend der Kurzarbeit vom Arbeitgeber           kungen des Corona-Virus - absehbar ist,       Kontoservice stehen die Geldauto-
zu entrichten waren. Neu sei ebenfalls,       Kurzarbeit bei der örtlichen Agentur für      maten und SB-Geräte wie gewohnt zur
dass ein Betrieb nicht mehr negative Ar-      Arbeit anzeigen,“ erklärt Heribert Wilhel-    Verfügung. Ebenfalls steht das Online-
beitszeitsalden aufbauen müsse, bevor         mi, Leiter der Agentur für Arbeit in Trier.   Angebot über die Sparkassen-App oder
er Kurzarbeitergeld beantragen könne,         Die konkrete Beantragung des Kurzar-          die Internetfiliale der Sparkasse Trier un-
und dass die Neuregelungen auch für           beitergeldes erfolgt zu einem späteren        eingeschränkt zur Verfügung.
Zeitarbeitnehmer gelten, heißt es in ei-      Zeitpunkt. „Wir tun in der aktuell schwie-
ner Pressemitteilung der Agentur. Bisher      rigen Situation alles, um unsere regi-        Aktuelle Zahlen und Hinweise
war Kurzarbeit im Arbeitnehmerüber-           onalen Unternehmen zu unterstützen            Aktuelles zur Ausbreitung des Corona-
lassungsgesetz nicht vorgesehen. Alle         und eine möglichst schnelle und unbü-         Virus im Landkreis Trier-Saarburg sowie
Neuregelungen sollen laut Arbeitsmini-        rokratische Abwicklung zu gewährlei-          der Stadt Trier finden sich auf der Inter-
ster Hubertus Heil rückwirkend zum 1.         sten,“ so Wilhelmi.                           netseite der Kreisverwaltung unter
März in Kraft treten.                                                                             www.trier-saarburg.de
                                              Alle Informationen zum neuen Kurzar-
Die Agentur für Arbeit Trier berät regio-     beitergeld sowie Vordrucke finden sich        Hier finden Sie auch täglich aktuelle Fall-
nale Unternehmen zu allen Fragen rund         unter www.arbeitsagentur.de                   zahlen.
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                         Seite 5

                  Ausgabe 13 | 2020                                                                              Kreis Trier-Saarburg

Ausbreitung der Corona-Pandemie eindämmen
Gemeinsame Anstrengungen von Landesregierung und Kommunen
Landesregierung und Kommunen wer-             der Dynamik der Situation ist es ratsam,     kungsvollen Gesundheitsschutz der Be-
den in Rheinland-Pfalz alle Anstren-          für kurzfristige, nicht vorhersehbare        völkerung“.
gungen unternehmen, um die Aus-               Bedarfe vorzusorgen“, erklärte Mini-
breitung des Coronavirus zu bremsen.          sterpräsidentin Dreyer. Daher habe die       Ministerpräsidentin Dreyer dankte den
In einer Telefonkonferenz waren sich          Landesregierung beschlossen, einen           Kommunalvertretern für ihr zielgerichte-
Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie         Nachtragshaushalt zu erstellen. So wür-      tes Vorgehen und konsequentes Handeln
die zuständigen Landesminister mit den        den vorsorglich weitere Mittel bereitge-     im Umgang mit dem Coronavirus. Sie ap-
Vertretern der kommunalen Spitzenver-         stellt, um flexibel auf neue Entwicklungen   pellierte nochmal an die kommunale Fa-
bände, den Landrätinnen und Landrä-           reagieren zu können. Dabei würden auch       milie, die Regelungen zur Notfallbetreu-
ten sowie den Oberbürgermeistern und          die derzeit besonders geforderten und        ung in Schulen und Kitas entsprechend
Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien        betroffenen Kommunen finanziell unter-       der Landesvorgaben umzusetzen und
Städte einig. Nur im engen Zusammen-          stützt. Ferner werde der Handlungsrah-       keine eigenen kommunalen Einschrän-
wirken aller Verantwortlichen sowie der       men für Landesbürgschaften erweitert.        kungen vorzunehmen. Die Landesregie-
Einsicht und Verantwortung aller Bürge-                                                    rung und die Kommen stehen in einem
rinnen und Bürger könne dieser extre-         Der Vorsitzende des Landkreistages,          regelmäßigen Austausch.
men Herausforderung wirkungsvoll be-          Landrat Günther Schartz, begrüßte die
gegnet werden.                                weitere Unterstützung der Gesundheits-       Die Homepage des Landkreistages ent-
                                              ämter durch das Land ausdrücklich. „Un-      hält Informationen über Maßnahmen zur
„Die Gesundheit der Bürgerinnen und           ser Personal in den Gesundheitsämtern        Bekämpfung des Coronavirus und Emp-
Bürger steht an erster Stelle. Angesichts     arbeitet rund um die Uhr für einen wir-      fehlungen der Gesundheitsämter.

                                      Amtliche Bekanntmachung
                                  1. Satzung zur Änderung der Satzung
            über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 17. September 2019
                                           (Gebührensatzung)
Die Verbandsversammlung hat aufgrund          lich bekannt gemacht wird:                   Hinweis:
• des § 7 des Landesgesetzes über                             ARTIKEL 1                    Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird da-
  die kommunale Zusammenarbeit                Die Satzung wird im Einzelnen wie folgt      rauf hingewiesen, dass Satzungen, die
  (KomZG) von Rheinland-Pfalz vom 22.         geändert:                                    unter Verletzung von Verfahrens- oder
  Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt           § 6 Gebührenbescheid, Vorauslei-         Formvorschriften der Gemeindeordnung
  geändert durch Artikel 14 des Gesetzes                  stungen, Fälligkeit              oder auf Grund der Gemeindeordnung
  vom 02. März 2017 (GVBl. S. 21),            § 6 Absatz 3 a) erhält folgende neue Fas-    zustande gekommen sind, ein Jahr nach
• des § 24 der Gemeindeordnung                sung:                                        der Bekanntmachung als von Anfang an
  (GemO) in der Fassung vom 31. Janu-         a) Die Jahresgrundgebühr ist im Voraus       gültig zustande gekommen gelten. Dies
  ar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert    zu zahlen und zu folgenden Terminen          gilt nicht, wenn
  durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19.       eines jeden Jahres fällig:                   1. die Bestimmungen über die Öffent-
  Dezember 2018 (GVBl. S. 448) und            01.03. Jahresgrundgebühr nach § 8               lichkeit der Sitzung, die Genehmigung,
• des § 17 der Landkreisordnung (LKO)         Absatz 1 b) für das Gebiet der Stadt Trier      die Ausfertigung oder die Bekanntma-
  für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom      und des Landkreises Trier-Saarburg              chung der Satzung verletzt worden
  31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt     01.04. Jahresgrundgebühr nach §                 sind, oder
  geändert durch Artikel 38 des Gesetzes      10 Absatz 1 b) für das Gebiet des Land-      2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448),       kreises Bernkastel-Wittlich                     die Aufsichts- und Dienstleistungsdi-
• der §§ 1, 2, 3, 7, 8 des Kommunalabga-      01.05. Jahresgrundgebühr nach §                 rektion Trier den Beschluss beanstan-
  bengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz       12 Absatz 1 b) für das Gebiet des Land-         det oder jemand die Verletzung der
  vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt   kreises Eifelkreis Bitburg-Prüm und § 14        Verfahrens- oder Formvorschriften
  geändert durch Artikel 1 des Gesetzes       Absatz 1 b) des Landkreises Vulkaneifel         gegenüber dem Zweckverband Ab-
  vom 26. November 2019 (GVBl. S. 338)                        ARTIKEL 2                       fallwirtschaft Region Trier unter Be-
• in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Lan-       Diese Änderungssatzung tritt mit Wir-           zeichnung des Sachverhalts, der die
  deskreislaufwirtschaftsgesetzes Rhein-      kung zum 31.03.2020 in Kraft.                   Verletzung begründen soll, schriftlich
  land-Pfalz (LKrWG) vom 22. November                                                         geltend gemacht hat.
  2013 (GVBl. S 459), zuletzt geändert        54290 Trier, den 17.03.2020
  durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19.        Zweckverband Abfallwirtschaft Region         Hat jemand eine Verletzung nach Satz
  Dezember 2018 (GVBl. S. 469),               Trier                                        2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
                                              Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier       nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
am 17.03.2020 folgende 1. Änderungs-          Der Verbandsvorsteher                        jedermann diese Verletzung geltend ma-
satzung beschlossen, die hiermit öffent-      Gregor Eibes, Landrat                        chen.
Seite 6                                                                                   KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                            Ausgabe 13 | 2020

Hinweis
Die beiden hier abgedruckten Allgemeinverfügungen auf Seite 6 und 7 der Kreis-Nachrichten wurden bereits am 17. März 2020
auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg veröffentlicht. Die Allgemeinverfügungen gelten am Tag nach ihrer Ver-
öffentlichung als bekannt gegeben und treten mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die nachträgliche Veröffentlichung in den Kreis-
Nachrichten hat darauf keinen Einfluss.
Inzwischen hat das Land mit zwei Landesverordnungen weitere Maßnahmen verfügt, die im Internet unter www.rlp.de zu finden
sind. Über ihren Inhalt informieren wird auf unserer Internetseite www.trier-saarburg.de

                                   Amtliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbehörde zur Ein-
schränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der
Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) - 17.03.2020

Auf Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz1       rungshilfe über Tag und Nacht erbracht         se oder einem Toilettengang zu einem
des Gesetzes zur Verhütung und Be-          werden,                                        kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen
kämpfung von Infektionskrankheiten          d) betreute Wohngruppen für pflegebe-          Bevölkerung gekommen ist.
beim Menschen (Infektionsschutzge-          dürftige volljährige Menschen nach § 5
setz - IFSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S.   Satz 1 Nr. 1 LWTG,                             Jede Patientin, jeder Patient, Bewohne-
1045), zuletzt geändert durch Art. 1 G      e) betreute Wohngruppen für Menschen           rin, Bewohner oder Betreute einer Ein-
vom 10.02.2020 (BGBl S. 148) i.V.m. § 2     mit Behinderungen und mit Vorerkran-           richtung im Sinne dieses Erlasses darf
Landesverordnung zur Durchführung           kungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,             nur eine Besucherin oder einen Besu-
des Infektionsschutzgesetzes vom 10.        f ) betreute Wohngruppen nach § 5 Satz         cher, die nicht zu dem in Nr. 1, Satz 1, 1.
März 2010, zuletzt geändert durch § 7       1 Nr. 2 LWTG für Menschen mit Intensiv-        Halbsatz genannten Personenkreis zäh-
des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S.       pflegebedarf oder schweren kognitiven          len, pro Tag für je eine Stunde empfan-
341) erlässt der Landkreis Trier-Saarburg   Einschränkungen,                               gen. Dies gilt nicht für Kinder unter 16
als zuständige Kreisordnungsbehörde –       g) betreute Wohngruppen nach § 5 Satz          Jahren sowie für Menschen mit erkenn-
aufgrund des Erlasses des Ministeriums      1 Nr. 3 LWTG für Menschen mit Behinde-         baren Atemwegsinfektionen.
für Soziales, Arbeit, Gesundheit und        rungen und mit Vorerkrankungen,
Demografie vom 16.03.2020 – nachfol-        h) Wohneinrichtungen für ältere Men-           2. Die Einrichtungen können, ggf. auch
gende                                       schen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG,                 unter Auflagen, Ausnahmen zulassen,
                                            i) Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach          wenn ein besonderes berechtigtes In-
Allgemeinverfügung für das Gebiet           § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und                         teresse vorliegt. Sofern Ausnahmen
des Landkreises Trier-Saarburg              j) Einrichtungen nach § 5 Nr. 7 LWTG, die         zugelassen werden, muss dennoch
                                            einem unter lit. d) bis i) beschriebenen          durch entsprechende Maßnahmen si-
1. Besucherinnen und Besucher, die          Wohnangebote entsprechen.                         chergestellt werden, dass Mitarbeite-
   Kontaktpersonen der Kategorien I                                                           rinnen und Mitarbeiter sowie andere
   und II entsprechend der Definition       Die in Satz 1 lit. a) bis j) genannten Wohn-      Personen in den jeweiligen Einrich-
   durch das Robert Koch-Institut (RKI)     gruppen und Einrichtungen werden im               tungen nicht gefährdet werden.
   sind oder bereits infiziert sind oder    Folgenden auch als „Einrichtungen“ be-         3. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73
   die sich in einem Gebiet aufgehalten     zeichnet.                                         Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor-
   haben, das vom RKI im Zeitpunkt des                                                        schrift des § 74 IfSG wird hingewiesen.
   Aufenthalts als Risikogebiet ausge-      Die Definition der Kontaktpersonen             4. Diese Allgemeinverfügung gilt am
   wiesen war oder innerhalb von 14 Ta-     der Kategorien I und II ist unter https://        Tag nach ihrer Veröffentlichung als
   gen danach als solches ausgewiesen       www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu-                bekannt gegeben und tritt mit ihrer
   worden ist und die sich nicht bereits    artiges_Coronavirus/Kontaktperson/                Bekanntgabe in Kraft.
   mindestens 14 Tage außerhalb eines       Management.html abrufbar.
   Risikogebietes aufgehalten haben,                                                       Diese Verfügung und ihre Begründung
   dürfen folgende Einrichtungen nicht      Infizierte Personen sind solche, bei de-       können bei der Kreisverwaltung Trier-
   betreten:                                nen die Infektion durch einen Test nach-       Saarburg, Abteilung Sicherheit, Ord-
a) Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr.       gewiesen wurde.                                nung und Verkehr, Willy-Brandt-Platz
1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2                                                      1, 54290 Trier, Büro 467 während der
IfSG(insbesondere auch Hospize) ,           Die jeweils geltenden Risikogebiete sind       üblichen Geschäftszeiten eingesehen
b) vollstationäre Einrichtungen der Pfle-   unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/           werden.
ge gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches       Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.
Sozialgesetzbuch (SGB XI),                  html tagesaktuell abrufbar. Eine kurzzei-      Trier, 17.03.2020
c) Einrichtungen für Menschen mit Be-       tige Anwesenheit, z. B. im Rahmen einer        Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zu-
hinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des     Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach     ständige Kreisordnungsbehörde
Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB        Satz 1, selbst wenn es dabei etwa bei          In Vertretung: Stephan Schmitz-Wenzel,
IX), in denen Leistungen der Eingliede-     einem Tankvorgang, einer Kaffeepau-            Geschäftsbereichsleiter
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                         Seite 7

                  Ausgabe 13 | 2020                                                                              Kreis Trier-Saarburg

                                  Amtliche Bekanntmachungen
Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbehörde zu wei-
teren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 –Infektionen in
Rheinland-Pfalz - 17.03.2020
Auf Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz1           besondere Outlet-Center,                   5. Verboten sind:
des Gesetzes zur Verhütung und Be-            • Spielplätze.                               • Zusammenkünfte in Vereinen, son-
kämpfung von Infektionskrankheiten            2. Diese Regelung gilt nicht für Einzel-       stigen Sport- und Freizeiteinrich-
beim Menschen (Infektionsschutzgesetz            handelsbetriebe für Lebensmittel,           tungen sowie die Wahrnehmung von
- IFSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045),      Wochenmärkte, Abhol- und Lie-               Angeboten in Volkshochschulen, Mu-
zuletzt geändert durch Art. 1 G vom              ferdienste, Getränkemärkte, Apo-            sikschulen und sonstigen öffentlichen
10.02.2020 (BGBl S. 148) i.V.m. § 2 Landes-      theken, Sanitätshäuser, Drogerien,          und privaten Bildungseinrichtungen
verordnung zur Durchführung des Infek-           Tankstellen, Banken und Sparkassen,         im außerschulischen Bereich sowie
tionsschutzgesetzes vom 10. März 2010,           Poststellen, Frisöre, Reinigungen,          Reisebusreisen,
zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes          Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-,       • Zusammenkünfte in Kirchen, Mo-
vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt der        Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte            scheen, Synagogen und die Zusam-
Landkreis Trier-Saarburg als zuständige          und der Großhandel. Eine Öffnung            menkünfte anderer Glaubensgemein-
Kreisordnungsbehörde – aufgrund des              dieser genannten Einrichtungen er-          schaften.
Erlasses des Ministeriums für Soziales,          folgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B.    6. Veranstaltungen sind untersagt. Ein
Arbeit, Gesundheit und Demografie vom            Bereitstellung von Desinfektionsmit-          Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig
17.03.2020 – nachfolgende                        tel) und zur Steuerung des Zutritts,      7. Die Maßnahmen nach Ziff. 1 bis 6 gel-
                                                 um Warteschlangen zu vermeiden                ten ab 18. März 2020, 0:00 Uhr.
Allgemeinverfügung für das Gebiet                (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister   8. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73
des Landkreises Trier-Saarburg                   und Handwerker können weiterhin               Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor-
                                                 ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die        schrift des § 74 IfSG wird hingewie-
1. Für den Publikumsverkehr zu schlie-           erforderlichen Schutzmaßnahmen                sen.
    ßen sind:                                    gewährleisten können. Alle Einrich-       9. Diese Allgemeinverfügung gilt am
• alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen         tungen des Gesundheitswesens                  Tag nach ihrer Veröffentlichung als
  und ähnliche Einrichtungen,                    bleiben unter Beachtung der hygie-            bekannt gegeben und tritt mit ihrer
• Theater, Opern, Konzerthäuser, Mu-             nischen Anforderungen geöffnet.               Bekanntgabe in Kraft.
  seen und ähnliche Einrichtungen,            3. Der Zugang zu Mensen, Restaurants,        10. Die Maßnahmen sind bis 19. April
• Messen, Ausstellungen, Kinos, Frei-            Speisegaststätten und Hotels ist zu           2020 befristet.
  zeit- und Tierparks und Anbieter von           beschränken und nur unter der Aufla-
  Freizeitaktivitäten (drinnen und drau-         ge zulässig, dass Hygienevorschriften     Diese Verfügung und ihre Begründung
  ßen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spiel-       eingehalten und Hinweise ausge-           können bei der Kreisverwaltung Trier-
  banken, Wettannahmestellen und ähn-            hängt werden, die Besucherzahl re-        Saarburg, Abteilung Sicherheit, Ordnung
  liche Einrichtungen,                           glementiert wird und Abstände zwi-        und Verkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähn-        schen den Tischen 2 Meter betragen.       Trier, Büro 467 während der üblichen Ge-
  liche Einrichtungen,                           Die Öffnungszeiten von Restaurants        schäftszeiten eingesehen werden.
• der Sportbetrieb auf und in allen öf-          und Speisegaststätten werden auf
  fentlichen und privaten Sportanlagen,          6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.          Trier, 17.03.2020
  Schwimm- und Spaßbäder, Fitness-            4. Übernachtungsangebote im Hotel-           Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zu-
  studios, Saunen und ähnliche Einrich-          gewerbe sind nur zu notwendigen           ständige Kreisordnungsbehörde
  tungen,                                        und ausdrücklich nicht zu touristi-       In Vertretung: Stephan Schmitz-Wenzel,
• Verkaufsstellen des Einzelhandels, ins-        schen Zwecken zulässig.                   Geschäftsbereichsleiter

                                               Haushaltssatzung
                             des Landkreises Trier-Saarburg für das Haushaltsjahr 2020
                                                  vom 19.03.2020
Der Kreistag Trier-Saarburg hat aufgrund der §§ 17 und 57 Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) in der Fassung vom
31. Januar 1994 (GVBl. S. 188, BS 2020-2) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeord-
nung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am
16.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Geneh-migung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirek-
tion (ADD) als Kommunalaufsichtsbehörde vom 16.03.2020 hiermit bekannt gemacht wird:

              § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt                      der Jahresüberschuss auf                        -2.300.652 €
Festgesetzt werden                                                  2. im Finanzhaushalt
1. im Ergebnishaushalt			                                           der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
der Gesamtbetrag der Erträge auf		           235.762.487 €          					                                          +4.913.284 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf        238.063.139 €          die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.218.139 €
Seite 8                                                                                    KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                             Ausgabe 13 | 2020

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 44.419.077 €        beträgt					58.517.086 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit      der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020
auf      				                                  -24.200.938 €       beträgt					56.216.434 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit auf					                                   19.287.654 €             § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
                                                                                             Auszahlungen
         § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnah-           Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,
me zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-         wenn die Wertgrenzen nach § 5 der Hauptsatzung im Einzel-
derungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für ver-       fall mit 150.000,-- € (überplanmäßige Aufwendungen/Auszah-
zinste Kredite des Kreises auf 		             24.200.938 €         lungen) bzw. 50.000,-- € (außerplanmäßige Aufwendun-gen/
                                                                   Auszahlungen) überschritten sind.
             § 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von                               § 8 Wertgrenze für Investitionen
Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Aus-          Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € Euro
zahlungen für Investitionen und In-vestitionsförderungsmaß-        sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
nahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf			                          18.445.632 €                               § 9 Altersteilzeit
                                                                   Nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Bestimmungen
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den         über die Altersteilzeit bei Beamten und Tarifbeschäftigten wird
künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite      die zu bewilligende Anzahl der Fälle von Altersteilzeit
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf                        für Beamte / Beamtinnen auf - 0 - und
					                                           15.313.974 €       für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf - 8 - festgesetzt.

    § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung          Trier, den 19.03.2020
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird         Kreisverwaltung Trier-Saarburg
festgesetzt auf			                                55.000.000 €     Günther Schartz, Landrat

                         § 5 Kreisumlage                           Anmerkungen:
Der Landkreis Trier-Saarburg erhebt nach § 58 Abs. 4 der Land-     Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Verfügung
kreisordnung von den kreisangehörigen Gemeinden und Ver-           vom 16.03.2020, Az.: 17 4-LK TR/BHH 2020/ 21a, für den in § 2 der
bandsgemeinden eine Kreisumlage. Gemäß § 25 Abs. 2 Lan-            Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Trier-Saarburg auf 24.200.938
desfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999             Euro festgesetzten Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investi-
(GVBl. S. 415), in der derzeit gültigen Fassung wird der Umla-     tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen ver-
gesatz auf 44,00 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.            zinsten Investitionskredite die aufsichtsbehördliche Genehmigung
Die Kreisumlage ist in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils am   erteilt, verbunden mit der Maßgabe, dass die Kredite ausschließlich
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2020 an die Kreiskasse zu ent-    zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die ei-
richten.                                                           nen der ausnahmebegründenden Tatbestände der Ziffer 4.1.3 der VV
nachrichtlich:                                                     zu § 103 GemO erfüllen.
Planung - Umlagesoll 2018: 		                  59.237.636 €        Die Genehmigung für den in § 3 der Haushaltssatzung 2020 fest-
Ergebnis - Umlagesoll 2018: 		                61.355.247 €         gesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für
Umlagesatz: 				42,50 %                                            Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
Planung - Umlagesoll 2019: 		                 67.703.479 €         18.445.632 Euro, soweit für deren Finanzierung in künftigen Haus-
Ergebnis - Umlagesoll 2019: 		                67.837.804 €         haltsjahren voraussichtlich Kredite in Höhe von 15.313.974 Euro
Umlagesatz: 				44,00 %                                            aufgenommen werden müssen, wurde ebenfalls mit der Maßgabe
Planung - Umlagesoll 2020: 		                 70.613.116 €		       erteilt, dass die Kredite ausschließlich zur Finanzierung von Investi-
Umlagesatz: 				44,00 %                                            tionsmaßnahmen verwendet werden dürfen, die einen der ausnah-
                                                                   mebegründenden Tatbestände der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO
                       § 6 Eigenkapital                            erfüllen.
der geprüfte Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 betrug         Abweichend von den Vorgaben des § 10 Abs. 2 LFAG wurde die Veran-
					62.612.321 €                                                  schlagung der Investitionsschlüsselzuweisung in Höhe von 1.013.952
der geprüfte Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug		       Euro als ordentlicher Ertrag im Ergebnishaushalt (Kontenart 411) und
					59.596.988 €                                                  als ordentliche Einzahlung im Finanzhaushalt (Kontenart 611) im Hin-
der geprüfte Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug		       blick auf die defizitäre Haushaltslage bzw. dem überragenden Gebot
					60.258.516 €                                                  des Haushaltsausgleichs (§ 93 Abs. 4 GemO) zugelassen.
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017        Der Haushaltsplan des Landkreises Trier-Saarburg für das Haushalts-
beträgt					60.435.386 €                                           jahr 2020 liegt an sieben Werktagen in der Zeit vom 30.03.2020 bis
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018        einschl. 07.04.2020 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und
beträgt					58.516.384 €                                           12:00 Uhr bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg in 54290 Trier, Willy-
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019        Brandt-Platz 1, im Bürgerbüro – Zimmer 1/2, öffentlich zur Einsicht-
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                        Seite 9

                  Ausgabe 13 | 2020                                                                             Kreis Trier-Saarburg

nahme aus. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Krise
                                                                        Öffentliche Ausschreibung
können sich die Öffnungszeiten der Kreisverwaltung ändern. Die       Bauherr  Zweckverband Integratives Schulprojekt Schweich
aktuellen Öffnungszeiten und Informationen finden Sie auf un-                 Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
serer Homepage: www.Trier-Saarburg.de. Um die Möglichkeit der        Maßnahme Neubau Integratives Schulprojekt Schweich
Einsichtnahme zu gewährleisten, steht der Haushaltsplan ebenfalls             bestehend aus Schulbau, Schwimmbad,
auf unserer Homepage unter „Interaktiver Haushalt“ zur Verfügung.             3-Feld-Sporthalle
                                                                              BRI 66.969 m³ ; BGF 13.574 m²
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-        Leistungen VE 310 Estricharbeiten:
schriften der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz oder auf Grund    • Ca. 9.150 m² Zementestrich/Heizestrich/Estrich auf Trennla-
dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der       ge/Estrich auf Dämmschicht
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.           • Ca. 3.050 m² Hartbetonestrich / Terrazzo

Dies gilt nicht, wenn                                                Ausführungszeiten: März 2021 bis Februar 2022
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
   nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat-      Die Vergabeunterlagen können nach Veröffentlichung im Amts-
   zung verletzt worden sind, oder                                   blatt der Europäischen Union, auf dem Vergabeportal subreport
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde     Verlag Schawe GmbH unter den folgenden Links https://www.
   den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-     subreport.de/E66569818 kostenlos heruntergeladen werden.
   fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung
   unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün-    Ablauf Angebotsfrist		            28.05.2020, 9:00 Uhr
   den soll, schriftlich geltend gemacht hat.                        Ende der Bindefrist		             27.07.2020
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die-   Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie unter
se Verletzung geltend machen.                                        http://simap.ted.europa.de im Amtsblatt der Europäischen Uni-
                                                                     on und auf der Vergabeplattform unter
54290 Trier, den 19. März 2020                                       https://www.subreport.de/E66569818
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Günther Schartz, Landrat                                             Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Vergabestelle

                                            Stellenausschreibung
Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Schulzentrum in Schweich eine Stelle als
                                                   Schulhausmeister (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt zunächst im Rahmen eines auf zwei Jahre ohne Sachgrund befristeten Arbeits-
verhältnisses mit der Option einer anschließenden unbefristeten Weiterbeschäftigung.

Aufgabenbereich:
• Ausführung von Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
• Pflege der Außenanlagen und Durchführung des Winterdienstes
• Überwachung der Reinigungsarbeiten
• Betreuung der Zentralen Heizungsanlage mit der dazu gehörenden Gebäudeleittechnik
• Pflege und Wartung der elektronischen und technischen Anlagen

Anforderungsprofil:
• erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung in einem handwerklichen Beruf
• handwerkliches Geschick sowie körperliche Belastbarkeit
• gute Kommunikationsfähigkeit und Freude im Umgang mit Menschen
• hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit
• Gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE
• MS-Office-Kenntnisse
• Bereitschaft, temporär auch an anderen Schulstandorten im Bereich des Landkreises Trier-Saarburg eingesetzt zu werden
• Kenntnisse in Haus- und Elektrotechnik sind wünschenswert

Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Entgeltzahlung er-
folgt aus der Entgeltgruppe 5 TVöD (VKA).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten bis zum 01.04.2020 an die
                                    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung
                                              Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
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